Bürgerblatt mit amtlichen Informationen - Eibenstock
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Nr. 5 • 12.03.2021 Seite 1 Nr. 5 • 30. Jahrgang • 12.03.2021 Stadt Eibenstock mit ihren Ortsteilen Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal, Oberwildenthal, Sosa, Weitersglas- Bürgerblatt mit amtlichen Informationen hütte, Wildenthal und Wolfsgrün Frühling in S ic ht Mehr dazu auf den Seiten 12 und 13 Eibenstock Blauenthal Carlsfeld Sosa Wildenthal
Seite 2 Nr. 5 • 12.03.2021 n Sprechzeiten Brief aus dem Rathaus Das Rathaus und alle städtischen Einrichtungen bleiben vorläufig bis Ende März für den Besu- n Projekt „Interkommunale Zusammenarbeit cherverkehr geschlossen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ämter und des Tourist Ser- Westerzgebirge“ mit Zwischenergebnis vice Center sind telefonisch oder per E-Mail während der Öffnungszeiten erreichbar. Alle Seit mehr als zweieinhalb Jahren arbeiten die Gemeinden Bockau, Breitenbrunn, Schönhei- anderen Einrichtungen sind geschlossen. de, Stützengrün, Zschorlau, Johanngeorgenstadt und Eibenstock zusammen, um Wege für eine gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit zu finden. Auch wenn es bereits vor- Stadtverwaltung Eibenstock her regelmäßige Kontakte zwischen den Gemeinden zu verschiedenen Themen gegeben Rathaus, Rathausplatz 1 hat, so hat man sich nunmehr auf eine zielgerichtete gemeinsame Zusammenarbeit ver- Telefon: 037752 57-0 ständigt. Dazu wurde ein über die Förderrichtlinie „FR-Regio“ vom Freistaat Sachsen ge- fördertes Projekt initiiert, wo das Büro Kommunalentwicklung Mitteldeutschland (KEM) n Bürgermeister aus Dresden die Moderation des Austauschprozesses übertragen bekam. Nunmehr liegt Nur nach Terminvereinbarung der Abschlussbericht dieses 2-jährigen Diskussionsprozesses vor. Er wurde in der Stadtrats- Sekretariat Telefon: 037752 57-112 sitzung am 25. Februar 2021 kurz vorgestellt. Im Wesentlichen hat man übereinstimmend E-Mail: rita.misof@eibenstock.de festgestellt, dass langfristig keine der Gemeinden ihre kommunalen Aufgaben völlig allein n Bauamt, Kämmerei und Sekretariat und isoliert durchführen kann. Ursache für diese Entwicklung ist die nach wie vor unge- Montag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr bremst negative demografische Entwicklung in allen Gemeinden. Auch wenn es hier und Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr da einen „milderen“ Abwärtstrend gibt, so kann nicht übersehen werden, wie der Alters- Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr durchschnitt aller Gemeinden von Jahr zu Jahr wächst. Parallel dazu findet eine dramati- Freitag 9 bis 12 Uhr sche Rückentwicklung der Einnahmen der Gemeinden statt, die zukünftig die Erfüllung al- ler Aufgaben im bisherigen Umfang infrage stellt. Über kurz oder lang werden alle Kom- n Haupt-, Einwohnermelde-, Sozial-, Standes- munen Einschnitte bei der Erfüllung der Aufgaben in Verwaltung und kommunalen Diens- und Ordnungsamt, Stadtkasse und Steuern ten hinnehmen müssen. Die Not wird dazu zwingen. Somit ist es sinnvoll, dass bereits früh- Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr zeitig über Wege und Strukturen gemeinsamer Zusammenarbeit nachgedacht und disku- Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr tiert wird. Das Ziel muss heißen, die Qualität der Leistungserbringung bei kommunalen Freitag 9 bis 12 Uhr nur nach Vereinbarung Aufgaben für Bürger und Gewerbe zu erhalten oder zu verbessern. Dabei müssen die kom- munalen Handlungsspielräume erhalten oder sogar neu gewonnen werden. Auch die Fra- n Tourist-Service-Center Eibenstock gen des sich verändernden Arbeitsmarktes bedürfen eines klaren Konzeptes. Dieser entwi- Dr.-Leidholdt-Straße 2, Tel. 037752 2244 ckelte sich ja dahin, dass es immer schwerer wird, entsprechendes Fachpersonal für die Ver- Montag 19 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr Dienstag bis Freitag waltungen zu bekommen. Bereits jetzt ist ein deutlicher Trend zu sehen, dass fast alle Ge- 19 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr meinden bei Neueinstellungen nur noch Teilzeitarbeitsplätze anbieten können, weil finan- Samstag 10 bis 12 Uhr ziell nicht mehr möglich ist. Für Teilzeitstellen aber finden sich kaum noch Bewerber mit der erforderlichen fachlichen Eignung. Im erarbeiteten Konzept wurden deshalb die Arbeitsbe- Sosa reiche Personal, Konzentration und Spezialisierung von Aufgaben, Ist-Stand-Analysen in den Gemeinden, Kostenvergleiche und Wirtschaftlichkeit einzelner Verwaltungsbereiche n Bürgerbüro sowie die Erarbeitung von Vorschlägen gemeinsamer Aufgabenrealisierung angegangen. Gemeindeamt, Hauptstraße 28 Dazu wurden einzelne Arbeitsgruppen gebildet. Diese Arbeitsgruppen haben dann auch in Telefon: 037752 8121 mehreren Beratungen erste Ergebnisse hervorgebracht. Auch sind bereits erste Entschei- Dienstag 19 bis 12 Uhr dungen getroffen worden. So haben z. B. alle Gemeinden in Zusammenarbeit mit der Stadt Donnerstag 14 bis 18 Uhr Aue-Bad Schlema einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten und einen Beauftragten für IT-Sicherheit bestellt. Beide Beauftragte sind pflichtgemäß einzusetzen. Auch haben ei- n Ortsvorsteher nige Gemeinden in gemeinsamer Zusammenarbeit die Reinigungsdienstleistungen ausge- Donnerstag 16 bis 18 Uhr schrieben. Darüber hinaus gab es dann dort, wo es sich anbot, auch direkte Projekte zur Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gemeinden, wie z. B. die Schaffung eines gemeinsa- Carlsfeld men Bauamtes für Schönheide und Stützengrün. Im Ergebnis dieser ersten Stufe der Zu- n Touristinformation Carlsfeld sammenarbeit waren sich alle darüber im Klaren, dass es eine große Herausforderung blei- Carlsfelder Hauptstraße 58 ben wird, eine Fläche von rund 300 km² mit einer Einwohnerzahl von rund 32.000 Men- Telefon 037752 2000 oder 2244 schen zu verwalten. Eine gleich große Fläche hat beispielsweise auch die Stadt Leipzig, wir Montag 12 bis 16 Uhr haben aber nur 5 % von deren Einwohnerzahl und dementsprechend auch nur in diesem Dienstag bis Freitag 18 bis 12 Uhr Rahmen die Einnahmen. Aus diesem Grunde muss der Diskussionsprozess weitergehen. Als langfristiges Ziel wurde die Errichtung eines gemeinsamen kommunalen Verwaltungs- Sonstige zentrums ausgegeben. Bis dies aber umgesetzt werden kann, bedarf es weitergehender Untersuchungen und natürlich auch eines fundierten Konzeptes. Wenn dies vorliegt, müs- n Rentenberatung der Deutschen sen alle Gemeinderäte von einem solchen Projekt überzeugt werden. Es macht am Ende Rentenversicherung aber nur Sinn, wenn es von allen Verantwortungsträgern, Mitarbeitern und am Ende auch Antragsaufnahme – Kontenklärung – Formulare der gesamten Bürgerschaft akzeptiert bzw. angenommen wird. Dies wird sicherlich auch Rainer Hillebrand, nur nach Vereinbarung angesichts der verschiedenen Interessenlagen in den einzelnen Gemeinden noch ein ar- Telefon: 03771 251228 beitsreicher Weg. n Ortschronistin Frau Teubner Uwe Staab chronik@eibenstock.de oder Bürgermeister C Telefon: 037752 606027 M Y K
