Clankriminalität - Lagebild NRW 2018 - Polizei NRW
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bürgerorientiert · professionell · rechtsstaatlich Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 lka.polizei.nrw
3 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 6 2 Situationsbeschreibung 6 2.1 Allgemeine Situationsbeschreibung 6 2.2 Definition Clankriminalität 7 2.3 Anspruch an die quantitative Auswertung 8 3 Quantitative Auswertung 8 3.1 Datenauswertung 8 3.1.1 Entwicklung des Datenbestandes 9 3.1.2 Relevanz von Familienclans 9 3.1.3 Phänomenologische Verteilung 10 3.1.4 Regionale Verteilung 11 3.1.5 Staatsangehörigkeiten der TV 13 3.1.6 Geschlecht der TV 13 3.1.7 Mehrfachtäter 13 3.2 Auswertung Polizeiliche Kriminalstatistik NRW 15 4 Ermittlungsverfahren Organisierte Kriminalität 15 5 Verkehrsrechtliche Verstöße (Stichprobe) 16 6 Legale und illegale Geschäftsfelder 16 Betäubungsmittelhandel 17 Gastronomie, Shisha-Bars 17 Glücksspiel-Szene, Wettbüros 17 Rapper-Szene 17 Rocker-Szene 18 Security-Dienstleistungen 18 Kampfsport-Szene 18 Call-ID-Spoofing, falsche Polizeibeamte 18 Investitionen in Immobilien in Deutschland 18 Sozialleistungsbetrug 19 Illegaler Geldtransfer durch Hawala-Banking 19 Autohandel und -verleih 19 lka.polizei.nrw
4 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Betrug und Wucher im Kontext des Betriebes von Schlüsseldiensten 19 7 Rahmenkonzeptionen, Handlungs- und Maßnahmenkonzepte 19 Landesweite Initiativen 19 Sicherheitsprogramme 20 Auswertungskonzepte in den KPB NRW 20 Einsatzmaßnahmen 20 Ermittlungsverfahren und sonstige operative Maßnahmen 21 Zusammenarbeit mit der Justiz 21 Administrativer Ansatz, Fallkonferenzen 21 Organisatorische Schwerpunktsetzung im LKA NRW 21 Einbindung von EUROPOL 21 Initiativen auf Ebene des Bundes 22 8 Prävention, gesellschaftliche Aspekte 22 9 Interne Öffentlichkeitsarbeit 22 Abschlussbericht Projekt KEEAS 22 Ruhrkonferenz in Essen 23 Generelle Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit 23 10 Lagebild „Paralleljustiz“ des Justizministeriums NRW 23 11 Zusammenfassung, Perspektiven 23 11.1 Zusammenfassung 23 11.2 Perspektiven 24 12 Anlagen 26 lka.polizei.nrw
5 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Straftaten und Tatverdächtige 2016 - 2018 9 Abbildung 2 Jahresübersicht Straftaten nach Clannamen 10 Abbildung 3 Jahresübersicht Tatverdächtige nach Clannamen 10 Abbildung 4 Geografische Darstellung der Tatorte 2016 - 2018 11 Abbildung 5 Verteilung Straftaten auf sachbearbeitende Kreispolizeibehörde 2016 - 2018 11 Abbildung 6 Verteilung Wohnort der TV auf zuständige Kreispolizeibehörde 2016 - 2018 11 Abbildung 7 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen 2016 - 2018 13 Abbildung 8 Verteilung Geschlecht der Tatverdächtigen 2016 - 2018 13 Abbildung 9 Tatverdächtige und Mehrfachtäter 2016 - 2018 13 Abbildung 10 Straftaten und Straftaten durch Mehrfachtäter 2016 - 2018 14 Abbildung 11 Anzahl der Mehrfachtäter nach Alter zur Tatzeit 2016 - 2018 15 Abbildung 12 Verteilung offene / bezahlte Geldbußen 01.02.2016 - 31.03.2018 16 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Verteilung Straftaten nach Clannamen 2016 - 2018 9 Tabelle 2 Verteilung Tatverdächtige nach Clannamen 2016 - 2018 10 Tabelle 3 Verteilung Straftaten auf Kriminalitätsbereiche 10 Tabelle 4 Jahresübersicht Verteilung Rohheitsdelikte 11 Tabelle 5 Straftaten nach Kriminalitätsfeld und Deliktsbereich 2016 - 2018 12 Tabelle 6 Straftaten und Mehrfachtäter 14 Tabelle 7 Anzahl Mehrfachtäter nach Clan 2016 - 2018 14 Tabelle 8 Verteilung Straftaten der Mehrfachtäter auf Clannamen 14 Tabelle 9 Verteilung Mehrfachtäter auf Wohnort-Behörde 2016 - 2018 14 Tabelle 10 Verteilung Straftaten der Mehrfachtäter auf Kriminalitätsbereiche 2016 - 2018 15 lka.polizei.nrw
6 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 1 Einleitung Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfa- sich auch in den Ländern Niedersachsen, Berlin und Bre- len (IM NRW) beauftragte das Landeskriminalamt Nord- men; im internationalen Kontext zudem in Schweden und in rhein-Westfalen (LKA NRW) mit Erlass vom 21.07.20171 Dänemark. mit der Erstellung eines landesweiten Lagebildes „Clankri- minalität“. Das geschlossene Auftreten von Mitgliedern türkisch-ara- bischstämmiger Großfamilien in der Öffentlichkeit und die Aufgrund der Delinquenz von Angehörigen verschiedener ihnen zuzurechnende Delinquenz sind – unter dem Sam- Großfamilien türkisch-arabischstämmiger Herkunft hat das melbegriff „Clankriminalität“ – Gegenstand einer medialen LKA NRW in der Auswerte- und Analysestelle Organisierte Diskussion. Hierbei wurden unter anderem die Sicherheit Kriminalität (AStOK) bereits im Jahr 2008 einen Schwer- des Einzelnen im öffentlichen Raum, Aspekte im Kontext punkt der Auswertung auf türkisch-arabischstämmige Groß- der Ablehnung der Rechtsordnung durch Clanangehörige familien mit Mhallamiye-Hintergrund gelegt. Im Zeitraum von sowie die Sorge um die Entstehung segregierter Räume März 2016 bis Oktober 2018 beschäftigte sich das LKA thematisiert. Insofern hat das Thema „türkisch-arabisch- NRW im Rahmen eines von der Europäischen Union ko-fi- stämmige Clankriminalität“ neben der polizeilichen Bedeu- nanzierten Projektes „Kriminalitäts- und Einsatzschwer- tung auch eine politische und eine gesellschaftliche Dimen- punkte ethnisch abgeschottete Subkulturen – KEEAS“ ein- sion. Auch wenn der Begriff „Clankriminalität“ inhaltlich nicht gehend mit der Bedeutung dieser Personengruppen sowohl ausgeschärft und zudem in der allgemeinen öffentlichen für die tägliche polizeiliche Einsatzwahrnehmung als auch Diskussion negativ konnotiert ist, wird er gleichwohl in die- für die Kriminalitätsbekämpfung. Die mit diesen NRW-Initia- sem Lagebild vor dem Hintergrund der Auftragslage zur Si- tiven dokumentierte polizeiliche Schwerpunktsetzung findet tuationsbeschreibung weiter verwandt. 2 Situationsbeschreibung 2.1 Allgemeine Situationsbeschreibung In einigen Städten in NRW stellen die Polizei- und Ord- Häufig ist dieser Personenkreis von der Polizei kommunika- nungsbehörden zunehmend fest, dass Mitglieder türkisch- tiv bzw. durch deeskalierend ausgerichtetes Einsatzverhal- arabischstämmiger Großfamilien – teilweise in größeren ten nicht zu erreichen. Darüber hinaus sind Mitglieder tür- Gruppenverbänden – durch aggressives Auftreten, Ord- kisch-arabischstämmiger Großfamilien überproportional nungsstörungen und Straftaten die Bevölkerung einschüch- häufig aktiv in Straftaten involviert, insbesondere in allge- tern und versuchen, bestimmte regionale Räume augen- meine Gewalt- und Rohheitsdelikte und in Verstöße gegen scheinlich für sich zu reklamieren. Einsatzkräfte berichten das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). von einer offenen Feindseligkeit, einer hohen und unmittel- bar geäußerten Aggressivität, Respektlosigkeit und Ge- Die ethnische Geschlossenheit spielt bei der Begehung von walteskalation, die das Ziel verfolgen, behördliche Maßnah- Straftaten eine herausragende Rolle. Die gemeinsame fami- men zu beeinflussen oder zu unterbinden. liäre Herkunft und Abstammung sind Kennzeichen einer be- sonderen strukturbildenden Kraft dieser Familienverbände. Die Verheiratung der Familienmitglieder untereinander 1 Az. 422-62.19/62.20 lka.polizei.nrw
