Das berufliche Gymnasium - Informationen für Schülerinnen und Schüler Eltern und Lehrkräfte

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Das berufliche Gymnasium - Informationen für Schülerinnen und Schüler Eltern und Lehrkräfte
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur

Das berufliche
        Gymnasium

Informationen für Schülerinnen und Schüler
          Eltern und Lehrkräfte

                     Ausgabe 2007
1

Vorwort
                                              Schülerinnen und Schüler völlig neue
                                              Möglichkeiten, über den eigenen Bil-
                                              dungsgang mitzuentscheiden. Mit dieser
                                              Gestaltungsfreiheit sind jedoch auch vie-
                                              le Fragen verbunden: Findet der Unter-
                                              richt in einem Klassenverband statt oder
                                              in Kursen? Welche Fächer müssen und
                                              welche können belegt werden? Welche
                                              Fächer können als Leistungskurs belegt
                                              werden und wann erfolgt die Festle-
                                              gung? Welche Fächer können Prüfungs-
                                              fächer sein? Wie setzt sich die Gesamt-
                                              qualifikation des Abiturs zusammen?
Das berufliche Gymnasium unterscheidet        Die vorliegende Broschüre will über das
sich von den allgemein bildenden Gymna-       berufliche Gymnasium informieren, über
sien darin, dass es als besonders attrakti-   Probleme des Einstiegs hinweghelfen
ves Angebot für Absolventinnen und Ab-        und die Schullaufbahn beratend beglei-
solventen mit dem qualifizierten Sekun-       ten. Sie enthält u. a. die wichtigsten In-
darabschluss I nur aus der Oberstufe          formationen über die Aufnahmevoraus-
(Jahrgangsstufe 11-13) besteht. Es führt      setzungen, die Organisation der Einfüh-
als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezo-      rungs- und der Qualifikationsphase, die
genen Bildungsgangangeboten in Gesund-        Bestimmungen der möglichen Fächer-
heit und Soziales, Technik sowie Wirt-        kombinationen und die Zusammenset-
schaft zur allgemeinen Hochschulreife.        zung der Gesamtqualifikation im Abitur.
Entsprechend der Landesverordnung für         Ich danke allen, die sich durch konkrete
das berufliche Gymnasium vom                  Anregungen und konstruktive Kritik an
16.6.1997 besteht der Erziehungs- und         der Gestaltung dieser Information betei-
Bildungsauftrag insbesondere darin, be-       ligt haben.
rufsorientierte Fachkenntnisse zu vermit-
teln, zur Persönlichkeitsbildung der Schü-
lerinnen und Schüler beizutragen, sie zu
vernetztem Denken, zu wertorientiertem
Verhalten sowie zur verantwortlichen
Mitgestaltung des öffentlichen Lebens zu      Doris Ahnen
befähigen. Mit dem Eintritt in die gym-       Ministerin für Bildung, Wissenschaft,
nasiale Oberstufe eröffnen sich für die       Jugend und Kultur
2

    Inhaltsverzeichnis
    I   Allgemeines                                                9    Freiwillige Wiederholung in der
                                                                        gymnasialen Oberstufe ....................... 21
    1   Ziele und Struktur des
        beruflichen Gymnasiums ...................... 3
                                                                   III Gesamtqualifikation
    2   Zugangsberechtigung zum                                    1    Zusammensetzung
        beruflichen Gymnasium ........................ 4                der Gesamtqualifikation ..................... 22
    3   Hinweise für Schülerinnen und                              2    Die Jahrgangsstufe 13 ........................ 22
        Schüler vor dem Eintritt in
        die gymnasiale Oberstufe des                               3    Die Qualifikation im
        beruflichen Gymnasiums ...................... 4                 Leistungsfachbereich .......................... 23

    4   Anmerkungen zum Profil der                                 4    Die Qualifikation
        einzelnen Bildungsgänge                                         im Grundfachbereich ......................... 24
        des beruflichen Gymnasiums ................ 5              5    Die Qualifikation
                                                                        im Prüfungsbereich ............................ 26
    II Die Organisation des
       beruflichen Gymnasiums                                      6    Beispiele für
                                                                        eine Gesamtqualifikation .................... 28
    1   Gliederung ........................................... 8
                                                                   6.1 Schülerinnen oder Schüler
    1.1 Einführungsphase ................................. 8           ohne besondere Lernleistung .............. 28
    1.2 Qualifikationsphase .............................. 8       6.2 Schülerin oder Schüler mit
    2   Grund- und Leistungsfächer ................ 10                 einer besonderen Lernleistung ............ 29

    3   Bedingungen für die Fächerbelegung . 10                    7    Wiederholung der Abiturprüfung ...... 30

    3.1 Bedingungen zum Belegen                                    Anhang
        der Leistungsfächer ............................ 10
                                                                   Anhang 1a: Tabelle für die Bildung
    3.2 Bedingungen zum Belegen                                    eines Prüfungsergebnisses ohne
        der Grundfächer ................................. 14       besondere Lernleistung ............................. 31
    4   Mögliche Fächerkombinationen und                           Anhang 1b: Tabelle für die Bildung
        mündliches Abiturprüfungsfach ......... 14                 eines Prüfungsergebnisses mit
                                                                   besonderer Lernleistung ............................ 32
    5   Leistungsfeststellung
        und Bewertung ................................... 16       Anhang 2: Umrechnung der Punktzahl
                                                                   der Gesamtqualifikation
    6   Besondere Regelungen für
                                                                   in eine Durchschnittsnote ....................... 33
        einzelne Fächer ................................... 17
                                                                   Anhang 3: Fachhochschulreife .................. 34
    6.1 Gemeinschaftskunde .......................... 17
                                                                   Anhang 4: Standorte der beruflichen
    6.2 Fremdsprachen ................................... 18
                                                                   Gymnasien ................................................ 36
    7   Besondere Lernleistung ....................... 18
                                                                   Ansprechpartnerinnen und
    8   Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 ... 20                 Ansprechpartner ....................................... 40
3

I Allgemeines

Die Ständige Konferenz der Kultusmini-       arbeit der beruflichen Gymnasien Bemü-
ster der Länder in der Bundesrepublik        hungen um die Fachkompetenz, die Lern-
(KMK) hat am 07.07.1972 eine „Verein-        kompetenz, die Methodenkompetenz und
barung zur Neugestaltung der gymnasia-       die Sozialkompetenz der Schülerinnen und
len Oberstufe“ beschlossen, die auf          Schüler. Sie sollen u. a. berufsorientierte
Grund der Erfahrungen der einzelnen Bun-     und allgemein bildende Fachkenntnisse
desländer am 04.12.1987 ergänzt wurde        erhalten, zu selbstständigem Lernen ange-
und nun in der Fassung vom 2.6.2006          leitet, zu wissenschaftlichem Arbeiten hin-
gültig ist.                                  geführt, bei der Entwicklung ihrer Problem-
   Das Abiturzeugnis verleiht die Allge-     lösungsfähigkeit unterstützt und zu wert-
meine Hochschulreife, d. h. die Berechti-    orientiertem und verantwortlichem Han-
gung, an allen Hochschulen der Bundes-       deln in sozialen Situationen befähigt wer-
republik Deutschland jedes Fach zu stu-      den.
dieren.
                                             Das berufliche Gymnasium gliedert sich in
                                             drei Bildungsgänge mit eigenen Profilen:
1    Ziele und Struktur des                  • Gesundheit und Soziales
     beruflichen Gymnasiums
                                             • Technik
Das berufliche Gymnasium in Rheinland-       • Wirtschaft.
Pfalz führt als gymnasiale Oberstufe zur
Allgemeinen Hochschulreife. Zusätzlich zu    Alle Bildungsgänge sind gegliedert in eine
den bekannten allgemein bildenden Fä-        Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und
chern umfasst das Bildungsangebot auch       eine darauf folgende Qualifikationsphase
berufsorientierte Lerninhalte.               (Jahrgangsstufen 12 und 13).
   Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der      In der gesamten Jahrgangsstufe 11 fin-
beruflichen Gymnasien besteht ins-           det das Lernen im Klassenverband statt.
besondere darin, die Schülerinnen und        Hier werden die Schülerinnen und Schüler,
Schüler zu einer umfassenden Handlungs-      die aus den unterschiedlichen Schularten
kompetenz zu führen, um sie sowohl auf       zum beruflichen Gymnasium kommen, u.
ein späteres Hochschulstudium als auch       a. mit dem System der Oberstufe ver-
auf andere Formen der beruflichen Bil-       traut gemacht; daneben wird eine Anglei-
dung vorzubereiten.                          chung der Voraussetzungen ermöglicht.
   Damit diesen Zielen effektiv entspro-        Während der zweijährigen Qualifikati-
chen wird, stehen im Zentrum der Bildungs-   onsphase erwerben die Schülerinnen und
4

