Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung
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BD | Budgetdienst Analyse des Budgetdienstes Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Grundlage für die Analyse sind folgende Dokumente: Monatserfolg Jänner 2021 (57/BA) sowie COVID-19-Berichterstattung gemäß § 3 (4) COVID-19-Fondsgesetz, §3b (4) ABBAG- Gesetz und §1 (5) Härtefallfondsgesetz (57/BA) 18. März 2021
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 5 2 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 7 2.1 Aktuelle Konjunkturentwicklung ............................................................................... 7 2.2 Arbeitsmarktlage ..................................................................................................... 9 3 Budgetvollzug Jänner 2021 ...........................................................................................12 3.1 Finanzierungshaushalt ...........................................................................................12 3.1.1 UG 16-Öffentliche Abgaben ............................................................................14 3.2 Ergebnishaushalt ...................................................................................................16 4 Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise ..............................................................18 4.1 Auswirkungen auf den Budgetvollzug 2021 ............................................................18 4.2 Liquiditätsstützungsmaßnahmen ............................................................................19 4.3 Auszahlungen an Abwicklungsstellen und EndempfängerInnen .............................21 4.4 Wirkung der Maßnahmen zur Krisenbewältigung ...................................................23 2 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Art. Artikel AusfFG Ausfuhrförderungsgesetz aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft BFG Bundesfinanzgesetz BFRG Bundesfinanzrahmengesetz BIP Bruttoinlandsprodukt BMF Bundesministerium für Finanzen BVA Bundesvoranschlag COFAG COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes EK Europäische Kommission EUR Euro ggü. gegenüber IHS Institut für höhere Studien iHv in Höhe von IWF Internationaler Währungsfonds iZm im Zusammenhang mit KIG Kommunalinvestitionsgesetz KMU Kleine und mittlere Unternehmen Mio. Million(en) Mrd. Milliarde(n) n.v. nicht verfügbar OeKB Oesterreichische Kontrollbank AG OeNB Oesterreichische Nationalbank ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH rd. rund UG Untergliederung(en) v. a. vor allem WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung WKO Wirtschaftskammer Österreich WWWI Wöchentlicher WIFO-Wirtschaftsindex z. B. zum Beispiel 3 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner 2021 ....................................12 Tabelle 2: UG 16-Öffentliche Abgaben, wesentliche Abweichungen vom BVA 2021 ........15 Tabelle 3: Entwicklungen im Ergebnishaushalt Jänner 2021 ............................................16 Tabelle 4: Überleitung Nettofinanzierungssaldo zum Nettoergebnis Jänner 2021 ............17 Tabelle 5: Budgetäre Auswirkungen der Maßnahmen zur Krisenbewältigung ..................18 Tabelle 6: Haftungen im Rahmen der COVID-19-Krise (Haftungssummen per 15. Februar 2021) ............................................................................................20 Tabelle 7: Auszahlungen an Abwicklungsstellen und an EndempfängerInnen ..................21 Grafikverzeichnis Seite Grafik 1: Wöchentlicher BIP-Indikator der OeNB und Wöchentlicher WIFO- Wirtschaftsindex................................................................................................ 8 Grafik 2: Arbeitsmarktlage im Februar 2021 .................................................................... 9 Grafik 3: Veränderung der Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern ..............................10 Grafik 4: Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen .........................................................12 Grafik 5: Zahlungen durch die COFAG von Mai 2020 bis März 2021 .............................22 4 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung 1 Zusammenfassung Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Das reale BIP lag zu Jahresbeginn gemäß der wöchentlichen Indikatoren der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) etwa 10 % unter dem Vorjahreswert. Nach den Lockerungen im Februar verringerte sich die Lücke auf etwa 5 %. Ende Februar 2021 waren um 109.564 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im Vorjahr (+27 %). Die krisenbedingte Arbeitslosigkeit von Frauen stieg seit November stärker an, während sie bei Männern konstant blieb. Brancheneffekte, insbesondere der höhere Frauenanteil in der Beherbergung, können etwas mehr als zwei Drittel der Unterschiede in der veränderten Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern erklären. Die Anzahl der in Kurzarbeit angemeldeten Personen betrug seit Jahresbeginn knapp 500.000. Budgetvollzug Jänner 2021 Im Jänner 2021 waren die Einzahlungen mit 4,69 Mrd. EUR um 0,70 Mrd. EUR bzw. 13,1 % niedriger als im Jänner des Vorjahres. Der Hauptgrund für die schlechtere Entwicklung im Vorjahresvergleich war ein Einmaleffekt im Jänner 2020 durch die damals eingegangene Gewinnabfuhr der Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG; 1,29 Mrd. EUR), welche den Vorjahresvergleichswert verbesserte. Die Einzahlungen aus Nettoabgaben stiegen hingegen um 0,49 Mrd. EUR, vor allem wegen niedrigerer Ab- Überweisungen an die Länder und Gemeinden. Auch die Einzahlungen aus Bruttoabgaben waren im Jänner 2021 trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen um 1,0 % höher als im Vorjahr, da im Jänner 2021 durch eingegangene Nachforderungen für frühere Veranlagungsjahre ein Sondereffekt entstand. Im Ergebnishaushalt sind die Erträge aus Bruttoabgaben wegen dieses Effekts im Vorjahresvergleich sogar um 16,0 % gestiegen. Die Auszahlungen waren im Jänner 2021 mit 7,47 Mrd. EUR um 1,73 Mrd. EUR bzw. 30,1 % höher als im Jänner 2020. Zu einem Anstieg kam es insbesondere durch Kurzarbeitsbeihilfen und die gestiegene Arbeitslosigkeit sowie die Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung an die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) und den Härtefallfonds. 