2020 GESCHÄFTSBERICHT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ingenieurkammer Niedersachsen
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GESCHÄFTSBERICHT Ingenieurkammer Niedersachsen | Hohenzollernstr. 52 | 30161 Hannover Geschäftsbericht 2020 2020
| Inhalt 4 Einleitung 5 Vorwort von Präsident Hans-Ullrich Kammeyer 6 Berufsständische Selbstverwaltung 6 Vorstand 8 Vertreterversammlung 9 Politik für Ingenieurinnen und Ingenieure Berufspolitische Zielsetzungen und Kontakte 14 Ingenieurnachwuchs und MINT-Bildung 17 Beruf und Recht Rechtswesen | Recht für Ingenieurinnen und Ingenieure 20 Öffentlich | bestellt | vereidigt Sachverständigenwesen 23 Listen und Verzeichnisse 24 Beratungen | Informationen Beruf und Recht 26 Fortbildung in der Ingenieurkammer Fit im Beruf 27 Ingenieurversorgungswerk Niedersachsen 29 Stiftung der Ingenieurkammer Niedersachsen Ingenieurnachwuchs erhält Auszeichnungen 31 Kommunikation und Öffentlichkeit 34 Veranstaltungen 2020 38 Neue Mitgliedschaften Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure | Freiwillige Mitglieder 40 Jahresabschluss 2020 51 Ausschüsse Ehrenamt in der Ingenieurkammer Niedersachsen 56 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Wir sind für Sie da 3
| Bericht über das Geschäftsjahr 2020 der Ingenieurkammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Sehr geehrte Mitglieder, verehrte Leserinnen und Leser, das vergangene Jahr war geprägt von den Auswirkungen der Corona-Krise, die auch unseren Geschäftsalltag und die Prozesse verändert hat. Unsere Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter konnten mobil von Zuhause arbeiten, interne und externe Sitzungen fanden aus- schließlich digital statt. Dies ist mittlerweile, wie überall beobachtbar, zum „Normalbetrieb“ geworden. Einschränkungen gab es jedoch bei unseren Veranstaltungen. Bedauerlicherweise konnten wir erstmals unseren Neujahrsempfang 2021 nicht durchführen. Der Informationsbedarf war bei unseren Mitgliedern im Corona-Jahr erwartungsgemäß hoch. Unsere Beratungsangebote und Fortbildungsseminare stellten wir digital bereit. Die Mitglieder stiegen mit uns um und nutzten die digitalisierten Angebote umfassend. Seit gut einem halben Jahr gilt auch die neue HOAI. Begleitend wurden unsere Online- Informationsseminare im Vorfeld sehr gut angenommen. Unsere Leistungen verbessern wir an diesen Stellen kontinuierlich, um unseren Mitgliedern bestmögliche berufsorientierte Unterstützung bieten zu können. Zentrales Thema im letzten Jahr und bis jetzt ist die anstehende Novellierung des Nie- dersächsischen Ingenieurgesetzes. Die Ingenieurkammer Niedersachsen verfolgt das Ziel, die gemeinwohlorientierte Weiterentwicklung des Fachrechts mit der Stärkung qualitäts- sichernder Elemente sicherzustellen. Wir danken unseren Mitgliedern, die sich ehrenamtlich in den Ausschüssen und Arbeits- kreisen für den Berufsstand engagiert haben. Die berufsständische Selbstverwaltung lebt vom konstruktiven fachlichen Austausch und kollegialem Zusammenwirken, erst recht im Wahljahr. Im Spätherbst wählt die Ingenieurkammer ihre 7. Vertreterversammlung. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und unterstützen Sie uns an der Seite von Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Wir freuen uns auf den Kontakt und das Miteinander. Jens Leuckel Hauptgeschäftsführer Ingenieurkammer Niedersachsen Michael Knorn Geschäftsführer Ingenieurkammer Niedersachsen 4
| Vorwort Sehr geehrte Mitglieder, verehrte Leserinnen und Leser, weiterhin bestimmt COVID-19 unseren Alltag. Viele unter uns sind inzwischen geimpft und nach über sechs Monaten gibt es aktuell Lockerungen, auf die viele gewartet haben. Verhaltener Blick nach vorn – das zeigte auch die vierte Corona-Kurzumfrage der Bundes- ingenieurkammer: In den Ingenieurbüros zeichnet sich eine leichte Stabilisierung ab, negative Folgen sind jedoch weiterhin spürbar. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage befürchten vor allem Büros mit gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern. Hier muss sichergestellt sein, dass die Kommunen gestärkt werden und Bau- und Sanierungsprojekte nicht ins Stocken geraten. Zentrales Thema war für uns, die Ingenieurkammer Niedersachsen, die Novelle des Nieder- sächsischen Ingenieurgesetzes und die aus unserer Sicht wichtigen Anforderungen hinsichtlich der Verantwortung, die Ingenieurinnen und Ingenieure tragen. Der Wegfall der Genehmi- gungsvorbehalte im Bauvorlagerecht macht unseres Erachtens erforderlich, dass Prävention durch Qualifizierung und Überwachung durch die berufsständische Selbstverwaltung, wie in zwei Drittel der Bundesländer bereits realisiert, auch in Niedersachsen eingeführt wird. Im Sinne der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes können wir daher nur an unseren Empfehlungen festhalten. Das sehen zu unserem Bedauern leider nicht alle so. Wir sind gespannt auf den politischen Ausgang, der in Kürze ansteht. Begeistert hat uns wieder das Engagement der Schülerinnen und Schüler, die an unserem Schülerwettbewerb Junior.ING teilgenommen haben. Die Siegermodelle des vergangenen Jahres zum Motto „Aussichtsturm – fantasievoll konstruiert“ stellen wir Ihnen nachfolgend vor. Seit März ist die Ingenieurkammer Niedersachsen auf Facebook und hier freuen wir uns auch auf Ihren Besuch. In diesem Jahr wählen wir zum siebten Mal unsere Vertreterversammlung neu. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, sich für die Interessen unseres Berufsstandes einzusetzen und gestalten Sie unseren Zusammenschluss aktiv mit. Die Ingenieurkammer sind Sie – lassen Sie sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen. Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, ist jetzt noch Zeit. Ihr Engagement ist ein wichtiger Beitrag, um die Bedeutung des Berufsstandes in der Gesell- schaft zu stärken. Die Ingenieurkammer Niedersachsen lebt vom Mitmachen. Bringen auch Sie Ihre Gedanken ein, arbeiten Sie mit an den für unseren Berufsstand wichtigen Themen und gestalten Sie so die Zukunft des Ingenieurberufs in Niedersachsen mit, um das Ansehen des Berufsstandes zu fördern, die beruflichen Belange selbst zu regeln und im guten Zusammenwirken mit allen am Planen und Bauen Beteiligten gesellschaftlich und wirt- schaftlich erfolgreich zu agieren. Wir freuen uns auf Sie und das Miteinander in den kommenden Monaten. Bleiben Sie weiterhin aufmerksam und vor allem gesund. Ihr Hans-Ullrich Kammeyer Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen 5
