CLANKRIMINALITÄT IN NIEDERSACHSEN - 2020 Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz
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a Generalstaatsanwaltschaft Cellen- ZOK d e s k r i m i CLANKRIMINALITÄT IN n a NIEDERSACHSEN l a m 2020 t N i Gemeinsames Lagebild von Polizei e und Justiz d e r s a c h s e n G e n e r a l s t a a t s a n w a l t s c h a f t C e l l e
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen Impressum Generalstaatsanwaltschaft Celle Landeskriminalamt Niedersachsen Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität Zentralstelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK) Dezernat 35 Schlossplatz 2 Am Waterlooplatz 11 29221 Celle 30169 Hannover Tel.: 05141/206-0 Tel.: 0511/26262-0 zok@justiz.niedersachsen.de d35@lka.polizei.niedersachsen.de Stand: 09.06.2021 2
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................................ 5 1.1 Allgemeines ........................................................................................................................................... 5 1.2 Begriff und Methodik ............................................................................................................................. 5 1.2.1 Clankriminalität ................................................................................................................................... 5 1.2.2 Daten- und Informationsgrundlage ...................................................................................................... 6 2 Überblick Niedersachsen .................................................................................................... 7 2.1 Deliktische Verteilung ............................................................................................................................. 7 2.1.1 Körperverletzungsdelikte ..................................................................................................................... 7 2.1.2 Straftaten gegen die persönliche Freiheit ............................................................................................. 7 2.1.3 Sonstige Straftatbestände - StGB ......................................................................................................... 8 2.1.4 Strafrechtliche Nebengesetze............................................................................................................... 8 2.1.5 Wesentliche Feststellungen .................................................................................................................. 8 2.2 Regionale Verteilung .............................................................................................................................. 9 2.2.1 Wesentliche Feststellungen ................................................................................................................ 10 2.3 Tatverdächtige ..................................................................................................................................... 11 2.3.1 Herkunft und Staatsangehörigkeit ..................................................................................................... 11 2.3.2 Alter ................................................................................................................................................. 12 2.3.3 Wesentliche Feststellungen ................................................................................................................ 12 2.4 Opfer ................................................................................................................................................... 13 2.4.1 Opferzahlen ...................................................................................................................................... 13 2.4.2 Wesentliche Feststellungen ................................................................................................................ 13 2.5 Weitere Ereignisse ................................................................................................................................ 13 2.5.1 Übersicht........................................................................................................................................... 13 2.5.2 Sonstige Ereignisse ............................................................................................................................ 14 2.5.3 Ordnungswidrigkeiten ....................................................................................................................... 14 3 Phänomenologische Entwicklungen ................................................................................ 15 3.1 Organisierte Kriminalität ....................................................................................................................... 15 3.2 Herausragende Ereignisse ..................................................................................................................... 16 3.3 Ereignisse im Pandemiekontext............................................................................................................. 16 3.4 Paralleljustiz und Friedensrichter ........................................................................................................... 17 3.5 Sonderauswertung Fundus ................................................................................................................... 18 3.6 Politisch motivierte Kriminalität ............................................................................................................. 18 4 Bedeutende Maßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität .................................... 19 4.1 Projekte ............................................................................................................................................... 19 4.2 Finanzermittlungen .............................................................................................................................. 19 4.3 Prävention............................................................................................................................................ 20 3