7 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 stärkt diese Bindung beziehungsweise besiegelt neue Alli- werden in Deutschland weitergelebt – kennzeichnend sind anzen. Die Einbeziehung von Familienmitgliedern in die Be- die Vertrauenswahrung nur innerhalb der eigenen Familie, gehung von Straftaten schafft zudem die Voraussetzung für eine aggressiv verteidigte Abgrenzung gegenüber anderen eine effektive Abschottung, die durch sprachliche und kultu- Gruppierungen oder Familienverbänden wie auch eine nied- relle Abgrenzung geprägt ist. Dabei fördert die rigorose Ein- rige Reaktionsschwelle im Rahmen der Gewaltanwendung bindung in den Familienverbund letztlich die Bildung von zur Durchsetzung von Familieninteressen. Die Familien- Parallelgesellschaften bzw. Subkulturen, die auf einem clans geben diese sozialen Grundmuster, die sich ihnen als übersteigert ausgelebten Ehr- und Machtanspruch basieren geeignet zur Stärkung der Machtposition im regionalen Kon- und eigene formale Entscheidungs- und Sanktionsmecha- text sowie als Wettbewerbsvorteil um die Vorherrschaft in nismen begründen. Tradierte existenzsichernde Verhaltens- kriminellen Märkten erwiesen haben, insbesondere an junge muster aus den Herkunftsgebieten der Tatverdächtigen (TV) männliche Nachkommen weiter. 2.2 Definition Clankriminalität Der Begriff „Clankriminalität“ ist nicht legal definiert. Auch • die Tatbegehung von einer fehlenden Ak- auf polizeifachlicher Ebene besteht weder im Bund noch in zeptanz der deutschen Rechts- oder Wer- den Ländern ein einheitliches Verständnis darüber, welche teordnung geprägt ist und Kriterien einen „Clan“ ausmachen, ab wann eine Gruppie- rung dem zuzurechnen ist und welche Phänomene und • die Straftaten einzeln oder in ihrer Ge- Sachverhalte unter „Clankriminalität“ zu subsumieren sind. samtheit von erheblicher Bedeutung sind.“ Konsens besteht in dem Aspekt, dass sich Clans durch eth- Der Betrachtungshorizont zum Begriff „Clan“ wird in diesem nische Geschlossenheit und abgeschottete, auf Familienzu- Lagebild weiter verengt, sodass Gegenstand der Auswer- gehörigkeit reduzierte Strukturen definieren. tung ausschließlich solche Familienstrukturen sind, deren Bei den illegalen Aktivitäten der kriminellen Mitglieder han- typischer Handlungsrahmen sich in der offensiven und öf- delt es sich nicht nur um die Begehung einzelner Straftaten fentlichkeitswirksamen Beanspruchung regionaler oder kri- durch einzelne Personen, sondern oft um organisiertes, pro- mineller Aktionsräume dokumentiert. fitorientiertes und auf Dauer angelegtes Agieren einer hie- Dieses ergänzende Attribut führt vor dem Hintergrund der rarchisch und entsprechend der Familienstruktur geglieder- aktuellen polizeilichen Erfahrungen dazu, den Begriff „Clan- ten Tätergruppierung. Um diesem Aspekt Rechnung zu tra- kriminalität“ zunächst in erster Linie auf türkisch-arabisch- gen, hat das LKA NRW eine an die Definition zur Organi- stämmige Großfamilien zu begrenzen, deren Angehörige sierten Kriminalität angelehnte Beschreibung des Begriffs der Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye zuzuordnen sind. „Clankriminalität“ entwickelt: Aufgrund ihrer Migrationshistorie und unklarer Staatsange- „Der Begriff Clankriminalität umfasst die vom Gewinn- oder hörigkeiten erfasst das Lagebild auch arabische Großfami- Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Be- lien mit vermeintlich libanesischen Wurzeln. teiligung Mehrerer, wobei • in die Tatbegehung bewusst die gemein- . same familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung för- dernde oder die Aufklärung der Tat hin- dernde Komponente einbezogen wird, lka.polizei.nrw
8 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 2.3 Anspruch an die quantitative Auswertung Eine Identifizierung von Personen, die als „Clanangehörige“ Im Wissen um diese Einschränkungen wurden gleichwohl türkisch-arabischstämmig sind, führt zu vielschichtigen Er- polizeiliche Datenbestände auf Basis der Familiennamen ei- hebungs- und Abgrenzungsproblemen und ist nur unter In- ner quantitativen Auswertung unterzogen. Diese Herange- kaufnahme von Unschärfen möglich: Die Staatsangehörig- hensweise entwickelt die stärkste Aussagekraft für das Phä- keit scheidet als klassifizierendes Kriterium aus, da die hier nomen. Die eigene Familie ist auch bei den bereits seit den identifizierten Angehörigen der Großfamilien mittlerweile 1980er Jahren hier aufhältigen türkisch-arabischstämmigen über diverse Nationalitäten verfügen. Neben libanesischen, Personen das entscheidende Kriterium zur Identitätsstiftung deutschen, türkischen oder syrischen Staatsangehörigkeiten und bestimmt das Selbstbild. Insofern ist es mit Blick auf sind einige als staatenlos registriert beziehungswiese unge- eine Lagedarstellung zur Clankriminalität aktuell alternativ- klärter Nationalität. los, familiennamengebundenen Recherchen das größte Ge- wicht beizumessen. Zur Verbesserung der Datenqualität Manche Personen verwenden parallel neben einem libane- könnte es für zukünftige Auswertungen sinnvoll sein, wei- sischen auch noch einen türkischen Familiennamen. Auffäl- tere phänomenbezogene Erfassungskriterien zu definieren lig ist zudem, dass bei vielen Familien trotz eines engen (zum Beispiel durch die Vergabe eines Schlagwortes in poli- Verwandtschaftsverhältnisses der Nachname in unter- zeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen). schiedlichen Schreibweisen vorkommt. Die Ursache konnte im Rahmen der Auswertung nicht abschließend geklärt wer- Die vorliegende Auswertung zielt primär darauf ab, eine Ba- den. Ein Grund hierfür ist sicherlich die unterschiedliche Er- sis für eine allgemeine Einschätzung der von türkisch-ara- fassung der Personaldaten durch die verschiedenen Behör- bischstämmigen Großfamilien ausgehenden Kriminalität zu den (Polizei, Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde), die schaffen und regionale sowie phänomenologische Schwer- auch aufgrund eines unterschiedlichen kulturellen Hinter- punkte zu erkennen – ohne den Angehörigen generell ein grundes im Kontext der Namenswahl zwangsläufig zu un- „kriminelles“ Stigma zuzuschreiben. Als alleinige Grundlage einheitlichen Personenstammdaten führt. für personenbezogene Maßnahmen kann dieses Lagebild nicht dienen. 