Nr. 5 • 12.03.2021 Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen n Bekanntmachung der Einsichtnahme des Beteiligungsberichtes der Stadt Eibenstock für das Jahr 2019 Gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Zimmer 12, während der nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten zur Sachsen (SächsGemO) ist dem Gemeinderat zum 31. Dezember eines Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus: jeden Jahres ein Beteiligungsbericht über die Eigenbetriebe und die Un- ternehmen, an denen die Gemeinde unmittelbar und mittelbar beteiligt Montag 09 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr ist, vorzulegen. Dienstag 09 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Der Beteiligungsbericht der Stadt Eibenstock für das Jahr 2019 wurde Donnerstag 09 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr dem Stadtrat von Eibenstock in seiner Sitzung am 25.02.2021 vorge- Freitag 09 bis 12 Uhr legt. Die Bekanntmachung der Einsichtnahme des Beteiligungsberichtes hat gemäß § 99 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsGemO zu erfolgen. Der Beteiligungsbericht der Stadt Eibenstock für das Jahr 2019 liegt ab Uwe Staab Montag, 15.03.2021 in der Stadtverwaltung Eibenstock, Kämmerei, Bürgermeister n Beschlüsse von der 16. ordentlichen Stadtratssitzung am 25. Februar 2021 -ÖFFENTLICHER TEIL- Beschluss-Nr. 123/16/21: Der Stadtrat von Eibenstock bestätigt das Protokoll der 15. ordentlichen Stadtratssitzung vom 28. Januar 2021 in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen Beschluss-Nr. 124/16/21: 1. Der Stadtrat der Stadt Eibenstock stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Anhangs mit allen Anlagen gemäß § 88 c Abs. 2 SächsGemO wie folgt fest: In der Ergebnisrechnung: mit ordentlichen Erträgen von 12.829.231,14 EUR mit ordentlichen Aufwendungen von 12.968.492,14 EUR mit einem ordentlichen Ergebnis von -139.261,00 EUR mit außerordentlichen Erträgen von 231.258,47 EUR mit außerordentlichen Aufwendungen von 372.737,01 EUR mit einem Sonderergebnis von -141.478,54 EUR mit einem Gesamtergebnis von -280.739,54 EUR mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 1.316.139,19 EUR mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 158.523,31 EUR mit einem verbleibenden Gesamtergebnis von 1.193.922,96 EUR In der Finanzrechnung mit Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.713.750,18 EUR mit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.574.543,57 EUR mit einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.139.206,61 EUR mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.679.360,17 EUR mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.901.292,74 EUR mit einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -1.221.932,57 EUR mit Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und Umschuldungen von 0,00 EUR mit Auszahlungen aus Kreditaufnahmen und Umschuldungen von 378.185,42 EUR mit einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von -378.185,42 EUR Einzahlungen aus Darlehensrückflüssen von 11.327,36 EUR Auszahlungen für die Gewährung von Darlehen von 44.000,00 EUR mit Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern von 1.199.236,28 EUR mit Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern von 1.241.341,36 EUR mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von -74.777,72 EUR mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres von 4.595.078,18 EUR C M In der Vermögensrechnung Y K mit einer Bilanzsumme von 80.145.261,04 EUR
Seite 4 Nr. 5 • 12.03.2021 Amtliche Bekanntmachungen 2. Den im Haushaltsjahr 2018 entstandenen über- und außerplanmä- nahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlich- ßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt, soweit keitsbeteiligung über einen Zeitraum von einem Monat öffentlich dies nicht bereits durch Einzelbeschlüsse und Verfügungen gemäß auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen. der Hauptsatzung der Stadt Eibenstock geschehen ist. Die öffentliche Auslegung soll unter dem Hinweis, dass Anregun- 3. Der Prüfbericht der Falk Slomiany & Koll. GmbH Wirtschaftsprü- gen und Bedenken zu den Änderungen und Anpassungen von je- fungsgesellschaft aus Jahnsdorf, vom 08.02.2021 zum Jahresab- dermann geäußert und zur Niederschrift vorgebracht werden kön- schluss 2018 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt. nen, wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung im Bauamt der Stadt Eibenstock während Abstimmungsergebnis: der Sprechzeiten: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen Montag von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 14 Uhr Dienstag von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr Beschluss-Nr. 125/16/21: Donnerstag von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr Der Stadtrat von Eibenstock beschließt, die Falk Slomiany & Koll. Freitag von 09 Uhr bis 12 Uhr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lindenring 49, 09387 Jahns- In der Zeit vom 22. März 2021 bis 30. April 2021. dorf, zur Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 3. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbetei- 2019 und 2020 der Stadt Eibenstock entsprechend der vorliegenden ligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden, Angebote in Höhe von je 3.000 EUR (zzgl. USt) zu bestellen. Neben sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden den genannten Aufgaben in § 104 SächsGemO werden dem Rech- durchzuführen. Die übrigen Träger sind zu informieren. nungsprüfungsamt außerdem die für die Stadt Eibenstock zutreffen- den Aufgaben des § 106 SächsGemO übertragen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen Beschluss-Nr. 128/16/21: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleistungen Beschluss-Nr. 126/16/21: für die Errichtung eines Parkplatzes in der Ortsmitte Carlsfeld, Los 3 – 1. Der Stadtrat von Eibenstock billigt die Begründung einschließlich Tiefbau, an die Firma WTK Tief- und Kanalbau GmbH, Schwarzenber- Umweltbericht und beschließt den Entwurf in der Fassung vom Fe- ger Straße 2, 08340 Schwarzenberg zur Angebotssumme (Brutto) von bruar 2021 zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt 533.366,73 EUR. Eibenstock. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 1 SächsVerga- 2. Der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt beG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Eibenstock in der Fassung vom Februar 2021 sowie die Begrün- Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 10 dung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren bean- vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 standet hat. Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über einen Zeitraum von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Auslegung Abstimmungsergebnis: ist öffentlich bekannt zu machen. 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen Die öffentliche Auslegung soll unter dem Hinweis, dass Anregun- gen und Bedenken zu den Änderungen und Anpassungen von je- Beschluss-Nr. 129/16/21: dermann geäußert und zur Niederschrift vorgebracht werden kön- Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleistungen nen, wie folgt durchgeführt werden: für die Errichtung eines Parkplatzes in der Ortsmitte Carlsfeld, Los 4 – Öffentliche Auslegung im Bauamt der Stadt Eibenstock während Landschaftsbau, an die Firma WTK Tief- und Kanalbau GmbH, Schwar- der Sprechzeiten: zenberger Straße 2, 08340 Schwarzenberg zur Angebotssumme (Brut- Montag von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 14 Uhr to) von 91.815,50 EUR. Dienstag von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 1 SächsVerga- Donnerstag von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr beG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Freitag von 09 Uhr bis 12 Uhr Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 10 in der Zeit vom 22. März 2021 bis 30. April 2021. Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren bean- 3. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbetei- standet hat. ligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden, Abstimmungsergebnis: sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen durchzuführen. Die übrigen Träger sind zu informieren. Beschluss-Nr. 130/16/21: Abstimmungsergebnis: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen 1. Die Anschaffung eines TLF 3000 wird an die Firma Magirus GmbH, Graf-Arco-Straße 30, 89079 Ulm zur Auftragssumme von Beschluss-Nr. 127/16/21: 325.794,50 EUR (Brutto) vergeben. 1. Der Stadtrat von Eibenstock billigt die Begründung einschließlich Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 1 Sächs- Umweltbericht und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes VergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle „Altes Glaswerk Carlsfeld, Sondergebiet Erholung“ für die Flur- einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht inner- stück 36/1, 36 d, T. v. 301/5 und T. v. 1/54 der Gemarkung Carls- halb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabe- feld in der Fassung vom Februar 2021. verfahren beanstandet hat. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Altes Glaswerk Carlsfeld, 2. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.794,50 EUR wird Sondergebiet Erholung“ für die Flurstück 36/1, 36 d, T. v. 301/5 zugestimmt. und T. v. 1/54 der Gemarkung Carlsfeld in der Fassung vom Febru- ar 2021 sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht und Abstimmungsergebnis: C M die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen Y K
Nr. 5 • 12.03.2021 Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Beschluss-Nr. 131/16/21: Wirtschaft, um die für eine Bewerbung erforderlichen 5 Kriterien zu Der Stadtrat von Eibenstock beschließt den Verkauf des Flurstücks erfüllen. 1247/15 der Gemarkung Eibenstock gemäß Lageplan zur Beschluss- 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Antragstellung vorzuberei- vorlage-Nr. 006/21, Wohngrundstück, in einer Größe von 600 m² an ten und durchzuführen. Herrn Silvio Vieweg. 3. Die Stadtverwaltung wird bei öffentlichen Anlässen, Ehrungen und Jubiläen Waren aus fairem Handel einsetzen. Abstimmungsergebnis: 4. Der Bürgermeister wird als ständiger Vertreter in die Steuerungs- 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Stimmenenthaltungen gruppe für die Initiative „Fairtrade Town Eibenstock“ entsandt. Für die Initiative wird 1 weiteres Mitglied des Stadtrates in die Steue- Beschluss-Nr. 132/16/21: rungsgruppe entsandt. Der Stadtrat von Eibenstock beschließt: 1. Die Stadt Eibenstock beteiligt sich an der internationalen Kampag- Abstimmungsergebnis: ne „Fairtrade Towns“ und strebt den in Deutschland von Transfer 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen e. V. verliehenen Titel „Fairtrade Town“ an. Die Stadt wirbt um die Beteiligung verschiedener Akteure aus Politik, Gesellschaft und Uwe Staab, Bürgermeister n Bekanntmachung der durch den Stadtrat der Stadt Eibenstock mit Beschluss – Nr. 115/14/20 vom 03.12.2020 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 nach erfolgter rechtsaufsichtlicher Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 22.02.2021, AZ: 092.12/1-21-030.ri-17 Haushaltssatzung der Stadt Eibenstock für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 03.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehen- den Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 12.592.745,00 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 13.470.422,00 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - 877.677,00 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 434.550,00 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 347.613,00 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 86.937,00 EUR - Gesamtergebnis auf - 790.740,00 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 790.740,00 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR - veranschlagten Gesamtergebnis auf 0,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 11.164.174,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.929.067,00 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 235.107,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.789.346,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.715.940,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.926.594,00 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.691.487,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 227.201,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 227.201,00 EUR - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf - 1.863.332,00 EUR C M Y K festgesetzt.
