CLANKRIMINALITÄT IN NIEDERSACHSEN - 2020 Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz

 
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CLANKRIMINALITÄT IN NIEDERSACHSEN - 2020 Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz
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     Generalstaatsanwaltschaft Cellen- ZOK
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     NIEDERSACHSEN
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CLANKRIMINALITÄT IN NIEDERSACHSEN - 2020 Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz
Clankriminalität in                                                           GenStA Celle- ZOK
Niedersachsen 2020                                                            LKA Niedersachsen

                      Impressum

                      Generalstaatsanwaltschaft Celle             Landeskriminalamt Niedersachsen

                      Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität   Zentralstelle Organisierte Kriminalität
                      und Korruption (ZOK)                        Dezernat 35

                      Schlossplatz 2                              Am Waterlooplatz 11

                      29221 Celle                                 30169 Hannover

                      Tel.: 05141/206-0                           Tel.: 0511/26262-0

                      zok@justiz.niedersachsen.de                 d35@lka.polizei.niedersachsen.de

                                                                                       Stand: 09.06.2021

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CLANKRIMINALITÄT IN NIEDERSACHSEN - 2020 Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz
Clankriminalität in                                                                                                         GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                                                          LKA Niedersachsen

                                                               Inhaltsverzeichnis

1       Einleitung ............................................................................................................................ 5
1.1       Allgemeines ........................................................................................................................................... 5

1.2       Begriff und Methodik ............................................................................................................................. 5

1.2.1        Clankriminalität ................................................................................................................................... 5

1.2.2        Daten- und Informationsgrundlage ...................................................................................................... 6

2       Überblick Niedersachsen .................................................................................................... 7
2.1       Deliktische Verteilung ............................................................................................................................. 7

2.1.1        Körperverletzungsdelikte ..................................................................................................................... 7

2.1.2        Straftaten gegen die persönliche Freiheit ............................................................................................. 7

2.1.3        Sonstige Straftatbestände - StGB ......................................................................................................... 8

2.1.4        Strafrechtliche Nebengesetze............................................................................................................... 8

2.1.5        Wesentliche Feststellungen .................................................................................................................. 8

2.2       Regionale Verteilung .............................................................................................................................. 9

2.2.1        Wesentliche Feststellungen ................................................................................................................ 10

2.3       Tatverdächtige ..................................................................................................................................... 11

2.3.1        Herkunft und Staatsangehörigkeit ..................................................................................................... 11

2.3.2        Alter ................................................................................................................................................. 12

2.3.3        Wesentliche Feststellungen ................................................................................................................ 12

2.4       Opfer ................................................................................................................................................... 13

2.4.1        Opferzahlen ...................................................................................................................................... 13

2.4.2        Wesentliche Feststellungen ................................................................................................................ 13

2.5       Weitere Ereignisse ................................................................................................................................ 13

2.5.1        Übersicht........................................................................................................................................... 13

2.5.2        Sonstige Ereignisse ............................................................................................................................ 14

2.5.3        Ordnungswidrigkeiten ....................................................................................................................... 14

3       Phänomenologische Entwicklungen ................................................................................ 15
3.1       Organisierte Kriminalität ....................................................................................................................... 15

3.2       Herausragende Ereignisse ..................................................................................................................... 16

3.3       Ereignisse im Pandemiekontext............................................................................................................. 16

3.4       Paralleljustiz und Friedensrichter ........................................................................................................... 17

3.5       Sonderauswertung Fundus ................................................................................................................... 18

3.6       Politisch motivierte Kriminalität ............................................................................................................. 18

4       Bedeutende Maßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität .................................... 19
4.1       Projekte ............................................................................................................................................... 19

4.2       Finanzermittlungen .............................................................................................................................. 19
4.3       Prävention............................................................................................................................................ 20

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 Niedersachsen 2020                                                                                                     LKA Niedersachsen

5 Neuaufstellung der Justiz im Bereich der Verfolgung Mitglieder krimineller
Clanstrukturen ......................................................................................................................... 21
5.1      Ausgangslage ...................................................................................................................................... 21

5.2      Arbeitsauftrag und Umsetzung............................................................................................................. 21

5.3      Erfahrung mit den neuen Strukturen .................................................................................................... 22

5.4      Deliktische Schwerpunkte der Tätigkeit................................................................................................. 23

5.4.1      Zentralstelle Stade ............................................................................................................................. 23

5.4.2      Zentralstelle Hildesheim ..................................................................................................................... 24

5.4.3      Zentralstelle Braunschweig ................................................................................................................ 24

5.4.4      Zentralstelle Osnabrück ..................................................................................................................... 24

5.5      Berichte der Ansprechpartner in den übrigen Staatsanwaltschaften ...................................................... 25

6     Zusammenarbeit/Weitere Entwicklungen ....................................................................... 26
6.1      Niedersachsen - Aktualisierung der Landesrahmenkonzeption (LRK) ...................................................... 26

6.2      Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität (BLICK) ..................................................... 26

7     Bewertung und Ausblick .................................................................................................. 27
8     Anhang: Verteilung der Fälle in den Polizeidirektionen .................................................. 29
8.1      PD Braunschweig ................................................................................................................................. 29

8.2      PD Göttingen ....................................................................................................................................... 29

8.3      PD Hannover ........................................................................................................................................ 30

8.4      PD Lüneburg ........................................................................................................................................ 30

8.5      PD Oldenburg ...................................................................................................................................... 31

8.6      PD Osnabrück ...................................................................................................................................... 31

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    Niedersachsen 2020                                                                                   LKA Niedersachsen

                                                                         an jedem Ort durch. Auch wenn kriminelle Clanstruk-
1 Einleitung                                                             turen sich in Niedersachsen sowohl im städtischen als
                                                                         auch ländlichen Bereichen wiederfinden, ist deutlich
                                                                         zu machen, dass nur ein geringer Anteil der in Nieder-
1.1        Allgemeines                                                   sachsen lebenden Angehörigen von Großfamilien po-
                                                                         lizeilich in Erscheinung tritt.
Die Aktivitäten von kriminellen Personen, die der
Clankriminalität zuzuordnen sind, fordern Polizei und                    Das bereits ab 2013 regelmäßig erstellte polizeiinterne
Justiz in Niedersachsen bereits seit vielen Jahren im be-                Lagebild ist neben der LRK ein weiterer wesentlicher
sonderen Maße. Aufgrund von Häufungen von Straf-                         Baustein, um die in Niedersachsen vorherrschenden
taten und damit zum Teil einhergehenden großen Ein-                      phänomenspezifischen Ausprägungen aufzuzeigen
satzlagen gerieten hier Personen türkisch-arabischer                     und daraus polizei-strategische und -taktische Erfor-
Herkunft, die der Volksgruppe der Mhallamiye zuzu-                       dernisse abzuleiten.
ordnen waren, in den Fokus.                                              Darüber hinaus ist die Polizei Niedersachsen Mitinitia-
Gewalttätige Auseinandersetzungen rivalisierender                        tor der Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der
Familienverbünde, auch unter Einsatz von Schusswaf-                      Clankriminalität (BLICK). Die Projektpartner Bundes-
fen, eine herausgehobene Aggressivität und Wider-                        kriminalamt (BKA) und die Bundesländer Berlin, Bre-
standshandlungen gegen Polizeikräfte aus nichtigem                       men, Nordrhein-Westfalen sowie Niedersachsen ar-
Anlass, ethnische Abschottung und offene Konfron-                        beiten in diesen Rahmen intensiv an der kriminalstra-
tation mit dem deutschen Rechtsstaat, zum Beispiel in                    tegischen Verbesserung der Bekämpfung der Clankri-
Form von aufbegehrendem Verhalten in strafpro-                           minalität. Näheres ist hierzu insbesondere der Zif-
zessualen Hauptverhandlungen, zeigten eine beson-                        fer 6.2 zu entnehmen.
dere Relevanz auf. Dies forderte insoweit ein auf diese                  Die justizielle Bekämpfung der kriminellen Clanstruk-
Tätergruppen und deren besondere Verhaltensweisen                        turen wurde im Jahr 2020 neu strukturiert und in vier
fokussiertes Vorgehen.                                                   Zentralstellen zusammengefasst (siehe auch Ziffer 5).
Vor diesem Hintergrund ist die Bekämpfung kriminel-                      Zur Intensivierung der Zusammenarbeit von nieder-
ler Clanstrukturen seit Jahren Gegenstand sicherheits-                   sächsischen Staatsanwaltschaften und der Polizei
strategischer Befassungen in Niedersachsen. Eine                         wurde die „Richtlinie über die Zusammenarbeit von
wichtige Säule ist dabei die zum 01.03.2018 in Kraft                     Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung
gesetzte Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung                           krimineller Clanstrukturen“ entwickelt, die mit Wir-
krimineller Clanstrukturen in Niedersachen1 (LRK), die                   kung vom 17.11.2020 in Kraft getreten ist2 (siehe
der Gewährleistung landesweit einheitlicher Stan-                        auch Ziffer 5.2). Demnach wird das zweite der Öffent-
dards bei der Bekämpfung und Einsatzbewältigung in                       lichkeit zugängliche Lagebild zu kriminellen Clanstruk-
diesem Phänomenbereich dient und auf einen ganz-                         turen in Niedersachsen das erste von der Polizei und
heitlichen und niedrigschwelligen Bekämpfungsan-                         der Justiz Niedersachsens gemeinsam erstellte Lage-
satz zielt.                                                              bild. Daher finden sich in den folgenden Kapiteln ne-
                                                                         ben einem statistischen Überblick oder der Darstel-
Die Polizei Niedersachsen wählte diesen Ansatz, um
                                                                         lung phänomenologischer Besonderheiten auch eine
der Clankriminalität wirksam und nachhaltig zu be-
                                                                         Übersicht aus justizieller Sicht und eine gemeinsame
gegnen – Ziel ist es, die subjektive und objektive Si-
                                                                         Bewertung.
cherheit der Bevölkerung weiter zu steigern. Das Ver-
halten krimineller Clanangehöriger reicht von verbal
aggressivem Verhalten auf der Straße über Straßenkri-                    1.2        Begriff und Methodik
minalität bis hin zu Aktivitäten in den Phänomenbe-
reichen der Organisierten Kriminalität. Dabei ist es von
besonderer Bedeutung konsequent gegen kriminelle                         1.2.1        Clankriminalität
Mitglieder von Großfamilien vorzugehen. Polizei und
                                                                         Der Begriff der Clankriminalität ist trotz intensiver Dis-
Justiz in Niedersachsen bekämpfen die Clankriminali-
                                                                         kussion auf der Bundesebene noch nicht einheitlich
tät konsequent, ermitteln Straftäter auf der Basis von
                                                                         definiert. Insofern bestehen nach wie vor zwischen
belastbaren Beweisen und setzen Recht und Gesetz