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen 5 Neuaufstellung der Justiz im Bereich der Verfolgung Mitglieder krimineller Clanstrukturen ......................................................................................................................... 21 5.1 Ausgangslage ...................................................................................................................................... 21 5.2 Arbeitsauftrag und Umsetzung............................................................................................................. 21 5.3 Erfahrung mit den neuen Strukturen .................................................................................................... 22 5.4 Deliktische Schwerpunkte der Tätigkeit................................................................................................. 23 5.4.1 Zentralstelle Stade ............................................................................................................................. 23 5.4.2 Zentralstelle Hildesheim ..................................................................................................................... 24 5.4.3 Zentralstelle Braunschweig ................................................................................................................ 24 5.4.4 Zentralstelle Osnabrück ..................................................................................................................... 24 5.5 Berichte der Ansprechpartner in den übrigen Staatsanwaltschaften ...................................................... 25 6 Zusammenarbeit/Weitere Entwicklungen ....................................................................... 26 6.1 Niedersachsen - Aktualisierung der Landesrahmenkonzeption (LRK) ...................................................... 26 6.2 Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität (BLICK) ..................................................... 26 7 Bewertung und Ausblick .................................................................................................. 27 8 Anhang: Verteilung der Fälle in den Polizeidirektionen .................................................. 29 8.1 PD Braunschweig ................................................................................................................................. 29 8.2 PD Göttingen ....................................................................................................................................... 29 8.3 PD Hannover ........................................................................................................................................ 30 8.4 PD Lüneburg ........................................................................................................................................ 30 8.5 PD Oldenburg ...................................................................................................................................... 31 8.6 PD Osnabrück ...................................................................................................................................... 31 4
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen an jedem Ort durch. Auch wenn kriminelle Clanstruk- 1 Einleitung turen sich in Niedersachsen sowohl im städtischen als auch ländlichen Bereichen wiederfinden, ist deutlich zu machen, dass nur ein geringer Anteil der in Nieder- 1.1 Allgemeines sachsen lebenden Angehörigen von Großfamilien po- lizeilich in Erscheinung tritt. Die Aktivitäten von kriminellen Personen, die der Clankriminalität zuzuordnen sind, fordern Polizei und Das bereits ab 2013 regelmäßig erstellte polizeiinterne Justiz in Niedersachsen bereits seit vielen Jahren im be- Lagebild ist neben der LRK ein weiterer wesentlicher sonderen Maße. Aufgrund von Häufungen von Straf- Baustein, um die in Niedersachsen vorherrschenden taten und damit zum Teil einhergehenden großen Ein- phänomenspezifischen Ausprägungen aufzuzeigen satzlagen gerieten hier Personen türkisch-arabischer und daraus polizei-strategische und -taktische Erfor- Herkunft, die der Volksgruppe der Mhallamiye zuzu- dernisse abzuleiten. ordnen waren, in den Fokus. Darüber hinaus ist die Polizei Niedersachsen Mitinitia- Gewalttätige Auseinandersetzungen rivalisierender tor der Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Familienverbünde, auch unter Einsatz von Schusswaf- Clankriminalität (BLICK). Die Projektpartner Bundes- fen, eine herausgehobene Aggressivität und Wider- kriminalamt (BKA) und die Bundesländer Berlin, Bre- standshandlungen gegen Polizeikräfte aus nichtigem men, Nordrhein-Westfalen sowie Niedersachsen ar- Anlass, ethnische Abschottung und offene Konfron- beiten in diesen Rahmen intensiv an der kriminalstra- tation mit dem deutschen Rechtsstaat, zum Beispiel in tegischen Verbesserung der Bekämpfung der Clankri- Form von aufbegehrendem Verhalten in strafpro- minalität. Näheres ist hierzu insbesondere der Zif- zessualen Hauptverhandlungen, zeigten eine beson- fer 6.2 zu entnehmen. dere Relevanz auf. Dies forderte insoweit ein auf diese Die justizielle Bekämpfung der kriminellen Clanstruk- Tätergruppen und deren besondere Verhaltensweisen turen wurde im Jahr 2020 neu strukturiert und in vier fokussiertes Vorgehen. Zentralstellen zusammengefasst (siehe auch Ziffer 5). Vor diesem Hintergrund ist die Bekämpfung kriminel- Zur Intensivierung der Zusammenarbeit von nieder- ler Clanstrukturen seit Jahren Gegenstand sicherheits- sächsischen Staatsanwaltschaften und der Polizei strategischer Befassungen in Niedersachsen. Eine wurde die „Richtlinie über die Zusammenarbeit von wichtige Säule ist dabei die zum 01.03.2018 in Kraft Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung gesetzte Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen“ entwickelt, die mit Wir- krimineller Clanstrukturen in Niedersachen1 (LRK), die kung vom 17.11.2020 in Kraft getreten ist2 (siehe der Gewährleistung landesweit einheitlicher Stan- auch Ziffer 5.2). Demnach wird das zweite der Öffent- dards bei der Bekämpfung und Einsatzbewältigung in lichkeit zugängliche Lagebild zu kriminellen Clanstruk- diesem Phänomenbereich dient und auf einen ganz- turen in Niedersachsen das erste von der Polizei und heitlichen und niedrigschwelligen Bekämpfungsan- der Justiz Niedersachsens gemeinsam erstellte Lage- satz zielt. bild. Daher finden sich in den folgenden Kapiteln ne- ben einem statistischen Überblick oder der Darstel- Die Polizei Niedersachsen wählte diesen Ansatz, um lung phänomenologischer Besonderheiten auch eine der Clankriminalität wirksam und nachhaltig zu be- Übersicht aus justizieller Sicht und eine gemeinsame gegnen – Ziel ist es, die subjektive und objektive Si- Bewertung. cherheit der Bevölkerung weiter zu steigern. Das Ver- halten krimineller Clanangehöriger reicht von verbal aggressivem Verhalten auf der Straße über Straßenkri- 1.2 Begriff und Methodik minalität bis hin zu Aktivitäten in den Phänomenbe- reichen der Organisierten Kriminalität. Dabei ist es von besonderer Bedeutung konsequent gegen kriminelle 1.2.1 Clankriminalität Mitglieder von Großfamilien vorzugehen. Polizei und Der Begriff der Clankriminalität ist trotz intensiver Dis- Justiz in Niedersachsen bekämpfen die Clankriminali- kussion auf der Bundesebene noch nicht einheitlich tät konsequent, ermitteln Straftäter auf der Basis von definiert. Insofern bestehen nach wie vor zwischen belastbaren Beweisen und setzen Recht und Gesetz 2 1 Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstruktu- RdErl. d. MJ u. d. MI, 2020 — 4030-404.84 vom 17. 11.2020 ren in Niedersachsen, Stand 01.03.2018 (VS-NfD) 5
