Bürgerblatt mit amtlichen Informationen - Eibenstock

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Bürgerblatt mit amtlichen Informationen - Eibenstock
Nr. 5 • 12.03.2021                             Seite 1                 Nr. 5 • 30. Jahrgang • 12.03.2021

                                                                      Stadt Eibenstock mit ihren Ortsteilen

                                                                      Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal,

                                                                      Oberwildenthal, Sosa, Weitersglas-

                     Bürgerblatt mit amtlichen Informationen          hütte, Wildenthal und Wolfsgrün

                                           Frühling in
                                                       S ic
                                                            ht

  Mehr dazu auf den Seiten 12 und 13

   Eibenstock         Blauenthal   Carlsfeld    Sosa     Wildenthal
Bürgerblatt mit amtlichen Informationen - Eibenstock
Seite 2                                                  Nr. 5 • 12.03.2021

n   Sprechzeiten                                                                Brief aus dem Rathaus

Das Rathaus und alle städtischen Einrichtungen
bleiben vorläufig bis Ende März für den Besu-     n Projekt „Interkommunale Zusammenarbeit
cherverkehr geschlossen. Die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Ämter und des Tourist Ser-     Westerzgebirge“ mit Zwischenergebnis
vice Center sind telefonisch oder per E-Mail
während der Öffnungszeiten erreichbar. Alle       Seit mehr als zweieinhalb Jahren arbeiten die Gemeinden Bockau, Breitenbrunn, Schönhei-
anderen Einrichtungen sind geschlossen.           de, Stützengrün, Zschorlau, Johanngeorgenstadt und Eibenstock zusammen, um Wege für
                                                  eine gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit zu finden. Auch wenn es bereits vor-
Stadtverwaltung Eibenstock                        her regelmäßige Kontakte zwischen den Gemeinden zu verschiedenen Themen gegeben
Rathaus, Rathausplatz 1                           hat, so hat man sich nunmehr auf eine zielgerichtete gemeinsame Zusammenarbeit ver-
Telefon: 037752 57-0                              ständigt. Dazu wurde ein über die Förderrichtlinie „FR-Regio“ vom Freistaat Sachsen ge-
                                                  fördertes Projekt initiiert, wo das Büro Kommunalentwicklung Mitteldeutschland (KEM)
n Bürgermeister
                                                  aus Dresden die Moderation des Austauschprozesses übertragen bekam. Nunmehr liegt
Nur nach Terminvereinbarung
                                                  der Abschlussbericht dieses 2-jährigen Diskussionsprozesses vor. Er wurde in der Stadtrats-
Sekretariat Telefon: 037752 57-112
                                                  sitzung am 25. Februar 2021 kurz vorgestellt. Im Wesentlichen hat man übereinstimmend
E-Mail:     rita.misof@eibenstock.de
                                                  festgestellt, dass langfristig keine der Gemeinden ihre kommunalen Aufgaben völlig allein
n Bauamt, Kämmerei und Sekretariat                und isoliert durchführen kann. Ursache für diese Entwicklung ist die nach wie vor unge-
Montag     9 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr         bremst negative demografische Entwicklung in allen Gemeinden. Auch wenn es hier und
Dienstag   9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr         da einen „milderen“ Abwärtstrend gibt, so kann nicht übersehen werden, wie der Alters-
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr         durchschnitt aller Gemeinden von Jahr zu Jahr wächst. Parallel dazu findet eine dramati-
Freitag    9 bis 12 Uhr                           sche Rückentwicklung der Einnahmen der Gemeinden statt, die zukünftig die Erfüllung al-
                                                  ler Aufgaben im bisherigen Umfang infrage stellt. Über kurz oder lang werden alle Kom-
n    Haupt-, Einwohnermelde-, Sozial-, Standes-   munen Einschnitte bei der Erfüllung der Aufgaben in Verwaltung und kommunalen Diens-
     und Ordnungsamt, Stadtkasse und Steuern      ten hinnehmen müssen. Die Not wird dazu zwingen. Somit ist es sinnvoll, dass bereits früh-
Dienstag     9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr       zeitig über Wege und Strukturen gemeinsamer Zusammenarbeit nachgedacht und disku-
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr         tiert wird. Das Ziel muss heißen, die Qualität der Leistungserbringung bei kommunalen
Freitag      9 bis 12 Uhr nur nach Vereinbarung   Aufgaben für Bürger und Gewerbe zu erhalten oder zu verbessern. Dabei müssen die kom-
                                                  munalen Handlungsspielräume erhalten oder sogar neu gewonnen werden. Auch die Fra-
n Tourist-Service-Center Eibenstock
                                                  gen des sich verändernden Arbeitsmarktes bedürfen eines klaren Konzeptes. Dieser entwi-
Dr.-Leidholdt-Straße 2, Tel. 037752 2244
                                                  ckelte sich ja dahin, dass es immer schwerer wird, entsprechendes Fachpersonal für die Ver-
Montag       19 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Dienstag bis Freitag
                                                  waltungen zu bekommen. Bereits jetzt ist ein deutlicher Trend zu sehen, dass fast alle Ge-
             19 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr      meinden bei Neueinstellungen nur noch Teilzeitarbeitsplätze anbieten können, weil finan-
Samstag      10 bis 12 Uhr                        ziell nicht mehr möglich ist. Für Teilzeitstellen aber finden sich kaum noch Bewerber mit der
                                                  erforderlichen fachlichen Eignung. Im erarbeiteten Konzept wurden deshalb die Arbeitsbe-
Sosa                                              reiche Personal, Konzentration und Spezialisierung von Aufgaben, Ist-Stand-Analysen in
                                                  den Gemeinden, Kostenvergleiche und Wirtschaftlichkeit einzelner Verwaltungsbereiche
n Bürgerbüro                                      sowie die Erarbeitung von Vorschlägen gemeinsamer Aufgabenrealisierung angegangen.
Gemeindeamt, Hauptstraße 28                       Dazu wurden einzelne Arbeitsgruppen gebildet. Diese Arbeitsgruppen haben dann auch in
Telefon: 037752 8121                              mehreren Beratungen erste Ergebnisse hervorgebracht. Auch sind bereits erste Entschei-
Dienstag    19 bis 12 Uhr                         dungen getroffen worden. So haben z. B. alle Gemeinden in Zusammenarbeit mit der Stadt
Donnerstag 14 bis 18 Uhr                          Aue-Bad Schlema einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten und einen Beauftragten
                                                  für IT-Sicherheit bestellt. Beide Beauftragte sind pflichtgemäß einzusetzen. Auch haben ei-
n Ortsvorsteher                                   nige Gemeinden in gemeinsamer Zusammenarbeit die Reinigungsdienstleistungen ausge-
Donnerstag 16 bis 18 Uhr
                                                  schrieben. Darüber hinaus gab es dann dort, wo es sich anbot, auch direkte Projekte zur
                                                  Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gemeinden, wie z. B. die Schaffung eines gemeinsa-
Carlsfeld
                                                  men Bauamtes für Schönheide und Stützengrün. Im Ergebnis dieser ersten Stufe der Zu-
n Touristinformation Carlsfeld
                                                  sammenarbeit waren sich alle darüber im Klaren, dass es eine große Herausforderung blei-
Carlsfelder Hauptstraße 58                        ben wird, eine Fläche von rund 300 km² mit einer Einwohnerzahl von rund 32.000 Men-
Telefon 037752 2000 oder 2244                     schen zu verwalten. Eine gleich große Fläche hat beispielsweise auch die Stadt Leipzig, wir
Montag               12 bis 16 Uhr                haben aber nur 5 % von deren Einwohnerzahl und dementsprechend auch nur in diesem
Dienstag bis Freitag 18 bis 12 Uhr                Rahmen die Einnahmen. Aus diesem Grunde muss der Diskussionsprozess weitergehen.
                                                  Als langfristiges Ziel wurde die Errichtung eines gemeinsamen kommunalen Verwaltungs-
Sonstige                                          zentrums ausgegeben. Bis dies aber umgesetzt werden kann, bedarf es weitergehender
                                                  Untersuchungen und natürlich auch eines fundierten Konzeptes. Wenn dies vorliegt, müs-
n   Rentenberatung der Deutschen                  sen alle Gemeinderäte von einem solchen Projekt überzeugt werden. Es macht am Ende
    Rentenversicherung                            aber nur Sinn, wenn es von allen Verantwortungsträgern, Mitarbeitern und am Ende auch
Antragsaufnahme – Kontenklärung – Formulare       der gesamten Bürgerschaft akzeptiert bzw. angenommen wird. Dies wird sicherlich auch
Rainer Hillebrand, nur nach Vereinbarung          angesichts der verschiedenen Interessenlagen in den einzelnen Gemeinden noch ein ar-
Telefon: 03771 251228
                                                  beitsreicher Weg.
n Ortschronistin Frau Teubner
                                                  Uwe Staab
chronik@eibenstock.de oder
                                                  Bürgermeister                                                                                   C
Telefon: 037752 606027                                                                                                                            M
                                                                                                                                                  Y
                                                                                                                                                  K
Bürgerblatt mit amtlichen Informationen - Eibenstock
Nr. 5 • 12.03.2021                                                  Seite 3