5 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Der Nettofinanzierungssaldo war mit -2,78 Mrd. EUR um 2,43 Mrd. EUR ungünstiger als im Jänner 2020. Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt war um 0,49 Mrd. EUR schlechter als der Nettofinanzierungssaldo. Negativ wirkten hierbei vor allem Periodenabgrenzungen und Wertberichtigungen von Abgabenforderungen. Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise Die Auszahlungen im Jahr 2021 für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise beliefen sich per 15. Februar auf rd. 1,6 Mrd. EUR, davon entfielen 648,3 Mio. EUR auf Kurzarbeitsbeihilfen. Die Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2021 betrugen 967 Mio. EUR und betrafen insbesondere zusätzliche Mittel für die COFAG (501,7 Mio. EUR) und für die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zur Abwicklung des Härtefallfonds (200 Mio. EUR). In Anspruch genommen wurde die pauschale BFG-Ermächtigung für nicht budgetierte Auszahlungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds (1,5 Mrd. EUR) bisher für Auszahlungen in der UG 10-Bundeskanzleramt für die COVID-19-Infokampagnen iHv 6,3 Mio. EUR und in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für das COVID-19-Präventionsprogramm Tourismus iHv 10,9 Mio. EUR. Die einzelnen Förderprogramme zur Abfederung der Krisenfolgen werden weitgehend von ausgegliederten Abwicklungsstellen durchgeführt. An die EndempfängerInnen wurden von Anfang Jänner bis 15. Februar 2021 insgesamt rd. 1,4 Mrd. EUR überwiesen, der Großteil betrifft Zahlungen der COFAG für den Lockdown-Umsatzersatz iHv 1,0 Mrd. EUR und der WKO für den Härtefallfonds iHv 185 Mio. EUR. Mit Stichtag 15. Februar 2021 wurden COVID-19-Haftungen von insgesamt 6,7 Mrd. EUR zugesagt, wobei bei den einzelne Instrumenten jeweils noch ein beträchtlicher Haftungsrahmen frei verfügbar ist. Für die übernommenen Haftungen wurde bisher nur ein geringer Betrag von 4,3 Mio. EUR im Jahr 2021 schlagend. Bei den gewährten Zahlungserleichterungen im Abgabenbereich (Stundungen, Ratenzahlungen) ist ein Betrag von knapp 2,33 Mrd. EUR ausgesetzt, im Vergleich zum Höchststand Ende September (2,98 Mrd. EUR) ging das Volumen in den letzten Monaten deutlich zurück. Eine Studie von WIFO und IHS im Auftrag des BMF zu den konjunkturellen, fiskalischen und verteilungspolitischen Wirkungen ausgewählter wirtschaftspolitischer Maßnahmen zur Abfederung der COVID-19-Krise zeigt, dass durch die untersuchten Maßnahmen (ohne Kurzarbeit) die verfügbaren Einkommen im Jahr 2020 um rd. 3,1 Mrd. EUR stiegen. Davon 6 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung entfallen 23,0 % auf das untere, 31,8 % auf das mittlere und 45,2 % auf das obere Einkom- mensdrittel. Der relative Einkommenszuwachs ist im unteren Einkommensdrittel mit 3,1 % am höchsten. Die Kurzarbeit stabilisierte ebenfalls die Einkommen und verhinderte im Jahres- durchschnitt 184.000 zusätzliche Arbeitslose. Das reale BIP im Jahr 2021 ist gemäß der Studie um 0,5 % bis 1 % höher als ohne Maßnahmen zu erwarten gewesen wäre. Die Berechnungen des Budgetdienstes zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020 ergaben einen etwas stärkeren Konjunktureffekt (+1,2 %), was insbesondere auf den höheren Effekt der Investitionsprämie in den Berechnungen des Budgetdienstes zurückzuführen ist. In der Studie von WIFO und IHS wird für die Investitionsprämie beim Großteil der Förderung ein reiner Mitnahmeeffekt erwartet und ein zusätzlicher Investitionsimpuls von insgesamt 0,4 Mrd. EUR angenommen. 2 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1 Aktuelle Konjunkturentwicklung Die COVID-19-Pandemie und die zur Bekämpfung ihrer Ausbreitung ergriffenen Maßnahmen hatten einen massiven Einbruch der Wirtschaftstätigkeit zur Folge. Laut Statistik Austria ging das reale BIP im Jahr 2020 um 6,6 % zurück, während das WIFO im Dezember 2019 vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie noch ein Wachstum um 1,2 % prognostiziert hatte. Die wöchentlichen BIP-Indikatoren der OeNB und des WIFO ermöglichen durch die Verwendung von Echtzeit-Informationen (z. B. zu Zahlungskartenumsätzen, LKW-Fahrleistung und Stromverbrauch) sehr zeitnahe Schätzungen des Konjunkturverlaufs.1 Die nachfolgende Grafik stellt die wöchentliche Veränderung des realen BIP gegenüber der Vergleichswoche des Vorjahres anhand der beiden Indikatoren dar. Zusätzlich werden die Wachstumsbeiträge wesentlicher Nachfragekategorien auf Grundlage des OeNB-Indikators ausgewiesen. 1 Details zum wöchentlichen BIP-Indikator der OeNB sind der Website der OeNB zu entnehmen. Erläuterungen zum Wöchentlichen WIFO-Wirtschaftsindex (WWWI) finden sich auf der Website des WIFO. 7 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Grafik 1: Wöchentlicher BIP-Indikator der OeNB und Wöchentlicher WIFO-Wirtschaftsindex Quellen: OeNB, WIFO Die BIP-Indikatoren der OeNB und des WIFO zeigen, dass der Einbruch der Wirtschafts- tätigkeit während des zweiten und dritten harten Lockdowns wesentlich schwächer ausfiel als im Zuge des ersten Lockdowns. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Exporttätigkeit (ohne Tourismus) während des ersten Lockdowns einen starken Rückgang verzeichnete. Hingegen konnte die exportorientierte Industrie ab Herbst 2020 aufgrund einer zunehmenden Nachfrage aus dem Ausland und weitgehend ungestörter Produktions- und Lieferketten wieder mit leicht positiven Wachstumsbeiträgen zur Wirtschaftsleistung beitragen. Diese Entwicklung dürfte sich gemäß dem OeNB-Indikator im Februar weiter verfestigt haben. Auch der private Konsum brach während des zweiten und dritten Lockdowns etwas weniger ein als im Frühjahr und erholte sich im Februar vor allem aufgrund der Öffnung des Einzel- handels. Weiterhin keine Erholung ist hingegen bei den Tourismusexporten zu verzeichnen, die ein wesentlicher Faktor für die geringere Wirtschaftsleistung im Februar 2021 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum waren. Die OeNB schätzt auf Grundlage ihres wöchentlichen BIP-Indikators, dass der reale BIP-Rückgang in den letzten beiden Februar- wochen im Vorjahresvergleich jeweils etwas unter 4 % ausmachte, sich Anfang März jedoch auf etwas über 5 % verschlechterte. Die weitere Verschlechterung in der zweiten Märzwoche auf einen BIP-Rückgang iHv rd. 7 % ist auf die Vorratskäufe im März 2020 zurückzuführen, durch die der Vorjahresvergleichswert um rd. 2 %-Punkte nach oben verzerrt ist. Der WWWI-Indikator des WIFO deutet allgemein auf eine etwas schlechtere BIP-Entwicklung im Jänner und Februar 2021 hin. Demnach betrug der BIP-Rückgang in den letzten beiden Februarwochen noch rd. 7 % und sank in der ersten Märzwoche leicht auf rd. 6 % ab. Die Konjunkturerwartungen der österreichischen Unternehmen verbesserten sich im Februar gemäß dem WIFO-Konjunkturtest nur leicht und blieben weiterhin im negativen Bereich. Eine Ausnahme bildet die Bauwirtschaft, die ihre derzeitige Lage laut WIFO-Konjunkturtest sehr positiv einschätzt und auch beim Erwartungsindex weiter im positiven Bereich notiert. 