Clarity on Swiss Taxes - KPMG

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Clarity on Swiss Taxes - KPMG
Clarity on
Swiss Taxes
Unternehmenssteuerreform III
Es steht viel auf dem Spiel

Mai 2016

6
Steuerliche Anreize für F&E
Der Schlüssel zum Erfolg der USR III

24
Tonnage Tax
Eine verkannte Chance

28
Swiss Tax Report 2016
Die Schweizer Steuersätze im nationalen
und internationalen Vergleich
Clarity on Swiss Taxes - KPMG
24
                Mount USR III
                                     6                                       20
                                                              Fighting Tax Fraud

                     the
nt BEPS          Transparency                             Mount IE
                    Massif

                                                                             28
                                                             Mount USR III
              Mr. & Mrs.

                              4              40                                14
              Morality
               [The Public]
                                                                                   MNC's

                                                                 the
                                             Mount BEPS      Transparency
                                                                Massif

          2                         pro
                                  taxation
                                  equality
Clarity on Swiss Taxes - KPMG
Clarity on Swiss Taxes

I N H A LT S V E R Z E I C H N I S

Clarity on
Swiss Taxes

3         E D I TO R I A L                                       TEIL II

          TEIL I
                                                                 Swiss Tax Report 2016
          Entwicklungen                                     28   Unternehmensbesteuerung: Gewinnsteuer
                                                                 Welche Unternehmen tragen die Steuerlast?
          im Schweizer Steuersystem                         30
                                                            36   Kantone und europäische Länder im Vergleich
                                                            38   Globaler Vergleich
4         Schweizer Steuerlandschaft
          Aktuelle Herausforderungen
                                                            40   Individualbesteuerung: Einkommenssteuer
6         Steuerliche Anreize für F&E                       42   Welche Personen tragen die Steuerlast?
          Der Schlüssel zum Erfolg der USR III              48   Kantone und europäische Länder im Vergleich
                                                            50   Globaler Vergleich
14        Inputförderung
          Wie platziert sich die Schweiz im Vergleich zum
                                                            52   P I N B OA R D
          Ausland?

20        USR III auf der Zielgeraden                       53   K O N TA K T E & I M P R E S S U M
          Es geht um Macht und Interesse

24        Tonnage Tax
          Eine verkannte Chance

                                                                                                                          3
Clarity on Swiss Taxes - KPMG
Wie
konkurrenzfähig
ist die
Schweiz?
4
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Clarity on Swiss Taxes

E D I TO R I A L

Wil kommen

                                                                Die im März 2016 geführte Debatte im Nationalrat hat gezeigt,
                                                                dass sich dieser klar für wirtschaftsfreundliche Massnahmen
                                                                und gegen zusätzliche Steuerbelastungen ausgesprochen hat.
                                                                In einem nächsten Schritt wird die Vorlage nun wieder zurück
                                                                in den Ständerat gehen. Dabei stehen aus der Perspektive
                                                                der Besteuerung von Unternehmen vor allem der F&E-Sonder­
                                                                abzug für ausländische Aufwendungen und die Tonnage Tax
                                                                zur Diskussion. In «Clarity on Swiss Taxes» fokussieren wir
                                                                daher insbesondere auf diese Themen und zeigen unter ande-
                                                                rem im Gespräch mit renommierten Experten aus Wirtschaft,
                                                                Wissenschaft und Politik auf, worum es dabei konkret geht.

                                                                Gerne stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen rund um
Peter Uebelhart                                                 die Unternehmenssteuerreform III und die weiteren inter­
Head of Tax, KPMG Schweiz                                       nationalen Entwicklungen auf Ebene EU, OEDC und G20
                                                                (z.B. BEPS- Aktionsplan) zur Verfügung und freuen uns
Die Schweiz liegt im internationalen Steuerwettbewerb           darauf, Sie zu beraten.
weiterhin auf den Spitzenrängen. Dies zeigt KPMG’s
«Swiss Tax Report 2016», der die Gewinn- und Einkommens­
steuersätze in 130 Ländern und allen 26 Schweizer Kantonen
vergleicht. Dennoch lässt der internationale Druck nicht nach
und es wird für die Schweiz entscheidend sein, mit der
Unternehmenssteuerreform III (USR III) ihre steuerliche
Standort­attraktivität auch in Zukunft hoch zu halten.          Peter Uebelhart

                                                                                                                               5
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Mount CTR III

                                                         [EU]

                                                                                the
                                         Mount BEPS                         Transparency
                                                                               Massif
    [G20]

            [OECD]      pro
                      taxation
                      equality
                                                                                                               Tonnage Tax

                     abolishment                                                              Abolishment of
                                                                                              Stamp Issuance Tax
                          of
                      priviliged                          Exchange of
                                                                                                       Patent Box

                     tax REgimes                          Information
                                                                                           Notional Interest
                                     TP Documentation                                      Deduction

                                                                   Permanent
                                                                Establishment
                                                                                         Step-Up
                                                                    CbCR

                                                                        Mr. & Mrs.
                                                                        Morality
                           the compliance                                 [The Public]
                                court

                                                                                                                       Value Chain M

                                          [Regulator & Tax Authorities]

6
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Tax Function Transformation                         Tax Technology

                                         Fighting Tax EVASION

                                                          Big Data                Tax Risk Management

                  [Foreign Tax Authorities]

                              Mount Information Exchange

                                                                                                              The
                                                                                                        Clarity Palace

                   FATCA        Spontaneous
                                Exchange of
                                 Information
                                    (Rulings)
               Automatic
             Exchange of
                                Exchange of
             Information
                                Information
                                upon Request                                     [Financial Industry]

                                                                                 [Corporate Industry]

             Responsibility
                  &
            Communication

                                                                MNCs

                                                                                                           Supply Chain Management

Mangement
                                                                [SMEs]

                                                                                 Swiss Tax Landscape
                                                                                                                                     7
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PA N E L D I S K U S S I O N

    Der Schlüssel
Steuerliche
Anreize für
Forschung und
Entwicklung

zum Erfolg der
Unternehmens-
steuerreform I I
Die schweizerische Regierung hat auf den zunehmenden
internationalen Druck – insbesondere der EU und der
OECD – mit einer Neugestaltung der schweizerischen
Steuergesetzgebung reagiert. Um die steuerliche
Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz zu
erhalten und weiterzuentwickeln, hat der Bundesrat
die Unternehmenssteuerreform III (USR III) eingeleitet;
diese Reform ist stark auf steuerliche Anreize für
Forschung und Entwicklung (F&E) fokussiert.

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Clarity on Swiss Taxes

                    9
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PA N E L D I S K U S S I O N

Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Professor für Politische
Ökonomie, Universität Luzern; Christoph Huber, Head of
Group Tax, OC Oerlikon Management AG; Dr. Frank Marty,
Leiter Finanzen und Steuern, economiesuisse, und
Günter Schäuble, Head Corporate Finance & Tax, Schindler
Management Ltd., diskutieren über die Notwendigkeit der
USR III und darüber, ob die steuerlichen Anreize für F&E
tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen können.

                                        Steuersatz bzw. um die gesamte Steuer­      Anreize anbieten, ist es für uns effektiv
                                        belastung, sondern auch darum, wie          wichtiger, dass es sich bei ihnen um
                                        stabil, effizient und zuverlässig das       unsere grossen Märkte und den Stand­
                                        entsprechende Steuersystem ist. Wie         ort unserer Hauptkunden handelt.
                                        es bei vielen Unternehmen der Fall
                                        ist, sehen wir steuerliche Anreize für      Ich glaube daher, dass nur wenige
                                        F&E auch bei OC Oerlikon als etwas          Unternehmen sich ernsthaft für steuer­
                                        Positives. Obwohl wir noch nie eine         liche Anreize für F&E interessieren.
Im Gespräch mit Stefan Kuhn,            Standortentscheidung nur aufgrund der       In der Praxis erwarte ich, dass die
Partner, Head of Corporate und          steuerlichen Anreize getroffen haben,       Kantone aufgrund der Nachteile beim
M&A Tax, KPMG Schweiz
                                        sind sie sicher ein wichtiger Faktor.       schweizerischen Finanzausgleich nur
                                                                                    zögerlich F&E-Anreize einführen
                                        Günter Schäuble Die Steuern sind            werden. Da der Patentbox enge Grenzen
Stefan Kuhn Welche Rolle spielen        zwar ein Kostenfaktor, der die              (Definition der IPs, Nexus-Ansatz,
Steuern und Anreize für F&E bei der     Entscheidung für einen bestimmten           Verfolgung und Rückverfolgung der
Entscheidung für einen bestimmten       Unternehmensstandort beeinflusst. Es        Kosten, Besteuerung bei Überführung
Unter­nehmensstandort im Allgemeinen    ist jedoch viel wichtiger, festzustellen,   in die Schweiz) gesetzt werden, reichen
und für Ihr Unternehmen im              wo sich die besten Köpfe und der            F&E-Anreize allein nicht aus, um
Besonderen?                             Markt befinden. Wir haben beispiels­        die Attraktivität des Standorts Schweiz
Christoph Huber Die Besteuerung         weise F&E-Stellen in den USA,               zu sichern. Langfristige Steuersatz­
stellt offensichtlich einen wichtigen   Brasilien, Österreich, Indien und China     reduktionen tragen bedeutend mehr
Aspekt jeder Standortentscheidung       sowie auch in der Schweiz. Während          zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
dar. Es geht jedoch nicht nur um den    alle diese Länder attraktive F&E-           Schweiz bei.

