Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V - Juni 2021 www.forsea.de 2/21
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2/21 Nichts über uns ohne uns! Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. www.forsea.de Juni 2021 2/2021 1
Inhalt Editorial 4 Assistenz im Krankenhaus regeln_ _____________ 24 Nichts über uns ohne uns! Kostenfrage bei Assistenz im Krankenhaus Kurzinfos für Arbeitgebermodelle endlich regeln______________________________ 24 Einstweilige Anordnung zum Stundenlohn________ 5 Assistenz im Krankenhaus muss bezahlt Keine längeren Kündigungsfristen werden - jetzt_______________________________ 25 in Privathaushalten___________________________ 6 Kostenfrage bei der Assistenz im Krankenhaus____ 26 Ausstehende Veröffentlichung des Bundessozial- Bundesrat fordert Kostenregelung zur Assistenz gerichtsurteils vom 28. Januar 2021______________ 6 im Krankenhaus____________________________ 27 Vorabbericht des Bundessozialgerichtes hierzu_____ 6 Sozialgerichtsbarkeit.de noch immer offline_______ 7 Barrierefreiheit Neue Lohnpfändungstabelle ab Juli 2021__________ 7 Heute vor 5 Jahren: 22stündiger Protest am Reichstagsufer in Berlin______________________ 27 Teilhabestärkungsgesetz Barrierefreiheit: Aber beim nächsten Mal dann____ 29 LIGA Selbstvertretung für Nachbesserungen beim Amtliche Bekanntmachung: Lockdown für Teilhabestärkungsgesetz_______________________ 8 Behinderte bis 2040 verlängert_________________ 33 Bundesregierung verspricht mehr Teilhabe für How dare you?! Aufschrei von Dr. Sigrid Arnade__ 34 Menschen mit Behinderungen_ _________________ 8 Teilhabestärkungsgesetz oder eher Teilhabe- Literaturtipps stagnations-Gesetz?_ _________________________ 9 Ratgeber für behinderte Arbeitgeber*innen und Teilhabestärkungsgesetz bleibt hinter Erwartungen solche, die es werden wollen___________________ 35 zurück_____________________________________11 ForseA intern Lediglich kleine Reparaturen beim Teilhaberecht__ 12 Arbeitgeber- und Mobilitätsstammtische_________ 35 Anhörung zum Teilhabestärkungsgesetz live auf Wir begrüßen als neue Mitglieder_ _____________ 36 bundestag.de_______________________________ 12 eMail-Adressen_____________________________ 36 Politik / Aus den Bundesländern Post-Adressen______________________________ 36 Bringt Veränderung der politischen Stimmung Mitgliedsbeiträge_ __________________________ 36 Erfolge für die Behindertenpolitik?_ ____________ 13 Impressum_________________________________ 36 Landratsamt Tuttlingen verzögert Hilfe für Frau Beitrittserklärung___________________________ 37 mit ALS___________________________________ 15 Satzung___________________________________ 38 Auf der Suche nach Inklusion__________________ 16 Verbreitete Kritik an Gesetzesvorhaben__________ 16 Assistenz im Krankenhaus „Ich muss ins Krankenhaus … und nun?“_________17 ForseA-Handlungsempfehlungen zur Assistenz im Krankenhaus____________________________ 18 Unbefriedigende Assistenz im Krankenhaus______ 20 Kostenfrage bei Assistenz im Krankenhaus endlich beantworten_________________________ 22 Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht ausschließen_ ______________________________ 22 Assistenz im Krankenhaus - noch immer nicht umfassend geregelt__________________________ 23 2/2021 3
