CO2-Preis bei Strom, Wärme und Verkehr - Grüner Bayerischer Energiekongress Thorsten Lenck
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CO2-Preis bei Strom, Wärme und Verkehr Grüner Bayerischer Energiekongress Thorsten Lenck MÜNCHEN, 11. MAI 2019
Das Thema Klimaschutz wird in den kommenden Jahren nicht mehr weggehen… denn der Klimawandel ist jetzt Realität Temperaturabweichung vom Durchschnittswert - von dunkelblau (sehr kühl) über hellblau und hellrot bis dunkelrot (sehr heiß) Die Grafik visualisiert die Durchschnittstemperatur für Deutschland zwischen 1881 und 2017; jeder Streifen steht für ein Jahr, Basis ist der Datensatz des DWD; Grafik: Ed Hawkins/klimafakten.de 11.05.2019 3
Das EU-Klimaschutzziel für 2030 von minus 40% Treibhausgas- emissionen gegenüber 1990 unterteilt sich in den EU-Emissions- handel und die Climate-Action-Verordnung (ehemals „Effort Sharing“) EU-Klimaschutzziele und Regelungsbereiche EU-Treibhausgasemissionsziel 2030: mind. -40 % ggü. 1990 Europäischer Emissionshandel (ETS): Climate-Action-Verordnung -43 % ggü. 2005 (Nicht-ETS): -30 % ggü. 2005 verbindliches nationales Treibhausgas-Ziel Unternehmen müssen Emissionsrechte halten von -38% bis 2030 und jährliche Emissionsbudgets von 2021 bis 2030 • Energiewirtschaft (≥ 20 MW) • Verkehr (außer EU-Luftverkehr) • Industrie (≥ 20 MW) • Gebäude Bisher keine • EU-Luftverkehr • übrige Industrie und Gewerbe direkte CO2- CO2-Preis • Landwirtschaft Bepreisung in Deutschland Eigene Darstellung; ETS und Nicht-ETS decken keine Landnutzung/Forstwirtschaft („LULUCF“) mit ab 11.05.2019 Quelle: Climate-Action-Verordnung 4
Fünf Gründe für eine CO2-orientierte Energiepreisreform
Warum eine CO2-orientierte Energiepreisreform? 1) Weil Deutschlands Gesamt-Emissionen in den letzten Jahren kaum sinken… Treibhausgasemissionen 1990-2017, Reduktionsziele für 2020, 2030, 2040 und 2050 1,400 1,200 2017: Sonstige -27,8 % 1,000 2020: Landwirtschaft mind. - 40% 2030: Mio. t CO2 800 mind. Verkehr -55% 2040: 600 mind. 2050: Gebäude - 70% - 80 bis 400 - 95% Industrie 200 Energiewirtschaft 0 1990 1995 2000 2005 2010 2017* Ziel Ziel Ziel Ziel 2020 2030 2040 2050 UBA 2018 11.05.2019 6
…aber Deutschland im Zeitraum von 2021 bis 2030 Kosten von 30 bis 60 Mrd. € (bei 50-100 €/t CO2) für das Verfehlen der europarechtlichen Klimaschutzverpflichtungen drohen. Emissionen und Emissionsbudget im Nicht-ETS-Bereich in Mio t. CO2Äq Emissionen: Optimistischer Trend: minus 5 Mio. t pro Jahr Budget: minus 15 Mio. t pro Jahr. Minderungs- verpflichtung: festgelegte jährliche Non- ETS-Emissionsbudgets für jedes Jahr ab 2021 Zukauf von freien Emissionsminderung anderer Mitgliedsstaaten möglich – falls vorhanden Pönale und Vertrags- verletzungsverfahren bei * Annahme: Emissionsminderung ab 2018 um 1 Prozent pro Jahr ** Annahme für Startwertberechnung: Nicht-Erfüllung 461 Mio. t CO2Äq in 2018; Agora Energiewende und Agora Verkehrswende (2018) 11.05.2019 7