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen den Sicherheitsbehörden der Länder weitgehend de- 1.2.2 Daten- und Informationsgrundlage ckungsgleiche aber nicht gänzlich übereinstimmende Der Umfang der Lagedarstellung wurde über die Jahre Definitionen. graduell angepasst und umfasst mittlerweile alle in Grundlage der polizeilichen Erfassung für dieses Lage- Niedersachsen aktiven kriminellen Clanstrukturen bild ist daher das zweiteilige Begriffsverständnis der ohne eine ethnische Begrenzung. Möglich wurde dies LRK, wonach der Clan eine durch verwandtschaftliche durch eine Ausschärfung der polizeilichen Analysein- Beziehungen und eine gemeinsame ethnische Her- strumente. Insbesondere wurde ein Auswertemerker kunft verbundene Gruppe ist. Die kriminelle Clan- für das Phänomen der Clankriminalität realisiert, mit struktur ist ein durch ergänzende Indikatoren gepräg- dem relevante Aktivitäten ereignisbezogen und unab- ter Clan. Diese Indikatoren umfassen unter anderem hängig von einer bestimmten Herkunft der handeln- das Ausleben eines stark überhöhten familiären den Personen in der polizeilichen Vorgangsbearbei- Ehrbegriffs und das innerfamiliäre Sanktionieren tung gekennzeichnet werden können. Während in von Verstößen gegen diesen Ehrbegriff, den Vorjahren auf die sogenannte polizeiliche Ein- das Voranstellen von familieninternen, oft im gangsstatistik zurückgegriffen werden musste, kann Gewohnheitsrecht verwurzelten Normen über die Polizei Niedersachsen für das laufende Berichtsjahr das Gesetz und die Verfassung, erstmals auf polizeilich registrierte Kriminalität, die in ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft, welche der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) abgebildet durch ein hohes Mobilisierungspotential ge- wird, zurückgreifen. Dabei handelt es sich um die Aus- stützt wird, gangsstatistik, welche durch die Polizei ausermittelte das Provozieren von Eskalationen auch bei nich- und an die Staatsanwaltschaft endabgegebene Ver- tigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstö- fahren umfasst. Für die Bewertung eines Ereignisses ßen unter Ausnutzung clanimmanenter Mobili- ist dies von nicht unerheblicher Bedeutung, da sich ein sierungs- und Bedrohungspotentiale, beim Einsatzanlass ergebendes Bild Veränderungen eine mangelnde Integrationsbereitschaft, die unterliegt und sich ein Sachverhalt oftmals erst nach mitunter Aspekte einer Ghettoisierung bis hin weitergehenden Ermittlungsmaßnahmen gesichert zur inneren Abschottung enthält und ein be- einstufen lässt. Auf Grund der Optimierung der Lage- wusstes oder generelles Ablehnen der allgemei- darstellung ist eine Abbildung vergleichender Daten nen Rechtsordnung erkennen lässt und zum Vorjahr nicht möglich. eine den Rechtsstaat umgehende oder unterlau- „Sonstige Ereignisse“ oder auch Ordnungswidrigkei- fende Paralleljustiz. tenverfahren können nicht über die Ausgangsstatistik abgebildet werden, daher werden unter Ziffer 2.5 Es handelt sich um Strukturen, in denen neben der Be- „Weitere Ereignisse“ die polizeilichen Eingangsdaten gehung von Straftaten das Verursachen von Gefahren zur Lagedarstellung herangezogen. für die öffentliche Sicherheit durch ein familiäres Netz- werk geduldet, gefördert oder geprägt wird. Dieser Definitionsansatz war im Berichtsjahr maßgeb- lich für das Setzen des Auswertemerkers und spiegelt sich daher auch in den nachfolgenden Zahlen. Der De- finitionsansatz macht aber auch deutlich, dass sich „Clankriminalität“ nicht trennscharf beschreiben lässt. Für die Bestimmung der juristischen Zuständigkeit der vier neugeschaffenen Schwerpunktstaatsanwaltschaf- ten wird eine abstraktere Definition verwendet. In der gemeinsamen „Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämp- fung krimineller Clanstrukturen“ findet eine zwischen Polizei und Justiz abgestimmte Begriffsbestimmung für „Clan“ und „Kriminelle Clanstrukturen“ Anwen- dung. Die im Rahmen der BLICK stattfindende Befas- sung zu einem bundesweit einheitlichen polizeilichen Begriffsverständnis dauert an. 6
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen 2.1.1 Körperverletzungsdelikte 2 Überblick Niedersachsen Nachfolgender Tabelle ist eine weitere Aufschlüsse- lung der Körperverletzungsdelikte zu entnehmen: 2.1 Deliktische Verteilung Für das Jahr 2020 weist die PKS für Niedersachsen ins- Körperverletzungsdelikte Anzahl gesamt 497.158 Fälle aus. Insgesamt 1.951 Fälle wa- 221... Körperverletzung mit Todesfolge §§ 0 ren mit dem Auswertemerker Clankriminalität verse- 227, 231 StGB hen. Dies ergibt für die Clankriminalität einen prozen- tualen Anteil von 0,39 %. Der nachfolgenden Über- 222... Gefährliche und schwere Körperver- 223 sicht ist die deliktische Verteilung der erfassten Straf- letzung, Verstümmelung weiblicher taten zu entnehmen. Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Deliktschlüssel – Gesamt Anzahl 223... Misshandlung von Schutzbefohle- 0 nen § 225 StGB 0.....Straftaten gegen das Leben 6 224... (Vorsätzlich einfache) Körperverlet- 239 1.....Straftaten gegen die sexuelle Selbst- 18 zung § 223 StGB bestimmung 225... Fahrlässige Körperverletzung § 229 3 2.....Rohheitsdelikte und Straftaten gegen 754 StGB die persönliche Freiheit Gesamt 465 3.....Diebstahl ohne erschwerende Um- 93 stände §§ 242, 247, 248a-c StGB Die Körperverletzungsdelikte verteilen sich nahezu 4.....Diebstahl unter erschwerenden Um- 146 gleichmäßig auf gefährliche Körperverletzungen und ständen §§ 243-244a StGB vorsätzliche, einfache Körperverletzungen. 5.....Vermögens- und Fälschungsdelikte 248 2.1.2 Straftaten gegen die persönliche 6.....Sonstige Straftatbestände (StGB) 425 Freiheit 7.....Strafrechtliche Nebengesetze 261 Bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit be- Gesamt 1.951 ziehen sich von den 236 bekannten Fällen fünf auf Menschenhandel (4) und Menschenraub (1). Die wei- teren 231 Fälle verteilen sich wie in der nachfolgenden Die dargestellten Fallzahlen enthalten keine Verkehrs- Tabelle dargestellt auf den Bereich Zwangsheirat, delikte. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung, Nöti- sönliche Freiheit machen mit 754 Fällen 38,64 % der gung, Bedrohung gemäß §§ 237, 238, 239, 240, 241 Gesamtfälle aus. Aufgeschlüsselt handelt es sich um StGB: Raubdelikte (53 Fälle), Körperverletzungsdelikte (465 Fälle) und sonstige Straftaten gegen die persönliche Straftaten gegen die persönliche Frei- Anzahl Freiheit (236 Fälle). heit Durch die Häufungen der Fallzahlen in bestimmten 2321.. Freiheitsberaubung § 239 StGB 7 Deliktsbereichen wird deutlich, dass sich in Nieder- 2322.. Nötigung § 240 StGB 56 sachsen die clankriminellen Aktivitäten in der Haupt- sache nicht auf den Bereich der Organisierten Krimi- 2323.. Bedrohung § 241 StGB 165 nalität oder Schwerstkriminalität beziehen. Die Häu- 2324.. Nachstellung (Stalking) § 238 StGB 2 fung der Fallzahlen im Bereich der Rohheitsdelikte ist eher Ausdruck von Aktionen, wie sie sich in Tumultla- 2325.. Zwangsheirat § 237 StGB 1 gen spiegeln. Gesamt 231 7
