ÜBUNG ZUR VORLESUNG STEUER VII / STEUERLICHES VERFAHRENSRECHT - WS 19/20 WP/STB TANJA SCHMITZ - DUISBURG
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Übung zur Vorlesung Steuer VII / Steuerliches Verfahrensrecht WS 19/20 WP/StB Tanja Schmitz Stefanie Zimmermann M.Sc.
Aufgabe 1 Sie haben nach dem Studium als Beratungsassistent bei einer kleineren Kanzlei angefangen. Auf Ihrem Schreibtisch stapeln sich am Montag, den 24. Februar 2020 folgende Vorgänge: Geben Sie im Detail (unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften und Erfolgsaussichten) an, was Sie bis zu welchem Zeitpunkt erledigen müssen. Soweit Sie mehrere Möglichkeiten sehen, geben Sie auch die Unterschiede dieser Möglichkeiten an und nehmen Sie eine – erkennbare – Abwägung vor. a) Ein ESt-Bescheid 2018 v.16.1.2020 des Mandanten Bert. Sie haben den darin enthaltenen Abwägungsfehler erst sehr spät entdeckt, da der Mandant im Urlaub war. Die Bekanntgabe erfolgte am 20. Januar 2020, Ihr Mandant war jedoch vom 17. Januar bis zum 18. Februar im Urlaub gewesen und hatte Ihnen den Bescheid erst am 21. Februar 2019 übergeben. -2-
Aufgabe 1 b) Ein Schreiben des Finanzamts, in dem der Einspruch gegen den ESt-Bescheid 2018 von Caroline wegen Fristüberschreitung zurückgewiesen wird. Sie hatten den Einspruch rechtzeitig (mit mehreren Tagen Luft) formuliert und der als sehr zuverlässig bekannten Bürokraft für die Versendung übergeben. Durch einen eitrigen Weisheitszahn schwer beeinträchtigt verlegte sie jedoch den Einspruch, weshalb der Einspruch mit 5-tägiger Verspätung erst am 17. Februar 2020 zum Finanzamt ging. Der Fehler wurde trotz bester Überwachung nicht rechtzeitig erkannt. c) Der Einkommensteuerbescheid 2018 ihres vermögenden Mandanten M. Brausemeier vom 14.1.2020 (= z.P.a. 14.1.2020). Herr Brausemeier hatte sich an Neujahr kurz entschlossen mit seiner Lebensgefährtin in einen sechswöchigen Urlaub nach Österreich zu fahren, um die Skisaison voll auskosten zu können. Da er nach seiner Rückkehr mit den Skiutensilien beschäftigt war, kam er erst später dazu, den Bescheid an sein Steuerbüro weiterzureichen, sodass der Brief nun am 24.02.2020 im Postfach des Beratungsassistenten liegt. -3-
Aufgabe 1 d) In Ihrer Kanzlei kam es vor kurzem zu einem Zerwürfnis zwischen einigen Partner, die die Kanzlei dann ad-hoc verließen und auch viele Kollegen in eine neu gegründete Steuerberatungsgesellschaft mitnahmen. Sie blieben mit dem restlichen Team zurück und stellen fest, dass die Einspruchsfrist des Steuerbescheids Ihres Mandanten Brunnensang abgelaufen ist. Dieser wurde zutreffend bekannt gegeben. Sie wenden sich mit einem Einspruch und unter Verweis auf die Vielzahl der durch den Umbruch Ihrer Kanzlei verursachten Aufgaben an das Finanzamt und bitten darum, über den Ablauf der Einspruchsfrist hinwegzusehen. Hat Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg? -4-
