Das berufliche Gymnasium - Informationen für Schülerinnen und Schüler Eltern und Lehrkräfte
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Das berufliche
Gymnasium
Informationen für Schülerinnen und Schüler
Eltern und Lehrkräfte
Ausgabe 20071
Vorwort
Schülerinnen und Schüler völlig neue
Möglichkeiten, über den eigenen Bil-
dungsgang mitzuentscheiden. Mit dieser
Gestaltungsfreiheit sind jedoch auch vie-
le Fragen verbunden: Findet der Unter-
richt in einem Klassenverband statt oder
in Kursen? Welche Fächer müssen und
welche können belegt werden? Welche
Fächer können als Leistungskurs belegt
werden und wann erfolgt die Festle-
gung? Welche Fächer können Prüfungs-
fächer sein? Wie setzt sich die Gesamt-
qualifikation des Abiturs zusammen?
Das berufliche Gymnasium unterscheidet Die vorliegende Broschüre will über das
sich von den allgemein bildenden Gymna- berufliche Gymnasium informieren, über
sien darin, dass es als besonders attrakti- Probleme des Einstiegs hinweghelfen
ves Angebot für Absolventinnen und Ab- und die Schullaufbahn beratend beglei-
solventen mit dem qualifizierten Sekun- ten. Sie enthält u. a. die wichtigsten In-
darabschluss I nur aus der Oberstufe formationen über die Aufnahmevoraus-
(Jahrgangsstufe 11-13) besteht. Es führt setzungen, die Organisation der Einfüh-
als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezo- rungs- und der Qualifikationsphase, die
genen Bildungsgangangeboten in Gesund- Bestimmungen der möglichen Fächer-
heit und Soziales, Technik sowie Wirt- kombinationen und die Zusammenset-
schaft zur allgemeinen Hochschulreife. zung der Gesamtqualifikation im Abitur.
Entsprechend der Landesverordnung für Ich danke allen, die sich durch konkrete
das berufliche Gymnasium vom Anregungen und konstruktive Kritik an
16.6.1997 besteht der Erziehungs- und der Gestaltung dieser Information betei-
Bildungsauftrag insbesondere darin, be- ligt haben.
rufsorientierte Fachkenntnisse zu vermit-
teln, zur Persönlichkeitsbildung der Schü-
lerinnen und Schüler beizutragen, sie zu
vernetztem Denken, zu wertorientiertem
Verhalten sowie zur verantwortlichen
Mitgestaltung des öffentlichen Lebens zu Doris Ahnen
befähigen. Mit dem Eintritt in die gym- Ministerin für Bildung, Wissenschaft,
nasiale Oberstufe eröffnen sich für die Jugend und Kultur2
Inhaltsverzeichnis
I Allgemeines 9 Freiwillige Wiederholung in der
gymnasialen Oberstufe ....................... 21
1 Ziele und Struktur des
beruflichen Gymnasiums ...................... 3
III Gesamtqualifikation
2 Zugangsberechtigung zum 1 Zusammensetzung
beruflichen Gymnasium ........................ 4 der Gesamtqualifikation ..................... 22
3 Hinweise für Schülerinnen und 2 Die Jahrgangsstufe 13 ........................ 22
Schüler vor dem Eintritt in
die gymnasiale Oberstufe des 3 Die Qualifikation im
beruflichen Gymnasiums ...................... 4 Leistungsfachbereich .......................... 23
4 Anmerkungen zum Profil der 4 Die Qualifikation
einzelnen Bildungsgänge im Grundfachbereich ......................... 24
des beruflichen Gymnasiums ................ 5 5 Die Qualifikation
im Prüfungsbereich ............................ 26
II Die Organisation des
beruflichen Gymnasiums 6 Beispiele für
eine Gesamtqualifikation .................... 28
1 Gliederung ........................................... 8
6.1 Schülerinnen oder Schüler
1.1 Einführungsphase ................................. 8 ohne besondere Lernleistung .............. 28
1.2 Qualifikationsphase .............................. 8 6.2 Schülerin oder Schüler mit
2 Grund- und Leistungsfächer ................ 10 einer besonderen Lernleistung ............ 29
3 Bedingungen für die Fächerbelegung . 10 7 Wiederholung der Abiturprüfung ...... 30
3.1 Bedingungen zum Belegen Anhang
der Leistungsfächer ............................ 10
Anhang 1a: Tabelle für die Bildung
3.2 Bedingungen zum Belegen eines Prüfungsergebnisses ohne
der Grundfächer ................................. 14 besondere Lernleistung ............................. 31
4 Mögliche Fächerkombinationen und Anhang 1b: Tabelle für die Bildung
mündliches Abiturprüfungsfach ......... 14 eines Prüfungsergebnisses mit
besonderer Lernleistung ............................ 32
5 Leistungsfeststellung
und Bewertung ................................... 16 Anhang 2: Umrechnung der Punktzahl
der Gesamtqualifikation
6 Besondere Regelungen für
in eine Durchschnittsnote ....................... 33
einzelne Fächer ................................... 17
Anhang 3: Fachhochschulreife .................. 34
6.1 Gemeinschaftskunde .......................... 17
Anhang 4: Standorte der beruflichen
6.2 Fremdsprachen ................................... 18
Gymnasien ................................................ 36
7 Besondere Lernleistung ....................... 18
Ansprechpartnerinnen und
8 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 ... 20 Ansprechpartner ....................................... 403
I Allgemeines
Die Ständige Konferenz der Kultusmini- arbeit der beruflichen Gymnasien Bemü-
ster der Länder in der Bundesrepublik hungen um die Fachkompetenz, die Lern-
(KMK) hat am 07.07.1972 eine „Verein- kompetenz, die Methodenkompetenz und
barung zur Neugestaltung der gymnasia- die Sozialkompetenz der Schülerinnen und
len Oberstufe“ beschlossen, die auf Schüler. Sie sollen u. a. berufsorientierte
Grund der Erfahrungen der einzelnen Bun- und allgemein bildende Fachkenntnisse
desländer am 04.12.1987 ergänzt wurde erhalten, zu selbstständigem Lernen ange-
und nun in der Fassung vom 2.6.2006 leitet, zu wissenschaftlichem Arbeiten hin-
gültig ist. geführt, bei der Entwicklung ihrer Problem-
Das Abiturzeugnis verleiht die Allge- lösungsfähigkeit unterstützt und zu wert-
meine Hochschulreife, d. h. die Berechti- orientiertem und verantwortlichem Han-
gung, an allen Hochschulen der Bundes- deln in sozialen Situationen befähigt wer-
republik Deutschland jedes Fach zu stu- den.
dieren.
Das berufliche Gymnasium gliedert sich in
drei Bildungsgänge mit eigenen Profilen:
1 Ziele und Struktur des • Gesundheit und Soziales
beruflichen Gymnasiums
• Technik
Das berufliche Gymnasium in Rheinland- • Wirtschaft.
Pfalz führt als gymnasiale Oberstufe zur
Allgemeinen Hochschulreife. Zusätzlich zu Alle Bildungsgänge sind gegliedert in eine
den bekannten allgemein bildenden Fä- Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und
chern umfasst das Bildungsangebot auch eine darauf folgende Qualifikationsphase
berufsorientierte Lerninhalte. (Jahrgangsstufen 12 und 13).
