Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge Oktober 2018 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU
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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge Oktober 2018 Bundesstelle für box@bfu-web.de Flugunfalluntersuchung www.bfu-web.de Hermann-Blenk-Str. 16 Telefon 0 531 35 48-0 38108 Braunschweig Telefax 0 531 35 48-246
Bulletin Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Hinweise................................................................................................... 3 Aufbau des Dokumentes............................................................................................. 4 Begriffsbestimmungen ................................................................................................ 5 Unfall ....................................................................................................................... 5 Schwere Störung ..................................................................................................... 6 Tödliche Verletzung................................................................................................. 6 Schwere Verletzung ................................................................................................ 6 Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im Oktober 2018 ...................................................... 7 Teil 2 : Zwischenberichte .......................................................................................... 12 Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte .................................................. 38 -2-
Bulletin Allgemeine Hinweise Das Bulletin der Flugunfälle und Störungen hat zum Ziel, den interessierten Perso- nenkreis über Ereignisse zu informieren, die der Bundesstelle für Flugunfalluntersu- chung (BFU) gemäß § 7 LuftVO im Berichtszeitraum gemeldet worden sind. Es han- delt sich um Ereignisse mit in Deutschland zugelassenen Luftfahrzeugen im In- und Ausland sowie um Ereignisse ausländischer Luftfahrzeuge in Deutschland. Sie ba- sieren auf Angaben, die der BFU im Rahmen der ersten Meldung übermittelt wurden. Darüber hinaus werden Ereignisse dargestellt, bei denen die BFU aufgrund der Ver- pflichtung nach ICAO Annex 13 tätig werden musste. Darin enthaltene Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein. Ergänzungen und Änderungen sind im Rahmen dieser Information nicht vorgesehen. Analysen und Ursachen der Unfälle werden im Untersuchungsbericht nach Ab- schluss der Untersuchung veröffentlicht. Untersuchungen werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluft- fahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Be- trieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. Au- gust 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Fest- stellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Untersuchungsberichte im Internet: http://www.bfu-web.de/Berichte -3-
Bulletin Aufbau des Dokumentes Das Bulletin ist in drei Abschnitte unterteilt. Teil 1 enthält die Übersicht aller der BFU im Berichtszeitraum angezeigten Unfälle und Schweren Störungen. Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein. Teil 2 beinhaltet Zwischenberichte von Ereignissen, bei denen eine Untersuchung vor Ort eingeleitet wurde. Im Teil 3 sind die neuesten veröffentlichten Untersuchungsberichte aufgelistet. Diese sind über die BFU erhältlich oder können im Internet unter www.bfu-web.de/Berichte abgerufen werden. -4-
Bulletin Begriffsbestimmungen Unfall Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luft- fahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei: 1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist - an Bord eines Luftfahrzeugs oder - durch unmittelbare Berührung mit dem Luftfahrzeug oder einem seiner Tei- le, auch wenn sich dieser Teil vom Luftfahrzeug gelöst hat, oder - durch unmittelbare Einwirkung des Turbinen- oder Propellerstrahls eines Luftfahrzeugs, es sei denn, dass der Geschädigte sich diese Verletzungen selbst zugefügt hat oder diese ihm von einer anderen Person zugefügt worden sind oder eine andere von dem Unfall unabhängige Ursache haben, oder dass es sich um Verletzungen von unbefugt mitfliegenden Personen handelt, die sich außerhalb der den Fluggästen und Besatzungsmitgliedern normalerweise zugänglichen Räume verborgen hatten, oder 2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und - dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und - die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde; es sei denn, dass nach einem Triebwerkschaden oder Triebwerkausfall die Beschä- digung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verklei- dung oder sein Zubehör, oder dass der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Be- plankung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut, oder 3. das Luftfahrzeug vermisst wird oder nicht zugänglich ist. -5-
Bulletin Schwere Störung Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte. Tödliche Verletzung Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die unmittelbar bei dem Unfall oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall ihren Tod zur Folge hat. Schwere Verletzung Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die 1. einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden innerhalb von 7 Tagen nach der Verletzung erfordert oder 2. Knochenbrüche zur Folge hat (mit Ausnahme einfacher Brüche von Fingern, Zehen oder der Nase) oder 3. Risswunden mit schweren Blutungen oder Verletzungen von Nerven, Mus- keln- oder Sehnensträngen zur Folge hat oder 4. Schäden an inneren Organen verursacht hat oder 5. Verbrennungen zweiten oder dritten Grades oder von mehr als fünf Prozent der Körperoberfläche zur Folge hat oder 6. Folge einer nachgewiesenen Aussetzung gegenüber infektiösen Stoffen oder schädlicher Strahlung ist. -6-
