Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

 
WEITER LESEN
BD | Budgetdienst

Analyse des Budgetdienstes

Budgetvollzug Jänner 2021 und
COVID-19-Berichterstattung

Grundlage für die Analyse sind folgende Dokumente:

     Monatserfolg Jänner 2021 (57/BA) sowie

     COVID-19-Berichterstattung gemäß § 3 (4) COVID-19-Fondsgesetz, §3b (4) ABBAG-
      Gesetz und §1 (5) Härtefallfondsgesetz (57/BA)

                                                                      18. März 2021
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                            Seite

1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 5

2     Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 7

    2.1     Aktuelle Konjunkturentwicklung ............................................................................... 7

    2.2     Arbeitsmarktlage ..................................................................................................... 9

3     Budgetvollzug Jänner 2021 ...........................................................................................12

    3.1     Finanzierungshaushalt ...........................................................................................12

      3.1.1       UG 16-Öffentliche Abgaben ............................................................................14

    3.2     Ergebnishaushalt ...................................................................................................16

4     Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise ..............................................................18

    4.1     Auswirkungen auf den Budgetvollzug 2021 ............................................................18

    4.2     Liquiditätsstützungsmaßnahmen ............................................................................19

    4.3     Auszahlungen an Abwicklungsstellen und EndempfängerInnen .............................21

    4.4     Wirkung der Maßnahmen zur Krisenbewältigung ...................................................23

                                                                                                                            2 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Abkürzungsverzeichnis
Abs.                         Absatz
Art.                         Artikel
AusfFG                       Ausfuhrförderungsgesetz
aws                          Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft
BFG                          Bundesfinanzgesetz
BFRG                         Bundesfinanzrahmengesetz
BIP                          Bruttoinlandsprodukt
BMF                          Bundesministerium für Finanzen
BVA                          Bundesvoranschlag
COFAG                        COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes
EK                           Europäische Kommission
EUR                          Euro
ggü.                         gegenüber
IHS                          Institut für höhere Studien
iHv                          in Höhe von
IWF                          Internationaler Währungsfonds
iZm                          im Zusammenhang mit
KIG                          Kommunalinvestitionsgesetz
KMU                          Kleine und mittlere Unternehmen
Mio.                         Million(en)
Mrd.                         Milliarde(n)
n.v.                         nicht verfügbar
OeKB                         Oesterreichische Kontrollbank AG
OeNB                         Oesterreichische Nationalbank
ÖHT                          Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
rd.                          rund
UG                           Untergliederung(en)
v. a.                        vor allem
WIFO                         Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
WKO                          Wirtschaftskammer Österreich
WWWI                         Wöchentlicher WIFO-Wirtschaftsindex
z. B.                        zum Beispiel

                                                                                  3 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Tabellenverzeichnis
                                                                                                                       Seite

Tabelle 1:   Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner 2021 ....................................12

Tabelle 2:   UG 16-Öffentliche Abgaben, wesentliche Abweichungen vom BVA 2021 ........15

Tabelle 3:   Entwicklungen im Ergebnishaushalt Jänner 2021 ............................................16

Tabelle 4:   Überleitung Nettofinanzierungssaldo zum Nettoergebnis Jänner 2021 ............17

Tabelle 5:   Budgetäre Auswirkungen der Maßnahmen zur Krisenbewältigung ..................18

Tabelle 6:   Haftungen im Rahmen der COVID-19-Krise (Haftungssummen per
             15. Februar 2021) ............................................................................................20

Tabelle 7:   Auszahlungen an Abwicklungsstellen und an EndempfängerInnen ..................21

Grafikverzeichnis
                                                                                                                       Seite

Grafik 1:    Wöchentlicher BIP-Indikator der OeNB und Wöchentlicher WIFO-
             Wirtschaftsindex................................................................................................ 8

Grafik 2:    Arbeitsmarktlage im Februar 2021 .................................................................... 9

Grafik 3:    Veränderung der Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern ..............................10

Grafik 4:    Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen .........................................................12

Grafik 5:    Zahlungen durch die COFAG von Mai 2020 bis März 2021 .............................22

                                                                                                                       4 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

1    Zusammenfassung
Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das reale BIP lag zu Jahresbeginn gemäß der wöchentlichen Indikatoren                         der
Oesterreichischen    Nationalbank    (OeNB)     und    des   Österreichischen   Instituts     für
Wirtschaftsforschung (WIFO) etwa 10 % unter dem Vorjahreswert. Nach den Lockerungen im
Februar verringerte sich die Lücke auf etwa 5 %. Ende Februar 2021 waren um 109.564
Personen mehr arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im Vorjahr (+27 %). Die
krisenbedingte Arbeitslosigkeit von Frauen stieg seit November stärker an, während sie bei
Männern konstant blieb. Brancheneffekte, insbesondere der höhere Frauenanteil in der
Beherbergung, können etwas mehr als zwei Drittel der Unterschiede in der veränderten
Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern erklären. Die Anzahl der in Kurzarbeit angemeldeten
Personen betrug seit Jahresbeginn knapp 500.000.

Budgetvollzug Jänner 2021

Im Jänner 2021 waren die Einzahlungen mit 4,69 Mrd. EUR um 0,70 Mrd. EUR bzw. 13,1 %
niedriger als im Jänner des Vorjahres. Der Hauptgrund für die schlechtere Entwicklung im
Vorjahresvergleich war ein Einmaleffekt im Jänner 2020 durch die damals eingegangene
Gewinnabfuhr      der    Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft      des     Bundes    (ABBAG;
1,29 Mrd. EUR), welche den Vorjahresvergleichswert verbesserte. Die Einzahlungen aus
Nettoabgaben stiegen hingegen um 0,49 Mrd. EUR, vor allem wegen niedrigerer Ab-
Überweisungen an die Länder und Gemeinden.

Auch die Einzahlungen aus Bruttoabgaben waren im Jänner 2021 trotz der schwierigen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen um 1,0 % höher als im Vorjahr, da im Jänner 2021
durch eingegangene Nachforderungen für frühere Veranlagungsjahre ein Sondereffekt
entstand. Im Ergebnishaushalt sind die Erträge aus Bruttoabgaben wegen dieses Effekts im
Vorjahresvergleich sogar um 16,0 % gestiegen.

Die Auszahlungen waren im Jänner 2021 mit 7,47 Mrd. EUR um 1,73 Mrd. EUR bzw. 30,1 %
höher als im Jänner 2020. Zu einem Anstieg kam es insbesondere durch Kurzarbeitsbeihilfen
und die gestiegene Arbeitslosigkeit sowie die Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung
an die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) und den Härtefallfonds.

                                                                                            5 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Der Nettofinanzierungssaldo war mit -2,78 Mrd. EUR um 2,43 Mrd. EUR ungünstiger als im
Jänner 2020. Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt war um 0,49 Mrd. EUR schlechter als
der Nettofinanzierungssaldo. Negativ wirkten hierbei vor allem Periodenabgrenzungen und
Wertberichtigungen von Abgabenforderungen.

Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise

Die Auszahlungen im Jahr 2021 für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise
beliefen sich per 15. Februar auf rd. 1,6 Mrd. EUR, davon entfielen 648,3 Mio. EUR auf
Kurzarbeitsbeihilfen. Die Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Jahr
2021 betrugen 967 Mio. EUR und betrafen insbesondere zusätzliche Mittel für die COFAG
(501,7 Mio. EUR) und für die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zur Abwicklung des
Härtefallfonds   (200 Mio. EUR).      In     Anspruch   genommen        wurde     die    pauschale
BFG-Ermächtigung      für    nicht    budgetierte    Auszahlungen       aus     dem     COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds       (1,5 Mrd. EUR)        bisher   für       Auszahlungen       in     der
UG 10-Bundeskanzleramt für die COVID-19-Infokampagnen iHv 6,3 Mio. EUR und in der
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für das COVID-19-Präventionsprogramm
Tourismus iHv 10,9 Mio. EUR.