Editorial Nichts über uns ohne uns! ranking nimmt Deutschland sicher- hätte es ein gutes Gesetz werden lich einen der hinteren Plätze unter können. So aber wurde die Schwä- den westlichen Industriestaaten ein. che in Gesetzesform gebracht. Die Systematik der Ausgrenzung von Menschen am Beispiel der Ar- Unter dem Scheinargument, dass chitektur wird besonders deutlich, es bisher noch immer nicht gelun- wenn man die Bewertungskriterien gen ist, die Kosten und deren Ver- bei Architekturwettbewerben an- teilung zu ermitteln, ist das Ge- schaut. Barrierefreiheit ist - wenn setz zur Assistenz im Krankenhaus überhaupt - unterbewertet. Sieger auch 12 Jahre nach seiner Veröf- werden meist Objekte, die für uns fentlichung eine offene Baustelle. steingewordene „Wir-müssen-drau- Es gilt nach wie vor nur für behin- ßen-bleiben“- Symbole bedeuten. derte Arbeitgeberinnen und Arbeit- Denn mangelnde Barrierefreiheit geber. Und auch im Hinblick auf schränkt nicht nur unseren Woh- die Kostenträgerschaft für die As- nungsmarkt ein. Auch heute noch sistenz blieb das Gesetz eine hand- Gerhard Bartz © privat fitte Bauherren und Baufrauen kom- werkliche Pfuscharbeit. Zwar glei- men vielleicht irgendwann in die chen Gerichte diese Fehler meist Situation, dass sie vorübergehend aus. Aber wer hat angesichts einer Liebe Mitglieder, Freundinnen oder auf Dauer nicht mit Barrieren Notlage noch die Kraft, die Zeit und und Freunde unseres Vereines, leben können. Ohne die Beratung das Geld, sich sein Recht vor Ge- ihrer Architekten bleibt dieser As- richt zu erstreiten? die Zeit der Großen Koalition pekt außen vor. Tritt dann der Fall läuft ab. Es wurde aber auch höchste ein, bleibt meist nur noch der Um- Vor ein paar Wochen nahm ich Zeit. Denn diese Regierung konnte zug in eine der Verwahranstalten, an einer Zoom-Konferenz des ZsL völlig unbefangen ihr Ding durch- in die eigentlich niemand will, am Stuttgart teil. Eingeladen waren Ab- ziehen. Jetzt am Ende ihrer Legisla- wenigsten die, die dort arbeiten. geordnete aller Bundestagsfrak- tur will sie alles abräumen, was noch tionen. Teilgenommen haben die offensteht. Dabei kommt jeweils der Das Pflegestärkungsgesetz ist der f.d.p, der CDU und von Bünd- kleinste Nenner zum Tragen. Ob es ein typisches Beispiel dafür, dass nis90/Die Grünen. Entsetzt war ich, sich dabei um das sogenannte Barri- wirksame Stärkungsmöglichkeiten als Wilfried Oellers MdB CDU be- erefreiheitsstärkungsgesetz, Pflege- umgangen werden. Groß ist das kräftigte, dass es auch bei der Ein- stärkungsgesetz, das Teilhabestär- Gezeter der Lobbyisten der Sozial- gliederungshilfe Einkommensbetei- kungsgesetz oder das nach wie vor konzerne. Das kann nur Show sein. ligungen geben muss. Wie kann es bestenfalls als Fragment bestehende Denn wenn alle betroffen sind, kann sein, dass ein Parlamentarier, der Gesetz zur Assistenz im Kranken- es keine Wettbewerbsnachteile ge- noch mehr (wenn es das gibt) als haus, alle diese Gesetze kommen ben. Aber man braucht ja nur mit alle andere Bürgerinnen und Bür- aufgeplustert daher und umgehen Arbeitsplatzverlusten zu winken, ger den Gesetzen und der Verfas- die allermeisten Probleme, die Men- schon knickt die Politik ein. sung verpflichtet ist, sich solche schen mit Behinderungen das Le- Ansichten erlauben kann? Die Ve- ben erschweren. Das Barrierefrei- Beim Teilhabestärkungsgesetz hemenz, mit der Oellers die perma- heitsstärkungsgesetz beispielsweise hätten sich die Regierenden einen nenten Enteignungen aufgrund der grenzt sie nach wie vor aus, gibt den Auszug aus einem Urteil des Lan- Inanspruchnahme behinderungs- Barrieren mehr noch den gesetzge- dessozialgerichtes Baden-Württem- bedingter Nachteilsausgleiche ver- berischen „Segen“. berg verinnerlichen können: „Der teidigt, spiegelt nach wie vor die Teilhabebedarf besteht im Ausgleich Geisteshaltung großer Teile unserer Ein solches Gesetz wäre beispiels- behinderungsbedingter Nachteile; Gesellschaft wider. Auch Reiche weise in den Vereinigten Staaten maßgebliche Vergleichsgruppe ist können behindert sein oder wer- undenkbar, obwohl unter Trump der nichtbehinderte und nicht sozi- den. Davon ausgehend, dass sie den anscheinend dort einige Regeln alhilfebedürftige Mensch vergleich- gesetzlichen Anteil an Steuern und verwässert wurden. Im Barrieren- baren Alters“. Daran ausgerichtet, Abgaben leisten, muss man bei den 4 2/2021
