Gebrüder - Grimm - Schule - Informationen für Eltern - SCHULE KINDERGARTEN FRÜHBETREUUNG
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Gebrüder – Grimm – Schule Sprachheilschule in einem gestuften System für den Stadt- und Landkreis Heilbronn SCHULE KINDERGARTEN FRÜHBETREUUNG KOOPERATION BERATUNGSSTELLE Informationen für Eltern Ausgabe 2013
Gebrüder – Grimm – Schule Seite 1. Inhalt 1 2. Anschrift 2 3. Die Gebrüder-Grimm-Schule 3 Gebrüder-Grimm-Schule Sprachheilschule in einem gestuften System für den Stadt- und Landkreis Heilbronn Sprachheilschule als Durchgangsschule 4. Unterricht und pädagogische Angebote 5 Ganztagesunterricht/ Unterrichtszeiten Neuer Bildungsplan Stundenplanbeispiel einer Klasse 1 Unterrichtsfächer: Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion Fächerverbünde der Grundschule: MNK, BSS Fächerverbünde der Hauptschule: ITG, MNT, WZG, WAG, MSG, Sprachheilpädagogische Fördermaßnahmen: SHF, SM, SÜB Arbeitsgemeinschaften, Projekte, außerunterrichtliche Veranstaltungen, besondere Aktivitäten und Feste Freiwilliges Nachmittagsangebot/Hausaufgabenbetreuung und freie Spielangebote Bündnis gegen Gewalt 5. Leitbild 13 6. Schulordnung 17 7. Eltern 20 8. Förderverein 21 9. Schülerbeförderung 22 10. Schulessen 23 11. Unser Kind ist krank – Was ist zu tun? 24 12. Finanzielle Hilfe für die schulische Bildung 25 13. Das Wichtigste auf einen Blick 27 Telefonnummer der Gebrüder-Grimm-Schule Fax-Nummer der Gebrüder-Grimm-Schule E-Mail-Adresse der GGS Homepage der Gebrüder-Grimm-Schule Telefonnummern der Klassenlehrerinnen und -lehrer Telefonnummer des Schulbusunternehmens Schulbusabfahrtszeit am Wohnort Unterrichtszeiten 1
Gebrüder – Grimm – Schule 2. Anschrift Gebrüder-Grimm-Schule Schule für Sprachbehinderte Schillerstraße 3 – 7 74072 Heilbronn Schulleitung Birgit Traub Sonderschulrektorin Klaus Gretzinger Sonderschulkonrektor Sekretariat Anette Beck Sekretärin Unser Sekretariat ist von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr besetzt. Tel.: 07131 – 56 24 71 Fax: 07131 – 56 24 75 E-Mail: verwaltung@ggs.hn.schule-bw.de Homepage: http://www.ggs.hn.schule-bw.de 2
Gebrüder – Grimm – Schule 3. Die Gebrüder-Grimm-Schule Sprachheilschule in einem gestuften System für den Stadt- und Landkreis Heilbronn Die Gebrüder-Grimm-Schule ist eine öffentliche Schule des Landes Baden- Württemberg. Der Schulträger ist die Stadt Heilbronn. Zum Personenkreis unserer Schule gehören Kinder, die trotz normaler Begabung Mängel in der sprachlichen Aufnahmefähigkeit, der Ausdrucks- und Mitteilungsfähigkeit haben und dadurch in ihrer geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind. Eltern des Stadt- und Landkreises Heilbronn finden für ihr Kind mit Sprachstörungen verschiedene Angebote. Die Maßnahmen richten sich nach Art und Schwere der Störung: In der Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche stellen die Eltern ihre Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten vor und erhalten dort Rat und Hilfe für das weitere Vorgehen. Kinder im vorschulischen Alter werden im Rahmen der Frühförderung einzeln oder in Gruppen z.B. wegen Sprachentwicklungsstörungen oder Stottern therapiert. Die Gebrüder-Grimm-Schule unterstützt Grund- und Hauptschulen im Rahmen der Kooperation bei Schülerinnen und Schülern, die leichte Sprachauffälligkeiten zeigen, aber dennoch in der allgemeinen Schule bleiben können. Ab dem Schuljahr 2011/12 bietet die Gebrüder-Grimm-Schule inklusive Beschulungen an allgemeinen Schulen für besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler an. Der Schulkindergarten für Sprachbehinderte an der Gebrüder-Grimm-Schule nimmt Kinder mit erheblichen Sprachbehinderungen auf und betreut sie in zwei Gruppen zu je 12 Kindern. Die Schule für Sprachbehinderte - auch Sprachheilschule genannt - nimmt sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler auf, die so stark in ihrer sprach- lichen Aufnahme- und Mitteilungsfähigkeit eingeschränkt sind, dass sie dringend einen sprachtherapeutisch orientierten Unterricht benötigen, da sonst Schulversagen droht bzw. schon vorhanden ist. Bei diesen Kindern 3
