Clarity on Swiss Taxes - KPMG
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Clarity on Swiss Taxes Unternehmenssteuerreform III Es steht viel auf dem Spiel Mai 2016 6 Steuerliche Anreize für F&E Der Schlüssel zum Erfolg der USR III 24 Tonnage Tax Eine verkannte Chance 28 Swiss Tax Report 2016 Die Schweizer Steuersätze im nationalen und internationalen Vergleich
24 Mount USR III 6 20 Fighting Tax Fraud the nt BEPS Transparency Mount IE Massif 28 Mount USR III Mr. & Mrs. 4 40 14 Morality [The Public] MNC's the Mount BEPS Transparency Massif 2 pro taxation equality
Clarity on Swiss Taxes I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Clarity on Swiss Taxes 3 E D I TO R I A L TEIL II TEIL I Swiss Tax Report 2016 Entwicklungen 28 Unternehmensbesteuerung: Gewinnsteuer Welche Unternehmen tragen die Steuerlast? im Schweizer Steuersystem 30 36 Kantone und europäische Länder im Vergleich 38 Globaler Vergleich 4 Schweizer Steuerlandschaft Aktuelle Herausforderungen 40 Individualbesteuerung: Einkommenssteuer 6 Steuerliche Anreize für F&E 42 Welche Personen tragen die Steuerlast? Der Schlüssel zum Erfolg der USR III 48 Kantone und europäische Länder im Vergleich 50 Globaler Vergleich 14 Inputförderung Wie platziert sich die Schweiz im Vergleich zum 52 P I N B OA R D Ausland? 20 USR III auf der Zielgeraden 53 K O N TA K T E & I M P R E S S U M Es geht um Macht und Interesse 24 Tonnage Tax Eine verkannte Chance 3
Clarity on Swiss Taxes E D I TO R I A L Wil kommen Die im März 2016 geführte Debatte im Nationalrat hat gezeigt, dass sich dieser klar für wirtschaftsfreundliche Massnahmen und gegen zusätzliche Steuerbelastungen ausgesprochen hat. In einem nächsten Schritt wird die Vorlage nun wieder zurück in den Ständerat gehen. Dabei stehen aus der Perspektive der Besteuerung von Unternehmen vor allem der F&E-Sonder abzug für ausländische Aufwendungen und die Tonnage Tax zur Diskussion. In «Clarity on Swiss Taxes» fokussieren wir daher insbesondere auf diese Themen und zeigen unter ande- rem im Gespräch mit renommierten Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf, worum es dabei konkret geht. Gerne stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen rund um Peter Uebelhart die Unternehmenssteuerreform III und die weiteren inter Head of Tax, KPMG Schweiz nationalen Entwicklungen auf Ebene EU, OEDC und G20 (z.B. BEPS- Aktionsplan) zur Verfügung und freuen uns Die Schweiz liegt im internationalen Steuerwettbewerb darauf, Sie zu beraten. weiterhin auf den Spitzenrängen. Dies zeigt KPMG’s «Swiss Tax Report 2016», der die Gewinn- und Einkommens steuersätze in 130 Ländern und allen 26 Schweizer Kantonen vergleicht. Dennoch lässt der internationale Druck nicht nach und es wird für die Schweiz entscheidend sein, mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ihre steuerliche Standortattraktivität auch in Zukunft hoch zu halten. Peter Uebelhart 5
Mount CTR III [EU] the Mount BEPS Transparency Massif [G20] [OECD] pro taxation equality Tonnage Tax abolishment Abolishment of Stamp Issuance Tax of priviliged Exchange of Patent Box tax REgimes Information Notional Interest TP Documentation Deduction Permanent Establishment Step-Up CbCR Mr. & Mrs. Morality the compliance [The Public] court Value Chain M [Regulator & Tax Authorities] 6
Tax Function Transformation Tax Technology Fighting Tax EVASION Big Data Tax Risk Management [Foreign Tax Authorities] Mount Information Exchange The Clarity Palace FATCA Spontaneous Exchange of Information (Rulings) Automatic Exchange of Exchange of Information Information upon Request [Financial Industry] [Corporate Industry] Responsibility & Communication MNCs Supply Chain Management Mangement [SMEs] Swiss Tax Landscape 7
PA N E L D I S K U S S I O N Der Schlüssel Steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung zum Erfolg der Unternehmens- steuerreform I I Die schweizerische Regierung hat auf den zunehmenden internationalen Druck – insbesondere der EU und der OECD – mit einer Neugestaltung der schweizerischen Steuergesetzgebung reagiert. Um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz zu erhalten und weiterzuentwickeln, hat der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform III (USR III) eingeleitet; diese Reform ist stark auf steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung (F&E) fokussiert. 8
PA N E L D I S K U S S I O N Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Professor für Politische Ökonomie, Universität Luzern; Christoph Huber, Head of Group Tax, OC Oerlikon Management AG; Dr. Frank Marty, Leiter Finanzen und Steuern, economiesuisse, und Günter Schäuble, Head Corporate Finance & Tax, Schindler Management Ltd., diskutieren über die Notwendigkeit der USR III und darüber, ob die steuerlichen Anreize für F&E tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen können. Steuersatz bzw. um die gesamte Steuer Anreize anbieten, ist es für uns effektiv belastung, sondern auch darum, wie wichtiger, dass es sich bei ihnen um stabil, effizient und zuverlässig das unsere grossen Märkte und den Stand entsprechende Steuersystem ist. Wie ort unserer Hauptkunden handelt. es bei vielen Unternehmen der Fall ist, sehen wir steuerliche Anreize für Ich glaube daher, dass nur wenige F&E auch bei OC Oerlikon als etwas Unternehmen sich ernsthaft für steuer Positives. Obwohl wir noch nie eine liche Anreize für F&E interessieren. Im Gespräch mit Stefan Kuhn, Standortentscheidung nur aufgrund der In der Praxis erwarte ich, dass die Partner, Head of Corporate und steuerlichen Anreize getroffen haben, Kantone aufgrund der Nachteile beim M&A Tax, KPMG Schweiz sind sie sicher ein wichtiger Faktor. schweizerischen Finanzausgleich nur zögerlich F&E-Anreize einführen Günter Schäuble Die Steuern sind werden. Da der Patentbox enge Grenzen Stefan Kuhn Welche Rolle spielen zwar ein Kostenfaktor, der die (Definition der IPs, Nexus-Ansatz, Steuern und Anreize für F&E bei der Entscheidung für einen bestimmten Verfolgung und Rückverfolgung der Entscheidung für einen bestimmten Unternehmensstandort beeinflusst. Es Kosten, Besteuerung bei Überführung Unternehmensstandort im Allgemeinen ist jedoch viel wichtiger, festzustellen, in die Schweiz) gesetzt werden, reichen und für Ihr Unternehmen im wo sich die besten Köpfe und der F&E-Anreize allein nicht aus, um Besonderen? Markt befinden. Wir haben beispiels die Attraktivität des Standorts Schweiz Christoph Huber Die Besteuerung weise F&E-Stellen in den USA, zu sichern. Langfristige Steuersatz stellt offensichtlich einen wichtigen Brasilien, Österreich, Indien und China reduktionen tragen bedeutend mehr Aspekt jeder Standortentscheidung sowie auch in der Schweiz. Während zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts dar. Es geht jedoch nicht nur um den alle diese Länder attraktive F&E- Schweiz bei. 10
