Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in gew-nrw.de/cool-bleiben - GEW NRW

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Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in gew-nrw.de/cool-bleiben - GEW NRW
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                       Cool bleiben!
                       Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in

                       gew-nrw.de/cool-bleiben
Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in gew-nrw.de/cool-bleiben - GEW NRW
Impressum

Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
Nordrhein-Westfalen, Nünningstr. 11, 45141 Essen

Redaktion: Joyce Abebrese, Julia Löhr, Ute Lorenz, Renate Mielke, Berthold Paschert (verantw.),
Kenneth Rösen, Frauke Rütter, Mario Sandfort, Michael Schulte, Felix Spiecker

Stand: August 2020

© Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH, Nünningstr. 11, 45141 Essen
Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in gew-nrw.de/cool-bleiben - GEW NRW
RATGEBER FüR DEIN ERSTES ScHULJAHR

Liebe Kolleg*innen,

ihr habt es geschafft und tretet nun eure erste     Schulformen. Wir gestalten das Schulsystem
Stelle an! Die Gewerkschaft Erziehung und           aktiv mit.
Wissenschaft (GEW) gratuliert ganz herzlich         Mit dem Berufseinstieg beginnt nun eine neue
und wünscht euch einen erfolgreichen Start          Phase für euch. Viele neue Eindrücke und Erfah-
und ein gutes erstes Schuljahr an der neuen         rungen werden auf euch zukommen, mit denen
Schule. Vor euch liegen jetzt verantwortungs-       ihr euch zurechtfinden und auseinandersetzen
volle Aufgaben, bei denen wir als Gewerkschaft      müsst. Damit ihr trotzdem einen kühlen Kopf
euch gerne unterstützen möchten.                    bewahren könnt, stellen wir euch diesen Rat-
In den letzten Jahren hat sich das Schulsystem      geber für das erste Schuljahr zur Seite. Er enthält
in NRW grundlegend gewandelt, und noch              Tipps und Hinweise, die euch den Weg weisen
immer befindet sich vieles in der Umgestaltungs-    durch den Dschungel von Verordnungen, Erlas-
phase. Viele Prozesse von der Digitalisierung bis   sen, Richtlinien und Paragrafen. In unserem Rat-
zur Inklusion und das gemeinsame Lernen, von        geber haben wir die wichtigsten Begriffe für euch
der Schulentwicklung vor Ort bis zum Ausbau         zusammengestellt und mit kurzen Erläuterungen
des Ganztages betreffen nicht nur die Gestaltung    versehen. Viele weiterführende Links, Downloads
eines gerechten und leistungsfähigen Bildungs-      und Ansprechpartner*innen gibt´s unter gew-
systems in NRW, sondern auch euch ganz per-         nrw.de/cool-bleiben.
sönlich in eurem Arbeitsalltag.                     Es bleiben noch Fragen offen? Ihr möchtet mehr
Die GEW NRW als mitgliederstärkste Interessen-      über die GEW und unsere Arbeit erfahren oder
vertretung im Schulsystem begleitet politische      wollt gern selbst aktiv werden und euch ge-
Veränderungsprozesse im Interesse der Kolle-        werkschaftlich engagieren? Dann meldet euch
g*innen fachlich engagiert und kritisch. Unsere     einfach bei uns, denn auch wir freuen uns immer
Stärke ist das ehrenamtliche Engagement vor Ort,    über kreative und engagierte Kolleg*innen!
in den Lehrerräten der einzelnen Schulen und        Wichtige Adressen und Kontakte findet ihr dazu
in der Personalvertretung für die jeweiligen        ebenfalls auf den folgenden Seiten.

                                                    Einen guten Start und viel Erfolg wünscht euch
                                                    eure GEW NRW

                                                                                                     1
Cool bleiben! Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in gew-nrw.de/cool-bleiben - GEW NRW
RATGEBER FüR DEIN ERSTES ScHULJAHR

Inhalt
                        VORWORT                                               1

                        VOLLE KRAFT VORAUS!                                   3
                          Starthilfe für dein erstes Schuljahr                4
                          Kompetenzen wirksam vermitteln                      5

                        STARKES TEAM FüR BILDUNG                               8
                          GEW – deine Bildungsgewerkschaft                     9
                          Service für dich                                    10
                          Dein Draht zu uns                                   11
                          Personalräte                                        12

                        RATGEBER FüR DEIN ERSTES ScHULJAHR ALS LEHRER*IN      14
                        REcHT
                           Schulgesetz                                        15
                        STATUS
                           Beamte                                             15
                           Tarifbeschäftigte                                  16
                           Geld und Einkommen                                 17
                           Gehälter, Zuschläge, Sonderzahlungen und Zulagen   18
                           Probezeit                                          19
                           Dienstliche Beurteilung in der Probezeit           20
                        ARBEITSPLATZ
                           Abordnung und Versetzung                           21
                           Arbeitszeit                                        21
                           Mehrarbeit                                         22
                           Teilzeit und Beurlaubung                           23
                           Sonderurlaub                                       24
                           Gesundheitsschutz und Schwerbehinderung            26
                           Amtsärztliche Untersuchung                         26
                           Schulleitung                                       27
                           Fortbildung                                        27
                           Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen        29
                           Digitalisierung und Datenschutz                    29
                        MITWIRKUNG AN DER ScHULE
                          Lehrerkonferenz                                     31
                          Schulkonferenz                                      31
                        MITBESTIMMUNG UND INTERESSENVERTRETUNG
                          Lehrerrat                                           32
                          Personalrat                                         33
                        MEHR ALS UNTERRIcHT
                          Klassenfahrt – Schulwanderung – Schulfahrt          34
                          Aufsicht und Haftung                                35
                          Geschenke und Belohnungen                           36
                        SOZIALE SIcHERHEIT
                          Beihilfe und Krankenversicherung                    37
                          Elternzeit und Elterngeld                           38
                        ScHULPOLITIK
                          Inklusion                                           39
                          Länger gemeinsam lernen                             40
                          Ganztag – Ganztagsschulen                           40

2
Volle Kraft voraus!
                            Starthilfe für dein erstes Schuljahr
                            Ein erfolgreicher Berufseinstieg
                            mit Kooperativem Lernen
sandrohofmann / Photocase

                                                                   3
VOLLE KRAFT VORAUS

STARTHILFE FüR DEIN ERSTES ScHULJAHR

Endlich: Raus aus dem Referendariat und rein in die erste         5. Und? Wie war ich?
Anstellung als Lehrer*in! Die Ausbildung ist abgeschlos-          Setze dir Etappenziele nach dem guten Brauch der 100-
sen – da darf man sich ruhig mal selbst auf die Schulter          Tage-Regel in der Politik. Findest du alle Räume sicher?
klopfen. Doch zwischen Freude und Erleichterung schlei-           Kennst du den Stundenplan auswendig? Bist du gut ins
chen sich manchmal Bedenken ein, denn mit neuen Auf-              Kollegium integriert? Das sollten deine Ziele für die erste
gaben kommt nun auch eine größere Verantwortung.                  Zeit sein. Bis du dich in Fachkonferenzen engagierst, darf
Die Anforderungen an gute Lehrer*innen sind hoch und              ruhig noch etwas Zeit vergehen.
die alltägliche Arbeit hat oft leider wenig mit dem zu tun,
was in den Seminaren an den Hochschulen behandelt
wurde. Aber keine Sorge: Unsere Tipps werden dir dein             6. Lost in Information
erstes Dienstjahr bestimmt erleichtern.                           Nicht jede Information ist deine Information! Nutze
                                                                  Informationsquellen, aber reduziere durch Markierungen.
                                                                  Den Austausch mit der Slowakei magst du zwar spannend
1. Arbeit an der Basis                                            finden, aber im ersten Dienstjahr stürzt du dich lieber
Deine Hauptaufgabe ist der Unterricht. Die ersten Stunden in      noch nicht darauf.
den neuen Lerngruppen sind die wichtigsten und entschei-
den über die spätere Zusammenarbeit. Hier kommt es dar-
auf an, frühzeitig persönliche Rituale zu schaffen – zum Bei-     7. Mach dich frei
spiel in Bezug auf den Einstieg, Impulse zur Stillarbeit, Haus-   Wer delegiert, schafft Freiräume. überlege dir deshalb,
aufgaben, das Ende der Stunde oder den weiteren Ausblick.         wer welche Aufgaben übernehmen kann. Was können
                                                                  Schüler*innen, Eltern oder Kolleg*innen übernehmen?