Warum eine CO2-orienterte Energiepreisreform? 2) Weil Strom sowie strombasierte Kraft- und Heizstoffe essenziell für Klimaschutz in Wärme und Verkehr sind,… Entwicklung der Erneuerbaren Energien 1990-2017 und Ziele für 2030 Die Steigerung der Erneuerbaren 70 Energien bei Wärme und Verkehr hat 65 anfangs vor allem auf Biomasse gesetzt 60 Biomasse-Potenziale sind jedoch begrenzt und hohe Flächennutzungs- EE-Anteil in Prozent 50 konkurrenz zu Nahrungsmitteln und 40 blau nach 36,2 Naturschutz; EE-Ausbau im Strom 30 Verkehrsbereich daher seit 2008 30 oben gestoppt und bei Wärme sehr gering 20 15 Erkenntnis für die 2. Phase der 12,9 Wärme Energiewende: Im Mittelpunkt stehen 10 5,2 Wind und Solarstrom. Sie werden auch Verkehr für die Energiewende in Wärme und 0 1990 1995 2000 2005 2010 2017 Verkehr essenziell. Hinweis: EE-Anteile 2030 bei Wärme und Verkehr BMWi, Agora Energiewende sind zu ~ 50 % durch EE-Strom abgedeckt 11.05.2019 8
… aber sie im Vergleich mit fossilen Energieträgern mit viel zu hohen Abgaben und Umlagen belastet sind. Regulierte Kostenbestandteile für Energie im Haushaltsbereich Die Dekarbonisierung des Wärme- und Verkehrssektors erfordert – neben einer 25 23,0 Mehrwertsteuer Steigerung der Energieeffizienz – vor allem die 20 EEG-Umlage Nutzung von immer mehr Wind- und 17,0 17,0 Solarstrom in diesen Sektoren, u. a. für: Sonstige Umlagen 15 ct/kWh CO2-Zertifikate ▪ Wärmepumpen (Umweltwärme) und 8,7 10 (≙ 20 €/EUA) Power-to-Heat-Anlagen 5,6 5 2,7 Konzessions- ▪ Elektromobilität abgabe 0,7 Netzentgelte ▪ Strombasierte Heiz- und Treibstoffe 0 (Power-to-Gas und Power-to-Liquid) Erdgas Diesel Benzin Energiesteuer E-Pkw, PtX Leichtes Heizöl Verbrauch Wärmepumpe, Stromsteuer Mehr als 20- bzw. 6-fach höhere Abgaben und Umlagen im Vergleich zu Heizöl bzw. Erdgas und 1½- bzw. 3-fach höhere Abgaben und PtX Umlagen im Vergleich zu Benzin bzw. Diesel Strom Verkehr Wärme stehen der wirtschaftlichen Verwendung von Strom bei Wärme und Verkehr entgegen. Agora Energiewende (2018) 11.05.2019 9
Bei der Reform von Umlagen, Strom- und Energiesteuern geht es aktuell um die Neu-Verteilung von rund 80 Milliarden Euro Regulierte Kostenbestandteile für Energie im Haushaltsbereich Aufkommen und umgelegte Kosten (ohne Netzentgelte und MwSt.) 25 23,0 Mehrwertsteuer 45 0,5 - AbLaV-Umlage 39,6 20 EEG-Umlage 40 1,1 - §19.2-StromNEV-Umlage 17,0 17,0 36,6 Sonstige Umlagen 35 1,1 - KWKG-Umlage ct/kWh 15 1,7 - Offshore-Netzumlage 8,7 CO2-Zertifikate 30 3,5 - Konzessionsabgabe* Milliarden € 10 (≙ 20 €/EUA) 5,6 Konzessions- 25 5 2,7 abgabe EEG-Umlage 0,7 20 24,8 Netzentgelte 0 15 Erdgas Diesel E-Pkw, PtX Benzin Verbrauch Leichtes Heizöl Wärmepumpe, Energiesteuer 10 7,6 Stromsteuer 5 Stromsteuer 6,9 0 PtX Diesel Heizöl Benzin, Erdgas, Strom Strom Verkehr Wärme Agora Energiewende (2018) Agora Energiewende (2018) 11.05.2019 10
Warum eine CO2-orienterte Energiepreisreform? 3) Weil nur Strom in den letzten 10 Jahren teurer wurde – fossile Energien heute wieder so viel wie 2008 kosten Energiepreise von Strom und Erdgas (inkl. Umsatzsteuer) Energiepreise der Mineralöle (inkl. Umsatzsteuer) 35 2 Preisveränderung1 Preisveränderung1 Ø 30,2 seit 2008 1,8 seit 2008 30 Ø 1,39 1,6 Ø 1,33 Ø 1,43 25 Strom2 Benzin +8,8 ct/kWh 1,4 +0,04 €/Liter 20 1,2 ct/kWh €/Liter Ø 21,4 Ø 1,26 1 Diesel 15 0,8 -0,07 €/Liter 10 0,6 Ø 7,1 Ø 0,72 Erdgas3 0,4 Ø 0,82 Leichtes Heizöl 5 Ø 6,5 -0,6 ct/kWh -0,10 €/Liter 0,2 0 0 1) Daten bis 07/2018 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1) Daten bis 05.11.2018 2) 3.900 kWh/a 3) 19.200 kWh/a BMWi Energiedaten; eigene Darstellung; Aug. 2018 BMWi, Europäische Kommission, Agora Energiewende, Nov. 2018 11.05.2019 11
