DAS ABONNEMENT - Mit Bestellschein argumente vorteile zusatznutzen varianten tarif-infos - ESWE Verkehr
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DAS ABONNEMENT Abo, 9-Uhr-Abo, 65-plus-Abo: Vorteilstickets für Häufig-Busnutzer Mit Bestellschein 2019 argumente vorteile zusatznutzen varianten tarif-infos
2 ARGUMENTE Busfahren im Abonnement: Wieso eigentlich nicht? Verehrte Fahrgäste, liebe Nahverkehrsnutzer, Ihre Tageszeitung beziehen Sie gewiss, kostengünstig und bequem, im Abo. Warum dann eigentlich nicht auch Ihr Busticket? Das Jahreskarten-Abonnement von ESWE Verkehr bietet Ihnen jede Menge Vorteile: BEQUEM, FLEXIBEL, SPAREN – so lautet für Sie unsere Abo-Devise. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Broschüre. Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem praktischen Nahverkehrs-Abo! Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft Das Abonnement lohnt sich in jedem Fall – nicht nur für die Wir sind häufig unter- täglichen Fahrten wegs, und das besonders günstig – dank meines zur Arbeit. 65-plus-Abos. Egal, wohin ich fahre – mein 9-Uhr-Abo spart mir bares Geld.
ARGUMENTE 3 Weitere Abo-Vorteile auf einen Blick VERSIONEN-VIELFALT: PASSGENAU FÜR IHREN INDIVIDUELLEN BEDARF Kein anderes Ticket ist so individuell wie das Abonnement – denn die Zahl der Versionen ist groß: So gibt es neben dem „normalen“ Abo auch die Spezialvarianten 9-Uhr-Abo (siehe Seite 8) und 65-plus-Abo (siehe Seite 9). Darüber hinaus können Sie bei der Bezahlung wählen zwischen einer Einmalzahlung am Beginn der Laufzeit und der Abbuchung des Abo-Preises in zwölf Monatsraten. Individuell wählbar ist auch der Gültigkeitsbeginn Ihres Abos: Er kann frei nach Belieben zu jedem Monats- ersten bestimmt werden.* Ebenfalls ganz individuell, Ihrem jeweiligen Bedarf entsprechend, können Sie außer- dem entscheiden, ob auch andere Personen Ihr Abo-Ticket nutzen dürfen sollen. Das Abonnement gibt es nämlich – ohne Preisunterschied – wahlweise** als … · übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt. Hierbei können Sie also Ihre eTicket-Chipkarte beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen usw. weitergeben. · persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber – und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis – gilt. Auf der personalisierten eTicket-Chip- karte sind Ihr Name (in verschlüsselter Form), Ihr Geburtsdatum (Monat und Jahr) sowie Ihr Geschlecht gespeichert. Egal, wie Sie sich entscheiden: Ihr Abo-Ticket kommt in jedem Fall als praktische eTicket-Chipkarte zu Ihnen, die viele Sicherheits- und Komfortvorteile besitzt. Zum Beispiel wird Ihnen die Chipkarte im Fall eines Verlusts ersetzt (gegen Gebühr). GROSSRAUM-GÜLTIGKEIT: MOBIL SEIN ÜBER WIESBADEN UND MAINZ HINAUS Für Fahrten in Wiesbaden und Mainz gilt ein Einheitspreis; Sie können also mit einem Ticket in beiden Städten unterwegs sein – und nicht nur dort, denn Ihr Abo der Preisstufe 13 gilt für den Nahverkehr im gesamten RMV-Tarifgebiet 6500. Dieses umfasst sowohl die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz als auch – auf hessischer Seite – die Gemeinde Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavsburg und die Gemeinde Walluf sowie – auf rheinland-pfälzischer Seite – die Gemeinden Wackernheim und Zornheim. Die Preisstufe 13 gilt ebenfalls für einige angrenzende Bereiche des Tarifgebiets 6600, nämlich für die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres Stadtteils Massenheim) sowie für den Hofheimer Stadtteil Wallau. * Das 65-plus-Abo gilt frühestens ab dem Beginn jenes Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden. ** Das 65-plus-Abo gibt es ausschließlich in der persönlichen Variante.
