Kanton Graubünden Gemeinde Trin Parkierungskonzept Beschlussfassung Planungs- und Mitwirkungsbericht
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Kanton Graubünden Gemeinde Trin Parkierungskonzept Beschlussfassung Planungs- und Mitwirkungsbericht Gäuggelistrasse 7 Tel: 081 254 38 20 7000 Chur Fax: 081 254 38 21 info@stw.ch www.stw.ch
Impressum Projekt Gemeinde Trin, Parkierungskonzept Projektnummer: 28057 / 29044 Dokument: Planungs- und Mitwirkungsbericht Auftraggeber Gemeinde Trin Bearbeitungsstand Stand: Beschlussfassung Bearbeitungsdatum: 29.05.2019 Bearbeitung STW AG für Raumplanung, Chur (Martin Reich, Stefan Seglias) z:\gemeinde\trin\28057_parkierungskonzept\01_rap\02_resultate\03_pmb\20190529_parkierungskonzept_bericht.docx
Zusammenfassung Die Gemeinde Trin sieht sich im Themenbereich Verkehr zunehmend mit Herausforderungen bezüglich Parkierung und Verkehrslenkung konfrontiert. Vor allem im Zusammenhang mit touristischen Angeboten treten saisonale Parkierungsprobleme auf. Basierend auf einer Analyse des heutigen Zustandes werden die Ziel- setzungen des Parkierungskonzeptes formuliert und die grundsätzliche Ausrichtung des Parkierungskonzeptes definiert. Die Regelung der Par- kierung kann hauptsächlich über die Zuweisung des Angebots an Be- rechtigte, die Regelung der maximalen Parkierdauer und die Regelung der Gebühren (Gebührenpflicht) erfolgen. In der Gemeinde Trin soll mit einer Gebührenpflicht das Verursacherprinzip umgesetzt werden. Die Beschränkung der maximalen Parkierdauer und die Zuweisung einzel- ner Parkplätze an Berechtigte sollen nur zurückhaltend erfolgen. Basierend auf der grundsätzlichen Ausrichtung wird anschliessend das Parkierungskonzept ausgearbeitet. Die Parkierung ist von 08:00 – 22:00 Uhr an allen Wochentagen gebührenpflichtig. In der Regel gilt die Gebührenpflicht ab der „ersten Minute“. Als Obergrenze wird eine ma- ximale Parkgebühr von CHF 7.- pro Tag festgelegt. Für die Parkplätze, bei denen die Freizeit-, Sport- und Tourismuszwecke im Vordergrund stehen und bei denen saisonale Verkehrsspitzen mit den damit verbun- denen Parkierungsproblemen feststellbar sind, wird der „Normalan- satz“ erhoben (CHF 1.- pro Stunde). Bei den Parkplätzen, welche hauptsächlich für Anwohner, Besucher, Nutzer von Dienstleistungsan- geboten, Arbeitnehmer, etc. genutzt werden, kann ein niedrigerer Tarif (CHF -.50 pro Stunde) angesetzt werden. Für das gebührenpflichtige Dauerparkieren tagsüber oder nachts wird eine einfache und transpa- rente Regelung vorgeschlagen. Um das Parkieren ausserhalb der mar- kierten und signalisierten Parkplätze zu unterbinden, werden Parkverbotszonen und Parkverbote signalisiert. Punktuell werden Aus- bauten der Parkplätze vorgeschlagen, um den zu erwartenden Bedarf besser abdecken zu können. Abschliessend werden Nachweise zur Umsetzung und Realisierung er- bracht. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 3
Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 6 2. Analyse des heutigen Zustandes 7 2.1 Parkplatzerhebung 7 2.2 Gespräche mit Vertretern der Gemeinde und Interessensgruppen 7 2.3 Kernthemen / Kategorien 8 2.4 Fazit 10 3. Zielsetzungen des Parkierungskonzepts 12 4. Grundsätzliche Ausrichtung des Parkierungskonzepts 14 4.1 Parkierungsregime 14 4.2 Befahren von Alp-, Feld- und Waldstrassen 16 4.3 Parkraumleitsystem 17 5. Parkierungskonzept 19 5.1 Organisation der Parkierung und Parkierungsregime 19 5.2 Dauerparkieren 32 5.3 Signalisation 33 5.3.1 Parkplätze und Parkverbote 33 5.3.2 Temporegime 34 5.4 Parkraumleitsystem 35 5.5 Vollzug / Kontrolle 35 5.6 Etappierung 35 5.7 Weitere Massnahmen 36 6. Nachweise für die Umsetzung und Realisierbarkeit 37 6.1 Handlungsempfehlungen 37 6.2 Grobe Kostenschätzung 40 6.3 Ergänzung der rechtlichen Regelungen 42 6.4 Vorschläge zur Ergänzung der Nutzungsplanung 44 6.5 Erreichung der Zielsetzungen 48 7. Verfahren 49 7.1 Auftragserteilung / Bearbeitungsphase 49 7.2 Beschluss Gemeindevorstand / Gemeindeversammlung 49 7.3 Genehmigung 49 Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 4
7.4 Bekanntmachung 49 7.5 Prüfung der Stellungnahmen und Bereinigung 49 7.6 Publikation 50 7.7 Umsetzung 50 Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 5
1. Ausgangslage Die Gemeinde Trin sieht sich im Themenbereich Verkehr zunehmend mit Herausforderungen bezüglich Parkierung und Verkehrslenkung konfrontiert. Während in den Fraktionen Trin Dorf, Digg und Mulin die Parkierung der Anwohner und Besucher weitestgehend mit privaten Pflichtparkplätzen abgedeckt werden kann, treten vor allem im Zusam- menhang mit Angeboten in den Bereichen Freizeit, Sport und Touris- mus saisonale Parkierungsprobleme auf. Der Gemeindevorstand hat eine verwaltungsinterne Kommission eingesetzt, mit dem Ziel, ein Par- kierungskonzept über das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen und umzusetzen. Das Konzept beschäftigt sich mit den Parkplätzen der öffentlichen Hand auf dem gesamten Gemeindegebiet, wobei ein Schwerpunkt auf die Par- kierung in Zusammenhang mit den touristischen Angeboten im Som- mer und im Winter gelegt wird. Dabei gilt es, den Spitzendarf an einem Wochenende in der Sommer- oder Wintersaison abzudecken, aber auch ökonomische und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Das Verur- sacherprinzip ist anzuwenden. Private Grundeigentümer können soweit als möglich einbezogen werden. Das Parkierungskonzept kann beispielsweise zeitliche Beschränkun- gen und / oder eine Gebührenpflicht vorsehen. Damit einhergehend ist voraussichtlich das Parkieren ausserhalb markierter Parkplätze zu un- terbinden, um Ausweichbewegungen zu verhindern (Parkverbotszone, Vollzug, evtl. teilweise Abschrankungen). Weitere Massnahmen können, insbesondere im touristischen Bereich, die Verkehrslenkung betreffen. Es liegen keine Daten zum tatsächlichen Verkehrsaufkommen vor und der maximale Parkierungsbedarf ist nicht bekannt. Dem Ausbau der Parkierungsanlagen sind auch aus ökologischer und ökonomischer Sicht Grenzen gesetzt. Der tatsächliche Parkplatzbedarf kann sich mit der Einführung einer Bewirtschaftung verändern. Entsprechend sind etappierbare und flexible Lösungen in Betracht zu ziehen. Auch die Par- kierungslösungen in den umliegenden Gemeinden (v.a. Gemeinde Flims) sollen in die Überlegungen einbezogen werden. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 6