                                                                         2
1
    Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstruktu-           RdErl. d. MJ u. d. MI, 2020 — 4030-404.84 vom 17. 11.2020
     ren in Niedersachsen, Stand 01.03.2018 (VS-NfD)

                                                                     5
Clankriminalität in                                                                       GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                        LKA Niedersachsen

den Sicherheitsbehörden der Länder weitgehend de-               1.2.2     Daten- und Informationsgrundlage
ckungsgleiche aber nicht gänzlich übereinstimmende
                                                                Der Umfang der Lagedarstellung wurde über die Jahre
Definitionen.
                                                                graduell angepasst und umfasst mittlerweile alle in
Grundlage der polizeilichen Erfassung für dieses Lage-          Niedersachsen aktiven kriminellen Clanstrukturen
bild ist daher das zweiteilige Begriffsverständnis der          ohne eine ethnische Begrenzung. Möglich wurde dies
LRK, wonach der Clan eine durch verwandtschaftliche             durch eine Ausschärfung der polizeilichen Analysein-
Beziehungen und eine gemeinsame ethnische Her-                  strumente. Insbesondere wurde ein Auswertemerker
kunft verbundene Gruppe ist. Die kriminelle Clan-               für das Phänomen der Clankriminalität realisiert, mit
struktur ist ein durch ergänzende Indikatoren gepräg-           dem relevante Aktivitäten ereignisbezogen und unab-
ter Clan. Diese Indikatoren umfassen unter anderem              hängig von einer bestimmten Herkunft der handeln-
    das Ausleben eines stark überhöhten familiären             den Personen in der polizeilichen Vorgangsbearbei-
     Ehrbegriffs und das innerfamiliäre Sanktionieren           tung gekennzeichnet werden können. Während in
     von Verstößen gegen diesen Ehrbegriff,                     den Vorjahren auf die sogenannte polizeiliche Ein-
    das Voranstellen von familieninternen, oft im              gangsstatistik zurückgegriffen werden musste, kann
     Gewohnheitsrecht verwurzelten Normen über                  die Polizei Niedersachsen für das laufende Berichtsjahr
     das Gesetz und die Verfassung,                             erstmals auf polizeilich registrierte Kriminalität, die in
    ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft, welche                der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) abgebildet
     durch ein hohes Mobilisierungspotential ge-                wird, zurückgreifen. Dabei handelt es sich um die Aus-
     stützt wird,                                               gangsstatistik, welche durch die Polizei ausermittelte
    das Provozieren von Eskalationen auch bei nich-            und an die Staatsanwaltschaft endabgegebene Ver-
     tigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstö-            fahren umfasst. Für die Bewertung eines Ereignisses
     ßen unter Ausnutzung clanimmanenter Mobili-                ist dies von nicht unerheblicher Bedeutung, da sich ein
     sierungs- und Bedrohungspotentiale,                        beim Einsatzanlass ergebendes Bild Veränderungen
    eine mangelnde Integrationsbereitschaft, die               unterliegt und sich ein Sachverhalt oftmals erst nach
     mitunter Aspekte einer Ghettoisierung bis hin              weitergehenden Ermittlungsmaßnahmen gesichert
     zur inneren Abschottung enthält und ein be-                einstufen lässt. Auf Grund der Optimierung der Lage-
     wusstes oder generelles Ablehnen der allgemei-             darstellung ist eine Abbildung vergleichender Daten
     nen Rechtsordnung erkennen lässt und                       zum Vorjahr nicht möglich.
    eine den Rechtsstaat umgehende oder unterlau-              „Sonstige Ereignisse“ oder auch Ordnungswidrigkei-
     fende Paralleljustiz.                                      tenverfahren können nicht über die Ausgangsstatistik
                                                                abgebildet werden, daher werden unter Ziffer 2.5
Es handelt sich um Strukturen, in denen neben der Be-           „Weitere Ereignisse“ die polizeilichen Eingangsdaten
gehung von Straftaten das Verursachen von Gefahren              zur Lagedarstellung herangezogen.
für die öffentliche Sicherheit durch ein familiäres Netz-
werk geduldet, gefördert oder geprägt wird.
Dieser Definitionsansatz war im Berichtsjahr maßgeb-
lich für das Setzen des Auswertemerkers und spiegelt
sich daher auch in den nachfolgenden Zahlen. Der De-
finitionsansatz macht aber auch deutlich, dass sich
„Clankriminalität“ nicht trennscharf beschreiben
lässt.
Für die Bestimmung der juristischen Zuständigkeit der
vier neugeschaffenen Schwerpunktstaatsanwaltschaf-
ten wird eine abstraktere Definition verwendet. In der
gemeinsamen „Richtlinie über die Zusammenarbeit
von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämp-
fung krimineller Clanstrukturen“ findet eine zwischen
Polizei und Justiz abgestimmte Begriffsbestimmung
für „Clan“ und „Kriminelle Clanstrukturen“ Anwen-
dung. Die im Rahmen der BLICK stattfindende Befas-
sung zu einem bundesweit einheitlichen polizeilichen
Begriffsverständnis dauert an.