10
Clarity on Swiss Taxes

Kuhn Was benötigen wir sonst noch,           verkauft, resultiert daraus kein Gewinn.   die ihre Innovationen nicht patentieren
damit die Schweiz ein attraktiver            Da also alle Gewinne grundsätzlich         können oder wollen, sind möglich.
Standort bleibt?                             aus Innovationen entstehen, kann man       Die Gefahr ist hier, dass den Steuer­
Huber Es gibt natürlich Aspekte wie          schwerlich spezielle Steueranreize für     verwaltungen wesentliche Verwaltungs­
die Verfügbarkeit von Fachkräften und        Forschung, Entwicklung oder Innova­        kosten entstehen, weil entschieden
das Vorhandensein einer geeigneten           tionen verteidigen. Ein Argument, das      werden muss, was in der Box erlaubt ist
Infrastruktur. Davon abgesehen stelle        möglicherweise hier überzeugt, ist,        und was nicht.
ich fest, dass alles, was die Unsicherheit   dass die Anreize, in F&E zu investieren,
reduziert, tendenziell einen positiven       wegen der Ausstrahleffekte (Spillovers)    Huber Bei der Strategie von OC
Einfluss auf Investitionsentscheidungen      insgesamt zu gering sind. Solange die      Oerlikon ist Innovation in jedem Fall
hat. Diesbezüglich gehören ein stabiles      Spillovers nicht privatisiert werden       eine treibende Kraft. In der Tat inves­
politisches System und ein zuverlässiges     können, ist das Innovationsniveau einer    tieren wir 4 % des jährlichen Umsatzes
Steuersystem zu den Hauptstandort­           Wirtschaft zu niedrig. Eine spezielle      in F&E. Viele Unternehmen unserer
vorteilen der Schweiz wie auch die           steuerliche Behandlung könnte dies         Gruppe haben eine technolo­gische
Möglichkeit, den Dialog mit den                                                                 Führungsposition im betreffen­
Steuer­verwaltungen zu pflegen.                                                                 den Markt inne und wir sind
                                                                                                bestrebt, diese Position beizu­
Prof. Dr. Christoph A.                                                                          behalten. Selbstverständlich
Schaltegger Für mich geht es                                                                    bildet der Schutz von geistigem
auch darum, wie attraktiv sich                                                                  Eigentum einen integrierten
die Möglichkeiten ausserhalb                                                                    Teil unserer Strategie.
der Schweiz zeigen. Die Schweiz
ist und bleibt meines Erachtens                                                                 Kuhn Kann man die F&E-
ein sehr attraktiver Standort                                                                   Förderung als wirtschaftliche
für Unternehmen, die hoch­                                                                      Fehlentwicklung betrachten?
qualifizierte Arbeitskräfte, eine                                                               Schaltegger Weil die Steuer­
gute Infrastruktur, politische                                                                  vorteile auf F&E-Ausgaben für
Stabilität, Rechtssicherheit usw.                                                               die Kantone freiwillig sein
suchen. Die wichtige Frage ist                                                                  werden und keine solchen Mass­
nicht: «Soll ich bleiben oder                                                                   nahmen auf Bundesebene
gehen?», sondern: «Gibt es einen                                                                implementiert werden, werden
anderen Standort, der gleich                                                                    die F&E-Steuervorteile in den
vorteilhaft und langfristig so                                                                  Anpassungen des Ressourcen­
wirtschaftsfreundlich ist wie                                                                   ausgleichs nicht berücksichtigt.
die Schweiz?»                                                                                   Wichtig beim Finanzausgleichs­
                                             durchaus korrigieren. Es muss jedoch       system ist, dass alle Kantone gleich zu
Kuhn Im Hinblick auf das F&E-                eingewendet werden, dass ein allgemein     behandeln sind, d.h., ihre Ressourcen­
Umfeld: Ist die Förderung von F&E            tiefer Gewinnsteuersatz, zusammen          potenziale sind nach der gleichen
der einzige vernünftige Weg, eine hohe       mit einem funktionierenden Patent­         Methode zu bestimmen. Wenn einer der
Wertschöpfung zu generieren?                 schutz, die Anreize zu Innovationen        Kantone keine F&E-Steuervorteile
Und was meinen Sie zum Schutz von            gleich gut ver­stärken könnte – er         einführt, steht von ihm keine Information
geistigem Eigentum?                          hätte den weiteren Vorteil, Anreize für    zur Verfügung, um die Auswirkungen
Schaltegger Wie wir wissen, führen           alle Formen von Innovationen zu            dieser Massnahme bei der Berechnung
Innovationen zu Gewinnen. Aus wirt­          verstärken.                                des Ressourcenpotenzials zu berück­
schaftlicher Sicht stellen alle Unter­                                                  sichtigen. Und weil alle Kantone gleich
nehmensgewinne das Ergebnis von              Bei der Definition der relevanten          zu behandeln sind, kann diese Mass­
Forschung dar, die ein vorübergehendes       Immaterialgüterrechte sieht die OECD       nahme in keinem Kanton berücksichtigt
Monopol und somit eine Preissetzungs­        eine breite Palette an Möglichkeiten       werden. Die Auswirkungen beim
macht für den Innovator begründet.           vor. Grundsätzlich kann alles, was         Finanzausgleichssystem werden dazu
Wenn die Konkurrenz den gleichen             nicht Marketingrechte darstellt, in der    führen, dass die Kantone weniger An­
Kunden das gleiche, auf gleiche              Patentbox enthalten sein. Auch spezielle   reize haben, solche F&E-Massnahmen
Art und Weise produzierte Produkt            Bestimmungen für kleine Unternehmen,       einzuführen.

                                                                                                                                 11
«Die Schweiz muss zwingend
                                                                           F&E-Anreize anbieten,
                                                                           damit sie bei der Anwerbung
                                                                           von bedeutenden Unternehmen
                                                                           konkurrenzfähig sein kann.»
                                                                            Christoph Huber
                                                                            Head of Group Tax,
                                                                            OC Oerlikon Management AG

