PR-News 19/1 Aktuelles aus dem Personalrat - Universität Hildesheim

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PR-News 19/1 Aktuelles aus dem Personalrat - Universität Hildesheim
PR-News 19/1
      Aktuelles aus dem Personalrat
PR-News 19/1 Aktuelles aus dem Personalrat - Universität Hildesheim
Inhalt
Grußwort
Vorsitzender 		                 2
Dr. Hartmut Schröder

Im Fokus
Mutterschutzgesetz- was sich    4
geändert hat

Im Profil
Leistungszulage für Mitarbei-   12
tende unserer Universität

Wer ist Wer?
Wir stellen vor: Dezernat 1     15

Gut zu Wissen
Burn Out                        18
Tarifrunde 2019                 19

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PR-News 19/1 Aktuelles aus dem Personalrat - Universität Hildesheim
Grußwort
Sehr geehrte Kolleg_innen,           Zurzeit liegt mein Tätigkeits-
                                     schwerpunkt im Bereich der Digi-
als neuer Vorsitzender des Perso-    talisierung.
nalrates möchte ich mich Ihnen       Nun in meiner dritten Amtszeit
und euch vorstellen. Mein Name       im Personalrat der Universität
ist Dr. Hartmut Schröder und ich     Hildesheim bin ich seit Februar
bin durch mein Studium für das       der dritte Vorsitzende des aktu-
Lehramt an Grund- und Haupt-         ellen Gremiums. In der laufenden
schulen schon seit 1993 mit der      Amtszeit hat sich die Anzahl unse-
Universität verbunden. Nach Ab-      rer PR-Mitglieder – aus verschie-
schluss meines Studiums setzte       densten Gründen – bedeutsam
ich meine Lehrerausbildung an        reduziert. Die Aufgaben hingegen
einer Hildesheimer Hauptschule       sind nicht nur gleich geblieben,
fort, parallel absolvierte ich den   sondern in ihrer Menge und Aus-
Diplomstudiengang Erziehungs-        prägung gestiegen. Eine erhöhte
wissenschaften.                      Anzahl von Betreuungsverfahren,
Nach Rücksprache mit meiner          Beratungsfällen und der neu ge-
Institutsleitung verließ ich 1999    gründete Wirtschaftsausschuss
den Schuldienst und begann           lasten unser Gremium aus. Diese
meine Dozententätigkeit am da-       „Überlast“ bewältigen meine Kol-
maligen Institut für Angewandte      leg_innen durch verstärkten Ein-
Erziehungswissenschaft und All-      satz in den einzelnen Tätigkeits-
gemeine Didaktik. Im Anschluss       bereichen.
an meine Promotion im Jahre
2008 war ich zudem im Bereich
der Fort- und Weiterbildung in
unserem Haus tätig, seit 2016 im
Centrum für Lehrerbildung und
Bildungsforschung.

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PR-News 19/1 Aktuelles aus dem Personalrat - Universität Hildesheim
Grußwort
Insoweit sehe ich unser Gremium
manchmal als Mikrokosmos un-
serer Institution. Aber wir sollten
hierbei auch nicht die positiven
Entwicklungen an unserer Uni-         Sprechzeiten einzelner Mitglie-
versität aus den Augen verlieren:     der
Wir sind eine wachsende Univer-
sität in der niedersächsischen        Montag: Beate Sperling-Grund,
Bildungslandschaft, neue Profes-      09.00 bis 12.00 Uhr, H 009
suren werden geschaffen und wir
erhalten alsbald eine neue Mensa.     Dienstag: Peggy Semper,
In dem vorliegenden Newsletter        9.00 bis 12.00 Uhr, H 009
möchten wir Sie und euch über
aktuelle Entwicklungen in der         Mittwoch: Johannes Wolbring,
PR-Arbeit informieren.                11.00 bis 12.00 Uhr, N 137
Selbstverständlich stehen unsere
Gremiumsmitglieder Ihnen und          Donnerstag: Dr. Hartmut Schrö-
euch für Rückfragen, Informatio-      der, 14.00 bis 14.30 Uhr, N 324
nen, Anregungen oder auch nur
für ein kurzes Gespräch gerne zur     Freitag: Markus Lochthofen,
Verfügung.                            10.00 bis 11.00 Uhr, Raum 023
                                      Haus 52 (Domäne)
Dr. Hartmut Schröder
                                      Dr. Markus Germar, nach Verein-
                                      barung, H 009