4 VORTEILE Sie lieben das Bequeme? DAS ABONNEMENT STECKT VOLLER KOMFORTABLER DETAILS! · Flächendeckende Gültigkeit: · Abbuchung vom Konto: Fahren Sie mit allen öffentlichen Schenken Sie sich das umständliche Verkehrsmitteln im Nahverkehr des Kleingeldsuchen am Automaten oder Geltungsbereichs Ihres Abos – ganz beim Fahrer! Der Abo-Betrag wird von gleich, ob es sich um Stadt- oder Ihrem Bankkonto abgebucht. Regionalbusse, um Straßenbahnen, S-Bahnen oder Regionalzüge handelt. · Ersatz bei Verlust: Machen Sie sich keine Sorgen! · Rund um die Uhr mobil: Da Sie Ihr Abo-Ticket in Form des Ihr Abo-Ticket gilt immer – egal ob praktischen eTickets erhalten, stellt Arbeitstag oder Wochenende, egal ob ein eventueller Verlust der Karte kein tagsüber, abends oder nachts. Einfach Problem dar. Denn: Geht Ihr Ticket rund um die Uhr unterwegs sein, einmal verloren, kann es umgehend wann und sooft man will (Ausnahme: gesperrt und so vor Missbrauch ge- 9-Uhr-Abo; siehe Seite 8). schützt werden. Außerdem wird Ihnen die verloren gegangene Karte – egal, ob Sie die persönliche oder die über- tragbare Variante besitzen – zügig ersetzt (gegen Gebühr). · Sofort losfahren: Wenn Sie Ihr Abo für Wiesbaden/ Mainz (Preisstufe 13) in der Mobili- tätszentrale von ESWE Verkehr (siehe Rückseite dieser Broschüre) abschließen, haben Sie die Möglich- keit, sofort in den nächsten Bus einzusteigen und loszufahren. Denn Ihr vorläufiges, unmittelbar gültiges „AboSofort“-Ticket* können Sie direkt mitnehmen, sofern Sie in bar, per EC- oder Kreditkarte zahlen. * „ AboSofort“ ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. Für das 65-plus-Abo steht diese Option leider nicht zur Verfügung.
VORTEILE 5 Sie brauchen Flexibilität? DAS ABONNEMENT IST SO VIELSEITIG, WIE SIE MÖCHTEN! · Freie Übertragbarkeit: Lassen Sie Ihre Familienangehörigen, Freunde, Kollegen und Bekannten an den Vor teilen Ihres Nahverkehrs-Abos teilhaben! Sie können das Ticket frei nach Belieben weitergeben – denn es ist gültig für jeden, der es mit sich führt. (Dies gilt nur für die übertragbaren Abonnement-Varianten.) · Einfacher Vertragswechsel: Nutzen Sie Ihre individuellen Vorteile! Wann immer Sie wollen, ist ein Wechsel von einer Abo-Variante zu einer anderen möglich: zum Beispiel vom normalen Abonnement zur noch preisgünstige- ren 9-Uhr-Karte (siehe Seite 8). Auch ein Wechsel zum 65-plus-Abo (siehe Seite 9) ist problemlos möglich. Ebenso lässt sich beispielsweise das Gültigkeitsgebiet Ihres Abos verändern (Erweiterung ins Umland), und mit einer zusätzlich erhältlichen Zu- schlagkarte können Sie in Regionalzügen und S-Bahnen auch die 1. Klasse nutzen. GRATIS-MITNAHME VON KINDERN UND ERWACHSENEN Gemäß der RMV-weit gültigen Mitnahmeregelung können Inhaber von Zeit- und Vorteilstickets des Erwachsenentarifs (Wochen-, Monats- und Jahreskarten inklusive 9-Uhr- und 65-plus-Karten) sowie von JobTickets und FirmenCards mit Mitnahmeregelung montags bis freitags ab 19:00 Uhr – an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und am 31. Dezember sogar ganztägig – innerhalb der jeweils gebuchten Preisstufe einen Erwachsenen sowie eine unbegrenzte Anzahl von Kindern unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Darüber hinaus können gemäß der erwei- terten Mitnahmeregelung des VMW (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) Inhaber der oben genannten Zeitkarten (jedoch ohne JobTickets und FirmenCards) montags bis freitags auch tagsüber (bis 19:00 Uhr) alle eigenen bzw. bis zu drei fremde Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Diese VMW- Regelung gilt im gesamten Tarifgebiet 6500 (Wiesbaden, Mainz und Umland) für alle RMV-Verkehrs- mittel, also für alle Bus- und Schienenprodukte (ohne IC- und ICE-Züge). Im Fall der Fahrkartennutzung durch ein Kind (6 bis 14 Jahre) gilt die erweiterte VMW-Mitnahmeregelung nicht.