Seite 6 Nr. 5 • 12.03.2021 Amtliche Bekanntmachungen §2 Hauptsatzung der Stadt Eibenstock. Abweichend davon entscheidet Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bei über- und außerplanmäßigen Auszahlungen zum Erwerb von Fi- für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nanzanlagen (Geldanlagen) mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird auf 0,00 EUR unabhängig von der Höhe der Bürgermeister. festgesetzt. Eibenstock, den 22.02.2021 §3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Uwe Staab Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Bürgermeister (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0,00 EUR festgesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung der vom Stadtrat der Stadt Eiben- §4 stock beschlossenen und von der Rechtsaufsichtsbehörde des Land- Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen ratsamtes bestätigten Haushaltssatzung erfolgt gemäß § 76 Abs. 3 der Leistung von Auszahlungen in Anspruch Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der je- genommen werden darf, wird auf 2.000.000,00 EUR weiligen Fassung. festgesetzt. Danach ist der Haushaltsplan für mindestens eine Woche öffentlich §5 auszulegen. Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Eibenstock (Grundsteuer A) auf 400,00 v.H. liegt in der Zeit vom 15.03.2021 bis 19.03.2021 im Rathaus der Stadt für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 430,00 v.H. Eibenstock, Kämmerei, Zimmer 12, zur Einsichtnahme wie folgt für je- Gewerbesteuer auf 380,00 v.H. dermann öffentlich aus: Montag, Mittwoch 09 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr §6 Dienstag 09 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Donnerstag 09 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr gelten die Regelungen nach § 79 SächsGemO in Verbindung mit der Freitag 09 bis 12 Uhr. n Bekanntmachung der Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe 2021 ist am Don- 17. ordentlichen Stadtratssitzung nerstag, 18. März 2021, 12:00 Uhr. Wir bitten um Beachtung! Beiträge zum Auersbergboten nehmen wir gern zu den Öff- am 25. März 2021 nungszeiten in der Stadtverwaltung, Tourist-Service-Center, per Email an tageblatt@eibenstock.de, Tel. 037752 691788 oder Fax Am Donnerstag, 25. März 2021, findet um 18:30 Uhr im Rathaus 037752 57114 entgegen. Anzeigenwünsche bitte direkt an den Eibenstock, Sitzungssaal, die 17. ordentliche Sitzung des Stadtrates Riedel-Verlag unter 037208 876211 bzw per Email an anzei- von Eibenstock statt. gen@riedel-verlag.de richten. Tagesordnung: -öffentlicher Teil- Impressum Eibenstock – Auersbergbote – mit dem Amtsblatt der Stadt 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Eibenstock und ihrer Ortsteile Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal, Ober- Beschlussfähigkeit wildenthal, Sosa, Wildenthal und Wolfsgrün 2. Bestätigung des Beschlussprotokolls der 16. ordentlichen Stadtrats- Herausgeber: Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kommunal- und Bürgerzei- tungen Mitteldeutschland, 09244 Lichtenau OT Ottendorf, Gottfried- sitzung vom 25. Februar 2021 Schenker-Straße 1; Telefon: 037208 876-0; E-Mail: info@riedel-verlag.de, 3. Bestellung des 2. Standesbeamten (Vorlage-Nr. 018/2021) Homepage: www.riedel-verlag.de; Geschäftsführer: Hannes Riedel 4. Satzung zur Förderung von Kultur und Sport in der Stadt Eiben- Verantwortlich für den Inhalt: Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt: Bürger- stock (Vereinsförderrichtlinie) (Vorlage-Nr. 003/2021) meister Uwe Staab; Veröffentlichungen aus den Ämtern: (v.i.S.d.P.) Bürgermeis- 5. Kriterien zur Vornahme von Ehrungen und Auszeichnungen in der ter Uwe Staab, bzw. die Leiter der Ämter oder anderer Behörden; Veröffentli- Stadt Eibenstock (Vorlage-Nr. 017/2021) chungen im nichtamtlichen Teil: (v.i.S.d.P.) die Vorsitzenden der Vereine bzw. Ein- richtungen. Redaktion: Susanne Schlesinger, Telefon: 037752 691788, Fax: 6. Vergabe der Bauleistungen zum Ausbau der Feuerwehrstraße, Los 037752 69844, E-Mail: tageblatt@eibenstock.de. Ein Anspruch auf Veröffentli- 1 und 2 (Vorlage-Nr. 015/2021) chung eingereichter lokaler Informationen besteht nicht. 7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Bühl“ in Eibenstock Verantwortlich für Anzeigen, Satz, Herstellung und Vertrieb: Riedel GmbH in der Fassung vom März 2021 – Beschluss über den Entwurf und & Co. KG, Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, zur Auslegung im Rahmen der Durchführung der Beteiligung der 09244 Lichtenau OT Ottendorf, Gottfried-Schenker-Straße 1, Tel.: 037208 876-0, Hannes Riedel, Geschäftsführer; E-Mail: info@riedel-verlag.de; Internet: Öffentlichkeit, der Bürger und Behörden sowie der sonstigen Trä- www.riedel-verlag.de Der Auersbergbote erscheint aller zwei Wochen kosten- ger öffentlicher Belange (Vorlage-Nr. 016/2021) frei zur Mitnahme in Auslagestellen, kostenfrei im digitalen Versand und als 8. Informationen E-Paper im Internet. Die Auslagestellen werden auf der Homepage der Verwal- 9. Sonstiges tung veröffentlicht. Ein adressierter, kostenpflichtiger Versand ist über den Ver- lag möglich. Auflage zur Verbreitung: 3035 Explare. Der Auersbergbote ist auf Uwe Staab FSC-zertifiziertem Papier unter Verwendung von BIO-Farben DDF Superior C PSO Bio hergestellt. M Bürgermeister Y K
Nr. 5 • 12.03.2021 Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Be- bauungsplanes „Altes Glaswerk Carlsfeld, Sondergebiet Erholung“ für die Flurstücke 36/1, 36 d, T.v.301/5 und T.v.1/54 der Gemarkung Carlsfeld in der Fassung vom Februar 2021 Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 25. Februar 2021 für 2. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Gesundheit den Entwurf des Bebauungsplanes „Altes Glaswerk Carlsfeld, Sonder- - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Hinweis auf die Ab- gebiet Erholung“ für die Flurstücke 36/1, 36d, T.v.301/5 und T.v.1/54 standsregelung für Austrittsöffnungen von Schornsteinen bei der Gemarkung Carlsfeld in der Fassung vom Februar 2021 die öffent- Feuerungsanlagen. liche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 3. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden/Fläche Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Die bodenschutz- Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. rechtlichen Anforderungen bzw. Hinweisen des (altlastenfach- Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock lichen) Abschlussberichtes sind zu beachten und umzusetzen. während der Sprechzeiten: - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Montag 09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr (06.11.2020): Hinweise zur allgemeinen geologisch-hydrogeolo- Dienstag 09 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr gischen Situation und zur Versickerung von Oberflächenwasser. Donnerstag 09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr - Sächsisches Oberbergamt (04.11.2020): Hinweise zum Bergbau, Freitag 09 Uhr bis 12 Uhr insbesondere zum Mundloch „Seifen Stolln“. in der Zeit vom 22. März 2021 bis 30. April 2021. 4. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Planungsverband Region Chemnitz (29.10.2021), Landesamt Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Altes Glaswerk für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (06.11.2020), Lan- Carlsfeld, Sondergebiet Erholung“ auf der Internetseite der Stadt Ei- destalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (29.10.2020): benstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal Lage des Standortes innerhalb des Einzugsgebietes der Talsper- des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einge- re Eibenstock (Schutzzone IIB); Ergänzung unter „Hinweise“ sehen werden. auf dem Planblatt; Hinweise zur Entwässerung. Neben dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Hinweis auf ein na- Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht lie- menloses Gewässer und die Wilzsch in unmittelbarer Nähe zum gen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus: Vorhabengebiet. 1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen/Schutzgebiete Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrens-schritten von - Landesdirektion Sachsen (09.11.2020), Planungsverband Dritten zur Verfügung gestellten umwelt-relevanten Informationen Chemnitz (29.10.2020), Naturpark Erzgebirge/Vogtland“ sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes (27.10.2020): Hinweis auf die Überschneidung / angrenzen- eingeflossen. den Lage des geplanten Sondergebietes und dem FFH-Gebiet Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessier- „Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee“, der Schutzzone des ten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schrift- Naturparks Erzgebirge-Vogtland und einem gesetzlich ge- lich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. schützten Biotop. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- - Planungsverband Region Chemnitz (29.10.2020): Hinweis auf schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Integration der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und in die Begründung des Bebauungsplanes. deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Bewertung der Pla- Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB). nung in Bezug auf Naturpark Erzgebirge/Vogtland, Natura 2000, SPA „Westerzgebirge“, gesetzlich geschützter Biotope Eibenstock, den 12. März 2021 sowie Artenschutz; Überarbeitung der Pflanzliste Bauamt n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock in der Fassung vom Februar 2021 zum Be- bauungsplan „Altes Glaswerk, Sondergebiet Erholung“ Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 25. Februar 2021 Parallel dazu kann der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungs- den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Fas- planes auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sung vom Februar 2021 zum Bebauungsplan „Altes Glaswerk, Sonder- sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter gebiet Erholung“ beschlossen und die Begründung einschließlich Um- www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden. weltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Neben dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der BauGB beschlossen. Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht lie- Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die gen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus: Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock Pflanzen/Schutzgebiete während der Sprechzeiten: - Landesdirektion Sachsen (09.11.2020), Planungsverband Chem- Montag 09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr nitz (29.10.2020), Naturpark Erzgebirge/Vogtland“ (27.10.2020): Dienstag 09 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Hinweis auf die Überschneidung / angrenzenden Lage des geplan- Donnerstag 09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr ten Sondergebietes und dem FFH-Gebiet „Erzgebirgskamm am C M Freitag 09 Uhr bis 12 Uhr Großen Kranichsee“, der Schutzzone des Naturparks Erzgebirge- Y K in der Zeit vom 22. März 2021 bis 30. April 2021. Vogtland und einem gesetzlich geschützten Biotop.
Seite 8 Nr. 5 • 12.03.2021 Amtliche Bekanntmachungen - Planungsverband Region Chemnitz (29.10.2020): Hinweis auf die - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Hinweis auf ein na- Integration der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung in die menloses Gewässer und die Wilzsch in unmittelbarer Nähe zum Begründung des Bebauungsplanes. Vorhabengebiet. - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Bewertung der Planung in Bezug auf Naturpark Erzgebirge/Vogtland, Natura 2000, SPA Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrens-schritten von Drit- „Westerzgebirge“, gesetzlich geschützter Biotope sowie Arten- ten zur Verfügung gestellten umwelt-relevanten Informationen sind in die schutz. Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen. 2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden/Fläche Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessier- - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Kennzeichnung des ten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen zu den geän- Bereichs für die Änderung des FNP in der Planzeichnung als derten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder wäh- „Fläche, deren Boden erheblich mit umweltgefährdeten Stof- rend der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. fen belastet ist". Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn (06.11.2020): Hinweise zur allgemeinen geologisch-hydrogeo- die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und logischen Situation. deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von - Sächsisches Oberbergamt (04.11.2020): Hinweise zum Berg- Bedeutung ist (§3 Abs. 2 BauGB). bau, insbesondere zum Mundloch „Seifen Stolln“. Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen aus- 3. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser geschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Num- - Planungsverband Region Chemnitz (29.10.2021), Landesamt mer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungs- für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (06.11.2020), Lan- frist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten destalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (29.10.2020): geltend machen können. Lage des Standortes innerhalb des Einzugsgebietes der Talsper- re Eibenstock (Schutzzone IIB); Ergänzung unter „Hinweise“ Eibenstock, den 12. März 2021 auf dem Planblatt. Bauamt n Bund fördert Auto-Steckdosen Der Bund hat im vergangenen Jahr in 334 Fällen den Kauf privater Ladestationen für Elektroautos im Erzgebirgskreis gefördert. Darüber informierte CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß. 900 Euro pro Ladepunkt steuere der Bund bei. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Bauträger könnten die Förderung bei der KfW-Bank beantra- gen. Das Ziel sei, bis Ende des Jahres mindestens 50.000 zusätzliche private Ladepunkte in Deutschland einzurichten, so Krauß. Mehr Infos: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3% B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/ Viele Grüße Alexander Krauß, MdB Eibenstock n Eibenstock nimmt weitere Hürde auf dem Weg zur Stadt des Fairen Handels Stadtrat beschließt Beteiligung ein- Welche Kriterien müssen erfüllt werden? Insgesamt müssen 5 Krite- stimmig rien erfüllt werden, um eine Zertifizierung zur „Fairtrade-Town“ zu er- Auf der Sitzung vom 25. Februar hat halten: der Eibenstocker Stadtrat einstimmig 1. Ratsbeschluss für eine Beteiligung an der Fairtrade 2. Steuerungsgruppe Town-Kampagne gestimmt. Daneben 3. Produkte wurde beschlossen, dass die Stadtver- 4. Zivilgesellschaft waltung bei öffentlichen Anlässen, Eh- 5. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit rungen und Jubiläen auf fair gehandelte Produkte zurückgreift. In der Praxis wurde dies ohnehin schon häufig umgesetzt. Die Punkte 1, 2 und 5 wurden bereits erfüllt. Mit dem Ratsbeschluss sind nun bereits 3 von 5 Kriterien erfüllt, damit sich Eibenstock Fairtrade Town nennen darf. Noch zu erledigen sind: Auch für die beiden noch offenen Kriterien gab es bereits einige Rück- - Einzelhändler und Gastronomen sind gesucht, die mindestens 2 fai- meldungen. „Wir sind positiv von der bisherigen Resonanz der Eiben- re Produkte in ihrem Sortiment haben oder aufnehmen würden stocker überrascht,“ so Birgit Mädler, Mitglied der Fairtrade Town- - Schulen, Vereine und Kirchen sollen mitmachen, die mindestens Steuerungsgruppe. „Noch sind wir aber nicht am Ziel und wir würden zwei fair gehandelte Produkte verwenden und eine Veranstaltung uns freuen, wenn noch weitere Einzelhändler, Gastronomen, Schulen, zum Thema fairer Handel im Jahr machen, das könnte schon ein Vereine und Kirchen auf uns zukommen würden. Gemeinsam könnten Verkaufs- und Informationsstand sein oder auch alles andere. wir schauen, wie sich faire Produkte integrieren lassen könnten.“ Um sich an der Kampagne zu beteiligen, müssen mindestens zwei fair ge- Mehr zu den Kriterien würde es ansonsten auch hier geben: C M handelte Produkte aufgenommen werden. https://www.fairtrade-towns.de/mitmachen/kriterien/ Y K
Nr. 5 • 12.03.2021 Seite 9 Eibenstock n Fair gehandelter Regionalkaffee n Rückblick auf die Zeit Die erzgebirgischen Weltläden haben vor einigen Jahren einen fair ge- der Notbetreuung handelten Kaffee heraus gebracht. Der Erzgebirgskaffee ist ein Ge- meinschaftsprojekt, das von den Weltläden in Aue, Annaberg-Buch- im evangelischen Kindergarten holz, Freiberg, Marienberg und Schneeberg angestoßen wurde und nach den Fair-Trade-Prinzipien handelt. und unsere Faschingsfeier Das bedeutet, dass den Kaffeebauern u.a. ein existenzsichernder Min- Die Zeit der Notbetreuung im Kin- destlohn gezahlt wird und ausbeuterische Kinderarbeit ausgeschlossen dergarten liegt schon eine Weile ist. Bewusst haben wir uns für einen engagierten Kaffeeimporteur aus zurück und wir sind sehr froh, dass Leipzig entschieden. Dieser hat zu den Kaffeebauern eine enge Verbin- nun alle Kinder wieder in den Kin- dung und bietet eine umweltschonende Verpackung des Kaffees an. dergarten kommen können. Den- Im konkreten Fall unterstützen wir die Kooperative Tierra Nueva aus Ni- noch möchten wir einen kleinen caragua. Diese bekommt für den Sack Kaffee rund 43% mehr Lohn als Rückblick auf die hinter uns lie- im konventionellen Handel. Der Erlös geht zum Teil in einen Sozialfond genden Wochen halten. Vom aus dem Leistungen wie Stipendien und Krankenversorgung finanziert 14.12.2020 bis 14.02.2021 be- werden. „Der Erzgebirgskaffee hilft uns, das Anliegen des Fairen Han- fand sich auch unser Kindergarten dels einer breiteren Öffentlichkeit bewusst zu machen. Wir wollen mit in der Notbetreuung und viele dem Kaffee auch gezielt Menschen ansprechen, die sich bislang noch Kinder durften die Einrichtung lei- nicht mit der Thematik beschäftigt haben.“ sagt Christian Mädler, Mit- der nicht besuchen. Am Ende der Notbetreuungszeit konnten durch- glied des Vereins „Aktion Eine Welt Aue e.V.