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen Der Schwerpunkt bei den Straftaten gegen die per- 2.1.4 Strafrechtliche Nebengesetze sönliche Freiheit liegt deliktisch deutlich mit 71,43 % bei der Bedrohung gem. § 241 StGB. Strafrechtliche Nebengesetze Anzahl 2.1.3 Sonstige Straftatbestände - StGB 71.... Straftaten gegen strafrechtliche Ne- 4 Als weiterer herausragender Deliktsbereich sind die bengesetze auf dem Wirtschaftssektor Sonstigen Straftatbestände (StGB) mit insgesamt 425 72.... Straftaten gegen sonstige strafrecht- 70 Fällen (21,78 %) auffällig. Hierbei handelt es sich um liche Nebengesetze -ohne Verkehrs- folgende Delikte: delikte- 73.... Rauschgiftdelikte -Betäubungsmit- 179 Sonstige Straftatbestände Anzahl telgesetz- (soweit nicht bereits mit an- derer Schlüsselzahl erfasst) 61.... Erpressung § 253 StGB 20 74.... Straftaten gegen strafrechtliche Ne- 8 62.... Widerstand gegen und tätlicher An- 84 bengesetze auf dem Umwelt- und griff auf die Staatsgewalt und Strafta- Verbraucherschutzsektor (neben ten gegen die öffentliche Ordnung §§ Schlüssel 716000) 111, 113, 114, 115, 120, 121, 123- 127, 129, 130-134, 136, 138, 140, Gesamt 261 145, 145a, 145c, 145d StGB 63.... Begünstigung, Strafvereitelung 29 Verstöße gegen das Waffengesetz, die der PKS 72… (ohne Strafvereitelung im Amt), Heh- zugeordnet sind, machen 47 (67,14 %) der 70 ausge- lerei und Geldwäsche §§ 257, 258, wiesenen Fälle aus, wobei eine Differenzierung nach 259-261 StGB Schusswaffen oder anderen Waffen nicht möglich ist. 64.... Brandstiftung und Herbeiführen ei- 5 Bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelge- ner Brandgefahr §§ 306-306d, 306f setz, die mehr als 68% der Verstöße gegen strafrecht- StGB liche Nebengesetze ausmachen, dominieren die allge- meinen Verstöße (103). In 72 Fällen war der Handel, 65.... Wettbewerbs-, Korruptions- und 1 Schmuggel oder die Herstellung von Betäubungsmit- Amtsdelikte §§ 258a, 298-300, 331- teln Verfahrensgegenstand. 353d, 355, 357 StGB 66.... Strafbarer Eigennutz, Glücksspiel 5 2.1.5 Wesentliche Feststellungen und Wilderei §§ 284, 285, 287-293, Im Berichtsjahr wurde im zahlenmäßigen Überblick 297 StGB erstmalig auf Informationen zurückgegriffen, die sich 67.... Alle sonstigen Straftaten gemäß 281 aus der polizeilichen Ausgangsstatistik ergeben. Dies StGB - ohne Verkehrsdelikte lässt keinen direkten Vergleich mit den Vorjahren zu. Wie bereits eingangs formuliert bleibt in Bezug auf die Gesamt 425 deliktische Verteilung festzuhalten, dass sich in Nie- dersachsen die Aktivitäten von kriminellen Angehöri- Bei den gemäß PKS-Schlüssel 67… erfassten Fällen gen von Familienclans in der Hauptsache in Deliktsbe- handelt es sich im Wesentlichen um Sachbeschädi- reichen niederschlagen, die auf eine eher impulsive gungen (98 Fälle) und Beleidigungen (135 Fälle). Mit und spontane Tatbegehung hindeuten (Bedrohun- 84 Fällen bei den Straftatbeständen des Widerstands gen, Beleidigungen, Körperverletzungsdelikte). gegen und des tätlichen Angriffs auf die Staatsgewalt Deutlich wird bei der Darstellung der Zahlen jedoch und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ist das auch, dass diese nicht die Intensität spiegeln, mit der Verhältnis zu der Gesamtstraftatenanzahl mit 4,31 % sich die Polizei Niedersachsen dem Phänomen wid- deutlicher ausgeprägt als bei einer Gesamtbetrach- men muss. Eine verhältnismäßig geringe Zahl von Fäl- tung aller Fälle (15.862 von 497.158 Fällen oder 3,18 len bindet in der täglichen Lagebewältigung und der %) der PKS. sich anschließenden strafverfahrensrechtlichen Aufar- beitung Ressourcen im hohen Maße. Ressourcen, die 8
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen aufgewendet werden müssen, wenn kriminelle Clan- führen dazu, dass im Einzelfall dutzende Polizeibe- angehörige eigene Regeln voranstellen und in der amte eingesetzt werden müssen. Weitere Ausführun- Folge nach gerichtlichen Beschlüssen durchzuset- gen sind hierzu dem Kapitel 3, „Phänomenologische zende Maßnahmen nicht akzeptiert werden oder Entwicklungen“, zu entnehmen. Selbstjustiz ausgeübt bzw. das staatliche Gewalten- monopol ignoriert werden. Diese Verhaltensweisen 2.2 Regionale Verteilung Die regionale Verteilung der 1.951 Fälle weist die PKS aufgeschlüsselt nach Tatorten in den Polizeidirektionen3 wie folgt aus. Deliktschlüssel -Tatort PD BS PD GÖ PD H PD LG PD OL PD OS Tatort 0..... Straftaten gegen das Leben 0 0 2 2 0 2 6 1..... Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe- 1 5 2 2 4 3 18 stimmung 2..... Rohheitsdelikte und Straftaten gegen 66 160 59 198 133 133 754 die persönliche Freiheit 3..... Diebstahl ohne erschwerende Um- 3 35 8 10 19 18 93 stände §§ 242, 247, 248a-c StGB 4..... Diebstahl unter erschwerenden Um- 5 24 29 14 56 18 146 ständen §§ 243-244a StGB 5..... Vermögens- und Fälschungsdelikte 16 64 36 49 55 24 248 6..... Sonstige Straftatbestände (StGB) 46 109 27 78 88 75 425 7..... Strafrechtliche Nebengesetze 45 36 14 41 70 52 261 Gesamt 182 433 177 394 425 325 1936 In 15 Fällen wurde kein Tatort ausgewiesen. In Bezug direktion Braunschweig nur in wenigen Fällen Dieb- auf die deliktische Verteilung in den einzelnen Polizei- stahlsdelikte (8) den clankriminellen Aktivitäten zuge- direktionen weist die PKS durchaus markante Unter- ordnet, während diese in der Polizeidirektion Olden- schiede aus. So wurden beispielsweise in der Polizei- burg mit 75 Fällen mehr als 31 % aller Diebstahlsde- Anzahl der Fälle 2020 Sachbearbeitende Dienststelle 500 434 429 401 400 325 300 182 180 200 100 0 PD BS PD GÖ PD H PD LG PD OL PD OS 3 PD BS-Polizeidirektion Braunschweig, PD GÖ-Polizeidirektion Göt- Osnabrück. Im weiteren Verlauf der Darstellung werden die Polizei- tingen, PD H-Polizeidirektion Hannover, PD LG-Polizeidirektion Lü- inspektionen (PI) aus Gründen der Übersichtlichkeit in den Tabellen neburg, PD OL-Polizeidirektion Oldenburg, PD OS-Polizeidirektion anhand der bekannten Autokennzeichen abgekürzt. 9
