Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in - gew-nrw.de/cool-bleiben

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                        Cool bleiben!
                        Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in

                        gew-nrw.de/cool-bleiben
Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in - gew-nrw.de/cool-bleiben
Impressum

Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
Nordrhein-Westfalen, Nünningstr. 11, 45141 Essen

Redaktion: Joyce Abebrese, Julia Löhr, Ute Lorenz, Renate Mielke, Berthold Paschert (verantw.),
Frauke Rütter, Mario Sandfort, Michael Schulte, Felix Spiecker

Stand: August 2018

© Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH, Nünningstr. 11, 45141 Essen
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RATGEBER FüR DEIN ERSTES SCHULJAHR

Liebe Kolleg*innen,

ihr habt es geschafft und tretet nun eure erste       Mit dem Berufseinstieg beginnt nun eine neue
Stelle an! Die Gewerkschaft Erziehung und             Phase für euch. Viele neue Eindrücke und Erfah-
Wissenschaft (GEW) gratuliert ganz herzlich           rungen werden auf euch zukommen, mit denen
und wünscht euch einen erfolgreichen Start            ihr euch zurechtfinden und auseinandersetzen
und ein gutes erstes Schuljahr an der neuen           müsst. Damit ihr trotzdem einen kühlen Kopf
Schule. Vor euch liegen jetzt verantwortungs-         bewahren könnt, stellen wir euch diesen Rat-
volle Aufgaben, bei denen wir als Gewerkschaft        geber für das erste Schuljahr zur Seite. Er ent-
euch gerne unterstützen möchten.                      hält Tipps und Hinweise, die euch den Weg wei-
In den letzten Jahren hat sich das Schulsystem in     sen durch den Dschungel von Verordnungen,
NRW grundlegend gewandelt, und noch immer             Erlassen, Richtlinien und Paragrafen. In unserem
befindet sich vieles in der Umgestaltungsphase.       Ratgeber haben wir die wichtigsten Begriffe für
Viele Prozesse wie beispielsweise die Inklusion und   euch zusammengestellt und mit kurzen Erläute-
das gemeinsame Lernen, die Schulentwicklung vor       rungen versehen. Viele weiterführende Links,
Ort und der Ausbau des Ganztages betreffen            Downloads und Ansprechpartner*innen gibt´s
nicht nur die Gestaltung eines gerechten und lei-     unter gew-nrw.de/cool-bleiben.
stungsfähigen Bildungssystems in NRW, sondern         Es bleiben noch Fragen offen? Ihr möchtet mehr
auch euch ganz persönlich in eurem Arbeitsalltag.     über die GEW und unsere Arbeit erfahren oder
Die GEW begleitet politische Veränderungspro-         wollt gern selbst aktiv werden und euch gewerk-
zesse im Interesse der Kolleg*innen fachlich en-      schaftlich engagieren? Dann meldet euch ein-
gagiert und kritisch. In unserem gewerkschaftli-      fach bei uns, denn auch wir freuen uns immer
chen Handeln lassen wir uns daher immer auch          über kreative und engagierte Kolleg*innen!
von einem Satz leiten, den Andreas Schleicher –       Wichtige Adressen und Kontakte findet ihr dazu
der PISA-Koordinator der OECD – einmal gesagt         ebenfalls auf den folgenden Seiten.
hat: „Wir müssen das Bildungssystem nicht für
die Lehrer verändern, sondern mit ihnen.“             Einen guten Start und viel Erfolg wünscht euch

                                                        Julia Löhr
                                                        Jugendbildungsreferentin GEW NRW

                                                                                                     1
RATGEBER FüR DEIN ERSTES SCHULJAHR

Inhalt
                        VORWORT                                                      1

                        VOLLE KRAFT VORAUS!                                          3
                          Starthilfe für dein erstes Schuljahr                       4
                          Ein erfolgreicher Berufseinstieg mit Kooperativem Lernen   5

                        STARKES TEAM FüR BILDUNG                                      8
                          GEW – deine Bildungsgewerkschaft                            9
                          Service für dich                                           10
                          Dein Draht zu uns                                          11
                          Personalräte                                               12

                        RATGEBER FüR DEIN ERSTES SCHULJAHR ALS LEHRER*IN             14
                        RECHT
                           Schulgesetz                                               15
                        STATUS
                           Beamte                                                    15
                           Tarifbeschäftigte                                         16
                           Geld und Einkommen                                        17
                           Gehälter, Zuschläge, Sonderzahlungen und Zulagen          18
                           Probezeit                                                 19
                           Dienstliche Beurteilung in der Probezeit                  20
                        ARBEITSPLATZ
                           Abordnung und Versetzung                                  21
                           Arbeitszeit                                               21
                           Mehrarbeit                                                22
                           Teilzeit und Beurlaubung                                  23
                           Sonderurlaub                                              24
                           Gesundheitsschutz und Schwerbehinderung                   25
                           Amtsärztliche Untersuchung                                25
                           Schulleitung                                              26
                           Fortbildung                                               26
                           Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen               28
                           Digitalisierung und Datenschutz                           29
                        MITWIRKUNG AN DER SCHULE
                           Lehrerkonferenz                                           30
                           Schulkonferenz                                            30
                        MITBESTIMMUNG UND INTERESSENVERTRETUNG
                           Lehrerrat                                                 31
                           Personalrat                                               32
                        MEHR ALS UNTERRICHT
                           Klassenfahrt – Schulwanderung – Schulfahrt                34
                           Aufsicht und Haftung                                      35
                           Geschenke und Belohnungen                                 36
                        SOZIALE SICHERHEIT
                           Beihilfe und Krankenversicherung                          37
                           Elternzeit und Elterngeld                                 38
                        SCHULPOLITIK
                           Inklusion                                                 39
                           Länger gemeinsam lernen                                   40
                           Ganztag – Ganztagsschulen                                 40

2
Starthilfe für Dein erstes Schuljahr

Volle Kraft voraus!
Starthilfe für dein erstes Schuljahr
Ein erfolgreicher Berufseinstieg mit Kooperativem Lernen

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VOLLE KRAFT VORAUS

STARTHILFE FüR DEIN ERSTES SCHULJAHR

Endlich: Raus aus dem Referendariat und rein in die erste         5. Und? Wie war ich?
Anstellung als Lehrer*in! Die Ausbildung ist abgeschlos-          Setze dir Etappenziele nach dem guten Brauch der 100-
sen – da darf man sich ruhig mal selbst auf die Schulter          Tage-Regel in der Politik. Findest du alle Räume sicher?
klopfen. Doch zwischen Freude und Erleichterung schlei-           Kennst du den Stundenplan auswendig? Bist du gut ins
chen sich manchmal Bedenken ein, denn mit neuen Auf-              Kollegium integriert? Das sollten deine Ziele für die erste
gaben kommt nun auch eine größere Verantwortung.                  Zeit sein. Bis du dich in Fachkonferenzen engagierst, darf
Die Anforderungen an gute Lehrer*innen sind hoch und              ruhig noch etwas Zeit vergehen.
die alltägliche Arbeit hat oft leider wenig mit dem zu tun,
was in den Seminaren an den Hochschulen behandelt
wurde. Aber keine Sorge: Unsere Tipps werden dir dein             6. Lost in Information
erstes Dienstjahr bestimmt erleichtern.                           Nicht jede Information ist deine Information! Nutze
                                                                  Informationsquellen, aber reduziere durch Markierungen.
                                                                  Den Austausch mit der Slowakei magst du zwar spannend
1. Arbeit an der Basis                                            finden, aber im ersten Dienstjahr stürzt du dich lieber
Deine Hauptaufgabe ist der Unterricht. Die ersten Stunden in      noch nicht darauf.
den neuen Lerngruppen sind die wichtigsten und entschei-
den über die spätere Zusammenarbeit. Hier kommt es dar-
auf an, frühzeitig persönliche Rituale zu schaffen – zum Bei-     7. Mach dich frei
spiel in Bezug auf den Einstieg, Impulse zur Stillarbeit, Haus-   Wer delegiert, schafft Freiräume. überlege dir deshalb,
aufgaben, das Ende der Stunde oder den weiteren Ausblick.         wer welche Aufgaben übernehmen kann. Was können
                                                                  Schüler*innen, Eltern oder Kolleg*innen übernehmen?

2. Nomen est omen
Die Namen aller Beteiligten zu lernen – nicht nur die der         8. Wissen für den Hinterkopf
Schüler*innen –, bringt enorme Sicherheit. Fotos auf der          Recherchiere die Basisinformationen deiner Schule (z.B.
Homepage der Schule können dir dabei helfen. Dies gilt            Geschichte, Organisation, Unterrichtsstruktur) und notiere
auch für das Schulbüro und die Hausmeister, wo du dich            das Wichtigste in einem kleinen Extraheft.
unbedingt persönlich vorstellen solltest.

