Wohnen in Deutschland, Arbeiten in Belgien - 30 häufig gestellte Fragen zum Thema
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30 häufig gestellte Fragen zum Thema: Wohnen in Deutschland, Arbeiten in Belgien Werken over de grens - EURES maakt het mogelijk Arbeiten jenseits der Grenze - EURES macht es möglich Travailler dans le pays voisin - C’est facile, grâce à EURES EURES Maas-Rhein www.eures-emr.org
Fragen zur Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme 1 Ich möchte in Belgien arbeiten, kenne mich aber mit den dort herrschenden Bestimmungen nicht aus. An wen kann ich mich zur ersten Kontaktaufnahme wenden? Arbeitssuchende können sich an EURES (EURopean Employment Service) wenden. Bei EURES-EMR (Euregio Maas-Rhein) handelt es sich um ein Netzwerk von EURES- Beraterinnen und Beratern, die bei den belgischen Arbeitsämtern und der Agentur für Arbeit in Deutschland, bei Gewerkschaften und Grenzgängerberatungsstellen im Grenzgebiet arbeiten (siehe Anschriftenliste auf der Rückseite). Die EURES- Beraterinnen und Berater bei den deutschen Arbeitsagenturen können Ihnen den Weg zu Stellensuche und Bewerbung in Belgien zeigen. Die wichtigsten Internetsites, die über Arbeiten in Belgien informieren, sind: • EURES im deutsch-belgischen Grenzgebiet: www.eures-emr.org • EURES in der Europäischen Union: http://eures.europa.eu • Arbeitsämter in Belgien für die Deutschsprachige Gemeinschaft: www.adg.be für Flandern: www.vdab.be für die Wallonie: www.leforem.be für Brüssel: www.actiris.be • Ausführliche Informationen zum Leben und Arbeiten in Belgien: www.europaserviceba.de • Konkrete Antworten auf Mobilitätsfragen: www.europa-mobil.de • Ihre Rechte in der EU: http://ec.europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm In den Grenzregionen finden außerdem Jobbörsen und regelmäßige Sprechtage für Grenzgänger statt. Die Termine finden Sie u.a. auf www.eures-emr.org, www.regioaachen.de und www.grenzpendler.nrw.de. 2 Darf ich in Belgien arbeiten? Wenn Sie die Nationalität eines der EU Staaten bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz besitzen, genießen die volle Freizügigkeit. Besitzen Sie die rumänische oder bulgarische Staatsangehörigkeit, ist der Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2011 noch beschränkt (ausführliche Informationen zu den aktuell geltenden Übergangsregelungen finden Sie unter: http://eures.europa.eu.) EURES Maas-Rhein 1
Für Bürgerinnen und Bürger dieser EU-Mitgliedstaaten ist eine Beschäftigung in Belgien nur möglich, wenn die zuständige Behörde eine Beschäftigungserlaubnis erteilt. Besitzen Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, benötigen Sie für den Aufenthalt in Belgien zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitsamtes, nachdem Sie eine Stelle in Belgien gefunden haben. 3 Wird mein deutscher Berufsabschluss in Belgien anerkannt? In der Europäischen Union gilt allgemein die Regel, dass Berufsabschlüsse gegenseitig anerkannt werden sollen. Für einige Berufe (vor allem im Gesundheitswesen) ist die Berufsausübung jedoch reglementiert. Die EU hat für diese Berufe die Richtlinie 2005/36/EG erlassen, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung geregelt werden soll. In diesem Zusammenhang ist ein Benutzerleitfaden veröffentlicht worden, um den Weg zur Qualifikationsanerkennung zu vereinfachen (http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/docs/guide/users_guide _de.pdf ). Die zuständigen Stellen für die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise in Belgien finden Sie auf der Datenbank der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn, www.kmk.org. Die EURES - Beraterinnen und Berater der deutschen Agentur für Arbeit oder des belgischen Arbeitsamtes können Ihnen hierzu weitere Informationen geben (siehe Anschriftenliste). In den meisten Fällen entscheiden Arbeitgeber jedoch auf der Basis Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation ihren Anforderungen entspricht. Nicht jeder Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen, können unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll sein. Auf der oben genannten Homepage finden Sie Übersetzungen für deutsche Abschlüsse. 4 Ist es möglich, deutsches Arbeitslosengeld zu beziehen und dann in Belgien Arbeit zu suchen? Ja, man kann sich als Arbeitsuchender direkt bei einem belgischen Arbeitsamt innerhalb der Grenzregion (siehe Adressenliste) einschreiben lassen, so dass man darüber in die Vermittlungsbemühungen mit einbezogen wird. Für eine Arbeitssuche außerhalb des Tagespendelbereichs bietet sich das Verfahren U2 (ehemals E 303) an. Hierzu müssen Sie vor Ihrer Ausreise nach Belgien bei Ihrer deutschen Agentur für Arbeit das Formular U2 beantragen und sich innerhalb von 7 Tagen nach Einreise bei dem zuständigen Arbeitsamt in Belgien arbeitslos melden. Jede Region in Belgien besitzt ihre eigene Arbeitsverwaltung. Für Flandern ist der VDAB, für die Wallonie das FOREM oder das Arbeitsamt der Deutschsprachigen EURES Maas-Rhein 2
Gemeinschaft und für die Region Brüssel die ACTIRIS zuständig. Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen Sie entweder bei der CAPAC oder bei einer belgischen Gewerkschaft. Durch diese Institutionen wird die Leistung für einen Zeitraum von maximal drei Monaten in Belgien ausgezahlt. Falls Sie länger bleiben möchten, dürfen Sie eine Erlaubnis für maximal drei zusätzlichen Monate bei Ihre Deutsche Agentur für Arbeit beantragen. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Belgien keine Arbeit gefunden haben, wird die Zahlung der Arbeitslosenentschädigung in Deutschland fortgesetzt. Achtung: Sie müssen dann allerdings vor Ablauf von drei bzw. sechs Monaten nach Deutschland zurückgekehrt sein! EURES Maas-Rhein 3