“ und Hauptorganisator schnittlich 18 Kinder betreut werden. Dennoch versuchten wir, den All- des Kaffees. Der Kaf- tag für die Kinder so normal wie möglich zu gestalten. Die Kinder wur- fee ist seit 6 Jahren auf den in 3 Gruppen aufgeteilt. Passend zur Jahreszeit führten wir ein Pro- dem Markt und mitt- jekt zum Thema Eisbär durch. Das schöne Winterwetter zog uns nach lerweile auch bei grö- draußen und wir waren oft im Freien. Wir nutzen die Zeit aber auch für ßeren Supermarktket- Renovierungsarbeiten. So konnten wir ein Gruppenzimmer neu gestal- ten (z.B. Kaufland) ge- ten und die Wände im Sportraum und Krippenzimmer bekamen einen listet. frischen Anstrich. „Den Spagat zwi- Auf den Tag genau zum Rosenmontag durften wir den Kindergarten schen dem Erzgebirge wieder für alle Kinder öffnen und feierten natürlich unter den gegebe- und Nicaragua haben nen Umständen ein schönes Faschingsfest. Es war toll zu sehen, wie wir jedenfalls gut ge- groß die Wiedersehensfreude bei den Kindern war und wie sie es ge- schafft“ so Mädler nossen haben, endlich wieder in den Kindergarten kommen zu können. weiter. Er spielt damit Wir hoffen sehr, dass es eine Zeit der Notbetreuung nicht mehr geben auf das Etikett des Birgit Mädler im Eine-Welt-Laden wird, denn die Zeit des gemeinsamen Spielens und Lernens im Kinder- Kaffees an, auf dem ein Schwibbogen und lateinamerikanische Bauern garten ist für die Kinder besonders wichtig. zu sehen sind. Entworfen wurde es vom nicaraguanischen Künstler Carlos Vargas, der es mit Kaffeekonzentrat gemalt hat. Das Team vom Evangelischen Kindergarten Eibenstock Informationen zur Kaffeeherstellung - Kurz und kompakt: Kaffee wird aus den Samen der Kaffeepflanze gewonnen. Diese ge- deiht am besten in tropisch-warmem Klima ohne große Temperatur- schwankungen. Kaffee wird deshalb hauptsächlich in Äquatornähe in Afrika, Mittel- und Südamerika und Asien angebaut. Die Früchte der Kaffee- pflanze werden nach und nach reif und können deshalb nur mit der Hand ge- pflückt werden. Jede Kaffeekirsche enthält zwei Bohnen. Vor Ort werden diese vom Kaffeekirschen an einem Kaffeestrauch Fruchtfleisch getrennt und getrocknet, die Röstung erfolgt erst im Zielland. Kaffee wird an der Börse gehandelt, der Transport erfolgt per Schiffsfracht in Säcken. Man unterscheidet zwei Hauptsorten: Arabica und Robusta. Handels- üblicher Filterkaffee besteht meist aus einer Mischung beider Sorten in verschiedenen Anteilen. Die Bohnen können dabei aus unterschiedli- chen Anbauländern und Gebieten kommen. Bei ganzen Bohnen oder Spezialitätenkaffees werden meist reine Arabica-Bohnen aus einem Anbaugebiet verarbeitet. Oft werden die Kaffees auch nach den An- C baugebieten benannt. (z.B. Sidamo aus Äthiopien oder Monsooned M Y Malabar aus Indien). K
Seite 10 Nr. 5 • 12.03.2021 Eibenstock n Skilanglauf war in diesem Winter ein voller Erfolg Mit den einsetzenden Schneefällen Ende De- benstock sind ebenfalls, so lange es ging, auf die früh zeitig die Spur ziehen, herzlich ge- zember 2020 wurde von der AG „Kammloipe hohem Niveau gepflegt worden. In Carlsfeld dankt werden. Sie haben allen Skilanglauf- Erzgebirge/Vogtland“ in Verbindung mit den sind insgesamt 1.050 km Loipen gefahren wor- freunden eine wunderbare Saison beschert. beiden Stadtverwaltungen Johanngeorgen- den. Dahinter stecken 102 Betriebsstunden, Die Loipen in unserem Ort waren ein Licht- stadt und Eibenstock sofort die Entscheidung was ein sehr guter Durchschnitt im Vergleich zu blick in einer sehr schwierigen und eigentlich getroffen, die Loipen sowohl am Kamm als den letzten Jahren ist. Es wird sicherlich auch, auch traurigen Wintersaison. auch in den einzelnen Orten, dort, wo es mög- so lange die Nachttemperaturen um den Ge- Auch auf der Ortsloipe in Eibenstock war das lich ist, zu spuren und der Bürgerschaft als Frei- frierpunkt liegen, noch ein paar Tage weiterge- Spurteam in dieser Saison rund 70 Stunden zeitbetätigungsmöglichkeit anzubieten. An- hen können. In diesem Jahr war auch von den unterwegs. Die Loipe ab dem Skaterpark wur- fänglich hagelte es dazu erhebliche Kritik, äußeren Bedingungen alles dabei. Neben viel de ebenfalls sehr stark genutzt. Durch die gu- schnell aber zogen angesichts des großen Er- Neuschnee, gab es in den Tauperioden auch ten Platzbedingungen konnten teilweise so- folgs der Aktion viele Kommunen nach. So wa- sehr viel Wasser. Einmal musste der Pistenbully gar 4 Klassikspuren und viel Platz zum Skaten ren wir wieder einmal Wegbereiter einer tollen sogar auf halber Strecke umkehren, um nicht angelegt werden. Alle Parkplätze an den Loi- Saison für alle Skilanglauffreunde. Die erste stecken zu bleiben. Am 12. Februar 2021 gab pen waren gut gefüllt. Fahrt auf der Kammloipe gab es bereits am 25. es am Kamm die Rekordkälte von -23°C, die Dezember 2020, wo mit zwei Motorschlitten morgens 7 Uhr am schwarzen Teich gemessen Die Redaktion gewalzt wurde. Am 30. Dezember 2020 kam wurde. Vom Wetter her gab es wohl kaum eine erstmals der für Carlsfeld angeschaffte neue bessere Saison. 5 Mal tolles Kaiserwetter und Pistenbully zum Einsatz. Am gleichen Wochen- eine super Winterlandschaft – wann hat es das ende wurden auch die Ortsloipen in Eibenstock einmal gegeben? Der Ausübung des Langlauf- und Sosa gespurt. Die Bürgerschaft nahm die- sports konnte Corona nichts anhaben. Auch ses Angebot dankbar an und gleich am ersten das ist eine gute Erkenntnis. Lediglich das Für Wochenende waren alle Parkplätze übervoll. und Wider, mehr oder weniger deutlich bzw. Seitdem wurden auf der Kammloipe und ent- aggressiv zum Ausdruck gebracht, streute ein lang der Ortsloipen insgesamt 24 Spureinsät- wenig Salz in das Geschehen. ze durchgeführt. Die Sonnenloipe in Carlsfeld Es muss allen Ehrenamtlern und Helfern, die Auch die Sonnenloipe in Carlsfeld war in die- wurde 16 Mal präpariert und die Loipen in Ei- sich um das Spuren der Loipen bemühen und sem Jahr ein beliebter Abschnitt der Ortsloipen. Der plötzliche Wetterwechsel Mitte Februar Die Loipenspurteams waren, wie hier auf der macht das Loipenspuren zwischenzeitlich zu Ortsloipe Eibenstock, für die Langlauffreun- Die außergewöhnlich vielen „Schönwetter- einer echten Herausforderung im Kampf ge- de bereits morgens früh oder abends spät un- wochenenden“ luden zum Verweilen und gen Wasser und Schnee. (Fotos: SCC) terwegs. dem Naturgenießen ein. (Foto: TZ) n Stellenausschreibung Wildenthal Freiwilliges soziales Jahr im n Auersbergboten jetzt in Evangelischen Kindergarten Eibenstock Wer beendet in diesem Schuljahr seine Schulausbildung und hat Interesse Bushäuschen verfügbar an einem Freiwilligen Sozialen Jahr? Ab 01.08.2021 ist die Stelle im Frei- willigen Sozialen Jahr (FSJ) in unserem Kindergarten neu zu besetzen. Der Auersbergbote ist in Wilden- thal ab sofort in den Bushäuschen Zu den Aufgaben gehören: an der Hammerschänke und an - Unterstützung der Erzieherinnen im Krippenbereich (spielen und der Alten Poststraße in Richtung basteln mit den Kindern, Hilfestellung beim Anziehen, bei den Johanngeorgenstadt sowie in Mahlzeiten und im Pflegebereich) Weitersglashütte an der Bushalte- - Unterstützung des technischen Personals bei der Reinigung stelle in wetterfesten Boxen zur (hauptsächlich im Krippenbereich) Mitnahme verfügbar. Die Dauer des FSJ beträgt ein Jahr, die Arbeitszeit umfasst 40 Wo- chenstunden. Ein monatliches Taschengeld wird gezahlt und Urlaub gewährt. Der Abschluss der Verträge geschieht in Koordination mit dem Verein „Freiwillig im Erzgebirge e.V.“. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Unger vom Evangelischen Kindergarten Eibenstock, Telefonnummer: 037752 3131, C M Email: kindergarten@kirche-eibenstock.de Y K