    Schüler die Voraussetzungen für die Zulas-    • den qualifizierten Sekundarabschluss I
    sung zur Abiturprüfung; der Unterricht fin-     auf Grund des § 10 der Berufsschulver-
    det im Kurssystem statt, wobei nach Lei-        ordnung besitzen.
    stungsfächern und Grundfächern differen-
    ziert wird, die gemäß der Fächerkombina-      Hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse
    tionstafeln ausgewählt werden.                gilt: Es müssen mindestens „ausreichen-
       Den Lernenden an einem beruflichen         de“ Kenntnisse in der ersten Fremdspra-
    Gymnasium verbleiben also insgesamt           che vorhanden sein; der Unterricht in der
    drei Jahre Zeit bis zum Abitur.               zweiten Fremdsprache setzt keine Vor-
                                                  kenntnisse voraus. (In der Einführungspha-
                                                  se werden zwei Fremdsprachen unterrich-
    2    Zugangsberechtigung zum                  tet, in der Qualifikationsphase ist die er-
         beruflichen Gymnasium                    ste Fremdsprache entweder Leistungsfach
                                                  oder Grundfach, die zweite Fremdsprache
    In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen    ist stets Grundfach.)
    Gymnasiums können Schülerinnen und                Für Bewerberinnen und Bewerber, die
    Schüler aufgenommen werden, die               bereits die Fachhochschulreife im Bereich
                                                  der berufsbildenden Schulen erreicht ha-
    • den qualifizierten Sekundarabschluss I
                                                  ben oder eine zweijährige Höhere Berufs-
      (z.B. Realschule, 10. Schuljahr der
                                                  fachschule mit mindestens „befriedigen-
      Hauptschule, zweijährige Berufsfach-
                                                  den“ Leistungen absolviert haben, ist (un-
      schule mit qualifiziertem Sekundarab-
                                                  ter bestimmten Voraussetzungen) ein Ein-
      schluss I) oder einen gleichwertigen Ab-
                                                  stieg in die Jahrgangsstufe 12 möglich.
      schluss mit einem Notendurchschnitt
      (arithmetisches Mittel aus den Zeug-
      nisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfä-
                                                  3    Hinweise für Schülerinnen und
      cher) von mindestens 3,0 besitzen,
                                                       Schüler vor dem Eintritt in
      wobei keines der Fächer Deutsch, Eng-
                                                       die gymnasiale Oberstufe des
      lisch und Mathematik schlechter als
                                                       beruflichen Gymnasiums
      „ausreichend“ bewertet sein darf;

    • das Versetzungszeugnis in die Jahr-         Spätestens in der 10. Klasse sollte jede
      gangsstufe 11 eines Gymnasiums oder         Schülerin und jeder Schüler zusammen mit
      die Berechtigung nach § 15 der Landes-      den Lehrerinnen und Lehrern und den El-
      verordnung über die Integrierten            tern überlegen, ob der Besuch der gymna-
      Gesamtschulen besitzen;                     sialen Oberstufe eines beruflichen Gym-
5

nasiums angestrebt wird. Wer solide Vor-      eingebracht werden müssen, um der Ziel-
kenntnisse, Leistungswillen und Interesse     setzung der allgemeinen Hochschulreife
an theoretischen Grundlagen und prakti-       zu entsprechen.
schen Anwendungen in allgemein bilden-           Auf der Basis von bestimmten Lei-
den und berufsorientierten Fächern mit-       stungsanforderungen in der Jahrgangsstu-
bringt, für den bietet das berufliche Gym-    fe 12 kann am beruflichen Gymnasium
nasium eine sinnvolle Alternative sowohl      der schulische Teil der Fachhochschulreife
zu einer Berufsausbildung als auch zur        erworben werden; in Verbindung mit einer
Oberstufe der allgemeinen Gymnasien.          erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus-
    Bedacht werden müssen bei einer Ent-      bildung bzw. einem einjährigen geregelten
scheidung für das berufliche Gymnasium        Praktikum oder einem einjährigen sozia-
auch die gegenüber der Sekundarstufe I        len oder ökologischen Jahr erwirbt man
größere zeitliche Belastung und der neue      die Berechtigung zu einem Studium an den
Lern- und Arbeitsrhythmus. Stärker als bis-   Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und
her werden Eigenverantwortlichkeit und        einer Reihe von Bundesländern. (s. An-
Eigeninitiative der Oberstufenschülerinnen    hang 3)
und -schüler gefordert – und andererseits
natürlich auch gefördert.
    Als erstes Leistungsfach wird ein be-     4    Anmerkungen zum Profil der
rufliches Fach gewählt. Leistungsfächer            einzelnen Bildungsgänge des
und Grundfächer sind gleichermaßen wich-           beruflichen Gymnasiums
tig. Daher können die Fächer nicht frei
gewählt werden, sondern es sind bei der       Alle Bildungsgänge vermitteln eine Grund-
Fächerwahl bestimmte Bedingungen zu be-       bildung, die als Voraussetzung für die all-
achten. Das Angebot an Fächerkombina-         gemeine Hochschulreife gilt. Dabei ent-
tionen ist abhängig von den Möglichkei-       sprechen die Anforderungen in Leistungs-
ten der einzelnen Schule.                     und Grundfächern den für alle gymnasia-
    Man kann am beruflichen Gymnasium         len Oberstufen gültigen Richtlinien.
zwar bestimmte Fächer „abwählen“ oder            Zum Profil aller Bildungsgänge des be-
ein „ungeliebtes“ Fach „nur“ noch als         ruflichen Gymnasiums gehört auch, dass
Grundfach belegen, muss aber dennoch          das Fach Informationsverarbeitung durch-
bedenken, dass Leistungs- und Grundfä-        gängig als Leistungsfach oder als Grund-
cher gleichermaßen wichtig sind, da aus       fach unterrichtet wird.
beiden Bereichen eine Vielzahl von Kur-          Zusätzlich erfolgen Schwerpunktsetzun-
sen in die Qualifikation für das Abitur       gen, die den Schülerinnen und Schülern
6

