Das berufliche Gymnasium - Informationen für Schülerinnen und Schüler Eltern und Lehrkräfte
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Das berufliche Gymnasium Informationen für Schülerinnen und Schüler Eltern und Lehrkräfte Ausgabe 2007
1 Vorwort Schülerinnen und Schüler völlig neue Möglichkeiten, über den eigenen Bil- dungsgang mitzuentscheiden. Mit dieser Gestaltungsfreiheit sind jedoch auch vie- le Fragen verbunden: Findet der Unter- richt in einem Klassenverband statt oder in Kursen? Welche Fächer müssen und welche können belegt werden? Welche Fächer können als Leistungskurs belegt werden und wann erfolgt die Festle- gung? Welche Fächer können Prüfungs- fächer sein? Wie setzt sich die Gesamt- qualifikation des Abiturs zusammen? Das berufliche Gymnasium unterscheidet Die vorliegende Broschüre will über das sich von den allgemein bildenden Gymna- berufliche Gymnasium informieren, über sien darin, dass es als besonders attrakti- Probleme des Einstiegs hinweghelfen ves Angebot für Absolventinnen und Ab- und die Schullaufbahn beratend beglei- solventen mit dem qualifizierten Sekun- ten. Sie enthält u. a. die wichtigsten In- darabschluss I nur aus der Oberstufe formationen über die Aufnahmevoraus- (Jahrgangsstufe 11-13) besteht. Es führt setzungen, die Organisation der Einfüh- als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezo- rungs- und der Qualifikationsphase, die genen Bildungsgangangeboten in Gesund- Bestimmungen der möglichen Fächer- heit und Soziales, Technik sowie Wirt- kombinationen und die Zusammenset- schaft zur allgemeinen Hochschulreife. zung der Gesamtqualifikation im Abitur. Entsprechend der Landesverordnung für Ich danke allen, die sich durch konkrete das berufliche Gymnasium vom Anregungen und konstruktive Kritik an 16.6.1997 besteht der Erziehungs- und der Gestaltung dieser Information betei- Bildungsauftrag insbesondere darin, be- ligt haben. rufsorientierte Fachkenntnisse zu vermit- teln, zur Persönlichkeitsbildung der Schü- lerinnen und Schüler beizutragen, sie zu vernetztem Denken, zu wertorientiertem Verhalten sowie zur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichen Lebens zu Doris Ahnen befähigen. Mit dem Eintritt in die gym- Ministerin für Bildung, Wissenschaft, nasiale Oberstufe eröffnen sich für die Jugend und Kultur
2 Inhaltsverzeichnis I Allgemeines 9 Freiwillige Wiederholung in der gymnasialen Oberstufe ....................... 21 1 Ziele und Struktur des beruflichen Gymnasiums ...................... 3 III Gesamtqualifikation 2 Zugangsberechtigung zum 1 Zusammensetzung beruflichen Gymnasium ........................ 4 der Gesamtqualifikation ..................... 22 3 Hinweise für Schülerinnen und 2 Die Jahrgangsstufe 13 ........................ 22 Schüler vor dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe des 3 Die Qualifikation im beruflichen Gymnasiums ...................... 4 Leistungsfachbereich .......................... 23 4 Anmerkungen zum Profil der 4 Die Qualifikation einzelnen Bildungsgänge im Grundfachbereich ......................... 24 des beruflichen Gymnasiums ................ 5 5 Die Qualifikation im Prüfungsbereich ............................ 26 II Die Organisation des beruflichen Gymnasiums 6 Beispiele für eine Gesamtqualifikation .................... 28 1 Gliederung ........................................... 8 6.1 Schülerinnen oder Schüler 1.1 Einführungsphase ................................. 8 ohne besondere Lernleistung .............. 28 1.2 Qualifikationsphase .............................. 8 6.2 Schülerin oder Schüler mit 2 Grund- und Leistungsfächer ................ 10 einer besonderen Lernleistung ............ 29 3 Bedingungen für die Fächerbelegung . 10 7 Wiederholung der Abiturprüfung ...... 30 3.1 Bedingungen zum Belegen Anhang der Leistungsfächer ............................ 10 Anhang 1a: Tabelle für die Bildung 3.2 Bedingungen zum Belegen eines Prüfungsergebnisses ohne der Grundfächer ................................. 14 besondere Lernleistung ............................. 31 4 Mögliche Fächerkombinationen und Anhang 1b: Tabelle für die Bildung mündliches Abiturprüfungsfach ......... 14 eines Prüfungsergebnisses mit besonderer Lernleistung ............................ 32 5 Leistungsfeststellung und Bewertung ................................... 16 Anhang 2: Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation 6 Besondere Regelungen für in eine Durchschnittsnote ....................... 33 einzelne Fächer ................................... 17 Anhang 3: Fachhochschulreife .................. 34 6.1 Gemeinschaftskunde .......................... 17 Anhang 4: Standorte der beruflichen 6.2 Fremdsprachen ................................... 18 Gymnasien ................................................ 36 7 Besondere Lernleistung ....................... 18 Ansprechpartnerinnen und 8 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 ... 20 Ansprechpartner ....................................... 40
3 I Allgemeines Die Ständige Konferenz der Kultusmini- arbeit der beruflichen Gymnasien Bemü- ster der Länder in der Bundesrepublik hungen um die Fachkompetenz, die Lern- (KMK) hat am 07.07.1972 eine „Verein- kompetenz, die Methodenkompetenz und barung zur Neugestaltung der gymnasia- die Sozialkompetenz der Schülerinnen und len Oberstufe“ beschlossen, die auf Schüler. Sie sollen u. a. berufsorientierte Grund der Erfahrungen der einzelnen Bun- und allgemein bildende Fachkenntnisse desländer am 04.12.1987 ergänzt wurde erhalten, zu selbstständigem Lernen ange- und nun in der Fassung vom 2.6.2006 leitet, zu wissenschaftlichem Arbeiten hin- gültig ist. geführt, bei der Entwicklung ihrer Problem- Das Abiturzeugnis verleiht die Allge- lösungsfähigkeit unterstützt und zu wert- meine Hochschulreife, d. h. die Berechti- orientiertem und verantwortlichem Han- gung, an allen Hochschulen der Bundes- deln in sozialen Situationen befähigt wer- republik Deutschland jedes Fach zu stu- den. dieren. Das berufliche Gymnasium gliedert sich in drei Bildungsgänge mit eigenen Profilen: 1 Ziele und Struktur des • Gesundheit und Soziales beruflichen Gymnasiums • Technik Das berufliche Gymnasium in Rheinland- • Wirtschaft. Pfalz führt als gymnasiale Oberstufe zur Allgemeinen Hochschulreife. Zusätzlich zu Alle Bildungsgänge sind gegliedert in eine den bekannten allgemein bildenden Fä- Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und chern umfasst das Bildungsangebot auch eine darauf folgende Qualifikationsphase berufsorientierte Lerninhalte. (Jahrgangsstufen 12 und 13). Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der In der gesamten Jahrgangsstufe 11 fin- beruflichen Gymnasien besteht ins- det das Lernen im Klassenverband statt. besondere darin, die Schülerinnen und Hier werden die Schülerinnen und Schüler, Schüler zu einer umfassenden Handlungs- die aus den unterschiedlichen Schularten kompetenz zu führen, um sie sowohl auf zum beruflichen Gymnasium kommen, u. ein späteres Hochschulstudium als auch a. mit dem System der Oberstufe ver- auf andere Formen der beruflichen Bil- traut gemacht; daneben wird eine Anglei- dung vorzubereiten. chung der Voraussetzungen ermöglicht. Damit diesen Zielen effektiv entspro- Während der zweijährigen Qualifikati- chen wird, stehen im Zentrum der Bildungs- onsphase erwerben die Schülerinnen und
