DAS ABONNEMENT - Mit Bestellschein argumente vorteile zusatznutzen varianten tarif-infos - ESWE Verkehr

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DAS ABONNEMENT - Mit Bestellschein argumente vorteile zusatznutzen varianten tarif-infos - ESWE Verkehr
DAS ABONNEMENT
Abo, 9-Uhr-Abo, 65-plus-Abo: Vorteilstickets für Häufig-Busnutzer

                                        Mit Bestellschein   2019
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DAS ABONNEMENT - Mit Bestellschein argumente vorteile zusatznutzen varianten tarif-infos - ESWE Verkehr
2      ARGUMENTE

        Busfahren im Abonnement: Wieso eigentlich nicht?
        Verehrte Fahrgäste, liebe Nahverkehrsnutzer,

        Ihre Tageszeitung beziehen Sie gewiss, kostengünstig und bequem, im Abo.
        Warum dann eigentlich nicht auch Ihr Busticket? Das Jahreskarten-Abonnement
        von ESWE Verkehr bietet Ihnen jede Menge Vorteile: BEQUEM, FLEXIBEL, SPAREN –
        so lautet für Sie unsere Abo-Devise. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Broschüre.

        Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem praktischen Nahverkehrs-Abo!
        Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft

                             Das Abonnement
                           lohnt sich in jedem
                           Fall – nicht nur für die                Wir sind häufig  unter-
                            täglichen Fahrten                       wegs, und das besonders
                                                                    günstig – dank meines
                                 zur Arbeit.
                                                                      65-plus-Abos.

 Egal, wohin ich fahre –
mein 9-Uhr-Abo spart
    mir bares Geld.
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ARGUMENTE      3

Weitere Abo-Vorteile auf einen Blick
VERSIONEN-VIELFALT: PASSGENAU FÜR IHREN INDIVIDUELLEN BEDARF

Kein anderes Ticket ist so individuell wie das Abonnement – denn die Zahl der
Versionen ist groß: So gibt es neben dem „normalen“ Abo auch die Spezialvarianten
9-Uhr-Abo (siehe Seite 8) und 65-plus-Abo (siehe Seite 9). Darüber hinaus können
Sie bei der Bezahlung wählen zwischen einer Einmalzahlung am Beginn der Laufzeit
und der Abbuchung des Abo-Preises in zwölf Monatsraten. Individuell wählbar ist
auch der Gültigkeitsbeginn Ihres Abos: Er kann frei nach Belieben zu jedem Monats-
ersten bestimmt werden.*

Ebenfalls ganz individuell, Ihrem jeweiligen Bedarf entsprechend, können Sie außer-
dem entscheiden, ob auch andere Personen Ihr Abo-Ticket nutzen dürfen sollen. Das
Abonnement gibt es nämlich – ohne Preisunterschied – wahlweise** als …

· übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt. Hierbei können Sie
  also Ihre eTicket-Chipkarte beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen
  usw. weitergeben.

·	persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber – und nur in Verbindung mit
  einem amtlichen Lichtbildausweis – gilt. Auf der personalisierten eTicket-Chip-
  karte sind Ihr Name (in verschlüsselter Form), Ihr Geburtsdatum (Monat und Jahr)
  sowie Ihr Geschlecht gespeichert.

  Egal, wie Sie sich entscheiden: Ihr Abo-Ticket kommt in jedem Fall als praktische
  eTicket-Chipkarte zu Ihnen, die viele Sicherheits- und Komfortvorteile besitzt. Zum
  Beispiel wird Ihnen die Chipkarte im Fall eines Verlusts ersetzt (gegen Gebühr).

GROSSRAUM-GÜLTIGKEIT: MOBIL SEIN ÜBER WIESBADEN UND MAINZ HINAUS
Für Fahrten in Wiesbaden und Mainz gilt ein Einheitspreis; Sie können also mit
einem Ticket in beiden Städten unterwegs sein – und nicht nur dort, denn Ihr Abo
der Preisstufe 13 gilt für den Nahverkehr im gesamten RMV-Tarifgebiet 6500. Dieses
umfasst sowohl die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz als auch – auf
hessischer Seite – die Gemeinde Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavsburg
und die Gemeinde Walluf sowie – auf rheinland-pfälzischer Seite – die Gemeinden
Wackernheim und Zornheim. Die Preisstufe 13 gilt ebenfalls für einige angrenzende
Bereiche des Tarifgebiets 6600, nämlich für die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres
Stadtteils Massenheim) sowie für den Hofheimer Stadtteil Wallau.
* Das 65-plus-Abo gilt frühestens ab dem Beginn jenes Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden.
** Das 65-plus-Abo gibt es ausschließlich in der persönlichen Variante.
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4     VORTEILE

    Sie lieben das Bequeme?
    DAS ABONNEMENT STECKT VOLLER KOMFORTABLER DETAILS!

    · Flächendeckende Gültigkeit:           · Abbuchung vom Konto:
     Fahren Sie mit allen öffentlichen         Schenken Sie sich das umständliche
     Verkehrsmitteln im Nahverkehr des         Kleingeldsuchen am Automaten oder
     Geltungs­bereichs Ihres Abos – ganz       beim Fahrer! Der Abo-Betrag wird von
     gleich, ob es sich um Stadt- oder         Ihrem Bankkonto abgebucht.
     Regionalbusse, um Straßenbahnen,
     ­S-Bahnen oder Regionalzüge handelt.    · Ersatz bei Verlust:
                                               Machen Sie sich keine Sorgen!
    · Rund um die Uhr mobil:                  ­Da Sie Ihr Abo-Ticket in Form des
     Ihr Abo-Ticket gilt immer – egal ob        ­praktischen eTickets erhalten, stellt
     Arbeitstag oder Wochenende, egal ob         ein eventueller Verlust der Karte kein
     tagsüber, abends oder nachts. Einfach       Problem dar. Denn: Geht Ihr Ticket
     rund um die Uhr unterwegs sein,             einmal verloren, kann es umgehend
     wann und sooft man will (Ausnahme:          gesperrt und so vor Missbrauch ge-
     9-Uhr-Abo; siehe Seite 8).                  schützt werden. Außerdem wird Ihnen
                                                 die verloren gegangene Karte – egal,
                                                 ob Sie die persönliche oder die über-
                                                 tragbare ­Variante besitzen – zügig
                                                 ersetzt ­(gegen Gebühr).

