Schriftliche Kleine Anfrage - Hamburgische ...

Die Seite wird erstellt Aaron Maier
 
WEITER LESEN
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                              Drucksache    21/14503
21. Wahlperiode                                                                          09.10.18

                          Schriftliche Kleine Anfrage
                       des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 01.10.18

                               und   Antwort des Senats

         Betr.:   Was liegt dem Senat am Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz?

                  Im Winter des Jahres 2019 wird der Haushalt der Freien und Hansestadt
                  Hamburg beschlossen. In der Pressemitteilung vom 13. Juni 2018 des
                  Senats lautet es, dass die Mittel für gesundheitsorientierten Arbeitsschutz
                  deutlich erhöht werden. Zudem lautet es im Vorwort zu Einzelplan 5 des
                  Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020: „Wir stärken den Arbeitsschutz und tra-
                  gen damit zu einer nachhaltigen und fachkraftsichernden Entwicklung des
                  Hamburger Arbeitsmarktes bei.“ Nach Zahlen der Barmer-Krankenkasse sind
                  in Hamburg überdurchschnittlich auf gesamt Deutschland bezogen viele
                  Arbeitnehmer/-innen von Burn-out, Depressionen oder weiteren psychischen
                  Krankheiten betroffen.

                  Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

         Dem Arbeitsschutz und insbesondere dem Arbeitsschutz bei psychischen Belastungen
         wird durch den Senat hohe Priorität eingeräumt. Dies bildet sich nicht allein haushalte-
         risch ab. So wurden verschiedene Initiativen ergriffen, die sich mit Beratungsangebo-
         ten an Unternehmen und Betroffene gewandt haben und schließlich in die Einrichtung
         der Anlaufstelle Perspektive Arbeit und Gesundheit (PAG) Gemeinsam durch die
         Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und die Behörde für Arbeit, Soziales,
         Familie und Integration mündeten. Darüber hinaus hat Hamburg im Jahre 2013 erfolg-
         reich eine Bundesratsinitiative für eine Rechtsverordnung zur Gefährdungsbeurteilung
         ergriffen (BR.-Drs. 315/13 vom 03.05.2013, siehe www.bundesrat.de), die allerdings
         noch nicht von der Bundesregierung umgesetzt wurde. Die zuständige Behörde ver-
         folgt diesen Punkt weiter in der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz am
         5./6. Dezember 2018.
         Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
                  1.   Wo bildet sich im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 ab, dass der
                       Arbeitsschutz gestärkt wird? Bitte mit Angabe der haushalterischen Mit-
                       tel, die es im Vergleich zu 2017 und 2018 pro Jahr ab 2019 mehr gibt,
                       sowie Angabe des Produkts, der Produktnummer, Kennzahl, VZÄ oder
                       sonstiger Benennung im Haushaltsplan-Entwurf.
         Die haushalterische Stärkung des Arbeitsschutzes im Vergleich zu den Jahren 2017
         und 2018 bildet sich an folgenden Stellen im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 ab:
          Ziff. 4.3.2.1.1 Vorwort der Produktgruppe 258.01 Verbraucherschutz
          Ziff 4.3.2.1.4 Kennzahlen der Produktgruppe 258.01 Verbraucherschutz; hier:
           Kennzahl B_258_01_214 14. Bearbeitete Anfragen/Anzeigen/Anträge auf dem
           Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Drucksache 21/14503     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