4 Schüler die Voraussetzungen für die Zulas- • den qualifizierten Sekundarabschluss I sung zur Abiturprüfung; der Unterricht fin- auf Grund des § 10 der Berufsschulver- det im Kurssystem statt, wobei nach Lei- ordnung besitzen. stungsfächern und Grundfächern differen- ziert wird, die gemäß der Fächerkombina- Hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse tionstafeln ausgewählt werden. gilt: Es müssen mindestens „ausreichen- Den Lernenden an einem beruflichen de“ Kenntnisse in der ersten Fremdspra- Gymnasium verbleiben also insgesamt che vorhanden sein; der Unterricht in der drei Jahre Zeit bis zum Abitur. zweiten Fremdsprache setzt keine Vor- kenntnisse voraus. (In der Einführungspha- se werden zwei Fremdsprachen unterrich- 2 Zugangsberechtigung zum tet, in der Qualifikationsphase ist die er- beruflichen Gymnasium ste Fremdsprache entweder Leistungsfach oder Grundfach, die zweite Fremdsprache In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen ist stets Grundfach.) Gymnasiums können Schülerinnen und Für Bewerberinnen und Bewerber, die Schüler aufgenommen werden, die bereits die Fachhochschulreife im Bereich der berufsbildenden Schulen erreicht ha- • den qualifizierten Sekundarabschluss I ben oder eine zweijährige Höhere Berufs- (z.B. Realschule, 10. Schuljahr der fachschule mit mindestens „befriedigen- Hauptschule, zweijährige Berufsfach- den“ Leistungen absolviert haben, ist (un- schule mit qualifiziertem Sekundarab- ter bestimmten Voraussetzungen) ein Ein- schluss I) oder einen gleichwertigen Ab- stieg in die Jahrgangsstufe 12 möglich. schluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeug- nisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfä- 3 Hinweise für Schülerinnen und cher) von mindestens 3,0 besitzen, Schüler vor dem Eintritt in wobei keines der Fächer Deutsch, Eng- die gymnasiale Oberstufe des lisch und Mathematik schlechter als beruflichen Gymnasiums „ausreichend“ bewertet sein darf; • das Versetzungszeugnis in die Jahr- Spätestens in der 10. Klasse sollte jede gangsstufe 11 eines Gymnasiums oder Schülerin und jeder Schüler zusammen mit die Berechtigung nach § 15 der Landes- den Lehrerinnen und Lehrern und den El- verordnung über die Integrierten tern überlegen, ob der Besuch der gymna- Gesamtschulen besitzen; sialen Oberstufe eines beruflichen Gym-
5 nasiums angestrebt wird. Wer solide Vor- eingebracht werden müssen, um der Ziel- kenntnisse, Leistungswillen und Interesse setzung der allgemeinen Hochschulreife an theoretischen Grundlagen und prakti- zu entsprechen. schen Anwendungen in allgemein bilden- Auf der Basis von bestimmten Lei- den und berufsorientierten Fächern mit- stungsanforderungen in der Jahrgangsstu- bringt, für den bietet das berufliche Gym- fe 12 kann am beruflichen Gymnasium nasium eine sinnvolle Alternative sowohl der schulische Teil der Fachhochschulreife zu einer Berufsausbildung als auch zur erworben werden; in Verbindung mit einer Oberstufe der allgemeinen Gymnasien. erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus- Bedacht werden müssen bei einer Ent- bildung bzw. einem einjährigen geregelten scheidung für das berufliche Gymnasium Praktikum oder einem einjährigen sozia- auch die gegenüber der Sekundarstufe I len oder ökologischen Jahr erwirbt man größere zeitliche Belastung und der neue die Berechtigung zu einem Studium an den Lern- und Arbeitsrhythmus. Stärker als bis- Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und her werden Eigenverantwortlichkeit und einer Reihe von Bundesländern. (s. An- Eigeninitiative der Oberstufenschülerinnen hang 3) und -schüler gefordert – und andererseits natürlich auch gefördert. Als erstes Leistungsfach wird ein be- 4 Anmerkungen zum Profil der rufliches Fach gewählt. Leistungsfächer einzelnen Bildungsgänge des und Grundfächer sind gleichermaßen wich- beruflichen Gymnasiums tig. Daher können die Fächer nicht frei gewählt werden, sondern es sind bei der Alle Bildungsgänge vermitteln eine Grund- Fächerwahl bestimmte Bedingungen zu be- bildung, die als Voraussetzung für die all- achten. Das Angebot an Fächerkombina- gemeine Hochschulreife gilt. Dabei ent- tionen ist abhängig von den Möglichkei- sprechen die Anforderungen in Leistungs- ten der einzelnen Schule. und Grundfächern den für alle gymnasia- Man kann am beruflichen Gymnasium len Oberstufen gültigen Richtlinien. zwar bestimmte Fächer „abwählen“ oder Zum Profil aller Bildungsgänge des be- ein „ungeliebtes“ Fach „nur“ noch als ruflichen Gymnasiums gehört auch, dass Grundfach belegen, muss aber dennoch das Fach Informationsverarbeitung durch- bedenken, dass Leistungs- und Grundfä- gängig als Leistungsfach oder als Grund- cher gleichermaßen wichtig sind, da aus fach unterrichtet wird. beiden Bereichen eine Vielzahl von Kur- Zusätzlich erfolgen Schwerpunktsetzun- sen in die Qualifikation für das Abitur gen, die den Schülerinnen und Schülern
6 eine spezifische Vorbereitung auf eine Pädagogik: Anzahl von Studienfächern bzw. Berufen Erziehungswissenschaftliche Grundbegriffe bieten. Strukturmerkmale pädagogischer Situationen Pädagogische Anthropologie Bildungsgang Gesundheit und Soziales Ziele und Methoden der Erziehung Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson- Aufgaben sozialpädagogischer dere an den Fächern Gesundheit, Päda- Einrichtungen Alternative Pädagogiken gogik und Psychologie ausgerichtete Grundbildung, die u. a. sowohl auf be- Psychologie: kannte Studiengänge wie z. B. Medizin, Disziplinen der Psychologie Pharmazie, Ernährungs- und Haushalts- Forschungsmethoden Gedächtnis/Lernen wissenschaften, Psychologie, Pädagogik Intelligenz, Denken und Entwicklung und neue Studiengänge wie Public Health, Psychoanalyse Pflegeökonomie und Gesundheitswissen- Sozialpsychologie schaften gezielt vorbereiten will als auch Angst/Aggression/Konflikt in besonderer Weise den Anforderungs- profilen der Ausbildungsberufe in den Be- Bildungsgang Technik reichen Gesundheit und Soziales ent- Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson- spricht. dere an Technik, Mathematik und Natur- wissenschaften orientierte Grundbildung, Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen die u. a. eine gezielte Vorbereitung so- Leistungsfächer: wohl auf die Studieninhalte zukunftsori- Gesundheit: entierter technischer und ingenieurwissen- Ernährung schaftlicher Studiengänge anstrebt als Bewegung auch in besonderer Weise den Anforde- Immunsystem rungsprofilen gewerblich-technischer Aus- Schadstoffe bildungsberufe entspricht. Gesundheitssicherung und -versorgung Das obligatorische erste Leistungsfach Lebensraumgestaltung „Technik“ kann gewählt werden als Elek- Public Health trotechnik, Metalltechnik, Bautechnik oder Umwelttechnik (abhängig von den Mög- lichkeiten der einzelnen Schule).