Gebrüder – Grimm – Schule reichen schulbegleitende ambulante Fördermaßnahmen nicht aus (z.B. Kooperation, logopädische Betreuung). Sprachheilschule als Durchgangsschule Die Sprachheilschule versteht sich als Durchgangsschule, d.h. sobald bei den Kindern die Sprachentwicklungsverzögerung behoben oder weitgehend gebessert ist, wechseln sie wieder zurück in die allgemeine Schule. Schüler 80 60 Einschulunge 40 n 20 0 1 2 3 4 5 6 Klasse Es gibt drei „große“ Ausschulungstermine: nach der Klasse 2 nach der Klasse 4 und nach der Klasse 6. Bei den Einschulungen sind die Erstklässler am stärksten vertreten. Das ist auch gut so, denn es gilt immer noch der fachliche Rat „Je früher eine Sprachbehinderung behandelt wird, um so besser kann geholfen werden“. Die Gebrüder-Grimm-Schule unterrichtet von der Klasse 1 bis Klasse 6 nach den Lehrplänen der Grund- und Hauptschule in kleinen Klassen (ca. 12 Kinder). Der Pyramidenaufbau der Schule ist typisch: viele Klassen und Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahr wenig Klassen und Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 5 und 6 Kl.5/6 1 Klasse Kl.4 3 Klassen Kl.3 2 Klassen Kl.2 6 Klassen Kl.1 7 Klassen Die Stundentafel ist erweitert durch Rhythmik, Spiel- und Übungsstunden und sprachheilpädagogische Fördermaßnahmen in Einzel- und Gruppentherapie, z.B. Myofunktionelle Therapie, Psychomotorik, Stottertherapie. Ab der Klasse 1 wird auch Englisch unterrichtet. 4
Gebrüder – Grimm – Schule 4. Unterricht und pädagogische Angebote Unterrichtszeiten Die Schule wird als Ganztagesschule geführt. Der Unterricht beginnt jeden Tag um 8:20 Uhr. Für die Grundschüler ist an 2 Nachmittagen Unterricht. Die Hauptschüler verbringen 3 Nachmittage an der Schule. An diesen Tagen gibt es ein warmes Mittagessen. Unterricht nach dem Bildungsplan an der Grundschule und dem Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte Die Inhalte des Unterrichts sind zugleich Grundlage für sonderpädagogisches Handeln, insbesondere für die sprachheilpädagogische Förderung. Fächerübergreifendes, ganzheitliches Lernen und die handelnde Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand finden in der Unterrichtsgestaltung Berücksichtigung. Ein erhöhtes Maß an Anschaulichkeit, Hilfen zur Strukturierung, eine klare Gliederung in Teilschritte helfen den Schülerinnen und Schülern Zusammenhänge in das vorhandene Wissen auch sprachlich zu integrieren. Für die unterrichtlichen, individuellen und sprachheilpädagogischen Belange sind für jede Klasse immer zwei Lehrkräfte zuständig. Stundenplanbeispiel Klasse 1-2: Std Zeit Mo Di Mi Do Fr 1 ab 7:30 individuelle Betreuungszeit/SM 2 08:20 3 09:05 Unterricht + Therapie (U+Th) 4 09:55 10:40-11:00 große Hofpause 5 11:00 U+Th U+Th U+Th U+Th U+Th U+Th U+Th 6 11:50 Essen Essen SÜB SÜB U+Th U+Th 7 12:35 Essen Essen SÜB SÜB 8 13:35 Freiwillige Freiwillige Hausaufgabenbetreuung U+Th Hausaufgabenbetreuung U+Th 9 14.20 10 15.15 individuelle Betreuungszeit SM individuelle Betreuungszeit SM Busabfahrt 12:45 15:15 12:45 15:15 12:45 5