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Mutterschutzgesetz - und was
                         wichtig ist!
Zeitungsbringerin,Sorgenabwen-                                  ter bestimmten Voraussetzungen
derin,Trostredespenderin,Tem-                                   auch für Schülerinnen und Stu-
peraturspürerin,Feuernachschü-                                  dentinnen. Schon zum 1. Januar
rerin,Morgenbegrüßerin     und                                  2018 sind umfängliche Änderun-
einiges mehr.                                                   gen des Mutterschutzrechts in
		                                                              Kraft getreten. Die Verordnung
Mütter haben viele Aufgaben.                                    zum Schutze der Mütter am Ar-
Und damit Mütter und werden-                                    beitsplatz ist in das bestehende
de Mütter ausreichend geschützt                                 Mutterschutzgesetz       integriert
sind, gibt es das „MuSchG“. Das                                 worden und soll somit verständ-
sogenannte Mutterschutzgesetz                                   licher und übersichtlicher werden
gilt für alle Mütter und werden-
den
                                                                (Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzge-
                                                                setz/73762)

(Quelle: https://pixabay.com/de/mutter-tochter-liebe-429158/)

Mütter, die in einem Arbeitsver-
hältnis stehen. Es gilt ebenfalls für
Heimarbeiterinnen, Hausange-
stellte, geringfügig Beschäftige,
weibliche Auszubildende und un-

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Mutterschutzgesetz - und was
           wichtig ist!
1. Ausweitung des Anwendungsbereichs (§ 1 MuSchG)
Neuregelung                          Auswirkungen für die Praxis

Anwendungsbereich wird auf Be-
schäftigte (statt Arbeitnehmerin)
im sv-rechtlichen Sinn präzisiert.
Damit fallen z. B. auch Fremdge-
schäftsführerinnen einer GmbH
unter MuSchG.

Ausdrücklich werden Schülerin-       (Quelle:https://pixabay.com/de/baby-handle-winzig-vater-familie-428395/)

nen, Studentinnen, Praktikan-   Arbeitgeber müssen vor dem
tinnen, Beschäftigte in Behin-  01.01.2018 genau prüfen, ob
dertenwerkstätten, Frauen im    Frauen aus dem geschützten er-
Bundes- oder Jugendfreiwilligen-weiterten Personenkreis im Un-
dienst und Mitarbeiterinnen einer
                                ternehmen tätig sind. Sie müs-
geistlichen Genossenschaft auf- sen diese in die Prozessabläufe
genommen.                       bei Schwangerschaft aufnehmen
                                (insbesondere Meldung an die
Auch Frauen in einem arbeitneh- Arbeitsschutzbehörde und Be-
merähnlichen Beschäftigungsver- achtung der Schutzfristen etc.).
hältnis werden geschützt, haben
allerdings keinen Anspruch auf
finanzielle Leistungen.

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Mutterschutzgesetz - und was
          wichtig ist!
2. Verlängerte Schutzfristen (§ 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 MuSchG)
Arbeitgeber müssen auf An- Dem Antrag muss die Mutter die
trag der Mutter eine verlängerte ärztliche Feststellung der Behin-
nachgeburtliche Schutzfrist von derung (festzustellen innerhalb
12 Wochen bei Geburten von be- von acht Wochen nach der Ge-
hinderten Kindern (§ 2 Abs. 1 SGB burt) beilegen. Arbeitgeber müs-
IX) gewähren. Bisher galt diese sen diese zum Lohnkonto neh-
nur bei Früh- und Mehrlingsgeb- men.
urten.
3. Neuregelung von Mehrarbeit und Ruhezeit (§ 4 MuSchG)

Mehrarbeit ist in folgendem Rah-   Arbeitgeber müssen die Einsatz-
men zulässig:                      pläne prüfen und ggf. anpassen.
Maximal 8 ½ Stunden täglich und    Für Mehrarbeit ist eine Bereit-
90 Stunden (einschließlich des     schaftserklärung der werden-
Sonntags) pro Doppelwoche. Für     den Mutter sowie eine Bestäti-
unter 18-jährige Frauen gelten 8   gung des Arztes erforderlich,
bzw. 80 Stunden.                   dass von der Mehrarbeit keine
Arbeitstäglich müssen Arbeitge-    Gefahr für Mutter und Kind
ber eine ununterbrochene Ruhe-     ausgeht. Für eine etwaige Aus-
zeit von mindestens 11 Stunden     nahmegenehmigung muss der
gewähren.                          Arbeitgeber einen Antrag bei der
Ausnahmegenehmigungen im           Aufsichtsbehörde stellen.
Einzelfall (§ 29 MuSchG).
Sonderregeln gelten für Auszu-
bildende.

