GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG FÜR KONZERNE MIT EINEM UMSATZ AB EUR 750 MIO - REALITÄT AB 2023? - PrimeTax

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GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG FÜR KONZERNE MIT EINEM UMSATZ AB EUR 750 MIO - REALITÄT AB 2023? - PrimeTax
16. Juli 2021

                                                          Tax Notes
                                                Our business - your insight

Katja Lötscher		katja.loetscher@primetax.ch
Dominic Nazareno dominic.nazareno@primetax.ch

                           GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG FÜR KONZERNE
                       MIT EINEM UMSATZ AB EUR 750 MIO. – REALITÄT AB 2023?
Die G20 Finanzminister haben sich am vergangenen Wochenende in Venedig für einen internationalen Mindeststeuer-
satz von 15 Prozent ab 2023 für grosse multinationale Unternehmen ausgesprochen. Zuvor haben sich 131 Länder auf die
Eckpunkte der von der OECD vorgeschlagenen Reform zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft geeinigt, darunter auch
die Schweiz, Luxemburg oder Singapur. Abhängig von der Entwicklung auf internationaler Ebene wird der Bundesrat im
ersten Quartal 2022 über einen koordinierten Reformplan entscheiden. Mit einer Mindeststeuer sollen dem internationa-
len Steuerwettbewerb Grenzen gesetzt und damit Anreize für Gewinnverschiebungen internationaler Konzerne minimiert
werden. Die Schweiz würde empfindlich getroffen.

Ausgangslage                                                     Von besonderer Relevanz dürfte dabei die Berechnung des
                                                                 steuerbaren Gewinns für die Säule 2 sein.
Während sich die OECD seit längerem mit der Verbesserung
der Gerechtigkeit im internationalen Steuersystem und mit
der Minimierung von Gewinnverkürzung und -verlagerung            Säule 1 – Anpassung der steuerlichen
auseinandergesetzt hat, sind der breiten Bevölkerung insbe-      Anknüpfungs- und Gewinnzuteilungsregeln
sondere die tiefen Konzernsteuerquoten von Unternehmen           Grosse und meist stark digitalisierte Konzerne wie Amazon,
der digitalen Wirtschaft wie beispielsweise Amazon, Google       Google oder Apple erzielen in vielen Ländern Umsatz, in
oder Apple bekannt.                                              denen sie keine physische Präsenz durch Mitarbeiter oder
                                                                 physische Geschäftseinrichtungen haben. Gemäss heutiger
Im Rahmen des Projekts zu den steuerlichen Herausforde-          internationaler Besteuerungsregeln ist jedoch die physische
rungen aufgrund der Digitalisierung der Wirtschaft wurde die     Präsenz eine der Hauptvoraussetzungen, um Gewinne eines
OECD beauftragt, sich vertiefter mit diesen Herausforderun-      Unternehmens besteuern zu können. Die Säule 1 konzen-
gen und ihren Ursachen auseinanderzusetzen, beziehungs-          triert sich mit dem sog. «Unified Approach» auf eine Neu-
weise solide Lösungen zur künftigen Besteuerung von multi-       zuordnung von Besteuerungsrechten und strebt eine An-
nationalen Konzernen der digitalen Wirtschaft auszuarbeiten.     passung der heutigen Nexus- und Gewinnverteilungsregeln
                                                                 an, u.a. mit einer neuen steuerlichen Anknüpfung und leicht
Dazu hat die OECD ein Zwei-Säulen-Konzept erarbeitet,            ergänzten Verrechnungspreisen. Dabei wird den «Marktstaa-
wobei die Säulen parallel und unter Berücksichtigung ihrer       ten», also dort, wo sich die Verbraucher und Nutzer befin-
Wechselwirkungen weiterverfolgt werden. Die G20 hat am           den, ein gewisser Anteil des konsolidierten Konzerngewinnes
vergangenen Wochenende dieses Zwei-Säulen-Konzept zur            zur Besteuerung zugewiesen. Da die bestehenden Besteue-
Mindestbesteuerung für grosse internationale Konzerne be-        rungsregeln für Unternehmensgewinne weiterhin gelten, soll
fürwortet. Dabei geht es darum, dass der Gewinn von inter-       eine daraus resultierende Doppelbesteuerung mittels der
national tätigen Konzernen dort versteuert werden soll, wo       Freistellungs- oder Anrechnungsmethode vermieden wer-
er erwirtschaftet worden ist (Säule 1) und internationale Kon-   den.
zerne ab einer gewissen Umsatzschwelle einen Mindeststeu-
ersatz von 15% anwenden (Säule 2). Bis Ende 2021 soll die        Betroffen von der ersten Säule sind Unternehmen, welche ei-
OECD weitergehende Details zu beiden Säulen ausarbeiten.         nen jährlichen weltweiten Umsatz von mehr als 20 Milliarden