7 Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen Bildungsgang Wirtschaft Leistungsfächer: Dieser Bildungsgang vermittelt schwer- punktmäßig eine an den Wirtschafts- Bautechnik: wissenschaften orientierte Grundbildung, Bauphysik die die Schülerinnen und Schüler befähi- Bauchemie Statik und Festigkeitslehre gen soll, differenzierte Lösungen zu wirt- Bautechnisches Zeichnen (CAD) schaftlichen Fragestellungen zu erarbeiten. Holzbau Damit wird einerseits eine fundierte Vor- Stahlbau bereitung auf Studienfächer im Bereich der Baustoffkunde Wirtschaftswissenschaften angestrebt, Elektrotechnik: andererseits entsprechen die Bildungsin- Grundlagen der Elektrotechnik halte auch in besonderer Weise den An- Bauelemente der Elektronik forderungsprofilen kaufmännischer Aus- Verstärkertechnik bildungsberufe. Digitaltechnik Steuerungs- und Regelungstechnik Computertechnik Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen Leistungsfächer: Metalltechnik: Fertigungstechnik Betriebswirtschaftslehre/ Werkstofftechnologie Rechnungswesen: Statik und Festigkeitslehre Unternehmensziele Maschinenelemente Personalführung Konstruktionslehre Entscheidungsgrundlage Rechnungswesen CNC-Technik Investition und Finanzierung Produktionsfunktionen Umwelttechnik: Kostenstruktur eines Unternehmens Messmethoden zur Erfassung von Absatzpolitik Schadstoffen Analyse von Jahresabschlüssen Gewässer- und Bodenschutz Reinhaltung der Luft Volkswirtschaftslehre: Abfallbeseitigung Produktionsfaktoren Recycling Modelle des Wirtschaftskreislaufs Regenerative Energien Sozialproduktrechnung Thermodynamik/Strömungsmechanik Markt und Preis Geld- und Bankensystem Konjunktur-, Wachstums-, Verteilungspolitik Außenwirtschaftspolitik Entwicklungspolitik
8 II Die Organisation des beruflichen Gymnasiums 1 Gliederung 1.2 Qualifikationsphase Die Schülerinnen und Schüler wählen am Das berufliche Gymnasium umfasst die Ende der Einführungsphase aus dem Ange- Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 und glie- bot der Schule ihre Fächerkombination mit dert sich in eine einjährige Einführungs- entsprechender Schwerpunktbildung aus. phase und eine zweijährige Qualifikati- Die einmal gewählte Fächerkombination onsphase. ist für den weiteren Bildungsgang verbind- lich, es sei denn, es ist eine Jahrgangsstu- fe zu wiederholen und in der nächst nied- 11/1 rigeren Jahrgangsstufe an der Schule wird Einführungsphase diese Fächerkombination nicht angeboten. im Klassenverband Ein Anspruch, ein bestimmtes Fach oder 11/2 einen bestimmten Kurs belegen zu kön- nen, besteht nicht. 12/1 In der Abiturprüfung wird in jedem der drei Leistungsfächer eine schriftliche Prü- 12/2 fung, in einem der Grundfächer eine münd- Qualifikationsphase liche Prüfung abgelegt. Welches Grund- im Kurssystem fach bei einer bestimmten Fächerwahl 13/1 mündliches Prüfungsfach sein kann, ist den folgenden Fächerkombinationstafeln 13/2 zu entnehmen: 1.1 Einführungsphase In der Jahrgangsstufe 11 des beruflichen Gymnasiums findet der Unterricht im Klas- senverband statt. Die Kern- und Grundfä- cher orientieren sich an den jeweiligen Bildungsgängen. Die Versetzung von der 11. in die 12. Jahrgangsstufe ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kurssystem.
9 (2) (2) (2) oder alle drei Fächer mit jeweils zwei Wochenstunden zu belegen.