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Mutterschutzgesetz - und was sich
                geändert hat
4. Verbot und Zulässigkeit von Nachtarbeit (§ 5 MuSchG, § 28 Mu-
SchG)
Eine schwangere oder stillende      Arbeitgeber müssen prüfen, ob
Frau darf zwischen 20:00 Uhr und    Einsatz nach 20:00 Uhr nötig ist.
6:00 Uhr nicht beschäftigt wer-     Dann Einwilligungserklärung und
den.                                Attest zu den Unterlagen neh-
                                    men. Für Einsätze zwischen 20:00
Eine Beschäftigung bis 22:00 Uhr und 22:00 Uhr muss der Arbeit-
ist zulässig bei Einwilligung der geber Antrag mit den relevanten
werdenden Mutter, ärztlicher Unterlagen bei der Aufsichtsbe-
Bescheinigung der Unbedenk- hörde stellen.
lichkeit, Einhaltung des Arbeits-
schutzes und behördlicher Ge-
nehmigung. Dies gilt jetzt für alle
Berufsgruppen und während der
gesamten Schwangerschaft.

Für Zeiten nach 22:00 Uhr gibt es (Quelle: https://pixabay.com/de/stadt-parkplatz-person-mann-d%C3%BCs-
Ausnahmen für Einzelfälle (§ 29 ter-1487891/)
MuSchG), für Auszubildende gel-
ten Sonderregelungen.             Während die Behörde den Antrag
                                  prüft, kann der Arbeitgeber die
                                  Frau bis 22:00 Uhr beschäftigen.
                                  Der Antrag gilt als genehmigt,
                                  wenn er nicht innerhalb von sechs
                                  Wochen abgelehnt wird.

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Mutterschutzgesetz - und was sich
           geändert hat
5. Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 6 MuSchG)
Schwangere oder stillende Frau-       Es muss sichergestellt sein, dass
en aller Berufsgruppen können         die Frau nicht alleine arbeitet. Pro
sich im Rahmen des ArbZG zur          Woche muss ihr dann ein Ersatz-
Arbeit an Sonn- und Feiertagen        ruhetag gewährt werden.
ausdrücklich bereiterklären.
6. Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen (§ 7 Abs. 2 Mu-
SchG)
Der Anspruch auf die Stillzeiten Organisatorische Erfassung des
wird auf die ersten zwölf Monate eingeschränkten Anspruchs auf
des Kindes begrenzt (bisher keine Stillzeiten.
Begrenzung).
7. Neue Arbeitgeberpflichten zum betrieblichen Gesundheits-
schutz (§ 9 ff. MuSchG)
Die Regelungen der MuSchArbV          Jeder einzelne Arbeitsplatz muss
wurden in das MuSchG integriert       auf „unverantwortbare“ Ge-
und an vielen Stellen konkretisiert   fährdungen hin überprüft wer-
und erweitert.                        den. Die bisherigen Gefährdungs-
                                      beurteilungen sind evtl. nicht
Der Arbeitgeber muss bei der          mehr ausreichend oder müssen
Ausgestaltung des Arbeitsplatzes      nachgeholt werden. Auch sind
und der Arbeitsbedingungen alle       die innerbetrieblichen Regelun-
erforderlichen Maßnahmen tref-        gen zu Beschäftigungsverboten
fen, um die physische und psychi-     zu prüfen und ggf. anzupassen.
sche Gesundheit der Schwange-
ren oder stillenden Frau sowie der
ihres Kindes zu schützen.

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Mutterschutzgesetz - und was sich
          geändert hat
Ziel ist es, dass (werdende) Müt-    Die Dokumentationsprozesse zur
ter die Möglichkeit bekommen,        Gefährdungsbeurteilung nach
ihre Beschäftigung weiter aus-       § 19 MuSchG a. F. müssen auf
üben zu können. Beschäfti-           eine Dokumentation nach § 14
gungsverbote sollen vermie-          MuSchG übergeleitet werden.
den werden.