Editorial / Kurzinfos für Arbeitgebermodelle Nachteilsausgleichen nicht zusätz- zufordern. Dies ist für unsere Ge- dass man dort mit der Sozialpoli- Nichts über uns ohne uns! lich zulangen. Noch immer ist es fest sellschaft eine bleibende Schande! tik überhaupt nichts anfangen kann, in den Köpfen verankert, dass Be- Ebenso die Eingriffe der Behörden darf auch die positive Stellungnah- hinderung und Armut siamesische in unsere Lebenswelten, beispiels- me zur Assistenz im Krankenhaus Zwillinge sind, die man nicht tren- weise bei der benötigten Anzahl der nicht hinwegtäuschen. nen kann. Das sogenannte Bundes- Assistenzstunden oder der Notwen- fach, indem es Menschen in Arbeit digkeit einzelner Fahrten, um nur Menschen mit Behinderungen besser behandelt als solche, die nicht zwei Beispiele zu nennen. müssen nun schon seit Jahrzehnten (mehr) arbeiten. Aber auch Men- mit einem politischen Stillstand le- schen, die nur Hilfe zur Pflege be- Nur noch drei Monate, dann ha- ben. Einzelne Gesetze mögen gut nötigen, schlechter stellt als solche, ben wir wieder Wahlen zum Bun- klingen, sich auch in Flyern gut dar- die auch Eingliederungshilfe bezie- destag. Angesichts der Tatsache, stellen lassen. Den Wesensgehalt hen. Das Gesetz entmündigt zudem, dass alle Parteien dort, wo sie an der will jedoch niemand verändern. indem es die Einflussmöglichkeiten Regierung sind, alle Vorsätze be- von Behörden stärkt. Dieses wird züglich der Inklusion an der Garde- Abschließend wünschen wir Ih- von einigen Kostenträgern schamlos robe des Bundestages abgeben, kann nen noch einen schönen Sommer, ausgenutzt, indem sie sich anmaßen, es keine Empfehlung geben. Auch bleiben Sie gesund und haben Sie in das Leben von Menschen mit Be- Wahlprüfsteine machen wenig Sinn, im September eine glückliche Hand, hinderungen steuernd einzugreifen. denn sie beurteilen die Theorie, die wenn Sie zur Wahl gerufen werden. von der späteren Praxis stark abwei- Und bleiben Sie frei von Assistenz- Die Einkommens- und Vermö- chen kann. Eines ist jedoch sehr si- problemen. gensenteignungen tun im Einzel- cher: Die „Groko“ muss ein Ende fall sehr weh. Dem Staat bringen finden und darf nicht so schnell wie- Mit freundlichen Grüßen sie dennoch hohe Verluste. Der derauferstehen. Die Regierenden Aufwand, dies alles permanent zu brauchen eine starke Opposition, kontrollieren, ist enorm und dient die natürlich durch das Vorhanden- eher der Abschreckung, gesetzliche sein der afd bereits von vornherein Ansprüche in der Praxis auch ein- geschwächt wird. Über die Tatsache, Gerhard Bartz, Vorsitzender Kurzinfos für Arbeitgebermodelle Einstweilige Anordnung zum Stundenlohn kobinet-nachrichten am 02. Mai 2021 von Gerhard Bartz Die Stundenlöhne in Arbeitgeber- Homepage verlinkt und stellt un- modellen geben immer wieder Anlass ter anderem fest: zu heftigen Streitigkeiten zwischen behinderten Arbeitgeber*innen und „Endlich hat ein Gericht mal ihren Kostenträgern. Nun gab es in herausgearbeitet, dass es bei der Dresden eine einstweilige Anord- Suche nach Assistent*innen ei- nung hierzu, bei der es sich heraus- nen signifikanten Unterschied stellt, dass sich das Gericht wirklich zwischen den Arbeitgebermo- Symbol Paragraf © omp mit den Problemen in diesem Be- dellen auf der einen und am- reich befasst hat. bulanten Diensten auf der an- deren Seite gibt. Behinderte che nach Assistent*innen am Ar- Der Bundesverband ForseA Arbeitgeber*innen haben nie den beitsmarkt lange nach passenden hat diese Entscheidung auf seiner langen Atem, sich auf der Su- Menschen umzuschauen.“ 2/2021 5