                                                        Amtliche Bekanntmachungen

    n Bekanntmachung der Einsichtnahme des Beteiligungsberichtes
      der Stadt Eibenstock für das Jahr 2019
    Gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat            Zimmer 12, während der nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten zur
    Sachsen (SächsGemO) ist dem Gemeinderat zum 31. Dezember eines            Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:
    jeden Jahres ein Beteiligungsbericht über die Eigenbetriebe und die Un-
    ternehmen, an denen die Gemeinde unmittelbar und mittelbar beteiligt      Montag           09 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
    ist, vorzulegen.                                                          Dienstag         09 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
    Der Beteiligungsbericht der Stadt Eibenstock für das Jahr 2019 wurde      Donnerstag       09 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
    dem Stadtrat von Eibenstock in seiner Sitzung am 25.02.2021 vorge-        Freitag          09 bis 12 Uhr
    legt.
    Die Bekanntmachung der Einsichtnahme des Beteiligungsberichtes hat
    gemäß § 99 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsGemO zu erfolgen.
    Der Beteiligungsbericht der Stadt Eibenstock für das Jahr 2019 liegt ab   Uwe Staab
    Montag, 15.03.2021 in der Stadtverwaltung Eibenstock, Kämmerei,           Bürgermeister

    n Beschlüsse von der 16. ordentlichen Stadtratssitzung am 25. Februar 2021
    -ÖFFENTLICHER TEIL-

    Beschluss-Nr. 123/16/21:
    Der Stadtrat von Eibenstock bestätigt das Protokoll der 15. ordentlichen Stadtratssitzung vom 28. Januar 2021 in der vorliegenden Fassung.
    Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen

    Beschluss-Nr. 124/16/21:
    1. Der Stadtrat der Stadt Eibenstock stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Anhangs mit allen Anlagen gemäß
       § 88 c Abs. 2 SächsGemO wie folgt fest:

       In der Ergebnisrechnung:
       mit ordentlichen Erträgen                                                                                   von         12.829.231,14 EUR
       mit ordentlichen Aufwendungen                                                                               von         12.968.492,14 EUR
       mit einem ordentlichen Ergebnis                                                                             von           -139.261,00 EUR
       mit außerordentlichen Erträgen                                                                              von            231.258,47 EUR
       mit außerordentlichen Aufwendungen                                                                          von            372.737,01 EUR
       mit einem Sonderergebnis                                                                                    von           -141.478,54 EUR
       mit einem Gesamtergebnis                                                                                    von           -280.739,54 EUR
       mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis
       mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO                                                      von           1.316.139,19 EUR
       mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
       mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO                                                      von             158.523,31 EUR
       mit einem verbleibenden Gesamtergebnis                                                                      von           1.193.922,96 EUR

       In der Finanzrechnung
       mit Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                         von         11.713.750,18 EUR
       mit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                         von          9.574.543,57 EUR
       mit einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                            von          2.139.206,61 EUR
       mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                  von          2.679.360,17 EUR
       mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                  von          3.901.292,74 EUR
       mit einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                                                     von         -1.221.932,57 EUR
       mit Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und Umschuldungen                                                      von                  0,00 EUR
       mit Auszahlungen aus Kreditaufnahmen und Umschuldungen                                                      von            378.185,42 EUR
       mit einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit                                                    von           -378.185,42 EUR
       Einzahlungen aus Darlehensrückflüssen                                                                       von             11.327,36 EUR
       Auszahlungen für die Gewährung von Darlehen                                                                 von             44.000,00 EUR
       mit Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern                                                                 von          1.199.236,28 EUR
       mit Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern                                                                 von          1.241.341,36 EUR
       mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen                                                          von            -74.777,72 EUR
       mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres                                         von          4.595.078,18 EUR

C
M
       In der Vermögensrechnung
Y
K
       mit einer Bilanzsumme                                                                                       von         80.145.261,04 EUR
Bürgerblatt mit amtlichen Informationen - Eibenstock
Seite 4                                                 Nr. 5 • 12.03.2021