Für die Kantone hat die Einführung         Kuhn Welche Meinung haben Sie zur           insbesondere für die Erträge innerhalb
von F&E-Steuervorteilen jedoch einen       administrativen Arbeit und Komplexität      der Patentbox ein. Der fiktive Zins­
Vorteil, den es bei der allgemeinen        in Bezug auf steuerliche Anreize?           abzug wird auch im System berück­
Reduktion des Gewinnsteuersatzes nicht     Marty Die Komplexität wird zunehmen         sichtigt. Aufgrund der reduzierten
gibt. Da diese Massnahme selektivere       – nicht zuletzt aufgrund der neuen, durch   Gewichtung dieser Gewinne bei der
Auswirkungen hat – d.h., sie ist eher      die OECD gesetzten Standards und des        Bestimmung der Ressourcen oder des
auf mobile Tätigkeiten und Tätigkeiten     BEPS-Prozesses. Weniger komplexe            «Reichtums» des einzelnen Kantons
mit hoher Wertschöpfung fokussiert –,      Lösungen, wie sie die heute geltenden       unter dem Finanzausgleich sollte es
gibt es weniger Zufallsgewinne für         schweizerischen Regimes anbieten,           für die Kantone profitabler sein,
die weniger mobilen Tätigkeiten. Bei       werden nicht mehr toleriert. Unter­         Unternehmen anzuziehen. Dies im
einer Abnahme der Steuereinnahmen          nehmen und auch Regierungen haben zu        Vergleich mit der gegenwärtigen Lage:
im gleichen Betrag wird eine stärkere      entscheiden, ob sie weiterhin spezielle     Es ist heute profitabler für die Kantone,
Attraktivität erreicht.                    steuerliche Anreize wie die Patentboxen     reiche natürliche Personen anzuziehen,
                                           anwenden oder lieber in einfachere          da deren Einkommen einem höheren
Huber Es liegt im volkswirtschaftlichen    Steuersysteme vorstossen wollen,            Steuersatz unterliegen als die Unter­
Interesse des Staates, F&E zu fördern,     die breitere Besteuerungsgrundlagen         nehmensgewinne.
da solche Tätigkeiten einen entscheiden­   und attraktive, konkurrenz­fähige
den Bestandteil der Wertschöpfungs­        Unternehmenssteuersätze aufweisen.          Kuhn Wird der Verwaltungsaufwand
kette darstellen. Steuerliche Anreize                                                  der Kantone zunehmen?
haben ganz eindeutig einen Einfluss auf    Schaltegger Ich bin einverstanden.          Marty Er wird nicht nur wegen der
Standortentscheidungen, da sie positive    Mit der USR III wird das Steuersystem       USR III, sondern auch – noch wichtiger
Auswirkungen auf die Kosten der            komplexer. Eine wichtige Frage stellt       – aufgrund der neuen, von der OECD
Geschäftstätigkeit haben. Viele Länder     die Auswirkung des Finanzausgleichs         gesetzten Standards (Austausch von
begreifen das und bieten darum F&E-        auf die Anreize für die Kantone dar,        Rulings, Country-by-Country
Anreize verschiedener Art an. Die          gemäss USR III innovative und attrak­       Reporting) zunehmen. Inwiefern der
Schweiz muss zwingend F&E-Anreize          tive Massnahmen zu implementieren.          Verwaltungsaufwand wachsen wird,
anbieten, damit sie bei der Anwerbung      Im Wesentlichen wirkt sich das Aus­         hängt davon ab, wie viele Unternehmen
von bedeutenden Unternehmen konkur­        gleichssystem so aus, dass die Kantone      neue Steuer­instrumente wie Patent­
renzfähig sein kann.                       einen geringeren Wettbewerbsdruck           boxen, Förderung von F&E oder
                                           spüren und steuerliche Innovationen         möglicherweise den fiktiven Zinsabzug
Dr. Frank Marty Meiner Meinung             teurer und darum weniger attraktiv          einsetzen werden. Die Kantone, die
nach ist die Förderung von F&E eine        sein werden. Bei der USR III gibt es        lieber einen wett­bewerbs­fähigen Steuer­
politische Realität, gleichgültig, ob      allerdings auch einige Verbesserungen.      satz (als neue spezielle Steuerregime)
man sie als positiv oder als negativ       Sie führt die sogenannten Zeta-Faktoren     einführen, könnten sogar ihren
einschätzt.                                für die Erträge im Allgemeinen und          Verwaltungsaufwand reduzieren.

12
Clarity on Swiss Taxes

«Wir brauchen
 diese Reform,
 und
 zwar jetzt.»

Dr. Frank Marty
Leiter Finanzen und Steuern,
economiesuisse

                                                  13
PA N E L D I S K U S S I O N

                                                               «Abgesehen von
                                                                den Steuern
                                                                ist es sehr viel
                                                                wichtiger, wo
                                                                sich die besten
                                                                Köpfe und der
                                           Günter Schäuble
                               Head Corporate Finance & Tax,
                                 Schindler Management Ltd.      Markt befinden.»
14
Clarity on Swiss Taxes

                                                                         «Es gibt kaum wirtschaftliche
                                                                         Argumente für die USR III;
                                                                         es geht um das Berücksichtigen
                                                                         des internationalen ‹soft law›.»
                                                                         Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger
                                                                         Professor für Politische Ökonomie, Universität Luzern

Kuhn Einfach ausgedrückt: Brauchen          Beziehungen mit den wich­tigsten           Mit der Umsetzung der USR III wird es
wir die USR III?                            Handelspartnern angewiesen ist.            eine grössere Vielfalt geben, aber diese
Schaltegger Meines Erachtens gibt es                                                   Vielfalt wird auf einem gemeinsamen
kaum wirtschaftliche Argumente für die      Marty Ich bin nicht einverstanden, dass    Gesetz basieren. Im Gegensatz dazu
USR III; es geht um das Berücksichtigen     es keine wirtschaftlichen Argumente        wird eine Senkung des Harmonisierungs­
des internationalen ‹soft law›. Die         für die USR III gibt. Ich bin der festen   niveaus infolge des Scheiterns der USR
privilegierte Besteuerung von bestimm­      Überzeugung, dass wir diese Reform         III zufällig sein. Der Schweiz-interne
ten Gesellschaften in der Schweiz –         brauchen, und zwar jetzt, damit wir        Steuerwettbewerb würde zunehmen.
insbesondere die speziellen Regelungen      sicherstellen können, dass die Schweiz
betreffend Gewinne aus ausländischer        langfristig für internationale Unter­      Huber Ich bin fest davon überzeugt,
Quelle, die von der Definition her          nehmen steuerlich attraktiv bleibt.        dass das Versprechen des Bundes, die
mobil sind – hat sich als sehr effizient,   Economiesuisse legt den deutlichen         USR III einzuleiten, sich bereits sehr
Steuereinnahmen er­zeugend und global       Schwerpunkt auf eine Steuerreform, die     positiv ausgewirkt hat. Seit einigen
attraktiv erwiesen. Sie senkt den Wett­     sowohl attraktiv für die Unternehmen       Jahren erleben wir, dass Unternehmen
bewerbsdruck, die Gewinnsteuersätze         als auch im Einklang mit den inter­        mit Sitz in der Schweiz unter starkem
für weniger mobile Tätigkeiten zu           nationalen Standards ist. Es gibt keine    Druck von vielen anderen Staaten und
reduzieren, so dass ein ruinöser Steuer­    Alternative zur USR III. Auch wenn         von internationalen Organisationen
wettbewerb oder «Wettlauf nach unten»       die USR III in der gegenwärtigen Form      stehen. Das BEPS-Projekt ist ein
vermieden wird. Die USR-III-Reform          scheitert, müssen viele ihrer wichtigen    Beispiel dafür, das zusätzlichen Auf­
hat das Ziel, die politische Akzeptanz      Elemente ohnehin implementiert werden.     wand für die korrekte Einhaltung der
des schweizerischen Steuersystems           Diese schliessen die Abschaffung der       Vorschriften und höhere Kosten auslöst.
durch die EU und die OECD zu sichern,       aktuellen Steuerprivilegien, die Anpas­    Mit der Einführung der USR III
da diese Organisa­tionen der Schweiz        sung des Finanzausgleichs, finanzielle     erkennen viele Länder nach meiner
vorwerfen, steuerbasierte und wett­         Unterstützung der Kantone durch den        Ansicht an, dass das schweizerische
bewerbsverzerrende Subventionen zu          Bund, die Einführung der Patentboxen       Steuersystem wieder den international
gewähren, die gegen das Freihandels­        sowie die Reduktion der Kapitalsteuer      akzeptierten Best-Practice-Normen
abkommen von 1972 verstossen. Die           ein. Wird die USR III nicht umgesetzt,     entspricht. Dies ist eine gute Sache,
Schweiz kann diese Vor­würfe natürlich      könnte die Harmonisierung der steuer­      und es gilt jetzt, unsere Versprechen
nicht ignorieren, da sie wie jede           lichen Bemessungsgrundlagen der            im Zusammenhang mit der USR III
kleine, offene Volkswirtschaft auf gute     verschiedenen Kantone hinfällig werden.    einzulösen.

                                                                                                                                15
F&E STUDIE

       Wie platziert
              Steuerliche
      Inputförderung von
               Forschung
        und Entwicklung

sich die Schweiz
im Vergleich zum
Ausland?
von Olivier Eichenberger
Senior Manager, KPMG Schweiz

16
Clarity on Swiss Taxes

Die Schweizer Wirtschaft gilt als eine der wett­
bewerbs­fähigsten weltweit mit diversen führenden
Wirtschaftsclustern, wie etwa im Bereich der Life
Sciences. Mit der Unternehmenssteuerreform III
(USR III) soll die Attraktivität des Standorts weiter
gestärkt werden. Im Vernehmlassungsverfahren zur
USR III zeigte sich, dass man einer Inputförderung
von Forschung und Entwicklung (F&E) aufgeschlossen
gegenübersteht. Sodann beurteilten anlässlich einer
Studie der KPMG AG von 2015 72 % der Befragten
eine steuerliche Förderung von F&E als wichtiges
oder sehr wichtiges Kriterium bei der Stand­ortwahl.
Daher wird nachfolgend die im Rahmen der USR III
aktuell diskutierte Inputförderungsmassnahme
für F&E in der Schweiz mit dem Ausland verglichen.