Clarity on Swiss Taxes Kuhn Was benötigen wir sonst noch, verkauft, resultiert daraus kein Gewinn. die ihre Innovationen nicht patentieren damit die Schweiz ein attraktiver Da also alle Gewinne grundsätzlich können oder wollen, sind möglich. Standort bleibt? aus Innovationen entstehen, kann man Die Gefahr ist hier, dass den Steuer Huber Es gibt natürlich Aspekte wie schwerlich spezielle Steueranreize für verwaltungen wesentliche Verwaltungs die Verfügbarkeit von Fachkräften und Forschung, Entwicklung oder Innova kosten entstehen, weil entschieden das Vorhandensein einer geeigneten tionen verteidigen. Ein Argument, das werden muss, was in der Box erlaubt ist Infrastruktur. Davon abgesehen stelle möglicherweise hier überzeugt, ist, und was nicht. ich fest, dass alles, was die Unsicherheit dass die Anreize, in F&E zu investieren, reduziert, tendenziell einen positiven wegen der Ausstrahleffekte (Spillovers) Huber Bei der Strategie von OC Einfluss auf Investitionsentscheidungen insgesamt zu gering sind. Solange die Oerlikon ist Innovation in jedem Fall hat. Diesbezüglich gehören ein stabiles Spillovers nicht privatisiert werden eine treibende Kraft. In der Tat inves politisches System und ein zuverlässiges können, ist das Innovationsniveau einer tieren wir 4 % des jährlichen Umsatzes Steuersystem zu den Hauptstandort Wirtschaft zu niedrig. Eine spezielle in F&E. Viele Unternehmen unserer vorteilen der Schweiz wie auch die steuerliche Behandlung könnte dies Gruppe haben eine technologische Möglichkeit, den Dialog mit den Führungsposition im betreffen Steuerverwaltungen zu pflegen. den Markt inne und wir sind bestrebt, diese Position beizu Prof. Dr. Christoph A. behalten. Selbstverständlich Schaltegger Für mich geht es bildet der Schutz von geistigem auch darum, wie attraktiv sich Eigentum einen integrierten die Möglichkeiten ausserhalb Teil unserer Strategie. der Schweiz zeigen. Die Schweiz ist und bleibt meines Erachtens Kuhn Kann man die F&E- ein sehr attraktiver Standort Förderung als wirtschaftliche für Unternehmen, die hoch Fehlentwicklung betrachten? qualifizierte Arbeitskräfte, eine Schaltegger Weil die Steuer gute Infrastruktur, politische vorteile auf F&E-Ausgaben für Stabilität, Rechtssicherheit usw. die Kantone freiwillig sein suchen. Die wichtige Frage ist werden und keine solchen Mass nicht: «Soll ich bleiben oder nahmen auf Bundesebene gehen?», sondern: «Gibt es einen implementiert werden, werden anderen Standort, der gleich die F&E-Steuervorteile in den vorteilhaft und langfristig so Anpassungen des Ressourcen wirtschaftsfreundlich ist wie ausgleichs nicht berücksichtigt. die Schweiz?» Wichtig beim Finanzausgleichs durchaus korrigieren. Es muss jedoch system ist, dass alle Kantone gleich zu Kuhn Im Hinblick auf das F&E- eingewendet werden, dass ein allgemein behandeln sind, d.h., ihre Ressourcen Umfeld: Ist die Förderung von F&E tiefer Gewinnsteuersatz, zusammen potenziale sind nach der gleichen der einzige vernünftige Weg, eine hohe mit einem funktionierenden Patent Methode zu bestimmen. Wenn einer der Wertschöpfung zu generieren? schutz, die Anreize zu Innovationen Kantone keine F&E-Steuervorteile Und was meinen Sie zum Schutz von gleich gut verstärken könnte – er einführt, steht von ihm keine Information geistigem Eigentum? hätte den weiteren Vorteil, Anreize für zur Verfügung, um die Auswirkungen Schaltegger Wie wir wissen, führen alle Formen von Innovationen zu dieser Massnahme bei der Berechnung Innovationen zu Gewinnen. Aus wirt verstärken. des Ressourcenpotenzials zu berück schaftlicher Sicht stellen alle Unter sichtigen. Und weil alle Kantone gleich nehmensgewinne das Ergebnis von Bei der Definition der relevanten zu behandeln sind, kann diese Mass Forschung dar, die ein vorübergehendes Immaterialgüterrechte sieht die OECD nahme in keinem Kanton berücksichtigt Monopol und somit eine Preissetzungs eine breite Palette an Möglichkeiten werden. Die Auswirkungen beim macht für den Innovator begründet. vor. Grundsätzlich kann alles, was Finanzausgleichssystem werden dazu Wenn die Konkurrenz den gleichen nicht Marketingrechte darstellt, in der führen, dass die Kantone weniger An Kunden das gleiche, auf gleiche Patentbox enthalten sein. Auch spezielle reize haben, solche F&E-Massnahmen Art und Weise produzierte Produkt Bestimmungen für kleine Unternehmen, einzuführen. 11
«Die Schweiz muss zwingend F&E-Anreize anbieten, damit sie bei der Anwerbung von bedeutenden Unternehmen konkurrenzfähig sein kann.» Christoph Huber Head of Group Tax, OC Oerlikon Management AG Für die Kantone hat die Einführung Kuhn Welche Meinung haben Sie zur insbesondere für die Erträge innerhalb von F&E-Steuervorteilen jedoch einen administrativen Arbeit und Komplexität der Patentbox ein. Der fiktive Zins Vorteil, den es bei der allgemeinen in Bezug auf steuerliche Anreize? abzug wird auch im System berück Reduktion des Gewinnsteuersatzes nicht Marty Die Komplexität wird zunehmen sichtigt. Aufgrund der reduzierten gibt. Da diese Massnahme selektivere – nicht zuletzt aufgrund der neuen, durch Gewichtung dieser Gewinne bei der Auswirkungen hat – d.h., sie ist eher die OECD gesetzten Standards und des Bestimmung der Ressourcen oder des auf mobile Tätigkeiten und Tätigkeiten BEPS-Prozesses. Weniger komplexe «Reichtums» des einzelnen Kantons mit hoher Wertschöpfung fokussiert –, Lösungen, wie sie die heute geltenden unter dem Finanzausgleich sollte es gibt es weniger Zufallsgewinne für schweizerischen Regimes anbieten, für die Kantone profitabler sein, die weniger mobilen Tätigkeiten. Bei werden nicht mehr toleriert. Unter Unternehmen anzuziehen. Dies im einer Abnahme der Steuereinnahmen nehmen und auch Regierungen haben zu Vergleich mit der gegenwärtigen Lage: im gleichen Betrag wird eine stärkere entscheiden, ob sie weiterhin spezielle Es ist heute profitabler für die Kantone, Attraktivität erreicht. steuerliche Anreize wie die Patentboxen reiche natürliche Personen anzuziehen, anwenden oder lieber in einfachere da deren