| Berufsständische Selbstverwaltung Portrait Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist die Interessenvertretung der niedersächsischen Ingenieurinnen und Ingenieure. Sie wurde 1990 gegründet und zeichnet sich durch die Vertretung aller Ingenieurdisziplinen aus. Gesetzliche Grundlage ist das Niedersächsische Ingenieurgesetz. Im April 2020 blickte die Ingenieurkammer Niedersachsen auf ihr 30-jähriges Bestehen zurück. Pandemiebedingt fielen besondere Feierlichkeiten zum Jubiläum im kompletten Jahr aus. Die Ingenieurkammer Niedersachsen setzt sich berufspolitisch wie gesellschaftlich in allen für den Ingenieurberuf relevanten Fragen- und Themenstellungen aktiv für den Schutz und den Qualitätsanspruch des Berufsstandes ein. Sie kooperiert eng mit anderen Kammern, Verbänden, Hochschulen, Ministerien und öffentlichen Einrichtungen und Institutionen. Im Wirkungsfeld der Ingenieurkammer Niedersachsen steht der Schutz der Berufsbezeichnung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die Ingenieurkammer mit dem Führen der Listen für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure, Entwurfsverfasserinnen und Entwurfs- verfasser und Tragwerksplaner und Tragwerksplanerinnen sowie der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Ingenieurwesen gesetzliche Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit und des Verbraucherschutzes. Ihre Mitglieder profitieren von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Fortbildungsangeboten. Die Ingenieurkammer engagiert sich in verschiedenen Kooperationen, um beispielsweise die gesellschaftsrelevante Ingenieurverantwortung oder die notwendige Ingenieurnach- wuchsförderung voranzutreiben sowie das Zusammenwirken in den Bereichen Baukultur, Energie und Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung zu verstärken. | Vorstand Der aktuelle Vorstand führt die Geschäfte der Ingenieurkammer Niedersachsen für die Dauer von fünf Jahren. Er ist seit 2016 und bis 2021 im Amt. Der Vorstand behandelt alle für den Berufsstand relevanten Themen im Zusammenhang mit der Berufsausübung wie auch der Berufs- und Kammerpolitik. Er beschließt Maßnahmen und trifft Entscheidungen, die durch die Geschäftsstelle umgesetzt werden. Der Vorstand kommt in regelmäßigen Sitzungen zusammen. 6
| Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer Geschäftsstelle, Berufspolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Berufsrecht Elektrotechnik, Maschinenbau, Energie Präsident Bundesingenieurkammer (bis Anfang Oktober 2020) Präsident Hans-Ullrich Kammeyer vertrat den Berufsstand über die Landesgrenzen Nieder- sachsens hinaus auch als Präsident der Bundesingenieurkammer. Im Oktober 2020 wählten die Delegierten der Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz turnusgemäß einen neuen Vorstand. Nach achtjähriger Amtszeit trat Hans-Ullrich Kammeyer nicht wieder als Präsident an. Neuer Präsident der Bundesingenieurkammer ist der Beratende Ingenieur Dr.-Ing. Heinrich Bökamp aus Nordrhein-Westfalen. | Vizepräsidenten Dipl.-Ing. Marlis Bock-Thürnau Stellvertretende Vorsitzende Verwaltungsrat des Versorgungwerks Mitglieder, Weiterbildung, Sachverständigenwesen Vorstandstätigkeiten Sachverständigenausschuss und Eintragungsausschuss Dipl.-Ing. Frank Puller Vorsitzender des Verwaltungsrates des Versorgungswerks Nieders. Ingenieurverbändetag (NIVT), Hochschulkontakte Braunschweig, Vergabe Vorstandstätigkeiten Organe des Versorgungswerks | Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Ralf Jünemann Nachwuchsförderung, Arbeitskreis Junge Ingenieure, Handwerk/Bauwirtschaft Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns || Jedes Vorstands- Digitalisierung, BIM Building Information Modeling mitglied ist für Hochschulkontakte Nord-West-Niedersachsen, HOAI, Regionale Entwicklung mehrere Aufgaben- Vorsitzender Stiftung der Ingenieurkammer Niedersachsen felder verantwortlich || Dipl.-Ing. Michael Rohardt (bis 02.07.2020) Finanzen, Hochschulkontakte Hannover Vorstandstätigkeiten Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss Dipl.-Ing. Andreas Kyrath (ab 02.07.2020) Finanzen Vorstandstätigkeiten Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Nachwuchsförderung, Recht, Interne Ordnungen, Umwelt Vorstandstätigkeiten Rechtsausschuss Dipl.-Ing. Kai Tamms Vermessung/GeoInformation, Arbeitskreis Junge Ingenieure | Ehrenpräsident Dr.-Ing. Werner Meihorst 7
| Vertreterversammlung Die 6. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen umfasst 50 Personen. Sie setzt sich aus 25 Vertreterinnen und Vertretern der Beratenden Ingenieurinnen und Inge- nieure und 25 freiwilligen Mitgliedern aus unterschiedlichen Ingenieurdisziplinen zusammen. Die Vertreterversammlung beschließt über Satzungen und deren Änderungen, den jährlichen Wirtschaftsplan, die Entlastung des Vorstandes und wählt die Mitglieder des Vorstands und der Ausschüsse. Sie nimmt Einfluss auf strategische Entwicklungen und berufspolitische Entscheidungen. Die Mitglieder verstärken Netzwerkbildungen, engagieren sich in Koopera- tionen und nehmen an öffentlichen Veranstaltungen teil. Sie stehen Berufskolleginnen und -kollegen für Anregungen und Rücksprachen zur Verfügung. Im Jahr 2020 ist die Vertreterversammlung zu ihren Sitzungen im Juli und Dezember online zusammengetreten. 25 Pflichtmitglieder 25 Freiwillige Mitglieder Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure Dipl.-Ing. Matthias Bergmann Dipl.-Ing. Mark Bartel Dipl.-Ing. Dietmar Bruchwalski Dipl.-Ing. Marlis Bock-Thürnau Dipl.-Ing. Jörg Duensing Dipl.-Ing. Carsten Böhme Dr.-Ing. Jeannette Ebers-Ernst Dipl.-Ing. Frank Dunker Dr.-Ing. Roland Feix Ing. (grad.) Christian Fahlbusch Dipl.-Ing. Kirstin Flüssmeyer Prof. Ing. Dennis Geerdes Dr.-Ing. Joachim Göhlmann Dipl.-Ing. Barbara Geisemeyer Dipl.-Ing. Stefan Herzka Dipl.-Ing. Gert Gellmers Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer Christian Gerdes M. Eng. Dipl.-Ing. Andreas Kyrath Dipl.-Ing. Thomas Herzmann Dipl.-Ing. Ernst-August Münkel Dr.-Ing. Ulf Husemann Dipl.-Ing. Karen Mumm Dipl.-Ing. Ralf Jünemann Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns Dipl.-Ing. Dieter Lux Dipl.-Ing. Frank Puller Dipl.-Ing. Jörg Niehoff Dipl.-Ing. (FH) Sami Rizkallah Dipl.-Ing. (FH) Jörg Osterloh Dipl.-Ing. Cornelia Roeder Jan-Peter Peters B. Eng. Dipl.-Ing. Michael Rohardt Prof. Dr.-Ing. Klaus Peters Dipl.-Ing. Peter B. Schmidt Michael Günther Pöppe B. Eng. Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Dipl.-Ing. Hans-Joachim Reimann Dr.-Ing. Carl Stoewahse Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Rochner Dipl.-Ing. Kai Tamms Dipl.-Ing. Torsten Rogmann Dr.-Ing. Günter Tranel Dipl.-Ing. Detlef Stein Dipl.-Ing. Hans-Joachim Unland Dipl.-Ing. Vera Stiehler Dipl.-Ing. (FH) Jan von Kiedrowski Dipl.-Ing. Burkhard Tiemeier Dipl.-Ing. Wolfgang Wienecke Dipl.-Ing. Axel Walter 8