                                                                  9. Wer hat an der Uhr gedreht?
3. Mut zur Lücke                                                  Erkenne Zeitfallen und setze Veränderungen durch
Das heißt: Wichtiges zuerst! Sammle wöchentlich To-do-            bewusste Zeitplanung um. Klares Ziel von Beginn an: ein
Aufgaben, setze Prioritäten und lasse die Planungen nach          freier Tag am Wochenende und korrekturfreie Ferien.
und nach langfristiger angehen.

                                                                  10. Tschakka!
4. Ordnung ist das halbe Leben                                    Selbstmotivation ist gefragt: „Ich schaffe, was ich mir
Organisiere deine Arbeitsorte. Dazu gehören neben deinem          vornehme!“ Aktiviere deine Softskills, denn sie beeinflus-
Arbeitsplatz in der Schule auch der heimische Schreibtisch        sen deine Außenwirkung und machen dich selbstsicher
und deine Tasche.                                                 und stark.
                                                                                                                                lzf/shutterstock

4
VOLLE KRAFT VORAUS

EIN ERFOLGREICHER BERUFSEINSTIEG MIT KOOPERATIVEM LERNEN
Carmen Druyen / Thomas Kremers

In der Schule ankommen                                                                       Schule
Endlich eine Stelle! Freudig kommst du an der Schule an                            als lernende Organisation
und musst dich schnell in das neue System integrieren.
                                                                             Kooperative Lern- und Arbeitskultur
Besonders im ersten Jahr kann das schnell zur überfor-
derung führen. Wichtig deshalb, dass du dir schnell Unter-                                                                 S
                                                                                                         U                 C
stützungsstrukturen aufbaust. Mit welchen Kolleg*innen im                    L               B           N                 H
                                                                                             A
Jahrgang oder in deinen Fächern kannst du kooperieren,                       E               S
                                                                                                         T
                                                                                                         E   V
                                                                                                                           U
                                                                             R                                             L
indem ihr beispielsweise Unterricht gemeinsam plant                      S   N               I           R   E             E
                                                                         I                   S           R   R
oder Unterrichtsmaterial austauscht. Aber auch im Unter-                 C
                                                                             U           F   E           I   F
                                                                                                                           N
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richt kann der Aufbau kooperativer Lernstrukturen hilf-                  H   G           N
                                                                                             L           C   A             W
                                                                         E                   E           H   H
reich sein: Du hast möglicherweise schon im Kontext des                  R
                                                                             E           F   M           T   R
                                                                                                                           I
                                                                                                                           C
                                                                             B
Studiums oder als Lehramtsanwärter*in kooperative Lern-                  E   U               E
                                                                                             N
                                                                                                         L
                                                                                                         I
                                                                                                             E
                                                                                                             N
                                                                                                                           K
                                                                             N                                             L
formen als produktiv und im Unterricht entlastend erlebt.                    G               T           C                 U
                                                                                             E           H                 N
                                                                                                         E                 G

Was ist Kooperatives Lernen?                                                           Demokratie lernen
Das Kooperative Lernen ermöglicht eine schüler*innenak-
tivierende Unterrichtsgestaltung, in deren Zentrum die        Autonomiestreben gehören zu den Grundbedürfnissen
Vermittlung sozialer, kommunikativer und methodischer         des Menschen2. Nur wenn Schüler*innen sich sicher in
Kompetenzen steht1. Auf der Basis einer sicheren Lern-
                                                              ihrer Lernumgebung und zugehörig fühlen, entwickeln sie
atmosphäre werden durch gut strukturierte Lernprozesse
                                                              die notwendigen kognitiven, sozialen und personalen
in leistungsheterogenen Paaren oder Gruppen intensive
                                                              Kompetenzen, um erfolgreich zu lernen. Das geschützte
und produktive Lernprozesse auf höheren Lernebenen
                                                              und unterstützende Arbeiten in Gruppen hilft insbesonde-
realisiert: Kooperative Lernarrangements sind so ange-
                                                              re schwächeren Schüler*innen, sich als selbstwirksam zu
legt, dass die Gruppe zu komplexeren Ergebnissen gelangt
                                                              erleben. Selbstwertgefühl und positive Selbstwirksam-
als ein Individuum. Der Einsatz des Kooperativen Lernens
                                                              keitserwartungen sind die Voraussetzung für die Ent-
geht weit über die bloße Verwendung diverser Methoden
                                                              wicklung von Autonomie. Der Aufbau sozialer Kompetenzen
hinaus. Wenn man Schüler*innen in Gruppen zusammen-
                                                              kann durch den Einsatz von Methoden des Kooperativen
setzt, ergibt sich nicht automatisch eine intensive Koope-
ration. Vielmehr müssen die gruppendynamischen Pro-           Lernens gefördert und durch Prozessreflexion unterstützt
zesse so gestaltet werden, dass die Teammitglieder ihre       werden. Die Zeit, die du in diese Maßnahmen investierst,
Zusammenarbeit auch als produktiv erleben. Oft wird           gewinnst du zurück, sobald das Klassenklima ein störungs-
dabei auf das Gruppen-Puzzle, auch bekannt als Experten-      freies miteinander Lernen ermöglicht. Wenn Schüler*innen
Puzzle, irrtümlich als die zentrale Methode des Koope-        erleben, dass du dich um einen geschützten Lernraum für
rativen Lernens zurückgegriffen. Dabei wird übersehen,        sie bemühst, werden sie mit dir in Beziehung treten und
dass diese Methode sehr komplex ist und nur funktioniert,     dem Unterricht folgen.
wenn die Schüler*innen bereits über entsprechende
soziale, methodische und kommunikative Kompetenzen
verfügen.                                                     Die Grundlagen berücksichtigen
                                                              Im Zentrum des Kooperativen Lernens stehen nicht die
                                                              Methoden, sondern die Fokussierung auf zentrale päd-
Beziehungen aufbauen                                          agogisch-psychologische Grundlagen. Gute Teamarbeit ist
In Lerngruppen mit einem schlechten Klassenklima kostet       deshalb vorrangig das Ergebnis einer erfahrenen positiven
Unterrichten viel Kraft und ist oft wenig erfolgreich. Umso
wichtiger ist das Herstellen von positiven Beziehungen            Vgl. Johnson/ Johnson/ Holubec (2005): Kooperatives Lernen –
zwischen dir und den Schüler*innen untereinander.
                                                              1

                                                                  Kooperative Schule, Mülheim an der Ruhr, S. 85-101.
Kooperatives Lernen hilft, soziale Interaktionen zu struk-        Vgl. Deci, E.L.& Ryan, R.M. (1993): Die Selbstbestimmungstheorie der
turieren und einzuüben, ohne dabei die fachliche Seite zu
                                                              2

                                                                  Motivation und ihre Bedeutung für die Pädagogik. In: Zeitschrift für
vernachlässigen. Zugehörigkeit, Kompetenzerwerb und               Pädagogik, 39. Beiheft.

                                                                                                                                    5
VOLLE KRAFT VORAUS

                                             Implementation Dip
                                             Erneuerungstalfahrt
                                                                                                                    Vision
                         Umsetzung im Unterricht                                                                Realismus
                    Begeisterung                                                                           kleine Schritte
                                         Probleme                                                     Materialaustausch
           Fortbildung
                                               Widerstände                                         weitere Fortbildungen
                                                       Frust                                     regelmäßiger Austausch
                                                            Resignation                       gegenseitige Unterstützung