3 Quantitative Auswertung 3.1 Datenauswertung Als Ergebnis polizeilicher Erfahrungen im Kontext der Krimi- Zeitraum vom 01.01.2016 bis einschließlich 31.12.2018 er- nalität durch Mitglieder von Familienclans und zur Vermei- hoben. Zur Geeignetheit dieser Daten für polizeiliche Aus- dung pauschaler ethnischer Zuschreibungen muss sich eine wertezwecke ist zu berücksichtigen, dass diese Daten im Auswertung polizeilich erhobener Daten in erster Linie an Verlauf der Sachbearbeitung aktualisiert werden können. denjenigen Familien orientieren, deren kriminelle Angehö- rige eine besondere Relevanz aufweisen. Die hiesige Erhebung ist also ein Abbild des am Stichtag 19.02.2019 dokumentierten polizeilichen Ermittlungsstan- Dazu ist vom LKA NRW im Rahmen des Projektes „KEEAS“ des. Aufgrund des Fortschreitens polizeilicher Ermittlungser- und in Abstimmung mit anderen Landeskriminalämtern und gebnisse ist die Abfrage zu einem späteren Zeitpunkt nicht Verwaltungsbehörden sowie den Kreispolizeibehörden reproduzierbar. Fehlende oder ungenaue Erfassungen kön- NRW (KPB) eine Liste mit relevanten Familiennamen er- nen bei laufenden Strafverfahren nicht ausgeschlossen wer- stellt worden. In einem ersten Schritt wurden am Stichtag den. Eine Qualitätssicherung der Daten erfolgt erst zum 19.02.2019 im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem Vorgangsabschluss mit Erfassung der Daten in der Polizeili- sämtliche Daten zu Straftaten im Kontext türkisch-arabi- che Kriminalstatistik (PKS). Vorgangsabschlüsse können scher Tatverdächtiger auf Basis des Familiennamens im lka.polizei.nrw
9 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 sich bei komplexen Sachverhalten über Jahre hinweg zie- Abbildung 1 hen. Straftaten und Tatverdächtige 2016 - 2018 Der Stand der polizeilichen Ermittlungen (offen oder abge- schlossen) fand im Zuge der Auswertung keine Berücksich- tigung, eine Abgrenzung von vollendeten und versuchten Taten erfolgte nicht (mit Ausnahme der Tötungsdelikte). 4.689 4.941 4.595 Wie auch in der PKS muss die zum Teil Jahre später lie- 2.884 3.057 2.832 gende justizielle Bewertung unbeachtet bleiben. 3.1.1 Entwicklung des Datenbestandes Eine genauere Analyse der verwendeten Familiennamen führte auch zu Nachnamen, die überdurchschnittlich häufig in islamisch geprägten Ländern vorkommen. Zur Gewähr- 2016 2017 2018 leistung ausreichender empirischer Qualität dieser Auswer- tung sind derartige Namen nicht betrachtet worden und da- Straftaten Tatverdächtige rum auch nicht in dieses Lagebild eingeflossen. Unter Be- rücksichtigung dessen konnten blieben 211 türkisch-arabi- Tabelle 1 sche Familiennamen extrahiert werden. Verteilung Straftaten nach Clannamen 2016 - 2018 Clanname Anzahl Straftaten Diese 211 Familiennamen wurden in einem nächsten Schritt Clan O 1.738 aufgrund der unterschiedlichen Schreibweisen unter einem Clan E 1.017 einheitlichen „Clannamen“ gebündelt.So liegen für den Clan A 680 Clannamen „Clan O“ insgesamt 17 verschiedene Schreib- Clan K 585 weisen vor, der Clanname „Clan E“ existiert in 18 unter- Clan S 539 schiedlichen Versionen. Clan Y 481 Letztendlich sind auf diesem Wege 104 Clannamen (resul- Clan I 473 tierend aus 211 unterschiedlichen Familiennamen) geclus- Clan F 459 tert worden. Dieser Datenbestand diente als Basis für die Clan M 455 nachfolgenden Auswertungen. Dabei beschränkte sich die Clan T 409 Datenanalyse auf Tatverdächtige mit libanesischer, türki- Dieser Befund deckt sich mit den Einschätzungen und Be- scher, syrischer oder deutscher Staatsangehörigkeit und auf wertungen der Auswertedienststellen in den KPB und den Tatverdächtige mit ungeklärter Nationalität bzw. jene, die als Ergebnissen des Projekts KEEAS. staatenlos erfasst sind. Die hier vorliegende Auswertung hat für den Berichtszeitraum 2016 bis 2018 zu einem Datenbe- stand von insgesamt 6 449 Tatverdächtigen und 14 225 Straftaten geführt. In den hiesigen Statistiken werden die Tatverdächtigen für den kompletten Berichtszeitraum 2016 bis 2018 grundsätz- lich einmalig erfasst. In den Fällen, in denen die Grafik eine jahresscharfe Darstellung abbildet, werden die TV für das jeweilige Jahr ausgewiesen. 3.1.2 Relevanz von Familienclans Eine Auswertung der 14.225 Straftaten führt zu einer Liste von zehn am häufigsten vertretenen Clannamen: lka.polizei.nrw
10 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Abbildung 2 Abbildung 3 Jahresübersicht Straftaten nach Clannamen Jahresübersicht Tatverdächtige nach Clannamen Clan O Clan O Clan E Clan E Clan A Clan A Clan K Clan Y Clan S Clan S Clan Y Clan K Clan I Clan M Clan F Clan I Clan M Clan Se Clan T Clan T 0 100 200 300 400 500 600 0 100 200 300 400 2018 2017 2016 2018 2017 2016 3.1.3 Phänomenologische Verteilung Tabelle 2 Eine Analyse der 14.225 Straftaten nach phänomenologi- Verteilung Tatverdächtige nach Clannamen schen Gesichtspunkten verdeutlicht einen Schwerpunkt bei 2016 - 2018 Rohheitsdelikten, gefolgt von Eigentums- und BtM-Kriminali- Clanname Anzahl Tatverdächtige tät: Clan O 762 Clan E 449 Tabelle 3 Clan A 266 Verteilung Straftaten auf Kriminalitätsbereiche Clan Y 265 Kriminalitätsbereiche Anzahl Straftaten Clan M 235 2016 2017 2018 gesamt Clan I 225 Rohheitsdelikte 1.787 1.971 1.848 5.606 Clan S 222 Eigentumsdelikte 873 858 898 2.629 Clan K 210 Betrugsdelikte 770 794 572 2.136 Clan T 203 Antragsdelikte (absolute) 445 488 453 1.386 Clan Se 188 Rauschgiftdelikte 285 356 349 990 Sonstige Delikte 195 195 205 595 Fälschungsdelikte 173 133 117 423 Verstöße Waffenrecht 52 50 47 149 Sexualdelikte 48 52 52 152 Verstöße Ausländerrecht 47 24 27 98 Wirtschaftsdelikte 9 11 7 27 Steuer-/Zolldelikte 3 3 17 23 politisch motivierte Delikte 2 6 3 11 gesamt 4.689 4.941 4.595 14.225 lka.polizei.nrw
11 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Die genauere Betrachtung der Rohheitsdelikte zeigt eine Für die Bearbeitung der im Berichtszeitraum 2016 bis 2018 besondere Relevanz von sonstigen Gewaltdelikten, dazu begangenen 14.225 Straftaten waren folgende KPB (nur zählen Bedrohung und Nötigung sowie schwere Gewaltde- TOP 10) zuständig: likte, vor allem gefährliche Körperverletzung und Raub. Abbildung 5 Verteilung Straftaten auf sachbearbeitende Tabelle 4 Kreispolizeibehörde 2016 - 2018 Jahresübersicht Verteilung Rohheitsdelikte Deliktsfelder Anzahl der Straftaten Essen PP 2.439 2016 2017 2018 Gelsenkirchen PP 1.096 Rohheitsdelikte, 1.787 1.971 1.848 Recklinghausen PP 1.091 davon Duisburg PP 790 sonstige Gewaltdelikte 1.100 1.202 1.151 Bochum PP 782 schwere Gewaltdelikte 570 623 562 Widerstand 46 48 46 Dortmund PP 703 Schwerer Raub 31 41 28 Köln PP 587 Gefährlicher Eingriff Verkehr 20 37 33 Wuppertal PP 399 Brandstiftung 13 6 8 Bonn PP 396 Tötungsdelikte2 4 10 12 Landfriedensbruch 3 4 7 Düsseldorf PP 391 Zwangsheirat 1 Eine Auswertung zur Verteilung der Wohnorte der 6.449 3.1.4 Regionale Verteilung registrierten Tatverdächtigen auf die jeweiligen Polizeibehörden führt zu einem ähnlichen Ergebnis: Eine geodifferenzierte Darstellung der Tatorte macht eine Konzentration auf das Ruhrgebiet deutlich: Abbildung 6 Abbildung 4 Verteilung Wohnort der TV auf zuständige Kreispolizei- Geografische Darstellung der Tatorte 2016 - 2018 behörde 2016 - 2018 Essen PP 1.137 Recklinghausen PP 608 Gelsenkirchen PP 529 Duisburg PP 363 Bochum PP 281 Dortmund PP 238 Köln PP 221 Wuppertal PP 205 Mettmann LR 134 Oberhausen PP 132 2 Bei den 26 Tötungsdelikten handelt es sich um 24 versuchte und 2 vollen- dete Straftaten lka.polizei.nrw