8 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Für das Gesamtjahr 2021 prognostizierten WIFO, IHS und OeNB in ihren im Dezember vorgestellten Prognosen reale BIP-Wachstumsraten zwischen 3,1 % (IHS) und 3,6 % (OeNB). Das WIFO hat neben dem Basisszenario (+4,5 %) auch ein Szenario für einen dritten Lockdown2 vorgelegt, in welchem das Wachstum nur 2,5 % beträgt. Noch etwas pessimistischer fällt die aktuelle Prognose der EK (+2,0 %) aus. Insgesamt wird sich die reale Wirtschaftsleistung damit im Jahr 2021 nur teilweise vom BIP-Einbruch des Jahres 2020 (-6,6 %) erholen und weiterhin unter dem Niveau von 2019 bleiben. Die Präsentation der nächsten Konjunkturprognosen von WIFO und IHS ist für den 26. März 2021 geplant. 2.2 Arbeitsmarktlage Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung lag Ende Februar 2021 mit 10,7 % um 2,5 %-Punkte höher als im Februar 2020. Die folgende Grafik zeigt die Arbeitslosen und SchulungsteilnehmerInnen und den Vergleich zum Vorjahresmonat: Grafik 2: Arbeitsmarktlage im Februar 2021 Arbeitslose und Schulungsteiln. im Februar, abs. und VÄ ggü Februar d. VJ in % Bundesländer, Februar 2021 475.931 475.786 444.426 410.355 399.359 508.923 Arbeitslose inkl. SchulungsteilnehmerInnen +2,1% +0,0% -6,6% -7,7% -2,7% +27,4% VÄ ggü Februar 2020 in % IST Absolutbetrag VÄ abs. +109.564 Bgld +14% 14.184 (+1.793) 71.941 70.209 75.167 79.776 66.955 65.372 Ktn +22% 33.816 (+6.210) 436.982 NÖ +14% 77.648 (+9.469) 405.722 400.619 364.650 343.400 333.987 OÖ +16% 57.890 (+8.158) 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Sbg +75% 26.872 (+11.550) Arbeitslose gemeldet in Schulung Stmk +21% 58.632 (+10.154) Arbeitslosenrate (nat. Def.) Februar 2021: 10,7% Februar 2020: 8,1% Tirol +134% 40.955 (+23.482) Arbeitslose (inkl. SchulungsteilnehmerInnen), abs. und VÄ ggü Februar 2020 in % Männer Frauen Inländ. Ausländ. 15-24 J ab 50 J (+5.715) Vbg +49% 17.441 283.550 225.373 325.599 183.324 69.201 149.593 Wien +22% 181.485 (+33.033) +23% +34% +24% +34% +16% +28% Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten, eigene Darstellung Ende Februar waren um 109.564 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im Februar 2020 (+27 %). Der Anstieg war bei Frauen (+34 %) stärker als bei Männern (+23 %). Bei Personen im Haupterwerbsalter von 25 bis 49 Jahren (+30 %) und bei Älteren ab 50 Jahren (+28 %) zeigte sich ein höherer Anstieg als bei den Jüngeren bis 25 Jahre (+16 %). 2 Es wurde hierbei ein vierwöchiger Voll-Lockdown ab der letzten Jänner-Woche und ein anschließender Teillockdown bis Ende März unterstellt. 9 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Die höchsten Anstiege gegenüber dem Vorjahresmonat sind im Februar 2021 in Tirol (+134 %), Salzburg (+75 %) und Vorarlberg (+49 %) zu verzeichnen. In diesen Bundesländern zeigten sich wegen der stärkeren Abhängigkeit vom Wintertourismus auch die höchsten An- stiege seit dem zweiten Lockdown. Besonders betroffen sind die Branchen Beherbergung und Gastronomie (+100 %) sowie Verkehr und Logistik (+38 %). Die Zahl der langzeitarbeitslosen Personen (mehr als 12 Monate) ist bis Ende Februar 2021 auf rd. 88.000 Personen gestiegen (+83 % im Vorjahresvergleich). Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der arbeitslos gemeldeten Frauen und Männer von Jänner 2020 bis Februar 2021 im Vorjahresvergleich. Eine unterschiedliche Betroffenheit kann durch den unterschiedlichen Frauenanteil in den einzelnen Wirtschaftsbranchen resultieren, welche nicht gleichmäßig stark von der COVID-19-Krise betroffen waren. Daher wird auch eine (hypothetische) Veränderung der Arbeitslosigkeit von Frauen berechnet, die um die Branchen- effekte bereinigt ist:3 Grafik 3: Veränderung der Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern Quellen: Online-Datenbankabfragesystem BALI, eigene Berechnungen Bis November 2020 verlief der Anstieg der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern weitgehend parallel. Der höchste Anstieg im Vorjahresvergleich wurde Ende April erreicht und betrug jeweils 76 %. Danach ging die krisenbedingte Arbeitslosigkeit zurück, bis Ende Oktober waren jeweils etwa 25 % mehr Frauen und Männer arbeitslos als im Jahr 2019. Seit dem 3 Dazu wird die Änderungsrate von arbeitslosen Männern in den einzelnen Branchen auf die Verteilung der arbeitslosen Frauen angewendet. 10 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung zweiten Lockdown kam es zu einem stärkeren Anstieg der krisenbedingten Arbeitslosigkeit von Frauen, während die Veränderung bei den Männern im Vorjahresvergleich konstant blieb. Ende Februar betrug der Anstieg der Frauenarbeitslosigkeit 40 % und jener der Männerarbeitslosigkeit 25 %. Unterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich teilweise durch den Frauenanteil in den einzelnen Wirtschaftsbranchen erklären. In der Beherbergung kam es im Dezember 2020 zu keinem Rückgang der Arbeitslosigkeit gegenüber November, wie er in einer typischen Wintersaison beobachtet wird. Wegen des höheren Frauenanteils in der Beherbergung waren Frauen dadurch stärker betroffen als Männer. Durch derartige Brancheneffekte lassen sich etwas mehr als zwei Drittel der Lücke in der veränderten Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern erklären. Die übrige Abweichung entstand durch Unterschiede innerhalb der Branchen. Beispielsweise war der Anstieg der Arbeitslosigkeit von Februar 2020 bis Februar 2021 im Einzelhandel bei Frauen (+32 %) höher als bei Männern (+27 %). Umgekehrt war der relative Anstieg in der Beherbergung bei Frauen (+246 %) geringer als bei Männern (+266 %). Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit dämpfte den Anstieg der Arbeitslosigkeit. Seit November 2020 kam es auch in Phase 3 wieder zu einem Anstieg der angemeldeten Personen. Mitte März 2021 war für knapp 500.000 Personen Kurzarbeit angemeldet, wobei seit dem zweiten Lockdown die Branchen Handel sowie Beherbergung und Gastronomie am stärksten betroffen waren. Bei der Abrechnung im Nachhinein war die tatsächliche Anzahl der Personen typischerweise etwas geringer. Die Auszahlungen für die abgerechneten Kurzarbeitsbeihilfen betrugen bis zum 15. Februar 2021 insgesamt 6,14 Mrd. EUR. Die folgende Grafik zeigt den Zeitverlauf der Gesamtauszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen bis zum ausgewiesenen Stichtag und die Personen in Kurzarbeit. 11 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Grafik 4: Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen Anmerkung: Insbesondere ab Dezember 2020 wird die Anzahl der abgerechneten Personen noch steigen, da die Abrechnung verzögert erfolgt. Quellen: BMF Monatserfolge März 2020 bis Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, COVID-19-Arbeitsmarktzahlen des BMA 3 Budgetvollzug Jänner 2021 3.1 Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs zum Stichtag 31. Jänner 2021 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber: Tabelle 1: Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner 2021 Finanzierungsrechnung Monatserfolg Jahreswerte Jänner Jänner Unterschied Unterschied vorl. Erfolg Unterschied Unterschied BVA 2021 in Mio. EUR 2020 2021 abs. in % 2020 abs. in % Allgemeine Gebarung Einzahlungen 5.394,2 4.689,5 -704,7 -13,1 73.630,3 75.168,2 1.537,9 2,1 Auszahlungen 5.742,0 7.467,7 1.725,7 30,1 96.110,0 97.797,2 1.687,1 1,8 Nettofinanzierungssaldo -347,8 -2.778,2 -2.430,4 - -22.479,7 -22.628,9 -149,2 - Anmerkung: Die Einzahlungen und Auszahlungen des vorläufigen Erfolges 2020 wurden um die bundesinternen Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt. Diese Transaktionen führten zu Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen und zu Einzahlungen in gleicher Höhe in den anderen Untergliederungen, woraus eine Budget- verlängerung resultierte. Die unbereinigten Werte waren um jeweils 5,28 Mrd. EUR höher. Quelle: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung Im Jänner 2021 waren die Einzahlungen mit 4,69 Mrd. EUR um 0,70 Mrd. EUR bzw. 13,1 % niedriger als im Jänner des Vorjahres. Der Hauptgrund für die schlechtere Entwicklung im Vorjahresvergleich war ein Einmaleffekt im Jänner 2020 durch die damals eingegangene 12 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Gewinnabfuhr der ABBAG (1,29 Mrd. EUR), sodass die Einzahlungen in der UG 46-Finanzmarktstabilität um 1,30 Mrd. EUR niedriger waren als im Vorjahr. Die Einzahlungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben stiegen hingegen um 0,49 Mrd. EUR bzw. 20,5 % insbesondere wegen eingegangener Nachforderungen für frühere Veranlagungsjahre iHv 1,1 Mrd. EUR (siehe Pkt. 3.1.1). Im Jänner erfolgt die jährliche Abschöpfung des § 7-Kontos der Österreichischen Kontrollbank (OeKB), auf dem die Haftungsentgelte nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) verbucht werden.4 Im Jänner 2021 war diese Einzahlung mit 148,6 Mio. EUR etwas höher als im Jahr 2020 (141,8 Mio. EUR). Budgetiert waren im BVA 2021 hingegen nur 3,6 Mio. EUR, sodass daraus bei dieser Position, ebenso wie bei der korrespondierenden Auszahlung, eine deutliche positive Voranschlagsabweichung im Jahr 2021 resultiert. Bei der Budgeterstellung hatte das BMF mit einer Verschlechterung der Schadensentwicklung bei den bundesgarantierten Export- und Investitionsgeschäften gerechnet, welche bis zum Jahresende 2020 noch nicht eingetreten ist. Die Auszahlungen waren im Jänner 2021 mit 7,47 Mrd. EUR um 1,73 Mrd. EUR bzw. 30,1 % höher als im Jänner 2020. Abweichungen im Vorjahresvergleich betrafen insbesondere die folgenden Untergliederungen: UG 20-Arbeit (+613,2 Mio. EUR): Mehrauszahlungen resultierten vor allem aus der Abrechnung von Kurzarbeitsbeihilfen (+431,2 Mio. EUR). Außerdem führte die gestiegene Arbeitslosigkeit zu höheren Auszahlungen für Arbeitslosengeld (+36,8 Mio. EUR), Notstandshilfe (+73,6 Mio. EUR) sowie Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge (+61,1 Mio. EUR). UG 45-Bundesvermögen (+459,4 Mio. EUR): Überweisungen an die COFAG für den Umsatzersatz und Verwaltungskosten führten zu Mehrauszahlungen iHv 501,7 Mio. EUR. UG 40-Wirtschaft (+194,1 Mio. EUR): Für den Härtefallfonds wurden weitere 200 Mio. EUR an die WKO überwiesen. UG 44-Finanzausgleich (+108,4 Mio. EUR): Mehrauszahlungen für das Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2020 betrugen 104,7 Mio. EUR. 4 Übersteigt das Guthaben des Bundes zum Jahresende 1 % des Haftungsrahmens gemäß § 3 Abs. 1 AusfFG, wird der jeweils übersteigende Betrag an den Bund abgeführt. 13 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge (+107,5 Mio. EUR): Wertpapierbegebungen führten zu niedrigeren Netto-Einzahlungen aus Emissionsagien.5 Dies erhöhte aufgrund der Nettodarstellung der Auszahlungen der UG 58 die Auszahlungen beim sonstigen Aufwand im Vorjahresvergleich (+72,8 Mio. EUR). Auch die Auszahlungen für Zinsen waren höher als im Jänner 2020 (+34,8 Mio. EUR). Im Vorjahresvergleich kam es zwar zu einem Anstieg, absolut betrachtet waren die Auszahlungen mit 64,9 Mio. EUR allerdings gering, da nur ein kleiner Anteil der jährlichen Zinskuponzahlungen im Jänner anfällt. Im Ergebnishaushalt erfolgt eine Periodenabgrenzung der Zinskuponzahlungen und Emissionsagien werden auf die gesamte Anleihelaufzeit aufgeteilt. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt der UG 58 weisen daher einen glatteren Verlauf als die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt auf und sind ökonomisch aussagekräftiger für die tatsächlichen Zinskosten. Sie sanken im Jänner 2021 um 55,1 Mio. EUR bzw. 15,4 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. 