Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se- kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige ...

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Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Stab

Kontakt:
Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch
Thomas Brändle, Telefon 043 259 78 59, thomas.brandle@mba.zh.ch
August 2020
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Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se-
kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten

Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf der der Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingun-
gen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des
Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID-19, (Stand 11. August 2020)]. Die Richtlinie COVID-19 geht dem Schutzkonzeptraster
vor.

Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID-19 um. Das MBA informiert
die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID-19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen Anpassungen in ihrem
Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung.

Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA beratend
zur Verfügung.
Bildungsdirektion
                                                                                                                                Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein-            Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe-      verantwortlichen Per-
    richtung                                                      nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle                  son(en)
          1. Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs-          Schulleitung besteht aus 3 Personen. Es bestehen klare       Schulleitung; Isabel
             und Handlungsfähigkeit der Schulleitung              Vertretungsregelungen.                                       Schuler, Werner Lüthi,
                                                                                                                               Markus Wyss (Rektor)

          2. Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie CO-     Laufendes Monitoring/Controlling
             VID-19 (Eventualplanung)
          3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung
    Regelungen zum Mindestabstand:                                Allgemeine Situation BSFH - Kurzbeschrieb:                   Schulleitung; Isabel
                                                                  Lernende werden an der BSFH in kleinen Gruppen unter-        Schuler, Werner Lüthi,
    −     Mindestabstand von 1.5 Metern möglichst bei allen in-
                                                                  richtet; durchschnittlich 1-5 Lernende pro Lerngruppe.       Markus Wyss
          terpersonellen Kontakten mit Ausnahme der 7.-9. Klas-   Pro Schultag/Wochentag sind ca. 40 bis 50 Lernende im
          sen1.                                                   Schulhaus anwesend. Die Raumverhältnisse sind im Gros-
    −     Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden     sen und Ganzen eng.
          sind für das Personal die Abstandsregeln des Bundes     Die Fürsorgepflicht wird ernst genommen. Mitarbeitende mit
          konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Ab-         Vorerkrankungen werden umfassend informiert und umfas-
          stand nicht eingehalten werden, gilt das STOP Prinzip   sender geschützt (Abstände (mind. 1.5m, Freistellung vom
          (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatori-     Unterricht, ständiges Tragen von Masken, Plexiglas-
          sche Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen).         scheibe, Möglichkeit des online-Lernens auf Antrag).