12 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Deliktsbereiche (orientiert am Clannamen) Für die einzelnen Familien typische „Geschäftsfelder“: Tabelle 5 Straftaten nach Kriminalitätsfeld und Deliktsbereich 2016 - 2018 Clan M Clan O Clan A Clan K Clan E Clan S Clan Y Clan F Clan T Clan I Kriminalitätsfelder und Deliktsbereiche Antragsdelikte (absolute), davon 194 120 101 65 67 54 24 42 25 29 Ausländerrecht 4 4 3 2 2 11 11 Betrugs- und Fälschungsdelikte 278 194 104 107 80 92 85 107 81 86 Eigentumsdelikte, davon 300 134 100 106 84 85 91 70 87 48 Bandenmäßige Eigentumsdelikte 7 2 5 2 1 1 2 3 Diebstahl mit Waffen 4 1 1 2 2 2 1 Einbruchsdiebstahl 72 23 22 19 29 16 14 8 9 3 Hehlereidelikte 19 3 5 2 1 2 4 2 1 2 Rohheitsdelikte, davon 768 406 307 244 246 172 174 183 196 170 Schwere Gewaltdelikte 239 171 105 98 77 45 58 64 65 47 Widerstand gegen Vollzugsbeamte 10 7 9 4 10 4 11 2 4 2 Schwerer Raub 19 7 2 3 7 2 5 1 4 7 Gefährlicher Eingriff in der Verkehr 12 11 6 5 6 1 3 1 2 Brandstiftung 4 2 3 2 1 2 Tötungsdelikte 3 2 1 1 1 2 Landfriedensbruch 2 2 1 2 2 2 Zwangsheirat 1 Politisch motivierte Delikte 1 2 1 1 1 1 1 Rauschgiftdelikte, davon 77 60 35 24 29 50 56 16 24 58 Cannabis (Handel, Einfuhr) 3 8 2 1 6 2 1 3 Kokain (Handel, Einfuhr) 2 2 1 1 1 1 Sonstiges BtM (Handel, Einfuhr) 1 1 1 1 Amphetamin (Handel, Einfuhr) 1 Heroin (Handel, Einfuhr) 1 Sexualkriminalität, davon 20 10 3 7 4 6 12 4 8 3 Sexualdelikte an Kindern/Jugendlichen 11 3 1 2 4 1 4 Vergewaltigung 2 1 1 2 1 1 1 1 Zuhälterei 1 Sonstige Kriminalität, davon 73 77 20 21 19 13 14 33 17 10 Geldwäsche 7 4 1 6 1 Wucher 9 22 4 8 11 2 Steuer-/Zolldelikte 2 3 1 1 2 Waffenrecht 20 9 4 7 7 5 5 2 2 3 Wirtschaftskriminalität 2 2 1 1 1 1 1 Gesamtergebnis 1.738 1.017 680 585 539 481 473 459 455 409 lka.polizei.nrw
13 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Eine Fokussierung von Mitgliedern einzelner Clans auf spe- Abbildung 8 zifische Kriminalitätsbereiche lässt sich aus der o.g. Tabelle Verteilung Geschlecht der Tatverdächtigen 2016 - 2018 nicht ableiten. Bei Steuer- und Zolldelikten liegt die Bearbeitungszustän- digkeit bei den Finanzbehörden. Daher sind in diesem Lage- bild nur solche Sachverhalte erfasst, in denen die Polizei weiblich von Amts wegen Anzeige erstattet und diese zur weiteren 20% Bearbeitung an die zuständigen Behörden weitergeleitet hat. männlich 80% 3.1.5 Staatsangehörigkeiten der TV Bei der Zusammenstellung des Datenbestandes ist die Mig- rationsbiographie relevanter Clans miteingeflossen. Die Da- tenanalyse beschränkte sich daher auf Tatverdächtige mit li- 3.1.7 Mehrfachtäter banesischer, türkischer, syrischer oder deutscher Staatsan- gehörigkeit und auf solche mit ungeklärter Nationalität bzw. Als Mehrfachtäter sind im Lagebild Personen ausgewiesen, auf Staatenlose. Die Verteilung der Staatsangehörigkeit die innerhalb eines Jahres mindestens fünfmal als Tatver- stellt sich wie folgt dar: dächtige einer Straftat polizeilich erfasst sind. Unter den ins- gesamt 6 449 registrierten Tatverdächtigen befinden sich 381 Personen, die unter diesen Voraussetzungen als Mehr- Abbildung 7 fachtäter gelten. Bemerkenswert ist, dass damit gut sechs Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen 2016 - 2018 Prozent der Tatverdächtigen für über 30 Prozent der Strafta- ten verantwortlich sind. Dieses Verhältnis verdeutlicht das syrisch kriminelle Potential, welches von einzelnen Straftätern aus- 13% staatenlos 3% geht. ohne Angabe 2% türkisch Abbildung 9 15% Tatverdächtige und Mehrfachtäter 2016 - 2018 deutsch 36% 381 libanesisch 31% 6.068 Der aufenthaltsrechtliche Status ist nicht recherchierbar. 3.1.6 Geschlecht der TV Mehrfachtäter Tatverdächtige Die Analyse zum Geschlecht der registrierten TV verschie- denen Clans weist 20 Prozent der identifizierten Personen als weiblich aus. Der Schwerpunkt der Straftaten liegt im Bereich von Roh- heitsdelikten und einfachen Eigentums- und Vermögensde- likten. lka.polizei.nrw
14 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Abbildung 10 Gleiches ist auch bei der Betrachtung der Straftaten, die Straftaten und Straftaten durch Mehrfachtäter durch Mehrfachtäter begangen werden, festzustellen: 2016 - 2018 Tabelle 8 Verteilung Straftaten der Mehrfachtäter auf Clannamen 2016 2017 2018 4.663 Clan O 185 228 151 Clan E 125 90 125 Clan A 100 88 76 9.562 Clan K 72 69 67 Clan S 76 94 35 Clan F 102 61 33 Clan R 77 42 69 Clan Ta 33 78 43 Straftaten durch Mehrfachtäter Straftaten Clan I 42 62 34 Clan C 50 32 34 Tabelle 6 In der folgenden Tabelle werden die Wohnorte der Mehr- Straftaten und Mehrfachtäter fachtäter der zuständigen Polizeibehörde zugeordnet. 2016 2017 2018 Straftaten 4.689 4.941 4.595 Tabelle 9 durch Mehrfachtäter 1.522 1.641 1.500 Verteilung Mehrfachtäter auf Wohnort-Behörde Tatverdächtige 2.884 3.057 2.832 2016 - 2018 …davon Mehrfachtäter 159 178 151 Anzahl Mehrfachtäter Essen PP 74 Gelsenkirchen PP 43 Eine Auswertung der Mehrfachtäter nach ihrer Zugehörig- Duisburg PP 30 keit zu einzelnen Clans führt zu einer Auffälligkeit von Ange- Recklinghausen PP 23 hörigen des Clans O., gefolgt von Angehörigen des Clans Bochum PP 23 E.: Wuppertal PP 13 Tabelle 7 Oberhausen PP 12 Anzahl Mehrfachtäter nach Clan 2016 - 2018 Coesfeld LR 11 Soest LR 11 Anzahl Mehrfachtäter Mettmann LR 11 Clan O 43 Clan E 30 Clan A 19 Auch bei Straftaten durch Mehrfachtäter liegt der phäno- Clan K 18 menologische Schwerpunkt auf Gewaltkriminalität (Roh- Clan S 16 heitsdelikte): Clan I 14 Clan F 13 Clan Ta 12 Clan R 12 Clan T 10 lka.polizei.nrw