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen likte (239) ausmachen. In Anbetracht der in Teilberei- ren Maße von den Ausprägungen krimineller Clanak- chen niedrigen Fallzahlen dürfen diese Unterschiede tivitäten betroffen. Während dies beispielsweise im jedoch nicht zu stark gewichtet werden, da sie durch- Bereich der Polizeidirektion Oldenburg die Polizeiin- aus auf intensive Ermittlungen bei Serientaten zurück- spektion Wilhelmshaven/Friesland ist, gilt dies im Be- zuführen sein dürften oder Auswirkungen polizeili- reich der Polizeidirektion Lüneburg für die Polizeiin- cher Schwerpunktsetzungen spiegeln. spektion Rotenburg (Wümme). Insgesamt bezieht sich Wenngleich die Polizeiinspektionen in Niedersachsen dies auf beinahe die Hälfte aller bekannten Fälle (800). unterschiedlich betroffen sind, verteilen sich die Fälle Somit haben 41,32 % aller Fälle (1.936) in der jeweils auf das gesamte Land. Eindeutige „Hotspots“ sind meist belasteten Polizeiinspektion einer Polizeidirek- nicht auszumachen, wobei sich eine hohe Bevölke- tion stattgefunden. rungsdichte auch auf die Falldichte auswirkt. Auch hier gilt zu berücksichtigen, dass durch gezielte Die Gründe sind unterschiedlich. Polizeiliche Schwer- Schwerpunktsetzungen oder herausragende Ereig- punktsetzungen, intensive Ermittlungsverfahren oder nisse die Fallzahlen enorm ansteigen können. So auch herausragende Ereignisse setzen den Anlass für eine im eher ländlich geprägten Bereich der Polizeiinspek- solche Gewichtung. tion Rotenburg (Wümme) in der rund 41,40 % aller Weitere Details zu den deliktischen Entwicklungen in Straftaten, in der Polizeidirektion Lüneburg zu ver- den Polizeiinspektionen ergeben sich aus dem An- zeichnen waren. Wechselseitige Körperverletzungen hang. zwischen rivalisierenden Clanfamilien trugen maß- geblich dazu bei. Andere Polizeiinspektionen hinge- gen sind, wie die nachfolgende Übersicht zeigt, kaum betroffen. 2.2.1 Wesentliche Feststellungen Mit Ausnahme der Polizeidirektion Osnabrück ist in je- der Polizeidirektion eine Polizeiinspektion in besonde- 10
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen 2.3 Tatverdächtige 17 Libyen 2 (0,75%) 18 Österreich 2 (0,75%) Insgesamt waren der Ausgangsstatistik zufolge 1.886 19 Indien 1 (0,37%) Tatverdächtige zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich 20 Jemen, Republik 1 (0,37%) um 1.606 männliche und 280 weibliche Tatverdäch- tige. Als weitere Geburtsländer wurden Pakistan, Philippi- nen, Thailand, Vietnam, Gambia, Tunesien, Albanien, 2.3.1 Herkunft und Staatsangehörigkeit Großbritannien und Nordirland, Moldau, Republik, Die Tatverdächtigen mit einer deutschen Staatsange- Montenegro, Nord Mazedonien, Schweiz, Ukraine, hörigkeit (1.137 Tatverdächtige) wurden auch über- Ungarn mit jeweils einem Tatverdächtigen ausgewie- wiegend in Deutschland geboren (869 Tatverdäch- sen. tige). In Bezug auf die Staatsangehörigkeit der 749 nicht- deutschen Tatverdächtigen waren die nachfolgenden Staatsangehörigkeiten am häufigsten vertreten: Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen Anzahl Tatverdäch- Staatsangehörigkeit 749 tige (in %) 1 türkisch 173 (23,10%) 1.137 2 syrisch, Arabische Republik 103 (13,75%) 3 libanesisch 82 (10,95%) 4 rumänisch 61 (8,14%) deutsch nichtdeutsch 5 serbisch 55 (7,34%) 6 unbekannt 49 (6,54%) 7 kosovarisch 39 (5,21%) Bei 268 deutschen Tatverdächtigen wurde ein nicht- 8 irakisch 21 (2,80%) deutsches Geburtsland erfasst. Der nachfolgenden Ta- 9 montenegrinisch 20 (2,67%) belle ist die Aufschlüsselung dieser deutschen Tatver- 10 staatenlos 17 (2,27%) dächtigen nach ihrem Geburtsland4 zu entnehmen: 11 afghanisch 15 (2,00%) 12 polnisch 12 (1,60%) Anzahl Tatverdächtige Geburtsland 13 albanisch 11 (1,47%) (in %) 1 Türkei 98 (36,57%) 14 sudanesisch 10 (1,34%) 2 Libanon 67 (25,00%) 15 ohne Angabe/sonstiges 10 (1,34%) 3 Irak 14 (5,22%) 16 armenisch 6 (0,80%) 4 Syrien, Arabische Republik 14 (5,22%) 17 bulgarisch 6 (0,80%) 5 Serbien-Montenegro 14 (5,22%) 18 italienisch 5 (0,67%) 6 Kosovo 10 (3,73%) 19 kroatisch 5 (0,67%) 7 Russland 7 (2,61%) 20 griechisch 4 (0,53%) 8 Kasachstan 6 (2,24%) 9 Serbien-Kosovo 5 (1,87%) Die weiteren 45 Tatverdächtigen besitzen eine Staats- 10 Kirgisistan 4 (1,49%) angehörigkeit aus 28 weiteren Staaten, hauptsächlich 11 Polen 4 (1,49%) aus Europa und Asien5. 12 Afghanistan 3 (1,12%) Bei insgesamt zehn nichtdeutschen Tatverdächtigen 13 Iran, Islamische Republik 3 (1,12%) wurde im Rahmen der Tatbegehung ein unerlaubter 14 Rumänien 3 (1,12%) Aufenthalt festgehalten, bei drei Tatverdächtigen war 15 Serbien 3 (1,12%) der Aufenthaltsanlass nicht bekannt und 736 Tatver- 16 Armenien 2 (0,75%) dächtige hielten sich legal in Deutschland auf. 4 In einigen Fällen werden Tatverdächtige mit unterschiedlichen Ge- (1), Indien (1), Israel (1), Jemen (1), Kirgisistan (1), Frankreich (1), Nie- burtsländern in der PKS registriert. Dies führt dazu, dass die Anzahl derlande (1), Nordmazedonien (1), Portugal (1), Schweden (1), Alge- der ausgewiesenen Geburtsländer die Anzahl der tatsächlichen Tat- rien (1), Eritrea (1), Marokko (1), Nigeria (1), Somalia (1), Südsudan verdächtigen übersteigt. (1), USA (1) 5 Irland (4), Georgien (3), Iran, Islamische Republik (3), Russische Fö- deration (3), Libyen (3), Pakistan (2), Bosnien und Herzegowina (2), Litauen (2), Slowakei (2), Slowenien (2), Spanien (2), Aserbaidschan 11
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen In Bezug auf die Aufenthaltsdauer blieb diese bei 424 Tatverdächtige Heranwachsende/ Anzahl Tatverdächtigen unbekannt oder war nicht mehr fest- Erwachsene stellbar. Nachfolgend wird die bekannte Aufenthalts- dauer der übrigen 325 nichtdeutschen Tatverdächti- Heranwachsende 18 bis 21 Jahre 152 gen in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt: deutsch Erwachsene ab 21 Jahre 826 Aufenthaltsdauer der Heranwachsende/Erwachsene 978 Tatverdächtigen Heranwachsende 18 bis 21 Jahre 72 nicht- 1 Erwachsene ab 21 Jahre 614 deutsch 83 15 24 Heranwachsende/Erwachsene 686 79 Heranwachsende 18 bis 21 Jahre 224 Gesamt Erwachsene ab 21 Jahre 1.440 76 47 Heranwachsende/Erwachsene 1.664 Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Vergleich Anwesenheit bis zu 3 Monaten zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen (1.886) liegt bei Anwesenheit bis zu 1 Jahr 11,77 %. Anwesenheit bis zu 4 Jahren Anwesenheit bis zu 10 Jahren Weitere Aufschlüsselung der Erwachsenen Anzahl Anwesenheit bis zu 20 Jahren Anwesenheit länger als 20 Jahre - Gesamt - in Deutschland geboren/seitdem anwesend Jungerwachsene 21 bis unter 23 Jahre 157 Mehr als 200 der Tatverdächtigen halten sich schon Jungerwachsene 23 bis unter 25 Jahre 176 länger als zehn Jahre in der Bundesrepublik auf oder waren hier seit der Geburt anwesend (83). Erwachsene 25 bis unter 30 Jahre 347 Erwachsene 30 bis unter 40 Jahre 396 2.3.2 Alter Erwachsene 40 bis unter 50 Jahre 221 Die Altersstruktur der 1.886 Tatverdächtigen weist ein breites Spektrum aus. Die nachfolgenden Tabellen Erwachsene 50 bis unter 60 Jahre 94 enthalten Angaben zu Kindern und Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen und zeigen Erwachsene 60 Jahre und älter 49 dann die dezidierte Altersstruktur der erwachsenen Erwachsene ab 21 Jahre 1.440 Tatverdächtigen auf. Tatverdächtige Kinder/Jugendliche Anzahl Der Anteil der unter 25jährigen Tatverdächtigen liegt – verglichen mit den Gesamtdaten der PKS – mit 779 Kinder 0 bis unter 14 Jahre 37 von 1.868 (41,3 %) deutlich über dem Anteil der Tat- deutsch Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre 122 verdächtigen, die nicht der Clankriminalität zugeord- net werden (32,15 % von 204.097 Tatverdächtigen). Kinder/Jugendliche 159 Kinder 0 bis unter 14 Jahre 15 2.3.3 Wesentliche Feststellungen nicht- Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre 48 Wenngleich erstmals auf Basis der Ausgangsstatistik deutsch dargestellt, ergeben sich zu den Ergebnissen der Vor- Kinder/Jugendliche 63 jahre keine gravierenden inhaltlichen Unterschiede. Kinder 0 bis unter 14 Jahre 52 Die Täter sind überwiegend männlich, jung und hiel- ten sich – soweit der Aufenthaltsstatus ermittelt wer- Gesamt Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre 170 den konnte – schon mehrjährig in Deutschland auf. Kinder/Jugendliche 222 Insbesondere der Anteil der unter 25jährigen Tatver- 12