Gebrüder – Grimm – Schule Unterrichtsfächer Deutsch: Unterricht nach dem Bildungsplan für die Grund- und Hauptschulen unter Einbeziehung des Bildungsplanes für die Schule für Sprachbehinderte mit Berücksichtigung der individuellen Sprachproblematik im Lese- und Schreiblernprozess. Über den Erziehungs- und Bildungsauftrag der allgemeinen Schule hinaus hat der Deutschunterricht in der Schule für Sprachbehinderte einen besonderen Förderauftrag. Mathematik: Unterricht nach dem Bildungsplan für die Grund- und Hauptschulen unter Einbeziehung des Bildungsplanes für die Schule für Sprachbehinderte. Die Entwicklung mathematischen Denkens wird von der Gesamtentwicklung und damit auch wesentlich von der Sprachentwicklung beeinflusst. Viele sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler haben Schwierigkeiten mit der abstrakten mathematischen Ausdrucksweise. Deshalb benötigen sie eine Reihe unterschiedlicher Handlungsbeispiele und Erfahrungsschritte, die sprachlich miteinander in Beziehung gesetzt werden müssen. Der Mathematikunterricht bezieht in verstärktem Maße die Themen des Bereiches MNK ein. Aus Themen dieses Bereiches werden handlungsorientiert Inhalte "mathematisiert". Englisch: Im Englischunterricht wird die Grundlage für das Erlernen von Fremdsprachen gelegt. In der Klasse 1/2 wird primär Wert gelegt auf „Sprache verstehen“ und „Sich verständlich machen“. Dies geschieht überwiegend in spielerischer Form. Ab Klasse 3 kommt der schriftliche Bereich hinzu. Durch das Fach Englisch lernen auch sprachentwicklungs- verzögerte Kinder bewusster mit Sprache umzugehen. Das Erlernen einer Fremdsprache bietet ihnen eine neue Chance für einen unverkrampften, unbelasteten Umgang mit Sprache Religion: In der Schule wird in den Klassen 1 und 2 evangelischer und katholischer Religionsunterricht gemeinsam (ökumenisch) unterrichtet. Erst ab Klasse 3 wird in der Regel nach Konfessionen getrennt. Kinder ohne Religionszugehörigkeit erhalten parallel zum Religionsunterricht Sprachtherapie. Fächerverbünde der Grundschule Mensch, Natur und Kultur/MNK (HuS, Mu, BK/TW): Dieser Fächerverbund nimmt Erfahrungen und Ansätze der kindlichen Umwelt auf und führt sie weiter zu einem fundierten Wissen und zu selbständigem Handeln. Außerdem werden die musikalische und künstlerische Ausdrucksfähigkeit erweitert. 6
Gebrüder – Grimm – Schule In der Schule für Sprachbehinderte hat dieser Bereich eine zentrale Stellung. Die Umwelt muss auch sprachlich erfahren und ausgedrückt werden. Die Stundentafel wird diesem Ziel gerecht, indem an der Sprachheilschule eine Stunde zusätzlich aufgenommen wird. Die Auswahl der Themen richtet sich nach der Lernumgebung und den individuellen Voraussetzungen der Kinder. Den sozialorientierten Themen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Gesang, Sprache und Instrumentalspiel fördern besonders die sprachliche und psychomotorische Ausdrucksfähigkeit und dienen der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Bewegung, Spiel und Sport/BSS (Sport und Rhythmik): Bei sprachbehinderten Kindern ist sehr häufig auch eine motorische Einschränkung vorhanden. Bewegung, Spiel und Sport sind darum unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung der Kinder. An der Sprachheilschule gehört in diesen Fächerverbund auch die rhythmisch-musikalische Erziehung. Sie geht von der Integration der Bewegung, Musik und Sprache aus und verfolgt eine ganzheitliche und grundlegende Förderung sprachbehinderter Schülerinnen und Schüler. Fächerverbünde in der Hauptschule Informationstechnische Grundbildung ITG Mensch-Natur-Technik MNT Welt-Zeit-Geschichte WZG Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit WAG Musik-Sport-Gestalten MSG Sprachheilpädagogische Fördermaßnahmen