2. Analyse des heutigen Zustandes 2.1 Parkplatzerhebung Anlässlich zweier Begehungen Ende Juni 2018 und Anfang August 2018 wurden sämtliche Parkplätze der öffentlichen Hand mittels eines stan- dardisierten Erhebungsbogens erfasst. Ebenso wurden Hinweise auf mögliche Defizite und potenzielle Standorte für zusätzliche Parkie- rungsflächen aufgenommen. Die detaillierten Ergebnisse der Erhebung sind im Anhang 1 ersichtlich (Objektblätter für die einzelnen Parkplatz- standorte). 2.2 Gespräche mit Vertretern der Gemeinde und Interessensgruppen Ergänzt wurde die Analyse durch Gespräche mit Vertretern der Ge- meinde (Gemeindevorstand, Gemeindeschreiber), den Förstern und weiteren Interessensgruppen. Daraus ergaben sich Hinweise auf Defi- zite und Probleme an einzelnen Parkierungsstandorten. Die IG Langlauf ist für den Loipenbetrieb und die Führung des Langlauf- zentrums in der Gemeinde Trin verantwortlich. Gemäss der Einschät- zung der IG Langlauf stammen die Langlaufgäste hauptsächlich aus der Region Churer Rheintal, teilweise auch aus dem Kanton St. Gallen. Auch Feriengäste in Trin und Flims nutzen die Loipen. Die meisten Langläufer sind rund 2 bis max. 3 Stunden vor Ort. Rund 80% der Langläufer bewe- gen sich im ebenen Gelände bei Trin Mulin. Das grösste Besucherauf- kommen kann an schönen Wochenenden mit guten Schnee- verhältnissen festgestellt werden. Während einer guten Saison ist dies ungefähr sechs- bis zehnmal der Fall. Die Nachtloipe (Dienstag-, Mitt- woch- und Donnerstag-Abend) wird sehr gut frequentiert. Die IG Lang- lauf übernimmt ausser bei speziellen Anlässen nicht die Funktion eines Verkehrsdienstes. Eine Intensivierung der Langlaufnutzungen wird nur moderat angestrebt. Der Ausbau einer kurzen Rennloipe ist vorgese- hen. Spezialanlässe und Wettkämpfe werden ca. alle zwei Jahre durch- geführt, wobei jeweils rund 200 Personen erwartet werden. Die IG Langlauf kann eine Parkplatzbewirtschaftung unterstützen, wobei zu prüfen ist, ob die Ausgabe von Parktickets mit der Ausgabe von Loipen- pässen (Tages-, Wochen- und Jahrespässe) kombiniert werden kann. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 7
2.3 Kernthemen / Kategorien Aus der Analyse der heutigen Parkierungssituation lassen sich folgende Kernthemen feststellen, resp. folgende Kategorien bilden: Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin) Während der Wintersaison belegen Langläufer, Winterwanderer und andere Erholungsuchende vor allem die Parkplätze Prau Davon (P1, ca. 50 Parkplätze), Via Veglia (P2, 31 Parkplätze), Punt Suraua (P3, ca. 53 Parkplätze) und Porclis (P6, ca. 20 Parkplätze), welche an Spitzentagen, d.h. an Winterwochenenden mit schönem Wetter und guten Schneever- hältnissen, an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Der Parkplatz Via Veglia (P2) wurde gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung ausgebaut. In den Diskussionen im Rahmen der Beschlussfassung wurde gefor- dert, das Verursacherprinzip auch im Bereich Parkierung stärker zu be- rücksichtigen. An Spitzentagen wurde bisher auch das einseitige Längsparkieren entlang der Ortszufahrt zwischen den Parkplätzen Prau Davon (P1) und Via Veglia (P2) bis zur Einmündung in die Kantonsstrasse toleriert (Platz für ca. 12 Autos). Sind auch diese Plätze belegt, kommt es zu Ausweichbewegungen ins Parkverbot oder auf den Parkplatz des Restaurants Parlatsch. Parksuchverkehr wird im Winter nicht in grös- serem Ausmass festgestellt, da immer wieder auch Parkplätze frei wer- den. Hilfreich könnten hierbei Wartebereiche sein. Der Parkplatz Porclis (P6) wird ebenfalls durch Langläufer genutzt. Der Zugang zum Langlaufzentrum sollte aber aus Sicherheitsgründen nicht mit Lang- laufschuhen erfolgen. Es besteht eine Umkleidemöglichkeit / Garde- robe im Langlaufzentrum. Die Parkplätze Prau Davon (P1), Via Veglia (P2), Punt Suraua (P3) und Porclis (P6) werden auch im Sommer vor allem für die Zwecke Freizeit, Sport und Tourismus beansprucht. Der Parkplatz Prau Davon (P1) wird zusätzlich von Nutzern der Sportanlagen Prau Davon belegt. Der Park- platz Porclis (P6) dient neben den Freizeit-, Sport- und Tourismusnut- zungen zusätzlich als Ausgangspunkt zum Festungsmuseum. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 8
Sommersaison (Trin Mulin) Der Holzlagerplatz in der Nähe des Crestasees wird im Sommer als Parkplatz P5 genutzt und weist eine Kapazität von ca. 72 Parkplätzen auf. Dieser Parkplatz ist an Spitzentagen jedoch rasch belegt und es kommt zu Ausweichbewegungen auf weitere Parkplätze (vor allem P4 und Punt Suraua, P3) resp. entlang der Zufahrtsstrasse. Die parkierten Fahrzeuge behindern teilweise die Durchfahrt der Rettungsdienste im Einsatz und landwirtschaftlicher Fahrzeuge, weshalb die Gemeinde Trin als Sofortmassnahme an Spitzentagen die Securitas mit der Verkehrs- regelung beauftragen musste. Eine eigentliche Verkehrslenkung fehlt jedoch. Das Parkieren entlang der Zufahrtsstrasse wurde mit Absper- rungen abschnittsweise unterbunden. Im Winter sind die Parkplätze beim Crestasee nicht zugänglich resp. werden teilweise als Holzlagerplätze genutzt. Siedlungsgebiet (Trin Mulin, Digg und Dorf) Im Ortsteil Mulin stehen rund zehn öffentliche Parkplätze für Anwohner und Besucher zur Verfügung (Dorfplatz). Der weitere Parkierungsbedarf der Anwohner kann mit Pflichtparkplätzen auf privatem Grund abge- deckt werden. Am westlichen Rand des Siedlungsgebiets im Gebiet Ruegna besteht Potenzial zur Schaffung zusätzlicher Parkplätze. Der Parkierungsbedarf der Anwohner und Besucher des Ortsteils Mulin überlagert sich mit dem Parkierungsbedarf der Freizeit-, Sport- und Tourismusnutzungen im Sommer (Crestasee) und im Winter (Langlauf, Winterwanderer). Gemäss den Angaben der Gemeindevertreter besteht im Ortsteil Digg ein leichter Mangel an Parkplätzen für Anwohner, Besucher und Erho- lungsuchende, da nicht der gesamte Parkierungsbedarf der Anwohner mit Pflichtparkplätzen abgedeckt werden kann. Insgesamt stehen rund 23 öffentliche Parkplätze zur Verfügung, welche sich am westlichen Rand des Ortsteils Digg befinden. Der Parkierungsbedarf der Anwohner im Ortsteil Trin Dorf wird gröss- tenteils mit privaten Pflichtparkplätzen abgedeckt. Im Wohngebiet ste- hen lediglich wenige öffentliche Parkplätze für Anwohner und Besucher Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 9