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13 2 Grund- und Leistungsfächer 3.1 Bedingungen zum Belegen der Leistungsfächer In den Grundfächern werden grundlegen- Die Unterrichtsfächer werden mit Ausnah- de Kenntnisse in den Lernbereichen und me der Fächer Religionslehre oder Ethik Methoden sowie Einsichten in die wich- und Sport in drei Aufgabenfeldern zusam- tigsten Problemstellungen der jeweiligen mengefasst: Fächer vermittelt. 1. Zum sprachlich-literarisch-künstlerischen Leistungsfächer erlauben eine individu- Aufgabenfeld gehören die Fächer elle Schwerpunktbildung. In ihnen werden Deutsch, Fremdsprachen, künstlerisches vertiefte inhaltliche und methodische Fach (Bildende Kunst, Musik); Kenntnisse erworben, die im Hinblick auf Anwendungsmöglichkeiten in Wissen- 2. Zum gesellschaftswissenschaftlichen schaft und Beruf eine Auseinandersetzung Aufgabenfeld gehören die Fächer mit wesentlichen Fragen derjenigen Wis- Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswe- senschaften ermöglichen, die den einzel- sen, Gemeinschaftskunde, Organisa- nen Fächern zugrunde liegen. tionslehre, Pädagogik, Psychologie, Die Wahlmöglichkeiten für Leistungs- Rechtslehre, Spezielle Betriebswirt- und Grundfächer sind ebenfalls den Fä- schaftslehre, Volkswirtschaftslehre und cherkombinationstafeln zu entnehmen. Wirtschaftsgeographie; 3. Zum mathematisch-naturwissenschaft- lich-technischen Aufgabenfeld gehören 3 Bedingungen für die die Fächer Mathematik, Physik, Che- Fächerbelegung mie, Biologie, Gesundheit, Technik, An- gewandte Naturwissenschaft, Informa- In den Tabellen auf den Seiten 10 bis 12 tionsverarbeitung und Darstellende werden die möglichen Fächerkombinatio- Geometrie. nen dargestellt. Ergänzend sind im Fol- genden die Belegungsbedingungen im Ein- Die drei Leistungsfächer müssen minde- zelnen aufgeführt. stens zwei verschiedenen Aufgabenfeldern angehören, wobei das erste Leistungsfach berufsorientiert an dem jeweiligen Bil- dungsgang ausgerichtet ist. Die Fächerkombination muss drei Auf- gabenfelder abdecken; außerdem muss sie die Fächer Religionslehre oder Ethik und
14 Sport enthalten. Eine Fremdsprache kann Qualifikationsphase unter Berück- nur als Leistungsfach gewählt werden, sichtigung ihrer Leistungsfähigkeit, Belast- wenn die Schülerin oder der Schüler vor barkeit und des Fächerangebots der Schu- Eintritt in das berufliche Gymnasium in le über die verpflichtenden Fächer der ge- dieser Sprache mindestens vier Jahre Un- wählten Fächerkombination hinaus weite- terricht erhalten hat. Über Ausnahmen re Grundfächer belegen (frei wählbare entscheidet die Klassenkonferenz. Grundfächer). Sinkt auf Grund von Befreiungen die 3.2 Bedingungen zum Belegen der Zahl der Wochenstunden in der Qualifika- Grundfächer tionsphase unter 29, müssen entsprechen- Die Grundfächer gliedern sich in verpflich- de Wochenstunden aus dem Bereich der tende und frei wählbare Grundfächer. Die frei wählbaren Grundfächer belegt werden; Schülerinnen und Schüler können in der diese gelten als verpflichtende Grundfächer. 4 Mögliche Fächerkombinationen und mündliches Abiturprüfungsfach Belegungsbeispiele Bildungsgang Gesundheit und Soziales
15 Bildungsgang Technik Bildungsgang Wirtschaft
16 5 Leistungsfeststellung und geforderten Leistungsnachweise zu erbrin- Bewertung gen. Ohne ausreichende Entschuldigung versäumte Leistungsnachweise werden mit In allen Fächern (außer Grundfach Sport) der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewer- werden Kursarbeiten und andere Leistungs- tet. Beim Nachweis eines anerkannten nachweise gefordert. Sie werden mit den Entschuldigungsgrundes wird ein Nachhol- herkömmlichen Noten bewertet und gleich- termin angesetzt. Versäumte Lerninhalte zeitig mit Punkten ausgewiesen. Alle Schü- müssen in eigener Verantwortung und in lerinnen und Schüler sind verpflichtet, die angemessener Frist nachgeholt werden. Anzahl und Dauer der Klassen- und Kursarbeiten: 1) Für 13/2 ist die Bearbeitungszeit in Zeitstunden angegeben.
17 6 Besondere Regelungen für Fragestellungen der beiden Zusatzfächer einzelne Fächer in jeweils eine Kursarbeit bis 13/1 ein. Die Kursarbeiten machen die eine Hälf- 6.1 Gemeinschaftskunde te der Zeugnisnote aus, die „anderen Das Fach Gemeinschaftskunde besteht aus Leistungsnachweise“ des Schwerpunktfa- den Teilfächern Geschichte, Sozialkunde ches und die Leistungsnachweise der bei- und Wirtschaftsgeografie. In den Bildungs- den Zusatzfächer zu etwa gleichen Teilen gängen für Wirtschaft sowie für Ge- die andere Hälfte. sundheit und Soziales ist dieses Fach je- Das Grundfach Gemeinschaftskunde weils Grundfach, im Bildungsgang für Tech- wird im Bildungsgang für Technik mit drei nik kann Gemeinschaftskunde als Grund- Wochenstunden unterrichtet, wobei jedes fach oder als Leistungsfach gewählt wer- der drei Teilfächer mit einer Stunde ver- den. treten ist. Das Leistungsfach Gemeinschaftskun- In den Bildungsgängen für Wirtschaft de wird mit fünf Wochenstunden unter- sowie für Gesundheit und Soziales wird richtet. Die Schülerinnen und Schüler ent- das Grundfach Gemeinschaftskunde mit scheiden sich dabei für ein Schwerpunkt- jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet. fach aus den Teilfächern, dieses wird mit Dabei entfallen auf die Teilfächer im je- drei Wochenstunden unterrichtet, die bei- weiligen Schulhalbjahr folgende Wochen- den übrigen Teilfächer treten mit je einer stundenanteile ( Tabelle s. u.). Wochenstunde hinzu und werden auf Im Grundfach Gemeinschaftskunde Grundfachniveau unterrichtet. wird im Halbjahr jeweils eine Kursarbeit Kursarbeiten werden nur im Schwer- geschrieben. Im Halbjahr 13/2 werden nur punktfach geschrieben, dabei fließen „andere Leistungsnachweise“ gefordert.
18 6.2 Fremdsprachen Fächer gebunden sind. Dadurch sollen in- In der Einführungsphase werden zwei dividuelle Lerninteressen und selbststän- Fremdsprachen unterrichtet. Der Unter- diges Arbeiten gefördert werden. richt in der zweiten Fremdsprache kann Wer sich für ein bestimmtes Thema in- für Schülerinnen und Schüler entfallen, die teressiert, daran über einen längeren Zeit- in der Sekundarstufe I mehr als zwei Jahre raum selbstständig arbeitet und das Ergeb- Unterricht in dieser Sprache erfolgreich nis schriftlich darstellt, kann diese Arbeit besucht haben. Erfolgreich war der Be- benoten lassen und als „besondere Lernlei- such, wenn in dem für die Aufnahme in stung“ in die Qualifikation einbringen. Vor- das berufliche Gymnasium erforderlichen aussetzung ist, dass das Thema inhaltlich Zeugnis mindestens die Note „ausrei- einem Schulfach oder mehreren Schulfä- chend“ erreicht wurde. chern zugeordnet werden kann. Es muss Soweit Englisch erste Fremdsprache aber nicht aus einem Fach stammen, das ist, kommen als zweite Fremdsprache die Schülerin oder der Schüler belegt hat. Französisch, Italienisch, Spanisch oder Vor Beginn der Arbeit muss das Thema Russisch in Betracht. Falls Französisch als mit der Lehrkraft abgesprochen werden, erste Fremdsprache festgelegt wurde, die die Anfertigung der besonderen Lern- kann als zweite Fremdsprache nur Eng- leistung betreut, begleitet und die Arbeit lisch bestimmt werden. bewertet. Wenn die Arbeit fertig ist, stellt Schülerinnen und Schüler, die im beruf- die Schülerin oder der Schüler in einem lichen Gymnasium mit einer zweiten Kolloquium die Ergebnisse und den Ar- Fremdsprache neu beginnen, dürfen in der beitsprozess dar und beantwortet Fragen Qualifikationsphase keinen Kurs in dieser zur Arbeit. Das Kolloquium dient auch Fremdsprache mit null Punkten abschlie- dazu, die Selbstständigkeit der Leistung ßen; gegebenenfalls muss das betreffende der Schülerin oder des Schülers festzu- Schuljahr wiederholt werden. stellen. Das Ergebnis des Kolloquiums und ggf. die Präsentation der Arbeit gehen in die Bewertung der besonderen Lernlei- 7 Besondere Lernleistung stung ein. Die besondere Lernleistung ist nicht an Über die Kursarbeiten und die „anderen ein Halbjahr gebunden. Sie muss inner- Leistungsnachweise“ hinaus können halb der Oberstufe erbracht und späte- Schülerinnen und Schüler auch Leistungen stens am Ende des Halbjahres 12/2 abge- in anderer Form erbringen, die nicht an geben werden; über Ausnahmen entschei- den regulären Unterricht und die belegten det die Schulleiterin oder der Schulleiter.