gegenseitigen Abhängigkeit und der übernahme einer             Mit kleinen Schritten beginnen
individuellen Verantwortlichkeit sowohl für den eigenen        Eine sinnvolle Umsetzung des Kooperativen Lernens zeich-
Lernprozess als auch den Arbeitsprozess der Gruppe und         net sich gegen alle Formen von überhastetem Einsatz von
das gemeinsame Arbeitsergebnis. Wichtig sind ebenfalls         Gruppenarbeit durch einen Prozesscharakter aus: In vielen
der Erwerb sozialer Kompetenzen im Lernprozess, die für        kleinen Schritten werden die Kompetenzen der Schüler*in-
die Arbeit im Team notwendig sind, die häufige Reflexion       nen aufgebaut. Was zwei Schüler*innen gemeinsam nicht
von Lernprozessen durch die Lernenden im Sinne einer           leisten können, können sie erst recht nicht in der noch weit-
permanenten Optimierung von Lernprozessen und die              aus komplexeren Sozialform der Gruppenarbeit erreichen.
direkte (face-to-face) Interaktion der am Gruppenprozess       Um überforderung für Lehrkräfte und Schüler*innen zu ver-
beteiligten Teammitglieder. Das Kooperative Lernen ent-        meiden, findet in einem längerfristig angelegten Lern-
spricht einer Haltung im Sinne eines veränderten Lernver-      prozess eine langsame Steigerung der Komplexität der
ständnisses: Schüler*innen sind ebenso lebenslang Ler-         Methoden statt. Deshalb ist im Kooperativen Lernen die
nende wie die Lehrkräfte.                                      intensive Einzelarbeit, in der die individuelle Verantwort-
                                                               lichkeit für den Lernprozess zum Tragen kommt, die Basis
                                                               für eine gut funktionierende Partnerarbeit. Als ausgespro-
Lernprozesse strukturieren                                     chen funktional haben sich aus diesem Grund die vielen
Kooperatives Lernen hilft auf unterschiedlichen Ebenen,        Varianten des Think-Pair-Share erwiesen. Mittlerweile ist
Lernprozesse zu strukturieren. So kann Kooperatives            deutlich geworden, dass dieses Think-Pair-Share nicht nur
Lernen in allen Phasen des Unterrichts durch die Ver-          eine unter vielen Methoden ist, sondern vielmehr die
wendung einfacher, aber wirkungsvoller Methoden ein-           Grundstruktur kooperativer Prozesse abbildet.
gesetzt werden (vgl. Think-Pair-Share, Placemat, Mini-
Jigsaw etc.). Die Aktivierung aller Schüler*innen wird
erhöht, Verantwortung für den Lernprozess wird zwischen        Erfahrungsaustausch mit Kolleg*innen
Lehrer*in und Schüler*innen geteilt. Für dich bieten diese
                                                               kooperativ gestalten
Phasen auch die Möglichkeit, Schüler*innen zu beobachten
                                                               In der Praxis treten beim Einsatz kooperativer Lernformen
und dich zu erholen. Desweiteren kann Kooperatives Ler-
                                                               anfangs vielfältige Schwierigkeiten und Widerstände auf,
nen auf unterschiedlichen Lernebenen ansetzen und fördert
                                                               die zu Frustration und schließlich zu Resignation führen
insbesondere höherrangiges Denken. Kooperative Lern-
                                                               können. Aus diesem Stimmungstief im Implementierungs-
formen können für bestimmte Gruppen von Schüler* innen
                                                               prozess (Implementation Dip), der oft zu einem Abbruch
schon im Bereich des Wissenserwerbs und der Anwen-
                                                               der Arbeit mit kooperativen Lernarrangements führt, ge-
dung von Wissen hilfreich sein. Schwache Schüler*innen
                                                               langst du nur durch regelmäßigen Austausch und gegen-
erfahren dadurch Unterstützung im Bereich des Nachvoll-
                                                               seitige Unterstützung. Voraussetzung für eine nachhaltige
ziehens und Verstehens. Für leistungsstärkere Schüler*innen
                                                               Implementierung des Kooperativen Lernens ist demnach
entfaltet das Kooperative Lernen seine Kraft im Bereich
                                                               die Herausbildung einer kooperativen Arbeitskultur aller
der Analyse, der Beurteilung und des Problemlösens. Ver-
                                                               an Schule beteiligten Personen.
fahren wie Gruppenanalyse, Strukturierte oder Akade-
mische Kontroverse sowie Gruppen-Puzzle bieten die
Möglichkeit der Perspektiverweiterung und der vertieften
und kritischen Auseinandersetzung mit Inhalten. Je nach        Kooperativ Schulentwicklung gestalten
Zielsetzung und Lerngruppe bieten dir gerade kooperative       über die Unterrichtsentwicklung hinaus gibt eine nach-
Lernsettings viele Möglichkeiten der Binnendifferenzierung.    haltige Implementierung des Kooperativen Lernens mit

6
VOLLE KRAFT VORAUS

der veränderten Lehrerrolle, der Stärkung der Zusam-         Dem Rassismus entgegenwirken
menarbeit im Kollegium und der Entwicklung von Team-         Der respektvolle Umgang der Teammitglieder miteinan-
strukturen auch wichtige Impulse für die Schulent-           der, die Toleranz gegenüber anders denkenden Men-
wicklung. Mögliche Schritte könnten sein:                    schen und gegenüber Menschen aus anderen Kulturen,
1. Suche nach anderen Kolleg*innen, die kooperative          die Notwendigkeit, Kompromisse zu schließen, dies alles
   Lernarrangements praktizieren und bildet ein Team.        sind wichtige Kompetenzen, die Schüler*innen nicht
   Tauscht euch über erfolgreiche kooperative Lernpro-       abstrakt lernen, sondern im Gruppenprozess konkret
   zesse aber auch über Misserfolge aus.                     erfahren und reflektieren. Eine der größten Gefahren für
                                                             die demokratische Kultur erwächst gegenwärtig aus dem
2. Besucht gemeinsam weitere Fortbildungen zum               in größeren Bevölkerungsteilen existierenden Rassismus.
   Kooperativen Lernen, um euer Wissen und eure              Forschungen von Slavin (1980) zur Wirkung von koopera-
   Methodenkompetenzen zu vertiefen.                         tivem Lernen bei Schüler*innen unterschiedlichen ethni-
3. Aus diesem Team könnte eine „Initiativ-Gruppe“ ent-       schen und kulturellen Hintergrunds3 haben nachgewiesen,
   stehen, die an der Schule die Implementierung des         dass das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugend-
   Kooperativen Lernens längerfristig vorantreibt.           lichen, die aus verschiedenen ethnischen und kulturellen
                                                             Bevölkerungsgruppen stammen, in kooperativen Lernar-
4. Führt immer wieder Gespräche mit der Schulleitung,        rangements einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von
   denn ohne eine Unterstützung durch die Schulleitung       Toleranz und Akzeptanz des Fremden leistet.
   kann keine nachhaltige Implementierung des Koopera-
   tiven Lernens erfolgen.
                                                             Think big – start small
5. Bezieht durch regelmäßige schulinterne Fortbildungen,     überfordere dich und deine Schüler*innen nicht mit mög-
   in denen ein Erfahrungsaustausch und die Aneignung        lichst vielen Methoden und komplexen Lernformen. Der
   neuer Methoden stattfinden, weitere Kolleg*innen in       geduldige Aufbau von Beziehungen mit einfachen, aber wir-
   das Kooperative Lernen ein. Dies bewirkt eine weitere     kungsvollen Methoden wird dir helfen, gemeinsam mit den
   Qualifizierung und ein vertiefendes Verständnis des       Schüler*innen den Wert von Zusammenarbeit zu erleben,
   Konzeptes und verbreitert die personelle Basis.           Differenzen zu überwinden und auch komplexe Aufgaben
6. Fördert die Entwicklung verbindlicher Teamstrukturen      zu bewältigen. Schüler*innen erkennen den Wert von Grup-
   durch methodische Absprachen, die gemeinsame Erstel-      penarbeit nicht von Beginn an. Daher ist es wichtig, dass du
   lung von Materialien und gegenseitige Hospitationen.      mit ihnen den Einsatz kooperativer Lernformen reflektierst,
                                                             die Vorteile deutlich machst und mit ihnen gemeinsam an
7. Erarbeitet Methodenlehrpläne mit kooperativen Ver-        Verbesserungsstrategien arbeitest. Sprich mit deinen
   fahren und einigt euch im Kollegium auf ein koopera-      Kolleg*innen über deine Erfolge mit deinen Lerngruppen.
   tives Unterrichtsleitbild, das im Schulprogramm veran-    Zeige ihnen, wie du mit den Schüler*innen arbeitest und
   kert werden sollte.                                       animiere sie so zum Mitmachen. Im Team seid ihr stärker,
                                                             kreativer und erfolgreicher. Miteinander könnt ihr Raum für
                                                             gemeinsames Lernen schaffen und als Vorbilder dienen.
Demokratiekompetenzen vermitteln
                                                             Norm Green/ Kathy Green (2005): Kooperatives Lernen im Klassenraum
Das Kooperative Lernen kann einen wichtigen Beitrag
                                                             3

                                                             und im Kollegium, Seelze-Velber S. 35
zum Erhalt und zur Stärkung der Demokratie leisten, die
als Staatsform kein Selbstläufer ist: Sie kann nur dann
dauerhaft gelingen, wenn immer wieder die folgenden          Thomas Kremers ist Lehrer an der Gesamtschule Emschertal in Duisburg
Generationen für die Demokratie gewonnen werden,             und arbeitet als Fachleiter für Sozialwissenschaften sowie Kernseminar-
                                                             leiter am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Oberhausen.
wenn sich also junge Menschen mit demokratischen             Er moderiert zahlreiche Lehrerfortbildungen zum Kooperativen Lernen
Ideen identifizieren, ihre Rolle als Staatsbürger*innen      im In- und Ausland und veröffentlicht viele Aufsätze sowohl zum Koope-
annehmen und selber demokratische Prozesse aktiv ge-         rativen Lernen als auch zu diversen anderen pädagogischen oder sozial-
stalten. Die intensive Kommunikation in Klein- und Groß-     ethischen Fragestellungen.

gruppen ermöglicht die Ausbildung guter Argumentations-
fähigkeiten, die demokratische Bürger*innen auszeichnt. Im   Carmen Druyen ist Lehrerin am Reinhard und Max Mannesmann
kooperativen Lernprozess erleben Schüler*innen typische      Gymnasium in Duisburg und arbeitet als Fachleiterin für Pädagogik und
Merkmale einer Demokratie (wie beispielsweise das            Kernseminarleiterin am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in
                                                             Oberhausen. Sie moderiert Lehrerfortbildungen zum Kooperativen
Mehrheitsprinzip, die Respektierung der Rechte einer
                                                             Lernen im In- und Ausland und engagiert sich im Green-Institut Rhein-
Minderheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und         Ruhr in Zusammenarbeit mit der GEW für die Verbreitung und Imple-
das Recht auf Gleichheit der Teammitglieder).                mentierung von Kooperativem Lernen an Schulen.

