Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in - gew-nrw.de/cool-bleiben - GEW NRW
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RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 1 froodmat/photocase.de Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in gew-nrw.de/cool-bleiben
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 2 Impressum Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Nordrhein-Westfalen, Nünningstr. 11, 45141 Essen Redaktion: Joyce Abebrese, Julia Löhr, Ute Lorenz, Renate Mielke, Berthold Paschert (verantw.), Frauke Rütter, Mario Sandfort, Michael Schulte, Felix Spiecker Stand: August 2019 © Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH, Nünningstr. 11, 45141 Essen
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 1 RATGEBER FüR DEIN ERSTES SCHULJAHR Liebe Kolleg*innen, ihr habt es geschafft und tretet nun eure erste Mit dem Berufseinstieg beginnt nun eine neue Stelle an! Die Gewerkschaft Erziehung und Phase für euch. Viele neue Eindrücke und Erfah- Wissenschaft (GEW) gratuliert ganz herzlich rungen werden auf euch zukommen, mit denen und wünscht euch einen erfolgreichen Start ihr euch zurechtfinden und auseinandersetzen und ein gutes erstes Schuljahr an der neuen müsst. Damit ihr trotzdem einen kühlen Kopf Schule. Vor euch liegen jetzt verantwortungs- bewahren könnt, stellen wir euch diesen Rat- volle Aufgaben, bei denen wir als Gewerkschaft geber für das erste Schuljahr zur Seite. Er ent- euch gerne unterstützen möchten. hält Tipps und Hinweise, die euch den Weg wei- In den letzten Jahren hat sich das Schulsystem in sen durch den Dschungel von Verordnungen, NRW grundlegend gewandelt, und noch immer Erlassen, Richtlinien und Paragrafen. In unserem befindet sich vieles in der Umgestaltungsphase. Ratgeber haben wir die wichtigsten Begriffe für Viele Prozesse wie beispielsweise die Inklusion und euch zusammengestellt und mit kurzen Erläute- das gemeinsame Lernen, die Schulentwicklung vor rungen versehen. Viele weiterführende Links, Ort und der Ausbau des Ganztages betreffen Downloads und Ansprechpartner*innen gibt´s nicht nur die Gestaltung eines gerechten und lei- unter gew-nrw.de/cool-bleiben. stungsfähigen Bildungssystems in NRW, sondern Es bleiben noch Fragen offen? Ihr möchtet mehr auch euch ganz persönlich in eurem Arbeitsalltag. über die GEW und unsere Arbeit erfahren oder Die GEW begleitet politische Veränderungspro- wollt gern selbst aktiv werden und euch gewerk- zesse im Interesse der Kolleg*innen fachlich en- schaftlich engagieren? Dann meldet euch ein- gagiert und kritisch. In unserem gewerkschaftli- fach bei uns, denn auch wir freuen uns immer chen Handeln lassen wir uns daher immer auch über kreative und engagierte Kolleg*innen! von einem Satz leiten, den Andreas Schleicher – Wichtige Adressen und Kontakte findet ihr dazu der PISA-Koordinator der OECD – einmal gesagt ebenfalls auf den folgenden Seiten. hat: „Wir müssen das Bildungssystem nicht für die Lehrer verändern, sondern mit ihnen.“ Einen guten Start und viel Erfolg wünscht euch Julia Löhr Jugendbildungsreferentin GEW NRW 1
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 2 RATGEBER FüR DEIN ERSTES SCHULJAHR Inhalt VORWORT 1 VOLLE KRAFT VORAUS! 3 Starthilfe für dein erstes Schuljahr 4 Kompetenzen wirksam vermitteln 5 STARKES TEAM FüR BILDUNG 8 GEW – deine Bildungsgewerkschaft 9 Service für dich 10 Dein Draht zu uns 11 Personalräte 12 RATGEBER FüR DEIN ERSTES SCHULJAHR ALS LEHRER*IN 14 RECHT Schulgesetz 15 STATUS Beamte 15 Tarifbeschäftigte 16 Geld und Einkommen 17 Gehälter, Zuschläge, Sonderzahlungen und Zulagen 18 Probezeit 19 Dienstliche Beurteilung in der Probezeit 20 ARBEITSPLATZ Abordnung und Versetzung 21 Arbeitszeit 21 Mehrarbeit 22 Teilzeit und Beurlaubung 23 Sonderurlaub 24 Gesundheitsschutz und Schwerbehinderung 25 Amtsärztliche Untersuchung 25 Schulleitung 26 Fortbildung 26 Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen 28 Digitalisierung und Datenschutz 29 MITWIRKUNG AN DER SCHULE Lehrerkonferenz 30 Schulkonferenz 30 MITBESTIMMUNG UND INTERESSENVERTRETUNG Lehrerrat 31 Personalrat 32 MEHR ALS UNTERRICHT Klassenfahrt – Schulwanderung – Schulfahrt 34 Aufsicht und Haftung 35 Geschenke und Belohnungen 36 SOZIALE SICHERHEIT Beihilfe und Krankenversicherung 37 Elternzeit und Elterngeld 38 SCHULPOLITIK Inklusion 39 Länger gemeinsam lernen 40 Ganztag – Ganztagsschulen 40 2
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 3 Volle Kraft voraus! Starthilfe für dein erstes Schuljahr Ein erfolgreicher Berufseinstieg mit Kooperativem Lernen 3
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 4 VOLLE KRAFT VORAUS STARTHILFE FüR DEIN ERSTES SCHULJAHR Endlich: Raus aus dem Referendariat und rein in die erste 5. Und? Wie war ich? Anstellung als Lehrer*in! Die Ausbildung ist abgeschlos- Setze dir Etappenziele nach dem guten Brauch der 100- sen – da darf man sich ruhig mal selbst auf die Schulter Tage-Regel in der Politik. Findest du alle Räume sicher? klopfen. Doch zwischen Freude und Erleichterung schlei- Kennst du den Stundenplan auswendig? Bist du gut ins chen sich manchmal Bedenken ein, denn mit neuen Auf- Kollegium integriert? Das sollten deine Ziele für die erste gaben kommt nun auch eine größere Verantwortung. Zeit sein. Bis du dich in Fachkonferenzen engagierst, darf Die Anforderungen an gute Lehrer*innen sind hoch und ruhig noch etwas Zeit vergehen. die alltägliche Arbeit hat oft leider wenig mit dem zu tun, was in den Seminaren an den Hochschulen behandelt wurde. Aber keine Sorge: Unsere Tipps werden dir dein 6. Lost in Information erstes Dienstjahr bestimmt erleichtern. Nicht jede Information ist deine Information! Nutze Informationsquellen, aber reduziere durch Markierungen. Den Austausch mit der Slowakei magst du zwar spannend 1. Arbeit an der Basis finden, aber im ersten Dienstjahr stürzt du dich lieber Deine Hauptaufgabe ist der Unterricht. Die ersten Stunden in noch nicht darauf. den neuen Lerngruppen sind die wichtigsten und entschei- den über die spätere Zusammenarbeit. Hier kommt es dar- auf an, frühzeitig persönliche Rituale zu schaffen – zum Bei- 7. Mach dich frei spiel in Bezug auf den Einstieg, Impulse zur Stillarbeit, Haus- Wer delegiert, schafft Freiräume. überlege dir deshalb, aufgaben, das Ende der Stunde oder den weiteren Ausblick. wer welche Aufgaben übernehmen kann. Was können Schüler*innen, Eltern oder Kolleg*innen übernehmen? 2. Nomen est omen Die Namen aller Beteiligten zu lernen – nicht nur die der 8. Wissen für den Hinterkopf Schüler*innen –, bringt enorme Sicherheit. Fotos auf der Recherchiere die Basisinformationen deiner Schule (z.B. Homepage der Schule können dir dabei helfen. Dies gilt Geschichte, Organisation, Unterrichtsstruktur) und notiere auch für das Schulbüro und die Hausmeister, wo du dich das Wichtigste in einem kleinen Extraheft. unbedingt persönlich vorstellen solltest. 9. Wer hat an der Uhr gedreht? 3. Mut zur Lücke Erkenne Zeitfallen und setze Veränderungen durch Das heißt: Wichtiges zuerst! Sammle wöchentlich To-do- bewusste Zeitplanung um. Klares Ziel von Beginn an: ein Aufgaben, setze Prioritäten und lasse die Planungen nach freier Tag am Wochenende und korrekturfreie Ferien. und nach langfristiger angehen. 10. Tschakka! 4. Ordnung ist das halbe Leben Selbstmotivation ist gefragt: „Ich schaffe, was ich mir Organisiere deine Arbeitsorte. Dazu gehören neben deinem vornehme!“ Aktiviere deine Softskills, denn sie beeinflus- Arbeitsplatz in der Schule auch der heimische Schreibtisch sen deine Außenwirkung und machen dich selbstsicher und deine Tasche. und stark. lzf/shutterstock 4