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der In der gesamten Jahrgangsstufe 11 fin-
beruflichen Gymnasien besteht ins- det das Lernen im Klassenverband statt.
besondere darin, die Schülerinnen und Hier werden die Schülerinnen und Schüler,
Schüler zu einer umfassenden Handlungs- die aus den unterschiedlichen Schularten
kompetenz zu führen, um sie sowohl auf zum beruflichen Gymnasium kommen, u.
ein späteres Hochschulstudium als auch a. mit dem System der Oberstufe ver-
auf andere Formen der beruflichen Bil- traut gemacht; daneben wird eine Anglei-
dung vorzubereiten. chung der Voraussetzungen ermöglicht.
Damit diesen Zielen effektiv entspro- Während der zweijährigen Qualifikati-
chen wird, stehen im Zentrum der Bildungs- onsphase erwerben die Schülerinnen und4
Schüler die Voraussetzungen für die Zulas- • den qualifizierten Sekundarabschluss I
sung zur Abiturprüfung; der Unterricht fin- auf Grund des § 10 der Berufsschulver-
det im Kurssystem statt, wobei nach Lei- ordnung besitzen.
stungsfächern und Grundfächern differen-
ziert wird, die gemäß der Fächerkombina- Hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse
tionstafeln ausgewählt werden. gilt: Es müssen mindestens „ausreichen-
Den Lernenden an einem beruflichen de“ Kenntnisse in der ersten Fremdspra-
Gymnasium verbleiben also insgesamt che vorhanden sein; der Unterricht in der
drei Jahre Zeit bis zum Abitur. zweiten Fremdsprache setzt keine Vor-
kenntnisse voraus. (In der Einführungspha-
se werden zwei Fremdsprachen unterrich-
2 Zugangsberechtigung zum tet, in der Qualifikationsphase ist die er-
beruflichen Gymnasium ste Fremdsprache entweder Leistungsfach
oder Grundfach, die zweite Fremdsprache
In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen ist stets Grundfach.)
Gymnasiums können Schülerinnen und Für Bewerberinnen und Bewerber, die
Schüler aufgenommen werden, die bereits die Fachhochschulreife im Bereich
der berufsbildenden Schulen erreicht ha-
• den qualifizierten Sekundarabschluss I
ben oder eine zweijährige Höhere Berufs-
(z.B. Realschule, 10. Schuljahr der
fachschule mit mindestens „befriedigen-
Hauptschule, zweijährige Berufsfach-
den“ Leistungen absolviert haben, ist (un-
schule mit qualifiziertem Sekundarab-
ter bestimmten Voraussetzungen) ein Ein-
schluss I) oder einen gleichwertigen Ab-
stieg in die Jahrgangsstufe 12 möglich.
schluss mit einem Notendurchschnitt
(arithmetisches Mittel aus den Zeug-
nisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfä-
3 Hinweise für Schülerinnen und
cher) von mindestens 3,0 besitzen,
Schüler vor dem Eintritt in
wobei keines der Fächer Deutsch, Eng-
die gymnasiale Oberstufe des
lisch und Mathematik schlechter als
beruflichen Gymnasiums
„ausreichend“ bewertet sein darf;
• das Versetzungszeugnis in die Jahr- Spätestens in der 10. Klasse sollte jede
gangsstufe 11 eines Gymnasiums oder Schülerin und jeder Schüler zusammen mit
die Berechtigung nach § 15 der Landes- den Lehrerinnen und Lehrern und den El-
verordnung über die Integrierten tern überlegen, ob der Besuch der gymna-
Gesamtschulen besitzen; sialen Oberstufe eines beruflichen Gym-5
nasiums angestrebt wird. Wer solide Vor- eingebracht werden müssen, um der Ziel-
kenntnisse, Leistungswillen und Interesse setzung der allgemeinen Hochschulreife
an theoretischen Grundlagen und prakti- zu entsprechen.
schen Anwendungen in allgemein bilden- Auf der Basis von bestimmten Lei-
den und berufsorientierten Fächern mit- stungsanforderungen in der Jahrgangsstu-
bringt, für den bietet das berufliche Gym- fe 12 kann am beruflichen Gymnasium
nasium eine sinnvolle Alternative sowohl der schulische Teil der Fachhochschulreife
zu einer Berufsausbildung als auch zur erworben werden; in Verbindung mit einer
Oberstufe der allgemeinen Gymnasien. erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus-
Bedacht werden müssen bei einer Ent- bildung bzw. einem einjährigen geregelten
scheidung für das berufliche Gymnasium Praktikum oder einem einjährigen sozia-
auch die gegenüber der Sekundarstufe I len oder ökologischen Jahr erwirbt man
größere zeitliche Belastung und der neue die Berechtigung zu einem Studium an den
Lern- und Arbeitsrhythmus. Stärker als bis- Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und
her werden Eigenverantwortlichkeit und einer Reihe von Bundesländern. (s. An-
Eigeninitiative der Oberstufenschülerinnen hang 3)
und -schüler gefordert – und andererseits
natürlich auch gefördert.
Als erstes Leistungsfach wird ein be- 4 Anmerkungen zum Profil der
rufliches Fach gewählt. Leistungsfächer einzelnen Bildungsgänge des
und Grundfächer sind gleichermaßen wich- beruflichen Gymnasiums
tig. Daher können die Fächer nicht frei
gewählt werden, sondern es sind bei der Alle Bildungsgänge vermitteln eine Grund-
Fächerwahl bestimmte Bedingungen zu be- bildung, die als Voraussetzung für die all-
achten. Das Angebot an Fächerkombina- gemeine Hochschulreife gilt. Dabei ent-
tionen ist abhängig von den Möglichkei- sprechen die Anforderungen in Leistungs-
ten der einzelnen Schule. und Grundfächern den für alle gymnasia-
Man kann am beruflichen Gymnasium len Oberstufen gültigen Richtlinien.
zwar bestimmte Fächer „abwählen“ oder Zum Profil aller Bildungsgänge des be-
ein „ungeliebtes“ Fach „nur“ noch als ruflichen Gymnasiums gehört auch, dass
Grundfach belegen, muss aber dennoch das Fach Informationsverarbeitung durch-
bedenken, dass Leistungs- und Grundfä- gängig als Leistungsfach oder als Grund-
cher gleichermaßen wichtig sind, da aus fach unterrichtet wird.