                                             · Sofort losfahren:
                                               Wenn Sie Ihr Abo für Wiesbaden/
                                               Mainz (Preisstufe 13) in der Mobili-
                                               tätszentrale von ESWE Verkehr
                                               (siehe Rückseite dieser Broschüre)
                                               ­ab­­schließen, haben Sie die Möglich-
                                                keit, sofort in den nächsten Bus
                                                einzusteigen und loszufahren. Denn
                                                Ihr vorläufiges, unmittelbar gültiges
                                                „AboSofort“-Ticket* können Sie direkt
                                                mitnehmen, sofern Sie in bar, per EC-
                                                oder Kreditkarte zahlen.

                                             * „ AboSofort“ ist nur in der persönlichen, nicht
                                              übertragbaren Variante erhältlich. Für das
                                              65-plus-Abo steht diese Option leider nicht zur
                                              Verfügung.
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VORTEILE            5

Sie brauchen Flexibilität?
DAS ABONNEMENT IST SO VIELSEITIG, WIE SIE MÖCHTEN!

· Freie Übertragbarkeit:
 Lassen Sie Ihre Familienangehörigen, Freunde, Kollegen und Bekannten an den Vor­
 teilen Ihres Nahverkehrs-Abos teilhaben! Sie können das Ticket frei nach Belieben
 weitergeben – denn es ist gültig für jeden, der es mit sich führt. (Dies gilt nur für
 die übertragbaren Abonnement-Varianten.)

· Einfacher Vertragswechsel:
 Nutzen Sie Ihre individuellen Vorteile!
 Wann immer Sie wollen, ist ein Wechsel
 von einer Abo-Variante zu einer anderen
 möglich: zum Beispiel vom normalen
 Abonnement zur noch preisgünstige-
 ren 9-Uhr-Karte (siehe Seite 8). Auch ein
 Wechsel zum 65-plus-Abo (siehe Seite 9)
 ist problemlos möglich. Ebenso lässt sich
 beispielsweise das Gültigkeitsgebiet Ihres
 Abos verändern (Erweiterung ins Umland),
 und mit einer zusätzlich erhältlichen Zu-
 schlagkarte können Sie in Regionalzügen
 und S-Bahnen auch die 1. Klasse nutzen.

 GRATIS-MITNAHME VON KINDERN UND ERWACHSENEN
 Gemäß der RMV-weit gültigen Mitnahmeregelung können Inhaber von Zeit- und Vorteilstickets des
 Erwachsenentarifs (Wochen-, Monats- und Jahres­karten in­klusive 9-Uhr- und 65-plus-Karten) sowie
 von JobTickets und FirmenCards mit Mitnahmeregelung montags bis freitags ab 19:00 Uhr – an
 Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und am 31. Dezember sogar
 ganztägig – innerhalb der jeweils gebuchten Preisstufe einen Erwachsenen sowie eine unbegrenzte
 Anzahl von Kindern unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Darüber hinaus können gemäß der erwei-
 terten Mitnahmeregelung des VMW (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) Inhaber der oben genannten
 Zeitkarten (jedoch ohne JobTickets und FirmenCards) montags bis freitags auch tagsüber (bis 19:00
 Uhr) alle eigenen bzw. bis zu drei fremde Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Diese VMW-
 Regelung gilt im gesamten Tarifgebiet 6500 (Wiesbaden, Mainz und Umland) für alle RMV-Verkehrs-
 mittel, also für alle Bus- und Schienenprodukte (ohne IC- und ICE-Züge). Im Fall der Fahrkartennutzung
 durch ein Kind (6 bis 14 Jahre) gilt die erweiterte VMW-Mitnahmeregelung nicht.
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6        VORTEILE

      Sie legen Wert auf Sparsamkeit?
      DAS ABONNEMENT SCHONT IHREN GELDBEUTEL!

      · Ab 1,79 Euro* pro Tag unterwegs sein:
       Schauen Sie sich um! Wo sonst bekommen Sie umfassende Mobilität in ganz Wies-
       baden und Mainz für gerade einmal 1,79 Euro* am Tag?

      · Das Abo rentiert sich – früher, als Sie vielleicht denken:
       Rechnen Sie mal nach! Im Vergleich zur Nutzung von Sammelkarten lohnt sich das
       Abonnement* schon ab zwölf Hin- und Rückfahrten pro Monat. Und falls Sie bisher
       Nutzer von Monatskarten sind, können Sie monatlich 13,85 Euro sparen: Denn
       die Monatskarte (Wiesbaden/Mainz) kostet 83,20 Euro, während Sie fürs Abonne-
       ment** umgerechnet nur 69,35 Euro im Monat bezahlen.

      · Rund 2 % Zusatz-Rabatt bei Jahresvorauszahlung:
       Greifen Sie zu beim Zusatz-Rabatt! Wenn Sie die komplette Abo-Gebühr eines Jah-
       res im Voraus bezahlen, reduziert sich der Betrag im Vergleich zur Zahlung in zwölf
       Monatsraten um circa 2 %. Ein weiterer Vorteil der Vorab-Einmalzahlung: Eventuell
       während der Ticket-Laufzeit eintretende Tariferhöhungen haben keinerlei Folgen;
       Nachzahlungen bleiben Ihnen also erspart.