                                                     Amtliche Bekanntmachungen
2. Den im Haushaltsjahr 2018 entstandenen über- und außerplanmä-              nahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlich-
   ßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt, soweit                keitsbeteiligung über einen Zeitraum von einem Monat öffentlich
   dies nicht bereits durch Einzelbeschlüsse und Verfügungen gemäß            auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.
   der Hauptsatzung der Stadt Eibenstock geschehen ist.                       Die öffentliche Auslegung soll unter dem Hinweis, dass Anregun-
3. Der Prüfbericht der Falk Slomiany & Koll. GmbH Wirtschaftsprü-             gen und Bedenken zu den Änderungen und Anpassungen von je-
   fungsgesellschaft aus Jahnsdorf, vom 08.02.2021 zum Jahresab-              dermann geäußert und zur Niederschrift vorgebracht werden kön-
   schluss 2018 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.                     nen, wie folgt durchgeführt werden:
                                                                              Öffentliche Auslegung im Bauamt der Stadt Eibenstock während
Abstimmungsergebnis:                                                          der Sprechzeiten:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen                          Montag          von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 14 Uhr
                                                                              Dienstag        von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr
Beschluss-Nr. 125/16/21:                                                      Donnerstag von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr
Der Stadtrat von Eibenstock beschließt, die Falk Slomiany & Koll.             Freitag         von 09 Uhr bis 12 Uhr
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lindenring 49, 09387 Jahns-             In der Zeit vom 22. März 2021 bis 30. April 2021.
dorf, zur Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse          3. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbetei-
2019 und 2020 der Stadt Eibenstock entsprechend der vorliegenden              ligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden,
Angebote in Höhe von je 3.000 EUR (zzgl. USt) zu bestellen. Neben             sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
den genannten Aufgaben in § 104 SächsGemO werden dem Rech-                    durchzuführen. Die übrigen Träger sind zu informieren.
nungsprüfungsamt außerdem die für die Stadt Eibenstock zutreffen-
den Aufgaben des § 106 SächsGemO übertragen.                               Abstimmungsergebnis:
                                                                           11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen                       Beschluss-Nr. 128/16/21:
                                                                           Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleistungen
Beschluss-Nr. 126/16/21:                                                   für die Errichtung eines Parkplatzes in der Ortsmitte Carlsfeld, Los 3 –
1. Der Stadtrat von Eibenstock billigt die Begründung einschließlich       Tiefbau, an die Firma WTK Tief- und Kanalbau GmbH, Schwarzenber-
   Umweltbericht und beschließt den Entwurf in der Fassung vom Fe-         ger Straße 2, 08340 Schwarzenberg zur Angebotssumme (Brutto) von
   bruar 2021 zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt          533.366,73 EUR.
   Eibenstock.                                                             Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 1 SächsVerga-
2. Der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt         beG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer
   Eibenstock in der Fassung vom Februar 2021 sowie die Begrün-            Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 10
   dung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits         Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren bean-
   vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3               standet hat.
   Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über einen
   Zeitraum von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Auslegung           Abstimmungsergebnis:
   ist öffentlich bekannt zu machen.                                       11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen
   Die öffentliche Auslegung soll unter dem Hinweis, dass Anregun-
   gen und Bedenken zu den Änderungen und Anpassungen von je-              Beschluss-Nr. 129/16/21:
   dermann geäußert und zur Niederschrift vorgebracht werden kön-          Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleistungen
   nen, wie folgt durchgeführt werden:                                     für die Errichtung eines Parkplatzes in der Ortsmitte Carlsfeld, Los 4 –
   Öffentliche Auslegung im Bauamt der Stadt Eibenstock während            Landschaftsbau, an die Firma WTK Tief- und Kanalbau GmbH, Schwar-
   der Sprechzeiten:                                                       zenberger Straße 2, 08340 Schwarzenberg zur Angebotssumme (Brut-
   Montag           von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 14 Uhr        to) von 91.815,50 EUR.
   Dienstag         von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr        Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 1 SächsVerga-
   Donnerstag von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr              beG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer
   Freitag          von 09 Uhr bis 12 Uhr                                  Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 10
   in der Zeit vom 22. März 2021 bis 30. April 2021.                       Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren bean-
3. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbetei-   standet hat.
   ligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden,
                                                                           Abstimmungsergebnis:
   sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
                                                                           11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen
   durchzuführen. Die übrigen Träger sind zu informieren.
                                                                           Beschluss-Nr. 130/16/21:
Abstimmungsergebnis:                                                       Der Stadtrat von Eibenstock beschließt:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen                       1. Die Anschaffung eines TLF 3000 wird an die Firma Magirus GmbH,
                                                                              Graf-Arco-Straße 30, 89079 Ulm zur Auftragssumme von
Beschluss-Nr. 127/16/21:                                                      325.794,50 EUR (Brutto) vergeben.
1. Der Stadtrat von Eibenstock billigt die Begründung einschließlich          Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 1 Sächs-
   Umweltbericht und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes               VergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle
   „Altes Glaswerk Carlsfeld, Sondergebiet Erholung“ für die Flur-            einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht inner-
   stück 36/1, 36 d, T. v. 301/5 und T. v. 1/54 der Gemarkung Carls-          halb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabe-
   feld in der Fassung vom Februar 2021.                                      verfahren beanstandet hat.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Altes Glaswerk Carlsfeld,              2. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.794,50 EUR wird
   Sondergebiet Erholung“ für die Flurstück 36/1, 36 d, T. v. 301/5           zugestimmt.
   und T. v. 1/54 der Gemarkung Carlsfeld in der Fassung vom Febru-
   ar 2021 sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht und           Abstimmungsergebnis:                                                       C
                                                                                                                                                      M
   die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-        11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen                       Y
                                                                                                                                                      K
Nr. 5 • 12.03.2021                                                  Seite 5

                                                        Amtliche Bekanntmachungen
    Beschluss-Nr. 131/16/21:                                                     Wirtschaft, um die für eine Bewerbung erforderlichen 5 Kriterien zu
    Der Stadtrat von Eibenstock beschließt den Verkauf des Flurstücks            erfüllen.
    1247/15 der Gemarkung Eibenstock gemäß Lageplan zur Beschluss-            2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Antragstellung vorzuberei-
    vorlage-Nr. 006/21, Wohngrundstück, in einer Größe von 600 m² an             ten und durchzuführen.
    Herrn Silvio Vieweg.                                                      3. Die Stadtverwaltung wird bei öffentlichen Anlässen, Ehrungen und
                                                                                 Jubiläen Waren aus fairem Handel einsetzen.
    Abstimmungsergebnis:                                                      4. Der Bürgermeister wird als ständiger Vertreter in die Steuerungs-
    10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Stimmenenthaltungen                          gruppe für die Initiative „Fairtrade Town Eibenstock“ entsandt. Für
                                                                                 die Initiative wird 1 weiteres Mitglied des Stadtrates in die Steue-
    Beschluss-Nr. 132/16/21:                                                     rungsgruppe entsandt.
    Der Stadtrat von Eibenstock beschließt:
    1. Die Stadt Eibenstock beteiligt sich an der internationalen Kampag-     Abstimmungsergebnis:
       ne „Fairtrade Towns“ und strebt den in Deutschland von Transfer        11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen
       e. V. verliehenen Titel „Fairtrade Town“ an. Die Stadt wirbt um die
       Beteiligung verschiedener Akteure aus Politik, Gesellschaft und        Uwe Staab, Bürgermeister

    n Bekanntmachung der durch den Stadtrat der Stadt Eibenstock mit Beschluss – Nr. 115/14/20
       vom 03.12.2020 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 nach erfolgter
      rechtsaufsichtlicher Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis
      vom 22.02.2021, AZ: 092.12/1-21-030.ri-17
                                                      Haushaltssatzung der Stadt Eibenstock
                                                           für das Haushaltsjahr 2021

    Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 03.12.2020 folgende
    Haushaltssatzung beschlossen:

                                                                            §1
    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehen-
    den Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

    im Ergebnishaushalt mit dem
    - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                                                                                 12.592.745,00 EUR
    - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                            13.470.422,00 EUR
    - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf                                           - 877.677,00 EUR
    - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                                                               434.550,00 EUR
    - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                                          347.613,00 EUR
    - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf                                                86.937,00 EUR
    - Gesamtergebnis auf                                                                                                         - 790.740,00 EUR
    - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf                                0,00 EUR
    - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf                                       0,00 EUR
    - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
        gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf                                                                                    790.740,00 EUR
    - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
        gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf                                                                                           0,00 EUR
    - veranschlagten Gesamtergebnis auf                                                                                                    0,00 EUR

    im Finanzhaushalt mit dem
    - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                      11.164.174,00 EUR
    - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                      10.929.067,00 EUR
    - Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
        als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen
        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                                                      235.107,00 EUR
    - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                 5.789.346,00 EUR
    - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                 7.715.940,00 EUR
    - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                     - 1.926.594,00 EUR
    - Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag
        aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
        Investitionstätigkeit auf                                                                                               - 1.691.487,00 EUR
    - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                        0,00 EUR
    - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                  227.201,00 EUR
    - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                      - 227.201,00 EUR
    - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf                                                         - 1.863.332,00 EUR
C
M
Y
K   festgesetzt.
Seite 6                                                          Nr. 5 • 12.03.2021

                                                   Amtliche Bekanntmachungen
                                   §2                                    Hauptsatzung der Stadt Eibenstock. Abweichend davon entscheidet
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen                        bei über- und außerplanmäßigen Auszahlungen zum Erwerb von Fi-
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen                    nanzanlagen (Geldanlagen) mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
wird auf                                                    0,00 EUR     unabhängig von der Höhe der Bürgermeister.
festgesetzt.
                                                                         Eibenstock, den 22.02.2021
                                §3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und                    Uwe Staab
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten                                 Bürgermeister
(Verpflichtungsermächtigungen), wird auf                    0,00 EUR
festgesetzt.
                                                                         Die öffentliche Bekanntmachung der vom Stadtrat der Stadt Eiben-
                               §4                                        stock beschlossenen und von der Rechtsaufsichtsbehörde des Land-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen                ratsamtes bestätigten Haushaltssatzung erfolgt gemäß § 76 Abs. 3 der
Leistung von Auszahlungen in Anspruch                                    Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der je-
genommen werden darf, wird auf                    2.000.000,00 EUR       weiligen Fassung.
festgesetzt.
                                                                         Danach ist der Haushaltsplan für mindestens eine Woche öffentlich
                                    §5                                   auszulegen.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                         Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Eibenstock
    (Grundsteuer A) auf                                   400,00 v.H.    liegt in der Zeit vom 15.03.2021 bis 19.03.2021 im Rathaus der Stadt
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                   430,00 v.H.    Eibenstock, Kämmerei, Zimmer 12, zur Einsichtnahme wie folgt für je-
Gewerbesteuer auf                                         380,00 v.H.    dermann öffentlich aus:
                                                                         Montag, Mittwoch             09 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
                               §6                                        Dienstag                     09 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen              Donnerstag                   09 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
gelten die Regelungen nach § 79 SächsGemO in Verbindung mit der          Freitag                      09 bis 12 Uhr.

n Bekanntmachung der                                                          Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe 2021 ist am Don-
  17. ordentlichen Stadtratssitzung                                           nerstag, 18. März 2021, 12:00 Uhr. Wir bitten um Beachtung!
                                                                              Beiträge zum Auersbergboten nehmen wir gern zu den Öff-
  am 25. März 2021                                                            nungszeiten in der Stadtverwaltung, Tourist-Service-Center, per
                                                                              Email an tageblatt@eibenstock.de, Tel. 037752 691788 oder Fax
Am Donnerstag, 25. März 2021, findet um 18:30 Uhr im Rathaus                  037752 57114 entgegen. Anzeigenwünsche bitte direkt an den
Eibenstock, Sitzungssaal, die 17. ordentliche Sitzung des Stadtrates          Riedel-Verlag unter 037208 876211 bzw per Email an anzei-
von Eibenstock statt.                                                         gen@riedel-verlag.de richten.

Tagesordnung: -öffentlicher Teil-
                                                                          Impressum Eibenstock – Auersbergbote – mit dem Amtsblatt der Stadt
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und           Eibenstock und ihrer Ortsteile Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal, Ober-
   Beschlussfähigkeit                                                     wildenthal, Sosa, Wildenthal und Wolfsgrün
2. Bestätigung des Beschlussprotokolls der 16. ordentlichen Stadtrats-    Herausgeber: Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kommunal- und Bürgerzei-
                                                                          tungen Mitteldeutschland, 09244 Lichtenau OT Ottendorf, Gottfried-
   sitzung vom 25. Februar 2021
                                                                          Schenker-Straße 1; Telefon: 037208 876-0; E-Mail: info@riedel-verlag.de,
3. Bestellung des 2. Standesbeamten (Vorlage-Nr. 018/2021)                Homepage: www.riedel-verlag.de; Geschäftsführer: Hannes Riedel
4. Satzung zur Förderung von Kultur und Sport in der Stadt Eiben-         Verantwortlich für den Inhalt: Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt: Bürger-
   stock (Vereinsförderrichtlinie) (Vorlage-Nr. 003/2021)                 meister Uwe Staab; Veröffentlichungen aus den Ämtern: (v.i.S.d.P.) Bürgermeis-
5. Kriterien zur Vornahme von Ehrungen und Auszeichnungen in der          ter Uwe Staab, bzw. die Leiter der Ämter oder anderer Behörden; Veröffentli-
   Stadt Eibenstock (Vorlage-Nr. 017/2021)                                chungen im nichtamtlichen Teil: (v.i.S.d.P.) die Vorsitzenden der Vereine bzw. Ein-
                                                                          richtungen. Redaktion: Susanne Schlesinger, Telefon: 037752 691788, Fax:
6. Vergabe der Bauleistungen zum Ausbau der Feuerwehrstraße, Los          037752 69844, E-Mail: tageblatt@eibenstock.de. Ein Anspruch auf Veröffentli-
   1 und 2 (Vorlage-Nr. 015/2021)                                         chung eingereichter lokaler Informationen besteht nicht.
7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Bühl“ in Eibenstock          Verantwortlich für Anzeigen, Satz, Herstellung und Vertrieb: Riedel GmbH
   in der Fassung vom März 2021 – Beschluss über den Entwurf und          & Co. KG, Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland,
   zur Auslegung im Rahmen der Durchführung der Beteiligung der           09244 Lichtenau OT Ottendorf, Gottfried-Schenker-Straße 1, Tel.: 037208
                                                                          876-0, Hannes Riedel, Geschäftsführer; E-Mail: info@riedel-verlag.de; Internet:
   Öffentlichkeit, der Bürger und Behörden sowie der sonstigen Trä-
                                                                          www.riedel-verlag.de Der Auersbergbote erscheint aller zwei Wochen kosten-
   ger öffentlicher Belange (Vorlage-Nr. 016/2021)                        frei zur Mitnahme in Auslagestellen, kostenfrei im digitalen Versand und als
8. Informationen                                                          E-Paper im Internet. Die Auslagestellen werden auf der Homepage der Verwal-
9. Sonstiges                                                              tung veröffentlicht. Ein adressierter, kostenpflichtiger Versand ist über den Ver-
                                                                          lag möglich. Auflage zur Verbreitung: 3035 Explare. Der Auersbergbote ist auf
Uwe Staab                                                                 FSC-zertifiziertem Papier unter Verwendung von BIO-Farben DDF Superior                C
                                                                          PSO Bio hergestellt.                                                                  M
Bürgermeister                                                                                                                                                   Y
                                                                                                                                                                K
Nr. 5 • 12.03.2021                                                 Seite 7

