Das ABC der Menschenrechte für die Entwicklungszusammenarbeit
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Das ABC der Menschenrechte für die Entwicklungszusammenarbeit Einleitung umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit“ unterstützt, das in der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ange- siedelt ist. Das Projekt arbeitet in enger Kooperation mit dem Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Entwicklung (BMZ) hat 2011 sein Strategiepapier Menschen- rechte in der deutschen Entwicklungspolitik (PDF, 347 KB) ver- Dieses Info-Tool ist Teil einer Reihe von Arbeitsinstrumenten. abschiedet. Es beinhaltet einen menschenrechtsbasierten Ansatz Andere englischsprachige Info-Tools verweisen auf regionale für die deutsche Entwicklungspolitik und ist für staatliche Durch- Menschenrechtsschutzsysteme, wie zum Beispiel das afrikanische führungsorganisationen verbindlich. Die Strategie verfolgt einen Menschenrechtssystem (African Human Rights System, 2012, PDF, dualen Ansatz: Erstens wird der Menschenrechtsansatz in allen 429 KB), sowie auf spezifische Menschenrechtsthemen, wie das zu Sektoren und Schwerpunkten der Entwicklungszusammenarbeit Indigenen Völkern (Indigenous Peoples and Human Rights, 2013, (EZ) verankert; zweitens unterstützt die deutsche Entwicklungs- PDF, 448 KB) oder zur Sexueller Orientierung und Geschlechts- politik vermehrt menschenrechtliche Projekte in Partnerländern, identität (Sexual Orientation and Gender Identity as Human Rights beispielsweise durch die Stärkung regionaler Menschenrechts- Issues in Development Cooperation, 2013, PDF, 500 KB). systeme und nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Die Strate- gie hebt Menschenrechte als Leitprinzip der Entwicklungspolitik Das vorliegende Info-Tool stellt die grundlegenden Informatio- hervor und zielt darauf, durch bessere Umsetzung der menschen- nen über das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen (UN) rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und der Entwick- zusammen und will Fachkräfte der EZ dazu ermutigen, Menschen- lungsländer zu Armutsreduzierung und nachhaltiger Entwicklung rechte als Bezugsrahmen für ihre Arbeit zu nutzen und sie zum Teil beizutragen. ihrer täglichen Arbeit werden zu lassen. Das BMZ-Menschenrechtskonzept bezieht sich ausdrücklich auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen, Frauen sowie Menschen Inhalt mit Behinderungen. Ergänzende BMZ-Strategiepapiere legen aus- führlich dar, wie die Rechte dieser gefährdeten Gruppen konkret 1. Die wichtigsten internationalen geschützt und gefördert werden können, namentlich im Entwick- Menschenrechtsverträge 2 lungspolitischen Gender-Aktionsplan 2009 – 2012 (PDF, 1 MB), im 2. Berichtsverfahren zur Umsetzung von Positionspapier zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen von Menschenrechtsverträgen 3 2011 (PDF, 448 KB), und im Aktionsplan zur Inklusion von Men- 3. UN-Menschenrechtsrat, Sondermandate schen mit Behinderungen 2013 – 2015 (PDF, 2 MB). und UPR-Verfahren 4 4. Menschenrechte in der Praxis 5 Seit Juni 2005 wird das BMZ bei der Ausrichtung an den Men- schenrechten durch das überregionale Projekt „Menschenrechte