1
    9.-11. Schuljahr gemäss Harmos.
Bildungsdirektion
                                                                                                                               Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der          In den grossen Schulzimmern können durch Verschieben
    Mindestabstand unter den SuS, Lernenden, Studieren-       der Pulte die Mindestabstände eingehalten werden. Wo das
    den dauerhaft unterschritten wird:                        nicht möglich ist, werden, werden den Lerngruppen grös-
    - zwingend fixe Sitzordnung                               sere Unterrichtsräume zugeteilt.
                                                              Die Sitzordnung ist fix.
    - zwingend häufige Luftumwälzung
                                                              Die Ventilation versieht ihren Dienst. Die Fenster sind geöff-
    - evt. Plexiglas
                                                              net (ausgenommen bei Störlärm im Unterricht mit Hörgerä-
    - evt. Abtrennungen                                       teträgern) . Bei den Lehrerpulten sind Plexiglasscheiben
−   Bei verankerter Sitzreihenanordnung sind die Plätze       montiert.
    möglichst so zu belegen, dass der Mindestabstand ein-     Im Unterricht tragen Lehrpersonen und Lernende Schutz-
    gehalten wird, z.B. Freihalten eines Platzes.             masken – ausgenommen in Kommunikations- und Interakti-
−   Anwendung der fixen Sitzordnung möglichst in allen        onssituationen (Sonderregelung, am 29.10. genehm. durch
    Klassen, auch den unteren. Die fixe Sitzordnung ist zu    das MBA ZH; angesichts der spez. Bedürfnisse der Lernen-
    dokumentieren, damit sie bei Zimmerwechseln unver-        den mit Hör- und Kommunikationsbehinderung).
    ändert bleibt und gegenüber dem Contact Tracing bei       Lernende, die zur Risikogruppe zählen, werden - auf Antrag
    Bedarf offengelegt werden kann.                           mit Arztzeugnis - im Fernunterricht unterrichtet.
                                                              In den Aufenthaltsräumen (Pausenraum und Raum zum
−   Situative Schutzmassnahmen für spezielle Unterrichts-
                                                              Chillen) ist die Zahl der Tische/Stühle reduziert. Lernende
    situationen (fachspezifische Vereinbarungen).
                                                              werden mittels Hinweistafeln auf Höchst-Belegungszahlen
−   In Bereichen, in denen sich die Personen bewegen          und Mindestabstände aufmerksam gemacht. Auch wird Ler-
    bzw. durchgehen, z.B. in Eingangs- und Pausenberei-       nenden empfohlen, Pausen im Freien oder in den Schul-
    chen, sind die Personen durch geeignete Lenkungs-         zimmern zu verbringen und Ansammlungen zu vermeiden.
    massnahmen nach Möglichkeit so zu lenken, dass der        Lernende bringen Schutzmasken mit. Auf dem Schulareal
    erforderliche Abstand zwischen den Personen einge-        gilt Maskenpflicht. (Ausnahmen s. oben!)
    halten werden kann.                                       Die Lehrpersonen tragen im Schulräumen die Verantwor-
−   Es gilt eine teilweise Maskenpflicht für sämtliche Per-   tung für die Tragepflicht. Hand-Desinfektionsmittel stehen
                                                              bei den Eingängen sowie vor jedem Gang auf den Etagen
    sonen, die sich im Gebäude einer Bildungseinrichtung
Bildungsdirektion
                                                                                                                            Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    aufhalten und bewegen (in der Regel nicht im Unter-     bereit. Desinfektionsmittel für Tische/Flächen stehen in al-   Lehrpersonen tragen im
    richt).                                                 len Schulzimmern zur Verfügung.                                Unterricht die Verantwor-
                                                                                                                           tung für die Befreiung von
−   Spezifizierung in welchen Unterrichtssituationen die
                                                                                                                           der Maskenpflicht (gem.
    Maskenpflicht gilt bzw. für welche Räume, z.B. das                                                                     Sonderregelung)
    Teamzimmer und Verpflegungseinrichtungen.
−   Festlegung einer Personenhöchstzahl in sanitären An-
    lagen und Garderoben
−   Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe            Interaktionen Mediothek (Ausleihen/Rückgaben) finden nur       Lisa Guldenschuh
                                                            auf vorherige Anmeldung bei der verantwortlichen Lehrper-
−   Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen-                                                                        Schulleitung; Isabel
                                                            son (Lisa Guldenschuh) und mit Maske statt.                    Schuler, Werner Lüthi,
    stände
                                                            Konsequente Reinigung des benutzten Mobiliars durch            Markus Wyss
                                                            Lehrperson mit Desinfektionsmittel nach Lektions- bzw. Un-
                                                            terrichtsende

−   Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unterrichts-   Regelmässiges Lüften nach dem Unterricht. Das Schulhaus        Lehrpersonen tragen im
    räume respektive entsprechende Einstellung automati-    hat Minergie-Standard. Die effektive Lüftung/Kühlung ver-      Unterricht die Verantwor-
    scher Lüftungen                                         sorgt die Schulräume mit Frischluft.                           tung fürs Lüften.
                                                                                                                           Schulleitung; Isabel
                                                                                                                           Schuler, Werner Lüthi,
                                                                                                                           Markus Wyss

Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden        Hygienemassnahmen und Hinweistafeln (Mindestdistanz,           Schulleitung; Isabel
                                                            Höchst-Belegungszahlen) an der Eingangs- Ausgangstür           Schuler, Werner Lüthi,
−   für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mit-
                                                            zum Schulhaus, in den Gängen und an der Tür zu Aufent-         Markus Wyss
    tels Präventionskampagnen (z.B. Aushang, Infoschrei-
                                                            halts- und Sanitärräumen. Dritte dürfen das Schulhaus nicht
    ben)                                                    betreten.
Bildungsdirektion
                                                                                                                           Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen und         Information der Lernenden zu Verhaltens- und Schutzbe-
    Informationen zu spezifischen Regelungen der Bil-           stimmungen auf der Anreise sowie auf dem Schulareal.
    dungseinrichtung                                            (period. Newsletter)