Die einzelnen Förderprogramme zur Abfederung der Krisenfolgen werden weitgehend von
ausgegliederten Abwicklungsstellen durchgeführt. An die EndempfängerInnen wurden von
Anfang Jänner bis 15. Februar 2021 insgesamt rd. 1,4 Mrd. EUR überwiesen, der Großteil
betrifft Zahlungen der COFAG für den Lockdown-Umsatzersatz iHv 1,0 Mrd. EUR und der
WKO für den Härtefallfonds iHv 185 Mio. EUR.

Mit Stichtag 15. Februar 2021 wurden COVID-19-Haftungen von insgesamt 6,7 Mrd. EUR
zugesagt,   wobei   bei     den   einzelne    Instrumenten   jeweils    noch    ein   beträchtlicher
Haftungsrahmen frei verfügbar ist. Für die übernommenen Haftungen wurde bisher nur ein
geringer Betrag von 4,3 Mio. EUR im Jahr 2021 schlagend. Bei den gewährten
Zahlungserleichterungen im Abgabenbereich (Stundungen, Ratenzahlungen) ist ein
Betrag von knapp 2,33 Mrd. EUR ausgesetzt, im Vergleich zum Höchststand Ende September
(2,98 Mrd. EUR) ging das Volumen in den letzten Monaten deutlich zurück.

Eine Studie von WIFO und IHS im Auftrag des BMF zu den konjunkturellen, fiskalischen
und verteilungspolitischen Wirkungen ausgewählter wirtschaftspolitischer Maßnahmen zur
Abfederung der COVID-19-Krise zeigt, dass durch die untersuchten Maßnahmen (ohne
Kurzarbeit) die verfügbaren Einkommen im Jahr 2020 um rd. 3,1 Mrd. EUR stiegen. Davon

                                                                                               6 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

entfallen 23,0 % auf das untere, 31,8 % auf das mittlere und 45,2 % auf das obere Einkom-
mensdrittel. Der relative Einkommenszuwachs ist im unteren Einkommensdrittel mit 3,1 % am
höchsten. Die Kurzarbeit stabilisierte ebenfalls die Einkommen und verhinderte im Jahres-
durchschnitt 184.000 zusätzliche Arbeitslose. Das reale BIP im Jahr 2021 ist gemäß der Studie
um 0,5 % bis 1 % höher als ohne Maßnahmen zu erwarten gewesen wäre. Die Berechnungen
des Budgetdienstes zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020 ergaben
einen etwas stärkeren Konjunktureffekt (+1,2 %), was insbesondere auf den höheren Effekt
der Investitionsprämie in den Berechnungen des Budgetdienstes zurückzuführen ist. In der
Studie von WIFO und IHS wird für die Investitionsprämie beim Großteil der Förderung ein
reiner Mitnahmeeffekt erwartet und ein zusätzlicher Investitionsimpuls von insgesamt
0,4 Mrd. EUR angenommen.

2     Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1     Aktuelle Konjunkturentwicklung

Die COVID-19-Pandemie und die zur Bekämpfung ihrer Ausbreitung ergriffenen Maßnahmen
hatten einen massiven Einbruch der Wirtschaftstätigkeit zur Folge. Laut Statistik Austria ging
das reale BIP im Jahr 2020 um 6,6 % zurück, während das WIFO im Dezember 2019 vor
Ausbruch der COVID-19-Pandemie noch ein Wachstum um 1,2 % prognostiziert hatte. Die
wöchentlichen BIP-Indikatoren der OeNB und des WIFO ermöglichen durch die Verwendung
von Echtzeit-Informationen (z. B. zu Zahlungskartenumsätzen, LKW-Fahrleistung und
Stromverbrauch) sehr zeitnahe Schätzungen des Konjunkturverlaufs.1 Die nachfolgende
Grafik stellt die wöchentliche Veränderung des realen BIP gegenüber der Vergleichswoche
des Vorjahres anhand der beiden Indikatoren dar. Zusätzlich werden die Wachstumsbeiträge
wesentlicher Nachfragekategorien auf Grundlage des OeNB-Indikators ausgewiesen.

1
 Details zum wöchentlichen BIP-Indikator der OeNB sind der Website der OeNB zu entnehmen. Erläuterungen zum
Wöchentlichen WIFO-Wirtschaftsindex (WWWI) finden sich auf der Website des WIFO.

                                                                                                     7 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Grafik 1:      Wöchentlicher BIP-Indikator der OeNB und Wöchentlicher WIFO-Wirtschaftsindex

Quellen: OeNB, WIFO

Die BIP-Indikatoren der OeNB und des WIFO zeigen, dass der Einbruch der Wirtschafts-
tätigkeit während des zweiten und dritten harten Lockdowns wesentlich schwächer ausfiel als
im Zuge des ersten Lockdowns. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die
Exporttätigkeit (ohne Tourismus) während des ersten Lockdowns einen starken Rückgang
verzeichnete. Hingegen konnte die exportorientierte Industrie ab Herbst 2020 aufgrund einer
zunehmenden Nachfrage aus dem Ausland und weitgehend ungestörter Produktions- und
Lieferketten wieder mit leicht positiven Wachstumsbeiträgen zur Wirtschaftsleistung beitragen.
Diese Entwicklung dürfte sich gemäß dem OeNB-Indikator im Februar weiter verfestigt haben.
Auch der private Konsum brach während des zweiten und dritten Lockdowns etwas weniger
ein als im Frühjahr und erholte sich im Februar vor allem aufgrund der Öffnung des Einzel-
handels. Weiterhin keine Erholung ist hingegen bei den Tourismusexporten zu verzeichnen,
die ein wesentlicher Faktor für die geringere Wirtschaftsleistung im Februar 2021 gegenüber
dem    Vorjahresvergleichszeitraum    waren.   Die   OeNB schätzt         auf   Grundlage   ihres
wöchentlichen BIP-Indikators, dass der reale BIP-Rückgang in den letzten beiden Februar-
wochen im Vorjahresvergleich jeweils etwas unter 4 % ausmachte, sich Anfang März jedoch
auf etwas über 5 % verschlechterte. Die weitere Verschlechterung in der zweiten Märzwoche
auf einen BIP-Rückgang iHv rd. 7 % ist auf die Vorratskäufe im März 2020 zurückzuführen,
durch die der Vorjahresvergleichswert um rd. 2 %-Punkte nach oben verzerrt ist. Der
WWWI-Indikator des WIFO deutet allgemein auf eine etwas schlechtere BIP-Entwicklung im
Jänner und Februar 2021 hin. Demnach betrug der BIP-Rückgang in den letzten beiden
Februarwochen noch rd. 7 % und sank in der ersten Märzwoche leicht auf rd. 6 % ab. Die
Konjunkturerwartungen der österreichischen Unternehmen verbesserten sich im Februar
gemäß dem WIFO-Konjunkturtest nur leicht und blieben weiterhin im negativen Bereich. Eine
Ausnahme bildet die Bauwirtschaft, die ihre derzeitige Lage laut WIFO-Konjunkturtest sehr
positiv einschätzt und auch beim Erwartungsindex weiter im positiven Bereich notiert.

                                                                                            8 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Für das Gesamtjahr 2021 prognostizierten WIFO, IHS und OeNB in ihren im Dezember
vorgestellten Prognosen reale BIP-Wachstumsraten zwischen 3,1 % (IHS) und 3,6 % (OeNB).
Das WIFO hat neben dem Basisszenario (+4,5 %) auch ein Szenario für einen dritten
Lockdown2 vorgelegt, in welchem das Wachstum nur 2,5 % beträgt. Noch etwas
pessimistischer fällt die aktuelle Prognose der EK (+2,0 %) aus. Insgesamt wird sich die reale
Wirtschaftsleistung damit im Jahr 2021 nur teilweise vom BIP-Einbruch des Jahres 2020
(-6,6 %) erholen und weiterhin unter dem Niveau von 2019 bleiben. Die Präsentation der
nächsten Konjunkturprognosen von WIFO und IHS ist für den 26. März 2021 geplant.