Warum eine CO2-orienterte Energiepreisreform? 4) Weil Deutschland im EU-Vergleich den teuersten Strom hat, während wir bei Benzin und Diesel im Mittelfeld liegen … Haushaltsstrompreis in ct/kWh Benzinpreis in €/l Dieselpreis in €/l Deutschland Dänemark Italien Schweden Belgien Griechenland Italien Irland Dänemark Großbritannien Portugal Portugal Frankreich Spanien Schweden Finnland Italien Frankreich Belgien EU 28 Finnland Griechenland Schweden Dänemark Irland Österreich Portugal Zypern Belgien Niederlande Vereinigtes Königreich Großbritannien Irland Griechenland Deutschland Estland Liechtenstein Slowakei Kroatien Frankreich EU28 Zypern Norwegen Kroatien EU 28 Luxemburg Estland Slowenien Slowenien Finnland Malta Slowakei Lettland Slowenien Deutschland Niederlande Spanien Ungarn Island Zypern Tschechien Tschechische Rep. Lettland Rumänien Polen Österreich Malta Slowakei Tschechien Spanien Malta Österreich Luxemburg Estland Lettland Ungarn Rumänien Polen Litauen Litauen Kroatien Ungarn Rumänien Bulgarien Litauen Polen Luxemburg Bulgarien Bulgarien 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 1,25 1,50 0 5 10 15 20 25 30 0 0,25 0,5 0,75 1 1,25 1,5 BMWi (2018) BMWi (2018) BMWi (2018) 11.05.2019 12
…genau so wie beim Erdgas. Bei den Heizöl-Preisen liegen wir in Europa an fünftletzter Stelle. Kein anderes Land hat so ein Missverhältnis zwischen Strompreis und Preisen für fossile Energien Haushaltsstrompreis in ct/kWh Gaspreis in ct/kWh Heizölpreis in €/l Deutschland Dänemark Schweden Dänemark Belgien Dänemark Italien Irland Niederlande Ungarn Portugal Schweden Spanien Italien Portugal Italien Portugal Niederlande EU 28 Spanien Griechenland Schweden Österreich Malta Österreich Frankreich Zypern Finnland Irland Rumänien Vereinigtes Königreich Griechenland Deutschland Bulgarien Liechtenstein EU 28 Slowenien Frankreich Griechenland Frankreich Norwegen Tschechische… EU 28 Luxemburg Slowenien Zypern Slowenien Belgien Estland Finnland Polen Lettland Vereinigtes… Österreich Niederlande Slowakei Spanien Island Polen Tschechien Tschechische Rep. Estland Kroatien Polen Luxemburg Lettland Slowakei Malta Lettland Irland Deutschland Estland Litauen Kroatien 2017 Belgien Rumänien Kroatien Ungarn (5.555 bis Großbritannien Ungarn Bulgarien Litauen Litauen Rumänien 55.555 kWh/a) Luxemburg Bulgarien 0 2 4 6 8 10 12 0 5 10 15 20 25 30 BMWi (2018) BMWi (2018) BMWi (2018) 11.05.2019 13
Warum eine CO2-orienterte Energiepreisreform? 5) Weil effizienter Klimaschutz einen CO2-Preis braucht, dieser aber bei Verkehr, Wärme und Landwirtschaft völlig fehlt und im EU-Emissionshandel instabil ist ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ~25 €/t EEX, DEHSt 11.05.2019 14
Was bedeutet (implizite) CO2-Bepreisung konkret?
