Kanton Graubünden Gemeinde Trin Parkierungskonzept Beschlussfassung Planungs- und Mitwirkungsbericht

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Kanton Graubünden Gemeinde Trin Parkierungskonzept Beschlussfassung Planungs- und Mitwirkungsbericht
Kanton Graubünden
Gemeinde Trin

Parkierungskonzept
Beschlussfassung

Planungs- und Mitwirkungsbericht

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Kanton Graubünden Gemeinde Trin Parkierungskonzept Beschlussfassung Planungs- und Mitwirkungsbericht
Impressum

Projekt
Gemeinde Trin, Parkierungskonzept
Projektnummer: 28057 / 29044
Dokument: Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auftraggeber
Gemeinde Trin

Bearbeitungsstand
Stand: Beschlussfassung
Bearbeitungsdatum: 29.05.2019

Bearbeitung
STW AG für Raumplanung, Chur (Martin Reich, Stefan Seglias)

z:\gemeinde\trin\28057_parkierungskonzept\01_rap\02_resultate\03_pmb\20190529_parkierungskonzept_bericht.docx
Kanton Graubünden Gemeinde Trin Parkierungskonzept Beschlussfassung Planungs- und Mitwirkungsbericht
Zusammenfassung

                              Die Gemeinde Trin sieht sich im Themenbereich Verkehr zunehmend
                              mit Herausforderungen bezüglich Parkierung und Verkehrslenkung
                              konfrontiert. Vor allem im Zusammenhang mit touristischen Angeboten
                              treten saisonale Parkierungsprobleme auf.

                              Basierend auf einer Analyse des heutigen Zustandes werden die Ziel-
                              setzungen des Parkierungskonzeptes formuliert und die grundsätzliche
                              Ausrichtung des Parkierungskonzeptes definiert. Die Regelung der Par-
                              kierung kann hauptsächlich über die Zuweisung des Angebots an Be-
                              rechtigte, die Regelung der maximalen Parkierdauer und die Regelung
                              der Gebühren (Gebührenpflicht) erfolgen. In der Gemeinde Trin soll mit
                              einer Gebührenpflicht das Verursacherprinzip umgesetzt werden. Die
                              Beschränkung der maximalen Parkierdauer und die Zuweisung einzel-
                              ner Parkplätze an Berechtigte sollen nur zurückhaltend erfolgen.

                              Basierend auf der grundsätzlichen Ausrichtung wird anschliessend das
                              Parkierungskonzept ausgearbeitet. Die Parkierung ist von 08:00 –
                              22:00 Uhr an allen Wochentagen gebührenpflichtig. In der Regel gilt die
                              Gebührenpflicht ab der „ersten Minute“. Als Obergrenze wird eine ma-
                              ximale Parkgebühr von CHF 7.- pro Tag festgelegt. Für die Parkplätze,
                              bei denen die Freizeit-, Sport- und Tourismuszwecke im Vordergrund
                              stehen und bei denen saisonale Verkehrsspitzen mit den damit verbun-
                              denen Parkierungsproblemen feststellbar sind, wird der „Normalan-
                              satz“ erhoben (CHF 1.- pro Stunde). Bei den Parkplätzen, welche
                              hauptsächlich für Anwohner, Besucher, Nutzer von Dienstleistungsan-
                              geboten, Arbeitnehmer, etc. genutzt werden, kann ein niedrigerer Tarif
                              (CHF -.50 pro Stunde) angesetzt werden. Für das gebührenpflichtige
                              Dauerparkieren tagsüber oder nachts wird eine einfache und transpa-
                              rente Regelung vorgeschlagen. Um das Parkieren ausserhalb der mar-
                              kierten und signalisierten Parkplätze zu unterbinden, werden
                              Parkverbotszonen und Parkverbote signalisiert. Punktuell werden Aus-
                              bauten der Parkplätze vorgeschlagen, um den zu erwartenden Bedarf
                              besser abdecken zu können.

                              Abschliessend werden Nachweise zur Umsetzung und Realisierung er-
                              bracht.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                         3
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Inhaltsverzeichnis

1.       Ausgangslage                                                    6

2.       Analyse des heutigen Zustandes                                  7
2.1      Parkplatzerhebung                                               7
2.2      Gespräche mit Vertretern der Gemeinde und Interessensgruppen    7
2.3      Kernthemen / Kategorien                                         8
2.4      Fazit                                                          10

3.       Zielsetzungen des Parkierungskonzepts                          12

4.       Grundsätzliche Ausrichtung des Parkierungskonzepts             14
4.1      Parkierungsregime                                              14
4.2      Befahren von Alp-, Feld- und Waldstrassen                      16
4.3      Parkraumleitsystem                                             17

5.       Parkierungskonzept                                             19
5.1      Organisation der Parkierung und Parkierungsregime              19
5.2      Dauerparkieren                                                 32
5.3      Signalisation                                                  33
5.3.1    Parkplätze und Parkverbote                                     33
5.3.2    Temporegime                                                    34
5.4      Parkraumleitsystem                                             35
5.5      Vollzug / Kontrolle                                            35
5.6      Etappierung                                                    35
5.7      Weitere Massnahmen                                             36

6.       Nachweise für die Umsetzung und Realisierbarkeit               37
6.1      Handlungsempfehlungen                                          37
6.2      Grobe Kostenschätzung                                          40
6.3      Ergänzung der rechtlichen Regelungen                           42
6.4      Vorschläge zur Ergänzung der Nutzungsplanung                   44
6.5      Erreichung der Zielsetzungen                                   48

7.       Verfahren                                                      49
7.1      Auftragserteilung / Bearbeitungsphase                          49
7.2      Beschluss Gemeindevorstand / Gemeindeversammlung               49
7.3      Genehmigung                                                    49

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht              4
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7.4      Bekanntmachung                                       49
7.5      Prüfung der Stellungnahmen und Bereinigung           49
7.6      Publikation                                          50
7.7      Umsetzung                                            50

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht    5
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1.       Ausgangslage

                              Die Gemeinde Trin sieht sich im Themenbereich Verkehr zunehmend
                              mit Herausforderungen bezüglich Parkierung und Verkehrslenkung
                              konfrontiert. Während in den Fraktionen Trin Dorf, Digg und Mulin die
                              Parkierung der Anwohner und Besucher weitestgehend mit privaten
                              Pflichtparkplätzen abgedeckt werden kann, treten vor allem im Zusam-
                              menhang mit Angeboten in den Bereichen Freizeit, Sport und Touris-
                              mus saisonale Parkierungsprobleme auf. Der Gemeindevorstand hat
                              eine verwaltungsinterne Kommission eingesetzt, mit dem Ziel, ein Par-
                              kierungskonzept über das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen und
                              umzusetzen.

                              Das Konzept beschäftigt sich mit den Parkplätzen der öffentlichen Hand
                              auf dem gesamten Gemeindegebiet, wobei ein Schwerpunkt auf die Par-
                              kierung in Zusammenhang mit den touristischen Angeboten im Som-
                              mer und im Winter gelegt wird. Dabei gilt es, den Spitzendarf an einem
                              Wochenende in der Sommer- oder Wintersaison abzudecken, aber auch
                              ökonomische und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Das Verur-
                              sacherprinzip ist anzuwenden. Private Grundeigentümer können soweit
                              als möglich einbezogen werden.

                              Das Parkierungskonzept kann beispielsweise zeitliche Beschränkun-
                              gen und / oder eine Gebührenpflicht vorsehen. Damit einhergehend ist
                              voraussichtlich das Parkieren ausserhalb markierter Parkplätze zu un-
                              terbinden, um Ausweichbewegungen zu verhindern (Parkverbotszone,
                              Vollzug, evtl. teilweise Abschrankungen). Weitere Massnahmen können,
                              insbesondere im touristischen Bereich, die Verkehrslenkung betreffen.

                              Es liegen keine Daten zum tatsächlichen Verkehrsaufkommen vor und
                              der maximale Parkierungsbedarf ist nicht bekannt. Dem Ausbau der
                              Parkierungsanlagen sind auch aus ökologischer und ökonomischer
                              Sicht Grenzen gesetzt. Der tatsächliche Parkplatzbedarf kann sich mit
                              der Einführung einer Bewirtschaftung verändern. Entsprechend sind
                              etappierbare und flexible Lösungen in Betracht zu ziehen. Auch die Par-
                              kierungslösungen in den umliegenden Gemeinden (v.a. Gemeinde
                              Flims) sollen in die Überlegungen einbezogen werden.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                         6
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2.       Analyse des heutigen Zustandes

2.1    Parkplatzerhebung

                              Anlässlich zweier Begehungen Ende Juni 2018 und Anfang August 2018
                              wurden sämtliche Parkplätze der öffentlichen Hand mittels eines stan-
                              dardisierten Erhebungsbogens erfasst. Ebenso wurden Hinweise auf
                              mögliche Defizite und potenzielle Standorte für zusätzliche Parkie-
                              rungsflächen aufgenommen. Die detaillierten Ergebnisse der Erhebung
                              sind im Anhang 1 ersichtlich (Objektblätter für die einzelnen Parkplatz-
                              standorte).