                                                            17
F&E STUDIE

Definition Forschung und
(experimentelle) Entwicklung (F&E)
gemäss Frascati Manual der OECD

F&E umfasst die schöpferische Arbeit,
die in einer systematischen Art und
Weise unternommen wird, um den
Wissensbestand zu erweitern (inklusive
Wissen über Menschheit, Kultur,
Gesellschaft) und neue Anwendungen
des bestehenden Wissens zu erfinden.
Die Aktivität muss die folgenden
fünf Kriterien erfüllen, um als F&E zu
qualifizieren:

Neuartig
Neues Wissen erlangen / neue
Erkenntnis / neues Produkt verglichen
mit bisherigem

Schöpferisch / kreativ
Die F&E muss ein neues Konzept / eine
neue Idee umfassen, welche / s bereits
existierendes Wissen verbessert /
steigert, d.h. keine Routinetätigkeiten,
sondern Methoden entwickeln, um
diese zu optimieren.

Unsicher
Unsicherheit über Kosten / Zeit, um das
Resultat zu erreichen, sowie darüber,
ob das / ein Resultat überhaupt erreicht
werden kann

Systematisch
Konsistente Aufzeichnung / Dokumen­
tation über die Resultate sowie den
Prozess der F&E

Transferierbar / reproduzierbar
Transferier- oder Handelbarkeit
neuen Wissens / des Resultats

18
Clarity on Swiss Taxes

Die USR III umfasst international akzep­   ist die zuständige Kommission des             Anreiz­system setzen diese in erster
tierte F&E-Fördermassnahmen, zum           Ständerates einer solchen Lösung              Linie den Mehrfachabzug und die Steuer-
einen die outputbasierte Patentbox         grundsätzlich gefolgt. Um Doppel­             gutschrift ein. Darüber hinaus besteht
und zum anderen den (fakultativen)         förderungen zu vermeiden, soll bei            teilweise auch die Möglichkeit, von ge­
input­basierten Mehrfachabzug von F&E-     Auf­tragsforschung lediglich der Auftrag-     wissen Steuerpflichten temporär befreit
Aufwendungen, welcher bei der              geber den erhöhten Abzug anwenden             zu werden oder F&E-Einrichtungen be-
Bemessungsgrundlage ansetzt. Diese         dürfen. Weiter soll bei Verlusten keine       schleunigt abzuschreiben. In Anbetracht
Massnahme ist abzugrenzen von einer        Auszahlung der Förderung möglich              der aktuellen Diskussion im Rahmen
Reduktion der Steuerschuld (Steuer-        sein. Es wird zudem noch diskutiert,          der USR III ist dem Umfang des Mehr-
gutschrift / Tax Credit).                  ob es bezüglich Ort der erfolgten F&E         fachabzugs der aufgezeigten Länder
                                           eine Beschränkung auf die Schweiz             besondere Beachtung zu schenken.
Voraussichtlich soll den Kantonen beim     geben soll, da der Nationalrat im Gegen-      Dieser befindet sich mehrheitlich im
Mehrfachabzug bezüglich Definition         satz zum Ständerat auch Auftrags­             Bereich zwischen rund 150 % und 200 %,
von qualifizierender F&E und bezüglich     forschung durch Dritte im Ausland             wobei er auf staatlicher und  /oder auf
dessen Umfang ein entsprechender           abdecken will. Obwohl die Definition von      provinzialer Ebene geltend gemacht
Spielraum gelassen werden. Während         F&E gemäss Bundes- und Nationalrat            werden kann (abhängig vom jeweiligen
der Ständerat im Dezember 2015             den Kantonen überlassen werden soll,          Steuersystem). Da der Mehrfachabzug
beschloss, den Abzug auf 150 % zu          weist die Botschaft vom 5. Juni 2015          in der Schweiz nur auf kantonaler Ebene
beschränken, sieht der Nationalrat eine    auf das Frascati Manual der OECD hin,         eingeführt werden soll, müsste er grund­
Beschränkung der gesamten steuerli-        welches eine Definition von F&E enthält       sätzlich ent­sprechend höher angesetzt
chen Ermässigung betreffend Patentbox,     (siehe Seite 16).                             werden, um einen vergleichbaren Effekt
zinsbereinigte Gewinnsteuer und            Mit Blick über die Grenze wird ersichtlich,   wie im Ausland erzielen zu können
Mehrfachabzug von F&E-Aufwendungen         dass sowohl unsere Nachbarländer als          (ungeachtet der Differenzen in der all-
von 80 % (Kantone können eine ab­          auch Länder, welche sich durch ihre           gemeinen Steuerbelastung). Zusätzlich
weichende Quote festlegen) des steuer­     wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit          zeigt der Ländervergleich auf, dass
baren Gewinnes vor diesen Abzügen,         auszeichnen, bereits umfangreiche             eine Kombination von steuerlicher Input-
Verlustverrechnung und unter Aus-          Massnahmen zur steuerlichen Input-            und Outputförderung nicht nur möglich,
klammerung von qualifizierenden            förderungen von F&E eingeführt haben          sondern durchaus auch üblich ist (z.B.
Beteiligungserträgen vor. Im April 2016    (siehe nachfolgende Seiten). Als zentrales    Niederlande, Italien, UK).

                Fazit
                Schlussfolgernd kann gesagt werden, dass der für die Schweiz vorgesehene
                Mehrfach­abzug von F&E-Aufwendungen (fakultativ und beschränkt auf die
                Kantonsebene) im Vergleich zum Ausland eher im unteren Bereich liegt –
                insbesondere wenn er gemäss Entscheid des Ständerates auf 150 % beschränkt
                werden sollte. Dennoch dürfte er sich positiv auf den Innovationsstandort
                Schweiz und den Erhalt von bestehenden sowie die Neuansiedlung von F&E-
                Aktivitäten auswirken (insbesondere aufgrund der Kombination mit der bzw.
                Ergänzung durch die Patentbox, auch wenn die gleichen F&E-Aktivitäten nicht
                von beiden Förderungsmassnahmen profitieren können). Eine Ausdehnung des
                Mehrfachabzugs auf Auftragsforschung durch Dritte im Ausland erleichtert die
                Einbindung von ausländischen Universitäten bzw. Instituten in die F&E-Aktivitäten
                und könnte so eine allfällige Abwanderung von Unternehmen ins Ausland vermeiden
                helfen bzw. erhöht die Attraktivität der Schweiz für potenziell neuzuziehende
                innovative Unternehmen zusätzlich.

                                                                                                                                  19
F&E STUDIE

                                                                                       Steuerliche Inputförderung von F&E

                                                                                                       Mehrfach-   Steuer-
                                                                                       Land 1]         abzug       gutschrift

                                                                                       China           X

                                                                                       Frankreich                  X

                                                                                       Indien          X

                                                                                       Irland                      X
     Legende

A]   IP Box / Patentbox / Innovation Box / Knowledge Development Box
B]   Tax Holiday aufgrund eines durch die F&E-Tätigkeit erlangten Steuerstatus
C]   Befreiung/Minderung von Steuerpflichten (nicht nur Gewinnsteuer)                  Italien                     X
     aufgrund der F&E-Tätigkeit
D]   Beschleunigte Abschreibung auf F&E-Einrichtungen
E]   Reduzierter Gewinnsteuersatz aufgrund eines durch die F&E-Tätigkeit
     erlangten Steuerstatus

                                                                                       Kanada                      X

     Anmerkungen

1]   Es werden hauptsächlich Länder aufgeführt, welche eine räumliche
     Nähe zur Schweiz aufweisen oder aktive steuerliche Förderung von F&E
     betreiben (nicht abschliessend). Da Deutschland F&E-Förderung durch die
     Vergabe von Subventionen und nicht durch ein steuerliches Anreizsystem
     betreibt, wurde auf eine Aufführung in der Tabelle verzichtet.
                                                                                       Niederlande                 X
2]   Die angegebenen %-Sätze beziehen sich auf die nationale und  / oder
     substaat­liche Ebene.
3]   Länderspezifische Voraussetzungen für die Qualifikation von im Ausland
     erbrachter F&E bleiben vorbehalten. Insbesondere bei im Ausland erbrachter
     F&E ist zu prüfen, ob im Falle von Auftragsforschung sowohl durch                 Österreich                  X
     Konzern­gesellschaften als auch durch Dritte ausgeführte F&E qualifiziert.
                                                                                       Schweiz         [X]
4]   Um von diesen steuerlichen Förderungsmassnahmen zu profitieren, müssen
     Unternehmen den ATSE-Status (Advanced Technology Service Enterprise)
     oder den HNTE-Status (High and New Technology Enterprise) erlangen.               Singapur        X