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 5 VOLLE KRAFT VORAUS KOMPETENZEN WIRKSAM VERMITTELN Eigenverantwortliches Lernen mit direkter Instruktion Wer die Schüler*innen zu früh in die Selbstständigkeit ent- Schüler*innen möglichst alles selbst erarbeiten. Dies führt lässt, lässt sie allein. Nur wer klar erklärt, geduldig fördert dazu, dass sie häufig Aufgaben allein bewältigen müssen, und zum üben anhält, schafft die Basis für eigenverant- für die viele Schüler*innen einer Klasse noch nicht die wortliches Lernen. Für diesen Weg ist die Direkte Instruk- Kompetenzen besitzen. Begründet wird dies damit, dass tion ideal. Denn wenn es gilt, neue Kompetenzen einzufüh- sie sich die Kompetenzen beim Bearbeiten der Aufgaben ren, ist diese Unterrichtsform das Mittel der Wahl. selbst aneignen. Damit sind sie aber nicht selten überfor- dert. Sie sollen etwas machen, wissen aber noch nicht, wie In Deutschland hängt der Bildungserfolg immer noch in es geht. Dann bekommen die einen Hilfe der Eltern oder hohem Maße vom Elternhaus ab. Es gelingt also nicht, im Nachhilfe – und die anderen bleiben zurück. Unterricht die unterschiedlichen Voraussetzungen auszu- gleichen, die die Schüler*innen mitbringen. Im fragend- Dabei ist unstrittig, dass Selbstständigkeit das Ziel von Unter- entwickelnden Unterricht werden die vorhandenen richt ist. Bis die Schüler*innen diese aber erreicht haben, ist Unterschiede sogar oft noch verstärkt. Denn in der Regel es ein langer Weg; auf diesem brauchen sie genügend arbeitet die Lehrkraft im Unterrichtsgespräch vor allem Erklärung, Anleitung und Hilfe. Werden sie beim Lernen zu mit denen, die sich melden, ihre Ergebnisse vorstellen früh alleingelassen, wird der Weg mit dem Ziel der Selbst- und den Unterricht voranbringen. Die anderen bleiben ständigkeit verwechselt. Verschärft wird die Problematik, da zurück – was häufig erst bei der Klassenarbeit deutlich Schulbücher und Lernmaterialien in der Regel keine wird. Im Verlauf von vielen Schuljahren ergeben sich so Erklärungen enthalten, mit denen Schüler*innen sich selbst- innerhalb einer Klasse divergierende Lernverläufe. ständig eine Kompetenz aneignen können. Selbstständiges Lernen braucht Anleitung und Hilfe Direkte Instruktion: Alle mitnehmen in drei Phasen Aber auch in einem Unterricht, der Konzepte des selbst- Die Schule soll kein Kind zurücklassen und zu früh mit ständigen Lernens umsetzt, werden vorhandene Anforderungen konfrontieren, die es nicht bewältigen Unterschiede zwischen den Schüler*innen häufig vergrö- kann. Aus dieser Forderung leiten sich alle Elemente der ßert. Der Unterrichtende gibt den Lernenden – nach einer Direkten Instruktion ab: Der Unterrichtende erklärt den Einstiegsphase – Material mit Aufgaben, die sie bearbei- Schüler*innen in der ersten Phase das, was sie später ten und später präsentieren sollen. Dabei sollen sich die allein können sollen. Diese Präsentation darf nicht einfach Gelingensbedingungen des Direkten Unterrichts lzf/shutterstock 5
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 6 VOLLE KRAFT VORAUS mit einem herkömmlichen Lehrer*innenvortrag verwech- stärker zur Verarbeitung des Gelernten an und es öffnet sich selt werden. Denn die Lehrkraft erklärt klar, strukturiert, ein Raum für die soziale Dimension des Lernens. Und in der anschaulich, lebendig, mit Mustern und Modellen, indem zweiten und dritten Phase bieten sich auch andere Metho- sie etwas demonstriert und indem sie laut denkend zeigt, den des Kooperativen Lernens wie das Lerntempoduett an. was in ihrem Kopf vorgeht. So bekommen die Schüler*in- nen ein lebendiges Bild dessen, was sie lernen sollen, und können sich an diesen Modellen orientieren. Dabei beach- Erwiesene Wirksamkeit und Lernfreude tet der Unterrichtende die begrenzte Aufmerksamkeits- Die Direkte Instruktion ist eine Unterrichtskonzeption, mit spanne der Schüler*innen und legt immer wieder Phasen der Lehrer*innen sehr wirksamen Unterricht durchführen der Verarbeitung ein. Anschließend prüft die Lehrkraft, ob können – das haben alle empirischen Studien unisono die Schüler*innen verstanden haben, was sie erklärt hat bestätigt. Und doch wird das Konzept in der Praxis selten und wiederholt es – wenn nötig – geduldig. Wie auch angewandt. Hier muss ein Umdenken erfolgen. Nicht um- andere Didaktiker*innen betont Hilbert Meyer die sonst schreibt der Unterrichtsforscher Andreas Helmke: Bedeutung des Vormachens durch Lehrer*innen: „Es gibt wenige Konzepte, bei denen der Kontrast zwi- „Eigentlich handelt es sich um das ,natürlichste‘ methodi- schen nachweislicher Wirksamkeit in der Schulpraxis und sche Gestaltungsmittel, das man sich denken kann. Die Berücksichtigung in der Lehreraus- und -fortbildung so Schüler sollen etwas Neues lernen – also macht ihnen der groß ist wie bei der Direkten Instruktion.“ Lehrer vor, wie‘s geht.“ Und die Schüler*innen lernen nicht nur sehr viel, sondern Nach der Einführung der neuen Kompetenzen arbeiten sie sind unserer Erfahrung nach auch sehr gerne in einem die Schüler*innen noch nicht selbstständig. Sie bekom- so gestalteten Unterricht. Wenn sie Analysen schreiben men in der zweiten Phase zunächst Lernaufgaben, die sie sollen, sind sie dankbar, wenn sie einen von der Lehrkraft Schritt für Schritt dahin führen, die Kompetenzen selbst- geschriebenen Modelltext bekommen, anstatt immer nur ständig anwenden zu können. Zu den Lernaufgaben gehö- im Unterrichtsgespräch Analysen durchzuführen, bei ren viele Hilfen. Diese werden in dem Maße weniger, in denen viele etwas beitragen, aber man nicht lernt, eine dem es den Lernenden gelingt, die Kompetenzen anzu- vollständige Analyse zu schreiben. Und wenn Unter- wenden. Hier wird differenziert, weil die Schüler*innen in richtende laut denkend zeigen, was ihnen durch den Kopf unterschiedlichem Maße Hilfe brauchen und für lei- geht, wenn sie eine Aufgabe lösen, ist die Aufmerksam- stungsstärkere Kinder auch Herausforderungen bereitge- keit der Schüler*innen gebannt