COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich. Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Albanien I Bulgarien I Kroatien I Montenegro I Österreich I Polen I Rumänien I Serbien I Slowakei I Sloweni en I Tschechien I Ungarn
Überblick. Fixkostenzuschuss 800.000 Verlustersatz Verlängerung Verlustersatz 2021 Ausfallsbonus II Ausfallsbonus III Verlängerung Verlustersatz 2022 Härtefallfonds Phase 4 Betrachtungszeiträume und Fristen Antragsmöglichkeiten Jänner 2022 www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 2
Corona Hilfs-Fonds. Fixkostenzuschuss 800.000. WER Fixkostenzuschüsse dürfen nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume) ZEITRAUM HÖHE Zuschuss der Fixkosten im prozentuellen Ausmaß des Umsatzausfalls WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 1.800.000 ▪ Kürzung des Maximalbetrages um: ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) ▪ Ausfallsbonus, hinsichtlich des auf den Bonus entfallenden Anteiles (nicht der Vorschuss auf den FKZ 800.000) ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds Abhängigkeiten: ▪ Unzulässig, wenn ein Verlustersatz in Anspruch genommen wird ▪ Beantragung FKZ 800.000 für November/Dezember 2021 ▪ unzulässig, wenn Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) für gesamten November/Dezember 2021 in Anspruch genommen wird; Aliquotierung, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) nur für Teile des Novembers/Dezembers 2021 in Anspruch genommen wird WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN 1. Tranche: 23.11.2020 - 30.06.2021 - 80% 2. Tranche: 01.07.2021 - 31.03.2022 - Restbetrag inkl. vorzunehmender Korrekturen DETAILS www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 3
Corona Hilfs-Fonds. Verlustersatz. WER Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume) ZEITRAUM HÖHE ▪ 70% des ermittelten Verlustes ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 10.000.000 ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um: ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen) ▪ Versicherungsleistungen ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz Auszahlung des Verlustersatzes | Abhängigkeiten: ▪ Unzulässig, wenn ein FKZ 800.000 oder Vorschüsse auf FKZ 800.000 in Anspruch genommen wird ▪ Beantragung Verlustersatz für November/Dezember 2021 unzulässig, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/ indirekt) für gesamten November/Dezember 2021 in Anspruch genommen wird ▪ Anteilige Verringerung des ermittelten Verlustes, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) nur für Teile des Novembers/Dezembers 2021 in Anspruch genommen wird WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN 1. Tranche: 16.12.2020 - 30.06.2021 - 70% 2. Tranche: 01.07.2021 - 31.03.2022 - Restbetrag inkl. vorzunehmender Korrekturen DETAILS www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 4
Corona Hilfs-Fonds. Verlängerung Verlustersatz 2021. WER Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Verlustes (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 (bis zu 6 Betrachtungszeiträume) ZEITRAUM HÖHE ▪ 70% des ermittelten Verlustes ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 10.000.000 ▪ Berücksichtigung von Zuschüssen aus Verlustersatz 16.09.2020 bis 30.06.2021 ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um: ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen) ▪ Versicherungsleistungen ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN 1. Tranche: 16.08.2021 - 31.12.2021 - 70% (Antrag für 1. Tranche nicht verpflichtend) 2. Tranche: 01.01.2022 - 30.06.2022 – Restbetrag DETAILS www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz-verlaengert Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 5
Corona Hilfs-Fonds. Ausfallsbonus II. WER Ausfallsbonus darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50% BETRACHTUNGS- Juli 2021 bis September 2021 ZEITRAUM HÖHE ▪ Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war ▪ Maximal 80.000/Monat WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 1.800.000 ▪ Kürzung des Maximalbetrages um: ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) ▪ Fixkostenzuschuss 800.000 ▪ Ausfallsbonus ▪ Ausfallsbonus II ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN ▪ September 2021 bis 15.01.2022 DETAILS www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus2 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 6