19 Thema und Note werden im Zeugnis des Eine besondere Lernleistung kann un- Halbjahres 13/1 ausgewiesen. Die Note terschiedliche Formen haben, z.B.: geht nicht in die Bewertung der Halbjah- • Eine Jahresarbeit. reskurse ein. Eine Jahresarbeit, d.h. eine selbststän- Die Note der besonderen Lernleistung dige, schriftliche Ausarbeitung über ein kann nach Entscheidung der Schülerin oder Thema, das inhaltlich einem Unter- des Schülers in die Qualifikation im Prü- richtsfach oder mehreren Unterrichts- fungsbereich eingebracht werden (siehe fächern zugeordnet werden kann. Anhang 1a bzw. Anhang 1b). Zur Ausarbeitung gehört auch eine schriftliche Dokumentation des Arbeits- Einbringen in die Qualifikation prozesses. Das Thema wird in Abspra- Die Qualifikation im Prüfungsbereich und che zwischen der Schülerin oder dem die Höchstpunktzahl der Gesamtqualifika- Schüler und der Lehrkraft oder - bei tion können mit oder ohne Jahresarbeit einem fachübergreifenden Thema - den erreicht werden. Lehrkräften vereinbart. Falls das The- Wird eine Jahresarbeit eingebracht, hat ma fachübergreifend ist, übernimmt sie den Anteil von 20% der Qualifikation eine Lehrkraft die Koordination der im Prüfungsbereich. Betreuung und Bewertung. Diese Lehr- Die Entscheidung, welche der beiden kraft ist auch für die endgültige The- o. g. Möglichkeiten für die Qualifikation menstellung verantwortlich. im Prüfungsbereich günstiger ist, kann von Bis zu drei Schülerinnen und Schüler den Schülerinnen und Schülern erst nach können gemeinsam eine Jahresarbeit Abschluss der mündlichen Prüfung(en) ge- zu einem Rahmenthema anfertigen, so- troffen werden: fern abgegrenzte Unterthemen vorlie- Wer in seiner Jahresarbeit besser als gen und die Leistungen der einzelnen im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei abgeschnitten hat, wird im Hinblick auf festgestellt und bewertet werden kön- die Gesamtpunktzahl und die Durch- nen. schnittsnote des Abiturs die Jahresarbeit einbringen; sie wird vierfach gewichtet • Eine schriftliche Arbeit, die im Rahmen und zu den Prüfungsergebnissen – diese eines geeigneten Wettbewerbs erstellt jeweils dreifach gewichtet – addiert. Zum wurde. Ergebnis werden die jeweiligen Punktzah- Nicht alle Wettbewerbe sind für die len für die Kursleistungen im Halbjahr 13/ Erstellung besonderer Lernleistungen 2 in einfacher Wertung addiert. geeignet bzw. zugelassen. Wenn aber
20 eine Wettbewerbsarbeit als besondere Versetzt wird, wer Lernleistung in die Qualifikation einge- • in allen Fächern mindestens die Note bracht werden soll, muss sie von einer „ausreichend“ (4 Punkte) oder nur in Lehrkraft bewertet werden. Der erziel- einem Grundfach die Note „mangel- te Preis im Wettbewerb ist für die Note haft“ hat oder nicht von Bedeutung. • in einem Kernfach oder in einem Kern- • Eine schriftliche Arbeit, die aus einer fach und einem Grundfach eine Note Arbeitsgemeinschaft oder einem Pro- unter „ausreichend“ oder in zwei Grund- jekt erwachsen ist. fächern die Note „mangelhaft“ hat und Die Arbeit kann auch experimentelle diese durch Noten in anderen Fächern oder praktische Anteile haben, z. B. ausgleichen kann. wenn sie im Zusammenhang mit ei- Die Note „ungenügend“ kann durch die nem Praktikum erstellt wurde. Eine Note „sehr gut“, die Note „mangelhaft“ schriftliche Ausarbeitung, die die theo- durch die Note „sehr gut“ oder „gut“ retischen Aspekte des Themas betrifft, ausgeglichen werden. Die Note „sehr ist aber unbedingt erforderlich. gut“ kann durch zwei Noten „gut“ und die Note „gut“ durch zwei Noten „be- friedigend“ ersetzt werden. Bei einem 8 Versetzung in Kernfach ist der Ausgleich nur durch die Jahrgangsstufe 12 Noten in anderen Kernfächern möglich. Eine Versetzung findet nur in die Jahr- Nicht versetzt wird, wer gangsstufe 12 statt. Grundlage für die Entscheidung über die • in einem Kernfach Versetzung oder Nichtversetzung in die die Note „ungenügend“ oder Jahrgangsstufe 12 sind die Jahresnoten • in zwei Kernfächern der Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11 die Note „mangelhaft“ oder innerhalb der Pflichtstundenzahl unterrich- tet wurden. • in zwei Grundfächern die Note „ungenügend“ oder • in mehr als zwei Fächern die Note „mangelhaft“ hat.
21 stufe 11 nicht wiederholt worden ist. Das 9 Freiwillige Wiederholung in der Zurücktreten wird im Zeugnis vermerkt. gymnasialen Oberstufe Bei der Wiederholung können nur die Er- gebnisse des zweiten Durchganges in die Schülerinnen und Schüler können auf An- Gesamtqualifikation eingebracht werden. trag einmal am Ende der Halbjahre 11/2, Die Schülerinnen und Schüler müssen die 12/1, 12/2 oder 13/1 um ein Jahr frei- Belegung ihrer Fächer nach dem Unter- willig zurücktreten, sofern die Jahrgangs- richtsangebot der Schule richten.