nach vorne gerichtet. stellt werden müssen. Erst danach arbeiten die Schüler*innen selbstständig – wenn sichergestellt ist, dass sie die Kompetenzen auch Die Grenzen von Direkter Instruktion – und wirklich selbstständig anwenden können. Die Lehrkraft warum sie sich trotzdem lohnt tritt in den Hintergrund, steht aber immer für Hilfe zur Direkte Instruktion ist sehr wirksam – aber nicht bei je- Verfügung. Die Grundstruktur der Direkten Instruktion dem Lernziel. Sie eignet sich sehr gut, wenn Schüler*innen besteht also aus drei Phasen: 01 Vermittlung – Präsenta- Kompetenzen erwerben sollen. Sprachliche Kompetenzen tion des neuen Inhalts; 02 Angeleitetes üben – Anwenden lassen sich zum Beispiel sehr gut über Modelle und an- mit Hilfen; 03 Selbstständiges üben – üben ohne Hilfen. schließende übung vermitteln. Wenn die Schüler*innen die entsprechenden Kompetenzen erworben haben, sollten sie in der Lage sein, sich selbstständig Wissen anzueignen. Kooperatives Lernen ist die ideale Ergänzung Wenn sie jedoch Probleme lösen und etwas selbst ent- Direkte Instruktion ist nicht der altbekannte Frontalunter- decken sollen, stellen sie Hypothesen auf und prüfen richt in neuem Gewand. Im Gegenteil: Es handelt es sich diese selbstständig. Hierfür eignet sich nicht die Direkte um eine ausgefeilte Unterrichtskonzeption, in der ganz Instruktion – auch wenn es sehr hilfreich ist, mittels unterschiedliche Lehr-Lern-Methoden miteinander ver- Direkter Instruktion vorzumachen und einzuüben, wie bunden werden. man gute Hypothesen aufstellt. Wenn es um allgemeine Und um die Schüler*innen in möglichst hohem Maße zu Bildungsziele wie den Aufbau der Kompetenz zur aktivieren, ist es optimal, die Direkte Instruktion konse- Mitgestaltung einer demokratischen Gesellschaft geht, quent mit dem Kooperativen Lernen zu kombinieren. wenn es um die Entwicklung von an der Vernunft orien- John Hattie und Klaus Zierer betonen, dass gerade diese tierter Autonomie geht, wenn es um Werteerziehung Kombination enorm lernwirksam ist. Deshalb wird in oder Identitätsentwicklung geht, dann werden nur ande- unserem Konzept der Direkten Instruktion in allen Phasen re Unterrichtsformen den Raum öffnen, in dem diese die kooperative Grundstruktur „Denken – Austauschen – Ziele angestrebt werden können. Das aber ist kein Grund, Vorstellen“ angewendet. Das regt die Schüler*innen noch die Direkte Instruktion nicht dann anzuwenden, wenn sie 6
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 7 VOLLE KRAFT VORAUS den größten Erfolg verspricht und allen Schüler*innen Ludger Brüning entgegenkommt. Lehrer für Deutsch, Geschichte und Sozialwissenschaften Schon der bedeutende Unterrichtsforscher Franz E. Weinert an der Gesamtschule Haspe in Hagen und Lehrer*innen- fortbildner stellte fest: „Die zweckmäßigste Lehrstrategie zur Steue- rung des systematischen Lernens ist die Direkte Instruk- tion.“ Wir möchten Lehrkräfte dazu ermutigen, die Direkte Tobias Saum Instruktion ausprobieren und anschließend Ihre Schüle- Lehrer für Deutsch und Philosophie an der Gesamtschule r*innen zu befragen, ob sie auf diesem Wege gut lernen Haspe in Hagen und Fachleiter am ZfsL Hagen (Gymnasium/ können. Wir haben die Erfahrung gemacht: Es lohnt sich. Gesamtschule) Übersicht – Idealtypischer Ablauf des Direkten Unterrichtens 7
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 05.08.19 14:12 Seite 8 Starkes Team für Bildung GEW – deine Bildungsgewerkschaft Service für dich Dein Draht zu uns crazymedia/shutterstock 8
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 9 STARKES TEAM FüR BILDUNG GEW – DEINE BILDUNGSGEWERKSCHAFT Wir sind viele Wir sind jung Die GEW – das sind bundesweit über 270.000 Frauen und Gewerkschaftliches Engagement ist altmodisch? Von Männer und alleine in NRW fast 50.000, die in pädagogi- wegen! Die GEW NRW setzt auf den Nachwuchs im schen Berufen arbeiten: in Schulen, in Kitas, in der Bildungssektor. Ob Studierende, Referendar*innen, Jugendhilfe und Sozialarbeit, an Hochschulen, wissen- Lehramtsanwärter*innen, Doktorand*innen oder Erzie- schaftlichen Instituten und Forschungseinrichtungen her*innen – sie alle bekommen von uns Unterstützung sowie in Einrichtungen der Erwachsenen- bzw. Weiter- bei Problemen und können sich darauf verlassen, dass wir bildung. Kurz: Die GEW ist die Gewerkschaft für alle, ihre Interessen in den Bereichen Bildung, Erziehung und deren Job sich täglich um Bildung dreht. Wissenschaft vertreten. Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften im DGB In der jungen GEW engagiert sich der pädagogische Nach- kämpft die GEW für die Verbesserung der Arbeits- und wuchs bis 35 Jahre und gibt der Jugend und ihren An- Lebensbedingungen, für den Ausbau des sozialen Rechts- liegen eine Stimme. Die gewählten Vertreter*innen, aus staates und der demokratischen Gestaltung der Gesell- denen sich der Ausschuss junge GEW zusammensetzt, schaft. Die GEW ist parteipolitisch unabhängig, aber nicht sind gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen aus verschiede- unparteiisch. Das bedeutet: Wir ergreifen Partei für die nen pädagogischen Bereichen. Gemeinsam beziehen sie Beschäftigten im Bildungsbereich, für die Entwicklung Stellung zu politischen Entwicklungen, entwerfen Positio- und den Ausbau eines demokratischen Bildungswesens. nen aus Jugendsicht und vertreten diese inner- und außer- halb gewerkschaftlicher Zusammenhänge. Aktiv für eine bessere Schule Aber nicht nur die politische Arbeit gehört zum Repertoire Gewerkschaftliche Arbeit beginnt am Arbeitsplatz. Viele der jungen GEW: Der Ausschuss plant Veranstaltungen Kolleg*innen aus der GEW setzen sich im Personalrat oder sowohl mit politischen Inhalten als auch zu Themen, die im Lehrerrat ihrer Schule engagiert für die Interessen sich auf die Berufspraxis beziehen. Die junge GEW trifft anderer ein. Eine enge lokale Vernetzung der GEW-Mit- sich regelmäßig, um sich auszutauschen, Fortbildungen zu glieder sorgt für vielfältige Kontakte und Begegnungen: In planen und Aktionen und Projekte voranzutreiben. den Fachgruppen kommen die Kolleg*innen einer Schul- form zusammen; auf Mitgliederversammlungen werden Du hast Lust, dich zu engagieren? Wir freuen uns immer die wesentlichen Diskussionen geführt und Entscheidun- über aktive junge Kolleg*innen, die unsere Arbeit kennen- gen getroffen. Und das Beste: Alle Mitglieder können lernen und mitgestalten wollen. Melde dich bei uns unter direkt mitwirken und mitbestimmen! jungegew@gew-nrw.de. crazymedia/shutterstock 9