beiden Bereichen eine Vielzahl von Kur- Zusätzlich erfolgen Schwerpunktsetzun-
sen in die Qualifikation für das Abitur gen, die den Schülerinnen und Schülern6
eine spezifische Vorbereitung auf eine Pädagogik:
Anzahl von Studienfächern bzw. Berufen Erziehungswissenschaftliche
Grundbegriffe
bieten. Strukturmerkmale pädagogischer
Situationen
Pädagogische Anthropologie
Bildungsgang Gesundheit und Soziales Ziele und Methoden der Erziehung
Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson- Aufgaben sozialpädagogischer
dere an den Fächern Gesundheit, Päda- Einrichtungen
Alternative Pädagogiken
gogik und Psychologie ausgerichtete
Grundbildung, die u. a. sowohl auf be- Psychologie:
kannte Studiengänge wie z. B. Medizin, Disziplinen der Psychologie
Pharmazie, Ernährungs- und Haushalts- Forschungsmethoden
Gedächtnis/Lernen
wissenschaften, Psychologie, Pädagogik
Intelligenz, Denken und Entwicklung
und neue Studiengänge wie Public Health, Psychoanalyse
Pflegeökonomie und Gesundheitswissen- Sozialpsychologie
schaften gezielt vorbereiten will als auch Angst/Aggression/Konflikt
in besonderer Weise den Anforderungs-
profilen der Ausbildungsberufe in den Be- Bildungsgang Technik
reichen Gesundheit und Soziales ent-
Dieser Bildungsgang bietet eine insbeson-
spricht.
dere an Technik, Mathematik und Natur-
wissenschaften orientierte Grundbildung,
Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen
die u. a. eine gezielte Vorbereitung so-
Leistungsfächer:
wohl auf die Studieninhalte zukunftsori-
Gesundheit:
entierter technischer und ingenieurwissen-
Ernährung schaftlicher Studiengänge anstrebt als
Bewegung auch in besonderer Weise den Anforde-
Immunsystem rungsprofilen gewerblich-technischer Aus-
Schadstoffe
bildungsberufe entspricht.
Gesundheitssicherung und
-versorgung Das obligatorische erste Leistungsfach
Lebensraumgestaltung „Technik“ kann gewählt werden als Elek-
Public Health trotechnik, Metalltechnik, Bautechnik oder
Umwelttechnik (abhängig von den Mög-
lichkeiten der einzelnen Schule).7
Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen Bildungsgang Wirtschaft
Leistungsfächer: Dieser Bildungsgang vermittelt schwer-
punktmäßig eine an den Wirtschafts-
Bautechnik: wissenschaften orientierte Grundbildung,
Bauphysik die die Schülerinnen und Schüler befähi-
Bauchemie
Statik und Festigkeitslehre gen soll, differenzierte Lösungen zu wirt-
Bautechnisches Zeichnen (CAD) schaftlichen Fragestellungen zu erarbeiten.
Holzbau Damit wird einerseits eine fundierte Vor-
Stahlbau bereitung auf Studienfächer im Bereich der
Baustoffkunde
Wirtschaftswissenschaften angestrebt,
Elektrotechnik: andererseits entsprechen die Bildungsin-
Grundlagen der Elektrotechnik halte auch in besonderer Weise den An-
Bauelemente der Elektronik forderungsprofilen kaufmännischer Aus-
Verstärkertechnik
bildungsberufe.
Digitaltechnik
Steuerungs- und Regelungstechnik
Computertechnik Wichtige Lerninhalte der berufsbezogenen
Leistungsfächer:
Metalltechnik:
Fertigungstechnik
Betriebswirtschaftslehre/
Werkstofftechnologie
Rechnungswesen:
Statik und Festigkeitslehre
Unternehmensziele
Maschinenelemente
Personalführung
Konstruktionslehre
Entscheidungsgrundlage Rechnungswesen
CNC-Technik
Investition und Finanzierung
Produktionsfunktionen
Umwelttechnik:
Kostenstruktur eines Unternehmens
Messmethoden zur Erfassung von
Absatzpolitik
Schadstoffen
Analyse von Jahresabschlüssen
Gewässer- und Bodenschutz
Reinhaltung der Luft
Volkswirtschaftslehre:
Abfallbeseitigung
Produktionsfaktoren
Recycling
Modelle des Wirtschaftskreislaufs
Regenerative Energien
Sozialproduktrechnung
Thermodynamik/Strömungsmechanik
Markt und Preis
Geld- und Bankensystem
Konjunktur-, Wachstums-,
Verteilungspolitik
Außenwirtschaftspolitik
Entwicklungspolitik8
II Die Organisation des beruflichen Gymnasiums
1 Gliederung 1.2 Qualifikationsphase
Die Schülerinnen und Schüler wählen am
Das berufliche Gymnasium umfasst die Ende der Einführungsphase aus dem Ange-
Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 und glie- bot der Schule ihre Fächerkombination mit
dert sich in eine einjährige Einführungs- entsprechender Schwerpunktbildung aus.
phase und eine zweijährige Qualifikati- Die einmal gewählte Fächerkombination
onsphase. ist für den weiteren Bildungsgang verbind-
lich, es sei denn, es ist eine Jahrgangsstu-
fe zu wiederholen und in der nächst nied-
11/1 rigeren Jahrgangsstufe an der Schule wird
Einführungsphase diese Fächerkombination nicht angeboten.
im Klassenverband Ein Anspruch, ein bestimmtes Fach oder
11/2
einen bestimmten Kurs belegen zu kön-
nen, besteht nicht.
12/1 In der Abiturprüfung wird in jedem der
drei Leistungsfächer eine schriftliche Prü-
12/2 fung, in einem der Grundfächer eine münd-
Qualifikationsphase liche Prüfung abgelegt. Welches Grund-
im Kurssystem fach bei einer bestimmten Fächerwahl
13/1
mündliches Prüfungsfach sein kann, ist
den folgenden Fächerkombinationstafeln
13/2 zu entnehmen:
1.1 Einführungsphase
In der Jahrgangsstufe 11 des beruflichen
Gymnasiums findet der Unterricht im Klas-
senverband statt. Die Kern- und Grundfä-
cher orientieren sich an den jeweiligen
Bildungsgängen.
Die Versetzung von der 11. in die 12.
Jahrgangsstufe ist Voraussetzung für die
Teilnahme am Kurssystem.9
(2)
(2)
(2)
oder alle drei Fächer mit jeweils zwei Wochenstunden zu belegen.10
11
12
13
2 Grund- und Leistungsfächer 3.1 Bedingungen zum Belegen der
Leistungsfächer
In den Grundfächern werden grundlegen- Die Unterrichtsfächer werden mit Ausnah-
de Kenntnisse in den Lernbereichen und me der Fächer Religionslehre oder Ethik
Methoden sowie Einsichten in die wich- und Sport in drei Aufgabenfeldern zusam-
tigsten Problemstellungen der jeweiligen mengefasst:
Fächer vermittelt.
1. Zum sprachlich-literarisch-künstlerischen
Leistungsfächer erlauben eine individu-
Aufgabenfeld gehören die Fächer
elle Schwerpunktbildung. In ihnen werden
Deutsch, Fremdsprachen, künstlerisches
vertiefte inhaltliche und methodische
Fach (Bildende Kunst, Musik);
Kenntnisse erworben, die im Hinblick auf
Anwendungsmöglichkeiten in Wissen- 2. Zum gesellschaftswissenschaftlichen
schaft und Beruf eine Auseinandersetzung Aufgabenfeld gehören die Fächer
mit wesentlichen Fragen derjenigen Wis- Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswe-
senschaften ermöglichen, die den einzel- sen, Gemeinschaftskunde, Organisa-
nen Fächern zugrunde liegen. tionslehre, Pädagogik, Psychologie,
Die Wahlmöglichkeiten für Leistungs- Rechtslehre, Spezielle Betriebswirt-
und Grundfächer sind ebenfalls den Fä- schaftslehre, Volkswirtschaftslehre und
cherkombinationstafeln zu entnehmen. Wirtschaftsgeographie;
3. Zum mathematisch-naturwissenschaft-
lich-technischen Aufgabenfeld gehören
3 Bedingungen für die die Fächer Mathematik, Physik, Che-
Fächerbelegung mie, Biologie, Gesundheit, Technik, An-
gewandte Naturwissenschaft, Informa-
In den Tabellen auf den Seiten 10 bis 12 tionsverarbeitung und Darstellende
werden die möglichen Fächerkombinatio- Geometrie.
nen dargestellt. Ergänzend sind im Fol-
genden die Belegungsbedingungen im Ein- Die drei Leistungsfächer müssen minde-
zelnen aufgeführt. stens zwei verschiedenen Aufgabenfeldern
angehören, wobei das erste Leistungsfach
berufsorientiert an dem jeweiligen Bil-
dungsgang ausgerichtet ist.