1. Die wichtigsten internationalen In einigen Ländern nehmen Nationale Menschenrechtsinstituti- Menschenrechtsverträge onen (NHRIs) (2011, PDF, 304 KB) die Funktion dieser Präven- tions- oder Monitoring-Mechanismen wahr. So ist in Deutschland die unabhängige Monitoringstelle zur Behindertenrechtskonven- Grundlage des heutigen internationalen Menschenrechtsschut- tion am DIMR angesiedelt. Darüber hinaus beraten und beobach- zes sind die UN-Menschenrechtsverträge. Diese internationa- ten NHRIs staatliche Menschenrechtspolitik und leisten damit len Menschenrechtsabkommen werden durch regionale Verträge einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Menschenrechtsver- ergänzt, so in Europa, den Staaten der Arabischen Liga, in Afrika letzungen auf nationaler Ebene. Zusätzlich dienen sie als Brücke und auf dem amerikanischen Kontinent. Um rechtsverbindlich zu zwischen der nationalen, regionalen und internationalen Ebene sein, müssen Menschenrechtsverträge von Staaten ratifiziert wer- des Menschenrechtsschutzes. den. Wie in der Textbox unten ersichtlich, wurden die meisten der internationalen Menschenrechtsverträge von einer Großzahl der Staaten ratifiziert. Auslegung von Menschenrechtsverträgen Die neun grundlegenden UN-Menschenrechtsverträge Die in den Menschenrechtsverträgen enthaltenen Rechte sind all- und Anzahl der Vertragsstaaten (alle PDF) gemein gehalten. Um verstanden und angewendet zu werden, Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) 1965 176 müssen sie ausgelegt werden. Wichtige Auslegungen der ein- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische zelnen Rechte finden sich in länderspezifischen Abschließenden Rechte (Zivilpakt; ICCPR) 1966 167 Bemerkungen zu den Staatenberichten (Concluding Observa- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale tions), die nicht zu verwechseln sind mit den Allgemeinen Bemer- und kulturelle Rechte (Sozialpakt; ICESCR) 1966 161 kungen (General Comments) der UN-Vertragsorgane. Diese Frauenrechtskonvention (CEDAW) 1979 187 Vertragsorgane, auch UN-Fachausschüsse genannt, sind Gre- Anti-Folterkonvention (CAT) 1984 154 mien aus unabhängigen Fachleuten. Sie wachen über den Umset- Kinderrechtskonvention (CRC) 1989 193 zungsstand des jeweiligen Menschenrechtsvertrags. Damit Wanderarbeiterkonvention (CMW) 1990 47 konkretisieren die UN-Vertragsorgane zugleich die einzelnen Behindertenrechtskonvention (CRPD) 2006 141 Menschenrechte. Konvention gegen Verschwindenlassen (CED) 2006 42 Besonders wichtige Empfehlungen von allgemeiner Bedeutung Stand: 31. Dezember 2013 fassen die Vertragsorgane als Allgemeine Bemerkungen (oder Empfehlungen) zusammen (Englisch: General Comments). All- Zusätzlich zu diesen Verträgen haben viele Staaten sogenannte gemeine Bemerkungen sind autoritative Auslegungen verbindli- Fakultativ- beziehungsweise Zusatzprotokolle ratifiziert. Sie cher Menschenrechte. Anhand konkreter Beispiele verdeutlichen ergänzen die Menschenrechtsverträge und haben verschiedene sie den Inhalt der menschenrechtlichen Verpflichtungen. Aktuelle Funktionen: Beispiele sind die Allgemeine Bemerkung Nr. 34 zur Meinungsfrei- heit (2011) des Menschenrechtskomitees (Englisch) und die Allge- Oft wird durch ein Fakultativprotokoll ein individuelles meine Bemerkung Nr. 15 zum Recht von Kindern auf Gesundheit Beschwerderecht eingeführt, so im Ersten Fakultativprotokoll (2013) des Kinderrechtsausschusses (Englisch). zum Zivilpakt (1966, PDF, 42 KB), im Fakultativprotokoll zur Frau- enrechtskonvention (1999, PDF, 47 KB), im Fakultativprotokoll zur Mit Bezug auf das jeweilige Abkommen beziehungsweise das Behindertenrechtskonvention (2006, S. 35 – 39 , PDF, 126 KB), im jeweilige Menschenrecht konkretisieren Allgemeine Bemerkungen Fakultativprotokoll zum Sozialpakt (2008, PDF, 47 KB, nicht bar- auch die zentralen