2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen

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2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
Körperschaft
                   des öffentlichen Rechts

GESCHÄFTSBERICHT

            2020
2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
GESCHÄFTSBERICHT
Ingenieurkammer Niedersachsen | Hohenzollernstr. 52 | 30161 Hannover
Geschäftsbericht 2020

        2020
2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
| Inhalt

  4   Einleitung
  5   Vorwort
 		   von Präsident Hans-Ullrich Kammeyer

  6   Berufsständische Selbstverwaltung
  6   Vorstand
  8   Vertreterversammlung
  9   Politik für Ingenieurinnen und Ingenieure
 		   Berufspolitische Zielsetzungen und Kontakte

 14   Ingenieurnachwuchs und MINT-Bildung
 17   Beruf und Recht
 		   Rechtswesen | Recht für Ingenieurinnen und Ingenieure

 20   Öffentlich | bestellt | vereidigt
 		   Sachverständigenwesen

 23   Listen und Verzeichnisse
 24   Beratungen | Informationen
 		   Beruf und Recht

 26   Fortbildung in der Ingenieurkammer
 		   Fit im Beruf

 27   Ingenieurversorgungswerk Niedersachsen
 29   Stiftung der Ingenieurkammer Niedersachsen
 		   Ingenieurnachwuchs erhält Auszeichnungen

 31   Kommunikation und Öffentlichkeit
 34   Veranstaltungen 2020
 38   Neue Mitgliedschaften
 		   Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure |
 		   Freiwillige Mitglieder

 40   Jahresabschluss 2020
 51   Ausschüsse
 		   Ehrenamt in der Ingenieurkammer Niedersachsen

 56   Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
 		   Wir sind für Sie da

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2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
| Bericht über das Geschäftsjahr 2020
     der Ingenieurkammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts

     Sehr geehrte Mitglieder,
     verehrte Leserinnen und Leser,

     das vergangene Jahr war geprägt von den Auswirkungen der Corona-Krise, die auch
     unseren Geschäftsalltag und die Prozesse verändert hat. Unsere Mitarbeiterinnen und Mit-
     arbeiter konnten mobil von Zuhause arbeiten, interne und externe Sitzungen fanden aus-
     schließlich digital statt. Dies ist mittlerweile, wie überall beobachtbar, zum „Normalbetrieb“
     geworden. Einschränkungen gab es jedoch bei unseren Veranstaltungen. Bedauerlicherweise
     konnten wir erstmals unseren Neujahrsempfang 2021 nicht durchführen.

     Der Informationsbedarf war bei unseren Mitgliedern im Corona-Jahr erwartungsgemäß
     hoch. Unsere Beratungsangebote und Fortbildungsseminare stellten wir digital bereit.
     Die Mitglieder stiegen mit uns um und nutzten die digitalisierten Angebote umfassend.
     Seit gut einem halben Jahr gilt auch die neue HOAI. Begleitend wurden unsere Online-
     Informationsseminare im Vorfeld sehr gut angenommen. Unsere Leistungen verbessern wir
     an diesen Stellen kontinuierlich, um unseren Mitgliedern bestmögliche berufsorientierte
     Unterstützung bieten zu können.

     Zentrales Thema im letzten Jahr und bis jetzt ist die anstehende Novellierung des Nie-
     dersächsischen Ingenieurgesetzes. Die Ingenieurkammer Niedersachsen verfolgt das Ziel,
     die gemeinwohlorientierte Weiterentwicklung des Fachrechts mit der Stärkung qualitäts-
     sichernder Elemente sicherzustellen.

     Wir danken unseren Mitgliedern, die sich ehrenamtlich in den Ausschüssen und Arbeits-
     kreisen für den Berufsstand engagiert haben. Die berufsständische Selbstverwaltung lebt
     vom konstruktiven fachlichen Austausch und kollegialem Zusammenwirken, erst recht im
     Wahljahr. Im Spätherbst wählt die Ingenieurkammer ihre 7. Vertreterversammlung. Nehmen
     Sie die Gelegenheit wahr und unterstützen Sie uns an der Seite von Politik, Gesellschaft,
     Wissenschaft und Wirtschaft.

     Wir freuen uns auf den Kontakt und das Miteinander.

     Jens Leuckel
     Hauptgeschäftsführer Ingenieurkammer Niedersachsen

     Michael Knorn
     Geschäftsführer Ingenieurkammer Niedersachsen

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2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
| Vorwort
 Sehr geehrte Mitglieder,
 verehrte Leserinnen und Leser,

 weiterhin bestimmt COVID-19 unseren Alltag. Viele
 unter uns sind inzwischen geimpft und nach über
 sechs Monaten gibt es aktuell Lockerungen, auf die
 viele gewartet haben. Verhaltener Blick nach vorn – das
 zeigte auch die vierte Corona-Kurzumfrage der Bundes-
 ingenieurkammer: In den Ingenieurbüros zeichnet
 sich eine leichte Stabilisierung ab, negative Folgen
 sind jedoch weiterhin spürbar. Eine Verschlechterung
 der wirtschaftlichen Lage befürchten vor allem Büros
 mit gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern.
 Hier muss sichergestellt sein, dass die Kommunen
 gestärkt werden und Bau- und Sanierungsprojekte
 nicht ins Stocken geraten.

 Zentrales Thema war für uns, die Ingenieurkammer Niedersachsen, die Novelle des Nieder-
 sächsischen Ingenieurgesetzes und die aus unserer Sicht wichtigen Anforderungen hinsichtlich
 der Verantwortung, die Ingenieurinnen und Ingenieure tragen. Der Wegfall der Genehmi-
 gungsvorbehalte im Bauvorlagerecht macht unseres Erachtens erforderlich, dass Prävention
 durch Qualifizierung und Überwachung durch die berufsständische Selbstverwaltung, wie
 in zwei Drittel der Bundesländer bereits realisiert, auch in Niedersachsen eingeführt wird.
 Im Sinne der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes können wir daher nur an
 unseren Empfehlungen festhalten. Das sehen zu unserem Bedauern leider nicht alle so. Wir
 sind gespannt auf den politischen Ausgang, der in Kürze ansteht.

 Begeistert hat uns wieder das Engagement der Schülerinnen und Schüler, die an unserem
 Schülerwettbewerb Junior.ING teilgenommen haben. Die Siegermodelle des vergangenen
 Jahres zum Motto „Aussichtsturm – fantasievoll konstruiert“ stellen wir Ihnen nachfolgend
 vor. Seit März ist die Ingenieurkammer Niedersachsen auf Facebook und hier freuen wir uns
 auch auf Ihren Besuch.

 In diesem Jahr wählen wir zum siebten Mal unsere Vertreterversammlung neu. Nutzen Sie
 diese Möglichkeiten, sich für die Interessen unseres Berufsstandes einzusetzen und gestalten
 Sie unseren Zusammenschluss aktiv mit. Die Ingenieurkammer sind Sie – lassen Sie sich als
 Kandidatin oder Kandidat aufstellen. Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, ist jetzt noch Zeit.
 Ihr Engagement ist ein wichtiger Beitrag, um die Bedeutung des Berufsstandes in der Gesell-
 schaft zu stärken. Die Ingenieurkammer Niedersachsen lebt vom Mitmachen. Bringen auch
 Sie Ihre Gedanken ein, arbeiten Sie mit an den für unseren Berufsstand wichtigen Themen
 und gestalten Sie so die Zukunft des Ingenieurberufs in Niedersachsen mit, um das Ansehen
 des Berufsstandes zu fördern, die beruflichen Belange selbst zu regeln und im guten
 Zusammenwirken mit allen am Planen und Bauen Beteiligten gesellschaftlich und wirt-
 schaftlich erfolgreich zu agieren.