 Ziff. 4.3.2.1.5 Kosten und Erlöse der Produktgruppe 258.01 Verbraucherschutz;
  hier: Produkt Arbeitsschutz
 Ziff. 4.3.2.1.6 Vollzeitäquivalente der Produktgruppe 258.01 Verbraucherschutz
 Ziff. 4.3.3 Investitionen des Aufgabenbereichs 258 Verbraucherschutz
Zur Entwicklung der Kostenermächtigungen für den Arbeitsschutz siehe Antwort zu 2.
         2.   Welche Gesamtausgaben sind für den Bereich Arbeitsschutz ab 2019
              bis 2022 geplant und welche gab es für den Hamburger Haushalt
              2017/2018? Bitte insgesamt angeben und nach Jahren aufschlüsseln.
Es sind folgende Kostenermächtigungen für die Jahre 2017 und 2018 veranschlagt:
2017: 6.864.000 Euro
2018: 7.049.000 Euro
Bezüglich der Veranschlagungen für die Jahre 2019 bis 2022 wird auf die Drs.
21/14390 verwiesen.
         3.   Welche verbindlichen Instrumente zur Messung psychischer Belastun-
              gen am Arbeitsplatz für alle Betriebe und Unternehmen in ganz Hamburg
              gibt es gegenwärtig?
              a.   Welche Gremien, Konzepte, Leitfäden sind daran beteiligt? Bitte
                   Instrumente, Konzepte oder Leitfäden im Wortlaut anhängen.
              b.   Wenn keine, warum nicht und bis wann werden sie entwickelt?
Es gibt in Deutschland keine verbindlichen Instrumente zur Messung psychischer
Belastungen. Das Arbeitsschutzgesetz gibt das Ziel vor und legt in untergesetzlichen
Regelwerken Gestaltungsgrundsätze fest. Unternehmen und Betriebe nutzen zur
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Wesentlichen Informationsschrif-
ten des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger mit Gestaltungshinwei-
sen und Instrumenten.
 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA):
    Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    https://www.gda-psyche.de/DE/Handlungshilfen/Gefaehrdungsbeurteilung/
    inhalt.html
 GDA Psyche Bericht:
    Instrumente und Verfahren zur Gefährdung psychischer Belastung
    https://www.gda-psyche.de/SharedDocs/Publikationen/DE/instrumente-und-
    verfahren-zur-gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-
    belastung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
    Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastung – ein Einstieg (IGA Report 2013)
    https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/iag-report-2013-01.pdf
 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
    Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
    https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Psychische-
    Belastung/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung_node.html
 Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI):
     Integration psychischer Belastungen in die Aufsichts- und Beratungspraxis der
     Arbeitsschutzbehörden der Länder
     https://lasi-info.com/uploads/media/lv52_01.pdf

2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode         Drucksache 21/14503

