Clankriminalität - Lagebild NRW 2018 - Polizei NRW

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Clankriminalität - Lagebild NRW 2018 - Polizei NRW
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Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

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Clankriminalität - Lagebild NRW 2018 - Polizei NRW
2                 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

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Clankriminalität - Lagebild NRW 2018 - Polizei NRW
3                                                                  LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

Inhaltsverzeichnis

         1        Einleitung                                                                   6

         2        Situationsbeschreibung                                                       6

         2.1      Allgemeine Situationsbeschreibung                                            6

         2.2      Definition Clankriminalität                                                  7

         2.3      Anspruch an die quantitative Auswertung                                      8

         3        Quantitative Auswertung                                                      8

         3.1      Datenauswertung                                                              8

         3.1.1    Entwicklung des Datenbestandes                                               9

         3.1.2    Relevanz von Familienclans                                                   9

         3.1.3    Phänomenologische Verteilung                                               10

         3.1.4    Regionale Verteilung                                                       11

         3.1.5    Staatsangehörigkeiten der TV                                               13

         3.1.6    Geschlecht der TV                                                          13

         3.1.7    Mehrfachtäter                                                              13
         3.2      Auswertung Polizeiliche Kriminalstatistik NRW                              15

         4        Ermittlungsverfahren Organisierte Kriminalität                             15

         5        Verkehrsrechtliche Verstöße (Stichprobe)                                   16

         6        Legale und illegale Geschäftsfelder                                        16

                  Betäubungsmittelhandel                                                     17

                  Gastronomie, Shisha-Bars                                                   17

                  Glücksspiel-Szene, Wettbüros                                               17

                  Rapper-Szene                                                               17

                  Rocker-Szene                                                               18

                  Security-Dienstleistungen                                                  18

                  Kampfsport-Szene                                                           18

                  Call-ID-Spoofing, falsche Polizeibeamte                                    18
                  Investitionen in Immobilien in Deutschland                                 18

                  Sozialleistungsbetrug                                                      19
                  Illegaler Geldtransfer durch Hawala-Banking                                19

                  Autohandel und -verleih                                                    19

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                  Betrug und Wucher im Kontext des Betriebes von Schlüsseldiensten           19

         7        Rahmenkonzeptionen, Handlungs- und Maßnahmenkonzepte                       19

                  Landesweite Initiativen                                                    19
                  Sicherheitsprogramme                                                       20
                  Auswertungskonzepte in den KPB NRW                                         20
                  Einsatzmaßnahmen                                                           20
                  Ermittlungsverfahren und sonstige operative Maßnahmen                      21
                  Zusammenarbeit mit der Justiz                                              21
                  Administrativer Ansatz, Fallkonferenzen                                    21
                  Organisatorische Schwerpunktsetzung im LKA NRW                             21
                  Einbindung von EUROPOL                                                     21
                  Initiativen auf Ebene des Bundes                                           22

         8        Prävention, gesellschaftliche Aspekte                                      22

         9        Interne Öffentlichkeitsarbeit                                              22

                  Abschlussbericht Projekt KEEAS                                             22
                  Ruhrkonferenz in Essen                                                     23
                  Generelle Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit                                23

         10       Lagebild „Paralleljustiz“ des Justizministeriums NRW                       23

         11       Zusammenfassung, Perspektiven                                              23

         11.1     Zusammenfassung                                                            23

         11.2     Perspektiven                                                               24

         12       Anlagen                                                                    26

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Abbildungsverzeichnis

         Abbildung 1 Straftaten und Tatverdächtige 2016 - 2018                                                    9

         Abbildung 2 Jahresübersicht Straftaten nach Clannamen                                                  10
         Abbildung 3 Jahresübersicht Tatverdächtige nach Clannamen                                              10

         Abbildung 4 Geografische Darstellung der Tatorte 2016 - 2018                                           11

         Abbildung 5 Verteilung Straftaten auf sachbearbeitende Kreispolizeibehörde 2016 - 2018                 11

         Abbildung 6 Verteilung Wohnort der TV auf zuständige Kreispolizeibehörde 2016 - 2018                   11

         Abbildung 7 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen 2016 - 2018                                        13
         Abbildung 8 Verteilung Geschlecht der Tatverdächtigen 2016 - 2018                                      13

         Abbildung 9 Tatverdächtige und Mehrfachtäter 2016 - 2018                                               13

         Abbildung 10 Straftaten und Straftaten durch Mehrfachtäter 2016 - 2018                                 14

         Abbildung 11 Anzahl der Mehrfachtäter nach Alter zur Tatzeit 2016 - 2018                               15

         Abbildung 12 Verteilung offene / bezahlte Geldbußen 01.02.2016 - 31.03.2018                            16

Tabellenverzeichnis

         Tabelle 1 Verteilung Straftaten nach Clannamen 2016 - 2018                                               9

         Tabelle 2 Verteilung Tatverdächtige nach Clannamen 2016 - 2018                                         10
         Tabelle 3 Verteilung Straftaten auf Kriminalitätsbereiche                                              10

         Tabelle 4 Jahresübersicht Verteilung Rohheitsdelikte                                                   11

         Tabelle 5 Straftaten nach Kriminalitätsfeld und Deliktsbereich 2016 - 2018                             12

         Tabelle 6 Straftaten und Mehrfachtäter                                                                 14

         Tabelle 7 Anzahl Mehrfachtäter nach Clan 2016 - 2018                                                   14

         Tabelle 8 Verteilung Straftaten der Mehrfachtäter auf Clannamen                                        14

         Tabelle 9 Verteilung Mehrfachtäter auf Wohnort-Behörde 2016 - 2018                                     14

         Tabelle 10 Verteilung Straftaten der Mehrfachtäter auf Kriminalitätsbereiche 2016 - 2018               15

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1 Einleitung
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfa-       sich auch in den Ländern Niedersachsen, Berlin und Bre-
len (IM NRW) beauftragte das Landeskriminalamt Nord-          men; im internationalen Kontext zudem in Schweden und in
rhein-Westfalen (LKA NRW) mit Erlass vom 21.07.20171          Dänemark.
mit der Erstellung eines landesweiten Lagebildes „Clankri-
minalität“.                                                   Das geschlossene Auftreten von Mitgliedern türkisch-ara-
                                                              bischstämmiger Großfamilien in der Öffentlichkeit und die
Aufgrund der Delinquenz von Angehörigen verschiedener         ihnen zuzurechnende Delinquenz sind – unter dem Sam-
Großfamilien türkisch-arabischstämmiger Herkunft hat das      melbegriff „Clankriminalität“ – Gegenstand einer medialen
LKA NRW in der Auswerte- und Analysestelle Organisierte       Diskussion. Hierbei wurden unter anderem die Sicherheit
Kriminalität (AStOK) bereits im Jahr 2008 einen Schwer-       des Einzelnen im öffentlichen Raum, Aspekte im Kontext
punkt der Auswertung auf türkisch-arabischstämmige Groß-      der Ablehnung der Rechtsordnung durch Clanangehörige
familien mit Mhallamiye-Hintergrund gelegt. Im Zeitraum von   sowie die Sorge um die Entstehung segregierter Räume
März 2016 bis Oktober 2018 beschäftigte sich das LKA          thematisiert. Insofern hat das Thema „türkisch-arabisch-
NRW im Rahmen eines von der Europäischen Union ko-fi-         stämmige Clankriminalität“ neben der polizeilichen Bedeu-
nanzierten Projektes „Kriminalitäts- und Einsatzschwer-       tung auch eine politische und eine gesellschaftliche Dimen-
punkte ethnisch abgeschottete Subkulturen – KEEAS“ ein-       sion. Auch wenn der Begriff „Clankriminalität“ inhaltlich nicht
gehend mit der Bedeutung dieser Personengruppen sowohl        ausgeschärft und zudem in der allgemeinen öffentlichen
für die tägliche polizeiliche Einsatzwahrnehmung als auch     Diskussion negativ konnotiert ist, wird er gleichwohl in die-
für die Kriminalitätsbekämpfung. Die mit diesen NRW-Initia-   sem Lagebild vor dem Hintergrund der Auftragslage zur Si-
tiven dokumentierte polizeiliche Schwerpunktsetzung findet    tuationsbeschreibung weiter verwandt.