8. Rangfolge der Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Be-
schäftigungsverboten (§ 13 MuSchG)
Wird eine „unverantwortbare“ 1. Umgestaltung der Arbeitsbe-
Gefährdung im Rahmen der Ge- dingungen
fährdungsbeurteilung nach §§ 9, 2. Umsetzung auf einen geeigne-
11, 12 MuSchG festgestellt, sieht ten Arbeitsplatz
§ 13 MuSchG eine eigene Rang- 3. Erst dann ggf. Beschäftigungs-
folge von Schutzmaßnahmen verbot
vor, die der Arbeitgeber einleiten Diese Schritte sind insbesondere
muss.                              vor einem Beschäftigungsverbot
                                   zu prüfen und die Ergebnisse zu
                                   dokumentieren.
9. Kündigungsverbot (§ 17 MuSchG)
Neu ist der viermonatige Kün-        Kündigungsschutz         beachten,
digungsschutz nach einer Fehl-       auch für Frauen in arbeitneh-
geburt nach der 12. Woche der        merähnlichen      Beschäftigungs-
Schwangerschaftswoche unab-          verhältnissen. Vorbereitungsmaß-
hängig vom Gewicht des Fötus.        nahmen sollten Arbeitgeber in
Das Verbot gilt auch für Vorberei-   den kritischen Fristen vermeiden.
tungsmaßnahmen für eine Kün-
digung.

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Mutterschutzgesetz - und was sich
          geändert hat
10.Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mut-
terschaftsgeld (§§ 18 ff. MuSchG)
Die Regelungen zu den Ersatzleis- Keine praktischen Konsequenzen.
tungen für schwangerschaftsbe- Die bisherige Berechnungspraxis
dingte Entgelteinbußen wurden bleibt unberührt.
unter Berücksichtigung der aktu-
ellen Rechtsprechung redaktio-
nell überarbeitet.
11. Beschäftigung nach Ende des Beschäftigungsverbots (§ 25
MuSchG)
Arbeitgeber müssen Mütter nach   Arbeitgeber müssen entspre-
Ende des Beschäftigungsverbots   chenden Arbeitsplatz freihalten.
entsprechend den vertraglichen   Dieser muss gleichwertig, aber
vereinbarten Bedingungen wei-    nicht unbedingt der ursprüngli-
ter beschäftigen.                che Arbeitsplatz sein.

12. Aushangpflicht (§ 26 MuSchG)
Arbeitgeber müssen das (neue) Arbeitgeber sollten bisherige
MuSchG allen Mitarbeiterinnen Aushangpraxis prüfen. Es genügt,
bekannt machen.               das MuSchG in einem elektroni-
                              schen Verzeichnis zugänglich zu
                              machen.

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Mutterschutzgesetz - und was sich
          geändert hat
13. Bußgeldvorschriften (§ 32 MuSchG)
Der Bußgeldkatalog wird erwei-      Hier gilt als Stichtag der
tert. Insbesondere wird in Nr. 6    01.01.2019. Vorher müssen Ar-
ein Verstoß gegen die Pflicht zur   beitgeber die Gefährdungsbeur-
Erstellung einer Gefährdungsbe-     teilungen gesetzeskonform an-
urteilung nach § 10 Abs. 1 und 2    passen.
MuSchG zur Ordnungswidrigkeit       (Tabelle aus LGP Löhne und Gehälter professionell 2017, H. 6 S. 102 -103)

erklärt.

Die Verlängerung der Schutzfristen bei Geburten von behinderten
Kindern (2.) gilt seit 30.05.2017. Ebenso wurde übergangsweise schon
zum 30.05.2017 die MuSchVO hinsichtlich der Gefahr- und Schadstoffe
(Anlage 1) aktualisiert.
Das übrige Gesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft (Ausnahme: Gefähr-
dungsbeurteilung unter 13, gilt erst ab 01.01.2019).

                                    Weitere Informationen finden
                                    Sie hier.