| Berufspolitik für Ingenieurinnen und Ingenieure Kommunikation zu Zeiten von Corona In den Zeiten fehlender berufsständischer Kontakte in Form von Präsenzterminen und Zusammenkünften ist die Abstimmung von Institutionen auf elektronischem Wege beson- ders wichtig. So fanden die Vorstandssitzungen in Form von Videokonferenzen statt, um die berufsständische Arbeit zum Nutzen der Mitglieder effektiv aufrechtzuerhalten. Auch Gremiensitzungen der Ingenieurkammer Niedersachsen und auf Bundesebene zwischen Bundesingenieurkammer und den Länderingenieurkammern wurden in Videokonferenzen abgehalten. Dies machte erforderlich, dass nicht nur die technischen Voraussetzungen innerhalb von kurzer Zeit geschaffen worden sind, sondern auch dass die Abläufe bei der Willensbildung in der Geschäftsstelle neu organisiert werden mussten. Insoweit profitierte die Ingenieurkammer Niedersachsen von der bereits vor einigen Jahren vollzogenen Moder- nisierung ihrer elektronischen Kommunikationsmittel. Fortentwicklung der Fachgesetze Novellierung Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG) Eine für die Ingenieurkammer wesentliche Gesetzesänderung ist die zu erwartende Novelle des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG). Die Gespräche mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) wurden fortgesetzt. Zentrale Anliegen sind die Einbindung der in der Ingenieurkammer listengeführten Ent- wurfsverfasser in die Selbstverwaltung, die weitere Definition der Berufsaufgaben sowie die Verankerung einer obligatorischen Fortbildungspflicht. Auch die Einrichtung eines Fach- registers wurde als Alternative zur bundesweit diskutierten Fragestellung der Schaffung eines Fachingenieurs erörtert. Zur Verbesserung der Präventionen in der Bauvorlage sollen die Bauvorlageberechtigten unter die Berufspflichten der jeweiligen Kammern fallen, eine Haftpflichtversicherung unterhalten und einer ständigen Fortbildungsverpflichtung unterzogen werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet die obligatorische Einbindung der Bauvorlageberechtigten in die berufsständische Selbstverwaltung und somit die Weiterbildungsverpflichtung. Der Dienst- leistungsempfänger wird damit besser geschützt, materielle Ressourcen werden geschont. Im Dezember 2020 hat die Ingenieurkammer Niedersachsen das Anliegen gegenüber dem Wirtschaftsminister auch gegen politische Stellungnahmen verschiedener Akteure vertreten und nach Rücksprache mit der Handwerkskammer modifiziert. Ebenso soll das Fachrecht den Mitgliedern der Kammern ermöglichen, vertiefte Kennt- nisse und Fertigkeiten für breite Verkehrskreise durch die Eintragung in ein sogenanntes Fachregister stärker sichtbar zu machen. In einigen Bundesländern ist die Berufsbezeichnung Fachingenieur eingeführt worden, die Meinungsbildung der Ingenieurkammern ist in Deutschland jedoch zu diesem Thema sehr geteilt. Ziel ist es nach außen hin zu dokumen- tieren, dass die Fachgruppeneingetragenen aufgrund des Anforderungsprofils mit den in z. B. Hessen bereits existierenden Fachingenieuren gleichgesetzt werden. Das Ingenieurgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Ingenieurkammer, ihrer Organisation und Aufgaben. Daher werden Praxiserfahrungen und Änderungsbedarf in einem ständigen Dialog mit dem Aufsichtsministerium diskutiert. Für die Ingenieurkammer ist es nach vielen Änderungsvorschlägen und zahllosen Diskussionen als Erfolg zu werten, 9
dass die Einbindung der listengeführten bauvorlageberechtigten Bauingenieure (Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser in der Fachrichtung Bauingenieurwesen) im Entwurf vorgesehen ist. Die Ingenieurkammer hat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und hofft, dass das Gesetzgebungsverfahren im Niedersächsischen Landtag von Erfolg beschieden sein wird. Ferner sind im Gesetzesentwurf die Neufassung des Kataloges der Berufsaufgaben, die Möglichkeit der Schaffung einer Fortbildungssatzung mit Über- wachung der Fortbildungsverpflichtung sowie die Einführung von Fachregistern vorgesehen. Weiterhin werden die Kosten für die Berufsgerichtsbarkeit verankert und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Eine direkte Auswirkung auf die berufsständische Selbstverwaltung hat die notwendige Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen), soweit öffentlich-rechtliche Körperschaften auf- grund von Landesrecht über die Befugnis zur Rechtssetzung im Hinblick auf Berufsregle- mentierungen verfügen. Auch die Ingenieurkammer wird im Rahmen ihres Satzungsrechts verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie einzuhalten. In ihrer Stellungnahme setzte sich die Ingenieurkammer dafür ein, dass eine strikte Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgt. Haben Satzungen direkte Auswirkung auf Berufszugangs- oder Berufsausübungsregelungen, sind die Vorgaben der Richtlinie bei Neufassung oder Änderung von Satzungen hinsichtlich der Beteiligungserfordernisse und weiterer Anforderungen zu beachten. Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde stellte sich als außerordentlich konstruktiv dar. Die Pandemie, die das öffentliche Leben und auch die Sitzungsarbeit der Ingenieurkammer stark beeinträchtigt, zeigte auf, dass weitere Ergänzungen des Ingenieurgesetzes erforderlich waren. Bisher sind die Sitzungen der Vertreterversammlung vom Gesetz her als Präsenz- veranstaltungen festgelegt. Für die wirksame Beschlussfassung ist die Anwesenheit der Mit- glieder vor Ort erforderlich. In der Novelle soll vorgesehen werden, dass unter besonderen Umständen eine Sitzung auch als Videokonferenz stattfinden kann. Künftig soll dies auch Berücksichtigung in der Hauptsatzung finden. Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Die NBauO ist einem ständigen Wandel unterworfen. Erst im Juli 2020 erfolgte eine Ände- rung u. a. im Hinblick auf die Entwurfsverfasserqualifikation von Landschaftsarchitekten. Es standen Änderungen zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum sowie Änderungen von Abstandsregelungen in der Diskussion des Niedersächsischen Landtags. Derzeit sind zusätzliche redaktionelle Klarstellungen geplant. Die Ingenieurkammer Niedersachsen begleitet die Diskussionen und Änderungsvorstellungen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung war ein Landtagsbeschluss noch nicht erfolgt. Im Zuge der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren ist geplant, neben der NBauO auch die Bauvorlagenverordnung zu ändern und den Bedürfnissen eines digitalen Bau- antrags anzupassen. Die Ingenieurkammer ist in die Beratungen einbezogen. Entwicklungen HOAI Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) Der Europäische Gerichtshof hatte 2019 die Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen in der HOAI für mit europäischem Recht unvereinbar erklärt. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen aus dem Jahr 1971 ermächtigte die Bundesregierung eine Honorarordnung für Ingenieure und Architekten zu erlassen, in der die Festlegung 10