 Wir freuen uns auf Sie und das Miteinander in den kommenden Monaten. Bleiben Sie
 weiterhin aufmerksam und vor allem gesund.

 Ihr Hans-Ullrich Kammeyer
 Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen

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2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
| Berufsständische Selbstverwaltung

     Portrait
     Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist die Interessenvertretung der niedersächsischen
     Ingenieurinnen und Ingenieure. Sie wurde 1990 gegründet und zeichnet sich durch die
     Vertretung aller Ingenieurdisziplinen aus. Gesetzliche Grundlage ist das Niedersächsische
     Ingenieurgesetz.

     Im April 2020 blickte die Ingenieurkammer Niedersachsen auf ihr 30-jähriges Bestehen zurück.
     Pandemiebedingt fielen besondere Feierlichkeiten zum Jubiläum im kompletten Jahr aus.

     Die Ingenieurkammer Niedersachsen setzt sich berufspolitisch wie gesellschaftlich in allen
     für den Ingenieurberuf relevanten Fragen- und Themenstellungen aktiv für den Schutz und
     den Qualitätsanspruch des Berufsstandes ein. Sie kooperiert eng mit anderen Kammern,
     Verbänden, Hochschulen, Ministerien und öffentlichen Einrichtungen und Institutionen. Im
     Wirkungsfeld der Ingenieurkammer Niedersachsen steht der Schutz der Berufsbezeichnung.

     Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die Ingenieurkammer mit dem Führen der
     Listen für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure, Entwurfsverfasserinnen und Entwurfs-
     verfasser und Tragwerksplaner und Tragwerksplanerinnen sowie der öffentlichen Bestellung
     und Vereidigung von Sachverständigen im Ingenieurwesen gesetzliche Aufgaben im
     Interesse der Öffentlichkeit und des Verbraucherschutzes. Ihre Mitglieder profitieren von
     umfangreichen Beratungs-, Informations- und Fortbildungsangeboten.

     Die Ingenieurkammer engagiert sich in verschiedenen Kooperationen, um beispielsweise
     die gesellschaftsrelevante Ingenieurverantwortung oder die notwendige Ingenieurnach-
     wuchsförderung voranzutreiben sowie das Zusammenwirken in den Bereichen Baukultur,
     Energie und Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung zu verstärken.

    | Vorstand

     Der aktuelle Vorstand führt die Geschäfte der Ingenieurkammer Niedersachsen für die
     Dauer von fünf Jahren. Er ist seit 2016 und bis 2021 im Amt. Der Vorstand behandelt alle
     für den Berufsstand relevanten Themen im Zusammenhang mit der Berufsausübung wie
     auch der Berufs- und Kammerpolitik. Er beschließt Maßnahmen und trifft Entscheidungen,
     die durch die Geschäftsstelle umgesetzt werden. Der Vorstand kommt in regelmäßigen
     Sitzungen zusammen.

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2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
| Präsident
 Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer
 Geschäftsstelle, Berufspolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Berufsrecht
 Elektrotechnik, Maschinenbau, Energie
 Präsident Bundesingenieurkammer (bis Anfang Oktober 2020)

 Präsident Hans-Ullrich Kammeyer vertrat den Berufsstand über die Landesgrenzen Nieder-
 sachsens hinaus auch als Präsident der Bundesingenieurkammer. Im Oktober 2020 wählten
 die Delegierten der Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz turnusgemäß einen
 neuen Vorstand. Nach achtjähriger Amtszeit trat Hans-Ullrich Kammeyer nicht wieder als
 Präsident an. Neuer Präsident der Bundesingenieurkammer ist der Beratende Ingenieur
 Dr.-Ing. Heinrich Bökamp aus Nordrhein-Westfalen.

| Vizepräsidenten
 Dipl.-Ing. Marlis Bock-Thürnau
 Stellvertretende Vorsitzende Verwaltungsrat des Versorgungwerks
 Mitglieder, Weiterbildung, Sachverständigenwesen
 Vorstandstätigkeiten Sachverständigenausschuss und Eintragungsausschuss
 Dipl.-Ing. Frank Puller
 Vorsitzender des Verwaltungsrates des Versorgungswerks
 Nieders. Ingenieurverbändetag (NIVT), Hochschulkontakte Braunschweig, Vergabe
 Vorstandstätigkeiten Organe des Versorgungswerks

| Vorstandsmitglieder
 Dipl.-Ing. Ralf Jünemann
 Nachwuchsförderung, Arbeitskreis Junge Ingenieure, Handwerk/Bauwirtschaft
 Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns                                                || Jedes Vorstands-
 Digitalisierung, BIM Building Information Modeling                                       mitglied ist für
 Hochschulkontakte Nord-West-Niedersachsen, HOAI, Regionale Entwicklung
                                                                                          mehrere Aufgaben-
 Vorsitzender Stiftung der Ingenieurkammer Niedersachsen
                                                                                          felder verantwortlich ||
 Dipl.-Ing. Michael Rohardt (bis 02.07.2020)
 Finanzen, Hochschulkontakte Hannover
 Vorstandstätigkeiten Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss
 Dipl.-Ing. Andreas Kyrath (ab 02.07.2020)
 Finanzen
 Vorstandstätigkeiten Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss
 Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm
 Nachwuchsförderung, Recht, Interne Ordnungen, Umwelt
 Vorstandstätigkeiten Rechtsausschuss
 Dipl.-Ing. Kai Tamms
 Vermessung/GeoInformation, Arbeitskreis Junge Ingenieure

| Ehrenpräsident
 Dr.-Ing. Werner Meihorst

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2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
| Vertreterversammlung
     Die 6. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen umfasst 50 Personen.
     Sie setzt sich aus 25 Vertreterinnen und Vertretern der Beratenden Ingenieurinnen und Inge-
     nieure und 25 freiwilligen Mitgliedern aus unterschiedlichen Ingenieurdisziplinen zusammen.

     Die Vertreterversammlung beschließt über Satzungen und deren Änderungen, den jährlichen
     Wirtschaftsplan, die Entlastung des Vorstandes und wählt die Mitglieder des Vorstands und
     der Ausschüsse. Sie nimmt Einfluss auf strategische Entwicklungen und berufspolitische
     Entscheidungen. Die Mitglieder verstärken Netzwerkbildungen, engagieren sich in Koopera-
     tionen und nehmen an öffentlichen Veranstaltungen teil. Sie stehen Berufskolleginnen und
     -kollegen für Anregungen und Rücksprachen zur Verfügung.

     Im Jahr 2020 ist die Vertreterversammlung zu ihren Sitzungen im Juli und Dezember online
     zusammengetreten.