15 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Tabelle 10 Abbildung 11 Verteilung Straftaten der Mehrfachtäter auf Anzahl der Mehrfachtäter nach Alter zur Tatzeit Kriminalitätsbereiche 2016 - 2018 2016 - 2018 Anzahl Straftaten Rohheitsdelikte 1.585 Eigentumsdelikte 1.122 Betrugsdelikte 699 Antragsdelikte (absolute) 448 Rauschgiftdelikte 360 Sonstige Delikte 237 Fälschungsdelikte 126 Verstöße Waffenrecht 32 Sexualdelikte 40 Verstöße Ausländerrecht 6 Wirtschaftsdelikte 2 Steuer-/Zolldelikte 4 politisch motivierte Delikte 2 Die meisten Mehrfachtäter sind bei Tatausführung zwischen 14 - 26 Jahre alt. Bei der Auswertung zur Alterstruktur der Mehrfachtäter wurde das jeweilige Alter zur Tatzeit der zuletzt begangenen Straftat im Berichtszeitraum berücksichtigt. Das bedeutet, jeder Täter ist nur einmalig erfasst. 3.2 Auswertung Polizeiliche Kriminalstatistik NRW Eine direkte Gegenüberstellung der Erkenntnisse aus der Ausgangsstatistik nur abgeschlossene Verfahren ab. Zudem Vorgangsbearbeitung mit den Daten aus der PKS führt zu ist der strukturelle Aufbau der PKS nicht darauf ausgerich- keinem Informationsgewinn. Für das Lagebild Clankriminali- tet, an Familiennamen orientierte Aussagen zu generieren. tät gewährleistet der Rückgriff auf das Vorgangsbearbei- Einzelsachverhalte können aufgrund unterschiedlicher Erhe- tungssystem einen jahresscharfen Überblick über die bei bungsmodalitäten nur unvollständig in Beziehung gesetzt der Polizei bearbeiteten Sachverhalte. Die PKS bildet als werden. 4 Ermittlungsverfahren Organisierte Kriminalität Ausweislich des noch in der Erstellung befindlichen Lagebil- Verschiebungen zu organisieren (Export unterschlagener des Organisierte Kriminalität NRW 2018 führten die Polizei- Pkw in den Nahen Osten). Eine Gruppierung betrieb ein behörden in NRW im Berichtsjahr 15 Ermittlungsverfahren Callcenter in der Türkei, das anhand gefälschter Anrufer- der Organisierten Kriminalität (OK) im Kontext von Tatver- kennung im Telefondisplay die Rufnummer der Polizei miss- dächtigen, die türkisch-arabischstämmig sind. Zehn Verfah- brauchte, um unter einem Vorwand Wertsachen und Geld ren haben Bezüge zum Rauschgifthandel und von Senioren zu erlangen. Schließlich ist ein Verfahren im -schmuggel (vornehmlich Kokain und Cannabis); in drei Ver- Zusammenhang mit der Wirtschaftskriminalität gemeldet fahren stehen die Tatverdächtigen im Verdacht, illegale Kfz- lka.polizei.nrw
16 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 worden (Manipulation an Geldspielautomaten, Steuerhinter- Der Tatertrag, den die kriminellen Tätergruppierungen durch ziehung). Hinsichtlich des OK-Potentials, eines Indikators ihre illegalen Aktivitäten erwirtschaften konnten, wird mit zur Bewertung der kriminalistischen Qualität von OK-Verfah- 10,7 Millionen Euro beziffert. Davon konnten die Strafverfol- ren3, verfügen die hier in Rede stehenden Ermittlungskom- gungsbehörden durch gezielte Finanzermittlungen und Ver- plexe über einen Durchschnittswert von 55,4 und liegen da- mögensabschöpfungsmaßnahmen 1,5 Millionen Euro si- mit deutlich über dem Jahresmittel aller OK-Verfahren in chern. 2018 von etwa 47,5. 5 Verkehrsrechtliche Verstöße (Stichprobe) Auch wenn kein unmittelbarer Bezug zu begangenen Straf- Abbildung 12 taten besteht, lässt das Verhalten im öffentlichen Straßen- Verteilung offene / bezahlte Geldbußen verkehr Rückschlüsse auf die Bereitschaft zur Regelkonfor- 01.02.2016 - 31.03.2018 mität und Anerkennung der Rechtsordnung zu. Um die Aus- prägung und Relevanz von Verkehrsverstößen mit Blick auf die hier ausgewertete Personengruppe einzubeziehen, er- Clan E 670 732 folgte auf Basis der erkannten familiären Schwerpunkte eine beispielhafte Auswertung zu den zwei Clannamen „Clan O“ und „Clan E“ (mit den unterschiedlichen Schreibweisen). Clan O 1.324 1.342 Grundlage der Auswertung sind Verkehrsordnungswidrigkei- ten (Zahlscheine und Ordnungswidrigkeitenanzeigen - keine Verkehrsstraftaten), die durch die Polizei erfasst und bear- Anzahl bezahlter Geldbuße beitet wurden. Nicht erfasst sind Verkehrsverstöße, die Anzahl offene Geldbußen durch die zuständige Ordnungsbehörde im Rahmen der all- Eine Auswertung der im Zeitraum vom 01.01.2016 bis gemeinen Verkehrsüberwachung festgestellt und bearbeitet 31.03.2018 polizeilich registrierten Verkehrsordnungswidrig- wurden und die die Polizei unmittelbar an Ort und Stelle im keiten zeigt, dass Angehörige der beiden Familienclans we- Verwarnungsverfahren geahndet hat. niger als die Hälfte der in der Folge von schriftlichen Ver- Insofern stand für die Auswertung nur eine Teilmenge der warnungen erhobenen Verwarngelder bezahlt haben. Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Verfügung. Dieses Ergebnis deckt sich mit Erfahrungen aus dem Pro- jekt KEEAS, in dem auch Mitarbeiter kommunaler Ord- nungsbehörden befragt worden sind. 6 Legale und illegale Geschäftsfelder Aus phänomenologischer Sicht ist das Handeln der kriminel- den mit der Durchführung von OK- und sonstigen Ermitt- len Angehörigen türkisch-arabischstämmiger Clanstrukturen lungsverfahren oder aber speziellen Auswertungen befass- von flexiblen Aktivitäten in verschiedenen (schein-)legalen ten Polizeidienststellen lassen eine qualitativ ausgerichtete oder illegalen Handlungsfeldern gekennzeichnet. Im LKA Beschreibung diverser Geschäftsfelder zu. NRW über Jahre gesammelte Erkenntnisse, aktuelle Ergeb- nisse des Projekts „KEEAS“, aber auch Informationen aus 3 Die Ermittlungsdienststellen legen das OK-Potential eines Ermittlungsverfahrens anhand eines bundeseinheitlich geltenden Kriterienkataloges fest. lka.polizei.nrw
17 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Die nachfolgenden Informationen sind zum Teil durch spezi- Steuerbehörden weisen darauf hin, dass der wirtschaftlich fische (OK-)Ermittlungsverfahren im jeweiligen Kriminalitäts- erfolgreiche Betrieb einer Shisha-Lounge bei gleichzeitig bereich unterlegt bzw. basieren - soweit entsprechende In- enger Orientierung an der Steuergesetzgebung nicht mög- formationen zur Verfügung standen - auf der Auswertung lich ist. Deswegen ist die ständig wachsende Zahl derartiger qualitätsgesicherter Statistiken und Datenbestände der Si- Betriebe auffällig. Kontrollen vornehmlich der Zollbehörden cherheitsbehörden (Polizei, Zoll, Steuerfahndung). Daneben bestätigen den Verkauf von nicht versteuertem Wasserpfei- sind sie aber auch Ergebnis von Befragungen, Stellungnah- fentabak. Auch kommen viele der in den Bars Beschäftigten men oder Experteninterviews unter Beteiligung von Mitar- ihrer Pflicht zur Anzeige ihrer Tätigkeit gegenüber den Sozi- beitern diverser Behörden. Nicht in allen Fällen spiegeln alversicherungsträgern nicht nach. sich diese Einschätzungen in konkreten Ermittlungsverfah- ren oder statistisch belegten Auswertungen wieder. Gleich- Bei Überprüfungen werden zudem häufig Verstöße gegen wohl ist dieser qualitativ ausgerichteten Form der Informati- das Gaststätten- bzw. Lebensmitterecht, die Bauordnung onsgewinnung hohe Bedeutung beizumessen: Sie dient so- oder aber weitere Rechtsgebiete festgestellt, deren Durch- wohl der zeitnahen polizeilichen Schwerpunktsetzung als setzung i.d.R. zum Aufgabenportfolio der Kommunalbehör- auch der Sensibilisierung mit dem Ziel, eine auf Früherken- den gehört. nung ausgerichtete Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleis- Eine besondere Gefahr ergibt sich aus erhöhten CO-Kon- ten. zentrationen in den Bars, die im Rahmen von Kontrollen Die nachfolgend skizzierten Geschäftsfelder werden beson- festgestellt worden sind. ders häufig durch Angehörige aus