6 VORTEILE Sie legen Wert auf Sparsamkeit? DAS ABONNEMENT SCHONT IHREN GELDBEUTEL! · Ab 1,79 Euro* pro Tag unterwegs sein: Schauen Sie sich um! Wo sonst bekommen Sie umfassende Mobilität in ganz Wies- baden und Mainz für gerade einmal 1,79 Euro* am Tag? · Das Abo rentiert sich – früher, als Sie vielleicht denken: Rechnen Sie mal nach! Im Vergleich zur Nutzung von Sammelkarten lohnt sich das Abonnement* schon ab zwölf Hin- und Rückfahrten pro Monat. Und falls Sie bisher Nutzer von Monatskarten sind, können Sie monatlich 13,85 Euro sparen: Denn die Monatskarte (Wiesbaden/Mainz) kostet 83,20 Euro, während Sie fürs Abonne- ment** umgerechnet nur 69,35 Euro im Monat bezahlen. · Rund 2 % Zusatz-Rabatt bei Jahresvorauszahlung: Greifen Sie zu beim Zusatz-Rabatt! Wenn Sie die komplette Abo-Gebühr eines Jah- res im Voraus bezahlen, reduziert sich der Betrag im Vergleich zur Zahlung in zwölf Monatsraten um circa 2 %. Ein weiterer Vorteil der Vorab-Einmalzahlung: Eventuell während der Ticket-Laufzeit eintretende Tariferhöhungen haben keinerlei Folgen; Nachzahlungen bleiben Ihnen also erspart. · Als Firmenmitarbeiter noch mehr sparen: Falls das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, in Wiesbaden oder Mainz ansässig ist und mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigt, kommt für Sie die besonders güns tige FirmenCard infrage. Sprechen Sie hierzu Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebs- bzw. Personalrat an. GARANTIERTE PÜNKTLICHKEIT Die 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) gilt selbstverständlich auch für die Fahrgäste der ESWE Verkehrsgesellschaft. Die entscheidende Textpassage dieser Garantie lautet wie folgt: „Erreicht ein Fahrgast sein Fahrtziel mehr als zehn Minuten nach der fahrplangemäßen Ankunftszeit, hat er Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises gemäß der jeweils aktuellen Erstattungstabelle. Anstelle der Rückzahlung des Fahrpreises können zwischen 21:00 Uhr und Betriebsende (ca. 5:00 Uhr am Folgemorgen) auch Taxikosten in Höhe von maximal 25 Euro erstattet werden, sofern absehbar ist, dass das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als zehn Minuten erreicht werden wird.“ Ergänzende Informationen zur 10-Minuten-Garantie des RMV – insbesondere auch dazu, wie man die Garantie in Anspruch nehmen kann – finden Sie auf: www.eswe-verkehr.de/10-minuten-garantie * Berechnungsgrundlage: 9-Uhr-Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Vorab-Einmalzahlung ** Berechnungsgrundlage: Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei monatlicher Abbuchung
ZUSATZNUTZEN 7 Ihr Abonnement kann noch mehr! EXKLUSIVE ZUSATZVORTEILE FÜR ABO-TICKET-INHABER Alle ESWE-Fahrgäste, die ihre Jahreskarte im Abonnement beziehen, kommen ergän- zend zu ihrem preisgünstigen Abo-Ticket in den Genuss vielfältiger Zusatzvorteile: Wer sich zum Beispiel beim Fahrradvermiet- system „meinRad“ von ESWE Verkehr ein Fahrrad ausleiht, erhält als Abo-Kunde einen attraktiven Preisrabatt. Details hierzu sind auf www.meinrad-wiesbaden.de zu finden. Weitere exklusive Zusatzvorteile sind unter dem Namen „Treuebonus“ zusammen- gefasst. Auf Wunsch wird der Treuebonus in Gestalt eines persönlichen Couponhefts jedem Abonnementkunden zum Jahreswechsel per Post zugesandt – egal ob der Kunde ein „normales“, ein 9-Uhr- oder ein 65-plus-Abo besitzt. In der 2019er-Ausgabe des Hefts sind zwölf heraustrennbare Coupons für zwölf unterschiedliche Bonus- vorteile enthalten, die im Lauf des Jahres in Anspruch genommen werden können. Darunter befindet sich sowohl Sportliches (VC Wiesbaden) und Touristisches (Nero- bergbahn, „THermine“) als auch Kulturelles (Stadtmuseum „sam“). Zudem enthält das Treuebonus-Couponheft zwei Gutscheine für beliebte Traditionsvorteile, nämlich für Gratisgetränke bei der Rheingauer Weinwoche sowie für ein kostenloses Exem- plar des aktuellen Fahrplanbuchs. Übrigens: Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Inanspruchnahme der Treuebonus-Coupons können Sie auf www.eswe-verkehr.de/datenschutz im Ab- schnitt „Weiter zur Einwilligungserklärung für Abonnenten“ einsehen. Ebenfalls zu den Zusatzvorteilen zählt, dass Sie als Abo-Inhaber unsere hochwertige, informativ-unterhaltsame Fahrgastzeitschrift INFOMOBIL auf Wunsch vier Mal pro Jahr frei Haus in Ihrem Briefkasten finden.
8 9-UHR-ABONNEMENT Die besonders günstige 9-Uhr-Variante des Abos FÜR ALLE, DIE MORGENS ETWAS SPÄTER AUS DEM HAUS GEHEN Wenn Sie morgens ein bisschen mehr Zeit für sich und/oder für Ihre Lieben brau- chen, sodass Sie das Haus erst etwas später verlassen, hat das für Sie in puncto Nahverkehr einen Vorteil: Sie umgehen die Tageszeit, in der die Busse manchmal ziemlich voll sind. Und: Dieser Vorteil zahlt sich für Sie aus – denn die spezielle 9-Uhr-Variante des Abonnements erspart allen, die montags bis freitags nicht vor 9:00 Uhr losfahren müssen, rund 20 % des Abo-Preises. Das 9-Uhr-Abonnement ist also das besonders günstige Vorteilsticket mit dem 20-prozentigen Extra-Rabatt für die, die morgens zu Hause zu tun haben, und natürlich auch für alle Spätaufsteher. WICHTIG: Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember (im Tarifgebiet 6500 auch am 1. November) gilt die 9-Uhr- Zeitgrenze nicht – an diesen Tagen gilt Ihr 9-Uhr-Ticket rund um die Uhr! Montags bis freitags hingegen gilt das Ticket von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen. S at Extra ter - Ra b a tt!