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Euro und eine Gewinnmarge (d.h. Gewinn im Verhältnis zum           Nach Berechnungen der OECD könnte die Einführung von
Umsatz) mehr als 10 Prozent erzielen. Diese Unternehmen            Säule 1 zu einer Umverteilung von Steuereinnahmen von
müssen einen Teil ihres Gewinns im Marktgebiet versteuern.         rund 100 Mrd. USD hin zu Marktstaaten führen. Die Einfüh-
Betroffen von dieser Massnahme sind in der Schweiz wohl            rung beider Säulen führt nach Berechnungen der OECD zu
lediglich Nestlé, Roche und Novartis. Ausgenommen von der          höheren Gewinnsteuereinnahmen von rund 50 – 80 Mrd.
ersten Säule soll der Finanz- und der Rohstoffsektor sein,         USD, d.h. 1.9-3.2% höhere weltweite Gewinnsteuereinnah-
dies auf Drängen von England und von Schwellenländern wie          men.³
Russland.
                                                                   Mindeststeuer auf internationaler
Säule 2 – Mindestbesteuerung von 15%                               Ebene – Realität ab 2023?
Mit der Säule 2, welche auch unter dem Namen «GloBE» (Glo-         Obwohl 131 Länder die von der OECD erarbeiteten Eckwer-
bal Anti-Base Erosion Proposal) bekannt ist, soll eine effektive   te zur globalen Mindeststeuer akzeptiert haben und die G20
Mindestbesteuerung für Gewinne multinationaler Konzerne            ihre Unterstützung am Gipfel in Venedig bestätigt hat, blei-
eingeführt werden. Dieses Konzept soll für multinationale          ben noch Hürden zu überwinden und viele Details zu klären,
Konzerne gelten, welche einen konsolidierten Umsatz von            bis diese globale Steuerreform Einzug in den nationalen Ge-
mehr als EUR 750 Mio. erzielen.¹ Gemäss IAS 18 wird «Um-           setzen finden wird. Der von den G20 kommunizierte Plan zur
satz» als «Bruttozufluss an wirtschaftlichem Nutzen (Zah-          Umsetzung der Reform ab 2023 scheint dabei sehr ambitiös.
lungsmittel, Forderungen, sonstige Vermögenswerte) aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens (z. B.          Zwar gelten die grossen Handels- und Industrienationen wie
Verkauf von Waren, Verkauf von Dienstleistungen, Zinsen, Li-       die USA oder auch bevölkerungsreiche Staaten der EU wie
zenzgebühren und Dividenden)» definiert. Dieser Schwellen-         Deutschland oder Frankreich zu den grossen Gewinnern
wert wird von der G20 unterstützt und richtet sich am gelten-      dieser Steuerreform. Es ist jedoch fraglich, ob Joe Biden im
den Schwellenwert des County-by-Country-Reporting (CbCR,           Senat die Zustimmung der Republikaner für eine Verlage-
gemäss BEPS action 13). Diese Umsatzschwelle ist für rund          rung der Besteuerungsrechte (Säule 1) erhält. Die Annahme
200 bis 300 Schweizer Unternehmen sowie für eine Vielzahl          der Mindeststeuer (Säule 2) hingegen dürfte eher gelingen,
von Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne relevant.²        da die USA eine nationale Mindeststeuer von 21% - 28% zur
                                                                   Finanzierung der Infrastrukturprojekte einführen möchte. In