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen dächtigen weist darauf hin, dass hier eine Täterklientel 2.4.2 Wesentliche Feststellungen heranwächst, der ein hohes Maß an Aufmerksamkeit Bezogen auf die Gesamtzahl der Opfer (1.107) wur- gewidmet werden muss und die ein konsequentes den 97 Jugendliche und 46 Kinder als Opfer erfasst. und niedrigschwelliges Vorgehen der Polizei erfordert. In 964 Fällen wurden Heranwachsende (135) oder Er- wachsene (829) als Opfer erfasst. In den meisten Fäl- 2.4 Opfer len wurden keine Beziehung zwischen Tatverdächti- gen und Opfern festgestellt oder diese ist ungeklärt, allerdings ereigneten sich eine nicht unerhebliche An- 2.4.1 Opferzahlen zahl (168) der Taten mit Opfern im häuslichen oder Durch die Nutzung der Daten der Ausgangsstatistik partnerschaftlichen Umfeld. können Informationen zu Opfern der Aktivitäten clan- krimineller Strukturen gemacht werden, soweit es sich 2.5 Weitere Ereignisse um Taten mit Opferspezifika handelt. Festgehalten wurden so für 2020 insgesamt 1.107 Opfer clankrimi- neller Aktivitäten. 2.5.1 Übersicht Da „Sonstige Ereignisse“ oder auch (Verkehrs-)Ord- männ- weib- Opfer nungswidrigkeitenverfahren (OWI/VOWI) nicht über Deliktschlüssel die Ausgangsstatistik abgebildet werden können, ist lich lich es in diesem Abschnitt erforderlich, polizeiliche Ein- 0..... Straftaten gegen das Leben 11 0 11 gangsdaten abzubilden. Grundlage sind die entspre- 1..... Straftaten gegen die sexuelle 1 12 13 chenden Vorgänge, die zum Erhebungsstichtag Selbstbestimmung 22.01.2021 mit dem Auswertemerker Clankriminali- tät (AWM) im Vorgangsbearbeitungssystem gekenn- 2..... Rohheitsdelikte und Straftaten 704 302 1.006 zeichnet waren. Der nachfolgenden Übersicht sind die gegen die persönliche Freiheit jeweiligen Gesamtzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu entnehmen: 3..... Diebstahl ohne erschwerende 0 0 0 Umstände §§ 242, 247, 248a-c StGB Sonstige Ereignisse und 4..... Diebstahl unter erschweren- 0 0 0 OWI/VOWI den Umständen §§ 243-244a StGB 2019/2020 5..... Vermögens- und Fälschungs- 0 0 0 1600 1451 delikte 1400 6..... Sonstige Straftatbestände 58 19 77 1200 (StGB) 1000 918 7..... Strafrechtliche Nebengesetze 0 0 0 800 Gesamt 774 333 1.107 600 400 299 Der Anteil der weiblichen Opfer clankrimineller Taten 200 71 bei den Rohheitsdelikten liegt mit 30,02 % – wiede- 0 rum verglichen mit den Gesamtzahlen der PKS – mehr Sonstiges Ereignis OWI/VOWI als 10 Prozentpunkte unterhalb des Wertes für alle weiblichen Opfer (40,85 %). Die Antwort auf die 2019 2020 Frage, ob dies den clankriminellen Strukturen zuge- schriebenen patriarchalischen Haltung oder einer be- sonderen Rücksichtnahme auf das weibliche Ge- Im Berichtsjahr waren insgesamt 1.451 „Sonstige Er- schlecht zuzuschreiben ist, liefern die Zahlen nicht. eignisse“ im Vorgangsbearbeitungssystem gekenn- zeichnet, die entweder ein polizeiliches Einschreiten unterhalb der Schwelle von strafbaren Handlungen 13
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen und Ordnungswidrigkeiten erforderten oder bei de- 2.5.3 Ordnungswidrigkeiten nen es sich um durchgeführte Kontroll- oder Vollstre- Bei den 200 OWI (ohne 99 VOWI) herrschten in 2020 ckungsmaßnahmen handelte. Im Vergleich zum Vor- insgesamt 133 Vorgänge (66 % aller OWI) im Zusam- jahr (918) ist eine Erhöhung um 58,06 % zu verzeich- menhang mit der Corona-Pandemie vor, also Ver- nen. Bei den 299 Ordnungswidrigkeiten (OWI) sind in stöße gegen Pandemiebeschränkungen, die sich wie den Gesamtzahlen 99 Verkehrsordnungswidrigkeiten folgt auf die Polizeidirektionen verteilen: (VOWI) enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein deutlicher Anstieg der OWI/VOWI von 71 auf 299 festzustellen. OWI mit Pandemiebezug 2020 Das Aufwachsen der Zahlen ist ein Hinweis auf das 45 42 weitere intensive und konsequente Vorgehen der nie- dersächsischen Polizei. Allerdings lässt sich wegen der 40 erst zweijährigen Nutzungsdauer und der pandemie- 35 35 bedingten gravierenden Einschnitte in das öffentliche Leben noch keine Trendentwicklung gesichert able- 30 28 sen. 25 2.5.2 Sonstige Ereignisse 20 Bei 96 von den insgesamt 1.451 „Sonstigen Ereignis- 15 13 sen“ wurde im Kurzsachverhalt auf einen Pandemie- 9 zusammenhang hingewiesen. Zumeist handelte es 10 6 sich um Überprüfungen nach ergangenen Hinweisen 5 aus der Bevölkerung oder sonstige Kontrollmaßnah- men. Die Verteilung der Sonstigen Ereignisse für das 0 Berichtsjahr (insgesamt 1.451), aufgeschlüsselt nach PD BS PD GÖ PD H PD LG PD OL PD OS Polizeidirektionen6 stellt sich wie folgt dar: Zu diesen Verstößen, zumeist gegen das Infektions- schutzgesetz (IfSG), wurde auch in den diesjährigen Lagebeiträgen der Polizeidirektionen (VS-NfD) berich- Sonstige Ereignisse 2020 tetet, da entsprechende Verstöße immer wieder durch den gleichen Personenkreis begangen wurden. Bei- 500 spielsweise wurden gegen ein- und denselben Betrei- 455 450 ber einer Shisha-Bar in der Polizeidirektion Göttingen mehrfach Bußgelder im drei- bzw. vierstelligen Be- 400 reich verhängt. Weitere Informationen zu Entwicklun- 350 gen im Pandemiekontext ergeben sich auch aus Ziffer 300 257 271 238 3.3 des Lagebildes. 250 200 156 150 100 67 50 16 27 26 13 6 8 0 PD BS PD GÖ PD H PD LG PD OL PD OS Sonstiges Ereignis davon mit Pandemiebezug 6 Ohne ZPD und LKA (7) 14