     25 Pflichtmitglieder                            25 Freiwillige Mitglieder
     Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure

     Dipl.-Ing.         Matthias Bergmann            Dipl.-Ing.       Mark Bartel
     Dipl.-Ing.         Dietmar Bruchwalski          Dipl.-Ing.       Marlis Bock-Thürnau
     Dipl.-Ing.         Jörg Duensing                Dipl.-Ing.       Carsten Böhme
     Dr.-Ing.           Jeannette Ebers-Ernst        Dipl.-Ing.       Frank Dunker
     Dr.-Ing.           Roland Feix                  Ing. (grad.)     Christian Fahlbusch
     Dipl.-Ing.         Kirstin Flüssmeyer           Prof. Ing.       Dennis Geerdes
     Dr.-Ing.           Joachim Göhlmann             Dipl.-Ing.       Barbara Geisemeyer
     Dipl.-Ing.         Stefan Herzka                Dipl.-Ing.       Gert Gellmers
     Dipl.-Ing.         Hans-Ullrich Kammeyer                         Christian Gerdes M. Eng.
     Dipl.-Ing.         Andreas Kyrath               Dipl.-Ing.       Thomas Herzmann
     Dipl.-Ing.         Ernst-August Münkel          Dr.-Ing.         Ulf Husemann
     Dipl.-Ing.         Karen Mumm                   Dipl.-Ing.       Ralf Jünemann
     Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns       Dipl.-Ing.       Dieter Lux
     Dipl.-Ing.         Frank Puller                 Dipl.-Ing.       Jörg Niehoff
     Dipl.-Ing. (FH)    Sami Rizkallah               Dipl.-Ing. (FH) Jörg Osterloh
     Dipl.-Ing.         Cornelia Roeder                               Jan-Peter Peters B. Eng.
     Dipl.-Ing.         Michael Rohardt              Prof. Dr.-Ing.   Klaus Peters
     Dipl.-Ing.         Peter B. Schmidt                              Michael Günther Pöppe B. Eng.
     Prof. Dr.-Ing.     Rainer Schwerdhelm           Dipl.-Ing.       Hans-Joachim Reimann
     Dr.-Ing.           Carl Stoewahse               Dipl.-Ing.       Hans-Ulrich Rochner
     Dipl.-Ing.         Kai Tamms                    Dipl.-Ing.       Torsten Rogmann
     Dr.-Ing.           Günter Tranel                Dipl.-Ing.       Detlef Stein
     Dipl.-Ing.         Hans-Joachim Unland          Dipl.-Ing.       Vera Stiehler
     Dipl.-Ing. (FH)    Jan von Kiedrowski           Dipl.-Ing.       Burkhard Tiemeier
     Dipl.-Ing.         Wolfgang Wienecke            Dipl.-Ing.       Axel Walter

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2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
| Berufspolitik für Ingenieurinnen und Ingenieure

 Kommunikation zu Zeiten von Corona

 In den Zeiten fehlender berufsständischer Kontakte in Form von Präsenzterminen und
 Zusammenkünften ist die Abstimmung von Institutionen auf elektronischem Wege beson-
 ders wichtig. So fanden die Vorstandssitzungen in Form von Videokonferenzen statt, um
 die berufsständische Arbeit zum Nutzen der Mitglieder effektiv aufrechtzuerhalten. Auch
 Gremiensitzungen der Ingenieurkammer Niedersachsen und auf Bundesebene zwischen
 Bundesingenieurkammer und den Länderingenieurkammern wurden in Videokonferenzen
 abgehalten. Dies machte erforderlich, dass nicht nur die technischen Voraussetzungen
 innerhalb von kurzer Zeit geschaffen worden sind, sondern auch dass die Abläufe bei der
 Willensbildung in der Geschäftsstelle neu organisiert werden mussten. Insoweit profitierte
 die Ingenieurkammer Niedersachsen von der bereits vor einigen Jahren vollzogenen Moder-
 nisierung ihrer elektronischen Kommunikationsmittel.

 Fortentwicklung der Fachgesetze

 Novellierung Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG)
 Eine für die Ingenieurkammer wesentliche Gesetzesänderung ist die zu erwartende Novelle
 des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG). Die Gespräche mit dem zuständigen
 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) wurden fortgesetzt.
 Zentrale Anliegen sind die Einbindung der in der Ingenieurkammer listengeführten Ent-
 wurfsverfasser in die Selbstverwaltung, die weitere Definition der Berufsaufgaben sowie
 die Verankerung einer obligatorischen Fortbildungspflicht. Auch die Einrichtung eines Fach-
 registers wurde als Alternative zur bundesweit diskutierten Fragestellung der Schaffung
 eines Fachingenieurs erörtert.

 Zur Verbesserung der Präventionen in der Bauvorlage sollen die Bauvorlageberechtigten
 unter die Berufspflichten der jeweiligen Kammern fallen, eine Haftpflichtversicherung
 unterhalten und einer ständigen Fortbildungsverpflichtung unterzogen werden. Der
 Gesetzentwurf beinhaltet die obligatorische Einbindung der Bauvorlageberechtigten in die
 berufsständische Selbstverwaltung und somit die Weiterbildungsverpflichtung. Der Dienst-
 leistungsempfänger wird damit besser geschützt, materielle Ressourcen werden geschont.
 Im Dezember 2020 hat die Ingenieurkammer Niedersachsen das Anliegen gegenüber dem
 Wirtschaftsminister auch gegen politische Stellungnahmen verschiedener Akteure vertreten
 und nach Rücksprache mit der Handwerkskammer modifiziert.

 Ebenso soll das Fachrecht den Mitgliedern der Kammern ermöglichen, vertiefte Kennt-
 nisse und Fertigkeiten für breite Verkehrskreise durch die Eintragung in ein sogenanntes
 Fachregister stärker sichtbar zu machen. In einigen Bundesländern ist die Berufsbezeichnung
 Fachingenieur eingeführt worden, die Meinungsbildung der Ingenieurkammern ist in
 Deutschland jedoch zu diesem Thema sehr geteilt. Ziel ist es nach außen hin zu dokumen-
 tieren, dass die Fachgruppeneingetragenen aufgrund des Anforderungsprofils mit den in
 z. B. Hessen bereits existierenden Fachingenieuren gleichgesetzt werden.

 Das Ingenieurgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Ingenieurkammer, ihrer
 Organisation und Aufgaben. Daher werden Praxiserfahrungen und Änderungsbedarf in
 einem ständigen Dialog mit dem Aufsichtsministerium diskutiert. Für die Ingenieurkammer
 ist es nach vielen Änderungsvorschlägen und zahllosen Diskussionen als Erfolg zu werten,

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2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
dass die Einbindung der listengeführten bauvorlageberechtigten Bauingenieure (Liste der
     Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser in der Fachrichtung Bauingenieurwesen)
     im Entwurf vorgesehen ist. Die Ingenieurkammer hat eine umfangreiche Stellungnahme
     abgegeben und hofft, dass das Gesetzgebungsverfahren im Niedersächsischen Landtag von
     Erfolg beschieden sein wird. Ferner sind im Gesetzesentwurf die Neufassung des Kataloges
     der Berufsaufgaben, die Möglichkeit der Schaffung einer Fortbildungssatzung mit Über-
     wachung der Fortbildungsverpflichtung sowie die Einführung von Fachregistern vorgesehen.
     Weiterhin werden die Kosten für die Berufsgerichtsbarkeit verankert und redaktionelle
     Änderungen vorgenommen.

     Eine direkte Auswirkung auf die berufsständische Selbstverwaltung hat die notwendige
     Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2018/958 des Europäischen
     Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor
     Erlass neuer Berufsreglementierungen), soweit öffentlich-rechtliche Körperschaften auf-
     grund von Landesrecht über die Befugnis zur Rechtssetzung im Hinblick auf Berufsregle-
     mentierungen verfügen. Auch die Ingenieurkammer wird im Rahmen ihres Satzungsrechts
     verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie einzuhalten. In ihrer Stellungnahme setzte sich die
     Ingenieurkammer dafür ein, dass eine strikte Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgt. Haben
     Satzungen direkte Auswirkung auf Berufszugangs- oder Berufsausübungsregelungen, sind
     die Vorgaben der Richtlinie bei Neufassung oder Änderung von Satzungen hinsichtlich der
     Beteiligungserfordernisse und weiterer Anforderungen zu beachten. Die Zusammenarbeit
     mit der Aufsichtsbehörde stellte sich als außerordentlich konstruktiv dar.