                                                            6
Clankriminalität in                                                                       GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                        LKA Niedersachsen

                                                                2.1.1     Körperverletzungsdelikte
2 Überblick Niedersachsen
                                                                Nachfolgender Tabelle ist eine weitere Aufschlüsse-
                                                                lung der Körperverletzungsdelikte zu entnehmen:
2.1     Deliktische Verteilung
Für das Jahr 2020 weist die PKS für Niedersachsen ins-             Körperverletzungsdelikte                      Anzahl
gesamt 497.158 Fälle aus. Insgesamt 1.951 Fälle wa-
                                                                   221... Körperverletzung mit Todesfolge §§         0
ren mit dem Auswertemerker Clankriminalität verse-
                                                                        227, 231 StGB
hen. Dies ergibt für die Clankriminalität einen prozen-
tualen Anteil von 0,39 %. Der nachfolgenden Über-                  222... Gefährliche und schwere Körperver-       223
sicht ist die deliktische Verteilung der erfassten Straf-               letzung, Verstümmelung weiblicher
taten zu entnehmen.                                                     Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231
                                                                        StGB

   Deliktschlüssel – Gesamt                      Anzahl            223... Misshandlung von Schutzbefohle-            0
                                                                        nen § 225 StGB
   0.....Straftaten gegen das Leben                   6
                                                                   224... (Vorsätzlich einfache) Körperverlet-     239
   1.....Straftaten gegen die sexuelle Selbst-       18                 zung § 223 StGB
       bestimmung
                                                                   225... Fahrlässige Körperverletzung § 229         3
   2.....Rohheitsdelikte und Straftaten gegen      754                  StGB
       die persönliche Freiheit
                                                                   Gesamt                                          465
   3.....Diebstahl ohne erschwerende Um-             93
       stände §§ 242, 247, 248a-c StGB
                                                                Die Körperverletzungsdelikte verteilen sich nahezu
   4.....Diebstahl unter erschwerenden Um-         146          gleichmäßig auf gefährliche Körperverletzungen und
       ständen §§ 243-244a StGB                                 vorsätzliche, einfache Körperverletzungen.

   5.....Vermögens- und Fälschungsdelikte          248
                                                                2.1.2     Straftaten gegen die persönliche
   6.....Sonstige Straftatbestände (StGB)          425
                                                                          Freiheit
   7.....Strafrechtliche Nebengesetze              261
                                                                Bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit be-
   Gesamt                                         1.951         ziehen sich von den 236 bekannten Fällen fünf auf
                                                                Menschenhandel (4) und Menschenraub (1). Die wei-
                                                                teren 231 Fälle verteilen sich wie in der nachfolgenden
Die dargestellten Fallzahlen enthalten keine Verkehrs-          Tabelle dargestellt auf den Bereich Zwangsheirat,
delikte. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per-          Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung, Nöti-
sönliche Freiheit machen mit 754 Fällen 38,64 % der             gung, Bedrohung gemäß §§ 237, 238, 239, 240, 241
Gesamtfälle aus. Aufgeschlüsselt handelt es sich um             StGB:
Raubdelikte (53 Fälle), Körperverletzungsdelikte (465
Fälle) und sonstige Straftaten gegen die persönliche               Straftaten gegen die persönliche Frei-        Anzahl

Freiheit (236 Fälle).                                              heit

Durch die Häufungen der Fallzahlen in bestimmten                   2321.. Freiheitsberaubung § 239 StGB              7
Deliktsbereichen wird deutlich, dass sich in Nieder-
                                                                   2322.. Nötigung § 240 StGB                       56
sachsen die clankriminellen Aktivitäten in der Haupt-
sache nicht auf den Bereich der Organisierten Krimi-               2323.. Bedrohung § 241 StGB                     165
nalität oder Schwerstkriminalität beziehen. Die Häu-
                                                                   2324.. Nachstellung (Stalking) § 238 StGB         2
fung der Fallzahlen im Bereich der Rohheitsdelikte ist
eher Ausdruck von Aktionen, wie sie sich in Tumultla-              2325.. Zwangsheirat § 237 StGB                    1
gen spiegeln.
                                                                   Gesamt                                          231

                                                            7
Clankriminalität in                                                                        GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                         LKA Niedersachsen

Der Schwerpunkt bei den Straftaten gegen die per-              2.1.4     Strafrechtliche Nebengesetze
sönliche Freiheit liegt deliktisch deutlich mit 71,43 %
bei der Bedrohung gem. § 241 StGB.
                                                                  Strafrechtliche Nebengesetze                    Anzahl

2.1.3       Sonstige Straftatbestände - StGB                      71.... Straftaten gegen strafrechtliche Ne-         4
Als weiterer herausragender Deliktsbereich sind die                    bengesetze auf dem Wirtschaftssektor

Sonstigen Straftatbestände (StGB) mit insgesamt 425               72.... Straftaten gegen sonstige strafrecht-       70
Fällen (21,78 %) auffällig. Hierbei handelt es sich um                 liche Nebengesetze -ohne Verkehrs-
folgende Delikte:                                                      delikte-

                                                                  73.... Rauschgiftdelikte -Betäubungsmit-          179
   Sonstige Straftatbestände                      Anzahl               telgesetz- (soweit nicht bereits mit an-
                                                                       derer Schlüsselzahl erfasst)
   61.... Erpressung § 253 StGB                      20
                                                                  74.... Straftaten gegen strafrechtliche Ne-         8
   62.... Widerstand gegen und tätlicher An-         84
                                                                       bengesetze auf dem Umwelt- und
        griff auf die Staatsgewalt und Strafta-
                                                                       Verbraucherschutzsektor         (neben
        ten gegen die öffentliche Ordnung §§
                                                                       Schlüssel 716000)
        111, 113, 114, 115, 120, 121, 123-
        127, 129, 130-134, 136, 138, 140,                         Gesamt                                            261
        145, 145a, 145c, 145d StGB

   63....    Begünstigung,    Strafvereitelung       29        Verstöße gegen das Waffengesetz, die der PKS 72…
        (ohne Strafvereitelung im Amt), Heh-                   zugeordnet sind, machen 47 (67,14 %) der 70 ausge-
        lerei und Geldwäsche §§ 257, 258,                      wiesenen Fälle aus, wobei eine Differenzierung nach
        259-261 StGB                                           Schusswaffen oder anderen Waffen nicht möglich ist.
   64.... Brandstiftung und Herbeiführen ei-          5        Bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelge-
        ner Brandgefahr §§ 306-306d, 306f
                                                               setz, die mehr als 68% der Verstöße gegen strafrecht-
        StGB                                                   liche Nebengesetze ausmachen, dominieren die allge-
                                                               meinen Verstöße (103). In 72 Fällen war der Handel,
   65.... Wettbewerbs-, Korruptions- und              1        Schmuggel oder die Herstellung von Betäubungsmit-
        Amtsdelikte §§ 258a, 298-300, 331-                     teln Verfahrensgegenstand.
        353d, 355, 357 StGB

   66.... Strafbarer Eigennutz, Glücksspiel           5        2.1.5     Wesentliche Feststellungen
        und Wilderei §§ 284, 285, 287-293,
                                                               Im Berichtsjahr wurde im zahlenmäßigen Überblick
        297 StGB
                                                               erstmalig auf Informationen zurückgegriffen, die sich
   67.... Alle sonstigen Straftaten gemäß           281        aus der polizeilichen Ausgangsstatistik ergeben. Dies
        StGB - ohne Verkehrsdelikte                            lässt keinen direkten Vergleich mit den Vorjahren zu.
                                                               Wie bereits eingangs formuliert bleibt in Bezug auf die
   Gesamt                                           425
                                                               deliktische Verteilung festzuhalten, dass sich in Nie-
                                                               dersachsen die Aktivitäten von kriminellen Angehöri-
Bei den gemäß PKS-Schlüssel 67… erfassten Fällen               gen von Familienclans in der Hauptsache in Deliktsbe-
handelt es sich im Wesentlichen um Sachbeschädi-               reichen niederschlagen, die auf eine eher impulsive
gungen (98 Fälle) und Beleidigungen (135 Fälle). Mit           und spontane Tatbegehung hindeuten (Bedrohun-
84 Fällen bei den Straftatbeständen des Widerstands            gen, Beleidigungen, Körperverletzungsdelikte).
gegen und des tätlichen Angriffs auf die Staatsgewalt          Deutlich wird bei der Darstellung der Zahlen jedoch
und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ist das           auch, dass diese nicht die Intensität spiegeln, mit der
Verhältnis zu der Gesamtstraftatenanzahl mit 4,31 %            sich die Polizei Niedersachsen dem Phänomen wid-
deutlicher ausgeprägt als bei einer Gesamtbetrach-             men muss. Eine verhältnismäßig geringe Zahl von Fäl-
tung aller Fälle (15.862 von 497.158 Fällen oder 3,18          len bindet in der täglichen Lagebewältigung und der
%) der PKS.                                                    sich anschließenden strafverfahrensrechtlichen Aufar-
                                                               beitung Ressourcen im hohen Maße. Ressourcen, die

                                                           8
Clankriminalität in                                                                                       GenStA Celle- ZOK
    Niedersachsen 2020                                                                                        LKA Niedersachsen

aufgewendet werden müssen, wenn kriminelle Clan-                               führen dazu, dass im Einzelfall dutzende Polizeibe-
angehörige eigene Regeln voranstellen und in der                               amte eingesetzt werden müssen. Weitere Ausführun-
Folge nach gerichtlichen Beschlüssen durchzuset-                               gen sind hierzu dem Kapitel 3, „Phänomenologische
zende Maßnahmen nicht akzeptiert werden oder                                   Entwicklungen“, zu entnehmen.
Selbstjustiz ausgeübt bzw. das staatliche Gewalten-
monopol ignoriert werden. Diese Verhaltensweisen

2.2          Regionale Verteilung
Die regionale Verteilung der 1.951 Fälle weist die PKS aufgeschlüsselt nach Tatorten in den Polizeidirektionen3 wie
folgt aus.