3.1.1 UG 16-Öffentliche Abgaben Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lag das Abgabenaufkommen mit 2,9 Mrd. EUR im Jänner 2021 über dem Vorjahreswert. Dies ist auf einen Sondereffekt im Zusammenhang mit Nachforderungen für ältere Veranlagungsjahre zurückzuführen ist (siehe unten). In der nachstehenden Tabelle werden jene Abgaben dargestellt, deren Einzahlungen im Jänner 2021 deutlich vom Vorjahreswert abwichen: 5 Emissionsagien entstehen, wenn Anleihen zu einem Kurs über ihrem Nominalwert ausgegeben bzw. aufgestockt werden, sodass die Effektivverzinsung unter dem Nominalzins liegt. 14 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Tabelle 2: UG 16-Öffentliche Abgaben, wesentliche Abweichungen vom BVA 2021 Finanzierungsrechnung, UG 16-Öffentliche Abgaben - Einzahlungen Vergleich Jän 2021 mit Jän 2020 Vergleich BVA 2021 mit vorl. Erf. 2020 Jän 2021 Unterschied Unterschied Unterschied Unterschied in Mio. EUR abs. in % abs. in % Körperschaftsteuer 45,8 75,3 - -333,9 -5,3 Kapitalertragsteuern 197,8 21,6 12,3 -29,7 -1,2 hievon: Kapitalertragsteuer auf Dividenden 130,1 11,7 9,9 - - Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge 67,7 9,9 17,1 - - Veranlagte Einkommensteuer 103,1 2,1 2,1 -481,5 -16,1 Lohnsteuer 2.430,8 0,8 0,0 946,5 3,5 Summe ausgewählter Einkommen- und Vermögensteuern 2.777,6 99,8 3,7 101,3 0,3 Üb rige Steuern 12,9 -4,3 -25,0 -116,4 -37,4 Einkommen- und Vermögensteuern 2.790,5 95,5 3,5 -15,1 0,0 Umsatzsteuer 2.588,7 70,6 2,8 987,2 3,6 Tabaksteuer 176,5 15,1 9,3 -39,3 -2,0 Glücksspielgesetz 63,3 9,9 18,5 83,0 14,8 Energieabgaben 78,5 -23,4 -23,0 73,7 8,8 Mineralölsteuer 270,8 -72,7 -21,2 522,4 13,8 Summe ausgewählter Verbrauch- und Verkehrsteuern 3.177,9 -0,6 0,0 1.627,0 4,7 Üb rige Steuern 215,3 -23,2 -9,7 359,2 5,8 Verbrauch- und Verkehrsteuern 3.393,2 -23,8 -0,7 1.986,2 4,9 Gebühren, Bundesverwaltungsabgaben und sonstige Abgaben 50,6 -17,2 -25,3 158,7 31,2 Öffentliche Abgaben - Brutto ohne Guthaben der Steuerpflichtigen 6.234,2 54,5 0,9 2.129,8 2,6 Guthaben der Steuerpflichtigen 205,2 8,7 4,5 -887,3 -100,0 Öffentliche Abgaben - Brutto 6.439,4 63,2 1,0 1.242,5 1,5 Ertragsanteile an Gemeinden -1.092,3 137,6 -11,2 282,7 -2,8 Ertragsanteile an Länder -1.639,2 263,5 -13,8 817,5 -5,5 Sonstige Finanzausgleich Ab-Überweisungen I -54,9 1,0 -1,7 20,9 -1,4 Finanzausgleich Ab-Überweisungen I -2.786,4 402,1 -12,6 1.121,1 -4,3 Sonstige Ab-Überweisungen I -291,3 -23,3 8,7 -105,4 2,9 EU Ab-Überweisungen II -508,5 43,8 -7,9 -222,4 6,4 Öffentliche Abgaben - Netto 2.853,1 485,8 20,5 2.035,9 4,2 Quellen: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, eigene Berechnungen Die Einzahlungen der UG 16-Öffentliche Abgaben waren im Jänner 2021 um 20,5 % höher als im Jänner 2020. Dies ist sowohl auf die mit 6,4 Mrd. EUR höheren Einzahlungen aus den Öffentlichen Bruttoabgaben (+1,0%) als auch auf die mit 3,6 Mrd. EUR geringeren Ab-Überweisungen (-10,5 %) zurückzuführen. Das BMF begründet die gute Entwicklung der Bruttoabgaben im Jänner 2021 mit Nachforderungen iHv 1,1 Mrd. EUR aus früheren Veranlagungsjahren6, die zum Teil bereits eingegangen sind und im Jänner finanzierungswirksam wurden. Im Ergebnishaushalt zeigt sich im Vorjahresvergleich ein Anstieg der Erträge aus Bruttoabgaben, der mit einem Zuwachs von 16,0 % noch deutlich stärker ausfällt als im Finanzierungshaushalt. Insbesondere bei der Veranlagten Einkommensteuer (+459,4 Mio. EUR), der Körperschaftsteuer (+351,8 Mio. EUR) und der Umsatzsteuer (+317,6 Mio. EUR) stiegen die Erträge im Vorjahresvergleich ungewöhnlich stark, was im Zusammenhang mit den vom BMF genannten 6 Davon betreffen laut BMF 555 Mio. EUR die Veranlagte Einkommensteuer, 415 Mio. EUR die Körperschaftsteuer und 125 Mio. EUR die Umsatzsteuer. 15 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Nachforderungen steht. Ein Teil der im Jänner 2021 entstandenen Forderungen, die auf Verzögerungen bei der Erstellung von Bescheiden vor allem für das Veranlagungsjahr 2019 zurückzuführen sein dürften, wurde in diesem Monat bereits geglichen, wodurch es im Finanzierungshaushalt zu den genannten Mehreinzahlungen kam. Bei der Lohnsteuer kam es im Jänner 2021 zu einem Abbau bestehender Forderungen aus dem Jahr 2020, wodurch die Mindereinzahlungen aufgrund der Tarifsenkung und der angespannten Beschäftigungslage in etwa ausgeglichen wurden. Die geringeren Ab-Überweisungen resultieren im Wesentlichen aus den geringeren Ertragsanteilen der Länder und Gemeinden (-13,8 % bzw. -11,2 %), die sich am Steueraufkommen des zweitvorangegangenen Monats bemessen, und aus einer geringeren Eigenmittelanforderung der EK für den EU-Beitrag (-7,9 %). 3.2 Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs im Ergebnishaushalt des Bundes im Jänner 2021 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber: Tabelle 3: Entwicklungen im Ergebnishaushalt Jänner 2021 Ergebnisrechnung Monatserfolg Jahreswerte Jänner Jänner Unterschied Unterschied vorl. Erfolg BVA 2021 in Mio. EUR 2020 2021 abs. in % 2020 Allgemeine Gebarung Erträge 4.780,8 4.879,3 98,5 2,1 n.v. 75.429,7 Aufwendungen 5.745,1 8.151,0 2.405,9 41,9 n.v. 100.619,7 Nettoergebnis -964,3 -3.271,6 -2.307,3 - n.v. -25.190,1 Anmerkung: Für den Ergebnishaushalt 2020 wurde vom BMF noch kein vorläufiger Erfolg veröffentlicht. Quelle: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung Das Nettoergebnis im Jänner 2021 hat sich mit -3,27 Mrd. EUR gegenüber dem Vorjahresmonat um rd. 2,31 Mrd. EUR verschlechtert. Dies ist auf höhere Aufwendungen zurückzuführen (+2,41 Mrd. EUR bzw. +41,9 %), die Erträge stiegen hingegen leicht an (+0,10 Mrd. EUR bzw. +2,1 %). Im Vergleich mit dem Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts (-2,78 Mrd. EUR) ist das Nettoergebnis des Ergebnishaushalts um 0,49 Mrd. EUR ungünstiger. Dazu haben um insgesamt 0,68 Mrd. EUR höhere Aufwendungen als Auszahlungen beigetragen, während die Einzahlungen um 0,19 Mrd. EUR niedriger waren als die Erträge. Die nachfolgende Tabelle weist die Überleitung aus dem Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts zum Nettoergebnis des Ergebnishaushalts aus: 16 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Tabelle 4: Überleitung Nettofinanzierungssaldo zum Nettoergebnis Jänner 2021 in Mio. EUR Nettofinanzierungssaldo -2.778,2 Periodenabgrenzungen Höhere Auszahlungen als Aufwendungen Internationale Finanzinstitutionen (UG 45) 79,5 Personal- und betrieblicher Sachaufwand der UG 14 46,0 Geringere Auszahlungen als Aufwendungen COFAG (UG 45) -445,6 Zinsen, Emissionsagien und -disagien (UG 58) -238,6 Höhere Erträge als Einzahlungen Nettoabgaben (UG 16) 570,4 Geringere Erträge als Einzahlungen Abschöpfung § 7-Konto OeKB (UG 45) -148,6 Zahlung aus EFRE (UG 51) -86,9 Nicht ergebniswirksame Zahlungen Investitionen 46,7 Darlehen und Vorschüsse 161,3 Nicht finanzierungswirksame Gebarung Abschreibungen -34,4 Wertberichtigungen -433,0 Dotierung von Rückstellungen -44,1 Nicht gesondert ausgewiesene Einzelbeträge 33,9 Nettoergebnis -3.271,6 Quellen: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, eigene Berechnungen Bei den Periodenabgrenzungen zeigten sich gegenläufige Effekte: In der UG 45-Bundesvermögen entstanden geringere Auszahlungen als Aufwendungen durch Periodenabgrenzungen bei der COFAG (445,6 Mio. EUR). Dies könnte damit in Zusammenhang stehen, dass aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2020 deutlich mehr an die COFAG überwiesen wurde, als von dieser im abgelaufenen Finanzjahr an die EndempfängerInnen ausbezahlt wurde. Im Jänner 2021 verringerte sich nunmehr das Guthaben des Bundes bei der COFAG, weil diese die vorgeschossenen Beträge an die EndempfängerInnen auszahlte (siehe Pkt. 4.3). Die nicht ergebniswirksame Abschöpfung des § 7-Kontos bei der OeKB führte zu geringeren Erträgen als Einzahlungen (-148,6 Mio. EUR). In der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge waren die Auszahlungen im Jänner 2021 um 238,6 Mio. EUR geringer als die Aufwendungen. Unterjährig weisen diese Auszahlungen wegen der Emissions- und Zinszahlungstermine einen volatileren Verlauf auf. In der UG 16-Öffentliche Abgaben verbesserten hingegen um 570,4 Mio. EUR höhere Erträge als Einzahlungen das Nettoergebnis gegenüber dem Nettofinanzierungssaldo. Periodenabgrenzungen betrafen bei den Bruttoabgaben 17 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung insbesondere die Veranlagte Einkommensteuer (449,6 Mio. EUR) und die Körperschaftsteuer (271,2 Mio. EUR). Dies dürfte überwiegend auf im Jänner entstandene Nachforderungen zurückzuführen, die in diesem Monat finanzierungswirksam erst teilweise eingegangen sind (siehe Pkt. 3.1.1). Der Aufbau von Guthaben der Steuerpflichtigen (205,2 Mio. EUR) ist hingegen nur finanzierungswirksam. Nicht ergebniswirksame Zahlungen für Darlehen und Vorschüsse betrafen insbesondere die Abschöpfung des § 7-Kontos bei der OeKB (148,6 Mio. EUR). Nicht finanzierungswirksam sind Wertberichtigungen, wobei es zu Berichtigungen von Abgabenforderungen iHv 422,0 Mio. EUR kam. 4 Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise 4.1 Auswirkungen auf den Budgetvollzug 2021 Auch der Budgetvollzug 2021 wird maßgeblich von der COVID-19-Krise geprägt. Die nachstehende Tabelle stellt die maßnahmenbedingten Mehrauszahlungen im Überblick dar:7 Tabelle 5: Budgetäre Auswirkungen der Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorl. Erfolg BVA Auszahlungen in Mio. EUR 2020 2021 2021 per 15.2. COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 8.470,5 7.674,6 967,0 Budgetiert im BVA 2021 COFAG-Maßnahmen UG 45 4.241,5 5.399,0 501,7 Härtefallfonds UG 40/UG 42 1.016,7 200,0 200,0 NPO-Unterstützungsfonds (inkl. Sportligen) UG 17 357,0 400,0 - KIG 2020 UG 44 260,7 600,6 142,4 Beschaffung COVID-19-Impfstoff UG 24 21,8 120,0 28,4 Familienhärteausgleich (Teil Krisenbewältigungsfonds) UG 21/UG 25 29,6 90,0 37,5 Sonstige Maßnahmen 2.474,1 865,0 39,8 Nicht budgetiert im BVA 2021 COVID-19-Infokampagne UG 10 25,6 - 6,3 COVID-19-Präventionsprogramm Tourismus UG 42 43,5 - 10,9 Kurzarbeit UG 20 5.489,2 1.500,0 648,3 Einmalzahlungen Arbeitslose UG 20 365,3 - - FLAF-Anteil Corona-Familienhärteausgleich UG 25 100,0 - - Auszahlungen im Bundeshaushalt 14.425,0 9.174,6 1.615,3 Quelle: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung 7 Für eine detaillierte Darstellung der Auszahlungen im Jahr 2020 und im BVA 2021 wird auf die Analyse des Budgetdienstes zur COVID-19-Berichterstattung Vollzug 2020 und Ausblick 2021 verwiesen. In dieser Analyse wird neben den unmittelbaren Maßnahmen zur Krisenbewältigung auch auf die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung eingegangen. 18 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Im Jahr 2020 beliefen sich die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt für Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf rd. 14,4 Mrd. EUR. Mit rd. 5,5 Mrd. EUR entfällt ein großer Teil auf die Kurzarbeit, rd. 4,2 Mrd. EUR betreffen Auszahlungen an die COFAG für Unternehmensförderungen (v. a. Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse). Im BVA 2021 sind insgesamt 9,2 Mrd. EUR für Maßnahmen zur Krisenbewältigung budgetiert, davon betreffen 7,7 Mrd. EUR für die veranschlagte Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (sogenannte „488er-Konten“). Für die Kurzarbeit sind im BVA 2021 Mittel iHv 1,5 Mrd. EUR vorgesehen. Der Rahmen für die Kurzarbeitsbeihilfen wurde durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit am 25. Jänner 2021 auf 7 Mrd. EUR erhöht. Die Auszahlungen im Jahr 2021 beliefen sich per 15. Februar auf rd. 1,6 Mrd. EUR, davon entfielen 648,3 Mio. EUR auf Kurzarbeitsbeihilfen. Die Auszahlungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds per 15. Februar betrugen 967 Mio. EUR und betreffen insbesondere zusätzliche Mittel an die COFAG (501,7 Mio. EUR) und die WKO zur Abwicklung des Härtefallfonds (200 Mio. EUR). Der überwiegende Teil der Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds betrifft im BVA 2021 bereits veranschlagte Mittel. Nicht budgetiert waren die Auszahlungen in der UG 10-Bundeskanzleramt für die COVID-19-Infokampagnen iHv 6,3 Mio. EUR und in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für das COVID-19-Präventionsprogramm Tourismus iHv 10,9 Mio. EUR, die durch Mittelverwendungsüberschreitungen aus der COVID-19-Ermächtigung bedeckt wurden.8 Ein Überblick über weitere angekündigte bzw. beschlossene Maßnahmen zur Krisenbewältigung, für die im BVA 2021 keine Mittel veranschlagt wurden, ist der Analyse des Budgetdienstes zur COVID-19-Berichterstattung - Vollzug 2020 und Ausblick 2021 zu entnehmen. Diese betreffen insbesondere zusätzliche Mittel für die Impfstoffbeschaffung, die Ausweitung der Testkapazitäten und die Verlängerung bzw. Ausweitung bestehender Hilfsprogramme. 