                                                                                                                                  7
Starkes Team für Bildung
GEW – deine Bildungsgewerkschaft
Service für dich
Dein Draht zu uns

                                   crazymedia/shutterstock

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STARKES TEAM FüR BILDUNG

GEW – DEINE BILDUNGSGEWERKSCHAFT
Wir sind viele                                               Wir sind jung
Die GEW – das sind bundesweit über 270.000 Frauen und        Gewerkschaftliches Engagement ist altmodisch? Von
Männer und alleine in NRW fast 50.000, die in pädagogi-      wegen! Die GEW NRW setzt auf den Nachwuchs im
schen Berufen arbeiten: in Schulen, in Kitas, in der         Bildungssektor. Ob Studierende, Referendar*innen,
Jugendhilfe und Sozialarbeit, an Hochschulen, wissen-        Lehramtsanwärter*innen, Doktorand*innen oder Erzie-
schaftlichen Instituten und Forschungseinrichtungen          her*innen – sie alle bekommen von uns Unterstützung
sowie in Einrichtungen der Erwachsenen- bzw. Weiter-         bei Problemen und können sich darauf verlassen, dass wir
bildung. Kurz: Die GEW ist die Gewerkschaft für alle,        ihre Interessen in den Bereichen Bildung, Erziehung und
deren Job sich täglich um Bildung dreht.                     Wissenschaft vertreten.
Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften im DGB              In der jungen GEW engagiert sich der pädagogische Nach-
kämpft die GEW für die Verbesserung der Arbeits- und         wuchs bis 35 Jahre und gibt der Jugend und ihren An-
Lebensbedingungen, für den Ausbau des sozialen Rechts-       liegen eine Stimme. Die gewählten Vertreter*innen, aus
staates und der demokratischen Gestaltung der Gesell-        denen sich der Ausschuss junge GEW zusammensetzt,
schaft. Die GEW ist parteipolitisch unabhängig, aber nicht   sind gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen aus verschiede-
unparteiisch. Das bedeutet: Wir ergreifen Partei für die     nen pädagogischen Bereichen. Gemeinsam beziehen sie
Beschäftigten im Bildungsbereich, für die Entwicklung
                                                             Stellung zu politischen Entwicklungen, entwerfen Positio-
und den Ausbau eines demokratischen Bildungswesens.
                                                             nen aus Jugendsicht und vertreten diese inner- und außer-
                                                             halb gewerkschaftlicher Zusammenhänge.
Aktiv für eine bessere Schule
                                                             Aber nicht nur die politische Arbeit gehört zum Repertoire
Gewerkschaftliche Arbeit beginnt am Arbeitsplatz. Viele      der jungen GEW: Der Ausschuss plant Veranstaltungen
Kolleg*innen aus der GEW setzen sich im Personalrat oder     sowohl mit politischen Inhalten als auch zu Themen, die
im Lehrerrat ihrer Schule engagiert für die Interessen       sich auf die Berufspraxis beziehen. Die junge GEW trifft
anderer ein. Eine enge lokale Vernetzung der GEW-Mit-
                                                             sich regelmäßig, um sich auszutauschen, Fortbildungen zu
glieder sorgt für vielfältige Kontakte und Begegnungen: In
                                                             planen und Aktionen und Projekte voranzutreiben.
den Fachgruppen kommen die Kolleg*innen einer Schul-
form zusammen; auf Mitgliederversammlungen werden            Du hast Lust, dich zu engagieren? Wir freuen uns immer
die wesentlichen Diskussionen geführt und Entscheidun-       über aktive junge Kolleg*innen, die unsere Arbeit kennen-
gen getroffen. Und das Beste: Alle Mitglieder können         lernen und mitgestalten wollen. Melde dich bei uns unter
direkt mitwirken und mitbestimmen!                           jungegew@gew-nrw.de.

                                                                                                                     9
STARKES TEAM FüR BILDUNG

SERVICE FüR DICH
Engagement für Gesellschaft und Beruf sowie attraktive       Wir helfen sparen
Dienstleistungen für die Mitglieder – in der GEW geht das    Vom Verbraucherschutz über den Versicherungsservice
Hand in Hand. Wenn unsere Mitglieder aktiv ihre berufli-     bis zum Reisekostenzuschuss – wir haben starke Koope-
che Situation gestalten und für die Zukunft von Bildung      rationspartner und davon profitieren unsere Mitglieder:
eintreten, brauchen sie Sicherheit und verlässliche
                                                                 das Verbrauchertelefon der Verbraucherzentrale
Informationen. Verlass dich drauf: Deine Gewerkschaft
                                                             ■
                                                                 zum Sonderpreis,
als Solidargemeinschaft tut etwas für dich.
                                                             ■   ausgewählte Ratgeber der Verbraucherzentrale – kosten-
                                                                 los bzw. 10 % günstiger für GEW-Mitglieder,
Dein gutes Recht                                             ■   günstige Versicherungstarife bei Lebens-, Unfall-, Kfz-
Mit dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz bist du beruflich        und Gebäudeversicherungen,
rundum abgesichert – von der juristischen Beratung bis zur
                                                                 Reisedienstleistungen für deine Urlaubsplanung oder
Prozessvertretung. Die GEW übernimmt die Kosten. Zum
                                                             ■

Beispiel bei:                                                ■   Reisekostenzuschuss für deine individuelle Urlaubsreise.
■   Problemen mit dem Lehrereinstellungsverfahren,
■   der Eingruppierung,                                      Wissen auf dem Silbertablett
■   Dienstunfällen,                                          Du möchtest rundum informiert sein, um kompetent dei-
                                                             nen Alltag in der Schule zu bewältigen? Die GEW hat die
■   Verletzung der Aufsichtspflicht oder                     Infos aus Theorie und Praxis, die für dich relevant sind:
■   Disziplinarverfahren.                                    ■   nds – die Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft in NRW,
                                                             ■   E&W – die Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft, her-
Risiko hat Grenzen                                               ausgegeben vom GEW-Hauptvorstand,

Unsere Berufshaftpflicht schützt dich wirksam und umfas-     ■   Bücher und Broschüren zu Pädagogik und Recht aus
send bei Personen- ebenso wie bei Sachschäden – Regress-         dem NDS-Verlag,
schutz inklusive. Auf unsere schnelle und unbürokratische    ■   Seminare, Fortbildungen und Trainings über die gewerk-
Hilfe kannst du dich verlassen. Unter anderem bei:               schaftliche Bildung der GEW und das DGB-Bildungs-
■   deiner gesamten dienstlichen Tätigkeit,                      werk NRW.

■   Klassenfahrten sowie der Beaufsichtigung von
    Schüler*innen,                                           Immer einen Klick voraus
■   der Vorbereitung, Leitung und Durchführung von           Du suchst aktuelle und fundierte Informationen rund um die
    Veranstaltungen oder                                     Bildungspolitik und deinen Arbeitsplatz? Unter gew-nrw.de
                                                             findest du alles, was du brauchst. Und deine GEW-Mitglieds-
    Verlust des Schlüssels der Schließanlage deiner Schule
                                                             nummer ist die Eintrittskarte zu exklusiven Online-Vorteilen:
■
    oder Einrichtung.
                                                             ■   Hintergrundberichte und Gesetzestexte, Musterschreiben
                                                                 und Formblätter im Online-Archiv,
Dein Ansprechpartner im Schadensfall:                        ■   maßgeschneiderte Nachrichten der Bildungsgewerkschaft
GEW-Landesrechtsstelle NRW                                       im Newsletter,
Telefon +49 2 01 29 403-38 oder -41                          ■   Social Media Angebote,
Mail rechtsschutz@gew-nrw.de                                 ■   Bestellmöglichkeiten mit exklusiven Vergünstigungen.