Die Fächerkombination muss drei Auf-
gabenfelder abdecken; außerdem muss sie
die Fächer Religionslehre oder Ethik und14
Sport enthalten. Eine Fremdsprache kann Qualifikationsphase unter Berück-
nur als Leistungsfach gewählt werden, sichtigung ihrer Leistungsfähigkeit, Belast-
wenn die Schülerin oder der Schüler vor barkeit und des Fächerangebots der Schu-
Eintritt in das berufliche Gymnasium in le über die verpflichtenden Fächer der ge-
dieser Sprache mindestens vier Jahre Un- wählten Fächerkombination hinaus weite-
terricht erhalten hat. Über Ausnahmen re Grundfächer belegen (frei wählbare
entscheidet die Klassenkonferenz. Grundfächer).
Sinkt auf Grund von Befreiungen die
3.2 Bedingungen zum Belegen der Zahl der Wochenstunden in der Qualifika-
Grundfächer tionsphase unter 29, müssen entsprechen-
Die Grundfächer gliedern sich in verpflich- de Wochenstunden aus dem Bereich der
tende und frei wählbare Grundfächer. Die frei wählbaren Grundfächer belegt werden;
Schülerinnen und Schüler können in der diese gelten als verpflichtende Grundfächer.
4 Mögliche Fächerkombinationen und
mündliches Abiturprüfungsfach
Belegungsbeispiele
Bildungsgang Gesundheit und Soziales15 Bildungsgang Technik Bildungsgang Wirtschaft
16
5 Leistungsfeststellung und geforderten Leistungsnachweise zu erbrin-
Bewertung gen. Ohne ausreichende Entschuldigung
versäumte Leistungsnachweise werden mit
In allen Fächern (außer Grundfach Sport) der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewer-
werden Kursarbeiten und andere Leistungs- tet. Beim Nachweis eines anerkannten
nachweise gefordert. Sie werden mit den Entschuldigungsgrundes wird ein Nachhol-
herkömmlichen Noten bewertet und gleich- termin angesetzt. Versäumte Lerninhalte
zeitig mit Punkten ausgewiesen. Alle Schü- müssen in eigener Verantwortung und in
lerinnen und Schüler sind verpflichtet, die angemessener Frist nachgeholt werden.
Anzahl und Dauer der Klassen- und Kursarbeiten:
1)
Für 13/2 ist die Bearbeitungszeit in Zeitstunden angegeben.17
6 Besondere Regelungen für Fragestellungen der beiden Zusatzfächer
einzelne Fächer in jeweils eine Kursarbeit bis 13/1 ein.
Die Kursarbeiten machen die eine Hälf-
6.1 Gemeinschaftskunde te der Zeugnisnote aus, die „anderen
Das Fach Gemeinschaftskunde besteht aus Leistungsnachweise“ des Schwerpunktfa-
den Teilfächern Geschichte, Sozialkunde ches und die Leistungsnachweise der bei-
und Wirtschaftsgeografie. In den Bildungs- den Zusatzfächer zu etwa gleichen Teilen
gängen für Wirtschaft sowie für Ge- die andere Hälfte.
sundheit und Soziales ist dieses Fach je- Das Grundfach Gemeinschaftskunde
weils Grundfach, im Bildungsgang für Tech- wird im Bildungsgang für Technik mit drei
nik kann Gemeinschaftskunde als Grund- Wochenstunden unterrichtet, wobei jedes
fach oder als Leistungsfach gewählt wer- der drei Teilfächer mit einer Stunde ver-
den. treten ist.
Das Leistungsfach Gemeinschaftskun- In den Bildungsgängen für Wirtschaft
de wird mit fünf Wochenstunden unter- sowie für Gesundheit und Soziales wird
richtet. Die Schülerinnen und Schüler ent- das Grundfach Gemeinschaftskunde mit
scheiden sich dabei für ein Schwerpunkt- jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet.
fach aus den Teilfächern, dieses wird mit Dabei entfallen auf die Teilfächer im je-
drei Wochenstunden unterrichtet, die bei- weiligen Schulhalbjahr folgende Wochen-
den übrigen Teilfächer treten mit je einer stundenanteile ( Tabelle s. u.).
Wochenstunde hinzu und werden auf Im Grundfach Gemeinschaftskunde
Grundfachniveau unterrichtet. wird im Halbjahr jeweils eine Kursarbeit
Kursarbeiten werden nur im Schwer- geschrieben. Im Halbjahr 13/2 werden nur
punktfach geschrieben, dabei fließen „andere Leistungsnachweise“ gefordert.18
6.2 Fremdsprachen Fächer gebunden sind. Dadurch sollen in-
In der Einführungsphase werden zwei dividuelle Lerninteressen und selbststän-
Fremdsprachen unterrichtet. Der Unter- diges Arbeiten gefördert werden.
richt in der zweiten Fremdsprache kann Wer sich für ein bestimmtes Thema in-
für Schülerinnen und Schüler entfallen, die teressiert, daran über einen längeren Zeit-
in der Sekundarstufe I mehr als zwei Jahre raum selbstständig arbeitet und das Ergeb-
Unterricht in dieser Sprache erfolgreich nis schriftlich darstellt, kann diese Arbeit
besucht haben. Erfolgreich war der Be- benoten lassen und als „besondere Lernlei-
such, wenn in dem für die Aufnahme in stung“ in die Qualifikation einbringen. Vor-
das berufliche Gymnasium erforderlichen aussetzung ist, dass das Thema inhaltlich
Zeugnis mindestens die Note „ausrei- einem Schulfach oder mehreren Schulfä-
chend“ erreicht wurde. chern zugeordnet werden kann. Es muss
Soweit Englisch erste Fremdsprache aber nicht aus einem Fach stammen, das
ist, kommen als zweite Fremdsprache die Schülerin oder der Schüler belegt hat.