Aufgabe 2 Die Eheleute Albert und Bertha Claus, die zusammenveranlagt werden, wohnen in einer gemieteten Wohnung in Duisburg-Neudorf (FA Du-Süd). Sie sind seit 2 Jahren gemeinsame Eigentümer eines in Duisburg Duissern (FA Du-Süd) gelegenen Mietwohngrundstücks. Albert Claus betreibt seit 9 Jahren in gemieteten Räumen ein Blumengeschäft in Duisburg-Ruhrort (FA Du-West). Er ist seit 12 Jahren als Kommanditist an der Pri- melnvertriebs KG mit Sitz in Duisburg-Meiderich (FA Du-Hamborn) beteiligt. Seine Ehefrau Bertha Claus ist als Rechtsanwältin in einer angemieteten Praxis in Duisburg-Marxloh (FA Du-Hamborn) seit 5 Jahren freiberuflich tätig. a) Welches Finanzamt ist für die Umsatzsteuer von Albert und Bertha Claus örtlich zuständig? b) Welches Finanzamt ist für die Einkommensbesteuerung der Eheleute Claus örtlich zuständig? Welche Feststellungsbescheide müssen als Grundlagenbescheide für die Einkommensteuerveranlagung der Eheleute Claus ergehen und welche Finanzämter sind hierfür örtlich zuständig? c) Wer ist für die Gewerbesteuer des Gewerbebetriebs von Albert Claus örtlich zuständig? -5-
Aufgabe 3 Der Einkommensteuerbescheid für 2017 des Steuerpflichtigen Ludwig L. wurde am 10.02.2020 (Montag) von der Finanzverwaltung zur Post aufgegeben. Damit wurde eine Einkommensteuer in Höhe von 39.000 € und ein Verspätungszuschlag von 500 € festgesetzt. Dem Ludwig L. gegenüber wurden für 2017 26.000 € an Einkommensteuervorauszahlung festgesetzt, die Ludwig L. jeweils zum Fälligkeitstermin gezahlt hat. Der noch zu zahlende Steuerbetrag von 13.000 € wurde am 13.3.2020 fällig und am 16.6.2020 gezahlt. Mit einem am 3.12.2020 bekannt gegebenen Steuerbescheid wurde die Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert und die Steuer auf 43.000 € heraufgesetzt. Der noch zu zahlende Betrag von 4.000 € wurde bei Fälligkeit gezahlt. Welche steuerlichen Nebenleistungen hat Ludwig L. zu zahlen? -6-
Aufgabe 4 Die Steuerpflichtige S erhält am 28.09.2018 (Freitag) einen am 26.09.2018 mit einfachem Brief abgesandten Einkommensteuerbescheid 2016. Die festgesetzte Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2016 beträgt 16.418 €. An Vorauszahlungen sind insgesamt 24.000 € festgesetzt worden, diese waren an den vier Vorauszahlungszeitpunkten gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG fällig. Bis auf die vierte Vorauszahlung wurden die Vorauszahlungen pünktlich zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten gezahlt. Die vierte Vorauszahlung ist bisher nicht gezahlt worden. Die Einkommensteuererstattung beträgt 1.582 €. Nachdem der Einblick in ihre wirtschaftliche Situation Ende 2018 möglich war, beantragt S am 3.12.2018 den Verlustrücktrag für den im Jahr 2017 erwirtschafteten Verlust. Mit einem am 29.3.2019 bekannt gegebenen Steuerbescheid wird die Steuerfestsetzung nach § 10d Abs. 1 EStG geändert. Die zusätzliche Einkommensteuererstattung beträgt 3.000 €. Wie hoch sind die Nachforderungszinsen auf die Erstattungsbeträge? -7-
Aufgabe 5 Der hochbetagte steuerpflichtige Unternehmer Ulrich Uhu erhält am 10.11.2017 einen Steuerbescheid für das Jahr 2016, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Da er aufgrund seines fortgeschrittenen Alters nicht mehr so geschäftstüchtig ist wie früher, hat er im Jahr 2016 Verluste erwirtschaftet, die er zurückgetragen hat. Sein Enkel, der sich in Sachen Steuern auskennt, rät ihm, sein Wahlrecht zur Verlustverrechnung zu ändern. Deswegen setzt er im Dezember 2019 einen Brief für das Finanzamt auf, in dem er um die Änderung des Steuerbescheids bittet und den er am nächsten Tag zur Post bringen möchte. Fragen: a) In der Nacht erleidet Ulrich einen Herzinfarkt, von dem er sich nur langsam wieder erholt. Als er im April 2020 wieder genesen ist, muss Uhu feststellen, dass das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung am 02.01.2020 ohne steuerliche Außenprüfung aufgehoben hat. Kann er noch etwas tun? -8-