2 Situationsbeschreibung

        2.1               Allgemeine Situationsbeschreibung
In einigen Städten in NRW stellen die Polizei- und Ord-       Häufig ist dieser Personenkreis von der Polizei kommunika-
nungsbehörden zunehmend fest, dass Mitglieder türkisch-       tiv bzw. durch deeskalierend ausgerichtetes Einsatzverhal-
arabischstämmiger Großfamilien – teilweise in größeren        ten nicht zu erreichen. Darüber hinaus sind Mitglieder tür-
Gruppenverbänden – durch aggressives Auftreten, Ord-          kisch-arabischstämmiger Großfamilien überproportional
nungsstörungen und Straftaten die Bevölkerung einschüch-      häufig aktiv in Straftaten involviert, insbesondere in allge-
tern und versuchen, bestimmte regionale Räume augen-          meine Gewalt- und Rohheitsdelikte und in Verstöße gegen
scheinlich für sich zu reklamieren. Einsatzkräfte berichten   das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
von einer offenen Feindseligkeit, einer hohen und unmittel-
bar geäußerten Aggressivität, Respektlosigkeit und Ge-        Die ethnische Geschlossenheit spielt bei der Begehung von
walteskalation, die das Ziel verfolgen, behördliche Maßnah-   Straftaten eine herausragende Rolle. Die gemeinsame fami-
men zu beeinflussen oder zu unterbinden.                      liäre Herkunft und Abstammung sind Kennzeichen einer be-
                                                              sonderen strukturbildenden Kraft dieser Familienverbände.
                                                              Die Verheiratung der Familienmitglieder untereinander

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    Az. 422-62.19/62.20

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stärkt diese Bindung beziehungsweise besiegelt neue Alli-        werden in Deutschland weitergelebt – kennzeichnend sind
anzen. Die Einbeziehung von Familienmitgliedern in die Be-       die Vertrauenswahrung nur innerhalb der eigenen Familie,
gehung von Straftaten schafft zudem die Voraussetzung für        eine aggressiv verteidigte Abgrenzung gegenüber anderen
eine effektive Abschottung, die durch sprachliche und kultu-     Gruppierungen oder Familienverbänden wie auch eine nied-
relle Abgrenzung geprägt ist. Dabei fördert die rigorose Ein-    rige Reaktionsschwelle im Rahmen der Gewaltanwendung
bindung in den Familienverbund letztlich die Bildung von         zur Durchsetzung von Familieninteressen. Die Familien-
Parallelgesellschaften bzw. Subkulturen, die auf einem           clans geben diese sozialen Grundmuster, die sich ihnen als
übersteigert ausgelebten Ehr- und Machtanspruch basieren         geeignet zur Stärkung der Machtposition im regionalen Kon-
und eigene formale Entscheidungs- und Sanktionsmecha-            text sowie als Wettbewerbsvorteil um die Vorherrschaft in
nismen begründen. Tradierte existenzsichernde Verhaltens-        kriminellen Märkten erwiesen haben, insbesondere an junge
muster aus den Herkunftsgebieten der Tatverdächtigen (TV)        männliche Nachkommen weiter.

      2.2             Definition Clankriminalität
Der Begriff „Clankriminalität“ ist nicht legal definiert. Auch                •    die Tatbegehung von einer fehlenden Ak-
auf polizeifachlicher Ebene besteht weder im Bund noch in                          zeptanz der deutschen Rechts- oder Wer-
den Ländern ein einheitliches Verständnis darüber, welche                          teordnung geprägt ist und
Kriterien einen „Clan“ ausmachen, ab wann eine Gruppie-
rung dem zuzurechnen ist und welche Phänomene und                             •    die Straftaten einzeln oder in ihrer Ge-
Sachverhalte unter „Clankriminalität“ zu subsumieren sind.                         samtheit von erheblicher Bedeutung sind.“
Konsens besteht in dem Aspekt, dass sich Clans durch eth-
                                                                 Der Betrachtungshorizont zum Begriff „Clan“ wird in diesem
nische Geschlossenheit und abgeschottete, auf Familienzu-
                                                                 Lagebild weiter verengt, sodass Gegenstand der Auswer-
gehörigkeit reduzierte Strukturen definieren.
                                                                 tung ausschließlich solche Familienstrukturen sind, deren
Bei den illegalen Aktivitäten der kriminellen Mitglieder han-    typischer Handlungsrahmen sich in der offensiven und öf-
delt es sich nicht nur um die Begehung einzelner Straftaten      fentlichkeitswirksamen Beanspruchung regionaler oder kri-
durch einzelne Personen, sondern oft um organisiertes, pro-      mineller Aktionsräume dokumentiert.
fitorientiertes und auf Dauer angelegtes Agieren einer hie-
                                                                 Dieses ergänzende Attribut führt vor dem Hintergrund der
rarchisch und entsprechend der Familienstruktur geglieder-
                                                                 aktuellen polizeilichen Erfahrungen dazu, den Begriff „Clan-
ten Tätergruppierung. Um diesem Aspekt Rechnung zu tra-
                                                                 kriminalität“ zunächst in erster Linie auf türkisch-arabisch-
gen, hat das LKA NRW eine an die Definition zur Organi-
                                                                 stämmige Großfamilien zu begrenzen, deren Angehörige
sierten Kriminalität angelehnte Beschreibung des Begriffs
                                                                 der Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye zuzuordnen sind.
„Clankriminalität“ entwickelt:
                                                                 Aufgrund ihrer Migrationshistorie und unklarer Staatsange-
„Der Begriff Clankriminalität umfasst die vom Gewinn- oder       hörigkeiten erfasst das Lagebild auch arabische Großfami-
Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Be-         lien mit vermeintlich libanesischen Wurzeln.
teiligung Mehrerer, wobei

                  •   in die Tatbegehung bewusst die gemein-
                                                                 .
                      same familiäre oder ethnische Herkunft
                      als verbindende, die Tatbegehung för-
                      dernde oder die Aufklärung der Tat hin-
                      dernde Komponente einbezogen wird,

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      2.3         Anspruch an die quantitative Auswertung
Eine Identifizierung von Personen, die als „Clanangehörige“      Im Wissen um diese Einschränkungen wurden gleichwohl
türkisch-arabischstämmig sind, führt zu vielschichtigen Er-      polizeiliche Datenbestände auf Basis der Familiennamen ei-
hebungs- und Abgrenzungsproblemen und ist nur unter In-          ner quantitativen Auswertung unterzogen. Diese Herange-
kaufnahme von Unschärfen möglich: Die Staatsangehörig-           hensweise entwickelt die stärkste Aussagekraft für das Phä-
keit scheidet als klassifizierendes Kriterium aus, da die hier   nomen. Die eigene Familie ist auch bei den bereits seit den
identifizierten Angehörigen der Großfamilien mittlerweile        1980er Jahren hier aufhältigen türkisch-arabischstämmigen
über diverse Nationalitäten verfügen. Neben libanesischen,       Personen das entscheidende Kriterium zur Identitätsstiftung
deutschen, türkischen oder syrischen Staatsangehörigkeiten       und bestimmt das Selbstbild. Insofern ist es mit Blick auf
sind einige als staatenlos registriert beziehungswiese unge-     eine Lagedarstellung zur Clankriminalität aktuell alternativ-
klärter Nationalität.                                            los, familiennamengebundenen Recherchen das größte Ge-
                                                                 wicht beizumessen. Zur Verbesserung der Datenqualität
Manche Personen verwenden parallel neben einem libane-           könnte es für zukünftige Auswertungen sinnvoll sein, wei-
sischen auch noch einen türkischen Familiennamen. Auffäl-        tere phänomenbezogene Erfassungskriterien zu definieren
lig ist zudem, dass bei vielen Familien trotz eines engen        (zum Beispiel durch die Vergabe eines Schlagwortes in poli-
Verwandtschaftsverhältnisses der Nachname in unter-              zeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen).
schiedlichen Schreibweisen vorkommt. Die Ursache konnte
im Rahmen der Auswertung nicht abschließend geklärt wer-         Die vorliegende Auswertung zielt primär darauf ab, eine Ba-
den. Ein Grund hierfür ist sicherlich die unterschiedliche Er-   sis für eine allgemeine Einschätzung der von türkisch-ara-
fassung der Personaldaten durch die verschiedenen Behör-         bischstämmigen Großfamilien ausgehenden Kriminalität zu
den (Polizei, Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde), die          schaffen und regionale sowie phänomenologische Schwer-
auch aufgrund eines unterschiedlichen kulturellen Hinter-        punkte zu erkennen – ohne den Angehörigen generell ein
grundes im Kontext der Namenswahl zwangsläufig zu un-            „kriminelles“ Stigma zuzuschreiben. Als alleinige Grundlage
einheitlichen Personenstammdaten führt.                          für personenbezogene Maßnahmen kann dieses Lagebild
                                                                 nicht dienen.