Einkommen einem höheren Huber Es liegt im volkswirtschaftlichen Steuersysteme vorstossen wollen, Steuersatz unterliegen als die Unter Interesse des Staates, F&E zu fördern, die breitere Besteuerungsgrundlagen nehmensgewinne. da solche Tätigkeiten einen entscheiden und attraktive, konkurrenzfähige den Bestandteil der Wertschöpfungs Unternehmenssteuersätze aufweisen. Kuhn Wird der Verwaltungsaufwand kette darstellen. Steuerliche Anreize der Kantone zunehmen? haben ganz eindeutig einen Einfluss auf Schaltegger Ich bin einverstanden. Marty Er wird nicht nur wegen der Standortentscheidungen, da sie positive Mit der USR III wird das Steuersystem USR III, sondern auch – noch wichtiger Auswirkungen auf die Kosten der komplexer. Eine wichtige Frage stellt – aufgrund der neuen, von der OECD Geschäftstätigkeit haben. Viele Länder die Auswirkung des Finanzausgleichs gesetzten Standards (Austausch von begreifen das und bieten darum F&E- auf die Anreize für die Kantone dar, Rulings, Country-by-Country Anreize verschiedener Art an. Die gemäss USR III innovative und attrak Reporting) zunehmen. Inwiefern der Schweiz muss zwingend F&E-Anreize tive Massnahmen zu implementieren. Verwaltungsaufwand wachsen wird, anbieten, damit sie bei der Anwerbung Im Wesentlichen wirkt sich das Aus hängt davon ab, wie viele Unternehmen von bedeutenden Unternehmen konkur gleichssystem so aus, dass die Kantone neue Steuerinstrumente wie Patent renzfähig sein kann. einen geringeren Wettbewerbsdruck boxen, Förderung von F&E oder spüren und steuerliche Innovationen möglicherweise den fiktiven Zinsabzug Dr. Frank Marty Meiner Meinung teurer und darum weniger attraktiv einsetzen werden. Die Kantone, die nach ist die Förderung von F&E eine sein werden. Bei der USR III gibt es lieber einen wettbewerbsfähigen Steuer politische Realität, gleichgültig, ob allerdings auch einige Verbesserungen. satz (als neue spezielle Steuerregime) man sie als positiv oder als negativ Sie führt die sogenannten Zeta-Faktoren einführen, könnten sogar ihren einschätzt. für die Erträge im Allgemeinen und Verwaltungsaufwand reduzieren. 12
Clarity on Swiss Taxes «Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt.» Dr. Frank Marty Leiter Finanzen und Steuern, economiesuisse 13
PA N E L D I S K U S S I O N «Abgesehen von den Steuern ist es sehr viel wichtiger, wo sich die besten Köpfe und der Günter Schäuble Head Corporate Finance & Tax, Schindler Management Ltd. Markt befinden.» 14
Clarity on Swiss Taxes «Es gibt kaum wirtschaftliche Argumente für die USR III; es geht um das Berücksichtigen des internationalen ‹soft law›.» Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Professor für Politische Ökonomie, Universität Luzern Kuhn Einfach ausgedrückt: Brauchen Beziehungen mit den wichtigsten Mit der Umsetzung der USR III wird es wir die USR III? Handelspartnern angewiesen ist. eine grössere Vielfalt geben, aber diese Schaltegger Meines Erachtens gibt es Vielfalt wird auf einem gemeinsamen kaum wirtschaftliche Argumente für die Marty Ich bin nicht einverstanden, dass Gesetz basieren. Im Gegensatz dazu USR III; es geht um das Berücksichtigen es keine wirtschaftlichen Argumente wird eine Senkung des Harmonisierungs des internationalen ‹soft law›. Die für die USR III gibt. Ich bin der festen niveaus infolge des Scheiterns der USR privilegierte Besteuerung von bestimm Überzeugung, dass wir diese Reform III zufällig sein. Der Schweiz-interne ten Gesellschaften in der Schweiz – brauchen, und zwar jetzt, damit wir Steuerwettbewerb würde zunehmen. insbesondere die speziellen Regelungen sicherstellen können, dass die Schweiz betreffend Gewinne aus ausländischer langfristig für internationale Unter Huber Ich bin fest davon überzeugt, Quelle, die von der Definition her nehmen steuerlich attraktiv bleibt. dass das Versprechen des Bundes, die mobil sind – hat sich als sehr effizient, Economiesuisse legt den deutlichen USR III einzuleiten, sich bereits sehr Steuereinnahmen erzeugend und global Schwerpunkt auf eine Steuerreform, die positiv ausgewirkt hat. Seit einigen attraktiv erwiesen. Sie senkt den Wett sowohl attraktiv für die Unternehmen Jahren erleben wir, dass Unternehmen bewerbsdruck, die Gewinnsteuersätze als auch im Einklang mit den inter mit Sitz in der Schweiz unter starkem für weniger mobile Tätigkeiten zu nationalen Standards ist. Es gibt keine Druck von vielen anderen Staaten und reduzieren, so dass ein ruinöser Steuer Alternative zur USR III. Auch wenn von internationalen Organisationen wettbewerb oder «Wettlauf nach unten» die USR III in der gegenwärtigen Form stehen. Das BEPS-Projekt ist ein vermieden wird. Die USR-III-Reform scheitert, müssen viele ihrer wichtigen Beispiel dafür, das zusätzlichen Auf hat das Ziel, die politische Akzeptanz Elemente ohnehin implementiert werden. wand für die korrekte Einhaltung der des schweizerischen Steuersystems Diese schliessen die Abschaffung der Vorschriften und höhere Kosten auslöst. durch die EU und die OECD zu sichern, aktuellen Steuerprivilegien, die Anpas Mit der Einführung der USR III da diese Organisationen der Schweiz sung des Finanzausgleichs, finanzielle erkennen viele Länder nach meiner vorwerfen, steuerbasierte und wett Unterstützung der Kantone durch den Ansicht an, dass das schweizerische bewerbsverzerrende Subventionen zu Bund, die Einführung der Patentboxen Steuersystem wieder den international gewähren, die gegen das Freihandels sowie die Reduktion der Kapitalsteuer akzeptierten Best-Practice-Normen abkommen von 1972 verstossen. Die ein. Wird die USR III nicht umgesetzt, entspricht. Dies ist eine gute Sache, Schweiz kann diese Vorwürfe natürlich könnte die Harmonisierung der steuer und es gilt jetzt, unsere Versprechen nicht ignorieren, da sie wie jede lichen Bemessungsgrundlagen der im Zusammenhang mit der USR III kleine, offene Volkswirtschaft auf gute verschiedenen Kantone hinfällig werden. einzulösen. 15
F&E STUDIE Wie platziert Steuerliche Inputförderung von Forschung und Entwicklung sich die Schweiz im Vergleich zum Ausland? von Olivier Eichenberger Senior Manager, KPMG Schweiz 16