      · Als Firmenmitarbeiter noch mehr sparen:
       Falls das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, in Wiesbaden oder Mainz ansässig ist
       und mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigt, kommt für Sie die besonders güns­
       tige FirmenCard infrage. Sprechen Sie hierzu Ihre Personalabteilung oder Ihren
       Betriebs- bzw. Personalrat an.

      GARANTIERTE PÜNKTLICHKEIT
      Die 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) gilt selbstverständlich auch für die
      Fahrgäste der ESWE Verkehrsgesellschaft. Die entscheidende Textpassage dieser Garantie lautet wie folgt:

      „Erreicht ein Fahrgast sein Fahrtziel mehr als zehn Minuten nach der fahrplangemäßen Ankunftszeit, hat
      er Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises gemäß der jeweils aktuellen Erstattungstabelle. Anstelle der
      Rückzahlung des Fahrpreises können zwischen 21:00 Uhr und Betriebsende (ca. 5:00 Uhr am Folgemorgen)
      auch Taxikosten in Höhe von maximal 25 Euro erstattet werden, sofern absehbar ist, dass das Fahrtziel mit
      einer Verspätung von mehr als zehn Minuten erreicht werden wird.“

      Ergänzende Informationen zur 10-Minuten-Garantie des RMV – insbesondere auch dazu, wie man die
      Garantie in Anspruch nehmen kann – finden Sie auf: www.eswe-verkehr.de/10-minuten-garantie

    * Berechnungsgrundlage: 9-Uhr-Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Vorab-Einmalzahlung
    ** Berechnungsgrundlage: Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei monatlicher Abbuchung
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ZUSATZNUTZEN             7

Ihr Abonnement kann noch mehr!
EXKLUSIVE ZUSATZVORTEILE FÜR ABO-TICKET-INHABER
Alle ESWE-Fahrgäste, die ihre Jahreskarte
im Abonnement beziehen, kommen ergän-
zend zu ihrem preisgünstigen Abo-Ticket in
den Genuss vielfältiger Zusatzvorteile:

Wer sich zum Beispiel beim Fahrradvermiet-
system „meinRad“ von ESWE Verkehr ein
Fahrrad ausleiht, erhält als Abo-Kunde einen
attraktiven Preisrabatt. Details hierzu sind
auf www.meinrad-wiesbaden.de zu finden.

Weitere exklusive Zusatzvorteile sind unter dem Namen „Treuebonus“ zusammen-
gefasst. Auf Wunsch wird der Treuebonus in Gestalt eines persönlichen Couponhefts
jedem Abonnementkunden zum Jahreswechsel per Post zugesandt – egal ob der
Kunde ein „normales“, ein 9-Uhr- oder ein 65-plus-Abo besitzt. In der 2019er-Ausgabe
des Hefts sind zwölf heraustrennbare Coupons für zwölf unterschiedliche Bonus-
vorteile enthalten, die im Lauf des Jahres in Anspruch genommen werden können.
Darunter befindet sich sowohl Sportliches (VC Wiesbaden) und Touristisches (Nero-
bergbahn, „THermine“) als auch Kulturelles (Stadtmuseum „sam“). Zudem enthält
das Treuebonus-Couponheft zwei Gutscheine für beliebte Traditionsvorteile, nämlich
für Gratisgetränke bei der Rheingauer Weinwoche sowie für ein kostenloses Exem-
plar des aktuellen Fahrplanbuchs.

Übrigens: Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Inanspruchnahme der
Treuebonus-Coupons können Sie auf www.eswe-verkehr.de/datenschutz im Ab-
schnitt „Weiter zur Einwilligungserklärung für Abonnenten“ einsehen.

Ebenfalls zu den Zusatzvorteilen zählt, dass Sie als Abo-Inhaber unsere hochwertige,
informativ-unterhaltsame Fahrgastzeitschrift INFOMOBIL auf Wunsch vier Mal pro
Jahr frei Haus in Ihrem Briefkasten finden.
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8     9-UHR-ABONNEMENT

    Die besonders günstige 9-Uhr-Variante des Abos
    FÜR ALLE, DIE MORGENS ETWAS SPÄTER AUS DEM HAUS GEHEN

    Wenn Sie morgens ein bisschen mehr Zeit für sich und/oder für Ihre Lieben brau-
    chen, sodass Sie das Haus erst etwas später verlassen, hat das für Sie in puncto
    Nahverkehr einen Vorteil: Sie umgehen die Tageszeit, in der die Busse manchmal
    ziemlich voll sind. Und: Dieser Vorteil zahlt sich für Sie aus – denn die spezielle
    9-Uhr-Variante des Abonnements erspart allen, die montags bis freitags nicht vor
    9:00 Uhr losfahren müssen, rund 20 % des Abo-Preises. Das 9-Uhr-Abonnement ist
    also das besonders günstige Vorteilsticket mit dem 20-prozentigen Extra-Rabatt für
    die, die morgens zu Hause zu tun haben, und natürlich auch für alle Spätaufsteher.

    WICHTIG: Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am
    24. und 31. Dezember (im Tarifgebiet 6500 auch am 1. November) gilt die 9-Uhr-
    Zeitgrenze nicht – an diesen Tagen gilt Ihr 9-Uhr-Ticket rund um die Uhr! Montags
    bis freitags hingegen gilt das Ticket von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen.

                                                                          S at
                                                                      Extra ter
                                                                           - Ra b a
                                                                                      tt!
65-PLUS-ABONNEMENT             9

Die besonders günstige Senioren-Variante des Abos
FÜR ALLE MOBILEN „JUNGEN ALTEN“ AB 65 JAHRE

65 Jahre sind heutzutage kein Alter mehr – Seniorinnen und Senioren sind heute
agiler, interessierter und unternehmungslustiger, kurz: mobiler denn je. Dieser
gesellschaftlichen Entwicklung trägt das 65-plus-Abonnement Rechnung. Das Ticket –
es ist eine Spezialvariante des persönlichen Abonnements – bietet jede Menge
Vorteile; hier die wichtigsten:

· Das 65-plus-Abonnement gilt ohne zeitliche Einschränkung an 365 Tagen im Jahr
 rund um die Uhr – und zwar unter der Woche in den gebuchten Tarifgebieten,
 an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am
 24. und 31. Dezember sogar im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes!*

· Das Ticket ist im Preis rund 20 % günstiger als das normale Abonnement.**
· Die Spezialvariante für Senioren besitzt die von allen Abos bekannten Vorteile,
 zum Beispiel die Ersparnis von rund 2 % bei Vorab-Einmalzahlung sowie die groß-
 zügige Mitnahmeregelung (siehe Seite 5).