Aufgabe 5 b) Die Einkommensteuerabschlusszahlung 2018 in Höhe von 5.025 € von Ulrich Uhu wird am 08.04.2020 fällig. Da er wegen seines Krankenhausaufenthalts noch etwas durcheinander ist, vergisst er zu zahlen. Im Sommer wird er von seinem Enkel an die Zahlung erinnert, sodass er die Zahlung am 11.06.2020 tätigt. Womit muss Ulrich rechnen? -9-
Aufgabe 6 Die Einkommensteuererklärung 2013 des ledigen Steuerpflichtigen S ging im Jahr 2015 beim zuständigen Finanzamt ein. S ist freiberuflich tätiger Rechtsanwalt und ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Für 2013 wurde eine Steuer in Höhe von 50.000 € unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt. Auf Grund einer ordnungsgemäßen Prüfungsanordnung wurde im Dezember 2019 bei dem Steuerpflichtigen S für die Jahre 2013 bis 2015 eine Außenprüfung durchgeführt. Die Außenprüfung führte zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen. Dies wurde dem Steuerpflichtigen am 15.01.2020 schriftlich mitgeteilt. Am gleichen Tag wurde ihm die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung bekannt gegeben. Am 03.03.2020 findet die neue Freundin des S, die kompetente Fachanwältin für Steuerrecht K, beim Aufräumen den Steuerbescheid für das Jahr 2013. Sie entdeckt einen Fehler zuungunsten des Steuerpflichtigen S. Sie teilt dem S mit, dass es sich bei diesem Fehler unstrittig um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO handelt, welche eine Änderung unabhängig von einem Einspruch ermöglicht. Jedoch wäre es für eine Änderung des Steuerbescheides jetzt zu spät. Wie beurteilen Sie die Rechtslage? - 10 -
Aufgabe 7 Albert übernimmt neben zwei anderen Geschäftsführern die Geschäfte der X-GmbH und ist für die Abgabe der KSt- und GewSt-Erklärung der X-GmbH zuständig. Die beiden Steuererklärungen gehen im Dezember 2015 beim zuständigen Finanzamt ein. Die KSt und die GewSt werden anschließend unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt. Aufgrund einer ordnungsgemäßen Prüfungsanordnung wird im Dezember 2019 bei der X-GmbH für die Jahre 2014 bis 2016 mit einer Außenprüfung begonnen. Im Rahmen dieser Außenprüfung wird im Januar 2020 eine verdeckte Gewinnausschüttung an Albert, der auch Gesellschafter der X-GmbH ist, aus dem Jahr 2014 aufgrund seines unangemessen hohen Gehalts zutreffend aufgedeckt. a) Ist eine Korrektur des Steuerbescheides für KSt und GewSt der X-GmbH durch die Finanzverwaltung aufgrund der verdeckten Gewinnausschüttung im Januar 2020 möglich? Begründen Sie bitte Ihre Antwort unter Angabe entsprechender Vorschriften! - 11 -
Aufgabe 7 b) Ist eine Korrektur des ESt-Bescheides von Albert aufgrund der verdeckten Gewinnausschüttung im Januar 2020 möglich? Berücksichtigen Sie zusätzlich, dass Albert seine ESt-Erklärung am 30. September 2015 abgegeben hat. Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe entsprechender Vorschriften! - 12 -