    eine spezifische Vorbereitung auf eine          Pädagogik:
    Anzahl von Studienfächern bzw. Berufen          Erziehungswissenschaftliche
                                                    Grundbegriffe
    bieten.                                         Strukturmerkmale pädagogischer
                                                    Situationen
                                                    Pädagogische Anthropologie
    Bildungsgang Gesundheit und Soziales            Ziele und Methoden der Erziehung
    Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson-       Aufgaben sozialpädagogischer
    dere an den Fächern Gesundheit, Päda-           Einrichtungen
                                                    Alternative Pädagogiken
    gogik und Psychologie ausgerichtete
    Grundbildung, die u. a. sowohl auf be-          Psychologie:
    kannte Studiengänge wie z. B. Medizin,          Disziplinen der Psychologie
    Pharmazie, Ernährungs- und Haushalts-           Forschungsmethoden
                                                    Gedächtnis/Lernen
    wissenschaften, Psychologie, Pädagogik
                                                    Intelligenz, Denken und Entwicklung
    und neue Studiengänge wie Public Health,        Psychoanalyse
    Pflegeökonomie und Gesundheitswissen-           Sozialpsychologie
    schaften gezielt vorbereiten will als auch      Angst/Aggression/Konflikt
    in besonderer Weise den Anforderungs-
    profilen der Ausbildungsberufe in den Be-    Bildungsgang Technik
    reichen Gesundheit und Soziales ent-
                                                 Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson-
    spricht.
                                                 dere an Technik, Mathematik und Natur-
                                                 wissenschaften orientierte Grundbildung,
    Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen
                                                 die u. a. eine gezielte Vorbereitung so-
    Leistungsfächer:
                                                 wohl auf die Studieninhalte zukunftsori-
       Gesundheit:
                                                 entierter technischer und ingenieurwissen-
       Ernährung                                 schaftlicher Studiengänge anstrebt als
       Bewegung                                  auch in besonderer Weise den Anforde-
       Immunsystem                               rungsprofilen gewerblich-technischer Aus-
       Schadstoffe
                                                 bildungsberufe entspricht.
       Gesundheitssicherung und
       -versorgung                                   Das obligatorische erste Leistungsfach
       Lebensraumgestaltung                      „Technik“ kann gewählt werden als Elek-
       Public Health                             trotechnik, Metalltechnik, Bautechnik oder
                                                 Umwelttechnik (abhängig von den Mög-
                                                 lichkeiten der einzelnen Schule).
7

Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen   Bildungsgang Wirtschaft
Leistungsfächer:                           Dieser Bildungsgang vermittelt schwer-
                                           punktmäßig eine an den Wirtschafts-
   Bautechnik:                             wissenschaften orientierte Grundbildung,
   Bauphysik                               die die Schülerinnen und Schüler befähi-
   Bauchemie
   Statik und Festigkeitslehre             gen soll, differenzierte Lösungen zu wirt-
   Bautechnisches Zeichnen (CAD)           schaftlichen Fragestellungen zu erarbeiten.
   Holzbau                                 Damit wird einerseits eine fundierte Vor-
   Stahlbau                                bereitung auf Studienfächer im Bereich der
   Baustoffkunde
                                           Wirtschaftswissenschaften      angestrebt,
   Elektrotechnik:                         andererseits entsprechen die Bildungsin-
   Grundlagen der Elektrotechnik           halte auch in besonderer Weise den An-
   Bauelemente der Elektronik              forderungsprofilen kaufmännischer Aus-
   Verstärkertechnik
                                           bildungsberufe.
   Digitaltechnik
   Steuerungs- und Regelungstechnik
   Computertechnik                         Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen
                                           Leistungsfächer:
   Metalltechnik:
   Fertigungstechnik
                                              Betriebswirtschaftslehre/
   Werkstofftechnologie
                                              Rechnungswesen:
   Statik und Festigkeitslehre
                                              Unternehmensziele
   Maschinenelemente
                                              Personalführung
   Konstruktionslehre
                                              Entscheidungsgrundlage Rechnungswesen
   CNC-Technik
                                              Investition und Finanzierung
                                              Produktionsfunktionen
   Umwelttechnik:
                                              Kostenstruktur eines Unternehmens
   Messmethoden zur Erfassung von
                                              Absatzpolitik
   Schadstoffen
                                              Analyse von Jahresabschlüssen
   Gewässer- und Bodenschutz
   Reinhaltung der Luft
                                              Volkswirtschaftslehre:
   Abfallbeseitigung
                                              Produktionsfaktoren
   Recycling
                                              Modelle des Wirtschaftskreislaufs
   Regenerative Energien
                                              Sozialproduktrechnung
   Thermodynamik/Strömungsmechanik
                                              Markt und Preis
                                              Geld- und Bankensystem
                                              Konjunktur-, Wachstums-,
                                              Verteilungspolitik
                                              Außenwirtschaftspolitik
                                              Entwicklungspolitik
8

    II Die Organisation des beruflichen Gymnasiums

    1     Gliederung                            1.2 Qualifikationsphase
                                                Die Schülerinnen und Schüler wählen am
    Das berufliche Gymnasium umfasst die        Ende der Einführungsphase aus dem Ange-
    Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 und glie-     bot der Schule ihre Fächerkombination mit
    dert sich in eine einjährige Einführungs-   entsprechender Schwerpunktbildung aus.
    phase und eine zweijährige Qualifikati-     Die einmal gewählte Fächerkombination
    onsphase.                                   ist für den weiteren Bildungsgang verbind-
                                                lich, es sei denn, es ist eine Jahrgangsstu-
                                                fe zu wiederholen und in der nächst nied-
        11/1                                    rigeren Jahrgangsstufe an der Schule wird
                 Einführungsphase               diese Fächerkombination nicht angeboten.
                 im Klassenverband              Ein Anspruch, ein bestimmtes Fach oder
        11/2
                                                einen bestimmten Kurs belegen zu kön-
                                                nen, besteht nicht.
        12/1                                        In der Abiturprüfung wird in jedem der
                                                drei Leistungsfächer eine schriftliche Prü-
        12/2                                    fung, in einem der Grundfächer eine münd-
                  Qualifikationsphase           liche Prüfung abgelegt. Welches Grund-
                  im Kurssystem                 fach bei einer bestimmten Fächerwahl
        13/1
                                                mündliches Prüfungsfach sein kann, ist
                                                den folgenden Fächerkombinationstafeln
        13/2                                    zu entnehmen:

    1.1 Einführungsphase
    In der Jahrgangsstufe 11 des beruflichen
    Gymnasiums findet der Unterricht im Klas-
    senverband statt. Die Kern- und Grundfä-
    cher orientieren sich an den jeweiligen
    Bildungsgängen.
    Die Versetzung von der 11. in die 12.
    Jahrgangsstufe ist Voraussetzung für die
    Teilnahme am Kurssystem.
9

                                                     (2)
                                                     (2)
                                                     (2)

oder alle drei Fächer mit jeweils zwei Wochenstunden zu belegen.
10
11
12
13

2    Grund- und Leistungsfächer               3.1 Bedingungen zum Belegen der
                                                   Leistungsfächer
In den Grundfächern werden grundlegen-        Die Unterrichtsfächer werden mit Ausnah-
de Kenntnisse in den Lernbereichen und        me der Fächer Religionslehre oder Ethik
Methoden sowie Einsichten in die wich-        und Sport in drei Aufgabenfeldern zusam-
tigsten Problemstellungen der jeweiligen      mengefasst:
Fächer vermittelt.
                                              1. Zum sprachlich-literarisch-künstlerischen
    Leistungsfächer erlauben eine individu-
                                                 Aufgabenfeld gehören die Fächer
elle Schwerpunktbildung. In ihnen werden
                                                 Deutsch, Fremdsprachen, künstlerisches
vertiefte inhaltliche und methodische
                                                 Fach (Bildende Kunst, Musik);
Kenntnisse erworben, die im Hinblick auf
Anwendungsmöglichkeiten in Wissen-            2. Zum gesellschaftswissenschaftlichen
schaft und Beruf eine Auseinandersetzung         Aufgabenfeld gehören die Fächer
mit wesentlichen Fragen derjenigen Wis-          Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswe-
senschaften ermöglichen, die den einzel-         sen, Gemeinschaftskunde, Organisa-
nen Fächern zugrunde liegen.                     tionslehre, Pädagogik, Psychologie,
    Die Wahlmöglichkeiten für Leistungs-         Rechtslehre, Spezielle Betriebswirt-
und Grundfächer sind ebenfalls den Fä-           schaftslehre, Volkswirtschaftslehre und
cherkombinationstafeln zu entnehmen.             Wirtschaftsgeographie;