2.2    Gespräche mit Vertretern der Gemeinde und Interessensgruppen

                              Ergänzt wurde die Analyse durch Gespräche mit Vertretern der Ge-
                              meinde (Gemeindevorstand, Gemeindeschreiber), den Förstern und
                              weiteren Interessensgruppen. Daraus ergaben sich Hinweise auf Defi-
                              zite und Probleme an einzelnen Parkierungsstandorten.

                              Die IG Langlauf ist für den Loipenbetrieb und die Führung des Langlauf-
                              zentrums in der Gemeinde Trin verantwortlich. Gemäss der Einschät-
                              zung der IG Langlauf stammen die Langlaufgäste hauptsächlich aus der
                              Region Churer Rheintal, teilweise auch aus dem Kanton St. Gallen. Auch
                              Feriengäste in Trin und Flims nutzen die Loipen. Die meisten Langläufer
                              sind rund 2 bis max. 3 Stunden vor Ort. Rund 80% der Langläufer bewe-
                              gen sich im ebenen Gelände bei Trin Mulin. Das grösste Besucherauf-
                              kommen kann an schönen Wochenenden mit guten Schnee-
                              verhältnissen festgestellt werden. Während einer guten Saison ist dies
                              ungefähr sechs- bis zehnmal der Fall. Die Nachtloipe (Dienstag-, Mitt-
                              woch- und Donnerstag-Abend) wird sehr gut frequentiert. Die IG Lang-
                              lauf übernimmt ausser bei speziellen Anlässen nicht die Funktion eines
                              Verkehrsdienstes. Eine Intensivierung der Langlaufnutzungen wird nur
                              moderat angestrebt. Der Ausbau einer kurzen Rennloipe ist vorgese-
                              hen. Spezialanlässe und Wettkämpfe werden ca. alle zwei Jahre durch-
                              geführt, wobei jeweils rund 200 Personen erwartet werden. Die IG
                              Langlauf kann eine Parkplatzbewirtschaftung unterstützen, wobei zu
                              prüfen ist, ob die Ausgabe von Parktickets mit der Ausgabe von Loipen-
                              pässen (Tages-, Wochen- und Jahrespässe) kombiniert werden kann.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                          7
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2.3    Kernthemen / Kategorien

                              Aus der Analyse der heutigen Parkierungssituation lassen sich folgende
                              Kernthemen feststellen, resp. folgende Kategorien bilden:

                              Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)

                              Während der Wintersaison belegen Langläufer, Winterwanderer und
                              andere Erholungsuchende vor allem die Parkplätze Prau Davon (P1, ca.
                              50 Parkplätze), Via Veglia (P2, 31 Parkplätze), Punt Suraua (P3, ca. 53
                              Parkplätze) und Porclis (P6, ca. 20 Parkplätze), welche an Spitzentagen,
                              d.h. an Winterwochenenden mit schönem Wetter und guten Schneever-
                              hältnissen, an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Der Parkplatz Via Veglia
                              (P2) wurde gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung ausgebaut.
                              In den Diskussionen im Rahmen der Beschlussfassung wurde gefor-
                              dert, das Verursacherprinzip auch im Bereich Parkierung stärker zu be-
                              rücksichtigen. An Spitzentagen wurde bisher auch das einseitige
                              Längsparkieren entlang der Ortszufahrt zwischen den Parkplätzen Prau
                              Davon (P1) und Via Veglia (P2) bis zur Einmündung in die Kantonsstrasse
                              toleriert (Platz für ca. 12 Autos). Sind auch diese Plätze belegt, kommt
                              es zu Ausweichbewegungen ins Parkverbot oder auf den Parkplatz des
                              Restaurants Parlatsch. Parksuchverkehr wird im Winter nicht in grös-
                              serem Ausmass festgestellt, da immer wieder auch Parkplätze frei wer-
                              den. Hilfreich könnten hierbei Wartebereiche sein. Der Parkplatz
                              Porclis (P6) wird ebenfalls durch Langläufer genutzt. Der Zugang zum
                              Langlaufzentrum sollte aber aus Sicherheitsgründen nicht mit Lang-
                              laufschuhen erfolgen. Es besteht eine Umkleidemöglichkeit / Garde-
                              robe im Langlaufzentrum.

                              Die Parkplätze Prau Davon (P1), Via Veglia (P2), Punt Suraua (P3) und
                              Porclis (P6) werden auch im Sommer vor allem für die Zwecke Freizeit,
                              Sport und Tourismus beansprucht. Der Parkplatz Prau Davon (P1) wird
                              zusätzlich von Nutzern der Sportanlagen Prau Davon belegt. Der Park-
                              platz Porclis (P6) dient neben den Freizeit-, Sport- und Tourismusnut-
                              zungen zusätzlich als Ausgangspunkt zum Festungsmuseum.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                          8
Kanton Graubünden Gemeinde Trin Parkierungskonzept Beschlussfassung Planungs- und Mitwirkungsbericht
Sommersaison (Trin Mulin)

                              Der Holzlagerplatz in der Nähe des Crestasees wird im Sommer als
                              Parkplatz P5 genutzt und weist eine Kapazität von ca. 72 Parkplätzen
                              auf. Dieser Parkplatz ist an Spitzentagen jedoch rasch belegt und es
                              kommt zu Ausweichbewegungen auf weitere Parkplätze (vor allem P4
                              und Punt Suraua, P3) resp. entlang der Zufahrtsstrasse. Die parkierten
                              Fahrzeuge behindern teilweise die Durchfahrt der Rettungsdienste im
                              Einsatz und landwirtschaftlicher Fahrzeuge, weshalb die Gemeinde Trin
                              als Sofortmassnahme an Spitzentagen die Securitas mit der Verkehrs-
                              regelung beauftragen musste. Eine eigentliche Verkehrslenkung fehlt
                              jedoch. Das Parkieren entlang der Zufahrtsstrasse wurde mit Absper-
                              rungen abschnittsweise unterbunden.

                              Im Winter sind die Parkplätze beim Crestasee nicht zugänglich resp.
                              werden teilweise als Holzlagerplätze genutzt.

                              Siedlungsgebiet (Trin Mulin, Digg und Dorf)

                              Im Ortsteil Mulin stehen rund zehn öffentliche Parkplätze für Anwohner
                              und Besucher zur Verfügung (Dorfplatz). Der weitere Parkierungsbedarf
                              der Anwohner kann mit Pflichtparkplätzen auf privatem Grund abge-
                              deckt werden. Am westlichen Rand des Siedlungsgebiets im Gebiet
                              Ruegna besteht Potenzial zur Schaffung zusätzlicher Parkplätze. Der
                              Parkierungsbedarf der Anwohner und Besucher des Ortsteils Mulin
                              überlagert sich mit dem Parkierungsbedarf der Freizeit-, Sport- und
                              Tourismusnutzungen im Sommer (Crestasee) und im Winter (Langlauf,
                              Winterwanderer).

                              Gemäss den Angaben der Gemeindevertreter besteht im Ortsteil Digg
                              ein leichter Mangel an Parkplätzen für Anwohner, Besucher und Erho-
                              lungsuchende, da nicht der gesamte Parkierungsbedarf der Anwohner
                              mit Pflichtparkplätzen abgedeckt werden kann. Insgesamt stehen rund
                              23 öffentliche Parkplätze zur Verfügung, welche sich am westlichen
                              Rand des Ortsteils Digg befinden.

                              Der Parkierungsbedarf der Anwohner im Ortsteil Trin Dorf wird gröss-
                              tenteils mit privaten Pflichtparkplätzen abgedeckt. Im Wohngebiet ste-
                              hen lediglich wenige öffentliche Parkplätze für Anwohner und Besucher

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                        9
Kanton Graubünden Gemeinde Trin Parkierungskonzept Beschlussfassung Planungs- und Mitwirkungsbericht
zur Verfügung (Sursch, Quadris). Die Parkplätze im Gebiet Quadris wer-
                              den teilweise durch Arbeitnehmer der umliegenden Betriebe (Bauge-
                              schäfte,     Fleischtrocknerei)   beansprucht.   Beim   Dorfplatz   sind
                              verschiedene Dienstleistungen angesiedelt (Gemeindeverwaltung, Volg,
                              Coiffeur, etc.). Die Parkplätze in der Tiefgarage Visut sind die einzigen
                              öffentlichen Parkplätze, welche mit einer Gebührenpflicht belegt sind.
                              Ausserhalb der Schulzeiten können auch die Parkplätze beim Schul-
                              haus und auf dem Schulhausplatz genutzt werden. Diese werden auch
                              bei Anlässen am Abend, am Wochenende oder bei Beerdigungen ge-
                              nutzt.

