Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se- kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige ...
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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Stab Kontakt: Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch Thomas Brändle, Telefon 043 259 78 59, thomas.brandle@mba.zh.ch August 2020 1/8 Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se- kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf der der Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingun- gen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID-19, (Stand 11. August 2020)]. Die Richtlinie COVID-19 geht dem Schutzkonzeptraster vor. Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID-19 um. Das MBA informiert die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID-19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen Anpassungen in ihrem Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung. Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA beratend zur Verfügung.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) 1. Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs- Schulleitung besteht aus 3 Personen. Es bestehen klare Schulleitung; Isabel und Handlungsfähigkeit der Schulleitung Vertretungsregelungen. Schuler, Werner Lüthi, Markus Wyss (Rektor) 2. Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie CO- Laufendes Monitoring/Controlling VID-19 (Eventualplanung) 3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung Regelungen zum Mindestabstand: Allgemeine Situation BSFH - Kurzbeschrieb: Schulleitung; Isabel Lernende werden an der BSFH in kleinen Gruppen unter- Schuler, Werner Lüthi, − Mindestabstand von 1.5 Metern möglichst bei allen in- richtet; durchschnittlich 1-5 Lernende pro Lerngruppe. Markus Wyss terpersonellen Kontakten mit Ausnahme der 7.-9. Klas- Pro Schultag/Wochentag sind ca. 40 bis 50 Lernende im sen1. Schulhaus anwesend. Die Raumverhältnisse sind im Gros- − Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden sen und Ganzen eng. sind für das Personal die Abstandsregeln des Bundes Die Fürsorgepflicht wird ernst genommen. Mitarbeitende mit konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Ab- Vorerkrankungen werden umfassend informiert und umfas- stand nicht eingehalten werden, gilt das STOP Prinzip sender geschützt (Abstände (mind. 1.5m, Freistellung vom (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatori- Unterricht, ständiges Tragen von Masken, Plexiglas- sche Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen). scheibe, Möglichkeit des online-Lernens auf Antrag). 1 9.-11. Schuljahr gemäss Harmos.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der In den grossen Schulzimmern können durch Verschieben Mindestabstand unter den SuS, Lernenden, Studieren- der Pulte die Mindestabstände eingehalten werden. Wo das den dauerhaft unterschritten wird: nicht möglich ist, werden, werden den Lerngruppen grös- - zwingend fixe Sitzordnung sere Unterrichtsräume zugeteilt. Die Sitzordnung ist fix. - zwingend häufige Luftumwälzung Die Ventilation versieht ihren Dienst. Die Fenster sind geöff- - evt. Plexiglas net (ausgenommen bei Störlärm im Unterricht mit Hörgerä- - evt. Abtrennungen teträgern) . Bei den Lehrerpulten sind Plexiglasscheiben − Bei verankerter Sitzreihenanordnung sind die Plätze montiert. möglichst so zu belegen, dass der Mindestabstand ein- Im Unterricht tragen Lehrpersonen und Lernende Schutz- gehalten wird, z.B. Freihalten eines Platzes. masken – ausgenommen in Kommunikations- und Interakti- − Anwendung der fixen Sitzordnung möglichst in allen onssituationen (Sonderregelung, am 29.10. genehm. durch Klassen, auch den unteren. Die fixe Sitzordnung ist zu das MBA ZH; angesichts der spez. Bedürfnisse der Lernen- dokumentieren, damit sie bei Zimmerwechseln unver- den mit Hör- und Kommunikationsbehinderung). ändert bleibt und gegenüber dem Contact Tracing bei Lernende, die zur Risikogruppe zählen, werden - auf Antrag Bedarf offengelegt werden kann. mit Arztzeugnis - im Fernunterricht unterrichtet. In den Aufenthaltsräumen (Pausenraum und Raum zum − Situative Schutzmassnahmen für spezielle Unterrichts- Chillen) ist die Zahl der Tische/Stühle reduziert. Lernende situationen (fachspezifische Vereinbarungen). werden mittels Hinweistafeln auf Höchst-Belegungszahlen − In Bereichen, in denen sich die Personen bewegen und Mindestabstände aufmerksam gemacht. Auch wird Ler- bzw. durchgehen, z.B. in Eingangs- und Pausenberei- nenden empfohlen, Pausen im Freien oder in den Schul- chen, sind die Personen durch geeignete Lenkungs- zimmern zu verbringen und Ansammlungen zu vermeiden. massnahmen nach Möglichkeit so zu lenken, dass der Lernende bringen Schutzmasken mit. Auf dem Schulareal erforderliche Abstand zwischen den Personen einge- gilt Maskenpflicht. (Ausnahmen s. oben!) halten werden kann. Die Lehrpersonen tragen im Schulräumen die Verantwor- − Es gilt eine teilweise Maskenpflicht für sämtliche Per- tung für die Tragepflicht. Hand-Desinfektionsmittel stehen bei den Eingängen sowie vor jedem Gang auf den Etagen sonen, die sich im Gebäude einer Bildungseinrichtung