Kurzinfos für Arbeitgebermodelle Nichts über uns ohne uns! Der Link zur Homepage http:// ligen Anordnung vom 29. April 2021 satz anzuerkennen, noch weniger www.forsea.de/content-166-tariflo- (Az.: S 42 SO 82/21 ER) Rechnung zu vermitteln. Mit anderen Worten: ehne.html enthält folgenden Text: und beschreibt auch, dass die Gefahr Das Arbeitgebermodell ist für die des Auseinanderbrechens des Assi- Kostenträger wesentlich günstiger. Endlich hat ein Gericht mal he- stenzteams durch geringe Entgel- Dieser „Gewinn“ wird zu Lasten der rausgearbeitet, dass es bei der Su- te dort eine große Gefahr darstellt. behinderter Arbeitgeber*innen und che nach Assistent*innen einen si- ForseA macht schon immer deutlich, deren Versorgungssicherheit erzielt. gnifikanten Unterschied zwischen dass seine Lohnempfehlung (TVöD, den Arbeitgebermodellen auf der P-Tabelle, Gruppe P6, Stufe 2) den Mit diesem Vergleich wird auch einen und ambulanten Diensten auf Mindestlohn darstellen muss. Das die Tatsache beleuchtet, dass bei der anderen Seite gibt. Behinder- Gericht arbeitet heraus, dass beim ambulanten Diensten Verwaltung te Arbeitgeber*innen haben nie den direkten Vergleich mit ambulanten und Gewinne gezahlt werden, bei langen Atem, sich auf der Suche nach Diensten ein Stundenlohn in Höhe behinderten Arbeitgeber*innen ge- Assistent*innen am Arbeitsmarkt von 17,00 Euro nicht unwahrschein- hen die Kostenträger unfairerweise lange nach passenden Menschen lich ist. Vor diesem Hintergrund ist davon aus, dass diese die Verwal- umzuschauen. Dem trägt das Sozi- die Regelung in Dresden, Tarifer- tung ihres Assistenzbetriebes un- algericht Dresden in einer einstwei- höhung erst mit einer Periode Ver- entgeltlich betreiben. Keine längeren Kündigungsfristen in Privathaushalten Wir erhielten Kenntnis, dass die beitsgericht bereits am 11.06.2020 den kann, Arbeitsverhältnisse trotz Kündigungsschutzbedingungen (Az.: 2 AZR 660/19) festgestellt. Kündigung noch über mehrere Mo- nach § 622 BGB nicht für Beschäf- Arbeitsvertraglich können weiter- nate hinweg aufrecht zu halten. tigte in Privathaushalten anzuwen- hin längere Fristen vereinbart wer- den sind. Hier kann der Arbeitge- den. Quelle: Rundschreiben der ber mit einer Frist von vier Wochen Rechtsanwältin Bettina Wilmes- zum 15. oder zum Monatsende Hintergrund ist, dass Privat- Engel (https://tinyurl.com/sx56- kündigen. Das hat das Bundesar- haushalten nicht zugemutet wer- r5v5) Ausstehende Veröffentlichung des Bundessozialgerichtsurteils vom 28. Januar 2021 Bekanntlich warten wir nach wie Auf der Seite Anwalt.de wurden Bundessozialgericht vor auf die Veröffentlichung des weitere Details aus dem Urteil be- vom 28.1.2021 Bundessozialgerichts in Sachen Be- kannt, die vermuten lassen, dass (Az.: B 8 SO 9/19 R). fristungen und Zielvereinbarungen. mit der Entscheidung einige interes- Unsere Anfrage beim Bundessozi- sante Pflöcke eingeschlagen wurde. Anmerkung: algericht wurde dahingehend beant- Die Neugier steigt. Das Urteil ist Aktuell wurden wir nun auf spä- wortet, dass das Urteil noch nicht nun mehr als zwei Monate alt. Wa- testens Mitte Juli vertröstet. Wir an die Beteiligten versandt wurde rum dauert das Schreiben so lange? werden das Urteil auf unserer In- und daher auch nicht veröffentlicht Oder was hindert das Gericht sonst ternetseite verlinken und dann auch werden kann. an der Veröffentlichung? eine Bewertung vornehmen. Das Bundessozialgericht veröffentlichte vorab diesen Terminbericht Die Revision hat in der Sache vom 29.1.2013 angefochten war genen Bescheiden ausgesprochene Erfolg gehabt, soweit der Bescheid und soweit die in den streitbefan- Befristung des persönlichen Bud- 6 2/2021