22 III Gesamtqualifikation 1 Zusammensetzung der • die vier Prüfungsfächer in der Abitur- Gesamtqualifikation prüfung vierfach, wenn keine besonde- re Lernleistung eingebracht wird Das Abitur hat bestanden, wer sich in den • die vier Prüfungsfächer in der Abitur- folgenden drei Teilbereichen qualifiziert prüfung dreifach, wenn eine besondere hat: Lernleistung eingebracht wird; diese • im Leistungsfachbereich am Ende des besondere Lernleistung erhält im Prü- Halbjahres 13/1 fungsbereich die vierfache Gewichtung. (Zur Erläuterung der Prüfungsfächer vgl. • im Grundfachbereich am Ende des Halb- Fächerkombinationstafeln S. 10 -12). jahres 13/2 • im Prüfungsbereich (ggf. einschließlich In jedem Teilbereich müssen bestimmte besonderer Lernleistung). Mindestpunktzahlen erreicht werden. Die Summe der Punktzahlen aus den drei Teil- Die Endnoten aus den einzelnen Kursen bereichen ergibt die Gesamtqualifikation. der Qualifikationsphase werden nach den Diese erreichte Gesamtpunktzahl wird Bedingungen der Abiturprüfungsordnung in nach einem bundeseinheitlich festgeleg- Punkte umgesetzt. Die Punkte aus den ein- ten Schlüssel (vgl. Anhang 2) in eine zelnen Teilbereichen werden unterschied- Durchschnittsnote umgerechnet. lich gewichtet: • Leistungskurse im 1. und 2. Leistungs- fach bei der Leistungsfachqualifikation 2 Die Jahrgangsstufe 13 zweifach In das Halbjahr 13/2 tritt ein, wer • zwei Kurse des abgestuften Leistungs- faches, die in die Leistungsfachqualifi- • die Qualifikation im Leistungsfach- kation zusätzlich eingebracht werden, bereich erreicht hat, einfach • die Qualifikation im Grundfachbereich • Grundkurse bei der Grundfachqualifika- rechnerisch erreichen kann. tion einfach Die Schülerinnen und Schüler stufen am • die vier Prüfungsfächer aus dem Halb- Ende des Halbjahres 13/1 eines ihrer drei jahr 13/2 einfach Leistungsfächer ab. Die Leistungsbewer- tung im abgestuften Leistungsfach erfolgt im Halbjahr 13/2 auf Grundfachniveau.
23 Welches Fach abgestuft werden kann, rich- Leistungsfaches, jeweils einfach gewich- tet sich nach der gewählten Fächerkombi- tet, addiert. nation (siehe Fächerkombinationstafeln). Dabei sind folgende Bedingungen zu be- Wer nicht in das Halbjahr 13/2 eintre- achten: ten darf, besucht den Unterricht des Halb- • Unter den genannten Kursen darf sich jahres 12/2, sofern dadurch nicht die Ver- kein mit 0 Punkten abgeschlossener weildauer überschritten wird. Kurs befinden. • In vier der sechs Kurse der beibehalte- nen Leistungsfächer müssen wenig- 3 Die Qualifikation im stens jeweils 5 Punkte in der einfachen Leistungsfachbereich Wertung erreicht worden sein. Die Punktzahlen der 6 Kurse der beiden • Insgesamt müssen mindestens 70 beibehaltenen Leistungsfächer aus den Punkte erreicht werden. Halbjahren 12/1, 12/2 und 13/1 werden addiert und die Summe wird zweifach ge- Wer die Leistungsfachqualifikation nicht wichtet. Dazu werden die Punktzahlen von erreicht, besucht den Unterricht der zwei Kursen aus den Halbjahren Jahrgangsstufe 12, sofern dadurch nicht 12/1, 12/2 oder 13/1 des abgestuften die Verweildauer überschritten wird. Qualifikation im Leistungsfachbereich:
24 4 Die Qualifikation im • 2 Kurse in einem künstlerischen Fach Grundfachbereich • zusätzlich beim Bildungsgang Wirt- schaft jeweils ein Kurs in Betriebswirt- Die Endpunktzahlen von 22 Grundkursen schaftslehre / Rechnungswesen, Volks- aus der Qualifikationsphase sind einzu- wirtschaftslehre und Gemeinschafts- bringen. Unter diesen müssen sich befin- kunde. den: • die 3 Halbjahreskurse aus 12/1 Die weiteren noch einzubringenden Grund- bis 13/1 des abgestuften Faches kurse bis zur Höchstzahl von 22 können (3. Prüfungsfach) und aus dem Pflicht- und Wahlbereich be- stimmt werden. • die 3 Halbjahreskurse aus 12/1 bis 13/1 des 4. (mündlichen) Für die Grundfachqualifikation gelten fol- Prüfungsfaches. gende Bedingungen: Ferner müssen folgende Kurse einge- • Wird ein oder mehr als ein Kurs in bracht werden, soweit sie nicht durch die einem innerhalb der Pflichtstundenzahl vier Prüfungsfächer abgedeckt sind: belegten Grundfach, das nicht Prüfungs- fach ist, eingebracht, so muss der Kurs • 4 Kurse in Deutsch aus dem Halbjahr 13/2 darunter sein; • 4 Kurse in Mathematik diese Bedingung entfällt für ein außer- • 4 Kurse in der fortgeführten halb der Pflichtstundenzahl belegtes Fremdsprache Grundfach. • 4 Kurse in einer Naturwissenschaft • Aus dem Grundfach Sport können höch- stens 3 Kurse eingebracht werden. • ein Kurs in einer weiteren Fremdspra- che oder in Informationsverarbeitung • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs (wenn mit der zweiten Pflichtfremd- darf nicht eingebracht werden. sprache in der Jahrgangsstufe 11 neu • Es dürfen höchstens 6 Grundkurse mit begonnen wurde, ist der Kurs 13/2 die- weniger als 5 Punkten eingebracht wer- ser Fremdsprache einzubringen) den. • Es müssen mindestens 110 Punkte er- reicht werden.