3 Quantitative Auswertung

      3.1         Datenauswertung
Als Ergebnis polizeilicher Erfahrungen im Kontext der Krimi-     Zeitraum vom 01.01.2016 bis einschließlich 31.12.2018 er-
nalität durch Mitglieder von Familienclans und zur Vermei-       hoben. Zur Geeignetheit dieser Daten für polizeiliche Aus-
dung pauschaler ethnischer Zuschreibungen muss sich eine         wertezwecke ist zu berücksichtigen, dass diese Daten im
Auswertung polizeilich erhobener Daten in erster Linie an        Verlauf der Sachbearbeitung aktualisiert werden können.
denjenigen Familien orientieren, deren kriminelle Angehö-
rige eine besondere Relevanz aufweisen.                          Die hiesige Erhebung ist also ein Abbild des am Stichtag
                                                                 19.02.2019 dokumentierten polizeilichen Ermittlungsstan-
Dazu ist vom LKA NRW im Rahmen des Projektes „KEEAS“             des. Aufgrund des Fortschreitens polizeilicher Ermittlungser-
und in Abstimmung mit anderen Landeskriminalämtern und           gebnisse ist die Abfrage zu einem späteren Zeitpunkt nicht
Verwaltungsbehörden sowie den Kreispolizeibehörden               reproduzierbar. Fehlende oder ungenaue Erfassungen kön-
NRW (KPB) eine Liste mit relevanten Familiennamen er-            nen bei laufenden Strafverfahren nicht ausgeschlossen wer-
stellt worden. In einem ersten Schritt wurden am Stichtag        den. Eine Qualitätssicherung der Daten erfolgt erst zum
19.02.2019 im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem           Vorgangsabschluss mit Erfassung der Daten in der Polizeili-
sämtliche Daten zu Straftaten im Kontext türkisch-arabi-         che Kriminalstatistik (PKS). Vorgangsabschlüsse können
scher Tatverdächtiger auf Basis des Familiennamens im

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sich bei komplexen Sachverhalten über Jahre hinweg zie-          Abbildung 1
hen.                                                             Straftaten und Tatverdächtige 2016 - 2018

Der Stand der polizeilichen Ermittlungen (offen oder abge-
schlossen) fand im Zuge der Auswertung keine Berücksich-
tigung, eine Abgrenzung von vollendeten und versuchten
Taten erfolgte nicht (mit Ausnahme der Tötungsdelikte).                4.689               4.941
                                                                                                                  4.595
Wie auch in der PKS muss die zum Teil Jahre später lie-
                                                                            2.884                 3.057                 2.832
gende justizielle Bewertung unbeachtet bleiben.

3.1.1       Entwicklung des Datenbestandes

Eine genauere Analyse der verwendeten Familiennamen
führte auch zu Nachnamen, die überdurchschnittlich häufig
in islamisch geprägten Ländern vorkommen. Zur Gewähr-                     2016                 2017                  2018
leistung ausreichender empirischer Qualität dieser Auswer-
tung sind derartige Namen nicht betrachtet worden und da-
                                                                               Straftaten           Tatverdächtige
rum auch nicht in dieses Lagebild eingeflossen. Unter Be-
rücksichtigung dessen konnten blieben 211 türkisch-arabi-        Tabelle 1
sche Familiennamen extrahiert werden.                            Verteilung Straftaten nach Clannamen 2016 - 2018

                                                                 Clanname                                   Anzahl Straftaten
Diese 211 Familiennamen wurden in einem nächsten Schritt
                                                                 Clan O                                                 1.738
aufgrund der unterschiedlichen Schreibweisen unter einem
                                                                 Clan E                                                 1.017
einheitlichen „Clannamen“ gebündelt.So liegen für den
                                                                 Clan A                                                   680
Clannamen „Clan O“ insgesamt 17 verschiedene Schreib-
                                                                 Clan K                                                   585
weisen vor, der Clanname „Clan E“ existiert in 18 unter-
                                                                 Clan S                                                   539
schiedlichen Versionen.
                                                                 Clan Y                                                   481
Letztendlich sind auf diesem Wege 104 Clannamen (resul-          Clan I                                                   473
tierend aus 211 unterschiedlichen Familiennamen) geclus-         Clan F                                                   459
tert worden. Dieser Datenbestand diente als Basis für die        Clan M                                                   455
nachfolgenden Auswertungen. Dabei beschränkte sich die           Clan T                                                   409
Datenanalyse auf Tatverdächtige mit libanesischer, türki-
                                                                 Dieser Befund deckt sich mit den Einschätzungen und Be-
scher, syrischer oder deutscher Staatsangehörigkeit und auf
                                                                 wertungen der Auswertedienststellen in den KPB und den
Tatverdächtige mit ungeklärter Nationalität bzw. jene, die als
                                                                 Ergebnissen des Projekts KEEAS.
staatenlos erfasst sind. Die hier vorliegende Auswertung hat
für den Berichtszeitraum 2016 bis 2018 zu einem Datenbe-
stand von insgesamt 6 449 Tatverdächtigen und 14 225
Straftaten geführt.

In den hiesigen Statistiken werden die Tatverdächtigen für
den kompletten Berichtszeitraum 2016 bis 2018 grundsätz-
lich einmalig erfasst. In den Fällen, in denen die Grafik eine
jahresscharfe Darstellung abbildet, werden die TV für das
jeweilige Jahr ausgewiesen.

3.1.2       Relevanz von Familienclans

Eine Auswertung der 14.225 Straftaten führt zu einer Liste
von zehn am häufigsten vertretenen Clannamen:

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10                                                                                LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

Abbildung 2                                                  Abbildung 3
Jahresübersicht Straftaten nach Clannamen                    Jahresübersicht Tatverdächtige nach Clannamen

 Clan O                                                           Clan O

 Clan E                                                              Clan E

 Clan A                                                           Clan A

 Clan K                                                              Clan Y

 Clan S                                                              Clan S

 Clan Y                                                           Clan K

  Clan I                                                          Clan M

 Clan F                                                              Clan I

Clan M                                                           Clan Se

 Clan T                                                              Clan T

           0      100    200   300      400   500    600                      0        100          200           300        400

                        2018     2017         2016                                    2018           2017           2016

                                                             3.1.3      Phänomenologische Verteilung
Tabelle 2
                                                             Eine Analyse der 14.225 Straftaten nach phänomenologi-
Verteilung Tatverdächtige nach Clannamen
                                                             schen Gesichtspunkten verdeutlicht einen Schwerpunkt bei
2016 - 2018
                                                             Rohheitsdelikten, gefolgt von Eigentums- und BtM-Kriminali-
 Clanname                            Anzahl Tatverdächtige   tät:
 Clan O                                               762
 Clan E                                               449    Tabelle 3
 Clan A                                               266    Verteilung Straftaten auf Kriminalitätsbereiche
 Clan Y                                               265    Kriminalitätsbereiche                           Anzahl Straftaten
 Clan M                                               235                                       2016      2017 2018 gesamt
 Clan I                                               225
                                                             Rohheitsdelikte                    1.787     1.971   1.848      5.606
 Clan S                                               222
                                                             Eigentumsdelikte                     873       858    898       2.629
 Clan K                                               210
                                                             Betrugsdelikte                       770       794    572       2.136
 Clan T                                               203
                                                             Antragsdelikte (absolute)            445       488    453       1.386
 Clan Se                                              188
                                                             Rauschgiftdelikte                    285       356    349        990
                                                             Sonstige Delikte                     195       195    205        595
                                                             Fälschungsdelikte                    173       133    117        423
                                                             Verstöße Waffenrecht                  52       50      47        149
                                                             Sexualdelikte                         48       52      52        152
                                                             Verstöße Ausländerrecht               47       24      27         98
                                                             Wirtschaftsdelikte                     9       11          7      27
                                                             Steuer-/Zolldelikte                    3        3      17         23
                                                             politisch motivierte Delikte           2        6          3      11
                                                             gesamt                             4.689     4.941   4.595     14.225

lka.polizei.nrw
11                                                                                             LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

Die genauere Betrachtung der Rohheitsdelikte zeigt eine                        Für die Bearbeitung der im Berichtszeitraum 2016 bis 2018
besondere Relevanz von sonstigen Gewaltdelikten, dazu                          begangenen 14.225 Straftaten waren folgende KPB (nur
zählen Bedrohung und Nötigung sowie schwere Gewaltde-                          TOP 10) zuständig:
likte, vor allem gefährliche Körperverletzung und Raub.
                                                                               Abbildung 5
                                                                               Verteilung Straftaten auf sachbearbeitende
Tabelle 4
                                                                               Kreispolizeibehörde 2016 - 2018
Jahresübersicht Verteilung Rohheitsdelikte

    Deliktsfelder                             Anzahl der Straftaten                       Essen PP                                       2.439

                                              2016       2017       2018          Gelsenkirchen PP                      1.096
    Rohheitsdelikte,                          1.787      1.971      1.848        Recklinghausen PP                      1.091
    davon
                                                                                       Duisburg PP                790
    sonstige Gewaltdelikte                    1.100      1.202      1.151
                                                                                        Bochum PP                 782
    schwere Gewaltdelikte                     570        623        562
    Widerstand                                46         48         46                Dortmund PP                703
    Schwerer Raub                             31         41         28                     Köln PP              587
    Gefährlicher Eingriff Verkehr             20         37         33
                                                                                     Wuppertal PP          399
    Brandstiftung                             13         6          8
                                                                                          Bonn PP          396
    Tötungsdelikte2                           4          10         12
    Landfriedensbruch                         3          4          7                Düsseldorf PP          391