· Dort, wo im RMV-Gebiet Nahverkehrsbahnen fahren, dürfen Sie als 65-plus-
 Abonnent immer die 1. Klasse nutzen – ohne Aufpreis!*

Frühestmöglicher Gültigkeitsstart ist übrigens der Beginn jenes Monats, ­
in dem Sie 65 Jahre alt werden.

* Im Rahmen der Mitnahmeregelung (siehe Seite 5) gilt dies auch für die Mitnahmeperson/en.
** Berechnungsgrundlage: Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Vorab-Einmalzahlung
10                 PREISE UND GEBIETE

            Ihr Ticketpreis: Einfach gut und schnell berechnet
            Suchen Sie Ihr Ziel aus der Übersichtskarte heraus und merken Sie sich den Farbton. In der
            Tabelle auf der Seite 11 wählen Sie diesen Farbton, um den Preis des Tickets abzulesen.

                                                                              Wetter
                                                                                 0200
                                                       Biedenkopf
                                                          0100                                   Kirchhain
                                                                            Marburg
                                 Dillenburg                                  0500                0300
                                                          Gladenbach
                                      5800                                                                 Homberg
                                                                0400                                       (Ohm)            Alsfeld
                                                 5600                                                 0700                                       Schlitz               Hünfeld
                                                                                                                            0800
                                                   Bischoffen                                                                                                             1600
                                      Herborn                                                                                                      1100
                                                                                                          Mücke
                              5400 5700
                                                  Wetzlar                                                 0900
                               Driedorf                                  Gießen                                                        Lauter-
                                                                                                                                       bach                                             Tann
                                                            5500                                                                                     2100         Fulda
                                                                           1500                                     Schotten
                                                                                                                                        1000
                                                                                                   Lich                                                             2000                1700
                                             Braunfels                                                              1300                         Großen-
                                Weilburg                                                       1400                                              lüder
                   Limburg
                                                         5300                                                                  Grebenhain                                    Gersfeld
                    6000               5900                                                                                           1200                 Neuhof
                                                                       Butzbach                                                                                              1800
                                                                                               Nidda               Gedern                                  1900
                                                                       2200
                                                                                                2300
                                                                           Friedberg
                                                                                                                     2400
                          Bad Camberg               Usingen                             2500                                                       Schlüchtern
                                                                                                                               Birstein
     Katzenelnbogen                   6100                                                              Büdingen
                                                       5200                                                                      3200
            7401                                                                                          2700                                        3400
                                                                            Bad Vilbel
Nastätten                        Idstein                                         2600       Maintal
 7501                                6200                 Bad Homburg                       2900
                                                                                                             Gelnhausen
                                                                                                                                      Bad Orb
                                                            5100                                                  3100
                    Bad Schwalbach                                                              Hanau                                  3300
                   6400                       Hofheim                Frankfurt                  3000
                                                6600                5000
                             Wiesbaden
 Rüdesheim                                                                          Offenbach
                               6500
    6300                                                                                       3600
                                                                         Langen

                             Mainz                                         3500
                                                Groß-Gerau
                                                   3700
                                                                                             Dieburg
                                                                   Darmstadt
                                                                                               4100
                                                                     4000
                                                Riedstadt

                                                  3800                             3900
                                                                 Seeheim-Jugenheim              Bad König
                                                                                                 4300

                                                Biblis              Bensheim
                                                                                                   Erbach
                                                4700      Lorsch       4500                                                           Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz)
                                                                                                      4200
                                       Worms                4600
                                                                                                                                      Preisstufe 4
                                                                     Wein-
                                       6700       Lampertheim        heim        4850
                                                       4810                      Wald-
                                                                                                                                      Preisstufe 5
                                                                     4830
                                                                               Michelbach
                                                                                                Beerfelden
                                                                                                                                      Preisstufe 6
                                                                                                  4400
                                                                                                                                      Preisstufe 7 (Gesamtnetz RMV)

                                                                                                                                      Preisstufe 17 (es gilt der Preis der Preisstufe 7)
PREISE UND GEBIETE                       11

    VON WIESBADEN AUS IM RMV-GEBIET UNTERWEGS SEIN

    Wenn Sie von Wiesbaden aus im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV)
    unterwegs sein möchten (siehe Landkarte auf Seite 10), gelten je nach Lage Ihres
    Fahrtziels unterschiedliche RMV-Preisstufen. Beispielsweise gilt für Fahrten zwischen
    Wiesbaden und Frankfurt die Preisstufe 5.