Aufgabe 7 Ergänzung zum vorangegangenen Sachverhalt: Die Außenprüfung wird am 13.2.2020 beendet. Der Änderungsbescheid nach der Außenprüfung v. 25.2.2020, in dem auch der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wurde, geht bei der X-GmbH am 27.2.2020 ein. Gegen diesen Änderungsbescheid legt Albert form- und fristgerecht Einspruch ein und beantragt diesen wegen weiterer geltend gemachter Betriebsausgaben zu ändern. a) Wann läuft die Festsetzungsfrist für den Änderungsbescheid ab? b) Wann liefe die Festsetzungsfrist ab, wenn das Finanzamt keinen Änderungsbescheid erlässt? c) Welche Konsequenzen hat es, wenn das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung im Änderungsbescheid nicht ausdrücklich aufgehoben hätte? - 13 -
Aufgabe 8 Prüfen Sie in den folgenden Fällen, welche gesetzliche Vorschrift eine Korrektur des be- standskräftigen Steuerbescheides zulässt. a) A gibt irrtümlich Pachteinnahmen als Einnahmen gemäß § 21 EStG an, obwohl diese Einnahmen bereits in dem Feststellungsbescheid hinsichtlich der Einkünfte gemäß § 15 EStG enthalten sind. Dieser Fehler geht in den entsprechenden ESt- Bescheid ein. b) B ist an einer OHG beteiligt. Der Gewinnfeststellungsbescheid der OHG liegt nicht vor. Das Finanzamt führt seine Einkommensteuerveranlagung durch und schätzt seinen Gewinnanteil auf 20.000 €. Später wird der Gewinnfeststellungsbescheid erlassen, Gewinnanteil des B: 30.000 €. c) Sonderausgaben des C sind in 2018 nicht berücksichtigt worden, weil das Finanzamt der Auffassung war, diese seien erst in 2019 zu erfassen (Zahlungsprinzip). Obwohl C dies mitgeteilt wurde, stellte sich später heraus, dass eine Erfassung in 2018 richtig gewesen wäre. Daher werden die Sonderausgaben auch in 2019 nicht erfasst. d) Bei einer Außenprüfung wird festgestellt, dass D Aufwendungen für mittägliche Fahrten zu seiner Wohnung als Betriebsausgaben abgesetzt hat. - 14 -
Aufgabe 8 e) E hat noch nicht bezahlte Werbungskosten im Jahr 18 aufgrund der vorliegenden Rechnung angesetzt. Im Jahr 19 macht er diesen Betrag aufgrund des Zahlungsvorgangs erneut geltend. f) Nach langem Rechtsstreit über den Einkommensteuerbescheid 18 wird festgestellt, dass eine bestimmte Einnahme nicht in 18, sondern in 19 zu erfassen war. g) Der Einzelhandelskaufmann S hat den im Jahr 2017 erwirtschafteten Verlust zurückgetragen. Am Ende des Jahres 2018 stellt S jedoch fest, dass er seinen Verlust nicht optimal genutzt hat. Er möchte die Verlustverrechnung ändern und einen Verlustvortrag durchführen. - 15 -
Aufgabe 9 Sie haben nach dem Studium als Beratungsassistent bei einer kleineren Kanzlei angefangen. Auf Ihrem Schreibtisch stapeln sich am Montag, den 24. Februar 2020 folgende Vorgänge: Geben Sie im Detail (unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften und Erfolgsaussichten) an, was Sie bis zu welchem Zeitpunkt erledigen müssen. Soweit Sie mehrere Möglichkeiten sehen, geben Sie auch die Unterschiede dieser Möglichkeiten an und nehmen Sie eine – erkennbare – Abwägung vor. Der ESt-Bescheid 2018 Ihres Mandanten Albert, den Sie am Freitag überprüft hatten und einen Fehler zu Lasten von Albert (deutlich erkennbarer Rechenfehler mit einer Auswirkung von 400 €) und einen zu Gunsten von Albert (Falsche Auslegung einer Gesetzesbestimmung mit einer Auswirkung von 256 €) erkannt haben. Die ESt- Erklärung 2018 wurde fristgemäß in 2019 eingereicht. Der ESt-Bescheid war durch das Finanzamt am 7. Februar zur Post gegeben worden, jedoch erst am 13. Februar durch den Postboten persönlich übergeben worden. - 16 -