Ein impliziter CO2-Preis für einen Energieträger berücksichtigt wie viel CO2 bei dessen Verbrennung freigesetzt wird. Für Strom und Erdgas wird der implizite CO2-Preis in den üblichen Verkaufs- einheiten ct/kWh und für Benzin, Diesel und Heizöl in ct/l angegeben. Umgerechnet als Energiesteuer bedeuten... 0,5 ct/kWh Strom (bei einem CO -Mix von Strom von 470 g/kWh) 2 0,2 ct/kWh Erdgas …10 € 2,4 ct/l Benzin pro Tonne CO2 2,7 ct/l Diesel 2,7 ct/l Heizöl Agora Energiewende 11.05.2019 16
Durch einen CO2-Beitrag in den aktuellen Energiesteuern kann die Schieflage bei den staatlich veranlassten Preisbestand- teilen abgebaut werden – je nach Höhe des CO2-Preises Status quo der staatlich veranlassten Staatlich veranlassten Preisbestandteile bei Staatlich veranlassten Preisbestandteile bei Preisbestandteile 45 EUR/t CO2 auf fossile Energieträger 82,5 EUR/t CO2 auf fossile Energieträger 25 23,0 25 25 20 20 18,7 20 17,0 17,0 16,0 15 15 12,7 12,7 15 11,4 ct/kWh ct/kWh ct/kWh 8,7 10,1 10,0 10,6 10,0 10 10 7,4 10 5,6 5 2,7 4,7 3,7 3,5 0,7 5 2,2 5 0 0 0 Diesel Leichtes Heizöl E-Pkw, PtX Verbrauch Erdgas Benzin Wärmepumpe, PtX Diesel Diesel Leichtes Heizöl Leichtes Heizöl E-Pkw, PtX E-Pkw, PtX Verbrauch Verbrauch Benzin Erdgas Benzin Erdgas Wärmepumpe, PtX Wärmepumpe, PtX Wärme Wärme Wärme Strom- Energie- Netz- Konzessions- CO2 - Sonstige EEG- Mehrwert- BDEW, BMVI, BMWi, BNetzA, ÜNB, UBA, Agora Energiewende steuer steuer entgelte abgabe Umlage steuer Zertifikate Umlagen 11.05.2019 17
Aktuell werden vier Umsetzungs- vorschläge für Wärme und Verkehr diskutiert
Der implizite CO2-Beitrag (1) setzt auf bekannten (Ausnahme-) Regelungen des aktuellen Energiesteuersystems auf, während andere Vorschläge auf den Emissionshandel (2) abzielen Instrument Umsetzung Steuer impliziter CO2-Beitrag in den bestehenden Energiesteuern 1 Erhöhung des wirtschaftlichen Anreizes, CO2-Emissionen zu vermeiden und in klimafreundliche Technologien zu investieren bei Wärme und Verkehr Nationaler Emissionshandel auf nationaler Ebene für Verkehr und/oder Wärme 2a sektorbezogener nicht auf Anlagenebene, sondern Nachweispflicht für Öl- und Gashändler (statt Emissionshandel Autofahrer oder Heizungs-betreiber) aus dem Handel resultierender CO2-Preis in Verkehr und/oder Wärme Nationaler Einbeziehung der nationalen Sektoren Verkehr und/oder Wärme in den 2b Einbezug in den europäischen Emissionshandel EU-Emissionshandel europaweite Senkung der CO2-Emissionen in den ETS-Sektoren 2c Europaweiter Einbeziehung der Sektoren Wärme und/oder Verkehr in allen europäischen Einbezug in den Mitgliedsstaaten EU-Emissionshandel europaweite Senkung der CO2-Emissionen über alle ETS-Sektoren hinweg mit den geringsten CO2-Minderungskosten 11.05.2019 19