Französisch, Italienisch, Spanisch oder Vor Beginn der Arbeit muss das Thema
Russisch in Betracht. Falls Französisch als mit der Lehrkraft abgesprochen werden,
erste Fremdsprache festgelegt wurde, die die Anfertigung der besonderen Lern-
kann als zweite Fremdsprache nur Eng- leistung betreut, begleitet und die Arbeit
lisch bestimmt werden. bewertet. Wenn die Arbeit fertig ist, stellt
Schülerinnen und Schüler, die im beruf- die Schülerin oder der Schüler in einem
lichen Gymnasium mit einer zweiten Kolloquium die Ergebnisse und den Ar-
Fremdsprache neu beginnen, dürfen in der beitsprozess dar und beantwortet Fragen
Qualifikationsphase keinen Kurs in dieser zur Arbeit. Das Kolloquium dient auch
Fremdsprache mit null Punkten abschlie- dazu, die Selbstständigkeit der Leistung
ßen; gegebenenfalls muss das betreffende der Schülerin oder des Schülers festzu-
Schuljahr wiederholt werden. stellen. Das Ergebnis des Kolloquiums und
ggf. die Präsentation der Arbeit gehen in
die Bewertung der besonderen Lernlei-
7 Besondere Lernleistung stung ein.
Die besondere Lernleistung ist nicht an
Über die Kursarbeiten und die „anderen ein Halbjahr gebunden. Sie muss inner-
Leistungsnachweise“ hinaus können halb der Oberstufe erbracht und späte-
Schülerinnen und Schüler auch Leistungen stens am Ende des Halbjahres 12/2 abge-
in anderer Form erbringen, die nicht an geben werden; über Ausnahmen entschei-
den regulären Unterricht und die belegten det die Schulleiterin oder der Schulleiter.19
Thema und Note werden im Zeugnis des Eine besondere Lernleistung kann un-
Halbjahres 13/1 ausgewiesen. Die Note terschiedliche Formen haben, z.B.:
geht nicht in die Bewertung der Halbjah-
• Eine Jahresarbeit.
reskurse ein.
Eine Jahresarbeit, d.h. eine selbststän-
Die Note der besonderen Lernleistung
dige, schriftliche Ausarbeitung über ein
kann nach Entscheidung der Schülerin oder
Thema, das inhaltlich einem Unter-
des Schülers in die Qualifikation im Prü-
richtsfach oder mehreren Unterrichts-
fungsbereich eingebracht werden (siehe
fächern zugeordnet werden kann.
Anhang 1a bzw. Anhang 1b).
Zur Ausarbeitung gehört auch eine
schriftliche Dokumentation des Arbeits-
Einbringen in die Qualifikation
prozesses. Das Thema wird in Abspra-
Die Qualifikation im Prüfungsbereich und
che zwischen der Schülerin oder dem
die Höchstpunktzahl der Gesamtqualifika-
Schüler und der Lehrkraft oder - bei
tion können mit oder ohne Jahresarbeit
einem fachübergreifenden Thema - den
erreicht werden.
Lehrkräften vereinbart. Falls das The-
Wird eine Jahresarbeit eingebracht, hat
ma fachübergreifend ist, übernimmt
sie den Anteil von 20% der Qualifikation
eine Lehrkraft die Koordination der
im Prüfungsbereich.
Betreuung und Bewertung. Diese Lehr-
Die Entscheidung, welche der beiden
kraft ist auch für die endgültige The-
o. g. Möglichkeiten für die Qualifikation
menstellung verantwortlich.
im Prüfungsbereich günstiger ist, kann von
Bis zu drei Schülerinnen und Schüler
den Schülerinnen und Schülern erst nach
können gemeinsam eine Jahresarbeit
Abschluss der mündlichen Prüfung(en) ge-
zu einem Rahmenthema anfertigen, so-
troffen werden:
fern abgegrenzte Unterthemen vorlie-
Wer in seiner Jahresarbeit besser als
gen und die Leistungen der einzelnen
im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer
Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei
abgeschnitten hat, wird im Hinblick auf
festgestellt und bewertet werden kön-
die Gesamtpunktzahl und die Durch-
nen.
schnittsnote des Abiturs die Jahresarbeit
einbringen; sie wird vierfach gewichtet • Eine schriftliche Arbeit, die im Rahmen
und zu den Prüfungsergebnissen – diese eines geeigneten Wettbewerbs erstellt
jeweils dreifach gewichtet – addiert. Zum wurde.
Ergebnis werden die jeweiligen Punktzah- Nicht alle Wettbewerbe sind für die
len für die Kursleistungen im Halbjahr 13/ Erstellung besonderer Lernleistungen
2 in einfacher Wertung addiert. geeignet bzw. zugelassen. Wenn aber20
eine Wettbewerbsarbeit als besondere Versetzt wird, wer
Lernleistung in die Qualifikation einge-
• in allen Fächern mindestens die Note
bracht werden soll, muss sie von einer
„ausreichend“ (4 Punkte) oder nur in
Lehrkraft bewertet werden. Der erziel-
einem Grundfach die Note „mangel-
te Preis im Wettbewerb ist für die Note
haft“ hat oder
nicht von Bedeutung.
• in einem Kernfach oder in einem Kern-
• Eine schriftliche Arbeit, die aus einer
fach und einem Grundfach eine Note
Arbeitsgemeinschaft oder einem Pro-
unter „ausreichend“ oder in zwei Grund-
jekt erwachsen ist.
fächern die Note „mangelhaft“ hat und
Die Arbeit kann auch experimentelle
diese durch Noten in anderen Fächern
oder praktische Anteile haben, z. B.
ausgleichen kann.
wenn sie im Zusammenhang mit ei-
Die Note „ungenügend“ kann durch die
nem Praktikum erstellt wurde. Eine
Note „sehr gut“, die Note „mangelhaft“
schriftliche Ausarbeitung, die die theo-
durch die Note „sehr gut“ oder „gut“
retischen Aspekte des Themas betrifft,
ausgeglichen werden. Die Note „sehr
ist aber unbedingt erforderlich.
gut“ kann durch zwei Noten „gut“ und
die Note „gut“ durch zwei Noten „be-
friedigend“ ersetzt werden. Bei einem
8 Versetzung in
Kernfach ist der Ausgleich nur durch
die Jahrgangsstufe 12
Noten in anderen Kernfächern möglich.
Eine Versetzung findet nur in die Jahr-
Nicht versetzt wird, wer
gangsstufe 12 statt.
Grundlage für die Entscheidung über die • in einem Kernfach
Versetzung oder Nichtversetzung in die die Note „ungenügend“ oder
Jahrgangsstufe 12 sind die Jahresnoten • in zwei Kernfächern
der Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11 die Note „mangelhaft“ oder
innerhalb der Pflichtstundenzahl unterrich-
tet wurden. • in zwei Grundfächern
die Note „ungenügend“ oder
• in mehr als zwei Fächern
die Note „mangelhaft“ hat.21
stufe 11 nicht wiederholt worden ist. Das
9 Freiwillige Wiederholung in der Zurücktreten wird im Zeugnis vermerkt.
gymnasialen Oberstufe Bei der Wiederholung können nur die Er-
gebnisse des zweiten Durchganges in die
Schülerinnen und Schüler können auf An- Gesamtqualifikation eingebracht werden.
trag einmal am Ende der Halbjahre 11/2, Die Schülerinnen und Schüler müssen die
12/1, 12/2 oder 13/1 um ein Jahr frei- Belegung ihrer Fächer nach dem Unter-
willig zurücktreten, sofern die Jahrgangs- richtsangebot der Schule richten.22
III Gesamtqualifikation
1 Zusammensetzung der • die vier Prüfungsfächer in der Abitur-
Gesamtqualifikation prüfung vierfach, wenn keine besonde-
re Lernleistung eingebracht wird
Das Abitur hat bestanden, wer sich in den
• die vier Prüfungsfächer in der Abitur-
folgenden drei Teilbereichen qualifiziert
prüfung dreifach, wenn eine besondere
hat:
Lernleistung eingebracht wird; diese
• im Leistungsfachbereich am Ende des besondere Lernleistung erhält im Prü-
Halbjahres 13/1 fungsbereich die vierfache Gewichtung.