                                              3. Zum mathematisch-naturwissenschaft-
                                                 lich-technischen Aufgabenfeld gehören
3    Bedingungen für die                         die Fächer Mathematik, Physik, Che-
     Fächerbelegung                              mie, Biologie, Gesundheit, Technik, An-
                                                 gewandte Naturwissenschaft, Informa-
In den Tabellen auf den Seiten 10 bis 12         tionsverarbeitung und Darstellende
werden die möglichen Fächerkombinatio-           Geometrie.
nen dargestellt. Ergänzend sind im Fol-
genden die Belegungsbedingungen im Ein-       Die drei Leistungsfächer müssen minde-
zelnen aufgeführt.                            stens zwei verschiedenen Aufgabenfeldern
                                              angehören, wobei das erste Leistungsfach
                                              berufsorientiert an dem jeweiligen Bil-
                                              dungsgang ausgerichtet ist.
                                                 Die Fächerkombination muss drei Auf-
                                              gabenfelder abdecken; außerdem muss sie
                                              die Fächer Religionslehre oder Ethik und
14

     Sport enthalten. Eine Fremdsprache kann       Qualifikationsphase         unter   Berück-
     nur als Leistungsfach gewählt werden,         sichtigung ihrer Leistungsfähigkeit, Belast-
     wenn die Schülerin oder der Schüler vor       barkeit und des Fächerangebots der Schu-
     Eintritt in das berufliche Gymnasium in       le über die verpflichtenden Fächer der ge-
     dieser Sprache mindestens vier Jahre Un-      wählten Fächerkombination hinaus weite-
     terricht erhalten hat. Über Ausnahmen         re Grundfächer belegen (frei wählbare
     entscheidet die Klassenkonferenz.             Grundfächer).
                                                       Sinkt auf Grund von Befreiungen die
     3.2 Bedingungen zum Belegen der               Zahl der Wochenstunden in der Qualifika-
          Grundfächer                              tionsphase unter 29, müssen entsprechen-
     Die Grundfächer gliedern sich in verpflich-   de Wochenstunden aus dem Bereich der
     tende und frei wählbare Grundfächer. Die      frei wählbaren Grundfächer belegt werden;
     Schülerinnen und Schüler können in der        diese gelten als verpflichtende Grundfächer.

     4    Mögliche Fächerkombinationen und
          mündliches Abiturprüfungsfach

     Belegungsbeispiele

     Bildungsgang Gesundheit und Soziales
15

Bildungsgang Technik

Bildungsgang Wirtschaft
16

     5       Leistungsfeststellung und                  geforderten Leistungsnachweise zu erbrin-
             Bewertung                                  gen. Ohne ausreichende Entschuldigung
                                                        versäumte Leistungsnachweise werden mit
     In allen Fächern (außer Grundfach Sport)           der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewer-
     werden Kursarbeiten und andere Leistungs-          tet. Beim Nachweis eines anerkannten
     nachweise gefordert. Sie werden mit den            Entschuldigungsgrundes wird ein Nachhol-
     herkömmlichen Noten bewertet und gleich-           termin angesetzt. Versäumte Lerninhalte
     zeitig mit Punkten ausgewiesen. Alle Schü-         müssen in eigener Verantwortung und in
     lerinnen und Schüler sind verpflichtet, die        angemessener Frist nachgeholt werden.

     Anzahl und Dauer der Klassen- und Kursarbeiten:

     1)
          Für 13/2 ist die Bearbeitungszeit in Zeitstunden angegeben.
17

6    Besondere Regelungen für                Fragestellungen der beiden Zusatzfächer
     einzelne Fächer                         in jeweils eine Kursarbeit bis 13/1 ein.
                                                Die Kursarbeiten machen die eine Hälf-
6.1 Gemeinschaftskunde                       te der Zeugnisnote aus, die „anderen
Das Fach Gemeinschaftskunde besteht aus      Leistungsnachweise“ des Schwerpunktfa-
den Teilfächern Geschichte, Sozialkunde      ches und die Leistungsnachweise der bei-
und Wirtschaftsgeografie. In den Bildungs-   den Zusatzfächer zu etwa gleichen Teilen
gängen für Wirtschaft sowie für Ge-          die andere Hälfte.
sundheit und Soziales ist dieses Fach je-       Das Grundfach Gemeinschaftskunde
weils Grundfach, im Bildungsgang für Tech-   wird im Bildungsgang für Technik mit drei
nik kann Gemeinschaftskunde als Grund-       Wochenstunden unterrichtet, wobei jedes
fach oder als Leistungsfach gewählt wer-     der drei Teilfächer mit einer Stunde ver-
den.                                         treten ist.
   Das Leistungsfach Gemeinschaftskun-          In den Bildungsgängen für Wirtschaft
de wird mit fünf Wochenstunden unter-        sowie für Gesundheit und Soziales wird
richtet. Die Schülerinnen und Schüler ent-   das Grundfach Gemeinschaftskunde mit
scheiden sich dabei für ein Schwerpunkt-     jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet.
fach aus den Teilfächern, dieses wird mit    Dabei entfallen auf die Teilfächer im je-
drei Wochenstunden unterrichtet, die bei-    weiligen Schulhalbjahr folgende Wochen-
den übrigen Teilfächer treten mit je einer   stundenanteile ( Tabelle s. u.).
Wochenstunde hinzu und werden auf               Im Grundfach Gemeinschaftskunde
Grundfachniveau unterrichtet.                wird im Halbjahr jeweils eine Kursarbeit
   Kursarbeiten werden nur im Schwer-        geschrieben. Im Halbjahr 13/2 werden nur
punktfach geschrieben, dabei fließen         „andere Leistungsnachweise“ gefordert.
18

     6.2 Fremdsprachen                             Fächer gebunden sind. Dadurch sollen in-
     In der Einführungsphase werden zwei           dividuelle Lerninteressen und selbststän-
     Fremdsprachen unterrichtet. Der Unter-        diges Arbeiten gefördert werden.
     richt in der zweiten Fremdsprache kann            Wer sich für ein bestimmtes Thema in-
     für Schülerinnen und Schüler entfallen, die   teressiert, daran über einen längeren Zeit-
     in der Sekundarstufe I mehr als zwei Jahre    raum selbstständig arbeitet und das Ergeb-
     Unterricht in dieser Sprache erfolgreich      nis schriftlich darstellt, kann diese Arbeit
     besucht haben. Erfolgreich war der Be-        benoten lassen und als „besondere Lernlei-
     such, wenn in dem für die Aufnahme in         stung“ in die Qualifikation einbringen. Vor-
     das berufliche Gymnasium erforderlichen       aussetzung ist, dass das Thema inhaltlich
     Zeugnis mindestens die Note „ausrei-          einem Schulfach oder mehreren Schulfä-
     chend“ erreicht wurde.                        chern zugeordnet werden kann. Es muss
         Soweit Englisch erste Fremdsprache        aber nicht aus einem Fach stammen, das
     ist, kommen als zweite Fremdsprache           die Schülerin oder der Schüler belegt hat.
     Französisch, Italienisch, Spanisch oder           Vor Beginn der Arbeit muss das Thema
     Russisch in Betracht. Falls Französisch als   mit der Lehrkraft abgesprochen werden,
     erste Fremdsprache festgelegt wurde,          die die Anfertigung der besonderen Lern-
     kann als zweite Fremdsprache nur Eng-         leistung betreut, begleitet und die Arbeit
     lisch bestimmt werden.                        bewertet. Wenn die Arbeit fertig ist, stellt
         Schülerinnen und Schüler, die im beruf-   die Schülerin oder der Schüler in einem
     lichen Gymnasium mit einer zweiten            Kolloquium die Ergebnisse und den Ar-
     Fremdsprache neu beginnen, dürfen in der      beitsprozess dar und beantwortet Fragen
     Qualifikationsphase keinen Kurs in dieser     zur Arbeit. Das Kolloquium dient auch
     Fremdsprache mit null Punkten abschlie-       dazu, die Selbstständigkeit der Leistung
     ßen; gegebenenfalls muss das betreffende      der Schülerin oder des Schülers festzu-
     Schuljahr wiederholt werden.                  stellen. Das Ergebnis des Kolloquiums und
                                                   ggf. die Präsentation der Arbeit gehen in
                                                   die Bewertung der besonderen Lernlei-
     7    Besondere Lernleistung                   stung ein.
                                                       Die besondere Lernleistung ist nicht an
     Über die Kursarbeiten und die „anderen        ein Halbjahr gebunden. Sie muss inner-
     Leistungsnachweise“     hinaus    können      halb der Oberstufe erbracht und späte-
     Schülerinnen und Schüler auch Leistungen      stens am Ende des Halbjahres 12/2 abge-
     in anderer Form erbringen, die nicht an       geben werden; über Ausnahmen entschei-
     den regulären Unterricht und die belegten     det die Schulleiterin oder der Schulleiter.
19