2. Nomen est omen
Die Namen aller Beteiligten zu lernen – nicht nur die der         8. Wissen für den Hinterkopf
Schüler*innen –, bringt enorme Sicherheit. Fotos auf der          Recherchiere die Basisinformationen deiner Schule (z.B.
Homepage der Schule können dir dabei helfen. Dies gilt            Geschichte, Organisation, Unterrichtsstruktur) und notiere
auch für das Schulbüro und die Hausmeister, wo du dich            das Wichtigste in einem kleinen Extraheft.
unbedingt persönlich vorstellen solltest.

                                                                  9. Wer hat an der Uhr gedreht?
3. Mut zur Lücke                                                  Erkenne Zeitfallen und setze Veränderungen durch
Das heißt: Wichtiges zuerst! Sammle wöchentlich To-do-            bewusste Zeitplanung um. Klares Ziel von Beginn an: ein
Aufgaben, setze Prioritäten und lasse die Planungen nach          freier Tag am Wochenende und korrekturfreie Ferien.
und nach langfristiger angehen.

                                                                  10. Tschakka!
4. Ordnung ist das halbe Leben                                    Selbstmotivation ist gefragt: „Ich schaffe, was ich mir
Organisiere deine Arbeitsorte. Dazu gehören neben deinem          vornehme!“ Aktiviere deine Softskills, denn sie beeinflus-
Arbeitsplatz in der Schule auch der heimische Schreibtisch        sen deine Außenwirkung und machen dich selbstsicher
und deine Tasche.                                                 und stark.
                                                                                                                                lzf/shutterstock

4
VOLLE KRAFT VORAUS

KOMPETENZEN WIRKSAM VERMITTELN
Eigenverantwortliches Lernen mit direkter Instruktion

Wer die Schüler*innen zu früh in die Selbstständigkeit ent-       Schüler*innen möglichst alles selbst erarbeiten. Dies führt
lässt, lässt sie allein. Nur wer klar erklärt, geduldig fördert   dazu, dass sie häufig Aufgaben allein bewältigen müssen,
und zum üben anhält, schafft die Basis für eigenverant-           für die viele Schüler*innen einer Klasse noch nicht die
wortliches Lernen. Für diesen Weg ist die Direkte Instruk-        Kompetenzen besitzen. Begründet wird dies damit, dass
tion ideal. Denn wenn es gilt, neue Kompetenzen einzufüh-         sie sich die Kompetenzen beim Bearbeiten der Aufgaben
ren, ist diese Unterrichtsform das Mittel der Wahl.               selbst aneignen. Damit sind sie aber nicht selten überfor-
                                                                  dert. Sie sollen etwas machen, wissen aber noch nicht, wie
In Deutschland hängt der Bildungserfolg immer noch in
                                                                  es geht. Dann bekommen die einen Hilfe der Eltern oder
hohem Maße vom Elternhaus ab. Es gelingt also nicht, im
                                                                  Nachhilfe – und die anderen bleiben zurück.
Unterricht die unterschiedlichen Voraussetzungen auszu-
gleichen, die die Schüler*innen mitbringen. Im fragend-           Dabei ist unstrittig, dass Selbstständigkeit das Ziel von Unter-
entwickelnden Unterricht werden die vorhandenen                   richt ist. Bis die Schüler*innen diese aber erreicht haben, ist
Unterschiede sogar oft noch verstärkt. Denn in der Regel          es ein langer Weg; auf diesem brauchen sie genügend
arbeitet die Lehrkraft im Unterrichtsgespräch vor allem           Erklärung, Anleitung und Hilfe. Werden sie beim Lernen zu
mit denen, die sich melden, ihre Ergebnisse vorstellen            früh alleingelassen, wird der Weg mit dem Ziel der Selbst-
und den Unterricht voranbringen. Die anderen bleiben              ständigkeit verwechselt. Verschärft wird die Problematik, da
zurück – was häufig erst bei der Klassenarbeit deutlich           Schulbücher und Lernmaterialien in der Regel keine
wird. Im Verlauf von vielen Schuljahren ergeben sich so           Erklärungen enthalten, mit denen Schüler*innen sich selbst-
innerhalb einer Klasse divergierende Lernverläufe.                ständig eine Kompetenz aneignen können.

Selbstständiges Lernen braucht Anleitung und Hilfe                Direkte Instruktion: Alle mitnehmen in drei Phasen
Aber auch in einem Unterricht, der Konzepte des selbst-           Die Schule soll kein Kind zurücklassen und zu früh mit
ständigen Lernens umsetzt, werden vorhandene                      Anforderungen konfrontieren, die es nicht bewältigen
Unterschiede zwischen den Schüler*innen häufig vergrö-            kann. Aus dieser Forderung leiten sich alle Elemente der
ßert. Der Unterrichtende gibt den Lernenden – nach einer          Direkten Instruktion ab: Der Unterrichtende erklärt den
Einstiegsphase – Material mit Aufgaben, die sie bearbei-          Schüler*innen in der ersten Phase das, was sie später
ten und später präsentieren sollen. Dabei sollen sich die         allein können sollen. Diese Präsentation darf nicht einfach

Gelingensbedingungen des Direkten Unterrichts

                                                                                                                               5
VOLLE KRAFT VORAUS

mit einem herkömmlichen Lehrer*innenvortrag verwech-          stärker zur Verarbeitung des Gelernten an und es öffnet sich
selt werden. Denn die Lehrkraft erklärt klar, strukturiert,   ein Raum für die soziale Dimension des Lernens. Und in der
anschaulich, lebendig, mit Mustern und Modellen, indem        zweiten und dritten Phase bieten sich auch andere Metho-
sie etwas demonstriert und indem sie laut denkend zeigt,      den des Kooperativen Lernens wie das Lerntempoduett an.
was in ihrem Kopf vorgeht. So bekommen die Schüler*in-
nen ein lebendiges Bild dessen, was sie lernen sollen, und
können sich an diesen Modellen orientieren. Dabei beach-      Erwiesene Wirksamkeit und Lernfreude
tet der Unterrichtende die begrenzte Aufmerksamkeits-         Die Direkte Instruktion ist eine Unterrichtskonzeption, mit
spanne der Schüler*innen und legt immer wieder Phasen         der Lehrer*innen sehr wirksamen Unterricht durchführen
der Verarbeitung ein. Anschließend prüft die Lehrkraft, ob    können – das haben alle empirischen Studien unisono
die Schüler*innen verstanden haben, was sie erklärt hat       bestätigt. Und doch wird das Konzept in der Praxis selten
und wiederholt es – wenn nötig – geduldig. Wie auch           angewandt. Hier muss ein Umdenken erfolgen. Nicht um-
andere Didaktiker*innen betont Hilbert Meyer die              sonst schreibt der Unterrichtsforscher Andreas Helmke:
Bedeutung des Vormachens durch Lehrer*innen:                  „Es gibt wenige Konzepte, bei denen der Kontrast zwi-
„Eigentlich handelt es sich um das ,natürlichste‘ methodi-    schen nachweislicher Wirksamkeit in der Schulpraxis und
sche Gestaltungsmittel, das man sich denken kann. Die         Berücksichtigung in der Lehreraus- und -fortbildung so
Schüler sollen etwas Neues lernen – also macht ihnen der      groß ist wie bei der Direkten Instruktion.“
Lehrer vor, wie‘s geht.“
                                                              Und die Schüler*innen lernen nicht nur sehr viel, sondern
Nach der Einführung der neuen Kompetenzen arbeiten            sie sind unserer Erfahrung nach auch sehr gerne in einem
die Schüler*innen noch nicht selbstständig. Sie bekom-        so gestalteten Unterricht. Wenn sie Analysen schreiben
men in der zweiten Phase zunächst Lernaufgaben, die sie       sollen, sind sie dankbar, wenn sie einen von der Lehrkraft
Schritt für Schritt dahin führen, die Kompetenzen selbst-     geschriebenen Modelltext bekommen, anstatt immer nur
ständig anwenden zu können. Zu den Lernaufgaben gehö-         im Unterrichtsgespräch Analysen durchzuführen, bei
ren viele Hilfen. Diese werden in dem Maße weniger, in        denen viele etwas beitragen, aber man nicht lernt, eine
dem es den Lernenden gelingt, die Kompetenzen anzu-           vollständige Analyse zu schreiben. Und wenn Unter-
wenden. Hier wird differenziert, weil die Schüler*innen in    richtende laut denkend zeigen, was ihnen durch den Kopf
unterschiedlichem Maße Hilfe brauchen und für lei-            geht, wenn sie eine Aufgabe lösen, ist die Aufmerksam-
stungsstärkere Kinder auch Herausforderungen bereitge-        keit der Schüler*innen gebannt nach vorne gerichtet.
stellt werden müssen.
Erst danach arbeiten die Schüler*innen selbstständig –
wenn sichergestellt ist, dass sie die Kompetenzen auch        Die Grenzen von Direkter Instruktion – und
wirklich selbstständig anwenden können. Die Lehrkraft         warum sie sich trotzdem lohnt
tritt in den Hintergrund, steht aber immer für Hilfe zur      Direkte Instruktion ist sehr wirksam – aber nicht bei je-
Verfügung. Die Grundstruktur der Direkten Instruktion         dem Lernziel. Sie eignet sich sehr gut, wenn Schüler*innen
besteht also aus drei Phasen: 01 Vermittlung – Präsenta-      Kompetenzen erwerben sollen. Sprachliche Kompetenzen
tion des neuen Inhalts; 02 Angeleitetes üben – Anwenden       lassen sich zum Beispiel sehr gut über Modelle und an-
mit Hilfen; 03 Selbstständiges üben – üben ohne Hilfen.       schließende übung vermitteln. Wenn die Schüler*innen
                                                              die entsprechenden Kompetenzen erworben haben, sollten
                                                              sie in der Lage sein, sich selbstständig Wissen anzueignen.
Kooperatives Lernen ist die ideale Ergänzung
                                                              Wenn sie jedoch Probleme lösen und etwas selbst ent-
Direkte Instruktion ist nicht der altbekannte Frontalunter-
                                                              decken sollen, stellen sie Hypothesen auf und prüfen
richt in neuem Gewand. Im Gegenteil: Es handelt es sich
                                                              diese selbstständig. Hierfür eignet sich nicht die Direkte
um eine ausgefeilte Unterrichtskonzeption, in der ganz
                                                              Instruktion – auch wenn es sehr hilfreich ist, mittels
unterschiedliche Lehr-Lern-Methoden miteinander ver-
                                                              Direkter Instruktion vorzumachen und einzuüben, wie
bunden werden.
                                                              man gute Hypothesen aufstellt. Wenn es um allgemeine
Und um die Schüler*innen in möglichst hohem Maße zu           Bildungsziele wie den Aufbau der Kompetenz zur
aktivieren, ist es optimal, die Direkte Instruktion konse-    Mitgestaltung einer demokratischen Gesellschaft geht,
quent mit dem Kooperativen Lernen zu kombinieren.             wenn es um die Entwicklung von an der Vernunft orien-
John Hattie und Klaus Zierer betonen, dass gerade diese       tierter Autonomie geht, wenn es um Werteerziehung
Kombination enorm lernwirksam ist. Deshalb wird in            oder Identitätsentwicklung geht, dann werden nur ande-
unserem Konzept der Direkten Instruktion in allen Phasen      re Unterrichtsformen den Raum öffnen, in dem diese
die kooperative Grundstruktur „Denken – Austauschen –         Ziele angestrebt werden können. Das aber ist kein Grund,
Vorstellen“ angewendet. Das regt die Schüler*innen noch       die Direkte Instruktion nicht dann anzuwenden, wenn sie