                                                                                                                11
Leistungszulage für Mitarbeitende
           unserer Universität

In Anlehnung an unsere Personal-       (3) Der Arbeitgeber kann beschäf-
versammlung im November 2018,          tigten […] eine einmalige Leis-
in der die damalige Vorsitzende        tungsprämie zahlen, wenn sie
die Hochschulleitung dazu anreg-       besondere Leistungen erbracht
te, zur Verbesserung der Arbeits-      haben.
bedingungen und Förderung der
Arbeitszufriedenheit, über Zula-       Vorweg gestellt sei, dass der Ta-
genzahlungen      nachzudenken,        rifvertrag diese Möglichkeit zwar
greifen wir erneut das Thema auf       vorsieht, sich aber kein Anspruch
und informieren über Ihre und          daraus ableitet. Somit bleibt es
eure Möglichkeiten, eine „finanzi-     dem guten Willen unserer Vorge-
elle Wertschätzung“ zu erfahren.       setzten und der Hochschulleitung
                                       überlassen, besondere Leistun-
 TV-L § 18                             gen der Mitarbeitenden anzu-
Besondere Zahlung im Drittmit-         erkennen und zu honorieren. Es
telbereich, Leistungszulage und        liegt an uns, darauf hinzuweisen,
–prämie                                dass es die Möglichkeit dieser An-
                                       erkennung von besonderen Leis-
(2) 1 Der Arbeitgeber kann Be-         tungen gibt und sie ebenso zum
schäftigten […] eine Leistungszu-      guten Ton gehören kann, wie ein
lage zahlen, wenn sie dauerhaft        verbales „Danke sehr“.
oder projektbezogen besondere          Dem Arbeitgeber werden die
Leistungen erbringen.                  rechtlichen Mittel übergeben, un-
2 Die Zulage kann befristet wer-       ter bestimmten Voraussetzungen
den.                                   Zulagen zu zahlen.
3 Sie ist auch als befristete Zulage
widerruflich.

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Leistungszulage für Mitarbeitende
                        unserer Universität

Wenn das Dezernat für Personal-                                            In unserem Konzeptgespräch mit
und Rechtsangelegenheiten also                                             Präsident Friedrich haben wir auf
einen Antrag ablehnt,                                                      diese Möglichkeit hingewiesen
                                                                           und stießen zu unserer Freude
                                                                           auf ein offenes Ohr. Unser vorge-
                                                                           schlagenes Konzept wurde wohl-
                                                                           wollend zur Kenntnis genommen
                                                                           und wir sind zuversichtlich, unser
                                                                           Anliegen an der richtigen Stelle
                                                                           platziert zu haben, um es wohlbe-
                                                                           dacht voranzutreiben.

                                   Es werden weitere Gespräche
(Quelle : https://pixabay.com/de/illustrations/geldschwemme-500-euro-eu-
ro-stapel-432688/)
                                   zum Thema Zahlung von Zulagen
                                   stattfinden und Präsident Fried-
dann tut es das, weil man dort
                                   rich signalisierte bereits, dass eine
- oder bei einer übergeordnete
                                   Gleichbehandlung von Beamten
Instanz - keine Notwendigkeit
                                   und Angestellten in diesem Be-
sieht, besonderen Leistungen
                                   reich wünschenswert sei.
mit besonderer Anerkennung zu
begegnen. Kurz: Es fehlt die Wert-
schätzung dessen, was über das
übliche Maß hinaus erbracht wur-
de.

Das soll sich nun ändern!

                                                                                                          13
Leistungszulage für Mitarbeitende
           unserer Universität

Wir gehen davon aus, dass für Universität Hildesheim als Arbeit-
aktuell und künftig gestellte An- geber zu erhöhen.
träge die bisherigen mündlichen
Ablehnungsgründe „an die Zah-
lung solcher Zulagen wollen wir
nicht ran“ oder „dann kommt ja
jeder“ nicht mehr verwendet wer-
den und Anträge wohlwollend
auf Umsetzung geprüft werden.

Unser Ziel ist es, mit unserem Prä-
sidenten eine Leitlinie zu erarbei-
ten, die Personalverantwortlichen
und Mitarbeitenden aufzeigt,
unter welchen Umständen ein
Antrag auf Zahlung einer Zula-
ge Aussicht auf Erfolg hat und in
welchem Umfang sie genehmigt
werden kann.