Kurzinfos für Arbeitgebermodelle gets betroffen ist. Im Übrigen ist tige Rechtsverhältnis, weil nicht ger für die Vergangenheit ein hö- Nichts über uns ohne uns! die Revision im Sinne der Aufhe- zu erwarten ist, dass der Beklag- heres Budget zusteht, kann der Se- bung und Zurückverweisung der te als Eingliederungshilfeträger nat mangels Feststellungen des LSG Sache an das LSG begründet ge- nach Klärung der Fragen, die das nicht abschließend entscheiden. Die wesen. Feststellungsinteresse ursprüng- Besonderheiten des persönlichen lich begründet haben, für die Zeit Budgets stehen der Leistung für die Der Bescheid vom 29.1.2013 war ab 1.1.2020 abweichend entscheidet. Vergangenheit jedenfalls nicht ent- als bloßer Formalverwaltungsakt Die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen. Einem Anspruch auf ein hö- aufzuheben. Soweit es die Befri- ist auch begründet. Die Befristung heres Budget steht auch nicht ent- stung des persönlichen Budgets be- des gebundenen Verwaltungs- gegen, dass in der Zielvereinbarung trifft, ist die Klage nach Ablauf des akts über das persönliche Budget Abreden über dessen Höhe enthal- Befristungszeitraums und erneuter war rechtswidrig, weil sie weder ten sind. Der vorherige Abschluss Bewilligung für den Folgezeitraum durch Rechtsvorschrift zugelassen einer Zielvereinbarung mit dem in trotz Beendigung des streitigen ist noch sicherstellen soll, dass die der BudgetV beschriebenen Min- Rechtsverhältnisses mit dem Sozi- gesetzlichen Voraussetzungen des destinhalt ist allenfalls formale Vo- alhilfeträger zum 1.1.2020 als Fort- Verwaltungsakts erfüllt werden (§ raussetzung für den anschließenden setzungsfeststellungsklage zulässig. 32 Abs 1 SGB X); die Norm gestat- Erlass eines Verwaltungsakts. Die Zwar hat zu diesem Zeitpunkt kein tet entgegen der Ansicht des LSG Zielvereinbarung bindet die Beteili- Trägerwechsel vom Sozialhilfeträ- keine Nebenbestimmungen, die si- gten nicht materiell im Hinblick auf ger zum Eingliederungshilfeträger cherstellen sollen, dass die gesetz- den individuellen Leistungsbedarf, im Sinne einer Funktionsnachfol- lichen Voraussetzungen eines Ver- der dem persönlichen Budget we- ge stattgefunden. Es besteht aber waltungsakts erfüllt bleiben. Ob gen der notwendigen Ausgestaltung eine Präjudizialität für das künf- und in welchem Umfang dem Klä- und der Höhe zugrunde liegt. Sozialgerichtsbarkeit.de noch immer offline Nachdem die Seite www.Sozial- -pauschales_ pf legegeld_sgb_xii. gerichtsbarkeit.de seit Wochen und html ... übrigens! noch bis mindestens Mai wegen Sicherheitsproblemen offline ist, Urteilssammlung: Ihre Meinung ist, konnte auf das Urteil des Landes- http://www.forsea.de/content-126 sozialgerichtes Sachsen zum The- -liste_interessanter_urteile.html Ihre Kommentare ma Pauschales Pf legegeld nach sind gefragt. § 64 SGB XII nicht mehr zugegrif- Die Mitglieder, die immer noch fen werden. ForseA hat das Urteil um das pauschale Pflegegeld kämp- nun angefordert und online gestellt. fen müssen, bekommen hier eine Wir von ForseA Menge Fakten, die ihren Anspruch Seite zum Pauschalen Pflegegeld: unterstützen. Wir wünschen viel bedanken uns http://www.forsea.de/content-766 und auch raschen Erfolg! schon einmal im Voraus für Ihre Neue Pfändungstabelle ab Juli 2021 Leserbriefe, Ab dem 1.7.2021 wurden, wie https://www.refrago.de/pfaen- die wir hier gerne fast immer nach einem oder zwei dungstabelle2021.html im INFORUM Jahren die Pfändungsfreigrenzen erhöht. Dadurch verringern sich Link zum Pfändungsrechner: veröffentlichen. die Pfändungsraten. Link zur Pfän- https://www.refrago.de/pfaen- dungstabelle: dungsrechner.html 2/2021 7
Teilhabestärkungsgesetz LIGA Selbstvertretung für Nachbesserungen Nichts über uns ohne uns! beim Teilhabestärkungsgesetz kobinet-nachrichten am 03. März 2021 von Hartmut Smikac Nach der Gründung der LIGA pflichtige Arbeitgeber*innen, die Logo Liga Selbstvertretung © Liga Selbstvertretung Selbstvertretung vor gut fünf Jah- keine behinderte Menschen be- ren hat es einen ersten Wechsel bei schäftigen, über dringend nöti- den Sprecher*innen des Selbst- ge Regelungen zur Assistenz im verstärkt einmischen. Das Forum vertretungs-Bündnisses gegeben. Krankenhaus bis zur längst über- behinderter Juristinnen und Juristen Beim letzten Zoomtreffen wurde fälligen Weiterentwicklung des Be- habe bereits einen Vorschlag für die Eileen Friesecke, die sich bei den hindertengleichstellungsgesetzes Verbesserung der Regelungen zur Kellerkindern in Berlin engagiert, des Bundes (BGG) damit auch pri- Barrierefreiheit gemacht, der sich zusammen mit Dr. Sigrid Arnade vate Anbieter von Dienstleistungen vor allem an die Regelungen in Ös- und Ottmar Miles-Paul, die dieses und Produkten zur Barrierefreiheit terreich anlehnten, betonte Dr. Si- Amt von Anfang an ausüben, neu in verpflichtet werden, so gibt es nach grid Arnade. Was dort funktionie- den Sprecher*innenrat gewählt. Die Ansicht der LIGA Selbstvertretung re, könne hierzulande ja nicht vom LIGA Selbstvertretung will sich in in dieser Legislaturperiode noch Teufel sein. den nächsten Wochen besonders viel zu tun, um den Anforderungen für Nachbesserungen beim Gesetz- der UN-Behindertenrechtskonven- Die Vertreter*innen der in der entwurf für ein Teilhabestärkungs- tion gerechter zu werden. Damit die LIGA organisierten Selbstvertre- gesetz stark machen, das noch im Abgeordneten des Deutschen Bun- tungsverbände dankten Helmut März in erster Lesung im Bundes- destages ihre Hausaufgaben bei der Vogel vom Deutschen Gehörlosen- tag behandelt werden dürfte. Umsetzung der UN-Behinderten- Bund, der wegen zu vieler Aufgaben rechtskonvention gut machen kön- nicht mehr zur Wahl als Sprecher Von der Verdoppelung der Aus- nen, will sich die LIGA Selbstver- antrat, für sein großes Engagement gleichsabgabe für beschäftigungs- tretung in den nächsten Wochen während der letzten fünf Jahre. Bundesregierung verspricht mehr Teilhabe für Menschen mit Behin- derungen kobinet-nachrichten am 12. März 2021 von Hartmut Smikac Mit dem vorgelegten Entwurf für ein Teilhabe- stärkungsgesetz verspricht die Bundesregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stär- ken und mehr Teilhabe zu ermöglichen. Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Rege- lungen betreffen unter anderem • die Betreuung von Rehabilitanden im SGB II und III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Dabei soll sich ihre Betreuungssituation in den Job- centern verbessern. • Bei der Leistungserbringung in der Einglie- Blick in das Plenum des Deutschen Bundestages derungshilfe nach SGB IX (Neuntes Buch Sozialge- © Deutscher Bundestag-Achim Melde 8 2/2021
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