6
VOLLE KRAFT VORAUS

den größten Erfolg verspricht und allen Schüler*innen       Ludger Brüning
entgegenkommt.                                              Lehrer für Deutsch, Geschichte und Sozialwissenschaften
Schon der bedeutende Unterrichtsforscher Franz E. Weinert   an der Gesamtschule Haspe in Hagen und Lehrer*innen-
                                                            fortbildner
stellte fest: „Die zweckmäßigste Lehrstrategie zur Steue-
rung des systematischen Lernens ist die Direkte Instruk-
tion.“ Wir möchten Lehrkräfte dazu ermutigen, die Direkte   Tobias Saum
Instruktion ausprobieren und anschließend Ihre Schüle-      Lehrer für Deutsch und Philosophie an der Gesamtschule
r*innen zu befragen, ob sie auf diesem Wege gut lernen      Haspe in Hagen und Fachleiter am ZfsL Hagen (Gymnasium/
können. Wir haben die Erfahrung gemacht: Es lohnt sich.     Gesamtschule)

Übersicht – Idealtypischer Ablauf des Direkten Unterrichtens

                                                                                                                 7
Starkes Team für Bildung
                                   GEW – deine Bildungsgewerkschaft
                                   Service für dich
                                   Dein Draht zu uns
shutterstock Sergey Gerashchenko

                                   8
STARKES TEAM FüR BILDUNG

GEW – DEINE BILDUNGSGEWERKScHAFT
Wir sind viele                                               Wir sind jung
Die GEW – das sind bundesweit über 270.000 Frauen und        Gewerkschaftliches Engagement ist altmodisch? Von
Männer und alleine in NRW fast 50.000, die in pädagogi-      wegen! Die GEW NRW setzt auf den Nachwuchs im
schen Berufen arbeiten: in Schulen, in Kitas, in der         Bildungssektor. Ob Studierende, Referendar*innen,
Jugendhilfe und Sozialarbeit, an Hochschulen, wissen-        Lehramtsanwärter*innen, Doktorand*innen oder Erzie-
schaftlichen Instituten und Forschungseinrichtungen          her*innen – sie alle bekommen von uns Unterstützung
sowie in Einrichtungen der Erwachsenen- bzw. Weiter-         bei Problemen und können sich darauf verlassen, dass wir
bildung. Kurz: Die GEW ist die Gewerkschaft für alle,        ihre Interessen in den Bereichen Bildung, Erziehung und
deren Job sich täglich um Bildung dreht.                     Wissenschaft vertreten.
Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften im DGB              In der jungen GEW engagiert sich der pädagogische Nach-
kämpft die GEW für die Verbesserung der Arbeits- und         wuchs bis 35 Jahre und gibt der Jugend und ihren An-
Lebensbedingungen, für den Ausbau des sozialen Rechts-       liegen eine Stimme. Die gewählten Vertreter*innen, aus
staates und der demokratischen Gestaltung der Gesell-        denen sich der Ausschuss junge GEW zusammensetzt,
schaft. Die GEW ist parteipolitisch unabhängig, aber nicht   sind gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen aus verschiede-
unparteiisch. Das bedeutet: Wir ergreifen Partei für die     nen pädagogischen Bereichen. Gemeinsam beziehen sie
Beschäftigten im Bildungsbereich, für die Entwicklung
                                                             Stellung zu politischen Entwicklungen, entwerfen Positio-
und den Ausbau eines demokratischen Bildungswesens.
                                                             nen aus Jugendsicht und vertreten diese inner- und außer-
                                                             halb gewerkschaftlicher Zusammenhänge.
Aktiv für eine bessere Schule
                                                             Aber nicht nur die politische Arbeit gehört zum Repertoire
Gewerkschaftliche Arbeit beginnt am Arbeitsplatz. Viele      der jungen GEW: Der Ausschuss plant Veranstaltungen
Kolleg*innen aus der GEW setzen sich im Personalrat oder     sowohl mit politischen Inhalten als auch zu Themen, die
im Lehrerrat ihrer Schule engagiert für die Interessen       sich auf die Berufspraxis beziehen. Die junge GEW trifft
anderer ein. Eine enge lokale Vernetzung der GEW-Mit-
                                                             sich regelmäßig, um sich auszutauschen, Fortbildungen zu
glieder sorgt für vielfältige Kontakte und Begegnungen: In
                                                             planen und Aktionen und Projekte voranzutreiben.
den Fachgruppen kommen die Kolleg*innen einer Schul-
form zusammen; auf Mitgliederversammlungen werden            Du hast Lust, dich zu engagieren? Wir freuen uns immer
die wesentlichen Diskussionen geführt und Entscheidun-       über aktive junge Kolleg*innen, die unsere Arbeit kennen-
gen getroffen. Und das Beste: Alle Mitglieder können         lernen und mitgestalten wollen. Melde dich bei uns unter
direkt mitwirken und mitbestimmen!                           jungegew@gew-nrw.de.