menschenrechtlichen Prinzipien: Partizipation rierefrei) und im Dritten Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskon- und Empowerment, Nicht-Diskriminierung und Chancengleich- vention (2011, PDF, 65 KB, nicht barrierefrei). heit, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Andere Fakultativprotokolle garantieren über die Konventionen hinausgehende Rechte. So verpflichten sich Vertragsstaaten des Relevanz für die EZ Zweiten Fakultativprotokolls zum Zivilpakt (1989, PDF, 42 KB), die Todesstrafe abzuschaffen. Die ersten beiden Fakultativprotokolle Mit der Ratifizierung von Menschenrechtsverträgen gehen die zur Kinderrechtskonvention von 2002 regeln die Rechte von Kin- Bundesrepublik Deutschland und ihre Partnerländer verbind- dern in bewaffneten Konflikten (PDF, 50 KB) und das Verbot von liche Verpflichtungen ein, die für ihre entwicklungspolitischen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie (PDF, Strategien und Prioritäten maßgeblich sein sollten. Sind zent- 59 KB). rale Menschenrechtsabkommen oder Fakultativprotokolle vom Partnerland noch nicht ratifiziert, sollte im Politikdialog zu einer Das Fakultativprotokoll zur Anti-Folterkonvention (2002, PDF, Ratifizierung ermutigt werden. Der politische Dialog ist auch ein 70 KB) richtet unter anderem einen nationalen Präventions- Instrument, um Mängel bei der Umsetzung von Menschenrechten Mechanismus ein, genauso wie Artikel 33 der Behindertenrechts- anzusprechen. konvention eine unabhängige Monitoringstelle. 2
Die ratifizierenden Staaten verpflichten sich, die Verträge 2. Berichtsverfahren zur Umsetzung innerstaatlich in Recht und Praxis umzusetzen. Diese Ver- von Menschenrechtsverträgen pflichtung besteht in vielen Bereichen, zum Beispiel beim Fol- terverbot, unmittelbar und sofort. Ebenso unmittelbar gilt auch Aus der Ratifizierung folgt eine regelmäßige Berichtspflicht der das Diskriminierungsverbot, zum Beispiel beim Zugang zu Bil- Staaten an die UN-Vertragsorgane. Der erste Staatenbericht ist ein dung oder Gesundheitsdiensten. Andere menschenrechtli- Jahr nach Ratifizierung des Abkommens vorzulegen; danach alle che Verpflichtungen sind mit entsprechenden Strategien und vier oder fünf Jahre, je nach Menschenrechtsabkommen. Maßnahmen schrittweise umzusetzen, so die Bereitstellung eines fairen Gerichtswesens oder ausreichender Schulen und Die Staatenberichte werden von Ministerien in den Vertragsstaa- Gesundheitseinrichtungen. ten erstellt. Was die Menschenrechtslage und die unternomme- nen Schritte der jeweiligen Regierungen angeht, fallen sie oft Das BMZ-Menschenrechtskonzept von 2011 sieht vor, dass Men- beschönigend aus. Daher ist es wichtig, dass NHRIs und zivil- schenrechte im Politikdialog als gemeinsame rechtliche Verpflich- gesellschaftliche Organisationen kritischere, sogenannte Par- tung angesprochen und neben den bürgerlich-politischen gezielt allelberichte zu den Staatenberichten verfassen und bei den die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte themati- Vertragsorganen einreichen. Oft unter Heranziehung der Parallel- siert werden. Menschenrechte sollen auch genutzt werden, um die berichte kommentiert das UN-Vertragsorgan dann den Staatenbe- Herausforderungen bei Entwicklungsprozessen im Partnerland zu richt und verfasst die sogenannten Abschließenden Bemerkungen analysieren und um als Basis für entsprechende Entscheidungen (Englisch: Concluding Observations oder Concluding Comments). über Strategien, Priorisierungen und Handlungsfelder zu dienen. Darin werden Fortschritte und Versäumnisse festgehalten, und Dafür hat das BMZ 2013 einen entsprechenden Leitfaden (PDF, das Vertragsorgan gibt praxisrelevante Empfehlungen zur besse- 232,8 KB, nicht barrierefrei) in Kraft gesetzt. ren rechtlichen wie tatsächlichen Umsetzung der im Menschen- rechtsabkommen verankerten Rechte. Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) der UN-Ver- tragsorgane konkretisieren menschenrechtliche Standards und nehmen dabei die Erklärungen und Aktionspläne der Welt-Kon- Relevanz für die EZ ferenzen zu wichtigen EZ-Themen auf, zum Beispiel die der Welt- Konferenz zu Bildung (Jomtien 1990, Dakar 2000), Nachhaltigkeit Das Hochkommisariat für Menschenrechte (OHCHR, Englisch) (Rio de Janeiro 1992 und 2012) oder Bevölkerung und Entwicklung und bilaterale Geber stärken sowohl Regierungs- als auch zivilge- (Kairo 1994), Soziale Entwicklung (Kopenhagen 1995) und Frauen sellschaftliche Organisationen und NHRIs in ihrer Fähigkeit, Staa- (Peking 1995, New York 2013). Durch ihre Verbindung mit ent- ten- beziehungsweise Parallelberichte zu verfassen. Zwischen wicklungspolitischen Themen sind die Allgemeinen Bemerkungen 2008 und 2012 hat der OHCHR in mehr als 40 Ländern zum Kapa- eine nützliche Hilfe bei der Ausarbeitung von Sektorkonzepten zitätsaufbau in diesem Bereich beigetragen (Pillay 2012, S. 84, und anderen Strategiepapieren sowie der Programmgestaltung. PDF, 2,9 MB, nicht barrierefrei). Das BMZ verwendet die Allgemeinen Bemerkungen der Vertrags- Staaten- und Parallelberichte können der Entwicklungspolitik als organe als Richtlinie und Orientierung für seine Sektorkonzepte, Informationsquelle zur Menschenrechtslage in einem Partner- zum Beispiel in seinen Konzepten zu Gesundheit (2009, PDF, land dienen. Die EZ sollte die länderspezifischen Abschließenden 331 KB), Soziale Sicherung (2009, PDF, 579 KB), Guter Regierungs- Bemerkungen (Concluding Observations) im politischen Dialog, in führung (2009, PDF, 336 KB) und Wasser (2006, PDF, 1,5 MB). Regional- oder Länderstrategien und für die Ausgestaltung kon- Das gleiche gilt für die Strategiepapiere zu Bildung (2012, PDF, kreter Programme nutzen. EZ kann Partnerländer auch bei der 406 KB), Armutsbekämpfung (2012, PDF, 1,7 MB) und zur Zusam- Erarbeitung nationaler Menschenrechts-Aktionspläne unterstüt- menarbeit mit der Zivilgesellschaft (2013, PDF, 1.0 MB); letzteres zen, die dann wiederum Empfehlungen der UN-Vertragsorgane verfolgt explizit einen menschenrechtsbasierten Ansatz. und des allgemeinen periodischen Länderüberprüfungsverfah- rens vor dem UN-Menschenrechtsrat (Englisch: Universal Peri- odic Review, UPR) enthalten. Die Menschenrechts-Aktionspläne Ressourcen von Tansania, Äthiopien und Tschad, zum Beispiel, wurden vom Die wichtigsten UN-Menschenrechtsverträge OHCHR unterstützt (OHCHR Report 2012, OHCHR in the field: Human Rights Atlas: Interaktive Weltkarte zu Ratifikationen Africa, S. 192 und S. 209, PDF, 5,5 MB, nicht barrierefrei). und Menschenrechtsindikatoren (Englisch) Allgemeine Bemerkungen (General Comments, Englisch) 3