65-PLUS-ABONNEMENT 9 Die besonders günstige Senioren-Variante des Abos FÜR ALLE MOBILEN „JUNGEN ALTEN“ AB 65 JAHRE 65 Jahre sind heutzutage kein Alter mehr – Seniorinnen und Senioren sind heute agiler, interessierter und unternehmungslustiger, kurz: mobiler denn je. Dieser gesellschaftlichen Entwicklung trägt das 65-plus-Abonnement Rechnung. Das Ticket – es ist eine Spezialvariante des persönlichen Abonnements – bietet jede Menge Vorteile; hier die wichtigsten: · Das 65-plus-Abonnement gilt ohne zeitliche Einschränkung an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr – und zwar unter der Woche in den gebuchten Tarifgebieten, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember sogar im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes!* · Das Ticket ist im Preis rund 20 % günstiger als das normale Abonnement.** · Die Spezialvariante für Senioren besitzt die von allen Abos bekannten Vorteile, zum Beispiel die Ersparnis von rund 2 % bei Vorab-Einmalzahlung sowie die groß- zügige Mitnahmeregelung (siehe Seite 5). · Dort, wo im RMV-Gebiet Nahverkehrsbahnen fahren, dürfen Sie als 65-plus- Abonnent immer die 1. Klasse nutzen – ohne Aufpreis!* Frühestmöglicher Gültigkeitsstart ist übrigens der Beginn jenes Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden. * Im Rahmen der Mitnahmeregelung (siehe Seite 5) gilt dies auch für die Mitnahmeperson/en. ** Berechnungsgrundlage: Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Vorab-Einmalzahlung
10 PREISE UND GEBIETE Ihr Ticketpreis: Einfach gut und schnell berechnet Suchen Sie Ihr Ziel aus der Übersichtskarte heraus und merken Sie sich den Farbton. In der Tabelle auf der Seite 11 wählen Sie diesen Farbton, um den Preis des Tickets abzulesen. Wetter 0200 Biedenkopf 0100 Kirchhain Marburg Dillenburg 0500 0300 Gladenbach 5800 Homberg 0400 (Ohm) Alsfeld 5600 0700 Schlitz Hünfeld 0800 Bischoffen 1600 Herborn 1100 Mücke 5400 5700 Wetzlar 0900 Driedorf Gießen Lauter- bach Tann 5500 2100 Fulda 1500 Schotten 1000 Lich 2000 1700 Braunfels 1300 Großen- Weilburg 1400 lüder Limburg 5300 Grebenhain Gersfeld 6000 5900 1200 Neuhof Butzbach 1800 Nidda Gedern 1900 2200 2300 Friedberg 2400 Bad Camberg Usingen 2500 Schlüchtern Birstein Katzenelnbogen 6100 Büdingen 5200 3200 7401 2700 3400 Bad Vilbel Nastätten Idstein 2600 Maintal 7501 6200 Bad Homburg 2900 Gelnhausen Bad Orb 5100 3100 Bad Schwalbach Hanau 3300 6400 Hofheim Frankfurt 3000 6600 5000 Wiesbaden Rüdesheim Offenbach 6500 6300 3600 Langen Mainz 3500 Groß-Gerau 3700 Dieburg Darmstadt 4100 4000 Riedstadt 3800 3900 Seeheim-Jugenheim Bad König 4300 Biblis Bensheim Erbach 4700 Lorsch 4500 Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) 4200 Worms 4600 Preisstufe 4 Wein- 6700 Lampertheim heim 4850 4810 Wald- Preisstufe 5 4830 Michelbach Beerfelden Preisstufe 6 4400 Preisstufe 7 (Gesamtnetz RMV) Preisstufe 17 (es gilt der Preis der Preisstufe 7)
PREISE UND GEBIETE 11 VON WIESBADEN AUS IM RMV-GEBIET UNTERWEGS SEIN Wenn Sie von Wiesbaden aus im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) unterwegs sein möchten (siehe Landkarte auf Seite 10), gelten je nach Lage Ihres Fahrtziels unterschiedliche RMV-Preisstufen. Beispielsweise gilt für Fahrten zwischen Wiesbaden und Frankfurt die Preisstufe 5. Einen Auszug aus der Tarifübersicht bietet Ihnen die folgende Preistabelle: Wiesbaden/Mainz Tarifgebiet 6500 Preisstufe 13 Preisstufe 4* Preisstufe 5* Preisstufe 6* Preisstufe 7* Abonnement 1 ab 2,23 e pro Tag 1 x Abbuchung/Barzahlung 815,60 e 1.356,50 e 1.821,60 e 2.280,30 e 2.743,00 e 12 x Abbuchung à 69,35 e à 115,35 e à 154,90 e à 193,90 e à 233,25 e 9-Uhr-Abonnement 2 ab 1,79 e pro Tag 1 x Abbuchung/Barzahlung 652,70 e 1.084,90 e 1.365,90 e 1.709,90 e 2.056,80 e 12 x Abbuchung à 55,50 e à 92,25 e à 116,15 e à 145,40 e à 174,90 e 65-plus-Abonnement 3 ab 1,79 e pro Tag 1 x Abbuchung/Barzahlung 652,70 e 919,00 e 1.233,60 e 1.390,60 e 1.565,80 e 12 x Abbuchung à 55,50 e à 78,15 e à 104,90 e à 118,25 e à 133,15 e Weitere Tarifinformationen finden Sie auf: www.rmv.de VON WIESBADEN AUS IM RNN-GEBIET UNTERWEGS SEIN Wenn Sie von Wiesbaden aus im Gebiet des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes (RNN) – also in den Gegenden um Mainz, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Alzey und Worms – unterwegs sein möchten, so lassen Sie sich zu den Preisen für Fahrten im RNN bitte in unserer Mobilitätszentrale** oder in einer unserer Mobilitätsinfos** beraten. Oder informieren Sie sich auf: www.rnn.info 1 Persönlich oder übertragbar. Gilt rund um die Uhr. 2 Persönlich oder übertragbar. Gilt montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen; samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember (im Tarifge- biet 6500 auch am 1. November) ganztägig. 3 Persönlich. Gilt rund um die Uhr. * I hr Abonnement dieser Preisstufe gilt in den auf der Fahrkarte gespeicherten Tarifgebieten. Die Abonnements werden in weiteren Preisstufen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Mobilitätszentrale** und in unseren Mobilitätsinfos** sowie auf: www.eswe-verkehr.de ** Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre.