     Die Pandemie, die das öffentliche Leben und auch die Sitzungsarbeit der Ingenieurkammer
     stark beeinträchtigt, zeigte auf, dass weitere Ergänzungen des Ingenieurgesetzes erforderlich
     waren. Bisher sind die Sitzungen der Vertreterversammlung vom Gesetz her als Präsenz-
     veranstaltungen festgelegt. Für die wirksame Beschlussfassung ist die Anwesenheit der Mit-
     glieder vor Ort erforderlich. In der Novelle soll vorgesehen werden, dass unter besonderen
     Umständen eine Sitzung auch als Videokonferenz stattfinden kann. Künftig soll dies auch
     Berücksichtigung in der Hauptsatzung finden.

     Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
     Die NBauO ist einem ständigen Wandel unterworfen. Erst im Juli 2020 erfolgte eine Ände-
     rung u. a. im Hinblick auf die Entwurfsverfasserqualifikation von Landschaftsarchitekten. Es
     standen Änderungen zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum sowie Änderungen
     von Abstandsregelungen in der Diskussion des Niedersächsischen Landtags. Derzeit sind
     zusätzliche redaktionelle Klarstellungen geplant. Die Ingenieurkammer Niedersachsen
     begleitet die Diskussionen und Änderungsvorstellungen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung
     war ein Landtagsbeschluss noch nicht erfolgt.

     Im Zuge der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren ist geplant, neben der NBauO
     auch die Bauvorlagenverordnung zu ändern und den Bedürfnissen eines digitalen Bau-
     antrags anzupassen. Die Ingenieurkammer ist in die Beratungen einbezogen.

     Entwicklungen HOAI

     Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG)
     Der Europäische Gerichtshof hatte 2019 die Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen
     in der HOAI für mit europäischem Recht unvereinbar erklärt. Das Gesetz zur Regelung von
     Ingenieur- und Architektenleistungen aus dem Jahr 1971 ermächtigte die Bundesregierung
     eine Honorarordnung für Ingenieure und Architekten zu erlassen, in der die Festlegung

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von Mindest- bzw. Höchstsätzen erfolgt. Aus dem angesprochenen Urteil folgte die Not-
wendigkeit, dieses Gesetz zu ändern. Zum Gesetzesentwurf ArchLG nahm die Ingenieur-
kammer Niedersachsen gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Arbeit, Wirt-
schaft, Verkehr und Digitalisierung im August Stellung. Inhaltlich wurde auf die gemeinsame
Stellungnahme des AHO, der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer
zum Regierungsentwurf Bezug genommen. Der Entwurf sah vor, die Honorartafeln der
HOAI künftig als Honorarorientierung auszugestalten. Der Bundestag stimmte am 8. Oktober
2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des ArchLG zu. Das Gesetz enthält
neben Anpassungen an die Vergabeverordnung auch die wesentlichen Grundlagen für eine
Neufassung der HOAI.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Das Bundeskabinett hat im September 2020 den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure beschlossen. Damit setzte die Bundesregierung das Urteil des Euro-
päischen Gerichtshofs um, mit dem die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der
HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt worden waren. Die neue
Honorarordnung trägt den Vorgaben Rechnung, die der Europäische Gerichtshof in seinem
Urteil aufgezeigt hatte. So sieht sie konkret vor, dass die Honorare für Architekten- und
Ingenieurleistungen künftig frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe
der HOAI können von den Vertragsparteien dabei zur Honorarermittlung herangezogen
werden und eine Richtschnur bieten. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI
Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für
den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wird, gilt der sogenannte
Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht. Auch
künftig kann daher die HOAI als Orientierungsrahmen für die Kalkulation von Architekten-
und Ingenieurhonoraren dienen.

Bei ihrer Stellungnahme gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wies die Ingenieurkammer Niedersachsen insbesondere
darauf hin, in der Verordnung selbst einen Hinweis zu geben, dass die nach der HOAI ermit-
telten Honorare angemessen sind. Der Bundesrat stimmte dem Entwurf am 6. November
2020 zu. Der angesprochene Angemessenheitshinweis fehlt zwar, ergibt sich jedoch aus der
Begründung der Verordnung sowie der Ermächtigungsgrundlage (ArchLG). Die HOAI in der
Neufassung trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Ingenieurkammer wird sich in der Gremien-
arbeit weiterhin dafür einsetzen, dass bei Vergaben verstärkt auf die Qualität geachtet
wird – und nicht der Preis das allein entscheidende Merkmal ist.

Weitere Gesetze und Verordnungen

Änderungen des Vergaberechts
Mit Beginn der Covid-19-Pandemie zeigte sich die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bewäl-
tigung der wirtschaftlichen Folgen zu ergreifen. Öffentliche Investitionen sollten schneller
umgesetzt werden, vor allem in den Bereichen dringend erforderlicher Beschaffungen zum
Schutz der Bevölkerung. Aufgrund von Lieferengpässen verzögerten sich unter anderem
auch Bauvorhaben. So wurden Erleichterungen im Vergabeverfahren hinsichtlich der Wert-
grenzen beschlossen.

Auch in Niedersachsen wurde die Wertgrenzenverordnung entsprechend angepasst. Die
Ingenieurkammer Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass Erleichterungen von Vergabe-
verfahren in der aktuellen Situation angebracht sein können. Die Grundsätze eines fairen

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Wettbewerbsverfahrens sollten jedoch nicht längerfristig aufgegeben werden, so dass Ver-
     längerungen über den vorgesehenen Zeitraum hinaus jeweils gründlich überlegt werden
     sollten. Die dauerhafte Heraufsetzung der Wertgrenzen kann dazu führen, dass häufiger
     große Büros bevorzugt werden. Das Anliegen des Vergaberechts, auch neu gegründeten
     und kleineren Ingenieurbüros eine Chance einzuräumen, würde dadurch unter Umständen
     konterkariert.

     Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise wurden für einen begrenzten
     Zeitraum Änderungen am Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) vor-
     genommen. Die Ingenieurkammer hat sich stets dahingehend positioniert, dass die frei-
     beruflichen Leistungen der Planerinnen und Planer nicht vom Geltungsbereich des NTVerG
     erfasst sind und weitere Änderungen nicht den Bürokratieaufwand erhöhen dürften.

     Justizvollzugs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
     Die geplante Novelle hatte direkte Auswirkungen auf die Sachverständigenvergütungen –
     es erfolgte eine Abstimmung mit der Bundesingenieurkammer. Das zuständige Bundes-
     ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz betonte in der Begründung für den vorge-
     legten Gesetzesentwurf, dass es dringend erforderlich sei, die Honorare für Sachverständige
     zu erhöhen, da sonst die Gefahr bestünde, dass geeignete und befähigte Sachverständige
     nicht mehr bereit seien für Gerichte zu arbeiten. Die Honorarsätze wurden zuletzt am
     1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die Novelle sieht Erhöhungen
     der Honorare und der Nebenkosten vor.

     Verpflichtung zu digitalen Rechnungen
     Durch die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr wurden
     Einzelheiten des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informations-
     sicherheit (NDIG) umgesetzt, was die Verpflichtung zur Entgegennahme digitaler Rech-
     nungen betrifft. Der geplanten Verordnung konnte die Ingenieurkammer zustimmen und
     unterbreitete einen Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschlag. Die Verordnung wurde zum
     18.04.2020 umgesetzt.

     Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
     Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG), zu dessen Änderung sich
     die Ingenieurkammer im Vorjahr positioniert hatte, war Ausgangslage für zwei Verord-
     nungen, zu denen die Ingenieurkammer im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung
     bezog. Die Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung (NBGleiSVO) soll dafür sorgen,
     dass eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird, die sich mit Fragen der Gleichstellung von
     Behinderten beschäftigt. Die Ingenieurkammer unterbreitete Vorschläge zur Präzisierung
     einiger Regelungen.

     Auch der Entwurf einer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
     (Niedersächsische Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung) – Niedersächsische BITV
     trägt dem Ziel Rechnung, Barrierefreiheit auch im Rahmen der digitalen Techniken, zum
     Beispiel für Webseiten umzusetzen. Beide Regelungen sind nach Umsetzung für die Ingenieur-
     kammer als Körperschaft Öffentlichen Rechts verbindlich.

     Wohnraumbeschaffung
     Im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem zuständigen Ministerium für Umwelt,
     Energie, Bauen und Klimaschutz nahm die Ingenieurkammer Stellung zum geplanten
     Niedersächsischen Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG). Der
     Gesetzentwurf ist im Zusammenhang mit den vorgesehenen Änderungen der Bauordnung
     zu sehen und wird derzeit im Landtag behandelt.

12
Auf Bundesebene erfolgte eine engere Zusammenarbeit zu den geplanten Novellen des
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung von Bau-
land. Im Hinblick auf zu erwartende Änderungen des Niedersächsischen Berufsqualifikations-
feststellungsgesetzes wurden mögliche Auswirkungen geprüft.

Berufsbezeichnungen

Berufsbezeichnungsrecht
Die geschützte Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ steht in Deutschland
und weltweit für hoch qualifizierte Ausbildung und ingenieurwissenschaftlichen tech-
nischen Sachverstand. Sie ist daher eine Bezeichnung, die von Absolventinnen und Absol-
venten technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge angestrebt wird. Die Ingenieur-
kammer Niedersachsen ist die zuständige Stelle für die Berufsbezeichnung „Ingenieur“
oder „Ingenieurin“ und kann für Absolventen und Absolventinnen dieser Fachrichtungen
bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung
ausstellen. Zahlreiche Anfragen und Beratungen zur Berufsbezeichnung sowohl von
Studierenden, Absolvierenden und Arbeitgebern konnten erfolgreich abgewickelt werden.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen hat 2020 603 Bescheinigungen zum Führen der
Berufsbezeichnung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist eine sinnvolle Ergänzung der
Abschlusszeugnisse für Absolvierende und ermöglicht zukünftigen Arbeitgebern, den Studien-
gang bzw. den Abschluss schnell und qualitätsgeprüft einem ingenieurwissenschaftlichen
Studium zuzuordnen.

Genehmigungsverfahren zur Berufsanerkennung
Die Fallzahlen der Personen, die im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben und in
Niedersachsen unter der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ tätig werden
wollen, blieb auf dem Niveau des Vorjahres. Die Anzahl der Anträge lag bei 282 Personen,
die die Anerkennung beantragt und in den überwiegenden Fällen auch eine Genehmigung
zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung erhalten haben. In 218 Fällen wurden
Genehmigungen erteilt, in 20 Fällen wurde der Antrag abgelehnt oder nach Ablehnungs-
androhung der Antrag zurückgezogen. 44 Fälle sind noch offen. Der Anteil der Antrag-
stellerinnen lag bei 41 Prozent. Die meisten vorgelegten Abschlüsse kamen aus Syrien,
dem Iran und der Türkei. Die Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Elektrotechnik und
Maschinenbau waren am stärksten vertreten.

                                                                                             13
| Ingenieurnachwuchs und MINT-Bildung

      Die Ingenieurkammer Niedersachsen engagiert sich auf zahlreichen Ebenen für den Ingenieur­-
      nachwuchs. Mit vielfältigen Kooperationsprojekten fördert sie das Interesse der jüngeren
      Generation an MINT-Fächern sowie an Studiengängen der Ingenieur- und Naturwissen-
      schaften. Hier erfreute sich der eigene Schülerwettbewerb Junior.ING im zweiten Jahr
      steigender Beliebtheit. Den Kontakt zu Studierenden befördert die Ingenieurkammer bei
      Absolventenfeiern und mit ihrem ClubING.

      Schülerwettbewerb Junior.ING 2019/2020 |
      Aussichtsturm – fantasievoll konstruiert

      Das Wettbewerbsmotto Aussichtsturm – fantasievoll konstruiert hat dem Schülerwett-
      bewerb Junior.ING der Ingenieurkammer Niedersachsen im zweiten Jahr ein fantastisches
      Ergebnis beschert: Insgesamt 138 Türme wurden bis Ende Februar eingereicht. 360 Schüler­
      innen und Schüler aus 40 Schulen beteiligten sich. Die Ingenieurkammer Niedersachsen
      vergibt den Preis in den Alterskategorien I, Klasse 5 bis 8, und II, Klasse 9 bis 13.

      Siegermodell Alterskategorie I             Siegermodell Alterskategorie II

      Die Corona-Pandemie durchkreuzte auch hier die Pläne und der erste Lockdown zwang
      uns in die Pause: Sowohl die Jurysitzung im März als auch eine Preisverleihung wie im
      Vorjahr konnten coronabedingt nicht durchgeführt werden. Diese fiel im April ersatzlos
      aus. Die siebenköpfige Jury traf final im Juli in ihrer digitalen Sitzung die Entscheidungen.
      15 Länderingenieurkammern richten den Schülerwettbewerb mittlerweile aus. Die Bundes-
      preisverleihung in Berlin im Juni fiel ebenfalls aus.

14
Der Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammer Niedersachsen steht unter der
Schirmherrschaft des Niedersächsischen Kultusministeriums und wird von der Stiftung
NiedersachsenMetall, dem VDI Landesverband Niedersachsen und VDE Hannover sowie
der Hochschule Hannover unterstützt.

Der Wettbewerb wird jährlich zu Beginn des neuen Schuljahrs nach den Sommerferien
ausgelobt. Der Startschuss zum Folgewettbewerb Junior.ING 2020/2021 fiel im September.
Die Schülerinnen und Schüler wurden aufgerufen, ein Stadiondach zu entwerfen.
Informationen sind auf unserer Website www.ingenieurkammer.de und direkt unter
www.junioring.ingenieure.de zu finden.

Lust auf Technik

Die Ingenieurkammer Niedersachsen engagiert sich mit der Stiftung NiedersachsenMetall
sowie Ingenieur- und Wirtschaftsverbänden im Steuerkreis „Lust auf Technik“ für die
Förderung von Technikbildung und technischem Nachwuchs in den Schulen. Der Koope-
rationsverbund ist mit Initiativen zur Förderung des naturwissenschaftlichen Unterrichts
aktiv und bringt dazu auch den Newsletter TTS | Treffpunkt Technik in der Schule mit
Informationen über Technik und Wirtschaft, Tipps und Hinweisen zu Technikangeboten
und praktischen Beispielen aus dem Unterricht für MINT-Lehrkräfte heraus.

2020 kam es anders als geplant: Die Corona-Pandemie bremste die Aktivitäten vollends
aus. Die für den Zeitraum vom 10. bis 18. Juli 2021 vorgesehene IdeenExpo wurde im
Planungsjahr abgesagt. Erst 2022 soll die nächste IdeenExpo als Präsenzveranstaltung vom
2. bis zum 10. Juli 2022 in Hannover auf dem Messegelände stattfinden. Ebenso entfiel die
Technik verbindet 2020 im November.

