"CORONAVIRUS (SARS-COV-2)" HANDLUNGSEMPFEHLUNG DER KV SAARLAND FÜR DIE PRAXIS
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„Coronavirus (SARS-CoV-2)“ Handlungsempfehlung der KV Saarland für die Praxis Nach der schrittweisen Lockerung diverser Maßnahmen und der bevorstehenden Grippewelle erfordert das gegenwärtige Management der Pandemie eine gut angepasste und wohl bedachte Umorientierung der Arbeits- und Verhaltensweise in den Praxen. Momentan ist es wichtig, den Schwerpunkt des Handelns darauf auszurichten, neue Infektionsquellen frühzeitig zu erkennen und eine unkontrollierte Verbreitung zu verhindern. Eine klinische Unterscheidung zwischen einer SARS-CoV-2-Infektion und einer Erkältung bzw. einer anderen Infektionskrankheit ist schwierig bis unmöglich. Laut RKI sollen entsprechend der örtlichen/regionalen epidemiologischen Lage die nachfolgend aufgeführten Strategien aktiviert bzw. intensiviert werden, um die Pandemie-Ausbreitung zu verlangsamen: (Selbst-)Isolation Erkrankter und deren Testung Erkennen von Infizierten (Testung) und deren Isolation Quarantäne von Kontaktpersonen von Infizierten Sogenannte AHA-Regeln einhalten: A = Abstand halten (mind. 1,5 m), H = Hygiene beachten (Husten- und Niesetikette, Händewaschen), A = Alltagsmasken tragen Schutz und Unterstützung vulnerabler Gruppen Bestehende Praxisabläufe müssen im Pandemiefall daher neu überdacht werden. Priorisierungen in den Bereichen Beschaffung, Lagerung und Entsorgung von Schutzausrüstung, Hygieneplan, Ablauf der Sprechstunde, Labordiagnostik, Schutz von Personal und Patient sind schon im Vorfeld festzulegen. Ziel bei diesem dynamischen Infektionsgeschehen ist die Unterbrechung von Infektionsketten und die Vermeidung einer Weiterverbreitung sowie der Schutz von Patienten, Personal sowie Arzt1). Die Handlungsempfehlung soll die Ärzte darin unterstützen, auch in Zeiten der SARS-CoV-2- Pandemie ihre Funktion als erste ärztliche Ansprechpartner bei allen Gesundheitsproblemen zu erfüllen und die Grundversorgung zu gewährleisten. 1) Der Einfachheit halber wird im Folgenden die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist. Stand: 20.08.2020 Seite 1 von 20
Themen: 1 Informationen zu Covid-19 2 Organisatorische Hinweise Praxis a) Umgang bei Patienten mit Verdacht auf Covid-19 b) Schutzmaßnahmen c) Steuerung Patientenströme d) Infektionssprechstunde 3 Schutzausrüstung 4 Testungen von Patienten 5 Hygiene- und Desinfektion 6 Allgemeine Hinweise 7 Sonstiges Stand: 20.08.2020 Seite 2 von 20
1 Informationen zu Covid-19 Die Symptome von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 können unspezifisch sein und den Symptomen anderer respiratorischer Erkrankungen ähneln. Wenn Symptome auftreten, so können es einzeln oder in Kombination folgende Beschwerden sein: Fieber, Husten (mit oder ohne Auswurf), Schnupfen, ggf. Dyspnoe, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Riech- und Geschmacksstörungen. Es kommen Kopf- und Gliederschmerzen, Diarrhoe, abdominelle Beschwerden oder Halsschmerzen vor. Die Kombination von Fieber, Husten und Atemnot als “typische Symptome” stammt aus ersten Beobachtungen von meist schwer erkrankten, stationär behandelten Patienten in Wuhan. Nach vorliegenden Daten einer neuen Metaanalyse verlaufen durchschnittlich 15 % der Infektionen (besonders häufig bei Kindern und älteren Menschen) asymptomatisch, ca. 70 % verlaufen mild bis moderat, 15 % der Infizierten erkranken schwer. Von den schwer Erkrankten benötigt ca. ein Drittel Behandlung auf einer Intensivstation. Bei einem geringen Teil der Erkrankten kann es nach ca. 7-10 Tagen zu einer klinischen Verschlechterung kommen, mit Entwicklung von Dyspnoe und/oder Hypoxämie. Schwere Verläufe werden vor allem bei älteren Menschen mit Risikoerkrankungen (siehe unten) beobachtet, können aber auch bei jüngeren