EZ kann also gezielt dazu beitragen, Partnerländer bei der Ausschuss über die Rechte von Wanderarbeitnehmer und Wan- Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen zu unter- derarbeitnehmerinnen und ihren Familienangehörigen (CMW) stützen. Die systematische Orientierung an den international ver- einbarten Menschenrechten trägt auch zu Eigenverantwortung Ghana (Sep 2014) der Partnerländer und Geberharmonisierung bei. Entsprechend Mali (Mär – Apr 2014) formulieren dies auch der Accra Aktionsplan von 2008 (Art. 13 c, Burkina Faso, Marokko (Sep 2013) PDF, 885 KB, nicht barrierefrei) und die 2011 ins Leben gerufene Bolivien, Kolumbien (Apr 2013) Busan Partnerschaft für eine wirksame Entwicklungszusammen- Ruanda (Sep 2012) arbeit (Para. 11, PDF, 199 KB, nicht barrierefrei). Tadschikistan (Apr 2012) Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) Berichtsverfahren vor UN-Vertragsorganen von ausgewählten Partnerländern, 2012 – 2014 Marokko (Sep 2014) Indonesien, Indien, Kirgistan (Mai – Jun 2014) (Englisch) Jemen (Jan 2014) Ruanda, Usbekistan (Mai – Jun 2013) Menschenrechtsausschuss (CCPR): Burkina Faso (Jan – Feb 2013) Albanien, Namibia (Sep – Okt 2012) Burundi (Okt 2014) Nepal, Vietnam (Mai – Jun 2012) Malawi (Jul 2014) DR Kongo, Togo (Jan – Feb 2012) Kirgistan, Nepal (Mär 2014) Bolivien, Mauretanien, Mosambik (Okt – Nov 2013) Albanien, Indonesien, Tadschikistan, Ukraine (Jul 2013) Ressourcen Peru (Mär 2013) Staatenberichte, Abschließende Bemerkungen und Individual- Kenia (Jul 2012) beschwerdeverfahren der UN-Vertragsorgane (Englisch) Guatemala, Jemen (Mär 2012) UN Treaty Body Database: Suchmaschine nach Staaten und Verträgen (Englisch, Vorkenntnisse im Bereich Menschen- Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte rechte empfehlenswert) (CESCR) N. Pillay (2012): Strengthening the United Nations Human Rights Treaty Body System: A Report by the United Nations Kirgisistan, Mongolei, Uganda (Dez 2014) High Commissioner on Human Rights (Englisch, PDF, 2,9 MB, Guatemala, Nepal, Vietnam (Nov 2014) nicht barrierefrei) Indonesien, Serbien, Ukraine, Usbekistan (Apr – Mai 2014) OHCHR Report 2012 (Englisch) Albanien, Ägypten (Nov 2013) Ruanda, Togo (Apr – Mai 2013) Ecuador, Mauretanien, Tansania (Nov 2012) 3. UN-Menschenrechtsrat, Sondermandate Äthiopien, Peru (Apr – Mai 2012) und UPR-Verfahren Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau Die UN-Mitgliedstaaten haben im Jahr 2006 den UN-Men- (CEDAW) schenrechtsrat eingerichtet. Dieser löste die bis dahin beste- hende Menschenrechtskommission ab. Der Rat hat das Mandat, Ghana (Okt – Nov 2014) menschenrechtliche Standards zu schaffen, umzusetzen und Indien, Mauretanien, Peru (Jun – Jul 2014) zu überwachen. Er kann die Menschenrechtslage in allen UN- Kamerun (Feb 2014) Mitgliedsstaaten überprüfen, unabhängig davon welche Men- Benin, Kambodscha, Kolumbien, Tadschikistan (Sep – 2013) schenrechtsverträge vom jeweiligen Staat ratifiziert wurden. Der Afghanistan, DR Kongo, Serbien (Jul 2013) Menschenrechtsrat stimmt unter anderem über Resolutionen zur Pakistan (Feb – Mär 2013) Menschenrechtssituation in einem bestimmten Land ab oder zu Togo (Okt 2012) einzelnen Themen, zum Beispiel Gewalt gegen Frauen (2013, PDF, Indonesien, Mexiko (Jul 2012) 157 KB, Englisch, nicht barrierefrei), Bildung (2012, PDF, 198 KB, Brasilien (Feb – Mär 2012) Englisch, nicht barrierefrei) und Menschenrechte von Migranten und Migrantinnen (2013, PDF, 118 KB, Englisch, nicht barrierefrei). Ausschuss gegen Folter (CAT) Die 47 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrates werden von der UN-Generalversammlung gewählt. Seit 2013 hat Deutschland Burkina Faso, Kirgistan, Mosambik, Usbekistan eine erneute dreijährige Mitgliedschaft. (Okt – Nov 2013) Bolivien, Guatemala, Kenia, Mauretanien (Mai 2013) Mexiko, Peru, Tadschikistan, Togo (Okt – Nov 2012) Albanien, Ruanda (Mai – Jun 2012) 4