5]   Dies gilt für F&E betreibende Jungunternehmen (Jeune Entreprise
     Innovante).
6]   Die Höhe der Abzugsfähigkeit ist abhängig von der jeweiligen Art der F&E-
     Aufwendungen (z.B. 200 % für In-house-F&E).
7]   Ausnahme: Das Land, in welchem die F&E-Tätigkeit tatsächlich stattfindet,
     gewährt bereits einen entsprechenden Abzug.
8]   Legge di Stabilità 2015, Art. 7: Die 25 – 50 % beziehen sich auf die jährlichen
     F&E-Aufwendungen, welche den Jahresdurchschnitt der drei vorher­
     gehenden Jahre übersteigen. Die Steuergutschrift darf pro Jahr und pro            Tschechien      X
     Empfänger EUR 5 Mio. nicht übersteigen und die F&E-Aufwendungen
     müssen mindestens EUR 30’000 betragen.                                            UK              X           X

9]   Es wird eine maximale Begrenzung auf 150 % (Ständerat) oder eine
     kumulative Abzugsbegrenzung (steuerliche Ermässigung) von 80 % des
     steuerbaren Gewinnes vor diesen Abzügen, Verlustvorträgen und unter
     Ausschluss von qualifizierenden Beteiligungserträgen für Patentbox,
     kalkulatorischen Zins auf Sicherheitskapital und erhöhter Abzugsfähig-
     keit von F&E-Aufwand (Nationalrat) gefordert.
10] Für den KMU-Begriff ist jeweils die länderspezifische Definition zu beachten.
                                                                                       USA                         X

20
Clarity on Swiss Taxes

                                                                                        Ort der qualifizierenden      Weitere steuerliche
Beschreibung 2]                                                                         F&E-Tätigkeit 3]              Anreize

150 % ige Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen                         Inland                        B] 4], C] 4], D] 4], E] 4]

Steuergutschrift im Umfang von 30% der ersten EUR 100 Mio. für qualifizierende          EU / EWR                      A], B] 5], D]
F&E-Aufwendungen sowie im Umfang von 5 % der darüber hinaus anfallenden
F&E-Aufwendungen

Bis 31. März 2017: 100- bis 200 % ige 6] Abzugsfähigkeit von qualifizierenden           Inland                        A] (voraussichtlich ab
F&E-Aufwendungen                                                                                                      1.4.2018),
Ab 1. April 2017: maximale Abzugsfähigkeit 150 %                                                                      B], C], D], E]

Seit 1. Januar 2015 besteht eine Steuergutschrift im Umfang von 25 % der qualifi-       EU / EWR 7]                   A], D]
zierenden F&E-Aufwendungen (wobei diese, falls vorhanden, auf Konzernstufe
berechnet werden)
Separate Steuergutschrift im Umfang von insgesamt 25% der Aufwendungen für den
Bau oder die Erneuerung von F&E-Einrichtungen

Seit 1. Januar 2015 besteht eine 25- bis 50 % ige inkrementelle Steuergutschrift 8]     Inland                        A]
Steuergutschrift im Umfang von insgesamt 35 % der Zahlungen an qualifiziertes
Forschungspersonal, welches in den Jahren 2013 / 14 eingestellt wurde
Steuergutschrift im Umfang von 20 % der durch ein Unternehmen während der Jahre
2013 – 2016 getätigten Inves­­titionen in «R&D Intensive Start-up Companies» (IST)

Steuergutschrift auf Bundesebene im Umfang von 15 % der qualifizierenden                Inland                        D]
F&E-Aufwendungen
Für «Small Canadian-Controlled Private Corporations (CCPCs)» besteht die
Möglichkeit einer Steuergutschrift im Umfang von 35% der qualifizierenden
F&E-Aufwendungen, bis diese max. CAD 3 Mio. betragen
Zusätzliche Steuergutschriften auf provinzialer Ebene im Umfang von 4.5 bis 37 %
der qualifizierenden F&E-Aufwendungen

Seit 1. Januar 2016 besteht eine Steuergutschrift im Umfang von 32 bis 40% der ersten   EU                            A], C]
EUR 350’000 für qualifizierende F&E-Aufwendungen und von 16 % der diese Summe
übersteigenden qualifizierenden F&E-Aufwendungen; diese Steuergutschrift wird
grundsätzlich mit der Lohnsteuer verrechnet und ist durch deren Höhe beschränkt

Steuergutschrift im Umfang von 10 % der qualifizierenden F&E-Aufwendungen               EU/EWR

Aktueller Vorschlag: erhöhte Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-                  Inland / evtl. auch Ausland   A]
Aufwendungen auf Stufe der Kantone (fakultativ; %-Satz ist Kantonen überlassen) 9]

100- bis 150 % ige allgemeine Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen     Allgemein: Inland
Unternehmen mit dem «Productivity and Innovation Credit»-Status (PIC): zusätzliche      Im Rahmen des PIC
250- bis 300 % ige Abzugsfähigkeit der ersten SGD 400’000 für qualifizierende F&E-      können F&E-
Aufwendungen bzw. bei KMUs 10] der ersten SGD 600’000 (PIC und allgemeine               Aufwendungen auch
Abzugsfähigkeit ist beschränkt auf 400 %)                                               im Ausland anfallen
Für F&E-Aufwendungen im Zusammenhang mit von der Regierung genehmigten
F&E-Projekten können zusätzlich zu der 150 % igen allgemeinen Abzugsfähigkeit 50 %
in Abzug gebracht werden (jedoch nicht mit den Abzügen des PIC-Status kumulierbar)

200- bis 210 % ige Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen                Inland / Ausland              B]

230 % ige Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen bei KMUs , bis   10]
                                                                                        Inland / Ausland              A], D]
die Steuervorteile aufgrund des KMU-Status jene eines übrigen F&E betreibenden
Unternehmens um EUR 7.5 Mio. übertreffen
130 % ige Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen bei übrigen
Unternehmen (als Alternative zur Steuergutschrift; nur bis 31. März 2016 möglich)
Steuergutschrift im Umfang von 11% der qualifizierenden F&E-Aufwendungen bei
übrigen Unternehmen

Steuergutschrift im Umfang von effektiv maximal 9.1% der qualifizierenden               Inland                        D]
F&E-Aufwendungen

                                                                                                                                                   21
G A S T B E I T R AG

USR I I auf der
Zielgeraden
von Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger
Universität Luzern und Institut für
                                         Bald kommt zu einem Ende, was im Februar 2007
Finanzwissenschaft und Finanzrecht
                                         begonnen hatte. Damals rügte die EU-Kommission
IFF der Universität St. Gallen           die selektiven Steueranreize der Schweiz im Bereich
                                         der Holding-, Gemischten und Domizilgesellschaften
                                         als Verstoss gegen das Freihandelsabkommen
                                         von 1972. Die Steueranreize bedeuteten eine un-
                                         gerechtfertigte staatliche Beihilfe – so das Argument.
                                         Die Schweiz setzte sich gegen diesen Vorwurf mit
                                         inhaltlichen Argumenten zur Wehr. Wer allerdings
                                         erwartet hatte, es gehe um die Kraft des besseren
                                         juristischen und ökonomischen Arguments, der
                                         hatte die Wirkung von «soft law» unterschätzt. Schnell
                                         musste die Schweiz realisieren, dass es sich nicht
                                         um eine steuertechnische, sondern um eine politische
                                         Frage handelt. In der Politik geht es um Macht und
                                         Interessen.

22
Clarity on Swiss Taxes

                                                   Bundesrätliche
                                                   Doppelstrategie