Fragen zum Arbeitsrecht 5 Worauf muss ich beim Arbeitsvertrag achten? Das belgische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeitsverträgen mit Arbeitern (überwiegend körperlich tätige Arbeitnehmer) und Arbeitsverträgen mit Angestellten (überwiegend geistig tätige Arbeitnehmer). Diese Differenzierung hat Auswirkungen auf die Probezeit, die Urlaubsberechnung, die Kündigungsfrist und führt zu Unterschieden bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle. Unbefristete Vollzeit-Arbeitsverträge können in Belgien sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Befristete Arbeitsverträge oder Verträge für eine bestimmte Aufgabe müssen demgegenüber schon bei Beschäftigungsbeginn schriftlich fixiert werden, sonst gelten sie zu Gunsten des Arbeitnehmers als unbefristet. Befristete Arbeitsverträge darf Ihr Arbeitgeber grundsätzlich lediglich vier aufeinander folgende Zeitverträge mit Ihnen abschließen, vorausgesetzt, dass jeder Vertrag mindestens drei Monate dauert und die Gesamtdauer der aufeinander folgenden Verträge höchstens zwei Jahre beträgt. Bei missbräuchlichem Einsatz aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge durch einen Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer den Status eines Arbeitnehmers mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Wichtig: 90 % aller Beschäftigungsverhältnisse in Belgien werden durch Branchentarifverträge geregelt! 6 Bietet man mir ein orts- bzw. landesübliches Gehalt? Für jede Branche legen die Tarifverträge garantierte Mindestlöhne fest. Anders als in Deutschland sind die belgischen Branchentarifverträge automatisch „allgemeinverbindlich“, so dass sie auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, die nicht Mitglied in der Gewerkschaft oder im Arbeitgeberverband sind. Betriebliche Kollektivabkommen oder der Arbeitsvertrag können höhere Gehälter als den garantierten Mindestlohn vorsehen. Die Einkommen für leitende Angestellte werden immer direkt durch den Arbeitsvertrag festgehalten. Beabsichtigen Sie eine Arbeitsaufnahme in einer der wenigen Branchen, für die kein Tarifvertrag existiert, haben Sie in den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit zumindest Anspruch auf € 1.529,28 brutto pro Monat (gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 23 Jahren). Weitere Informationen: www.loonwijzer.be (Vgl. auch Frage 18). EURES Maas-Rhein 4
7 Welchen Urlaubsanspruch habe ich in Belgien? Ihr Urlaubsanspruch hängt davon ab, wie viele Tage Sie im Vorjahr für Ihren Arbeitgeber tätig waren. Anders als in Deutschland haben Sie also während des ersten Arbeitsjahres in Belgien keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einige Tage unbezahlten Sonderurlaub gewährt. Nach Ablauf eines Arbeitsjahres mit fünf Arbeitstagen pro Woche hat jeder Beschäftigte dann im folgenden Jahr Anspruch auf 4 Wochen Urlaub (d.h. 20 Tage). Für diese Zeit erhält ein Arbeiter ein Urlaubsgeld in Höhe von 15,38 % seines Jahreslohnes und ein Angestellter neben seinem normalen Lohn 92 % seines Monatsgehalts. 8 Welche Rechte haben arbeitende Mütter und Väter in Belgien? Das belgische Recht gewährt werdenden und stillenden Müttern Schutz am Arbeitsplatz vor Überbelastung und Kündigung. Ab Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin hat eine Frau Anrecht auf Mutterschaftsurlaub. Die letzte Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin , sowie die ersten neun Wochen nach der Entbindung sind obligatorisch. Fünf weitere Wochen können sie nach eigenem Ermessen sowohl vor als auch nach der Entbindung fakultativ nehmen. Insgesamt stehen Ihnen also 15 Wochen zur Verfügung. Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld zu Lasten der Krankenkasse. 82 % des Bruttolohnes werden während der ersten 30 Tage gezahlt; danach 75 % bis zu einer Höchstgrenze (max.€ 82,17 pro Tag). Auch Väter haben anlässlich der Geburt ihres Kindes Anrecht auf 10 bezahlte Urlaubstage, die innerhalb von vier Monaten nach der Geburt zu nehmen sind. Die Urlaubstage können einzeln oder auf mehrere Male verteilt genommen werden. Drei Tage werden vom Arbeitgeber bezahlt und die restlichen sieben Tage gehen zu Lasten der Krankenkasse. Die Vaterschaftsentschädigung durch die Kasse beträgt 82 % des verlorenen Lohnes, wobei eine Höchstmonatslohngrenze von € 2.993,24 gilt. Darüber hinaus haben Mütter und Väter, die bereits 12 Monate bei ihren Arbeitgebern beschäftigt waren, Anrecht auf einen Elternurlaub, der bis zum 6. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden kann. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Elternurlaub aufzuteilen: drei Monate ganztags, aufteilbar in Zeitabschnitte von einem Monat; sechs Monate halbtags, aufteilbar in Zeitabschnitte von zwei Monaten und 15 Monate 4/5 der Arbeitszeit, aufteilbar in Zeitabschnitte von fünf Monaten. Teilzeitelternurlaub kann man jedoch nur dann beanspruchen, wenn man bis dato ganztägig gearbeitet hat. Während des Elternurlaubs erhält man eine Entschädigung seitens des ONEM (max.€ 604,38 brutto pro Monat in 2010), genießt Kündigungsschutz und die sozialen Rechte (Pension, Krankenversicherung usw.) gelten fort. EURES Maas-Rhein 5