    Zwangsheirat                                                    1

                                                                               Eine Auswertung zur Verteilung der Wohnorte der 6.449
3.1.4         Regionale Verteilung                                             registrierten Tatverdächtigen auf die jeweiligen
                                                                               Polizeibehörden führt zu einem ähnlichen Ergebnis:
Eine geodifferenzierte Darstellung der Tatorte macht eine
Konzentration auf das Ruhrgebiet deutlich:
                                                                               Abbildung 6
Abbildung 4                                                                    Verteilung Wohnort der TV auf zuständige Kreispolizei-
Geografische Darstellung der Tatorte 2016 - 2018                               behörde 2016 - 2018

                                                                                         Essen PP                                1.137
                                                                                Recklinghausen PP                      608
                                                                                 Gelsenkirchen PP                     529
                                                                                      Duisburg PP             363
                                                                                       Bochum PP            281
                                                                                     Dortmund PP           238
                                                                                          Köln PP         221
                                                                                     Wuppertal PP         205
                                                                                     Mettmann LR        134
                                                                                   Oberhausen PP        132

2
    Bei den 26 Tötungsdelikten handelt es sich um 24 versuchte und 2 vollen-
    dete Straftaten

lka.polizei.nrw
12                                                                                           LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

Deliktsbereiche (orientiert am Clannamen)

Für die einzelnen Familien typische „Geschäftsfelder“:

Tabelle 5
Straftaten nach Kriminalitätsfeld und Deliktsbereich 2016 - 2018

                                                                                                                           Clan M
                                              Clan O

                                                                  Clan A

                                                                           Clan K
                                                         Clan E

                                                                                    Clan S

                                                                                                Clan Y

                                                                                                                  Clan F

                                                                                                                                    Clan T
                                                                                                         Clan I
 Kriminalitätsfelder und
 Deliktsbereiche
 Antragsdelikte (absolute), davon            194       120        101       65       67         54        24       42       25       29
 Ausländerrecht                                  4          4                 3        2           2      11                11
 Betrugs- und Fälschungsdelikte              278       194        104      107       80         92        85      107       81       86
 Eigentumsdelikte, davon                     300       134        100      106       84         85        91       70       87       48
 Bandenmäßige Eigentumsdelikte                 7         2          5                 2          1         1        2        3
 Diebstahl mit Waffen                          4         1          1        2                             2        2                  1
 Einbruchsdiebstahl                           72        23         22       19       29         16        14        8         9        3
 Hehlereidelikte                              19         3          5        2        1          2         4        2         1        2
 Rohheitsdelikte, davon                      768       406        307      244      246        172       174      183      196      170
 Schwere Gewaltdelikte                       239       171        105       98       77         45        58       64       65       47
 Widerstand gegen Vollzugsbeamte              10         7          9        4       10          4        11        2        4        2
 Schwerer Raub                                19         7          2        3        7          2         5        1        4        7
 Gefährlicher Eingriff in der Verkehr         12        11          6        5        6          1         3        1        2
 Brandstiftung                                 4         2          3        2        1                    2
 Tötungsdelikte                                3         2          1        1                     1                          2
 Landfriedensbruch                                       2          2        1         2                             2                 2
 Zwangsheirat                                    1
 Politisch motivierte Delikte                               1        2        1                             1        1        1        1
 Rauschgiftdelikte, davon                     77         60        35       24       29         50        56       16       24       58
 Cannabis (Handel, Einfuhr)                    3          8                  2        1          6         2        1                 3
 Kokain (Handel, Einfuhr)                      2          2                  1                   1                            1       1
 Sonstiges BtM (Handel, Einfuhr)                                     1       1                                                1       1
 Amphetamin (Handel, Einfuhr)                                                          1
 Heroin (Handel, Einfuhr)                                   1
 Sexualkriminalität, davon                    20         10          3        7        4           6      12         4        8        3
 Sexualdelikte an Kindern/Jugendlichen        11          3                            1           2       4         1        4
 Vergewaltigung                                2          1          1        2        1                   1                  1        1
 Zuhälterei                                               1
 Sonstige Kriminalität, davon                 73         77        20       21       19         13        14       33       17       10
 Geldwäsche                                    7          4         1                                               6        1
 Wucher                                        9         22                   4        8                           11                  2
 Steuer-/Zolldelikte                             2                   3                 1           1                          2
 Waffenrecht                                  20            9        4        7        7           5        5        2        2        3
 Wirtschaftskriminalität                         2          2        1                             1                 1        1        1

 Gesamtergebnis                             1.738 1.017           680      585      539        481       473      459      455      409

lka.polizei.nrw
13                                                                                 LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

Eine Fokussierung von Mitgliedern einzelner Clans auf spe-
                                                                   Abbildung 8
zifische Kriminalitätsbereiche lässt sich aus der o.g. Tabelle
                                                                   Verteilung Geschlecht der Tatverdächtigen 2016 - 2018
nicht ableiten.

Bei Steuer- und Zolldelikten liegt die Bearbeitungszustän-
digkeit bei den Finanzbehörden. Daher sind in diesem Lage-
bild nur solche Sachverhalte erfasst, in denen die Polizei                            weiblich
von Amts wegen Anzeige erstattet und diese zur weiteren                                20%
Bearbeitung an die zuständigen Behörden weitergeleitet
hat.                                                                                                 männlich
                                                                                                      80%

3.1.5       Staatsangehörigkeiten der TV

Bei der Zusammenstellung des Datenbestandes ist die Mig-
rationsbiographie relevanter Clans miteingeflossen. Die Da-
tenanalyse beschränkte sich daher auf Tatverdächtige mit li-     3.1.7    Mehrfachtäter
banesischer, türkischer, syrischer oder deutscher Staatsan-
gehörigkeit und auf solche mit ungeklärter Nationalität bzw.     Als Mehrfachtäter sind im Lagebild Personen ausgewiesen,
auf Staatenlose. Die Verteilung der Staatsangehörigkeit          die innerhalb eines Jahres mindestens fünfmal als Tatver-
stellt sich wie folgt dar:                                       dächtige einer Straftat polizeilich erfasst sind. Unter den ins-
                                                                 gesamt 6 449 registrierten Tatverdächtigen befinden sich
                                                                 381 Personen, die unter diesen Voraussetzungen als Mehr-
Abbildung 7
                                                                 fachtäter gelten. Bemerkenswert ist, dass damit gut sechs
Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen 2016 - 2018
                                                                 Prozent der Tatverdächtigen für über 30 Prozent der Strafta-
                                                                 ten verantwortlich sind. Dieses Verhältnis verdeutlicht das
                      syrisch                                    kriminelle Potential, welches von einzelnen Straftätern aus-
                       13%      staatenlos 3%                    geht.
                                     ohne Angabe 2%
         türkisch
                                                                 Abbildung 9
           15%
                                                                 Tatverdächtige und Mehrfachtäter 2016 - 2018

                                             deutsch
                                              36%
                                                                                                  381

            libanesisch
                31%

                                                                                         6.068
Der aufenthaltsrechtliche Status ist nicht recherchierbar.

3.1.6       Geschlecht der TV
                                                                              Mehrfachtäter             Tatverdächtige
Die Analyse zum Geschlecht der registrierten TV verschie-
denen Clans weist 20 Prozent der identifizierten Personen
als weiblich aus.

Der Schwerpunkt der Straftaten liegt im Bereich von Roh-
heitsdelikten und einfachen Eigentums- und Vermögensde-
likten.

lka.polizei.nrw
14                                                                                LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

Abbildung 10                                                     Gleiches ist auch bei der Betrachtung der Straftaten, die
Straftaten und Straftaten durch Mehrfachtäter                    durch Mehrfachtäter begangen werden, festzustellen:
2016 - 2018

                                                                 Tabelle 8
                                                                 Verteilung Straftaten der Mehrfachtäter auf Clannamen

                                                                                                  2016         2017        2018
                               4.663                             Clan O                            185          228         151
                                                                 Clan E                            125           90         125
                                                                 Clan A                            100           88          76
                       9.562                                     Clan K                             72           69          67
                                                                 Clan S                             76           94          35
                                                                 Clan F                            102           61          33
                                                                 Clan R                             77           42          69
                                                                 Clan Ta                            33           78          43
     Straftaten durch Mehrfachtäter       Straftaten
                                                                 Clan I                             42           62          34
                                                                 Clan C                             50           32          34