von Mindest- bzw. Höchstsätzen erfolgt. Aus dem angesprochenen Urteil folgte die Not- wendigkeit, dieses Gesetz zu ändern. Zum Gesetzesentwurf ArchLG nahm die Ingenieur- kammer Niedersachsen gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Arbeit, Wirt- schaft, Verkehr und Digitalisierung im August Stellung. Inhaltlich wurde auf die gemeinsame Stellungnahme des AHO, der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer zum Regierungsentwurf Bezug genommen. Der Entwurf sah vor, die Honorartafeln der HOAI künftig als Honorarorientierung auszugestalten. Der Bundestag stimmte am 8. Oktober 2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des ArchLG zu. Das Gesetz enthält neben Anpassungen an die Vergabeverordnung auch die wesentlichen Grundlagen für eine Neufassung der HOAI. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Das Bundeskabinett hat im September 2020 den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure beschlossen. Damit setzte die Bundesregierung das Urteil des Euro- päischen Gerichtshofs um, mit dem die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt worden waren. Die neue Honorarordnung trägt den Vorgaben Rechnung, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil aufgezeigt hatte. So sieht sie konkret vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien dabei zur Honorarermittlung herangezogen werden und eine Richtschnur bieten. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wird, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht. Auch künftig kann daher die HOAI als Orientierungsrahmen für die Kalkulation von Architekten- und Ingenieurhonoraren dienen. Bei ihrer Stellungnahme gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wies die Ingenieurkammer Niedersachsen insbesondere darauf hin, in der Verordnung selbst einen Hinweis zu geben, dass die nach der HOAI ermit- telten Honorare angemessen sind. Der Bundesrat stimmte dem Entwurf am 6. November 2020 zu. Der angesprochene Angemessenheitshinweis fehlt zwar, ergibt sich jedoch aus der Begründung der Verordnung sowie der Ermächtigungsgrundlage (ArchLG). Die HOAI in der Neufassung trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Ingenieurkammer wird sich in der Gremien- arbeit weiterhin dafür einsetzen, dass bei Vergaben verstärkt auf die Qualität geachtet wird – und nicht der Preis das allein entscheidende Merkmal ist. Weitere Gesetze und Verordnungen Änderungen des Vergaberechts Mit Beginn der Covid-19-Pandemie zeigte sich die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bewäl- tigung der wirtschaftlichen Folgen zu ergreifen. Öffentliche Investitionen sollten schneller umgesetzt werden, vor allem in den Bereichen dringend erforderlicher Beschaffungen zum Schutz der Bevölkerung. Aufgrund von Lieferengpässen verzögerten sich unter anderem auch Bauvorhaben. So wurden Erleichterungen im Vergabeverfahren hinsichtlich der Wert- grenzen beschlossen. Auch in Niedersachsen wurde die Wertgrenzenverordnung entsprechend angepasst. Die Ingenieurkammer Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass Erleichterungen von Vergabe- verfahren in der aktuellen Situation angebracht sein können. Die Grundsätze eines fairen 11
Wettbewerbsverfahrens sollten jedoch nicht längerfristig aufgegeben werden, so dass Ver- längerungen über den vorgesehenen Zeitraum hinaus jeweils gründlich überlegt werden sollten. Die dauerhafte Heraufsetzung der Wertgrenzen kann dazu führen, dass häufiger große Büros bevorzugt werden. Das Anliegen des Vergaberechts, auch neu gegründeten und kleineren Ingenieurbüros eine Chance einzuräumen, würde dadurch unter Umständen konterkariert. Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise wurden für einen begrenzten Zeitraum Änderungen am Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) vor- genommen. Die Ingenieurkammer hat sich stets dahingehend positioniert, dass die frei- beruflichen Leistungen der Planerinnen und Planer nicht vom Geltungsbereich des NTVerG erfasst sind und weitere Änderungen nicht den Bürokratieaufwand erhöhen dürften. Justizvollzugs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Die geplante Novelle hatte direkte Auswirkungen auf die Sachverständigenvergütungen – es erfolgte eine Abstimmung mit der Bundesingenieurkammer. Das zuständige Bundes- ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz betonte in der Begründung für den vorge- legten Gesetzesentwurf, dass es dringend erforderlich sei, die Honorare für Sachverständige zu erhöhen, da sonst die Gefahr bestünde, dass geeignete und befähigte Sachverständige nicht mehr bereit seien für Gerichte zu arbeiten. Die Honorarsätze wurden zuletzt am 1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die Novelle sieht Erhöhungen der Honorare und der Nebenkosten vor. Verpflichtung zu digitalen Rechnungen Durch die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr wurden Einzelheiten des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informations- sicherheit (NDIG) umgesetzt, was die Verpflichtung zur Entgegennahme digitaler Rech- nungen betrifft. Der geplanten Verordnung konnte die Ingenieurkammer zustimmen und unterbreitete einen Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschlag. Die Verordnung wurde zum 18.04.2020 umgesetzt. Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG), zu dessen Änderung sich die Ingenieurkammer im Vorjahr positioniert hatte, war Ausgangslage für zwei Verord- nungen, zu denen die Ingenieurkammer im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung bezog. Die Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung (NBGleiSVO) soll dafür sorgen, dass eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird, die sich mit Fragen der Gleichstellung von Behinderten beschäftigt. Die Ingenieurkammer unterbreitete Vorschläge zur Präzisierung einiger Regelungen. Auch der Entwurf einer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Niedersächsische Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung) – Niedersächsische BITV trägt dem Ziel Rechnung, Barrierefreiheit auch im Rahmen der digitalen Techniken, zum Beispiel für Webseiten umzusetzen. Beide Regelungen sind nach Umsetzung für die Ingenieur- kammer als Körperschaft Öffentlichen Rechts verbindlich. Wohnraumbeschaffung Im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem zuständigen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz nahm die Ingenieurkammer Stellung zum geplanten Niedersächsischen Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG). Der Gesetzentwurf ist im Zusammenhang mit den vorgesehenen Änderungen der Bauordnung zu sehen und wird derzeit im Landtag behandelt. 12