Clarity on Swiss Taxes Die Schweizer Wirtschaft gilt als eine der wett bewerbsfähigsten weltweit mit diversen führenden Wirtschaftsclustern, wie etwa im Bereich der Life Sciences. Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) soll die Attraktivität des Standorts weiter gestärkt werden. Im Vernehmlassungsverfahren zur USR III zeigte sich, dass man einer Inputförderung von Forschung und Entwicklung (F&E) aufgeschlossen gegenübersteht. Sodann beurteilten anlässlich einer Studie der KPMG AG von 2015 72 % der Befragten eine steuerliche Förderung von F&E als wichtiges oder sehr wichtiges Kriterium bei der Standortwahl. Daher wird nachfolgend die im Rahmen der USR III aktuell diskutierte Inputförderungsmassnahme für F&E in der Schweiz mit dem Ausland verglichen. 17
F&E STUDIE Definition Forschung und (experimentelle) Entwicklung (F&E) gemäss Frascati Manual der OECD F&E umfasst die schöpferische Arbeit, die in einer systematischen Art und Weise unternommen wird, um den Wissensbestand zu erweitern (inklusive Wissen über Menschheit, Kultur, Gesellschaft) und neue Anwendungen des bestehenden Wissens zu erfinden. Die Aktivität muss die folgenden fünf Kriterien erfüllen, um als F&E zu qualifizieren: Neuartig Neues Wissen erlangen / neue Erkenntnis / neues Produkt verglichen mit bisherigem Schöpferisch / kreativ Die F&E muss ein neues Konzept / eine neue Idee umfassen, welche / s bereits existierendes Wissen verbessert / steigert, d.h. keine Routinetätigkeiten, sondern Methoden entwickeln, um diese zu optimieren. Unsicher Unsicherheit über Kosten / Zeit, um das Resultat zu erreichen, sowie darüber, ob das / ein Resultat überhaupt erreicht werden kann Systematisch Konsistente Aufzeichnung / Dokumen tation über die Resultate sowie den Prozess der F&E Transferierbar / reproduzierbar Transferier- oder Handelbarkeit neuen Wissens / des Resultats 18
Clarity on Swiss Taxes Die USR III umfasst international akzep ist die zuständige Kommission des Anreizsystem setzen diese in erster tierte F&E-Fördermassnahmen, zum Ständerates einer solchen Lösung Linie den Mehrfachabzug und die Steuer- einen die outputbasierte Patentbox grundsätzlich gefolgt. Um Doppel gutschrift ein. Darüber hinaus besteht und zum anderen den (fakultativen) förderungen zu vermeiden, soll bei teilweise auch die Möglichkeit, von ge inputbasierten Mehrfachabzug von F&E- Auftragsforschung lediglich der Auftrag- wissen Steuerpflichten temporär befreit Aufwendungen, welcher bei der geber den erhöhten Abzug anwenden zu werden oder F&E-Einrichtungen be- Bemessungsgrundlage ansetzt. Diese dürfen. Weiter soll bei Verlusten keine schleunigt abzuschreiben. In Anbetracht Massnahme ist abzugrenzen von einer Auszahlung der Förderung möglich der aktuellen Diskussion im Rahmen Reduktion der Steuerschuld (Steuer- sein. Es wird zudem noch diskutiert, der USR III ist dem Umfang des Mehr- gutschrift / Tax Credit). ob es bezüglich Ort der erfolgten F&E fachabzugs der aufgezeigten Länder eine Beschränkung auf die Schweiz besondere Beachtung zu schenken. Voraussichtlich soll den Kantonen beim geben soll, da der Nationalrat im Gegen- Dieser befindet sich mehrheitlich im Mehrfachabzug bezüglich Definition satz zum Ständerat auch Auftrags Bereich zwischen rund 150 % und 200 %, von qualifizierender F&E und bezüglich forschung durch Dritte im Ausland wobei er auf staatlicher und /oder auf dessen Umfang ein entsprechender abdecken will. Obwohl die Definition von provinzialer Ebene geltend gemacht Spielraum gelassen werden. Während F&E gemäss Bundes- und Nationalrat werden kann (abhängig vom jeweiligen der Ständerat im Dezember 2015 den Kantonen überlassen werden soll, Steuersystem). Da der Mehrfachabzug beschloss, den Abzug auf 150 % zu weist die Botschaft vom 5. Juni 2015 in der Schweiz nur auf kantonaler Ebene beschränken, sieht der Nationalrat eine auf das Frascati Manual der OECD hin, eingeführt werden soll, müsste er grund Beschränkung der gesamten steuerli- welches eine Definition von F&E enthält sätzlich entsprechend höher angesetzt chen Ermässigung betreffend Patentbox, (siehe Seite 16). werden, um einen vergleichbaren Effekt zinsbereinigte Gewinnsteuer und Mit Blick über die Grenze wird ersichtlich, wie im Ausland erzielen zu können Mehrfachabzug von F&E-Aufwendungen dass sowohl unsere Nachbarländer als (ungeachtet der Differenzen in der all- von 80 % (Kantone können eine ab auch Länder, welche sich durch ihre gemeinen Steuerbelastung). Zusätzlich weichende Quote festlegen) des steuer wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zeigt der Ländervergleich auf, dass baren Gewinnes vor diesen Abzügen, auszeichnen, bereits umfangreiche eine Kombination von steuerlicher Input- Verlustverrechnung und unter Aus- Massnahmen zur steuerlichen Input- und Outputförderung nicht nur möglich, klammerung von qualifizierenden förderungen von F&E eingeführt haben sondern durchaus auch üblich ist (z.B. Beteiligungserträgen vor. Im April 2016 (siehe nachfolgende Seiten). Als zentrales Niederlande, Italien, UK). Fazit Schlussfolgernd kann gesagt werden, dass der für die Schweiz vorgesehene Mehrfachabzug von F&E-Aufwendungen (fakultativ und beschränkt auf die Kantonsebene) im Vergleich zum Ausland eher im unteren Bereich liegt – insbesondere wenn er gemäss Entscheid des Ständerates auf 150 % beschränkt werden sollte. Dennoch dürfte er sich positiv auf den Innovationsstandort Schweiz und den Erhalt von bestehenden sowie die Neuansiedlung von F&E- Aktivitäten auswirken (insbesondere aufgrund der Kombination mit der bzw. Ergänzung durch die Patentbox, auch wenn die gleichen F&E-Aktivitäten nicht von beiden Förderungsmassnahmen profitieren können). Eine Ausdehnung des Mehrfachabzugs auf Auftragsforschung durch Dritte im Ausland erleichtert die Einbindung von ausländischen Universitäten bzw. Instituten in die F&E-Aktivitäten und könnte so eine allfällige Abwanderung von Unternehmen ins Ausland vermeiden helfen bzw. erhöht die Attraktivität der Schweiz für potenziell neuzuziehende innovative Unternehmen zusätzlich. 19