Clanfamilien besetzt: Glücksspiel-Szene, Wettbüros Betäubungsmittelhandel Ähnlich den Shisha-Bars bieten von Angehörigen türkisch- Der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln bildet weiterhin arabischstämmiger Familienclans betriebene oder kontrol- ein zentral besetztes Feld illegaler Aktivitäten von Angehöri- lierte Glücksspielstätten eine Basis für Kontakte zur Vorbe- gen türkisch-arabischstämmiger Clans. Dies betrifft in erster reitung und Begehung von Straftaten. Darüber hinaus kön- Linie den internationalen Handel mit Kokain und Cannabis. nen über Manipulationen an Spielgeräten erhebliche Mittel Angehörige der Familien sind über die gesamte Lieferkette erwirtschaftet werden, die im Einzelfall die Nutzer der Ge- in unterschiedlicher Intensität involviert. Direkte Bezüge in räte, die Betreiber sowie den Fiskus schädigen. die südamerikanischen Produktionsstandorte können Die Investition in Glücksspielstätten oder in Wettbüros bietet ebenso nachgewiesen werden wie vielfältige Beteiligungen zudem die Möglichkeit zur Investition kriminell erlangter Gel- im Rahmen der Finanzierung, des Transports oder der Ver- der in die Legalwirtschaft und damit die Grundlage für Geld- teilung der Drogen auf zentraler Ebene. Im Bereich des wäschehandlungen. Straßenhandels weisen einzelne KPB darauf hin, dass Clanangehörige zunehmend Personen anderer Ethnien ein- Rapper-Szene beziehen. Angehörige türkisch-arabischstämmiger Clanfamilien verfü- Gastronomie, Shisha-Bars gen über vielfältige Bezüge zu Teilen der Rapper-Szene. Sie erfahren damit ein erhebliches Maß an öffentlicher Auf- Der Betrieb von Shisha-Bars hat sich als ein zentraler Fak- merksamkeit, die der eigenen Reputation außerhalb des Mi- tor im Kontext krimineller Aktivitäten durch Angehörige tür- lieus dienen soll. kisch-arabischstämmiger Familienclans entwickelt. Als Treff- punkt für Clanmitglieder dienen die Bars der Kontaktpflege Neben der kulturellen und der legalwirtschaftlichen Bedeu- und damit auch zur Vorbereitung und Verdeckung von Straf- tung dieses Milieus existiert ein fließender Übergang zu taten. strafrechtlich relevantem Verhalten. Die Nähe der „Gangs- ter-Rapper“ zur Kriminalität ist seit jeher ein der Szene im- Shisha-Bars bieten als Teil einer insbesondere urban veror- manenter Teil der Außendarstellung und dient sowohl der teten Eventkultur erhebliches Potenzial für Geldwäsche- Verkaufsförderung als auch der Bindung der Fans. Darüber handlungen durch die Investition in Immobilien oder aber für hinaus führt der Kampf um Marktanteile und die subkulturell steuerlich relevante Tatbestände. geforderte aggressive Verteidigung des eigenen Labels - verbunden mit der Beleidigung von Mitbewerbern - zu einer lka.polizei.nrw
18 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 oftmals aufgeheizten Stimmung, die in der Vergangenheit Kampfsport-Szene bereits in gewalttätige Auseinandersetzungen mündete. Hinzu kommt eine Glorifizierung von Gewalt und Männlich- Der Besuch, die Ausrichtung wie auch die Teilnahme an keit, welche die aggressive Durchsetzung der (Familien-)In- Kampfsportveranstaltungen (Boxen, Mixed Martial Arts, pp.) teressen propagiert. Dieses Bild kann für Jugendliche aus stellt eine an Bedeutung gewinnende Repräsentation des den Clanstrukturen identitätsbildend sein und über die Vor- Milieus krimineller Clanstrukturen in der Öffentlichkeit dar. bildfunktion die Entwicklung krimineller Karrieren in den Fa- Außenstehende Personen werden über diese Veranstaltun- milien begünstigen. gen kaum informiert. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit Polizeiliche Maßnahmen im Umfeld der Rapper-Szene wer- erfolgt über die sozialen Medien oder auf Spartenkanälen den bewusst als Beleg für die eigene Bedeutung interpre- gewerblicher TV-Anbieter. tiert und in den sozialen Medien angeführt. In erster Linie dienen die Kampfsport-Veranstaltungen der Rocker-Szene Pflege von Beziehungen, der allgemeinen Kommunikation sowie einer von allen Besuchern wahrzunehmenden Doku- Den Ermittlungsbehörden liegen seit längerem Hinweise mentation von Freund- und Feindschaften sowie Allianzen vor, die eine jedenfalls temporäre Involvierung von Angehö- im Milieu. Die Sitzordnung, die Größe der die zentralen Pro- rigen türkisch-arabischstämmiger Familienclans in verschie- tagonisten begleitenden Entourage, die Art und Weise der dene Charter bzw. Chapter von Outlaw Motorcycle Gangs Begrüßung von Gästen wie auch die Zugehörigkeit einzel- (OMCG) belegen. Gleiches gilt für deren Einbindung in ner „Kämpfer“ zu verschiedenen Clans zeichnet ein sozial Straftaten der Clubs. Hintergrund der polizeilichen Einschät- extrem ausdifferenziertes Bild und lässt eine Bewertung der zung ist u.a. die für das Rockermilieu typische öffentliche aktuellen Bedeutung von Personen in den kriminellen Mili- Darstellung von personalen Verantwortlichkeiten in den eus zu. Die eigentliche Kampfsportveranstaltung rückt dabei Chartern und Chaptern. in den Hintergrund. Die Kämpfe sind regelmäßig von unter- durchschnittlicher sportlicher Qualität und der Ausgang ganz Eine mit dem traditionellen Rockerethos zu verbindende offensichtlich Gegenstand von Vorabsprachen. Motivationslage kann bei der Mitgliedschaft von Clanange- hörigen ganz überwiegend ausgeschlossen werden. Die mit Call-ID-Spoofing, falsche Polizeibeamte dem Rockermilieu einhergehenden erweiterten Einfluss- möglichkeiten sowie das von den OMCGs ausgehende Be- Die telefonische Kontaktierung überwiegend älterer Men- drohungspotenzial dürfte das handlungsleitende Motiv für schen durch vermeintliche Polizeibeamte mit dem Ziel, unter die Mitgliedschaft einzelner Clanmitglieder sein, um eigene Vorspiegelung eines scheinbar kurz bevorstehenden Dieb- Geschäftsinteressen besser durchsetzen zu können. stahls- oder Raubdeliktes an Vermögensgegenstände der Angerufenen zu gelangen, ist auch zu einem Geschäftsfeld Security-Dienstleistungen krimineller Clanangehöriger geworden. Die Anrufenden agieren typischerweise aus dem Ausland heraus, die sog. Security-Dienstleistungen stellen ein Geschäftsfeld dar, in „Keiler“ sitzen in erster Linie in Izmir/Türkei. Bei den von dem Clanangehörige tätig sind. Zum Teil wird von Konkur- dem erhöhten Risiko einer Festnahme betroffenen „Abho- renzkämpfen mit anderen typischerweise im Türstehermilieu lern“ handelt es sich häufig um Jugendliche, die nicht dem etablierten Gruppierungen (OMCG) berichtet; gleiches gilt Clan, sondern dem weiteren Verwandtenkreis angehören für Drohungen gegenüber Gastronomen, die Leistungen ei- sowie um eigens Angeworbene, welche sich oftmals in einer nes konkurrierenden Security-Dienstleisters annehmen. prekären wirtschaftlichen Situation befinden. Schließlich bietet die Tätigkeit „an den Türen“ auch die Kon- trollmöglichkeit über den Drogenhandel in der jeweiligen Investitionen in Immobilien in Deutschland Gastronomie. Die Bereitschaft, kurzfristig eingesetztes Security-Personal den jeweiligen Sozialversicherungsträ- Den Behörden liegen Hinweise auf Investitionen illegal er- gern zu melden, ist – wenn überhaupt – nur gering ausge- langter Mittel durch Angehörige türkisch-arabischstämmiger prägt. Familienclans in den nationalen Immobilienmarkt vor. Die- ses Vorgehen dient ebenso der Geldanlage als auch der Hinweise auf Straftaten im Zusammenhang mit der Bewa- Vermögenssicherung durch Maßnahmen der Verschleie- chung von Flüchtlingsunterkünften liegen aktuell hier nicht rung (Geldwäsche, § 261 StGB). Die Verdachtsmomente vor. auf Seiten der Ermittlungsbehörden stützen sich oftmals auf lka.polizei.nrw