Wir erhoffen uns damit, die Ar-
beitszufriedenheit und       Wert-
schätzung      unserer      Mitar-
beitenden zu steigern die
Gleichbehandlung unterschied-
licher Statusgruppen zu fördern
und die Attraktivität der Stiftung

                                                             14
Wir stellen vor: Dezernat für Personal
          und Rechtsangelegenheiten Dezernat 1
Im Dezernat 1 werden diverse         Wechsel an unsere Universität
Vorgänge im Bereich der Perso-       auf Langeoog – eine der Ostfrie-
nalverwaltung und rechtlicher        sischen Inseln. Durch eine Initia-
Belange bearbeitet. Da es zu um-     tivbewerbung unterstützt sie seit
fangreich wäre, alle Spezifika der   August 2003 das Dezernat. Der
einzelnen Kolleg_innen vorzu-        Arbeitsplatzwechsel von der Insel
stellen, hat sich der Personalrat    nach Hildesheim bedeutete für
für einen für uns sehr wichtigen     sie auch eine Rückkehr an ihren
Bereich entschieden: die Koordi-     Heimatort.
nation von Auswahlgesprächen,
welche zumeist zur Einstellung       2) Was machen Sie morgens als
neuer Kolleg_innen an unserer        erstes, wenn Sie an Ihren Ar-
Universität führen. Hierbei un-      beitsplatz kommen?
terstützen uns insbesondere die
beiden Sachbearbeiterinnen Frau      Wie an den meisten Arbeitsplät-
Nicole Bartölke und Frau Sonja       zen an unserer Universität be-
Stollberg.                           ginnt auch für die beiden Kolle-
                                     ginnen der Arbeitsalltag mit dem
1) Was hat Sie nach Hildesheim       Hochfahren des Arbeitsplatzrech-
an die Stiftung Universität Hil-     ners und der anschließenden
desheim verschlagen?                 Durchsicht des E-Mail-Verkehrs.
                                     Gegen 9.00 Uhr erreicht sie dann
Frau Bartölke hatte sich im Januar   die Print-Post. Begleitend werden
2003 erfolgreich auf eine Stellen-   bei den vorliegenden Verfahren
ausschreibung beworben. Neben        die Termine für Auswahlgesprä-
der Attraktivität des Aufgabenfel-   che mit allen beteiligten Personen
des war auch die Wohnortnähe         und Institutionen koordiniert.
von Interesse. Frau Stollberg ehe-
maliger Arbeitsplatz war vor dem

                                                                    15
Wir stellen vor: Dezernat für Personal
          und Rechtsangelegenheiten Dezernat 1
3) Was sind drei typische Anfra- läufe vergegenwärtigen würden.
gen, die Sie täglich erreichen?     Diffizile Personalvorgänge benö-
                                    tigen für zufriedenstellende Er-
Gleichwohl die Anfragen an die- gebnisse: Zeit.
sen Arbeitsplätzen recht vielfältig
sind, wird von Bewerber_innen 5) Was ist Ihnen zuletzt Kurioses
hinsichtlich der ausgeschriebe- passiert?
nen Stellen vielfach die Möglich-
keit nach einer Bewerbung per Besondere Kuriositäten entstehen
E-Mail nachgefragt. Interne An- bei der Form der Bewerbungen
fragen konzentrieren sich öfters bzw. bei der Art der eingereichten
auf die Fragebereiche: „Wie lange Schriftstücke. Während mehrfach
dauert dieser Vorgang?“ und „Was gefaltete Bewerbungsunterlagen
kann ich tun, um den aufgezeig- in einem DIN A6 Umschlag noch
ten Vorgang zu beschleunigen?“. händisch wieder entfaltet werden
                                    können, sind zwei „Zettel“, welche
4) Was wünschen Sie sich von mit einer Büroklammer zusam-
den Kolleg_innen, die Sie täg- men gehalten werden, nur be-
lich ansprechen?                    dingt für einen guten ersten Ein-
                                    druck geeignet. Auch trübt eine
Hierzu befragt, konnten die bei- ausgeschnittene Zeitungsannonce,
den Sachbearbeiterinnen Frau aufgeklebt auf den Bewerbungs-
Bartölke und Frau Stollberg zu ei- unterlagen, den professionellen
ner schnellen Übereinstimmung Gesamteindruck einer Bewerbung.
kommen: Sorgfalt und Geduld. Es
wäre günstig, äußerten sie, wenn
Kolleg_innen die Hinweise zu den
Verfahrensabläufen      beachten
und sich auch gegebene Zeitab-

                                                                   16
Wir stellen vor: Dezernat für Personal
           und Rechtsangelegenheiten Dezernat 1
6) Wieso kommen Sie gerne zur        geschätzt.
Arbeit?