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STARKES TEAM FüR BILDUNG

DEIN DRAHT ZU UNS

 GEW-Telefonzentrale                                       GEW-Landesrechtsstelle/Verwaltung
                                                           Telefon +49 201 29403 38
 Telefon +49 201 29403 01                                  Telefax +49 201 29403 53
                                                           Mail    rechtsschutz@gew-nrw.de
 Telefax +49 201 29403 34
 Mail      info@gew-nrw.de                                 Mitgliederverwaltung
                                                           Telefon +49 201 29403 42/ 43/ 44
                                                           Telefax +49 201 29403 45
 GEW-Rechtsberatung                                        Mail    mitgliederverwaltung@gew-nrw.de
 Telefon +49 201 29403 37
 Telefax +49 201 29403 53                                  Weiterbildung der GEW
 Mail    rechtsschutz@gew-nrw.de
                                                           Telefon +49 201 29 403 26
 Mo–Do 13.30 bis 16.00 Uhr                                 Telefax +49 201 29 403 17
 Fr    10.00 bis 12.00 Uhr                                 Mail    weiterbildung@gew-nrw.de

 Mitgliedsbeitrag                  Beispiele für monatliche Mitgliedsbeiträge:
 Dein individueller Mitglieds-
 beitrag ist abhängig von deinem   Grund-, Haupt-, Real- und Sekundarschule
 Grundgehalt bzw. deiner           Vollzeitbeschäftigung A12       z.B. Stufe 4                     28,68 Euro
 Grundvergütung und dem
                                   Teilzeitbeschäftigung A12       z.B. Stufe 4 – (50%)             14,34 Euro
 Beschäftigungsumfang.
                                   Vollzeitbeschäftigung EG 11 TV-L – z.B. Stufe 2                  26,42 Euro
 Für Tarifbeschäftigte gelten
 andere Beiträge als für Beamte.   Teilzeitbeschäftigung EG 11 TV-L – z.B. Stufe 2 – (50%)          13,21 Euro

 Bei Unklarheiten und Nach-        Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg
 fragen hilft dir gern unsere      Vollbeschäftigung       A13 Z z.B. Stufe 5                       33,48 Euro
 Mitgliederverwaltung
                                   Teilzeitbeschäftigung A13 Z z.B. Stufe 5 – (50%)                 16,75 Euro
                                   Vollbeschäftigung       EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2                30,57 Euro
                                   Teilzeitbeschäftigung EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2 – (50%)          15,29 Euro

                                   Förderschule
                                   Vollbeschäftigung       A 13    z.B. Stufe 5                     33,48 Euro
                                   Teilzeitbeschäftigung A 13      z.B. Stufe 5 – (50%)             16,75 Euro
                                   Vollbeschäftigung       EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2                30,57 Euro
                                   Teilzeitbeschäftigung   EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2 (3/4 Stelle)   22,93 Euro

                                                                                                                 11
STARKES TEAM FüR BILDUNG

PERSONALRäTE

                                  Grundschulen                  Hauptschulen                 Förderschulen

 Bezirksregierung Arnsberg        Kay Selent                    Volker Maibaum               Peter Rieken
                                  Am Sonnenstein 33             Ehmsenstr. 35 a              Puthofweg 17
                                  58313 Herdecke                44269 Dortmund               44267 Dortmund
                                  Tel. +49 2330 910292          Tel. +49 231 9482089         Tel. +49 231 3358536
                                  kay.selent@gew-nrw.de         volker.maibaum@gew-nrw.de    peter.rieken@gew-nrw.de

 Bezirksregierung Detmold         Sabine Unger                  Heike Frohloff               Barbara Ritter
                                  Bielefelder Str. 489 a        Feldstr. 27                  Bödingsheide 30
                                  32758 Detmold                 33609 Bielefeld              33397 Rietberg
                                  Tel. +49 5232 850375          Tel. +49 521 324921          Tel. +49 5244 1714
                                  sabine.unger@gew-nrw.de       heike.frohloff@gew-nrw.de    barbara.ritter@gew-nrw.de

 Bezirksregierung Düsseldorf      Beate Wilcken                 Edgar Köllner                Friederike Deeg
                                  Bockumer Weg 9                Zietenstr. 70                Baumstr. 5
                                  47259 Duisburg                40476 Düsseldorf             46119 Oberhausen
                                  Tel. +49 211 4755012          Tel. +49 211 4754180         Tel. +49 211 4754810
                                  beate.wilcken@gew-nrw.de      edgar.koellner@gew-nrw.de    friederike.deeg@gew-nrw.de

 Bezirksregierung Köln            Johanne Duensing              Christina Klotz              Marion Nowotny
                                  Neusser Str. 291              Altenothe 13 a               Alteburger Str. 60
                                  50733 Köln                    51702 Bergneustadt           50678 Köln
                                  Tel. +49 2234 8096293         Tel. +49 2261 44773          Tel. +49 221 1473267
                                  johanne.duensing@gew-nrw.de   christina.klotz@gew-nrw.de   marion.nowotny@gew-nrw.de

 Bezirksregierung Münster         Lothar Jacksteit              Elfriede Jonton              Claus Funke
                                  Kistenweg 13                  Eulenstr. 32                 Söltener Landweg 132
                                  45886 Gelsenkirchen           45665 Recklinghausen         46286 Dorsten
                                  Tel. +49 209 492651           Tel. +49 2361 9044144        Tel. +49 2362 9997311
                                  lothar.jacksteit@gew-nrw.de   elfriede.jonton@gew-nrw.de   claus.funke@gew-nrw.de

Hauptpersonalrat beim MSB (Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW)

 Ministerium                      Grundschulen                  Hauptschulen                 Förderschulen
 für Schule und Bildung           Susanne Huppke                Jutta Britze                 Gaby Dietz
 des Landes Nordrhein-Westfalen   Barmbrede 8                   Hauptstr. 94a                Roderichstr. 42
 Völklinger Str. 49               32689 Kalletal                46244 Bottrop                47441 Moers
 40211 Düsseldorf                 Tel. +49 5264 7851            Tel. +49 2045 402902         Tel. +49 2841 887105
 +49 211 5867-40                  susanne.huppke@gew-nrw.de     jutta.britze@gew-nrw.de      gaby.dietz@gew-nrw.de
 poststelle@msb.nrw.de

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STARKES TEAM FüR BILDUNG

Realschulen                  Gesamt-, Sekundarschulen        Gymnasien                              Berufskolleg

Dieter Granzow               Ulrich Kriegesmann              Harald Wunderlich                      Ulrich Roseneck
Erlenstr. 66                 Sauerbruchstr. 4                Adalbertstr. 105                       Feldgarten 45
57234 Wilnsdorf              58453 Witten                    44149 Dortmund                         44388 Dortmund
Tel. +49 2739 891627         Tel. +49 2931 823213            Tel. +49 231 178817                    Tel. +49 231 636912
dieter.granzow@gew-nrw.de    ulrich.kriegesmann@gew-nrw.de   harald.wunderlich@gew-nrw.de           ulrich.roseneck@gew-nrw.de

Peter Römer                  Dietmar Winsel                  Martina Reinking-Heer                  Michael Gebauer
Hubertusweg 4                Leopoldstr. 15 – PR-Büro        Umradstr. 9                            Horstmanns Feld 51
32312 Lübbecke               332756 Detmold                  32423 Minden                           33739 Bielefeld
Tel. +49 5741 805804         Tel. +49 5231 711716            Tel. +49 571 85377                     Tel. +49 5206 6918
peter.roemer@gew-nrw.de      dietmar.winsel@gew-nrw.de       martina.reinking-heer@gew-nrw.de       michael.gebauer@gew-nrw.de

Anne Rödel                   Claudia Paar                    Andrea Matthes-Burchert                Rolf Kruwinnus-Rausch
Strandweg 10                 Fr.-v.-d.-Schulenburg-Str. 51   Monschauer Str. 19                     Sonnenstraße 42
41468 Neuss                  41466 Neuss                     47139 Duisburg                         42277 Wuppertal
Tel. +49 2131 737756         Tel. +49 211 4754003            Tel. +49 203 4680145                   Tel. +49 202 667495
anne.roedel@gew-nrw.de       claudia.paar@gew-nrw.de         andrea.matthes-burchert@gew-nrw.de     rolf.kruwinnus-rausch@gew-nrw.de

Maria Backhaus               Werner Balfer                   Dr. Martin Pötz                        Thomas Wesseler
Urfelder Str. 19             Am Mühlen Falder 24             Koelhoffstr. 1                         Purweider Winkel 28
50968 Köln                   50735 Köln                      50676 Köln                             52070 Aachen
Tel. +49 221 16932167        Tel. +49 221 745180             Tel. +49 221 136444                    Tel. +49 241 911326
maria.backhaus@ gew-nrw.de   werner.balfer@gew-nrw.de        martin.poetz@gew-nrw.de                thomas.wesseler@gew-nrw.de