    Einen Auszug aus der Tarifübersicht bietet Ihnen die folgende Preistabelle:

                                    Wiesbaden/Mainz
                                    Tarifgebiet 6500

                                     Preisstufe 13      Preisstufe 4*   Preisstufe 5*   Preisstufe 6*   Preisstufe 7*
    Abonnement 1                    ab 2,23 e pro Tag
    1 x Abbuchung/Barzahlung           815,60 e         1.356,50 e      1.821,60 e      2.280,30 e       2.743,00 e
    12 x Abbuchung                    à 69,35 e          à 115,35 e     à 154,90 e      à 193,90 e       à 233,25 e
    9-Uhr-Abonnement 2              ab 1,79 e pro Tag
    1 x Abbuchung/Barzahlung           652,70 e         1.084,90 e      1.365,90 e      1.709,90 e      2.056,80 e
    12 x Abbuchung                     à 55,50 e         à 92,25 e       à 116,15 e     à 145,40 e       à 174,90 e
    65-plus-Abonnement 3            ab 1,79 e pro Tag
    1 x Abbuchung/Barzahlung           652,70 e          919,00 e       1.233,60 e      1.390,60 e       1.565,80 e
    12 x Abbuchung                     à 55,50 e          à 78,15 e     à 104,90 e       à 118,25 e       à 133,15 e

    Weitere Tarifinformationen finden Sie auf: www.rmv.de

    VON WIESBADEN AUS IM RNN-GEBIET UNTERWEGS SEIN

    Wenn Sie von Wiesbaden aus im Gebiet des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes
    (RNN) – also in den Gegenden um Mainz, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Alzey und
    Worms – unterwegs sein möchten, so lassen Sie sich zu den Preisen für Fahrten im
    RNN bitte in unserer Mobilitätszentrale** oder in einer unserer Mobilitätsinfos**
    beraten. Oder informieren Sie sich auf: www.rnn.info

1
    Persönlich oder übertragbar. Gilt rund um die Uhr.
2
  	Persönlich oder übertragbar. Gilt montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen;
    samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember (im Tarifge-
    biet 6500 auch am 1. November) ganztägig.
3
    Persönlich. Gilt rund um die Uhr.

*  I hr Abonnement dieser Preisstufe gilt in den auf der Fahrkarte gespeicherten Tarifgebieten. Die Abonnements
    werden in weiteren Preis­stufen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Mobilitätszentrale**
    und in unseren Mobilitätsinfos** sowie auf: www.eswe-verkehr.de
** Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre.
12         BESONDERE BEDINGUNGEN

     Besondere Bedingungen für Jahreskarten im Rhein-Main-Ver-            6. Zeitliche Gültigkeit
     kehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2019                                Jahreskarten gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalender-
     1. Vertragsgrundlagen                                                    monats für 12 Monate.
        Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und                Die Jahreskarte kann im Abonnement erworben werden
         Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrs-               („Jahreskarten-Abonnement“). Bei Abschluss eines Abonne-
         verbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunter-                   ments verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate
         nehmen, die hier aufgeführten Besonderen Bedingungen                  automatisch, wenn nicht bis spätestens zum 10. des letzten
         sowie die Besonderen Bedingungen des VMW (Verkehrsver-                Gültigkeitsmonats der laufenden 12 Monats-Periode gekün-
         bund Mainz-Wiesbaden) in der jeweils gültigen Fassung.                digt wird.
         Dies gilt auch für laufende Verträge. Mit Abwicklung des              Alternativ kann die Jahreskarte ohne automatische Verlänge-
         Abonnements hat der VMW die ESWE Verkehrsgesellschaft                  rung erworben werden.
         mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, Tel.: (0611) 450            Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist montags bis freitags
         22-450, beauftragt.                                                     auf den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr und Betriebsschluss
                                                                                 begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen
     2. Vertragspartner                                                          Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese
     	Vertragspartner bei Erwerb der Jahreskarte ist der unbe-                  Begrenzung nicht. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz besteht
        schränkt geschäftsfähige Besteller (im Folgenden „Kunde“                 diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500.
        genannt). Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere
        Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben oder die Jah-          7. Mitnahmerecht
        reskarte auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird.           Inhaber von den nach Ziffer 3. a) bis c) angebotenen Jah-
        Vertragspartner beim Verkauf der Jahreskarte ist das aus-             reskarten können gemäß Ziffer A.3.4.5 b) der Tarifbestim-
        gebende Unternehmen oder die vom RMV oder den Lokalen                 mungen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen,
        Nahverkehrsorganisationen (LNO) autorisierte Vertriebsstel-           an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen so-
        le (im Folgenden „ausgebendes Unternehmen“ genannt).                  wie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und be-
                                                                              liebig viele Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen.
     3. Sortiment                                                             Für 3. d) gilt das Mitnahmerecht nur in Verbindung mit einer
     	Der Kunde kann wählen zwischen folgenden Jahreskartenan-               gültigen Zeitkarte mit Mitnahmerecht.
         geboten:
     a) Jahreskarte Erwachsene (übertragbar oder persönlich, d.h.        8. Beförderungsentgelte und Zahlungsbedingungen
         auf einen bestimmten Nutzer ausgestellt)                             Der Kunde kann bei Erwerb der unter 3 a) bis d) angebotenen
     b) 9-Uhr-Jahreskarte (übertragbar oder persönlich), die mon-             Jahreskarten wählen zwischen einer
         tags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt ist.   a) Jahreskarte im Abonnement mit jährlicher Abbuchung
     c) 65-plus-Jahreskarte (persönlich) für Personen ab 65 Jahren.      b) Jahreskarte im Abonnement mit monatlicher Abbuchung
         Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Mo-     c) Jahreskarte ohne automatische Verlängerung mit Einmal-
         nats, in dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. Die 65-plus-Jahres-        zahlung
         karte gilt immer in der 1. Klasse.                               8.1. Beförderungsentgelte
     d) Zuschlagkarte Jahr (übertragbar oder persönlich), die zusam-       Der Preis einer Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen
         men mit einer gültigen Fahrkarte zur Nutzung der 1. Klasse          Preis der entsprechenden Monatskarte in der jeweiligen
         berechtigt.                                                         Preisstufe.
     4. Fahrkarte                                                            Hat sich der Kunde für die einmalige Zahlung des Gesamtjah-
     	Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarte erfolgt nach Wahl des           resbetrags im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten
        ausgebenden Unternehmens in der Regel auf der Chipkarte               Preis ein Skonto von 2% gewährt. Eine Anpassung des Preises
        (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkarte für          ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11. f)) und bei vor-
        das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische           zeitiger Kündigung der Jahreskarte (Ziffern 13.3 und 13.4)
        Fahrkarte berechtigt die Chipkarte alleine nicht zur Fahrt.           möglich.
     	Bei Ausgabe der Jahreskarte auf einer Chipkarte erhält der         8.2. Zahlungsbedingungen
        Kunde einen Beleg, auf dem die zeitliche Gültigkeit der Chip-     	Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt per EC-Karte oder bar
        karte sowie die Fahrkartendaten festgehalten sind.                  (beides nicht im Abonnementverfahren), per Kreditkarte
     	Auf der Chipkarte werden bei einer persönlichen Jahreskar-           (sofern akzeptiert) oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
        te Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das              aufgrund eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Mit dem
        Geschlecht des Nutzers zu Prüfzwecken gespeichert. Persön-          Mandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das
        liche Jahreskarten sind nicht übertragbar und nur in Verbin-        Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt,
        dung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei der           je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge
        Prüfung persönlicher Jahreskarten muss der Nutzer auf Ver-          für die Vertragslaufzeit einmal jährlich oder monatlich von
        langen des Prüfpersonals einen amtlichen Lichtbildausweis           einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/
        zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen.              Sparkasse in Euro abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-
     	In eingeschränkten Fällen erhält der Kunde die Jahreskarte           Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem
        als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen Monatskarten.          SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungs-
     5. Räumliche Gültigkeit                                                pflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Man-
     	Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifrelati-            datsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
        onen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung werden              wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitge-
        persönliche Jahreskarten (inklusive der 65-plus-Jahreskarte)        teilt. Grundsätzlich wird die Vorankündigung an den Konto-
        nicht für Tarifrelationen zu den Übergangstarifgebieten aus-        inhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des
        gegeben. Die räumliche Gültigkeit der 65-plus-Jahreskarte           Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kunde
        erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen           informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den
        in Hessen – unabhängig von der Preisstufe – auf den gesam-          Kontoinhaber weiterzuleiten.
        ten Verbundraum ohne Übergangstarifgebiete.                       	Der Kunde verpflichtet sich, den jeweiligen Abbuchungsbe-
                                                                            trag auf dem angegebenen Konto bereitzuhalten.
                                                                          	Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen infolge nicht
BESONDERE BEDINGUNGEN                                              13

  gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht ange-         b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden
  nommener Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in                 Gültigkeitszeitraums bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen
  Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforde-             Krankheitsfällen von über 15 aufeinanderfolgenden Tagen
  rung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben.               Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den Kun-
  Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausge-                den. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung
  henden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten               eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse
  einer Rechtsverfolgung, nicht aus.                                     nachgewiesen werden.
8.2.1. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte im                    c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung
Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung                     einer Kureinrichtung über einen durchgeführten Kuraufent-
    Die Bezahlung der Jahreskarte im Abonnement erfolgt im              halt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte.
     SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.                                d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet.
a) Bei jährlicher Abbuchung des Gesamtjahresbetrags erfolgt             Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate er-
     die Lastschrift zum Monatsbeginn des ersten Monats einer            stattet.
     jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der       e) Erstattet wird für jeden Tag der Reiseunfähigkeit bzw. des Kur­-
     zeitlichen Gültigkeit des im Voraus bezahlten Abonnements           aufenthalts 1/360 des entsprechenden Jahreskartenpreises.
     eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an     f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
     den Kunden. Bei Preissenkungen hat der Kunde des Abonne-        g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen,
     ments Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahr-           Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) ist ausgeschlos-
     preises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung           sen.
     beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das        11. Änderungen durch den Kunden
     ausgebende Unternehmen ist nur dem Kunden zur Zahlung           a) Änderungen an der Jahreskarte sind jeweils zum Monats-
     verpflichtet.                                                       ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt die Änderung
b) Bei monatlicher Abbuchung erfolgt die Lastschrift der Beträ-         der räumlichen Gültigkeit sowie ein Umstieg auf ein Job-Ti-
     ge (1/12 des je Monat aktuell gültigen Jahreskartenpreises)         cket, die 9-Uhr-Jahreskarte bzw. die 65-plus-Jahreskarte. Der
     innerhalb der 12-Monats-Periode jeweils zu Beginn eines je-         Änderungsantrag hat, soweit nichts Abweichendes zugelas-
     den Monats. Bei Tarifänderungen (hierzu zählen der Preis, die       sen wird, schriftlich zu erfolgen.
     Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) werden          b) Alle Änderungen bei Jahreskarten im Abonnement müssen
     die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung            dem ausgebenden Unternehmen bis zum 10. des Vormonats
     im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die per-         gemeldet werden.
     sonenbeförderungsrechtlich genehmigt sind.                      c) Bei einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung sowie
8.2.2. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte ohne                      bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der
automatische Verlängerung mit Einmalzahlung                              Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht
  Die Bezahlung der Jahreskarte mit Einmalzahlung erfolgt in            werden.
   bar, per EC-Karte oder (sofern akzeptiert) per Kreditkarte oder   d) Bei einer Jahreskarte auf einer Chipkarte können die Ände-
   im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum Monatsbeginn des               rungen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzep-
   ersten Monats.                                                        tanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden Än-
                                                                         derungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg
9. Zustandekommen des Vertrags                                           zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Ver-
9.1. Abonnementvertrag                                                   triebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-
a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten im Abonne-             Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt
    ment ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellun-          in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander-
    terlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spätestens         folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Än-
    zum 10. des Vormonats bei einem Jahreskarten-Abonne-                 derungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird.
    ments vertreibenden Unternehmen oder in einer RMV-Ver-           e) Bei einer Jahreskarte als Papierfahrkarte erfolgt die Änderung
    triebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. Für           in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander-
    65-plus-Jahreskarten wird zusätzlich ein amtlicher Alters-           folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten
    nachweis des Nutzers benötigt, sofern nicht eine bereits mit         Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt
    einem entsprechenden persönlichen Berechtigungsnach-                 wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neu-
    weis ausgestellte Chipkarte vorhanden ist.                           en Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an das ausge-
b) Die Abgabe der vollständigen Bestellunterlagen stellt einen          bende Unternehmen zurückgegeben werden. Solange die
    Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementver-                 bisherige Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat
    trags dar.                                                           der Kunde den bisherigen monatlichen Betrag weiterhin zu
c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit               zahlen.
    Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausgabe         f) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen
    der Jahreskarte zustande.                                            werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einmaliger Zahlung
d) Der Versand der Jahreskarte erfolgt im Regelfall eine Woche          im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ers­
    vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in den Bestellun-          ten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jah-
    terlagen angegebene Anschrift. Der Versand an eine Post­             reskartenangebots berechnet. Bei monatlicher Abbuchung
    fachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann            wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültig-
    die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Ver-              keitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises
    triebsstelle erfolgen.                                               des genutzten Jahreskartenangebots berechnet.
9.2. Kaufvertrag                                                     12. Verlust/Ersatz
  Für den Kauf von übertragbaren Jahreskarten ohne automa-          a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der Kunde umgehend zu
   tische Verlängerung mit Einmalzahlung sind keine Bestellun-           melden. Die Verlustmeldung befreit den Kunden nicht von
   terlagen auszufüllen.                                                 seiner Zahlungsverpflichtung.
                                                                     b) Der Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Verlust
10. Fahrgelderstattung bei Krankheit
                                                                         geratene Chipkarte sperren lassen und eine Ersatzchipkarte
a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der
                                                                         mit einer entsprechend dem Vertrag gültigen Jahreskarte
    persönlichen Jahreskarten.
14       BESONDERE BEDINGUNGEN