Interessant für Eltern (aber auch für Arbeitnehmer im Allgemeinen) ist auch die in Belgien bestehende Möglichkeit, die Berufslaufbahn, unter Inanspruchnahme einer finanziellen Unterstützung, für eine bestimmte Zeit vollständig oder auf Teilzeit zu unterbrechen (Die Gewerkschaft CSC hat über das System des sog. „Zeitkredits“ eine detaillierte Broschüre erstellt, die man kostenlos in den zuständigen Büros erhalten kann. Auch das LFA in Eupen kann Auskunft geben - siehe Adressliste). Es gibt hier 3 Varianten: a. Sie unterbrechen vollständig (Zeitkredit zu 100%) b. Sie unterbrechen teilweise (zu 50% - 75%) c. Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit um 1/5 Die monatlichen Prämien sind von vorherigen Einkommen unabhängig. Der Netto-Höchstbetrag bei vollständiger Unterbrechung betrug € 543,16 pro Monat in 2010. Außerdem steht es jedem Arbeitnehmer natürlich immer frei, einen „unbezahlten Urlaub“, entlohnt oder nicht, mit seinem Arbeitgeber zu vereinbaren. Diese Art von Urlaub wird bei Müttern, die ihre Tätigkeit unterbrechen wollen, um ihre Kinder unter drei Jahren zu erziehen, zu großen Teilen von der sozialen Sicherheit abgedeckt. Schließlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf zehn Abwesenheitstage pro Jahr aus zwingenden Gründen, zu denen grundsätzlich auch die Krankheit eines Kindes zählt. Bezahlt wird der Urlaub aus zwingenden Gründen im Prinzip nicht, es sei denn, es gibt im speziellen Fall dementsprechende anderweitige Vereinbarungen, etwa durch ein kollektives Arbeitsabkommen. Die sozialen Rechte bestehen jedoch fort. 9 Wie lange arbeite ich in Belgien „zur Probe“? Angestellte arbeiten mindestens einen Monat und maximal sechs Monate zur Probe. Verdient der Angestellte mehr als € 35.638,00 brutto jährlich (Stand Januar 2009), liegt die Höchstdauer bei 12 Monaten. Für Arbeiter beträgt die Probezeit lohnunabhängig mindestens sieben und maximal 14 Tage. Wurde die Länge der Probezeit nicht schriftlich im Arbeitsvertrag festgelegt, gilt für Angestellte und Arbeiter die jeweils genannte Mindestdauer. Vor Ablauf der Mindestprobezeit von Angestellten darf der Arbeitsvertrag außer aus schwerwiegenden Gründen nicht gekündigt werden. Nach erfolgreicher Probezeit ist eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses erschwert. EURES Maas-Rhein 6
Soziale Sicherheit und Steuern 10 Was sind Grenzgänger? Was sind entsandte Arbeitnehmer? Grenzgänger sind Arbeitnehmer oder Selbständige, die eine Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaates ausüben und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnen, in das sie täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehren. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Belgien für einen belgischen Arbeitgeber arbeiten und mindestens einmal in der Woche nach Deutschland einpendeln, gehören Sie zu den Grenzgängern. Entsandte Arbeitnehmer sind für einen in einem Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber tätig und werden von diesem für eine befristete Zeit (bis zu 24 Monaten) in einen anderen Mitgliedstaat entsandt. Üben Sie also für eine begrenzte Zeit für Ihren deutschen Arbeitgeber auf dessen Rechnung in Belgien eine Tätigkeit aus, finden die Rechtsvorschriften für entsandte Arbeitnehmer auf Sie Anwendung. 11 Wo bin ich sozialversichert, wenn ich als Grenzgänger in Belgien arbeite? Grenzgänger, die zur Arbeit von Deutschland nach Belgien einpendeln, unterliegen – nach der europäischen Koordinierungsverordnung 883/2004 – den Rechtsvorschriften der belgischen Sozialversicherung (Tätigkeitslandprinzip). Arbeiten Sie gleichzeitig noch in Deutschland, unterliegen Sie vielleicht den Rechtsvorschriften Ihres Wohnlandes. Wenn Sie neben ihrem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland oder Ihrer deutschen Arbeitslosenentgelt, bzw. Rente/Pension eine Arbeitsaufnahme in Belgien beabsichtigen, sollten Sie vorab Kontakt mit einer der auf der Rückseite genannten Beratungsstellen aufnehmen. 12 Wo bin ich als nach Belgien entsandter Arbeitnehmer sozialversichert? Wo zahle ich Steuern? Sie bleiben in Deutschland sozialversichert, wenn die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eine Entsendungserklärung (Formular A1) für Sie ausgestellt hat. Diese Erklärung ist maximal vierundzwanzig Monate gültig (Mehr Infos unter www.dvka.de). Steuern zahlen Sie vom ersten Tag an in Belgien, wenn Ihr Arbeitgeber dort über eine feste Betriebsstätte verfügt (z.B. ein Büro oder eine Baustelle oder Montage, die mehr als 12 Monate dauert), wenn Sie mehr als 183 Tage (pro Kalenderjahr) in Belgien arbeiten oder (in der Regel) auch dann, wenn Sie von einem Zeitarbeitsunternehmen entsandt worden sind. 13 In welchem Land zahle ich als Grenzpendler Steuern? Wo Sie Ihr Einkommen als Grenzpendler versteuern, ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland EURES Maas-Rhein 7
festgelegt. Ihr Einkommen, das Sie in Belgien erzielen, wird in Belgien versteuert. Der dortige Einkommensteuertarif ist wie in Deutschland progressiv gestaffelt. Der belgische Spitzensteuersatz liegt bei 50 % (gilt für Einkünfte aus 2010). Zur Begleichung der am Ende des Steuerjahrs aufgelaufenen Steuerschuld behält der Arbeitgeber monatlich einen bestimmten Lohnsteueranteil als Lohnsteuervorabzug ein. Es gibt drei Tabellen für die Berechnung des Lohnsteuervorabzuges. Für Grenzgänger wird der Lohnsteuervorabzug grundsätzlich gemäß Tabelle III berechnet. Bei dieser Tabelle wird die persönliche und familiäre Lage des Betroffenen nicht berücksichtigt, so dass bei der Einbehaltung des Lohnsteuervorabzuges keine Ermäßigungen gewährt werden. Nur wenn Sie als Grenzgänger unter die sog. „75 % - Regel“ fallen, sind die Tabellen I und II, welche Ihre persönliche und familiäre Situation berücksichtigen, anwendbar. Das hat zur Folge, dass Sie steuerlich wie ein Einwohner Belgiens behandelt werden. Voraussetzung ist, dass die Summe Ihrer Nettoberufseinkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 75 % der belgischen Einkommensteuer unterliegt. Arbeiten Sie im internationalen Fernverkehr für