zur Verfügung (Sursch, Quadris). Die Parkplätze im Gebiet Quadris wer- den teilweise durch Arbeitnehmer der umliegenden Betriebe (Bauge- schäfte, Fleischtrocknerei) beansprucht. Beim Dorfplatz sind verschiedene Dienstleistungen angesiedelt (Gemeindeverwaltung, Volg, Coiffeur, etc.). Die Parkplätze in der Tiefgarage Visut sind die einzigen öffentlichen Parkplätze, welche mit einer Gebührenpflicht belegt sind. Ausserhalb der Schulzeiten können auch die Parkplätze beim Schul- haus und auf dem Schulhausplatz genutzt werden. Diese werden auch bei Anlässen am Abend, am Wochenende oder bei Beerdigungen ge- nutzt. Zufahrtsstrassen und -wege mit Fahrbewilligung (Alpweg) Die Strasse Trin – Alp Mora (Alpweg, Zugang zu den Gletschermühlen) darf nur mit einer Fahrbewilligung der Gemeinde genutzt werden. Wäh- rend die Strasse in den unteren Abschnitten derzeit ausgebaut wird, weist sie in den oberen Abschnitten einen geringen Ausbaustandard und einen schmalen Strassenquerschnitt auf. Es ist deshalb vorgesehen, den obersten Abschnitt für den motorisierten Individualverkehr zu sper- ren und teilweise eine Einbahnstrassenregelung einzuführen. In diesem Zusammenhang ist die Parkierung neu zu regeln. Die touristische Nut- zung des Gebiets und der Zugang zu den Gletschermühlen sollen wei- terhin attraktiv bleiben. Die Zufahrtswege zu den Gebieten Ransun (Feuerstelle), Pintrun (Fi- scherei im Stausee) und Schützenhaus dürfen ebenfalls nur mit einer Fahrbewilligung der Gemeinde befahren werden. Die Parkierung an diesen Standorten ist in Zusammenhang mit der Praxis zur Erteilung der Fahrbewilligungen zu prüfen. 2.4 Fazit Die heutige Parkierungssituation in Trin weist Verbesserungsbedarf auf. Insgesamt werden derzeit rund 474 öffentliche Parkplätze angebo- ten. Einerseits besteht an verschiedenen Orten v.a. im Zusammenhang mit Freizeit-, Sport- und Tourismusnutzungen ein Mangel an Parkie- rungsmöglichkeiten, andererseits fehlt eine verursachergerechte Be- wirtschaftung der Parkplätze. Auf allen Parkplätzen kann zeitlich unbegrenzt parkiert werden (Ausnahme Schulhaus). Lediglich in der Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 10
Tiefgarage Visut beim Gemeindehaus ist das Parkieren gebührenpflich- tig. Die fehlende Bewirtschaftung der Parkplätze hat teilweise zur Folge, dass öffentliche Parkplätze entgegen der eigentlichen Zweckbe- stimmung genutzt werden. Das grösste Problem stellen jedoch die sai- sonalen Verkehrsspitzen (vor allem am Wochenende) und der damit einhergehende Mangel an Parkplätzen dar. Dieser Mangel führt zu Parksuchverkehr und (unerlaubtem) Parkieren entlang von Zufahrts- strassen und -wegen. Punktuell bestehen bereits heute für die Parkierung relevante Signali- sationen (z.B. Parkierungsverbot Via Spinatsch – Via Tignuppa, Via Visut, etc.). Eine einheitliche Signalisation und Markierung der Parkplätze fehlt jedoch. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 11
3. Zielsetzungen des Parkierungskonzepts Für das Parkierungskonzept wird folgendes Oberziel formuliert: Mit dem Parkierungskonzept der Gemeinde Trin soll eine Parkierungs- ordnung geschaffen werden, die während den meisten Zeiten die meis- ten Parkierungsbedürfnisse der Einheimischen und der Gäste erfüllt. Die negativen Auswirkungen der Parkierung auf den Siedlungs- und Landschaftsraum sollen minimiert werden. Ein Ausbau des Parkierungsangebots auf den Maximalbedarf, damit je- derzeit an jedem Ort sämtliche Parkierungsbedürfnisse abgedeckt wer- den können, ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen nicht sinnvoll. Auch sind limitierende Faktoren wie beispielsweise ange- strebte oder tatsächliche maximale Kapazitäten der Erholungsnutzun- gen, begrenzte Platzverhältnisse, Kapazitäten der Zufahrtsstrassen und –wege oder begrenzte finanzielle Mittel zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem Oberziel lassen sich folgende Teilziele formulieren: 1. An einem durchschnittlichen Tag in der Sommer- oder Wintersaison herrscht an den Zielorten der Fahrten kein oder kaum Parkplatz- mangel. Die öffentlichen Parkplätze bei den Ausgangsorten für Frei- zeitaktivitäten und Sport dienen in erster Linie den Benutzern und Besuchern dieser Aktivitäten. 2. Die Durchfahrt des fliessenden Verkehrs, der Rettungsdienste im Einsatz und des landwirtschaftlichen Verkehrs wird nicht behindert. 3. Der Parksuchverkehr während den Spitzenzeiten wird reduziert. 4. Die öffentlichen Parkplätze im Siedlungsgebiet dienen in erster Li- nie Anwohnern, Besuchern und Nutzern von Dienstleistungsange- boten. 5. Die öffentlichen Parkplätze im Dorfzentrum (Trin Dorf) dienen in erster Linie dem Kurzparkieren (Einkauf, Dienstleistungen, etc.). 6. Die touristische Nutzung des Gebiets Alp Mora und die Zugänge zu den Gletschermühlen sollen weiterhin attraktiv bleiben. Die Park- plätze werden bedarfsgerecht konzentriert angeboten. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 12
7. Die Nutzung des Autos für kurze Fahrten wird reduziert. 8. Das Verursacherprinzip wird umgesetzt und das Prinzip der Kosten- wahrheit im Verkehr stärker berücksichtigt. 9. Das Falschparkieren ausserhalb der signalisierten / markierten Parkfelder wird geahndet und nötigenfalls baulich verunmöglicht. 10. Das Parkierungsverbot ausserhalb der signalisierten / markierten Parkfelder wird signalsparend umgesetzt. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 13
4. Grundsätzliche Ausrichtung des Parkierungskonzepts Basierend auf der Analyse des heutigen Zustandes und der Zielsetzun- gen diskutierte die Kommission die grundsätzliche Ausrichtung des Parkierungskonzeptes. Dazu wurden verschiedene Varianten zu den Themen „Parkierungsregime“, „Befahren von Alp-, Feld- und Wald- strassen“ und „Parkraumleitsystem“ diskutiert. 4.1 Parkierungsregime Die Regelung der Parkierung kann hauptsächlich über die Zuweisung des Angebots an Berechtigte, die Regelung der maximalen Parkier- dauer und die Regelung der Gebühren erfolgen (vgl. Anhang 3). Der Zu- weisung an Berechtigte (z.B. nur Lehrpersonen) sind rechtliche Grenzen gesetzt. So besteht der Handlungsspielraum der Gemeinde vor allem in der monetären und / oder zeitlichen Bewirtschaftung der Park- plätze. Dabei wurden folgende Varianten diskutiert: - Variante 1: Die Parkplatzbewirtschaftung beschränkt sich im We- sentlichen auf die Festlegung der maximalen Parkierdauer. Es gilt nur eine zeitliche Beschränkung, aber keine Gebührenpflicht. - Variante 2: Die maximale Parkierdauer wird auf allen Parkplätzen beschränkt. In den Siedlungsgebieten und / oder bei den touristi- schen Angeboten werden Gebühren erhoben. - Variante 3: Auf allen öffentlichen Parkplätzen wird die maximale Parkierdauer beschränkt. Es werden Parkgebühren erhoben (aus- genommen Alp-, Feld- und Waldstrassen mit Fahrbewilligung). - Variante 4: Die maximale Parkierdauer wird nicht begrenzt (resp. nur bei Dienstleistungsnutzungen). Es werden Parkgebühren erho- ben (ausgenommen Alp-, Feld- und Waldstrassen mit Fahrbewilli- gung). Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 14