         beantragen. Die Verlustmeldung ist bei Chipkarten an eine            mit jährlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monats-
         der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-              Periode wird dem Kunden für jeden bereits vollständig
         Akzeptanzsymbol zu richten. Für die Ersatzchipkarte fällt            genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahreskartenpreises,
         ein Entgelt von 10,00 Euro an. Für weitere Bestimmungen              maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Bei Been-
         zum Ersatz von Chipkarten siehe Tarifbestimmungen Ziffer             digung des Abonnements nach Ablauf von mindestens einer
         A.3.2.3.                                                             gesamten 12-Monats-Periode wird dem Vertragspartner für
     c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte um eine über-         jeden vollständig genutzten Monat 1/12 des gezahlten Jah-
         tragbare Papierfahrkarte, ist die Verlustmeldung direkt an           reskartenpreises berechnet. Der errechnete Nutzungsbetrag
         das ausgebende Unternehmen zu richten. Die übertragbare              wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein sich
         Papierfahrkarte verliert mit der Erfassung der Verlustmel-           etwaig ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.
         dung nicht ihre Gültigkeit, sodass der Kunde bei Jahreskarten    b) Bei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonne-
         mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung verpflichtet            ments mit monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten
         bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Zahlung im Voraus            12-Monats-Periode wird für die bereits vollständig genutzten
         ist eine Erstattung ausgeschlossen. Es ist nicht möglich, eine       Monate 1/10 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen
         verloren gegangene Jahreskarte durch Kündigung vorzeitig             Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jah-
         zu beenden oder die zeitliche oder räumliche Gültigkeit für          reskartenangebots, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils
         die Restlaufzeit einzuschränken.                                     anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Bei Beendigung des
     13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses                       Abonnements nach Ablauf von mindestens einer gesamten
                                                                              12-Monats-Periode wird dem Vertragspartner für jeden voll-
     13.1. Dauer des Abonnementvertrags/ordentliche                           ständig genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag
     Kündigung                                                                im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des ge-
     	Der Vertrag eines Jahreskarten-Abonnements gilt für 12 auf-            nutzten Jahreskartenangebots berechnet. Der so errechne-
       einanderfolgende Monate. Das Jahreskarten-Abonnement                   te Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag
       ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils             verrechnet (Erstattung oder Nachforderung). Ein sich etwaig
       weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens bis zum 10. des               ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.
       letzten Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode          c) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbei-
       ordentlich gekündigt wird.                                             tungsentgelt wird nicht erhoben.
     	Es kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden, sofern
       die Kündigung bis zum 10. des Vormonats eingegangen ist.           13.4. Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung
     	Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem                 einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung
       Kunden wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündi-         a) Jahreskarten können jeweils zum Monatsletzten zurückgege-
       gung gem. Ziff. 14 auch gegenüber dem jeweiligen Nutzer                ben werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt erfolgt
       der Jahreskarte.                                                       im Fall der Chipkarte nur für die Zeit ab Eingang des Kündi-
     	Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende einer 12-Mo-               gungsschreibens (Poststempel) oder dem gewünschten Gül-
       nats-Periode, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich             tigkeitsende, im Fall der Papierfahrkarte nur für die Zeit ab
       mit der Gültigkeit der Jahreskarte. Liegt der Termin der Kün-          Rückgabe der Jahreskarte. Bei vorzeitiger Rückgabe wird dem
       digung vor dem Ende der 12-Monats-Periode (vorzeitige Be-              Kunden für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10
       endigung), endet                                                       des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des
     	· die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jah-               Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag
       reskarten-Abonnements auf der Chipkarte automatisch zu                 wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein sich
       diesem Termin. Die Sperrung der Fahrkarte muss zum Kün-                etwaig ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.
       digungstermin erfolgt sein.                                        b) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbei-
     	· die Gültigkeit des übertragbaren Jahreskarten-Abonne-                tungsentgelt wird nicht erhoben.
       ments als Papierfahrkarte erst zum Datum, an dem die               14. Sonderkündigungsrecht bei einem Jahreskarten-
       Jahreskarte zurückgegeben wurde, bzw. zum Datum des                Abonnement durch das ausgebende Unternehmen
       Poststempels, an dem die Fahrkarte an das ausgebende Un-             Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht
       ternehmen zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt               abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoin-
       der Kunde. Unterbleibt die Rückgabe (z.B. im Verlustfall; vgl.        haber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird
       Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der             das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem
       Gültigkeit der Jahreskarte.                                           ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekün-
     13.2. Dauer des Kaufvertrags/ordentliche Kündigung                      digt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement
       Die Gültigkeit der Jahreskarte ohne automatische Verlän-             ungültig. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrkar-
        gerung endet nach 12 Monaten. Sie kann jeweils zum Mo-               te umgehend gesperrt. Im Fall der Papierfahrkarte sind die
        natsende ordentlich gekündigt werden.                                restlichen Abonnement-Monatskarten unverzüglich an das
        Liegt der Termin der Kündigung vor dem Ende der 12-Mo-              ausgebende Unternehmen zurückzugeben. Bei monatlicher
         nats-Periode (vorzeitige Beendigung), endet                         Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbu-
         · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jahres-        chungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbu-
          karten auf der Chipkarte automatisch zu diesem Termin. Die         chungsverfahren ist nicht mehr möglich.
          Sperrung der Fahrkarte muss zum Kündigungstermin erfolgt        Ergänzende Datenschutzbestimmungen
          sein.                                                           der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
          · die Gültigkeit der übertragbaren Jahreskarten als Papier-    1. In Ergänzung der Punkte 3.2.3.c, 3.2.3.e und 3.2.4 der Tarifbe-
           fahrkarte erst zum Datum, an dem die Jahreskarte zurückge-          stimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (zu finden
           geben wurde, bzw. zum Datum des Poststempels, an dem die            auf www.rmv.de, Suchbegriff „Tarifbestimmungen“) erklären
           Fahrkarte an das ausgebende Unternehmen zurückgesendet              wir hiermit Folgendes:
           wurde. Das Verlustrisiko trägt der Kunde.                      	Sie haben als Betroffene/r unserer Datenverarbeitung fol-
     13.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung                    gende Rechte:
     eines Jahreskarten-Abonnements                                       a) das Recht auf Auskunft. Sie erhalten Informationen über
     a) Bei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonnements            I. die Verarbeitungszwecke;
BESTELLUNG                         15