F&E STUDIE Steuerliche Inputförderung von F&E Mehrfach- Steuer- Land 1] abzug gutschrift China X Frankreich X Indien X Irland X Legende A] IP Box / Patentbox / Innovation Box / Knowledge Development Box B] Tax Holiday aufgrund eines durch die F&E-Tätigkeit erlangten Steuerstatus C] Befreiung/Minderung von Steuerpflichten (nicht nur Gewinnsteuer) Italien X aufgrund der F&E-Tätigkeit D] Beschleunigte Abschreibung auf F&E-Einrichtungen E] Reduzierter Gewinnsteuersatz aufgrund eines durch die F&E-Tätigkeit erlangten Steuerstatus Kanada X Anmerkungen 1] Es werden hauptsächlich Länder aufgeführt, welche eine räumliche Nähe zur Schweiz aufweisen oder aktive steuerliche Förderung von F&E betreiben (nicht abschliessend). Da Deutschland F&E-Förderung durch die Vergabe von Subventionen und nicht durch ein steuerliches Anreizsystem betreibt, wurde auf eine Aufführung in der Tabelle verzichtet. Niederlande X 2] Die angegebenen %-Sätze beziehen sich auf die nationale und / oder substaatliche Ebene. 3] Länderspezifische Voraussetzungen für die Qualifikation von im Ausland erbrachter F&E bleiben vorbehalten. Insbesondere bei im Ausland erbrachter F&E ist zu prüfen, ob im Falle von Auftragsforschung sowohl durch Österreich X Konzerngesellschaften als auch durch Dritte ausgeführte F&E qualifiziert. Schweiz [X] 4] Um von diesen steuerlichen Förderungsmassnahmen zu profitieren, müssen Unternehmen den ATSE-Status (Advanced Technology Service Enterprise) oder den HNTE-Status (High and New Technology Enterprise) erlangen. Singapur X 5] Dies gilt für F&E betreibende Jungunternehmen (Jeune Entreprise Innovante). 6] Die Höhe der Abzugsfähigkeit ist abhängig von der jeweiligen Art der F&E- Aufwendungen (z.B. 200 % für In-house-F&E). 7] Ausnahme: Das Land, in welchem die F&E-Tätigkeit tatsächlich stattfindet, gewährt bereits einen entsprechenden Abzug. 8] Legge di Stabilità 2015, Art. 7: Die 25 – 50 % beziehen sich auf die jährlichen F&E-Aufwendungen, welche den Jahresdurchschnitt der drei vorher gehenden Jahre übersteigen. Die Steuergutschrift darf pro Jahr und pro Tschechien X Empfänger EUR 5 Mio. nicht übersteigen und die F&E-Aufwendungen müssen mindestens EUR 30’000 betragen. UK X X 9] Es wird eine maximale Begrenzung auf 150 % (Ständerat) oder eine kumulative Abzugsbegrenzung (steuerliche Ermässigung) von 80 % des steuerbaren Gewinnes vor diesen Abzügen, Verlustvorträgen und unter Ausschluss von qualifizierenden Beteiligungserträgen für Patentbox, kalkulatorischen Zins auf Sicherheitskapital und erhöhter Abzugsfähig- keit von F&E-Aufwand (Nationalrat) gefordert. 10] Für den KMU-Begriff ist jeweils die länderspezifische Definition zu beachten. USA X 20
Clarity on Swiss Taxes Ort der qualifizierenden Weitere steuerliche Beschreibung 2] F&E-Tätigkeit 3] Anreize 150 % ige Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen Inland B] 4], C] 4], D] 4], E] 4] Steuergutschrift im Umfang von 30% der ersten EUR 100 Mio. für qualifizierende EU / EWR A], B] 5], D] F&E-Aufwendungen sowie im Umfang von 5 % der darüber hinaus anfallenden F&E-Aufwendungen Bis 31. März 2017: 100- bis 200 % ige 6] Abzugsfähigkeit von qualifizierenden Inland A] (voraussichtlich ab F&E-Aufwendungen 1.4.2018), Ab 1. April 2017: maximale Abzugsfähigkeit 150 % B], C], D], E] Seit 1. Januar 2015 besteht eine Steuergutschrift im Umfang von 25 % der qualifi- EU / EWR 7] A], D] zierenden F&E-Aufwendungen (wobei diese, falls vorhanden, auf Konzernstufe berechnet werden) Separate Steuergutschrift im Umfang von insgesamt 25% der Aufwendungen für den Bau oder die Erneuerung von F&E-Einrichtungen Seit 1. Januar 2015 besteht eine 25- bis 50 % ige inkrementelle Steuergutschrift 8] Inland A] Steuergutschrift im Umfang von insgesamt 35 % der Zahlungen an qualifiziertes Forschungspersonal, welches in den Jahren 2013 / 14 eingestellt wurde Steuergutschrift im Umfang von 20 % der durch ein Unternehmen während der Jahre 2013 – 2016 getätigten Investitionen in «R&D Intensive Start-up Companies» (IST) Steuergutschrift auf Bundesebene im Umfang von 15 % der qualifizierenden Inland D] F&E-Aufwendungen Für «Small Canadian-Controlled Private Corporations (CCPCs)» besteht die Möglichkeit einer Steuergutschrift im Umfang von 35% der qualifizierenden F&E-Aufwendungen, bis diese max. CAD 3 Mio. betragen Zusätzliche Steuergutschriften auf provinzialer Ebene im Umfang von 4.5 bis 37 % der qualifizierenden F&E-Aufwendungen Seit 1. Januar 2016 besteht eine Steuergutschrift im Umfang von 32 bis 40% der ersten EU A], C] EUR 350’000 für qualifizierende F&E-Aufwendungen und von 16 % der diese Summe übersteigenden qualifizierenden F&E-Aufwendungen; diese Steuergutschrift wird grundsätzlich mit der Lohnsteuer verrechnet und ist durch deren Höhe beschränkt Steuergutschrift im Umfang von 10 % der qualifizierenden F&E-Aufwendungen EU/EWR Aktueller Vorschlag: erhöhte Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E- Inland / evtl. auch Ausland A] Aufwendungen auf Stufe der Kantone (fakultativ; %-Satz ist Kantonen überlassen) 9] 100- bis 150 % ige allgemeine Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen Allgemein: Inland Unternehmen mit dem «Productivity and Innovation Credit»-Status (PIC): zusätzliche Im Rahmen des PIC 250- bis 300 % ige Abzugsfähigkeit der ersten SGD 400’000 für qualifizierende F&E- können F&E- Aufwendungen bzw. bei KMUs 10] der ersten SGD 600’000 (PIC und allgemeine Aufwendungen auch Abzugsfähigkeit ist beschränkt auf 400 %) im Ausland anfallen Für F&E-Aufwendungen im Zusammenhang mit von der Regierung genehmigten F&E-Projekten können zusätzlich zu der 150 % igen allgemeinen Abzugsfähigkeit 50 % in Abzug gebracht werden (jedoch nicht mit den Abzügen des PIC-Status kumulierbar) 200- bis 210 % ige Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen Inland / Ausland B] 230 % ige Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen bei KMUs , bis 10] Inland / Ausland A], D] die Steuervorteile aufgrund des KMU-Status jene eines übrigen F&E betreibenden Unternehmens um EUR 7.5 Mio. übertreffen 130 % ige Abzugsfähigkeit von qualifizierenden F&E-Aufwendungen bei übrigen Unternehmen (als Alternative zur Steuergutschrift; nur bis 31. März 2016 möglich) Steuergutschrift im Umfang von 11% der qualifizierenden F&E-Aufwendungen bei übrigen Unternehmen Steuergutschrift im Umfang von effektiv maximal 9.1% der qualifizierenden Inland D] F&E-Aufwendungen 21
G A S T B E I T R AG USR I I auf der Zielgeraden von Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Universität Luzern und Institut für Bald kommt zu einem Ende, was im Februar 2007 Finanzwissenschaft und Finanzrecht begonnen hatte. Damals rügte die EU-Kommission IFF der Universität St. Gallen die selektiven Steueranreize der Schweiz im Bereich der Holding-, Gemischten und Domizilgesellschaften als Verstoss gegen das Freihandelsabkommen von 1972. Die Steueranreize bedeuteten eine un- gerechtfertigte staatliche Beihilfe – so das Argument. Die Schweiz setzte sich gegen diesen Vorwurf mit inhaltlichen Argumenten zur Wehr. Wer allerdings erwartet hatte, es gehe um die Kraft des besseren juristischen und ökonomischen Arguments, der hatte die Wirkung von «soft law» unterschätzt. Schnell musste die Schweiz realisieren, dass es sich nicht um eine steuertechnische, sondern um eine politische Frage handelt. In der Politik geht es um Macht und Interessen. 22