                                                       Amtliche Bekanntmachungen

    n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Be-
      bauungsplanes „Altes Glaswerk Carlsfeld, Sondergebiet Erholung“ für die Flurstücke 36/1, 36 d,
      T.v.301/5 und T.v.1/54 der Gemarkung Carlsfeld in der Fassung vom Februar 2021
    Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 25. Februar 2021 für   2. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Gesundheit
    den Entwurf des Bebauungsplanes „Altes Glaswerk Carlsfeld, Sonder-          - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Hinweis auf die Ab-
    gebiet Erholung“ für die Flurstücke 36/1, 36d, T.v.301/5 und T.v.1/54           standsregelung für Austrittsöffnungen von Schornsteinen bei
    der Gemarkung Carlsfeld in der Fassung vom Februar 2021 die öffent-             Feuerungsanlagen.
    liche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.                       3. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden/Fläche
    Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die               - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Die bodenschutz-
    Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.                                        rechtlichen Anforderungen bzw. Hinweisen des (altlastenfach-
    Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock                lichen) Abschlussberichtes sind zu beachten und umzusetzen.
    während der Sprechzeiten:                                                   - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    Montag             09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr                      (06.11.2020): Hinweise zur allgemeinen geologisch-hydrogeolo-
    Dienstag           09 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr                      gischen Situation und zur Versickerung von Oberflächenwasser.
    Donnerstag         09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr               - Sächsisches Oberbergamt (04.11.2020): Hinweise zum Bergbau,
    Freitag            09 Uhr bis 12 Uhr                                        insbesondere zum Mundloch „Seifen Stolln“.
    in der Zeit vom 22. März 2021 bis 30. April 2021.                        4. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
                                                                                - Planungsverband Region Chemnitz (29.10.2021), Landesamt
    Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Altes Glaswerk              für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (06.11.2020), Lan-
    Carlsfeld, Sondergebiet Erholung“ auf der Internetseite der Stadt Ei-           destalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (29.10.2020):
    benstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal             Lage des Standortes innerhalb des Einzugsgebietes der Talsper-
    des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einge-               re Eibenstock (Schutzzone IIB); Ergänzung unter „Hinweise“
    sehen werden.                                                                   auf dem Planblatt; Hinweise zur Entwässerung.
    Neben dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der             - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Hinweis auf ein na-
    Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht lie-           menloses Gewässer und die Wilzsch in unmittelbarer Nähe zum
    gen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:                     Vorhabengebiet.
    1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und
       Pflanzen/Schutzgebiete                                                Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrens-schritten von
       - Landesdirektion Sachsen (09.11.2020), Planungsverband               Dritten zur Verfügung gestellten umwelt-relevanten Informationen
            Chemnitz (29.10.2020), Naturpark Erzgebirge/Vogtland“            sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes
            (27.10.2020): Hinweis auf die Überschneidung / angrenzen-        eingeflossen.
            den Lage des geplanten Sondergebietes und dem FFH-Gebiet         Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessier-
            „Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee“, der Schutzzone des        ten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schrift-
            Naturparks Erzgebirge-Vogtland und einem gesetzlich ge-          lich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
            schützten Biotop.                                                Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
       - Planungsverband Region Chemnitz (29.10.2020): Hinweis auf           schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn
            die Integration der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung   die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
            in die Begründung des Bebauungsplanes.                           deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
       - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Bewertung der Pla-        Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
            nung in Bezug auf Naturpark Erzgebirge/Vogtland, Natura
            2000, SPA „Westerzgebirge“, gesetzlich geschützter Biotope       Eibenstock, den 12. März 2021
            sowie Artenschutz; Überarbeitung der Pflanzliste                 Bauamt

    n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8.
      Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock in der Fassung vom Februar 2021 zum Be-
      bauungsplan „Altes Glaswerk, Sondergebiet Erholung“
    Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 25. Februar 2021       Parallel dazu kann der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungs-
    den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Fas-       planes auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de)
    sung vom Februar 2021 zum Bebauungsplan „Altes Glaswerk, Sonder-         sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter
    gebiet Erholung“ beschlossen und die Begründung einschließlich Um-       www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
    weltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2      Neben dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
    BauGB beschlossen.                                                       Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht lie-
    Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die            gen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:
    Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.                                 1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und
    Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock             Pflanzen/Schutzgebiete
    während der Sprechzeiten:                                                    - Landesdirektion Sachsen (09.11.2020), Planungsverband Chem-
    Montag              09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr                      nitz (29.10.2020), Naturpark Erzgebirge/Vogtland“ (27.10.2020):
    Dienstag            09 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr                      Hinweis auf die Überschneidung / angrenzenden Lage des geplan-
    Donnerstag          09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr                      ten Sondergebietes und dem FFH-Gebiet „Erzgebirgskamm am
C
M
    Freitag             09 Uhr bis 12 Uhr                                            Großen Kranichsee“, der Schutzzone des Naturparks Erzgebirge-
Y
K   in der Zeit vom 22. März 2021 bis 30. April 2021.                                Vogtland und einem gesetzlich geschützten Biotop.
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                                                    Amtliche Bekanntmachungen
-  Planungsverband Region Chemnitz (29.10.2020): Hinweis auf die               -   Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Hinweis auf ein na-
   Integration der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung in die               menloses Gewässer und die Wilzsch in unmittelbarer Nähe zum
   Begründung des Bebauungsplanes.                                                 Vorhabengebiet.
- Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Bewertung der Planung
   in Bezug auf Naturpark Erzgebirge/Vogtland, Natura 2000, SPA           Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrens-schritten von Drit-
   „Westerzgebirge“, gesetzlich geschützter Biotope sowie Arten-          ten zur Verfügung gestellten umwelt-relevanten Informationen sind in die
   schutz.                                                                Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.
2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden/Fläche                            Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessier-
   - Landratsamt Erzgebirgskreis (05.11.2020): Kennzeichnung des          ten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen zu den geän-
       Bereichs für die Änderung des FNP in der Planzeichnung als         derten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder wäh-
       „Fläche, deren Boden erheblich mit umweltgefährdeten Stof-         rend der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
       fen belastet ist".                                                 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
   - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie                    schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn
       (06.11.2020): Hinweise zur allgemeinen geologisch-hydrogeo-        die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
       logischen Situation.                                               deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
   - Sächsisches Oberbergamt (04.11.2020): Hinweise zum Berg-             Bedeutung ist (§3 Abs. 2 BauGB).
       bau, insbesondere zum Mundloch „Seifen Stolln“.                    Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen aus-
3. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser                                  geschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Num-
   - Planungsverband Region Chemnitz (29.10.2021), Landesamt              mer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungs-
       für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (06.11.2020), Lan-         frist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten
       destalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (29.10.2020):      geltend machen können.
       Lage des Standortes innerhalb des Einzugsgebietes der Talsper-
       re Eibenstock (Schutzzone IIB); Ergänzung unter „Hinweise“         Eibenstock, den 12. März 2021
       auf dem Planblatt.                                                 Bauamt

n Bund fördert Auto-Steckdosen
Der Bund hat im vergangenen Jahr in 334 Fällen den Kauf privater Ladestationen für Elektroautos im Erzgebirgskreis
gefördert. Darüber informierte CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß. 900 Euro pro Ladepunkt steuere der
Bund bei. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Bauträger könnten die Förderung bei der KfW-Bank beantra-
gen. Das Ziel sei, bis Ende des Jahres mindestens 50.000 zusätzliche private Ladepunkte in Deutschland einzurichten,
so Krauß. Mehr Infos: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%
B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