Bulletin Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im Oktober 2018 Flugzeuge MTOM über 5,7 t Flugzeuge MTOM zwischen 2,0 und 5,7 t Flugzeuge MTOM unter 2,0 t 03.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit PIPER - PA-28 in Speyer AZ: BFU18-1481-3X 06.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit PIPER - PA-28RT in Melle AZ: BFU18-1497-3X 12.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit PIPER - PA-18/19 SUPER CUB in Ried-Kirchhiem, Austria AZ: BFU18-1688-4X 13.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit PIPER - PA-18/19 SUPER CUB in Wittmundhafen AZ: BFU18-1550-3X 14.10.2018 : Unfall mit tödlich Verletzten mit CESSNA - 172 (T-41) in Wasserkuppe AZ: BFU18-1533-3X 16.10.2018 : Unfall mit tödlich Verletzten mit Tecnam P-2008 JC in Bonn-Hangelar AZ: BFU18-1551-3X 19.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit GRUMMAN AMERICAN - AA5 TRAVELER in Eggersdorf AZ: BFU18-1563-3X Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber Hubschrauber Segelflugzeuge und Motorsegler 05.10.2018 : Unfall mit tödlich Verletzten mit DIAMOND - HK-36R (SUPER DIMONA) in Bad Kissingen AZ: BFU18-1485-3X 12.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit SPORTAVIA-PUTZER - AVION-PLANEUR RF5 in Helgoland AZ: BFU18-1527-3X 13.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit SCHLEICHER - ASK-13 in Augsburg AZ: BFU18-1529-3X 13.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88) in Skive, Denmark AZ: BFU18-1536-DX 13.10.2018 : Unfall ohne Verletzte mit SCHEMPP-HIRTH - DISCUS BT in Hainburg, Austria AZ: BFU18-1544-4X Freiballone 08.10.2018 : Unfall mit schwer Verletzten mit Fire Balloons Fire G in Epping, France AZ: BFU18-1504-4X -7-
Bulletin Ereignisse chronologisch Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 03.10.2018, 18:40:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Speyer Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU18-1481-3X Beim Anlassvorgang kam es zu einer Rauchentwicklung. Kurz darauf brannte das Luftfahrzeug. Alle Insassen konn- ten das Flugzeug unverletzt verlassen. Die Zelle des Luftfahrzeuges wurde zerstört. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: PIPER - PA-28 Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 05.10.2018, 11:55:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Bad Kissingen Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch Beauftragte der BFU Aktenzeichen: BFU18-1485-3X Das Luftfahrzeug wurde von Zeugen niedrig und langsam fliegend im Bereich des Endanfluges beobachtet. Gemäß Spurenlage prallte es in steilem Winkel auf den Boden auf und geriet in Brand. Der Pilot wurde tödlich verletzt. Im Kühlluftsystem des Motorseglers wurde ein Vogel (Amsel) gefunden. Luftfahrzeug: Reisemotorsegler Verletzte tödlich schwer leicht Muster: DIAMOND - HK-36R (SUPER DIMONA) Besatzung 1 0 0 Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 06.10.2018, 18:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Melle Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU18-1497-3X Im Aflug auf den Flugplatz gegen die tiefstehende Sonne geriet das Flugzeug zu kurz und prallte mit dem Fahrwerk gegen eine Bodenwelle vor dem Pistenanfang. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: PIPER - PA-28RT Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Überlandflug Andere - - - Ereignis: Unfall mit schwer Verletzten Datum, Uhrzeit: 08.10.2018, 18:25:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Epping, France Schaden am LFZ: Ohne Beschädigung Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU18-1504-4X Nach der Landung verdrehte sich beim Aussteigen eine Passagierin das Knie. Sie wurde in ein Krankenhaus ge- bracht. Luftfahrzeug: Heißluftballon Verletzte tödlich schwer leicht Muster: Fire Balloons Fire G Besatzung 0 0 0 Passagiere 0 1 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Geschäftlicher Flug Andere - - - -8-
Bulletin Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 12.10.2018, 11:02:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Helgoland Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU18-1527-3X Etwa 5 Meter vor der Schwelle prallte das Luftfahrzeug auf den Boden. Luftfahrzeug: Reisemotorsegler Verletzte tödlich schwer leicht SPORTAVIA-PUTZER - AVION-PLANEUR Muster: Besatzung 0 0 0 RF5 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Überlandflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 12.10.2018, 17:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Ried-Kirchhiem, Austria Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU18-1688-4X Beim Startlauf brach das Luftfahrzeug plötzlich nach links aus. Es kam zu Beschädigungen an der Tragfläche und am Propeller durch Bodenkontakt. Für den Eintragungsstaat des Luftfahrzeugs unterstützt die BFU gemäß ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: PIPER - PA-18/19 SUPER CUB Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 13.10.2018, 11:32:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Augsburg Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU18-1529-3X Bei der Landung rollte das Segelflugzeug über das Bahnende hinaus und kollidierte mit einem Zaun. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHLEICHER - ASK-13 Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 13.10.2018, 12:46:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Skive, Denmark Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU18-1536-DX Das Flugzeug landete auf der Piste 14. Nach einer Rollstrecke von etwa 10 Metern hob das Luftfahrzeug wieder ab und prallte dann aus ca. 4 Metern Höhe auf die Landebahn. Als Herstellerstaat des Motorseglers unterstützt die BFU gemäß ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Reisemotorsegler Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88) Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - -9-