Menschen vorkommen. Der Hauptübertragungsweg in der Bevölkerung scheint über Tröpfchen und Aerosole zu erfolgen (Aerosol: Mischung aus fein verteilter Flüssigkeit in einem Gas). Kontakt- Übertragungen über kontaminierte Oberflächen spielen vermutlich eine geringere Rolle als durch Tröpfchen und Aerosole. Nichtsdestotrotz ist Händehygiene wichtig. Im medizinischen Sektor sind alle potenziellen Übertragungswege von Bedeutung, ein Hochrisiko-Setting sind alle tröpfchen-/aerosolproduzierenden Vorgänge, wie z. B. das Absaugen oder die Rachenuntersuchung mit Mundspatel, weshalb entsprechende Schutzmaßnahmen unabdingbar sind (FFP-2-Maske, Gesichts-Schutz-Schild, Handschuhe, Kittel). Die Inkubationszeit beträgt im Mittel 3-7 Tage, maximal 14 Tage (davon ist auch die Quarantänedauer abgeleitet). Infektiosität besteht bereits ca. 2 Tage vor Symptombeginn. Die Infektiosität nach Symptombeginn nimmt in den nächsten fünf bis sieben Tagen ab. Es lässt sich noch keine sichere Angabe zur Dauer der Infektiosität machen. Der Nachweis von Virus RNA ist nicht gleichbedeutend mit Infektiosität. Zur Frage, wie lange vermehrungsfähiges und damit infektiöses Virus im Rachen persistiert, gibt es kaum Daten. Im Stuhl Infizierter ist Virus DNA bis zu sieben Wochen nachgewiesen worden, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Virus noch infektiös ist. Laut RKI können Patienten 14 Tage nach Symptombeginn aus der häuslichen Isolierung entlassen werden, wenn der Krankheitsverlauf bei ihnen leicht war (kein Krankenhausaufenthalt) und seit 48 h Symptomfreiheit besteht. Quelle: Degam S1-Handlungsempfehlung SARS-CoV-2 (AWMF-Register-Nr. 053-054) Stand: 20.08.2020 Seite 3 von 20
2 Organisatorische Hinweise Praxis a) Umgang bei Patienten mit Verdacht auf Covid-19 Um eine rasche Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird versucht, Infektionsketten zu unterbrechen und Infektionsketten und Infektions- und Verdachtsfälle schnell zu erkennen und diese zu isolieren. Schutz und Sicherheit anderer Patienten und der Praxismitarbeiter/innen haben höchste Priorität. Patienten mit akuten respiratorischen Infekten und/oder Fieber sowie Patienten, welche eine Covid-19 Infektion vermuten sind von daher aufgerufen, zunächst mit der Praxis zu telefonieren. Im persönlichen Gespräch wird durch den Arzt anhand dem aktuellen RKI- Flussschema (Aktualisierungen bitte beachten!) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsf all_Infografik_DINA3.html Stand: 12.05.2020 sowie ggf. regionalen Vereinbarungen entschieden, ob ein Abstrich durchgeführt wird. Ist ein Abstrich indiziert, wird der Patient aufgefordert, zu Hause zu bleiben, bis das Ergebnis vorliegt. Ein meldepflichtiger Fall gemäß dem RKI-Flussdiagramm ist dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden. Ist der Patient positiv, laufen alle weitere Maßnahmen über das zuständige Gesundheitsamt. Wird die Praxis von einem Patienten mit entsprechenden Symptomen aufgesucht, ist dieser auch mit Tragen eines entsprechendem Mund-Nasen-Schutz schnellst möglich zu isolieren, so dass eine Übertragung zu Personal und anderen Patienten unverzüglich minimiert wird. Abstandregelung, Schutzkleidung und hygienische Maßnahmen wie z.B. Hände- und Flächendesinfektion sind entsprechend zu beachten. Darüber hinaus sollte die Verweildauer auf das Notwendigste reduziert werden. Wir bitten um Beachtung, da es bereits zu Praxisschließungen durch das Gesundheitsamt bei Kontakt mit einem bestätigten Covid-19 Fall kam, sofern die erforderlichen Schutzmaßnahmen durch Arzt und Personal nicht eingehalten wurden. Stand: 20.08.2020 Seite 4 von 20