Viele Grüße
Alexander Krauß, MdB

                                                                 Eibenstock

n Eibenstock nimmt weitere Hürde auf dem Weg zur Stadt des Fairen Handels
Stadtrat beschließt Beteiligung ein-                                      Welche Kriterien müssen erfüllt werden? Insgesamt müssen 5 Krite-
stimmig                                                                   rien erfüllt werden, um eine Zertifizierung zur „Fairtrade-Town“ zu er-
Auf der Sitzung vom 25. Februar hat                                       halten:
der Eibenstocker Stadtrat einstimmig                                      1. Ratsbeschluss
für eine Beteiligung an der Fairtrade                                     2. Steuerungsgruppe
Town-Kampagne gestimmt. Daneben                                           3. Produkte
wurde beschlossen, dass die Stadtver-                                     4. Zivilgesellschaft
waltung bei öffentlichen Anlässen, Eh-                                    5. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
rungen und Jubiläen auf fair gehandelte Produkte zurückgreift. In der
Praxis wurde dies ohnehin schon häufig umgesetzt.                         Die Punkte 1, 2 und 5 wurden bereits erfüllt.
Mit dem Ratsbeschluss sind nun bereits 3 von 5 Kriterien erfüllt, damit
sich Eibenstock Fairtrade Town nennen darf.                               Noch zu erledigen sind:
Auch für die beiden noch offenen Kriterien gab es bereits einige Rück-    - Einzelhändler und Gastronomen sind gesucht, die mindestens 2 fai-
meldungen. „Wir sind positiv von der bisherigen Resonanz der Eiben-          re Produkte in ihrem Sortiment haben oder aufnehmen würden
stocker überrascht,“ so Birgit Mädler, Mitglied der Fairtrade Town-       - Schulen, Vereine und Kirchen sollen mitmachen, die mindestens
Steuerungsgruppe. „Noch sind wir aber nicht am Ziel und wir würden           zwei fair gehandelte Produkte verwenden und eine Veranstaltung
uns freuen, wenn noch weitere Einzelhändler, Gastronomen, Schulen,           zum Thema fairer Handel im Jahr machen, das könnte schon ein
Vereine und Kirchen auf uns zukommen würden. Gemeinsam könnten               Verkaufs- und Informationsstand sein oder auch alles andere.
wir schauen, wie sich faire Produkte integrieren lassen könnten.“ Um
sich an der Kampagne zu beteiligen, müssen mindestens zwei fair ge-       Mehr zu den Kriterien würde es ansonsten auch hier geben:                   C
                                                                                                                                                      M

handelte Produkte aufgenommen werden.                                     https://www.fairtrade-towns.de/mitmachen/kriterien/                         Y
                                                                                                                                                      K
Nr. 5 • 12.03.2021                                                   Seite 9

                                                                      Eibenstock

    n Fair gehandelter Regionalkaffee                                          n Rückblick auf die Zeit
    Die erzgebirgischen Weltläden haben vor einigen Jahren einen fair ge-        der Notbetreuung
    handelten Kaffee heraus gebracht. Der Erzgebirgskaffee ist ein Ge-
    meinschaftsprojekt, das von den Weltläden in Aue, Annaberg-Buch-             im evangelischen Kindergarten
    holz, Freiberg, Marienberg und Schneeberg angestoßen wurde und
    nach den Fair-Trade-Prinzipien handelt.
                                                                                 und unsere Faschingsfeier
    Das bedeutet, dass den Kaffeebauern u.a. ein existenzsichernder Min-                                            Die Zeit der Notbetreuung im Kin-
    destlohn gezahlt wird und ausbeuterische Kinderarbeit ausgeschlossen                                            dergarten liegt schon eine Weile
    ist. Bewusst haben wir uns für einen engagierten Kaffeeimporteur aus                                            zurück und wir sind sehr froh, dass
    Leipzig entschieden. Dieser hat zu den Kaffeebauern eine enge Verbin-                                           nun alle Kinder wieder in den Kin-
    dung und bietet eine umweltschonende Verpackung des Kaffees an.                                                 dergarten kommen können. Den-
    Im konkreten Fall unterstützen wir die Kooperative Tierra Nueva aus Ni-                                         noch möchten wir einen kleinen
    caragua. Diese bekommt für den Sack Kaffee rund 43% mehr Lohn als                                               Rückblick auf die hinter uns lie-
    im konventionellen Handel. Der Erlös geht zum Teil in einen Sozialfond                                          genden Wochen halten. Vom
    aus dem Leistungen wie Stipendien und Krankenversorgung finanziert                                              14.12.2020 bis 14.02.2021 be-
    werden. „Der Erzgebirgskaffee hilft uns, das Anliegen des Fairen Han-                                           fand sich auch unser Kindergarten
    dels einer breiteren Öffentlichkeit bewusst zu machen. Wir wollen mit                                           in der Notbetreuung und viele
    dem Kaffee auch gezielt Menschen ansprechen, die sich bislang noch                                              Kinder durften die Einrichtung lei-
    nicht mit der Thematik beschäftigt haben.“ sagt Christian Mädler, Mit-     der nicht besuchen. Am Ende der Notbetreuungszeit konnten durch-
    glied des Vereins „Aktion Eine Welt Aue e.V.“ und Hauptorganisator         schnittlich 18 Kinder betreut werden. Dennoch versuchten wir, den All-
    des Kaffees. Der Kaf-                                                      tag für die Kinder so normal wie möglich zu gestalten. Die Kinder wur-
    fee ist seit 6 Jahren auf                                                  den in 3 Gruppen aufgeteilt. Passend zur Jahreszeit führten wir ein Pro-
    dem Markt und mitt-                                                        jekt zum Thema Eisbär durch. Das schöne Winterwetter zog uns nach
    lerweile auch bei grö-                                                     draußen und wir waren oft im Freien. Wir nutzen die Zeit aber auch für
    ßeren Supermarktket-                                                       Renovierungsarbeiten. So konnten wir ein Gruppenzimmer neu gestal-
    ten (z.B. Kaufland) ge-                                                    ten und die Wände im Sportraum und Krippenzimmer bekamen einen
    listet.                                                                    frischen Anstrich.
    „Den Spagat zwi-                                                           Auf den Tag genau zum Rosenmontag durften wir den Kindergarten
    schen dem Erzgebirge                                                       wieder für alle Kinder öffnen und feierten natürlich unter den gegebe-
    und Nicaragua haben                                                        nen Umständen ein schönes Faschingsfest. Es war toll zu sehen, wie
    wir jedenfalls gut ge-                                                     groß die Wiedersehensfreude bei den Kindern war und wie sie es ge-
    schafft“ so Mädler                                                         nossen haben, endlich wieder in den Kindergarten kommen zu können.
    weiter. Er spielt damit                                                    Wir hoffen sehr, dass es eine Zeit der Notbetreuung nicht mehr geben
    auf das Etikett des Birgit Mädler im Eine-Welt-Laden                       wird, denn die Zeit des gemeinsamen Spielens und Lernens im Kinder-
    Kaffees an, auf dem ein Schwibbogen und lateinamerikanische Bauern         garten ist für die Kinder besonders wichtig.
    zu sehen sind. Entworfen wurde es vom nicaraguanischen Künstler
    Carlos Vargas, der es mit Kaffeekonzentrat gemalt hat.                     Das Team vom Evangelischen Kindergarten Eibenstock
    Informationen zur Kaffeeherstellung - Kurz und kompakt:
    Kaffee wird aus den Samen der Kaffeepflanze gewonnen. Diese ge-
    deiht am besten in tropisch-warmem Klima ohne große Temperatur-
    schwankungen. Kaffee wird deshalb hauptsächlich in Äquatornähe in
                                                      Afrika, Mittel- und
                                                      Südamerika        und
                                                      Asien angebaut. Die
                                                      Früchte der Kaffee-
                                                      pflanze werden nach
                                                      und nach reif und
                                                      können deshalb nur
                                                      mit der Hand ge-
                                                      pflückt werden. Jede
                                                      Kaffeekirsche enthält
                                                      zwei Bohnen. Vor Ort
                                                      werden diese vom
    Kaffeekirschen an einem Kaffeestrauch
                                                      Fruchtfleisch getrennt
    und getrocknet, die Röstung erfolgt erst im Zielland. Kaffee wird an der
    Börse gehandelt, der Transport erfolgt per Schiffsfracht in Säcken.
    Man unterscheidet zwei Hauptsorten: Arabica und Robusta. Handels-
    üblicher Filterkaffee besteht meist aus einer Mischung beider Sorten in
    verschiedenen Anteilen. Die Bohnen können dabei aus unterschiedli-
    chen Anbauländern und Gebieten kommen. Bei ganzen Bohnen oder
    Spezialitätenkaffees werden meist reine Arabica-Bohnen aus einem
    Anbaugebiet verarbeitet. Oft werden die Kaffees auch nach den An-
C
    baugebieten benannt. (z.B. Sidamo aus Äthiopien oder Monsooned
M
Y   Malabar aus Indien).
K
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                                                                     Eibenstock