2.2             Arbeitsmarktlage

Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung lag Ende Februar 2021 mit 10,7 % um
2,5 %-Punkte höher als im Februar 2020. Die folgende Grafik zeigt die Arbeitslosen und
SchulungsteilnehmerInnen und den Vergleich zum Vorjahresmonat:

Grafik 2:               Arbeitsmarktlage im Februar 2021

    Arbeitslose und Schulungsteiln. im Februar, abs. und VÄ ggü Februar d. VJ in %          Bundesländer, Februar 2021
       475.931       475.786        444.426       410.355      399.359       508.923        Arbeitslose inkl. SchulungsteilnehmerInnen
        +2,1%         +0,0%          -6,6%         -7,7%        -2,7%        +27,4%         VÄ ggü Februar 2020 in %        IST Absolutbetrag     VÄ abs.

                                                                       +109.564              Bgld     +14%                         14.184        (+1.793)
                                                                                  71.941
        70.209        75.167
                                     79.776
                                                       66.955          65.372                 Ktn     +22%                         33.816        (+6.210)

                                                                                  436.982     NÖ      +14%                         77.648        (+9.469)
        405.722       400.619       364.650            343.400         333.987
                                                                                              OÖ      +16%                         57.890        (+8.158)

         2016          2017          2018              2019            2020       2021       Sbg      +75%                         26.872       (+11.550)
                                Arbeitslose gemeldet     in Schulung

                                                                                             Stmk     +21%                         58.632       (+10.154)
     Arbeitslosenrate (nat. Def.) Februar 2021: 10,7%            Februar 2020: 8,1%
                                                                                             Tirol   +134%                         40.955       (+23.482)
      Arbeitslose (inkl. SchulungsteilnehmerInnen), abs. und VÄ ggü Februar 2020 in %
      Männer          Frauen        Inländ.      Ausländ.       15-24 J      ab 50 J                                                             (+5.715)
                                                                                             Vbg      +49%                         17.441
      283.550         225.373       325.599       183.324       69.201       149.593
                                                                                       Wien     +22%                       181.485        (+33.033)
       +23%          +34%           +24%               +34%            +16%       +28%

Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten, eigene Darstellung

Ende Februar waren um 109.564 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im
Februar 2020 (+27 %). Der Anstieg war bei Frauen (+34 %) stärker als bei Männern (+23 %).
Bei Personen im Haupterwerbsalter von 25 bis 49 Jahren (+30 %) und bei Älteren ab
50 Jahren (+28 %) zeigte sich ein höherer Anstieg als bei den Jüngeren bis 25 Jahre (+16 %).

2
 Es wurde hierbei ein vierwöchiger Voll-Lockdown ab der letzten Jänner-Woche und ein anschließender Teillockdown bis Ende
März unterstellt.

                                                                                                                                                     9 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Die höchsten Anstiege gegenüber dem Vorjahresmonat sind im Februar 2021 in Tirol
(+134 %), Salzburg (+75 %) und Vorarlberg (+49 %) zu verzeichnen. In diesen Bundesländern
zeigten sich wegen der stärkeren Abhängigkeit vom Wintertourismus auch die höchsten An-
stiege seit dem zweiten Lockdown. Besonders betroffen sind die Branchen Beherbergung und
Gastronomie (+100 %) sowie Verkehr und Logistik (+38 %). Die Zahl der langzeitarbeitslosen
Personen (mehr als 12 Monate) ist bis Ende Februar 2021 auf rd. 88.000 Personen gestiegen
(+83 % im Vorjahresvergleich).

Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der arbeitslos gemeldeten Frauen und Männer von
Jänner 2020 bis Februar 2021 im Vorjahresvergleich. Eine unterschiedliche Betroffenheit kann
durch den unterschiedlichen Frauenanteil in den einzelnen Wirtschaftsbranchen resultieren,
welche nicht gleichmäßig stark von der COVID-19-Krise betroffen waren. Daher wird auch eine
(hypothetische) Veränderung der Arbeitslosigkeit von Frauen berechnet, die um die Branchen-
effekte bereinigt ist:3

Grafik 3:        Veränderung der Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern

Quellen: Online-Datenbankabfragesystem BALI, eigene Berechnungen

Bis November 2020 verlief der Anstieg der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern
weitgehend parallel. Der höchste Anstieg im Vorjahresvergleich wurde Ende April erreicht und
betrug jeweils 76 %. Danach ging die krisenbedingte Arbeitslosigkeit zurück, bis Ende Oktober
waren jeweils etwa 25 % mehr Frauen und Männer arbeitslos als im Jahr 2019. Seit dem

3
 Dazu wird die Änderungsrate von arbeitslosen Männern in den einzelnen Branchen auf die Verteilung der arbeitslosen Frauen
angewendet.

                                                                                                                 10 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

zweiten Lockdown kam es zu einem stärkeren Anstieg der krisenbedingten Arbeitslosigkeit
von Frauen, während die Veränderung bei den Männern im Vorjahresvergleich konstant blieb.
Ende Februar betrug der Anstieg der Frauenarbeitslosigkeit 40 % und jener der
Männerarbeitslosigkeit 25 %.

Unterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich teilweise durch den Frauenanteil in
den einzelnen Wirtschaftsbranchen erklären. In der Beherbergung kam es im Dezember 2020
zu keinem Rückgang der Arbeitslosigkeit gegenüber November, wie er in einer typischen
Wintersaison beobachtet wird. Wegen des höheren Frauenanteils in der Beherbergung waren
Frauen dadurch stärker betroffen als Männer. Durch derartige Brancheneffekte lassen sich
etwas mehr als zwei Drittel der Lücke in der veränderten Arbeitslosigkeit von Frauen und
Männern erklären. Die übrige Abweichung entstand durch Unterschiede innerhalb der
Branchen. Beispielsweise war der Anstieg der Arbeitslosigkeit von Februar 2020 bis Februar
2021 im Einzelhandel bei Frauen (+32 %) höher als bei Männern (+27 %). Umgekehrt war der
relative Anstieg in der Beherbergung bei Frauen (+246 %) geringer als bei Männern (+266 %).

Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit dämpfte den Anstieg der Arbeitslosigkeit. Seit
November 2020 kam es auch in Phase 3 wieder zu einem Anstieg der angemeldeten
Personen. Mitte März 2021 war für knapp 500.000 Personen Kurzarbeit angemeldet, wobei
seit dem zweiten Lockdown die Branchen Handel sowie Beherbergung und Gastronomie am
stärksten betroffen waren. Bei der Abrechnung im Nachhinein war die tatsächliche Anzahl der
Personen typischerweise etwas geringer. Die Auszahlungen für die abgerechneten
Kurzarbeitsbeihilfen betrugen bis zum 15. Februar 2021 insgesamt 6,14 Mrd. EUR. Die
folgende Grafik zeigt den Zeitverlauf der Gesamtauszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen bis
zum ausgewiesenen Stichtag und die Personen in Kurzarbeit.

                                                                                    11 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Grafik 4:         Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen

Anmerkung: Insbesondere ab Dezember 2020 wird die Anzahl der abgerechneten Personen noch steigen, da die Abrechnung
verzögert erfolgt.