12 BESONDERE BEDINGUNGEN Besondere Bedingungen für Jahreskarten im Rhein-Main-Ver- 6. Zeitliche Gültigkeit kehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2019 Jahreskarten gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalender- 1. Vertragsgrundlagen monats für 12 Monate. Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Die Jahreskarte kann im Abonnement erworben werden Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrs- („Jahreskarten-Abonnement“). Bei Abschluss eines Abonne- verbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunter- ments verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate nehmen, die hier aufgeführten Besonderen Bedingungen automatisch, wenn nicht bis spätestens zum 10. des letzten sowie die Besonderen Bedingungen des VMW (Verkehrsver- Gültigkeitsmonats der laufenden 12 Monats-Periode gekün- bund Mainz-Wiesbaden) in der jeweils gültigen Fassung. digt wird. Dies gilt auch für laufende Verträge. Mit Abwicklung des Alternativ kann die Jahreskarte ohne automatische Verlänge- Abonnements hat der VMW die ESWE Verkehrsgesellschaft rung erworben werden. mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, Tel.: (0611) 450 Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist montags bis freitags 22-450, beauftragt. auf den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen 2. Vertragspartner Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Vertragspartner bei Erwerb der Jahreskarte ist der unbe- Begrenzung nicht. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz besteht schränkt geschäftsfähige Besteller (im Folgenden „Kunde“ diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500. genannt). Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben oder die Jah- 7. Mitnahmerecht reskarte auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird. Inhaber von den nach Ziffer 3. a) bis c) angebotenen Jah- Vertragspartner beim Verkauf der Jahreskarte ist das aus- reskarten können gemäß Ziffer A.3.4.5 b) der Tarifbestim- gebende Unternehmen oder die vom RMV oder den Lokalen mungen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Nahverkehrsorganisationen (LNO) autorisierte Vertriebsstel- an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen so- le (im Folgenden „ausgebendes Unternehmen“ genannt). wie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und be- liebig viele Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen. 3. Sortiment Für 3. d) gilt das Mitnahmerecht nur in Verbindung mit einer Der Kunde kann wählen zwischen folgenden Jahreskartenan- gültigen Zeitkarte mit Mitnahmerecht. geboten: a) Jahreskarte Erwachsene (übertragbar oder persönlich, d.h. 8. Beförderungsentgelte und Zahlungsbedingungen auf einen bestimmten Nutzer ausgestellt) Der Kunde kann bei Erwerb der unter 3 a) bis d) angebotenen b) 9-Uhr-Jahreskarte (übertragbar oder persönlich), die mon- Jahreskarten wählen zwischen einer tags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt ist. a) Jahreskarte im Abonnement mit jährlicher Abbuchung c) 65-plus-Jahreskarte (persönlich) für Personen ab 65 Jahren. b) Jahreskarte im Abonnement mit monatlicher Abbuchung Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Mo- c) Jahreskarte ohne automatische Verlängerung mit Einmal- nats, in dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. Die 65-plus-Jahres- zahlung karte gilt immer in der 1. Klasse. 8.1. Beförderungsentgelte d) Zuschlagkarte Jahr (übertragbar oder persönlich), die zusam- Der Preis einer Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen men mit einer gültigen Fahrkarte zur Nutzung der 1. Klasse Preis der entsprechenden Monatskarte in der jeweiligen berechtigt. Preisstufe. 4. Fahrkarte Hat sich der Kunde für die einmalige Zahlung des Gesamtjah- Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarte erfolgt nach Wahl des resbetrags im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten ausgebenden Unternehmens in der Regel auf der Chipkarte Preis ein Skonto von 2% gewährt. Eine Anpassung des Preises (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkarte für ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11. f)) und bei vor- das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische zeitiger Kündigung der Jahreskarte (Ziffern 13.3 und 13.4) Fahrkarte berechtigt die Chipkarte alleine nicht zur Fahrt. möglich. Bei Ausgabe der Jahreskarte auf einer Chipkarte erhält der 8.2. Zahlungsbedingungen Kunde einen Beleg, auf dem die zeitliche Gültigkeit der Chip- Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt per EC-Karte oder bar karte sowie die Fahrkartendaten festgehalten sind. (beides nicht im Abonnementverfahren), per Kreditkarte Auf der Chipkarte werden bei einer persönlichen Jahreskar- (sofern akzeptiert) oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren te Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das aufgrund eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Mit dem Geschlecht des Nutzers zu Prüfzwecken gespeichert. Persön- Mandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das liche Jahreskarten sind nicht übertragbar und nur in Verbin- Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, dung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei der je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge Prüfung persönlicher Jahreskarten muss der Nutzer auf Ver- für die Vertragslaufzeit einmal jährlich oder monatlich von langen des Prüfpersonals einen amtlichen Lichtbildausweis einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/ zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen. Sparkasse in Euro abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage- In eingeschränkten Fällen erhält der Kunde die Jahreskarte Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen Monatskarten. SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungs- 5. Räumliche Gültigkeit pflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Man- Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifrelati- datsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens onen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung werden wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitge- persönliche Jahreskarten (inklusive der 65-plus-Jahreskarte) teilt. Grundsätzlich wird die Vorankündigung an den Konto- nicht für Tarifrelationen zu den Übergangstarifgebieten aus- inhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des gegeben. Die räumliche Gültigkeit der 65-plus-Jahreskarte Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kunde erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den in Hessen – unabhängig von der Preisstufe – auf den gesam- Kontoinhaber weiterzuleiten. ten Verbundraum ohne Übergangstarifgebiete. Der Kunde verpflichtet sich, den jeweiligen Abbuchungsbe- trag auf dem angegebenen Konto bereitzuhalten. Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen infolge nicht