Dieser Erkenntnis musste sich auch die       um die Differenz zu den präferenziellen     Ländern gebräuchliche Instrumente.
Schweiz beugen. Nichtstun ist keine          Steuerregeln zu reduzieren. Diese           Wie lange und in welchem Ausmass
realistische Option für eine kleine und      Doppelstrategie ist risikominimierend,      diese Sonderregeln international aber
offene Volkswirtschaft: Das mit der          weil sowohl tiefe ordentliche Steuer-       geduldet werden, ist allerdings unklar.
internationalen Ächtung einhergehende        sätze als auch selektive Steueranreize      Da sich die diskutierten Einschränkungen
Risiko für einen Standort mit zahlreichen    weiterhin der politischen Akzeptanz         bei der Bemessungsgrundlage weitge-
international tätigen Firmen wäre erheb-     der OECD oder der EU bedürfen.              hend einer steuersystematischen Logik
lich. Die Verweigerung der internationa-     Nutzt man verschiedene Massnahmen,          entziehen, bleibt die Rechtssicherheit
len steuerlichen Zusammenarbeit, etwa        reduziert sich das politische Risiko        aller Voraussicht nach auch mit der USR
im Rahmen von Doppelbesteuerungs-            gegenüber zukünftigen Entscheiden           III beschränkt. Etwas anders gelagert
abkommen, könnte die Standortattrak-         internationaler Organisationen, die das     ist der Fall bei der diskutierten Variante
tivität der Schweiz grundsätzlich in Frage   «soft law» setzen. Gleichzeitig sollte      der zinsbereinigten Gewinnsteuer und
stellen. Es ist daher gut nachvollziehbar,   man sich bewusst sein, dass die dyna-       der Reduktion des ordentlichen Gewinn-
dass der Bundesrat dem Parlament             mische Rechtsprechung in der EU eine        steuersatzes. Im ersten Fall kann die
eine Doppelstrategie vorschlägt.             gewisse Flexibilität in der Anpassung       Finanzierungsneutralität verbessert
Doppelstrategie heisst im Konkreten          der nun umgebauten selektiven Steuer-       werden. Die Akzeptanz der Massnahme
erstens, Umbau des Steuersystems             regeln erfordert. Die diskutierten          sollte auch deshalb höher sein, weil
durch international akzeptierte selektive    Ersatzmassnahmen im Bereich der             damit eine Verzerrung limitiert wird,
Steueranreize, die die Steuerbemes-          Patentbox, des Sonderabzugs für             nämlich der steuerliche Anreiz zur Fremd-
sungsgrundlage einschränken, zweitens        Forschungs- und Entwicklungsaufwen-         finanzierung. Im zweiten Fall wird gar
Reduktion der ordentlichen Steuersätze       dungen und auch die Pauschalsteuer          keine Diskriminierung unterschiedlicher
auf dem Unternehmensgewinn,                  für Schiffstransporte sind zwar in vielen   Einkommensarten vorgenommen.

                                                                                                                                   23
G A S T B E I T R AG

                        Problematische Erhöhung
                           des Kantonsanteils

Während der Bund im Rahmen der             Gewinnsteuersatz von heute durch-         die Kantone verschoben. Der Anteil der
Doppelstrategie die selektiven Steuer-     schnittlich knapp 22 % auf rund 16 %      autonom bestimmten Einnahmen der
anreize in seiner eigenen Kompetenz        senken werden. Um den finanzpoliti-       Kantone nimmt damit ab, ihre Finanz­
anpasst, dies im Steuerharmonisie-         schen Handlungsspielraum der Kantone      autonomie nimmt Schaden. Die ökono-
rungsgesetz und teilweise im Gesetz        zu vergrössern, fasst der Bund eine       mische Erfahrung zeigt, dass dies leider
zur direkten Bundessteuer, überlässt er    Ausweitung des Kantonsanteils an der      in Kontrast zum Ziel des Bundesrates
deren Anwendung sowie die Senkung          direkten Bundessteuer von 17 auf          steht. Nicht autonom erhobene Mittel
des ordentlichen Gewinnsteuersatzes        20.5 % ins Auge – die Kantone fordern     werden gerne für die Ausweitung der
den Kantonen. Der Bund geht davon          sogar eine Ausweitung auf 21.2 %.         Staatsquote und nur zögerlich für
aus, dass die Kantone zur Optimierung      Damit werden Einnahmen von etwa           die Stärkung der steuerlichen Standort­
der Ergiebigkeit den ordentlichen          CHF 770 bis 920 Mio. vom Bund an          attraktivität eingesetzt.

                         Haftungsgemeinschaft
                       Bund und Kantone vermeiden

Die USR III sieht die Lösung ganz all-     Kompensations­leistungen bei Steuer-
gemein in einer Haftungsgemeinschaft:      reformen werden die Kantone aufgrund
Die eine Hälfte der Kompensations­         des gesetzten Präjudizes ihre Steuer-
kosten soll von der Bundes-, die andere    strategie weniger verantwortungsvoll
von der Kantonsebene getragen werden.      gestalten. Zusätzlich sieht die USR III
Die Schaffung einer Haftungsgemein-        Anpassungen beim Ressourcenaus-
schaft zwischen Bund und Kantonen          gleich vor. Zum einen werden Unter-
verwischt die Verantwortlichkeiten         nehmensgewinne in der Berechnung
und ist daher mehrfach problematisch.      des Ressourcenindexes richtigerweise
Erstens erhöht die Kompensationslogik      neu gewichtet (Zeta-Faktoren), zum
die Komplexität im Steuer- und Transfer-   anderen wird vorübergehend eine no-
system. Zweitens rückt man vom             minelle Mindestausstattung eingeführt.
NFA-Prinzip der fiskalischen Äquivalenz    Kann diese Mindestausstattung aus
ab – Haftung, Risiko sowie Kontrolle       den regulären Mitteln im Ressourcen-
über die Steuerstrategie werden unter      ausgleich nicht finanziert werden,
den Kantonen und mit dem Bund              fliessen die Gelder aus dem Härteaus-     bei künftigen Reformen werden Kom-
«vergemeinschaftet». Drittens begründet    gleich an die ressourcenschwächsten       pensationen erwartet. Entsprechend
die neue Einnahmenteilung Anschluss-       Kantone, um sie über das nominelle        schwächt dies eigenverantwortliches
begehren, weil jede Steuerreform im        Ziel anzuheben. Die Anpassungen beim      Handeln der Kantone. Mittel aus dem
Bereich der Gewinnsteuer alle Staats­      Ressourcenausgleich sind bedenklich.      Härteausgleich weiterzuverwenden
ebenen betrifft und damit künftig          Einerseits widerspricht eine nominelle    ist ebenfalls fragwürdig: Es besteht
grundsätzlich kompensationswürdig          Mindestausstattung diametral dem          weitgehend Einigkeit, dass der Härte-
erschiene. Mit der Kompensation be-        relativen Ausgleichsziel von 85 %         ausgleich ein systemfremdes Element
steht die Gefahr eines «moral hazard»:     gemäss NFA. Andererseits entsteht         des NFA darstellt, das nach einer Über-
In der Erwartung von künftigen             wiederum ein «moral hazard»: Auch         gangsphase abgeschafft werden sollte.

24
Clarity on Swiss Taxes

                    Fazit: USR I I
              mit Licht und Schatten

Mit der USR III steht die Schweiz vor einer dreifachen
Herausforderung: erstens der Stärkung der inter­
nationalen Steuerkonformität, zweitens der Erhaltung
der internationalen Steuerattraktivität und drittens
der Sicherung der Einnahmen für die öffentlichen
Haushalte. In einem schwierigen politischen Umfeld
ist die bundesrätliche Doppelstrategie bei der USR III
pragmatisch und zielführend: Umbau der selektiven
Steueranreize und gleichzeitige Senkung der ordent-
lichen Gewinnsteuerbelastung zur Reduktion der
Steuerbelastungsdifferenz zwischen den privilegiert
und ordentlich besteuerten Einkünften. Leider
nimmt der Bund die Verantwortung zur Stärkung der
gesamtschweizerischen Steuerattraktivität nicht
eigenständig wahr. Haftung, Kontrolle und Risiko
blieben bei einer Senkung der Gewinnsteuer des
Bundes weitgehend beim Bund. Gleichzeitig würde
der Bund den Kantonen Spielraum verschaffen, den
diese nach eigener steuerlicher Situation nutzen
könnten. So vergrösserte sich die gemeinschaftliche
Haftung nicht – eigenverantwortliches Handeln würde
auch bei den Kantonen gestärkt. Das NFA-Prinzip der
fiskalischen Äquivalenz wäre beibehalten.

                                                                            25
TO N N AG E TA X

Die verkannte
Chance
im Rahmen
der USR I I
                                 von Stefan Kuhn                  Prinzip der Tonnage Tax
                                 Partner, Head of Corporate und   Vorab gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Tonnage Tax
                                 M&A Tax, KPMG Schweiz
                                                                  nicht um eine gesonderte Steuer handelt. Schifffahrts-
                                                                  unternehmen würden folglich weiterhin der Gewinnsteuer
                                                                  auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden unterliegen.