Tabelle 6
                                                                 In der folgenden Tabelle werden die Wohnorte der Mehr-
Straftaten und Mehrfachtäter
                                                                 fachtäter der zuständigen Polizeibehörde zugeordnet.
                                         2016    2017    2018
 Straftaten                             4.689   4.941   4.595    Tabelle 9
   durch Mehrfachtäter                  1.522   1.641   1.500    Verteilung Mehrfachtäter auf Wohnort-Behörde
 Tatverdächtige                         2.884   3.057   2.832    2016 - 2018
 …davon Mehrfachtäter                     159     178     151                                         Anzahl Mehrfachtäter
                                                                 Essen PP                                              74
                                                                 Gelsenkirchen PP                                      43
Eine Auswertung der Mehrfachtäter nach ihrer Zugehörig-
                                                                 Duisburg PP                                           30
keit zu einzelnen Clans führt zu einer Auffälligkeit von Ange-
                                                                 Recklinghausen PP                                     23
hörigen des Clans O., gefolgt von Angehörigen des Clans
                                                                 Bochum PP                                             23
E.:
                                                                 Wuppertal PP                                          13
Tabelle 7                                                        Oberhausen PP                                         12
Anzahl Mehrfachtäter nach Clan 2016 - 2018                       Coesfeld LR                                           11
                                                                 Soest LR                                              11
                                      Anzahl Mehrfachtäter       Mettmann LR                                           11
 Clan O                                                   43
 Clan E                                                   30
 Clan A                                                   19     Auch bei Straftaten durch Mehrfachtäter liegt der phäno-
 Clan K                                                   18     menologische Schwerpunkt auf Gewaltkriminalität (Roh-
 Clan S                                                   16     heitsdelikte):
 Clan I                                                   14
 Clan F                                                   13
 Clan Ta                                                  12
 Clan R                                                   12
 Clan T                                                   10

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15                                                                             LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

Tabelle 10                                                     Abbildung 11
Verteilung Straftaten der Mehrfachtäter auf                    Anzahl der Mehrfachtäter nach Alter zur Tatzeit
Kriminalitätsbereiche 2016 - 2018                              2016 - 2018

                                        Anzahl Straftaten
 Rohheitsdelikte                                    1.585
 Eigentumsdelikte                                   1.122
 Betrugsdelikte                                       699
 Antragsdelikte (absolute)                            448
 Rauschgiftdelikte                                    360
 Sonstige Delikte                                     237
 Fälschungsdelikte                                    126
 Verstöße Waffenrecht                                  32
 Sexualdelikte                                         40
 Verstöße Ausländerrecht                                6
 Wirtschaftsdelikte                                     2
 Steuer-/Zolldelikte                                    4
 politisch motivierte Delikte                           2
                                                               Die meisten Mehrfachtäter sind bei Tatausführung zwischen
                                                               14 - 26 Jahre alt.
Bei der Auswertung zur Alterstruktur der Mehrfachtäter
wurde das jeweilige Alter zur Tatzeit der zuletzt begangenen
Straftat im Berichtszeitraum berücksichtigt. Das bedeutet,
jeder Täter ist nur einmalig erfasst.

      3.2          Auswertung Polizeiliche Kriminalstatistik
                   NRW
Eine direkte Gegenüberstellung der Erkenntnisse aus der        Ausgangsstatistik nur abgeschlossene Verfahren ab. Zudem
Vorgangsbearbeitung mit den Daten aus der PKS führt zu         ist der strukturelle Aufbau der PKS nicht darauf ausgerich-
keinem Informationsgewinn. Für das Lagebild Clankriminali-     tet, an Familiennamen orientierte Aussagen zu generieren.
tät gewährleistet der Rückgriff auf das Vorgangsbearbei-       Einzelsachverhalte können aufgrund unterschiedlicher Erhe-
tungssystem einen jahresscharfen Überblick über die bei        bungsmodalitäten nur unvollständig in Beziehung gesetzt
der Polizei bearbeiteten Sachverhalte. Die PKS bildet als      werden.

4 Ermittlungsverfahren Organisierte Kriminalität
Ausweislich des noch in der Erstellung befindlichen Lagebil-   Verschiebungen zu organisieren (Export unterschlagener
des Organisierte Kriminalität NRW 2018 führten die Polizei-    Pkw in den Nahen Osten). Eine Gruppierung betrieb ein
behörden in NRW im Berichtsjahr 15 Ermittlungsverfahren        Callcenter in der Türkei, das anhand gefälschter Anrufer-
der Organisierten Kriminalität (OK) im Kontext von Tatver-     kennung im Telefondisplay die Rufnummer der Polizei miss-
dächtigen, die türkisch-arabischstämmig sind. Zehn Verfah-     brauchte, um unter einem Vorwand Wertsachen und Geld
ren haben Bezüge zum Rauschgifthandel und                      von Senioren zu erlangen. Schließlich ist ein Verfahren im
-schmuggel (vornehmlich Kokain und Cannabis); in drei Ver-     Zusammenhang mit der Wirtschaftskriminalität gemeldet
fahren stehen die Tatverdächtigen im Verdacht, illegale Kfz-

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16                                                                                                       LKA NRW – Clankriminalität – Lagebild NRW 2018

worden (Manipulation an Geldspielautomaten, Steuerhinter-                          Der Tatertrag, den die kriminellen Tätergruppierungen durch
ziehung). Hinsichtlich des OK-Potentials, eines Indikators                         ihre illegalen Aktivitäten erwirtschaften konnten, wird mit
zur Bewertung der kriminalistischen Qualität von OK-Verfah-                        10,7 Millionen Euro beziffert. Davon konnten die Strafverfol-
ren3, verfügen die hier in Rede stehenden Ermittlungskom-                          gungsbehörden durch gezielte Finanzermittlungen und Ver-
plexe über einen Durchschnittswert von 55,4 und liegen da-                         mögensabschöpfungsmaßnahmen 1,5 Millionen Euro si-
mit deutlich über dem Jahresmittel aller OK-Verfahren in                           chern.
2018 von etwa 47,5.

5 Verkehrsrechtliche Verstöße (Stichprobe)
Auch wenn kein unmittelbarer Bezug zu begangenen Straf-                                 Abbildung 12
taten besteht, lässt das Verhalten im öffentlichen Straßen-                             Verteilung offene / bezahlte Geldbußen
verkehr Rückschlüsse auf die Bereitschaft zur Regelkonfor-                              01.02.2016 - 31.03.2018
mität und Anerkennung der Rechtsordnung zu. Um die Aus-
prägung und Relevanz von Verkehrsverstößen mit Blick auf
die hier ausgewertete Personengruppe einzubeziehen, er-                                      Clan E               670                        732
folgte auf Basis der erkannten familiären Schwerpunkte eine
beispielhafte Auswertung zu den zwei Clannamen „Clan O“
und „Clan E“ (mit den unterschiedlichen Schreibweisen).
                                                                                            Clan O                1.324                      1.342
Grundlage der Auswertung sind Verkehrsordnungswidrigkei-
ten (Zahlscheine und Ordnungswidrigkeitenanzeigen - keine
Verkehrsstraftaten), die durch die Polizei erfasst und bear-                                                Anzahl bezahlter Geldbuße
beitet wurden. Nicht erfasst sind Verkehrsverstöße, die                                                     Anzahl offene Geldbußen
durch die zuständige Ordnungsbehörde im Rahmen der all-
                                                                                   Eine Auswertung der im Zeitraum vom 01.01.2016 bis
gemeinen Verkehrsüberwachung festgestellt und bearbeitet
                                                                                   31.03.2018 polizeilich registrierten Verkehrsordnungswidrig-
wurden und die die Polizei unmittelbar an Ort und Stelle im
                                                                                   keiten zeigt, dass Angehörige der beiden Familienclans we-
Verwarnungsverfahren geahndet hat.
                                                                                   niger als die Hälfte der in der Folge von schriftlichen Ver-
Insofern stand für die Auswertung nur eine Teilmenge der                           warnungen erhobenen Verwarngelder bezahlt haben.
Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Verfügung.
                                                                                   Dieses Ergebnis deckt sich mit Erfahrungen aus dem Pro-
                                                                                   jekt KEEAS, in dem auch Mitarbeiter kommunaler Ord-
                                                                                   nungsbehörden befragt worden sind.

6 Legale und illegale Geschäftsfelder
Aus phänomenologischer Sicht ist das Handeln der kriminel-                         den mit der Durchführung von OK- und sonstigen Ermitt-
len Angehörigen türkisch-arabischstämmiger Clanstrukturen                          lungsverfahren oder aber speziellen Auswertungen befass-
von flexiblen Aktivitäten in verschiedenen (schein-)legalen                        ten Polizeidienststellen lassen eine qualitativ ausgerichtete
oder illegalen Handlungsfeldern gekennzeichnet. Im LKA                             Beschreibung diverser Geschäftsfelder zu.
NRW über Jahre gesammelte Erkenntnisse, aktuelle Ergeb-
nisse des Projekts „KEEAS“, aber auch Informationen aus

3
    Die Ermittlungsdienststellen legen das OK-Potential eines Ermittlungsverfahrens anhand eines bundeseinheitlich geltenden Kriterienkataloges fest.