Bulletin Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 13.10.2018, 15:26:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Wittmundhafen Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU18-1550-3X Das Flugzeug brach bei der Landung seitlich nach rechts aus und berührte mit der Tragfläche eine LFZ-Fanganlage, dabei wurden zwei Rippen der Tragfläche beschädigt. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: PIPER - PA-18/19 SUPER CUB Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 13.10.2018, 16:05:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Hainburg, Austria Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch die ausländi- Aktenzeichen: BFU18-1544-4X sche Behörde Während des Hangsegelfluges kollidierte das Luftfahrzeug mit Bäumen. Der Pilot blieb unverletzt, das Segelflugzeug wurde schwer beschädigt. Luftfahrzeug: Segelflugzeug mit Hilfsantrieb Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHEMPP-HIRTH - DISCUS BT Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 14.10.2018, 15:48:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Wasserkuppe Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU18-1533-3X Beim Durchstarten kollidierte das Luftfahrzeug mit einer Autoschranke und drei Personen. Es kam in Bahnverlänge- rung auf einer Wiese zum Stillstand. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: CESSNA - 172 (T-41) Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Überlandflug Andere 3 - - Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 16.10.2018, 15:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Bonn -Hangelar Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU18-1551-3X Bei einem Ausbildungsflug am Doppelsteuer geriet das Flugzeug im Anfangssteigflug in eine unkontrollierte Fluglage und stürzte auf ein Feld. Der Fluglehrer hatte zuvor über Funk durchgegeben, dass er Triebwerksprobleme habe. Beim Aufprall geriet das Luftfahrzeug in Brand und wurde zerstört. Die Insassen wurden getötet. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: Tecnam P-2008 JC Besatzung 2 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Ausbildung - Ausbil- Passagiere 0 0 0 Betriebsart: dung am Doppelsteuer Andere - - - - 10 -
Bulletin Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 19.10.2018, 17:02:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Eggersdorf Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU18-1563-3X Das Flugzeug sprang bei der Landung und das Bugfahrwerk brach. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: GRUMMAN AMERICAN - AA5 TRAVELER Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Überlandflug Andere - - - - 11 -
Bulletin Teil 2 : Zwischenberichte Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 5. Oktober 2018 Ort: Bad Kissingen Luftfahrzeug: Motorsegler Hersteller / Muster: HOAC-Austria Flugzeugwerke GmbH / HK 36 R „Super Dimona“ Personenschaden: Pilot tödlich verletzt Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört Drittschaden: Flurschaden, Grundstückseinfriedung Aktenzeichen: BFU18-1485-3X Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Um 11:07 Uhr1 startete der Motorsegler HK 36R „Super Dimona“ auf der Piste 07L des Verkehrslandeplatzes Breitscheid (EDGB) zu einem Flug nach Bad Kissingen (EDFK). An Bord befand sich eine Person. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit - 12 -
Bulletin Gegen 11:53 Uhr befand sich das Luftfahrzeug laut Radaraufzeichnung im Bereich des verlängerten Endanfluges der Piste des Verkehrslandeplatzes Bad Kissingen. Laut des letzten Radarziels flog der Motorsegler zu diesem Zeitpunkt in einer Höhe von 1 700 ft AMSL mit einer Geschwindigkeit von 80 kt über Grund. Es wurde beobachtet, dass das Luftfahrzeug in einer Höhe von 50 – 100 m östlich der Anfluggrundlinie der Piste 17 zunächst in Richtung Süden und danach in Rich- tung Norden flog. Die Fluggeschwindigkeit wurde von den Zeugen als langsam be- schrieben. Dabei wurden mehrfach Lageänderungen um Längs- und Querachse des Motorseglers beobachtet. Es wurde eine weitere Kursänderung in südliche Richtung beobachtet. Schließlich prallte das Luftfahrzeug gegen 11:55 Uhr ca. 1,3 km nördlich des Flug- platzes Bad Kissingen auf den Boden. Der Pilot wurde tödlich verletzt. Das Luftfahrzeug wurde zerstört und brannte aus. Angaben zu Personen Der 82-jährige Pilot war seit dem 06.12.2013 im Besitz einer Pilotenlizenz der Euro- päischen Union für Segelflugzeuge (LAPL-S) mit den Berechtigungen zum Führen von Segelflugzeugen, Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb und Touring-Motorseglern. Es waren die Startarten Windenstart, Flugzeug-Schlepp-Start und Eigenstart eingetra- gen. Laut Angaben Angehöriger verfügte der Pilot seit 1952 über eine Segelflug Li- zenz Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit der Einschränkung VML (Korrektur für eine eingeschränkte Sehschärfe in der Ferne, der Zwischendistanz und der Nähe) war bis zum 12.10.2018 gültig. Für die Klasse LAPL war es bis zum 12.10.2019 gültig. Bei der Untersuchung für das flugmedizinische Tauglichkeitszeug- nis wurde eine Gesamtflugerfahrung von 2 920 Stunden dokumentiert. Seitdem hat der Pilot laut Hauptflugbuch des Verkehrslandeplatzes Breitscheid (EDGB) 50 Flüge absolviert, von denen acht Flüge nach Bad Kissingen führten. Gemäß Zeugenaussagen ist der Pilot ausschließlich mit dem betroffenen Luftfahr- zeug geflogen. Eine genaue Angabe über die Flugerfahrung des Piloten ist aufgrund des Zerstö- rungsgrades der Dokumente (Flugbuch, Bordbuch) durch Brand nicht möglich. - 13 -