Quellen: BMF Monatserfolge März 2020 bis Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, COVID-19-Arbeitsmarktzahlen des
BMA

3      Budgetvollzug Jänner 2021

3.1       Finanzierungshaushalt

Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs zum Stichtag
31. Jänner 2021 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber:

Tabelle 1:        Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner 2021

 Finanzierungsrechnung                              Monatserfolg                                          Jahreswerte
                                     Jänner      Jänner      Unterschied Unterschied   vorl. Erfolg                Unterschied Unterschied
                                                                                                      BVA 2021
                       in Mio. EUR    2020        2021          abs.        in %          2020                        abs.        in %

 Allgemeine Gebarung
                   Einzahlungen        5.394,2     4.689,5         -704,7   -13,1         73.630,3      75.168,2       1.537,9      2,1
                  Auszahlungen         5.742,0     7.467,7       1.725,7    30,1          96.110,0      97.797,2       1.687,1      1,8

         Nettofinanzierungssaldo        -347,8    -2.778,2       -2.430,4       -        -22.479,7     -22.628,9        -149,2        -

Anmerkung: Die Einzahlungen und Auszahlungen des vorläufigen Erfolges 2020 wurden um die bundesinternen Transfers aus
dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt. Diese Transaktionen führten zu Auszahlungen in der
UG 45-Bundesvermögen und zu Einzahlungen in gleicher Höhe in den anderen Untergliederungen, woraus eine Budget-
verlängerung resultierte. Die unbereinigten Werte waren um jeweils 5,28 Mrd. EUR höher.

Quelle: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung

Im Jänner 2021 waren die Einzahlungen mit 4,69 Mrd. EUR um 0,70 Mrd. EUR bzw. 13,1 %
niedriger als im Jänner des Vorjahres. Der Hauptgrund für die schlechtere Entwicklung im
Vorjahresvergleich war ein Einmaleffekt im Jänner 2020 durch die damals eingegangene

                                                                                                                                  12 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Gewinnabfuhr        der     ABBAG        (1,29 Mrd. EUR),         sodass      die    Einzahlungen         in    der
UG 46-Finanzmarktstabilität um 1,30 Mrd. EUR niedriger waren als im Vorjahr. Die
Einzahlungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben stiegen hingegen um 0,49 Mrd. EUR bzw.
20,5 % insbesondere wegen eingegangener Nachforderungen für frühere Veranlagungsjahre
iHv 1,1 Mrd. EUR (siehe Pkt. 3.1.1).

Im Jänner erfolgt die jährliche Abschöpfung des § 7-Kontos der Österreichischen Kontrollbank
(OeKB), auf dem die Haftungsentgelte nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) verbucht
werden.4 Im Jänner 2021 war diese Einzahlung mit 148,6 Mio. EUR etwas höher als im Jahr
2020 (141,8 Mio. EUR). Budgetiert waren im BVA 2021 hingegen nur 3,6 Mio. EUR, sodass
daraus bei dieser Position, ebenso wie bei der korrespondierenden Auszahlung, eine deutliche
positive Voranschlagsabweichung im Jahr 2021 resultiert. Bei der Budgeterstellung hatte das
BMF mit einer Verschlechterung der Schadensentwicklung bei den bundesgarantierten
Export- und Investitionsgeschäften gerechnet, welche bis zum Jahresende 2020 noch nicht
eingetreten ist.

Die Auszahlungen waren im Jänner 2021 mit 7,47 Mrd. EUR um 1,73 Mrd. EUR bzw. 30,1 %
höher als im Jänner 2020. Abweichungen im Vorjahresvergleich betrafen insbesondere die
folgenden Untergliederungen:

        UG 20-Arbeit (+613,2 Mio. EUR): Mehrauszahlungen resultierten vor allem aus der
         Abrechnung von Kurzarbeitsbeihilfen (+431,2 Mio. EUR). Außerdem führte die
         gestiegene       Arbeitslosigkeit      zu    höheren      Auszahlungen          für   Arbeitslosengeld
         (+36,8 Mio. EUR),         Notstandshilfe        (+73,6 Mio. EUR)           sowie      Pensions-       und
         Krankenversicherungsbeiträge (+61,1 Mio. EUR).

        UG 45-Bundesvermögen (+459,4 Mio. EUR): Überweisungen an die COFAG für den
         Umsatzersatz          und       Verwaltungskosten            führten       zu      Mehrauszahlungen
         iHv 501,7 Mio. EUR.

        UG 40-Wirtschaft (+194,1 Mio. EUR): Für den Härtefallfonds wurden weitere
         200 Mio. EUR an die WKO überwiesen.

        UG 44-Finanzausgleich               (+108,4 Mio. EUR):           Mehrauszahlungen             für     das
         Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2020 betrugen 104,7 Mio. EUR.

4
 Übersteigt das Guthaben des Bundes zum Jahresende 1 % des Haftungsrahmens gemäß § 3 Abs. 1 AusfFG, wird der jeweils
übersteigende Betrag an den Bund abgeführt.

                                                                                                             13 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

       UG 58-Finanzierungen,                   Währungstauschverträge                     (+107,5 Mio. EUR):
        Wertpapierbegebungen              führten      zu     niedrigeren       Netto-Einzahlungen            aus
        Emissionsagien.5 Dies erhöhte aufgrund der Nettodarstellung der Auszahlungen der
        UG 58       die   Auszahlungen         beim     sonstigen      Aufwand        im   Vorjahresvergleich
        (+72,8 Mio. EUR). Auch die Auszahlungen für Zinsen waren höher als im Jänner 2020
        (+34,8 Mio. EUR). Im Vorjahresvergleich kam es zwar zu einem Anstieg, absolut
        betrachtet waren die Auszahlungen mit 64,9 Mio. EUR allerdings gering, da nur ein
        kleiner     Anteil    der    jährlichen     Zinskuponzahlungen           im    Jänner      anfällt.   Im
        Ergebnishaushalt erfolgt eine Periodenabgrenzung der Zinskuponzahlungen und
        Emissionsagien werden auf die gesamte Anleihelaufzeit aufgeteilt. Die Aufwendungen
        im Ergebnishaushalt der UG 58 weisen daher einen glatteren Verlauf als die
        Auszahlungen im Finanzierungshaushalt auf und sind ökonomisch aussagekräftiger für
        die tatsächlichen Zinskosten. Sie sanken im Jänner 2021 um 55,1 Mio. EUR bzw.
        15,4 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

3.1.1     UG 16-Öffentliche Abgaben

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lag das Abgabenaufkommen mit
2,9 Mrd. EUR im Jänner 2021 über dem Vorjahreswert. Dies ist auf einen Sondereffekt im
Zusammenhang mit Nachforderungen für ältere Veranlagungsjahre zurückzuführen ist (siehe
unten). In der nachstehenden Tabelle werden jene Abgaben dargestellt, deren Einzahlungen
im Jänner 2021 deutlich vom Vorjahreswert abwichen:

5
  Emissionsagien entstehen, wenn Anleihen zu einem Kurs über ihrem Nominalwert ausgegeben bzw. aufgestockt werden,
sodass die Effektivverzinsung unter dem Nominalzins liegt.

                                                                                                          14 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

    Tabelle 2:             UG 16-Öffentliche Abgaben, wesentliche Abweichungen vom BVA 2021