    Deliktschlüssel -Tatort                             PD BS         PD GÖ      PD H        PD LG        PD OL       PD OS            Tatort

    0..... Straftaten gegen das Leben                      0             0         2            2            0            2                     6

    1..... Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-         1             5         2            2            4            3                     18
           stimmung

    2..... Rohheitsdelikte und Straftaten gegen           66             160       59         198          133          133                 754
           die persönliche Freiheit

    3..... Diebstahl ohne erschwerende Um-                 3             35        8           10           19           18                     93
           stände §§ 242, 247, 248a-c StGB

    4..... Diebstahl unter erschwerenden Um-               5             24        29          14           56           18                 146
           ständen §§ 243-244a StGB

    5..... Vermögens- und Fälschungsdelikte               16             64        36          49           55           24                 248

    6..... Sonstige Straftatbestände (StGB)               46             109       27          78           88           75                 425

    7..... Strafrechtliche Nebengesetze                   45             36        14          41           70           52                 261

    Gesamt                                                182            433      177         394          425          325               1936

In 15 Fällen wurde kein Tatort ausgewiesen. In Bezug                           direktion Braunschweig nur in wenigen Fällen Dieb-
auf die deliktische Verteilung in den einzelnen Polizei-                       stahlsdelikte (8) den clankriminellen Aktivitäten zuge-
direktionen weist die PKS durchaus markante Unter-                             ordnet, während diese in der Polizeidirektion Olden-
schiede aus. So wurden beispielsweise in der Polizei-                          burg mit 75 Fällen mehr als 31 % aller Diebstahlsde-

                                                        Anzahl der Fälle 2020
                                                       Sachbearbeitende Dienststelle
    500                                  434                                                               429
                                                                                    401
    400
                                                                                                                                 325
    300
                     182                                        180
    200

    100

       0
                   PD BS               PD GÖ                    PD H               PD LG                 PD OL                 PD OS

3
    PD BS-Polizeidirektion Braunschweig, PD GÖ-Polizeidirektion Göt-            Osnabrück. Im weiteren Verlauf der Darstellung werden die Polizei-
    tingen, PD H-Polizeidirektion Hannover, PD LG-Polizeidirektion Lü-          inspektionen (PI) aus Gründen der Übersichtlichkeit in den Tabellen
    neburg, PD OL-Polizeidirektion Oldenburg, PD OS-Polizeidirektion            anhand der bekannten Autokennzeichen abgekürzt.

                                                                          9
Clankriminalität in                                                                      GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                       LKA Niedersachsen

likte (239) ausmachen. In Anbetracht der in Teilberei-          ren Maße von den Ausprägungen krimineller Clanak-
chen niedrigen Fallzahlen dürfen diese Unterschiede             tivitäten betroffen. Während dies beispielsweise im
jedoch nicht zu stark gewichtet werden, da sie durch-           Bereich der Polizeidirektion Oldenburg die Polizeiin-
aus auf intensive Ermittlungen bei Serientaten zurück-          spektion Wilhelmshaven/Friesland ist, gilt dies im Be-
zuführen sein dürften oder Auswirkungen polizeili-              reich der Polizeidirektion Lüneburg für die Polizeiin-
cher Schwerpunktsetzungen spiegeln.                             spektion Rotenburg (Wümme). Insgesamt bezieht sich
Wenngleich die Polizeiinspektionen in Niedersachsen             dies auf beinahe die Hälfte aller bekannten Fälle (800).
unterschiedlich betroffen sind, verteilen sich die Fälle        Somit haben 41,32 % aller Fälle (1.936) in der jeweils
auf das gesamte Land. Eindeutige „Hotspots“ sind                meist belasteten Polizeiinspektion einer Polizeidirek-
nicht auszumachen, wobei sich eine hohe Bevölke-                tion stattgefunden.
rungsdichte auch auf die Falldichte auswirkt. Auch

hier gilt zu berücksichtigen, dass durch gezielte               Die Gründe sind unterschiedlich. Polizeiliche Schwer-
Schwerpunktsetzungen oder herausragende Ereig-                  punktsetzungen, intensive Ermittlungsverfahren oder
nisse die Fallzahlen enorm ansteigen können. So auch            herausragende Ereignisse setzen den Anlass für eine
im eher ländlich geprägten Bereich der Polizeiinspek-           solche Gewichtung.
tion Rotenburg (Wümme) in der rund 41,40 % aller                Weitere Details zu den deliktischen Entwicklungen in
Straftaten, in der Polizeidirektion Lüneburg zu ver-            den Polizeiinspektionen ergeben sich aus dem An-
zeichnen waren. Wechselseitige Körperverletzungen               hang.
zwischen rivalisierenden Clanfamilien trugen maß-
geblich dazu bei. Andere Polizeiinspektionen hinge-
gen sind, wie die nachfolgende Übersicht zeigt, kaum
betroffen.

2.2.1    Wesentliche Feststellungen
Mit Ausnahme der Polizeidirektion Osnabrück ist in je-
der Polizeidirektion eine Polizeiinspektion in besonde-

                                                           10
Clankriminalität in                                                                                             GenStA Celle- ZOK
    Niedersachsen 2020                                                                                              LKA Niedersachsen