Bulletin Angaben zum Luftfahrzeug Die HK 36 R „Super Dimona“ ist ein zweisitziger Touringmotorsegler des österreichi- schen Herstellers HOAC Austria Flugzeugwerke, bei dem die beiden Sitzplätze ne- beneinander angeordnet sind. Der Motorsegler verfügt über eine Tragfläche mit Stör- klappen, die auf der Tragflächenoberseite ausgefahren werden können, mit 16,80 m Spannweite sowie über ein T-Leitwerk. Das betroffene Luftfahrzeug mit Spornrad- fahrwerk war mit einem Triebwerk Rotax 912 S2 und einer Luftschraube Mühlbauer MTV-1-A/175-05 ausgerüstet. Es war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde vom Piloten in privater Halterschaft betrieben. Die letzte Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) wurde am 30.03.2018 bei einer Betriebszeit von 1 643:20 Stunden und 1 843 Starts ausgestellt. Laut Hauptflugbuch des Verkehrslandeplatzes Breitscheid (EDGB) wurden seitdem 47 Flüge mit dem Motorsegler durchgeführt. Eine genaue Angabe über die aktuelle Betriebszeit ist aufgrund des Zerstörungsgrades der Dokumente (Flugbuch, Bord- buch) durch Brand nicht möglich. Meteorologische Informationen Die Wetterstation am etwa 110 km westlich der Unfallstelle gelegenen Flughafen Frankfurt/Main (EDDF) zeichnete zur Unfallzeit Wind aus 090° mit drei Knoten bei guter Sicht und einen Luftdruck (QNH) von 1 021 hPa auf. Funkverkehr Der Pilot hatte keinen Funkkontakt zur Flugleitung des Sonderlandeplatzes Bad Kis- singen. Angaben zum Flugplatz Der Sonderlandeplatz Bad Kissingen liegt in 653 ft Höhe am westlichen Ortsrand der Stadt Bad Kissingen. Die Graspiste 07/25 mit den Maßen 805 x 30 m ist für Flugzeuge bis 3 000 kg maxi- mal zulässiger Abflugmasse (MTOM) und Helikopter bis 5 700 kg MTOM zugelas- sen. - 14 -
Bulletin Platzrunde Bad Kissingen, Lage der Unfallstelle Quelle: AIP, BFU Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Die Unfallstelle lag etwa 1,3 km nördlich des Sonderlandeplatzes Bad Kissingen in den Saaleauen. Das Luftfahrzeug wurde dort im Bereich der Grundstücksgrenze ei- nes Gartenbaubetriebes vorgefunden. - 15 -
Bulletin Unfallstelle Übersicht Blickrichtung Westen, 1. Baumberührung markiert Quelle: Polizei, BFU Spuren am Bewuchs im Bereich der Einzäunung des Betriebes, die aus mittelhohen Bäumen und einem Zaun bestand, konnten der Berührung mit dem Motorsegler zu- geordnet werden, der ein ca. acht Meter langes Teilstück eines Baumes abgerissen hatte. Das Teilstück lag im Trümmerfeld am Fuße des Baumes. Dort wurden auch die Leiche des Piloten und das Triebwerk gefunden. Das Trümmerfeld erstreckte sich von dem beschädigten Baum etwa 25 m in südli- cher Richtung. Auf der Ostseite der Unfallstelle lagen einige bis zu zwei Meter lange Teilstücke der linken Tragfläche des Motorseglers. Ober- und Unterschale des GFK-Bauteils hatten sich getrennt und waren zum Großteil verbrannt. Rumpf, Cockpit und Haube sowie der Leitwerksträger des Motorseglers waren nahe- zu vollständig verbrannt. - 16 -
Bulletin Unfallstelle: Cockpitbereich, Triebwerk, Leitwerksträger Quelle: BFU Der auf ganzer Länge mehrfach delaminierte Fahrwerksbügel und die rechte Tragflä- che des Motorseglers wurden etwa 10-25 m südwestlich des Hauptwracks auf einem Radweg gefunden. Diese Tragfläche war zerstört, Ober- und Unterschale des Bauteiles hatten sich von- einander gelöst, waren mehrfach auf gesamter Fläche delaminiert und durchgeris- sen. - 17 -
Bulletin Unfallstelle, Blick etwa in Anflugrichtung Quelle: BFU Die Verbindungen der Ruder und Ihrer Bedienelemente des Motorseglers konnten nachvollzogen und die Schäden in der Steuerung dem Aufprall auf den Boden zuge- ordnet werden. Bei der Nachuntersuchung in der Halle, in der die sichergestellten Trümmer des Motorseglers lagerten, wurde im Kühlluftsystem des Triebwerkes ein Vogelkadaver gefunden. Das Triebwerk wurde zur weiteren Untersuchung nach Braunschweig transportiert. Medizinische und pathologische Angaben Die Leiche des Piloten wurde am 09.10.2018 am Institut für Rechtsmedizin der Uni- versität Würzburg obduziert. Die Sektion ergab als Todesursache Polytrauma mit Mehrfacheinriss des Herzens und Abriss der Aorta.Es wurden keine Hinweise auf vorbestehende Erkrankungen des Piloten gefunden. - 18 -
Bulletin Brand Das Luftfahrzeug entzündete sich gemäß Spurenlage nach dem Aufprall auf den Bo- den und verbrannte zu einem großen Teil. Zusätzliche Informationen Proben des Vogels wurden an den Deutschen Ausschuss zur Verhinderung von Vo- gelschlägen in der Luftfahrt (DAVVL) zur Artbestimmung per DNA-analyse geschickt. Untersuchungsführer: Stefan Maser Untersuchung vor Ort: Lars Walkenhorst - 19 -
Bulletin Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Okto- ber 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störun- gen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfäl- len und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Unter- suchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon 0 531 35 48 - 0 Telefax 0 531 35 48 - 246 Mail box@bfu-web.de Internet www.bfu-web.de - 20 -