(Zur Erläuterung der Prüfungsfächer vgl.
• im Grundfachbereich am Ende des Halb-
Fächerkombinationstafeln S. 10 -12).
jahres 13/2
• im Prüfungsbereich (ggf. einschließlich In jedem Teilbereich müssen bestimmte
besonderer Lernleistung). Mindestpunktzahlen erreicht werden. Die
Summe der Punktzahlen aus den drei Teil-
Die Endnoten aus den einzelnen Kursen bereichen ergibt die Gesamtqualifikation.
der Qualifikationsphase werden nach den Diese erreichte Gesamtpunktzahl wird
Bedingungen der Abiturprüfungsordnung in nach einem bundeseinheitlich festgeleg-
Punkte umgesetzt. Die Punkte aus den ein- ten Schlüssel (vgl. Anhang 2) in eine
zelnen Teilbereichen werden unterschied- Durchschnittsnote umgerechnet.
lich gewichtet:
• Leistungskurse im 1. und 2. Leistungs-
fach bei der Leistungsfachqualifikation 2 Die Jahrgangsstufe 13
zweifach
In das Halbjahr 13/2 tritt ein, wer
• zwei Kurse des abgestuften Leistungs-
faches, die in die Leistungsfachqualifi- • die Qualifikation im Leistungsfach-
kation zusätzlich eingebracht werden, bereich erreicht hat,
einfach • die Qualifikation im Grundfachbereich
• Grundkurse bei der Grundfachqualifika- rechnerisch erreichen kann.
tion einfach
Die Schülerinnen und Schüler stufen am
• die vier Prüfungsfächer aus dem Halb- Ende des Halbjahres 13/1 eines ihrer drei
jahr 13/2 einfach Leistungsfächer ab. Die Leistungsbewer-
tung im abgestuften Leistungsfach erfolgt
im Halbjahr 13/2 auf Grundfachniveau.23
Welches Fach abgestuft werden kann, rich- Leistungsfaches, jeweils einfach gewich-
tet sich nach der gewählten Fächerkombi- tet, addiert.
nation (siehe Fächerkombinationstafeln). Dabei sind folgende Bedingungen zu be-
Wer nicht in das Halbjahr 13/2 eintre- achten:
ten darf, besucht den Unterricht des Halb-
• Unter den genannten Kursen darf sich
jahres 12/2, sofern dadurch nicht die Ver-
kein mit 0 Punkten abgeschlossener
weildauer überschritten wird.
Kurs befinden.
• In vier der sechs Kurse der beibehalte-
nen Leistungsfächer müssen wenig-
3 Die Qualifikation im
stens jeweils 5 Punkte in der einfachen
Leistungsfachbereich
Wertung erreicht worden sein.
Die Punktzahlen der 6 Kurse der beiden • Insgesamt müssen mindestens 70
beibehaltenen Leistungsfächer aus den Punkte erreicht werden.
Halbjahren 12/1, 12/2 und 13/1 werden
addiert und die Summe wird zweifach ge- Wer die Leistungsfachqualifikation nicht
wichtet. Dazu werden die Punktzahlen von erreicht, besucht den Unterricht der
zwei Kursen aus den Halbjahren Jahrgangsstufe 12, sofern dadurch nicht
12/1, 12/2 oder 13/1 des abgestuften die Verweildauer überschritten wird.
Qualifikation im Leistungsfachbereich:24
4 Die Qualifikation im • 2 Kurse in einem künstlerischen Fach
Grundfachbereich
• zusätzlich beim Bildungsgang Wirt-
schaft jeweils ein Kurs in Betriebswirt-
Die Endpunktzahlen von 22 Grundkursen
schaftslehre / Rechnungswesen, Volks-
aus der Qualifikationsphase sind einzu-
wirtschaftslehre und Gemeinschafts-
bringen. Unter diesen müssen sich befin-
kunde.
den:
• die 3 Halbjahreskurse aus 12/1 Die weiteren noch einzubringenden Grund-
bis 13/1 des abgestuften Faches kurse bis zur Höchstzahl von 22 können
(3. Prüfungsfach) und aus dem Pflicht- und Wahlbereich be-
stimmt werden.
• die 3 Halbjahreskurse aus 12/1
bis 13/1 des 4. (mündlichen)
Für die Grundfachqualifikation gelten fol-
Prüfungsfaches.
gende Bedingungen:
Ferner müssen folgende Kurse einge- • Wird ein oder mehr als ein Kurs in
bracht werden, soweit sie nicht durch die einem innerhalb der Pflichtstundenzahl
vier Prüfungsfächer abgedeckt sind: belegten Grundfach, das nicht Prüfungs-
fach ist, eingebracht, so muss der Kurs
• 4 Kurse in Deutsch
aus dem Halbjahr 13/2 darunter sein;
• 4 Kurse in Mathematik diese Bedingung entfällt für ein außer-
• 4 Kurse in der fortgeführten halb der Pflichtstundenzahl belegtes
Fremdsprache Grundfach.
• 4 Kurse in einer Naturwissenschaft • Aus dem Grundfach Sport können höch-
stens 3 Kurse eingebracht werden.
• ein Kurs in einer weiteren Fremdspra-
che oder in Informationsverarbeitung • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs
(wenn mit der zweiten Pflichtfremd- darf nicht eingebracht werden.
sprache in der Jahrgangsstufe 11 neu • Es dürfen höchstens 6 Grundkurse mit
begonnen wurde, ist der Kurs 13/2 die- weniger als 5 Punkten eingebracht wer-
ser Fremdsprache einzubringen) den.
• Es müssen mindestens 110 Punkte er-
reicht werden.25 • Wer erst ab der Jahrgangsstufe 11 am Wer die Grundfachqualifikation nicht er- Unterricht in der zweiten Pflichtfremd- reicht, besucht sofort den Unterricht des sprache teilgenommen hat, muss den Halbjahres 12/2, sofern dadurch nicht die Kurs 13/2 einbringen und darf keinen Verweildauer in der gymnasialen Ober- Kurs mit 0 Punkten abschließen. stufe überschritten wird. Qualifikation im Grundfachbereich:
26
5 Die Qualifikation im Für die mündliche Prüfung gilt folgendes:
Prüfungsbereich
• Eine mündliche Prüfung muss in einem
vierten Prüfungsfach aus dem Bereich
Die Abiturprüfung besteht aus einem
der Grundfächer durchgeführt werden,
schriftlichen und einem mündlichen Teil.
das in Abhängigkeit von der Fächer-
kombination gewählt werden kann
Die schriftliche Prüfung umfasst drei
oder verpflichtend vorgeschrieben ist
Fächer:
(s. Fächerkombinationstafeln).