Oliver Buxel                 Cordula Bahn                    Katharine Plümer-Krabbe                Helmut Hermes
In den Hülsen 35             Gasselstiege 233                Konradstraße 12 A                      II. Bickestraße 19
44536 Lünen                  48159 Münster                   48145 Münster                          44263 Dortmund
Tel. +49 231 5306438         Tel. +49 251 4114044            Tel. +49 251 48074839                  Tel. +49 231 418186
oliver.buxel@gew-nrw.de      cordula.bahn@gew-nrw.de         katharine.pluemer-krabbe@gew-nrw.de    helmut.hermes@gew-nrw.de

Realschulen                  Gesamt-, Sekundarschulen        Gymnasien                              Berufskolleg
Maike Finnern                Dirk Prinz                      Uwe Lämmel                             Klemens Lüchtefeld
Babenhauser Str. 194         Pützchensweg 32                 Buchenweg 9a                           Schatenstr. 16
33619 Bielefeld              53227 Bonn                      32429 Minden                           33604 Bielefeld
Telefon +49 201 2940327      Tel. +49 228 460384             Tel. +49 571 53143                     Tel. +49 521 286616
maike.finnern@gew-nrw.de     dirk.prinz@gew-nrw.de           uwe.laemmel@gew-nrw.de                 klemens.luechtefeld@gew-nrw.de

                                                                                                                            13
Das große ABC für`s erste Schuljahr

Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in
Recht
Status
Arbeitsplatz
Mitwirkung an der Schule
Mitbestimmung und Interessensvertretung
Mehr als Unterricht
Soziale Sicherheit
Schulpolitik

                                                   lube / photocase.de

14
RECHT

Schulgesetz
Das Schulgesetz ist das schulische Grundgesetz in Nordrhein-       Relevanz für Schüler*innen und Eltern
Westfalen. Es regelt, unter welchen Bedingungen, mit wel-          Relevant für Schüler*innen und Eltern sind vor allem die
chen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen gelehrt          Regelungen im Teil Schulverhältnis (§§ 42ff). Dieser enthält
und gelernt wird. Das Gesetz ist ein umfassendes Regelwerk         die Rechtsgrundlagen zur Elternberatung und zu den Pflichten
aus zwölf Teilen: Allgemeine Grundlagen des Schulwesens,           von Schüler*innen. Wann ein Kind eingeschult wird (§ 35),
Aufbau und Gliederung des Schulwesens, Unterrichtsinhalte,         ob Eltern das Recht haben, ihr Kind nach der Grundschule auf
Schulpflicht, Schulverhältnis, Schulpersonal, Schulverfassung,     die von ihnen gewünschte Schulform der Sekundarstufe I zu
Schulträger, Schulaufsicht, Schulfinanzierung, Schulen in freier   schicken (§ 11), ob Schüler*innen eine Schülerzeitung her-
Trägerschaft sowie Datenschutzregelungen.                          ausgeben dürfen (§ 45) oder wie mit ihren Daten zu verfahren
                                                                   ist (§ 122), steht ebenfalls im Schulgesetz.

Relevanz für den Arbeitsplatz Schule
Wenn du in einer Schule in NRW arbeitest oder arbeiten möch-       Nicht alles steht im Gesetz
test, solltest du einmal in das Schulgesetz geschaut haben.        Das Schulgesetz lässt Raum für Regelungen in Verordnungen
Was die Lehrerkonferenz entscheiden darf (§ 68), wie die           oder Erlassen. Wenn du deine wöchentliche Pflichtstundenzahl
Elternberatung zu organisieren ist (§ 44) oder welchen Zielen      erfahren oder die Regelungen für die Gymnasiale Oberstufe
das Unterrichten dient (§ 2), ist im Schulgesetz geregelt.         nachlesen willst, wirst du im Gesetz nicht fündig. Es enthält
Der Lehrer*innen-Paragraf des Schulgesetzes (§ 57) beschreibt      nur die Ermächtigung, dass das Schulministerium diese Rege-
die Aufgaben von Lehrkräften. Dort wird auch festgelegt, dass      lungen auch treffen kann, ohne den Gesetzgeber zu belangen.
Lehrer*innen in der Regel Beamt*innen sind. Interessant für
Lehrer*innen sind zudem die Aussagen zum Schutz ihrer
Daten (§ 121).                                                     Wo gibt es das Schulgesetz?
                                                                   Die GEW NRW gibt jährlich eine aktuelle Textfassung des
                                                                   Schulgesetzes heraus. Die Broschüre enthält stets weitere
            W E I T E R L ES E N
                                                                   Rechtstexte, die für die Arbeit von Lehrer*innen bedeutsam
            gew-nrw.de/schulgesetz
                                                                   sind, z.B. die Allgemeine Dienstordnung.

                                                                                                               STATUS
Beamte
Lehrer*innen an öffentlichen Schulen des Landes sind in der        Höchstaltersgrenze
Regel Beamt*innen, wenn sie die für ihre Laufbahn erforderli-      Die Höchstaltersgrenze zur übernahme in das Beamten-
che Befähigung besitzen (Vorbereitungsdienst mit Staats-           verhältnis in NRW wurde nach jahrelangen politischen
examen) und die weiteren beamtenrechtlichen Vorausset-             und juristischen Auseinandersetzungen 2016 auf das 42.
zungen erfüllen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sind Lehr-       Lebensjahr heraufgesetzt. Zudem gibt es sogenannte
kräfte Tarifbeschäftigte. Das Beamtenverhältnis ist ein öffent-    Hinausschiebensgründe, so dass ein überschreiten der
lich-rechtliches Dienstverhältnis. Rechte und Pflichten der        Altersgrenze nicht immer das Aus für die übernahme ins
Beamt*innen werden durch das Landesbeamtengesetz (§§ 42            Beamtenverhältnis bedeutet.
ff, LBG) und das Beamtenstatusgesetz (§ 33ff, BeamtStG) sowie
                                                                   Die Höchstaltersgrenze erhöht sich um Zeiten
durch ergänzende Rechtsverordnungen bestimmt.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt            • der Ableistung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a des
durch Ernennung. Diese wird mit der Aushändigung der                 Grundgesetzes (Wehrdienst etc.),
Ernennungsurkunde oder zu einem festgelegten späteren              • der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des § 34 Absatz 2
Zeitpunkt wirksam. Eine rückwirkende Ernennung ist nicht             der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (Bundesfrei-
möglich. Mit dem Tag der Ernennung gibt es Anspruch auf              willigendienst),
Dienstbezüge, deren Umfang in den Besoldungsgesetzen               • der tatsächlichen Betreuung eines minderjährigen Kindes
geregelt ist.                                                        oder
                                                                                                                            15
STATUS

• der tatsächlichen Pflege einer oder eines pflegebedürf-        Höchstaltersgrenze bei Schwerbehinderung
  tigen Angehörigen, deren oder dessen Pflegebedürfnis           Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte
  nachgewiesen wurde (§ 7 Absatz 3 in Verbindung mit § 3         behinderte Menschen dürfen in das Beamtenverhältnis ein-
  Absatz 2 des Pflegezeitgesetzes).                              gestellt werden, wenn sie das 45. Lebensjahr noch nicht voll-
Bei Kindererziehung und Pflege erhöht sich die Höchst-           endet haben. Die Hinausschiebensgründe finden in diesen
altersgrenze um jeweils bis zu drei Jahre, bei mehreren          Fällen keine Anwendung. Nach Informationen des Schulmi-
Kindern oder Angehörigen um insgesamt bis zu sechs               nisteriums gilt die Höchstaltersgrenze bei schwerbehinder-
Jahre, sofern über einen dementsprechenden Zeitraum              ten oder ihnen gleichgestellten Menschen, es sei denn, bei
keine berufliche Tätigkeit im Umfang von – in der Regel –        der Hinausschiebung der regulären Höchstaltersgrenze
mehr als zwei Drittel der jeweiligen regelmäßigen Arbeits-       durch entsprechende Zeiten gibt es ein günstigeres Ergebnis.
zeit ausgeübt wurde.                                             Ein überschreiten der Höchstaltersgrenze ist unerheblich,
                                                                 wenn die Laufbahnbewerberin oder der Laufbahnbewerber
                                                                 am Tag des Antrags auf Einstellung das jeweilige Höchstalter
           W E I T E R L ES E N
                                                                 nicht vollendet hat und die Einstellung innerhalb eines Jahres
           gew-nrw.de/beamt-innen
                                                                 nach Antragstellung erfolgt.