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt aufhalten und bewegen (in der Regel nicht im Unter- bereit. Desinfektionsmittel für Tische/Flächen stehen in al- Lehrpersonen tragen im richt). len Schulzimmern zur Verfügung. Unterricht die Verantwor- tung für die Befreiung von − Spezifizierung in welchen Unterrichtssituationen die der Maskenpflicht (gem. Maskenpflicht gilt bzw. für welche Räume, z.B. das Sonderregelung) Teamzimmer und Verpflegungseinrichtungen. − Festlegung einer Personenhöchstzahl in sanitären An- lagen und Garderoben − Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe Interaktionen Mediothek (Ausleihen/Rückgaben) finden nur Lisa Guldenschuh auf vorherige Anmeldung bei der verantwortlichen Lehrper- − Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen- Schulleitung; Isabel son (Lisa Guldenschuh) und mit Maske statt. Schuler, Werner Lüthi, stände Konsequente Reinigung des benutzten Mobiliars durch Markus Wyss Lehrperson mit Desinfektionsmittel nach Lektions- bzw. Un- terrichtsende − Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unterrichts- Regelmässiges Lüften nach dem Unterricht. Das Schulhaus Lehrpersonen tragen im räume respektive entsprechende Einstellung automati- hat Minergie-Standard. Die effektive Lüftung/Kühlung ver- Unterricht die Verantwor- scher Lüftungen sorgt die Schulräume mit Frischluft. tung fürs Lüften. Schulleitung; Isabel Schuler, Werner Lüthi, Markus Wyss Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden Hygienemassnahmen und Hinweistafeln (Mindestdistanz, Schulleitung; Isabel Höchst-Belegungszahlen) an der Eingangs- Ausgangstür Schuler, Werner Lüthi, − für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mit- zum Schulhaus, in den Gängen und an der Tür zu Aufent- Markus Wyss tels Präventionskampagnen (z.B. Aushang, Infoschrei- halts- und Sanitärräumen. Dritte dürfen das Schulhaus nicht ben) betreten.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen und Information der Lernenden zu Verhaltens- und Schutzbe- Informationen zu spezifischen Regelungen der Bil- stimmungen auf der Anreise sowie auf dem Schulareal. dungseinrichtung (period. Newsletter) − für das Einhalten der Abstandsregeln auf der Anreise zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und Aufenthalt auf dem Areal der Bildungseinrichtung (Pausen etc.). − für Maskenpflicht in den öV. 4. Weitere Schutzmassnahmen − Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie- Information und Sensibilisierung der Lernenden über die Schulleitung; Isabel hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie- SwissCovidApp. Schuler, Werner Lüthi, rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor kol- Markus Wyss lektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr Be- teiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen, desto eher sind gezielte anstatt flächendeckende Quarantä- nemassnahmen möglich. − Möglichst wenig Durchmischung der Gruppen Ist gewährleistet (Massnahmen s. oben!) Lehrpersonen Verantwor- tung. − Weitergehende Schutzmassnahmen, wo eine Durchmi- schung schulorganisatorisch zwingend ist (z.B. fixe Sitz- Schulleitung; Isabel ordnung, grössere Räume) Schuler, Werner Lüthi, Markus Wyss − Vermeidung häufiger Wechsel der Unterrichtsräume
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Vermeidung von Ansammlungen ausserhalb der Unter- s. oben (1.)! Schulleitung; Isabel richtsräume und auf dem Areal der Bildungseinrich- Unterrichts- und Pausenzeiten werden gestaffelt, um Mas- Schuler, Werner Lüthi, tung sierungen in den engen Gängen und Pausenräumen zu Markus Wyss − Pausenregelungen wie gestaffelte Pausen, Pausen in vermeiden. Lernende werden angewiesen, die Pausen im Freien oder in den Schulzimmern zu verbringen. Unterrichtsräumen, etc. − Information der Elternschaft und Erziehungsberechtig- Information über Verhalten/Vorgehen bei engen Kontakten Schulleitung; Isabel ten zum Vorgehen bei auftretenden Krankheitssymp- mit Infizierten, bei Symptomen, im Falle der Ansteckung, Schuler, Werner Lüthi, tomen auf dem Areal der Bildungseinrichtung. sowie über die Bedeutung der Quarantänebestimmungen. Markus Wyss Betonung der Selbstverantwortung. − Information über Weitergabe der Kontaktdaten an Information über