Ingenieurunterricht

Das Gymnasium Langenhagen setzte das Projekt Ingenieurunterricht im Schuljahr 2019 / 2020
fort. 2018 als Projekt zum Thema Brückenbau in der 8. Klasse initiiert, findet der Ingenieur-
unterricht am Gymnasium Langenhagen mittlerweile auch in der 9. und 10. Klasse statt.
Zwei Mitglieder stellten sich für Vorträge zur Objektplanung und -betreuung sowie für eine
Fragerunde mit den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Einige praktische Demon-
strationen konnten auch hier aufgrund der Corona-Einschränkungen leider nicht mehr
durchgeführt werden. Im Ingenieurprofil ging es in Klasse 9 mit dem Modul Objekt- und
Gebäudeplanung um Dichtigkeitsprüfung, Lüftungsanlagen und Brandschutz. Im Jahrgang
10 beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler erstmals mit dem Thema Verkehrs-
planung und Verkehrsführung und dem Verkehr der Zukunft.

Das Projekt Ingenieurunterricht zielt darauf ab, technische Kompetenzen von Schüle-
rinnen und Schülern zu fördern und aufzuzeigen, wie interessant und abwechslungs-
reich der Ingenieurberuf ist und welche konkreten Themenbereiche sowie Arbeitsfelder
es gibt.

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Club bING

     ClubbING ist das Nachwuchsprogramm der Ingenieurkammer Niedersachsen, das sich gezielt
     an Bachelorstudierende wendet und den Austausch zwischen Studierenden und erfahrenen
     Ingenieurkolleginnen und -kollegen fördert. In diesem Rahmen führte der ClubbING in den
     vergangenen Jahren mehrfach Exkursionen zu ausgewählten interessanten Baustellen,
     Bauwerken oder Produktionsstätten durch. Studierende gewannen Einblicke in das Arbeits-
     leben und die Praxis, in konkrete Aufgabenstellungen, Probleme und die dafür erarbeiteten
     Lösungen und kamen darüber hinaus in berufliche Kontakte und den fachlichen Austausch.

     Die ClubbING-Exkursionen konnten aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie
     2020 nicht durchgeführt werden. Einige Planungen fallen durch Baufortschritte ersatzlos
     aus, andere werden in die Planungen 2021 übernommen. Die Durchführung und weiteren
     Planungen sind vom pandemischen Geschehen abhängig. Die Ingenieurkammer Nieder-
     sachsen dankt den Mitgliedern des Arbeitskreises Junge Ingenieure für ihre Vorschläge bei
     der Planung von Baustellenbesichtigungen.

     Kontakte mit Hochschulen

     Ein wichtiges Anliegen der Ingenieurkammer ist es, den Kontakt mit den niedersächsischen
     Hochschulen auszubauen. Es gilt nicht nur die Absolventen und Absolventinnen anzusprechen
     oder die Beratung zur Mitgliedschaft zu führen. Ziel ist es vielmehr, bereits im Studium
     über die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ und zur Mit-
     gliedschaft zu informieren. Das Konzept wird weiter ausgebaut und die Gespräche mit den
     Vertretern der niedersächsischen Hochschulen intensiviert.

16
| Beruf und Recht
 Rechtswesen | Recht für Ingenieurinnen und Ingenieure

 Die Ingenieurkammer Niedersachsen erteilt Auskunft in Rechtsangelegenheiten. Die Band-
 breite reicht von der Mitgliederrechtsberatung über das Berufsbezeichnungsrecht bis hin zu
 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren. Für die Ingenieurkammer Niedersachsen wird das
 Sachgebiet vor allem im Rahmen der Erarbeitung in Anhörungen zu Gesetzesinitiativen des
 Landes beteiligt.

 Die Ingenieurkammer Niedersachsen vertritt die Interessen der Gesamtheit der Mitglieder
 in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts, der Anwendung
 und Durchsetzung der HOAI, des Sachverständigenrechts sowie des Gesetzes gegen den
 unlauteren Wettbewerb. Zu diesen und weiteren Themen erscheinen regelmäßig aktuelle
 Rechtshinweise auf der Webseite und in den Ingenieurnachrichten. Für die Mitglieder
 der Ingenieurkammer besteht die Möglichkeit, eine kostenlose juristische Erstberatung in
 Fragen der Berufsausübung wahrzunehmen.

 Diese Form der Mitgliederberatung wurde noch stärker als bisher in Anspruch genommen.
 Von Beginn der Corona-Krise an stellte die Ingenieurkammer Niedersachsen aktuelle Infor-
 mationen und Hinweise zur Sicherheitslage gesondert auf ihrer Homepage zur Verfügung,
 hier vor allem zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen in den Ingenieurbüros, zur Abwicklung
 von Terminen vor Ort sowie zu rechtlichen Auswirkungen bei Verzögerungen im Bauablauf.

 Die Pandemie-Lage spiegelte sich auch in den Beratungsschwerpunkten wider:
 ■ aktuelle finanzielle und wirtschaftliche Hilfestellungen in Niedersachsen
   und des Bundes
 ■ Rechnungsstellung im Zuge der Mehrwertsteuerabsenkung unter besonderer
   Berücksichtigung von Ingenieurverträgen
 ■ Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsanforderungen im Rahmen
   aktueller Hygienebestimmungen
 ■ aktuelle Änderungen des Vergaberechts, Änderung der Verfahren, Wertgrenzen,
 ■ Durchführung von Ortsterminen durch Sachverständige unter Einhaltung
   der geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

 Darüber hinaus erstreckte sich die Mitgliederberatung auf das Gesellschaftsrecht, Öffent-
 liches Baurecht, Vertragsrecht und Vertragsabwicklung, Vergabe, HOAI, Berufsrecht wie
 Werbung, Wettbewerb, Datenschutzrecht, Sachverständigenrecht einschließlich Vergü-
 tungsrecht, Zivilprozessrecht einschließlich JVEG und Fragen zur Berufsbezeichnung und
 dem Schutz der Berufsbezeichnung. Die Angebote der Rechtsberatung für Mitglieder vor
 Ort im Rahmen von Beratertagen mussten coronabedingt leider ausfallen. Zur Stärkung der
 Beratungsangebote werden derzeit weitere Konzepte erarbeitet.

 Die Ingenieurkammer ist Beschwerdestelle in den Fällen, in denen sich Auftraggeber oder
 andere Betroffene bei Konflikten mit einem Kammermitglied an die Ingenieurkammer
 wenden. Die Ingenieurkammer beurteilt das Verhalten ihrer Mitglieder im Rahmen eines
 Beschwerdeverfahrens ausschließlich unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten. Darüber
 hinaus ist die Ingenieurkammer Niedersachsen für die von ihr bestellten und vereidigten
 Sachverständigen Ansprechpartner, auch für den Bereich der Einhaltung von Rechtspflichten.
 Im Berichtszeitraum konnten drei Beschwerdeverfahren abgeschlossen werden, vier weitere
 blieben noch anhängig.

                                                                                              17
Die Ingenieurkammer unterhält als ständigen Ausschuss einen Schlichtungsausschuss, der
     die Aufgabe hat, bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Ingenieurkammer Nieder-
     sachsen, die sich aus der Berufstätigkeit ergeben, im Einvernehmen mit den Beteiligten auf
     gütlichem Wege einen Vergleich herbeizuführen oder einen Schiedsspruch zu fällen. Das
     Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen Antrag eingeleitet, dies setzt voraus, dass
     sämtliche Beteiligte ihr Einverständnis hierzu erklären. Im Berichtszeitraum gab es keine
     Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Dem gegenüber stand eine Vielzahl
     von Beratungsfällen zum Thema „Außergerichtliche Streitbeilegung“.