Tarifbeschäftigte (oder auch Angestellte)
Auch wenn Lehrer*innen in Nordrhein-Westfalen grund-             Normierung im Arbeitsvertrag. Der TV-L regelt auch die mo-
sätzlich verbeamtet werden sollen, sind sehr viele               natliche Vergütung. Dafür werden angestellte Lehrer*innen
Beschäftigte in Schulen angestellt. Jahrelang galt in NRW        verschiedenen Entgeltgruppen zugeordnet. Diese Eingrup-
mit der Vollendung des 35. Lebensjahres die bundesweit           pierung wird in einem eigenen Tarifvertrag vereinbart, dem
niedrigste Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung, mitt-         Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltord-
lerweile liegt sie bei 42 Jahren. Viele Lehrer*innen wur-        nung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L).
den und werden also aus Altersgründen nicht verbeamtet,
                                                                 Zentrales Ziel der GEW NRW bei der Verbesserung dieses
obwohl sie die fachlichen Voraussetzungen – das zweite           Tarifvertrages in den kommenden Jahren ist die soge-
Staatsexamen – erfüllen. Außerdem gibt es viele soge-            nannte Paralleltabelle. Der Weg dahin führt über die
nannte Nichterfüller*innen, die z.B. die Lehrerausbildung        schrittweise Erhöhung der Angleichungszulage, die der-
als Seiteneinsteiger*innen (noch) nicht abgeschlossen            zeit 30 Euro beträgt. Ihre Erhöhung ist ein Ziel der GEW in
haben. Weitere Gründe für die Nichtverbeamtung kön-              der Tarifrunde 2019.
nen z.B. eine mangelnde gesundheitliche Eignung oder
die übernahme von Vertretungsstellen, also ein befriste-            Bisher                   GEW-Forderung
tes Beschäftigungsverhältnis, sein.                                 A 12 – EG 11             A 12 – EG 12
                                                                    A 11 – EG 10             A 11 – EG 11
                                                                    A 10 – EG 9              A 10 – EG 10
Rechtsgrundlage
Mit Tarifbeschäftigten werden privatrechtliche Arbeits-          Der Personalrat muss bei der Einstellung und der dabei erfor-
                                                                 derlichen Eingruppierung in eine Entgeltgruppe seine Zu-
verträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abge-
                                                                 stimmung erteilen. Für eine möglichst hohe Ersteinstufung in
schlossen. Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet oder
                                                                 der entsprechenden Vergütungsgruppe zählen Vorerfahrungs-
befristet, z.B. als Krankheits- oder Schwangerschaftsver-
                                                                 zeiten, die z.B. in anderen schulaffinen Berufsfeldern oder
tretung, geschlossen.
                                                                 durch entsprechende Qualifikationen erworben wurden. Die
                                                                 Differenz zwischen den einzelnen Stufen der jeweiligen
                                                                 Entgeltgruppe kann schnell rund 400 Euro betragen. Das ist
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
                                                                 ein beachtlicher Gehaltsunterschied, und zwar fortlaufend.
Länder (TV-L)                                                    Deshalb ist es ratsam, sich bei der Einstufung und Eingrup-
Der TV-L ist zwischen fast allen Ländern (außer Hessen) mit      pierung an den Personalrat zu wenden.
den Gewerkschaften, auch mit der GEW NRW, abge-
schlossen. Damit gilt er für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die              W E I T E R L ES E N
Gewerkschaftsmitglied sind, nach dem Tarifrecht direkt. Für                 gew-nrw.de/tarif
Lehrkräfte, die nicht der GEW NRW oder einer anderen                        gew-nrw.de/angestellte
Gewerkschaft angehören, gilt er kraft einer entsprechenden

16
STATUS

Geld und Einkommen
Die GEW NRW setzt sich in Besoldungs- und Tarifrunden da-           Endstufe wird in A 12 nach 26 Jahren und in A 13 nach 24
für ein, dass Lehrer*innen für ihren anspruchsvollen Job an-        Dienstjahren erreicht. Wenn berücksichtigungsfähige Zeiten
gemessen bezahlt werden. Dabei ist ihr Status entscheidend.         beruflicher Erfahrung vorliegen, kann der direkte Einstieg in
Das Regelbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft ist das             eine höhere Stufe erfolgen. Berücksichtigungsfähige Zeiten
Beamtenverhältnis, Beamt*innen werden nach dem Besol-               sind z.B. Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit im öffentlichen
dungsgesetz des Landes NRW besoldet. Lehrer*innen, die              Dienst, Kindererziehungszeiten und Zeiten der Betreuung eines
nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werden können                pflegebedürftigen Angehörigen. Außerdem können gesell-
oder zur Vertretung befristet beschäftigt sind, erhalten als        schaftlich anerkannte soziale Tätigkeiten (Wehr- und Zivildienst,
Angestellte eine Vergütung. Für sie gilt der Tarifvertrag der       Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr) ange-
Länder (TV-L).                                                      rechnet werden. Da der Vorbereitungsdienst der Qualifikation
                                                                    für den künftigen Beruf dient, ist er keine hauptberufliche
                                                                    Tätigkeit und zählt deshalb nicht.
Beamtenbesoldung                                                    Die Ersteinstufung bzw. Stufenzuordnung wird von der
Bei Lehrkräften im Beamtenverhältnis setzt sich das monatli-      Dienstbehörde festgesetzt und mitgeteilt. Für eventuelle
che Einkommen aus dem Grundgehalt und dem Familienzu-               Vordienstzeiten solltest du Belege einreichen und den
schlag zusammen. Der Familienzuschlag ist abhängig vom             Personalrat informieren. Bei der überprüfung der Fest-
Familienstand (verheiratet/unterhaltsverpflichtet, ggfs. Anzahl     setzungsverfügung solltest du ebenfalls den Personalrat ein-
der Kinder). Eine ruhegehaltsfähige Zulage (§ 47 LBesG NRW         schalten, der ein Mitspracherecht hat. Beanstandungen sind
Buchstabe c) von derzeit 92,96 Euro erhalten Lehrkräfte, die       innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der
zur Studienrätin oder zum Studienrat ernannt werden. Dies          Bezirksregierung schriftlich einzureichen.
ist derzeit möglich am Gymnasium, in der Oberstufe der
Gesamtschule und im Berufskolleg.
                                                                    Tarifbeschäftigte
Die GEW NRW fordert seit Jahren – unterstützt durch ein Rechts-
gutachten – dieselbe Eingruppierung für ausgebildete Lehr-          Lehrkräfte, die nicht ins Beamtenverhältnis übernommen
kräfte aller Schulformen, also auch für Grundschullehrkräfte        wurden oder zur Vertretung einen befristeten Arbeitsvertrag
oder Lehrkräfte in der Sekundarstufe I. Schließlich ist die Aus-    erhalten, werden je nach Lehramt eingruppiert. GHRSI-
bildung spätestens seit änderung des Lehrerausbildungsge-           Absolvent*innen sind in EG 11, die anderen Lehrämter in EG
setzes (LABG 2009) angeglichen, gleich lang und gleichwertig.       13 eingruppiert. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte durchlaufen
                                                                    fünf Stufen in ihrer Entgeltgruppe und erreichen die jeweilige
Bei einem entsprechenden Sparvertrag gibt es auch vermö-            Endstufe (Stufe 6, neu ab 01.01. bzw. 01.10.2018) nach zehn
genswirksame Leistungen. Die früher noch zusätzliche Jahres-        Berufsjahren. Für Tarifbeschäftigte beträgt die Jahressonder-
sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von 30 Prozent wurde in-             zahlung 50 Prozent (EG 12 und 13) bzw. 80 Prozent (EG 9 und
zwischen in die Grundgehalttabelle eingefügt.                       11) des Entgeltdurchschnitts der Monate Juli bis September.
Für die Berechnung des Grundgehaltes gilt je nach erworbe-         Auch für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis gilt die
ner Qualifikation (Studium, Vorbereitungsdienst, Erwerb des         Zuordnung zu Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen unab-
Lehramtes) die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungs-            hängig vom Alter, so dass nur die Berufserfahrung gehalts-
gruppe. Der Einstieg und spätere Aufstieg in die zeitlich unter-   steigernd wirkt.
schiedlich gestaffelten Stufen dieser Besoldungsgruppe ori-
entiert sich an der Berufserfahrung.
                                                                    Teilzeitbeschäftigung
                                                                    Für die Berechnung des Teilzeiteinkommens ist die jeweilige
Einstieg in die Besoldungstabelle                                   Pflichtstundenzahl der Schulform die Bezugsgröße. Bei der
                                                                    Berechnung des Bruttogehaltes wird die Anzahl der vertraglich
Lehrer*innen mit der Befähigung für das Lehramt GHRSI wer-
                                                                    festgelegten Unterrichtsstunden ins Verhältnis zum jeweiligen
den der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet und steigen in die
                                                                    Pflichtstundenmaß (Vollzeit) gesetzt.
Stufe 4 der Besoldungstabelle ein. Für das Lehramt Sonder-
pädagogik ist die Besoldungsgruppe A 13 maßgeblich, der
Einstieg erfolgt in Stufe 5. Stufe 5 und Besoldungsgruppe A 13
gelten auch für Studienrät*innen (Lehramt Gymnasium/Gesamt-                     W E I T E R L ES E N
schule bzw. Berufskolleg). Das Grundgehalt wird nach Stufen                     gew-nrw.de/geld
bemessen, deren Laufzeit beträgt zwei (bis zur fünften), drei                   gew-nrw.de/einkommen
(bis zur neunten) und vier Jahre (bis zur zwölften Stufe). Die

