Bulgarien - ab 1.099 * p.P - Poppe Reisen

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Bulgarien - ab 1.099 * p.P - Poppe Reisen
Bulgarien

                                                     4 Tage-Reise
                                                ab 1. 0 9 9 , – € * p.P.

Silvester mit Gala-Dinner
Termin: 30.12.2021 - 02.01.2022

* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Bulgarien - ab 1.099 * p.P - Poppe Reisen
Bulgarien
Silvester mit Gala-Dinner
Freuen Sie sich auf ein lebendiges Silvester in Bulgarien! Ganz traditionell wird Silvester gemäß den alten Überlieferungen
gefeiert: mit Brot brechen, Neujahrsruten von Stängeln der Kornelkirsche, Gesang und Tanz. Erleben Sie die Feierfreude der
Bulgaren in der Hauptstadt Sofia und erkunden Sie die vielen Zeugnisse der langen bulgarischen Geschichte!

1. Tag: Sofia: Bulgarischer Wein                Sie fahren ins Hotel zurück und können sich       tel zurück.
Abflug vom Flughafen Frankfurt/Main nach        auf die Silvesterfeier vorbereiten: Ihre Reise-
Sofia am Vormittag. In Sofia erwartet Sie       leitung lädt Sie in das wohl momentan             4. Tag: Sofia: Straßenbahn und Abreise
bereits Ihre Deutsch sprechende örtliche        spannendste Restaurant der Stadt ein, "Pri        Genießen Sie das winterliche und festlich
Reisleitung, die Sie als erstes in eine urige   Orlite", auf Deutsch "Bei den Adlern"! Während    geschmückte Sofia auf einer unvergessli-
Weinbar im Herzen von Sofia entführt. Bes-      Sie Sofia und den Vitosha-Berg von oben           chen Fahrt in der einzigartigen Atmosphäre
te Weine aus allen Weinregionen des Lan-        genießen, lassen Sie es sich bei original bul-    einer Oldtimer-Straßenbahn. Die Bahn fährt
des und ungewöhnliche Craft-Biere warten        garischen Spezialitäten gut gehen. Das Re-        exklusiv nur für Sie und zeigt Ihnen Sofia
auf die Verkostung. Kurzer Transfer zum         staurant liegt auf dem Dach eines der höchs-      von einer ganz neuen Seite! Sitzen Sie be-
Hotel und gemeinsames Abendessen.               ten Gebäude der Hauptstadt, dem Verkehrs-         quem im geheizten Wagen und finden Sie
                                                ministerium, und bieten Ihnen eine Wein-          dank der langen und ereignisreichen Ge-
2. Tag: Sofia: Silvesterfeier                   karte mit über 100 Weinsorten aus den 30          schichte der Stadt an jeder Ecke etwas Neu-
Schlendern Sie heute nach dem Frühstück         besten bulgarischen Weingütern, und ein           es und Interessantes zu sehen.
auf einem geführten Stadtrundgang durch         360-Grad-Panorama über ganz Sofia. Per-           Gegen Mittag Transfer mit dem Bus zum
das historische Zentrum. Hier lernen Sie die    fekt für das Feuerwerk um Mitternacht bei         Flughafen und Abflug nach Frankfurt. Indi-
Höhepunkte des umfangreichen Kulturer-          einem Glas Champagner! Die frischen Kalo-         viduelle Heimreise.
bes der bulgarischen Hauptstadt kennen:         rien verschwinden bereits auf dem Heim-
die zweitgrößte orthodoxe Kathedrale auf        weg ins Hotel, den Sie zu Fuß antreten (ca        Eingeschlossene Leistungen:
der Balkanhalbinsel "Alexander Newski", das     900 Meter).                                       • Flug mit Lufthansa in Economyklasse von
Nationaltheater "Iwan Wazow", das Parla-                                                            Frankfurt nach Sofia und zurück
mentsgebäude, die zentralen Badehäuser,         3. Tag: Sofia: Klöster                            • Transfers, Besichtigungen und Ausflüge
die Universität "Kliment Ohridski", sowie die   Ein später Start ins Vormittagsprogramm             nach Programm
beiden Kirchen "Hl. Nikolay" und "Hl. Nede-     gibt Ihnen die Chance, etwas länger auszu-        • Eintrittsgebühren in Kirchen und Denk-
lya". Etwas außerhalb der Stadt besuchen        schlafen. Nach dem reichhaltigen Frühstück          mäler
Sie die ins UNESCO-WElterbe aufgenom-           erkunden Sie, abhängig von den Wetterbe-          • Straßenbahnfahrt in Sofia
men Kirche von Boyana und das National-         dingungen (normalerweise wird es, anders          • Gala-Dinner zu Silvester
museum für Geschichte.                          als bei uns, in Sofia richtig Winter), die or-    • 3 Übernachtungen
                                                thodoxen Klöster der Umgebung Sofias! Die         • 3x Frühstück, 3x Abendessen (inkl. Silves-
                                                Klöster Bulgariens verstehen sich bis heute         ter-Dinner)
                                                als Wahrer des orthodoxen Glaubens und            • Unbegrenzter Eintritt ins hoteleigene
                                                Hüter der nationalen Identität des Landes.          Schwimmbad
                                                Sie konnten ihre kulturellen und religiösen       • Örtliche Deutsch sprechende Reiselei-
                                                Schätze auch durch die Zeit des osmani-             tung
                                                schen Reiches und die Wirren der kommu-           • Touristensteuer
                                                nistischen Zeiten retten, und sind heute          • 1 Reisehandbuch pro Zimmer
                                                weit mehr als nur touristische Sehenswür-         • Klimaschutzbeitrag für die Reise: 23,- €*
                                                digkeiten. Die Klöster sind Teil der geistigen
                                                und spirituellen Kraft des Landes. Rechtzei-      *Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz
                                                tig zum Abendessen sind Sie wieder im Ho-         nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies
Bulgarien - ab 1.099 * p.P - Poppe Reisen
bitte bei der Buchung mit.                      einsteigen, wenn Sie die Stadt auf eigene
                                                Faust erkunden wollen. Zum Stadtzentrum          Reisen in Corona-Zeiten:
Eingeschlossene Highlights                      gehen Sie 15 Minuten, die berühmte Löwen-        Wir achten bei unseren Reisen auf
+ Weinprobe mit den besten Weinen Bul-          brücke liegt ebenfalls in der Nähe Ihres Ho-     die Einhaltung der vorgeschriebenen
  gariens                                       tels. Im Hotel dürfen Sie sich auf elegante      Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er-
+ Erlebnisreicher Stadtrundgang Sofia           Zimmer mit kostenlosem WLAN und Kabel--          halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
+ Gala-Dinner im Restaurant "Bei den Ad-        Satellitenfernsehen freuen, Spa- und Mas-
  lern"                                         sage-Anwendungen werden kostenlos an-            Reiseversicherungen:
+ Champgner zum Jahreswechsel                   geboten. Zusätzlich stehen Ihnen ein Innen-      Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
+ Silvesterfeuerwerk                            pool, Fitness- und Aerobic-Kurse, ein Well-      cherungen enthalten. Wir empfehlen
+ Exklusive Straßenbahnfahrt durch Sofia        nesscenter, sowie ein türkisches (Dampf-)-       dringend den Abschluss einer Reise-
+ Wellness- und Spa-Anwendungen inklu-          Bad ohne Aufpreis zur Verfügung.                 Rücktrittskosten-Versicherung. Die In-
  sive                                                                                           formationsblätter zu Versicherungs-
+ Deutschsprachige Reiseleitung                 Reisepapiere und Gesundheit:                     produkten können Sie vor Abschluss
                                                Bulgarien gehört noch nicht zum EU-Schen-        der Versicherung bei uns anfordern
Nicht eingeschlossen sind als optional be-      genraum, daher ist eine Einreise für deut-       oder von unserer Website www.pop-
zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl-        sche Staatsbürger nur mit einem bei Ein-         pe-reisen.de unter "Kataloge und Bro-
zeiten und Getränke, Trinkgelder, Ausgaben      und Ausreise noch gültigen Personalaus-          schüren" herunterladen.
persönlicher Art.                               weis oder Reisepaß gestattet.
                                                                                                 Allgemeine Bedingungen:
Zusatzleistungen:                               Erkundigen Sie sich bitte unbedingt auf der      Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und
• Innerdeutsche DB-Zubringer nach/von           Homepage des Auswärtigen Amtes (https://         Flugplanänderungen. Tarif- und Wech-
  Frankfurt in 2. Klasse (Rail&Fly)  80,- €     www.auswaertiges-amt.de) nach den aktu-          selkursänderungen vorbehalten. Es
• Zuschlag innerdeutsche Flüge mit Luft-        ellen Einreise- und Impfregeln für Bulgarien.    gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-
  hansa nach/von Frankfurt          120,- €     Die Poppe Reisen GmbH & Co KG hat keinen         dingungen (AGB)/ Reisebedingungen
• Einzelzimmerzuschlag:              95,- €     Einfluß auf diese Regeln und Maßgaben            von Poppe Reisen GmbH & Co. KG.
                                                und übernimmt keine Haftung für durch
Reisetermine:                                   örtliche Impf-Vorschriften hervorgerufene
30.12.2021 - 02.01.2022                         Einschränkungen im Reiseverlauf für unge-
                                                impfte oder positiv getestete Teilnehmer.        Beratung und Buchung:
Unterkünfte:
                                                                                                 Poppe Reisen GmbH & Co. KG
Sofia: Hotel Ramada Princess ****               Diese Reise ist bedingt barrierefrei.            Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
                                                                                                 55130 Mainz
Ihr komfortables und modernes Hotel liegt
zentral und verkehrsgünstig gelegen nur                                                          Themenreisen
300 Meter vom Hauptbahnhof Sofias ent-                                                           Peter-H. Patt
fernt. Hier können Sie auch in die U-Bahn                                                        Tel.: +49-(0)6131-27066-24
                                                                                                 Fax: +49-(0)6131-27066-19
                                                                                                 Email: peter.patt@poppe-reisen.de

                                                                                                 Veranstalter:
  Reisepreise:                                                                                   Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
  4 Tage-Reise
  30.12.2021 - 02.01.2022                                       Anmeldeschluß: 31.10.2021

  pro Person im Doppelzimmer                                                       1.099,- €
  Einzelzimmerzuschlag                                                                  95,- €
  Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen, Maximalteilnehmerzahl: 40 Personen
Bulgarien - ab 1.099 * p.P - Poppe Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-0                          E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Ulpia Tours
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