Corona Hilfs-Fonds. Ausfallsbonus III. WER Ausfallsbonus darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum ▪ Umsatzausfall für November und Dezember 2021: mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum ▪ Umsatzausfall für Jänner, Februar und März 2022: mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Umsatzausfalls (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 ZEITRAUM HÖHE ▪ Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war ▪ Maximal 80.000/Monat ▪ Zusätzliche Deckelung: Summe aus Ausfallbonus III und auf den Betrachtungszeitraum entfallende Kurzarbeitshilfe dürfen Vergleichsumsätze nicht übersteigen WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 2.300.000 ▪ Kürzung des Maximalbetrages um: ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) ▪ Fixkostenzuschuss 800.000 ▪ Ausfallsbonus ▪ Ausfallsbonus II ▪ Ausfallsbonus III ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN ▪ November 2021 10.12.2021 – 09.03.2022 Vergleichszeitraum November 2019 ▪ Dezember 2021 10.01.2022 – 09.04.2022 Dezember 2019 ▪ Jänner 2022 10.02.2022 – 09.05.2022 Jänner 2020 ▪ Februar 2022 10.03.2022 – 09.06.2022 Februar 2020 ▪ März 2022 10.04.2022 – 09.07.2022 März 2019 DETAILS https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus3/ Anhang 2 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 7
Corona Hilfs-Fonds. Verlängerung Verlustersatz 2022. WER Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Verlustes (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 (bis zu 3 Betrachtungszeiträume) ZEITRAUM HÖHE ▪ 70% des ermittelten Verlustes ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 12.000.000 ▪ Berücksichtigung von Zuschüssen aus Verlustersatz 16.09.2020 bis 30.06.2021 ▪ Berücksichtigung von Zuschüssen aus Verlustersatz 01.07.2021 bis 31.12.2021 ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um: ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen) ▪ Versicherungsleistungen ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN 1. Tranche: 10.02.2022 – 09.04.2022 - 70% (Antrag für 1. Tranche nicht verpflichtend) 2. Tranche: 10.04.2022 – 30.09.2022 - Restbetrag DETAILS BGBl. II 582/2021 vom 23.12.2021 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 8
Corona Hilfs-Fonds. Härtefallfonds Phase 4. WER Beantragung darf nur durch natürliche Personen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden und dies ist auf die COVID-19-Krise zurückzuführen ▪ Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum ▪ Umsatzeinbruch für November und Dezember 2021: mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum ▪ Umsatzeinbruch für Jänner, Februar und März 2022: mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum BETRACHTUNGS- November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 ZEITRAUM HÖHE ▪ 80% bzw. 90% der Bemessungsgrundlage zuzüglich EUR 100 ▪ Mindestens EUR 1.100 für die Monate November und Dezember 2021 und mindestens EUR 600,00 für die Monate Jänner, Februar und März 2022. ▪ Maximal EUR 2.000 pro Betrachtungszeitraum, gesamt somit maximal EUR 10.000 WAS Ausgleich des Nettoeinkommensentganges aus Einkünften aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb WIE Online Antrag auf WKO-Website FRISTEN Beantragung für Betrachtungszeiträume: jeweils ab dem 1. Tag des Folgemonats Ablauf der Antragsfrist: 2. Mai 2022 DETAILS https://www.wko.at Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 9
Betrachtungszeiträume und Fristen. T = Tranche 2020 2021 2022 Antragsfrist M = Monat 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 FKZ 800.000 T1 T2 bis 31.03.2022 Verlustersatz T1 T2 bis 31.03.2022 Verlängerung Verlustersatz 2021 T1 T2 bis 30.06.2022 Ausfalls- bonus II M M bis 15.01.2022 8 9 Ausfalls- bonus III M M M M M ab 10.12.2021 11 12 1 2 3 Verlängerung Verlustersatz 2022 T1 ab 10.02.2022 Härtefallfonds Phase 4 M M M M M bis 02.05.2022 11 12 1 2 3 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 10
Antragsmöglichkeiten Jänner 2022. 1. Fixkostenzuschuss 800.000 – Tranche 2 bis 31. März 2022 2. Verlustersatz – Tranche 2 bis 31. März 2022 3. Verlängerung Verlustersatz 2021 – Tranche 2 bis 30. Juni 2022 4. Ausfallsbonus II – September 2021 bis 15. Jänner 2022 Ausfallbonus III – November 2021 bis 9. März 2022 5. Ausfallbonus III – Dezember 2021 ab 10. Jänner 2022 6. Verlängerung Verlustersatz 2022 – Tranche 1 ab 10. Februar 2022 Härtefallfonds Phase 4 – November 2021 7. bis 2. Mai 2022 Härtefallfonds Phase 4 – Dezember 2021 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 11
Hilfreiche Links. Alle aktuellen COVID-19 News TPA Webcasts Bleiben Sie informiert: Newsletter abonnieren Wir laden Sie herzlich ein, unsere Social Media Kanäle zu besuchen: Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 10.01.2022 | Seite 12
Wir sind für Sie da! In guten und in schwierigen Zeiten. #gemeinsamdurchhalten Zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Wir erledigen gerne Ihre aktuellen Fragen und Anliegen. Bleiben Sie gesund! Gemeinsam schaffen wir´s!
Sie können auch lesen