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 10 STARKES TEAM FüR BILDUNG SERVICE FüR DICH Engagement für Gesellschaft und Beruf sowie attraktive Wir helfen sparen Dienstleistungen für die Mitglieder – in der GEW geht das Vom Verbraucherschutz über den Versicherungsservice Hand in Hand. Wenn unsere Mitglieder aktiv ihre berufli- bis zum Reisekostenzuschuss – wir haben starke Koope- che Situation gestalten und für die Zukunft von Bildung rationspartner und davon profitieren unsere Mitglieder: eintreten, brauchen sie Sicherheit und verlässliche das Verbrauchertelefon der Verbraucherzentrale Informationen. Verlass dich drauf: Deine Gewerkschaft ■ zum Sonderpreis, als Solidargemeinschaft tut etwas für dich. ■ ausgewählte Ratgeber der Verbraucherzentrale – kosten- los bzw. 10 % günstiger für GEW-Mitglieder, Dein gutes Recht ■ günstige Versicherungstarife bei Lebens-, Unfall-, Kfz- Mit dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz bist du beruflich und Gebäudeversicherungen, rundum abgesichert – von der juristischen Beratung bis zur Reisedienstleistungen für deine Urlaubsplanung oder Prozessvertretung. Die GEW übernimmt die Kosten. Zum ■ Beispiel bei: ■ Reisekostenzuschuss für deine individuelle Urlaubsreise. ■ Problemen mit dem Lehrereinstellungsverfahren, ■ der Eingruppierung, Wissen auf dem Silbertablett ■ Dienstunfällen, Du möchtest rundum informiert sein, um kompetent dei- nen Alltag in der Schule zu bewältigen? Die GEW hat die ■ Verletzung der Aufsichtspflicht oder Infos aus Theorie und Praxis, die für dich relevant sind: ■ Disziplinarverfahren. ■ das Mitgliedermagazin der GEW NRW, ■ E&W – die Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft, her- Risiko hat Grenzen ausgegeben vom GEW-Hauptvorstand, Unsere Berufshaftpflicht schützt dich wirksam und umfas- ■ Bücher und Broschüren zu Pädagogik und Recht aus send bei Personen- ebenso wie bei Sachschäden – Regress- dem NDS-Verlag, schutz inklusive. Auf unsere schnelle und unbürokratische ■ Seminare, Fortbildungen und Trainings über die gewerk- Hilfe kannst du dich verlassen. Unter anderem bei: schaftliche Bildung der GEW und das DGB-Bildungs- ■ deiner gesamten dienstlichen Tätigkeit, werk NRW. ■ Klassenfahrten sowie der Beaufsichtigung von Schüler*innen, Immer einen Klick voraus ■ der Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Du suchst aktuelle und fundierte Informationen rund um die Veranstaltungen oder Bildungspolitik und deinen Arbeitsplatz? Unter gew-nrw.de findest du alles, was du brauchst. Und deine GEW-Mitglieds- Verlust des Schlüssels der Schließanlage deiner Schule nummer ist die Eintrittskarte zu exklusiven Online-Vorteilen: ■ oder Einrichtung. ■ Hintergrundberichte und Gesetzestexte, Musterschreiben und Formblätter im Online-Archiv, Dein Ansprechpartner im Schadensfall: ■ maßgeschneiderte Nachrichten der Bildungsgewerkschaft GEW-Landesrechtsstelle NRW im Newsletter, Telefon +49 2 01 29 403-38 oder -41 ■ Social Media Angebote, Mail rechtsschutz@gew-nrw.de ■ Bestellmöglichkeiten mit exklusiven Vergünstigungen. 10
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 11 STARKES TEAM FüR BILDUNG DEIN DRAHT ZU UNS GEW-Telefonzentrale GEW-Landesrechtsstelle/Verwaltung Telefon +49 201 29403 38 Telefon +49 201 29403 01 Telefax +49 201 29403 53 Mail rechtsschutz@gew-nrw.de Telefax +49 201 29403 34 Mail info@gew-nrw.de Mitgliederverwaltung Telefon +49 201 29403 42/ 43/ 44 Telefax +49 201 29403 45 GEW-Rechtsberatung Mail mitgliederverwaltung@gew-nrw.de Telefon +49 201 29403 37 Telefax +49 201 29403 53 Weiterbildung der GEW Mail rechtsschutz@gew-nrw.de Telefon +49 201 29 403 26 Mo–Do 13.30 bis 16.00 Uhr Telefax +49 201 29 403 17 Fr 10.00 bis 12.00 Uhr Mail weiterbildung@gew-nrw.de Mitgliedsbeitrag Beispiele für monatliche Mitgliedsbeiträge: Dein individueller Mitglieds- beitrag ist abhängig von deinem Grund-, Haupt-, Real- und Sekundarschule Grundgehalt bzw. deiner Vollzeitbeschäftigung A12 z.B. Stufe 4 29,60 Euro Grundvergütung und dem Teilzeitbeschäftigung A12 z.B. Stufe 4 – (50%) 14,80 Euro Beschäftigungsumfang. Vollzeitbeschäftigung EG 11 TV-L – z.B. Stufe 2 27,22 Euro Für Tarifbeschäftigte gelten andere Beiträge als für Beamte. Teilzeitbeschäftigung EG 11 TV-L – z.B. Stufe 2 – (50%) 13,61 Euro Bei Unklarheiten und Nach- Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg fragen hilft dir gern unsere Vollbeschäftigung A13 z.B. Stufe 5 34,55 Euro Mitgliederverwaltung. Teilzeitbeschäftigung A13 z.B. Stufe 5 – (50%) 17,29 Euro Vollbeschäftigung EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2 31,49 Euro Teilzeitbeschäftigung EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2 – (50%) 15,75 Euro Förderschule Vollbeschäftigung A 13 z.B. Stufe 5 34,55 Euro Teilzeitbeschäftigung A 13 z.B. Stufe 5 – (50%) 17,29 Euro Vollbeschäftigung EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2 31,49 Euro Teilzeitbeschäftigung EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2 (3/4 Stelle) 23,61 Euro 11
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 12 STARKES TEAM FüR BILDUNG PERSONALRäTE Grundschulen Hauptschulen Förderschulen Bezirksregierung Arnsberg Kay Selent Volker Maibaum Peter Rieken Am Sonnenstein 33 Ehmsenstr. 35 a Puthofweg 17 58313 Herdecke 44269 Dortmund 44267 Dortmund Tel. +49 2330 910292 Tel. +49 231 9482089 Tel. +49 231 3358536 kay.selent@gew-nrw.de volker.maibaum@gew-nrw.de peter.rieken@gew-nrw.de Bezirksregierung Detmold Marion Damm Mechthild Goldstein Barbara Ritter Walburgastr. 33 Penzlinger Str. 22a Bödingsheide 30 33014 Driburg 33102 Paderborn 33397 Rietberg Tel. +49 5259 931659 Tel. +49 5251 27852 Tel. +49 5244 1714 marion.damm@gew-nrw.de mechthild.goldstein@gew-nrw.de barbara.ritter@gew-nrw.de Bezirksregierung Düsseldorf Beate Wilcken Edgar Köllner Friederike Deeg Bockumer Weg 9 Zietenstr. 70 Baumstr. 5 47259 Duisburg 40476 Düsseldorf 46119 Oberhausen Tel. +49 211 4755012 Tel. +49 211 4754180 Tel. +49 211 4754810 beate.wilcken@gew-nrw.de edgar.koellner@gew-nrw.de friederike.deeg@gew-nrw.de Bezirksregierung Köln Johanne Duensing Christina Klotz Marion Nowotny Neusser Str. 291 Altenothe 13 a Alteburger Str. 60 50733 Köln 51702 Bergneustadt 50678 Köln Tel. +49 221 888 689 64 Tel. +49 2261 44773 Tel. +49 221 1473267 johanne.duensing@gew-nrw.de christina.klotz@gew-nrw.de marion.nowotny@gew-nrw.de Bezirksregierung Münster Lothar Jacksteit Mechthild Tecklenburg Claus Funke Kistenweg 13 Brede 24 Söltener Landweg 132 45886 Gelsenkirchen 48282 Emsdetten 46286 Dorsten Tel. +49 209 492651 Tel. +49 2572 89196 Tel. +49 2362 9997311 lothar.jacksteit@gew-nrw.de mechthild.tecklenburg@gew-nrw.de claus.funke@gew-nrw.de Hauptpersonalrat beim MSB (Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW) Ministerium Grundschulen Hauptschulen Förderschulen für Schule und Bildung Susanne Huppke Jutta Britze Gaby Dietz des Landes Nordrhein-Westfalen Barmbrede 8 Hauptstr. 94a Roderichstr. 42 Völklinger Str. 49 32689 Kalletal 46244 Bottrop 47441 Moers 40211 Düsseldorf Tel. +49 5264 7851 Tel. +49 2045 402902 Tel. +49 2841 887105 +49 211 5867-40 susanne.huppke@gew-nrw.de jutta.britze@gew-nrw.de gaby.dietz@gew-nrw.de poststelle@msb.nrw.de 12