Abbildung 1: Übersicht über die diskutierten Varianten zum Parkierungsregime (max. Parkierdauer und Gebührenregelung) Die Kommission sprach sich dafür aus, eine Gebührenpflicht anzustre- ben (Variante 3 oder 4) und das Verursacherprinzip umzusetzen. Auch die Nachbargemeinde Flims erhebt Parkgebühren. Eine zeitliche Be- schränkung wurde in der Kommission kontroverser diskutiert. Einer- seits soll das Dauerparkieren (Anwohner, Besucher, etc.) einheitlich geregelt werden, andererseits sollen die Regelungen v.a. bei den tou- ristischen Angeboten nicht zu restriktiv sein. Bei den Parkplätzen, wel- che am Morgen für bestimmte Nutzergruppen zur Verfügung stehen müssen, soll im Winter ein Nachtparkverbot (z.B. 00:00 bis 08:00 Uhr) gelten, damit eine effiziente Schneeräumung möglich ist. Die Parkgebühren sollen mit (zentralen) Parkuhren erhoben werden. Eine Kombination mit einer digitalen Bezahlmöglichkeit (App) ist anzu- streben. So kann ermöglicht werden, dass auch erst beim Abschluss des Parkiervorgangs die (exakte) Parkgebühr entrichtet werden kann. Die Kommission formulierte zudem folgende Hinweise: - Maximale Parkgebühr pro Tag prüfen (Obergrenze ca. CHF 7.-) - Kombination der Parkgebühren mit der Ausgabe von Loipenpäs- sen / Eintritt Crestasee prüfen; Möglichkeit für Saisontickets prüfen - Über Preisgestaltung Fahrgemeinschaften fördern (Parkgebühr pro Fahrzeug lediglich einmal zu entrichten). Um das Parkieren ausserhalb der markierten und signalisierten Park- plätze zu unterbinden und dadurch mit Einführung des neuen Parkie- rungsregimes Ausweichbewegungen zu verhindern, sollen Parkverbote signalisiert werden. Diese können innerorts signalsparend mittels Parkverbotszonen umgesetzt werden. Weiter können (mobile) Ab- schrankungen eingesetzt werden. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 15
Da nur noch auf markierten und signalisierten Parkplätzen parkiert werden darf, ist das Angebot an Parkplätzen nach Möglichkeit auf die Nachfrage abzustimmen. Dies kann durch Ausbauten oder die Markie- rung zusätzlicher Parkplätze erfolgen. Da der tatsächliche Bedarf an Parkplätzen aber erst nach Einführung der Parkplatzbewirtschaftung abschätzbar wird, ist ein etappiertes Vorgehen erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass der Bedarf an Parkplätzen unter anderem auch durch die maximalen, resp. die angestrebten Kapazitäten der touristischen Nutzungen limitiert wird. 4.2 Befahren von Alp-, Feld- und Waldstrassen Das Befahren der Alp-, Feld- und Waldstrassen soll grundsätzlich rest- riktiv gehandhabt werden und die Zufahrt zu den Standorten Ransun, Pintrun und Schützenhaus nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die Be- willigungen werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Entspre- chend sind diese Parkplätze nicht als offizielle Parkplätze auszuweisen. Auch für den Alpweg Trin – Alp Mora gilt ein Fahrverbot mit Ausnahme- bewilligung. Tagesbewilligungen können am Beginn des Alpweges ge- löst werden. Diese Art der Bewilligungserteilung wird in verschiedenen Gemeinden im Kanton Graubünden gleich gehandhabt, obwohl sich die Frage stellt, ob diese Praxis mit dem übergeordneten Recht konform ist (vgl. Anhang 4). Die Kommission diskutierte folgende Varianten: - Variante 1: Das Befahren der Alp-, Feld- und Waldstrassen und da- mit auch des Alpweges Trin – Alp Mora bleibt nur mit Bewilligung gestattet. Das Parkieren ist nur auf den bezeichneten Parkplätzen gestattet, es werden aber keine Parkgebühren erhoben. - Variante 2: Das Befahren des Alpweges Trin - Alp Mora wird gene- rell zugelassen. Es werden Parkgebühren erhoben (vgl. beispiels- weise St. Antönien). Würde Variante 2 weiterverfolgt, wäre eine Intensivierung der Nutzung des Alpweges wahrscheinlich. Weiter müssten entweder an allen Park- platzstandorten Parkuhren errichtet werden oder die Parkgebühr Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 16
müsste am Ausgangspunkt des Alpweges entrichtet werden (vgl. Fahr- bewilligung, Variante 1). Zudem könnte diese Lösung dazu führen, dass die Gemeinde künftig Ausbau und Unterhalt des Alpweges selbst finan- zieren müsste. Aus diesen Gründen wurde entschieden, Variante 1 wei- terzuverfolgen. Es wird keine Intensivierung der Nutzung des Alpweges angestrebt, es soll lediglich die Parkierung an ausgewiesenen Standor- ten konzentriert werden. Mit Variante 1 wird zwar die Signalisation der Parkplätze entlang des Alpweges erforderlich, jedoch müssen keine Parkuhren errichtet werden. Das Einbahnsystem im oberen Bereich des Alpweges wird durch die Kommission unterstützt. Eine Kontingentierung der Anzahl Fahrten pro Tag wurde ebenfalls dis- kutiert. Eine solche Einschränkung wäre aber wohl nur möglich, wenn eine Zugangsbeschränkung zum Alpgebiet resp. zu den Gletschermüh- len aus sachlichen Gründen zu rechtfertigen wäre (z.B. aufgrund einer deutlich zu hohen Besucheranzahl mit entsprechenden Übernutzun- gen). Grundsätzlich gilt Art. 699 ZGB, wonach das Betreten von Wald und Weide in ortsüblichem Umfang jedermann gestattet ist. 4.3 Parkraumleitsystem An Spitzentagen kann ein Parkraumleitsystem dazu beitragen, dass die Parkplätze optimal genutzt werden können. Es sind verschiedene Vari- anten denkbar: - Variante 1: Information durch Securitas an Spitzentagen - Variante 2: Statisches Leitsystem, evtl. ausbauen - Variante 3: Dynamisches Leitsystem Ein dynamisches Leitsystem zeigt den Belegungsgrad oder die Anzahl freier Parkplätze an. So kann die Belegung der Parkplätze optimiert und der Parksuchverkehr verringert werden. Die Erfassung des Belegungs- grades der oftmals unbefestigten Parkplätze im Freien ist jedoch auf- wändig. Als Ergänzung zum bestehenden, statischen Leitsystem (P1 – P6; vgl. Abbildung 2) soll eine einfache Lösung mit (manueller) Anzeige Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 17
geprüft werden (Variante 2). Weiter soll bei einzelnen Parkplatzstand- orten die Schaffung von Warteräumen geprüft werden, um den Park- suchverkehr zu minimieren. Abbildung 2: Bestehendes, statisches Parkleitsystem (Ortseingang Trin Muin) Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 18
5. Parkierungskonzept Das Parkierungskonzept beinhaltet Angaben zur Organisation der Par- kierung und zum Parkierungsregime, Hinweise auf zusätzlich zu schaf- fende Parkplätze, Vorschläge zur Regelung des Dauerparkierens, Angaben betreffend Signalisation und Parkraumleitsystem, Ausführun- gen zum Vollzug und zur Etappierung sowie weitere Massnahmen. Das Parkierungskonzept baut auf den in Kapitel 4 formulierten Grundsätzen auf. 5.1 Organisation der Parkierung und Parkierungsregime Aufgrund der in Kapitel 4 formulierten Grundsätze und der rechtlichen Grundlagen (vgl. Anhang 3) werden die Parkplätze in der Regel keiner bestimmten Benutzerkategorie zugewiesen. Die maximale Parkier- dauer wird in den meisten Fällen nicht begrenzt, da insbesondere die Freizeit-, Sport- und Tourismusnutzungen nicht übermässig einge- schränkt werden sollen. Die Bewirtschaftung der Parkplätze erfolgt hauptsächlich über die Erhebung von Parkgebühren. Die Parkierung ist von 08:00 – 22:00 Uhr an allen Wochentagen gebührenpflichtig. Dadurch ist gewährleistet, dass auch Besucher von Abendveranstaltungen oder Anwohner und Besucher, welche ihr Auto über Nacht parkieren, einen angemessenen Beitrag an die öffentlichen Parkierungsanlagen entrich- ten. In der Regel gilt die Gebührenpflicht ab der „ersten Minute“. Als Obergrenze wird eine maximale Parkgebühr von CHF 7.- pro Tag fest- gelegt. Für die Parkplätze, bei denen die Freizeit-, Sport- und Touris- muszwecke im Vordergrund stehen und bei denen saisonale Verkehrsspitzen mit den damit verbundenen Parkierungsproblemen feststellbar sind, wird der „Normalansatz“ erhoben (CHF 1.- pro Stunde). Bei den Parkplätzen, welche hauptsächlich durch Anwohner, Besucher, Nutzer von Dienstleistungsangeboten, Arbeitnehmer, etc. genutzt werden, kann ein niedrigerer Tarif (CHF -.50 pro Stunde) ange- setzt werden. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 19
Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin) Abbildung 3: Die Kategorie "Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)" umfasst die Parkplätze Prau Davon (P1, Nr. 1), Via Veglia (P2, Nr. 2), Via la Banna (geplant, Nr. 3), Punt Suraua (P3, Nr. 4) und Porclis (P6, Nr. 8). Sie sind gelb dargestellt. Die Kategorie umfasst Parkplätze, welche in erster Linie für Freizeit-, Sport- und Tourismuszwecke genutzt werden (Tagesgäste). Es sind dies namentlich die Parkplätze Prau Davon (P1), Via Veglia (P2), Via la Banna (geplant), Punt Suraua (P3) und Porclis (P6). Diese Parkplätze werden im Winter hauptsächlich durch Langläufer und Winterwanderer und im Sommer durch Spaziergänger und anderen Erholungsuchende genutzt. Während Langläufer einen Parkplatz meist zwischen zwei und vier Stunden belegen, kann die Parkierdauer bei Winterwanderern, Spazier- gängern und anderen Erholungsuchenden auch mehr als vier Stunden betragen. Der Parkplatz Prau Davon (P1) wird zusätzlich von Nutzern der Sportanlagen beansprucht. Der Parkplatz Via Veglia (P2) wird teil- weise in der Nacht durch Anwohner belegt. Der Parkplatz Porclis (P6) dient neben den Freizeit- und Erholungsnutzungen zusätzlich als Aus- gangspunkt zum Festungsmuseum. Insgesamt werden für Freizeit-, Sport- und Tourismuszwecke rund 154 Parkplätze bereitgestellt. Ein Ausbau des Parkplatzes Prau Davon (P1) mit der Schaffung von ca. 12 zusätzlichen Parkplätzen ist vorgesehen (Stand Vorprojekt). Ausbauten an den Standorten Prau Davon (P1), Via Veglia (P2) und Porclis (P6) weisen den Vorteil auf, dass die Zufahrt durch das Siedlungsgebiet von Trin Mulin vermieden werden kann. Die Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 20
Erweiterungsmöglichkeiten für Flächenparkierungen sind an den ge- nannten Standorten aber begrenzt. Deshalb ist auch die Erweiterung des Parkplatzes Punt Suraua (P3) und die Errichtung eines zusätzlichen Parkplatzes am Standort Via la Banna weiterzuverfolgen. Langfristig könnte die Errichtung eines Parkhauses am Standort Prau Davon (P1) geprüft werden, vgl. auch nachfolgende Ausführungen zur Kategorie „Sommersaison (Trin Mulin)“. Für die Parkplätze der Kategorie „Sommer- und Wintersaison (Trin Mu- lin)“ wird während der gebührenpflichtigen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der normale Gebührenansatz (CHF 1.- pro Stunde) erhoben. Die maxi- male Parkgebühr pro Tag beträgt CHF 7.-. Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer keine Gebührenpflicht CHF 1.- pro Stunde, max. CHF 7.- pro Tag, 08:00 – 22:00 Uhr Weiteres Nachtparkverbot von 00:00 – 08:00 Uhr (Winter) Kombination mit Loipenpässen (Saisonkarten) Kombination mit Saisoneintritt Crestasee prüfen Tabelle 1: Parkierungsregime Parkplätze Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin) Langläufer sollen in Kombination mit dem Langlaufpass auch die Park- gebühr für die ganze Saison entrichten können. Dafür wird eine Gebühr von CHF 40.- / Saison erhoben, wobei diese Saisonkarten nur zum Par- kieren auf den Parkplätzen der Kategorie „Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)“ berechtigt. Es sind dies die Parkplätze Prau Davon (P1), Via Veglia (P2), Via la Banna (geplant), Punt Suraua (P3) und Porclis (P6). Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 21
Sommersaison (Trin Mulin) Abbildung 4: Die Kategorie "Sommersaison (Trin Mulin)" umfasst die Parkplätze P4 bis P5 (Zu- fahrtsstrasse zum Crestasee, Nrn. 5, 6 und 7). Sie sind rot dargestellt. Zusätzlich können die gelb gekennzeichneten Parkplätze der Kategorie „Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)“ genutzt werden. Die Kategorie umfasst Parkplätze, welche in erster Linie für Freizeit-, Sport- und Tourismuszwecke im Sommer genutzt werden (Tagesgäste). Die Parkplätze sind im Winter nicht zugänglich. Es sind dies namentlich die Parkplätze entlang der Zufahrtsstrasse zum Crestasee (P4 und P5). Die Parkplätze Prau Davon (P1), Via Veglia (P2), Via la Banna (geplant), Punt Suraua (P3) und Porclis (P6) können ebenfalls genutzt werden, be- finden sich jedoch in deutlicher Entfernung zum Crestasee. Vor allem Besucher des Crestasees nutzen die Parkplätze teilweise länger als vier Stunden, teilweise sogar den ganzen Tag. Insgesamt werden für Freizeit-, Sport- und Tourismuszwecke im Som- mer auf den Parkplätzen der Kategorie „Sommersaison (Trin Mulin)“ rund 117 Parkplätze bereitgestellt (in Ergänzung zu den rund 154 ganz- jährig zur Verfügung stehenden Parkplätze, total 271 Parkplätze, vgl. oben). Die Ermittlung der genauen Anzahl Parkplätze ist relativ schwie- rig, da die Parkplätze nur teilweise befestigt sind und bislang auch ent- lang der Zufahrtsstrasse und im Wald Autos abgestellt werden. Entlang der Zufahrtsstrasse zum Crestasee (P4 und P5) ist eine Konzentration der Parkierung an einzelnen Parkplätzen anzustreben und die „wilde Parkierung“ im Wald entlang der Zufahrtsstrasse soll künftig verhindert Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 22
werden. Nur so kann die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, landwirtschaft- liche Fahrzeuge, etc. sichergestellt werden. Dazu sollen auch mobile Abschrankungen eingesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die „Legalisierung“ der Parkierung die Anzahl Abstellplätze ent- lang der Zufahrtsstrasse zum Crestasee reduziert. Auch aus diesem Grund ist die Erweiterung des Parkplatzes Punt Suraua (P3) und die Er- richtung eines zusätzlichen Parkplatzes am Standort Via la Banna wei- terzuverfolgen. Die bereits oben erwähnte langfristige Möglichkeit der Errichtung eines Parkhauses am Standort Prau Davon (P1) würde in Kombination mit einem Shuttle-Angebot zum Crestasee auch im Som- mer nutzbar. Für die Parkplätze der Kategorie „Sommersaison (Trin Mulin)“ wird während der gebührenpflichtigen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der nor- male Gebührenansatz (CHF 1.- pro Stunde) erhoben. Die maximale Parkgebühr pro Tag beträgt CHF 7.-. Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer keine Gebührenpflicht CHF 1.- pro Stunde, max. CHF 7.- pro Tag, 08:00 – 22:00 Uhr Weiteres Kombination mit Saisoneintritt Crestasee prüfen Tabelle 2: Parkierungsregime Parkplätze Sommersaison (Trin Mulin) Die Möglichkeit, dass Besucher des Crestasees zusammen mit dem Saisoneintritt auch die Parkgebühr entrichten können, kann bei Bedarf in Absprache mit den Betreibern vertieft geprüft werden. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 23