Aufgabe 10 Der Steuerpflichtige Christoph Beck mit Wohnsitz in Starnberg ist als Kommanditist an der Schmidt Warenhandels KG in Bielefeld beteiligt. Außerdem übt er in sehr geringem Umfang eine freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in München aus. Am 3. Juni 2019 erhielt der Steuerpflichtige Christoph Beck den Feststellungsbescheid der KG vom 31. Mai 2019 für 2018. Irrtümlicherweise hat die Finanzbehörde die von Beck geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben in Höhe von 10.000,-- € nicht berücksichtigt. Der Steuerpflichtige bemerkte den Irrtum sofort, blieb aber untätig. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides konnte man im Übrigen nicht lesen, weil der Drucker des Finanzamtes sie vollständig „verschmiert“ hatte. Am 30. April 2020 wird der Einkommensteuerbescheid des Beck vom zuständigen Finanzamt zur Post gegeben. Neben zu hohen gewerblichen Einkünften (aufgrund des Fehlers im Feststellungsbescheid) entdeckt der Steuerpflichtige am 2. Mai 2020 einen weiteren Fehler: seine nachgewiesenen außergewöhnlichen Belastungen wurden nicht berücksichtigt. Er fährt jedoch erst einmal in den Urlaub. Anschließend reagiert er auf den Einkommensteuerbescheid und reicht bei der zuständigen Finanzbehörde Einspruch gegen sämtliche Fehler ein. Der Einspruch ist dort am 3. Juni 2020 eingegangen. Hat der Einspruch Aussicht auf Erfolg? - 17 -
Aufgabe 11 Dem Fabrikanten Claus C. wurde am 12.5.2020 vom zuständigen Finanzamt der ESt-Bescheid für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Claus C. ist mit der festgesetzten ESt-Schuld nicht einverstanden. Außerdem vermisst er eine Entscheidung über den von ihm bereits Anfang 2019 beantragten Erlass seiner Einkommensteuerschuld 2018. Deshalb ruft er am 15.05.2020 beim zuständigen Finanzamt an und legt fernmündlich Einsprüche ein. Der Finanzbeamte Horst H. weist Claus C. darauf hin, dass diese Form der Anfechtung unzulässig sei. Deshalb bittet Claus C. den Beamten, dieser möge doch seine Einsprüche protokollieren, als sein Vertreter, ihm werde hiermit eine Vollmacht erteilt. Da Horst H. den Claus C. noch aus den Studienzeiten gut kennt, protokolliert er seine Einsprüche. - 18 -
Aufgabe 11 Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater kommen dem Claus C. rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der Einsprüche. Sicherheitshalber sendet er am 09.6.2020 ein Schreiben an das zuständige Finanzamt: „Bezug nehmend auf mein Telefonat vom 15.5.2020 mit Horst H. bestätige ich meinen Widerspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2019.“ Das versehentlich von Claus C. nicht unterschriebene Schriftstück geht am 10.6.2020 im Finanzamt ein. Eine Woche später fällt ihm jedoch ein, dass er in seiner schriftlichen Bestätigung die vermisste Entscheidung über den Erlass seiner Steuerschuld aus dem Jahr 2018 nicht erwähnt hat. Das diesbezüglich verfasste und unterschriebene Schreiben geht am 22.6.2020 im Finanzamt ein. Hat Claus C. form- und fristgerecht Einsprüche eingelegt? - 19 -
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