                              Zufahrtsstrassen und -wege mit Fahrbewilligung (Alpweg)

                              Die Strasse Trin – Alp Mora (Alpweg, Zugang zu den Gletschermühlen)
                              darf nur mit einer Fahrbewilligung der Gemeinde genutzt werden. Wäh-
                              rend die Strasse in den unteren Abschnitten derzeit ausgebaut wird,
                              weist sie in den oberen Abschnitten einen geringen Ausbaustandard und
                              einen schmalen Strassenquerschnitt auf. Es ist deshalb vorgesehen,
                              den obersten Abschnitt für den motorisierten Individualverkehr zu sper-
                              ren und teilweise eine Einbahnstrassenregelung einzuführen. In diesem
                              Zusammenhang ist die Parkierung neu zu regeln. Die touristische Nut-
                              zung des Gebiets und der Zugang zu den Gletschermühlen sollen wei-
                              terhin attraktiv bleiben.

                              Die Zufahrtswege zu den Gebieten Ransun (Feuerstelle), Pintrun (Fi-
                              scherei im Stausee) und Schützenhaus dürfen ebenfalls nur mit einer
                              Fahrbewilligung der Gemeinde befahren werden. Die Parkierung an
                              diesen Standorten ist in Zusammenhang mit der Praxis zur Erteilung
                              der Fahrbewilligungen zu prüfen.

2.4    Fazit

                              Die heutige Parkierungssituation in Trin weist Verbesserungsbedarf
                              auf. Insgesamt werden derzeit rund 474 öffentliche Parkplätze angebo-
                              ten. Einerseits besteht an verschiedenen Orten v.a. im Zusammenhang
                              mit Freizeit-, Sport- und Tourismusnutzungen ein Mangel an Parkie-
                              rungsmöglichkeiten, andererseits fehlt eine verursachergerechte Be-
                              wirtschaftung der Parkplätze. Auf allen Parkplätzen kann zeitlich
                              unbegrenzt parkiert werden (Ausnahme Schulhaus). Lediglich in der

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                          10
Tiefgarage Visut beim Gemeindehaus ist das Parkieren gebührenpflich-
                              tig. Die fehlende Bewirtschaftung der Parkplätze hat teilweise zur
                              Folge, dass öffentliche Parkplätze entgegen der eigentlichen Zweckbe-
                              stimmung genutzt werden. Das grösste Problem stellen jedoch die sai-
                              sonalen Verkehrsspitzen (vor allem am Wochenende) und der damit
                              einhergehende Mangel an Parkplätzen dar. Dieser Mangel führt zu
                              Parksuchverkehr und (unerlaubtem) Parkieren entlang von Zufahrts-
                              strassen und -wegen.

                              Punktuell bestehen bereits heute für die Parkierung relevante Signali-
                              sationen (z.B. Parkierungsverbot Via Spinatsch – Via Tignuppa, Via Visut,
                              etc.). Eine einheitliche Signalisation und Markierung der Parkplätze
                              fehlt jedoch.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                          11
3.       Zielsetzungen des Parkierungskonzepts

                              Für das Parkierungskonzept wird folgendes Oberziel formuliert:

                              Mit dem Parkierungskonzept der Gemeinde Trin soll eine Parkierungs-
                              ordnung geschaffen werden, die während den meisten Zeiten die meis-
                              ten Parkierungsbedürfnisse der Einheimischen und der Gäste erfüllt.
                              Die negativen Auswirkungen der Parkierung auf den Siedlungs- und
                              Landschaftsraum sollen minimiert werden.

                              Ein Ausbau des Parkierungsangebots auf den Maximalbedarf, damit je-
                              derzeit an jedem Ort sämtliche Parkierungsbedürfnisse abgedeckt wer-
                              den können, ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen nicht
                              sinnvoll. Auch sind limitierende Faktoren wie beispielsweise ange-
                              strebte oder tatsächliche maximale Kapazitäten der Erholungsnutzun-
                              gen, begrenzte Platzverhältnisse, Kapazitäten der Zufahrtsstrassen und
                              –wege oder begrenzte finanzielle Mittel zu berücksichtigen.

                              Aufbauend auf dem Oberziel lassen sich folgende Teilziele formulieren:

                              1. An einem durchschnittlichen Tag in der Sommer- oder Wintersaison
                                  herrscht an den Zielorten der Fahrten kein oder kaum Parkplatz-
                                  mangel. Die öffentlichen Parkplätze bei den Ausgangsorten für Frei-
                                  zeitaktivitäten und Sport dienen in erster Linie den Benutzern und
                                  Besuchern dieser Aktivitäten.

                              2. Die Durchfahrt des fliessenden Verkehrs, der Rettungsdienste im
                                  Einsatz und des landwirtschaftlichen Verkehrs wird nicht behindert.

                              3. Der Parksuchverkehr während den Spitzenzeiten wird reduziert.

                              4. Die öffentlichen Parkplätze im Siedlungsgebiet dienen in erster Li-
                                  nie Anwohnern, Besuchern und Nutzern von Dienstleistungsange-
                                  boten.

                              5. Die öffentlichen Parkplätze im Dorfzentrum (Trin Dorf) dienen in
                                  erster Linie dem Kurzparkieren (Einkauf, Dienstleistungen, etc.).

                              6. Die touristische Nutzung des Gebiets Alp Mora und die Zugänge zu
                                  den Gletschermühlen sollen weiterhin attraktiv bleiben. Die Park-
                                  plätze werden bedarfsgerecht konzentriert angeboten.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                           12
7. Die Nutzung des Autos für kurze Fahrten wird reduziert.

                              8. Das Verursacherprinzip wird umgesetzt und das Prinzip der Kosten-
                                  wahrheit im Verkehr stärker berücksichtigt.

                              9. Das Falschparkieren ausserhalb der signalisierten / markierten
                                  Parkfelder wird geahndet und nötigenfalls baulich verunmöglicht.

                              10. Das Parkierungsverbot ausserhalb der signalisierten / markierten
                                  Parkfelder wird signalsparend umgesetzt.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                      13
4.       Grundsätzliche Ausrichtung des Parkierungskonzepts

                              Basierend auf der Analyse des heutigen Zustandes und der Zielsetzun-
                              gen diskutierte die Kommission die grundsätzliche Ausrichtung des
                              Parkierungskonzeptes. Dazu wurden verschiedene Varianten zu den
                              Themen „Parkierungsregime“, „Befahren von Alp-, Feld- und Wald-
                              strassen“ und „Parkraumleitsystem“ diskutiert.

4.1    Parkierungsregime

                              Die Regelung der Parkierung kann hauptsächlich über die Zuweisung
                              des Angebots an Berechtigte, die Regelung der maximalen Parkier-
                              dauer und die Regelung der Gebühren erfolgen (vgl. Anhang 3). Der Zu-
                              weisung an Berechtigte (z.B. nur Lehrpersonen) sind rechtliche
                              Grenzen gesetzt. So besteht der Handlungsspielraum der Gemeinde vor
                              allem in der monetären und / oder zeitlichen Bewirtschaftung der Park-
                              plätze. Dabei wurden folgende Varianten diskutiert:

                              -   Variante 1: Die Parkplatzbewirtschaftung beschränkt sich im We-
                                  sentlichen auf die Festlegung der maximalen Parkierdauer. Es gilt
                                  nur eine zeitliche Beschränkung, aber keine Gebührenpflicht.

                              -   Variante 2: Die maximale Parkierdauer wird auf allen Parkplätzen
                                  beschränkt. In den Siedlungsgebieten und / oder bei den touristi-
                                  schen Angeboten werden Gebühren erhoben.

                              -   Variante 3: Auf allen öffentlichen Parkplätzen wird die maximale
                                  Parkierdauer beschränkt. Es werden Parkgebühren erhoben (aus-
                                  genommen Alp-, Feld- und Waldstrassen mit Fahrbewilligung).

                              -   Variante 4: Die maximale Parkierdauer wird nicht begrenzt (resp.
                                  nur bei Dienstleistungsnutzungen). Es werden Parkgebühren erho-
                                  ben (ausgenommen Alp-, Feld- und Waldstrassen mit Fahrbewilli-
                                  gung).