25 • Wer erst ab der Jahrgangsstufe 11 am Wer die Grundfachqualifikation nicht er- Unterricht in der zweiten Pflichtfremd- reicht, besucht sofort den Unterricht des sprache teilgenommen hat, muss den Halbjahres 12/2, sofern dadurch nicht die Kurs 13/2 einbringen und darf keinen Verweildauer in der gymnasialen Ober- Kurs mit 0 Punkten abschließen. stufe überschritten wird. Qualifikation im Grundfachbereich:
26 5 Die Qualifikation im Für die mündliche Prüfung gilt folgendes: Prüfungsbereich • Eine mündliche Prüfung muss in einem vierten Prüfungsfach aus dem Bereich Die Abiturprüfung besteht aus einem der Grundfächer durchgeführt werden, schriftlichen und einem mündlichen Teil. das in Abhängigkeit von der Fächer- kombination gewählt werden kann Die schriftliche Prüfung umfasst drei oder verpflichtend vorgeschrieben ist Fächer: (s. Fächerkombinationstafeln). • die beiden beibehaltenen Leistungsfä- • Darüber hinaus können sich Schülerin- cher nen und Schüler in ihren schriftlich ge- • das Leistungsfach, das bei der Meldung prüften Fächern zu freiwilligen mündli- zur schriftlichen Prüfung zum Grundfach chen Prüfungen melden. Diese Meldung abgestuft worden ist. (Der Stoff der ist für sie verbindlich. Auf die Durch- Prüfungsarbeit wird dem Leistungsfach führung der Prüfung kann nur in be- entnommen; bei der Aufgabenstellung gründeten Ausnahmefällen durch die wird die Abstufung berücksichtigt.) Prüfungskommission im Einvernehmen mit dem Prüfling verzichtet werden. Zur schriftlichen Prüfung wird zugelassen, Wird in einem schriftlich geprüften wer Fach auch mündlich geprüft, so wird das Prüfungsergebnis aus dem schriftli- • die Qualifikation im Grundfachbereich chen und mündlichen Teil im Verhältnis erreicht hat 2:1 ermittelt (vgl. Anhang 1a und 1b). • keinen Kurs in den vier Prüfungsfächern im Halbjahr 13/2 mit 0 Punkten abge- Die Qualifikation im Prüfungsbereich wird schlossen hat und folgendermaßen berechnet: • die Qualifikation im Prüfungsbereich a) Sofern keine besondere Lernleistung rechnerisch erreichen kann. eingebracht wird, werden die Prüfungs- ergebnisse in allen vier Prüfungsfächern vierfach gewichtet; zum Ergebnis wer- den die jeweiligen Punktzahlen aus dem Zeugnis 13/2 in einfacher Wer- tung addiert.
27 b) Sofern eine besondere Lernleistung ein- • Im Prüfungsbereich müssen mindestens gebracht wird, wird diese vierfach ge- 100 Punkte erreicht werden. wichtet und zu den Prüfungsergebnis- • Wird keine besondere Lernleistung ein- sen in den vier Prüfungsfächern – je- gebracht, so müssen in zwei Prüfungs- weils dreifach gewichtet – addiert; zum fächern, darunter in einem beibehalte- Ergebnis werden die jeweiligen Punkt- nen Leistungsfach, jeweils mindestens zahlen aus dem Zeugnis 13/2 in einfa- 25 Punkte erreicht werden. cher Wertung addiert. • Wird eine besondere Lernleistung ein- Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn die gebracht, genügen jeweils mindestens folgenden Bedingungen erfüllt sind: 20 Punkte. Qualifikation im Prüfungsbereich
28 6 Beispiele für eine Gesamtqualifikation 6.1 Schülerinnen oder Schüler ohne besondere Lernleistung Qualifikation im Leistungsfachbereich (Ende 13/1)
29 6.2 Schülerinnen oder Schüler mit einer besondere Lernleistung
30 7 Wiederholung der Abiturprüfung Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall besucht die Schülerin oder der Schüler so- fort den Unterricht des Halbjahres 12/2. Dabei bleibt die gewählte Fächerkombi- nation erhalten. Für das Halbjahr 12/2 wird kein Zeugnis ausgestellt. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
31 Anhang Anhang 1a: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses ohne besondere Lernleistung Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet, das Gesamtergebnis 4-fach. Dabei bleiben Bruchteile von Punkten unberücksichtigt. Beispiel: schriftliche Prüfung: 10 Punkte mündliche Prüfung: 12 Punkte ( 10 • 2 + 12 • 1 3 ) • 4 = 42,6 => 42 Punkte Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa- cher Wertung hinzugezählt.
32 Anhang 1b: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses mit besonderer Lernleistung Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet, das Gesamtergebnis 3-fach. Beispiel: schriftliche Prüfung: 10 Punkte mündliche Prüfung: 12 Punkte 10 • 2 + 12 • 1 = 32 Punkte Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa- cher Wertung hinzugezählt.
33 Anhang 2: Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
34 Anhang 3: Fachhochschulreife Wer das berufliche Gymnasium minde- Für die Noten der eingebrachten Kurse gilt: stens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 • In 2 der 4 eingebrachten Leistungskur- besucht hat, bestimmte schulische Bedin- se und in 7 der 11 eingebrachten gungen erfüllt und eine Berufsausbildung Grundkurse müssen mindestens je 5 oder ein einjähriges geregeltes Praktikum Punkte erreicht sein. oder ein einjähriges soziales oder ökolo- • In den eingebrachten Leistungskursen gisches Jahr erfolgreich abgeschlossen hat, müssen bei zweifacher Wertung in der dem wird eine der Fachhochschulreife Summe mindestens 40 Punkte erreicht gleichwertige Qualifikation zuerkannt, die sein. zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz und allen anderen Bundes- • In den eingebrachten Grundkursen müs- länder berechtigt – mit Ausnahme von sen bei einfacher Wertung in der Sum- Bayern, Sachsen und Thüringen. Die Bedin- me mindestens 55 Punkte erreicht sein. gungen im Einzelnen sind folgende: • Kurse, die mit 0 Punkten bewertet wur- den, können nicht eingebracht werden. 1. Schulischer Teil Aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjah- Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ren der Qualifikationsphase (12/1 u. 12/ wird auf Antrag der Schülerin oder des 2 oder 12/2 u. 13/1 oder 13/1 u. 13/2) Schülers von der Schule eine Bescheini- müssen folgende 15 Kurse eingebracht gung über den schulischen Teil der werden: Fachhochschulreife nur mit oben aufge- führten Leistungen ausgestellt. • die 4 Kurse aus zwei Leistungsfächern, die erstes und zweites Prüfungsfach in 2. Beruflicher Teil der Abiturprüfung sein könnten, Es muss eine erfolgreich abgeschlossene • 11 Grundkurse. fachpraktische Vorbildung nachgewiesen werden, d.h. Unter diesen 15 Kursen müssen je 2 Kur- se in Deutsch, in einer verpflichtend be- • ein im Anschluss an den Schulbesuch in legten Fremdsprache, in Gemeinschafts- einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, kunde, in Mathematik und in einer Natur- in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit wissenschaft sein. Die weiteren einzubrin- oder in einer öffentlichen Verwaltung genden Kurse bestimmt die Schülerin oder unter fachlicher Anleitung durchlaufe- der Schüler. nes, mindestens einjähriges Praktikum,