Finanzierungsrechnung, UG 16-Öffentliche Abgaben - Einzahlungen                          Vergleich Jän 2021 mit Jän 2020   Vergleich BVA 2021 mit vorl. Erf. 2020
                                                                            Jän 2021      Unterschied       Unterschied      Unterschied            Unterschied
                                                              in Mio. EUR                    abs.              in %              abs.                  in %
Körperschaftsteuer                                                               45,8                75,3             -                  -333,9               -5,3
Kapitalertragsteuern                                                            197,8                21,6        12,3                     -29,7               -1,2
 hievon: Kapitalertragsteuer auf Dividenden                                     130,1               11,7          9,9                         -                 -
        Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge                      67,7                9,9         17,1                         -                 -
Veranlagte Einkommensteuer                                                      103,1                 2,1         2,1                    -481,5             -16,1
Lohnsteuer                                                                    2.430,8                 0,8         0,0                    946,5                3,5
             Summe ausgewählter Einkommen- und Vermögensteuern                2.777,6                99,8         3,7                    101,3                0,3
                                                          Üb rige Steuern        12,9                -4,3       -25,0                   -116,4           -37,4
                                   Einkommen- und Vermögensteuern             2.790,5                95,5         3,5                     -15,1               0,0
Umsatzsteuer                                                                  2.588,7                70,6         2,8                    987,2                3,6
Tabaksteuer                                                                     176,5                15,1         9,3                     -39,3               -2,0
Glücksspielgesetz                                                                63,3                 9,9        18,5                     83,0              14,8
Energieabgaben                                                                   78,5               -23,4        -23,0                    73,7                8,8
Mineralölsteuer                                                                 270,8               -72,7        -21,2                   522,4              13,8
                  Summe ausgewählter Verbrauch- und Verkehrsteuern            3.177,9                -0,6         0,0                   1.627,0               4,7
                                                          Üb rige Steuern       215,3               -23,2        -9,7                    359,2                5,8
                                      Verbrauch- und Verkehrsteuern           3.393,2               -23,8         -0,7                  1.986,2               4,9
        Gebühren, Bundesverwaltungsabgaben und sonstige Abgaben                  50,6               -17,2        -25,3                   158,7              31,2
    Öffentliche Abgaben - Brutto ohne Guthaben der Steuerpflichtigen          6.234,2                54,5         0,9                   2.129,8               2,6
Guthaben der Steuerpflichtigen                                                  205,2                 8,7         4,5                    -887,3         -100,0
                                          Öffentliche Abgaben - Brutto        6.439,4                63,2         1,0                   1.242,5               1,5
Ertragsanteile an Gemeinden                                                   -1.092,3              137,6        -11,2                   282,7                -2,8
Ertragsanteile an Länder                                                      -1.639,2              263,5        -13,8                   817,5                -5,5
Sonstige Finanzausgleich Ab-Überweisungen I                                      -54,9                1,0         -1,7                    20,9                -1,4
                                 Finanzausgleich Ab-Überweisungen I           -2.786,4              402,1        -12,6                  1.121,1               -4,3
                                         Sonstige Ab-Überweisungen I           -291,3               -23,3         8,7                    -105,4               2,9
                                                 EU Ab-Überweisungen II        -508,5                43,8         -7,9                   -222,4               6,4
                                              Öffentliche Abgaben - Netto     2.853,1               485,8        20,5                   2.035,9               4,2

    Quellen: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, eigene Berechnungen

    Die Einzahlungen der UG 16-Öffentliche Abgaben waren im Jänner 2021 um 20,5 % höher
    als im Jänner 2020. Dies ist sowohl auf die mit 6,4 Mrd. EUR höheren Einzahlungen aus den
    Öffentlichen Bruttoabgaben (+1,0%) als auch auf die mit 3,6 Mrd. EUR geringeren
    Ab-Überweisungen (-10,5 %) zurückzuführen.

    Das BMF begründet die gute Entwicklung der Bruttoabgaben im Jänner 2021 mit
    Nachforderungen iHv 1,1 Mrd. EUR aus früheren Veranlagungsjahren6, die zum Teil bereits
    eingegangen sind und im Jänner finanzierungswirksam wurden. Im Ergebnishaushalt zeigt
    sich im Vorjahresvergleich ein Anstieg der Erträge aus Bruttoabgaben, der mit einem Zuwachs
    von 16,0 % noch deutlich stärker ausfällt als im Finanzierungshaushalt. Insbesondere bei der
    Veranlagten                  Einkommensteuer                        (+459,4 Mio. EUR),                    der          Körperschaftsteuer
    (+351,8 Mio. EUR) und der Umsatzsteuer (+317,6 Mio. EUR) stiegen die Erträge im
    Vorjahresvergleich ungewöhnlich stark, was im Zusammenhang mit den vom BMF genannten

    6
      Davon betreffen laut BMF 555 Mio. EUR die Veranlagte Einkommensteuer, 415 Mio. EUR die Körperschaftsteuer und
    125 Mio. EUR die Umsatzsteuer.

                                                                                                                                                  15 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Nachforderungen steht. Ein Teil der im Jänner 2021 entstandenen Forderungen, die auf
Verzögerungen bei der Erstellung von Bescheiden vor allem für das Veranlagungsjahr 2019
zurückzuführen sein dürften, wurde in diesem Monat bereits geglichen, wodurch es im
Finanzierungshaushalt zu den genannten Mehreinzahlungen kam. Bei der Lohnsteuer kam es
im Jänner 2021 zu einem Abbau bestehender Forderungen aus dem Jahr 2020, wodurch die
Mindereinzahlungen aufgrund der Tarifsenkung und der angespannten Beschäftigungslage in
etwa ausgeglichen wurden.

Die geringeren Ab-Überweisungen resultieren im Wesentlichen aus den geringeren
Ertragsanteilen der Länder und Gemeinden (-13,8 % bzw. -11,2 %), die sich am
Steueraufkommen des zweitvorangegangenen Monats bemessen, und aus einer geringeren
Eigenmittelanforderung der EK für den EU-Beitrag (-7,9 %).

3.2      Ergebnishaushalt

Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs im Ergebnishaushalt des
Bundes im Jänner 2021 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber:

Tabelle 3:       Entwicklungen im Ergebnishaushalt Jänner 2021

 Ergebnisrechnung                                        Monatserfolg                                 Jahreswerte
                                       Jänner        Jänner       Unterschied Unterschied     vorl. Erfolg
                                                                                                               BVA 2021
                        in Mio. EUR     2020          2021           abs.          in %          2020

 Allgemeine Gebarung
                            Erträge       4.780,8       4.879,3             98,5     2,1                n.v.     75.429,7
                    Aufwendungen          5.745,1       8.151,0       2.405,9      41,9                 n.v.    100.619,7

                     Nettoergebnis         -964,3      -3.271,6       -2.307,3         -                n.v.    -25.190,1

Anmerkung: Für den Ergebnishaushalt 2020 wurde vom BMF noch kein vorläufiger Erfolg veröffentlicht.

Quelle: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung

Das Nettoergebnis im Jänner 2021 hat sich mit -3,27 Mrd. EUR gegenüber dem
Vorjahresmonat um rd. 2,31 Mrd. EUR verschlechtert. Dies ist auf höhere Aufwendungen
zurückzuführen (+2,41 Mrd. EUR bzw. +41,9 %), die Erträge stiegen hingegen leicht an
(+0,10 Mrd. EUR bzw. +2,1 %).

Im Vergleich mit dem Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts (-2,78 Mrd. EUR)
ist das Nettoergebnis des Ergebnishaushalts um 0,49 Mrd. EUR ungünstiger. Dazu haben um
insgesamt 0,68 Mrd. EUR höhere Aufwendungen als Auszahlungen beigetragen, während die
Einzahlungen um 0,19 Mrd. EUR niedriger waren als die Erträge. Die nachfolgende Tabelle
weist die Überleitung aus dem Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts zum
Nettoergebnis des Ergebnishaushalts aus:

                                                                                                                    16 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Tabelle 4:      Überleitung Nettofinanzierungssaldo zum Nettoergebnis Jänner 2021

                                                                   in Mio. EUR
                                   Nettofinanzierungssaldo            -2.778,2
 Periodenabgrenzungen
  Höhere Auszahlungen als Aufwendungen
    Internationale Finanzinstitutionen (UG 45)                             79,5
    Personal- und betrieblicher Sachaufwand der UG 14                      46,0
  Geringere Auszahlungen als Aufwendungen
    COFAG (UG 45)                                                        -445,6
    Zinsen, Emissionsagien und -disagien (UG 58)                         -238,6
  Höhere Erträge als Einzahlungen
    Nettoabgaben (UG 16)                                                 570,4
  Geringere Erträge als Einzahlungen
    Abschöpfung § 7-Konto OeKB (UG 45)                                   -148,6
    Zahlung aus EFRE (UG 51)                                              -86,9
 Nicht ergebniswirksame Zahlungen
  Investitionen                                                           46,7
  Darlehen und Vorschüsse                                                161,3
 Nicht finanzierungswirksame Gebarung
  Abschreibungen                                                         -34,4
  Wertberichtigungen                                                    -433,0
  Dotierung von Rückstellungen                                           -44,1
 Nicht gesondert ausgewiesene Einzelbeträge                               33,9
                                           Nettoergebnis              -3.271,6

Quellen: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, eigene Berechnungen

Bei den Periodenabgrenzungen zeigten sich gegenläufige Effekte:

        In    der    UG 45-Bundesvermögen                 entstanden       geringere         Auszahlungen    als
         Aufwendungen durch Periodenabgrenzungen bei der COFAG (445,6 Mio. EUR). Dies
         könnte damit in Zusammenhang stehen, dass aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2020
         deutlich mehr an die COFAG überwiesen wurde, als von dieser im abgelaufenen
         Finanzjahr an die EndempfängerInnen ausbezahlt wurde. Im Jänner 2021 verringerte
         sich nunmehr das Guthaben des Bundes bei der COFAG, weil diese die
         vorgeschossenen Beträge an die EndempfängerInnen auszahlte (siehe Pkt. 4.3). Die
         nicht ergebniswirksame Abschöpfung des § 7-Kontos bei der OeKB führte zu
         geringeren Erträgen als Einzahlungen (-148,6 Mio. EUR).