4.2 Liquiditätsstützungsmaßnahmen Zur Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe übernimmt der Bund Haftungen für von Banken an Unternehmen vergebene Überbrückungskredite und gewährt Steuer- erleichterungen. 8 Im BFG 2021 ist für unvorhergesehene Maßnahmen eine Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen von insgesamt 5,5 Mrd. EUR zur Bedeckung von Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung vorgesehen, davon 4 Mrd. EUR für Fixkostenzuschüsse und 1,5 Mrd. EUR als pauschale Ermächtigung. 19 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Mit Stichtag 15. Februar 2021 wurden COVID-19-Haftungen von insgesamt 6,7 Mrd. EUR zugesagt, wobei die größten Teile auf Haftungen nach dem KMU-Förderungsgesetz (57 %) und auf Exporthaftungen der OeKB (28 %) entfielen. Für die mit Jahresanfang neu geschaffenen Haftungen für Pauschalreisen mit einer Haftungsobergrenze von 300 Mio. EUR wurden per 15. Februar 2021 29,1 Mio. EUR genehmigt. Bei allen Förderungsinstrumenten sind freie Haftungsrahmen verfügbar, bei den Haftungen nach Garantiegesetz 1,7 Mrd. EUR, bei den Exporthaftungen1,1 Mrd. EUR, für die aws 1,0 Mrd. EUR und für die ÖHT 0,7 Mrd. EUR gemäß KMU-Förderungsgesetz. Die Höhe der abgereiften Haftungen bzw. der Neuzusagen wird nicht separat ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die bis 15. Februar 2021 über die unterschiedlichen Abwicklungsstellen vergebenen Haftungen: Tabelle 6: Haftungen im Rahmen der COVID-19-Krise (Haftungssummen per 15. Februar 2021) COVID-19- Haftungs- davon freier COVID-19- in Mio. EUR Haftungsrahmen summe COFAG-Haftungen Haftungsrahmen ÖHT (KMU-Förderungsgesetz) 1.625,0 992,8* 873,7 674,2 aws (KMU-Förderungsgesetz) 3.750,0 2.794,6** 2.047,2 1.014,4 aws (Garantiegesetz) 2.000,0 342,2 342,2 1.657,8 OeKB (Großunternehmen) - 683,4 683,4 - OeKB Sonder-KRR (Exporthaftungen) 3.000,0 1.850,3 0,0 1.149,7 Pauschalreisen (KMU-Förderungsgesetz) 300,0 29,1 0,0 270,9 Gesamtsumme - 6.692,5 3.946,6 - * Inklusive Haftungen iHv 42 Mio. EUR, die aus dem regulären ÖHT-Haftungsrahmen gemäß § 7 (2) KMU-Förderungsgesetz zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten. Der Nationalrat hat am 17. November 2020 eine Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (BGBl. I Nr. 127/2020) beschlossen, mit der dieser reguläre Haftungsrahmen der ÖHT um 250 Mio. EUR auf 625 Mio. EUR erhöht wird. ** Inklusive Haftungen iHv 59 Mio. EUR, die aus dem regulären aws-Haftungsrahmen gemäß KMU-Förderungsgesetz iHv 750 Mio. EUR zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten. Quelle: BMF Monatserfolg Jänner 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung Im Monatserfolg Jänner 2021 wird erstmals über eine Inanspruchnahme der Haftungen berichtet. Bis Mitte Februar wurden für aws und ÖHT Haftungen iHv 4,3 Mio. EUR schlagend. Im BVA 2021 sind in der UG 45-Bundesvermögen die erwarteten Garantiezahlungen der einzelnen Haftungsbereiche dargestellt, die insgesamt mit 1,4 Mrd. EUR veranschlagt sind. In weiterer Folge belaufen sich die erwarteten Auszahlungen aus Garantiezahlungen im BFRG 2021-2024 auf insgesamt rd. 2,8 Mrd. EUR, die aus derzeitiger Sicht eher vorsichtig angesetzt sind. Die steuerlichen Erleichterungen betreffen insbesondere Zahlungserleichterungen (Stundung, Raten). Im Zeitraum 15. März 2020 bis 15. Februar 2021 wurden insgesamt 369.679 Anträge für Zahlungserleichterungen eingebracht und fast 99 % davon genehmigt. 20 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Per 15. Februar 2021 ist ein Betrag von knapp 2,33 Mrd. EUR ausgesetzt. Im Vergleich zum Höchststand Ende September 2020 (2,98 Mrd. EUR) ging das Volumen in den letzten Monaten deutlich zurück. Von der Berichterstattung der Vorauszahlungsherabsetzungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer nimmt das BMF ab 2021 Abstand, weil laut BMF die Aussagekraft des bisher ausgewiesenen stichtagsbezogenen Gesamtbetrags zunehmend geringer wird. 4.3 Auszahlungen an Abwicklungsstellen und EndempfängerInnen Die einzelnen Förderprogramme zur Abfederung der Krisenfolgen werden weitgehend von Abwicklungsstellen durchgeführt. In der nachstehenden Tabelle werden die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt an die einzelnen Abwicklungsstellen sowie die Auszahlungen der Abwicklungsstellen an die EndempfängerInnen dargestellt: Tabelle 7: Auszahlungen an Abwicklungsstellen und an EndempfängerInnen Förderinstrumente 2020 2021 Auszahlung Abwick- Guthaben 2020 und 2021 lungs- Auszahlung an BVA Auszahlung per 15.02. an Abwicklungsstelle an EmpfängerInnen stelle 2021 in Mio. EUR Abwickler EmpfängerInnen per 31.12.2020 Abwickler EmpfängerInnen gesamt per 15.02.2021 Fixkostenzuschuss 921,9 459,2 462,7 159,3 618,5 Lockdown-Umsatzersatz 2.900,0 1.938,8 961,2 1.030,5 2.969,3 Verlustersatz COFAG 250,0 0,0 250,0 4.000,0 500,0 0,0 0,0 Standortsicherung 150,0 150,0 0,0 0,0 150,0 (EK-Zuschuss AUA) Härtefallfonds WKO 1.000,0 895,0 105,0 200,0 200,0 185,0 1.080,0 Lehrlingsbonus und WKO 57,2 42,1 15,1 - n.v. n.v. 42,1* Kleinunternehmerbonus Härtefallfonds AMA 31,6 15,0 16,6 - - 2,6 17,6 per 31.01.2021 AMA Umsatzersatz Landwirtschaft 15,0 5,5 9,5 - - 9,6 15,1 und Tourismus Bundessport Unterstützung Sportligen 35,0 10,8 24,2 35,0 - 1,3 12,1 GmbH NPO-Unterstützungsfonds 322,0 240,3 81,7 365,0 - 36,5 276,9 aws Comeback-Zuschuss 25,0 0,8 24,2 - - n.v. 0,8* Film & TV-Produktionen aws Investitionsprämie 26,6 15,4 11,2 395,0 10,0 n.v. 15,4* aws Covid-Start-up-Hilfsfonds 50,0 28,6 21,4 0,023 0,0 n.v. 28,6* Fonds für eine Überbrückungs- finanzierung für selbständige SVS 90,0 67,6 22,4 - - 13,4 80,9 KünstlerInnen Schulveranstaltungsausfall- OeAD 8,3 7,9 0,4 - - 0,1 8,0 Härtefonds Summe 5.882,6 3.877,0 2.005,6 4.995,0 710,0 1.438,4 5.315,4 * Beim Lehrlingsbonus, dem aws Comeback-Zuschuss Film & TV-Produktionen, der Investitionsprämie und dem Covid-Start-up- Hilfsfonds sind für das laufende Jahr 2021 keine Vollzugswerte verfügbar. Der für die Auszahlung 2020 und 2021 ausgewiesene Gesamtbetrag entspricht bei diesen Maßnahmen daher dem Betrag per 31.12.2020 und stellt eine Untergrenze dar. Quellen: COVID-19-Berichterstattung