         4.   Mit welchen Mitteln aus dem Hamburger Haushalt wird die neue Anlauf-
              stelle für Betriebe und Beschäftigte: Perspektive Arbeit und Gesundheit
              (PAG) planmäßig ab 2019 gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Per-
              sonal in VZÄ, Fachqualifikation und Sachmitteln.
Gemäß Haushaltsplan-Entwurf ist beabsichtigt, die Anlaufstelle PAG ab 2019 mit
174.435,24 Euro (Höhe der Zuwendung 2017 und 2018 im Rahmen der Modellförde-
rung) zu fördern. Davon beträgt der Sachkostenanteil 34.453,22 Euro. Die Stellenan-
teile und Qualifikationen (Wissenschaftliches Personal: Psychologe/in, Soziologe/in)
ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle.
 Bezeichnung                            Stellenanteile
 Wissenschaftlicher Mitarbeiter                                0,5
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin                              0,75
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin                              0,75
 Verwaltungsangestellte
 Assistenz und Empfang                                             0,5
         5.   Wie häufig werden die Beratungsangebote der neuen Anlaufstelle Per-
              spektive Arbeit und Gesundheit (PAG) seit der Gründung 2016 ange-
              nommen? Bitte die Anzahl der Kontakte aufschlüsseln nach Betrieben,
              Beschäftigten und Jahren.
Nach dem Zwischenbericht zur Evaluation des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und
Maritime Medizin (ZfAM, September 2017) haben von Januar 2016 bis Mai 2017 ins-
gesamt 820 Beratungskontakte stattgefunden. Ratsuchende Unternehmensvertretun-
gen verzeichnen 245 Beratungskontakte, was einem Durchschnitt von etwa zwei (2,2)
Kontakten entspricht. Die Beratungskontakte mit Beschäftigten belaufen sich auf 575
mit einem Durchschnittswert von knapp drei Kontakten (2,8) pro Ratsuchenden. Von
den betrieblichen Akteuren stammen 56 Prozent aus Großunternehmen mit mehr als
250 Beschäftigten, ein weiteres Viertel aus mittleren Betrieben mit 50-249 Beschäftig-
ten. Die Verteilung nach Branchen lässt sich dem Zwischenbericht (S. 10) entnehmen:
https://www.hamburg.de/contentblob/10120390/ae18a94d849ff45665b77c8ae42885d
2/data/zwischenbericht-pag.pdf.
         6.   Gibt es neben der neuen Anlaufstelle für Betriebe und Beschäftigte Per-
              spektive Arbeit und Gesundheit (PAG) noch planmäßig oder aktuell wei-
              tere Initiativen oder Maßnahmen zum Abbau psychischer Belastungen
              am Arbeitsplatz?
              a.   Wenn es weitere Initiativen oder Maßnahmen gibt, welche? Bitte
                   angeben nach Bezeichnung der Initiative beziehungsweise des
                   Instruments und jährlicher Höhe der finanziellen Mittel im geplanten
                   Hamburger Haushalt ab 2019.
              b.   Wenn nein, warum nicht?
Maßnahmen zum Abbau psychischer Belastungen werden vom Amt für Arbeitsschutz
in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und den Arbeitsschutzbehör-
den der Länder seit 2013 im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz-
strategie (GDA) mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Unfall-
versicherungsträgern im Arbeitsprogramm „Psyche“ durchgeführt. In den Jahren 2015
– 2017 hat das Amt für Arbeitsschutz mit der Handelskammer ein Projekt „Starte jetzt
– Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ durchgeführt. Die Aktivitäten sind
Bestandteil der regulären Aufsicht und Beratung des Amtes für Arbeitsschutz der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Insoweit sind diese im Haushaltsplan
nicht gesondert ausgewiesen.
         7.   Wo ist das Evaluationsergebnis der Anlaufstelle PAG zu finden? Bitte
              das Evaluationsergebnis der Anlaufstelle PAG im Wortlaut anhängen
              oder Link mit URL zur Quelle mit Wortlaut angeben.
Der Endbericht zur Evaluation wird im November 2018 vorliegen und veröffentlicht.
Der Zwischenbericht ist veröffentlicht unter folgenden Links:

                                                                                          3
Drucksache 21/14503     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

       https://www.hamburg.de/arbeitsschutz/4664724/beratungsstelle-pag/,
       https://www.hamburg.de/contentblob/10120390/ae18a94d849ff45665b77c8ae42885d
       2/data/zwischenbericht-pag.pdf.
                8.   Wann wurde das Hamburger Aufsichtskonzept „ABS – Aufsicht, Bera-
                     tung, Systemüberwachung“ zuletzt und aufgrund welcher Entwicklungen
                     auf dem Arbeitsmarkt angepasst? Bitte mit Datum angeben und Fund-
                     stelle.
       Das Hamburger Aufsichtskonzept ist im Februar 2016 angepasst worden.
       https://www.hamburg.de/aufsichtskonzept-arbeitsschutz/.
       Hierbei wurde das Rahmenkonzept der Länder „Überwachungs- und Beratungstätig-
       keit der Arbeitsschutzbehörden der Länder – Grundsätze und Standards“ (LV 1) kon-
       kretisiert und für Hamburg umgesetzt. Die risikoorientierte Auswahl der Betriebe ist
       angepasst worden. Auch die Veränderung der Arbeitswelt wurde berücksichtigt. Die
       Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) und die Systemkontrolle sind
       wesentlicher Bestandteil des Konzeptes.
                9.   Wie viele Arbeitsunfälle hat es seit 2011 in Hamburg gegeben? Wie viele
                     davon endeten tödlich? Bitte nach Jahren, Branchen, kleinen, mittleren
                     und Großunternehmen aufschlüsseln.
       Das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz erhält
       keine regelhaften Informationen über Arbeitsunfälle. Das Unfallgeschehen insgesamt,
       aufgeschlüsselt nach Branchen und Berufsgenossenschaften, ist in den Jahresberich-
       ten „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ der Bundesanstalt für Arbeit (BAuA)
       abgebildet. Eine Zuordnung zu den Ländern ist nicht vorhanden. Siehe dazu beispiel-
       haft: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Suga-2014.html.
                10. In wie vielen Betrieben hat das Amt für Arbeitsschutz seit 2013 die
                    Arbeitsschutzorganisation geprüft? Welche Mängel wurden festgestellt?
                    Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Branchen, kleinen, mittleren und Groß-
                    unternehmen.
                     a.   In wie vielen Betrieben wurde eine mangelnde Gefährdungsbeurtei-
                          lung festgestellt?
                     b.   In wie vielen Betrieben wurde eine fehlende Gefährdungsbeurtei-
                          lung festgestellt?
                     c.   In wie vielen Betrieben wurde eine mangelnde Gefährdungsbeurtei-
                          lung psychischer Belastungen festgestellt?
                     d.   In wie vielen Betrieben wurde eine fehlende Gefährdungsbeurtei-
                          lung psychischer Belastungen festgestellt?
       Aufgrund der Einführung eines neuen elektronischen Erfassungssystems in der Abtei-
       lung Arbeitnehmerschutz liegen ab Juni 2014 nachstehende Daten vor:
01.06 2014 bis 31.12.2014    Kleine Unter-   Mittlere Unter-   Große Unter-         Gesamt
                             nehmen < 50     nehmen 50 -       nehmen
                                             249               > 249
Überprüfung Arbeitsschutz-   139             43                7                    189
organisation
Gefährdungsbeurteilung       16              5                 3                    24
nicht angemessen
Gefährdungsbeurteilung       29              9                 0                    38
nicht durchgeführt
2015                         Klein Unter-    Mittlere Unter-   Große Unter-         Gesamt
                             nehmen 249
Überprüfung Arbeitsschutz-   376             110               27                   513
organisation
Gefährdungsbeurteilung       79              43                4                    126

       4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/14503

nicht angemessen
Gefährdungsbeurteilung       55               6                 1                  62
nicht durchgeführt
2016                         Klein Unter-     Mittlere Unter-   Große Unter-       Gesamt
                             nehmen 249
Überprüfung Arbeitsschutz-   372              139               45                 556
organisation
Gefährdungsbeurteilung       103              37                11                 151
nicht angemessen
Gefährdungsbeurteilung       38               9                 1                  48
nicht durchgeführt
2017                         Klein Unter-     Mittlere Unter-   Große Unter-       Gesamt
                             nehmen 249
                                              249
Überprüfung Arbeitsschutz-   377              117               56                 550
organisation
Gefährdungsbeurteilung       103              42                20                 165
nicht angemessen
Gefährdungsbeurteilung       17               6                 3                  26
nicht durchgeführt
01.01.2018 bis 30.09.2018    Klein Unter-     Mittlere Unter-   Große Unter-       Gesamt
                             nehmen 249
                                              249
Überprüfung Arbeitsschutz-   348              83                28                 459
organisation
Gefährdungsbeurteilung       112              30                8                  150
nicht angemessen
Gefährdungsbeurteilung       85               11                1                  97
nicht durchgeführt
       Eine nachträgliche Aufschlüsselung der Zahlen für 2013 und der ersten Jahreshälfte
       2014 ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung
       stehenden Zeit nicht möglich. Gleiches gilt für die weitere Aufschlüsselung der Jahre
       2015 bis 2018 in der geforderten Weise. Insgesamt wäre es dafür erforderlich, circa
       3.000 Betriebsakten händisch auszuwerten.

                                                                                            5
Sie können auch lesen