        In der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge waren die Auszahlungen
         im Jänner 2021 um 238,6 Mio. EUR geringer als die Aufwendungen. Unterjährig
         weisen diese Auszahlungen wegen der Emissions- und Zinszahlungstermine einen
         volatileren Verlauf auf.

        In der UG 16-Öffentliche Abgaben verbesserten hingegen um 570,4 Mio. EUR
         höhere       Erträge      als    Einzahlungen          das     Nettoergebnis          gegenüber     dem
         Nettofinanzierungssaldo. Periodenabgrenzungen betrafen bei den Bruttoabgaben

                                                                                                           17 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

            insbesondere          die     Veranlagte        Einkommensteuer                   (449,6 Mio. EUR)           und      die
            Körperschaftsteuer (271,2 Mio. EUR). Dies dürfte überwiegend auf im Jänner
            entstandene           Nachforderungen             zurückzuführen,                 die    in         diesem      Monat
            finanzierungswirksam erst teilweise eingegangen sind (siehe Pkt. 3.1.1). Der Aufbau
            von      Guthaben           der   Steuerpflichtigen              (205,2 Mio. EUR)             ist    hingegen        nur
            finanzierungswirksam.

Nicht ergebniswirksame Zahlungen für Darlehen und Vorschüsse betrafen insbesondere die
Abschöpfung des § 7-Kontos bei der OeKB (148,6 Mio. EUR). Nicht finanzierungswirksam
sind       Wertberichtigungen,            wobei      es     zu     Berichtigungen              von    Abgabenforderungen
iHv 422,0 Mio. EUR kam.

4         Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise

4.1         Auswirkungen auf den Budgetvollzug 2021

Auch der Budgetvollzug 2021 wird maßgeblich von der COVID-19-Krise geprägt. Die
nachstehende Tabelle stellt die maßnahmenbedingten Mehrauszahlungen im Überblick dar:7

Tabelle 5:          Budgetäre Auswirkungen der Maßnahmen zur Krisenbewältigung

                                                                               vorl. Erfolg          BVA            Auszahlungen
                                                               in Mio. EUR        2020               2021           2021 per 15.2.
    COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                                 8.470,5              7.674,6              967,0
     Budgetiert im BVA 2021
       COFAG-Maßnahmen                                         UG 45                 4.241,5              5.399,0              501,7
       Härtefallfonds                                        UG 40/UG 42             1.016,7                200,0              200,0
       NPO-Unterstützungsfonds (inkl. Sportligen)              UG 17                   357,0                400,0                -
       KIG 2020                                                UG 44                   260,7                600,6              142,4
       Beschaffung COVID-19-Impfstoff                          UG 24                    21,8                120,0               28,4
       Familienhärteausgleich (Teil Krisenbewältigungsfonds) UG 21/UG 25                29,6                 90,0               37,5
       Sonstige Maßnahmen                                                            2.474,1                865,0               39,8
     Nicht budgetiert im BVA 2021
       COVID-19-Infokampagne                                   UG 10                    25,6                  -                  6,3
       COVID-19-Präventionsprogramm Tourismus                  UG 42                    43,5                  -                 10,9
    Kurzarbeit                                                 UG 20                 5.489,2              1.500,0              648,3
    Einmalzahlungen Arbeitslose                                UG 20                   365,3                  -                  -
    FLAF-Anteil Corona-Familienhärteausgleich                  UG 25                   100,0                  -                  -
                                      Auszahlungen im Bundeshaushalt                14.425,0              9.174,6          1.615,3

Quelle: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung

7
 Für eine detaillierte Darstellung der Auszahlungen im Jahr 2020 und im BVA 2021 wird auf die Analyse des Budgetdienstes zur
COVID-19-Berichterstattung Vollzug 2020 und Ausblick 2021 verwiesen. In dieser Analyse wird neben den unmittelbaren
Maßnahmen zur Krisenbewältigung auch auf die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung eingegangen.

                                                                                                                            18 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Im Jahr 2020 beliefen sich die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt für Maßnahmen zur
Krisenbewältigung auf rd. 14,4 Mrd. EUR. Mit rd. 5,5 Mrd. EUR entfällt ein großer Teil auf die
Kurzarbeit,       rd. 4,2 Mrd. EUR         betreffen         Auszahlungen        an      die      COFAG         für
Unternehmensförderungen (v. a. Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse). Im BVA 2021 sind
insgesamt 9,2 Mrd. EUR für Maßnahmen zur Krisenbewältigung budgetiert, davon betreffen
7,7 Mrd. EUR für die veranschlagte Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
(sogenannte „488er-Konten“). Für die Kurzarbeit sind im BVA 2021 Mittel iHv 1,5 Mrd. EUR
vorgesehen. Der Rahmen für die Kurzarbeitsbeihilfen wurde durch Verordnung des
Bundesministers für Arbeit am 25. Jänner 2021 auf 7 Mrd. EUR erhöht.

Die Auszahlungen im Jahr 2021 beliefen sich per 15. Februar auf rd. 1,6 Mrd. EUR, davon
entfielen 648,3 Mio. EUR auf Kurzarbeitsbeihilfen. Die Auszahlungen aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds per 15. Februar betrugen 967 Mio. EUR und betreffen insbesondere
zusätzliche Mittel an die COFAG (501,7 Mio. EUR) und die WKO zur Abwicklung des
Härtefallfonds (200 Mio. EUR). Der überwiegende Teil der Auszahlungen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds betrifft im BVA 2021 bereits veranschlagte Mittel. Nicht
budgetiert       waren      die    Auszahlungen         in    der    UG 10-Bundeskanzleramt              für    die
COVID-19-Infokampagnen iHv 6,3 Mio. EUR und in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus für das COVID-19-Präventionsprogramm Tourismus iHv 10,9 Mio. EUR, die durch
Mittelverwendungsüberschreitungen aus der COVID-19-Ermächtigung bedeckt wurden.8 Ein
Überblick über weitere angekündigte bzw. beschlossene Maßnahmen zur Krisenbewältigung,
für die im BVA 2021 keine Mittel veranschlagt wurden, ist der Analyse des Budgetdienstes zur
COVID-19-Berichterstattung - Vollzug 2020 und Ausblick 2021 zu entnehmen. Diese betreffen
insbesondere zusätzliche Mittel für die Impfstoffbeschaffung, die Ausweitung der
Testkapazitäten und die Verlängerung bzw. Ausweitung bestehender Hilfsprogramme.

4.2      Liquiditätsstützungsmaßnahmen

Zur Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe übernimmt der Bund Haftungen für von
Banken      an    Unternehmen         vergebene        Überbrückungskredite           und      gewährt    Steuer-
erleichterungen.