2.3         Tatverdächtige                                                       17   Libyen                                         2 (0,75%)
                                                                                 18   Österreich                                     2 (0,75%)
Insgesamt waren der Ausgangsstatistik zufolge 1.886                              19   Indien                                         1 (0,37%)
Tatverdächtige zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich                           20   Jemen, Republik                                1 (0,37%)
um 1.606 männliche und 280 weibliche Tatverdäch-
tige.
                                                                                Als weitere Geburtsländer wurden Pakistan, Philippi-
                                                                                nen, Thailand, Vietnam, Gambia, Tunesien, Albanien,
2.3.1           Herkunft und Staatsangehörigkeit
                                                                                Großbritannien und Nordirland, Moldau, Republik,
Die Tatverdächtigen mit einer deutschen Staatsange-                             Montenegro, Nord Mazedonien, Schweiz, Ukraine,
hörigkeit (1.137 Tatverdächtige) wurden auch über-                              Ungarn mit jeweils einem Tatverdächtigen ausgewie-
wiegend in Deutschland geboren (869 Tatverdäch-                                 sen.
tige).                                                                          In Bezug auf die Staatsangehörigkeit der 749 nicht-
                                                                                deutschen Tatverdächtigen waren die nachfolgenden
                                                                                Staatsangehörigkeiten am häufigsten vertreten:
                  Staatsangehörigkeit der
                      Tatverdächtigen
                                                                                                                               Anzahl Tatverdäch-
                                                                                           Staatsangehörigkeit
                        749                                                                                                       tige (in %)
                                                                                 1    türkisch                                   173 (23,10%)
                                           1.137                                 2    syrisch, Arabische Republik                   103 (13,75%)
                                                                                 3    libanesisch                                    82 (10,95%)
                                                                                 4    rumänisch                                      61 (8,14%)
                       deutsch       nichtdeutsch                                5    serbisch                                       55 (7,34%)
                                                                                 6    unbekannt                                      49 (6,54%)
                                                                                 7    kosovarisch                                    39 (5,21%)
Bei 268 deutschen Tatverdächtigen wurde ein nicht-                               8    irakisch                                       21 (2,80%)
deutsches Geburtsland erfasst. Der nachfolgenden Ta-
                                                                                 9    montenegrinisch                                20 (2,67%)
belle ist die Aufschlüsselung dieser deutschen Tatver-
                                                                                 10   staatenlos                                     17 (2,27%)
dächtigen nach ihrem Geburtsland4 zu entnehmen:
                                                                                 11   afghanisch                                     15 (2,00%)
                                                                                 12   polnisch                                       12 (1,60%)
                                         Anzahl Tatverdächtige
                  Geburtsland                                                    13   albanisch                                      11 (1,47%)
                                                 (in %)
    1    Türkei                              98 (36,57%)                         14   sudanesisch                                    10 (1,34%)
    2    Libanon                                67 (25,00%)                      15   ohne Angabe/sonstiges                          10 (1,34%)
    3    Irak                                    14 (5,22%)                      16   armenisch                                       6 (0,80%)
    4    Syrien, Arabische Republik              14 (5,22%)                      17   bulgarisch                                      6 (0,80%)
    5    Serbien-Montenegro                      14 (5,22%)                      18   italienisch                                     5 (0,67%)
    6    Kosovo                                  10 (3,73%)                      19   kroatisch                                       5 (0,67%)
    7    Russland                                7 (2,61%)                       20   griechisch                                      4 (0,53%)
    8    Kasachstan                              6 (2,24%)
    9    Serbien-Kosovo                          5 (1,87%)                      Die weiteren 45 Tatverdächtigen besitzen eine Staats-
    10   Kirgisistan                             4 (1,49%)                      angehörigkeit aus 28 weiteren Staaten, hauptsächlich
    11   Polen                                   4 (1,49%)                      aus Europa und Asien5.
    12   Afghanistan                             3 (1,12%)                      Bei insgesamt zehn nichtdeutschen Tatverdächtigen
    13   Iran, Islamische Republik               3 (1,12%)                      wurde im Rahmen der Tatbegehung ein unerlaubter
    14   Rumänien                                3 (1,12%)                      Aufenthalt festgehalten, bei drei Tatverdächtigen war
    15   Serbien                                 3 (1,12%)                      der Aufenthaltsanlass nicht bekannt und 736 Tatver-
    16   Armenien                                2 (0,75%)                      dächtige hielten sich legal in Deutschland auf.

4
  In einigen Fällen werden Tatverdächtige mit unterschiedlichen Ge-             (1), Indien (1), Israel (1), Jemen (1), Kirgisistan (1), Frankreich (1), Nie-
burtsländern in der PKS registriert. Dies führt dazu, dass die Anzahl           derlande (1), Nordmazedonien (1), Portugal (1), Schweden (1), Alge-
der ausgewiesenen Geburtsländer die Anzahl der tatsächlichen Tat-               rien (1), Eritrea (1), Marokko (1), Nigeria (1), Somalia (1), Südsudan
verdächtigen übersteigt.                                                        (1), USA (1)
5
  Irland (4), Georgien (3), Iran, Islamische Republik (3), Russische Fö-
deration (3), Libyen (3), Pakistan (2), Bosnien und Herzegowina (2),
Litauen (2), Slowakei (2), Slowenien (2), Spanien (2), Aserbaidschan

                                                                           11
Clankriminalität in                                                                      GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                       LKA Niedersachsen

In Bezug auf die Aufenthaltsdauer blieb diese bei 424                Tatverdächtige Heranwachsende/           Anzahl
Tatverdächtigen unbekannt oder war nicht mehr fest-                             Erwachsene
stellbar. Nachfolgend wird die bekannte Aufenthalts-
dauer der übrigen 325 nichtdeutschen Tatverdächti-                        Heranwachsende 18 bis 21 Jahre       152
gen in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt:
                                                                deutsch   Erwachsene ab 21 Jahre               826

              Aufenthaltsdauer der                                        Heranwachsende/Erwachsene            978
                Tatverdächtigen
                                                                          Heranwachsende 18 bis 21 Jahre        72
                                                                nicht-
                            1                                             Erwachsene ab 21 Jahre               614
                                                                deutsch
                 83          15 24                                        Heranwachsende/Erwachsene            686

                                                79                        Heranwachsende 18 bis 21 Jahre       224

                                                                Gesamt Erwachsene ab 21 Jahre                 1.440
            76
                                  47                                      Heranwachsende/Erwachsene           1.664

                                                                Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Vergleich
         Anwesenheit bis zu 3 Monaten                           zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen (1.886) liegt bei
         Anwesenheit bis zu 1 Jahr                              11,77 %.
         Anwesenheit bis zu 4 Jahren
         Anwesenheit bis zu 10 Jahren                            Weitere Aufschlüsselung der Erwachsenen      Anzahl
         Anwesenheit bis zu 20 Jahren
         Anwesenheit länger als 20 Jahre                                         - Gesamt -
         in Deutschland geboren/seitdem anwesend
                                                                Jungerwachsene 21 bis unter 23 Jahre           157
Mehr als 200 der Tatverdächtigen halten sich schon
                                                                Jungerwachsene 23 bis unter 25 Jahre           176
länger als zehn Jahre in der Bundesrepublik auf oder
waren hier seit der Geburt anwesend (83).                       Erwachsene 25 bis unter 30 Jahre               347

                                                                Erwachsene 30 bis unter 40 Jahre               396
2.3.2     Alter
                                                                Erwachsene 40 bis unter 50 Jahre               221
Die Altersstruktur der 1.886 Tatverdächtigen weist ein
breites Spektrum aus. Die nachfolgenden Tabellen                Erwachsene 50 bis unter 60 Jahre                94
enthalten Angaben zu Kindern und Jugendlichen,
Heranwachsenden und Erwachsenen und zeigen                      Erwachsene 60 Jahre und älter                   49
dann die dezidierte Altersstruktur der erwachsenen
                                                                Erwachsene ab 21 Jahre                        1.440
Tatverdächtigen auf.

     Tatverdächtige Kinder/Jugendliche          Anzahl          Der Anteil der unter 25jährigen Tatverdächtigen liegt
                                                                – verglichen mit den Gesamtdaten der PKS – mit 779
            Kinder 0 bis unter 14 Jahre              37
                                                                von 1.868 (41,3 %) deutlich über dem Anteil der Tat-
deutsch     Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre        122        verdächtigen, die nicht der Clankriminalität zugeord-
                                                                net werden (32,15 % von 204.097 Tatverdächtigen).
            Kinder/Jugendliche                       159

            Kinder 0 bis unter 14 Jahre              15         2.3.3     Wesentliche Feststellungen
nicht-
            Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre        48         Wenngleich erstmals auf Basis der Ausgangsstatistik
deutsch
                                                                dargestellt, ergeben sich zu den Ergebnissen der Vor-
            Kinder/Jugendliche                       63
                                                                jahre keine gravierenden inhaltlichen Unterschiede.
            Kinder 0 bis unter 14 Jahre              52         Die Täter sind überwiegend männlich, jung und hiel-
                                                                ten sich – soweit der Aufenthaltsstatus ermittelt wer-
Gesamt      Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre        170
                                                                den konnte – schon mehrjährig in Deutschland auf.
            Kinder/Jugendliche                       222        Insbesondere der Anteil der unter 25jährigen Tatver-