                                                                                                                     9
STARKES TEAM FüR BILDUNG

SERVIcE FüR DIcH
Engagement für Gesellschaft und Beruf sowie attraktive       Wir helfen sparen
Dienstleistungen für die Mitglieder – in der GEW geht das    Vom Verbraucherschutz über den Versicherungsservice
Hand in Hand. Wenn unsere Mitglieder aktiv ihre berufli-     bis zum Reisekostenzuschuss – wir haben starke Koope-
che Situation gestalten und für die Zukunft von Bildung      rationspartner und davon profitieren unsere Mitglieder:
eintreten, brauchen sie Sicherheit und verlässliche
                                                                 das Verbrauchertelefon der Verbraucherzentrale
Informationen. Verlass dich drauf: Deine Gewerkschaft
                                                             ■
                                                                 zum Sonderpreis,
als Solidargemeinschaft tut etwas für dich.
                                                             ■   ausgewählte Ratgeber der Verbraucherzentrale –
                                                                 kostenlos bzw. 10 % günstiger für GEW-Mitglieder,
Dein gutes Recht                                             ■   günstige Versicherungstarife bei Lebens-, Unfall-, Kfz-
Mit dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz bist du beruflich        und Gebäudeversicherungen,
rundum abgesichert – von der juristischen Beratung bis zur
                                                                 Reisedienstleistungen für deine Urlaubsplanung oder
Prozessvertretung. Die GEW übernimmt die Kosten. Zum
                                                             ■

Beispiel bei:                                                ■   Reisekostenzuschuss für deine individuelle Urlaubsreise.
■   Problemen mit dem Lehrereinstellungsverfahren,
■   der Eingruppierung,                                      Wissen auf dem Silbertablett
■   Dienstunfällen,                                          Du möchtest rundum informiert sein, um kompetent dei-
                                                             nen Alltag in der Schule zu bewältigen? Die GEW hat die
■   Verletzung der Aufsichtspflicht oder                     Infos aus Theorie und Praxis, die für dich relevant sind:
■   Disziplinarverfahren.                                    ■   das Mitgliedermagazin der GEW NRW,
                                                             ■   E&W – die Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft,
Risiko hat Grenzen                                               herausgegeben vom GEW-Hauptvorstand,

Unsere Berufshaftpflicht schützt dich wirksam und umfas-     ■   Bücher und Broschüren zu Pädagogik und Recht aus
send bei Personen- ebenso wie bei Sachschäden – Regress-         dem NDS-Verlag,
schutz inklusive. Auf unsere schnelle und unbürokratische    ■   Seminare, Fortbildungen und Trainings über die gewerk-
Hilfe kannst du dich verlassen. Unter anderem bei:               schaftliche Bildung der GEW und das DGB-Bildungs-
■   deiner gesamten dienstlichen Tätigkeit,                      werk NRW.

■   Klassenfahrten sowie der Beaufsichtigung von
    Schüler*innen,                                           Immer einen Klick voraus
■   der Vorbereitung, Leitung und Durchführung von           Du suchst aktuelle und fundierte Informationen rund um die
    Veranstaltungen oder                                     Bildungspolitik und deinen Arbeitsplatz? Unter gew-nrw.de
                                                             findest du alles, was du brauchst. Und deine GEW-Mitglieds-
    Verlust des Schlüssels der Schließanlage deiner Schule
                                                             nummer ist die Eintrittskarte zu exklusiven Online-Vorteilen:
■
    oder Einrichtung.
                                                             ■   Hintergrundberichte und Gesetzestexte, Musterschrei-
                                                                 ben und Formblätter im Online-Archiv,
Dein Ansprechpartner im Schadensfall:                        ■   maßgeschneiderte Nachrichten der Bildungsgewerkschaft
GEW-Landesrechtsstelle NRW                                       im Newsletter,
Telefon +49 2 01 29 403-38 oder -41                          ■   Social Media Angebote,
Mail rechtsschutz@gew-nrw.de                                 ■   Bestellmöglichkeiten mit exklusiven Vergünstigungen.

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STARKES TEAM FüR BILDUNG

DEIN DRAHT ZU UNS

 GEW-Telefonzentrale                                       GEW-Landesrechtsstelle/Verwaltung
                                                           Telefon +49 201 29403 38
 Telefon +49 201 29403 01                                  Telefax +49 201 29403 53
                                                           Mail    rechtsschutz@gew-nrw.de
 Telefax +49 201 29403 34
 Mail      info@gew-nrw.de                                 Mitgliederverwaltung
                                                           Telefon +49 201 29403 42/ 43/ 44
                                                           Telefax +49 201 29403 45
 GEW-Rechtsberatung                                        Mail    mitgliederverwaltung@gew-nrw.de
 Telefon +49 201 29403 37
 Telefax +49 201 29403 53                                  Weiterbildung der GEW
 Mail    rechtsschutz@gew-nrw.de
                                                           Telefon +49 201 29 403 26
 Mo–Do 13.30 bis 16.00 Uhr                                 Telefax +49 201 29 403 17
 Fr    10.00 bis 12.00 Uhr                                 Mail    weiterbildung@gew-nrw.de

 Mitgliedsbeitrag                  Beispiele für monatliche Mitgliedsbeiträge:
 Dein individueller Mitglieds-
 beitrag ist abhängig von deinem   Grund-, Haupt-, Real- und Sekundarschule
 Grundgehalt bzw. deiner           Vollzeitbeschäftigung A12       z.B. Stufe 4                     31,30 Euro
 Grundvergütung und dem
                                   Teilzeitbeschäftigung A12       z.B. Stufe 4 – (50%)             15,65 Euro
 Beschäftigungsumfang.
                                   Vollzeitbeschäftigung EG 11 TV-L – z.B. Stufe 2                  28,44 Euro
 Für Tarifbeschäftigte gelten
 andere Beiträge als für Beamte.   Teilzeitbeschäftigung EG 11 TV-L – z.B. Stufe 2 – (50%)          14,22 Euro

 Bei Unklarheiten und Nach-        Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg
 fragen hilft dir gern unsere      Vollbeschäftigung       A13     z.B. Stufe 5                     36,53 Euro
 Mitgliederverwaltung.
                                   Teilzeitbeschäftigung A13       z.B. Stufe 5 – (50%)             18,27 Euro
                                   Vollbeschäftigung       EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2                32,90 Euro
                                   Teilzeitbeschäftigung EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2 – (50%)          16,45 Euro

                                   Förderschule
                                   Vollbeschäftigung       A 13    z.B. Stufe 5                     36,53 Euro
                                   Teilzeitbeschäftigung A 13      z.B. Stufe 5 – (50%)             18,27 Euro
                                   Vollbeschäftigung       EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2                32,90 Euro
                                   Teilzeitbeschäftigung   EG 13 TV-L – z.B. Stufe 2 (3/4 Stelle)   24,68 Euro

                                                                                                                 11
STARKES TEAM FüR BILDUNG

PERSONALRäTE

                                  Grundschulen                  Hauptschulen                      Förderschulen

 Bezirksregierung Arnsberg        Kay Selent                    Doris Stiller                     Peter Rieken
                                  Am Sonnenstein 33             Kleine Hordelerstr. 13            Puthofweg 17
                                  58313 Herdecke                44809 Bochum                      44267 Dortmund
                                  Tel. +49 2330 910292          Tel. +49 234 62343133             Tel. +49 231 3358536
                                  kay.selent@gew-nrw.de         doris.stiller@gew-nrw.de          peter.rieken@gew-nrw.de

 Bezirksregierung Detmold         Marion Damm                   Mechthild Goldstein               Barbara Ritter
                                  Walburgastr. 33               Penzlinger Str. 22a               Bödingsheide 30
                                  33014 Driburg                 33102 Paderborn                   33397 Rietberg
                                  Tel. +49 170 4347506          Tel. +49 5251 27852               Tel. +49 5244 1714
                                  marion.damm@gew-nrw.de        mechthild.goldstein@gew-nrw.de    barbara.ritter@gew-nrw.de

 Bezirksregierung Düsseldorf      Beate Wilcken                 Edgar Köllner                     Friederike Deeg
                                  Bockumer Weg 9                Zietenstr. 70                     Baumstr. 5
                                  47259 Duisburg                40476 Düsseldorf                  46119 Oberhausen
                                  Tel. +49 211 4755012          Tel. +49 211 4754180              Tel. +49 211 4754810
                                  beate.wilcken@gew-nrw.de      edgar.koellner@gew-nrw.de         friederike.deeg@gew-nrw.de

 Bezirksregierung Köln            Johanne Duensing              Lutz Schörken-Koch               claudia Witte
                                  Neusser Str. 291              An der Wallburg 83                Rote-Kreuz-Straße 13
                                  50733 Köln                    51427 Bergisch Gladbach           50169 Kerpen
                                  Tel. +49 221 888 689 64       Tel. +49 2204 68742               Tel. +49 2273 941425
                                  johanne.duensing@gew-nrw.de   lutz.schoerken-koch@gew- nrw.de   claudia.witte@gew-nrw.de

 Bezirksregierung Münster         Lothar Jacksteit              Sabine Fischer                    claus Funke
                                  Kistenweg 13                  Am Haggarten 24                   Söltener Landweg 132
                                  45886 Gelsenkirchen           48565 Steinfurt                   46286 Dorsten
                                  Tel. +49 209 492651           Tel. +49 2551 80145               Tel. +49 2362 9997311
                                  lothar.jacksteit@gew-nrw.de   sabine.fischer@gew-nrw.de         claus.funke@gew-nrw.de

Hauptpersonalrat beim MSB (Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW)