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                       14
Abbildung 1: Übersicht über die diskutierten Varianten zum Parkierungsregime (max. Parkierdauer
                              und Gebührenregelung)

                              Die Kommission sprach sich dafür aus, eine Gebührenpflicht anzustre-
                              ben (Variante 3 oder 4) und das Verursacherprinzip umzusetzen. Auch
                              die Nachbargemeinde Flims erhebt Parkgebühren. Eine zeitliche Be-
                              schränkung wurde in der Kommission kontroverser diskutiert. Einer-
                              seits soll das Dauerparkieren (Anwohner, Besucher, etc.) einheitlich
                              geregelt werden, andererseits sollen die Regelungen v.a. bei den tou-
                              ristischen Angeboten nicht zu restriktiv sein. Bei den Parkplätzen, wel-
                              che am Morgen für bestimmte Nutzergruppen zur Verfügung stehen
                              müssen, soll im Winter ein Nachtparkverbot (z.B. 00:00 bis 08:00 Uhr)
                              gelten, damit eine effiziente Schneeräumung möglich ist.

                              Die Parkgebühren sollen mit (zentralen) Parkuhren erhoben werden.
                              Eine Kombination mit einer digitalen Bezahlmöglichkeit (App) ist anzu-
                              streben. So kann ermöglicht werden, dass auch erst beim Abschluss
                              des Parkiervorgangs die (exakte) Parkgebühr entrichtet werden kann.

                              Die Kommission formulierte zudem folgende Hinweise:

                              -   Maximale Parkgebühr pro Tag prüfen (Obergrenze ca. CHF 7.-)

                              -   Kombination der Parkgebühren mit der Ausgabe von Loipenpäs-
                                  sen / Eintritt Crestasee prüfen; Möglichkeit für Saisontickets prüfen

                              -   Über Preisgestaltung Fahrgemeinschaften fördern (Parkgebühr pro
                                  Fahrzeug lediglich einmal zu entrichten).

                              Um das Parkieren ausserhalb der markierten und signalisierten Park-
                              plätze zu unterbinden und dadurch mit Einführung des neuen Parkie-
                              rungsregimes Ausweichbewegungen zu verhindern, sollen Parkverbote
                              signalisiert werden. Diese können innerorts signalsparend mittels
                              Parkverbotszonen umgesetzt werden. Weiter können (mobile) Ab-
                              schrankungen eingesetzt werden.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                               15
Da nur noch auf markierten und signalisierten Parkplätzen parkiert
                              werden darf, ist das Angebot an Parkplätzen nach Möglichkeit auf die
                              Nachfrage abzustimmen. Dies kann durch Ausbauten oder die Markie-
                              rung zusätzlicher Parkplätze erfolgen. Da der tatsächliche Bedarf an
                              Parkplätzen aber erst nach Einführung der Parkplatzbewirtschaftung
                              abschätzbar wird, ist ein etappiertes Vorgehen erforderlich. Dabei ist zu
                              beachten, dass der Bedarf an Parkplätzen unter anderem auch durch
                              die maximalen, resp. die angestrebten Kapazitäten der touristischen
                              Nutzungen limitiert wird.

4.2    Befahren von Alp-, Feld- und Waldstrassen

                              Das Befahren der Alp-, Feld- und Waldstrassen soll grundsätzlich rest-
                              riktiv gehandhabt werden und die Zufahrt zu den Standorten Ransun,
                              Pintrun und Schützenhaus nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die Be-
                              willigungen werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Entspre-
                              chend sind diese Parkplätze nicht als offizielle Parkplätze auszuweisen.

                              Auch für den Alpweg Trin – Alp Mora gilt ein Fahrverbot mit Ausnahme-
                              bewilligung. Tagesbewilligungen können am Beginn des Alpweges ge-
                              löst werden. Diese Art der Bewilligungserteilung wird in verschiedenen
                              Gemeinden im Kanton Graubünden gleich gehandhabt, obwohl sich die
                              Frage stellt, ob diese Praxis mit dem übergeordneten Recht konform ist
                              (vgl. Anhang 4).

                              Die Kommission diskutierte folgende Varianten:

                              -   Variante 1: Das Befahren der Alp-, Feld- und Waldstrassen und da-
                                  mit auch des Alpweges Trin – Alp Mora bleibt nur mit Bewilligung
                                  gestattet. Das Parkieren ist nur auf den bezeichneten Parkplätzen
                                  gestattet, es werden aber keine Parkgebühren erhoben.

                              -   Variante 2: Das Befahren des Alpweges Trin - Alp Mora wird gene-
                                  rell zugelassen. Es werden Parkgebühren erhoben (vgl. beispiels-
                                  weise St. Antönien).

                              Würde Variante 2 weiterverfolgt, wäre eine Intensivierung der Nutzung
                              des Alpweges wahrscheinlich. Weiter müssten entweder an allen Park-
                              platzstandorten Parkuhren errichtet werden oder die Parkgebühr

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                          16
müsste am Ausgangspunkt des Alpweges entrichtet werden (vgl. Fahr-
                              bewilligung, Variante 1). Zudem könnte diese Lösung dazu führen, dass
                              die Gemeinde künftig Ausbau und Unterhalt des Alpweges selbst finan-
                              zieren müsste. Aus diesen Gründen wurde entschieden, Variante 1 wei-
                              terzuverfolgen. Es wird keine Intensivierung der Nutzung des Alpweges
                              angestrebt, es soll lediglich die Parkierung an ausgewiesenen Standor-
                              ten konzentriert werden. Mit Variante 1 wird zwar die Signalisation der
                              Parkplätze entlang des Alpweges erforderlich, jedoch müssen keine
                              Parkuhren errichtet werden.

                              Das Einbahnsystem im oberen Bereich des Alpweges wird durch die
                              Kommission unterstützt.

                              Eine Kontingentierung der Anzahl Fahrten pro Tag wurde ebenfalls dis-
                              kutiert. Eine solche Einschränkung wäre aber wohl nur möglich, wenn
                              eine Zugangsbeschränkung zum Alpgebiet resp. zu den Gletschermüh-
                              len aus sachlichen Gründen zu rechtfertigen wäre (z.B. aufgrund einer
                              deutlich zu hohen Besucheranzahl mit entsprechenden Übernutzun-
                              gen). Grundsätzlich gilt Art. 699 ZGB, wonach das Betreten von Wald
                              und Weide in ortsüblichem Umfang jedermann gestattet ist.

4.3    Parkraumleitsystem

                              An Spitzentagen kann ein Parkraumleitsystem dazu beitragen, dass die
                              Parkplätze optimal genutzt werden können. Es sind verschiedene Vari-
                              anten denkbar:

                              -   Variante 1: Information durch Securitas an Spitzentagen

                              -   Variante 2: Statisches Leitsystem, evtl. ausbauen

                              -   Variante 3: Dynamisches Leitsystem

                              Ein dynamisches Leitsystem zeigt den Belegungsgrad oder die Anzahl
                              freier Parkplätze an. So kann die Belegung der Parkplätze optimiert und
                              der Parksuchverkehr verringert werden. Die Erfassung des Belegungs-
                              grades der oftmals unbefestigten Parkplätze im Freien ist jedoch auf-
                              wändig. Als Ergänzung zum bestehenden, statischen Leitsystem (P1 –
                              P6; vgl. Abbildung 2) soll eine einfache Lösung mit (manueller) Anzeige

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                        17
geprüft werden (Variante 2). Weiter soll bei einzelnen Parkplatzstand-
                              orten die Schaffung von Warteräumen geprüft werden, um den Park-
                              suchverkehr zu minimieren.

                              Abbildung 2: Bestehendes, statisches Parkleitsystem (Ortseingang Trin Muin)

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                 18
5.       Parkierungskonzept

                              Das Parkierungskonzept beinhaltet Angaben zur Organisation der Par-
                              kierung und zum Parkierungsregime, Hinweise auf zusätzlich zu schaf-
                              fende Parkplätze, Vorschläge zur Regelung des Dauerparkierens,
                              Angaben betreffend Signalisation und Parkraumleitsystem, Ausführun-
                              gen zum Vollzug und zur Etappierung sowie weitere Massnahmen. Das
                              Parkierungskonzept baut auf den in Kapitel 4 formulierten Grundsätzen
                              auf.