Thema und Note werden im Zeugnis des            Eine besondere Lernleistung kann un-
Halbjahres 13/1 ausgewiesen. Die Note        terschiedliche Formen haben, z.B.:
geht nicht in die Bewertung der Halbjah-
                                             • Eine Jahresarbeit.
reskurse ein.
                                               Eine Jahresarbeit, d.h. eine selbststän-
   Die Note der besonderen Lernleistung
                                               dige, schriftliche Ausarbeitung über ein
kann nach Entscheidung der Schülerin oder
                                               Thema, das inhaltlich einem Unter-
des Schülers in die Qualifikation im Prü-
                                               richtsfach oder mehreren Unterrichts-
fungsbereich eingebracht werden (siehe
                                               fächern zugeordnet werden kann.
Anhang 1a bzw. Anhang 1b).
                                               Zur Ausarbeitung gehört auch eine
                                               schriftliche Dokumentation des Arbeits-
Einbringen in die Qualifikation
                                               prozesses. Das Thema wird in Abspra-
Die Qualifikation im Prüfungsbereich und
                                               che zwischen der Schülerin oder dem
die Höchstpunktzahl der Gesamtqualifika-
                                               Schüler und der Lehrkraft oder - bei
tion können mit oder ohne Jahresarbeit
                                               einem fachübergreifenden Thema - den
erreicht werden.
                                               Lehrkräften vereinbart. Falls das The-
   Wird eine Jahresarbeit eingebracht, hat
                                               ma fachübergreifend ist, übernimmt
sie den Anteil von 20% der Qualifikation
                                               eine Lehrkraft die Koordination der
im Prüfungsbereich.
                                               Betreuung und Bewertung. Diese Lehr-
   Die Entscheidung, welche der beiden
                                               kraft ist auch für die endgültige The-
o. g. Möglichkeiten für die Qualifikation
                                               menstellung verantwortlich.
im Prüfungsbereich günstiger ist, kann von
                                               Bis zu drei Schülerinnen und Schüler
den Schülerinnen und Schülern erst nach
                                               können gemeinsam eine Jahresarbeit
Abschluss der mündlichen Prüfung(en) ge-
                                               zu einem Rahmenthema anfertigen, so-
troffen werden:
                                               fern abgegrenzte Unterthemen vorlie-
   Wer in seiner Jahresarbeit besser als
                                               gen und die Leistungen der einzelnen
im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer
                                               Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei
abgeschnitten hat, wird im Hinblick auf
                                               festgestellt und bewertet werden kön-
die Gesamtpunktzahl und die Durch-
                                               nen.
schnittsnote des Abiturs die Jahresarbeit
einbringen; sie wird vierfach gewichtet      • Eine schriftliche Arbeit, die im Rahmen
und zu den Prüfungsergebnissen – diese         eines geeigneten Wettbewerbs erstellt
jeweils dreifach gewichtet – addiert. Zum      wurde.
Ergebnis werden die jeweiligen Punktzah-       Nicht alle Wettbewerbe sind für die
len für die Kursleistungen im Halbjahr 13/     Erstellung besonderer Lernleistungen
2 in einfacher Wertung addiert.                geeignet bzw. zugelassen. Wenn aber
20

         eine Wettbewerbsarbeit als besondere       Versetzt wird, wer
         Lernleistung in die Qualifikation einge-
                                                    • in allen Fächern mindestens die Note
         bracht werden soll, muss sie von einer
                                                      „ausreichend“ (4 Punkte) oder nur in
         Lehrkraft bewertet werden. Der erziel-
                                                      einem Grundfach die Note „mangel-
         te Preis im Wettbewerb ist für die Note
                                                      haft“ hat oder
         nicht von Bedeutung.
                                                    • in einem Kernfach oder in einem Kern-
     • Eine schriftliche Arbeit, die aus einer
                                                      fach und einem Grundfach eine Note
       Arbeitsgemeinschaft oder einem Pro-
                                                      unter „ausreichend“ oder in zwei Grund-
       jekt erwachsen ist.
                                                      fächern die Note „mangelhaft“ hat und
       Die Arbeit kann auch experimentelle
                                                      diese durch Noten in anderen Fächern
       oder praktische Anteile haben, z. B.
                                                      ausgleichen kann.
       wenn sie im Zusammenhang mit ei-
                                                      Die Note „ungenügend“ kann durch die
       nem Praktikum erstellt wurde. Eine
                                                      Note „sehr gut“, die Note „mangelhaft“
       schriftliche Ausarbeitung, die die theo-
                                                      durch die Note „sehr gut“ oder „gut“
       retischen Aspekte des Themas betrifft,
                                                      ausgeglichen werden. Die Note „sehr
       ist aber unbedingt erforderlich.
                                                      gut“ kann durch zwei Noten „gut“ und
                                                      die Note „gut“ durch zwei Noten „be-
                                                      friedigend“ ersetzt werden. Bei einem
     8     Versetzung in
                                                      Kernfach ist der Ausgleich nur durch
           die Jahrgangsstufe 12
                                                      Noten in anderen Kernfächern möglich.

     Eine Versetzung findet nur in die Jahr-
                                                    Nicht versetzt wird, wer
     gangsstufe 12 statt.
        Grundlage für die Entscheidung über die     • in einem Kernfach
     Versetzung oder Nichtversetzung in die           die Note „ungenügend“ oder
     Jahrgangsstufe 12 sind die Jahresnoten         • in zwei Kernfächern
     der Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11         die Note „mangelhaft“ oder
     innerhalb der Pflichtstundenzahl unterrich-
     tet wurden.                                    • in zwei Grundfächern
                                                      die Note „ungenügend“ oder

                                                    • in mehr als zwei Fächern
                                                      die Note „mangelhaft“ hat.
21

                                             stufe 11 nicht wiederholt worden ist. Das
9    Freiwillige Wiederholung in der         Zurücktreten wird im Zeugnis vermerkt.
     gymnasialen Oberstufe                   Bei der Wiederholung können nur die Er-
                                             gebnisse des zweiten Durchganges in die
Schülerinnen und Schüler können auf An-      Gesamtqualifikation eingebracht werden.
trag einmal am Ende der Halbjahre 11/2,      Die Schülerinnen und Schüler müssen die
12/1, 12/2 oder 13/1 um ein Jahr frei-       Belegung ihrer Fächer nach dem Unter-
willig zurücktreten, sofern die Jahrgangs-   richtsangebot der Schule richten.
22