ein belgisches Unternehmen, gelten hinsichtlich des Besteuerungsrechtes abweichende Regelungen. Sie werden dann allein für die Tage, die Sie in Belgien tätig waren, in Belgien steuerpflichtig. Für die Tage, die Sie in z.B. Frankreich, den Niederlanden, Deutschland usw. fahren, wird Ihr Einkommen in Deutschland versteuert, falls Sie nicht an mehr als 183 Tagen in einem der Länder tätig waren. Jeder Steuerpflichtige, der in Belgien ansässig ist, muss bis zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eine Steuererklärung beim zuständigen belgischen Steueramt einreichen. In der Praxis dauert es für Nichtansässige jedoch oft bis in das zweite Halbjahr des Folgejahres, um die Steuererklärung mit allen erforderlichen Dokumenten abgeben zu können. Ein Steuererklärungsformular erhalten Sie automatisch, sobald Sie im Register der Nichtansässigen bei Ihrem zuständigen Kontrollamt Ausland eingetragen sind. Weitere Informationen erhalten Sie beim Team GWO (siehe Adressenliste). Schriftliche Informationen können Sie unter www.fm.nrw.de downloaden. 14 Zahle ich als Grenzgänger Gemeindesteuer in Belgien? Nein. Jedoch wird die Steuer, die Sie in Belgien als Nichtansässiger schulden, um 7 % Zuschlaghundertstel erhöht. Dieses Zuschlaghundertstel werden genauso berechnet wie die Gemeinde- und Agglomerationszuschlagsteuern der Steuer der natürlichen Personen, die die Einwohner Belgiens schulden. EURES Maas-Rhein 8
15 Erhalte ich für mein deutsches Wohneigentum in Belgien einen Steuervorteil? Dies hängt von Ihrem Steuerstatut in Belgien ab. Eventuell können auch in Belgien Zinsen und Kapitalrückzahlungen für Ihr Wohneigentum steuerlich berücksichtigt werden. Unter bestimmten – strengen - Voraussetzungen können Sie auch eine Steuerermäßigung für Ausgaben zur Energieeinsparung, die Sie für Ihr deutsches Wohneigentum tätigen, erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Team GWO (siehe Adressenliste). 16 In welche Zweige der Sozialen Sicherheit muss ich in Belgien einzahlen? Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Belgien unterliegen Sie den belgischen Rechtsvorschriften der Sozialen Sicherheit. Das Sozialversicherungssystem in Belgien umfasst neben der Alters- und Hinterbliebenenversicherung, die Kranken- und Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Familienzulagen sowie die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Ihre Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt größten Teils durch den Arbeitgeber. Sie müssen sich lediglich um die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl kümmern. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung wird vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an das Landesamt für soziale Sicherheit (LASS/ONSS/RSZ) abgeführt, welches die Gelder auf die verschiedenen Versicherungszweige verteilt. Zurzeit beläuft sich der Arbeitnehmerbeitrag in der Regel auf 13,07 % des Bruttolohnes und der Arbeitgeberbeitrag auf durchschnittlich 24,77 %. Diese Beiträge setzen sich wie folgt zusammen (Stand Juli 2010): Versicherungszweig Arbeitnehmeranteil % Arbeitgeberanteil % Pensionen 7,50 8,86 Krankheit – Invalidität - Gesundheitspflege 3,55 3,80 - Entschädigungen 1,15 2,35 Arbeitslosigkeit 0,87 1,46 Familienzulagen 0,00 7,00 Arbeitsunfälle 0,00 0,30 Berufskrankheiten 0,00 1,00 EURES Maas-Rhein 9
17 Welche sind die zuständigen Institutionen in Belgien? Versicherungszweig Verwaltung Leistungsauszahlung Pensionen LPA/RVP/ONP LPA/RVP/ONP Krankheit -Invalidität RIZIV/INAMI Krankenkassen Arbeitslosigkeit LfA/RVA/ONEM HFA/HVW/CAPAC oder Gewerkschaften Familienzulagen ZFA/RKW/ONAFTS ZFA/RKW/ONAFTS oder Ausgleichskassen Arbeitsunfälle private FAU/FAO/FAT Versicherungsgesellschaften Berufskrankheiten FBK/FBZ/FMP FBK/FBZ/FMP (Bedeutung der Abkürzungen + Adressen der Institutionen siehe Adressenliste) 18 Wie wird der Nettolohn in Belgien berechnet? Mit dem offiziellen Gehaltrechner des föderalen Minister der Finanzen unter http://ccff02.minfin.fgov.be/taxcalc/app/anonymous/public/calcbox/hom e.do können Sie ihre Steuer einfach berechnen. Der privater Anbieter www.loonwijzer.be ermöglicht Ihnen, eine einfache Nettolohnberechnung unter Berücksichtigung der Steuer und Sozialversicherungsbeiträge vornehmen. 19 Wie sind Grenzgänger in Belgien krankenversichert? Als Arbeitnehmer in Belgien zahlen Sie die gesetzlichen Versicherungsbeiträge für die Kranken- und Invaliditätsversicherung in Belgien und genießen dort den Krankenversicherungsschutz nach belgischem Recht. Das gilt auch für Ihre mitversicherten Familienmitglieder, falls ein eigener Familienversicherungsanspruch des Familienmitgliedes besteht. Die Entscheidung, ob eine Familienversicherung nach deutschem Recht möglich ist, trifft wiederum die deutsche Kasse. Außerdem haben Sie und Ihre Familienangehörigen das Recht, auch im Ruhestand weiterhin Leistungen in Belgien in Anspruch zu nehmen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren bevor Sie in Rente gehen, mindestens 2 Jahre als Grenzgänger in Belgien gearbeitet haben. Wenn Sie diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, sollten Sie, sobald Sie in Rente gehen, ein Formular S 3 bei Ihrer belgischen Krankenkasse beantragen. Darüber hinaus, können Sie und Ihre Familienangehörige eine in Belgien begonnene Behandlung trotz Verrentung dort fortsetzen. Achtung: Der gesetzliche Leistungskatalog für Krankenversicherungsleistungen in Belgien unterscheidet sich vom deutschen. Für Krankentransporte beispielsweise muss in Belgien eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden! Ein rein privates Krankenversicherungssystem (für Großverdiener und Beamte) existiert in EURES Maas-Rhein 10