Clarity on Swiss Taxes Bundesrätliche Doppelstrategie Dieser Erkenntnis musste sich auch die um die Differenz zu den präferenziellen Ländern gebräuchliche Instrumente. Schweiz beugen. Nichtstun ist keine Steuerregeln zu reduzieren. Diese Wie lange und in welchem Ausmass realistische Option für eine kleine und Doppelstrategie ist risikominimierend, diese Sonderregeln international aber offene Volkswirtschaft: Das mit der weil sowohl tiefe ordentliche Steuer- geduldet werden, ist allerdings unklar. internationalen Ächtung einhergehende sätze als auch selektive Steueranreize Da sich die diskutierten Einschränkungen Risiko für einen Standort mit zahlreichen weiterhin der politischen Akzeptanz bei der Bemessungsgrundlage weitge- international tätigen Firmen wäre erheb- der OECD oder der EU bedürfen. hend einer steuersystematischen Logik lich. Die Verweigerung der internationa- Nutzt man verschiedene Massnahmen, entziehen, bleibt die Rechtssicherheit len steuerlichen Zusammenarbeit, etwa reduziert sich das politische Risiko aller Voraussicht nach auch mit der USR im Rahmen von Doppelbesteuerungs- gegenüber zukünftigen Entscheiden III beschränkt. Etwas anders gelagert abkommen, könnte die Standortattrak- internationaler Organisationen, die das ist der Fall bei der diskutierten Variante tivität der Schweiz grundsätzlich in Frage «soft law» setzen. Gleichzeitig sollte der zinsbereinigten Gewinnsteuer und stellen. Es ist daher gut nachvollziehbar, man sich bewusst sein, dass die dyna- der Reduktion des ordentlichen Gewinn- dass der Bundesrat dem Parlament mische Rechtsprechung in der EU eine steuersatzes. Im ersten Fall kann die eine Doppelstrategie vorschlägt. gewisse Flexibilität in der Anpassung Finanzierungsneutralität verbessert Doppelstrategie heisst im Konkreten der nun umgebauten selektiven Steuer- werden. Die Akzeptanz der Massnahme erstens, Umbau des Steuersystems regeln erfordert. Die diskutierten sollte auch deshalb höher sein, weil durch international akzeptierte selektive Ersatzmassnahmen im Bereich der damit eine Verzerrung limitiert wird, Steueranreize, die die Steuerbemes- Patentbox, des Sonderabzugs für nämlich der steuerliche Anreiz zur Fremd- sungsgrundlage einschränken, zweitens Forschungs- und Entwicklungsaufwen- finanzierung. Im zweiten Fall wird gar Reduktion der ordentlichen Steuersätze dungen und auch die Pauschalsteuer keine Diskriminierung unterschiedlicher auf dem Unternehmensgewinn, für Schiffstransporte sind zwar in vielen Einkommensarten vorgenommen. 23
G A S T B E I T R AG Problematische Erhöhung des Kantonsanteils Während der Bund im Rahmen der Gewinnsteuersatz von heute durch- die Kantone verschoben. Der Anteil der Doppelstrategie die selektiven Steuer- schnittlich knapp 22 % auf rund 16 % autonom bestimmten Einnahmen der anreize in seiner eigenen Kompetenz senken werden. Um den finanzpoliti- Kantone nimmt damit ab, ihre Finanz anpasst, dies im Steuerharmonisie- schen Handlungsspielraum der Kantone autonomie nimmt Schaden. Die ökono- rungsgesetz und teilweise im Gesetz zu vergrössern, fasst der Bund eine mische Erfahrung zeigt, dass dies leider zur direkten Bundessteuer, überlässt er Ausweitung des Kantonsanteils an der in Kontrast zum Ziel des Bundesrates deren Anwendung sowie die Senkung direkten Bundessteuer von 17 auf steht. Nicht autonom erhobene Mittel des ordentlichen Gewinnsteuersatzes 20.5 % ins Auge – die Kantone fordern werden gerne für die Ausweitung der den Kantonen. Der Bund geht davon sogar eine Ausweitung auf 21.2 %. Staatsquote und nur zögerlich für aus, dass die Kantone zur Optimierung Damit werden Einnahmen von etwa die Stärkung der steuerlichen Standort der Ergiebigkeit den ordentlichen CHF 770 bis 920 Mio. vom Bund an attraktivität eingesetzt. Haftungsgemeinschaft Bund und Kantone vermeiden Die USR III sieht die Lösung ganz all- Kompensationsleistungen bei Steuer- gemein in einer Haftungsgemeinschaft: reformen werden die Kantone aufgrund Die eine Hälfte der Kompensations des gesetzten Präjudizes ihre Steuer- kosten soll von der Bundes-, die andere strategie weniger verantwortungsvoll von der Kantonsebene getragen werden. gestalten. Zusätzlich sieht die USR III Die Schaffung einer Haftungsgemein- Anpassungen beim Ressourcenaus- schaft zwischen Bund und Kantonen gleich vor. Zum einen werden Unter- verwischt die Verantwortlichkeiten nehmensgewinne in der Berechnung und ist daher mehrfach problematisch. des Ressourcenindexes richtigerweise Erstens erhöht die Kompensationslogik neu gewichtet (Zeta-Faktoren), zum die Komplexität im Steuer- und Transfer- anderen wird vorübergehend eine no- system. Zweitens rückt man vom minelle Mindestausstattung eingeführt. NFA-Prinzip der fiskalischen Äquivalenz Kann diese Mindestausstattung aus ab – Haftung, Risiko sowie Kontrolle den regulären Mitteln im Ressourcen- über die Steuerstrategie werden unter ausgleich nicht finanziert werden, den Kantonen und mit dem Bund fliessen die Gelder aus dem Härteaus- bei künftigen Reformen werden Kom- «vergemeinschaftet». Drittens begründet gleich an die ressourcenschwächsten pensationen erwartet. Entsprechend die neue Einnahmenteilung Anschluss- Kantone, um sie über das nominelle schwächt dies eigenverantwortliches begehren, weil jede Steuerreform im Ziel anzuheben. Die Anpassungen beim Handeln der Kantone. Mittel aus dem Bereich der Gewinnsteuer alle Staats Ressourcenausgleich sind bedenklich. Härteausgleich weiterzuverwenden ebenen betrifft und damit künftig Einerseits widerspricht eine nominelle ist ebenfalls fragwürdig: Es besteht grundsätzlich kompensationswürdig Mindestausstattung diametral dem weitgehend Einigkeit, dass der Härte- erschiene. Mit der Kompensation be- relativen Ausgleichsziel von 85 % ausgleich ein systemfremdes Element steht die Gefahr eines «moral hazard»: gemäss NFA. Andererseits entsteht des NFA darstellt, das nach einer Über- In der Erwartung von künftigen wiederum ein «moral hazard»: Auch gangsphase abgeschafft werden sollte. 24