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen werden, in unterschiedlicher Zusammensetzung, er- 3 Phänomenologische Ent- presserischer Menschenraub, schwere räuberische Er- wicklungen pressung, Raub, Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Kriminelle Clanmitglieder entfalten Aktivitäten in der Den Beschuldigten wird u.a. zur Last gelegt, in der Organisierten Kriminalität bis hin zu allgemeinen Ver- Weihnachtszeit des Jahres 2019 in mindestens sieben stößen gegen die Rechtsordnung. Dabei sind verschie- bewohnte Einfamilienhäuser in Hagen a.T.W., dene Ausprägungen und Erscheinungsformen festzu- Damme, Bohmte, Georgsmarienhütte und Cloppen- stellen. Die hierzu aus den niedersächsischen Polizei- burg eingebrochen zu sein. Ferner sollen zwei Be- direktionen ergangenen Berichte (VS-NfD) wurden schuldigte in die Sakristeien zweier Kirchen in durch das Landeskriminalamt unter phänomenologi- Bohmte-Hunteburg und Wallenhorst eingebrochen schen Aspekten resümiert. Quantitative Mengenge- sein. In Braunschweig sollen drei Beschuldigte einer rüste liegen nur in Teilbereichen vor. älteren Dame einen Bargeldbetrag in Höhe von 50.000,00 Euro entrissen haben. Durch die Taten sol- len die Beschuldigten Diebesgut in Form von Werk- 3.1 Organisierte Kriminalität zeugen, Elektronikartikeln und Bargeld in Höhe von knapp 100.000,00 Euro erlangt haben. Zum Redaktionsschluss lagen die Daten zur Organi- sierten Kriminalität (OK) nicht abschließend vor. Inso- Darüber hinaus wird zwei Beschuldigten, die dem kri- fern können an dieser Stelle nur erste Trendaussagen minellen Clannetzwerk zuzuordnen sind, gewerbsmä- für das Jahr 2020 getätigt werden, die sich ausschließ- ßiger Sozialleistungsbetrug zur Last gelegt. Unter an- lich auf die OK-Verfahren der niedersächsischen Poli- derem durch den unrechtmäßigen Bezug von Leistun- zei beziehen. gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erlangten die Beschuldigten zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe Durch die niedersächsischen Strafverfolgungsbehör- von knapp 26.000,00 Euro. den wurden im Berichtsjahr vier OK-Verfahren ge- führt, in denen die agierende Tätergruppierung der Zur Sicherung der in einem Gerichtsverfahren anzu- Clankriminalität zuzurechnen ist. In zwei Verfahren ordnenden Einziehung des Wertes dieser Erträge er- befasste sich die Tätergruppierung mit dem Handel ließ das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Staats- von Betäubungsmitteln, hauptsächlich Kokain und in anwaltschaft Vermögensarreste in das bewegliche einem OK-Verfahren wurde wegen des Verdachts der und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten. (…) Geldwäsche ermittelt. In einem weiteren Verfahren Die Ermittlungen dauern an.“ wurde zunächst ein Verfahren wegen des Verdachts Ergänzend teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück des gewerbsmäßigen Sozialleistungsbetrugs eingelei- am 21.01.20218 mit, dass „die drei im Dezember fest- tet. genommenen Hauptbeschuldigten weiterhin in Un- Im zuletzt genannten OK-Verfahren trat die verant- tersuchungshaft bleiben müssen. Der Ermittlungsrich- wortliche Polizeidirektion Osnabrück unter Sachlei- ter ordnete die Untersuchungshaft aufgrund der tung der Staatsanwaltschaft Osnabrück am Flucht- und Verdunklungsgefahr an. Der Großeinsatz 17.12.2020 in die offene Phase. Insgesamt wurden 22 blieb auch dem vierten Beschuldigten nicht verbor- Wohn- und Gewerbeobjekte in Ostercappeln, Peine gen, der sich am Zugriffstag im Ausland befand. Er und Osnabrück durchsucht und drei Haftbefehle voll- stellte sich daraufhin am 28.12.2020 freiwillig den Er- streckt. Hintergrund dieses Großeinsatzes, so die mittlern, nachdem noch am Heiligabend eine entspre- Staatsanwaltschaft Osnabrück in ihrer Pressemittei- chende Absprache mit der Staatsanwaltschaft getrof- lung7, „…ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsan- fen wurde. Gegen strenge Auflagen wurde der Haft- waltschaft Osnabrück mit einer gemeinsamen Ermitt- befehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt.“ lungsgruppe aus dem Landeskriminalamt, der Zentra- In einem weiteren OK-Verfahren des LKA Niedersach- len Kriminalinspektion Osnabrück sowie der Polizeiin- sen gab es intensive Verbindungen zu kriminellen spektion Osnabrück gegen insgesamt vier Beschul- Clanstrukturen, die Tätergruppierung wurde jedoch digte, von denen drei Beschuldigte der sogenannten nicht von diesen dominiert. Weitere Informationen Clankriminalität zuzuordnen sind. Den Beschuldigten 7 8 StA Osnabrück, Pressemitteilung vom 17.12.2020, abgerufen am StA Osnabrück, Pressemitteilung vom 20.01.2021, abgerufen am 05.05.2021 unter: https://www.staatsanwaltschaft-osnab- 05.05.2021 unter: https://www.staatsanwaltschaft-osnabrueck.nie- rueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformatio- dersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/pressemittei- nen/erfolgreicher-schlag-gegen-kriminelle-clanstrukturen-im-osn- lung-vom-20-01-2021-196387.html abrucker-land-195638.html 15
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen werden dem noch in der Erstellung befindlichen Lage- darauf einzugehen, da in einer Vielzahl von Einsatzla- bild Organisierte Kriminalität zu entnehmen sein. gen – auch unterhalb der Schwelle strafbarer Hand- lungen bei sogenannten „Sonstigen Ereignissen“ – der Pandemiebezug behördenübergreifend von maß- 3.2 Herausragende Ereignisse geblicher Bedeutung war, auch wenn es sich nicht um kriminelle Aktivitäten im engeren Sinne gehandelt Für das Jahr 2020 registrierte das Landeskriminalamt hat. 192 herausragende Einsatzlagen, die zumeist über das Die in Teilen gewalttätige Einsatzlage im Rahmen der Herausragende Einsatzlagen Überwachung der Quarantäneverordnung in einem Wohnkomplex in Göttingen im Sommer 2020 ist nach 300 248 Einschätzung der PD Göttingen als besonderes Ein- 175 180 192 satz- und Ermittlungsereignis herauszuheben. Im Juni 200 143 2020 kam es an einem Hochhauskomplex, einem so- 100 zialen Brennpunkt an der Groner Landstraße in Göt- tingen zu massiven Ausschreitungen. Anlass war eine 0 von der Stadt Göttingen zuvor verhängte Quarantä- 2016 2017 2018 2019 2020 nemaßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Meldeverfahren „Meldungen von wichtigen Ereignis- sen“ berichtet wurden. Trotz der vielfältigen pande- miebedingten Einschränkungen, war hier im Vergleich zum Vorjahr keine Entspannung der Lage zu verzeich- nen. Bei den herausragenden Ereignissen handelte es sich 2020 hauptsächlich um Tumultlagen/Körperverlet- zungsdelikte (61, 2019: 58) oder Bedrohungslagen und Tötungsdelikte (28, 2019: 17). Auto- oder Hoch- zeitskonvois spielten keine bedeutsame Rolle (4, 2019: 10) und wurden in erheblich geringerem Um- fang gemeldet. für alle mehr als 600 Bewohnende des Wohnkomple- xes. In der Folge kam es nach Umsetzung der Allge- Größere Einsatz- oder Kontrollmaßnahmen (61, 2019: meinverfügung zu verschiedensten Straftaten (Beleidi- 43) wurden im Vergleich zum Vorjahr noch einmal gungen, Bedrohungen, Körperverletzungen) zum deutlich häufiger durchgeführt. Maßgeblich waren Nachteil von Angehörigen von Polizei, Stadt, Sicher- hier der Schutz von Gerichtsverhandlungen (25), heitsdienst und Medien, was auch Anlass intensiver Durchsuchungseinsätze (24), Unterstützungseinsätze Medienberichterstattung war. Eine Vielzahl der Täter (in sechs Fällen pandemiebedingte Einsatzlagen), Kon- konnte durch die anschließend eingerichtete Sonder- trollmaßnahmen in