Belgien nicht. Deshalb erheben die meisten belgischen Krankenkassen einen geringfügigen jährlichen (optionalen) Zusatzbeitrag, um den gesetzlichen Leistungskatalog mit Zusatzleistungen zu vervollständigen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die verschiedenen Optionen. 20 Wie sind Grenzgänger und ihre Familie in Deutschland krankenversichert? Wenn Sie in Belgien versichert sind, erhalten Sie bei Ihrer belgischen Krankenkasse das Formular S1, mit dem Sie sich und Ihre Familie bei einer deutschen Krankenkasse registrieren lassen können. Damit sind Sie berechtigt, Sachleistungen (z.B. Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt und verschriebene Medikamente) in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Für die Leistungen, die im Wohnland beansprucht werden, gilt deutsches Recht. Allerdings sind bestimmte, vorher geplante Behandlungen, genehmigungsbedürftig. 21 Habe ich als Grenzgänger das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wo muss ich mich krankmelden? Erhalte ich belgisches Krankengeld? Im Krankheitsfall müssen Sie sich sofort am ersten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber krank melden. Fragen Sie dabei nach, ob und innerhalb welcher Frist Sie Ihrem Arbeitgeber auch ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Jedenfalls müssen Sie spätestens am zweiten Tag der Erkrankung ein Attest an Ihre Krankenkasse schicken. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein Angestellter Anspruch auf Fortzahlung des vollen Gehalts für einen Monat (30 Tage) durch den Arbeitgeber. Danach erhält er bei andauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Für Arbeiter gelten abweichende, zumeist nachteilige Regelungen. Krankengeld wird von der Krankenkasse unter der Voraussetzung gezahlt, dass man die allgemeine Wartezeit von sechs Monaten erfüllt und innerhalb dieser Zeit mindestens 120 Tage gearbeitet hat. Arbeitsunterbrechungen durch bezahlten Urlaub, Krankheit etc. und Versicherungszeiten aus einer früheren Erwerbstätigkeit in Deutschland oder in einem anderen EU/EWR- Mitgliedstaat zählen mit. Als Krankengeld erhalten Arbeitnehmer im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit (primäre Erwerbsunfähigkeit) allgemein 60 % Lohnes. Es gilt eine Höchstgrenze von € 72,44 pro Tag 1/365 ab 01.01.2009. Ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) beträgt die Entschädigung durch die Krankenkasse 65 % des verlorenen Lohnes, wenn der Anspruchsberechtigte Personen zu Lasten hat; 50 %, wenn der Betroffene alleine lebt und 40 % in den anderen Fällen. Auch hier gilt eine Höchstgrenze von € 78,48 pro Tag 1/365 ab 01.01.2009. EURES Maas-Rhein 11
22 Welche Ansprüche habe ich als Grenzgänger bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten? Während der ersten 30 Tage der Arbeitsunfähigkeit im Falle von Angestellten, bedingt durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen den vollen Lohn zahlen. Danach erhalten Sie ausschließlich Leistungen von dem Arbeitsunfallversicherer, dem sich der Arbeitgeber angeschlossen hat, bzw. der Kasse für Berufskrankheiten. Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit sind das täglich 1/365 von 90 % des Bezugslohnes und bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit erhält man den Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt vor dem Unfall bzw. der Arbeitsunfähigkeit durch Berufskrankheit und dem Einkommen aus einer Teilzeitarbeit. Es gilt eine Höchstlohngrenze von € 36.809,73 pro Jahr (Stand 2010). 23 Wenn ich als Grenzgänger arbeitslos werde, habe ich dann Anspruch auf eine deutsche oder belgische Arbeitslosengeldleistung? Im Falle der Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, obwohl sie ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Belgien entrichtet haben, nach europäischem Recht Anspruch auf Arbeitslosengeld im Wohnsitzstaat. Der Bezug von Leistungen richtet sich nach den deutschen Bestimmungen: Spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Bei verspäteter Meldung droht eine einwöchige Sperrzeit, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Arbeitslosmeldung, die als Antrag auf Arbeitslosengeld gilt, sollte dann spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Um deutsches Arbeitslosengeld erhalten zu können, müssen Sie sich sowohl eigenständig darum bemühen, Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden als auch den Vermittlungsbemühungen Ihrer Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Ferner wird vorausgesetzt, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind oder sonstige Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Die belgischen Versicherungszeiten werden den deutschen gleichgestellt, so als hätten Sie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Deutschland gezahlt. Die Dauer des Leistungsbezuges hängt von der Beitragszeit und dem Lebensalter ab. Personen, die jünger als 55 Jahre sind, erhalten maximal 12 Monate Arbeitslosengeld und Personen ab 55 Jahren maximal 18 Monate. Wenn kein Recht mehr auf Arbeitslosengeld besteht, kann man im Falle der Bedürftigkeit bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (z.B. ARGE Aachen, siehe Adressenliste) Arbeitslosengeld II beantragen. EURES Maas-Rhein 12