 Ministerium                      Grundschulen                  Hauptschulen                      Förderschulen
 für Schule und Bildung           Susanne Huppke                Heike Pauels                      Gaby Dietz
 des Landes Nordrhein-Westfalen   Barmbrede 8                   Kurt-Huber-Str. 26                Roderichstr. 42
 Völklinger Str. 49               32689 Kalletal                46485 Wesel                       47441 Moers
 40211 Düsseldorf                 Tel. +49 5264 7851            Tel. +49 281 1645131              Tel. +49 2841 887105
 +49 211 5867-40                  susanne.huppke@gew-nrw.de     heike.pauels@gew-nrw.de           gaby.dietz@gew-nrw.de
 poststelle@msb.nrw.de

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STARKES TEAM FüR BILDUNG

Realschulen                      Gesamt-, Sekundarschulen    Gymnasien                             Berufskolleg

christof Birkendorf              Mehmet Polat                Gabi Waldow                           Andreas Hohrath
Karlsglückstr. 39                Brunshollweg 20             Buschhauser Weg 33                    Idastraße 21
44149 Dortmund                   44369 Dortmund              58513 Lüdenscheid                     44388 Dortmund
Tel. +49 231 90987032            Tel. +49 177 502 2854       Tel. +49 2351 6630739                 Tel. +49 231 96364401
christof.birkendorf@gew-nrw.de   mehmet.polat@gew-nrw.de     gabi.waldow@gew-nrw.de                andreas.hohrath@gew-nrw.de

Peter Römer                      Dietmar Winsel              Norbert Prisett                       Marion Vinke
Hubertusweg 4                    Gehrdener Weg 18            Wulfeskuhle 11                        Küntkenhof 11
32312 Lübbecke                   33100 Paderborn             33104 Paderborn                       32469 Petershagen
Tel. +49 5741 805804             Tel. +49 5251 5068 345      Tel. +49 5254 808258                  Tel. +49 5704 16200
peter.roemer@gew-nrw.de          dietmar.winsel@gew-nrw.de   norbert.prisett@gew-nrw.de            marion.vinke@gew-nrw.de

christian Neumann                Heike Böving                Andrea Matthes-Burchert               Antje Schipper
Am Hundsbusch 46                 Am Rode 65                  Monschauer Str. 19                    Eichholzhof 16
42111 Wuppertal                  44149 Dortmund              47139 Duisburg                        45149 Essen
Tel. +49 202 708925              Tel. +49 231 171349         Tel. +49 203 4680145                  Tel. +49 201 6153250
christian.neumann@gew- nrw.de    heike.boeving@gew-nrw.de    andrea.matthes-burchert@gew-nrw.de    antje.schipper@gew-nrw.de

Katrin Reininghaus               Vera Knopp                  Dr. Martin Pötz                       Thomas Wesseler
Drachenfelsstr. 40               Kempener Str. 40            Koelhoffstr. 1                        Purweider Winkel 28
50939 Köln                      50733 Köln                  50676 Köln                            52070 Aachen
Tel. +49 221 331647              Tel. +49 221 1473228        Tel. +49 221 136444                   Tel. +49 241 911326
katrin.reininghaus@gew-nrw.de    vera.knopp@gew-nrw.de       martin.poetz@gew-nrw.de               thomas.wesseler@ gew-nrw.de

Oliver Buxel                     cordula Bahn                Katharine Plümer-Krabbe               Helmut Hermes
In den Hülsen 35                 Gasselstiege 233            Konradstraße 12 A                     II. Bickestraße 19
44536 Lünen                      48159 Münster               48145 Münster                         44263 Dortmund
Tel. +49 231 5306438             Tel. +49 251 4114044        Tel. +49 251 48074839                 Tel. +49 231 418186
oliver.buxel@gew-nrw.de          cordula.bahn@gew-nrw.de     katharine.pluemer-krabbe@gew-nrw.d    helmut.hermes@gew-nrw.de

Realschulen                      Gesamt-, Sekundarschulen    Gymnasien                             Berufskolleg
Anne-Margarete Rödel             Markus Peiter               Uwe Lämmel                            Sebastian Krebs
Strandweg 10                     Reitbahnstraße 33           Buchenweg 9a                          Prinz-Georg-Str. 45
41468 Neuss                      41236 Mönchengladbach      32429 Minden                          40477 Düsseldorf
Tel. +49 2131 737756             Tel. +49 221 147 3228       Tel. +49 571 53143                    Tel. +49 151 64962025
anne.roedel@gew-nrw.de           markus.peiter@gew-nrw.de    uwe.laemmel@gew-nrw.de                sebastian.krebs@gew-nrw.de

                                                                                                                           13
Das große ABc für`s erste Schuljahr

                      Ratgeber für dein erstes Schuljahr als Lehrer*in
                      Recht
                      Status
                      Arbeitsplatz
                      Mitwirkung an der Schule
                      Mitbestimmung und Interessensvertretung
                      Mehr als Unterricht
                      Soziale Sicherheit
                      Schulpolitik
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REcHT

Schulgesetz
Das Schulgesetz ist das schulische Grundgesetz in Nordrhein-       Relevanz für Schüler*innen und Eltern
Westfalen. Es regelt, unter welchen Bedingungen, mit wel-          Relevant für Schüler*innen und Eltern sind vor allem die
chen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen gelehrt          Regelungen im Teil Schulverhältnis (§ 42ff). Dieser enthält
und gelernt wird. Das Gesetz ist ein umfassendes Regelwerk         die Rechtsgrundlagen zur Elternberatung und zu den Pflichten
aus zwölf Teilen: Allgemeine Grundlagen des Schulwesens,           von Schüler*innen. Wann ein Kind eingeschult wird (§ 35),
Aufbau und Gliederung des Schulwesens, Unterrichtsinhalte,         ob Eltern das Recht haben, ihr Kind nach der Grundschule auf
Schulpflicht, Schulverhältnis, Schulpersonal, Schulverfassung,     die von ihnen gewünschte Schulform der Sekundarstufe I zu
Schulträger, Schulaufsicht, Schulfinanzierung, Schulen in freier   schicken (§ 11), ob Schüler*innen eine Schülerzeitung her-
Trägerschaft sowie Datenschutzregelungen.                          ausgeben dürfen (§ 45) oder wie mit ihren Daten zu verfahren
                                                                   ist (§ 122), steht ebenfalls im Schulgesetz.

Relevanz für den Arbeitsplatz Schule
Wenn du in einer Schule in NRW arbeitest oder arbeiten möch-       Nicht alles steht im Gesetz
test, solltest du einmal in das Schulgesetz geschaut haben.        Das Schulgesetz lässt Raum für Regelungen in Verordnungen
Was die Lehrerkonferenz entscheiden darf (§ 68), wie die           oder Erlassen. Wenn du deine wöchentliche Pflichtstundenzahl
Elternberatung zu organisieren ist (§ 44) oder welchen Zielen      erfahren oder die Regelungen für die Gymnasiale Oberstufe
das Unterrichten dient (§ 2), ist im Schulgesetz geregelt.         nachlesen willst, wirst du im Gesetz nicht fündig. Es enthält
Der Lehrer*innen-Paragraf des Schulgesetzes (§ 57) beschreibt      nur die Ermächtigung, dass das Schulministerium diese Rege-
die Aufgaben von Lehrkräften. Dort wird auch festgelegt, dass      lungen auch treffen kann, ohne den Gesetzgeber zu belangen.
Lehrer*innen in der Regel Beamt*innen sind. Interessant für
Lehrer*innen sind zudem die Aussagen zum Schutz ihrer
Daten (§ 121).                                                     Wo gibt es das Schulgesetz?
                                                                   Die GEW NRW gibt jährlich eine aktuelle Textfassung des
                                                                   Schulgesetzes heraus. Die Broschüre enthält stets weitere
            W E I T E R L ES E N
                                                                   Rechtstexte, die für die Arbeit von Lehrer*innen bedeutsam
            gew-nrw.de/schulgesetz
                                                                   sind, z.B. die Allgemeine Dienstordnung.