1 2a 2b 2c Die Steuerlösung ist schnell und einfach im bestehenden Energiesteuerrecht umsetzbar Mittelerhebung/Steuerungswirkung Wirkung auf Energiepreise ▪ impliziter CO2-Beitrag in den bestehenden Strom Benzin Diesel/Heizöl Erdgas Energiesteuern * ▪ Erhöhung der Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Erdgas, Heizöl - einmalige oder jährliche mit zuvor festgelegtem CO2-Preispfad Emissionsminderung/Energiewende bei Erhöhung des wirtschaftlichen Anreizes in Wärme und Strom Wärme Verkehr Verkehr, CO2-Emissionen zu vermeiden und in klimafreundliche Technologien zu investieren ** ✓ *** ✓ *** Bewertung umsetzbar bis 2021 Einfache rechtliche Umsetzung durch Anpassung der Energiesteuersätze ✓ bestehende Steuererleichterungen und -ausnahmen können erhalten bleiben keine zusätzliche Bürokratie, da nur Änderung der Steuersätze im bestehenden Energiesteuerrecht 11.05.2019 * bei gleichzeitiger Senkung der Stromsteuer ** weiterhin über EU-ETS geregelt *** abhängig von der Höhe des impliziten CO2-Beitrags 20
1 2a 2b 2c Für einen nationalen sektorbezogenen Emissionshandel müsste das Regelwerk komplett neu erarbeitet werden Mittelerhebung/Steuerungswirkung Wirkung auf Energiepreise ▪ Ausgabe einer limitierten Anzahl von Strom Benzin Diesel/Heizöl Erdgas Emissionszertifikaten für CO2ä-Emissionen bei Wärme und Verkehr (an Öl- und Gashändler) in Deutschland ▪ Durch Handelbarkeit und Knappheit der Zertifikate bildet sich ein CO2-Preis am Markt Emissionsminderung/Energiewende bei wirtschaftlicher Anreiz in Wärme und Verkehr, CO2- Strom Wärme Verkehr Emissionen zu vermeiden und in klimafreundliche Technologien zu investieren, abhängig von Marktpreis und Preisschwankungen * ✓ ** ✓ ** Bewertung umsetzbar bis 2021 direkte CO2-Mengensteuerung in Wärme und Verkehr möglich, Preisbildung am Markt freie Zuteilungen und Ausnahmen sind neu festzulegen; zusätzlicher Bürokratieaufwand Einführung vermutlich nicht mehr rechtzeitig bis 2021 für Beitrag zur Non-ETS-Zielerreichung 11.05.2019 * weiterhin über EU-ETS geregelt ** abhängig von der Höhe des CO2-Zertifikatpreises am Markt 21
1 2a 2b 2c Der nationale Einbezug in den europäischen Emissionshandel ist rechtlich umstritten und vermutlich nicht rechtzeitig umsetzbar Mittelerhebung/Steuerungswirkung Wirkung auf Energiepreise ▪ Einbezug des deutschen Wärme-/Verkehrssektors in Strom Benzin Diesel/Heizöl Erdgas den europäischen Emissionshandel gemäß Artikel 24 der EU-Emissionshandels-Richtlinie ▪ Energiesektor und Teile der Industrie treten in den Wettbewerb um günstige CO2-Emissionssenkungen Emissionsminderung/Energiewende bei mit Autofahrern und Hausbesitzern Strom Wärme Verkehr aufgrund höherer CO2-Vermeidungskosten vermutlich vorrangig Emissionssenkung im europäischen Energiesektor – statt bei Wärme/Verkehr ✓ * Bewertung umsetzbar Europäische Energie- und Industrie-Sektoren treten in Wettbewerb mit deutschem Wärme-/ Verkehrssektor bis 2021 um CO2ä-Emissionsminderungen Vermutlich leichte Erhöhung des CO2-Zertifikatepreises -> schnellerer Kohle-Gas-Switch ** Umsetzung rechtlich umstritten und daher kurzfristig vermutlich kein verlässliches CO2-Preissignal 11.05.2019 * Emissionsminderung vor allem bei ausländischen Braunkohlekraftwerken ** wegen vermutlicher Klagen betroffener Mitgliedsstaaten 22