des BMF und Ressortberichte im Rahmen der COVID-19-Berichterstattung Zum Jahresende 2020 waren die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt an die diversen Abwicklungsstellen von Fördermaßnahmen höher als die von diesen an die Endempfänger- Innen weitergeleiteten Mittel. Die Vorauszahlungen des Bundes betrugen insgesamt rd. 2 Mrd. EUR und können von den Abwicklungsstellen im Jahr 2021 verwendet werden. Diese Mittel stehen im Jahr 2021 zusätzlich zu den veranschlagten Mittel von insgesamt fast 21 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung 5 Mrd. EUR zur Verfügung. Zusätzliche Mittel aus der BFG-Ermächtigung könnten 2021 insbesondere für den Härtefallfonds und die Investitionsprämie benötigt werden. Das budgetäre Volumen ist bei den von der COFAG abgewickelten Maßnahmen am höchsten. Das Guthaben der COFAG per 31. Dezember 2020 betrug fast 1,7 Mrd. EUR, im BVA 2021 sind 4,0 Mrd. EUR für COFAG-Maßnahmen budgetiert. An die EndempfängerInnen wurden bis zum 12. März 2021 rd. 4,2 Mrd. EUR ausbezahlt, davon rd. 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2021. Die nachstehende Grafik bietet einen Überblick über den zeitlichen Verlauf der Auszahlungen aus dem Bundesbudget an die COFAG und über die von der COFAG geleisteten Zahlungen an die EndempfängerInnen: Grafik 5: Zahlungen durch die COFAG von Mai 2020 bis März 2021 Quellen: Website der COFAG, BMF Monatserfolge sowie COVID-19-Berichterstattung für Mai 2020 bis Jänner 2021 22 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung 4.4 Wirkung der Maßnahmen zur Krisenbewältigung Das WIFO und das IHS haben im Auftrag des BMF eine Studie zu den konjunkturellen, fiskalischen und verteilungspolitischen Wirkungen ausgewählter wirtschaftspolitischer Maßnahmen zur Abfederung der COVID-19-Krise erstellt und diese am 5. März 2021 veröffentlicht.9 Die Aufkommens- und Verteilungswirkungen werden für Maßnahmen zur Stützung der Einkommen der privaten Haushalte ermittelt, dabei handelt es sich um die Senkung der Einkommensteuer (inkl. Erhöhung SV-Bonus), die Einmalzahlungen für Familien und Arbeitslose, die Erhöhung der Notstandshilfe, die Leistungen aus dem Härtefallfonds und die COVID-19-Kurzarbeit. Die Berechnungen zur Kurzarbeit werden aufgrund ihrer Komplexität gesondert durchgeführt: Die Maßnahmen (ohne Kurzarbeit) erhöhen die verfügbaren Einkommen im Jahr 2020 gegenüber einem Alternativszenario ohne Maßnahmen um insgesamt 3,1 Mrd. EUR. Davon entfallen 23,0 % auf das untere, 31,8 % auf das mittlere und 45,2 % auf das obere Einkommensdrittel. Der relative Einkommenszuwachs ist im unteren Einkommensdrittel mit 3,1 % am höchsten, was vor allem auf den Kinderbonus und die erweiterten Arbeitslosenunterstützungen zurückzuführen ist.10 Durch die Kurzarbeit steigt die Beschäftigung und damit das aggregierte Bruttoerwerbseinkommen der unselbständig Beschäftigten gegenüber dem Alternativszenario deutlich um 3,2 %. Der Einkommenszuwachs entfällt zu 17,4 % auf das untere, zu 42,0 % auf das mittlere und zu 40,6 % auf das obere Einkommensdrittel. Der Anstieg der verfügbaren Einkommen fällt mit 0,3 % bzw. rd. 0,5 Mrd. EUR deutlich geringer aus. Dennoch trägt die Kurzarbeit deutlich zur Stabilisierung der Beschäftigung bei und verhindert im Jahresdurchschnitt 184.000 zusätzliche Arbeitslose. 9 Siehe Wirkung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Abfederung der COVID-19-Krise – Mikro- und makroökonomische Analysen zur konjunkturellen, fiskalischen und verteilungspolitischen Wirkung. 10 Der Budgetdienst weist in seiner Anfragebeantwortung zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020 ähnliche Ergebnisse aus. Die Analyse der Verteilungswirkungen in dieser Studie umfasste die Maßnahmen bei der Einkommensteuer, den Kinderbonus und die Einmalzahlungen für Arbeitslose. Nicht berücksichtigt wurde die höhere Notstandshilfe und der Härtefallfonds. 23 / 24
Budgetdienst – Budgetvollzug Jänner 2021 und COVID-19-Berichterstattung Die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen werden neben den Maßnahmen zur Stützung der Haushaltseinkommen auch für Maßnahmen zur Stützung der Investitionstätigkeit abgeschätzt. Von den Berechnungen umfasst sind die Effekte der Investitionsprämie und der degressiven Abschreibung. Durch die wirtschaftspolitischen Maßnahmen werden ohne Einbeziehung der Kurzarbeit bis zum Jahr 2021 insgesamt zwischen 13.000 und 21.000 Beschäftigungs- verhältnisse gesichert, das reale BIP ist im Jahr 2021 insgesamt um 0,5 % bis 1 % höher, als ohne die Maßnahmen zu erwarten gewesen wäre. Die Berechnungen des Budgetdienstes zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020 ergaben mit einem positiven BIP-Effekt iHv 1,2 % im Jahr 2021 einen etwas stärkeren Konjunktureffekt. Zum Konjunkturimpuls trägt neben den Maßnahmen zur Stärkung des Privatkonsums insbesondere die Investitionsprämie bei. In der Studie von WIFO und IHS wird für die Investitionsprämie beim Großteil der Förderung ein reiner Mitnahmeeffekt erwartet. Bei einem Fördervolumen von 2,2 Mrd. EUR11 wird ein zusätzlicher Investitionsimpuls von insgesamt 0,4 Mrd. EUR angenommen. Den positiven Impulsen in den Jahren 2020 (200 Mio. EUR) und 2021 (700 Mio. EUR) steht wegen der Vorzieheffekte ein negativer Impuls iHv 500 Mio. EUR im Jahr 2022 gegenüber. Der Budgetdienst hat bei seinen Berechnungen ein deutlich höheres zusätzliches Investitionsvolumen aufgrund der Investitionsprämie verwendet,12 was einer der Gründe für den insgesamt höheren Konjunktureffekt der Maßnahmen in den Berechnungen des Budgetdienstes war. Die degressive Abschreibung kann durch eine Reduktion der Kapitalnutzungskosten zusätzliche Investitionen anregen. In den Berechnungen des WIFO wird von diesbezüglichen Investitionsimpulsen iHv 70 Mio. EUR im Jahr 2020 und 140 Mio. EUR im Jahr 2021 ausgegangen. Die fiskalischen Kosten sind zunächst höher, da die degressive Abschreibung steueraufschiebend wirkt, langfristig ist die Maßnahme fiskalisch weitgehend neutral. 11 Die Analyse beruht auf den Daten und den Informationen zu den Regelungen der Maßnahmen zum Stand 15. Oktober 2020. 12 Der Investitionsimpuls entsprach mit 2,1 Mrd. EUR in etwa dem damals angenommenen Fördervolumen von 2,0 Mrd. EUR. 24 / 24
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