Auf Bundesebene erfolgte eine engere Zusammenarbeit zu den geplanten Novellen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung von Bau- land. Im Hinblick auf zu erwartende Änderungen des Niedersächsischen Berufsqualifikations- feststellungsgesetzes wurden mögliche Auswirkungen geprüft. Berufsbezeichnungen Berufsbezeichnungsrecht Die geschützte Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ steht in Deutschland und weltweit für hoch qualifizierte Ausbildung und ingenieurwissenschaftlichen tech- nischen Sachverstand. Sie ist daher eine Bezeichnung, die von Absolventinnen und Absol- venten technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge angestrebt wird. Die Ingenieur- kammer Niedersachsen ist die zuständige Stelle für die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ und kann für Absolventen und Absolventinnen dieser Fachrichtungen bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung ausstellen. Zahlreiche Anfragen und Beratungen zur Berufsbezeichnung sowohl von Studierenden, Absolvierenden und Arbeitgebern konnten erfolgreich abgewickelt werden. Die Ingenieurkammer Niedersachsen hat 2020 603 Bescheinigungen zum Führen der Berufsbezeichnung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist eine sinnvolle Ergänzung der Abschlusszeugnisse für Absolvierende und ermöglicht zukünftigen Arbeitgebern, den Studien- gang bzw. den Abschluss schnell und qualitätsgeprüft einem ingenieurwissenschaftlichen Studium zuzuordnen. Genehmigungsverfahren zur Berufsanerkennung Die Fallzahlen der Personen, die im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben und in Niedersachsen unter der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ tätig werden wollen, blieb auf dem Niveau des Vorjahres. Die Anzahl der Anträge lag bei 282 Personen, die die Anerkennung beantragt und in den überwiegenden Fällen auch eine Genehmigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung erhalten haben. In 218 Fällen wurden Genehmigungen erteilt, in 20 Fällen wurde der Antrag abgelehnt oder nach Ablehnungs- androhung der Antrag zurückgezogen. 44 Fälle sind noch offen. Der Anteil der Antrag- stellerinnen lag bei 41 Prozent. Die meisten vorgelegten Abschlüsse kamen aus Syrien, dem Iran und der Türkei. Die Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Elektrotechnik und Maschinenbau waren am stärksten vertreten. 13
| Ingenieurnachwuchs und MINT-Bildung Die Ingenieurkammer Niedersachsen engagiert sich auf zahlreichen Ebenen für den Ingenieur- nachwuchs. Mit vielfältigen Kooperationsprojekten fördert sie das Interesse der jüngeren Generation an MINT-Fächern sowie an Studiengängen der Ingenieur- und Naturwissen- schaften. Hier erfreute sich der eigene Schülerwettbewerb Junior.ING im zweiten Jahr steigender Beliebtheit. Den Kontakt zu Studierenden befördert die Ingenieurkammer bei Absolventenfeiern und mit ihrem ClubING. Schülerwettbewerb Junior.ING 2019/2020 | Aussichtsturm – fantasievoll konstruiert Das Wettbewerbsmotto Aussichtsturm – fantasievoll konstruiert hat dem Schülerwett- bewerb Junior.ING der Ingenieurkammer Niedersachsen im zweiten Jahr ein fantastisches Ergebnis beschert: Insgesamt 138 Türme wurden bis Ende Februar eingereicht. 360 Schüler innen und Schüler aus 40 Schulen beteiligten sich. Die Ingenieurkammer Niedersachsen vergibt den Preis in den Alterskategorien I, Klasse 5 bis 8, und II, Klasse 9 bis 13. Siegermodell Alterskategorie I Siegermodell Alterskategorie II Die Corona-Pandemie durchkreuzte auch hier die Pläne und der erste Lockdown zwang uns in die Pause: Sowohl die Jurysitzung im März als auch eine Preisverleihung wie im Vorjahr konnten coronabedingt nicht durchgeführt werden. Diese fiel im April ersatzlos aus. Die siebenköpfige Jury traf final im Juli in ihrer digitalen Sitzung die Entscheidungen. 15 Länderingenieurkammern richten den Schülerwettbewerb mittlerweile aus. Die Bundes- preisverleihung in Berlin im Juni fiel ebenfalls aus. 14
Der Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammer Niedersachsen steht unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Kultusministeriums und wird von der Stiftung NiedersachsenMetall, dem VDI Landesverband Niedersachsen und VDE Hannover sowie der Hochschule Hannover unterstützt. Der Wettbewerb wird jährlich zu Beginn des neuen Schuljahrs nach den Sommerferien ausgelobt. Der Startschuss zum Folgewettbewerb Junior.ING 2020/2021 fiel im September. Die Schülerinnen und Schüler wurden aufgerufen, ein Stadiondach zu entwerfen. Informationen sind auf unserer Website www.ingenieurkammer.de und direkt unter www.junioring.ingenieure.de zu finden. Lust auf Technik Die Ingenieurkammer Niedersachsen engagiert sich mit der Stiftung NiedersachsenMetall sowie Ingenieur- und Wirtschaftsverbänden im Steuerkreis „Lust auf Technik“ für die Förderung von Technikbildung und technischem Nachwuchs in den Schulen. Der Koope- rationsverbund ist mit Initiativen zur Förderung des naturwissenschaftlichen Unterrichts aktiv und bringt dazu auch den Newsletter TTS | Treffpunkt Technik in der Schule mit Informationen über Technik und Wirtschaft, Tipps und Hinweisen zu Technikangeboten und praktischen Beispielen aus dem Unterricht für MINT-Lehrkräfte heraus. 