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Die nachfolgenden Informationen sind zum Teil durch spezi-       Steuerbehörden weisen darauf hin, dass der wirtschaftlich
fische (OK-)Ermittlungsverfahren im jeweiligen Kriminalitäts-    erfolgreiche Betrieb einer Shisha-Lounge bei gleichzeitig
bereich unterlegt bzw. basieren - soweit entsprechende In-       enger Orientierung an der Steuergesetzgebung nicht mög-
formationen zur Verfügung standen - auf der Auswertung           lich ist. Deswegen ist die ständig wachsende Zahl derartiger
qualitätsgesicherter Statistiken und Datenbestände der Si-       Betriebe auffällig. Kontrollen vornehmlich der Zollbehörden
cherheitsbehörden (Polizei, Zoll, Steuerfahndung). Daneben       bestätigen den Verkauf von nicht versteuertem Wasserpfei-
sind sie aber auch Ergebnis von Befragungen, Stellungnah-        fentabak. Auch kommen viele der in den Bars Beschäftigten
men oder Experteninterviews unter Beteiligung von Mitar-         ihrer Pflicht zur Anzeige ihrer Tätigkeit gegenüber den Sozi-
beitern diverser Behörden. Nicht in allen Fällen spiegeln        alversicherungsträgern nicht nach.
sich diese Einschätzungen in konkreten Ermittlungsverfah-
ren oder statistisch belegten Auswertungen wieder. Gleich-       Bei Überprüfungen werden zudem häufig Verstöße gegen
wohl ist dieser qualitativ ausgerichteten Form der Informati-    das Gaststätten- bzw. Lebensmitterecht, die Bauordnung
onsgewinnung hohe Bedeutung beizumessen: Sie dient so-           oder aber weitere Rechtsgebiete festgestellt, deren Durch-
wohl der zeitnahen polizeilichen Schwerpunktsetzung als          setzung i.d.R. zum Aufgabenportfolio der Kommunalbehör-
auch der Sensibilisierung mit dem Ziel, eine auf Früherken-      den gehört.
nung ausgerichtete Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleis-
                                                                 Eine besondere Gefahr ergibt sich aus erhöhten CO-Kon-
ten.
                                                                 zentrationen in den Bars, die im Rahmen von Kontrollen
Die nachfolgend skizzierten Geschäftsfelder werden beson-        festgestellt worden sind.
ders häufig durch Angehörige aus Clanfamilien besetzt:
                                                                 Glücksspiel-Szene, Wettbüros
Betäubungsmittelhandel
                                                                 Ähnlich den Shisha-Bars bieten von Angehörigen türkisch-
Der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln bildet weiterhin      arabischstämmiger Familienclans betriebene oder kontrol-
ein zentral besetztes Feld illegaler Aktivitäten von Angehöri-   lierte Glücksspielstätten eine Basis für Kontakte zur Vorbe-
gen türkisch-arabischstämmiger Clans. Dies betrifft in erster    reitung und Begehung von Straftaten. Darüber hinaus kön-
Linie den internationalen Handel mit Kokain und Cannabis.        nen über Manipulationen an Spielgeräten erhebliche Mittel
Angehörige der Familien sind über die gesamte Lieferkette        erwirtschaftet werden, die im Einzelfall die Nutzer der Ge-
in unterschiedlicher Intensität involviert. Direkte Bezüge in    räte, die Betreiber sowie den Fiskus schädigen.
die südamerikanischen Produktionsstandorte können
                                                                 Die Investition in Glücksspielstätten oder in Wettbüros bietet
ebenso nachgewiesen werden wie vielfältige Beteiligungen
                                                                 zudem die Möglichkeit zur Investition kriminell erlangter Gel-
im Rahmen der Finanzierung, des Transports oder der Ver-
                                                                 der in die Legalwirtschaft und damit die Grundlage für Geld-
teilung der Drogen auf zentraler Ebene. Im Bereich des
                                                                 wäschehandlungen.
Straßenhandels weisen einzelne KPB darauf hin, dass
Clanangehörige zunehmend Personen anderer Ethnien ein-           Rapper-Szene
beziehen.
                                                                 Angehörige türkisch-arabischstämmiger Clanfamilien verfü-
Gastronomie, Shisha-Bars                                         gen über vielfältige Bezüge zu Teilen der Rapper-Szene.
                                                                 Sie erfahren damit ein erhebliches Maß an öffentlicher Auf-
Der Betrieb von Shisha-Bars hat sich als ein zentraler Fak-      merksamkeit, die der eigenen Reputation außerhalb des Mi-
tor im Kontext krimineller Aktivitäten durch Angehörige tür-     lieus dienen soll.
kisch-arabischstämmiger Familienclans entwickelt. Als Treff-
punkt für Clanmitglieder dienen die Bars der Kontaktpflege       Neben der kulturellen und der legalwirtschaftlichen Bedeu-
und damit auch zur Vorbereitung und Verdeckung von Straf-        tung dieses Milieus existiert ein fließender Übergang zu
taten.                                                           strafrechtlich relevantem Verhalten. Die Nähe der „Gangs-
                                                                 ter-Rapper“ zur Kriminalität ist seit jeher ein der Szene im-
Shisha-Bars bieten als Teil einer insbesondere urban veror-      manenter Teil der Außendarstellung und dient sowohl der
teten Eventkultur erhebliches Potenzial für Geldwäsche-          Verkaufsförderung als auch der Bindung der Fans. Darüber
handlungen durch die Investition in Immobilien oder aber für     hinaus führt der Kampf um Marktanteile und die subkulturell
steuerlich relevante Tatbestände.                                geforderte aggressive Verteidigung des eigenen Labels -
                                                                 verbunden mit der Beleidigung von Mitbewerbern - zu einer

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oftmals aufgeheizten Stimmung, die in der Vergangenheit         Kampfsport-Szene
bereits in gewalttätige Auseinandersetzungen mündete.
Hinzu kommt eine Glorifizierung von Gewalt und Männlich-        Der Besuch, die Ausrichtung wie auch die Teilnahme an
keit, welche die aggressive Durchsetzung der (Familien-)In-     Kampfsportveranstaltungen (Boxen, Mixed Martial Arts, pp.)
teressen propagiert. Dieses Bild kann für Jugendliche aus       stellt eine an Bedeutung gewinnende Repräsentation des
den Clanstrukturen identitätsbildend sein und über die Vor-     Milieus krimineller Clanstrukturen in der Öffentlichkeit dar.
bildfunktion die Entwicklung krimineller Karrieren in den Fa-
                                                                Außenstehende Personen werden über diese Veranstaltun-
milien begünstigen.
                                                                gen kaum informiert. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Polizeiliche Maßnahmen im Umfeld der Rapper-Szene wer-          erfolgt über die sozialen Medien oder auf Spartenkanälen
den bewusst als Beleg für die eigene Bedeutung interpre-        gewerblicher TV-Anbieter.
tiert und in den sozialen Medien angeführt.
                                                                In erster Linie dienen die Kampfsport-Veranstaltungen der
Rocker-Szene                                                    Pflege von Beziehungen, der allgemeinen Kommunikation
                                                                sowie einer von allen Besuchern wahrzunehmenden Doku-
Den Ermittlungsbehörden liegen seit längerem Hinweise           mentation von Freund- und Feindschaften sowie Allianzen
vor, die eine jedenfalls temporäre Involvierung von Angehö-     im Milieu. Die Sitzordnung, die Größe der die zentralen Pro-
rigen türkisch-arabischstämmiger Familienclans in verschie-     tagonisten begleitenden Entourage, die Art und Weise der
dene Charter bzw. Chapter von Outlaw Motorcycle Gangs           Begrüßung von Gästen wie auch die Zugehörigkeit einzel-
(OMCG) belegen. Gleiches gilt für deren Einbindung in           ner „Kämpfer“ zu verschiedenen Clans zeichnet ein sozial
Straftaten der Clubs. Hintergrund der polizeilichen Einschät-   extrem ausdifferenziertes Bild und lässt eine Bewertung der
zung ist u.a. die für das Rockermilieu typische öffentliche     aktuellen Bedeutung von Personen in den kriminellen Mili-
Darstellung von personalen Verantwortlichkeiten in den          eus zu. Die eigentliche Kampfsportveranstaltung rückt dabei
Chartern und Chaptern.                                          in den Hintergrund. Die Kämpfe sind regelmäßig von unter-
                                                                durchschnittlicher sportlicher Qualität und der Ausgang ganz
Eine mit dem traditionellen Rockerethos zu verbindende          offensichtlich Gegenstand von Vorabsprachen.
Motivationslage kann bei der Mitgliedschaft von Clanange-
hörigen ganz überwiegend ausgeschlossen werden. Die mit         Call-ID-Spoofing, falsche Polizeibeamte
dem Rockermilieu einhergehenden erweiterten Einfluss-
möglichkeiten sowie das von den OMCGs ausgehende Be-            Die telefonische Kontaktierung überwiegend älterer Men-
drohungspotenzial dürfte das handlungsleitende Motiv für        schen durch vermeintliche Polizeibeamte mit dem Ziel, unter
die Mitgliedschaft einzelner Clanmitglieder sein, um eigene     Vorspiegelung eines scheinbar kurz bevorstehenden Dieb-
Geschäftsinteressen besser durchsetzen zu können.               stahls- oder Raubdeliktes an Vermögensgegenstände der
                                                                Angerufenen zu gelangen, ist auch zu einem Geschäftsfeld
Security-Dienstleistungen                                       krimineller Clanangehöriger geworden. Die Anrufenden
                                                                agieren typischerweise aus dem Ausland heraus, die sog.
Security-Dienstleistungen stellen ein Geschäftsfeld dar, in     „Keiler“ sitzen in erster Linie in Izmir/Türkei. Bei den von
dem Clanangehörige tätig sind. Zum Teil wird von Konkur-        dem erhöhten Risiko einer Festnahme betroffenen „Abho-
renzkämpfen mit anderen typischerweise im Türstehermilieu       lern“ handelt es sich häufig um Jugendliche, die nicht dem
etablierten Gruppierungen (OMCG) berichtet; gleiches gilt       Clan, sondern dem weiteren Verwandtenkreis angehören
für Drohungen gegenüber Gastronomen, die Leistungen ei-         sowie um eigens Angeworbene, welche sich oftmals in einer
nes konkurrierenden Security-Dienstleisters annehmen.           prekären wirtschaftlichen Situation befinden.
Schließlich bietet die Tätigkeit „an den Türen“ auch die Kon-
trollmöglichkeit über den Drogenhandel in der jeweiligen        Investitionen in Immobilien in Deutschland
Gastronomie. Die Bereitschaft, kurzfristig eingesetztes
Security-Personal den jeweiligen Sozialversicherungsträ-        Den Behörden liegen Hinweise auf Investitionen illegal er-
gern zu melden, ist – wenn überhaupt – nur gering ausge-        langter Mittel durch Angehörige türkisch-arabischstämmiger
prägt.                                                          Familienclans in den nationalen Immobilienmarkt vor. Die-
                                                                ses Vorgehen dient ebenso der Geldanlage als auch der
Hinweise auf Straftaten im Zusammenhang mit der Bewa-           Vermögenssicherung durch Maßnahmen der Verschleie-
chung von Flüchtlingsunterkünften liegen aktuell hier nicht     rung (Geldwäsche, § 261 StGB). Die Verdachtsmomente
vor.                                                            auf Seiten der Ermittlungsbehörden stützen sich oftmals auf