Bulletin Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 14. Oktober 2018 Ort: Wasserkuppe Luftfahrzeug: Flugzeug Hersteller / Muster: Cessna Reims / Cessna F 172N Personenschaden: drei Personen tödlich verletzt Sachschaden: Luftfahrzeug schwer beschädigt Drittschaden: Flurschaden Informationsquelle: Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU-18-1533-3X Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Der Pilot startete mit drei Fluggästen an Bord mit einer Cessna F 172N (Cessna) um 14:56 Uhr1 vom Verkehrslandeplatz Mannheim (EDFM) zu einem Reiseflug nach Sichtflugregeln zum Sonderlandeplatz Wasserkuppe (EDER). Laut Angaben im Hauptflugbuch war das Luftfahrzeug am gleichen Tag von einem Flug von St. Jo- hann/Tirol (LOIJ) zurückgekehrt und um 13:08 Uhr in EDFM gelandet. Der Pilot des Fluges gab an, dass die Tanks entsprechend der Anzeige noch zur Hälfte gefüllt wa- ren. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit - 21 -
Bulletin Vor dem Start zur Wasserkuppe wurde die Cessna mit 84 l AVGAS 100LL betankt, weil nach Aussage eines Zeugen, der den Vorflugcheck durchgeführt hatte, die Tanks laut Tankanzeigen nur zu einem Viertel gefüllt gewesen waren. Das Betanken und der Vorflugcheck wurden von einem Piloten durchgeführt, der beim Hinflug nach EDER als Fluggast an Bord war und später als verantwortlicher Pilot den Rückflug nach EDFM durchführen sollte. Der Pilot des betroffenen Fluges meldete das Flugvorhaben am Morgen gegen 10 Uhr per Telefon beim Flugleiter von EDER an und gab seine voraussichtliche An- kunftszeit mit 15:30 Uhr an. Der Flug von EDFM nach EDER wurde von zwei Insas- sen des Luftfahrzeuges als normal und ohne Besonderheiten beschrieben. In der Nähe des Zielflugplatzes nahm der Pilot über Flugfunk Kontakt zum Flugleiter auf und erhielt die Information, dass er sich im rechten Gegenanflug zur Piste 24 erneut melden soll. Es wurde beobachtet, wie das Luftfahrzeug ohne Besonderheiten in die Platzrunde eingeflogen war und entsprechend der Information vom Flugleiter die Landeeinteilung und den Landeanflug auf die Piste 24 durchführte. Nach Angaben des Flugleiters verlief der Anflug des Luftfahrzeuges ohne Auffälligkeiten und die Wetterbedingungen zur Landung waren nicht besonders anspruchsvoll. Zeugen beobachteten beim Landeanflug um 15:48 Uhr, dass das Luftfahrzeug in Höhe der Halbbahnmarkierung noch ca. „mannshoch“ über der Piste war. Ein Segel- flugpilot der über der Wasserkuppe fliegend die Landung des Luftfahrzeuges beo- bachtete gab an, dass er in dieser Position des Luftfahrzeuges einen Funkspruch wahrgenommen habe: „Juliet X-Ray, ich starte noch einmal“. Zeugen am Boden be- obachteten, wie der Landeversuch abgebrochen wurde und das Luftfahrzeug erneut starten wollte. Es wurde wahrgenommen, wie sich die Drehzahl des Triebwerks deutlich erhöhte und der Pilot versuchte, mit seinem Luftfahrzeug über dem ansteigenden Pistenver- lauf wieder an Höhe zu gewinnen. Der Pistenverlauf hinter der Halbbahnmarkierung steigt bergauf von 886,7 m AMSL auf 901,6 m AMSL an. Es wurde beobachtet, dass das Luftfahrzeug keine Höhe gewann und es ca. 70 m hinter dem Pistenende, links neben der Pistenverlängerung, auf einer Wiese ca. 17 m vor einer quer zur Lande- richtung verlaufenden Straße zur ersten Bodenberührung der Cessna kam. Nachfol- gend bewegte sich das Luftfahrzeug in Richtung 247° und kollidierte mit einem An- schlagpfeiler einer Schrankeneinrichtung an der Straße. Nach dem Überqueren der Straße kollidierte es anschließend mit einer Schrankenanlage auf der anderen Stra- ßenseite und erfasste drei Personen. 46 m hinter der Straße und 82 m von der ers- ten Bodenberührung auf der Wiese entfernt gelangte die Cessna in ihre Endlage. - 22 -
Bulletin Alle vier Insassen des Luftfahrzeuges konnten es unverletzt verlassen. Die drei Per- sonen, die von der Cessna auf der Straße erfasst wurden, erlitten tödliche Verletzun- gen. Das Luftfahrzeug wurde schwer beschädigt. Unfallstelle Quelle: BFU Angaben zu Personen Der 56-jährige verantwortliche Luftfahrzeugführer besaß eine Pilotenlizenz der Euro- päischen Union, erteilt gemäß Teil FCL, ausgestellt am 25. Juni 2014. Die Rechte der Lizenz beinhalteten den Sprechfunk in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln sowie der Berechtigung SEP (land). In der Privatpilotenlizenz war für die Berechtigungen SEP (land) das Ablaufdatum 31.07.2016 eingetragen. Auf der Rückseite der Lizenz, waren zwei Verlängerungs- eintrage mit den Berechtigungsüberprüfungen vom 20.06.2016 und 26.05.2018 ver- merkt. Die Gültigkeit der Erlaubnis wird dabei bis zum 31.07.2020 dokumentiert. Sein flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 war bis zum 28. Juli 2019 gül- tig. Er hatte die Auflage eine Brille zu tragen und eine Ersatzbrille mitzuführen (VDL). Die Flugerfahrung des Piloten war in zwei persönlichen Flugbuchaufzeichnungen er- fasst. In einem Buch war bis 2012 die Flugerfahrung mit 107 Flugstunden auf UL- Mustern, im zweiten Buch war die Flugerfahrung auf Motorflugzeugen dokumentiert. Danach ergab sich eine Flugerfahrung von 682 Flugstunden. In den letzten 90 Tagen - 23 -