                                                                  Der Unterschied besteht in der Art der Gewinnermittlung
                                                                  für Steuerzwecke. Statt des tatsächlichen Gewinnes
                                                                  oder Verlustes wird der steuerbare Gewinn pauschal
                                                                  nach der Grösse des Laderaums eines Schiffes ermittelt
                                                                  (Nettoraumzahl).
Schon seit einigen Jahren haben Exponenten aus dem
Schifffahrtsbereich im Rahmen der Unternehmenssteuer-             Verschiedene Staaten, welche die Tonnage Tax kennen,
reform III (USR III) auf die Einführung einer Tonnage Tax         verfolgen etwas unterschiedliche Modelle bei der Gewinn­
gedrängt. Der Bundesrat hatte jedoch im Entwurf zur               ermittlung von Schifffahrtsunternehmen. Im Folgenden soll
USR III vom 5. Juni 2015 darauf verzichtet, ohne diesen           ein Beispiel anhand von § 5a des Deutschen Einkommens­
Verzicht näher zu begründen. Im Rahmen der Diskussionen           teuer­­gesetzes illustrieren, wie der Gewinn bei Handelsschiffen
vom Januar 2016 in der WAK Nationalrat hat sich diese             im internationalen Verkehr ermittelt werden kann.
für deren Einführung ausgesprochen. Die ständerätliche
Wirtschaftskommission will, dass der Bundesrat die Ein-           Der effektive Steuersatz kann dabei durchaus im einstelligen
führung einer Tonnage Tax erneut abklärt und unabhängig           Prozentbereich zu liegen kommen. Allerdings muss das
von der USR III vorlegt. Doch worum geht es eigentlich            Unternehmen auch dann die Gewinnsteuer begleichen, wenn
genau bei dieser Tonnage Tax?                                     es handelsrechtlich einen Verlust ausweist.

26
Clarity on Swiss Taxes

Der im Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn beträgt pro Tag des Betriebs für
jedes im internationalen Verkehr betriebene Handelsschiff für jeweils
volle 100 Nettotonnen (Nettoraumzahl)

                                                                          EUR    bei einer Tonnage
                                                                          0.92   bis zu 1000 Nettotonnen

                                                                                 für die 1000 Nettotonnen
                                                                          EUR
                                                                          0.69   übersteigende Tonnage
                                                                                 bis zu 10 000 Nettotonnen

                                                                          EUR    für die 10 000 Nettotonnen
                                                                          0.46   übersteigende Tonnage
                                                                                 bis zu 25 000 Nettotonnen

                                                                          EUR    für die 25 000 Nettotonnen
                                                                          0.23   übersteigende Tonnage

         ≈ 1000 Nettotonnen

Bei einem Schiff mit einer Nettoraumzahl von 20 000 Tonnen
ergibt dies folgenden Gewinn pro Betriebstag:

                                                                                 10 x       =       EUR
                                                                                 EUR 0.92           9.2

                                                                                 90 x       =       EUR
                                                                                 EUR 0.69           62.1

                                                                                 100 x      =       EUR
                                                                                 EUR 0.46           46

         ≈ 100 Nettotonnen                                                                  =       EUR
                                                                                                    117.3

Bei einer angenommenen Betriebsdauer von 365 Tagen resultiert ein steuerbarer
Gewinn von EUR 42 814.50.

                                                                                                                                 27
TO N N AG E TA X

Internationale Akzeptanz
Sowohl innerhalb der EU (z.B. in Belgien, Dänemark,             Industrienationen, welche über eine Tonnage Tax verfügen,
Deutschland, Grossbritannien, Finnland, Frankreich,             sehen diese Art der Gewinnermittlung als durchaus vertretbar.
Griechenland, Irland, den Niederlanden und Spanien) wie
auch in anderen Industrienationen (z.B. Singapur, USA, usw.)    Maritime Schifffahrtsunternehmen sehen sich per se einer
ist die Tonnage Tax ein anerkanntes Modell, welches für         internationalen Konkurrenz ausgesetzt. Wenn nicht nur
die maritime Schifffahrtsindustrie zur Gewinnermittlung         typische Offshore-Standorte, sondern auch die grossen
eingesetzt wird. Die EU-Kommission hatte bereits 1997           Industriestaaten eine Tonnage Tax oder sonstige steuerliche
bzw. im Jahre 2003 mit dem Erlass von neuen Richtlinien         Vergünstigungen für maritime Schifffahrtsunternehmen
(vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-03-1484_en.       kennen, sollte die Schweiz ein «level playing field»
htm?locale=en) verlauten lassen, dass sie das Modell der        herstellen, um diese Industrie in der Schweiz zu behalten
Tonnage Tax unterstütze. Dies wurde nach eingehender            bzw. sie anzuziehen. Auch wenn Schifffahrtsunternehmen in
Prüfung in den Jahren 2012/13 nochmals bekräftigt. Folglich     unserem Binnenland einen relativ kleinen Industriezweig
wäre die Einführung einer Tonnage Tax ganz im Sinne der         darstellen, vermochte sich die Schweiz über die vergangenen
USR III, welche einerseits die heutigen Steuerprivilegien       Jahrzehnte interessanterweise als Logistikzentrum zu
abschaffen, aber andererseits die Standortattraktivität unter   etablieren. Dabei wussten sich namhafte Unternehmen
Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen             international bedeutend zu positionieren. Bekanntlich ist die
seitens der EU und der OECD beibehalten will.                   Schweiz sowohl ein Zentrum für den Rohstoff- und Rohwaren­
                                                                handel als auch für Finanzdienstleistungen und Versicherungen.
                                                                Die Synergien zu all den genannten Industrien und der
Weshalb eine Tonnage Tax?                                       maritimen Schifffahrtsindustrie sind unverkennbar. Deshalb
Gemäss dem Frage-und-Antwort-Schreiben des Eidgenös­            ist die Schlussfolgerung naheliegend, dass die Schweiz
sischen Finanzdepartements vom 5. Juni 2015 zur USR III         durchaus ein grosses Potenzial hat, entsprechende Schiff-
hat sich gezeigt, dass sich die Einführung einer Tonnage Tax    fahrtsunternehmen anzuziehen – vorausgesetzt, sie bietet
nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang       dieselben steuerlichen Rahmenbedingungen an wie andere
bringen lässt. Um welche Vorgaben es sich dabei konkret         Industrienationen.
handelt, darüber schweigt das EFD. Ein Gutachten von Prof.
Robert Danon hatte damals den Ausschlag gegeben –               Die Tonnage Tax hat darüber hinaus den Vorteil, dass sie ein
dieser sieht aber dennoch eine Tür offen, denn die meisten      planbares, jährliches Steueraufkommen generiert.

28
Clarity on Swiss Taxes

Fazit
Die Tonnage Tax ist durchaus geeignet,
die Niederlassung von maritimen
Schifffahrtsunternehmen und der diesen
jeweils vor- und nachgelagerten
Wirtschaftsaktivitäten anzuziehen.
Ohne steuerliche Ausfälle zu
verursachen, kann die TonnageTax
somit zur Attraktivität des Wirtschafts-
standorts Schweiz beitragen.
Die Tonnage Tax der Politik zu opfern
wäre deshalb eine verpasste Chance
und aus Sicht des Staatshaushaltes
nicht ratsam. Es bleibt somit weiterhin
zu hoffen, dass sie im Rahmen der
USR III eingeführt wird.
                                                        29
T E I L I I S W I S S TA X R E P O R T 2 01 6

Unternehmens-
besteuerung
Gewinnsteuer

Die Schweiz liegt im internationalen Steuerwettbewerb
weiterhin auf den Spitzenrängen. Im europäischen
Vergleich behaupten sich die Zentral- und Ostschweizer
Kantone im Vergleich mit ausländischen Konkurrenz-
standorten als steuerlich sehr attraktive Wirtschafts­
regionen. Die anstehende Unternehmenssteuerreform
wird zeigen, wie die Schweiz auf den internationalen
Druck reagiert.

30
Clarity on Swiss Taxes

                   31
TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER

Welche Unternehmen tragen die Steuerlast
in der Schweiz?
Die nach Gewinnstufen gestaffelten Beiträge der Unternehmen
an die direkte Bundessteuer werden zu einem grossen Teil von
einer kleinen Minderheit getragen. Während über zwei Drittel der
pflichtigen Unternehmen beinahe keine Steuern bezahlen, tragen
2.97% fast 90% der Steuerlast durch die direkte Bundessteuer.
47.74% (rund 4 Mrd.)1 der direkten Bundessteuer werden dabei
von privilegierten Gesellschaften getragen.

Beitrag der Unternehmen an den Steuerertrag bei der direkten Bundessteuer
                                                                                                                                          87.70%
(nach Gewinnstufen)

     67.21%

                                                                                                                                                            Steuerpflichtige
                                                                                                                                                            Unternehmen

                                 13.72%
                                                                                                                                                            Beitrag an die
                                                                                             10.53%         9.68%                                           direkte Bundes-
                                                                                                                            2.97%                           steuer
                                                1.13%           5.57%         1.30%
                 0.18%

            0 - 10                        10 - 50                      50 - 100                     100 - 1000                      1000+                Steuerbarer Gewinn
                                                                                                                                                         in CHF 1000/Jahr
1
 gemäss. ESTV
Hinweis: Aktuellste verfügbare Daten für die Steuerperiode 2012. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, 2016: http://www.estv.admin.ch/estv/de/
home/allgemein/dokumentation/zahlen-und-fakten/steuerstatistiken/direkte-bundessteuer.html#-979097136.