     Das Sachgebiet Recht berät zudem den Vorstand und die Gremien in diversen Rechtsange-
     legenheiten. Die Betreuung der Gerichtsverfahren ist zudem eine der Kernaufgaben des
     Sachgebietes, vor allem in Angelegenheiten grundlegender berufsrechtlicher Bedeutung.

     Die Ingenieurkammer setzt sich für einen lauteren und fairen Wettbewerb ein und leitet
     aufgrund von Hinweisen aus der Mitgliedschaft Verfahren wegen Verstoßes gegen Wett­
     bewerbsrecht ein. Sie war dabei in folgenden Fällen erfolgreich:

     ■ Unzulässige Werbung mit der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer
     ■ Unverlangt zugesandte Werbung an Kammermitglieder
     ■ Unzulässige Werbemaßnahmen auf Homepage.

     Ein Verfahren aus dem Jahr 2018 ist noch vor dem OLG Celle anhängig. Die Ingenieurkammer
     hat den Vorgang an die Wettbewerbszentrale gegen den unlauteren Wettbewerb abge-
     geben. Es geht dabei um die unlautere Werbung eines Sachverständigen, der unter einem
     Firmennamen auftritt und sich zu Unrecht als geprüfter Sachverständiger bezeichnete. Teil-
     weise konnte hier erstinstanzlich bereits ein Erfolg verbucht werden. In einem weiteren Fall
     hat die Ingenieurkammer durch eigene Recherche erfahren, dass ein Unternehmer mit der
     Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer wirbt – ohne jedoch Mitglied zu sein.

     Tätigkeitsfeld des Sachgebiets ist zudem auch die Schaffung bzw. Anpassung von Satzungs-
     recht. Das Justiziariat prüft auch die Anpassung und Neufassung der Kammerregularien.
     So wurden im Jahr 2020 im Vorgriff auf die Novelle des NIngG Entwürfe für die Änderung
     der Hauptsatzung, für die Schaffung einer Fortbildungssatzung und für verschiedene
     Fachregis­tersatzungen erstellt.

     Die Ingenieurkammer Niedersachsen wird als Träger öffentlicher Belange bei Gesetz-
     gebungsverfahren im Rahmen von Verbändeanhörungen regelmäßig beteiligt. Hierbei gilt
     es diese unter Berücksichtigung berufsständischen Fachwissens im Rahmen des gesetzlichen
     Auftrages, Regelungsentwürfe zu bewerten und Stellungnahmen zu verfassen. Das Sach-
     gebiet berät zusammen mit der Geschäftsführung den Vorstand und die Gremien, insbe-
     sondere auch unter Bezugnahme berufspolitischer Belange.

18
Darüber hinaus wurde die Ingenieurkammer aufgefordert zu folgenden Regelungsmaterien
Stellung zu nehmen:

■ Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2018/958 des Europäischen
    Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
    vor Erlass neuer Berufsreglementierungen)
■   Änderung des Justizvollzugs- und Entschädigungsgesetzes
■   Änderung der Wertgrenzenverordnung
■   Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr
■   Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes
■   Niedersächsische Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung
■   Niedersächsisches Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum
■   Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
■   Änderung der Niedersächsischen Bauordnung
■   Änderung des Vergaberechts aufgrund der Pandemie
■   Änderung der Baugebührenordnung
■   Gesetz zur Mobilisierung von Bauland
■   Immobilienwertermittlungsverordnung
■   Gesetzesinitiative Bürokratieabbau

Auch gegenüber der Bundesingenieurkammer wurden Stellungnahmen zu folgenden
Gesetzesvorhaben abgegeben:

■ Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
■ Änderung der Musterbauordnung

Die Ingenieurkammer unterstützt im Rahmen der Förderung der Rechtspflege die Ausbildung
angehender Volljuristen und -juristinnen, die im Zuge ihrer Ausbildung in verschiedenen
Verwaltungsstationen auch mit den Besonderheiten der berufsständischen Selbstverwaltung
in Berührung treten. Im Jahr 2020 waren drei Referendarinnen zur Ausbildung der Ingenieur-
kammer Niedersachsen zugewiesen.

In enger Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Niedersachsen wird ein Leitfaden für
Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser erarbeitet. Zielsetzung ist die Verbesserung
der Bauvorlagen und die Qualitätssicherung der Entwurfsverfasser, die von der Landesregie-
rung angestrebt wird. Der Rechtsbereich der Ingenieurkammer Niedersachsen war intensiv
in die Prozesse eingebunden.

Die Ingenieurkammer nimmt ihre gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Sachverständigen-
wesens intensiv wahr. Sie ist nicht nur Bestellungskörperschaft, sondern steht als Ansprech-
partnerin im Rahmen der Beratung der Mitglieder, Gerichten und Behörden zur Verfügung.
Seit vielen Jahren ist es ein Anliegen der Ingenieurkammer, die Zusammenarbeit zwischen
den Gerichten und den Gerichtsgutachtern zu verbessern. Das Justiziariat stellt daher
gemeinsam mit dem Arbeitskreis Außergerichtliche Konfliktlösung Themenkomplexe
zusammen, die immer wieder in den Beratungsgesprächen auftauchen und erörterte diese
mit Sachverständigen der Ingenieurkammer und anderen Bestellungskörperschaften im
Rahmen eines Workshops mit Vertretern des Oberlandesgerichtsbezirks Celle. Die dort
ausgetauschten Erfahrungen wurden in den „Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen
Sachverständigen und Richter/innen des Oberlandesgerichtsbezirks Celle“ als Leitfaden
zusammengestellt und unter anderem an die von der Ingenieurkammer bestellten Sach-
verständigen versandt.

                                                                                               19
| Öffentlich – bestellt – vereidigt
                          Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
                          in der Ingenieurkammer Niedersachsen

  || Stellenwert in der   Die Ingenieurkammer nimmt mit der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
      Öffentlichkeit ||   eine wichtige gesetzliche Aufgabe wahr, indem sie Gerichten, der Wirtschaft, Politik und
                          der breiten Öffentlichkeit Spezialisten für die Einschätzung oder Beurteilung bestimmter
                          Sachverhalte in vielfältigen ingenieurtechnischen Bereichen zur Verfügung stellt. Die
                          unabhängige fachliche Beratung und Information sind in der Schadensermittlung und
                          der Ursachenklärung von größter Bedeutung. Über 150 öffentlich bestellte und vereidigte
                          Sachverständige durch die Ingenieurkammer Niedersachsen sind Beleg für die Relevanz des
                          Sachverständigenwesens.

                          Die Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich
                          geschützt und wird von der Ingenieurkammer Niedersachsen im gesetzlichen Auftrag per-
                          sönlich und fachlich besonders qualifizierten Sachverständigen zuerkannt. Führen darf diese
                          Bezeichnung nur, wer von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Sachverständige
                          bzw. Sachverständiger für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt
                          worden ist.