Bulletin war der Pilot ca. 11:20 h geflogen und absolvierte dabei 11 Landungen. Auf dem Un- fallmuster hatte er im Jahr 2018 fünf Flugstunden und fünf Landungen absolviert. Angaben zum Luftfahrzeug Bei dem betroffenen Muster handelt es sich um einen viersitzigen, einmotorigen, ab- gestrebten Schulterdecker, in Ganzmetallbauweise mit nichteinziehbarem Fahrwerk in Bugradanordnung. Hersteller: Reims Aviation Cessna Baujahr: 1979 Werknummer: F17201962 max. Abflugmasse: 1 043 kg Leermasse: 675 kg Gesamtflugzeit: ca. 1 629 Stunden Triebwerk: O-320 H2AD Propeller: 1C160/DTM7557 Für den Unfallzeitpunkt wurde folgende Beladung ermittelt: Pilot und Passagier vorn 82 kg + 77 kg Passagiere hinten 84 kg + 81 kg Gepäck: mind. 6 kg Das Personengewicht und die Zuladung entsprachen einer Masse von ca. 330 kg. Kraftstoff bei Übernahme 35-70 l Kraftstoff nachgetankt 84 l Kraftstoffverbrauch 34 l Restkraftstoff ermittelt 65 l Der Kraftstoffvorrat zur Unfallzeit betrug mehr als 65 l. Wenn die Tanks beim Start zu 25% gefüllt waren, dann betrug die Menge Restkraftstoff ca. 85 l. Wenn die Tanks beim Start zu 50% gefüllt waren, dann betrug die Menge Restkraftstoff ca. 120 l. - 24 -
Bulletin Die ermittelte Abflugmasse des Luftfahrzeuges beim Durchstartmanöver betrug bei einer Zuladung von 330 kg und einer angenommenen Restkraftstoffmenge von 85 l (62 kg) 1067 kg. Das Luftfahrzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und im Besitz eines Luftsportvereins. Die letzte Lufttüchtigkeitsprüfung erfolgte am 19.04.2018. Entspre- chend den Wartungsunterlagen des Luftfahrzeuges wurde im November 2017 ein überholtes Triebwerk eingebaut. Ein Jahr später, im Oktober 2018, musste dieses Triebwerk wegen Metallspänen im Ölfilter instandgesetzt werden. Die Mängelliste des Luftfahrzeuges enthielt Eintragungen für den 30.07.2018 und den 12.10.2018, in denen das Drehzahlverhalten des Triebwerks beanstandet wurde. Meteorologische Informationen Zur Unfallzeit herrschten nach Zeugenangaben Sichtflugbedingungen mit geringer Bewölkung. Der Wind kam ohne signifikante Böigkeit aus 150° mit 6 kt. Die Lufttem- peratur am Boden betrug ca. 20 °C. Der Luftdruck (QNH) lag bei 1 012 hPa. Funkverkehr Es bestand Funkverbindung zwischen dem Piloten und dem Flugleiter am Flugplatz. Es gab keine Meldung über Besonderheiten oder Probleme. Angaben zum Flugplatz Der Sonderlandeplatz Wasserkuppe verfügt über eine ca. 670 m lange Asphaltbahn in der Ausrichtung 060°/240°. Zur Unfallzeit war die Landerichtung 240° in Betrieb. Die Halbbahnmarkierung in Anflugrichtung auf der linken Seite war nicht vorhanden, auf der rechten Seite jedoch aufgestellt. - 25 -
Bulletin Die veröffentlichte Angabe zur Flugplatzhöhe beträgt 901,6 m AMSL. Der Bahnver- lauf in Richtung 240° erfährt im Längsprofil der Asphaltbahn eine Steigung vom Bahnbeginn bis zum Bahnende von 877,5 m AMSL auf 901,6 m AMSL. Flugdatenaufzeichnung Das Luftfahrzeug war weder mit einem Flugdatenschreiber (FDR) noch mit einem Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgestattet. Beide Aufzeichnungsgeräte waren nach den gültigen luftrechtlichen Regelungen nicht gefordert. Der BFU liegt zum Flugweg des Luftfahrzeuges eine Radaraufzeichnung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zur Auswertung und Flugwegrekonstruktion vor. Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Die Unfallstelle befand sich ca. 150 m hinter dem Bahnende der Piste 24 in direkter Bahnverlängerung, ca. 46 m hinter einer quer zur Anflugrichtung verlaufenden Stra- ße auf einer Wiese. - 26 -
Bulletin Endlage des Luftfahrzeuges Quelle: BFU Das Luftfahrzeug stand auf seinem Fahrwerk in der Längsachse ausgerichtet in Richtung 247°. Die Frontscheibe war zerstört und am unteren Scheibenrahmen lag parallel zur Querachse ein ca. 10 m langes, rot weiß markiertes Teil einer Schranke aus Metall. Der Propeller war an beiden Blättern stark beschädigt und die untere Triebwerksverkleidung an der rechten Seite ca. 5 cm, an der linken Seite ca. 20 cm tief eingedrückt. Die linke Tragflächenstrebe war mehrfach geknickt und der Tragflü- gel um ca. 15° aus seiner Ursprungsposition abgesenkt. Die rechte Tragfläche wies über den gesamten Nasenbereich mechanische Verformungen auf, die der Kollision mit der Schrankenanlage zuzuordnen waren. Die Landeklappenstellung befand sich in der 10° Position. Am Rumpf hinter dem linken Hauptfahrwerk befand sich eine ca. 40 cm lange Ein- beulung in Längsrichtung. Auf der Rumpfoberseite zeigten sich Faltenbildungen in der Beplankung. An der Unfallstelle war leichter Kraftstoffgeruch feststellbar. Aus dem Überlauf des linken Tanks trat mit stetigen Tropfen Kraftstoff aus. - 27 -
Bulletin Quer-, Höhen- und Seitensteuer ließen sich von Anschlag zu Anschlag bewegen. Die Ruder bewegten sich sinnrichtig mit. Der Ausschlag der Querruder war einge- schränkt. Dies ließ sich zweifelsfrei auf die abgeknickte linke Tragfläche und die da- mit nicht mehr straff angeschlossenen Steuerseile zurückführen. Die Landeklappen ließen sich elektrisch im Bereich von 0° bis ca. 35° fahren. Die Zeit für das Einfahren von 35° auf 10° betrug ca. 5,5 s. Gas-, Gemisch- und Vergaservorwärmungshebel ließen sich von Anschlag zu An- schlag bewegen. Die entsprechenden Komponenten bewegten sich mit. Die Dich- tung der Vorwärmungsklappe war intakt. Der Tankwahlschalter stand in der Off- Position. Der Hauptschalter war ausgeschaltet. Der Zündschalter befand sich in der Stellung „Off“ und der Schlüssel war abgezogen. Die Primerpumpe war verriegelt. Der Avio- nikschalter war „aus“. Alle Sicherungen im unteren Panelbereich waren geschlossen. Die Schalter für Taxi Light, Landing Light, Pitot Heat, Nav Lights waren „aus“, der für das Beacon „an“. Der Bedienhebel der Vergaservorwärmung war ca. 5 mm geöffnet, der Gashebel be- fand sich in der Stellung „Vollgas“ und der Gemischhebel in der Stellung „reich“. Die Trimmungsanzeige befand sich ungefähr in der 50 % ND-Position. Der Landeklap- penhebel und die Anzeige