BESONDERE BEDINGUNGEN 13 gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht ange- b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden nommener Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Gültigkeitszeitraums bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforde- Krankheitsfällen von über 15 aufeinanderfolgenden Tagen rung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den Kun- Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausge- den. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung henden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse einer Rechtsverfolgung, nicht aus. nachgewiesen werden. 8.2.1. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte im c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung einer Kureinrichtung über einen durchgeführten Kuraufent- Die Bezahlung der Jahreskarte im Abonnement erfolgt im halt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte. SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. a) Bei jährlicher Abbuchung des Gesamtjahresbetrags erfolgt Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate er- die Lastschrift zum Monatsbeginn des ersten Monats einer stattet. jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der e) Erstattet wird für jeden Tag der Reiseunfähigkeit bzw. des Kur- zeitlichen Gültigkeit des im Voraus bezahlten Abonnements aufenthalts 1/360 des entsprechenden Jahreskartenpreises. eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. den Kunden. Bei Preissenkungen hat der Kunde des Abonne- g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen, ments Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahr- Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) ist ausgeschlos- preises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung sen. beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das 11. Änderungen durch den Kunden ausgebende Unternehmen ist nur dem Kunden zur Zahlung a) Änderungen an der Jahreskarte sind jeweils zum Monats- verpflichtet. ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt die Änderung b) Bei monatlicher Abbuchung erfolgt die Lastschrift der Beträ- der räumlichen Gültigkeit sowie ein Umstieg auf ein Job-Ti- ge (1/12 des je Monat aktuell gültigen Jahreskartenpreises) cket, die 9-Uhr-Jahreskarte bzw. die 65-plus-Jahreskarte. Der innerhalb der 12-Monats-Periode jeweils zu Beginn eines je- Änderungsantrag hat, soweit nichts Abweichendes zugelas- den Monats. Bei Tarifänderungen (hierzu zählen der Preis, die sen wird, schriftlich zu erfolgen. Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) werden b) Alle Änderungen bei Jahreskarten im Abonnement müssen die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung dem ausgebenden Unternehmen bis zum 10. des Vormonats im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die per- gemeldet werden. sonenbeförderungsrechtlich genehmigt sind. c) Bei einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung sowie 8.2.2. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte ohne bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der automatische Verlängerung mit Einmalzahlung Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht Die Bezahlung der Jahreskarte mit Einmalzahlung erfolgt in werden. bar, per EC-Karte oder (sofern akzeptiert) per Kreditkarte oder d) Bei einer Jahreskarte auf einer Chipkarte können die Ände- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum Monatsbeginn des rungen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzep- ersten Monats. tanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden Än- derungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg 9. Zustandekommen des Vertrags zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Ver- 9.1. Abonnementvertrag triebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket- a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten im Abonne- Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt ment ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellun- in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander- terlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spätestens folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Än- zum 10. des Vormonats bei einem Jahreskarten-Abonne- derungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. ments vertreibenden Unternehmen oder in einer RMV-Ver- e) Bei einer Jahreskarte als Papierfahrkarte erfolgt die Änderung triebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. Für in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander- 65-plus-Jahreskarten wird zusätzlich ein amtlicher Alters- folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten nachweis des Nutzers benötigt, sofern nicht eine bereits mit Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt einem entsprechenden persönlichen Berechtigungsnach- wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neu- weis ausgestellte Chipkarte vorhanden ist. en Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an das ausge- b) Die Abgabe der vollständigen Bestellunterlagen stellt einen bende Unternehmen zurückgegeben werden. Solange die Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementver- bisherige Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat trags dar. der Kunde den bisherigen monatlichen Betrag weiterhin zu c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit zahlen. Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausgabe f) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen der Jahreskarte zustande. werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einmaliger Zahlung d) Der Versand der Jahreskarte erfolgt im Regelfall eine Woche im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ers vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in den Bestellun- ten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jah- terlagen angegebene Anschrift. Der Versand an eine Post reskartenangebots berechnet. Bei monatlicher Abbuchung fachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültig- die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Ver- keitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises triebsstelle erfolgen. des genutzten Jahreskartenangebots berechnet. 9.2. Kaufvertrag 12. Verlust/Ersatz Für den Kauf von übertragbaren Jahreskarten ohne automa- a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der Kunde umgehend zu tische Verlängerung mit Einmalzahlung sind keine Bestellun- melden. Die Verlustmeldung befreit den Kunden nicht von terlagen auszufüllen. seiner Zahlungsverpflichtung. b) Der Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Verlust 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit geratene Chipkarte sperren lassen und eine Ersatzchipkarte a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der mit einer entsprechend dem Vertrag gültigen Jahreskarte persönlichen Jahreskarten.