                          Im Rahmen der gerichtlichen Gutachtertätigkeit nehmen öffentlich bestellte und vereidigte
                          Sachverständige eine wichtige Aufgabe wahr. Richterinnen und Richter können bei ihrer
                          Urteilsfindung auf die Dienstleistung einer unabhängigen und qualifizierten Gutachten-
                          erstellung zurückgreifen. In der privatrechtlichen Beauftragung leisten sie einen erheblichen
                          Beitrag zur Qualität technischer Leistungen und dienen damit dem Verbraucherschutz in
                          besonderer Weise.

         || Besondere     Die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen ist die Zuerkennung einer besonderen Quali-
      Sachkunde und       fikation in einem staatlichen Prüfungsverfahren und damit ein Qualitätssiegel besonderer Art.

persönliche Eignung ||
                          Die Ingenieurkammer Niedersachsen stellt besondere Anforderungen an die öffentliche Bestel-
                          lung und Vereidigung. Vom Antragsteller sind die Besondere Sachkunde in einem bestimmten
                          Bestellungsgebiet, die Fähigkeit zur Erstellung von Gutachten sowie die persönliche Eignung
                          hinsichtlich Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachzuweisen. Die Darstellung kompli-
                          zierter technischer Sachverhalte durch ein nachvollziehbares Gutachten stellt eine besondere
                          Herausforderung dar. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von der
                          Ingenieurkammer Niedersachsen auf ihr besonderes Fachwissen geprüft und müssen auch
                          Kenntnisse über Rechts- und Verfahrensfragen nachweisen.

                 20
Die umfangreich geprüften Anforderungen haben im Berichtsjahr sechs Sachverständige                || Erstbestellungen ||
erfolgreich erfüllt. So konnte der Präsident der Ingenieurkammer nach Beschlussfassung
durch den Vorstand folgende Ingenieure als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverstän-
dige vereidigen:

■ Dipl.-Ing. Volker Dopke – Bestellungsgebiet: Schäden an Gebäuden
■ Lars Fahlbusch M.Eng. – Bestellungsgebiet: Bewertung von Brand-, Explosions-, Sturm-
    und Leitungswasserschäden in und an Gebäuden
■ Dipl. Ing. Ulrich Keller – Bestellungsgebiet: Flächenbefestigungen mit Pflaster und Platten
■ Prof. Dr.-Ing. Volker Krämer – Bestellungsgebiet: Holzbau
■ Stefan Kugler B. Eng. – Bestellungsgebiet: Baubetrieb und Baubetriebswirtschaft
■ Dipl. Ing. (FH) Frank Seidlitz – Bestellungsgebiet: Schäden an Gebäuden

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Ingenieurkammer          || Erneute
Niedersachsen erfolgt in der Regel befristet für die Dauer von fünf Jahren. Auf Antrag kann        Bestellungen ||
sie erneuert werden. Nach Prüfung der Bestellungsvoraussetzungen wurden insgesamt
29 Sachverständige für weitere fünf Jahre bestellt:

■ Prof. Dr.-Ing. Martin Achmus – Bestellungsgebiet: Baugrunduntersuchungen,
    Erd- und Grundbau
■ Dipl.-Ing. Hubertus Böer – Bestellungsgebiet: Gebäude
■ Dipl.-Ing. Heinz Bogon – Bestellungsgebiet: Altlastuntersuchung und -sanierung
■ Dipl.-Ing. Thomas Bovermann – Bestellungsgebiet: Heizungstechnik
■ Dipl. Ing. (FH) Ulrich Brunkhorst – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und
    unbebauten Grundstücken
■   Dipl. Ing. Andreas Büchler – Bestellungsgebiet: Regenwasserversickerung
■   Prof. Dipl. Ing. Harald Burmeier – Bestellungsgebiet: Altlastuntersuchung und -sanierung,
    Deponietechnik
■   Dipl.-Ing. (FH) Lutz Erbe – Bestellungsgebiet: Schaltanlagen/Verteilungen und
    Überspannungsschutzeinrichtungen und Elektrothermografie
■   Dipl.-Ing. (FH) Uwe Gerhardt – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und
    unbebauten Grundstücken
■   Sebastian Graß – Bestellungsgebiet: Fahrzeugschäden und -bewertung
■   Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Carsten-Ulrich Haase – Bestellungsgebiet:
    Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
■   Dipl. Ing. Christiane Hahn – Bestellungsgebiet: Brandschutz
■   Dipl. Ing. Ulrich Heidbrede – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und
    unbebauten Grundstücken
■   Dipl. Ing. Silvia Hein – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und
    unbebauten Grundstücken
■   Dipl.-Ing. Thomas Hoppe – Bestellungsgebiet: Schallimmissionsschutz
■   Dipl. Ing. Gudrun Huhold M. Sc. – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und
    unbebauten Grundstücken
■   Prof. Dr.-Ing. Christian Keindorf – Bestellungsgebiet: Tragkonstruktionen von On- und
    Offshore-Windenergieanlagen
■   Dipl. Ing. (FH) Sven Koss – Bestellungsgebiet: Heizungstechnik
■   Dipl. Ing. Horst Krämer – Bestellungsgebiet: Bewertung bebauter und unbebauter
    Grundstücke
■   Dipl. Ing. (FH) Martin Krentz – Bestellungsgebiet: Bohr-, Injektions- und Düsenstrahltechnik
    im Spezialtiefbau
■   Dipl. Ing. (FH) Matthias Langner – Bestellungsgebiet: Elektrische Gebäudeinstallation/
    Leitungsnetze

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■ Dipl. Ing. Lars Leppers – Bestellungsgebiet: Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik
                        ■ Dipl. Ing. (FH) Mathias Maenicke – Bestellungsgebiet: Sanitärtechnik
                        ■ Dr. rer. nat. Dipl.-Geol. Guido Pelzer – Altlastuntersuchung und -sanierung
                        ■ Dipl. Ing. (FH) Harald Richter – Elektrische Gebäudeinstallation/Leitungsnetze
                        ■ Dipl.-Ing. (FH) Ingo Ricker – Bestellungsgebiet: Schäden an Gebäuden
                        ■ Dipl.-Ing. (FH) Markus Sommer – Bestellungsgebiet: Anlagen zur Nutzung der
                          oberflächennahen Geothermie
                        ■ Dipl. Ing. Stefan Stein – Bestellungsgebiet: Lüftungs- und Klimatechnik
                        ■ Dipl. Ing. Christian Wiebe – Bestellungsgebiet: Mauerwerksbau, Beton- und Stahlbetonbau,
                          Abdichtung, Ausbau/Baukonstruktion

     || Regelung im     Die Ingenieurkammer Niedersachsen unterstützt an der öffentlichen Bestellung interessierte
        Verfahren ||    Ingenieurinnen und Ingenieure durch individuelle Beratung und persönliche Betreuung
                        während des Antragsverfahrens.

     || Die richtigen   Die Benennung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist für die
  Sachverständigen      Öffentlichkeit von hoher Relevanz. Das Sachverständigenverzeichnis der Ingenieurkammer
                        Niedersachsen führt über 200 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in ca. 150
            finden ||
                        unterschiedlichen Sachgebieten, darunter auch öffentlich bestellte und vereidigte Sach-
                        verständige, die von anderen Kammern bestellt sind.

|| Sachverständigen-    Häufig bitten Gerichte die Ingenieurkammer Niedersachsen um Benennung von Sachver-
             suche ||   ständigen. Die Ingenieurkammer Niedersachsen stellt eine Sachverständigensuche bereit, die
                        von Auftraggebern wie Justizbehörden, Versicherungen, der Industrie und Wirtschaft sowie
                        privaten Verbrauchern genutzt werden kann. Die digitale Suche ist über die Website der Inge-
                        nieurkammer Niedersachsen aufrufbar: Unter www.ingenieurkammer.de/ingenieursuche
                        stehen Spezialisten unterschiedlichster Ingenieurfachgebiete zur Verfügung. Unter Auswahl
                        eines Bestellungsgebietes aus der vorgegebenen Liste aller Bestellungsgebiete oder in der
                        Freitextsuche kann gezielt nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
                        gesucht werden.

|| Veranstaltungen ||   Der Sachverständigentag 2020 und die Gesprächskreise und Workshops mit Richterinnen
                        und Richter konnten pandemiebedingt nicht stattfinden.

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