                                                                                                               STATUS
Beamte
Lehrer*innen an öffentlichen Schulen des Landes sind in der        Höchstaltersgrenze
Regel Beamt*innen, wenn sie die für ihre Laufbahn erforderli-      Die Höchstaltersgrenze zur übernahme in das Beamten-
che Befähigung besitzen (Vorbereitungsdienst mit Staats-           verhältnis in NRW wurde nach jahrelangen politischen
examen) und die weiteren beamtenrechtlichen Vorausset-             und juristischen Auseinandersetzungen 2016 auf das 42.
zungen erfüllen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sind Lehr-       Lebensjahr heraufgesetzt. Zudem gibt es sogenannte
kräfte Tarifbeschäftigte. Das Beamtenverhältnis ist ein öffent-    Hinausschiebensgründe, so dass ein überschreiten der
lich-rechtliches Dienstverhältnis. Rechte und Pflichten der        Altersgrenze nicht immer das Aus für die übernahme ins
Beamt*innen werden durch das Landesbeamtengesetz (§ 42ff,          Beamtenverhältnis bedeutet.
LBG) und das Beamtenstatusgesetz (§ 33ff, BeamtStG) sowie
                                                                   Die Höchstaltersgrenze erhöht sich um Zeiten
durch ergänzende Rechtsverordnungen bestimmt.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt
                                                                   ■   der Ableistung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a des
durch Ernennung. Diese wird mit der Aushändigung der                   Grundgesetzes (Wehrdienst etc.),
Ernennungsurkunde oder zu einem festgelegten späteren              ■   der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des § 34 Absatz
Zeitpunkt wirksam. Eine rückwirkende Ernennung ist nicht               2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (Bundes-
möglich. Mit dem Tag der Ernennung gibt es Anspruch auf                freiwilligendienst),
Dienstbezüge, deren Umfang in den Besoldungsgesetzen               ■   der tatsächlichen Betreuung eines minderjährigen
geregelt ist.                                                          Kindes oder
                                                                                                                            15
STATUS

■   der tatsächlichen Pflege einer oder eines pflegebedürf-      Höchstaltersgrenze bei Schwerbehinderung
    tigen Angehörigen, deren oder dessen Pflegebedürfnis         Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte
    nachgewiesen wurde (§ 7 Absatz 3 in Verbindung mit §         behinderte Menschen dürfen in das Beamtenverhältnis ein-
    3 Absatz 2 des Pflegezeitgesetzes).                          gestellt werden, wenn sie das 45. Lebensjahr noch nicht voll-
Bei Kindererziehung und Pflege erhöht sich die Höchst-           endet haben. Die Hinausschiebensgründe finden in diesen
altersgrenze um jeweils bis zu drei Jahre, bei mehreren          Fällen keine Anwendung. Nach Informationen des Schulmi-
Kindern oder Angehörigen um insgesamt bis zu sechs               nisteriums gilt die Höchstaltersgrenze bei schwerbehinder-
Jahre, sofern über einen dementsprechenden Zeitraum              ten oder ihnen gleichgestellten Menschen, es sei denn, bei
keine berufliche Tätigkeit im Umfang von – in der Regel –        der Hinausschiebung der regulären Höchstaltersgrenze
mehr als zwei Drittel der jeweiligen regelmäßigen Arbeits-       durch entsprechende Zeiten gibt es ein günstigeres Ergebnis.
zeit ausgeübt wurde.
                                                                 Ein überschreiten der Höchstaltersgrenze ist unerheblich,
                                                                 wenn die Laufbahnbewerberin oder der Laufbahnbewerber
                                                                 am Tag des Antrags auf Einstellung das jeweilige Höchstalter
            W E I T E R L ES E N
                                                                 nicht vollendet hat und die Einstellung innerhalb eines Jahres
            gew-nrw.de/beamt-innen
                                                                 nach Antragstellung erfolgt.

Tarifbeschäftigte (oder auch Angestellte)
Auch wenn Lehrer*innen in Nordrhein-Westfalen grund-             natliche Vergütung. Dafür werden angestellte Lehrer*innen
sätzlich verbeamtet werden sollen, sind sehr viele Tarif-        verschiedenen Entgeltgruppen zugeordnet. Diese Eingrup-
beschäftigte in Schulen angestellt. Jahrelang galt in NRW        pierung wird in einem eigenen Tarifvertrag vereinbart, dem
mit der Vollendung des 35. Lebensjahres die bundesweit           Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltord-
niedrigste Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung, mitt-         nung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L).
lerweile liegt sie bei 42 Jahren. Viele Lehrer*innen wur-        Zentrales Ziel der GEW NRW bei der Verbesserung dieses
den und werden also aus Altersgründen nicht verbeamtet,          Tarifvertrages in den kommenden Jahren ist die sogenannte
obwohl sie die fachlichen Voraussetzungen – das zweite           Paralleltabelle. Der Weg dahin führt über die schrittweise
Staatsexamen – erfüllen. Außerdem gibt es viele soge-            Erhöhung der Angleichungszulage, die mittlerweile von 30
nannte Nichterfüller*innen, die z.B. die Lehrerausbildung        Euro auf 105 Euro brutto monatlich erhöht worden ist
als Seiteneinsteiger*innen (noch) nicht abgeschlossen            (Tarifergebnis vom 2.3.2019). Die GEW kämpft für weitere
haben. Weitere Gründe für die Nichtverbeamtung können            Erhöhungen der Zulage in den kommenden Tarifrunden.
z.B. eine mangelnde gesundheitliche Eignung oder die
übernahme von Vertretungsstellen, also ein befristetes              Bisher                   GEW-Forderung
Beschäftigungsverhältnis, sein.                                     A 12 – EG 11             A 12 – EG 12
                                                                    A 11 – EG 10             A 11 – EG 11
Rechtsgrundlage                                                     A 10 – EG 9              A 10 – EG 10
Mit Tarifbeschäftigten werden privatrechtliche Arbeits-          Der Personalrat muss bei der Einstellung und der dabei erfor-
verträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abge-            derlichen Eingruppierung in eine Entgeltgruppe seine Zu-
schlossen. Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet oder           stimmung erteilen. Für eine möglichst hohe Ersteinstufung in
befristet, z.B. als Krankheits- oder Schwangerschaftsver-        der entsprechenden Vergütungsgruppe zählen Vorerfahrungs-
tretung, geschlossen.                                            zeiten, die z.B. in anderen schulaffinen Berufsfeldern oder
                                                                 durch entsprechende Qualifikationen erworben wurden. Die
                                                                 Differenz zwischen den einzelnen Stufen der jeweiligen
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der                     Entgeltgruppe kann schnell rund 400 Euro betragen. Das ist
Länder (TV-L)                                                    ein beachtlicher Gehaltsunterschied, und zwar fortlaufend.
Der TV-L ist zwischen fast allen Ländern (außer Hessen) mit      Deshalb ist es ratsam, sich bei der Einstufung und Eingrup-
den Gewerkschaften, auch mit der GEW NRW, abge-                  pierung an den Personalrat zu wenden.
schlossen. Damit gilt er für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die
Gewerkschaftsmitglied sind, nach dem Tarifrecht direkt. Für                 W E I T E R L ES E N
Lehrkräfte, die nicht der GEW NRW oder einer anderen                        gew-nrw.de/tarif
Gewerkschaft angehören, gilt er kraft einer entsprechenden                  gew-nrw.de/angestellte
Normierung im Arbeitsvertrag. Der TV-L regelt auch die mo-

16
STATUS

Geld und Einkommen
Die GEW NRW setzt sich in Besoldungs- und Tarifrunden da-           Die Ersteinstufung bzw. Stufenzuordnung wird von der
für ein, dass Lehrer*innen für ihren anspruchsvollen Job an-        Dienstbehörde festgesetzt und mitgeteilt. Für eventuelle
gemessen bezahlt werden. Dabei ist ihr Status entscheidend.         Vordienstzeiten solltest du Belege einreichen und den Perso-
Das Regelbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft ist das             nalrat informieren. Bei der überprüfung der Festsetzungsver-
Beamtenverhältnis, Beamt*innen werden nach dem Besol-               fügung solltest du ebenfalls den Personalrat einschalten, der
dungsgesetz des Landes NRW besoldet. Lehrer*innen, die              ein Mitspracherecht hat. Beanstandungen sind innerhalb eines
nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werden können                Monats nach Zugang der Mitteilung der Bezirksregierung
oder zur Vertretung befristet beschäftigt sind, erhalten als        schriftlich einzureichen.
Angestellte eine Vergütung. Für sie gilt der Tarifvertrag der
                                                                    Bei einem entsprechenden Sparvertrag gibt es auch ver-
Länder (TV-L) und der Tarifvertrag über die Eingruppierung und
                                                                    mögenswirksame Leistungen. Die früher noch zusätzliche
die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L).
                                                                    Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) von 30 Prozent wurde
                                                                    inzwischen in die Grundgehaltstabelle eingefügt.
Beamtenbesoldung
Bei Lehrkräften im Beamtenverhältnis setzt sich das monatliche
Einkommen aus dem Grundgehalt und dem Familienzuschlag              Besoldung zum Teil verfassungswidrig
zusammen. Der Familienzuschlag ist abhängig vom Familienstand       GEW NRW fordert seit Jahren – unterstützt durch ein Rechts-
(verheiratet/unterhaltsverpflichtet, ggfs. Anzahl der Kinder).      gutachten – dieselbe Eingruppierung für ausgebildete Lehr-
Für die Berechnung des Grundgehaltes gilt je nach erworbe-          kräfte aller Schulformen, also auch für Grundschullehrkräfte
ner Qualifikation (Studium, Vorbereitungsdienst, Erwerb des         oder Lehrkräfte in der Sekundarstufe I. Die derzeitige Besoldung
Lehramtes) die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungs-            ist in Teilen verfassungswidrig. Wir fordern A 13 mit Zulage als
gruppe. Der Einstieg und spätere Aufstieg in die zeitlich unter-    Einstiegsbesoldung für alle Lehrer*innen. Schließlich ist die
schiedlich gestaffelten Stufen dieser Besoldungsgruppe ori-         Ausbildung spätestens seit änderung des Lehrerausbildungs-
entiert sich an der Berufserfahrung.                                gesetzes (LABG 2009) angeglichen, gleich lang und gleichwertig.