    I I. die Kategorien personenbezogener Daten;                        2. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
     III. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern;                    Sie können sich mit Fragen und Anmerkungen jederzeit an
      IV. die geplante Verarbeitungsdauer oder Kriterien für die            unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Diese Kontakt-
       Festlegung dieser Dauer;                                              wege können Sie nutzen:
       V. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;      ostalisch:
                                                                           p
        VI. ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungs-        Datenschutzbeauftragter
         findung einschließlich Profiling;                                  c /o ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
	VII. ggf. Übermittlung an ein Drittland oder an eine interna-              Postfach 2369
         tionale Organisation.                                                65013 Wiesbaden
         Wir stellen kostenfrei eine Kopie der personenbezogenen Da-
          ten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.        per E-Mail: datenschutzbeauftragter@eswe-verkehr.de
b) das Recht auf Berichtigung
                                                                         Ihre ausführlichen Rechte als Betroffene/r finden Sie auf:
c) das Recht auf Löschung
                                                                         www.eswe-verkehr.de/datenschutz
d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
e) das Recht auf Datenübertragbarkeit
f) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

       Auf drei Wegen zum Abonnement – so einfach geht’s:

1.    Ziehen Sie den Bestellschein aus der Lasche und füllen Sie ihn aus. Den aus­­ge-
      füllten Schein, den Sie übrigens auch online auf www.eswe-verkehr.de/abo
      finden, geben Sie bitte in der Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr oder in
      einer unserer Mobilitätsinfos (siehe Rückseite dieser Broschüre) ab.

      oder
                                                                                                                          Beste
                                                                                                                                   ll
2.    Den ausgefüllten Abo-Bestellschein senden Sie per Post an:                                                          auch schein
                                                                                                                                   onlin
                                                                                                                          ve r f ü        e
                                                                                                                                   gbar
      ESWE Verkehrsgesellschaft mbH                                                                                                     !
      Gartenfeldstraße 18
      65189 Wiesbaden

      oder
3.    Kommen Sie direkt zu uns in die Marktstraße 10. Dort sind Ihnen die Mitarbeiter
      der Mobilitätszentrale gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres Abo-Bestellscheins
      behilflich. Und dann geht, wenn Sie möchten, alles ganz schnell und einfach: Un-
      terschreiben, bezahlen, sofort losfahren – denn je nach Wunsch wird Ihnen vor Ort
      ein vorläufiges Abo-Ticket ausgehändigt („AboSofort“), mit dem Sie sogleich in den
      nächsten Bus einsteigen können!*

      Egal, für welchen der drei Wege Sie sich entscheiden: Wenn Ihre Bestellung bis zum
      10. eines Monats bei uns ankommt (und Sie nicht die „AboSofort“-Option nutzen
      möchten), finden Sie Ihr Abo-Ticket – gültig ab dem 1. des Folgemonats – rechtzeitig
      vor dem Monatswechsel in Ihrem Briefkasten.

     *„AboSofort“ wird ausschließlich für Abonnements der Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) angeboten.
       ­­Das vorläufige Ticket ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. D
                                                                                                     ­ ieses Angebot
       gilt nicht für das 65-plus-Abonnement.
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·	Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr
   Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
   Haltestelle „Dernsches Gelände/Rathaus/Schloßplatz“

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·	Mobilitätsinfos von ESWE Verkehr
   Haltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A
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	Öffnungszeiten
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  samstags:                  10:00 bis 19:00 Uhr

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   Telefon:               (0611) 450 22-450
                          (montags bis samstags, 7:00 bis 19:00 Uhr)
   E-Mail:                mobilitaetszentrale@eswe-verkehr.de

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