     III Gesamtqualifikation

     1    Zusammensetzung der                     • die vier Prüfungsfächer in der Abitur-
          Gesamtqualifikation                       prüfung vierfach, wenn keine besonde-
                                                    re Lernleistung eingebracht wird
     Das Abitur hat bestanden, wer sich in den
                                                  • die vier Prüfungsfächer in der Abitur-
     folgenden drei Teilbereichen qualifiziert
                                                    prüfung dreifach, wenn eine besondere
     hat:
                                                    Lernleistung eingebracht wird; diese
     • im Leistungsfachbereich am Ende des          besondere Lernleistung erhält im Prü-
       Halbjahres 13/1                              fungsbereich die vierfache Gewichtung.
                                                    (Zur Erläuterung der Prüfungsfächer vgl.
     • im Grundfachbereich am Ende des Halb-
                                                    Fächerkombinationstafeln S. 10 -12).
       jahres 13/2

     • im Prüfungsbereich (ggf. einschließlich    In jedem Teilbereich müssen bestimmte
       besonderer Lernleistung).                  Mindestpunktzahlen erreicht werden. Die
                                                  Summe der Punktzahlen aus den drei Teil-
     Die Endnoten aus den einzelnen Kursen        bereichen ergibt die Gesamtqualifikation.
     der Qualifikationsphase werden nach den      Diese erreichte Gesamtpunktzahl wird
     Bedingungen der Abiturprüfungsordnung in     nach einem bundeseinheitlich festgeleg-
     Punkte umgesetzt. Die Punkte aus den ein-    ten Schlüssel (vgl. Anhang 2) in eine
     zelnen Teilbereichen werden unterschied-     Durchschnittsnote umgerechnet.
     lich gewichtet:

     • Leistungskurse im 1. und 2. Leistungs-
       fach bei der Leistungsfachqualifikation    2    Die Jahrgangsstufe 13
       zweifach
                                                  In das Halbjahr 13/2 tritt ein, wer
     • zwei Kurse des abgestuften Leistungs-
       faches, die in die Leistungsfachqualifi-   • die Qualifikation im Leistungsfach-
       kation zusätzlich eingebracht werden,        bereich erreicht hat,
       einfach                                    • die Qualifikation im Grundfachbereich
     • Grundkurse bei der Grundfachqualifika-       rechnerisch erreichen kann.
       tion einfach
                                                  Die Schülerinnen und Schüler stufen am
     • die vier Prüfungsfächer aus dem Halb-      Ende des Halbjahres 13/1 eines ihrer drei
       jahr 13/2 einfach                          Leistungsfächer ab. Die Leistungsbewer-
                                                  tung im abgestuften Leistungsfach erfolgt
                                                  im Halbjahr 13/2 auf Grundfachniveau.
23

Welches Fach abgestuft werden kann, rich-    Leistungsfaches, jeweils einfach gewich-
tet sich nach der gewählten Fächerkombi-     tet, addiert.
nation (siehe Fächerkombinationstafeln).     Dabei sind folgende Bedingungen zu be-
   Wer nicht in das Halbjahr 13/2 eintre-    achten:
ten darf, besucht den Unterricht des Halb-
                                             • Unter den genannten Kursen darf sich
jahres 12/2, sofern dadurch nicht die Ver-
                                               kein mit 0 Punkten abgeschlossener
weildauer überschritten wird.
                                               Kurs befinden.

                                             • In vier der sechs Kurse der beibehalte-
                                               nen Leistungsfächer müssen wenig-
3    Die Qualifikation im
                                               stens jeweils 5 Punkte in der einfachen
     Leistungsfachbereich
                                               Wertung erreicht worden sein.

Die Punktzahlen der 6 Kurse der beiden       • Insgesamt müssen mindestens         70
beibehaltenen Leistungsfächer aus den          Punkte erreicht werden.
Halbjahren 12/1, 12/2 und 13/1 werden
addiert und die Summe wird zweifach ge-      Wer die Leistungsfachqualifikation nicht
wichtet. Dazu werden die Punktzahlen von     erreicht, besucht den Unterricht der
zwei Kursen aus den Halbjahren               Jahrgangsstufe 12, sofern dadurch nicht
12/1, 12/2 oder 13/1 des abgestuften         die Verweildauer überschritten wird.

Qualifikation im Leistungsfachbereich:
24

     4    Die Qualifikation im                   • 2 Kurse in einem künstlerischen Fach
          Grundfachbereich
                                                 • zusätzlich beim Bildungsgang Wirt-
                                                   schaft jeweils ein Kurs in Betriebswirt-
     Die Endpunktzahlen von 22 Grundkursen
                                                   schaftslehre / Rechnungswesen, Volks-
     aus der Qualifikationsphase sind einzu-
                                                   wirtschaftslehre und Gemeinschafts-
     bringen. Unter diesen müssen sich befin-
                                                   kunde.
     den:

     • die 3 Halbjahreskurse aus 12/1            Die weiteren noch einzubringenden Grund-
       bis 13/1 des abgestuften Faches           kurse bis zur Höchstzahl von 22 können
       (3. Prüfungsfach) und                     aus dem Pflicht- und Wahlbereich be-
                                                 stimmt werden.
     • die 3 Halbjahreskurse aus 12/1
       bis 13/1 des 4. (mündlichen)
                                                 Für die Grundfachqualifikation gelten fol-
       Prüfungsfaches.
                                                 gende Bedingungen:

     Ferner müssen folgende Kurse einge-         • Wird ein oder mehr als ein Kurs in
     bracht werden, soweit sie nicht durch die     einem innerhalb der Pflichtstundenzahl
     vier Prüfungsfächer abgedeckt sind:           belegten Grundfach, das nicht Prüfungs-
                                                   fach ist, eingebracht, so muss der Kurs
     • 4 Kurse in Deutsch
                                                   aus dem Halbjahr 13/2 darunter sein;
     • 4 Kurse in Mathematik                       diese Bedingung entfällt für ein außer-
     • 4 Kurse in der fortgeführten                halb der Pflichtstundenzahl belegtes
       Fremdsprache                                Grundfach.

     • 4 Kurse in einer Naturwissenschaft        • Aus dem Grundfach Sport können höch-
                                                   stens 3 Kurse eingebracht werden.
     • ein Kurs in einer weiteren Fremdspra-
       che oder in Informationsverarbeitung      • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs
       (wenn mit der zweiten Pflichtfremd-         darf nicht eingebracht werden.
       sprache in der Jahrgangsstufe 11 neu      • Es dürfen höchstens 6 Grundkurse mit
       begonnen wurde, ist der Kurs 13/2 die-      weniger als 5 Punkten eingebracht wer-
       ser Fremdsprache einzubringen)              den.

                                                 • Es müssen mindestens 110 Punkte er-
                                                   reicht werden.
25

• Wer erst ab der Jahrgangsstufe 11 am      Wer die Grundfachqualifikation nicht er-
  Unterricht in der zweiten Pflichtfremd-   reicht, besucht sofort den Unterricht des
  sprache teilgenommen hat, muss den        Halbjahres 12/2, sofern dadurch nicht die
  Kurs 13/2 einbringen und darf keinen      Verweildauer in der gymnasialen Ober-
  Kurs mit 0 Punkten abschließen.           stufe überschritten wird.