2020 kam es anders als geplant: Die Corona-Pandemie bremste die Aktivitäten vollends aus. Die für den Zeitraum vom 10. bis 18. Juli 2021 vorgesehene IdeenExpo wurde im Planungsjahr abgesagt. Erst 2022 soll die nächste IdeenExpo als Präsenzveranstaltung vom 2. bis zum 10. Juli 2022 in Hannover auf dem Messegelände stattfinden. Ebenso entfiel die Technik verbindet 2020 im November. Ingenieurunterricht Das Gymnasium Langenhagen setzte das Projekt Ingenieurunterricht im Schuljahr 2019 / 2020 fort. 2018 als Projekt zum Thema Brückenbau in der 8. Klasse initiiert, findet der Ingenieur- unterricht am Gymnasium Langenhagen mittlerweile auch in der 9. und 10. Klasse statt. Zwei Mitglieder stellten sich für Vorträge zur Objektplanung und -betreuung sowie für eine Fragerunde mit den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Einige praktische Demon- strationen konnten auch hier aufgrund der Corona-Einschränkungen leider nicht mehr durchgeführt werden. Im Ingenieurprofil ging es in Klasse 9 mit dem Modul Objekt- und Gebäudeplanung um Dichtigkeitsprüfung, Lüftungsanlagen und Brandschutz. Im Jahrgang 10 beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler erstmals mit dem Thema Verkehrs- planung und Verkehrsführung und dem Verkehr der Zukunft. Das Projekt Ingenieurunterricht zielt darauf ab, technische Kompetenzen von Schüle- rinnen und Schülern zu fördern und aufzuzeigen, wie interessant und abwechslungs- reich der Ingenieurberuf ist und welche konkreten Themenbereiche sowie Arbeitsfelder es gibt. 15
Club bING ClubbING ist das Nachwuchsprogramm der Ingenieurkammer Niedersachsen, das sich gezielt an Bachelorstudierende wendet und den Austausch zwischen Studierenden und erfahrenen Ingenieurkolleginnen und -kollegen fördert. In diesem Rahmen führte der ClubbING in den vergangenen Jahren mehrfach Exkursionen zu ausgewählten interessanten Baustellen, Bauwerken oder Produktionsstätten durch. Studierende gewannen Einblicke in das Arbeits- leben und die Praxis, in konkrete Aufgabenstellungen, Probleme und die dafür erarbeiteten Lösungen und kamen darüber hinaus in berufliche Kontakte und den fachlichen Austausch. Die ClubbING-Exkursionen konnten aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie 2020 nicht durchgeführt werden. Einige Planungen fallen durch Baufortschritte ersatzlos aus, andere werden in die Planungen 2021 übernommen. Die Durchführung und weiteren Planungen sind vom pandemischen Geschehen abhängig. Die Ingenieurkammer Nieder- sachsen dankt den Mitgliedern des Arbeitskreises Junge Ingenieure für ihre Vorschläge bei der Planung von Baustellenbesichtigungen. Kontakte mit Hochschulen Ein wichtiges Anliegen der Ingenieurkammer ist es, den Kontakt mit den niedersächsischen Hochschulen auszubauen. Es gilt nicht nur die Absolventen und Absolventinnen anzusprechen oder die Beratung zur Mitgliedschaft zu führen. Ziel ist es vielmehr, bereits im Studium über die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ und zur Mit- gliedschaft zu informieren. Das Konzept wird weiter ausgebaut und die Gespräche mit den Vertretern der niedersächsischen Hochschulen intensiviert. 16
| Beruf und Recht Rechtswesen | Recht für Ingenieurinnen und Ingenieure Die Ingenieurkammer Niedersachsen erteilt Auskunft in Rechtsangelegenheiten. Die Band- breite reicht von der Mitgliederrechtsberatung über das Berufsbezeichnungsrecht bis hin zu Beschwerde- und Schlichtungsverfahren. Für die Ingenieurkammer Niedersachsen wird das Sachgebiet vor allem im Rahmen der Erarbeitung in Anhörungen zu Gesetzesinitiativen des Landes beteiligt. Die Ingenieurkammer Niedersachsen vertritt die Interessen der Gesamtheit der Mitglieder in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts, der Anwendung und Durchsetzung der HOAI, des Sachverständigenrechts sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Zu diesen und weiteren Themen erscheinen regelmäßig aktuelle Rechtshinweise auf der Webseite und in den Ingenieurnachrichten. Für die Mitglieder der Ingenieurkammer besteht die Möglichkeit, eine kostenlose juristische Erstberatung in Fragen der Berufsausübung wahrzunehmen. Diese Form der Mitgliederberatung wurde noch stärker als bisher in Anspruch genommen. Von Beginn der Corona-Krise an stellte die Ingenieurkammer Niedersachsen aktuelle Infor- mationen und Hinweise zur Sicherheitslage gesondert auf ihrer Homepage zur Verfügung, hier vor allem zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen in den Ingenieurbüros, zur Abwicklung von Terminen vor Ort sowie zu rechtlichen Auswirkungen bei Verzögerungen im Bauablauf. Die Pandemie-Lage spiegelte sich auch in den Beratungsschwerpunkten wider: ■ aktuelle finanzielle und wirtschaftliche Hilfestellungen in Niedersachsen und des Bundes ■ Rechnungsstellung im Zuge der Mehrwertsteuerabsenkung unter besonderer Berücksichtigung von Ingenieurverträgen ■ Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsanforderungen im Rahmen aktueller Hygienebestimmungen ■ aktuelle Änderungen des Vergaberechts, Änderung der Verfahren, Wertgrenzen, ■ Durchführung von Ortsterminen durch Sachverständige unter Einhaltung der geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Darüber hinaus erstreckte sich die Mitgliederberatung auf das Gesellschaftsrecht, Öffent- liches Baurecht, Vertragsrecht und Vertragsabwicklung, Vergabe, HOAI, Berufsrecht wie Werbung, Wettbewerb, Datenschutzrecht, Sachverständigenrecht einschließlich Vergü- tungsrecht, Zivilprozessrecht einschließlich JVEG und Fragen zur Berufsbezeichnung und dem Schutz der Berufsbezeichnung. Die Angebote der Rechtsberatung für Mitglieder vor Ort im Rahmen von Beratertagen mussten coronabedingt leider ausfallen. Zur Stärkung der Beratungsangebote werden derzeit weitere Konzepte erarbeitet. Die Ingenieurkammer ist Beschwerdestelle in den Fällen, in denen sich Auftraggeber oder andere Betroffene bei Konflikten mit einem Kammermitglied an die Ingenieurkammer wenden. Die Ingenieurkammer beurteilt das Verhalten ihrer Mitglieder im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens ausschließlich unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten. Darüber hinaus ist die Ingenieurkammer Niedersachsen für die von ihr bestellten und vereidigten Sachverständigen Ansprechpartner, auch für den Bereich der Einhaltung von Rechtspflichten. Im Berichtszeitraum konnten drei Beschwerdeverfahren abgeschlossen werden, vier weitere blieben noch anhängig. 17