Mit Anwendung folgender Regeln soll der Mindeststeuersatz          Europa haben Irland, Ungarn und Estland gegen die Reform
von 15% durchgesetzt werden:                                       gestimmt und es dürfte spannend werden, wie sich diese
1. Durch die «income inclusion rule» sollen Einkünfte aus-         Länder EU intern bei der Reform positionieren werden.⁴
     ländischer Zweigniederlassungen oder Tochtergesell-
     schaften, welche im Ausland nicht zu einem Mindeststeu-       Angesichts der durch die Corona-Krise ausgelösten höheren
     ersatz besteuert werden, durch den Ansässigkeitsstaat         Staatsverschuldung vieler Nationen dürften vor allem die
     der Konzernobergesellschaft besteuert werden. Die             grossen Industriestaaten auf eine zeitnahe Einführung die-
     Besteuerung erfolgt in der Höhe der Differenz der tat-        ser globalen Reform drängen. Dass die Umsetzung der OECD
     sächlichen Belastung zur Mindestbesteuerung. Dieses           Massnahmen in nationalen und internationalen Regelwerken
     Konzept ist vergleichbar mit der Hinzurechnungsbesteu-        in einem hohen Tempo erfolgen kann, hat man in der Ver-
     erung (CFC-Rules), jedoch ausgeweitet auf alle Einkünfte      gangenheit schon oft bewiesen.
     und nicht nur auf passive Einkünfte. Ergänzend können
     Staaten unter bestimmten Umständen mittels der soge-          Bedeutung einer globalen
     nannten «switch-over-clause» von der Freistellungs- zur       Mindeststeuer für die Schweiz
     Anrechnungsmethode wechseln, sodass wiederum eine
     bestimmte Mindestbesteuerung sichergestellt werden            Finanzminister Maurer, der ebenfalls am G20 Treffen teil-
     kann.                                                         nahm, hat bei der Einführung einer globalen Steuerreform
2. Im Quellenstaat soll durch die sog. «undertaxed payment         nicht applaudiert, da die Schweiz zu den Verlierern der
     rule» der Abzug auf Zahlungen nur beschränkt möglich          Steuerreform gehören dürfte. Die Schweiz hat daher bei der
     sein, falls diese im Empfängerstaat nicht zu einem Min-       OECD ihre Vorbehalte angemeldet: So verlangt die Schweiz,
     deststeuersatz versteuert werden. Dieses Konzept ist          dass bei der definitiven Ausgestaltung der Regeln die Inter-
     vergleichbar mit der von Deutschland angewandten Li-          essen kleiner, innovativer Länder angemessen berücksichtigt
     zenzschranke.                                                 und bei der Umsetzung die nationalen Gesetzgebungsver-
3. Ergänzend kann eine sogenannte Rückfallklausel («sub-           fahren respektiert werden. Zudem sollen die neuen Regeln
     ject to tax») auf gewissen Zahlungen angewandt werden,        von den Mitgliedsländern einheitlich angewendet und bei der
     womit der Abzug im Quellenstaat nur zugelassen wird, so-      Mindestbesteuerung eine ausgewogene Lösung zwischen
     fern die Einkünfte im Empfängerstaat besteuert werden.        Steuersatz und Bemessungsgrundlage gefunden werden.⁵