Weitergabe der Kontaktdaten an die kan- Schulleitung; Isabel kantonale Behörden im Rahmen des Contact Tracing. tonale Behörde. Betonung der Bedeutung der Corona App. Schuler, Werner Lüthi, Markus Wyss − Erinnerung, dass Personen mit Krankheitssymptomen Information über Verhalten/Vorgehen bei engen Kontakten Schulleitung; Isabel zuhause bleiben mit Infizierten, Symptomen oder Ansteckung. Betonung der Schuler, Werner Lüthi, Selbstverantwortung. Markus Wyss − Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und im Zutritt von Dritten wird verboten; Hinweistafel an den Ein- Schulleitung; Isabel Gebäude der Bildungseinrichtung gangstüren. Schuler, Werner Lüthi, Markus Wyss 5. Infrastruktur und Schutzmaterialien − Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und Alle gängigen Schutz- und Hygienemittel stehen für Mitar- Schulleitung; Isabel als Reserve in Härtefällen oder bei Auftreten von beitende in ausreichender Zahl zur Verfügung (Schutzmas- Schuler, Werner Lüthi, Krankheitssymptomen ken, Visier-Schutzmasken, Desinfektionsmittel für Hände Markus Wyss
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Bereitstellen von Masken sowie die besonderen Mass- und Gegenstände & Mobiliar, Plexiglasscheiben sind bei nahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, z.B. Plexi- den Lehrpersonen-Pulten installiert). glas für Pulte − Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals täg- Reinigungspersonal versieht zweimal täglich den Reini- Schulleitung; Isabel lich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die be- gungsdienst; Reinigung der sanitären Anlagen, der Hand- Schuler, Werner Lüthi, rührt werden läufe und der Türfallen. Markus Wyss − Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl. Hände- In den Unterrichtsräumen sind Desinfektionsmittel für Schulleitung; Isabel desinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte Hände und Gegenstände & Mobiliar) in ausreichender Zahl Schuler, Werner Lüthi, (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten) vorhanden. Ersatz kann im Sekretariat bezogen werden. Markus Wyss − Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbe- Sind in den Unterrichtsräumen sowie Sanitärräumen in aus- Schulleitung; Isabel cken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher, reichender Zahl vorhanden. Schuler, Werner Lüthi, ergänzend Händedesinfektionsmittel) Markus Wyss − Es müssen genügend - wenn möglich geschlossene - Abfalleimer sind in ausreichender Zahl vorhanden. Schulleitung; Isabel Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Ent- Schuler, Werner Lüthi, sorgung von Taschentüchern und Masken. Markus Wyss 6. Sportunterricht & Musik-/Gesangsunterricht und Choranlässe Regelungen für den Sportunterricht Sportarten mit Körperkontakt sind verboten. Sport erfolgt im Schulleitung; Isabel Freien, unter Berücksichtigung der Schutz- und Hygiene- Schuler, Werner Lüthi, − Keine Maskenpflicht während des Sportunterrichts. massnahmen. Markus Wyss − Verzicht auf Sportarten mit intensivem Körperkontakt. Hinweistafeln (Höchst-Belegungszahlen) an Eingangstüren − Regeln für Garderoben- und Duschenbenutzung (z.B. zum Schulhaus, in den Gängen, an der Tür zu Aufenthalts- Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der Abstandsre- und Sanitärräumen sowie bei den Duschen. gel sowie häufiges Reinigen)
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Regelungen für den Musik-/Gesangsunterricht und Chor- Keine! analässe − Instrumentalunterricht kann unter Einhaltung der Hy- giene-und Abstandsregeln des Bundes stattfinden. − Gesangsunterricht und Choranlässe sind am Schutz- konzept des SCV auszurichten. 7. Isolations- und Quarantänemassnahmen − Isolation der Person mit Krankheitssymptomen, wenn Information über Verhalten der Lehrpersonen bei Corona- Schulleitung; Isabel diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftreten symptomen an der BSFH: Lernende werden nach Hause Schuler, Werner Lüthi, − Abgabe einer Maske für symptomatische Personen geschickt und wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Er- Markus Wyss und allfällige Begleitpersonen. satzmasken werden im Sekretariat kostenlos abgegeben. Ein Stirnthermometer steht bei Verdachtsfällen zur Verfü- − Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und gung und kann im Sekretariat bezogen werden. möglichst ohne öV-Nutzung) − Meldung von positiv getesteten Personen an das MBA Gemäss Auflage! − Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via MBA Gemäss Auflage! angeordneten Massnahmen Name und Funktion: Markus Wyss, Rektor BSFH, 01.11.2020 Kontaktangaben (Mobile/Email): 079 462 02 22; markus.wyss@bsfh.ch
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