                                                           12
Clankriminalität in                                                                              GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                               LKA Niedersachsen

dächtigen weist darauf hin, dass hier eine Täterklientel              2.4.2      Wesentliche Feststellungen
heranwächst, der ein hohes Maß an Aufmerksamkeit
                                                                      Bezogen auf die Gesamtzahl der Opfer (1.107) wur-
gewidmet werden muss und die ein konsequentes
                                                                      den 97 Jugendliche und 46 Kinder als Opfer erfasst.
und niedrigschwelliges Vorgehen der Polizei erfordert.
                                                                      In 964 Fällen wurden Heranwachsende (135) oder Er-
                                                                      wachsene (829) als Opfer erfasst. In den meisten Fäl-
2.4        Opfer                                                      len wurden keine Beziehung zwischen Tatverdächti-
                                                                      gen und Opfern festgestellt oder diese ist ungeklärt,
                                                                      allerdings ereigneten sich eine nicht unerhebliche An-
2.4.1        Opferzahlen                                              zahl (168) der Taten mit Opfern im häuslichen oder
Durch die Nutzung der Daten der Ausgangsstatistik                     partnerschaftlichen Umfeld.
können Informationen zu Opfern der Aktivitäten clan-
krimineller Strukturen gemacht werden, soweit es sich
                                                                      2.5       Weitere Ereignisse
um Taten mit Opferspezifika handelt. Festgehalten
wurden so für 2020 insgesamt 1.107 Opfer clankrimi-
neller Aktivitäten.                                                   2.5.1      Übersicht
                                                                      Da „Sonstige Ereignisse“ oder auch (Verkehrs-)Ord-
                                         männ- weib-    Opfer         nungswidrigkeitenverfahren (OWI/VOWI) nicht über
 Deliktschlüssel                                                      die Ausgangsstatistik abgebildet werden können, ist
                                          lich   lich
                                                                      es in diesem Abschnitt erforderlich, polizeiliche Ein-
 0..... Straftaten gegen das Leben        11      0        11         gangsdaten abzubilden. Grundlage sind die entspre-
 1..... Straftaten gegen die sexuelle      1     12        13         chenden Vorgänge, die zum Erhebungsstichtag
 Selbstbestimmung
                                                                      22.01.2021 mit dem Auswertemerker Clankriminali-
                                                                      tät (AWM) im Vorgangsbearbeitungssystem gekenn-
 2..... Rohheitsdelikte und Straftaten    704    302     1.006        zeichnet waren. Der nachfolgenden Übersicht sind die
 gegen die persönliche Freiheit                                       jeweiligen Gesamtzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu
                                                                      entnehmen:
 3..... Diebstahl ohne erschwerende        0      0         0
 Umstände §§ 242, 247, 248a-c
 StGB
                                                                                  Sonstige Ereignisse und
 4..... Diebstahl unter erschweren-        0      0         0
                                                                                        OWI/VOWI
 den Umständen §§ 243-244a StGB
                                                                                         2019/2020
 5..... Vermögens- und Fälschungs-         0      0         0
                                                                       1600                1451
 delikte
                                                                       1400
 6.....    Sonstige   Straftatbestände    58     19        77
                                                                       1200
 (StGB)
                                                                       1000          918
 7..... Strafrechtliche Nebengesetze       0      0         0
                                                                        800
 Gesamt                                   774    333     1.107
                                                                        600
                                                                        400                                       299
Der Anteil der weiblichen Opfer clankrimineller Taten                   200                                  71
bei den Rohheitsdelikten liegt mit 30,02 % – wiede-
                                                                            0
rum verglichen mit den Gesamtzahlen der PKS – mehr
                                                                                 Sonstiges Ereignis       OWI/VOWI
als 10 Prozentpunkte unterhalb des Wertes für alle
weiblichen Opfer (40,85 %). Die Antwort auf die                                              2019     2020
Frage, ob dies den clankriminellen Strukturen zuge-
schriebenen patriarchalischen Haltung oder einer be-
sonderen Rücksichtnahme auf das weibliche Ge-                         Im Berichtsjahr waren insgesamt 1.451 „Sonstige Er-
schlecht zuzuschreiben ist, liefern die Zahlen nicht.                 eignisse“ im Vorgangsbearbeitungssystem gekenn-
                                                                      zeichnet, die entweder ein polizeiliches Einschreiten
                                                                      unterhalb der Schwelle von strafbaren Handlungen

                                                                 13
Clankriminalität in                                                                 GenStA Celle- ZOK
    Niedersachsen 2020                                                                  LKA Niedersachsen

und Ordnungswidrigkeiten erforderten oder bei de-              2.5.3     Ordnungswidrigkeiten
nen es sich um durchgeführte Kontroll- oder Vollstre-
                                                               Bei den 200 OWI (ohne 99 VOWI) herrschten in 2020
ckungsmaßnahmen handelte. Im Vergleich zum Vor-
                                                               insgesamt 133 Vorgänge (66 % aller OWI) im Zusam-
jahr (918) ist eine Erhöhung um 58,06 % zu verzeich-
                                                               menhang mit der Corona-Pandemie vor, also Ver-
nen. Bei den 299 Ordnungswidrigkeiten (OWI) sind in
                                                               stöße gegen Pandemiebeschränkungen, die sich wie
den Gesamtzahlen 99 Verkehrsordnungswidrigkeiten
                                                               folgt auf die Polizeidirektionen verteilen:
(VOWI) enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein
deutlicher Anstieg der OWI/VOWI von 71 auf 299
festzustellen.                                                         OWI mit Pandemiebezug 2020
Das Aufwachsen der Zahlen ist ein Hinweis auf das               45      42
weitere intensive und konsequente Vorgehen der nie-
dersächsischen Polizei. Allerdings lässt sich wegen der         40
erst zweijährigen Nutzungsdauer und der pandemie-                                                    35
                                                                35
bedingten gravierenden Einschnitte in das öffentliche
Leben noch keine Trendentwicklung gesichert able-               30                                          28
sen.
                                                                25

2.5.2        Sonstige Ereignisse                                20

Bei 96 von den insgesamt 1.451 „Sonstigen Ereignis-             15            13
sen“ wurde im Kurzsachverhalt auf einen Pandemie-
                                                                                      9
zusammenhang hingewiesen. Zumeist handelte es                   10
                                                                                              6
sich um Überprüfungen nach ergangenen Hinweisen
                                                                 5
aus der Bevölkerung oder sonstige Kontrollmaßnah-
men. Die Verteilung der Sonstigen Ereignisse für das             0
Berichtsjahr (insgesamt 1.451), aufgeschlüsselt nach                   PD BS PD GÖ PD H PD LG PD OL PD OS
Polizeidirektionen6 stellt sich wie folgt dar:

                                                               Zu diesen Verstößen, zumeist gegen das Infektions-
                                                               schutzgesetz (IfSG), wurde auch in den diesjährigen
                                                               Lagebeiträgen der Polizeidirektionen (VS-NfD) berich-
             Sonstige Ereignisse 2020
                                                               tetet, da entsprechende Verstöße immer wieder durch
                                                               den gleichen Personenkreis begangen wurden. Bei-
500                                                            spielsweise wurden gegen ein- und denselben Betrei-
                                     455
450
                                                               ber einer Shisha-Bar in der Polizeidirektion Göttingen
                                                               mehrfach Bußgelder im drei- bzw. vierstelligen Be-
400
                                                               reich verhängt. Weitere Informationen zu Entwicklun-
350
                                                               gen im Pandemiekontext ergeben sich auch aus Ziffer
300               257                       271
                                                   238         3.3 des Lagebildes.
250
200      156
150
100                        67
    50                16        27     26     13
             6                                       8
     0
         PD BS PD GÖ PD H PD LG PD OL PD OS

                  Sonstiges Ereignis
                  davon mit Pandemiebezug

6
    Ohne ZPD und LKA (7)

                                                          14
Clankriminalität in                                                                                     GenStA Celle- ZOK
    Niedersachsen 2020                                                                                      LKA Niedersachsen