n Skilanglauf war in diesem Winter ein voller Erfolg
Mit den einsetzenden Schneefällen Ende De-           benstock sind ebenfalls, so lange es ging, auf     die früh zeitig die Spur ziehen, herzlich ge-
zember 2020 wurde von der AG „Kammloipe              hohem Niveau gepflegt worden. In Carlsfeld         dankt werden. Sie haben allen Skilanglauf-
Erzgebirge/Vogtland“ in Verbindung mit den           sind insgesamt 1.050 km Loipen gefahren wor-       freunden eine wunderbare Saison beschert.
beiden Stadtverwaltungen Johanngeorgen-              den. Dahinter stecken 102 Betriebsstunden,         Die Loipen in unserem Ort waren ein Licht-
stadt und Eibenstock sofort die Entscheidung         was ein sehr guter Durchschnitt im Vergleich zu    blick in einer sehr schwierigen und eigentlich
getroffen, die Loipen sowohl am Kamm als             den letzten Jahren ist. Es wird sicherlich auch,   auch traurigen Wintersaison.
auch in den einzelnen Orten, dort, wo es mög-        so lange die Nachttemperaturen um den Ge-          Auch auf der Ortsloipe in Eibenstock war das
lich ist, zu spuren und der Bürgerschaft als Frei-   frierpunkt liegen, noch ein paar Tage weiterge-    Spurteam in dieser Saison rund 70 Stunden
zeitbetätigungsmöglichkeit anzubieten. An-           hen können. In diesem Jahr war auch von den        unterwegs. Die Loipe ab dem Skaterpark wur-
fänglich hagelte es dazu erhebliche Kritik,          äußeren Bedingungen alles dabei. Neben viel        de ebenfalls sehr stark genutzt. Durch die gu-
schnell aber zogen angesichts des großen Er-         Neuschnee, gab es in den Tauperioden auch          ten Platzbedingungen konnten teilweise so-
folgs der Aktion viele Kommunen nach. So wa-         sehr viel Wasser. Einmal musste der Pistenbully    gar 4 Klassikspuren und viel Platz zum Skaten
ren wir wieder einmal Wegbereiter einer tollen       sogar auf halber Strecke umkehren, um nicht        angelegt werden. Alle Parkplätze an den Loi-
Saison für alle Skilanglauffreunde. Die erste        stecken zu bleiben. Am 12. Februar 2021 gab        pen waren gut gefüllt.
Fahrt auf der Kammloipe gab es bereits am 25.        es am Kamm die Rekordkälte von -23°C, die
Dezember 2020, wo mit zwei Motorschlitten            morgens 7 Uhr am schwarzen Teich gemessen          Die Redaktion
gewalzt wurde. Am 30. Dezember 2020 kam              wurde. Vom Wetter her gab es wohl kaum eine
erstmals der für Carlsfeld angeschaffte neue         bessere Saison. 5 Mal tolles Kaiserwetter und
Pistenbully zum Einsatz. Am gleichen Wochen-         eine super Winterlandschaft – wann hat es das
ende wurden auch die Ortsloipen in Eibenstock        einmal gegeben? Der Ausübung des Langlauf-
und Sosa gespurt. Die Bürgerschaft nahm die-         sports konnte Corona nichts anhaben. Auch
ses Angebot dankbar an und gleich am ersten          das ist eine gute Erkenntnis. Lediglich das Für
Wochenende waren alle Parkplätze übervoll.           und Wider, mehr oder weniger deutlich bzw.
Seitdem wurden auf der Kammloipe und ent-            aggressiv zum Ausdruck gebracht, streute ein
lang der Ortsloipen insgesamt 24 Spureinsät-         wenig Salz in das Geschehen.
ze durchgeführt. Die Sonnenloipe in Carlsfeld        Es muss allen Ehrenamtlern und Helfern, die        Auch die Sonnenloipe in Carlsfeld war in die-
wurde 16 Mal präpariert und die Loipen in Ei-        sich um das Spuren der Loipen bemühen und          sem Jahr ein beliebter Abschnitt der Ortsloipen.

Der plötzliche Wetterwechsel Mitte Februar           Die Loipenspurteams waren, wie hier auf der
macht das Loipenspuren zwischenzeitlich zu           Ortsloipe Eibenstock, für die Langlauffreun-       Die außergewöhnlich vielen „Schönwetter-
einer echten Herausforderung im Kampf ge-            de bereits morgens früh oder abends spät un-       wochenenden“ luden zum Verweilen und
gen Wasser und Schnee. (Fotos: SCC)                  terwegs.                                           dem Naturgenießen ein. (Foto: TZ)

 n Stellenausschreibung                                                                                   Wildenthal