Achtung: Vorsicht ist bei Aufhebungsverträgen geboten! Häufig schlagen Arbeitgeber eine Aufhebung des Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einverständnis vor. Gehen Sie auf diesen Vorschlag ein, droht Ihnen eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten! 24 Muss ich meine Abfindung aus Belgien versteuern? Abfindungen, die als Folge eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, müssen im ehemaligen Tätigkeitsstaat, also in Belgien, versteuert werden. Das sind Abfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages als Nachzahlung von Löhnen, Gehältern oder anderen Vergütungen geleistet oder allgemein für die Auflösung des Arbeitsvertrages gewährt werden. Der Steuerpflicht des Wohnsitzstaates dagegen unterliegen Abfindungen, denen „Versorgungscharakter“ beizumessen ist. Achtung: Die in Deutschland zu versteuernde Abfindungen mit Versorgungscharakter können Einfluss auf die Einkommensteuer in Belgien haben (z.B. in Bezug auf die Anwendbarkeit der 75 %-Regel). Hat das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit nicht nur in Belgien oder Deutschland gelegen, gelten hierfür Besonderheiten. Weitere Informationen hat das Team GWO (siehe Adressenliste). 25 Was bedeutet Arbeiten als Grenzpendler in Belgien für meine Altersversorgung? Für die Zeit, die Sie in Belgien arbeiten, bauen Sie durch Ihre Beiträge in die Rentenversicherung Ansprüche auf eine Altersrente in Belgien auf. Zahlungen aus der belgischen Rentenkasse erhalten Sie im Regelfall ab Vollendung des 65. Lebensjahres, dem Regelrenteneintrittsalter. Falls Sie 35 Beschäftigungsjahre nachweisen können, besteht unter Umständen die Möglichkeit, bereits ab dem 60. Lebensjahr Rentenleistungen zu beziehen. 26 Wann und wo muss ich meine belgische Rente beantragen? Haben Sie als Arbeitnehmer Versicherungszeiten in mehreren EU/EWR- Staaten zurückgelegt, ist der Rentenantrag beim zuständigen Träger des Wohnlandes zu stellen (in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, einer der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft–Bahn–See zuständig, vgl. Adressenliste) oder des ehemaligen Tätigkeitstaat (in Belgien ist das Landespensionsamt in Brüssel zuständig, Office National des Pensions). Falls Sie niemals in Deutschland gearbeitet haben, sollten Sie den Antrag in das Land stellen, wo Sie zuletzt gearbeitet haben. Der Rentenantrag in einem EU/EWR-Staat löst grundsätzlich das Feststellungsverfahren in allen EU/EWR- Staaten aus, in denen Versicherungszeiten zurückgelegt wurden. Sie erhalten dann eine Rente aus jedem dieser Länder, soweit Sie die Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt haben. Diese Rentenzahlungen entsprechen den Versicherungszeiträumen in den jeweiligen Ländern. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen: Es empfiehlt sich für EURES Maas-Rhein 13
gewöhnlich bereits ein Jahr bevor Sie das Rentenalter erreichen, in Belgien einen Rentenantrag zu stellen. In Deutschland sollte sie dies spätestens 3 Monate, bevor Sie in Renten gehen wollen, tun. 27 Wo wird meine Rente aus Belgien steuerpflichtig? Wo die Rente aus Belgien versteuert wird, regelt das belgisch-deutsche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die gesetzliche Rente aus Belgien unterliegt der Steuerpflicht im Kassenstaat, also in Belgien. Betriebsrenten dagegen sind im Wohnland steuerpflichtig. 28 Welche Familienleistungen und –beihilfen stehen mir als Grenzgänger von Deutschland nach Belgien zu? In Belgien ist der Anspruch auf Kindergeld in der Regel an eine Beschäftigung geknüpft (Allerdings gibt es Ausnahmen für Rentner, Studenten, Arbeitslose, etc.) während ein solcher Anspruch in Deutschland grundsätzlich von einem Wohnsitzerfordernis abhängig ist. Zu den Familienleistungen in Belgien gehören die Geburtsbeihilfe, das Kindergeld und die verschiedenen Zulagen zum Kindergeld (Alterszuschläge, jährliche Zulagen (sog. „Schulprämie“), Zulagen für behinderte Kinder sowie Zulagen für Kinder von Arbeitslosen, Invaliden, Rentnern und Waisen). Grenzgänger, die in Belgien arbeiten, haben grundsätzlich Anspruch auf alle Familienleistungen, die in Belgien gewährt werden. Es kann jedoch sein, dass in Deutschland ein vorrangiger Anspruch auf vergleichbare Familienleistungen in einem anderen Staat begründet wird (Insbesondere durch eine Beschäftigung eines Ehepartners in Deutschland), so dass in so komplexen Situationen beurteilt werden muss, welcher Staat vorrangig und welcher nachrangig zuständig ist. Die Höhe der jeweiligen Ansprüche ergibt sich aus den nationalen Vorschriften und Berechnungsmethoden. Sie haben jedoch in jedem Fall Anspruch auf die eventuellen Differenzzahlungen aus dem nachrangig zuständigen Staat, so dass Sie in jedem Fall einen Leistungsanspruch in voller Höhe haben. Näheres erläutert Ihnen die Familienkasse, bzw. RKW-ZFA-ONAFTS (Vgl. Adressliste). In Belgien wird Kindergeld für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Darüber hinaus kann Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schule, Studium) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden. Die Höhe des belgischen Basiskindergeldes hängt vom Rang des Kindes ab. Es beträgt monatlich für das erste Kind € 85,07 für das zweite Kind € 157,41 und für das dritte und weitere Kinder € 235,03. Hat man für ein Kind nicht länger Anspruch auf Kindergeld, rutschen die anderen Kinder im Rang nach oben. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus einen Zuschlag je Kind in Höhe von € 43,31 (erstes Kind),€ 26,85 (zweites Kind) und € 21, 65 für weitere Kinder. Das Basiskindergeld wird mit Vollendung des sechsten, 12. und 18. Lebensjahr des Kindes erhöht (Alterszusatz bei sechs Jahren: € 29,56, bei 12 Jahren: € 45,16 und bei 18 Jahren: € 57,42). EURES Maas-Rhein 14