8
  Im BFG 2021 ist für unvorhergesehene Maßnahmen eine Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen von insgesamt
5,5 Mrd. EUR zur Bedeckung von Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung vorgesehen, davon 4 Mrd. EUR für
Fixkostenzuschüsse und 1,5 Mrd. EUR als pauschale Ermächtigung.

                                                                                                            19 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Mit Stichtag 15. Februar 2021 wurden COVID-19-Haftungen von insgesamt 6,7 Mrd. EUR
zugesagt, wobei die größten Teile auf Haftungen nach dem KMU-Förderungsgesetz (57 %)
und auf Exporthaftungen der OeKB (28 %) entfielen. Für die mit Jahresanfang neu
geschaffenen Haftungen für Pauschalreisen mit einer Haftungsobergrenze von 300 Mio. EUR
wurden per 15. Februar 2021 29,1 Mio. EUR genehmigt.

Bei allen Förderungsinstrumenten sind freie Haftungsrahmen verfügbar, bei den Haftungen
nach Garantiegesetz 1,7 Mrd. EUR, bei den Exporthaftungen1,1 Mrd. EUR, für die aws
1,0 Mrd. EUR und für die ÖHT 0,7 Mrd. EUR gemäß KMU-Förderungsgesetz. Die Höhe der
abgereiften Haftungen bzw. der Neuzusagen wird nicht separat ausgewiesen.

Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die bis 15. Februar 2021 über die
unterschiedlichen Abwicklungsstellen vergebenen Haftungen:

Tabelle 6:       Haftungen im Rahmen der COVID-19-Krise (Haftungssummen per 15. Februar
                 2021)

                                               COVID-19-         Haftungs-           davon            freier COVID-19-
                              in Mio. EUR   Haftungsrahmen        summe          COFAG-Haftungen      Haftungsrahmen
 ÖHT (KMU-Förderungsgesetz)                            1.625,0            992,8*              873,7                674,2
 aws (KMU-Förderungsgesetz)                            3.750,0         2.794,6**            2.047,2              1.014,4
 aws (Garantiegesetz)                                  2.000,0             342,2              342,2              1.657,8
 OeKB (Großunternehmen)                            -                       683,4              683,4           -
 OeKB Sonder-KRR (Exporthaftungen)                     3.000,0           1.850,3                0,0              1.149,7
 Pauschalreisen (KMU-Förderungsgesetz)                   300,0              29,1                0,0                270,9
                         Gesamtsumme               -                    6.692,5             3.946,6          -

* Inklusive Haftungen iHv 42 Mio. EUR, die aus dem regulären ÖHT-Haftungsrahmen gemäß § 7 (2) KMU-Förderungsgesetz
zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten. Der Nationalrat hat am 17. November 2020 eine
Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (BGBl. I Nr. 127/2020) beschlossen, mit der dieser reguläre Haftungsrahmen der ÖHT
um 250 Mio. EUR auf 625 Mio. EUR erhöht wird.

** Inklusive Haftungen iHv 59 Mio. EUR, die aus dem regulären aws-Haftungsrahmen gemäß KMU-Förderungsgesetz
iHv 750 Mio. EUR zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten.

Quelle: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung

Im Monatserfolg Jänner 2021 wird erstmals über eine Inanspruchnahme der Haftungen
berichtet. Bis Mitte Februar wurden für aws und ÖHT Haftungen iHv 4,3 Mio. EUR schlagend.
Im BVA 2021 sind in der UG 45-Bundesvermögen die erwarteten Garantiezahlungen der
einzelnen Haftungsbereiche dargestellt, die insgesamt mit 1,4 Mrd. EUR veranschlagt sind. In
weiterer Folge belaufen sich die erwarteten Auszahlungen aus Garantiezahlungen im BFRG
2021-2024 auf insgesamt rd. 2,8 Mrd. EUR, die aus derzeitiger Sicht eher vorsichtig angesetzt
sind.

Die     steuerlichen        Erleichterungen             betreffen   insbesondere        Zahlungserleichterungen
(Stundung, Raten). Im Zeitraum 15. März 2020 bis 15. Februar 2021 wurden insgesamt
369.679 Anträge für Zahlungserleichterungen eingebracht und fast 99 % davon genehmigt.

                                                                                                                 20 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

       Per 15. Februar 2021 ist ein Betrag von knapp 2,33 Mrd. EUR ausgesetzt. Im Vergleich zum
       Höchststand Ende September 2020 (2,98 Mrd. EUR) ging das Volumen in den letzten
       Monaten deutlich zurück. Von der Berichterstattung der Vorauszahlungsherabsetzungen bei
       der Einkommen- und Körperschaftsteuer nimmt das BMF ab 2021 Abstand, weil laut BMF die
       Aussagekraft des bisher ausgewiesenen stichtagsbezogenen Gesamtbetrags zunehmend
       geringer wird.

       4.3        Auszahlungen an Abwicklungsstellen und EndempfängerInnen

       Die einzelnen Förderprogramme zur Abfederung der Krisenfolgen werden weitgehend von
       Abwicklungsstellen durchgeführt. In der nachstehenden Tabelle werden die Auszahlungen aus
       dem Bundeshaushalt an die einzelnen Abwicklungsstellen sowie die Auszahlungen der
       Abwicklungsstellen an die EndempfängerInnen dargestellt:

       Tabelle 7:           Auszahlungen an Abwicklungsstellen und an EndempfängerInnen

Förderinstrumente                                                    2020                                          2021                     Auszahlung
                                   Abwick-
                                                                                  Guthaben                                                 2020 und 2021
                                    lungs-           Auszahlung an                                 BVA         Auszahlung per 15.02. an
                                                                              Abwicklungsstelle                                         an EmpfängerInnen
                                     stelle                                                        2021
                    in Mio. EUR                 Abwickler EmpfängerInnen        per 31.12.2020                Abwickler EmpfängerInnen gesamt per 15.02.2021
Fixkostenzuschuss                                   921,9           459,2                  462,7                                   159,3                618,5
Lockdown-Umsatzersatz                             2.900,0         1.938,8                  961,2                                 1.030,5              2.969,3
Verlustersatz                       COFAG           250,0             0,0                  250,0   4.000,0        500,0              0,0                  0,0
Standortsicherung
                                                    150,0             150,0                  0,0                                     0,0               150,0
(EK-Zuschuss AUA)
Härtefallfonds WKO                                1.000,0             895,0                105,0    200,0         200,0            185,0              1.080,0
Lehrlingsbonus und                   WKO
                                                     57,2              42,1                 15,1          -         n.v.             n.v.               42,1*
Kleinunternehmerbonus
Härtefallfonds AMA                                   31,6              15,0                 16,6          -            -            2,6                 17,6
                                                                                                                              per 31.01.2021
                                     AMA
Umsatzersatz Landwirtschaft
                                                     15,0               5,5                  9,5          -            -             9,6                15,1
und Tourismus
                                  Bundessport
Unterstützung Sportligen                             35,0              10,8                 24,2     35,0              -             1,3                12,1
                                    GmbH
NPO-Unterstützungsfonds                             322,0             240,3                 81,7    365,0              -            36,5               276,9
aws Comeback-Zuschuss
                                                     25,0               0,8                 24,2          -            -             n.v.                0,8*
Film & TV-Produktionen               aws
Investitionsprämie                                   26,6              15,4                 11,2    395,0          10,0              n.v.               15,4*
aws Covid-Start-up-Hilfsfonds                        50,0              28,6                 21,4    0,023           0,0              n.v.               28,6*
Fonds für eine Überbrückungs-
finanzierung für selbständige        SVS             90,0              67,6                 22,4          -            -            13,4                80,9
KünstlerInnen
Schulveranstaltungsausfall-
                                    OeAD              8,3               7,9                  0,4          -            -             0,1                  8,0
Härtefonds
                                     Summe        5.882,6         3.877,0                2.005,6   4.995,0        710,0          1.438,4              5.315,4

       * Beim Lehrlingsbonus, dem aws Comeback-Zuschuss Film & TV-Produktionen, der Investitionsprämie und dem Covid-Start-up-
       Hilfsfonds sind für das laufende Jahr 2021 keine Vollzugswerte verfügbar. Der für die Auszahlung 2020 und 2021 ausgewiesene
       Gesamtbetrag entspricht bei diesen Maßnahmen daher dem Betrag per 31.12.2020 und stellt eine Untergrenze dar.