5.1    Organisation der Parkierung und Parkierungsregime

                              Aufgrund der in Kapitel 4 formulierten Grundsätze und der rechtlichen
                              Grundlagen (vgl. Anhang 3) werden die Parkplätze in der Regel keiner
                              bestimmten Benutzerkategorie zugewiesen. Die maximale Parkier-
                              dauer wird in den meisten Fällen nicht begrenzt, da insbesondere die
                              Freizeit-, Sport- und Tourismusnutzungen nicht übermässig einge-
                              schränkt werden sollen. Die Bewirtschaftung der Parkplätze erfolgt
                              hauptsächlich über die Erhebung von Parkgebühren. Die Parkierung ist
                              von 08:00 – 22:00 Uhr an allen Wochentagen gebührenpflichtig. Dadurch
                              ist gewährleistet, dass auch Besucher von Abendveranstaltungen oder
                              Anwohner und Besucher, welche ihr Auto über Nacht parkieren, einen
                              angemessenen Beitrag an die öffentlichen Parkierungsanlagen entrich-
                              ten. In der Regel gilt die Gebührenpflicht ab der „ersten Minute“. Als
                              Obergrenze wird eine maximale Parkgebühr von CHF 7.- pro Tag fest-
                              gelegt. Für die Parkplätze, bei denen die Freizeit-, Sport- und Touris-
                              muszwecke im Vordergrund stehen und bei denen saisonale
                              Verkehrsspitzen mit den damit verbundenen Parkierungsproblemen
                              feststellbar sind, wird der „Normalansatz“ erhoben (CHF 1.- pro
                              Stunde). Bei den Parkplätzen, welche hauptsächlich durch Anwohner,
                              Besucher, Nutzer von Dienstleistungsangeboten, Arbeitnehmer, etc.
                              genutzt werden, kann ein niedrigerer Tarif (CHF -.50 pro Stunde) ange-
                              setzt werden.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                        19
Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)

                              Abbildung 3: Die Kategorie "Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)" umfasst die Parkplätze Prau
                              Davon (P1, Nr. 1), Via Veglia (P2, Nr. 2), Via la Banna (geplant, Nr. 3), Punt Suraua (P3, Nr. 4) und
                              Porclis (P6, Nr. 8). Sie sind gelb dargestellt.

                              Die Kategorie umfasst Parkplätze, welche in erster Linie für Freizeit-,
                              Sport- und Tourismuszwecke genutzt werden (Tagesgäste). Es sind dies
                              namentlich die Parkplätze Prau Davon (P1), Via Veglia (P2), Via la Banna
                              (geplant), Punt Suraua (P3) und Porclis (P6). Diese Parkplätze werden
                              im Winter hauptsächlich durch Langläufer und Winterwanderer und im
                              Sommer durch Spaziergänger und anderen Erholungsuchende genutzt.
                              Während Langläufer einen Parkplatz meist zwischen zwei und vier
                              Stunden belegen, kann die Parkierdauer bei Winterwanderern, Spazier-
                              gängern und anderen Erholungsuchenden auch mehr als vier Stunden
                              betragen. Der Parkplatz Prau Davon (P1) wird zusätzlich von Nutzern
                              der Sportanlagen beansprucht. Der Parkplatz Via Veglia (P2) wird teil-
                              weise in der Nacht durch Anwohner belegt. Der Parkplatz Porclis (P6)
                              dient neben den Freizeit- und Erholungsnutzungen zusätzlich als Aus-
                              gangspunkt zum Festungsmuseum.

                              Insgesamt werden für Freizeit-, Sport- und Tourismuszwecke rund 154
                              Parkplätze bereitgestellt. Ein Ausbau des Parkplatzes Prau Davon (P1)
                              mit der Schaffung von ca. 12 zusätzlichen Parkplätzen ist vorgesehen
                              (Stand Vorprojekt). Ausbauten an den Standorten Prau Davon (P1), Via
                              Veglia (P2) und Porclis (P6) weisen den Vorteil auf, dass die Zufahrt
                              durch das Siedlungsgebiet von Trin Mulin vermieden werden kann. Die

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                                     20
Erweiterungsmöglichkeiten für Flächenparkierungen sind an den ge-
                              nannten Standorten aber begrenzt. Deshalb ist auch die Erweiterung
                              des Parkplatzes Punt Suraua (P3) und die Errichtung eines zusätzlichen
                              Parkplatzes am Standort Via la Banna weiterzuverfolgen. Langfristig
                              könnte die Errichtung eines Parkhauses am Standort Prau Davon (P1)
                              geprüft werden, vgl. auch nachfolgende Ausführungen zur Kategorie
                              „Sommersaison (Trin Mulin)“.

                              Für die Parkplätze der Kategorie „Sommer- und Wintersaison (Trin Mu-
                              lin)“ wird während der gebührenpflichtigen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr
                              der normale Gebührenansatz (CHF 1.- pro Stunde) erhoben. Die maxi-
                              male Parkgebühr pro Tag beträgt CHF 7.-.
                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              keine
                               Gebührenpflicht                CHF 1.- pro Stunde, max. CHF 7.- pro Tag, 08:00 – 22:00 Uhr
                               Weiteres                       Nachtparkverbot von 00:00 – 08:00 Uhr (Winter)
                                                              Kombination mit Loipenpässen (Saisonkarten)
                                                              Kombination mit Saisoneintritt Crestasee prüfen

                              Tabelle 1: Parkierungsregime Parkplätze Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)

                              Langläufer sollen in Kombination mit dem Langlaufpass auch die Park-
                              gebühr für die ganze Saison entrichten können. Dafür wird eine Gebühr
                              von CHF 40.- / Saison erhoben, wobei diese Saisonkarten nur zum Par-
                              kieren auf den Parkplätzen der Kategorie „Sommer- und Wintersaison
                              (Trin Mulin)“ berechtigt. Es sind dies die Parkplätze Prau Davon (P1), Via
                              Veglia (P2), Via la Banna (geplant), Punt Suraua (P3) und Porclis (P6).

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                                 21
Sommersaison (Trin Mulin)

                              Abbildung 4: Die Kategorie "Sommersaison (Trin Mulin)" umfasst die Parkplätze P4 bis P5 (Zu-
                              fahrtsstrasse zum Crestasee, Nrn. 5, 6 und 7). Sie sind rot dargestellt. Zusätzlich können die gelb
                              gekennzeichneten Parkplätze der Kategorie „Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)“ genutzt
                              werden.

                              Die Kategorie umfasst Parkplätze, welche in erster Linie für Freizeit-,
                              Sport- und Tourismuszwecke im Sommer genutzt werden (Tagesgäste).
                              Die Parkplätze sind im Winter nicht zugänglich. Es sind dies namentlich
                              die Parkplätze entlang der Zufahrtsstrasse zum Crestasee (P4 und P5).
                              Die Parkplätze Prau Davon (P1), Via Veglia (P2), Via la Banna (geplant),
                              Punt Suraua (P3) und Porclis (P6) können ebenfalls genutzt werden, be-
                              finden sich jedoch in deutlicher Entfernung zum Crestasee. Vor allem
                              Besucher des Crestasees nutzen die Parkplätze teilweise länger als vier
                              Stunden, teilweise sogar den ganzen Tag.

                              Insgesamt werden für Freizeit-, Sport- und Tourismuszwecke im Som-
                              mer auf den Parkplätzen der Kategorie „Sommersaison (Trin Mulin)“
                              rund 117 Parkplätze bereitgestellt (in Ergänzung zu den rund 154 ganz-
                              jährig zur Verfügung stehenden Parkplätze, total 271 Parkplätze, vgl.
                              oben). Die Ermittlung der genauen Anzahl Parkplätze ist relativ schwie-
                              rig, da die Parkplätze nur teilweise befestigt sind und bislang auch ent-
                              lang der Zufahrtsstrasse und im Wald Autos abgestellt werden. Entlang
                              der Zufahrtsstrasse zum Crestasee (P4 und P5) ist eine Konzentration
                              der Parkierung an einzelnen Parkplätzen anzustreben und die „wilde
                              Parkierung“ im Wald entlang der Zufahrtsstrasse soll künftig verhindert

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                                   22
werden. Nur so kann die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, landwirtschaft-
                              liche Fahrzeuge, etc. sichergestellt werden. Dazu sollen auch mobile
                              Abschrankungen eingesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich
                              durch die „Legalisierung“ der Parkierung die Anzahl Abstellplätze ent-
                              lang der Zufahrtsstrasse zum Crestasee reduziert. Auch aus diesem
                              Grund ist die Erweiterung des Parkplatzes Punt Suraua (P3) und die Er-
                              richtung eines zusätzlichen Parkplatzes am Standort Via la Banna wei-
                              terzuverfolgen. Die bereits oben erwähnte langfristige Möglichkeit der
                              Errichtung eines Parkhauses am Standort Prau Davon (P1) würde in
                              Kombination mit einem Shuttle-Angebot zum Crestasee auch im Som-
                              mer nutzbar.