1 2a 2b 2c Der Einbezug in den europäischen Emissionshandel bedarf eine Richtlinienänderung – und ist daher nicht rechtzeitig umsetzbar Mittelerhebung/Steuerungswirkung Wirkung auf Energiepreise ▪ Einbezug von Wärme-/Verkehr aller Mitgliedsstaaten Strom Benzin Diesel/Heizöl Erdgas in den europäischen Emissionshandel ▪ aus ökonomischer Sicht effizienteste Form der Emissionsminderung; keine gezielte Minderung der Emissionen bei Emissionsminderung/Energiewende bei Wärme/Verkehr aufgrund dort höherer CO2- Strom Wärme Verkehr Vermeidungskosten vorrangig Emissionssenkung im europäischen Energiesektor ✓ * Bewertung umsetzbar Europäische Energie- und Industrie-Sektoren treten Wettbewerb mit Wärme-/ Verkehrssektor aller bis 2021 Mitgliedsstaaten um CO2ä-Emissionsminderungen Erhöhung des CO2-Zertifikatepreises -> schnellerer Kohle-Gas-Switch in Ländern mit Kohlekraftwerken ** Einführung kurzfristig nicht umsetzbar, da Änderung der EU-Emissionshandels-Richtlinie notwendig 11.05.2019 * Emissionsminderung vor allem bei ausländischen Kohlekraftwerken ** Änderung der Emissionshandelsrichtlinie vor 2025 unwahrscheinlich 23
Fazit
Die Zeit ist reif zum Handeln: Eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen liegt auf dem Tisch und wurde teils mehr als zwei Jahre lang in Fachkreisen diskutiert Ziele Instrumente/Mittel Mittelverwendung Klimaschutz: im EU-ETS ▪ Rückzahlung pro Kopf o. nach Lohnsumme Internalisierung der ▪ Nationaler/europäischer Einbezug von (z. B. Klimadividende, Energiewendebonus) CO2-Schadenskosten Verkehr/Wärme in den EU-ETS ▪ Senkung der Lohnnebenkosten ▪ Mindestpreis in der Auktion (reserve price) (ökologische Steuerreform) Sektorenkopplung ▪ Gleitender CO2-Beitrag (price support) ▪ Erhöhung der Transferleistungen Entlastung der nicht- im Nicht-ETS ▪ Zahlung aus Energie- und Klimafonds ▪ Finanzierung Staatshaushalt privilegierten Strom- verbraucher von (Teil der CO2-Erlöse aus EU-ETS) ▪ Finanzierung Energiewende-Investitionen vergleichsweise ▪ Finanzierung aus Staatshaushalt (z. B. Gebäudesanierung, Ladeinfrastruktur) hohen Strompreisen ▪ Streckungsfonds (staatl. Kredit) ▪ Strompreissenkung durch Senkung… ▪ Sektorenübergreifende Umlagen ▪ der EEG-Umlage (separate Finanzierung: Bessere Integration (z. B. Energiewendeumlage oder Erneuerbarer EE-Anschubfinanzierung, Industrie- EEG-Umlage in Wärme und Verkehr) ausnahmen oder EE-Neuanlagen) Energien ▪ Energiesteuern (z. B. direkte o. implizite CO2-Bepreisung) ▪ der Stromsteuer Wärme- und ▪ CO2-Abgabe ▪ anderer Umlagen Verkehrswende ▪ Nationaler und sektorbezogener ▪ der Netzentgelte (z. B. offshore Netz- Emissionshandel für Wärme/Verkehr Anbindung) 11.05.2019 25