Frau Bartölke und Frau Stollberg     8) Welche Abteilung sollten wir
kommen immer noch gerne zu           als nächste vorstellen?
ihrer Arbeit. Obwohl manche Vor-
gänge nicht zur Stressminimierung    In Hinblick auf die vielfältigen Ar-
beitragen, ist die gute Arbeit im    beitsbereiche bzw. Aufgaben im
Team ein Garant für Zufriedenheit.   Hausdienst wäre eine Vorstellung
Die positive Zusammenarbeit im
                                     des Dezernats 4 lohnenswert.
Kollegium des Dezernats fängt so-
mit manche Unwägbarkeiten auf.
                                     Vielen Dank für das Interview.

7) Domäne, Kesslerstraße, Neu-
bau, Dachterrasse am Bühler-
campus: Was ist Ihr Lieblings-
platz an der Universität?

Das Ambiente der Domäne Mari-
enburg liegt auch bei den beiden
Kolleg_innen des Dezernats 1 vor-
ne, obwohl der Kontakt mit der
Domäne nicht dienstlicher Natur
ist. Vor Ort, also am Hauptcampus,
wird die relativ neue Holzterrasse
gegenüber dem Sportgebäude –
insbesondere an schönen Tagen
– als kurzer Verweilort für Pausen

                                                                      17
Burn Out - Was nun?

Die Berufsgenossenschaft für Ge-                                             Die Berufsgenossenschaft für
sundheitsdienst und Wohlfahrts-                                              Gesundheitsdienst und Wohl-
pflege (BGW) gibt in ihrer Bro-                                              fahrtspflege (BGW) ist die gesetz-
schüre „Erschöpfung erkennen                                                 liche Unfallversicherung für nicht
– sicher handeln“ wertvolle Tipps,                                           staatliche Einrichtungen im Ge-
welche Warnsignale für Burnout                                               sundheitsdienst und in der Wohl-
ernst genommen werden sollten.                                               fahrtspflege.
Darüber hinaus gibt es Informa-
tionen, wie Führungskräfte mit                                               Broschüre Erschöpfung erkennen
psychisch beanspruchten Be-                                                  – sicher handeln (PDF):
schäftigten professionell umge-
hen können.

(Quelle : https://pixabay.com/de/laptop-frau-bildung-studie-jung-3087585/)

                                                                                                            18
Tarifrunde 2019 für den öffentlichen
          Dienst der Länder Stand: 19.03.2019

Im Dezember 2018 wurden die         scheidende Verhandlungsrunde
Grundforderungen der Arbeit-        brachte am 02.03.2019 die Tari-
nehmerseite für die bevorste-       feinigung. Ausführliche Informa-
hende Einkommensrunde 2019          tionen zum Ergebnis des Tarifab-
der Beschäftigten im öffentlichen   schlusses finden Sie z. B. unter:
Dienst der Länder beschlossen.      https://oeffentlicher-dienst.info/
Diese lauteten z. B.                tv-l/tr/2019/
- Erhöhung der Tabellenentgel-
te um 6 Prozent, mindestens 200
Euro
- Erhöhung der Ausbildungs- und
Praktikantenentgelte um 100         (Quelle:https://pixabay.com/de/photos/hand-vereint-zusammen-men-
Euro                                schen-1917895/)

- Erhöhung der Pflegetabelle zu-
sätzlich um 300 Euro                Nachdem nach und nach Details
- Wiederinkraftsetzen der Vor-      zum erreichten Abschluss be-
schrift zur Übernahme von Auszu-    kannt wurden, fiel zunächst auf,
bildenden bei einer Laufzeit von    dass zahlreiche Medien und Ge-
12 Monaten.		                       werkschaften von einem sensati-
Die beiden ersten Verhand-          onellen, spektakulären und groß-
lungsrunden am 21.01. und am        artigen Abschluss berichteten. Bei
06./07.02.2019 endeten ohne Er-     genauerer Betrachtung änderte
gebnis. Zwischen der ersten und     sich jedoch das Meinungsbild. So
zweiten und der zweiten und         erscheint beispielsweise unter Be-
dritten Verhandlungsrunde wur-      rücksichtigung der ungewöhnlich
den die Forderungen der Arbeit-     langen Laufzeit von 33 Monaten
nehmerseite durch Warnstreiks in    und einer Inflationsrate von ca. 2
diversen Städten Deutschlands       % die Entgelterhöhung in diesem
bestärkt. Die dritte und ent-       Zeitraum nicht mehr so positiv.