                                                                                                                                 17
STATUS

Gehälter, Zuschläge, Sonderzahlungen und Zulagen
Grundgehaltssätze für die Besoldungsgruppen A 11 bis A 13
Monatsbeträge in Euro, gültig ab 1. Januar 2018

                Zweijahresrhythmus                              Dreijahresrhythmus                           Vierjahresrhythmus

 Stufe      1          2           3             4        5           6          7          8           9         10          11        12

 A 11                          3163,45 3297,18 3430,93 3564,69 3701,41 3792,60 3883,82 3976,28 4069,31 4162,37

 A 12                                      3541,01 3703,49 3866,62 4032,05 4142,97 4253,90 4364,85 4475,79 4586,68

 A 13                                                  4133,03 4312,67 4492,34 4612,12 4731,89 4851,69 4971,48 5091,26

Familienzuschlag                                                          geschieden sind. Gezahlt wird der Zuschlag auch, wenn
Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamt*innen-                 Beamt*innen eine andere Person längerfristig aufgenom-
besoldung. Er richtet sich nach der Besoldungsgruppe, dem                 men haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetz-
Familienstand und der Anzahl der berücksichtigungsfähi-                   lich oder sittlich dazu verpflichtet sind, und die Person
gen Kinder.                                                               sich nicht selber versorgen kann.
Grundsätzlich erhalten Beamt*innen den Familienzuschlag                   Besteht zusätzlich Anspruch auf Kindergeld, steht Be-
der Stufe 1, wenn sie verheiratet, verwitwet, in einer ein-               amt*innen für jedes Kind der Familienzuschlag der Stufe 2
getragenen Lebenspartnerschaft oder mit Unterhaltspflicht                 und der folgenden Stufen – je nach Anzahl der Kinder – zu.

Stufe 1: 137,50 Euro                      Stufe 2: 257,25 Euro

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 119,75 Euro für
das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 368,44 Euro.

Zulagen
Allgemeine Stellenzulage nach dem Landesbesoldungsgesetz für Studienrät*innen
(LBesG NRW § 55 Abs. 1 Nr. 2) in BesGr. A 13: 95,36 Euro

Entgelttabelle für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis in den Entgeltgruppen EG 9 bis EG 13
Monatsbeträge in Euro, gültig ab 1. Januar 2018 bzw. 1. Oktober 2018 (Stufe 6)

                                                               Entwicklungs-/Erfahrungsstufen
Entgeltgruppe      Stufe 1             Stufe 2           Stufe 3          Stufe 4            Stufe 5           Stufe 6             Stufe 6
                Verbleib: 1 Jahr   Verbleib: 2 Jahre Verbleib: 3 Jahre Verbleib: 4 Jahre Verbleib: 5 Jahre Endstufe (1.1.18) Endstufe (1.10.18)

     EG 9          2749,89             3029,67          3172,55           3560,20           3883,21            3941,46             3999,71
  EG 10            3089,22             3400,58          3653,37           3908,04           4392,57            4458,46             4524,35
  EG 11            3202,32             3522,94          3777,60           4162,72           4721,77            4792,59             4863,42
  EG 12            3309,47             3653,37          4162,72           4609,96           5187,62            5265,44             5343,25
  EG 13            3672,02             4075,76          4293,17           4715,55           5299,43            5378,92             5458,41

                                                                                      W E I T E R L ES E N
                                                                                      gew-nrw.de/gehalt
                                                                                      gew-nrw.de/sonderzahlung

18
STATUS

Probezeit
Die Ernennungsurkunde ist überreicht, der Arbeitsvertrag           Bewährung oder gesundheitliche Eignung in der Probezeit nicht
unterschrieben, die Einstellung in den Schuldienst vollzogen:      festgestellt werden kann, sind zu entlassen.
Jetzt steht die Probezeit an. Wie diese geregelt ist, unter-
scheidet sich je nach Beschäftigungsstatus. Der Ernennung
zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit geht die               Teilzeit
Bewährung in einer festgelegten Zeitspanne voraus. Deine           Zur Berechnung der Probezeit zählen die Zeiten einer Teil-
Eignung, die Befähigung sowie die fachliche Leistung in            zeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßi-
Bezug auf das auszuführende Amt werden überprüft.                  gen Arbeitszeit in vollem Umfang. Beträgt der Umfang der Teil-
Festgestellt wird deine Bewährung durch die dienstliche            zeitbeschäftigung innerhalb der Probezeit jedoch weniger als
Beurteilung. Die Schulleitung erstellt diese aufgrund aller        die Hälfte der Pflichtstunden, so verlängert sich die Probezeit,
dienstlichen Leistungen vor Ablauf der Probezeit und unter         wenn die Teilzeitbeschäftigung länger als drei Monate dauert.
Beachtung möglicher Verkürzungen. Deine Rechte und                 Für die Neuberechnung der Probezeit wird die bewilligte Teil-
Pflichten während der Probezeit sind im Landesbeamten-             zeit ins Verhältnis zur Hälfte der vorgegebenen Pflichtstun-
gesetz und in der Laufbahnverordnung geregelt.                     denzahl gesetzt.
Bei Problemen in der Probezeit kannst du dich an den zustän-
digen Personalrat oder als Mitglied der GEW NRW direkt an die      Rechtsstellung in der Probezeit
Rechtsschutzabteilung der GEW NRW wenden.                          In der Regel gibt es bei der Ausübung des Dienstes keine
                                                                   Unterscheidung zwischen Beamt*innen auf Probe und auf
Regelprobezeit                                                     Lebenszeit. Eine Entscheidung über deine dienstliche Bewäh-
Die Regelprobezeit beträgt drei Jahre, wobei Dienstzeiten im       rung und gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersu-
öffentlichen Schuldienst oder als Lehrer*in an einer Ersatz-       chung) ist innerhalb der Probezeit zu treffen. Sobald diese
schule auf die Probezeit angerechnet werden können. Die            beiden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, bist du
Mindestprobezeit ist sechs bzw. zwölf Monate. Sofern vor-          in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen.
herige, förderungsfähige Zeiten auf die Probezeit anzurech-
nen sind, sollte ggfs. nach Rücksprache mit dem Personalrat
                                                                   Tarifbeschäftigte
auf dem Dienstweg – also über die Schulleitung – ein Antrag
auf Verkürzung gestellt werden.                                    Deine Probezeit als Tarifbeschäftigte*r beträgt grundsätzlich
                                                                   sechs Monate, außer im Arbeitsvertrag ist eine kürzere
                                                                   Dauer vereinbart. Die Feststellung der Bewährung in der
Verlängerung und Fehlzeiten                                        Probezeit erfolgt regelmäßig durch eine dienstliche Beur-
Kann die Bewährung oder Eignung innerhalb der Probezeit            teilung der Schulleitung. Während der arbeitsrechtlichen
nicht festgestellt werden, ist eine Verlängerung gesetzlich mög-   Probezeit ist das Arbeitsverhältnis nur schwach geschützt, da
lich. Da die Probezeit um höchstens zwei Jahre verlängert wer-     die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes in den
den kann, beträgt die maximale Probezeit fünf Jahre. Fehl-         ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses nicht
zeiten wegen Krankheit, Beurlaubung oder Erziehungsurlaub          gelten. In dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist zwei
von insgesamt mehr als drei Monaten werden nicht als gelei-        Wochen zum Monatsende, danach bis zu einem Jahr
stete Probezeit gewertet und führen zur Verlängerung dieser.       Beschäftigungszeit einen Monat zum Monatsende. Ein
                                                                   Kündigungsgrund muss während der Probezeit nicht angege-
                                                                   ben werden. Bei Feststellung der Nichtbewährung kann der
Nichtbewährung                                                     Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis durch eine ordent-
Solltest du dich während der Regelprobezeit nicht bewährt          liche Kündigung beenden. Es besteht aber die Möglichkeit,
haben, wird deine Probezeit regelmäßig und auf bis zu fünf         einvernehmlich ein neues Arbeitsverhältnis abzuschließen
Jahre verlängert. Deine Probezeit kann auch verlängert wer-        und eine neue Probezeit zu vereinbaren.
den, wenn die gesundheitliche Eignung für eine lebenslange
Beschäftigung im Beamtenverhältnis bezweifelt wird. In die-
                                                                              W E I T E R L ES E N
sem Fall muss eine amtsärztliche Prognose eine änderung
                                                                              gew-nrw.de/probezeit
dieser Beurteilung als denkbar erachten. Beamt*innen, deren

                                                                                                                               19
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