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 13 STARKES TEAM FüR BILDUNG Realschulen Gesamt-, Sekundarschulen Gymnasien Berufskolleg Christof Birkendorf Mehmet Polat Gabi Waldow Axel Krüger Karlsglückstr. 39 Brunshollweg 20 Buschhauser Weg 33 Triftweg 6 44149 Dortmund 44369 Dortmund 58513 Lüdenscheid 59939 Olsberg Tel. +49 231 90987032 Tel. +49 177 502 2854 Tel. +49 2351 6630739 Tel. +49 2962 908094 christof.birkendorf@gew-nrw.de mehmet.polat@gew-nrw.de gabi.waldow@gew-nrw.de axel.krueger@gew-nrw.de Peter Römer Dietmar Winsel Martina Reinking-Heer Marion Vinke Hubertusweg 4 Gehrdener Weg 18 Umradstr. 9 Küntkenhof 11 32312 Lübbecke 33100 Paderborn 32423 Minden 32469 Petershagen Tel. +49 5741 805804 Tel. +49 5251 5068 345 Tel. +49 571 85377 Tel. +49 5704 16200 peter.roemer@gew-nrw.de dietmar.winsel@gew-nrw.de martina.reinking-heer@gew-nrw.de marion.vinke@gew-nrw.de Anne-Margarete Rödel Heike Böving Andrea Matthes-Burchert Antje Schipper Strandweg 10 Am Rode 65 Monschauer Str. 19 Eichholzhof 16 41468 Neuss 44149 Dortmund 47139 Duisburg 45149 Essen Tel. +49 2131 737756 Tel. +49 231 171349 Tel. +49 203 4680145 Tel. +49 201 6153250 anne.roedel@gew-nrw.de heike.boeving@gew-nrw.de andrea.matthes-burchert@gew-nrw.de antje.schipper@gew-nrw.de Maria Backhaus Vera Knopp Dr. Martin Pötz Thomas Wesseler Urfelder Str. 19 Kempener Str. 40 Koelhoffstr. 1 Purweider Winkel 28 50968 Köln 50733 Köln 50676 Köln 52070 Aachen Tel. +49 221 16932167 Tel. +49 221 1473228 Tel. +49 221 136444 Tel. +49 241 911326 maria.backhaus@ gew-nrw.de vera.knopp@gew-nrw.de martin.poetz@gew-nrw.de thomas.wesseler@ gew-nrw.de Oliver Buxel Cordula Bahn Katharine Plümer-Krabbe Helmut Hermes In den Hülsen 35 Gasselstiege 233 Konradstraße 12 A II. Bickestraße 19 44536 Lünen 48159 Münster 48145 Münster 44263 Dortmund Tel. +49 231 5306438 Tel. +49 251 4114044 Tel. +49 251 48074839 Tel. +49 231 418186 oliver.buxel@gew-nrw.de cordula.bahn@gew-nrw.de katharine.pluemer-krabbe@gew-nrw.d helmut.hermes@gew-nrw.de Realschulen Gesamt-, Sekundarschulen Gymnasien Berufskolleg Anne-Margarete Rödel Dirk Prinz Uwe Lämmel Klemens Lüchtefeld Strandweg 10 Pützchensweg 32 Buchenweg 9a Schatenstr. 16 41468 Neuss 53227 Bonn 32429 Minden 33604 Bielefeld Tel. +49 2131 737756 Tel. +49 228 472076 Tel. +49 571 53143 Tel. +49 521 286616 anne.roedel@gew-nrw.de dirk.prinz@gew-nrw.de uwe.laemmel@gew-nrw.de klemens.luechtefeld@gew-nrw.de 13
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 14 Das große ABC für`s erste Schuljahr Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in Recht Status Arbeitsplatz Mitwirkung an der Schule Mitbestimmung und Interessensvertretung Mehr als Unterricht Soziale Sicherheit Schulpolitik lube / photocase.de 14
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 15 RECHT Schulgesetz Das Schulgesetz ist das schulische Grundgesetz in Nordrhein- Relevanz für Schüler*innen und Eltern Westfalen. Es regelt, unter welchen Bedingungen, mit wel- Relevant für Schüler*innen und Eltern sind vor allem die chen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen gelehrt Regelungen im Teil Schulverhältnis (§ 42ff). Dieser enthält und gelernt wird. Das Gesetz ist ein umfassendes Regelwerk die Rechtsgrundlagen zur Elternberatung und zu den Pflichten aus zwölf Teilen: Allgemeine Grundlagen des Schulwesens, von Schüler*innen. Wann ein Kind eingeschult wird (§ 35), Aufbau und Gliederung des Schulwesens, Unterrichtsinhalte, ob Eltern das Recht haben, ihr Kind nach der Grundschule auf Schulpflicht, Schulverhältnis, Schulpersonal, Schulverfassung, die von ihnen gewünschte Schulform der Sekundarstufe I zu Schulträger, Schulaufsicht, Schulfinanzierung, Schulen in freier schicken (§ 11), ob Schüler*innen eine Schülerzeitung her- Trägerschaft sowie Datenschutzregelungen. ausgeben dürfen (§ 45) oder wie mit ihren Daten zu verfahren ist (§ 122), steht ebenfalls im Schulgesetz. Relevanz für den Arbeitsplatz Schule Wenn du in einer Schule in NRW arbeitest oder arbeiten möch- Nicht alles steht im Gesetz test, solltest du einmal in das Schulgesetz geschaut haben. Das Schulgesetz lässt Raum für Regelungen in Verordnungen Was die Lehrerkonferenz entscheiden darf (§ 68), wie die oder Erlassen. Wenn du deine wöchentliche Pflichtstundenzahl Elternberatung zu organisieren ist (§ 44) oder welchen Zielen erfahren oder die Regelungen für die Gymnasiale Oberstufe das Unterrichten dient (§ 2), ist im Schulgesetz geregelt. nachlesen willst, wirst du im Gesetz nicht fündig. Es enthält Der Lehrer*innen-Paragraf des Schulgesetzes (§ 57) beschreibt nur die Ermächtigung, dass das Schulministerium diese Rege- die Aufgaben von Lehrkräften. Dort wird auch festgelegt, dass lungen auch treffen kann, ohne den Gesetzgeber zu belangen. Lehrer*innen in der Regel Beamt*innen sind. Interessant für Lehrer*innen sind zudem die Aussagen zum Schutz ihrer Daten (§ 121). Wo gibt es das Schulgesetz? Die GEW NRW gibt jährlich eine aktuelle Textfassung des Schulgesetzes heraus. Die Broschüre enthält stets weitere W E I T E R L ES E N Rechtstexte, die für die Arbeit von Lehrer*innen bedeutsam gew-nrw.de/schulgesetz sind, z.B. die Allgemeine Dienstordnung. STATUS Beamte Lehrer*innen an öffentlichen Schulen des Landes sind in der Höchstaltersgrenze Regel Beamt*innen, wenn sie die für ihre Laufbahn erforderli- Die Höchstaltersgrenze zur übernahme in das Beamten- che Befähigung besitzen (Vorbereitungsdienst mit Staats- verhältnis in NRW wurde nach jahrelangen politischen examen) und die weiteren beamtenrechtlichen Vorausset- und juristischen Auseinandersetzungen 2016 auf das 42. zungen erfüllen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sind Lehr- Lebensjahr heraufgesetzt. Zudem gibt es sogenannte kräfte Tarifbeschäftigte. Das Beamtenverhältnis ist ein öffent- Hinausschiebensgründe, so dass ein überschreiten der lich-rechtliches Dienstverhältnis. Rechte und Pflichten der Altersgrenze nicht immer das Aus für die übernahme ins Beamt*innen werden durch das Landesbeamtengesetz (§ 42ff, Beamtenverhältnis bedeutet. LBG) und das Beamtenstatusgesetz (§ 33ff, BeamtStG) sowie Die Höchstaltersgrenze erhöht sich um Zeiten durch ergänzende Rechtsverordnungen bestimmt. Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt • der Ableistung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a des durch Ernennung. Diese wird mit der Aushändigung der Grundgesetzes (Wehrdienst etc.), Ernennungsurkunde oder zu einem festgelegten späteren • der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des § 34 Absatz 2 Zeitpunkt wirksam. Eine rückwirkende Ernennung ist nicht der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (Bundesfrei- möglich. Mit dem Tag der Ernennung gibt es Anspruch auf willigendienst), Dienstbezüge, deren Umfang in den Besoldungsgesetzen • der tatsächlichen Betreuung eines minderjährigen Kindes /p geregelt ist. oder 15