Qualifikation im Grundfachbereich:
26

     5    Die Qualifikation im                    Für die mündliche Prüfung gilt folgendes:
          Prüfungsbereich
                                                  • Eine mündliche Prüfung muss in einem
                                                    vierten Prüfungsfach aus dem Bereich
     Die Abiturprüfung besteht aus einem
                                                    der Grundfächer durchgeführt werden,
     schriftlichen und einem mündlichen Teil.
                                                    das in Abhängigkeit von der Fächer-
                                                    kombination gewählt werden kann
     Die schriftliche Prüfung umfasst drei
                                                    oder verpflichtend vorgeschrieben ist
     Fächer:
                                                    (s. Fächerkombinationstafeln).
     • die beiden beibehaltenen Leistungsfä-
                                                  • Darüber hinaus können sich Schülerin-
       cher
                                                    nen und Schüler in ihren schriftlich ge-
     • das Leistungsfach, das bei der Meldung       prüften Fächern zu freiwilligen mündli-
       zur schriftlichen Prüfung zum Grundfach      chen Prüfungen melden. Diese Meldung
       abgestuft worden ist. (Der Stoff der         ist für sie verbindlich. Auf die Durch-
       Prüfungsarbeit wird dem Leistungsfach        führung der Prüfung kann nur in be-
       entnommen; bei der Aufgabenstellung          gründeten Ausnahmefällen durch die
       wird die Abstufung berücksichtigt.)          Prüfungskommission im Einvernehmen
                                                    mit dem Prüfling verzichtet werden.
     Zur schriftlichen Prüfung wird zugelassen,     Wird in einem schriftlich geprüften
     wer                                            Fach auch mündlich geprüft, so wird
                                                    das Prüfungsergebnis aus dem schriftli-
     • die Qualifikation im Grundfachbereich
                                                    chen und mündlichen Teil im Verhältnis
       erreicht hat
                                                    2:1 ermittelt (vgl. Anhang 1a und 1b).
     • keinen Kurs in den vier Prüfungsfächern
       im Halbjahr 13/2 mit 0 Punkten abge-       Die Qualifikation im Prüfungsbereich wird
       schlossen hat und                          folgendermaßen berechnet:
     • die Qualifikation im Prüfungsbereich       a) Sofern keine besondere Lernleistung
       rechnerisch erreichen kann.                   eingebracht wird, werden die Prüfungs-
                                                     ergebnisse in allen vier Prüfungsfächern
                                                     vierfach gewichtet; zum Ergebnis wer-
                                                     den die jeweiligen Punktzahlen aus
                                                     dem Zeugnis 13/2 in einfacher Wer-
                                                     tung addiert.
27

b) Sofern eine besondere Lernleistung ein-   • Im Prüfungsbereich müssen mindestens
   gebracht wird, wird diese vierfach ge-      100 Punkte erreicht werden.
   wichtet und zu den Prüfungsergebnis-
                                             • Wird keine besondere Lernleistung ein-
   sen in den vier Prüfungsfächern – je-
                                               gebracht, so müssen in zwei Prüfungs-
   weils dreifach gewichtet – addiert; zum
                                               fächern, darunter in einem beibehalte-
   Ergebnis werden die jeweiligen Punkt-
                                               nen Leistungsfach, jeweils mindestens
   zahlen aus dem Zeugnis 13/2 in einfa-
                                               25 Punkte erreicht werden.
   cher Wertung addiert.
                                             • Wird eine besondere Lernleistung ein-
Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn die      gebracht, genügen jeweils mindestens
folgenden Bedingungen erfüllt sind:            20 Punkte.

Qualifikation im Prüfungsbereich
28

     6    Beispiele für eine Gesamtqualifikation

     6.1 Schülerinnen oder Schüler ohne besondere Lernleistung

     Qualifikation im Leistungsfachbereich (Ende 13/1)
29

6.2 Schülerinnen oder Schüler mit einer besondere Lernleistung
30

     7    Wiederholung
          der Abiturprüfung

     Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann
     einmal wiederholt werden. In diesem Fall
     besucht die Schülerin oder der Schüler so-
     fort den Unterricht des Halbjahres 12/2.
     Dabei bleibt die gewählte Fächerkombi-
     nation erhalten. Für das Halbjahr 12/2
     wird kein Zeugnis ausgestellt.
        Eine bestandene Prüfung kann nicht
     wiederholt werden.
31

Anhang

Anhang 1a: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses
           ohne besondere Lernleistung

Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet,
das Gesamtergebnis 4-fach. Dabei bleiben Bruchteile von Punkten unberücksichtigt.

Beispiel:       schriftliche Prüfung: 10 Punkte
                mündliche Prüfung: 12 Punkte

                (   10 • 2 + 12 • 1
                          3           )   • 4 = 42,6 => 42 Punkte

Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der
Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa-
cher Wertung hinzugezählt.
32

     Anhang 1b: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses
                mit besonderer Lernleistung

     Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet,
     das Gesamtergebnis 3-fach.

     Beispiel:       schriftliche Prüfung: 10 Punkte
                     mündliche Prüfung: 12 Punkte

                     10 • 2 + 12 • 1 = 32 Punkte

     Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der
     Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa-
     cher Wertung hinzugezählt.
33

Anhang 2:   Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation
            in eine Durchschnittsnote
34

     Anhang 3:      Fachhochschulreife

     Wer das berufliche Gymnasium minde-           Für die Noten der eingebrachten Kurse gilt:
     stens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12
                                                   • In 2 der 4 eingebrachten Leistungskur-
     besucht hat, bestimmte schulische Bedin-
                                                     se und in 7 der 11 eingebrachten
     gungen erfüllt und eine Berufsausbildung
                                                     Grundkurse müssen mindestens je 5
     oder ein einjähriges geregeltes Praktikum
                                                     Punkte erreicht sein.
     oder ein einjähriges soziales oder ökolo-
                                                   • In den eingebrachten Leistungskursen
     gisches Jahr erfolgreich abgeschlossen hat,
                                                     müssen bei zweifacher Wertung in der
     dem wird eine der Fachhochschulreife
                                                     Summe mindestens 40 Punkte erreicht
     gleichwertige Qualifikation zuerkannt, die
                                                     sein.
     zum Studium an einer Fachhochschule in
     Rheinland-Pfalz und allen anderen Bundes-     • In den eingebrachten Grundkursen müs-
     länder berechtigt – mit Ausnahme von            sen bei einfacher Wertung in der Sum-
     Bayern, Sachsen und Thüringen. Die Bedin-       me mindestens 55 Punkte erreicht sein.
     gungen im Einzelnen sind folgende:            • Kurse, die mit 0 Punkten bewertet wur-
                                                     den, können nicht eingebracht werden.
     1. Schulischer Teil
     Aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjah-        Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind,
     ren der Qualifikationsphase (12/1 u. 12/      wird auf Antrag der Schülerin oder des
     2 oder 12/2 u. 13/1 oder 13/1 u. 13/2)        Schülers von der Schule eine Bescheini-
     müssen folgende 15 Kurse eingebracht          gung über den schulischen Teil der
     werden:                                       Fachhochschulreife nur mit oben aufge-
                                                   führten Leistungen ausgestellt.
     • die 4 Kurse aus zwei Leistungsfächern,
       die erstes und zweites Prüfungsfach in
                                                   2. Beruflicher Teil
       der Abiturprüfung sein könnten,
                                                   Es muss eine erfolgreich abgeschlossene
     • 11 Grundkurse.
                                                   fachpraktische Vorbildung nachgewiesen
                                                   werden, d.h.
     Unter diesen 15 Kursen müssen je 2 Kur-
     se in Deutsch, in einer verpflichtend be-     • ein im Anschluss an den Schulbesuch in
     legten Fremdsprache, in Gemeinschafts-          einem anerkannten Ausbildungsbetrieb,
     kunde, in Mathematik und in einer Natur-        in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit
     wissenschaft sein. Die weiteren einzubrin-      oder in einer öffentlichen Verwaltung
     genden Kurse bestimmt die Schülerin oder        unter fachlicher Anleitung durchlaufe-
     der Schüler.                                    nes, mindestens einjähriges Praktikum,
35

  welches nach vorgegeben Richtlinien       Für die Zulassung zum Studium an einer
  gestaltet und durch ein Praktikumszeug-   Fachhochschule in Rheinland-Pfalz sind
  nis nachzuweisen ist,                     die Bescheinigung der Schule, ein Ab-
oder                                        gangszeugnis und ein Praktikumszeugnis
                                            oder ein Berufsabschlussnachweis erfor-
• der Abschluss einer mindestens zwei-
                                            derlich (Auskunft bei der Fachhochschule
  jährigen, bundes- oder landesrechtlich
                                            einholen).
  geregelten Berufsausbildung.

Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
            (für den schulischen Teil der Fachhochschulreife)
36

     Anhang 4:   Standorte der beruflichen Gymnasien

     Bildungsgang Wirtschaft               Berufsbildende Schule Wirtschaft
                                           Vollmersbachstr. 50
     Berufsbildende Schule Wirtschaft      55743 Idar-Oberstein
     Rheingrafenstr. 20                    Tel. (0 67 81) 98 33 0
     55543 Bad Kreuznach                   Fax (0 67 81) 98 33 10
     Tel. (06 71) 79 49 73 0
     Fax (06 71) 79 49 73 40               Berufsbildende Schule Wirtschaft
                                           Ludwig-Erhard-Schule
     Berufsbildende Schule IV              Beverwijker Ring 3
     Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule   56564 Neuwied
     Hechtsheimer Straße 31                Tel. (0 26 31) 96 45 0
     55131 Mainz                           Fax (0 26 31) 96 45 60
     Tel. (0 61 31) 95 30 30
     Fax (0 61 31) 95 30 31 00             Berufsbildende Schule II
                                           Wirtschaft und Verwaltung
     Berufsbildende Schule Diez            Martin-Luther-Str. 20
     Nicolaus-August-Otto-Schule           67657 Kaiserslautern
     Königsberger Straße 5                 Tel. (06 31) 3 64 99 30
     65582 Diez                            Fax (06 31) 3 64 99 54
     Tel. (0 64 32) 92 88 0
     Fax (0 64 32) 92 88 15                Berufsbildende Schule
                                           Adlerstr. 31
     Berufsbildende Schule Mayen           66955 Pirmasens
     Gerberstr. 1                          Tel. (0 63 31) 24 01 0
     56727 Mayen                           Fax (0 63 31) 24 01 20
     Tel. (0 26 51) 9 89 10
     Fax (0 26 51) 98 91 30                Berufsbildende Schule Wirtschaft
                                           Cusanusstr. 25
                                           56073 Koblenz
                                            Tel. (02 61) 4 04 07-0
                                           Fax 02 61/4 04 07-59
37

Berufsbildende Schule                  Berufsbildende Schule
Donnersbergkreis                       Hofwiesenstr. 1
Alleestraße 4                          56457 Westerburg
67806 Rockenhausen                     Tel. (026 63) 99 04 0
Tel. (0 63 61) 92 11 0                 Fax (026 63) 99 04 40
Fax (0 63 61) 92 11 22
(Standort: Martin-Luther-Str. 18,      Berufsbildende Schule Wirtschaft I
67304 Eisenberg)                       Mundenheimer Str. 220
Tel. (0 63 51) 4 90 30                 67061 Ludwigshafen
                                       Tel. (06 21) 5 04 40 07 10
Berufsbildende Schule                  Fax (06 21) 5 04 40 07 98
Schulzentrum
Auf dem Roßberg                        Berufsbildende Schule
66869 Kusel                            Liselottestraße 27
Tel. (0 63 81) 92 42 0                 55469 Simmern
Fax (0 63 81) 92 42 30                 Tel. (06761) 2020
                                        Fax (06761)14254
Berufsbildende Schule für Wirtschaft
Irminenfreihof 9                       Berufsbildende Schule
54290 Trier                            von Bodelschwing-Straße
Tel. (06 51) 9 75 85-0                 56410 Montabaur
Fax (06 51) 9 75 85-19                 Tel. (0 26 02) 1 57 50
                                       Fax (0 26 02) 15 75 90
Berufsbildende Schule
August-Croissant-Str. 27
76829 Landau
Tel. (0 63 41)9 67 10
Fax (0 63 41) 6 39 02
38

     Bildungsgang Technik              Berufsbildende Schule Technik I
                                       Franz-Zang-Str. 3-7
     Berufsbildende Schule Technik     67059 Ludwigshafen
     Vollmersbachstr. 53               Tel. (06 21) 5 04 41 01
     55743 Idar-Oberstein              Fax (06 21) 5 04 37 89
     Tel. (0 67 81) 96 20
     Fax (0 67 81) 96 21 15            Berufsbildende Schule
                                       Rudolf-Diesel-Straße 1
     David-Roentgen-Schule             54516 Wittlich
     Berufsbildende Schule Gewerbe     Tel. (0 65 71) 97 78 0
     u. Technik                        Fax (0 65 71) 97 78 99
     Langendorfer Str. 65
     56564 Neuwied                     Berufsbildende Schule I
     Tel. (0 26 31) 98 90 0            Gewerbe und Technik
     Fax (0 26 31) 98 91 00            Am Judensand 12
                                       55122 Mainz
     Berufsbildende Schule I Technik   Tel. (0 61 31) 90 60 30
     Schulzentrum Nord                 Fax (0 61 31) 90 60 3-99
     Kaiserbergring
     67657 Kaiserslautern              Balthasar-Neumann-Technikum
     Tel. (06 31) 3 72 70              Berufsbildende Schule
     Fax (06 31) 3 72 71 90            Paulinstr. 105
                                       54292 Trier
     Berufsbildende Schule             Tel. (06 51) 91 80 00 od. 91 80 10
     Adlerstr. 31                      Fax (06 51) 91 80 05 0
     66955 Pirmasens
     Tel. (0 63 31) 24 01 0            Berufsbildende Schule
     Fax (0 63 31) 24 01 20            Robert-Stolz-Straße 30
                                       67433 Neustadt/W.
                                       Tel. (0 63 21) 4 90 00
                                       Fax (0 63 21) 1 64 31
39

Julius-Wegeler-Schule
Berufsbildende Schule
Beatusstraße 143-147
56073 Koblenz
Tel. (02 61) 94 18 00
Fax (02 61) 9 41 81 61

Bildungsgang Gesundheit und
Soziales

Berufsbildende Schule
für Ernährung, Hauswirtschaft
und Sozialpflege
Deutschherrenstraße 31
54290 Trier
Tel. (06 51) 7 18 40 14
Fax (06 51) 7 18 40 25

Julius-Wegeler-Schule
Berufsbildende Schule
Beatusstraße 143-147
56073 Koblenz
Tel. (02 61) 94 18 00
Fax (02 61) 9 41 81 61

Berufsbildende Schule II
Wirtschaft und Verwaltung
Martin-Luther-Str. 20
67657 Kaiserslautern
Tel. (06 31) 3 64 99 30
Fax (06 31) 3 64 99 54
40

     Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

     Werner Erlewein
     Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
     Birgit Booz
     Berufsbildende Schule Technik I, Ludwigshafen
     Elisabeth Kettel
     Berufsbildende Schule Wirtschaft, Bad Kreuznach
     Eckhard Lechtenfeld
     Berufsbildende Schule Technik I, Ludwigshafen
     Bernd Liedtke
     Berufsbildende Schule Wirtschaft, Koblenz
     Hartwig Schmidt
     Berufsbildende Schule für Ernährung,
     Hauswirtschaft und Sozialpflege, Trier
     Manfred Zimmer
     Balthasar-Neumann-Technikum, Trier

     Impressum:
     Herausgegeben vom
     Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
     Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
     Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
     März 2007
     Gestaltung: com.plot, Mainz
     Druck: Satz und Druck Werum, Mainz

     Diese Broschüre wurde auf 100 Prozent Recycling-Papier gedruckt.
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