                              Für die Parkplätze der Kategorie „Sommersaison (Trin Mulin)“ wird
                              während der gebührenpflichtigen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der nor-
                              male Gebührenansatz (CHF 1.- pro Stunde) erhoben. Die maximale
                              Parkgebühr pro Tag beträgt CHF 7.-.
                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              keine
                               Gebührenpflicht                CHF 1.- pro Stunde, max. CHF 7.- pro Tag, 08:00 – 22:00 Uhr
                               Weiteres                       Kombination mit Saisoneintritt Crestasee prüfen

                              Tabelle 2: Parkierungsregime Parkplätze Sommersaison (Trin Mulin)

                              Die Möglichkeit, dass Besucher des Crestasees zusammen mit dem
                              Saisoneintritt auch die Parkgebühr entrichten können, kann bei Bedarf
                              in Absprache mit den Betreibern vertieft geprüft werden.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                                 23
Siedlungsgebiet (Trin Mulin)

                              Abbildung 5: Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Mulin sind blau gekennzeichnet (Nrn. 9,
                              10 und 11).

                              Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Mulin werden durch Anwoh-
                              ner, Besucher, Nutzer von Dienstleistungsangeboten oder Arbeitneh-
                              mer vielfältig genutzt. Bedingt durch die unterschiedlichen Nutzungen
                              variiert die hauptsächliche Parkierdauer stark (kurzzeitig bis ganztägig).

                              Der Parkplatz beim Dorfplatz (Nr. 9) in Trin Mulin soll in erster Linie für
                              Anwohner und Besucher zur Verfügung stehen. Aufgrund seiner Lage
                              ist der Parkplatz jedoch auch für Freizeit-, Sport- und Tourismusnut-
                              zungen von Interesse. Damit der Parkplatz nicht übermässig durch
                              diese Nutzungen belegt wird und in erster Linie den Anwohnern und
                              Besuchern zur Verfügung steht, wird die max. Parkierdauer auf 4 Stun-
                              den begrenzt. Im Fall des künftigen Parkplatzes beim möglichen neuen
                              Volg-Standort in Trin Mulin (Nr. 10) steht das kurzzeitige Parkieren im
                              Vordergrund. Deshalb darf die ersten 30 Minuten gratis parkiert wer-
                              den. Bei Bedarf können zusätzliche Parkplätze für Anwohner und Be-
                              sucher am westlichen Dorfrand von Trin Mulin geschaffen werden
                              (Nr. 11 Ruegna). Auch hier besteht die Herausforderung, dass die Park-
                              plätze von Erholungsuchenden genutzt werden könnten. Entsprechend
                              ist an diesem Standort ebenfalls die Begrenzung der maximalen Par-
                              kierdauer zu prüfen. Heute werden in Trin Mulin zehn Parkplätze ange-
                              boten (Parkplatz Nr. 9, Dorfplatz). Künftig können bis zu 39 Parkplätze

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                               24
angeboten werden (zusätzliche fünf Parkplätze beim geplanten Stand-
                              ort Volg Trin Mulin und bis zu 24 zusätzliche Parkplätze in Ruegna).

                              Für die Parkplätze im Siedlungsgebiet Trin Mulin wird während der ge-
                              bührenpflichtigen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der reduzierte Gebühren-
                              ansatz (CHF -.50 pro Stunde) erhoben (Ausnahme: Parkplatz Nr. 10 Volg
                              Trin Mulin, CHF 1.- pro Stunde, erste 30 Minuten gratis).
                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              max. 4 Stunden (Nr. 11 evtl.)
                               Gebührenpflicht                CHF -.50 pro Stunde, 08:00 – 22:00 Uhr
                               Weiteres

                              Tabelle 3: Parkierungsregime Parkplätze Nr. 9 Dorfplatz Trin Mulin und Nr. 11 Ruegna (geplant)

                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              max. 4 Stunden
                               Gebührenpflicht                CHF 1.- pro Stunde, 07:30 – 22:00 Uhr
                               Weiteres                       erste 30 Minuten gratis

                              Tabelle 4: Parkierungsregime Parkplatz Nr. 10 Volg Trin Mulin (geplant)

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                                25
Siedlungsgebiet (Trin Digg)

                              Abbildung 6: Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Digg sind blau gekennzeichnet (Nrn. 12,
                              13 und 14).

                              Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Digg werden durch Anwoh-
                              ner, Besucher oder Erholungsuchende vielfältig genutzt. Bedingt durch
                              die unterschiedlichen Nutzungen variiert die hauptsächliche Parkier-
                              dauer stark (kurzzeitig bis ganztägig).

                              Heute stehen in Trin Digg gesamthaft rund 23 Parkplätze zur Verfügung.
                              Die Schaffung zusätzlicher Parkplätze ist aufgrund der Platzverhält-
                              nisse nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Durch die konsequente Be-
                              wirtschaftung der Parkplätze soll die Zweckbestimmung der Parkplätze
                              besser durchgesetzt werden und das Dauerparkieren und Abstellen von
                              Fahrzeugen (Anhänger, etc.) unterbunden, resp. geregelt werden. Für
                              alle öffentlichen Parkplätze in Trin Digg (Nr. 12 – Nr. 14) ist dasselbe
                              Parkierungsregime vorgesehen. Es wird während der gebührenpflichti-
                              gen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der reduzierte Gebührenansatz
                              (CHF -.50 pro Stunde) erhoben.
                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              keine
                               Gebührenpflicht                CHF -.50 pro Stunde, 08:00 – 22:00 Uhr
                               Weiteres

                              Tabelle 5: Parkierungsregime Parkplätze Nr. 12 - Nr. 14 (Trin Digg)

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                               26
Siedlungsgebiet (Trin Dorf)

                              Abbildung 7: Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Dorf sind blau gekennzeichnet (Nrn. 15,
                              17, 19, 20 und 21).

                              Die Parkplätze im Siedlungsgebiet von Trin Dorf werden durch Anwoh-
                              ner, Besucher, Nutzer von Dienstleistungsangeboten oder Arbeitneh-
                              mer vielfältig genutzt. Bedingt durch die unterschiedlichen Nutzungen
                              variiert die hauptsächliche Parkierdauer stark (kurzzeitig bis ganztägig).
                              Die Parkplätze im Dorfzentrum (Gemeindeverwaltung, Geschäfte, etc.)
                              sollen vor allem auch für Kurzparkierer verfügbar sein. Insbesondere
                              der Parkplatz beim Standort des Volgs in Trin Dorf (Nr. 15) stellt ein
                              Kurzzeitparkplatz dar. Deshalb darf die ersten 30 Minuten gratis par-
                              kiert werden. Die Parkplätze im Parkhaus Visut stehen für verschiedene
                              Nutzungen zur Verfügung. Um den Besuch der umliegenden Geschäfte
                              und Unternehmen zu fördern, kann die ersten 30 Minuten gratis parkiert
                              werden. Die übrigen Parkplätze in Trin (Nr. 19 Sursch, Nr. 20 Quadris
                              Postautohaltestelle und Nr. 21 Quadris / Canaschal) werden einheitlich
                              bewirtschaftet. Für Arbeitnehmer können künftig vor allem am Park-
                              platzstandort Nr. 21, welcher ausgebaut werden soll, Parkkarten / Vig-
                              netten für das Dauerparkieren abgegeben werden.

                              Insgesamt umfasst die Kategorie „Siedlungsgebiet Trin Dorf“ heute
                              rund 48 Parkplätze (davon 28 Parkplätze beim Dorfplatz und rund 20
                              Parkplätze an den Standorten Sursch, Quadris Postautohaltestelle und
                              Quadris / Canaschal). Für den Ausbau des Standorts Quadris / Cana-
                              schal liegt eine Vorstudie vor, welche eine Erhöhung auf ungefähr 21

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                               27
Parkplätze vorsieht. Mit diesem Ausbau könnte die Anzahl Parkplätze in
                              der Kategorie „Siedlungsgebiet Trin Dorf“ auf rund 64 Parkplätze erhöht
                              werden.

                              Für die Parkplätze im Siedlungsgebiet Trin Dorf wird während der ge-
                              bührenpflichtigen Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr der reduzierte Gebühren-
                              ansatz (CHF -.50 pro Stunde) erhoben (Ausnahme: Parkplatz Nr. 15 Volg
                              Trin, CHF 1.- pro Stunde, erste 30 Minuten gratis).