Der Menschenrechtsrat kann in sogenannten Sonderverfahren schenrechtslage der jeweiligen Länder. Zweitens können die von (Englisch: Special Procedures) spezifische Mandate zur Untersu- den jeweiligen Ländern angenommenen (oder auch die abgelehn- chung bestimmter Ländersituationen oder Themen einsetzen. ten) Empfehlungen im Politikdialog, zum Beispiel bei Regierungs- Die einzelnen Mandatsträger und -trägerinnen heißen Sonder- verhandlungen, aufgegriffen werden. Drittens ist EZ in einer guten berichterstatter und -erstatterin, Sonderbeauftragte oder Unab- Position, um die aktive Beteiligung der Partnerländer im UPR-Ver- hängige Experte bzw. Expertin. Manche Mandate werden durch fahren zu fördern. So können die meisten am UPR Beteiligten aus sogenannte Arbeitsgruppen ausgeführt. Es gibt derzeit 14 Man- Ministerien und zivilgesellschaftliche Organisationen Unterstüt- date zu Ländern (Englisch) und 37 zu Themen (Englisch). Die dazu zung gebrauchen, um maximalen Nutzen aus dem Verfahren zu erstellten Berichte beruhen auf umfassenden Tatsachenuntersu- ziehen, zum Beispiel mit Blick auf ihre Fähigkeit zu Dialog oder zu chungen einschließlich Ländermissionen. Darüber hinaus enthal- Konsultation bei der Vorbereitung des Staatenberichts. EZ kann ten die jährlichen Berichte der Mandatsträger und -trägerinnen Partnerländer ebenfalls zu Follow-up-Mechanismen zur Umset- aktuelle menschenrechtliche Informationen und Entwicklun- zung der angenommenen UPR-Empfehlungen beraten. gen sowie Empfehlungen für den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung. So setzte Haiti 2012 mehrere Empfehlungen der Sonderverfahren, der Vertragsorgane und des UPR in den Bereichen Rechtsstaat- Die Sonderberichterstatterin zum Menschenrecht auf sauberes lichkeit und Sozialpolitik um, einschließlich neuer Gesetzge- Trinkwasser und Sanitärversorgung (Englisch) zeigt beispielsweise bung zu Rechten von Menschen mit Behinderung (OHCHR Report in ihrem Bericht von 2012 (Englisch, PDF, 857 KB, nicht barrie- 2012, OHCHR in the field: Americas, S. 232, PDF, 5,5 MB, nicht refrei), dass Stigmata oft der Grund für Diskriminierung sind, die barrierefrei). zum Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen vom Zugang zu sau- berem Trinkwasser und Sanitärversorgung führen kann. In ihrer Insgesamt sind die UPR-Berichte und die Länderberichte der Son- Sammlung von „Good Practices: On the Right Track“ (Englisch, derverfahren eine wertvolle Informationsquelle für Fachkräfte der PDF, 3,6 MB, nicht barrierefrei) zeigt die Expertin, wie Staaten EZ. Sie beleuchten den aktuellen Umsetzungsstand der bürger- diese Rechte bereits erfolgreich umsetzen. lich-politischen sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kultu- rellen Menschenrechte in jedem einzelnen Land. Die Berichte der Ein weiteres Beispiel sind die Leitlinien der Sonderberichterstat- thematischen Sonderberichterstatterinnen und -erstatter reflek- terin zu extremer Armut von 2012 (Englisch, PDF, 563 KB, nicht tieren aktuelle Menschenrechtsdebatten und das Entstehen neuer barrierefrei). Die Leitlinien helfen Staaten dabei, einen menschen- menschenrechtlicher Normen. Sie geben damit Anregungen zur rechtlichen Ansatz in der Armutsbekämpfung zu verankern. thematischen und inhaltlichen Ausrichtung von Entwicklungs- politik. Zusammengenommen sind all diese Berichte nützlich für Seit 2008 unterziehen sich alle Staaten mit UN-Mitglieds- oder die Unterstützung von menschenrechtsbasierten Sektorreformen Beobachterstatus einer gegenseitigen, regelmäßigen Begutach- durch EZ-Maßnahmen, die auf eine spezifische Menschenrechts- tung, dem periodischen Länderüberprüfungsverfahren (UPR). problematik gerichtet sind. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Menschenrechtssituation eines Staates alle viereinhalb Jahre durch den Menschenrechtsrat In Mexiko hatten zum Beispiel die konkreten Empfehlungen der überprüft. Zwischen 2008 und 2011 unterzogen sich alle UN-Mit- Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit der Organisation gliedstaaten dem UPR. Der zweite Überprüfungszyklus begann im Amerikanischer Staaten sowie des entsprechenden UN-Sonder- Jahr 2012. berichterstatters maßgeblichen Einfluss darauf, dass es zu einer Verfassungsänderung in 2012 kam. Danach sind nunmehr auch Der UPR-Mechanismus basiert auf einem Staatenbericht, einer Bundesbehörden – und nicht wie zuvor nur lokale Behörden – Zusammenstellung von Informationen aus den Berichten der UN- berechtigt, Verbrechen gegen Journalisten nachzugehen (OHCHR Vertragsorgane und Sonderverfahren und den zusammengefass- 2012, OHCHR in the field: Americas, S. 224, PDF, 5,5 MB, nicht ten Berichten von NHRIs, zivilgesellschaftlichen Organisationen barrierefrei). und anderen Beteiligten über die Situation der Menschenrechte in einem Land. In einem interaktiven Dialog reagiert der betrof- fene Staat auf Fragen und Empfehlungen anderer UN-Mitglied- Ressourcen staaten und hat die Möglichkeit, die Empfehlungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Die Empfehlungen und die jeweilige Reak- Themenspezifische UN-Sondermandate (Englisch) tion des Staates werden in einem Abschlussdokument bewertend Länderspezifische UN-Sondermandate (Englisch) zusammengestellt. Universal Periodic Review: nach Ländern (Englisch) 4. Menschenrechte in der Praxis Relevanz für die EZ Damit Menschenrechte in allen entwicklungspolitischen Berei- Die Berichte aus dem UPR-Verfahren sind nützliche Werkzeuge chen querschnittsmäßig verankert werden können, müssen sie für die EZ. Erstens enthalten die verschiedenen, zumeist knappen nicht nur verstanden, sondern auch im jeweiligen Arbeitskontext und präzisen Berichte einen aktuellen Überblick über die Men- 5
Kontakt Juliane Osterhaus, juliane.osterhaus@giz.de angewandt und so operationalisiert werden. Menschenrechtsba- Die Bildungsdirektionen implementieren mit der Unterstüt- sierte Indikatoren sind dafür nützlich. Solche Indikatoren basie- zung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in mindestens ren auf menschenrechtlichen Standards und Prinzipien und bilden zwei der teilnehmenden Departements informelle Programme quantitativ und qualitativ Strukturen, Ergebnisse und Prozesse ab. für Jugendliche aus dem ländlichen Raum, die keinen oder Menschenrechtsorganisationen finden solche Indikatoren sinn- unzureichenden Zugang zu formalen Bildungseinrichtungen voll, um die Menschenrechtslage eines Landes zu erfassen. In der haben. EZ können sie zur Projektsteuerung genutzt werden, unter ande- In 30 Prozent der Schulen in den teilnehmenden Departe- rem zur Zielformulierung und in der Fortschrittskontrolle. ments haben sich die Kenntnisse der Eltern über Nahrungs- und Ernährungssicherheit verbessert. Menschenrechtliche Indikatoren werden ständig verbessert. Die PACE will mit diesen Indikatoren feststellen, ob das Programm UN-Sonderberichterstatterin zum Menschenrecht auf sauberes gemeinsam mit den Partnern im Bildungssektor die beabsichtig- Trinkwasser und Sanitärversorgung zeigt zum Beispiel geeignete ten positiven Wirkungen bei der Umsetzung des Menschenrechts