35 welches nach vorgegeben Richtlinien Für die Zulassung zum Studium an einer gestaltet und durch ein Praktikumszeug- Fachhochschule in Rheinland-Pfalz sind nis nachzuweisen ist, die Bescheinigung der Schule, ein Ab- oder gangszeugnis und ein Praktikumszeugnis oder ein Berufsabschlussnachweis erfor- • der Abschluss einer mindestens zwei- derlich (Auskunft bei der Fachhochschule jährigen, bundes- oder landesrechtlich einholen). geregelten Berufsausbildung. Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote (für den schulischen Teil der Fachhochschulreife)
36 Anhang 4: Standorte der beruflichen Gymnasien Bildungsgang Wirtschaft Berufsbildende Schule Wirtschaft Vollmersbachstr. 50 Berufsbildende Schule Wirtschaft 55743 Idar-Oberstein Rheingrafenstr. 20 Tel. (0 67 81) 98 33 0 55543 Bad Kreuznach Fax (0 67 81) 98 33 10 Tel. (06 71) 79 49 73 0 Fax (06 71) 79 49 73 40 Berufsbildende Schule Wirtschaft Ludwig-Erhard-Schule Berufsbildende Schule IV Beverwijker Ring 3 Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule 56564 Neuwied Hechtsheimer Straße 31 Tel. (0 26 31) 96 45 0 55131 Mainz Fax (0 26 31) 96 45 60 Tel. (0 61 31) 95 30 30 Fax (0 61 31) 95 30 31 00 Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Verwaltung Berufsbildende Schule Diez Martin-Luther-Str. 20 Nicolaus-August-Otto-Schule 67657 Kaiserslautern Königsberger Straße 5 Tel. (06 31) 3 64 99 30 65582 Diez Fax (06 31) 3 64 99 54 Tel. (0 64 32) 92 88 0 Fax (0 64 32) 92 88 15 Berufsbildende Schule Adlerstr. 31 Berufsbildende Schule Mayen 66955 Pirmasens Gerberstr. 1 Tel. (0 63 31) 24 01 0 56727 Mayen Fax (0 63 31) 24 01 20 Tel. (0 26 51) 9 89 10 Fax (0 26 51) 98 91 30 Berufsbildende Schule Wirtschaft Cusanusstr. 25 56073 Koblenz Tel. (02 61) 4 04 07-0 Fax 02 61/4 04 07-59
37 Berufsbildende Schule Berufsbildende Schule Donnersbergkreis Hofwiesenstr. 1 Alleestraße 4 56457 Westerburg 67806 Rockenhausen Tel. (026 63) 99 04 0 Tel. (0 63 61) 92 11 0 Fax (026 63) 99 04 40 Fax (0 63 61) 92 11 22 (Standort: Martin-Luther-Str. 18, Berufsbildende Schule Wirtschaft I 67304 Eisenberg) Mundenheimer Str. 220 Tel. (0 63 51) 4 90 30 67061 Ludwigshafen Tel. (06 21) 5 04 40 07 10 Berufsbildende Schule Fax (06 21) 5 04 40 07 98 Schulzentrum Auf dem Roßberg Berufsbildende Schule 66869 Kusel Liselottestraße 27 Tel. (0 63 81) 92 42 0 55469 Simmern Fax (0 63 81) 92 42 30 Tel. (06761) 2020 Fax (06761)14254 Berufsbildende Schule für Wirtschaft Irminenfreihof 9 Berufsbildende Schule 54290 Trier von Bodelschwing-Straße Tel. (06 51) 9 75 85-0 56410 Montabaur Fax (06 51) 9 75 85-19 Tel. (0 26 02) 1 57 50 Fax (0 26 02) 15 75 90 Berufsbildende Schule August-Croissant-Str. 27 76829 Landau Tel. (0 63 41)9 67 10 Fax (0 63 41) 6 39 02
38 Bildungsgang Technik Berufsbildende Schule Technik I Franz-Zang-Str. 3-7 Berufsbildende Schule Technik 67059 Ludwigshafen Vollmersbachstr. 53 Tel. (06 21) 5 04 41 01 55743 Idar-Oberstein Fax (06 21) 5 04 37 89 Tel. (0 67 81) 96 20 Fax (0 67 81) 96 21 15 Berufsbildende Schule Rudolf-Diesel-Straße 1 David-Roentgen-Schule 54516 Wittlich Berufsbildende Schule Gewerbe Tel. (0 65 71) 97 78 0 u. Technik Fax (0 65 71) 97 78 99 Langendorfer Str. 65 56564 Neuwied Berufsbildende Schule I Tel. (0 26 31) 98 90 0 Gewerbe und Technik Fax (0 26 31) 98 91 00 Am Judensand 12 55122 Mainz Berufsbildende Schule I Technik Tel. (0 61 31) 90 60 30 Schulzentrum Nord Fax (0 61 31) 90 60 3-99 Kaiserbergring 67657 Kaiserslautern Balthasar-Neumann-Technikum Tel. (06 31) 3 72 70 Berufsbildende Schule Fax (06 31) 3 72 71 90 Paulinstr. 105 54292 Trier Berufsbildende Schule Tel. (06 51) 91 80 00 od. 91 80 10 Adlerstr. 31 Fax (06 51) 91 80 05 0 66955 Pirmasens Tel. (0 63 31) 24 01 0 Berufsbildende Schule Fax (0 63 31) 24 01 20 Robert-Stolz-Straße 30 67433 Neustadt/W. Tel. (0 63 21) 4 90 00 Fax (0 63 21) 1 64 31
39 Julius-Wegeler-Schule Berufsbildende Schule Beatusstraße 143-147 56073 Koblenz Tel. (02 61) 94 18 00 Fax (02 61) 9 41 81 61 Bildungsgang Gesundheit und Soziales Berufsbildende Schule für Ernährung, Hauswirtschaft und Sozialpflege Deutschherrenstraße 31 54290 Trier Tel. (06 51) 7 18 40 14 Fax (06 51) 7 18 40 25 Julius-Wegeler-Schule Berufsbildende Schule Beatusstraße 143-147 56073 Koblenz Tel. (02 61) 94 18 00 Fax (02 61) 9 41 81 61 Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Verwaltung Martin-Luther-Str. 20 67657 Kaiserslautern Tel. (06 31) 3 64 99 30 Fax (06 31) 3 64 99 54
40 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Werner Erlewein Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Birgit Booz Berufsbildende Schule Technik I, Ludwigshafen Elisabeth Kettel Berufsbildende Schule Wirtschaft, Bad Kreuznach Eckhard Lechtenfeld Berufsbildende Schule Technik I, Ludwigshafen Bernd Liedtke Berufsbildende Schule Wirtschaft, Koblenz Hartwig Schmidt Berufsbildende Schule für Ernährung, Hauswirtschaft und Sozialpflege, Trier Manfred Zimmer Balthasar-Neumann-Technikum, Trier Impressum: Herausgegeben vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz März 2007 Gestaltung: com.plot, Mainz Druck: Satz und Druck Werum, Mainz Diese Broschüre wurde auf 100 Prozent Recycling-Papier gedruckt.
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