                              Die oberirdischen Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung (Nr. 16 und
                              Nr. 18) sowie die Parkplätze beim Schulhaus (Nr. 31 und Nr. 32) stellen
                              Spezialfälle dar (vgl. Kategorie „Spezialfälle“). Während die oberirdi-
                              schen Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung für Mitarbeiter der Ge-
                              meindeverwaltung und der umliegenden Geschäfte reserviert sind,
                              stehen die Parkplätze beim Schulhaus während der Schulzeit in erster
                              Linie den Lehrpersonen zur Verfügung.
                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              keine
                               Gebührenpflicht                CHF 1.- pro Stunde, max. CHF 7.- pro Tag, 06:00 – 22:00 Uhr
                               Weiteres                       erste 30 Minuten gratis
                                                              Nachtparkverbot (Winter, 00:00 – 06:00 Uhr)

                              Tabelle 6: Parkierungsregime Parkplatz Nr. 15 Volg Trin Dorf

                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              keine
                               Gebührenpflicht                CHF -.50 pro Stunde, 08:00 – 22:00 Uhr
                               Weiteres                       erste 30 Minuten gratis

                              Tabelle 7: Parkierungsregime Parkplatz Nr. 17 (Parkhaus Visut)

                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              keine
                               Gebührenpflicht                CHF -.50 pro Stunde, 08:00 – 22:00 Uhr
                               Weiteres

                              Tabelle 8: Parkierungsregime Parkplätze Nr. 19 - Nr. 21 (Trin Dorf)

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                                 28
Zufahrtsstrassen und –wege mit Fahrbewilligung (Alpweg)

                              Abbildung 8: Die Parkplätze entlang des Alpweges sind grün gekennzeichnet (Nr. 22 – 29).

                              Die Parkplätze entlang des Alpweges werden hauptsächlich für Frei-
                              zeit-, Sport- und Tourismuszwecke genutzt. Die hauptsächliche Par-
                              kierdauer beträgt meist mehr als 4 Stunden (bis ganztägig).

                              Es werden bestehende Holzlagerplätze bezeichnet, die auch für die Par-
                              kierung genutzt werden können (nachteilige Nutzung). Diese Parkplätze
                              entlang des Alpweges werden offiziell signalisiert. Es werden keine
                              Parkgebühren erhoben, jedoch ist die Zufahrt nur mit Fahrbewilligung
                              möglich. Aus Sicht der Forstwirtschaft ist die Erstellung einzelner zu-
                              sätzlicher Holzlagerplätze sinnvoll, die anschliessend ebenfalls für die
                              Parkierung nutzbar sind. Im Endzustand sollen rund 91 Parkplätze be-
                              reitgestellt werden (davon rund 42 Parkplätze im oberen Bereich ent-
                              lang des Waldwegs Crest da Cuschas, ohne Parkplätze für die
                              Maiensässe im Gebiet Purcs).
                               Zuweisung an Berechtigte       keine
                               Max. Parkierdauer              keine
                               Gebührenpflicht                nur Fahrbewilligung
                               Weiteres

                              Tabelle 9: Parkierungsregime Parkplätze Alpweg Trin - Alp Mora

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                              29
Die Herausgabe von Fahrbewilligung zu weiteren Ziele wie z.B. Ransun
                              (Feuerstelle), Pintrun (Fischerei im Stausee) oder zum Schützenhaus
                              wird restriktiv gehandhabt. Namentlich die Anlieferung von Material bei
                              Anlässen soll möglich sein, es werden jedoch keine offiziellen Park-
                              plätze ausgewiesen.

                              Spezialfälle

                              Bei folgenden Parkplätzen werden spezifische Regelungen vorgesehen:

                              Purcs Maiensäss (Nr. 30): Der Parkplatz Purcs Maiensäss (Nr. 30) ist
                              für Besitzer der Maiensässe und Anstösser reserviert.

                              Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung (Nr. 16 und Nr. 18): Die ober-
                              irdischen Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung sind für Mitarbeiter
                              der Gemeindeverwaltung und der umliegenden Geschäfte reserviert.
                              Die Mitarbeiter entrichten eine Parkgebühr (Parkkarte / Vignette). Am
                              Standort Nr. 18 kann zudem ein Behindertenparkplatz angeboten wer-
                              den. Im Winter gilt ein Nachtparkverbot.

                              Schulhaus (Nr. 31): Die Parkplätze beim Schulhaus in Trin Dorf entlang
                              der Strasse stehen während der Schulzeit den Lehrpersonen zur Verfü-
                              gung (Montag bis Freitag 07:00 – 18:00 Uhr). Die Lehrpersonen entrich-
                              ten eine Parkgebühr (Parkkarte / Vignette). Ausserhalb der Schulzeiten
                              wird der Parkplatz wie die übrigen Parkplätze im Siedlungsgebiet be-
                              wirtschaftet (CHF -.50 pro Stunde, Montag bis Freitag 18:00 – 22:00 Uhr,
                              Samstag und Sonntag 08:00 – 22:00 Uhr). Anwohnern kann das Parkie-
                              ren ausserhalb der Schulzeiten mit Parkkarte / Vignette ebenfalls er-
                              laubt werden. Im Winter gilt ein Nachtparkverbot.

                              Schulhausplatz (Nr. 32): Es ist grundsätzlich ein Parkverbot signalisiert.
                              Die Parkplätze können aber bei Anlässen (Beerdigungen, Gemeindever-
                              sammlung, etc.) freigegeben werden und sind auch durch Vereinsmit-
                              glieder bei Proben im Schulhaus, etc. nutzbar.

                              Campingplatz (Nr. 33): Der Parkplatz beim Campingplatz wird als „ge-
                              plant“ in das Parkierungskonzept aufgenommen. Im Winter wird an die-
                              sem Standort künftig die Loipe verlaufen. Entsprechend ist die künftige
                              Lage und Bewirtschaftung des Parkplatzes noch zu prüfen.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                           30
Bahnhof (Nr. 34): Der Parkplatz beim Bahnhof Trin befindet sich im Be-
                              sitz der Rhätischen Bahn, die auch für die Bewirtschaftung zuständig
                              ist.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                       31
5.2       Dauerparkieren

                                Auf bezeichneten öffentlichen Parkplätzen kann Berechtigten mittels
                                gebührenpflichtiger Parkkarten / Vignetten das Dauerparkieren tags-
                                über oder nachts erlaubt werden. Den Berechtigten steht kein fest zu-
                                gewiesener Parkplatz zur Verfügung und aus der Bewilligung ist kein
                                Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz ableitbar. Die Parkkarten /
                                Vignetten sollen zurückhaltend ausgeben werden. Es wird vorgeschla-
                                gen, ein einfaches System mit einem einheitlichen Gebührensatz für
                                alle Berechtigten anzuwenden.

                                Berechtigt zum Bezug einer Parkkarte / Vignette sind:

                                      -   Anwohner ohne Parkplatz auf Privatgrund,

                                      -   Arbeitnehmer ohne Parkplatz auf dem Firmengelände,

                                      -   Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, der Schule, der Werk- und
                                          Forstbetriebe und weiterer öffentlicher Betriebe / Werke sowie
                                          Behördenmitglieder, soweit diese für die Ausübung ihrer Arbeit
                                          bzw. Funktion auf ihr privates Auto angewiesen sind,

                                      -   begründete Spezialfälle.

                                Eine Parkkarte / Vignette ist gegen eine Gebühr von CHF 50.- / Monat
                                resp. CHF 600.- / Jahr erhältlich.1 Für Dauermieter von Parkplätzen im
                                Parkhaus Visut in Trin Dorf können abweichende Preise angesetzt wer-
                                den.

1   Hinweis: Gemäss dem Entwurf der rechtlichen Regelungen bestimmt der Gemeindevorstand die Gebühren innerhalb eines be-
stimmten Rahmens, vgl. Kapitel 6.3.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                             32
5.3     Signalisation

5.3.1    Parkplätze und Parkverbote

                              Die Parkplätze werden mittels Signalisationen und Markierungen be-
                              zeichnet. Auf unbefestigten Flächen oder auf Kiesplätzen werden die
                              Parkplätze lediglich signalisiert.

                              Um das Parkieren ausserhalb der markierten und signalisierten Park-
                              plätze zu unterbinden und Ausweichbewegungen zu verhindern, werden
                              Parkverbote signalisiert. Dies erfolgt innerorts signalsparend mittels
                              Parkverbotszonen. Meist kann die Signalisation der Parkverbotszonen
                              in Kombination mit den bereits bestehenden Tempo-30-Zonen erfolgen.
                              Zusätzlich sollen aber insbesondere auch die Via Principala in Trin Dorf
                              und die Ortseinfahrt Trin Mulin (Prau Davon P1 und Via Veglia P2) in die
                              Parkverbotszonen integriert werden. Ausserorts werden streckenbezo-
                              gene Parkverbote signalisiert. Weiter können (mobile) Abschrankungen
                              eingesetzt werden.

                              Auf einzelnen Parkplätzen gilt zudem im Winter (1. Dezember bis 31.
                              März) ein Nachtparkverbot für die Schneeräumung.

                              Abbildung 9: Parkverbotszone Trin Mulin

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                         33
Abbildung 10: Parkverbotszone Trin Dorf und Trin Digg

5.3.2    Temporegime

                              Der Beginn der Ortschaft Trin Mulin ist vor den Parkplätzen Prau Davon
                              (P1) und Via Veglia (P2) mit dem Signal „4.29 Ortsbeginn auf Neben-
                              strassen“ angezeigt. Die Temporeduktion (auf 30 km/h) ist allerdings
                              erst nach den beiden Parkplätzen signalisiert. Eine Klärung des Tem-
                              poregimes, d.h. eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h
                              bei der Ortstafel ist zu prüfen. Die Parkverbotszone kann ab der Ortsta-
                              fel signalisiert werden.