Siedlungsgebiet (Trin Mulin) Abbildung 5: Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Mulin sind blau gekennzeichnet (Nrn. 9, 10 und 11). Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Mulin werden durch Anwoh- ner, Besucher, Nutzer von Dienstleistungsangeboten oder Arbeitneh- mer vielfältig genutzt. Bedingt durch die unterschiedlichen Nutzungen variiert die hauptsächliche Parkierdauer stark (kurzzeitig bis ganztägig). Der Parkplatz beim Dorfplatz (Nr. 9) in Trin Mulin soll in erster Linie für Anwohner und Besucher zur Verfügung stehen. Aufgrund seiner Lage ist der Parkplatz jedoch auch für Freizeit-, Sport- und Tourismusnut- zungen von Interesse. Damit der Parkplatz nicht übermässig durch diese Nutzungen belegt wird und in erster Linie den Anwohnern und Besuchern zur Verfügung steht, wird die max. Parkierdauer auf 4 Stun- den begrenzt. Im Fall des künftigen Parkplatzes beim möglichen neuen Volg-Standort in Trin Mulin (Nr. 10) steht das kurzzeitige Parkieren im Vordergrund. Deshalb darf die ersten 30 Minuten gratis parkiert wer- den. Bei Bedarf können zusätzliche Parkplätze für Anwohner und Be- sucher am westlichen Dorfrand von Trin Mulin geschaffen werden (Nr. 11 Ruegna). Auch hier besteht die Herausforderung, dass die Park- plätze von Erholungsuchenden genutzt werden könnten. Entsprechend ist an diesem Standort ebenfalls die Begrenzung der maximalen Par- kierdauer zu prüfen. Heute werden in Trin Mulin zehn Parkplätze ange- boten (Parkplatz Nr. 9, Dorfplatz). Künftig können bis zu 39 Parkplätze Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 24
angeboten werden (zusätzliche fünf Parkplätze beim geplanten Stand- ort Volg Trin Mulin und bis zu 24 zusätzliche Parkplätze in Ruegna). Für die Parkplätze im Siedlungsgebiet Trin Mulin wird während der ge- bührenpflichtigen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der reduzierte Gebühren- ansatz (CHF -.50 pro Stunde) erhoben (Ausnahme: Parkplatz Nr. 10 Volg Trin Mulin, CHF 1.- pro Stunde, erste 30 Minuten gratis). Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer max. 4 Stunden (Nr. 11 evtl.) Gebührenpflicht CHF -.50 pro Stunde, 08:00 – 22:00 Uhr Weiteres Tabelle 3: Parkierungsregime Parkplätze Nr. 9 Dorfplatz Trin Mulin und Nr. 11 Ruegna (geplant) Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer max. 4 Stunden Gebührenpflicht CHF 1.- pro Stunde, 07:30 – 22:00 Uhr Weiteres erste 30 Minuten gratis Tabelle 4: Parkierungsregime Parkplatz Nr. 10 Volg Trin Mulin (geplant) Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 25
Siedlungsgebiet (Trin Digg) Abbildung 6: Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Digg sind blau gekennzeichnet (Nrn. 12, 13 und 14). Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Digg werden durch Anwoh- ner, Besucher oder Erholungsuchende vielfältig genutzt. Bedingt durch die unterschiedlichen Nutzungen variiert die hauptsächliche Parkier- dauer stark (kurzzeitig bis ganztägig). Heute stehen in Trin Digg gesamthaft rund 23 Parkplätze zur Verfügung. Die Schaffung zusätzlicher Parkplätze ist aufgrund der Platzverhält- nisse nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Durch die konsequente Be- wirtschaftung der Parkplätze soll die Zweckbestimmung der Parkplätze besser durchgesetzt werden und das Dauerparkieren und Abstellen von Fahrzeugen (Anhänger, etc.) unterbunden, resp. geregelt werden. Für alle öffentlichen Parkplätze in Trin Digg (Nr. 12 – Nr. 14) ist dasselbe Parkierungsregime vorgesehen. Es wird während der gebührenpflichti- gen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der reduzierte Gebührenansatz (CHF -.50 pro Stunde) erhoben. Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer keine Gebührenpflicht CHF -.50 pro Stunde, 08:00 – 22:00 Uhr Weiteres Tabelle 5: Parkierungsregime Parkplätze Nr. 12 - Nr. 14 (Trin Digg) Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 26
Siedlungsgebiet (Trin Dorf) Abbildung 7: Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Dorf sind blau gekennzeichnet (Nrn. 15, 17, 19, 20 und 21). Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Dorf werden durch Anwoh- ner, Besucher, Nutzer von Dienstleistungsangeboten oder Arbeitneh- mer vielfältig genutzt. Bedingt durch die unterschiedlichen Nutzungen variiert die hauptsächliche Parkierdauer stark (kurzzeitig bis ganztägig). Die Parkplätze im Dorfzentrum (Gemeindeverwaltung, Geschäfte, etc.) sollen vor allem auch für Kurzparkierer verfügbar sein. Insbesondere der Parkplatz beim Standort des Volgs in Trin Dorf (Nr. 15) stellt ein Kurzzeitparkplatz dar. Deshalb darf die ersten 30 Minuten gratis par- kiert werden. Die Parkplätze im Parkhaus Visut stehen für verschiedene Nutzungen zur Verfügung. Um den Besuch der umliegenden Geschäfte und Unternehmen zu fördern, kann die ersten 30 Minuten gratis parkiert werden. Die übrigen Parkplätze in Trin (Nr. 19 Sursch, Nr. 20 Quadris Postautohaltestelle und Nr. 21 Quadris / Canaschal) werden einheitlich bewirtschaftet. Für Arbeitnehmer können künftig vor allem am Park- platzstandort Nr. 21, welcher ausgebaut werden soll, Parkkarten / Vig- netten für das Dauerparkieren abgegeben werden. Insgesamt umfasst die Kategorie „Siedlungsgebiet Trin Dorf“ heute rund 48 Parkplätze (davon 28 Parkplätze beim Dorfplatz und rund 20 Parkplätze an den Standorten Sursch, Quadris Postautohaltestelle und Quadris / Canaschal). Für den Ausbau des Standorts Quadris / Cana- schal liegt eine Vorstudie vor, welche eine Erhöhung auf ungefähr 21 Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 27
Parkplätze vorsieht. Mit diesem Ausbau könnte die Anzahl Parkplätze in der Kategorie „Siedlungsgebiet Trin Dorf“ auf rund 64 Parkplätze erhöht werden. Für die Parkplätze im Siedlungsgebiet Trin Dorf wird während der ge- bührenpflichtigen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der reduzierte Gebühren- ansatz (CHF -.50 pro Stunde) erhoben (Ausnahme: Parkplatz Nr. 15 Volg Trin, CHF 1.- pro Stunde, erste 30 Minuten gratis). Die oberirdischen Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung (Nr. 16 und Nr. 18) sowie die Parkplätze beim Schulhaus (Nr. 31 und Nr. 32) stellen Spezialfälle dar (vgl. Kategorie „Spezialfälle“). Während die oberirdi- schen Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung für Mitarbeiter der Ge- meindeverwaltung und der umliegenden Geschäfte reserviert sind, stehen die Parkplätze beim Schulhaus während der Schulzeit in erster Linie den Lehrpersonen zur Verfügung. Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer keine Gebührenpflicht CHF 1.- pro Stunde, max. CHF 7.- pro Tag, 06:00 – 22:00 Uhr Weiteres erste 30 Minuten gratis Nachtparkverbot (Winter, 00:00 – 06:00 Uhr) Tabelle 6: Parkierungsregime Parkplatz Nr. 15 Volg Trin Dorf Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer keine Gebührenpflicht CHF -.50 pro Stunde, 08:00 – 22:00 Uhr Weiteres erste 30 Minuten gratis Tabelle 7: Parkierungsregime Parkplatz Nr. 17 (Parkhaus Visut) Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer keine Gebührenpflicht CHF -.50 pro Stunde, 08:00 – 22:00 Uhr Weiteres Tabelle 8: Parkierungsregime Parkplätze Nr. 19 - Nr. 21 (Trin Dorf) Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 28