Clarity on Swiss Taxes Fazit: USR I I mit Licht und Schatten Mit der USR III steht die Schweiz vor einer dreifachen Herausforderung: erstens der Stärkung der inter nationalen Steuerkonformität, zweitens der Erhaltung der internationalen Steuerattraktivität und drittens der Sicherung der Einnahmen für die öffentlichen Haushalte. In einem schwierigen politischen Umfeld ist die bundesrätliche Doppelstrategie bei der USR III pragmatisch und zielführend: Umbau der selektiven Steueranreize und gleichzeitige Senkung der ordent- lichen Gewinnsteuerbelastung zur Reduktion der Steuerbelastungsdifferenz zwischen den privilegiert und ordentlich besteuerten Einkünften. Leider nimmt der Bund die Verantwortung zur Stärkung der gesamtschweizerischen Steuerattraktivität nicht eigenständig wahr. Haftung, Kontrolle und Risiko blieben bei einer Senkung der Gewinnsteuer des Bundes weitgehend beim Bund. Gleichzeitig würde der Bund den Kantonen Spielraum verschaffen, den diese nach eigener steuerlicher Situation nutzen könnten. So vergrösserte sich die gemeinschaftliche Haftung nicht – eigenverantwortliches Handeln würde auch bei den Kantonen gestärkt. Das NFA-Prinzip der fiskalischen Äquivalenz wäre beibehalten. 25
TO N N AG E TA X Die verkannte Chance im Rahmen der USR I I von Stefan Kuhn Prinzip der Tonnage Tax Partner, Head of Corporate und Vorab gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Tonnage Tax M&A Tax, KPMG Schweiz nicht um eine gesonderte Steuer handelt. Schifffahrts- unternehmen würden folglich weiterhin der Gewinnsteuer auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden unterliegen. Der Unterschied besteht in der Art der Gewinnermittlung für Steuerzwecke. Statt des tatsächlichen Gewinnes oder Verlustes wird der steuerbare Gewinn pauschal nach der Grösse des Laderaums eines Schiffes ermittelt (Nettoraumzahl). Schon seit einigen Jahren haben Exponenten aus dem Schifffahrtsbereich im Rahmen der Unternehmenssteuer- Verschiedene Staaten, welche die Tonnage Tax kennen, reform III (USR III) auf die Einführung einer Tonnage Tax verfolgen etwas unterschiedliche Modelle bei der Gewinn gedrängt. Der Bundesrat hatte jedoch im Entwurf zur ermittlung von Schifffahrtsunternehmen. Im Folgenden soll USR III vom 5. Juni 2015 darauf verzichtet, ohne diesen ein Beispiel anhand von § 5a des Deutschen Einkommens Verzicht näher zu begründen. Im Rahmen der Diskussionen teuergesetzes illustrieren, wie der Gewinn bei Handelsschiffen vom Januar 2016 in der WAK Nationalrat hat sich diese im internationalen Verkehr ermittelt werden kann. für deren Einführung ausgesprochen. Die ständerätliche Wirtschaftskommission will, dass der Bundesrat die Ein- Der effektive Steuersatz kann dabei durchaus im einstelligen führung einer Tonnage Tax erneut abklärt und unabhängig Prozentbereich zu liegen kommen. Allerdings muss das von der USR III vorlegt. Doch worum geht es eigentlich Unternehmen auch dann die Gewinnsteuer begleichen, wenn genau bei dieser Tonnage Tax? es handelsrechtlich einen Verlust ausweist. 26
Clarity on Swiss Taxes Der im Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn beträgt pro Tag des Betriebs für jedes im internationalen Verkehr betriebene Handelsschiff für jeweils volle 100 Nettotonnen (Nettoraumzahl) EUR bei einer Tonnage 0.92 bis zu 1000 Nettotonnen für die 1000 Nettotonnen EUR 0.69 übersteigende Tonnage bis zu 10 000 Nettotonnen EUR für die 10 000 Nettotonnen 0.46 übersteigende Tonnage bis zu 25 000 Nettotonnen EUR für die 25 000 Nettotonnen 0.23 übersteigende Tonnage ≈ 1000 Nettotonnen Bei einem Schiff mit einer Nettoraumzahl von 20 000 Tonnen ergibt dies folgenden Gewinn pro Betriebstag: 10 x = EUR EUR 0.92 9.2 90 x = EUR EUR 0.69 62.1 100 x = EUR EUR 0.46 46 ≈ 100 Nettotonnen = EUR 117.3 Bei einer angenommenen Betriebsdauer von 365 Tagen resultiert ein steuerbarer Gewinn von EUR 42 814.50. 27
TO N N AG E TA X Internationale Akzeptanz Sowohl innerhalb der EU (z.B. in Belgien, Dänemark, Industrienationen, welche über eine Tonnage Tax verfügen, Deutschland, Grossbritannien, Finnland, Frankreich, sehen diese Art der Gewinnermittlung als durchaus vertretbar. Griechenland, Irland, den Niederlanden und Spanien) wie auch in anderen Industrienationen (z.B. Singapur, USA, usw.) Maritime Schifffahrtsunternehmen sehen sich per se einer ist die Tonnage Tax ein anerkanntes Modell, welches für internationalen Konkurrenz ausgesetzt. Wenn nicht nur die maritime Schifffahrtsindustrie zur Gewinnermittlung typische Offshore-Standorte, sondern auch die grossen eingesetzt wird. Die EU-Kommission hatte bereits 1997 Industriestaaten eine Tonnage Tax oder sonstige steuerliche bzw. im Jahre 2003 mit dem Erlass von neuen Richtlinien Vergünstigungen für maritime Schifffahrtsunternehmen (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-03-1484_en. kennen, sollte die Schweiz ein «level playing field» htm?locale=en) verlauten lassen, dass sie das Modell der herstellen, um diese Industrie in der Schweiz zu behalten Tonnage Tax unterstütze. Dies wurde nach eingehender bzw. sie anzuziehen. Auch wenn Schifffahrtsunternehmen in Prüfung in den Jahren 2012/13 nochmals bekräftigt. Folglich unserem Binnenland einen relativ kleinen Industriezweig wäre die Einführung einer Tonnage Tax ganz im Sinne der darstellen, vermochte sich die Schweiz über die vergangenen USR III, welche einerseits die heutigen Steuerprivilegien Jahrzehnte interessanterweise als Logistikzentrum zu abschaffen, aber andererseits die Standortattraktivität unter etablieren. Dabei wussten sich namhafte Unternehmen Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen international bedeutend zu positionieren. Bekanntlich ist die seitens der EU und der OECD beibehalten will. Schweiz sowohl ein Zentrum für den Rohstoff- und Rohwaren handel als auch für Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Die Synergien zu all den genannten Industrien und der Weshalb eine Tonnage Tax? maritimen Schifffahrtsindustrie sind unverkennbar. Deshalb Gemäss dem Frage-und-Antwort-Schreiben des Eidgenös ist die Schlussfolgerung naheliegend, dass die Schweiz sischen Finanzdepartements vom 5. Juni 2015 zur USR III durchaus ein grosses Potenzial hat, entsprechende Schiff- hat sich gezeigt, dass sich die Einführung einer Tonnage Tax fahrtsunternehmen anzuziehen – vorausgesetzt, sie bietet nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang dieselben steuerlichen Rahmenbedingungen an wie andere bringen lässt. Um welche Vorgaben es sich dabei konkret Industrienationen. handelt, darüber schweigt das EFD. Ein Gutachten von Prof. Robert Danon hatte damals den Ausschlag gegeben – Die Tonnage Tax hat darüber hinaus den Vorteil, dass sie ein dieser sieht aber dennoch eine Tür offen, denn die meisten planbares, jährliches Steueraufkommen generiert. 28