Die Ingenieurkammer unterhält als ständigen Ausschuss einen Schlichtungsausschuss, der die Aufgabe hat, bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Ingenieurkammer Nieder- sachsen, die sich aus der Berufstätigkeit ergeben, im Einvernehmen mit den Beteiligten auf gütlichem Wege einen Vergleich herbeizuführen oder einen Schiedsspruch zu fällen. Das Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen Antrag eingeleitet, dies setzt voraus, dass sämtliche Beteiligte ihr Einverständnis hierzu erklären. Im Berichtszeitraum gab es keine Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Dem gegenüber stand eine Vielzahl von Beratungsfällen zum Thema „Außergerichtliche Streitbeilegung“. Das Sachgebiet Recht berät zudem den Vorstand und die Gremien in diversen Rechtsange- legenheiten. Die Betreuung der Gerichtsverfahren ist zudem eine der Kernaufgaben des Sachgebietes, vor allem in Angelegenheiten grundlegender berufsrechtlicher Bedeutung. Die Ingenieurkammer setzt sich für einen lauteren und fairen Wettbewerb ein und leitet aufgrund von Hinweisen aus der Mitgliedschaft Verfahren wegen Verstoßes gegen Wett bewerbsrecht ein. Sie war dabei in folgenden Fällen erfolgreich: ■ Unzulässige Werbung mit der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer ■ Unverlangt zugesandte Werbung an Kammermitglieder ■ Unzulässige Werbemaßnahmen auf Homepage. Ein Verfahren aus dem Jahr 2018 ist noch vor dem OLG Celle anhängig. Die Ingenieurkammer hat den Vorgang an die Wettbewerbszentrale gegen den unlauteren Wettbewerb abge- geben. Es geht dabei um die unlautere Werbung eines Sachverständigen, der unter einem Firmennamen auftritt und sich zu Unrecht als geprüfter Sachverständiger bezeichnete. Teil- weise konnte hier erstinstanzlich bereits ein Erfolg verbucht werden. In einem weiteren Fall hat die Ingenieurkammer durch eigene Recherche erfahren, dass ein Unternehmer mit der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer wirbt – ohne jedoch Mitglied zu sein. Tätigkeitsfeld des Sachgebiets ist zudem auch die Schaffung bzw. Anpassung von Satzungs- recht. Das Justiziariat prüft auch die Anpassung und Neufassung der Kammerregularien. So wurden im Jahr 2020 im Vorgriff auf die Novelle des NIngG Entwürfe für die Änderung der Hauptsatzung, für die Schaffung einer Fortbildungssatzung und für verschiedene Fachregistersatzungen erstellt. Die Ingenieurkammer Niedersachsen wird als Träger öffentlicher Belange bei Gesetz- gebungsverfahren im Rahmen von Verbändeanhörungen regelmäßig beteiligt. Hierbei gilt es diese unter Berücksichtigung berufsständischen Fachwissens im Rahmen des gesetzlichen Auftrages, Regelungsentwürfe zu bewerten und Stellungnahmen zu verfassen. Das Sach- gebiet berät zusammen mit der Geschäftsführung den Vorstand und die Gremien, insbe- sondere auch unter Bezugnahme berufspolitischer Belange. 18
Darüber hinaus wurde die Ingenieurkammer aufgefordert zu folgenden Regelungsmaterien Stellung zu nehmen: ■ Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen) ■ Änderung des Justizvollzugs- und Entschädigungsgesetzes ■ Änderung der Wertgrenzenverordnung ■ Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr ■ Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes ■ Niedersächsische Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung ■ Niedersächsisches Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum ■ Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ■ Änderung der Niedersächsischen Bauordnung ■ Änderung des Vergaberechts aufgrund der Pandemie ■ Änderung der Baugebührenordnung ■ Gesetz zur Mobilisierung von Bauland ■ Immobilienwertermittlungsverordnung ■ Gesetzesinitiative Bürokratieabbau Auch gegenüber der Bundesingenieurkammer wurden Stellungnahmen zu folgenden Gesetzesvorhaben abgegeben: ■ Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ■ Änderung der Musterbauordnung Die Ingenieurkammer unterstützt im Rahmen der Förderung der Rechtspflege die Ausbildung angehender Volljuristen und -juristinnen, die im Zuge ihrer Ausbildung in verschiedenen Verwaltungsstationen auch mit den Besonderheiten der berufsständischen Selbstverwaltung in Berührung treten. Im Jahr 2020 waren drei Referendarinnen zur Ausbildung der Ingenieur- kammer Niedersachsen zugewiesen. In enger Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Niedersachsen wird ein Leitfaden für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser erarbeitet. Zielsetzung ist die Verbesserung der Bauvorlagen und die Qualitätssicherung der Entwurfsverfasser, die von der Landesregie- rung angestrebt wird. Der Rechtsbereich der Ingenieurkammer Niedersachsen war intensiv in die Prozesse eingebunden. Die Ingenieurkammer nimmt ihre gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Sachverständigen- wesens intensiv wahr. Sie ist nicht nur Bestellungskörperschaft, sondern steht als Ansprech- partnerin im Rahmen der Beratung der Mitglieder, Gerichten und Behörden zur Verfügung. Seit vielen Jahren ist es ein Anliegen der Ingenieurkammer, die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den Gerichtsgutachtern zu verbessern. Das Justiziariat stellt daher gemeinsam mit dem Arbeitskreis Außergerichtliche Konfliktlösung Themenkomplexe zusammen, die immer wieder in den Beratungsgesprächen auftauchen und erörterte diese mit Sachverständigen der Ingenieurkammer und anderen Bestellungskörperschaften im Rahmen eines Workshops mit Vertretern des Oberlandesgerichtsbezirks Celle. Die dort ausgetauschten Erfahrungen wurden in den „Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen und Richter/innen des Oberlandesgerichtsbezirks Celle“ als Leitfaden zusammengestellt und unter anderem an die von der Ingenieurkammer bestellten Sach- verständigen versandt. 19
| Öffentlich – bestellt – vereidigt Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der Ingenieurkammer Niedersachsen || Stellenwert in der Die Ingenieurkammer nimmt mit der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Öffentlichkeit || eine wichtige gesetzliche Aufgabe wahr, indem sie Gerichten, der Wirtschaft, Politik und der breiten Öffentlichkeit Spezialisten für die Einschätzung oder Beurteilung bestimmter Sachverhalte in vielfältigen ingenieurtechnischen Bereichen zur Verfügung stellt. Die unabhängige fachliche Beratung und Information sind in der Schadensermittlung und der Ursachenklärung von größter Bedeutung. Über 150 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch die Ingenieurkammer Niedersachsen sind Beleg für die Relevanz des Sachverständigenwesens. Die Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt und wird von der Ingenieurkammer Niedersachsen im gesetzlichen Auftrag per- sönlich und fachlich besonders qualifizierten Sachverständigen zuerkannt. Führen darf diese Bezeichnung nur, wer von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Sachverständige bzw. Sachverständiger für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt worden ist. Im Rahmen der gerichtlichen Gutachtertätigkeit nehmen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine wichtige Aufgabe wahr. Richterinnen und Richter können bei ihrer Urteilsfindung auf die Dienstleistung einer unabhängigen und qualifizierten Gutachten- erstellung zurückgreifen. In der privatrechtlichen Beauftragung leisten sie einen erheblichen Beitrag zur Qualität technischer Leistungen und dienen damit dem Verbraucherschutz in besonderer Weise. || Besondere Die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen ist die Zuerkennung einer besonderen Quali- Sachkunde und fikation in einem staatlichen Prüfungsverfahren und damit ein Qualitätssiegel besonderer Art. persönliche Eignung || Die Ingenieurkammer Niedersachsen stellt besondere Anforderungen an die öffentliche Bestel- lung und Vereidigung. Vom Antragsteller sind die Besondere Sachkunde in einem bestimmten Bestellungsgebiet, die Fähigkeit zur Erstellung von Gutachten sowie die persönliche Eignung hinsichtlich Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachzuweisen. Die Darstellung kompli- zierter technischer Sachverhalte durch ein nachvollziehbares Gutachten stellt eine besondere Herausforderung dar. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von der Ingenieurkammer Niedersachsen auf ihr besonderes Fachwissen geprüft und müssen auch Kenntnisse über Rechts- und Verfahrensfragen nachweisen. 20
Die umfangreich geprüften Anforderungen haben im Berichtsjahr sechs Sachverständige || Erstbestellungen || erfolgreich erfüllt. So konnte der Präsident der Ingenieurkammer nach Beschlussfassung durch den Vorstand folgende Ingenieure als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverstän- dige vereidigen: ■ Dipl.-Ing. Volker Dopke – Bestellungsgebiet: Schäden an Gebäuden ■ Lars Fahlbusch M.Eng. – Bestellungsgebiet: Bewertung von Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden in und an Gebäuden ■ Dipl. Ing. Ulrich Keller – Bestellungsgebiet: Flächenbefestigungen mit Pflaster und Platten ■ Prof. Dr.-Ing. Volker Krämer – Bestellungsgebiet: Holzbau ■ Stefan Kugler B. Eng. – Bestellungsgebiet: Baubetrieb und Baubetriebswirtschaft ■ Dipl. Ing. (FH) Frank Seidlitz – Bestellungsgebiet: Schäden an Gebäuden Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Ingenieurkammer || Erneute Niedersachsen erfolgt in der Regel befristet für die Dauer von fünf Jahren. Auf Antrag kann Bestellungen || sie erneuert werden. Nach Prüfung der Bestellungsvoraussetzungen wurden insgesamt 29 Sachverständige für weitere fünf Jahre bestellt: ■ Prof. Dr.-Ing. Martin Achmus – Bestellungsgebiet: Baugrunduntersuchungen, Erd- und Grundbau ■ Dipl.-Ing. Hubertus Böer – Bestellungsgebiet: Gebäude ■ Dipl.-Ing. Heinz Bogon – Bestellungsgebiet: Altlastuntersuchung und -sanierung ■ Dipl.-Ing. Thomas Bovermann – Bestellungsgebiet: Heizungstechnik ■ Dipl. Ing. (FH) Ulrich Brunkhorst – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ■ Dipl. Ing. Andreas Büchler – Bestellungsgebiet: Regenwasserversickerung ■ Prof. Dipl. Ing. Harald Burmeier – Bestellungsgebiet: Altlastuntersuchung und -sanierung, Deponietechnik ■ Dipl.-Ing. (FH) Lutz Erbe – Bestellungsgebiet: Schaltanlagen/Verteilungen und Überspannungsschutzeinrichtungen und Elektrothermografie ■ Dipl.-Ing. (FH) Uwe Gerhardt – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ■ Sebastian Graß – Bestellungsgebiet: Fahrzeugschäden und -bewertung ■ Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Carsten-Ulrich Haase – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ■ Dipl. Ing. Christiane Hahn – Bestellungsgebiet: Brandschutz ■ Dipl. Ing. Ulrich Heidbrede – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ■ Dipl. Ing. Silvia Hein – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ■ Dipl.-Ing. Thomas Hoppe – Bestellungsgebiet: Schallimmissionsschutz ■ Dipl. Ing. Gudrun Huhold M. Sc. – Bestellungsgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ■ Prof. Dr.-Ing. Christian Keindorf – Bestellungsgebiet: Tragkonstruktionen von On- und Offshore-Windenergieanlagen ■ Dipl. Ing. (FH) Sven Koss – Bestellungsgebiet: Heizungstechnik ■ Dipl. Ing. Horst Krämer – Bestellungsgebiet: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke ■ Dipl. Ing. (FH) Martin Krentz – Bestellungsgebiet: Bohr-, Injektions- und Düsenstrahltechnik im Spezialtiefbau ■ Dipl. Ing. (FH) Matthias Langner – Bestellungsgebiet: Elektrische Gebäudeinstallation/ Leitungsnetze 21
■ Dipl. Ing. Lars Leppers – Bestellungsgebiet: Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik ■ Dipl. Ing. (FH) Mathias Maenicke – Bestellungsgebiet: Sanitärtechnik ■ Dr. rer. nat. Dipl.-Geol. Guido Pelzer – Altlastuntersuchung und -sanierung ■ Dipl. Ing. (FH) Harald Richter – Elektrische Gebäudeinstallation/Leitungsnetze ■ Dipl.-Ing. (FH) Ingo Ricker – Bestellungsgebiet: Schäden an Gebäuden ■ Dipl.-Ing. (FH) Markus Sommer – Bestellungsgebiet: Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie ■ Dipl. Ing. Stefan Stein – Bestellungsgebiet: Lüftungs- und Klimatechnik ■ Dipl. Ing. Christian Wiebe – Bestellungsgebiet: Mauerwerksbau, Beton- und Stahlbetonbau, Abdichtung, Ausbau/Baukonstruktion || Regelung im Die Ingenieurkammer Niedersachsen unterstützt an der öffentlichen Bestellung interessierte Verfahren || Ingenieurinnen und Ingenieure durch individuelle Beratung und persönliche Betreuung während des Antragsverfahrens. || Die richtigen Die Benennung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist für die Sachverständigen Öffentlichkeit von hoher Relevanz. Das Sachverständigenverzeichnis der Ingenieurkammer Niedersachsen führt über 200 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in ca. 150 finden || unterschiedlichen Sachgebieten, darunter auch öffentlich bestellte und vereidigte Sach- verständige, die von anderen Kammern bestellt sind. || Sachverständigen- Häufig bitten Gerichte die Ingenieurkammer Niedersachsen um Benennung von Sachver- suche || ständigen. Die Ingenieurkammer Niedersachsen stellt eine Sachverständigensuche bereit, die von Auftraggebern wie Justizbehörden, Versicherungen, der Industrie und Wirtschaft sowie privaten Verbrauchern genutzt werden kann. Die digitale Suche ist über die Website der Inge- nieurkammer Niedersachsen aufrufbar: Unter www.ingenieurkammer.de/ingenieursuche stehen Spezialisten unterschiedlichster Ingenieurfachgebiete zur Verfügung. Unter Auswahl eines Bestellungsgebietes aus der vorgegebenen Liste aller Bestellungsgebiete oder in der Freitextsuche kann gezielt nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gesucht werden. || Veranstaltungen || Der Sachverständigentag 2020 und die Gesprächskreise und Workshops mit Richterinnen und Richter konnten pandemiebedingt nicht stattfinden. 22
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