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ein dubioses und wirtschaftlich nicht nachvollziehbares Ver-    bischstämmiger Familienclans nutzen dieses der Vermö-
halten des Käufers im Kontext des Immobilienerwerbs oder        genssicherung wie auch der Geldwäsche dienende Geld-
auf ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem Wert       transfermodell.
der erworbenen Immobilie und den gegenüber den Finanz-
behörden deklarierten Einkommensverhältnissen des ver-          Hawaladare verstoßen im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmä-
meintlichen Erwerbers („Strohmann“) bzw. des tatsächlichen      ßig gegen das Zahlungsdienstleisteraufsichtsgesetz (ZAG),
Käufers.                                                        da sie ihre Leistungen ohne Genehmigung der Bundesan-
                                                                stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anbieten.
Sozialleistungsbetrug                                           Über das Hawala-Finanzsystem durchgeführte Geldtrans-
                                                                fers müssen nicht per se einen kriminalistisch relevanten
Auffällig ist, dass der nach außen präsentierte Lebensstil      Hintergrund haben; in den meisten der hier zur Kenntnis ge-
und die zur Schau gestellten Vermögenswerte und Luxus-          langten Sachverhalten spricht jedoch vieles für einen inkri-
güter nicht mit den gegenüber den Finanzbehörden angege-        minierten Hintergrund der transferierten Gelder.
benen Einkommensverhältnissen in Einklang zu bringen
sind, insbesondere aber im Widerspruch zu den bei der Be-       Autohandel und -verleih
antragung von Sozialleistungen gemachten Angaben ste-
hen.                                                            Der Handel mit Kraftfahrzeugen bzw. dessen Verleih bietet
                                                                einen infrastrukturellen Rahmen für eine Vielzahl von Delik-
Mit dem Ziel, im Einzelfall ein Höchstmaß staatlicher Für-      ten. Dazu zählen der Transport von Betäubungsmitteln, der
sorge abzuschöpfen, dürfte die nicht immer eindeutig identi-    professionelle Verbau von Schmuggelverstecken in Fahr-
fizierbare Identität dazu genutzt werden, ohne Berechtigung     zeugen, das Überlassen von Fahrzeugen an Milieuangehö-
staatliche Transferleistungen in Anspruch zu nehmen.            rige, so zum Beispiel von besonders auffälligen getunten
                                                                Sportwagen oder SUVs. Diese werden für sog. „Poserfahr-
Illegaler Geldtransfer durch Hawala-Banking                     ten“ genutzt und fallen in Zusammenhang mit Verkehrsstraf-
                                                                taten und –ordnungswidrigkeiten auf.
Polizeiliche Erkenntnisse weisen auf den häufigen Transfer
erheblicher Bargeldbestände über informelle Geldtransmit-       Betrug und Wucher im Kontext des Betriebes von Schlüs-
ter hin, welche in den Nahen Osten (u.a. die Türkei und den     seldiensten
Libanon) abfließen. Hier ist insbesondere auf die Nutzung
sog. Hawaladare durch die Tätergruppen hinzuweisen, die         In der Vergangenheit berichteten einzelne KPB von der Tä-
das weltweit genutzte informelle Überweisungssystem des         tigkeit von Schlüsseldiensten, die von Clanangehörigen be-
Hawala-Banking gegen eine Provision von 1,5 bis 2,5 % der       trieben werden. Nach Türöffnung werden Forderungen in
Transfersumme anbieten. Auch Angehörige türkisch-ara-           Rechnung gestellt, die den Verdacht des Wuchers (§ 291
                                                                StGB) begründen.

7 Rahmenkonzeptionen,
  Handlungs- und Maßnahmenkonzepte
Landesweite Initiativen                                         Eine Dienstbesprechung mit Behördenleitern am
                                                                09.07.2018 im IM NRW stellte den Auftakt für die Einsatz-
Die Bekämpfung der Clankriminalität stellt einen polizeistra-   konzeption „360 Grad-Betrachtung wirksamer Maßnahmen
tegischen Schwerpunkt der Landesregierung NRW dar. Vor          gegen die Clankriminalität“ dar, in deren Rahmen ein Stu-
diesem Hintergrund sind im Jahre 2018 vielfältige Initiativen   fenkonzept operativer Maßnahmen gegen die Zielgruppe
mit dem Ziel einer weiter verbesserten Kriminalitätsbekämp-     umgesetzt wird. Um alle rechtlichen Mittel gegen die krimi-
fung und Einsatzwahrnehmung umgesetzt worden.                   nellen Angehörigen der Clans auszuschöpfen, werden Poli-
                                                                zei, Zoll, Gewerbe-, Ordnungs- und Finanzämter stärker
                                                                vernetzt.