14 BESONDERE BEDINGUNGEN beantragen. Die Verlustmeldung ist bei Chipkarten an eine mit jährlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monats- der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket- Periode wird dem Kunden für jeden bereits vollständig Akzeptanzsymbol zu richten. Für die Ersatzchipkarte fällt genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahreskartenpreises, ein Entgelt von 10,00 Euro an. Für weitere Bestimmungen maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Bei Been- zum Ersatz von Chipkarten siehe Tarifbestimmungen Ziffer digung des Abonnements nach Ablauf von mindestens einer A.3.2.3. gesamten 12-Monats-Periode wird dem Vertragspartner für c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte um eine über- jeden vollständig genutzten Monat 1/12 des gezahlten Jah- tragbare Papierfahrkarte, ist die Verlustmeldung direkt an reskartenpreises berechnet. Der errechnete Nutzungsbetrag das ausgebende Unternehmen zu richten. Die übertragbare wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein sich Papierfahrkarte verliert mit der Erfassung der Verlustmel- etwaig ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. dung nicht ihre Gültigkeit, sodass der Kunde bei Jahreskarten b) Bei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonne- mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung verpflichtet ments mit monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Zahlung im Voraus 12-Monats-Periode wird für die bereits vollständig genutzten ist eine Erstattung ausgeschlossen. Es ist nicht möglich, eine Monate 1/10 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen verloren gegangene Jahreskarte durch Kündigung vorzeitig Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jah- zu beenden oder die zeitliche oder räumliche Gültigkeit für reskartenangebots, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils die Restlaufzeit einzuschränken. anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Bei Beendigung des 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses Abonnements nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Vertragspartner für jeden voll- 13.1. Dauer des Abonnementvertrags/ordentliche ständig genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag Kündigung im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des ge- Der Vertrag eines Jahreskarten-Abonnements gilt für 12 auf- nutzten Jahreskartenangebots berechnet. Der so errechne- einanderfolgende Monate. Das Jahreskarten-Abonnement te Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils verrechnet (Erstattung oder Nachforderung). Ein sich etwaig weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens bis zum 10. des ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. letzten Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode c) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbei- ordentlich gekündigt wird. tungsentgelt wird nicht erhoben. Es kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 10. des Vormonats eingegangen ist. 13.4. Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung Kunden wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündi- a) Jahreskarten können jeweils zum Monatsletzten zurückgege- gung gem. Ziff. 14 auch gegenüber dem jeweiligen Nutzer ben werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt erfolgt der Jahreskarte. im Fall der Chipkarte nur für die Zeit ab Eingang des Kündi- Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende einer 12-Mo- gungsschreibens (Poststempel) oder dem gewünschten Gül- nats-Periode, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich tigkeitsende, im Fall der Papierfahrkarte nur für die Zeit ab mit der Gültigkeit der Jahreskarte. Liegt der Termin der Kün- Rückgabe der Jahreskarte. Bei vorzeitiger Rückgabe wird dem digung vor dem Ende der 12-Monats-Periode (vorzeitige Be- Kunden für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 endigung), endet des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jah- Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag reskarten-Abonnements auf der Chipkarte automatisch zu wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein sich diesem Termin. Die Sperrung der Fahrkarte muss zum Kün- etwaig ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. digungstermin erfolgt sein. b) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbei- · die Gültigkeit des übertragbaren Jahreskarten-Abonne- tungsentgelt wird nicht erhoben. ments als Papierfahrkarte erst zum Datum, an dem die 14. Sonderkündigungsrecht bei einem Jahreskarten- Jahreskarte zurückgegeben wurde, bzw. zum Datum des Abonnement durch das ausgebende Unternehmen Poststempels, an dem die Fahrkarte an das ausgebende Un- Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht ternehmen zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoin- der Kunde. Unterbleibt die Rückgabe (z.B. im Verlustfall; vgl. haber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem Gültigkeit der Jahreskarte. ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekün- 13.2. Dauer des Kaufvertrags/ordentliche Kündigung digt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement Die Gültigkeit der Jahreskarte ohne automatische Verlän- ungültig. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrkar- gerung endet nach 12 Monaten. Sie kann jeweils zum Mo- te umgehend gesperrt. Im Fall der Papierfahrkarte sind die natsende ordentlich gekündigt werden. restlichen Abonnement-Monatskarten unverzüglich an das Liegt der Termin der Kündigung vor dem Ende der 12-Mo- ausgebende Unternehmen zurückzugeben. Bei monatlicher nats-Periode (vorzeitige Beendigung), endet Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbu- · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jahres- chungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbu- karten auf der Chipkarte automatisch zu diesem Termin. Die chungsverfahren ist nicht mehr möglich. Sperrung der Fahrkarte muss zum Kündigungstermin erfolgt Ergänzende Datenschutzbestimmungen sein. der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH · die Gültigkeit der übertragbaren Jahreskarten als Papier- 1. In Ergänzung der Punkte 3.2.3.c, 3.2.3.e und 3.2.4 der Tarifbe- fahrkarte erst zum Datum, an dem die Jahreskarte zurückge- stimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (zu finden geben wurde, bzw. zum Datum des Poststempels, an dem die auf www.rmv.de, Suchbegriff „Tarifbestimmungen“) erklären Fahrkarte an das ausgebende Unternehmen zurückgesendet wir hiermit Folgendes: wurde. Das Verlustrisiko trägt der Kunde. Sie haben als Betroffene/r unserer Datenverarbeitung fol- 13.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung gende Rechte: eines Jahreskarten-Abonnements a) das Recht auf Auskunft. Sie erhalten Informationen über a) Bei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonnements I. die Verarbeitungszwecke;
BESTELLUNG 15 I I. die Kategorien personenbezogener Daten; 2. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten III. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern; Sie können sich mit Fragen und Anmerkungen jederzeit an IV. die geplante Verarbeitungsdauer oder Kriterien für die unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Diese Kontakt- Festlegung dieser Dauer; wege können Sie nutzen: V. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; ostalisch: p VI. ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungs- Datenschutzbeauftragter findung einschließlich Profiling; c /o ESWE Verkehrsgesellschaft mbH VII. ggf. Übermittlung an ein Drittland oder an eine interna- Postfach 2369 tionale Organisation. 65013 Wiesbaden Wir stellen kostenfrei eine Kopie der personenbezogenen Da- ten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. per E-Mail: datenschutzbeauftragter@eswe-verkehr.de b) das Recht auf Berichtigung Ihre ausführlichen Rechte als Betroffene/r finden Sie auf: c) das Recht auf Löschung www.eswe-verkehr.de/datenschutz d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung e) das Recht auf Datenübertragbarkeit f) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Auf drei Wegen zum Abonnement – so einfach geht’s: 1. Ziehen Sie den Bestellschein aus der Lasche und füllen Sie ihn aus. Den ausge- füllten Schein, den Sie übrigens auch online auf www.eswe-verkehr.de/abo finden, geben Sie bitte in der Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr oder in einer unserer Mobilitätsinfos (siehe Rückseite dieser Broschüre) ab. oder Beste ll 2. Den ausgefüllten Abo-Bestellschein senden Sie per Post an: auch schein onlin ve r f ü e gbar ESWE Verkehrsgesellschaft mbH ! Gartenfeldstraße 18 65189 Wiesbaden oder 3. Kommen Sie direkt zu uns in die Marktstraße 10. Dort sind Ihnen die Mitarbeiter der Mobilitätszentrale gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres Abo-Bestellscheins behilflich. Und dann geht, wenn Sie möchten, alles ganz schnell und einfach: Un- terschreiben, bezahlen, sofort losfahren – denn je nach Wunsch wird Ihnen vor Ort ein vorläufiges Abo-Ticket ausgehändigt („AboSofort“), mit dem Sie sogleich in den nächsten Bus einsteigen können!* Egal, für welchen der drei Wege Sie sich entscheiden: Wenn Ihre Bestellung bis zum 10. eines Monats bei uns ankommt (und Sie nicht die „AboSofort“-Option nutzen möchten), finden Sie Ihr Abo-Ticket – gültig ab dem 1. des Folgemonats – rechtzeitig vor dem Monatswechsel in Ihrem Briefkasten. *„AboSofort“ wird ausschließlich für Abonnements der Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) angeboten. Das vorläufige Ticket ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. D ieses Angebot gilt nicht für das 65-plus-Abonnement.
KONTAKT Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da! · Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden Haltestelle „Dernsches Gelände/Rathaus/Schloßplatz“ Öffnungszeiten montags bis samstags: 8:00 bis 19:00 Uhr · Mobilitätsinfos von ESWE Verkehr Haltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B Öffnungszeiten montags bis freitags: 6:00 bis 19:00 Uhr samstags: 10:00 bis 19:00 Uhr · Fahrgastservice per Telefon und E-Mail Telefon: (0611) 450 22-450 (montags bis samstags, 7:00 bis 19:00 Uhr) E-Mail: mobilitaetszentrale@eswe-verkehr.de · Telefonische Fahrplanauskunft des RMV Telefon: (069) 24 24 80 24 (täglich 24 Stunden) · ESWE Verkehr interaktiv Besuchen Sie uns online auf www.eswe-verkehr.de und folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen: ESWE Verkehrsgesellschaft mbH Gartenfeldstraße 18 65189 Wiesbaden Telefon (0611) 450 22-450 www.eswe-verkehr.de Stand: 01.2019; Änderungen vorbehalten
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