                                                                            werden, in unterschiedlicher Zusammensetzung, er-
3 Phänomenologische                                        Ent-             presserischer Menschenraub, schwere räuberische Er-
  wicklungen                                                                pressung, Raub, Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie
                                                                            Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen.
Kriminelle Clanmitglieder entfalten Aktivitäten in der                      Den Beschuldigten wird u.a. zur Last gelegt, in der
Organisierten Kriminalität bis hin zu allgemeinen Ver-                      Weihnachtszeit des Jahres 2019 in mindestens sieben
stößen gegen die Rechtsordnung. Dabei sind verschie-                        bewohnte Einfamilienhäuser in Hagen a.T.W.,
dene Ausprägungen und Erscheinungsformen festzu-                            Damme, Bohmte, Georgsmarienhütte und Cloppen-
stellen. Die hierzu aus den niedersächsischen Polizei-                      burg eingebrochen zu sein. Ferner sollen zwei Be-
direktionen ergangenen Berichte (VS-NfD) wurden                             schuldigte in die Sakristeien zweier Kirchen in
durch das Landeskriminalamt unter phänomenologi-                            Bohmte-Hunteburg und Wallenhorst eingebrochen
schen Aspekten resümiert. Quantitative Mengenge-                            sein. In Braunschweig sollen drei Beschuldigte einer
rüste liegen nur in Teilbereichen vor.                                      älteren Dame einen Bargeldbetrag in Höhe von
                                                                            50.000,00 Euro entrissen haben. Durch die Taten sol-
                                                                            len die Beschuldigten Diebesgut in Form von Werk-
3.1        Organisierte Kriminalität                                        zeugen, Elektronikartikeln und Bargeld in Höhe von
                                                                            knapp 100.000,00 Euro erlangt haben.
Zum Redaktionsschluss lagen die Daten zur Organi-
sierten Kriminalität (OK) nicht abschließend vor. Inso-                     Darüber hinaus wird zwei Beschuldigten, die dem kri-
fern können an dieser Stelle nur erste Trendaussagen                        minellen Clannetzwerk zuzuordnen sind, gewerbsmä-
für das Jahr 2020 getätigt werden, die sich ausschließ-                     ßiger Sozialleistungsbetrug zur Last gelegt. Unter an-
lich auf die OK-Verfahren der niedersächsischen Poli-                       derem durch den unrechtmäßigen Bezug von Leistun-
zei beziehen.                                                               gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erlangten
                                                                            die Beschuldigten zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe
Durch die niedersächsischen Strafverfolgungsbehör-
                                                                            von knapp 26.000,00 Euro.
den wurden im Berichtsjahr vier OK-Verfahren ge-
führt, in denen die agierende Tätergruppierung der                          Zur Sicherung der in einem Gerichtsverfahren anzu-
Clankriminalität zuzurechnen ist. In zwei Verfahren                         ordnenden Einziehung des Wertes dieser Erträge er-
befasste sich die Tätergruppierung mit dem Handel                           ließ das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Staats-
von Betäubungsmitteln, hauptsächlich Kokain und in                          anwaltschaft Vermögensarreste in das bewegliche
einem OK-Verfahren wurde wegen des Verdachts der                            und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten. (…)
Geldwäsche ermittelt. In einem weiteren Verfahren                           Die Ermittlungen dauern an.“
wurde zunächst ein Verfahren wegen des Verdachts                            Ergänzend teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück
des gewerbsmäßigen Sozialleistungsbetrugs eingelei-                         am 21.01.20218 mit, dass „die drei im Dezember fest-
tet.                                                                        genommenen Hauptbeschuldigten weiterhin in Un-
Im zuletzt genannten OK-Verfahren trat die verant-                          tersuchungshaft bleiben müssen. Der Ermittlungsrich-
wortliche Polizeidirektion Osnabrück unter Sachlei-                         ter ordnete die Untersuchungshaft aufgrund der
tung der Staatsanwaltschaft Osnabrück am                                    Flucht- und Verdunklungsgefahr an. Der Großeinsatz
17.12.2020 in die offene Phase. Insgesamt wurden 22                         blieb auch dem vierten Beschuldigten nicht verbor-
Wohn- und Gewerbeobjekte in Ostercappeln, Peine                             gen, der sich am Zugriffstag im Ausland befand. Er
und Osnabrück durchsucht und drei Haftbefehle voll-                         stellte sich daraufhin am 28.12.2020 freiwillig den Er-
streckt. Hintergrund dieses Großeinsatzes, so die                           mittlern, nachdem noch am Heiligabend eine entspre-
Staatsanwaltschaft Osnabrück in ihrer Pressemittei-                         chende Absprache mit der Staatsanwaltschaft getrof-
lung7, „…ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsan-                         fen wurde. Gegen strenge Auflagen wurde der Haft-
waltschaft Osnabrück mit einer gemeinsamen Ermitt-                          befehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt.“
lungsgruppe aus dem Landeskriminalamt, der Zentra-                          In einem weiteren OK-Verfahren des LKA Niedersach-
len Kriminalinspektion Osnabrück sowie der Polizeiin-                       sen gab es intensive Verbindungen zu kriminellen
spektion Osnabrück gegen insgesamt vier Beschul-                            Clanstrukturen, die Tätergruppierung wurde jedoch
digte, von denen drei Beschuldigte der sogenannten                          nicht von diesen dominiert. Weitere Informationen
Clankriminalität zuzuordnen sind. Den Beschuldigten

7                                                                           8
    StA Osnabrück, Pressemitteilung vom 17.12.2020, abgerufen am              StA Osnabrück, Pressemitteilung vom 20.01.2021, abgerufen am
    05.05.2021      unter:     https://www.staatsanwaltschaft-osnab-        05.05.2021 unter: https://www.staatsanwaltschaft-osnabrueck.nie-
    rueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformatio-           dersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/pressemittei-
    nen/erfolgreicher-schlag-gegen-kriminelle-clanstrukturen-im-osn-        lung-vom-20-01-2021-196387.html
    abrucker-land-195638.html

                                                                       15
Clankriminalität in                                                                       GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                        LKA Niedersachsen

werden dem noch in der Erstellung befindlichen Lage-              darauf einzugehen, da in einer Vielzahl von Einsatzla-
bild Organisierte Kriminalität zu entnehmen sein.                 gen – auch unterhalb der Schwelle strafbarer Hand-
                                                                  lungen bei sogenannten „Sonstigen Ereignissen“ –
                                                                  der Pandemiebezug behördenübergreifend von maß-
3.2       Herausragende Ereignisse                                geblicher Bedeutung war, auch wenn es sich nicht um
                                                                  kriminelle Aktivitäten im engeren Sinne gehandelt
Für das Jahr 2020 registrierte das Landeskriminalamt
                                                                  hat.
192 herausragende Einsatzlagen, die zumeist über das
                                                                  Die in Teilen gewalttätige Einsatzlage im Rahmen der
          Herausragende Einsatzlagen                              Überwachung der Quarantäneverordnung in einem
                                                                  Wohnkomplex in Göttingen im Sommer 2020 ist nach
  300               248                                           Einschätzung der PD Göttingen als besonderes Ein-
                             175      180      192                satz- und Ermittlungsereignis herauszuheben. Im Juni
  200      143
                                                                  2020 kam es an einem Hochhauskomplex, einem so-
  100                                                             zialen Brennpunkt an der Groner Landstraße in Göt-
                                                                  tingen zu massiven Ausschreitungen. Anlass war eine
      0                                                           von der Stadt Göttingen zuvor verhängte Quarantä-
           2016    2017     2018      2019     2020
                                                                  nemaßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Meldeverfahren „Meldungen von wichtigen Ereignis-
sen“ berichtet wurden. Trotz der vielfältigen pande-
miebedingten Einschränkungen, war hier im Vergleich
zum Vorjahr keine Entspannung der Lage zu verzeich-
nen.
Bei den herausragenden Ereignissen handelte es sich
2020 hauptsächlich um Tumultlagen/Körperverlet-
zungsdelikte (61, 2019: 58) oder Bedrohungslagen
und Tötungsdelikte (28, 2019: 17). Auto- oder Hoch-
zeitskonvois spielten keine bedeutsame Rolle (4,
2019: 10) und wurden in erheblich geringerem Um-
fang gemeldet.                                                     für alle mehr als 600 Bewohnende des Wohnkomple-
                                                                  xes. In der Folge kam es nach Umsetzung der Allge-
Größere Einsatz- oder Kontrollmaßnahmen (61, 2019:
                                                                  meinverfügung zu verschiedensten Straftaten (Beleidi-
43) wurden im Vergleich zum Vorjahr noch einmal
                                                                  gungen, Bedrohungen, Körperverletzungen) zum
deutlich häufiger durchgeführt. Maßgeblich waren
                                                                  Nachteil von Angehörigen von Polizei, Stadt, Sicher-
hier der Schutz von Gerichtsverhandlungen (25),
                                                                  heitsdienst und Medien, was auch Anlass intensiver
Durchsuchungseinsätze (24), Unterstützungseinsätze
                                                                  Medienberichterstattung war. Eine Vielzahl der Täter
(in sechs Fällen pandemiebedingte Einsatzlagen), Kon-
                                                                  konnte durch die anschließend eingerichtete Sonder-
trollmaßnahmen in Szenelokalitäten wie Shisha-Bars
                                                                  kommission (SoKo) ermittelt werden, darunter auch
(6), aber auch Festnahmeeinsätze (6), mitunter zur
                                                                  Personen, die in Göttingen kriminellen Clans zuge-
Durchsetzung von Abschiebemaßnahmen (4) der zu-
                                                                  rechnet werden. Im Rahmen der Ermittlungen wurden
ständigen Ausländerbehörden.
                                                                  Identitätsfeststellungen, Erhebungen von Sicherheits-
                                                                  leistungen, Wohnungsdurchsuchungen, Sicherstel-
3.3       Ereignisse im Pandemiekontext                           lungen auch innerhalb des Gebäudekomplexes durch-
                                                                  geführt. Der festgestellte kriminelle Clanhintergrund
Die sich seit dem Frühjahr 2020 ausweitende Corona-               wurde ebenfalls durch die SoKo aufgearbeitet.
Pandemie hat zu erheblichen Einschränkungen im öf-
                                                                  In Rotenburg (Wümme) kam es durch Clanangehörige
fentlichen Leben geführt, von der beinahe alle Men-
                                                                  zu wiederholten Verstößen gegen die Corona-Aufla-
schen betroffen waren und noch sind. Vor dem Hin-
                                                                  gen und die damit verbundenen Bestimmungen nach
tergrund der im Frühjahr 2020 kaum zu kalkulieren-
                                                                  dem Infektionsschutzgesetz. Trotz bestehender Kon-
den Risiken einer Ansteckung mit dem Virus mussten
                                                                  taktverbote fanden einzelne größere Familienfeierlich-
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nahezu im
                                                                  keiten statt. Nach einer sogenannten Hennafeier gab
Wochentakt angepasst werden, was schließlich zum
                                                                  es Anfang Dezember 2020 unter den Teilnehmern ei-
ersten bundesweiten „Lockdown“ führte. Nun sind
                                                                  nen Corona-Ausbruch, so dass es zu Zwangstestun-
die pandemischen Entwicklungen nicht Gegenstand
                                                                  gen und Maßnahmen seitens des Gesundheitsamtes
dieses Lagebildes. Nichts desto trotz ist an dieser Stelle
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Clankriminalität in                                                                    GenStA Celle- ZOK
 Niedersachsen 2020                                                                     LKA Niedersachsen