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Die KPB führen seitdem eigenverantwortlich Maßnahmen                           In fast allen meldenden Behörden ist das Thema „Clankrimi-
zur Bekämpfung der Clankriminalität durch. Die daraus ge-                      nalität“ Gegenstand spezifischer Auswertungen, in erster Li-
wonnenen Erkenntnisse werden anhand eines Melderasters                         nie durch die Auswertestellen OK. Während einige Behör-
vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD                          den von konkreten Planungen berichten, skizzieren andere
NRW) zusammengefasst und den betroffenen KPB sowie                             KHSt seit Jahren umgesetzte und zum Teil mittlerweile ab-
dem LKA NRW zu Auswertezwecken zur Verfügung gestellt.                         geschlossene Initiativen. Diese haben den Charakter eines
Die Ergebnisse werden bei der Planung weiterer Umset-                          strategisch ausgerichteten Auswerteschwerpunktes (z.B. Er-
zungsschritte des Maßnahmenpaketes berücksichtigt und                          hebungen zur Anzahl und Identität regional angesiedelter
waren Grundlage für die Schwerpunksetzungen anlässlich                         Clanstrukturen, der Grundbesitzverhältnisse in einzelnen
der koordinierten Einsatzmaßnahmen zur Bekämpfung der                          Stadtteilen oder der Entwicklungen und Verantwortlichkeiten
Clankriminalität am 12.01.2019.                                                in regionalen Milieus) oder sind operativ und damit verfah-
                                                                               rensinitiierend angelegt.
Die quantitative Erfassung der gezielten Einsatzmaßnah-
men erfolgt seit Juli 2018. Standardisiertes Zahlenmaterial                    Soweit diese Auswertungen die Zielrichtung eines regiona-
zu Einsatzmaßnahmen, die vor dem 01.07.2018 stattgefun-                        len Lagebildes zum Thema „Clankriminalität“ verfolgen, sind
den haben, liegt nicht vor. In der Zeit vom 1. Juli 2018 bis                   regelmäßig Daten aus Datenquellen berücksichtigt worden,
31. Dezember 2018 wurden in NRW mehr als 100 Kon-                              die auch Grundlage des hier vorgelegten Landeslagebildes
trollaktionen zur Bekämpfung der Clankriminalität durchge-                     sind. Eine Vergleichbarkeit der lokal vorgenommenen Aus-
führt und mehr als 800 Lokalitäten (Shisha-Bars, Wettbüros,                    wertungen mit der unter 3.1. dargestellten quantitativen
Spielhallen etc.) kontrolliert.4                                               Auswertung ist jedoch nicht möglich, da der hier genutzte
                                                                               familiennamenorientierte Ansatz auf einer exklusiv dem LKA
Sicherheitsprogramme                                                           NRW zur Verfügung stehenden Datenbasis beruht. Gemein-
                                                                               sam mit den ASTOK-Dienststellen der KHSt hat das LKA
Das Thema der Bekämpfung der regionalen Clankriminalität
                                                                               NRW eine Möglichkeit erarbeitet, die in diesem Lagebild ge-
hat in mehreren KPB Eingang in die Sicherheitsprogramme
                                                                               nutzten Daten für lokale Auswertungen zugänglich zu ma-
gefunden, mehrheitlich als kriminalstrategischer Schwer-
                                                                               chen.
punkt.
                                                                               Einsatzmaßnahmen
Auswertungskonzepte in den KPB NRW
                                                                               Einige Behörden haben direktionsübergreifende Aktivitäten
Mit Schreiben vom 26.03.2018 hat das LKA NRW die Krimi-
                                                                               zur Verbesserung der Einsatzwahrnehmung sowie zur in-
nalhauptstellen und das PP Oberhausen gebeten,
                                                                               tensivierten Kriminalitätsbekämpfung entwickelt.
aktuell umgesetzte oder geplante Aktivitäten im Kontext der
Kriminalität von Mitgliedern türkisch-arabischer Großfamilien                  Diese Aktivitäten sind häufig eingebettet in Präsenzkon-
mitzuteilen. Erfragt wurden regionale Schwerpunktsetzun-                       zepte, oftmals unter Einbindung zusätzlich angeforderter
gen (z.B. behördliche Sicherheitsprogramme), darüber hin-                      Personalressourcen (Bereitschaftspolizei) oder auch in einer
aus gehende Handlungskonzepte, geplante und umgesetzte                         dauerhaften Besonderen Aufbauorganisation (BAO). Ein
Einsatzmaßnahmen (z.B. Kontrollen), überbehördliche Ko-                        Schwerpunkt wird dabei auf eine starke sichtbare Polizei-
operationsformen und deren vertragliche Ausgestaltung so-                      präsenz sowie ein offensives und konsequentes Auftreten
wie innerbehördliche Maßnahmen (z.B. direktionsübergrei-                       verbunden mit einem niedrigschwelligen Einschreiten ge-
fende Sensibilisierung, Informationsaustausch).                                genüber Clanangehörigen gelegt (Null-Toleranz-Strategie).
                                                                               Ebenfalls berücksichtigt wird die konsequente Verfolgung
Aus den Kriminalhauptstellen (KHSt) sind zum Teil umfas-
                                                                               von Rechtsverstößen im Rahmen verkehrspolizeilicher
sende Darstellungen der regionalen Initiativen angeliefert
                                                                               Maßnahmen. In den Behörden werden diese Initiativen über
worden. Auch einige Landratsbehörden haben Rückmeldun-
                                                                               ein Meldewesen einem Controlling zugeführt.
gen übersandt. Die Inhalte lassen sich wie folgt zusammen-
fassen:

4
    Siehe Anlage x (Ergebnis Einsatzmaßnahmen an Juli 2018 – Quelle LZPD NRW

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Ermittlungsverfahren und sonstige operative Maßnahmen            auf eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen den einzel-
                                                                 nen Netzwerkpartnern ausgerichtet sind. Dazu zählen be-
Der überwiegende Teil der von Clankriminalität betroffenen       sonders Ordnungsamt, Ausländeramt, Jugendamt, Gewer-
Behörden berichtet von Ermittlungsverfahren, die aktuell         beamt, Gaststättenüberwachung, Lebensmittelüberwa-
oder erst vor kurzem im Kontext der Clankriminalität geführt     chung, Straßenverkehrsamt, Sozialamt, Zollbehörden, Fi-
worden sind. Von ihrer Qualität sind sie sowohl im Bereich       nanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Steuerfahndung.
der Allgemeinen als auch der Organisierten Kriminalität an-
gesiedelt.                                                       Einzelne Behörden weisen auf positive Erfahrungen im Rah-
                                                                 men interbehördlicher Fallkonferenzen hin. Über die abge-
Im Rahmen der Fallschilderung wird darauf hingewiesen,           stimmte Identifizierung und die anschließende Bewertung
dass die in diesem Zusammenhang generierten Informatio-          von Einzelpersonen werden Grundlagen für ein personen-
nen unmittelbar im Fallbearbeitungssystem überführt wor-         spezifisches Maßnahmenpaket entwickelt. Hierbei können
den sind und somit eine landesweite Auswertung möglich           sowohl repressive als auch präventive (z.B. Ausstiegshilfen
ist. Als weiterer Erfolgsfaktor für die effektive Durchführung   für geeignete Personen) Aspekte handlungsleitend sein.
von Ermittlungsverfahren wird die konsequente Umsetzung
erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die zeitnahe und be-           Organisatorische Schwerpunktsetzung im LKA NRW
harrliche Vollstreckung von Haftbefehlen, die Durchführung
von Fallkonferenzen sowie die Fokussierung auf Mehrfach-         Aktuell konzipiert das LKA NRW (analog der zur Bekämp-
täter genannt.                                                   fung der Rockerkriminalität eingerichteten Projektgruppe
                                                                 „Projekt 124“) die Einrichtung einer Projektgruppe „Clankri-
Zusammenarbeit mit der Justiz                                    minalität“. Durch Bündelung fachlicher Kompetenzen wird
                                                                 die konsequente Bekämpfung der Clankriminalität unter Ein-
In verschiedenen Behörden sind bereits regelmäßige Be-           bindung und Koordinierung aller Polizeibehörden des Lan-
sprechungen auf Ebene der Behördenleitungen mit Vertre-          des intensiviert und eine zentrale Informationsstelle ge-
tern sowohl der Staatsanwaltschaften als auch der Amtsge-        schaffen.
richte sowie der regionalen Justizvollzugsanstalten insitutio-
nalisiert.                                                       Im LKA NRW erfolgte im September 2018 die Einrichtung
                                                                 eines Dezernates „Finanzierung Organisierter Kriminalität
Zur effektiven und systematischen Bekämpfung der Clankri-        und Terrorismus“. Ziel der mit Angehörigen aus der Polizei,
minalität haben einige Staatsanwaltschaften sogenannte           des Finanz- und des Justizressorts besetzten Dienststelle
„Staatsanwälte vor Ort“ eingesetzt, die eng in die Zusam-        ist es, über die Identifizierung kriminell erlangten Vermö-
menarbeit mit Polizei, Zoll und Finanz- und Ordnungsbehör-       gens und eine enge ressortübergreifende Zusammenarbeit
den eingebunden sind.                                            eine effektive Gewinnabschöpfung zu gewährleisten. Typi-
                                                                 scherweise im Rahmen der Clankriminalität genutzte Modi
Administrativer Ansatz, Fallkonferenzen
                                                                 Operandi – z.B. die Investition in den Immobilienmarkt oder
Die interbehördliche Zusammenarbeit aller Partner in der öf-     in Glücksspielbetriebe – werden regional spezifisch analy-
fentlichen Verwaltung hat sich als entscheidender Faktor für     siert und mit dem Fokus auf Abschöpfungspotentiale ausge-
eine effektive Bekämpfung der Clankriminalität herausge-         wertet.
stellt. Maßnahmen und Konzepte zu diversen Formen des
                                                                 Einbindung von EUROPOL
Informationsaustausches und eines abgestimmten Vorge-
hens sind vornehmlich in den besonders betroffenen Behör-        Erkenntnisse aus dem Projekt KEEAS belegen die internati-
den etabliert.                                                   onalen Verflechtungen von Clanangehörigen, insbesondere
                                                                 nach Skandinavien. Dies erfordert eine systematische Einbi-
Vermehrt finden gemeinsam geplante und durchgeführte
                                                                 dung des deutschen Verbindungsbüros von EUROPOL und
Aktions- und Kontrolltage statt. Dabei steht z.B. neben der
                                                                 die konsequente Nutzung des Europol-Informationsaus-
Kontrolle von Shisha-Bars auch die Szene der Car-Poser
                                                                 tauschsystems SIENA (Secure Information Exchange Net-
(Tuning-Szene) in besonderem Fokus verkehrsrechtlicher
                                                                 work Application). Anzustrebt wird die Prüfung einer thema-
Konzeptionen. Häufig sind die hier skizzierten Kooperatio-
                                                                 tischen Schwerpunktsetzung durch Einrichtung eines „Ana-
nen in städtische Koordinierungsgremien eingebunden, die
                                                                 lytical Workfile“ (AWF) bei EUROPOL.

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