Einstieg in die Besoldungstabelle                                   Tarifbeschäftigte
Lehrer*innen mit der Befähigung für das Lehramt GHRSI wer-
                                                                    Lehrkräfte, die nicht ins Beamtenverhältnis übernommen wur-
den der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet und steigen in die
                                                                    den oder zur Vertretung einen befristeten Arbeitsvertrag erhal-
Stufe 4 der Besoldungstabelle ein. Für das Lehramt Sonder-
                                                                    ten, werden je nach Lehramt eingruppiert. GHRSI-Absolven-
pädagogik ist die Besoldungsgruppe A 13 maßgeblich, der
                                                                    t*innen sind in EG 11, die anderen Lehrämter in EG 13 eingrup-
Einstieg erfolgt in Stufe 5. Stufe 5 und Besoldungsgruppe A 13
                                                                    piert. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte durchlaufen fünf Stufen in
gelten auch für Studienrät*innen (Lehramt Gymnasium/Ge-
                                                                    ihrer Entgeltgruppe und erreichen die jeweilige Endstufe 6 nach
samtschule bzw. Berufskolleg). Eine ruhegehaltsfähige Zulage
                                                                    15 Berufsjahren. Die Jahressonderzahlung beträgt für die Jahre
(§ 47 LBesG NRW Buchstabe c) von derzeit 99,- Euro (ab
                                                                    2020 und 2021 folgende Werte:
1.1.2021: 100,39 Euro) erhalten Lehrkräfte, die zur Studienrätin
oder zum Studienrat ernannt werden. Dies ist derzeit mög-
lich am Gymnasium, in der Oberstufe der Gesamtschule und             Jahressonderzahlung               2020            2021
im Berufskolleg.                                                     EG 9a bis EG 11                  75,12 %         74,08 %
                                                                     EG 12 und EG 13                  46,95 %         46,30 %
Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen, deren Laufzeit            EG 14, EG 15                     32,86 %         32,41 %
beträgt zwei (bis zur fünften), drei (bis zur neunten) und vier
Jahre (bis zur zwölften Stufe). Die Endstufe wird in A 12 nach 26
und in A 13 nach 24 Dienstjahren erreicht. Wenn berücksichti-       Teilzeitbeschäftigung
gungsfähige Zeiten beruflicher Erfahrung vorliegen, kann der
                                                                    Für die Berechnung des Teilzeiteinkommens ist die jeweilige
direkte Einstieg in eine höhere Stufe erfolgen. Berücksichti-
                                                                    Pflichtstundenzahl der Schulform die Bezugsgröße. Bei der
gungsfähige Zeiten sind z.B. Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit
                                                                    Berechnung des Bruttogehaltes wird die Anzahl der vertraglich
im öffentlichen Dienst, Kindererziehungszeiten und Zeiten der
                                                                    festgelegten Unterrichtsstunden ins Verhältnis zum jeweiligen
Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen. Außerdem
                                                                    Pflichtstundenmaß (Vollzeit) gesetzt.
können gesellschaftlich anerkannte soziale Tätigkeiten (Wehr-
und Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges                     W E I T E R L ES E N
Soziales Jahr) angerechnet werden. Da der Vorbereitungsdienst                  gew-nrw.de/geld
der Qualifikation für den künftigen Beruf dient, ist er keine                  gew-nrw.de/einkommen
hauptberufliche Tätigkeit und zählt deshalb nicht.

                                                                                                                                17
STATUS

Gehälter, Zuschläge, Sonderzahlungen und Zulagen
Grundgehaltssätze für die Besoldungsgruppen A 11 bis A 13
Monatsbeträge in Euro, ab 1. Januar 2020

                 Zweijahresrhythmus                                 Dreijahresrhythmus                           Vierjahresrhythmus
 Stufe       1          2            3           4           5             6          7          8         9          10          11          12
 A 11                           3369,15 3511,58 3654,02 3796,48 3942,10 4039,21 4136,36 4234,83 4333,91 4433,03
 A 12                                        3771,26 3944,30 4118,04 4294,23 4412,37 4530,50 4648,67 4766,83 4884,92
 A 13                                                    4401,78 4593,10 4784,44 4912,02 5039,58 5167,16 5294,75 5422,31

Monatsbeträge in Euro, ab 1. Januar 2021
 A 11                           3416.32 3560.74 3705.18 3849.63 3997.29 4095.76 4194.27 4294.12 4394.58 4495.09
 A 12                                        3824.06 3999.52 4175.69 4354.35 4474.14 4593.93 4713.75 4833.57 4953.31
 A 13                                                    4463.40 4657.40 4851.42 4980.79 5110.13 5239.50 5368.88 5498.22

Familienzuschlag
Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamt*innenbesol-                 ab 1. 1. 2020   Stufe 1: 146,46 Euro       Stufe 2: 273,99 Euro
dung. Er richtet sich nach der Besoldungsgruppe, dem Familien-                 ab 1. 1. 2021   Stufe 1: 150,32 Euro       Stufe 2: 281,19 Euro
stand und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
Grundsätzlich erhalten Beamt*innen den Familienzuschlag der                    Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das
Stufe 1, wenn sie verheiratet, verwitwet, in einer eingetragenen               zweite zu berücksichtigende Kind um 127,53 Euro (ab 1.1.2021
Lebenspartnerschaft oder mit Unterhaltspflicht geschieden sind.                um 130,87 Euro) für das dritte und jedes weitere zu berücksich-
Gezahlt wird der Zuschlag auch, wenn Beamt*innen eine andere                   tigende Kind um 392,40 Euro (ab 1.1.2021 um 402,69 Euro).
Person längerfristig aufgenommen haben und ihr Unterhalt ge-
währen, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet sind,
und die Person sich nicht selber versorgen kann.                               Zulagen
Besteht zusätzlich Anspruch auf Kindergeld, steht Beamt*innen                  Die allgemeine Stellenzulage nach dem Landesbesoldungsgesetz
für jedes Kind der Familienzuschlag der Stufe 2 und der folgenden              beträgt für Studienrät*innen (LBesG NRW § 47 c) in Besoldungs-
Stufen – je nach Anzahl der Kinder – zu.                                       gruppe A 13: 99,00 Euro (ab 1.1.2021 100,39 Euro)

Entgelttabellen für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis in den Entgeltgruppen EG 9 bis EG 13
Monatsbeträge in Euro, ab 1. Januar 2020

                                                                   Entwicklungs-/Erfahrungsstufen
 Entgeltgruppe       Stufe 1                 Stufe 2                 Stufe 3              Stufe 4              Stufe 5              Stufe 6
                  Verbleib: 1 Jahr       Verbleib: 2 Jahre       Verbleib: 3 Jahre    Verbleib: 4 Jahre   Verbleib: 5 Jahre        Endstufe

     EG 13           4.002,26                4.329,43                4.560,37             5.009,04             5.629,26            5.798,14
     EG 12           3.607,11                3.880,76                4.421,81             4.896,88             5.510,50            5.675,81
     EG 11           3.490,32                3.742,20                4.012,72             4.421,81             5.015,65            5.166,12
     EG 10           3.367,04                3.612,23                3.880,76             4.151,27             4.665,96            4.805,94
     EG 9b           2.997,21                3.227,32                3.374,65             3.781,78             4.124,89            4.248,65
     EG 9a           2.997,21                3.227,32                3.276,44             3.374,65             3.781,78            3.895,24

Monatsbeträge in Euro, ab 1. Januar bis 30. September 2021
     EG 13           4.074,30                4.385,28                4.619,20             5.073,66             5.701,88             5.872,94
     EG 12           3.672,04                3.930,82                4.478,85             4.960,05             5.581,59             5.749,03
     EG 11           3.553,15                3.792,20                4.064,48             4.478,85             5.080,35             5.232,76
     EG 10           3.427,65                3.662,23                3.930,82             4.204,82             4.726,15             4.867,94
     EG 9b           3.051,16                3.277,32                3.424,65             3.831,78             4.178,10             4.303,46
     EG 9a           3.051,16                3.277,32                3.326,44             3.424,65             3.831,78             3.945,49