Indikatoren auf, um Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Erschwing- auf Bildung in Guatemala erreicht. lichkeit, Annehmbarkeit und Qualität von Wasser und Sani- tärversorgung zu messen (2010 Bericht, Englisch). Diese seien unentbehrlich, um bestehende Lücken zur Erreichung des aktuel- Ressourcen len Millennium-Entwicklungszieles (MDG) 7 zu schließen. UN/OHCHR: Universal Human Rights Index: Suchmaschine In der letzten Dekade hat das UN-Hochkommissariat für Men- für Empfehlungen der UN-Vertragsorgane, der Sonderman- schenrechte qualitative und quantitative Indikatoren zur Messung date und des UPR-Verfahrens (Englisch) der Umsetzung der Menschenrechte weiterentwickelt. Daraus UN/OHCHR: Menschenrechtsinformationen und entstand eine umfangreiche Publikation, die einen konzeptionel- UN-Dokumente nach Ländern (Englisch) len und methodischen Rahmen für Menschenrechtsindikatoren Informationsportal des DIMR: Menschenrechtsschutz bietet und viele praktische Instrumente und Beispiele beinhaltet und Entwicklungspolitik (Human Rights Indicators: A Guide to Measurement and Imple- GIZ (2012) Menschenrechte in der deutschen staatlichen mentation, 2012, PDF, 9,4 MB, Englisch). Entwicklungszusammenarbeit: Beispiele aus der Praxis (PDF, 9,1 MB, nicht barrierefrei) Auch Programme der deutschen EZ nutzen menschenrechtliche GIZ (2013) Vielversprechende Umsetzungsbeispiele aus der Indikatoren. So hat das BMZ-finanzierte Programm zur Förde- deutschen EZ (Englisch, Zusammenstellung, PDF, 2,49 MB) rung der Bildung in Guatemala (PACE) menschenrechtsorientiere BMZ (2010) Menschenrechte konkret: Fact Sheets zum Men- Indikatoren entwickelt. Das Ziel des von der GIZ durchgeführten schenrechtsansatz in der entwicklungspolitischen Zusammen- Programms ist, dass Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum arbeit (PDF, 1,6 MB) einen Unterricht erhalten, der dem Bedarf und den Notwendigkei- UNDP/Hurilink: Online-Leitfaden zur Nutzung des ten einer multiethnischen Gesellschaft im Modernisierungspro- Menschenrechtssystems für Fachkräfte der EZ (Englisch) zess besser entspricht. Indikatoren sind unter anderem: OECD/Weltbank (2013) Integrating Human Rights into Development (Englisch, PDF, 2,6 MB, nicht barrierefrei) Mindestens 70 Prozent des Personals der teilnehmenden Bil- dungsdirektionen kennt den rechtsbasierten Ansatz in Bezug UNDP (2013) Mainstreaming Human Rights in Development: Stories from the Field (Englisch) auf das Menschenrecht auf Bildung und setzt diesen in der Praxis um. Herausgeber Deutsche Gesellschaft für In Kooperation mit Deutsches Institut für Menschenrechte Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Zimmerstraße 26/27 10969 Berlin Sitz der Gesellschaft Bonn und Eschborn Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Sektorprogramm „Menschenrechte Referat Menschenrechte; Gleichberechtigung der umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit“ Geschlechter; Kultur und Entwickung Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn Postanschrift der BMZ Bonn BMZ Berlin | im Europahaus T +49 (0)61 96 79 - 1523 BMZ Dienstsitze Dahlmannstraße 4 Stresemannstraße 94 F +49 (0)61 96 79 - 801523 53113 Bonn 10963 Berlin sv-menschenrechte@giz.de T +49 (0)228 99 535 - 0 T +49 (0)30 18 535 - 0 www.giz.de F +49 (0)228 99 535 - 3500 F +49 (0)30 18 535 - 2501 Layout Ira Olaleye poststelle@bmz.bund.de www.bmz.de Stand Januar 2014 Die GIZ ist für den Inhalt dieser Publikation verantwortlich.
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