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 16 STATUS • der tatsächlichen Pflege einer oder eines pflegebedürf- Höchstaltersgrenze bei Schwerbehinderung tigen Angehörigen, deren oder dessen Pflegebedürfnis Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte nachgewiesen wurde (§ 7 Absatz 3 in Verbindung mit § 3 behinderte Menschen dürfen in das Beamtenverhältnis ein- Absatz 2 des Pflegezeitgesetzes). gestellt werden, wenn sie das 45. Lebensjahr noch nicht voll- Bei Kindererziehung und Pflege erhöht sich die Höchst- endet haben. Die Hinausschiebensgründe finden in diesen altersgrenze um jeweils bis zu drei Jahre, bei mehreren Fällen keine Anwendung. Nach Informationen des Schulmi- Kindern oder Angehörigen um insgesamt bis zu sechs nisteriums gilt die Höchstaltersgrenze bei schwerbehinder- Jahre, sofern über einen dementsprechenden Zeitraum ten oder ihnen gleichgestellten Menschen, es sei denn, bei keine berufliche Tätigkeit im Umfang von – in der Regel – der Hinausschiebung der regulären Höchstaltersgrenze mehr als zwei Drittel der jeweiligen regelmäßigen Arbeits- durch entsprechende Zeiten gibt es ein günstigeres Ergebnis. zeit ausgeübt wurde. Ein überschreiten der Höchstaltersgrenze ist unerheblich, wenn die Laufbahnbewerberin oder der Laufbahnbewerber am Tag des Antrags auf Einstellung das jeweilige Höchstalter W E I T E R L ES E N nicht vollendet hat und die Einstellung innerhalb eines Jahres gew-nrw.de/beamt-innen nach Antragstellung erfolgt. Tarifbeschäftigte (oder auch Angestellte) Auch wenn Lehrer*innen in Nordrhein-Westfalen grund- natliche Vergütung. Dafür werden angestellte Lehrer*innen sätzlich verbeamtet werden sollen, sind sehr viele Tarif- verschiedenen Entgeltgruppen zugeordnet. Diese Eingrup- beschäftigte in Schulen angestellt. Jahrelang galt in NRW pierung wird in einem eigenen Tarifvertrag vereinbart, dem mit der Vollendung des 35. Lebensjahres die bundesweit Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltord- niedrigste Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung, mitt- nung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). lerweile liegt sie bei 42 Jahren. Viele Lehrer*innen wur- Zentrales Ziel der GEW NRW bei der Verbesserung dieses den und werden also aus Altersgründen nicht verbeamtet, Tarifvertrages in den kommenden Jahren ist die sogenannte obwohl sie die fachlichen Voraussetzungen – das zweite Paralleltabelle. Der Weg dahin führt über die schrittweise Staatsexamen – erfüllen. Außerdem gibt es viele soge- Erhöhung der Angleichungszulage, die mittlerweile von 30 nannte Nichterfüller*innen, die z.B. die Lehrerausbildung Euro auf 105 Euro brutto monatlich erhöht worden ist als Seiteneinsteiger*innen (noch) nicht abgeschlossen (Tarifergebnis vom 2.3.2019). Die GEW kämpft für weitere haben. Weitere Gründe für die Nichtverbeamtung können Erhöhungen der Zulage in den kommenden Tarifrunden. z.B. eine mangelnde gesundheitliche Eignung oder die übernahme von Vertretungsstellen, also ein befristetes Bisher GEW-Forderung Beschäftigungsverhältnis, sein. A 12 – EG 11 A 12 – EG 12 A 11 – EG 10 A 11 – EG 11 Rechtsgrundlage A 10 – EG 9 A 10 – EG 10 Mit Tarifbeschäftigten werden privatrechtliche Arbeits- Der Personalrat muss bei der Einstellung und der dabei erfor- verträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abge- derlichen Eingruppierung in eine Entgeltgruppe seine Zu- schlossen. Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet oder stimmung erteilen. Für eine möglichst hohe Ersteinstufung in befristet, z.B. als Krankheits- oder Schwangerschaftsver- der entsprechenden Vergütungsgruppe zählen Vorerfahrungs- tretung, geschlossen. zeiten, die z.B. in anderen schulaffinen Berufsfeldern oder durch entsprechende Qualifikationen erworben wurden. Die Differenz zwischen den einzelnen Stufen der jeweiligen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Entgeltgruppe kann schnell rund 400 Euro betragen. Das ist Länder (TV-L) ein beachtlicher Gehaltsunterschied, und zwar fortlaufend. Der TV-L ist zwischen fast allen Ländern (außer Hessen) mit Deshalb ist es ratsam, sich bei der Einstufung und Eingrup- den Gewerkschaften, auch mit der GEW NRW, abge- pierung an den Personalrat zu wenden. schlossen. Damit gilt er für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die Gewerkschaftsmitglied sind, nach dem Tarifrecht direkt. Für W E I T E R L ES E N Lehrkräfte, die nicht der GEW NRW oder einer anderen gew-nrw.de/tarif Gewerkschaft angehören, gilt er kraft einer entsprechenden gew-nrw.de/angestellte Normierung im Arbeitsvertrag. Der TV-L regelt auch die mo- 16
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 17 STATUS Geld und Einkommen Die GEW NRW setzt sich in Besoldungs- und Tarifrunden da- Die Ersteinstufung bzw. Stufenzuordnung wird von der für ein, dass Lehrer*innen für ihren anspruchsvollen Job an- Dienstbehörde festgesetzt und mitgeteilt. Für eventuelle gemessen bezahlt werden. Dabei ist ihr Status entscheidend. Vordienstzeiten solltest du Belege einreichen und den Perso- Das Regelbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft ist das nalrat informieren. Bei der überprüfung der Festsetzungsver- Beamtenverhältnis, Beamt*innen werden nach dem Besol- fügung solltest du ebenfalls den Personalrat einschalten, der dungsgesetz des Landes NRW besoldet. Lehrer*innen, die ein Mitspracherecht hat. Beanstandungen sind innerhalb eines nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werden können Monats nach Zugang der Mitteilung der Bezirksregierung oder zur Vertretung befristet beschäftigt sind, erhalten als schriftlich einzureichen. Angestellte eine Vergütung. Für sie gilt der Tarifvertrag der Bei einem entsprechenden Sparvertrag gibt es auch ver- Länder (TV-L) und der Tarifvertrag über die Eingruppierung und mögenswirksame Leistungen. Die früher noch zusätzliche die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) von 30 Prozent wurde inzwischen in die Grundgehalttabelle eingefügt. Beamtenbesoldung Bei Lehrkräften im Beamtenverhältnis setzt sich das monatliche Besoldung zum Teil verfassungswidrig Einkommen aus dem Grundgehalt und dem Familienzuschlag zusammen. Der Familienzuschlag ist abhängig vom Familienstand GEW NRW fordert seit Jahren – unterstützt durch ein Rechts- (verheiratet/unterhaltsverpflichtet, ggfs. Anzahl der Kinder). gutachten – dieselbe Eingruppierung für ausgebildete Lehr- kräfte aller Schulformen, also auch für Grundschullehrkräfte Für die Berechnung des Grundgehaltes gilt je nach erworbe- oder Lehrkräfte in der Sekundarstufe I. Die derzeitige Besoldung ner Qualifikation (Studium, Vorbereitungsdienst, Erwerb des ist in Teilen verfassungswidrig. Wir fordern A 13 mit Zulage als Lehramtes) die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungs- Einstiegsbesoldung für alle Lehrer*innen. Schließlich ist die gruppe. Der Einstieg und spätere Aufstieg in die zeitlich unter- Ausbildung spätestens seit änderung des Lehrerausbildungs- schiedlich gestaffelten Stufen dieser Besoldungsgruppe ori- gesetzes (LABG 2009) angeglichen, gleich lang und gleichwertig. entiert sich an der Berufserfahrung. Tarifbeschäftigte Einstieg in die Besoldungstabelle Lehrkräfte, die nicht ins Beamtenverhältnis übernommen wur- Lehrer*innen mit der Befähigung für das Lehramt GHRSI wer- den oder zur Vertretung einen befristeten Arbeitsvertrag erhal- den der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet und steigen in die ten, werden je nach Lehramt eingruppiert. GHRSI-Absolven- Stufe 4 der Besoldungstabelle ein. Für das Lehramt Sonder- t*innen sind in EG 11, die anderen Lehrämter in EG 13 eingrup- pädagogik ist die Besoldungsgruppe A 13 maßgeblich, der piert. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte durchlaufen fünf Stufen in Einstieg erfolgt in Stufe 5. Stufe 5 und Besoldungsgruppe A 13 ihrer Entgeltgruppe und erreichen die jeweilige Endstufe 6 nach gelten auch für Studienrät*innen (Lehramt Gymnasium/Ge- 15 Berufsjahren. Die Jahressonderzahlungen betragen für die samtschule bzw. Berufskolleg). Eine ruhegehaltsfähige Zulage Jahre 2019, 2020 und 2021 folgende Werte: (§ 47 LBesG NRW Buchstabe c) von derzeit 95,93 Euro erhalten Lehrkräfte, die zur Studienrätin oder zum Studienrat ernannt werden. Dies ist derzeit möglich am Gymnasium, in der Ober- Jahressonderzahlung 2019 2020 2021 stufe der Gesamtschule und im Berufskolleg. EG 9a bis EG 11 77,52 % 75,12 % 74,08 % EG 12 und EG 13 48,45 % 46,95 % 46,30 % Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen, deren Laufzeit EG 14, EG 15 33,91 % 32,86 % 32,41 % beträgt zwei (bis zur fünften), drei (bis zur neunten) und vier Jahre (bis zur zwölften Stufe). Die Endstufe wird in A 12 nach 26 und in A 13 nach 24 Dienstjahren erreicht. Wenn berücksichti- Teilzeitbeschäftigung gungsfähige Zeiten beruflicher Erfahrung vorliegen, kann der Für die Berechnung des Teilzeiteinkommens ist die jeweilige direkte Einstieg in eine höhere Stufe erfolgen. Berücksichti- Pflichtstundenzahl der Schulform die Bezugsgröße. Bei der gungsfähige Zeiten sind z.B. Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit Berechnung des Bruttogehaltes wird die Anzahl der vertraglich im öffentlichen Dienst, Kindererziehungszeiten und Zeiten der festgelegten Unterrichtsstunden ins Verhältnis zum jeweiligen Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen. Außerdem Pflichtstundenmaß (Vollzeit) gesetzt. können gesellschaftlich anerkannte soziale Tätigkeiten (Wehr- und Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges W E I T E R L ES E N Soziales Jahr) angerechnet werden. Da der Vorbereitungsdienst gew-nrw.de/geld der Qualifikation für den künftigen Beruf dient, ist er keine gew-nrw.de/einkommen hauptberufliche Tätigkeit und zählt deshalb nicht. 17
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 18 STATUS Gehälter, Zuschläge, Sonderzahlungen und Zulagen Grundgehaltssätze für die Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 Monatsbeträge in Euro, gültig ab 1. Januar 2019 Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 11 3264,68 3402,69 3540,72 3678,76 3819,86 3913,96 4008,10 4103,52 4199,53 4295,57 A 12 3654,32 3822,00 3990,35 4161,08 4275,55 4390,02 4504,53 4619,02 4733,45 A 13 4265,29 4450,68 4636,09 4759,71 4883,31 5006,94 5130,57 5254,18 Familienzuschlag Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamt*innen- amt*innen für jedes Kind der Familienzuschlag der Stufe 2 besoldung. Er richtet sich nach der Besoldungsgruppe, dem und der folgenden Stufen – je nach Anzahl der Kinder – zu. Familienstand und der Anzahl der berücksichtigungsfähi- Stufe 1: 141,90 Euro Stufe 2: 265,48 Euro gen Kinder. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag Grundsätzlich erhalten Beamt*innen den Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 123,58 Euro der Stufe 1, wenn sie verheiratet, verwitwet, in einer ein- für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende getragenen Lebenspartnerschaft oder mit Unterhaltspflicht Kind um 380,23 Euro. geschieden sind. Gezahlt wird der Zuschlag auch, wenn Beamt*innen eine andere Person längerfristig aufgenom- men haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetz- Zulagen lich oder sittlich dazu verpflichtet sind, und die Person sich Die allgemeine Stellenzulage nach dem Landesbesoldungs- nicht selber versorgen kann. gesetz beträgt für Studienrät*innen (LBesG NRW § 47 c) in Besteht zusätzlich Anspruch auf Kindergeld, steht Be- Besoldungsgruppe A 13: 95,93 Euro Entgelttabellen für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis in den Entgeltgruppen EG 9 bis EG 13 Monatsbeträge in Euro, ab 1. Januar 2019 Entwicklungs-/Erfahrungsstufen Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Verbleib: 1 Jahr Verbleib: 2 Jahre Verbleib: 3 Jahre Verbleib: 4 Jahre Verbleib: 5 Jahre Endstufe EG 13 3.837,26 4.198,44 4.422,39 4.857,49 5.458,94 5.622,71 EG 12 3.458,40 3.763,34 4.288,02 4.748,72 5.343,77 5.504,08 EG 11 3.346,42 3.628,98 3.891,31 4.288,02 4.863,90 5.009,81 EG 10 3.228,23 3.502,94 3.763,34 4.025,67 4.524,79 4.660,53 EG 9b 2.873,64 3.129,67 3.272,55 3.667,36 4.000,09 4.120,10 EG 9a 2.873,64 3.129,67 3.177,31 3.272,55 3.667,36 3.777,39 Monatsbeträge in Euro, ab 1. Januar 2020 EG 13 4.002,26 4.329,43 4.560,37 5.009,04 5.629,26 5.798,14 EG 12 3.607,11 3.880,76 4.421,81 4.896,88 5.510,50 5.675,81 EG 11 3.490,32 3.742,20 4.012,72 4.421,81 5.015,65 5.166,12 EG 10 3.367,04 3.612,23 3.880,76 4.151,27 4.665,96 4.805,94 EG 9b 2.997,21 3.227,32 3.374,65 3.781,78 4.124,89 4.248,65 EG 9a 2.997,21 3.227,32 3.276,44 3.374,65 3.781,78 3.895,24 Monatsbeträge in Euro, ab 1. Januar bis 30. September 2021 EG 13 4.074,30 4.385,28 4.619,20 5.073,66 5.701,88 5.872,94 EG 12 3.672,04 3.930,82 4.478,85 4.960,05 5.581,59 5.749,03 EG 11 3.553,15 3.792,20 4.064,48 4.478,85 5.080,35 5.232,76 EG 10 3.427,65 3.662,23 3.930,82 4.204,82 4.726,15 4.867,94 EG 9b 3.051,16 3.277,32 3.424,65 3.831,78 4.178,10 4.303,46 EG 9a 3.051,16 3.277,32 3.326,44 3.424,65 3.831,78 3.945,49 18