       Quellen: COVID-19-Berichterstattung des BMF und Ressortberichte im Rahmen der COVID-19-Berichterstattung

       Zum Jahresende 2020 waren die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt an die diversen
       Abwicklungsstellen von Fördermaßnahmen höher als die von diesen an die Endempfänger-
       Innen weitergeleiteten Mittel. Die Vorauszahlungen des Bundes betrugen insgesamt
       rd. 2 Mrd. EUR und können von den Abwicklungsstellen im Jahr 2021 verwendet werden.
       Diese Mittel stehen im Jahr 2021 zusätzlich zu den veranschlagten Mittel von insgesamt fast

                                                                                                                                            21 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

5 Mrd. EUR zur Verfügung. Zusätzliche Mittel aus der BFG-Ermächtigung könnten 2021
insbesondere für den Härtefallfonds und die Investitionsprämie benötigt werden.

Das budgetäre Volumen ist bei den von der COFAG abgewickelten Maßnahmen am höchsten.
Das Guthaben der COFAG per 31. Dezember 2020 betrug fast 1,7 Mrd. EUR, im BVA 2021
sind 4,0 Mrd. EUR für COFAG-Maßnahmen budgetiert. An die EndempfängerInnen wurden
bis zum 12. März 2021 rd. 4,2 Mrd. EUR ausbezahlt, davon rd. 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2021.
Die nachstehende Grafik bietet einen Überblick über den zeitlichen Verlauf der Auszahlungen
aus dem Bundesbudget an die COFAG und über die von der COFAG geleisteten Zahlungen
an die EndempfängerInnen:

Grafik 5:       Zahlungen durch die COFAG von Mai 2020 bis März 2021

Quellen: Website der COFAG, BMF Monatserfolge sowie COVID-19-Berichterstattung für Mai 2020 bis Jänner 2021

                                                                                                              22 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

4.4      Wirkung der Maßnahmen zur Krisenbewältigung

Das WIFO und das IHS haben im Auftrag des BMF eine Studie zu den konjunkturellen,
fiskalischen und verteilungspolitischen Wirkungen ausgewählter wirtschaftspolitischer
Maßnahmen zur Abfederung der COVID-19-Krise erstellt und diese am 5. März 2021
veröffentlicht.9

Die Aufkommens- und Verteilungswirkungen werden für Maßnahmen zur Stützung der
Einkommen der privaten Haushalte ermittelt, dabei handelt es sich um die Senkung der
Einkommensteuer (inkl. Erhöhung SV-Bonus), die Einmalzahlungen für Familien und
Arbeitslose, die Erhöhung der Notstandshilfe, die Leistungen aus dem Härtefallfonds und die
COVID-19-Kurzarbeit. Die Berechnungen zur Kurzarbeit werden aufgrund ihrer Komplexität
gesondert durchgeführt:

        Die Maßnahmen (ohne Kurzarbeit) erhöhen die verfügbaren Einkommen im Jahr 2020
         gegenüber einem Alternativszenario ohne Maßnahmen um insgesamt 3,1 Mrd. EUR.
         Davon entfallen 23,0 % auf das untere, 31,8 % auf das mittlere und 45,2 % auf das
         obere     Einkommensdrittel.          Der relative Einkommenszuwachs ist                       im    unteren
         Einkommensdrittel mit 3,1 % am höchsten, was vor allem auf den Kinderbonus und die
         erweiterten Arbeitslosenunterstützungen zurückzuführen ist.10

        Durch die Kurzarbeit steigt die Beschäftigung und damit das aggregierte
         Bruttoerwerbseinkommen               der     unselbständig         Beschäftigten        gegenüber         dem
         Alternativszenario deutlich um 3,2 %. Der Einkommenszuwachs entfällt zu 17,4 % auf
         das untere, zu 42,0 % auf das mittlere und zu 40,6 % auf das obere Einkommensdrittel.
         Der Anstieg der verfügbaren Einkommen fällt mit 0,3 % bzw. rd. 0,5 Mrd. EUR deutlich
         geringer aus. Dennoch trägt die Kurzarbeit deutlich zur Stabilisierung der
         Beschäftigung bei und verhindert im Jahresdurchschnitt 184.000 zusätzliche
         Arbeitslose.

9
 Siehe Wirkung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Abfederung der COVID-19-Krise – Mikro- und makroökonomische
Analysen zur konjunkturellen, fiskalischen und verteilungspolitischen Wirkung.
10
  Der Budgetdienst weist in seiner Anfragebeantwortung zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020 ähnliche
Ergebnisse aus. Die Analyse der Verteilungswirkungen in dieser Studie umfasste die Maßnahmen bei der Einkommensteuer, den
Kinderbonus und die Einmalzahlungen für Arbeitslose. Nicht berücksichtigt wurde die höhere Notstandshilfe und der
Härtefallfonds.

                                                                                                                23 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen werden neben den Maßnahmen zur Stützung der
Haushaltseinkommen auch für Maßnahmen zur Stützung der Investitionstätigkeit abgeschätzt.
Von den Berechnungen umfasst sind die Effekte der Investitionsprämie und der degressiven
Abschreibung. Durch die wirtschaftspolitischen Maßnahmen werden ohne Einbeziehung der
Kurzarbeit bis zum Jahr 2021 insgesamt zwischen 13.000 und 21.000 Beschäftigungs-
verhältnisse gesichert, das reale BIP ist im Jahr 2021 insgesamt um 0,5 % bis 1 % höher, als
ohne die Maßnahmen zu erwarten gewesen wäre. Die Berechnungen des Budgetdienstes zu
den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020 ergaben mit einem positiven
BIP-Effekt iHv 1,2 % im Jahr 2021 einen etwas stärkeren Konjunktureffekt.

Zum Konjunkturimpuls trägt neben den Maßnahmen zur Stärkung des Privatkonsums
insbesondere die Investitionsprämie bei. In der Studie von WIFO und IHS wird für die
Investitionsprämie beim Großteil der Förderung ein reiner Mitnahmeeffekt erwartet. Bei einem
Fördervolumen von 2,2 Mrd. EUR11 wird ein zusätzlicher Investitionsimpuls von insgesamt
0,4 Mrd. EUR angenommen. Den positiven Impulsen in den Jahren 2020 (200 Mio. EUR) und
2021 (700 Mio. EUR) steht wegen der Vorzieheffekte ein negativer Impuls iHv 500 Mio. EUR
im Jahr 2022 gegenüber. Der Budgetdienst hat bei seinen Berechnungen ein deutlich höheres
zusätzliches Investitionsvolumen aufgrund der Investitionsprämie verwendet,12 was einer der
Gründe für den insgesamt höheren Konjunktureffekt der Maßnahmen in den Berechnungen
des Budgetdienstes war.

Die degressive Abschreibung kann durch eine Reduktion der Kapitalnutzungskosten
zusätzliche Investitionen anregen. In den Berechnungen des WIFO wird von diesbezüglichen
Investitionsimpulsen iHv 70 Mio. EUR im Jahr 2020 und 140 Mio. EUR im Jahr 2021
ausgegangen. Die fiskalischen Kosten sind zunächst höher, da die degressive Abschreibung
steueraufschiebend wirkt, langfristig ist die Maßnahme fiskalisch weitgehend neutral.

11
     Die Analyse beruht auf den Daten und den Informationen zu den Regelungen der Maßnahmen zum Stand 15. Oktober 2020.
12
     Der Investitionsimpuls entsprach mit 2,1 Mrd. EUR in etwa dem damals angenommenen Fördervolumen von 2,0 Mrd. EUR.

                                                                                                                24 / 24
Sie können auch lesen