Zufahrtsstrassen und –wege mit Fahrbewilligung (Alpweg) Abbildung 8: Die Parkplätze entlang des Alpweges sind grün gekennzeichnet (Nr. 22 – 29). Die Parkplätze entlang des Alpweges werden hauptsächlich für Frei- zeit-, Sport- und Tourismuszwecke genutzt. Die hauptsächliche Par- kierdauer beträgt meist mehr als 4 Stunden (bis ganztägig). Es werden bestehende Holzlagerplätze bezeichnet, die auch für die Par- kierung genutzt werden können (nachteilige Nutzung). Diese Parkplätze entlang des Alpweges werden offiziell signalisiert. Es werden keine Parkgebühren erhoben, jedoch ist die Zufahrt nur mit Fahrbewilligung möglich. Aus Sicht der Forstwirtschaft ist die Erstellung einzelner zu- sätzlicher Holzlagerplätze sinnvoll, die anschliessend ebenfalls für die Parkierung nutzbar sind. Im Endzustand sollen rund 91 Parkplätze be- reitgestellt werden (davon rund 42 Parkplätze im oberen Bereich ent- lang des Waldwegs Crest da Cuschas, ohne Parkplätze für die Maiensässe im Gebiet Purcs). Zuweisung an Berechtigte keine Max. Parkierdauer keine Gebührenpflicht nur Fahrbewilligung Weiteres Tabelle 9: Parkierungsregime Parkplätze Alpweg Trin - Alp Mora Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 29
Die Herausgabe von Fahrbewilligung zu weiteren Ziele wie z.B. Ransun (Feuerstelle), Pintrun (Fischerei im Stausee) oder zum Schützenhaus wird restriktiv gehandhabt. Namentlich die Anlieferung von Material bei Anlässen soll möglich sein, es werden jedoch keine offiziellen Park- plätze ausgewiesen. Spezialfälle Bei folgenden Parkplätzen werden spezifische Regelungen vorgesehen: Purcs Maiensäss (Nr. 30): Der Parkplatz Purcs Maiensäss (Nr. 30) ist für Besitzer der Maiensässe und Anstösser reserviert. Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung (Nr. 16 und Nr. 18): Die ober- irdischen Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung sind für Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und der umliegenden Geschäfte reserviert. Die Mitarbeiter entrichten eine Parkgebühr (Parkkarte / Vignette). Am Standort Nr. 18 kann zudem ein Behindertenparkplatz angeboten wer- den. Im Winter gilt ein Nachtparkverbot. Schulhaus (Nr. 31): Die Parkplätze beim Schulhaus in Trin Dorf entlang der Strasse stehen während der Schulzeit den Lehrpersonen zur Verfü- gung (Montag bis Freitag 07:00 – 18:00 Uhr). Die Lehrpersonen entrich- ten eine Parkgebühr (Parkkarte / Vignette). Ausserhalb der Schulzeiten wird der Parkplatz wie die übrigen Parkplätze im Siedlungsgebiet be- wirtschaftet (CHF -.50 pro Stunde, Montag bis Freitag 18:00 – 22:00 Uhr, Samstag und Sonntag 08:00 – 22:00 Uhr). Anwohnern kann das Parkie- ren ausserhalb der Schulzeiten mit Parkkarte / Vignette ebenfalls er- laubt werden. Im Winter gilt ein Nachtparkverbot. Schulhausplatz (Nr. 32): Es ist grundsätzlich ein Parkverbot signalisiert. Die Parkplätze können aber bei Anlässen (Beerdigungen, Gemeindever- sammlung, etc.) freigegeben werden und sind auch durch Vereinsmit- glieder bei Proben im Schulhaus, etc. nutzbar. Campingplatz (Nr. 33): Der Parkplatz beim Campingplatz wird als „ge- plant“ in das Parkierungskonzept aufgenommen. Im Winter wird an die- sem Standort künftig die Loipe verlaufen. Entsprechend ist die künftige Lage und Bewirtschaftung des Parkplatzes noch zu prüfen. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 30
Bahnhof (Nr. 34): Der Parkplatz beim Bahnhof Trin befindet sich im Be- sitz der Rhätischen Bahn, die auch für die Bewirtschaftung zuständig ist. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 31
5.2 Dauerparkieren Auf bezeichneten öffentlichen Parkplätzen kann Berechtigten mittels gebührenpflichtiger Parkkarten / Vignetten das Dauerparkieren tags- über oder nachts erlaubt werden. Den Berechtigten steht kein fest zu- gewiesener Parkplatz zur Verfügung und aus der Bewilligung ist kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz ableitbar. Die Parkkarten / Vignetten sollen zurückhaltend ausgeben werden. Es wird vorgeschla- gen, ein einfaches System mit einem einheitlichen Gebührensatz für alle Berechtigten anzuwenden. Berechtigt zum Bezug einer Parkkarte / Vignette sind: - Anwohner ohne Parkplatz auf Privatgrund, - Arbeitnehmer ohne Parkplatz auf dem Firmengelände, - Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, der Schule, der Werk- und Forstbetriebe und weiterer öffentlicher Betriebe / Werke sowie Behördenmitglieder, soweit diese für die Ausübung ihrer Arbeit bzw. Funktion auf ihr privates Auto angewiesen sind, - begründete Spezialfälle. Eine Parkkarte / Vignette ist gegen eine Gebühr von CHF 50.- / Monat resp. CHF 600.- / Jahr erhältlich.1 Für Dauermieter von Parkplätzen im Parkhaus Visut in Trin Dorf können abweichende Preise angesetzt wer- den. 1 Hinweis: Gemäss dem Entwurf der rechtlichen Regelungen bestimmt der Gemeindevorstand die Gebühren innerhalb eines be- stimmten Rahmens, vgl. Kapitel 6.3. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 32
5.3 Signalisation 5.3.1 Parkplätze und Parkverbote Die Parkplätze werden mittels Signalisationen und Markierungen be- zeichnet. Auf unbefestigten Flächen oder auf Kiesplätzen werden die Parkplätze lediglich signalisiert. Um das Parkieren ausserhalb der markierten und signalisierten Park- plätze zu unterbinden und Ausweichbewegungen zu verhindern, werden Parkverbote signalisiert. Dies erfolgt innerorts signalsparend mittels Parkverbotszonen. Meist kann die Signalisation der Parkverbotszonen in Kombination mit den bereits bestehenden Tempo-30-Zonen erfolgen. Zusätzlich sollen aber insbesondere auch die Via Principala in Trin Dorf und die Ortseinfahrt Trin Mulin (Prau Davon P1 und Via Veglia P2) in die Parkverbotszonen integriert werden. Ausserorts werden streckenbezo- gene Parkverbote signalisiert. Weiter können (mobile) Abschrankungen eingesetzt werden. Auf einzelnen Parkplätzen gilt zudem im Winter (1. Dezember bis 31. März) ein Nachtparkverbot für die Schneeräumung. Abbildung 9: Parkverbotszone Trin Mulin Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 33