Clarity on Swiss Taxes Fazit Die Tonnage Tax ist durchaus geeignet, die Niederlassung von maritimen Schifffahrtsunternehmen und der diesen jeweils vor- und nachgelagerten Wirtschaftsaktivitäten anzuziehen. Ohne steuerliche Ausfälle zu verursachen, kann die TonnageTax somit zur Attraktivität des Wirtschafts- standorts Schweiz beitragen. Die Tonnage Tax der Politik zu opfern wäre deshalb eine verpasste Chance und aus Sicht des Staatshaushaltes nicht ratsam. Es bleibt somit weiterhin zu hoffen, dass sie im Rahmen der USR III eingeführt wird. 29
T E I L I I S W I S S TA X R E P O R T 2 01 6 Unternehmens- besteuerung Gewinnsteuer Die Schweiz liegt im internationalen Steuerwettbewerb weiterhin auf den Spitzenrängen. Im europäischen Vergleich behaupten sich die Zentral- und Ostschweizer Kantone im Vergleich mit ausländischen Konkurrenz- standorten als steuerlich sehr attraktive Wirtschafts regionen. Die anstehende Unternehmenssteuerreform wird zeigen, wie die Schweiz auf den internationalen Druck reagiert. 30
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TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER Welche Unternehmen tragen die Steuerlast in der Schweiz? Die nach Gewinnstufen gestaffelten Beiträge der Unternehmen an die direkte Bundessteuer werden zu einem grossen Teil von einer kleinen Minderheit getragen. Während über zwei Drittel der pflichtigen Unternehmen beinahe keine Steuern bezahlen, tragen 2.97% fast 90% der Steuerlast durch die direkte Bundessteuer. 47.74% (rund 4 Mrd.)1 der direkten Bundessteuer werden dabei von privilegierten Gesellschaften getragen. Beitrag der Unternehmen an den Steuerertrag bei der direkten Bundessteuer 87.70% (nach Gewinnstufen) 67.21% Steuerpflichtige Unternehmen 13.72% Beitrag an die 10.53% 9.68% direkte Bundes- 2.97% steuer 1.13% 5.57% 1.30% 0.18% 0 - 10 10 - 50 50 - 100 100 - 1000 1000+ Steuerbarer Gewinn in CHF 1000/Jahr 1 gemäss. ESTV Hinweis: Aktuellste verfügbare Daten für die Steuerperiode 2012. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, 2016: http://www.estv.admin.ch/estv/de/ home/allgemein/dokumentation/zahlen-und-fakten/steuerstatistiken/direkte-bundessteuer.html#-979097136. 32
Clarity on Swiss Taxes Gewinnsteuersätze in den Kantonen – 2015 und 2016 Die Zentralschweizer Kantone führen das Steuerranking weiterhin an. Der Grossteil der Kantone nahm keine Änderungen der ordentlichen Gewinnsteuersätze vor. Während Schwyz und Wallis den Steuersatz leicht erhöhten, senkten Aargau, Uri und Waadt die Gewinnsteuern. Eine erneut deutliche Steuersatzreduktion gab es nur in Neuenburg. Weitere Senkungen dürften sich in Hochsteuerkantonen im Rahmen der USR III ergeben. 12.32 2015 Luzern 12.32 2016 12.66 Nidwalden 12.66 Angaben in Prozent 12.66 Obwalden 12.66 13.04 Appenzell A. 13.04 14.16 Appenzell I. 14.16 14.60 Zug 14.60 15.12 Uri 15.01 14.86 Schwyz 15.27 17.01 Neuenburg 15.61 15.71 Glarus 15.70 16.04 Schaffhausen 16.04 16.43 Thurgau 16.43 16.68 Graubünden 16.68 17.40 St. Gallen 17.40 19.17 Aargau 18.61 19.86 Freiburg 19.86 20.67 Tessin 20.67 20.70 Baselland 20.70 20.77 Jura 20.77 21.15 Zürich 21.15 21.64 Bern 21.64 21.57 Wallis 21.74 21.85 Solothurn 21.85 22.79 Waadt 22.09 22.18 Basel-Stadt 22.18 24.16 Genf 24.16 Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015. Quelle: KPMG Schweiz 33
TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER Gewinnsteuersätze in den Kantonen – Trend 2006 und 2016 Nebst den Zentralschweizer Kantonen haben auch Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schaffhausen, Neuenburg und insbesondere Graubünden in den letzten zehn Jahren ihre Steuersätze für Unternehmen deutlich gesenkt. Im Mittelland, in der Westschweiz und in den Stadtkantonen hingegen fielen die Änderungen der ordentlichen Gewinnsteuersätze in den letzten zehn Jahren geringer aus. Einzig Wallis hat über die letzten zehn Jahre seine Gewinnsteuern leicht erhöht. 18.90 2006 Luzern - 6.58 12.32 2016 17.30 Nidwalden - 4.64 Angaben in Prozent 12.66 13.10 Obwalden - 0.44 12.66 18.00 Appenzell A. - 4.96 13.04 16.70 Appenzell I. - 2.54 14.16 16.40 Zug - 1.80 14.60 23.40 Uri - 8.39 15.01 15.60 Schwyz - 0.33 15.27 22.20 Neuenburg - 6.59 15.61 20.60 Glarus - 4.90 15.70 23.30 Schaffhausen - 7.26 16.04 17.00 Thurgau - 0.57 16.43 29.10 Graubünden - 12.42 16.68 25.20 St. Gallen - 7.80 17.40 22.30 Aargau - 3.69 18.61 21.90 Freiburg - 2.04 19.86 21.40 Tessin - 0.73 20.67 25.70 Baselland - 5.00 20.70 22.30 Jura - 1.53 20.77 21.30 Zürich - 0.15 21.15 23.40 Bern -1.76 21.64 21.70 Wallis 0.04 21.74 22.80 Solothurn - 0.95 21.85 23.50 Waadt - 1.41 22.09 24.80 Basel-Stadt - 2.62 22.18 24.20 Genf - 0.04 24.16 Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015. Quelle: KPMG Schweiz 34
Clarity on Swiss Taxes Gewinnsteuersätze in den Kantonen – Trend 2006 bis 2016 Im Durchschnitt werden die Gewinnsteuern weiterhin leicht gesenkt. Für die kommenden Jahre wird aufgrund der USR III eine weitere Reduktion erwartet. - 3.42% 21.23% 20.63% 19.21% 18.96% 18.75% 18.31% 18.06% 18.01% 17.90% 17.89% 17.81% Trend: 2006 bis 2016 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015. Quelle: KPMG Schweiz 30% Gewinnsteuersätze in den Kantonen – Trend 2006 bis 2016 Nach kurzzeitiger Stagnation ist ein weiterer Trend zur Senkung der Unternehmens- 28% steuern erkennbar. Mehrere Kantone haben die Steuersätze (wieder) gesenkt. Einzig Schwyz erhöht die Steuern langsam weiter. 26% Genf 24% Basel-Stadt 22% Waadt Bern Zürich 20% Aargau 18% CH-Schnitt St. Gallen Graubünden 16% Schaffhausen Neuenburg Schwyz Zug 14% Nid-/Obwalden 12% Luzern 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015. Quelle: KPMG Schweiz 35
TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER Gewinnsteuersätze in den Kantonen im Jahr 2016 Kantone mit einem höheren Gewinnsteuersatz als der Schweizer Durchschnitt (17.81%) Kantone mit einem tieferen Gewinnsteuersatz als der Schweizer Durchschnitt (17.81%) 22.2 Angaben in Prozent Basel-Stadt 18.6 20.7 Aargau Baselland 20.8 Jura 21.9 Solothurn 12.3 Luzern 15.6 Neuenburg 21.6 12.7 Obwalden Bern 19.9 22.1 Freiburg Waadt 24.2 21.7 Genf Wallis Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für FR, GE, GR, JU, LU, ZH von 2015. Quelle: KPMG Schweiz 36
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