b) Schutzmaßnahmen Zunächst sollte jede Praxis gemäß den spezifischen Anforderungen ein aktuelles Hygienekonzept - basierend auf Covid-19 - erstellen, da dies auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Dieses Konzept muss Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstandes, zum Schutz von Patienten und Personal vor Infektionen sowie zur Durchführung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsintervallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsgenossenschaften zu beachten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rubrik „Hygiene“. Die Praxis sollte sich rechtzeitig vor der anstehenden Grippewelle mit entsprechender Schutzausrüstung wie MNS / FFP-2 Masken, Schutzkittel, Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Desinfektionsmittel ausstatten. Bereits am Praxiseingang sollte gut leserlich darauf hingewiesen werden, dass Patienten mit Verdacht auf Covid-19 die Praxis nicht betreten, sich zur weiteren Abklärung telefonisch an den Arzt wenden sollen (Musterschreiben siehe „Sonstiges“). Weiterhin sollte am Eingang darauf hingewiesen werden, dass die Praxis nur mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz betreten werden darf, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Es empfiehlt sich am Eingang ein Händedesinfektionsmittel für die Patienten bereitzustellen. Der Sicherheitsabstand an der Anmeldung von mindestens 1,5m sollte gewahrt werden. Hier empfiehlt es sich z.B. eine Abstandslinie ggf. am Boden mittels Signalband anzubringen. Ebenfalls empfehlenswert ist die Anbringung eines Plexiglases am Empfang, um das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Personal zu vermeiden. Der Wartebereich für die Patienten ist so zu gestalten, dass auch hier der Mindestabstand gewahrt wird; ein überfüllter Raum ist dringend zu vermeiden (z.B. durch Reduzierung der Bestuhlung etc.). Auch im Warteraum besteht weiterhin Maskenpflicht; daher sollte auch in diesem Bereich ein Hinweisschild für die Patienten existieren. Sofern möglich sollte ein separater Raum zur Verfügung stehen, für Patienten mit Verdacht auf Covid-19, um diese schnellst möglich zu isolieren. Bei Verdacht auf Covid-19 sollte die Verweildauer mit dem Patienten auf das Notwendigste reduziert werden. Bei allen Untersuchungen wird das Tragen der entsprechenden Schutzkleidung empfohlen. In Innenräumen ist generell ein ausreichender Luftaustausch unter Zufuhr von Frischluft (z.B. durch regelmäßiges Lüften) bzw. von gefilterter Luft (RLT-Anlagen) zu gewährleisten. Stand: 20.08.2020 Seite 5 von 20
c) Steuerung Patientenströme Es empfiehlt sich, die Patienten rechtzeitig über geänderte Praxisorganisation durch Informationsmaterial und Hinweisschilder in der Praxis, Aktualisierung der Internetseite etc. zu informieren. Empfehlenswert ist auch die Einführung einer generellen Terminsprechstunde, da durch den telefonischen Erstkontakt eine Triage durch die MFA erfolgen kann. Durch die Nutzung von Telefon-/ Videosprechstunden, postalischer Versand von Rezepten/Überweisungen ist eine Reduzierung nicht notwendiger Patientenkontakte möglich. Weiterhin gilt, den Kontakt – sofern möglich – auf das Notwendigste zu beschränken. d) Infektionssprechstunde Eventuell bietet es sich auch an, eine tägliche Infektionssprechstunde am Ende der täglichen Sprechstunde einzufügen bzw. Patienten zeitlich so zu steuern, dass diese nicht mit anderen Patienten und/oder ggf. nicht mehr benötigtem Personal in Kontakt kommen können. Vorteil: - Minimierung Ansteckung weiterer Patienten und/oder Personal - Kürzere Verweildauer in Praxis - Strukturierter Ablauf - Räumliche Abgrenzung (Reinigung und Desinfektion) 3 Schutzausrüstung Hier greifen die Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 des Robert-Koch-Instituts. Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung werden in der TRBA 250 und im ABAS- Beschluss 609 unter besonderer Beachtung einer Gefährdung durch luftübertragbare Krankheitserreger spezifiziert. Die Maßnahmen des Beschlusses 609 sind analog auf SARS- CoV-2 übertragbar. Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, mindestens dicht anliegender MNS bzw. Atemschutzmaske und Schutzbrille. Bei direktem Kontakt von Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19 Infektion müssen gemäß den Arbeitsschutzvorgaben mindestens FFP2-Masken getragen werden. Atemschutzmasken: Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2 oder FFP3) Die Zweckbestimmung ist den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der partikelfiltrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz, obwohl sie primär nur für den Eigenschutz ausgelegt sind. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten daher keinen Fremdschutz. Stand: 20.08.2020 Seite 6 von 20
Medizinische Gesichtsmasken: Medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken) dienen vor allem dem Fremdschutz und schützen das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. Zwar schützen entsprechende MNS bei festem Sitz begrenzt auch den Träger der Maske, dies ist jedoch nicht die primäre Zweckbestimmung bei MNS. Dieser wird z.B. eingesetzt, um zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen. Da der Träger je nach Sitz der Medizinischen Gesichtsmaske nicht nur durch das Filtervlies einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei als Leckstrom angesogen wird, bieten Medizinische Gesichtsmasken für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Aerosolen. Sie können jedoch Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direkten Auftreffen von exspirierten Tröpfchen des Gegenüber schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen. Maskentyp / Mund-Nasen- Medizinische Partikelfiltrierende Halbmasken Eigenschaften Bedeckung Gesichtsmasken Abkürzung/Synonym DIY-Maske; Behelfs- MNS; Operations- FFP1-, FFP2-, FFP3-Maske Mund-Nasen-Maske; (OP)Maske (als Teilmenge Community-Maske der medizinischen Gesichtsmasken, nur Typ II und IIR gemäß Norm) Verwendungszweck Privater Gebrauch Fremdschutz Eigenschutz / Arbeitsschutz Medizinprodukt bzw. Nein Ja Ja Schutzausrüstung Testung und Nein Ja, Ja, Zertifizierung / Norm DIN EN 14683:2019- Norm DIN EN 149:2009-08 CE-Kennzeichnung 10 CE-Zertifikat CE-Zertifikat i.d.R. nicht nachgewiesen; durch das Tragen Schutzwirkung können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs reduziert werden Stand: 20.08.2020 Seite 7 von 20
Schutzbrille Entsprechend Ziff. 6.2 des ABAS-Beschlusses 609 sind mindestens Gestellbrillen mit Seitenschutz zu tragen, wenn die Gefahr besteht, dass Spritzer oder makroskopische Tröpfchen, die Infektionserreger enthalten, auf die Augenschleimhäute gelangen. Das ist der Fall, wenn Tätigkeiten nicht weiter als ein Meter vom Patienten oder von der Patientin entfernt ausgeübt werden. Nach der DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz bieten sich Korbbrillen oder Gesichtsschutzschirme mit Schutz gegen Tröpfchen bzw. Spritzer an, um die Kontamination mit infektiösen Material zu verhindern. Zu beachten ist, dass Korbbrillen die Tragenden belasten können, da der Innenraum der Brille weitgehend von der Außenluft abgeschlossen ist, auch wenn moderne Brillen spezielle Belüftungen haben. Das ganzschichtige Tragen dieser Brillen ist daher zu vermeiden. Bei längerer Tragezeit kann aus ergonomischer Sicht ein Gesichtsschutzschirm eine Verbesserung darstellen. Achtung: Gesichtsschutzschirme ersetzen nicht den erforderlichen Atemschutz 4 Testungen von Patienten Zunächst sollte telefonisch geklärt werden, ob es sich um einen Patienten mit Symptomen einer möglichen COVID-19-Erkrankung gemäß dem aktuellen RKI-Flussschema handelt. Wenn eine Testung auf SARS-CoV-2 erforderlich ist, ist der Abstrich selbst in der Praxis vornehmen. Bitte beachten Sie die Vorgaben des RKI zur Abstrichentnahme und den erforderlichen Hygienemaßnahmen sowie den Hinweisen zu