• die beiden beibehaltenen Leistungsfä-
• Darüber hinaus können sich Schülerin-
cher
nen und Schüler in ihren schriftlich ge-
• das Leistungsfach, das bei der Meldung prüften Fächern zu freiwilligen mündli-
zur schriftlichen Prüfung zum Grundfach chen Prüfungen melden. Diese Meldung
abgestuft worden ist. (Der Stoff der ist für sie verbindlich. Auf die Durch-
Prüfungsarbeit wird dem Leistungsfach führung der Prüfung kann nur in be-
entnommen; bei der Aufgabenstellung gründeten Ausnahmefällen durch die
wird die Abstufung berücksichtigt.) Prüfungskommission im Einvernehmen
mit dem Prüfling verzichtet werden.
Zur schriftlichen Prüfung wird zugelassen, Wird in einem schriftlich geprüften
wer Fach auch mündlich geprüft, so wird
das Prüfungsergebnis aus dem schriftli-
• die Qualifikation im Grundfachbereich
chen und mündlichen Teil im Verhältnis
erreicht hat
2:1 ermittelt (vgl. Anhang 1a und 1b).
• keinen Kurs in den vier Prüfungsfächern
im Halbjahr 13/2 mit 0 Punkten abge- Die Qualifikation im Prüfungsbereich wird
schlossen hat und folgendermaßen berechnet:
• die Qualifikation im Prüfungsbereich a) Sofern keine besondere Lernleistung
rechnerisch erreichen kann. eingebracht wird, werden die Prüfungs-
ergebnisse in allen vier Prüfungsfächern
vierfach gewichtet; zum Ergebnis wer-
den die jeweiligen Punktzahlen aus
dem Zeugnis 13/2 in einfacher Wer-
tung addiert.27
b) Sofern eine besondere Lernleistung ein- • Im Prüfungsbereich müssen mindestens
gebracht wird, wird diese vierfach ge- 100 Punkte erreicht werden.
wichtet und zu den Prüfungsergebnis-
• Wird keine besondere Lernleistung ein-
sen in den vier Prüfungsfächern – je-
gebracht, so müssen in zwei Prüfungs-
weils dreifach gewichtet – addiert; zum
fächern, darunter in einem beibehalte-
Ergebnis werden die jeweiligen Punkt-
nen Leistungsfach, jeweils mindestens
zahlen aus dem Zeugnis 13/2 in einfa-
25 Punkte erreicht werden.
cher Wertung addiert.
• Wird eine besondere Lernleistung ein-
Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn die gebracht, genügen jeweils mindestens
folgenden Bedingungen erfüllt sind: 20 Punkte.
Qualifikation im Prüfungsbereich28
6 Beispiele für eine Gesamtqualifikation
6.1 Schülerinnen oder Schüler ohne besondere Lernleistung
Qualifikation im Leistungsfachbereich (Ende 13/1)29 6.2 Schülerinnen oder Schüler mit einer besondere Lernleistung
30
7 Wiederholung
der Abiturprüfung
Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann
einmal wiederholt werden. In diesem Fall
besucht die Schülerin oder der Schüler so-
fort den Unterricht des Halbjahres 12/2.
Dabei bleibt die gewählte Fächerkombi-
nation erhalten. Für das Halbjahr 12/2
wird kein Zeugnis ausgestellt.
Eine bestandene Prüfung kann nicht
wiederholt werden.31
Anhang
Anhang 1a: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses
ohne besondere Lernleistung
Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet,
das Gesamtergebnis 4-fach. Dabei bleiben Bruchteile von Punkten unberücksichtigt.
Beispiel: schriftliche Prüfung: 10 Punkte
mündliche Prüfung: 12 Punkte
( 10 • 2 + 12 • 1
3 ) • 4 = 42,6 => 42 Punkte
Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der
Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa-
cher Wertung hinzugezählt.32
Anhang 1b: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses
mit besonderer Lernleistung
Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet,
das Gesamtergebnis 3-fach.
Beispiel: schriftliche Prüfung: 10 Punkte
mündliche Prüfung: 12 Punkte
10 • 2 + 12 • 1 = 32 Punkte
Zur Ermittlung des Endergebnisses in dem jeweiligen Prüfungsfach wird zu der Punktzahl, die der
Tabelle entnommen worden ist, die Punktzahl für die Kursleistung in Jahrgangsstufe 13 in einfa-
cher Wertung hinzugezählt.33
Anhang 2: Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation
in eine Durchschnittsnote34
Anhang 3: Fachhochschulreife
Wer das berufliche Gymnasium minde- Für die Noten der eingebrachten Kurse gilt:
stens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12
• In 2 der 4 eingebrachten Leistungskur-
besucht hat, bestimmte schulische Bedin-
se und in 7 der 11 eingebrachten
gungen erfüllt und eine Berufsausbildung
Grundkurse müssen mindestens je 5
oder ein einjähriges geregeltes Praktikum
Punkte erreicht sein.
oder ein einjähriges soziales oder ökolo-
• In den eingebrachten Leistungskursen
gisches Jahr erfolgreich abgeschlossen hat,
müssen bei zweifacher Wertung in der
dem wird eine der Fachhochschulreife
Summe mindestens 40 Punkte erreicht
gleichwertige Qualifikation zuerkannt, die
sein.
zum Studium an einer Fachhochschule in
Rheinland-Pfalz und allen anderen Bundes- • In den eingebrachten Grundkursen müs-
länder berechtigt – mit Ausnahme von sen bei einfacher Wertung in der Sum-
Bayern, Sachsen und Thüringen. Die Bedin- me mindestens 55 Punkte erreicht sein.
gungen im Einzelnen sind folgende: • Kurse, die mit 0 Punkten bewertet wur-
den, können nicht eingebracht werden.
1. Schulischer Teil
Aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjah- Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind,
ren der Qualifikationsphase (12/1 u. 12/ wird auf Antrag der Schülerin oder des
2 oder 12/2 u. 13/1 oder 13/1 u. 13/2) Schülers von der Schule eine Bescheini-
müssen folgende 15 Kurse eingebracht gung über den schulischen Teil der
werden: Fachhochschulreife nur mit oben aufge-
führten Leistungen ausgestellt.
• die 4 Kurse aus zwei Leistungsfächern,
die erstes und zweites Prüfungsfach in
2. Beruflicher Teil
der Abiturprüfung sein könnten,
Es muss eine erfolgreich abgeschlossene
• 11 Grundkurse.
fachpraktische Vorbildung nachgewiesen
werden, d.h.
Unter diesen 15 Kursen müssen je 2 Kur-
se in Deutsch, in einer verpflichtend be- • ein im Anschluss an den Schulbesuch in
legten Fremdsprache, in Gemeinschafts- einem anerkannten Ausbildungsbetrieb,
kunde, in Mathematik und in einer Natur- in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit
wissenschaft sein. Die weiteren einzubrin- oder in einer öffentlichen Verwaltung
genden Kurse bestimmt die Schülerin oder unter fachlicher Anleitung durchlaufe-
der Schüler. nes, mindestens einjähriges Praktikum,35
welches nach vorgegeben Richtlinien Für die Zulassung zum Studium an einer
gestaltet und durch ein Praktikumszeug- Fachhochschule in Rheinland-Pfalz sind
nis nachzuweisen ist, die Bescheinigung der Schule, ein Ab-
oder gangszeugnis und ein Praktikumszeugnis
oder ein Berufsabschlussnachweis erfor-
• der Abschluss einer mindestens zwei-
derlich (Auskunft bei der Fachhochschule
jährigen, bundes- oder landesrechtlich
einholen).
geregelten Berufsausbildung.
Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
(für den schulischen Teil der Fachhochschulreife)36
Anhang 4: Standorte der beruflichen Gymnasien
Bildungsgang Wirtschaft Berufsbildende Schule Wirtschaft
Vollmersbachstr. 50
Berufsbildende Schule Wirtschaft 55743 Idar-Oberstein
Rheingrafenstr. 20 Tel. (0 67 81) 98 33 0
55543 Bad Kreuznach Fax (0 67 81) 98 33 10
Tel. (06 71) 79 49 73 0
Fax (06 71) 79 49 73 40 Berufsbildende Schule Wirtschaft
Ludwig-Erhard-Schule
Berufsbildende Schule IV Beverwijker Ring 3
Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule 56564 Neuwied
Hechtsheimer Straße 31 Tel. (0 26 31) 96 45 0
55131 Mainz Fax (0 26 31) 96 45 60
Tel. (0 61 31) 95 30 30
Fax (0 61 31) 95 30 31 00 Berufsbildende Schule II
Wirtschaft und Verwaltung
Berufsbildende Schule Diez Martin-Luther-Str. 20
Nicolaus-August-Otto-Schule 67657 Kaiserslautern
Königsberger Straße 5 Tel. (06 31) 3 64 99 30
65582 Diez Fax (06 31) 3 64 99 54
Tel. (0 64 32) 92 88 0
Fax (0 64 32) 92 88 15 Berufsbildende Schule
Adlerstr. 31
Berufsbildende Schule Mayen 66955 Pirmasens
Gerberstr. 1 Tel. (0 63 31) 24 01 0
56727 Mayen Fax (0 63 31) 24 01 20
Tel. (0 26 51) 9 89 10
Fax (0 26 51) 98 91 30 Berufsbildende Schule Wirtschaft
Cusanusstr. 25
56073 Koblenz
Tel. (02 61) 4 04 07-0
Fax 02 61/4 04 07-5937
Berufsbildende Schule Berufsbildende Schule
Donnersbergkreis Hofwiesenstr. 1
Alleestraße 4 56457 Westerburg
67806 Rockenhausen Tel. (026 63) 99 04 0
Tel. (0 63 61) 92 11 0 Fax (026 63) 99 04 40
Fax (0 63 61) 92 11 22
(Standort: Martin-Luther-Str. 18, Berufsbildende Schule Wirtschaft I
67304 Eisenberg) Mundenheimer Str. 220
Tel. (0 63 51) 4 90 30 67061 Ludwigshafen
Tel. (06 21) 5 04 40 07 10
Berufsbildende Schule Fax (06 21) 5 04 40 07 98
Schulzentrum
Auf dem Roßberg Berufsbildende Schule
66869 Kusel Liselottestraße 27
Tel. (0 63 81) 92 42 0 55469 Simmern
Fax (0 63 81) 92 42 30 Tel. (06761) 2020
Fax (06761)14254
Berufsbildende Schule für Wirtschaft
Irminenfreihof 9 Berufsbildende Schule
54290 Trier von Bodelschwing-Straße
Tel. (06 51) 9 75 85-0 56410 Montabaur
Fax (06 51) 9 75 85-19 Tel. (0 26 02) 1 57 50
Fax (0 26 02) 15 75 90
Berufsbildende Schule
August-Croissant-Str. 27
76829 Landau
Tel. (0 63 41)9 67 10
Fax (0 63 41) 6 39 0238
Bildungsgang Technik Berufsbildende Schule Technik I
Franz-Zang-Str. 3-7
Berufsbildende Schule Technik 67059 Ludwigshafen
Vollmersbachstr. 53 Tel. (06 21) 5 04 41 01
55743 Idar-Oberstein Fax (06 21) 5 04 37 89
Tel. (0 67 81) 96 20
Fax (0 67 81) 96 21 15 Berufsbildende Schule
Rudolf-Diesel-Straße 1
David-Roentgen-Schule 54516 Wittlich
Berufsbildende Schule Gewerbe Tel. (0 65 71) 97 78 0
u. Technik Fax (0 65 71) 97 78 99
Langendorfer Str. 65
56564 Neuwied Berufsbildende Schule I
Tel. (0 26 31) 98 90 0 Gewerbe und Technik
Fax (0 26 31) 98 91 00 Am Judensand 12
55122 Mainz
Berufsbildende Schule I Technik Tel. (0 61 31) 90 60 30
Schulzentrum Nord Fax (0 61 31) 90 60 3-99
Kaiserbergring
67657 Kaiserslautern Balthasar-Neumann-Technikum
Tel. (06 31) 3 72 70 Berufsbildende Schule
Fax (06 31) 3 72 71 90 Paulinstr. 105
54292 Trier
Berufsbildende Schule Tel. (06 51) 91 80 00 od. 91 80 10
Adlerstr. 31 Fax (06 51) 91 80 05 0
66955 Pirmasens
Tel. (0 63 31) 24 01 0 Berufsbildende Schule
Fax (0 63 31) 24 01 20 Robert-Stolz-Straße 30
67433 Neustadt/W.
Tel. (0 63 21) 4 90 00
Fax (0 63 21) 1 64 3139 Julius-Wegeler-Schule Berufsbildende Schule Beatusstraße 143-147 56073 Koblenz Tel. (02 61) 94 18 00 Fax (02 61) 9 41 81 61 Bildungsgang Gesundheit und Soziales Berufsbildende Schule für Ernährung, Hauswirtschaft und Sozialpflege Deutschherrenstraße 31 54290 Trier Tel. (06 51) 7 18 40 14 Fax (06 51) 7 18 40 25 Julius-Wegeler-Schule Berufsbildende Schule Beatusstraße 143-147 56073 Koblenz Tel. (02 61) 94 18 00 Fax (02 61) 9 41 81 61 Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Verwaltung Martin-Luther-Str. 20 67657 Kaiserslautern Tel. (06 31) 3 64 99 30 Fax (06 31) 3 64 99 54
40
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Werner Erlewein
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Birgit Booz
Berufsbildende Schule Technik I, Ludwigshafen
Elisabeth Kettel
Berufsbildende Schule Wirtschaft, Bad Kreuznach
Eckhard Lechtenfeld
Berufsbildende Schule Technik I, Ludwigshafen
Bernd Liedtke
Berufsbildende Schule Wirtschaft, Koblenz
Hartwig Schmidt
Berufsbildende Schule für Ernährung,
Hauswirtschaft und Sozialpflege, Trier
Manfred Zimmer
Balthasar-Neumann-Technikum, Trier
Impressum:
Herausgegeben vom
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
März 2007
Gestaltung: com.plot, Mainz
Druck: Satz und Druck Werum, Mainz
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