18
STATUS

Probezeit
Die Ernennungsurkunde ist überreicht, der Arbeitsvertrag           Bewährung oder gesundheitliche Eignung in der Probezeit nicht
unterschrieben, die Einstellung in den Schuldienst vollzogen:      festgestellt werden kann, sind zu entlassen.
Jetzt steht die Probezeit an. Wie diese geregelt ist, unter-
scheidet sich je nach Beschäftigungsstatus. Der Ernennung
zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit geht die               Teilzeit
Bewährung in einer festgelegten Zeitspanne voraus. Deine           Zur Berechnung der Probezeit zählen die Zeiten einer Teil-
Eignung, die Befähigung sowie die fachliche Leistung in            zeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßi-
Bezug auf das auszuführende Amt werden überprüft.                  gen Arbeitszeit in vollem Umfang. Beträgt der Umfang der Teil-
Festgestellt wird deine Bewährung durch die dienstliche            zeitbeschäftigung innerhalb der Probezeit jedoch weniger als
Beurteilung. Die Schulleitung erstellt diese aufgrund aller        die Hälfte der Pflichtstunden, so verlängert sich die Probezeit,
dienstlichen Leistungen vor Ablauf der Probezeit und unter         wenn die Teilzeitbeschäftigung länger als drei Monate dauert.
Beachtung möglicher Verkürzungen. Deine Rechte und                 Für die Neuberechnung der Probezeit wird die bewilligte Teil-
Pflichten während der Probezeit sind im Landesbeamten-             zeit ins Verhältnis zur Hälfte der vorgegebenen Pflichtstun-
gesetz und in der Laufbahnverordnung geregelt.                     denzahl gesetzt.
Bei Problemen in der Probezeit kannst du dich an den zustän-
digen Personalrat oder als Mitglied der GEW NRW direkt an die      Rechtsstellung in der Probezeit
Rechtsschutzabteilung der GEW NRW wenden.                          In der Regel gibt es bei der Ausübung des Dienstes keine
                                                                   Unterscheidung zwischen Beamt*innen auf Probe und auf
Regelprobezeit                                                     Lebenszeit. Eine Entscheidung über deine dienstliche Bewäh-
Die Regelprobezeit beträgt drei Jahre, wobei Dienstzeiten im       rung und gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersu-
öffentlichen Schuldienst oder als Lehrer*in an einer Ersatz-       chung) ist innerhalb der Probezeit zu treffen. Sobald diese
schule auf die Probezeit angerechnet werden können. Die            beiden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, bist du
Mindestprobezeit ist sechs bzw. zwölf Monate. Sofern vor-          in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen.
herige, förderungsfähige Zeiten auf die Probezeit anzurech-
nen sind, sollte ggfs. nach Rücksprache mit dem Personalrat
                                                                   Tarifbeschäftigte
auf dem Dienstweg – also über die Schulleitung – ein Antrag
auf Verkürzung gestellt werden.                                    Deine Probezeit als Tarifbeschäftigte*r beträgt grundsätzlich
                                                                   sechs Monate, außer im Arbeitsvertrag ist eine kürzere
                                                                   Dauer vereinbart. Die Feststellung der Bewährung in der
Verlängerung und Fehlzeiten                                        Probezeit erfolgt regelmäßig durch eine dienstliche Beur-
Kann die Bewährung oder Eignung innerhalb der Probezeit            teilung der Schulleitung. Während der arbeitsrechtlichen
nicht festgestellt werden, ist eine Verlängerung gesetzlich mög-   Probezeit ist das Arbeitsverhältnis nur schwach geschützt, da
lich. Da die Probezeit um höchstens zwei Jahre verlängert wer-     die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes in den
den kann, beträgt die maximale Probezeit fünf Jahre. Fehl-         ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses nicht
zeiten wegen Krankheit, Beurlaubung oder Erziehungsurlaub          gelten. In dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist zwei
von insgesamt mehr als drei Monaten werden nicht als gelei-        Wochen zum Monatsende, danach bis zu einem Jahr
stete Probezeit gewertet und führen zur Verlängerung.              Beschäftigungszeit einen Monat zum Monatsende. Ein
                                                                   Kündigungsgrund muss während der Probezeit nicht angege-
                                                                   ben werden. Bei Feststellung der Nichtbewährung kann der
Nichtbewährung                                                     Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis durch eine ordent-
Solltest du dich während der Regelprobezeit nicht bewährt          liche Kündigung beenden. Es besteht aber die Möglichkeit,
haben, wird deine Probezeit regelmäßig und auf bis zu fünf         einvernehmlich ein neues Arbeitsverhältnis abzuschließen
Jahre verlängert. Deine Probezeit kann auch verlängert wer-        und eine neue Probezeit zu vereinbaren.
den, wenn die gesundheitliche Eignung für eine lebenslange
Beschäftigung im Beamtenverhältnis bezweifelt wird. In die-
                                                                              W E I T E R L ES E N
sem Fall muss eine amtsärztliche Prognose eine änderung
                                                                              gew-nrw.de/probezeit
dieser Beurteilung als denkbar erachten. Beamt*innen, deren

                                                                                                                               19
STATUS

Dienstliche Beurteilung in der Probezeit
Das Gesetz schreibt vor, (beamtete) Lehrer*innen und Schul-     Zweite dienstliche Beurteilung
leiter*innen dienstlich zu beurteilen. Konkret geregelt ist     „Die Lehrerin/der Lehrer hat sich in der Probezeit
dies in den „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der
Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen
                                                                ■ in vollem Umfang bewährt (Zusatzfeststellung: Die Lehrerin der
Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung“         Lehrer hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet.),
                                                                ■ nicht bewährt,
(BASS 21-02 Nr. 2). Diese Vorgaben gelten auch für tarifbe-
                                                                ■ die Bewährung kann noch nicht abschließend festgestellt
schäftigte Lehrer*innen.
                                                                  werden.“

Beurteilung während der Probezeit                               Tarifbeschäftigte
Die Beurteilungen in und zum Abschluss der Probezeit erstellt   Für Lehrer*innen im Tarifbeschäftigungsverhältnis gilt eine
die Schulleitung. Unterrichtsbesuche zur Vorbereitung einer     Probezeit von nur sechs Monaten (§ 2 Abs. 4 TV-L), ihre Be-
Beurteilung müssen mindestens zwei Wochen vorher ange-          urteilung muss den Beurteilungsrichtlinien zufolge (BASS 21-02
meldet werden. Dabei müssen Tag, Fach, Klasse oder Lern-        Nr. 2, Punkt 2.2) vor Ablauf dieser Zeit stattfinden. Demnach
gruppe sowie gewünschte Unterlagen genannt werden. Auf          gibt es nur eine dienstliche Beurteilung für sie.
Wunsch kann auch eine Lehrkraft des Vertrauens teilneh-
men und eine Stellungnahme abgeben (BASS 21-02 Nr.2,
Punkt 8.3).                                                     Rechte im Beurteilungsverfahren
                                                                ■ Ein/e Lehrer*in des Vertrauens kann am Verfahren
                                                                  teilnehmen (BASS 21-02 Nr. 2, Punkt 8.3, 10.1).
Beamt*innen                                                     ■ Zwischen Beurteilenden und Lehrer*in findet ein
Während der Probezeit (wenn diese länger als zwölf Monate         Gespräch statt (BASS 21-02 Nr. 2, Punkt 10.1 und 10.2.2).
dauert) müssen für Beamt*innen zwei dienstliche Beurtei-        ■ Die dienstliche Beurteilung ist in einer Abschrift
lungen erstellt werden. Die erste erfolgt nach Ablauf eines       auszuhändigen (BASS 21-02 Nr. 2, Punkt 10.2.1).
Drittels der Probezeit, spätestens jedoch zwölf Monate nach
der Einstellung. Die zweite ist rechtzeitig vor Ablauf der      Zu Detailproblemen der dienstlichen Beurteilung gibt es zwi-
Probezeit anzufertigen. Für die Beurteilungen während der       schen Dienststellen und Personalräten unterschiedlich um-
Probezeit sind folgende Formulierungen zu verwenden:            fassende Verabredungen, etwa zu Art und Umfang der Unter-
                                                                richtsvorbereitung, zur Anzahl der Unterrichtsstunden, zu An-
Erste dienstliche Beurteilung                                   kündigungsfristen oder Verfahren des Gesprächs. Die örtlichen
„Die/der Lehrerin/Lehrer hat sich in der bisherigen Probezeit   Personalräte geben dazu Auskunft.

  bewährt,
                                                                           W E I T E R L ES E N
■
  eingeschränkt bewährt,
                                                                           gew-nrw.de/beurteilung
■
■ nicht bewährt.“

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