Szenelokalitäten wie Shisha-Bars kommission (SoKo) ermittelt werden, darunter auch (6), aber auch Festnahmeeinsätze (6), mitunter zur Personen, die in Göttingen kriminellen Clans zuge- Durchsetzung von Abschiebemaßnahmen (4) der zu- rechnet werden. Im Rahmen der Ermittlungen wurden ständigen Ausländerbehörden. Identitätsfeststellungen, Erhebungen von Sicherheits- leistungen, Wohnungsdurchsuchungen, Sicherstel- 3.3 Ereignisse im Pandemiekontext lungen auch innerhalb des Gebäudekomplexes durch- geführt. Der festgestellte kriminelle Clanhintergrund Die sich seit dem Frühjahr 2020 ausweitende Corona- wurde ebenfalls durch die SoKo aufgearbeitet. Pandemie hat zu erheblichen Einschränkungen im öf- In Rotenburg (Wümme) kam es durch Clanangehörige fentlichen Leben geführt, von der beinahe alle Men- zu wiederholten Verstößen gegen die Corona-Aufla- schen betroffen waren und noch sind. Vor dem Hin- gen und die damit verbundenen Bestimmungen nach tergrund der im Frühjahr 2020 kaum zu kalkulieren- dem Infektionsschutzgesetz. Trotz bestehender Kon- den Risiken einer Ansteckung mit dem Virus mussten taktverbote fanden einzelne größere Familienfeierlich- Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nahezu im keiten statt. Nach einer sogenannten Hennafeier gab Wochentakt angepasst werden, was schließlich zum es Anfang Dezember 2020 unter den Teilnehmern ei- ersten bundesweiten „Lockdown“ führte. Nun sind nen Corona-Ausbruch, so dass es zu Zwangstestun- die pandemischen Entwicklungen nicht Gegenstand gen und Maßnahmen seitens des Gesundheitsamtes dieses Lagebildes. Nichts desto trotz ist an dieser Stelle 16
Clankriminalität in GenStA Celle- ZOK Niedersachsen 2020 LKA Niedersachsen kam. Die Zwangstestungen wurden teilweise mit po- stellte Friseure mit türkischen Wurzeln an und flüchte- lizeilicher Unterstützung durchgeführt. Die meisten ten nach dem Angriff. Nach kurzer Zeit kamen die Be- Familienangehörigen verhielten sich kooperativ, eine schuldigten mit weiteren Personen zurück, ein Ein- Person versuchte zu flüchten und hielt sich nicht an dringen in das Friseurgeschäft wurde von den beiden die vorgeschriebenen Quarantänemaßnahmen. Ein Friseuren verhindert. Zu einem späteren Zeitpunkt gewerbliches Sicherheitsunternehmen wurde mit der kam es in Folge des vorangegangenen Angriffs zu ei- Überwachung der festgelegten Auflagen der Bewoh- ner Freiheitsberaubung zum Nachteil der afghanisch- ner eines Einfamilienhauses beauftragt. Die Ereignisse stämmigen Beschuldigten. Sie wurden in den Räum- fanden überörtliches Interesse in den Medien. Presse- lichkeiten einer ehemaligen Pizzeria in Lüneburg ei- vertreter wurden bei der Berichterstattung von Famili- nem „Gerichtsverfahren“ zugeführt. Dabei wurde auf enmitgliedern angegangen. einen der Afghanen eingestochen und auf beide ein- Abgesehen von diesen Ereignissen wurden „illegal“ geschlagen. Beteiligt an den Übergriffen im Rahmen geöffnete Shisha-Bars und damit zusammenhän- des „Gerichtsverfahrens“ waren sowohl die zuvor at- gende Verstöße gegen das IfSG festgestellt. Auch tackierten Friseure als auch Angehörige der Clanfami- Trauerfeiern mussten zum Teil durch umfangreiche lie aus Winsen (Luhe). „Ankläger“ und „Richter“ soll Einsatzmaßnahmen begleitet werden. Bei Kontroll- ein Angehöriger des Clans gewesen sein. Dieser maßnahmen wurden oftmals dieselben Personen der sprach Geldstrafen aus und bestimmte, dass die Af- einschlägigen Clans angetroffen, wobei die Kontrol- ghanen Lüneburg im Falle der Nichtzahlung zu verlas- len und damit einhergehende Sanktionen keine nach- sen haben. Bei einem der beiden „Verurteilten“ ist der haltige Wirkung entfalteten. Auch in Bezug auf das aktuelle Aufenthaltsort bis heute nicht bekannt. Auf- unberechtigte Beantragen von Corona-Soforthilfen grund von Zeugenaussagen ist davon auszugehen, wurden Verfahren gegen kriminelle Angehörige von dass Drogengeschäfte den Ursprung der Streitigkeiten Clanfamilien eingeleitet. vor dem Friseurladen begründen. Dass darüber hinaus Tumultlagen mit Verstößen ge- Zwischen dem 16.08.2020 und dem 21.08.2020 kam gen das IfSG einhergehen, ist naheliegend, schluss- es in der Wilhelmshavener Innenstadt zu insgesamt endlich jedoch nur ein weiteres Indiz dafür, wie gering vier körperlichen Auseinandersetzungen zwischen die Akzeptanz gegenüber notwendigen staatlichen Mitgliedern einer Großfamilie und Personen einer Maßnahmen ausgeprägt ist. Glaubensgemeinschaft, die keiner Großfamilie zuge- hörig ist. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung waren zwei Vorfälle in einer Shisha-Bar in Wilhelms- 3.4 Paralleljustiz und Friedensrich- haven. Ein kurdisch stämmiger Jeside wurde durch je- ter weils mehrere Mitglieder der anderen beteiligten Fa- milie wegen einer Nichtigkeit geschlagen. Dieses hatte Zur Bewältigung einer Tumultlage werden umfang- zur Folge, dass eine Gruppe von ca. 30 Jesiden ein reich Polizeikräfte eingesetzt und während in der Erst- Café aufsuchte, welches auch von der anderen Familie befragung noch Hinweise auf Tatmotive erlangt wer- als Treffpunkt genutzt wird. Hier kam es ebenfalls zu den können, verstummt die Bereitschaft, zu einer wei- Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikten. tergehenden Aufklärung beizutragen, sehr schnell. Trotz eines Treffens der Familienoberhäupter, bei dem Oftmals wurde festgestellt, dass nach dem Hinzuzie- man sich angeblich geeinigt hatte, wird wiederum ein hen eines Friedensrichters, wie beispielsweise im Be- sich in der Fußgängerzone befindlicher Lebensmittel- reich Aurich Ende Februar 2020, vom Aussageverwei- markt, welcher von einem höhergestellten Mitglied gerungsrecht Gebrauch gemacht wurde und kein In- der jesidischen Familie betrieben wird, von der gegne- teresse an einer weiteren Strafverfolgung mehr be- rischen Familie aufgesucht. Dort kommt es erneut zu stand. Anlass waren körperlichen Auseinandersetzun- diversen Körperverletzungs- und Sachbeschädigungs- gen auf einem Parkplatz zwischen 20-30 Personen im delikten, was zur Folge hatte, dass sich nochmals die Zusammenhang mit einem Autokauf. Jesiden versammelten und die zuvor genannte Shisha- Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüne- Bar stürmen wollten. Dies konnte durch starke Kräfte burg kam es im August in der Lüneburger Innenstadt der Polizei verhindert werden. Im Anschluss daran zu einer körperlichen Auseinandersetzung vor einem wurde durch die Polizei eine Gefährderansprache in Friseurgeschäft, das durch Angehörige einer Clanfa- Anwesenheit beider jeweils höhergestellten Mitglie- milie aus Winsen (Luhe) betrieben wird. Zwei Perso- der bzw. Familienoberhäupter und Friedensrichter nen afghanischer Abstammung griffen zwei ange- durchgeführt. In diesem Rahmen sind beiden Parteien eindringlich die Konsequenzen aufgezeigt worden, 17
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