19 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 ein dubioses und wirtschaftlich nicht nachvollziehbares Ver- bischstämmiger Familienclans nutzen dieses der Vermö- halten des Käufers im Kontext des Immobilienerwerbs oder genssicherung wie auch der Geldwäsche dienende Geld- auf ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem Wert transfermodell. der erworbenen Immobilie und den gegenüber den Finanz- behörden deklarierten Einkommensverhältnissen des ver- Hawaladare verstoßen im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmä- meintlichen Erwerbers („Strohmann“) bzw. des tatsächlichen ßig gegen das Zahlungsdienstleisteraufsichtsgesetz (ZAG), Käufers. da sie ihre Leistungen ohne Genehmigung der Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anbieten. Sozialleistungsbetrug Über das Hawala-Finanzsystem durchgeführte Geldtrans- fers müssen nicht per se einen kriminalistisch relevanten Auffällig ist, dass der nach außen präsentierte Lebensstil Hintergrund haben; in den meisten der hier zur Kenntnis ge- und die zur Schau gestellten Vermögenswerte und Luxus- langten Sachverhalten spricht jedoch vieles für einen inkri- güter nicht mit den gegenüber den Finanzbehörden angege- minierten Hintergrund der transferierten Gelder. benen Einkommensverhältnissen in Einklang zu bringen sind, insbesondere aber im Widerspruch zu den bei der Be- Autohandel und -verleih antragung von Sozialleistungen gemachten Angaben ste- hen. Der Handel mit Kraftfahrzeugen bzw. dessen Verleih bietet einen infrastrukturellen Rahmen für eine Vielzahl von Delik- Mit dem Ziel, im Einzelfall ein Höchstmaß staatlicher Für- ten. Dazu zählen der Transport von Betäubungsmitteln, der sorge abzuschöpfen, dürfte die nicht immer eindeutig identi- professionelle Verbau von Schmuggelverstecken in Fahr- fizierbare Identität dazu genutzt werden, ohne Berechtigung zeugen, das Überlassen von Fahrzeugen an Milieuangehö- staatliche Transferleistungen in Anspruch zu nehmen. rige, so zum Beispiel von besonders auffälligen getunten Sportwagen oder SUVs. Diese werden für sog. „Poserfahr- Illegaler Geldtransfer durch Hawala-Banking ten“ genutzt und fallen in Zusammenhang mit Verkehrsstraf- taten und –ordnungswidrigkeiten auf. Polizeiliche Erkenntnisse weisen auf den häufigen Transfer erheblicher Bargeldbestände über informelle Geldtransmit- Betrug und Wucher im Kontext des Betriebes von Schlüs- ter hin, welche in den Nahen Osten (u.a. die Türkei und den seldiensten Libanon) abfließen. Hier ist insbesondere auf die Nutzung sog. Hawaladare durch die Tätergruppen hinzuweisen, die In der Vergangenheit berichteten einzelne KPB von der Tä- das weltweit genutzte informelle Überweisungssystem des tigkeit von Schlüsseldiensten, die von Clanangehörigen be- Hawala-Banking gegen eine Provision von 1,5 bis 2,5 % der trieben werden. Nach Türöffnung werden Forderungen in Transfersumme anbieten. Auch Angehörige türkisch-ara- Rechnung gestellt, die den Verdacht des Wuchers (§ 291 StGB) begründen. 7 Rahmenkonzeptionen, Handlungs- und Maßnahmenkonzepte Landesweite Initiativen Eine Dienstbesprechung mit Behördenleitern am 09.07.2018 im IM NRW stellte den Auftakt für die Einsatz- Die Bekämpfung der Clankriminalität stellt einen polizeistra- konzeption „360 Grad-Betrachtung wirksamer Maßnahmen tegischen Schwerpunkt der Landesregierung NRW dar. Vor gegen die Clankriminalität“ dar, in deren Rahmen ein Stu- diesem Hintergrund sind im Jahre 2018 vielfältige Initiativen fenkonzept operativer Maßnahmen gegen die Zielgruppe mit dem Ziel einer weiter verbesserten Kriminalitätsbekämp- umgesetzt wird. Um alle rechtlichen Mittel gegen die krimi- fung und Einsatzwahrnehmung umgesetzt worden. nellen Angehörigen der Clans auszuschöpfen, werden Poli- zei, Zoll, Gewerbe-, Ordnungs- und Finanzämter stärker vernetzt. lka.polizei.nrw
20 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Die KPB führen seitdem eigenverantwortlich Maßnahmen In fast allen meldenden Behörden ist das Thema „Clankrimi- zur Bekämpfung der Clankriminalität durch. Die daraus ge- nalität“ Gegenstand spezifischer Auswertungen, in erster Li- wonnenen Erkenntnisse werden anhand eines Melderasters nie durch die Auswertestellen OK. Während einige Behör- vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD den von konkreten Planungen berichten, skizzieren andere NRW) zusammengefasst und den betroffenen KPB sowie KHSt seit Jahren umgesetzte und zum Teil mittlerweile ab- dem LKA NRW zu Auswertezwecken zur Verfügung gestellt. geschlossene Initiativen. Diese haben den Charakter eines Die Ergebnisse werden bei der Planung weiterer Umset- strategisch ausgerichteten Auswerteschwerpunktes (z.B. Er- zungsschritte des Maßnahmenpaketes berücksichtigt und hebungen zur Anzahl und Identität regional angesiedelter waren Grundlage für die Schwerpunksetzungen anlässlich Clanstrukturen, der Grundbesitzverhältnisse in einzelnen der koordinierten Einsatzmaßnahmen zur Bekämpfung der Stadtteilen oder der Entwicklungen und Verantwortlichkeiten Clankriminalität am 12.01.2019. in regionalen Milieus) oder sind operativ und damit verfah- rensinitiierend angelegt. Die quantitative Erfassung der gezielten Einsatzmaßnah- men erfolgt seit Juli 2018. Standardisiertes Zahlenmaterial Soweit diese Auswertungen die Zielrichtung eines regiona- zu Einsatzmaßnahmen, die vor dem 01.07.2018 stattgefun- len Lagebildes zum Thema „Clankriminalität“ verfolgen, sind den haben, liegt nicht vor. In der Zeit vom 1. Juli 2018 bis regelmäßig Daten aus Datenquellen berücksichtigt worden, 31. Dezember 2018 wurden in NRW mehr als 100 Kon- die auch Grundlage des hier vorgelegten Landeslagebildes trollaktionen zur Bekämpfung der Clankriminalität durchge- sind. Eine Vergleichbarkeit der lokal vorgenommenen Aus- führt und mehr als 800 Lokalitäten (Shisha-Bars, Wettbüros, wertungen mit der unter 3.1. dargestellten quantitativen Spielhallen etc.) kontrolliert.4 Auswertung ist jedoch nicht möglich, da der hier genutzte familiennamenorientierte Ansatz auf einer exklusiv dem LKA Sicherheitsprogramme NRW zur Verfügung stehenden Datenbasis beruht. Gemein- sam mit