Abbildung 10: Parkverbotszone Trin Dorf und Trin Digg 5.3.2 Temporegime Der Beginn der Ortschaft Trin Mulin ist vor den Parkplätzen Prau Davon (P1) und Via Veglia (P2) mit dem Signal „4.29 Ortsbeginn auf Neben- strassen“ angezeigt. Die Temporeduktion (auf 30 km/h) ist allerdings erst nach den beiden Parkplätzen signalisiert. Eine Klärung des Tem- poregimes, d.h. eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h bei der Ortstafel ist zu prüfen. Die Parkverbotszone kann ab der Ortsta- fel signalisiert werden. Weiter ist zu prüfen, ob das Signal „Höchstgeschwindigkeit 50 generell“ (2.30.1) bei der östlichen Ortseinfahrt Trin Dorf aufgrund des geplanten Ausbaus des Parkplatzes Quadris / Canaschal nach Osten versetzt wer- den kann. Änderungen der Höchstgeschwindigkeit werden auf begründeten An- trag der Gemeinde inkl. Plandarstellung durch die kantonale Geschwin- digkeitskommission geprüft und beurteilt. Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 34
5.4 Parkraumleitsystem Am Ortseingang Trin Mulin (inkl. Vorwegweiser und Wegweiser entlang der Kantonsstrasse) sowie beim Ausgangspunkt des Alpweges Trin – Alp Mora sollen die Verkehrsteilnehmer über das zur Verfügung ste- hende Parkplatzangebot informiert werden. Das bestehende statische Parkraumleitsystem in Trin Mulin (mit Einbe- zug des Parkplatzes Porclis) wurde im Jahr 2014 erstellt und soll auf das neue Parkplatzangebot angepasst werden. Eine Ergänzung mit ei- ner dynamischen Anzeige, welche den Belegungsgrad der Parkplätze anzeigt (frei / besetzt) und z.B. via Smartphone bedient wird, wird ge- prüft. Bei den Parkplatzstandorten Prau Davon (P1) und Punt Suraua (P3) soll die Schaffung von Warteräumen geprüft werden, um den Park- suchverkehr zu minimieren. Am Ausgangspunkt des Alpweges Trin – Alp Mora kann bereits heute die entsprechende Fahrbewilligung gelöst werden. Es bietet sich an, die Verkehrsteilnehmer mittels einer Informationstafel über die Parkie- rungsmöglichkeiten zu orientieren. Ein dynamisches Informationssys- tem ist aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen nicht erforderlich. 5.5 Vollzug / Kontrolle Gegenwärtig wird die Parkuhr in der Tiefgarage Visut beim Dorfplatz Trin Dorf durch die Securitas kontrolliert. Auch künftig soll voraussicht- lich ein Privatunternehmen mit dem Vollzug und der Kontrolle der Par- kierungsbeschränkungen beauftragt werden. Die Kontrolle muss stich- probenweise während der gesamten Dauer der Gebührenpflicht erfol- gen. 5.6 Etappierung Der tatsächliche Parkierungsbedarf wird erst nach Einführung der Be- wirtschaftung abschätzbar, da einerseits heute keine verlässlichen Da- ten zum tatsächlichen Verkehrsaufkommen vorliegen und es andererseits durch die Einführung der Parkierungsbewirtschaftung zu Veränderungen im Verhalten der Verkehrsteilnehmer kommen kann. Das vorliegende Parkierungskonzept sieht deshalb verschiedene Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 35
Massnahmen vor, welche etappiert realisiert werden können (vgl. Kapi- tel 6.1) 5.7 Weitere Massnahmen Ergänzend zum vorliegenden Parkierungskonzept können zusätzliche Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und des Langsamverkehrs vorgesehen werden. Mögliche Massnahmen sind: - Zugang zu den Haltestellen des ÖV attraktiv ausgestalten (z.B. Zu- gang und Signalisation zur Querung der Kantonsstrasse via Unter- führung beim Turniglabach optimieren, evtl. kurze Treppe westlich der Unterführung als besserer Zugang zur ÖV-Haltestelle) - Abstellplätze für Velos vorsehen und attraktiv ausgestalten (Cresta- see, Sportanlage Prau Davon, ÖV-Haltestellen, Alp Mora). - Shuttle-Service zum Crestasee (an Wochenenden / Spitzentagen) - Shuttle-Service in Richtung Alp Mora (an Wochenenden / Spitzenta- gen) Weiter sind Massnahmen zur verträglicheren Abwicklung des Verkehrs zu prüfen. So kann auf den wichtigen Zufahrtsstrassen die Strassen- raumgestaltung überprüft werden, um eine bessere Einhaltung der Ge- schwindigkeitslimiten zu erzielen und die Aufenthaltsqualität im Strassenraum zu verbessern (z.B. an der Via Cava, Trin Mulin). Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 36
6. Nachweise für die Umsetzung und Realisierbarkeit 6.1 Handlungsempfehlungen Basierend auf der Konzeption lassen sich für die Kernthemen resp. Ka- tegorien folgende Handlungsempfehlungen formulieren: Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin) Handlungsempfehlung Zeithorizont Einzubeziehen Parkplatzbewirtschaftung (Gebührenpflicht) einfüh- kurzfristig Kantonspolizei, IG ren und vollziehen Langlauf, Betreiber Crestasee Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h bei kurzfristig Kantonspolizei, kan- der Ortstafel Trin Mulin (vor den Parkplätzen Prau Da- tonale Geschwindig- von P1 und Via Veglia P2) prüfen. Die Parkverbots- keitskommission zone kann ab der Ortstafel signalisiert werden. Ausbau Prau Davon (P1) hoch priorisieren (GEP-Ein- kurzfristig ARE trag vorhanden, Vorprojekt liegt vor, Standort aus- serhalb der Bauzone, BAB erforderlich) Raumplanerische und evtl. waldrechtliche Vorausset- kurz- bis mittelfristig ARE, AWN (Regio- zungen für den Ausbau Punt Suraua (P3) und Via la nalforstingenieur), Banna erarbeiten, Standortgebundenheit mit Hilfe der Grundeigentümer vorliegenden konzeptionellen Überlegungen nach- weisen, evtl. Erwerb Grundeigentum, Vorprojekt erar- beiten, etc. Anpassung Parkraumleitsystem in Trin Mulin (Aus- kurz- bis mittelfristig Kantonspolizei bauten Parkplätze berücksichtigen) Machbarkeitsstudie für ein Parkhaus am Standort mittel- bis langfristig externes Planungs- Prau Davon (P1) erarbeiten büro, ARE, weitere Tabelle 10: Handlungsempfehlungen Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin) Sommersaison (Trin Mulin) Handlungsempfehlung Zeithorizont Einzubeziehen Parkplatzbewirtschaftung (Gebührenpflicht) einfüh- kurzfristig Kantonspolizei, Be- ren und vollziehen treiber Crestasee Raumplanerische und waldrechtliche Voraussetzun- kurzfristig ARE, AWN (Regio- gen für die Legalisierung der bestehenden Parkplätze nalforstingenieur) P4 bis P5 schaffen (soweit noch nicht vorhanden), Ausnahmebewilligungen für nachteilige Nutzungen, Abstützung im GEP Verlängerung der nachteiligen Nutzung für Parkplatz 2024 ARE, AWN (Regio- P5 (befristet bis 31. Dezember 2024). nalforstingenieur) Einführung eines Shuttleservice von den Parkplätzen mittel- bis langfristg Betreiber Crestasee, Prau Davon (P1) und Via Veglia (P2) in Richtung Cre- Verkehrsverein Trin stasee prüfen (Verkehrsreduktion in Trin Mulin, Ent- schärfung Parkierungsproblematik bei den Parkplätzen P4 bis P5). Vgl. Massnahmen in der Kategorie „Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)“, siehe oben Tabelle 11: Handlungsempfehlungen Sommersaison (Trin Mulin) Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht 37
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