befanden sich in der 10°-Position. Der Höhenmesser war auf ein QNH von 1 011,5 hPa eingestellt. Die Anzeige zeigte 8 500 ft. Das Triebwerk wies keine Ölleckagen auf. Der Motorträger war auf der rechten Seite gestaucht. Die Kurbelwelle war im Bereich des Propellerflansches ca. 3° nach rechts oben verbogen, aber drehbar. Mit dem Ölpeilstab wurde eine Ölmenge von 4 qts gemessen. Der Kraftstofffilter war sauber und frei von Wasser. Die Schwimmerkam- mer des Vergasers war mit Kraftstoff gefüllt. Nachdem die Tragflächen mit einem Hydraulikheber in die normale Position gebracht worden waren, konnte mit dem im Flugzeug befindlichen Dip-Stick die verbliebene Kraftstoffmenge ermittelt werden: rechts: 10 l, links: 50 l + 5 l aus Überlauf aufgefangen. Die Zündkabel wiesen keine äußeren Beschädigungen auf. Die Zündkerzen zeigten geringe normale Ablagerungen. Ein Ausleuchten der Brennräume zeigte keine Schä- den. Die Untersuchung am Luftfahrzeug ergab keine Hinweise auf eine technische Stö- rung. - 28 -
Bulletin Brand An der Unfallstelle war kein Brand entstanden. Untersuchungsführer: Frank Stahlkopf Untersuchung vor Ort: Thomas Kostrzewa, Norman Kretschmer Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Okto- ber 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störun- gen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfäl- len und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Unter- suchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon 0 531 35 48 - 0 Telefax 0 531 35 48 - 246 Mail box@bfu-web.de Internet www.bfu-web.de - 29 -
Bulletin Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 16. Oktober 2018 Ort: Bonn-Hangelar Luftfahrzeug: Flugzeug Hersteller / Muster: Tecnam S.R.L. / P 2008 JC Personenschaden: zwei Personen tödlich verletzt Sachschaden: Flugzeug zerstört Drittschaden: Flurschaden Aktenzeichen: BFU18-1551-3X Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Das Flugzeug startete um 15:00 Uhr1 auf der Piste 11 des Verkehrslandeplatzes Bonn-Hangelar (EDKB) zu einem Ausbildungsflug. An Bord befanden sich ein 68 Jahre alter Fluglehrer und ein 43-jähiger Flugschüler. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit - 30 -
Bulletin Der Flugweg des Luftfahrzeuges konnte auf der Grundlage der Radardaten und Zeugenaussagen rekonstruiert werden. Nach Angaben von Zeugen, die den Funk mitgehört hatten, meldete der Fluglehrer nach dem Abflug Probleme mit dem Triebwerk. Zeugen innerhalb der Siedlungsflächen gaben übereinstimmend an, dass sich das Flugzeug im Anfangssteigflug niedriger als üblich befunden habe und Motorausset- zer gehabt haben solle. Mehrere 100 Meter nach Abdrehen in den Querabflug habe das Flugzeug dann eine Kurve von 180 Grad geflogen und sei mit Erreichen des Übergangs in den Endanflug aus dem Blickfeld der Zeugen verschwunden und auf den Boden geprallt. Ein Zeuge gab an, dass der Motor in der letzten Phase der Beobachtung nicht mehr zu hören gewesen sei. Andere Zeugen hatten die letzte Phase des Luftfahrzeuges vor dem Aufprall auf den Boden aus einer anderen Perspektive beobachtet und den Aufprallwinkel als flach beschrieben. Das ELT hatte nach dem Aufschlag kein Notsignal gesendet. Nach dem Aufprall geriet das Flugzeug in Brand und wurde zerstört. Die beiden In- sassen wurden tödlich verletzt. Flugweg und Unfallstelle Quelle: BFU/Google Earth™ - 31 -
Bulletin Angaben zu Personen Der auf dem rechten Sitz befindliche Fluglehrer war 68 Jahre alt und seit dem 27.09.1974 zunächst im Besitz einer in den Niederlanden ausgestellten Lizenz für Privatpiloten PPL(A), die zuletzt am 26.09.2014 in eine unbefristet gültige Lizenz für Berufspiloten CPL (A) nach den Regelungen der Europäischen Union umgeschrie- ben worden war. In die Lizenz war die Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolben- triebwerk (SEP land) eingetragen, die bis zum 31.10.2019 gültig war. Ferner enthielt die Lizenz eine bis zum 31.10.2018 gültige Instrumentenflugberechtigung (IR). Darüber hinaus war eine bis zum 31.10.2020 gültige Lehrberechtigung FI (A) einge- tragen. Seine flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisse der Klassen 1 und 2 waren gültig, das der Klasse 1 bis zum 15.10.2018, verbunden mit der Auflage eine Sehhilfe zu tragen (VML), und das der Klasse 2 bis zum 15.04.2019. Die Gesamtflugerfahrung des Berufspiloten betrug, nach den Angaben seines Be- werbungsschreibens an die Flugschule aus dem Jahr 2018, rund 4 000 Stunden. Ein Flugbuch lag der BFU nicht vor. Für das Flugzeugmuster P 2008 JC hatte er am 21.06.2017 eine Einweisung erhal- ten. Der auf dem linken Sitz befindliche 43-jährige Flugschüler war seit dem 09.10.2018 in der Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatpiloten PPL(A). Das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 war bis zum 08.09.2020 datiert. Es enthielt mit dem Eintrag „VDL“ die Auflage, eine Sehhilfe zu tragen. Vom 09.10.2018 bis zum 12.10.2018 hatte er sechs Flüge auf dem Muster P 2008 JC mit einer Blockzeit von 7:48 Stunden mit dem verunfallten Fluglehrer absolviert. - 32 -
Bulletin Angaben zum Luftfahrzeug Die Tecnam P 2008 JC ist ein einmotoriger, zweisitziger Hochdecker in Gemischt- bauweise mit festem Bugfahrwerk. Das Flugzeug wird von dem italienischen Flug- zeughersteller Tecnam S.R.L. gebaut. Das Flugzeug ist als Light Sport Aircraft (LSA) konzipiert. Der Rumpf ist aus Kohlefa- serverbundwerkstoff gefertigt und die Tragflächen aus Metall. Das Flugzeug wird von einem Rotax-912-S2-Motor und einem MTV-34-1-A/170-202-Propeller angetrieben. In den Tragflächen sind zwei 55-Liter-Tanks untergebracht. Das Flugzeug wurde im Jahr 2017 mit der Werknummer 1073 gefertigt. Es war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und befand sich in Halterschaft einer Flug- schule. Das Flugzeug war mit einem Glascockpit Garmin G3X ausgestattet. Tecnam P 2008 JC Quelle: privat - 33 -