32
Clarity on Swiss Taxes

Gewinnsteuersätze in den Kantonen – 2015 und 2016
Die Zentralschweizer Kantone führen das Steuerranking weiterhin an. Der Grossteil der Kantone nahm keine Änderungen der
ordentlichen Gewinnsteuersätze vor. Während Schwyz und Wallis den Steuersatz leicht erhöhten, senkten Aargau, Uri und
Waadt die Gewinnsteuern. Eine erneut deutliche Steuersatzreduktion gab es nur in Neuenburg. Weitere Senkungen dürften
sich in Hochsteuerkantonen im Rahmen der USR III ergeben.

                                                                                      12.32                                                             2015
      Luzern                                                                          12.32
                                                                                                                                                        2016
                                                                                         12.66
  Nidwalden                                                                              12.66                                                    Angaben in Prozent

                                                                                         12.66
   Obwalden                                                                              12.66
                                                                                           13.04
 Appenzell A.                                                                              13.04
                                                                                                   14.16
 Appenzell I.                                                                                      14.16
                                                                                                     14.60
         Zug                                                                                         14.60
                                                                                                        15.12
          Uri                                                                                           15.01
                                                                                                       14.86
     Schwyz                                                                                              15.27
                                                                                                                      17.01
  Neuenburg                                                                                                15.61
                                                                                                             15.71
       Glarus                                                                                                15.70
                                                                                                              16.04
Schaffhausen                                                                                                  16.04
                                                                                                                 16.43
     Thurgau                                                                                                     16.43
                                                                                                                   16.68
 Graubünden                                                                                                        16.68
                                                                                                                         17.40
   St. Gallen                                                                                                            17.40
                                                                                                                                    19.17
      Aargau                                                                                                                     18.61
                                                                                                                                       19.86
     Freiburg                                                                                                                          19.86
                                                                                                                                            20.67
       Tessin                                                                                                                               20.67
                                                                                                                                            20.70
   Baselland                                                                                                                                20.70
                                                                                                                                            20.77
         Jura                                                                                                                               20.77
                                                                                                                                               21.15
       Zürich                                                                                                                                  21.15
                                                                                                                                                  21.64
        Bern                                                                                                                                      21.64
                                                                                                                                                  21.57
       Wallis                                                                                                                                      21.74
                                                                                                                                                    21.85
   Solothurn                                                                                                                                        21.85
                                                                                                                                                         22.79
      Waadt                                                                                                                                          22.09
                                                                                                                                                       22.18
  Basel-Stadt                                                                                                                                          22.18
                                                                                                                                                                  24.16
        Genf                                                                                                                                                      24.16

                Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015. Quelle: KPMG Schweiz

                                                                                                                                                                                   33
TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER

Gewinnsteuersätze in den Kantonen – Trend 2006 und 2016
Nebst den Zentralschweizer Kantonen haben auch Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schaffhausen,
Neuenburg und insbesondere Graubünden in den letzten zehn Jahren ihre Steuersätze für
Unternehmen deutlich gesenkt. Im Mittelland, in der Westschweiz und in den Stadtkantonen
hingegen fielen die Änderungen der ordentlichen Gewinnsteuersätze in den letzten zehn Jahren
geringer aus. Einzig Wallis hat über die letzten zehn Jahre seine Gewinnsteuern leicht erhöht.

                                                                                                        18.90                                     2006
         Luzern      - 6.58
                                                                     12.32
                                                                                                                                                   2016
                                                                                               17.30
      Nidwalden      - 4.64                                                                                                                   Angaben in Prozent
                                                                       12.66
                                                                         13.10
      Obwalden       - 0.44
                                                                       12.66
                                                                                                 18.00
 Appenzell A.        - 4.96
                                                                         13.04
                                                                                           16.70
     Appenzell I.    - 2.54
                                                                               14.16
                                                                                         16.40
             Zug     - 1.80
                                                                                 14.60
                                                                                                                            23.40
              Uri    - 8.39
                                                                                   15.01
                                                                                     15.60
         Schwyz      - 0.33
                                                                                    15.27
                                                                                                                        22.20
     Neuenburg       - 6.59
                                                                                     15.61
                                                                                                                20.60
          Glarus     - 4.90
                                                                                       15.70
                                                                                                                            23.30
Schaffhausen         - 7.26
                                                                                        16.04
                                                                                           17.00
        Thurgau      - 0.57
                                                                                         16.43
                                                                                                                                                    29.10
 Graubünden         - 12.42
                                                                                           16.68
                                                                                                                                     25.20
       St. Gallen    - 7.80
                                                                                                17.40
                                                                                                                        22.30
         Aargau      - 3.69
                                                                                                    18.61
                                                                                                                    21.90
        Freiburg     - 2.04
                                                                                                           19.86
                                                                                                                   21.40
          Tessin     - 0.73
                                                                                                                20.67
                                                                                                                                      25.70
       Baselland     - 5.00
                                                                                                                20.70
                                                                                                                        22.30
            Jura     - 1.53
                                                                                                                20.77
                                                                                                                  21.30
          Zürich     - 0.15
                                                                                                                  21.15
                                                                                                                            23.40
            Bern      -1.76
                                                                                                                   21.64
                                                                                                                    21.70
          Wallis      0.04
                                                                                                                    21.74
                                                                                                                       22.80
      Solothurn      - 0.95
                                                                                                                    21.85
                                                                                                                             23.50
          Waadt      - 1.41
                                                                                                                        22.09
                                                                                                                                    24.80
     Basel-Stadt     - 2.62
                                                                                                                        22.18
                                                                                                                                24.20
           Genf      - 0.04
                                                                                                                                24.16

                              Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von
                              2015. Quelle: KPMG Schweiz

34
Clarity on Swiss Taxes

Gewinnsteuersätze in den Kantonen – Trend 2006 bis 2016
Im Durchschnitt werden die Gewinnsteuern weiterhin leicht gesenkt. Für die kommenden Jahre wird
aufgrund der USR III eine weitere Reduktion erwartet.

                                                                           -  3.42%
  21.23%
                20.63%

                               19.21%
                                             18.96%         18.75%
                                                                          18.31%
                                                                                         18.06%         18.01%         17.90%        17.89%          17.81%

   Trend: 2006 bis 2016

   2006           2007           2008          2009           2010           2011          2012           2013          2014           2015           2016

Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015. Quelle: KPMG Schweiz

30%
                                         Gewinnsteuersätze in den Kantonen – Trend 2006 bis 2016
                                         Nach kurzzeitiger Stagnation ist ein weiterer Trend zur Senkung der Unternehmens-
28%
                                         steuern erkennbar. Mehrere Kantone haben die Steuersätze (wieder) gesenkt. Einzig
                                         Schwyz erhöht die Steuern langsam weiter.

26%

                                                                                                                                                              Genf
24%

                                                                                                                                                              Basel-Stadt
22%                                                                                                                                                           Waadt
                                                                                                                                                              Bern
                                                                                                                                                              Zürich

20%

                                                                                                                                                              Aargau
18%
                                                                                                                                                              CH-Schnitt
                                                                                                                                                              St. Gallen
                                                                                                                                                              Graubünden
16%                                                                                                                                                           Schaffhausen
                                                                                                                                                              Neuenburg
                                                                                                                                                              Schwyz
                                                                                                                                                              Zug
14%

                                                                                                                                                              Nid-/Obwalden
12%                                                                                                                                                           Luzern

           2006          2007         2008          2009          2010          2011          2012         2013          2014          2015          2016

       Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015.
       Quelle: KPMG Schweiz

                                                                                                                                                                               35
TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER

Gewinnsteuersätze in den Kantonen im Jahr 2016

     Kantone mit einem höheren Gewinnsteuersatz als der Schweizer Durchschnitt (17.81%)
     Kantone mit einem tieferen Gewinnsteuersatz als der Schweizer Durchschnitt (17.81%)
                                                                                                       22.2
Angaben in Prozent
                                                                                                       Basel-Stadt

                                                                                                                                  18.6
                                                                                                                     20.7         Aargau
                                                                                                                     Baselland
                                                                                            20.8
                                                                                            Jura

                                                                                                   21.9
                                                                                                   Solothurn

                                                                                                                                 12.3
                                                                                                                                 Luzern

                                                                      15.6
                                                                       Neuenburg

                                                                                                       21.6                        12.7
                                                                                                                                   Obwalden
                                                                                                       Bern

                                                                                     19.9
                                           22.1
                                                                                     Freiburg

                                           Waadt

     24.2                                                                                              21.7
     Genf
                                                                                                       Wallis

Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort.
Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015. Quelle: KPMG Schweiz

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