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Inwieweit die Bedenken der kleinen Staaten Gehör finden            Komplexität der für einen Konzern anwendbaren nationalen
werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar.                        und internationalen Besteuerungsregeln dürften sich daher
                                                                   künftig erhöhen, unabhängig davon, wie die Regeln konkret
Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass künftig wei-           ausgestaltet werden.
tere (steuerliche) Standortvorteile noch stärker betont wer-
den müssen, um eine potenzielle Erhöhung der Steuersätze           Fazit
und den Verlust von Steuersubstrat wettzumachen. Um den
Standort Schweiz im internationalen Steuer- und Standort-          Die Diskussion um eine globale Mindeststeuer für Konzer-
wettbewerb attraktiver zu positionieren sowie auf die globale      ne mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als EUR 750
Steuerreform und eine allfällige Mindeststeuer vorzuberei-         Mio. ist nicht neu, scheint aber schon bald Realität zu wer-
ten, hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zwei           den. Betroffen sind von dieser Mindeststeuer rund 200 – 300
Expertengruppen eingesetzt. Während die eine konkrete              Schweizer Unternehmen sowie Tochtergesellschaften von
Massnahmen⁶ definieren soll, um den Standort Schweiz zu            ausländischen Unternehmen.
stärken, soll sich die andere explizit mit den zwei Säulen und     In den kommenden Monaten darf man gespannt sein, wie
deren Umsetzung in das nationale Recht befassen. Dass die          vor allem die USA und die EU weiter zu diesem Thema agie-
Schweiz die Steuerreform bis 2023 in die kantonalen Gesetze        ren und welche Grundlagen die OECD bis Oktober weiter
umgesetzt hat, ist eher unwahrscheinlich.                          ausarbeitet.
                                                                   Falls kein internationaler Konsens erzielt wird, dürfte wohl
Der in der Schweiz angewandte durchschnittliche, effekti-          mit weiteren nationalen Gesetzen zur Digital- oder zu einer
ve Gewinnsteuersatz liegt bei 14.9%, ohne die im Rahmen            Mindestbesteuerung zu rechnen sein, welche zu Rechtsunsi-
der letzten Steuerreform erarbeiteten Massnahmen wie               cherheit führen könnte.
beispielsweise der Patentbox oder des Step-Up. Unter Be-           Da die Schweiz den internationalen Entwicklungen folgt,
rücksichtigung der Massnahmen sind auch effektive Gewinn-          dürfte sich in den nächsten Monaten herauskristallisieren,
steuersätze von 9-14% anwendbar. Diese attraktiven Steuer-         welche Massnahmen zur Stärkung des Standortes Schweiz
sätze und steuerlichen Massnahmen sind ein gewichtiger             geplant sind und inwieweit die internationalen Reglungen ins
Standortvorteil der Schweiz.⁷ Die Einführung eines globalen        nationale Gesetz sowie in den international geltenden Ab-
effektiven Mindeststeuersatzes würde tendenziell zu einem          kommen übernommen werden.
höheren Konzernsteuersatz führen und die konzerninternen
Steuersatzdifferenzen verringern. Zusätzlich würden die Ein-
führung eines globalen effektiven Mindeststeuersatzes und          ¹ OECD - Tax Challenges arising from digitalisation, Report on Pillar One Blue-
insbesondere der Massnahmen unter der Säule 1 zu einem             print, RZ 175.
höheren Compliance- und Koordinationsaufwand führen.               ² NZZ, «Die Furcht der Schweiz vor schwarzen Listen» vom 9. Juli 2021.
Obwohl noch viele Fragen im Detail geklärt werden müssen,          ³ https://www.oecd.org/tax/beps/top-10-frequently-asked-questions-tax-chal-
                                                                   lenges-digitalisation.pdf, Ziffer 8/10.
dürfte dies zu mehr Doppelbesteuerungsfällen führen als in
                                                                   ⁴ NZZ, «Die Furcht der Schweiz vor schwarzen Listen» vom 9. Juli 2021.
der Vergangenheit.
                                                                   ⁵ SIF, Q&A zu den Eckwerten des Inclusive Framework der OECD vom
                                                                   01.07.2021 zur globalen Unternehmensbesteuerung.
Abhängig von der Höhe des anwendbaren effektiven Min-              ⁶ Diese Massnahmen beinhalten beispielsweise die Aufhebung der Emissions-
deststeuersatzes und der Bemessungsgrundlage des steu-             abgabe, die Einführung einer Tonnage Tax, Reduktion der Kapital- und der Ver-
erbaren Gewinns ist zudem fraglich, inwieweit nationale            mögenssteuer, Erleichterungen in der Verrechnungssteuer zur Stärkung des
                                                                   Fremdkapitalmarktes (Einführung voraussichtlich 2023).
Steuererleichterungen für die betroffenen Konzerne künftig
                                                                   ⁷ KPMG, Swiss Tax Report 2021 vom 22. April 2021.
noch sinnvoll anzuwenden sind. Das Zusammenspiel und die

    Katja Lötscher | Senior Manager                                     Dominic Nazareno | Partner
    dipl. Steuerexpertin,                                               M.A. HSG,
    dipl. Wirtschaftsprüferin                                           dipl. Steuerexperte
    +41 58 252 22 16                                                    +41 58 252 22 03
    katja.loetscher@primetax.ch                                         dominic.nazareno@primetax.ch

                                    Tel.   +41 58 252 22 00      Stans Hansmatt 32 | CH-6370 Stans                                      Website
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