kam. Die Zwangstestungen wurden teilweise mit po-              stellte Friseure mit türkischen Wurzeln an und flüchte-
lizeilicher Unterstützung durchgeführt. Die meisten            ten nach dem Angriff. Nach kurzer Zeit kamen die Be-
Familienangehörigen verhielten sich kooperativ, eine           schuldigten mit weiteren Personen zurück, ein Ein-
Person versuchte zu flüchten und hielt sich nicht an           dringen in das Friseurgeschäft wurde von den beiden
die vorgeschriebenen Quarantänemaßnahmen. Ein                  Friseuren verhindert. Zu einem späteren Zeitpunkt
gewerbliches Sicherheitsunternehmen wurde mit der              kam es in Folge des vorangegangenen Angriffs zu ei-
Überwachung der festgelegten Auflagen der Bewoh-               ner Freiheitsberaubung zum Nachteil der afghanisch-
ner eines Einfamilienhauses beauftragt. Die Ereignisse         stämmigen Beschuldigten. Sie wurden in den Räum-
fanden überörtliches Interesse in den Medien. Presse-          lichkeiten einer ehemaligen Pizzeria in Lüneburg ei-
vertreter wurden bei der Berichterstattung von Famili-         nem „Gerichtsverfahren“ zugeführt. Dabei wurde auf
enmitgliedern angegangen.                                      einen der Afghanen eingestochen und auf beide ein-
Abgesehen von diesen Ereignissen wurden „illegal“              geschlagen. Beteiligt an den Übergriffen im Rahmen
geöffnete Shisha-Bars und damit zusammenhän-                   des „Gerichtsverfahrens“ waren sowohl die zuvor at-
gende Verstöße gegen das IfSG festgestellt. Auch               tackierten Friseure als auch Angehörige der Clanfami-
Trauerfeiern mussten zum Teil durch umfangreiche               lie aus Winsen (Luhe). „Ankläger“ und „Richter“ soll
Einsatzmaßnahmen begleitet werden. Bei Kontroll-               ein Angehöriger des Clans gewesen sein. Dieser
maßnahmen wurden oftmals dieselben Personen der                sprach Geldstrafen aus und bestimmte, dass die Af-
einschlägigen Clans angetroffen, wobei die Kontrol-            ghanen Lüneburg im Falle der Nichtzahlung zu verlas-
len und damit einhergehende Sanktionen keine nach-             sen haben. Bei einem der beiden „Verurteilten“ ist der
haltige Wirkung entfalteten. Auch in Bezug auf das             aktuelle Aufenthaltsort bis heute nicht bekannt. Auf-
unberechtigte Beantragen von Corona-Soforthilfen               grund von Zeugenaussagen ist davon auszugehen,
wurden Verfahren gegen kriminelle Angehörige von               dass Drogengeschäfte den Ursprung der Streitigkeiten
Clanfamilien eingeleitet.                                      vor dem Friseurladen begründen.

Dass darüber hinaus Tumultlagen mit Verstößen ge-              Zwischen dem 16.08.2020 und dem 21.08.2020 kam
gen das IfSG einhergehen, ist naheliegend, schluss-            es in der Wilhelmshavener Innenstadt zu insgesamt
endlich jedoch nur ein weiteres Indiz dafür, wie gering        vier körperlichen Auseinandersetzungen zwischen
die Akzeptanz gegenüber notwendigen staatlichen                Mitgliedern einer Großfamilie und Personen einer
Maßnahmen ausgeprägt ist.                                      Glaubensgemeinschaft, die keiner Großfamilie zuge-
                                                               hörig ist. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung
                                                               waren zwei Vorfälle in einer Shisha-Bar in Wilhelms-
3.4    Paralleljustiz und Friedensrich-                        haven. Ein kurdisch stämmiger Jeside wurde durch je-
       ter                                                     weils mehrere Mitglieder der anderen beteiligten Fa-
                                                               milie wegen einer Nichtigkeit geschlagen. Dieses hatte
Zur Bewältigung einer Tumultlage werden umfang-                zur Folge, dass eine Gruppe von ca. 30 Jesiden ein
reich Polizeikräfte eingesetzt und während in der Erst-        Café aufsuchte, welches auch von der anderen Familie
befragung noch Hinweise auf Tatmotive erlangt wer-             als Treffpunkt genutzt wird. Hier kam es ebenfalls zu
den können, verstummt die Bereitschaft, zu einer wei-          Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikten.
tergehenden Aufklärung beizutragen, sehr schnell.              Trotz eines Treffens der Familienoberhäupter, bei dem
Oftmals wurde festgestellt, dass nach dem Hinzuzie-            man sich angeblich geeinigt hatte, wird wiederum ein
hen eines Friedensrichters, wie beispielsweise im Be-          sich in der Fußgängerzone befindlicher Lebensmittel-
reich Aurich Ende Februar 2020, vom Aussageverwei-             markt, welcher von einem höhergestellten Mitglied
gerungsrecht Gebrauch gemacht wurde und kein In-               der jesidischen Familie betrieben wird, von der gegne-
teresse an einer weiteren Strafverfolgung mehr be-             rischen Familie aufgesucht. Dort kommt es erneut zu
stand. Anlass waren körperlichen Auseinandersetzun-            diversen Körperverletzungs- und Sachbeschädigungs-
gen auf einem Parkplatz zwischen 20-30 Personen im             delikten, was zur Folge hatte, dass sich nochmals die
Zusammenhang mit einem Autokauf.                               Jesiden versammelten und die zuvor genannte Shisha-
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüne-            Bar stürmen wollten. Dies konnte durch starke Kräfte
burg kam es im August in der Lüneburger Innenstadt             der Polizei verhindert werden. Im Anschluss daran
zu einer körperlichen Auseinandersetzung vor einem             wurde durch die Polizei eine Gefährderansprache in
Friseurgeschäft, das durch Angehörige einer Clanfa-            Anwesenheit beider jeweils höhergestellten Mitglie-
milie aus Winsen (Luhe) betrieben wird. Zwei Perso-            der bzw. Familienoberhäupter und Friedensrichter
nen afghanischer Abstammung griffen zwei ange-                 durchgeführt. In diesem Rahmen sind beiden Parteien
                                                               eindringlich die Konsequenzen aufgezeigt worden,

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