Im ersten Lebensmonat des Kindes wird in Belgien kein Kindergeld gezahlt. Stattdessen erhält man eine Geburtsbeihilfe. Derzeit beträgt die Geburtsbeihilfe € 1.152,57 für jedes Erstgeborene und für jedes weitere Kind € 867,17. Neben den belgischen Familienleistungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Belgien als Grenzgänger tätig sind, unter Umständen auch einen (abgeleiteten) Anspruch auf Elterngeld nach deutschen Vorschriften haben. Näheres erfahren Sie bei der Elterngeldkasse (vgl. Adressliste). 29 Was muss ich speziell beachten, wenn ich mich in Belgien selbständig machen möchte? Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer müssen Sie als Selbständiger in Belgien selbst für Ihre soziale Sicherheit sorgen. Innerhalb von 6 Monaten vor oder 90 Tagen nach dem Beginn Ihrer Tätigkeit sollten Sie sich einer Sozialversicherungskasse und einer Krankenkasse anschließen. Eine Liste mit Sozialversicherungs- und Krankenkassen in Belgien finden Sie unter www.rsvz- inasti.fgov.be. Alle drei Monate müssen Sie Sozialbeiträge an Ihre Sozialversicherungskasse zahlen. Die Sozialbeiträge eines Selbständigen werden auf Grundlage seines Nettoberufseinkommens von vor drei Jahren ermittelt. Beginnende Selbständige zahlen zunächst provisorische Mindestbeiträge. Mit Zahlung der Sozialbeiträge sind die vier Bereiche des Sozialstatuts der Selbständigen (Familienzulagen, Rente, Krankenversicherung und Konkursversicherung) abgedeckt. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, welche über eine feste Einrichtung ausgeübt wird, die sich in Belgien befindet, sind in Belgien zu versteuern. – Weitere Informationen erhalten Sie [S1]beim Team GWO. EURES Maas-Rhein 15
„Atypische Grenzgänger“ 30 Was muss ich beachten, wenn ich durch Umzug nach Deutschland Grenzgänger werde? Wenn Sie unter Beibehaltung Ihres Beschäftigungsverhältnisses in Belgien Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, werden Sie dadurch Grenzgänger. Sie sollten sich vorher jedoch immer bei den zuständigen Trägern der Sozialversicherung (CAPAC, Krankenkasse…) und den EURES- Beratern der Arbeitsämter über eventuelle Auswirkungen des Umzuges erkundigen. EURES Maas-Rhein 16
Die wichtigsten Adressen auf einen Blick EURES-BeraterInnen in der Euregio Maas-Rhein Bei Arbeitsämtern in Belgien: Deutschsprachige Gemeinschaft: Wallonie: Arbeitsamt der DG Le Forem Marco SCHAAF Carrefour Emploi Formation Hütte 79 Wilfrid LASCHET 4700 Eupen Val Benoît - Quai Banning 4 Tel. : 00 32 (0)87 63 89 14 4000 Liège Fax : 00 32 (0)87 55 70 85 oder 85 32 04 Tel. : 00 32 (0)4 229 11 83 E-Mail: marco.schaaf@adg.be Fax : 00 32 (0)4 254 40 19 E-Mail: wilfrid.laschet@forem.be Flandern: Region Brüssel: EURES-VDAB Les services d'ACTIRIS Leon MARTENS Boulevard Anspach 65 Pastorijstraat 7 1000 Bruxelles 3620 Lanaken Tel.: 0032 (0)2 505 14 11 – 0032 (0)2 505 Tel. : 00 32 (0)89 73 92 72 77 77 Fax : 00 32 (0)89 71 83 24 Fax : 0032 (0)2 511 30 52 E-Mail: leon.martens@vdab.be E-Mail : info@actiris.be Internet: www.actiris.be EURES-VDAB Michèle OP 'T EIJNDE Pastorijstraat 7 3620 Lanaken Tel. : 00 32 (0)89 73 92 72 Fax : 00 32 (0)89 71 83 24 E-Mail: mopteynd@vdab.be Bei Arbeitsämtern in Deutschland: Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Heinz-Jürgen WERNER Egon VANWERSCH Agentur für Arbeit Aachen Agentur für Arbeit Aachen Roermonder Str. 51 Roermonder Str. 51 52072 Aachen 52072 Aachen Tel.: 0049 (0)241 897-1269 Tel.: 0049 (0)241 897-1710 Fax: 00 49 (0)241 897-1598 Fax: 00 49 (0)241 897-1598 E-Mail: E-Mail: aachen.eures@arbeitsagentur.de aachen.eures@arbeitsagentur.de EURES Maas-Rhein 17
Bei Gewerkschaften in Belgien IVR/ACV Grenzgängerdienst der CSC Jos POUKENS Peter SCHLEMBACH Mgr. Broekxplein 5 Gabriele EMONTS-GAST 3500 Hasselt Kirchstraße 26 Telefon: 0032 78 151686 4720 Kelmis Fax: 0032 (0) 11 30 69 99 Tel. : 00 32 (0)87 859949 E-Mail: jos.poukens@acv-csc.be Fax : 00 32 (0)87 859948 E-Mail: peter.schlembach@acv- csc.be gemontsgast@acv-csc.be CSI- FGTB IVR-ABVV Elisabeth FINET Nesrin TOSUN Place Saint Paul 9-11 Kruindersweg 27 4000 Liège 3630 Maasmechelen Tel. : 00 32 (0)4 221 95 83 Tel: 00 32 (0)77 31 40 Fax : 00 32 (0)4 221 96 26 Fax: 00 32 (0)89 77 52 72 E-Mail: elisabeth.finet@fgtb.be E-Mail: Nesrin.tosun@abvv.be Bei Gewerkschaften in Deutschland DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Deutscher Gewerkschaftsbund Peter SOKOLL Mark ROSENDAHL Hombergerstr. 73 Stapeltor 17 - 19 47441 Moers 47051 Duisburg Telefon: 0049 (0)284 18 83 32 40 Tel: 0049 (0) 203 99 275 14 E-Mail: sokoll@malz.de E-Mail: mark.rosendahl@dgb.de Euregio Maas-Rhein Grenzgängerberatungsstelle REGIO Aachen e.V. Christina LÖHRER-KAREEM Theaterstr. 90 52062 AACHEN Tel. : 00 49 (0)241 56 861 55 Fax : 00 49 (0)241 56 861 61 E-Mail: grenzgaenger@regioaachen.de EURES Maas-Rhein 18
Grenzüberschreitende Steuerfragen Team GWO (Grenzüberschreitendes Arbeiten und Unternehmen) der Finanzverwaltungen aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden Terra Nigrastraat 10 6216 BL Maastricht / NIEDERLANDE Kostenlose Telefonnummer: 0800 90 22 0 (aus Belgien) 0800 10 11 352 (aus D) Internet: www.belastingdienst.nl/overig/gwo/de/ Entsendung, Ausnahmevereinbarung bei Beschäftigung in mehr als einem Land DVKA Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 11-15 53177 Bonn /DEUTSCHLAND Telefon: 0049 (0)228 95 30 0 Fax: 0049 (0)228 9530600 E-Mail: post@dvka.de Internet: www.dvka.de Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) Rijksdienst voor Sociale Zekerheid (RSZ) l' Office Nationale de Sécurité Sociale (ONSS) Place Victor Horta 11 1060 Brüssel / BELGIEN Telefon: 0032 (0)2 509 31 11 Fax: 0032 (0) 2 509 30 19 Internet: www.onss.fgov.be EURES Maas-Rhein 19