Nr. 5 • 12.03.2021 Seite 11 Carlsfeld n Der Bandonionverein steht in den Startlöchern Viele Monate keine Proben, keine Auftritte, Erwachsenenorchester wollen die hohe Quali- bei der Erzgebirgssparkasse für diese Unter- keine Kontakte zwischen den Musikern. Allen tät erhalten, die sie sich in den vergangenen stützung und dafür, dass es in solch harter Zeit fehlt etwas im Leben, das Hören und Spielen Jahren erarbeitet haben. möglich ist, Vereine zu fördern. der Musik in gemeinsamer Runde, das heißt, Aber die Kunst des Spielens macht noch kein Die Musiker des Bandonionvereins erwarten dass das Zusammenspiel aller Musiker bald gutes Orchester aus, auch die Arbeitsmittel, in sehnlichst den Startschuss, wann wieder ge- wieder erlernt werden muss. Faul war aber diesem Fall die Instrumente sind eine wichtige probt werden darf und hoffen, dass im Som- niemand in dieser schlimmen Zeit, denn Rico Grundlage, gute Musik zu produzieren. Wie mer wieder gemeinsam musiziert werden Schneider arbeitet an neuen Musikstücken, wir Menschen, so altern auch Musikinstru- kann. die den BVC Musikern per Internet zugesen- mente. Man kann sie entweder reparieren Normalerweise findet im März immer der det werden. Alle spielen zu Hause im so ge- oder man muss sie ersetzen, wenn sie doch zu Workshop mit Karin Eckstein in Carlsfeld statt, nannten Home Office. Aber zu Hause zu abgearbeitet sind und in Rente geschickt wer- an dem Bandonionspieler aus ganz Deutsch- spielen, im eigenen Saft brodeln, ist nicht der den müssen. land teilnehmen und der mit einem Konzert Sinn für ein Orchester. Vor allem für unsere Mit der Teilnahme an der Sparkassenlotterie aller Workshopteilnehmer endet. Er wird aus jungen Musiker ist es nicht leicht, ohne Kon- hatten wir das Glück, eine finanzielle Unter- den bekannten Gründen auf später verscho- takt zu den anderen jungen Mitspielern an stützung zu erhalten, die für die Neuanschaf- ben. Ein Termin steht noch nicht fest. der Fingerfertigkeit des anspruchsvollen In- fung eines Musikinstruments (Keyboard) ver- struments weiter zu arbeiten. Denn sowohl wendet wurde. Die Mitglieder des Bandoni- Christel Eberlein das Kinder- und Jugendorchester als auch das onvereins Carlsfeld bedanken sich herzlich (BVC) Wissenswertes und Informationen n Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das Wichtigste für die Verbraucher*innen Strom gewährt, der außerhalb des Gebäudes der Photovoltaikanlage Am 1. Januar 2021 sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz an Bewohner*innen innerhalb desselben Quartiers geliefert wird. Der (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeu- Mieterstrom darf sowohl vom Anlagenbetreibenden selbst, als auch gung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie. von Dritten an Verbraucher geliefert werden. „Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass mehr umweltfreundli- cher Strom erzeugt und damit das Klima geschützt wird“, erklärt Lo- 4. Fortführung des Betriebs alter Photovoltaik-Anlagen (20+ Jahre renz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen. Gleich alt): Für Solar-Anlagen, die 2001 oder früher in Betrieb genommen an mehreren Stellen von den Änderungen betroffen sind wurden, ist der Anspruch auf Förderung ausgelaufen. Die Regelungen Verbraucher*innen, die bereits selbst Strom aus Photovoltaik erzeugen des neuen Gesetzes ermöglichen es den betroffenen Anlagenbetrei- oder dies in nächster Zeit beabsichtigen. bern, weiterhin Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Für den Strom erhalten sie keine Förderung mehr, aber einen üblichen Marktpreis. Die Anpassungen im Überblick: Diese Übergangsregelung gilt bis 2027. 1. Der Netzanschluss kleiner Anlagen ohne Verzögerung möglich: Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen ver- Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diese Neuerungen. „Den- pflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeit- noch sind sie zu kurz gesprungen“, kritisiert Lorenz Bücklein: „Der plan auf das Anschlussbegehren von Verbraucher*innen, dürfen diese Mieterstrom muss endlich in die Städte gebracht werden. Das gelingt spätestens nach einem Monat ihre Anlage (bis 10,8 Kilowatt) anschlie- nur, wenn die EEG-Umlage wie beim Eigenstromverbrauch für Hausei- ßen. gentümer*innen entfällt.“ Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen muss hier dringend nachge- 2. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt bessert werden, um den Einsparzielen im Gebäudesektor auch näher muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch gezahlt werden, vor- zu kommen. Die Erhöhung des her lag die Grenze bei 10 Kilowatt: Für Anlagen über 30 Kilowatt fällt Mieterstromzuschlags ist hier eine reduzierte EEG-Umlage von 2,6 Cent je Kilowattstunde an. Zum nicht ausreichend. Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müs- Eine kostenlose Energieberatung sen Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen. und weitere Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz bie- 3. Förderung von Mieterstrom: Bis zum Jahr 2030 soll die Menge an tet die Energieberatung der Ver- produzierten Solarstrom fast verdoppelt werden. Damit auch braucherzentrale auf www.ver- Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen den Strom aus der braucherzentrale-energiebera- C M Sonne stärker nutzen können, wird der so genannte Mieterstromzu- tung.de oder kostenlos unter Y K schlag erhöht. Außerdem wird die Mieterstromförderung auch für 0800 - 809 802 400.
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