                                                                                               19
Tarifrunde 2019 für den öffentlichen
           Dienst der Länder Stand: 19.03.2019

Gleiches gilt für das Einfrieren der   künftig mindestens zur Hälfte
Jahressonderzahlung für die Jah-       selbstständige Leistungen erbrin-
re 2019, 2020 und 2021 auf dem         gen. Bisher reichte das nur für die
materiellen Niveau des Jahres          EG 8. In diese EG 8 führen dann
2018. In diversen Beiträgen (Foren     gründliche und vielseitige Fach-
und sozialen Netzwerken) wird          kenntnisse und 1/3 selbstständi-
die fehlende Transparenz u.a. zum      ge Leistungen. Bisher reichte das
Thema „Aufteilung der Entgelt-         nur für die EG 6. Sowohl die EG 11
gruppe E 9 in die Entgeltgruppen       wie die EG 12 kannte die EGO TV-L
E 9a und E 9b“ bemängelt. Dabei        für Bibliothekspersonal bisher
ist nicht anzunehmen, dass es im       gar nicht. Beide Entgeltgruppen
Rahmen der Überleitung zu Ge-          stehen dann auch Bibliotheksbe-
haltskürzungen kommen wird,            schäftigten offen.
wie dies einige Kollegen bereits       Zum derzeitigen Zeitpunkt lässt
befürchten. Übergreifend wird          sich noch nicht abschließend be-
hier aber nur von strukturellen        urteilen, inwieweit es Gewinner
   Verbesserungen gesprochen.          und Verlierer des Tarifabschlusses
Nach Bund und Kommunen sol-            an der Universität Hildesheim ge-
len nun auch in den Ländern die        ben wird, da noch viele Detailfra-
Beschäftigten in Bibliotheken,         gen geklärt werden müssen. Mit
Archiven und Museen nach den           einer Einschätzung kann im Früh-
allgemeinen Merkmalen eingrup-         sommer dieses Jahres gerechnet
piert werden. Für die EG 6 musste      werden. Unter o. a. Link können
man bisher neben gründlichen           Sie sehr übersichtlich die aktuel-
und vielseitigen Fachkenntnis-         len Entwicklungen einsehen.
sen auch noch 1/4 selbstständige       Die Überleitungs- und Redak-
Leistungen erbringen.                  tionsverhandlungen          finden
Letzteres fiele künftig komplett       erst nach der Erklärungsfrist
weg. Für die EG 9a müsste man          (15.04.2019) statt.

                                                                       20
Allgemeine Bürozeiten des Personalrats:

Das Personalratsbüro ist in der Regel von Montag bis Freitag zwi-
schen 08:00 Uhr - 12:00 Uhr besetzt. Von Dienstag bis Donnerstag
sind wir zusätzlich bis 14:30 Uhr zu erreichen.

Sprechzeiten einzelner Mitglieder

Montag:            Beate Sperling-Grund, 09.00 bis 12.00 Uhr, H 009
Dienstag:          Peggy Semper , 9.00 bis 12.00 Uhr, H 009
Mittwoch:          Johannes Wolbring, 11.00 bis 12.00 Uhr, N 137
Donnerstag:        Dr. Hartmut Schröder, 14.00 bis 14.30 Uhr, N 324
Freitag: 		        Markus Lochthofen, 10.00 bis 11.00 Uhr,
		                 Raum 023 Haus 52 (Domäne)
		                 Dr. Markus Germar, nach Vereinbarung, H 009

Generell gilt: auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren wir
natürlich gerne einen Termin mit Ihnen!

Impressum
Personalrat der Stiftung Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Räume: H011 / H009
Telefon: 05121 883-90174 (-90178)
Sekretariat: 05121 883-90176
E-Mail: persrat@uni-hildesheim.de
Web: www.uni-hildesheim.de/personalrat
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