−   für das Einhalten der Abstandsregeln auf der Anreise
    zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und Aufenthalt auf
    dem Areal der Bildungseinrichtung (Pausen etc.).
−   für Maskenpflicht in den öV.
    4. Weitere Schutzmassnahmen
−   Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie-           Information und Sensibilisierung der Lernenden über die   Schulleitung; Isabel
    hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie-          SwissCovidApp.                                            Schuler, Werner Lüthi,
    rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor kol-                                                                   Markus Wyss
    lektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr Be-
    teiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen, desto
    eher sind gezielte anstatt flächendeckende Quarantä-
    nemassnahmen möglich.
−   Möglichst wenig Durchmischung der Gruppen                   Ist gewährleistet (Massnahmen s. oben!)                   Lehrpersonen Verantwor-
                                                                                                                          tung.
−   Weitergehende Schutzmassnahmen, wo eine Durchmi-
    schung schulorganisatorisch zwingend ist (z.B. fixe Sitz-                                                             Schulleitung; Isabel
    ordnung, grössere Räume)                                                                                              Schuler, Werner Lüthi,
                                                                                                                          Markus Wyss
−   Vermeidung häufiger Wechsel der Unterrichtsräume
Bildungsdirektion
                                                                                                                           Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Vermeidung von Ansammlungen ausserhalb der Unter-       s. oben (1.)!                                                 Schulleitung; Isabel
    richtsräume und auf dem Areal der Bildungseinrich-      Unterrichts- und Pausenzeiten werden gestaffelt, um Mas-      Schuler, Werner Lüthi,
    tung                                                    sierungen in den engen Gängen und Pausenräumen zu             Markus Wyss

−   Pausenregelungen wie gestaffelte Pausen, Pausen in      vermeiden. Lernende werden angewiesen, die Pausen im
                                                            Freien oder in den Schulzimmern zu verbringen.
    Unterrichtsräumen, etc.
−   Information der Elternschaft und Erziehungsberechtig-   Information über Verhalten/Vorgehen bei engen Kontakten       Schulleitung; Isabel
    ten zum Vorgehen bei auftretenden Krankheitssymp-       mit Infizierten, bei Symptomen, im Falle der Ansteckung,      Schuler, Werner Lüthi,
    tomen auf dem Areal der Bildungseinrichtung.            sowie über die Bedeutung der Quarantänebestimmungen.          Markus Wyss
                                                            Betonung der Selbstverantwortung.

−   Information über Weitergabe der Kontaktdaten an         Information über Weitergabe der Kontaktdaten an die kan-      Schulleitung; Isabel
    kantonale Behörden im Rahmen des Contact Tracing.       tonale Behörde. Betonung der Bedeutung der Corona App.        Schuler, Werner Lüthi,
                                                                                                                          Markus Wyss

−   Erinnerung, dass Personen mit Krankheitssymptomen       Information über Verhalten/Vorgehen bei engen Kontakten       Schulleitung; Isabel
    zuhause bleiben                                         mit Infizierten, Symptomen oder Ansteckung. Betonung der      Schuler, Werner Lüthi,
                                                            Selbstverantwortung.                                          Markus Wyss

−   Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und im    Zutritt von Dritten wird verboten; Hinweistafel an den Ein-   Schulleitung; Isabel
    Gebäude der Bildungseinrichtung                         gangstüren.                                                   Schuler, Werner Lüthi,
                                                                                                                          Markus Wyss