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 19 STATUS Probezeit Die Ernennungsurkunde ist überreicht, der Arbeitsvertrag Bewährung oder gesundheitliche Eignung in der Probezeit nicht unterschrieben, die Einstellung in den Schuldienst vollzogen: festgestellt werden kann, sind zu entlassen. Jetzt steht die Probezeit an. Wie diese geregelt ist, unter- scheidet sich je nach Beschäftigungsstatus. Der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit geht die Teilzeit Bewährung in einer festgelegten Zeitspanne voraus. Deine Zur Berechnung der Probezeit zählen die Zeiten einer Teil- Eignung, die Befähigung sowie die fachliche Leistung in zeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßi- Bezug auf das auszuführende Amt werden überprüft. gen Arbeitszeit in vollem Umfang. Beträgt der Umfang der Teil- Festgestellt wird deine Bewährung durch die dienstliche zeitbeschäftigung innerhalb der Probezeit jedoch weniger als Beurteilung. Die Schulleitung erstellt diese aufgrund aller die Hälfte der Pflichtstunden, so verlängert sich die Probezeit, dienstlichen Leistungen vor Ablauf der Probezeit und unter wenn die Teilzeitbeschäftigung länger als drei Monate dauert. Beachtung möglicher Verkürzungen. Deine Rechte und Für die Neuberechnung der Probezeit wird die bewilligte Teil- Pflichten während der Probezeit sind im Landesbeamten- zeit ins Verhältnis zur Hälfte der vorgegebenen Pflichtstun- gesetz und in der Laufbahnverordnung geregelt. denzahl gesetzt. Bei Problemen in der Probezeit kannst du dich an den zustän- digen Personalrat oder als Mitglied der GEW NRW direkt an die Rechtsstellung in der Probezeit Rechtsschutzabteilung der GEW NRW wenden. In der Regel gibt es bei der Ausübung des Dienstes keine Unterscheidung zwischen Beamt*innen auf Probe und auf Regelprobezeit Lebenszeit. Eine Entscheidung über deine dienstliche Bewäh- Die Regelprobezeit beträgt drei Jahre, wobei Dienstzeiten im rung und gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersu- öffentlichen Schuldienst oder als Lehrer*in an einer Ersatz- chung) ist innerhalb der Probezeit zu treffen. Sobald diese schule auf die Probezeit angerechnet werden können. Die beiden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, bist du Mindestprobezeit ist sechs bzw. zwölf Monate. Sofern vor- in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen. herige, förderungsfähige Zeiten auf die Probezeit anzurech- nen sind, sollte ggfs. nach Rücksprache mit dem Personalrat Tarifbeschäftigte auf dem Dienstweg – also über die Schulleitung – ein Antrag auf Verkürzung gestellt werden. Deine Probezeit als Tarifbeschäftigte*r beträgt grundsätzlich sechs Monate, außer im Arbeitsvertrag ist eine kürzere Dauer vereinbart. Die Feststellung der Bewährung in der Verlängerung und Fehlzeiten Probezeit erfolgt regelmäßig durch eine dienstliche Beur- Kann die Bewährung oder Eignung innerhalb der Probezeit teilung der Schulleitung. Während der arbeitsrechtlichen nicht festgestellt werden, ist eine Verlängerung gesetzlich mög- Probezeit ist das Arbeitsverhältnis nur schwach geschützt, da lich. Da die Probezeit um höchstens zwei Jahre verlängert wer- die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes in den den kann, beträgt die maximale Probezeit fünf Jahre. Fehl- ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses nicht zeiten wegen Krankheit, Beurlaubung oder Erziehungsurlaub gelten. In dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist zwei von insgesamt mehr als drei Monaten werden nicht als gelei- Wochen zum Monatsende, danach bis zu einem Jahr stete Probezeit gewertet und führen zur Verlängerung. Beschäftigungszeit einen Monat zum Monatsende. Ein Kündigungsgrund muss während der Probezeit nicht angege- ben werden. Bei Feststellung der Nichtbewährung kann der Nichtbewährung Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis durch eine ordent- Solltest du dich während der Regelprobezeit nicht bewährt liche Kündigung beenden. Es besteht aber die Möglichkeit, haben, wird deine Probezeit regelmäßig und auf bis zu fünf einvernehmlich ein neues Arbeitsverhältnis abzuschließen Jahre verlängert. Deine Probezeit kann auch verlängert wer- und eine neue Probezeit zu vereinbaren. den, wenn die gesundheitliche Eignung für eine lebenslange Beschäftigung im Beamtenverhältnis bezweifelt wird. In die- W E I T E R L ES E N sem Fall muss eine amtsärztliche Prognose eine änderung gew-nrw.de/probezeit dieser Beurteilung als denkbar erachten. Beamt*innen, deren 19
RZend COOL-19.qxp_Layout 1 04.08.19 09:42 Seite 20 STATUS Dienstliche Beurteilung in der Probezeit Das Gesetz schreibt vor, (beamtete) Lehrer*innen und Schul- Zweite dienstliche Beurteilung leiter*innen dienstlich zu beurteilen. Konkret geregelt ist „Die Lehrerin/der Lehrer hat sich in der Probezeit dies in den „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen ■ in vollem Umfang bewährt (Zusatzfeststellung: Die Lehrerin der Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung“ Lehrer hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet.), ■ nicht bewährt, (BASS 21-02 Nr. 2). Diese Vorgaben gelten auch für tarifbe- ■ die Bewährung kann noch nicht abschließend festgestellt schäftigte Lehrer*innen. werden.“ Beurteilung während der Probezeit Tarifbeschäftigte Die Beurteilungen in und zum Abschluss der Probezeit Für Lehrer*innen im Tarifbeschäftigungsverhältnis gilt eine erstellt die Schulleitung Unterrichtsbesuche zur Vorberei- Probezeit von nur sechs Monaten (§ 2 Abs. 4 TV-L), ihre Be- tung einer Beurteilung müssen mindestens zwei Wochen vor- urteilung muss den Beurteilungsrichtlinien zufolge (BASS 21-02 her angemeldet werden. Dabei müssen Tag, Fach, Klasse oder Nr. 2, Punkt 2.2) vor Ablauf dieser Zeit stattfinden. Demnach Lerngruppe sowie gewünschte Unterlagen genannt werden. gibt es nur eine dienstliche Beurteilung für sie. Auf Wunsch kann auch eine Lehrkraft des Vertrauens teilneh- men und eine Stellungnahme abgeben (BASS 21-02 Nr.2, Punkt 8.3). Rechte im Beurteilungsverfahren ■ Ein/e Lehrer*in des Vertrauens kann am Verfahren teilneh- men (BASS 21-02 Nr.2, Punkt 8.3, 10.1 und 10.2.2). Beamt*innen ■ Zwischen Beurteilenden und Lehrer*in findet ein Gespräch Während der Probezeit müssen für Beamt*innen zwei statt (BASS 21-02 Nr.2, Punkt 10.1 und 10.2.2). dienstliche Beurteilungen erstellt werden. Die erste erfolgt ■ Die dienstliche Beurteilung ist in einer Abschrift auszuhän- nach Ablauf eines Drittels der Probezeit, spätestens jedoch digen. zwölf Monate nach der Einstellung. Die zweite ist rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit anzufertigen. Für die Beurteilungen Zu Detailproblemen der dienstlichen Beurteilung gibt es zwi- während der Probezeit sind folgende Formulierungen zu ver- schen Dienststellen und Personalräten unterschiedlich um- wenden: fassende Verabredungen, etwa zu Art und Umfang der Unter- richtsvorbereitung, zur Anzahl der Unterrichtsstunden, zu An- Erste dienstliche Beurteilung kündigungsfristen oder Verfahren des Gesprächs. Die örtli- „Die/der Lehrerin/Lehrer hat sich in der bisherigen Probezeit chen Personalräte geben dazu Auskunft. bewährt, W E I T E R L ES E N ■ eingeschränkt bewährt, gew-nrw.de/beurteilung ■ ■ nicht bewährt.“ 20
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