 Freiwilliges soziales Jahr im                                                 n Auersbergboten jetzt in
 Evangelischen Kindergarten Eibenstock
 Wer beendet in diesem Schuljahr seine Schulausbildung und hat Interesse         Bushäuschen verfügbar
 an einem Freiwilligen Sozialen Jahr? Ab 01.08.2021 ist die Stelle im Frei-
 willigen Sozialen Jahr (FSJ) in unserem Kindergarten neu zu besetzen.         Der Auersbergbote ist in Wilden-
                                                                               thal ab sofort in den Bushäuschen
 Zu den Aufgaben gehören:
                                                                               an der Hammerschänke und an
 - Unterstützung der Erzieherinnen im Krippenbereich (spielen und
                                                                               der Alten Poststraße in Richtung
    basteln mit den Kindern, Hilfestellung beim Anziehen, bei den
                                                                               Johanngeorgenstadt sowie in
    Mahlzeiten und im Pflegebereich)
                                                                               Weitersglashütte an der Bushalte-
 - Unterstützung des technischen Personals bei der Reinigung
                                                                               stelle in wetterfesten Boxen zur
    (hauptsächlich im Krippenbereich)
                                                                               Mitnahme verfügbar.
 Die Dauer des FSJ beträgt ein Jahr, die Arbeitszeit umfasst 40 Wo-
 chenstunden. Ein monatliches Taschengeld wird gezahlt und Urlaub
 gewährt. Der Abschluss der Verträge geschieht in Koordination mit
 dem Verein „Freiwillig im Erzgebirge e.V.“. Bei Interesse wenden Sie
 sich bitte an Frau Unger vom Evangelischen Kindergarten Eibenstock,
 Telefonnummer: 037752 3131,                                                                                                                               C
                                                                                                                                                           M
 Email: kindergarten@kirche-eibenstock.de                                                                                                                  Y
                                                                                                                                                           K
Nr. 5 • 12.03.2021                                                  Seite 11

                                                                       Carlsfeld

    n Der Bandonionverein steht in den Startlöchern

    Viele Monate keine Proben, keine Auftritte,       Erwachsenenorchester wollen die hohe Quali-       bei der Erzgebirgssparkasse für diese Unter-
    keine Kontakte zwischen den Musikern. Allen       tät erhalten, die sie sich in den vergangenen     stützung und dafür, dass es in solch harter Zeit
    fehlt etwas im Leben, das Hören und Spielen       Jahren erarbeitet haben.                          möglich ist, Vereine zu fördern.
    der Musik in gemeinsamer Runde, das heißt,        Aber die Kunst des Spielens macht noch kein       Die Musiker des Bandonionvereins erwarten
    dass das Zusammenspiel aller Musiker bald         gutes Orchester aus, auch die Arbeitsmittel, in   sehnlichst den Startschuss, wann wieder ge-
    wieder erlernt werden muss. Faul war aber         diesem Fall die Instrumente sind eine wichtige    probt werden darf und hoffen, dass im Som-
    niemand in dieser schlimmen Zeit, denn Rico       Grundlage, gute Musik zu produzieren. Wie         mer wieder gemeinsam musiziert werden
    Schneider arbeitet an neuen Musikstücken,         wir Menschen, so altern auch Musikinstru-         kann.
    die den BVC Musikern per Internet zugesen-        mente. Man kann sie entweder reparieren           Normalerweise findet im März immer der
    det werden. Alle spielen zu Hause im so ge-       oder man muss sie ersetzen, wenn sie doch zu      Workshop mit Karin Eckstein in Carlsfeld statt,
    nannten Home Office. Aber zu Hause zu             abgearbeitet sind und in Rente geschickt wer-     an dem Bandonionspieler aus ganz Deutsch-
    spielen, im eigenen Saft brodeln, ist nicht der   den müssen.                                       land teilnehmen und der mit einem Konzert
    Sinn für ein Orchester. Vor allem für unsere      Mit der Teilnahme an der Sparkassenlotterie       aller Workshopteilnehmer endet. Er wird aus
    jungen Musiker ist es nicht leicht, ohne Kon-     hatten wir das Glück, eine finanzielle Unter-     den bekannten Gründen auf später verscho-
    takt zu den anderen jungen Mitspielern an         stützung zu erhalten, die für die Neuanschaf-     ben. Ein Termin steht noch nicht fest.
    der Fingerfertigkeit des anspruchsvollen In-      fung eines Musikinstruments (Keyboard) ver-
    struments weiter zu arbeiten. Denn sowohl         wendet wurde. Die Mitglieder des Bandoni-         Christel Eberlein
    das Kinder- und Jugendorchester als auch das      onvereins Carlsfeld bedanken sich herzlich        (BVC)

                                                      Wissenswertes und Informationen

    n Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
    Das Wichtigste für die Verbraucher*innen                                   Strom gewährt, der außerhalb des Gebäudes der Photovoltaikanlage
    Am 1. Januar 2021 sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz           an Bewohner*innen innerhalb desselben Quartiers geliefert wird. Der
    (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeu-      Mieterstrom darf sowohl vom Anlagenbetreibenden selbst, als auch
    gung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie.            von Dritten an Verbraucher geliefert werden.
    „Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass mehr umweltfreundli-
    cher Strom erzeugt und damit das Klima geschützt wird“, erklärt Lo-        4. Fortführung des Betriebs alter Photovoltaik-Anlagen (20+ Jahre
    renz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen. Gleich     alt): Für Solar-Anlagen, die 2001 oder früher in Betrieb genommen
    an mehreren Stellen von den Änderungen betroffen sind                      wurden, ist der Anspruch auf Förderung ausgelaufen. Die Regelungen
    Verbraucher*innen, die bereits selbst Strom aus Photovoltaik erzeugen      des neuen Gesetzes ermöglichen es den betroffenen Anlagenbetrei-
    oder dies in nächster Zeit beabsichtigen.                                  bern, weiterhin Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Für den Strom
                                                                               erhalten sie keine Förderung mehr, aber einen üblichen Marktpreis.
    Die Anpassungen im Überblick:                                              Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.
    1. Der Netzanschluss kleiner Anlagen ohne Verzögerung möglich:
    Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen ver-         Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diese Neuerungen. „Den-
    pflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeit-   noch sind sie zu kurz gesprungen“, kritisiert Lorenz Bücklein: „Der
    plan auf das Anschlussbegehren von Verbraucher*innen, dürfen diese         Mieterstrom muss endlich in die Städte gebracht werden. Das gelingt
    spätestens nach einem Monat ihre Anlage (bis 10,8 Kilowatt) anschlie-      nur, wenn die EEG-Umlage wie beim Eigenstromverbrauch für Hausei-
    ßen.                                                                       gentümer*innen entfällt.“
                                                                               Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen muss hier dringend nachge-
    2. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt       bessert werden, um den Einsparzielen im Gebäudesektor auch näher
    muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch gezahlt werden, vor-          zu kommen. Die Erhöhung des
    her lag die Grenze bei 10 Kilowatt: Für Anlagen über 30 Kilowatt fällt     Mieterstromzuschlags ist hier
    eine reduzierte EEG-Umlage von 2,6 Cent je Kilowattstunde an. Zum          nicht ausreichend.
    Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müs-       Eine kostenlose Energieberatung
    sen Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.                              und weitere Informationen zum
                                                                               Erneuerbare-Energien-Gesetz bie-
    3. Förderung von Mieterstrom: Bis zum Jahr 2030 soll die Menge an          tet die Energieberatung der Ver-
    produzierten Solarstrom fast verdoppelt werden. Damit auch                 braucherzentrale auf www.ver-
    Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen den Strom aus der                braucherzentrale-energiebera-
C
M   Sonne stärker nutzen können, wird der so genannte Mieterstromzu-           tung.de oder kostenlos unter
Y
K   schlag erhöht. Außerdem wird die Mieterstromförderung auch für             0800 - 809 802 400.
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