    5. Infrastruktur und Schutzmaterialien
−   Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und        Alle gängigen Schutz- und Hygienemittel stehen für Mitar-     Schulleitung; Isabel
    als Reserve in Härtefällen oder bei Auftreten von       beitende in ausreichender Zahl zur Verfügung (Schutzmas-      Schuler, Werner Lüthi,
    Krankheitssymptomen                                     ken, Visier-Schutzmasken, Desinfektionsmittel für Hände       Markus Wyss
Bildungsdirektion
                                                                                                                             Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Bereitstellen von Masken sowie die besonderen Mass-      und Gegenstände & Mobiliar, Plexiglasscheiben sind bei
    nahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, z.B. Plexi-       den Lehrpersonen-Pulten installiert).
    glas für Pulte
−   Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals täg-       Reinigungspersonal versieht zweimal täglich den Reini-         Schulleitung; Isabel
    lich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die be-     gungsdienst; Reinigung der sanitären Anlagen, der Hand-        Schuler, Werner Lüthi,
    rührt werden                                             läufe und der Türfallen.                                       Markus Wyss

−   Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl. Hände-   In den Unterrichtsräumen sind Desinfektionsmittel für          Schulleitung; Isabel
    desinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte        Hände und Gegenstände & Mobiliar) in ausreichender Zahl        Schuler, Werner Lüthi,
    (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten)              vorhanden. Ersatz kann im Sekretariat bezogen werden.          Markus Wyss

−   Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbe-        Sind in den Unterrichtsräumen sowie Sanitärräumen in aus-      Schulleitung; Isabel
    cken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher,       reichender Zahl vorhanden.                                     Schuler, Werner Lüthi,
    ergänzend Händedesinfektionsmittel)                                                                                     Markus Wyss

−   Es müssen genügend - wenn möglich geschlossene -         Abfalleimer sind in ausreichender Zahl vorhanden.              Schulleitung; Isabel
    Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Ent-                                                                  Schuler, Werner Lüthi,
    sorgung von Taschentüchern und Masken.                                                                                  Markus Wyss

    6. Sportunterricht & Musik-/Gesangsunterricht und Choranlässe
Regelungen für den Sportunterricht                           Sportarten mit Körperkontakt sind verboten. Sport erfolgt im   Schulleitung; Isabel
                                                             Freien, unter Berücksichtigung der Schutz- und Hygiene-        Schuler, Werner Lüthi,
−   Keine Maskenpflicht während des Sportunterrichts.
                                                             massnahmen.                                                    Markus Wyss
−   Verzicht auf Sportarten mit intensivem Körperkontakt.    Hinweistafeln (Höchst-Belegungszahlen) an Eingangstüren
−   Regeln für Garderoben- und Duschenbenutzung (z.B.        zum Schulhaus, in den Gängen, an der Tür zu Aufenthalts-
    Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der Abstandsre-     und Sanitärräumen sowie bei den Duschen.
    gel sowie häufiges Reinigen)
Bildungsdirektion
                                                                                                                           Mittelschul- und Berufsbildungsamt

 Regelungen für den Musik-/Gesangsunterricht und Chor-       Keine!
 analässe
 −   Instrumentalunterricht kann unter Einhaltung der Hy-
     giene-und Abstandsregeln des Bundes stattfinden.
 −   Gesangsunterricht und Choranlässe sind am Schutz-
     konzept des SCV auszurichten.
     7. Isolations- und Quarantänemassnahmen
 −   Isolation der Person mit Krankheitssymptomen, wenn      Information über Verhalten der Lehrpersonen bei Corona-      Schulleitung; Isabel
     diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftreten   symptomen an der BSFH: Lernende werden nach Hause            Schuler, Werner Lüthi,
 −   Abgabe einer Maske für symptomatische Personen          geschickt und wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Er-   Markus Wyss
     und allfällige Begleitpersonen.                         satzmasken werden im Sekretariat kostenlos abgegeben.
                                                             Ein Stirnthermometer steht bei Verdachtsfällen zur Verfü-
 −   Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und
                                                             gung und kann im Sekretariat bezogen werden.
     möglichst ohne öV-Nutzung)
 −   Meldung von positiv getesteten Personen an das MBA      Gemäss Auflage!

 −   Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via MBA      Gemäss Auflage!
     angeordneten Massnahmen

Name und Funktion: Markus Wyss, Rektor BSFH, 01.11.2020               Kontaktangaben (Mobile/Email): 079 462 02 22; markus.wyss@bsfh.ch
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