Rentenversicherungsträger Deutschland Deutsche Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund Rheinland Ruhrstr. 2 Königsallee 71 10704 Berlin 40215 Düsseldorf Tel. 0049 (0)30 8651 oder Tel: 0049 (0) 211 937-0 oder Bürgertelefon 0800 1000 48070 Bürgertelefon: 0800 100048013 Internet: Internet: www.deutsche-rentenversicherung- www.deutsche-Rentenversicherung- bund.de Rheinland.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Rheinland Pieperstr. 14-28 Auskunfts- und Beratungsstelle 44789 Bochum Benediktinerstraße 39 Telefon: 0049 (0)234 3040 52066 Aachen Fax: 0049 (0)234 30453050 Tel: 0049 (0)241 6069-02 Internet: www.kbs.de Belgien Landespensionsamt (LPA) Office National des Pensions (ONP) Rijksdienst voor Pensioenen (RVP) Bureau Régional de Malmedy Office National des Pensions (ONP) Avenue des Alliés 28 Zuidertoren 3 Résidence du Cerisier Tour du Midi 3 4960 Malmedy 1060 Brüssel Telefon : 0032 (0)80 330 738 Telefon: 0032 (0)2 523 40 40 Fax : 0032 (0)80 79 13 14 Internet: http://www.rvponp.fgov.be Internet: www.onprvp.fgov.be EURES Maas-Rhein 20
Schwerbehindertenrecht, Erziehungs- und Elterngeld Deutschland Belgien StädteRegion Aachen Dienststelle für Personen mit Turpinstraße 198 Behinderung 52066 Aachen Vennbahnstraße 4/4 Tel: 0049 (0) 241 51980 4780 ST. Vith Fax: 0049 (0) 241 533190 Telefon: 0032 (0)80 22 91 11 E-Mail: Fax: 0032 (0)80 22 90 98 soziales@staedteregion-aachen.de E-Mail: info@dpb.be elterngeld@staedteregion- Internet: http://www.dpb.be aachen.de Internet: www.staedteregion- aachen.de Kindergeld und Kindergeldzuschlag Grenzregion Aachen Belgische Grenzregion RKW-ZFA-ONAFTS Agentur für Arbeit Aachen Rijksdienst voor kinderbijslag voor werknemers (RKW) Familienkasse Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer (ZFA) Talbotstraße 25 Office national dallocations familiales pour travailleurs 52068 Aachen salariés (ONAFTS) Telefon: 01801 546337 Rue de Trèves 70 Fax: 0049 (0)241 5682 109 1000 Brüssel E-Mail: Tel.: 0032 (0)2 2372 112 familienkasse- Fax: 0032 (0)2 2372 470 aachen@arbeitsagentur.de E-Mail ZFA Brüssel: bxl.fam@onafts.be Anlaufstelle für Grenzgänger: mediation.internationale@onafts.be Internet: www.rkw.be Bezirksstelle Eupen Hookstraße 29 4700 Eupen Tel.: 0032 (0) 87 555 971 Fax: 0032 (0) 87 552 977 E-Mail: eupen.fam@onafts.be EURES Maas-Rhein 21
Laufbahnunterbrechung, Elternurlaub Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening (RVA) Office national de l’emploi (ONEM) Zweigstelle Eupen Neustraße 77 4700 Eupen / BELGIEN Tel: 0032 (0)87 556547 Internet: www.rva.be Arbeitslosengeld II Jobcenter StädteRegion Aachen Roermonder Str. 51 52072 Aachen / DEUTSCHLAND Telefon: 0049 (0)241 897-3001 Fax: 0049 (0)241 897 1222 E-Mail: Jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de Verwaltung Krankheit-Invalidität Landesinstitut für Kranken- und Invaliditätsversicherung Rijksinstitut voor Ziekte- en Invaliditeitsverzekering (RIZIV) Institut national d’Assurance Maladie-Invalidité (INAMI) Avenue de Tervueren 211 B – 1150 Brüssel / BELGIEN Telefon : 0032 (0)27 397111 E-Mail: communication@riziv.fgov.be Internet: www.riziv.be Krankenkasse Christliche Krankenkasse (CKK) Klosterstraße 66 4700 Eupen Telefon: 0032 (0)87 596111 Fax: 0032 (0)87 596110 Internet: http://www.mc.be EURES Maas-Rhein 22
Verwaltung Arbeitslosigkeit – Belgien Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening (RVA) Office national de l’emploi (ONEM) Zweigstelle Verviers Zweigstelle Eupen Galerie des 2 Places / Place Verte 12 Neustraße 77 4800 Verviers 4700 Eupen Tel: 0032 (0)87 394750 Tel: 0032 (0)87 55 65 47 Fax: 0032 (0)87 332833 Fax: 0032 (0)87 55 65 48 Internet: www.rva.be HFA - HVW - CAPAC Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung Hulpkas voor Werkloosheidsuitkeringen Caisse Auxiliare de Paiement des Allocations de chômage Zuständige Stelle in der deutsch-belgischen Grenzregion: HFA CAPAC Vervierser Str. 12 Rue Peltzer de Clermont 51 4700 EUPEN 4800 Verviers Tel.: 00 32 (0) 87 56 09 40 Telefon : 0032 (0)87 33 26 29 Fax: 0032 (0) 87 56 09 56 Fax : 0032 (0)87 316452 E-Mail: info.eupen@capac.fgov.be E-Mail: info.verviers@capac.fgob.be Internet: www.hvw.fgov.be Internet: www.hvw.fgov.be Arbeitsunfälle Fonds für Arbeitsunfälle (FAU) Fonds voor Arbeidsongevallen (FAO) Fonds des accidents du travail (FAT) Rue du Trône 100 B – 1050 Bruxelles Telefon 0032 (0)2 5068411 Fax : 0032 (0)2 5068415 Internet : www.faofat.fgov.be EURES Maas-Rhein 23
Berufskrankheiten Fonds für Berufskrankheiten (FBK) Fonds voor beroepsziekten (FBZ) Fonds des maladies professionelles (FMP) Internet: www.fmp.fgov.be Hauptverwaltung Brüssel Sterrenkundelaan 1 / Rue de l'Astronomie 1 B-1210 Brüssel Telefon: 0032 (0)2 22 66 211 Fax: 0032 (0)2 21 91 193 Provinzbüro Lüttich Quai Godefroid Kurth 45 (2. Etage) B-4020 Liège Telefon.: 0032 (0)4 344 04 13 oder 0032 (0)4 344 14 09 Impressum Redaktion: Ruth Meyering, Projektleiterin TaskForce.Net; aktualisiert von Jan Schliewert, LL.M.Eur., TaskForce.Net in Kooperation mit dem Team Informationsschriften der EURES-EMR. Für die fachliche Beratung bedankt sich die Redaktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AOK Rheinland (Geschäftsstelle Europa in Vaals), der belgischen Krankenversicherung COK, des CSC Grenzgängerdienstes, der Servicestelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Aachen, des Versorgungsamtes der StädteRegion Aachen und des Teams GWO. Diese Broschüre ist eine Veröffentlichung von EURES Maas-Rhein und wurde mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission hergestellt. Stand der Gesetzgebung: Juni 2011 Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Richtigkeit des Inhalts keine Gewähr übernommen werden. Verwendung der Texte nur mit Quellenangaben. Der Nachdruck zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Aachen, Juli 2011 EURES Maas-Rhein 24
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