                              Weiter ist zu prüfen, ob das Signal „Höchstgeschwindigkeit 50 generell“
                              (2.30.1) bei der östlichen Ortseinfahrt Trin Dorf aufgrund des geplanten
                              Ausbaus des Parkplatzes Quadris / Canaschal nach Osten versetzt wer-
                              den kann.

                              Änderungen der Höchstgeschwindigkeit werden auf begründeten An-
                              trag der Gemeinde inkl. Plandarstellung durch die kantonale Geschwin-
                              digkeitskommission geprüft und beurteilt.

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                         34
5.4    Parkraumleitsystem

                              Am Ortseingang Trin Mulin (inkl. Vorwegweiser und Wegweiser entlang
                              der Kantonsstrasse) sowie beim Ausgangspunkt des Alpweges Trin –
                              Alp Mora sollen die Verkehrsteilnehmer über das zur Verfügung ste-
                              hende Parkplatzangebot informiert werden.

                              Das bestehende statische Parkraumleitsystem in Trin Mulin (mit Einbe-
                              zug des Parkplatzes Porclis) wurde im Jahr 2014 erstellt und soll auf
                              das neue Parkplatzangebot angepasst werden. Eine Ergänzung mit ei-
                              ner dynamischen Anzeige, welche den Belegungsgrad der Parkplätze
                              anzeigt (frei / besetzt) und z.B. via Smartphone bedient wird, wird ge-
                              prüft. Bei den Parkplatzstandorten Prau Davon (P1) und Punt Suraua
                              (P3) soll die Schaffung von Warteräumen geprüft werden, um den Park-
                              suchverkehr zu minimieren.

                              Am Ausgangspunkt des Alpweges Trin – Alp Mora kann bereits heute
                              die entsprechende Fahrbewilligung gelöst werden. Es bietet sich an, die
                              Verkehrsteilnehmer mittels einer Informationstafel über die Parkie-
                              rungsmöglichkeiten zu orientieren. Ein dynamisches Informationssys-
                              tem ist aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen nicht
                              erforderlich.

5.5    Vollzug / Kontrolle

                              Gegenwärtig wird die Parkuhr in der Tiefgarage Visut beim Dorfplatz
                              Trin Dorf durch die Securitas kontrolliert. Auch künftig soll voraussicht-
                              lich ein Privatunternehmen mit dem Vollzug und der Kontrolle der Par-
                              kierungsbeschränkungen beauftragt werden. Die Kontrolle muss stich-
                              probenweise während der gesamten Dauer der Gebührenpflicht erfol-
                              gen.

5.6    Etappierung

                              Der tatsächliche Parkierungsbedarf wird erst nach Einführung der Be-
                              wirtschaftung abschätzbar, da einerseits heute keine verlässlichen Da-
                              ten    zum     tatsächlichen Verkehrsaufkommen       vorliegen   und   es
                              andererseits durch die Einführung der Parkierungsbewirtschaftung zu
                              Veränderungen im Verhalten der Verkehrsteilnehmer kommen kann.
                              Das vorliegende Parkierungskonzept sieht deshalb verschiedene

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                           35
Massnahmen vor, welche etappiert realisiert werden können (vgl. Kapi-
                              tel 6.1)

5.7    Weitere Massnahmen

                              Ergänzend zum vorliegenden Parkierungskonzept können zusätzliche
                              Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und des
                              Langsamverkehrs vorgesehen werden. Mögliche Massnahmen sind:

                              -   Zugang zu den Haltestellen des ÖV attraktiv ausgestalten (z.B. Zu-
                                  gang und Signalisation zur Querung der Kantonsstrasse via Unter-
                                  führung beim Turniglabach optimieren, evtl. kurze Treppe westlich
                                  der Unterführung als besserer Zugang zur ÖV-Haltestelle)

                              -   Abstellplätze für Velos vorsehen und attraktiv ausgestalten (Cresta-
                                  see, Sportanlage Prau Davon, ÖV-Haltestellen, Alp Mora).

                              -   Shuttle-Service zum Crestasee (an Wochenenden / Spitzentagen)

                              -   Shuttle-Service in Richtung Alp Mora (an Wochenenden / Spitzenta-
                                  gen)

                              Weiter sind Massnahmen zur verträglicheren Abwicklung des Verkehrs
                              zu prüfen. So kann auf den wichtigen Zufahrtsstrassen die Strassen-
                              raumgestaltung überprüft werden, um eine bessere Einhaltung der Ge-
                              schwindigkeitslimiten zu erzielen und die Aufenthaltsqualität im
                              Strassenraum zu verbessern (z.B. an der Via Cava, Trin Mulin).

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                         36
6.       Nachweise für die Umsetzung und Realisierbarkeit

6.1    Handlungsempfehlungen

                              Basierend auf der Konzeption lassen sich für die Kernthemen resp. Ka-
                              tegorien folgende Handlungsempfehlungen formulieren:

                              Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)
                               Handlungsempfehlung                                      Zeithorizont              Einzubeziehen
                               Parkplatzbewirtschaftung (Gebührenpflicht) einfüh-       kurzfristig               Kantonspolizei, IG
                               ren und vollziehen                                                                 Langlauf, Betreiber
                                                                                                                  Crestasee
                               Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h bei      kurzfristig               Kantonspolizei, kan-
                               der Ortstafel Trin Mulin (vor den Parkplätzen Prau Da-                             tonale Geschwindig-
                               von P1 und Via Veglia P2) prüfen. Die Parkverbots-                                 keitskommission
                               zone kann ab der Ortstafel signalisiert werden.
                               Ausbau Prau Davon (P1) hoch priorisieren (GEP-Ein-       kurzfristig               ARE
                               trag vorhanden, Vorprojekt liegt vor, Standort aus-
                               serhalb der Bauzone, BAB erforderlich)
                               Raumplanerische und evtl. waldrechtliche Vorausset-      kurz- bis mittelfristig   ARE, AWN (Regio-
                               zungen für den Ausbau Punt Suraua (P3) und Via la                                  nalforstingenieur),
                               Banna erarbeiten, Standortgebundenheit mit Hilfe der                               Grundeigentümer
                               vorliegenden konzeptionellen Überlegungen nach-
                               weisen, evtl. Erwerb Grundeigentum, Vorprojekt erar-
                               beiten, etc.
                               Anpassung Parkraumleitsystem in Trin Mulin (Aus-         kurz- bis mittelfristig   Kantonspolizei
                               bauten Parkplätze berücksichtigen)
                               Machbarkeitsstudie für ein Parkhaus am Standort          mittel- bis langfristig   externes Planungs-
                               Prau Davon (P1) erarbeiten                                                         büro, ARE, weitere

                              Tabelle 10: Handlungsempfehlungen Sommer- und Wintersaison (Trin Mulin)

                              Sommersaison (Trin Mulin)
                               Handlungsempfehlung                                      Zeithorizont              Einzubeziehen
                               Parkplatzbewirtschaftung (Gebührenpflicht) einfüh-       kurzfristig               Kantonspolizei, Be-
                               ren und vollziehen                                                                 treiber Crestasee
                               Raumplanerische und waldrechtliche Voraussetzun-         kurzfristig               ARE, AWN (Regio-
                               gen für die Legalisierung der bestehenden Parkplätze                               nalforstingenieur)
                               P4 bis P5 schaffen (soweit noch nicht vorhanden),
                               Ausnahmebewilligungen für nachteilige Nutzungen,
                               Abstützung im GEP
                               Verlängerung der nachteiligen Nutzung für Parkplatz      2024                      ARE, AWN (Regio-
                               P5 (befristet bis 31. Dezember 2024).                                              nalforstingenieur)
                               Einführung eines Shuttleservice von den Parkplätzen      mittel- bis langfristg    Betreiber Crestasee,
                               Prau Davon (P1) und Via Veglia (P2) in Richtung Cre-                               Verkehrsverein Trin
                               stasee prüfen (Verkehrsreduktion in Trin Mulin, Ent-
                               schärfung Parkierungsproblematik          bei   den
                               Parkplätzen P4 bis P5).
                               Vgl. Massnahmen in der Kategorie „Sommer- und
                               Wintersaison (Trin Mulin)“, siehe oben

                              Tabelle 11: Handlungsempfehlungen Sommersaison (Trin Mulin)

Trin: Parkierungskonzept – Planungs- und Mitwirkungsbericht                                                                          37
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