erweiterten Hygienemaßnahmen. Sollten Sie aus diversen Gründen die Testung selbst nicht vornehmen können, ist im Vorfeld eine kollegiale Absprache mit einer benachbarten Praxis zu treffen, so dass der Patient direkt am Telefon über bestehende Alternativen (ggf. Praxis mit Infektionssprechstunde etc.) informiert werden kann. Hier gilt zu beachten, dass für kurative Behandlungen der Arzt zuständig ist, solche Fälle z.B. nicht an Testzentren der Landesregierung verwiesen werden. Bezüglich der Testungen von Kindern verweisen wir auf die erarbeite Handlungsempfehlung der saarländischen Kinderärzte. Für die Beauftragung einer SARS-CoV-2 Testung auf Veranlassung nach RVO oder regionaler Sondervereinbarung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst oder von ihm beauftragter Dritter ist das Muster OEGD zu verwenden. Niedergelassene Ärzte oder KV-betriebene Testzentren dürfen auf dem Muster OEGD nur Testungen bei Einreise aus dem Ausland gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 4 a) veranlassen. Den aktuellen Ablauf des Verfahrens haben wir anhand dem folgenden Flussdiagramm noch einmal bildlich dargestellt und zwei Informationsschaubilder der KBV bezüglich Abrechnung und Kodierung beigefügt. Stand: 20.08.2020 Seite 8 von 20
Stand: 20.08.2020 Seite 11 von 20
5 Hygiene- und Desinfektion Hygieneplan: Anpassung und Ergänzung Überprüfung/ Anpassung / Ergänzung des Hygieneplans der Praxis Hygienische Maßnahmen für eine Infektionssprechstunde erweitern: z.B. zusätzliche Desinfektionsspender an Sammelpunkten wie Eingang/Anmeldung oder im Wartezimmer aufstellen, Mund-Nasen-Schutz für Patienten, Spritzschutz (z.B. Plexiglas) im Anmeldebereich und Sprechzimmer, persönliche Schutzausrüstung für Personal und Arzt - Aktuelle Empfehlungen des Robert-Koch-Institut sind zu berücksichtigen Unterweisung des Reinigungspersonals der Praxis, Ausstattung mit Schutzkleidung inkl. Anleitung zum Anlegen und Entsorgung der Schutzkleidung. Als Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel sind, sofern verfügbar, ausschließlich VAH-gelistete Mittel zu wählen. Aufbewahrung und Entsorgung des infektiösen Abfalls Nicht flüssige Abfälle aus der Behandlung von COVID-19-Patienten stellen unter Einhaltung der üblichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Tragens geeigneter persönlicher Schutzausrüstung kein besonderes Infektionsrisiko dar und sind stets in verschlossenen und reißfesten Plastiksäcken der Abfallsammlung zuzuführen. Händehygiene Die bekannten Indikationen für die Händehygiene (Händedesinfektion bzw. in Handschuhwechsel) gemäß den 5 Momenten der Händehygiene beachten: Stand: 20.08.2020 Seite 12 von 20
Desinfektion und Abfallentsorgung Zur Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" können ebenfalls verwendet werden. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI- Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen. Tägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (s. oben). Bei Bedarf sind die Desinfektionsmaßnahmen auf weitere kontaminationsgefährdete bzw. kontaminierte Flächen auszudehnen. Alle Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z.B. EKG-Elektroden, Stethoskope, etc.) sind patientenbezogen zu verwenden und müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Bei Transport in einem geschlossenen, außen desinfizierten Behälter ist eine zentrale Aufbereitung möglich. Thermische Desinfektionsverfahren sollten wann immer möglich bevorzugt angewendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (s. oben) verwendet werden. Siehe auch KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Die Schlussdesinfektion erfolgt mit mindestens begrenzt viruziden Mitteln gemäß der Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“. Abfallentsorgung Die Grundlage für die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens stellen die Äußerungen in der Richtlinie der LAGA Nr. 18 dar. Bei der Behandlung an COVID-19 erkrankter Personen fällt nicht regelhaft Abfall an, der unter Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* deklariert werden müsste. Nicht flüssige Abfälle aus der Behandlung von COVID-19-Patienten stellen unter Einhaltung der üblichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Tragens geeigneter persönlicher Schutzausrüstung kein besonderes Infektionsrisiko dar und sind in aller Regel der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 04 zuzuordnen. Die Abfälle sind dabei stets in verschlossenen und reißfesten Plastiksäcken der Abfallsammlung zuzuführen. Spitze und scharfe Gegenstände sind wie üblich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu sammeln und zu verpacken. Abfälle aus der Diagnostik von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* zuzuordnen. Abfälle aus Haushalten sind Restabfall (ASN 20 03 01). Stand: 20.08.2020 Seite 13 von 20
Hygieneplan: Anpassung und Ergänzung Wie bereits unter Punkt 2d erwähnt, können die Gesundheitsämter auch von Praxen ein auf Covid-19 angepasstes Hygienekonzept, welches das Infektionsrisiko und eine Weiterverbreitung innerhalb der Praxis minimiert, gemäß dem Saarländischem Amtsblatt vom 8. August 2020 verlangen. Weiterhin verweist das Gesundheitsamt auch auf den Leitfaden „Hygiene in der Arztpraxis“, welchen Sie bei uns auf der Homepage finden, unter https://www.kvsaarland.de/documents/10184/42/Hygieneleitfaden/f82286f9-7cb0-476c- af3b-ef9b674431d6 Neben dem Reinigung- und Desinfektionsplan sollten auch die Abstandregelung, Tragen von Schutzausrüstung, der Umgang mit Patienten mit Verdacht auf Covid-19 etc. kurz z.B. wie folgt beschrieben sein: Regelung Händedesinfektion Patienten nach betreten der Praxis (z.B. zusätzliche Desinfektionsspender an Sammelpunkten wie Eingang/Anmeldung oder im Wartezimmer aufstellen) Regelung Flächendesinfektion Regelung der einzuhaltenden Mindestabstände von 1,5m Regelung Mund-Nasen-Schutz für Patienten und Personal Regelung Schutz Personal Anmeldung (Spritzschutz am Anmeldebereich) Regelung Schutz Patienten (Abstandsregelung Wartebereich, Maskenpflicht im Wartebereich) Regelung Schutzausrüstung Arzt/Personal bei direktem Kontakt Regelung regelmäßige Durchlüftung usw. Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukten der KVen und KBV hat einen unverbindlichen Muster-Reinigungs-Desinfektionsplan für Coronapraxen erarbeitet, welchen wir als Handlungsempfehlung auf den folgenden Seiten eingefügt haben. Stand: 20.08.2020 Seite 14 von 20
Stand: 20.08.2020 Seite 15 von 20
Stand: 20.08.2020 Seite 16 von 20
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6 Allgemeine Hinweise Das Robert-Koch-Institut hat alle wichtigen Informationen zum Thema Covid-19 auf deren Homepage zusammengefasst und aktualisiert diese regelmäßig. Im Internet erhalten Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html viele wichtige und aktuelle Informationen zum Thema Covid-19. Neben dem aktuellen Flussdiagramm, finden Sie hier auch Informationen zu den Risikogebieten, Meldepflichten, Infektionsschutzmaßnahmen, Prävention etc. Darüber erhalten Sie auf der Homepage der KV Saarland aktuelle und regionale Informationen zum Coronavirus. Dringliche und wichtige Informationen werden weiterhin über unser Fax-News an Sie verschickt. Wir bitten hier dringend um Beachtung. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage der saarländischen Landesregierung unter https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html Bei Fragen zur Hygiene wenden Sie sich bitte an Frau Schuh oder Herrn Jörgens Stand: 20.08.2020 Seite 19 von 20
6 Sonstiges Musterschreiben Patienteninformation Stand: 20.08.2020 Seite 20 von 20
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