Bulletin Die letzte Prüfung der Lufttüchtigkeit erfolgte am 09.10.2018. Die Gesamtbetriebszeit betrug bis zu dieser Prüfung 399 Stunden bei 1 559 Landungen. Zuladung und Schwerpunkt des Luftfahrzeuges befanden sich innerhalb der im Flug- handbuch angegebenen Grenzen. Meteorologische Informationen Die Bodensicht betrug bei wolkenlosem Himmel über zehn Kilometer. Der Wind kam mit ca. vier Knoten aus östlichen Richtungen und die Lufttemperatur lag bei etwa 25 Grad Celsius. Funkverkehr Es bestand Funkverbindung mit der Flugleitung Bonn-Hangelar. Der Funkverkehr wurde nicht aufgezeichnet. Flugdatenaufzeichnung Das Luftfahrzeug war weder mit einem Flugdatenschreiber (FDR) noch mit einem Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgestattet. Beide Aufzeichnungsgeräte waren nach den gültigen luftrechtlichen Regelungen nicht gefordert. Die Radardaten wurden von der Flugsicherungsorganisation aufgezeichnet und der BFU zur Verfügung gestellt. Angaben zum Flugplatz Der Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar (EDKB) liegt ca. 10 km südlich des Flugha- fens Köln-Bonn zwischen den Städten Bonn und St. Augustin. Er befindet sich in ei- ner Höhenlage von 197 ft AMSL und verfügt über eine 800 Meter lange Asphaltbahn mit der Ausrichtung 110/290 Grad. Zum Unfallzeitpunkt war die Piste 11 in Betrieb. - 34 -
Bulletin Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Die Unfallstelle lag ca. 1 400 m südöstlich des Verkehrslandeplatzes Bonn-Hangelar innerhalb der Platzrunde. Das Luftfahrzeug wurde auf einer ca. 250 x 250 Meter großen unbestellten Ackerflä- che in einer Höhenlage von ca. 300 ft AMSL aufgefunden. Die Ackerfläche war im Norden und Westen von ca. 30 Meter hohen Bäumen um- randet. Die südliche Umrandung bestand aus niedrigeren Sträuchern, während im Osten eine Siedlungsfläche die Grenze bildete. Im sich anschließenden Umfeld des Ackers befanden sich ausgedehnte Siedlungs- flächen im Westen und Norden sowie eine großflächige Golfanlage im Süden. Die räumliche Ausdehnung der Unfallstelle beschränkte sich auf die Endlage des Wracks und umfasste eine Grundfläche von maximal 15 x 15 Metern. Aufschlagspu- ren oder Rutschstrecken außerhalb der Endlage des Wracks waren nicht vorhanden. Die Längsachse des Luftfahrzeuges zeigte mit dem Bug nach Osten. Der Rumpf war zwischen Motor und Leitwerk, einschließlich Cockpit und Instrumen- tenpanel verbrannt. Auch die Peripherie des Motors war komplett ausgebrannt. In- nerhalb des verkohlten Rumpfbereiches befand sich das angebrannte ELT. Teile des Höhenleitwerks sowie jeweils 2/3 der aus Metall gefertigten Tragflächen waren im vorderen Bereich gestaucht, jedoch noch von formgebender Gestalt. Das jeweils innere Drittel der Tragflächen war verbrannt bzw. geschmolzen und verkohlt. Östlich der Rumpfspitze befanden sich unverbrannte Teile des Flugzeuges, insbe- sondere zum Cockpit, der Cowling und zum Fahrwerk gehörend. Die drei Propeller- blätter waren an der Nabe abgebrochen, wirkten ansonsten optisch unversehrt. Auch die Spitze des Spinners sowie eine Flügeltür lagen östlich des Rumpfes. Die zweite Flügeltür lag ohne Brandeinwirkung einen Meter nördlich des Rumpfes. Die Funktion der Steuerorgane sowie die Stellungen von Schaltern und Bedienhe- beln konnte aufgrund des Zerstörungsgrades des Luftfahrzeuges nicht geprüft bzw. nachvollzogen werden. - 35 -
Bulletin Unfallstelle mit ausgebranntem Wrack Quelle: BFU Das Triebwerk, ohne die verbrannten Anbauteile der Peripherie, stand der BFU für weitergehende Untersuchungen in einem Luftfahrttechnischen Betrieb zur Verfü- gung. Die Untersuchung des Triebwerkes lieferte keine Hinweise auf mechanische Mängel, so ließ sich das Triebwerk z.B. ohne Beanstandungen durchdrehen. Brand Das Luftfahrzeug fing nach dem Aufprall Feuer und brannte aus. Untersuchungsleiter: Klaus-Uwe Fuchs Untersuchung vor Ort: Uwe Berndt, Klaus-Uwe Fuchs, Dietmar Nehmsch - 36 -
Bulletin Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Okto- ber 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störun- gen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfäl- len und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Unter- suchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon 0 531 35 48 - 0 Telefax 0 531 35 48 - 246 Mail box@bfu-web.de Internet www.bfu-web.de - 37 -
Bulletin Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte www.bfu-web.de/Berichte Pos. Datum Ort Luftfahrzeug(e) Aktenzeichen Berichtsmonat 1 19.12.2016 Heringsdorf Technam / P 2006 T BFU16‐1802‐3X März 2019 2 15.02.2013 Berlin‐Schönefeld Embraer / EMB‐500 CX001‐13 Dezember 2018 3 03.11.2011 München Boeing / B777‐300 ER EX010‐11 Dezember 2018 4 16.06.2017 Hamburg Airbus / A319 BFU17‐0716‐PX Dezember 2018 5 09.09.2015 Iserlohn Comco Ikarus / C42B BFU15‐1241‐3X November 2018 6 08.12.2017 Coppenbrügge, nahe Aquila / AT01 BFU17‐1590‐3X November 2018 7 12.06.2018 Berne, nahe Enstrom Helicopter / 280C BFU18‐0752‐3X Oktober 2018 8 30.05.2018 Herten‐Rheinfelden Scheibe / SF 25 C BFU18‐0665‐3X Oktober 2018 Bell Helicopter Textron Canada / 9 02.04.2018 Uetersen/Heist Bell 206L‐T BFU18‐0324‐3X September 2018 10 25.03.2018 Koblenz‐Winningen Eigenbau / RotorWay Exec 162F BFU18‐0292‐3X August 2018 - 38 -
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