Eine CO2-orientierte Reform der Energiesteuern ist das Instrument der Wahl für eine stärkere CO2-Bepreisung Viele Instrumente sind grundsätzlich denkbar (u.a. CO2-Sonderabgabe, CO2-Steuer, Energiewende- Umlage), aber nur eine CO2-orientierte Energiesteuerreform erfüllt die vier zentralen Kriterien Klimaschutzwirkung: Der Energiesteuersatz für den Verbrauch von Kohle, Gas, Öl kann nach CO2-Kriterien festgelegt werden – die Höhe der Steuer determiniert dann die Wirkung. Dies funktioniert sowohl für eine CO2-Bepreisung im ETS als auch im Non-ETS. Aufkommensneutralität: Einnahmen aus einer Energiesteuerreform sind zwar nicht zweckgebunden (Non-Affektationsprinzip der Steuern), aber können zeitgleich 1:1 für neue Zwecke benutzt werden – Beispiel Ökosteuerreform 1999-2003, bei der zugleich ein Zuschuss des Bundeshaushalts in die Rentenkassen beschlossen wurde. Wettbewerbsfähigkeit der Industrie: Für alle Energiesteuern existieren bereits Ausnahme- regelungen für die deutsche Industrie, sodass keine neuen Regelungen getroffen werden müssen. Bürokratiearmut: Keine neue Steuer oder Abgabe, sondern schlicht neue Steuersätze für bestehende Steuer. 11.05.2019 26
Der Schiefstand der Energiepreise behindert die Sektoren- kopplung. Ihre CO2-bezogenen Neuausrichtung beseitigt den finanziellen Bremsklotz für Innovation und Klimaschutz. Europäischer Emissionshandel und CO2-orientierte Steuern in Europa Abgaben, Umlagen und Steuern stehen (unbeabsichtigt) schief zu den Sektoren- Europäisches grenzen und verteuern (unnötig) das Emissionshandels- erreichen der Klimaschutzziele. system (ETS) Die Debatte um CO2-Bepreisung der letzten CO2-Steuer Jahre hat die Handlungsoptionen intensiv umgesetzt durchleuchtet, die Fakten liegen auf dem oder geplant Tisch. Inputseitige Die „Gelbwesten“ in Frankreich rücken die CO2-Steuer Verteilungseffekte einer Reform in den Fokus ETS und CO2-Steuer (Stichwort: „unsanierte Pendler“). Mit der umgesetzt richtigen Rückverteilung lassen sich soziale oder geplant Schräglagen vermeiden oder sogar mildern. Richtig umgesetzt ist die Reform der Abgaben und Umlagen ein Katalysator für Klimaschutz und Innovation – über den Stromsektor hinaus. Eigene Darstellung auf Basis des Carbon Pricing Dashboards der Weltbank für 2017 11.05.2019 27
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Exkurs: Mit viel Wind und Sonne sind die CO2-Emissionen des Strommix‘ gering und in der Regel auch gleichzeitig die Strompreise – allerdings bisher nur im Großhandel Stromerzeugung und Verbrauch, Emissionen des Strommix‘ und Strompreise im Großhandel am Beispiel Dezember 2018 120 700 120 700 600 100 600 Emissionsfaktor (CO2 g/kWh) 100 Börsenstrompreis (Euro/MWh) Emissionsfaktor (CO2 g/kWh) Nettostromerzeugung und 80 500 500 -verbrauch (GW) 80 60 400 400 60 40 300 300 20 40 200 200 0 20 100 -20 100 0 0 -40 0 Biomasse Wasserkraft Wind Offshore Wind Onshore Strompreis Großhandel PV Konventionelle Kraftwerke Emissionsfaktor des Strommix Nachfrage Emissionsfaktor des Strommix Agorameter (2019) 11.05.2019 29
CO2-Vermeidungskosten im Verkehr liegen überwiegend weit über 100 Euro je Tonne CO2 CO2-Vermeidungskosten für Deutschland 400 Euro/t CO2e 200 0 300 400 Mt CO2e -200 Energie Industrie Landwirtschaft Gebäude Verkehr Agora Energiewende auf Basis von BDI 11.05.2019 30
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