den ASTOK-Dienststellen der KHSt hat das LKA Das Thema der Bekämpfung der regionalen Clankriminalität NRW eine Möglichkeit erarbeitet, die in diesem Lagebild ge- hat in mehreren KPB Eingang in die Sicherheitsprogramme nutzten Daten für lokale Auswertungen zugänglich zu ma- gefunden, mehrheitlich als kriminalstrategischer Schwer- chen. punkt. Einsatzmaßnahmen Auswertungskonzepte in den KPB NRW Einige Behörden haben direktionsübergreifende Aktivitäten Mit Schreiben vom 26.03.2018 hat das LKA NRW die Krimi- zur Verbesserung der Einsatzwahrnehmung sowie zur in- nalhauptstellen und das PP Oberhausen gebeten, tensivierten Kriminalitätsbekämpfung entwickelt. aktuell umgesetzte oder geplante Aktivitäten im Kontext der Kriminalität von Mitgliedern türkisch-arabischer Großfamilien Diese Aktivitäten sind häufig eingebettet in Präsenzkon- mitzuteilen. Erfragt wurden regionale Schwerpunktsetzun- zepte, oftmals unter Einbindung zusätzlich angeforderter gen (z.B. behördliche Sicherheitsprogramme), darüber hin- Personalressourcen (Bereitschaftspolizei) oder auch in einer aus gehende Handlungskonzepte, geplante und umgesetzte dauerhaften Besonderen Aufbauorganisation (BAO). Ein Einsatzmaßnahmen (z.B. Kontrollen), überbehördliche Ko- Schwerpunkt wird dabei auf eine starke sichtbare Polizei- operationsformen und deren vertragliche Ausgestaltung so- präsenz sowie ein offensives und konsequentes Auftreten wie innerbehördliche Maßnahmen (z.B. direktionsübergrei- verbunden mit einem niedrigschwelligen Einschreiten ge- fende Sensibilisierung, Informationsaustausch). genüber Clanangehörigen gelegt (Null-Toleranz-Strategie). Ebenfalls berücksichtigt wird die konsequente Verfolgung Aus den Kriminalhauptstellen (KHSt) sind zum Teil umfas- von Rechtsverstößen im Rahmen verkehrspolizeilicher sende Darstellungen der regionalen Initiativen angeliefert Maßnahmen. In den Behörden werden diese Initiativen über worden. Auch einige Landratsbehörden haben Rückmeldun- ein Meldewesen einem Controlling zugeführt. gen übersandt. Die Inhalte lassen sich wie folgt zusammen- fassen: 4 Siehe Anlage x (Ergebnis Einsatzmaßnahmen an Juli 2018 – Quelle LZPD NRW lka.polizei.nrw
21 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018 Ermittlungsverfahren und sonstige operative Maßnahmen auf eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen den einzel- nen Netzwerkpartnern ausgerichtet sind. Dazu zählen be- Der überwiegende Teil der von Clankriminalität betroffenen sonders Ordnungsamt, Ausländeramt, Jugendamt, Gewer- Behörden berichtet von Ermittlungsverfahren, die aktuell beamt, Gaststättenüberwachung, Lebensmittelüberwa- oder erst vor kurzem im Kontext der Clankriminalität geführt chung, Straßenverkehrsamt, Sozialamt, Zollbehörden, Fi- worden sind. Von ihrer Qualität sind sie sowohl im Bereich nanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Steuerfahndung. der Allgemeinen als auch der Organisierten Kriminalität an- gesiedelt. Einzelne Behörden weisen auf positive Erfahrungen im Rah- men interbehördlicher Fallkonferenzen hin. Über die abge- Im Rahmen der Fallschilderung wird darauf hingewiesen, stimmte Identifizierung und die anschließende Bewertung dass die in diesem Zusammenhang generierten Informatio- von Einzelpersonen werden Grundlagen für ein personen- nen unmittelbar im Fallbearbeitungssystem überführt wor- spezifisches Maßnahmenpaket entwickelt. Hierbei können den sind und somit eine landesweite Auswertung möglich sowohl repressive als auch präventive (z.B. Ausstiegshilfen ist. Als weiterer Erfolgsfaktor für die effektive Durchführung für geeignete Personen) Aspekte handlungsleitend sein. von Ermittlungsverfahren wird die konsequente Umsetzung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die zeitnahe und be- Organisatorische Schwerpunktsetzung im LKA NRW harrliche Vollstreckung von Haftbefehlen, die Durchführung von Fallkonferenzen sowie die Fokussierung auf Mehrfach- Aktuell konzipiert das LKA NRW (analog der zur Bekämp- täter genannt. fung der Rockerkriminalität eingerichteten Projektgruppe „Projekt 124“) die Einrichtung einer Projektgruppe „Clankri- Zusammenarbeit mit der Justiz minalität“. Durch Bündelung fachlicher Kompetenzen wird die konsequente Bekämpfung der Clankriminalität unter Ein- In verschiedenen Behörden sind bereits regelmäßige Be- bindung und Koordinierung aller Polizeibehörden des Lan- sprechungen auf Ebene der Behördenleitungen mit Vertre- des intensiviert und eine zentrale Informationsstelle ge- tern sowohl der Staatsanwaltschaften als auch der Amtsge- schaffen. richte sowie der regionalen Justizvollzugsanstalten insitutio- nalisiert. Im LKA NRW erfolgte im September 2018 die Einrichtung eines Dezernates „Finanzierung Organisierter Kriminalität Zur effektiven und systematischen Bekämpfung der Clankri- und Terrorismus“. Ziel der mit Angehörigen aus der Polizei, minalität haben einige Staatsanwaltschaften sogenannte des Finanz- und des Justizressorts besetzten Dienststelle „Staatsanwälte vor Ort“ eingesetzt, die eng in die Zusam- ist es, über die Identifizierung kriminell erlangten Vermö- menarbeit mit Polizei, Zoll und Finanz- und Ordnungsbehör- gens und eine enge ressortübergreifende Zusammenarbeit den eingebunden sind. eine effektive Gewinnabschöpfung zu gewährleisten. Typi- scherweise im Rahmen der Clankriminalität genutzte Modi Administrativer Ansatz, Fallkonferenzen Operandi – z.B. die Investition in den Immobilienmarkt oder Die interbehördliche Zusammenarbeit aller Partner in der öf- in Glücksspielbetriebe – werden regional spezifisch analy- fentlichen Verwaltung hat sich als entscheidender Faktor für siert und mit dem Fokus auf Abschöpfungspotentiale ausge- eine effektive Bekämpfung der Clankriminalität herausge- wertet. stellt. Maßnahmen und Konzepte zu diversen Formen des Einbindung von EUROPOL Informationsaustausches und eines abgestimmten Vorge- hens sind vornehmlich in den besonders betroffenen Behör- Erkenntnisse aus dem Projekt KEEAS belegen die internati- den etabliert. onalen Verflechtungen von Clanangehörigen, insbesondere nach Skandinavien. Dies erfordert eine systematische Einbi- Vermehrt finden gemeinsam geplante und durchgeführte dung des deutschen Verbindungsbüros von EUROPOL und Aktions- und Kontrolltage statt. Dabei steht z.B. neben der die konsequente Nutzung des Europol-Informationsaus- Kontrolle von Shisha-Bars auch die Szene der Car-Poser tauschsystems SIENA (Secure Information Exchange Net- (Tuning-Szene) in besonderem Fokus verkehrsrechtlicher work Application). Anzustrebt wird die Prüfung einer thema- Konzeptionen. Häufig sind die hier skizzierten Kooperatio- tischen Schwerpunktsetzung durch Einrichtung eines „Ana- nen in städtische Koordinierungsgremien eingebunden, die lytical Workfile“ (AWF) bei EUROPOL. lka.polizei.nrw
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