Sprachheilförderung (SHF) und sonderpädagogische Maßnahmen (SM): Individuelle Sprachförderung (Therapie) und sonderpädagogische Maßnahmen, die zum einen klassenintern als auch klassenübergreifend in Kleingruppen und/oder in Einzeltherapie stattfinden, z.B. Stottergruppe, myofunktionelle Therapie (mundmotorisches Training), Psychomotorik usw. Ganztagsspezifische Zusatzstunden Spiel- u. Übungsstunden (SÜB): Im Ganztagsschulbetrieb sind zusätzlich Spiel- u. Übungsstunden vorgesehen, die von den Lehrerinnen und Lehrern gestaltet werden. 7
Gebrüder – Grimm – Schule Arbeitsgemeinschaften und Schulprojekte Arbeitsgemeinschaften (AG) z.B. Chor, Tanz, Musical, Theaterspiel, Orff-Instrumente, Zaubern, Computer, Klettern, Reiten, Segeln, Tauchen, Kochen und Themenorientierte Projekte Klassenprojekte: z.B. Vorbereitung auf das Schulfest, Märchen, Experimente, sowie Schulprojekte für alle Klassen: z.B. Müllsammelaktion, Afrikatag ergänzen den sprachtherapeutischen Unterricht an der Sprachheilschule. Außerunterrichtliche Veranstaltungen Außerunterrichtliche Veranstaltungen stellen besonders in der Ganztagsschule eine wichtige Ergänzung und Bereicherung sonderpädagogischer Arbeit dar. Wanderungen und Jahresausflüge In jedem Schuljahr können bis zu vier Wandertage durchgeführt werden. In den Klassen 5 und 6 kann dafür auch eine bis zu einwöchige Wanderung stattfinden. Ausnahmsweise ist auch mit Schülern der Klasse 3 und 4 eine mehrtägige Wanderung möglich. Daneben kann die Schule einen ganztägigen Jahresausflug durchführen, wobei eine angemessene Wanderzeit gewährleistet sein soll. Chor-, Orchester- und Sporttage Im Schuljahr können bis zu fünf Tage für Chor-, Orchester- und Sportveranstaltungen verwendet werden. In diesem Rahmen nehmen die Klassen 3 – 6 an den Bundesjugendspielen teil. Für die Klassenstufe 1 und 2 kann ein Spieltag durchgeführt werden. Besuch von bildungsfördernden Veranstaltungen sowie Theateraufführungen und musikalischen Darbietungen Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen richtet sich nach dem örtlichen Angebot. Aus Kostengründen und aus organisatorischen Gründen ist die Beteiligung der ganzen Schule bzw. mehrerer Klassen günstig. Beispiele: Experimenta, Stadttheater Heilbronn, WKO Württembergisches Kammerorchester, Jugendkino . . . 8
Gebrüder – Grimm – Schule Schullandheimaufenthalte Einmal in ihrer Schulzeit können Kinder an der „Schulwoche im Grünen“ auf dem Haigern oder dem Gaffenberg teilnehmen. Den 1. Klassen ist dabei der Vorzug zugeben. Jeder Schüler/jede Schülerin soll während seiner/ihrer Schulzeit mindestens einmal an einem Schullandheimaufenthalt teilnehmen, der in der Regel in der Klasse 5 oder 6 in ländlichen Gegenden Baden-Württembergs durchgeführt wird und ca. 1 Woche dauert. Auch mit Schülern/Schülerinnen der Klassen 1 bis 4 sind Schullandheimaufenthalte möglich. Die Dauer richtet sich nach der Altersstufe und kann 2 bzw. 3 Tage betragen. Außerschulische Lernfelder Lerngänge und Lernfahrten (z.B. Bücherei, Handwerksbetriebe, Wilhelma) sind unterrichts- und bildungsplanbezogen. Sie dienen dem unmittelbaren Erfahren des heimatlichen Lebensraumes und sind für einen handlungsorientierten, anschauungsintensiven sprachtherapeutischen Unterricht wichtig. Außerschulische Lernfelder schaffen größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen für unsere Schülerinnen und Schüler. Projekttage Im Verlaufe des Schuljahres können Projekttage durchgeführt werden. Besonders günstig ist in diesem Falle die Zusammenarbeit mehrerer Klassen, z.B. einer Stufe. Die Beiträge der Projekttage können am Ende des Schuljahres in das jährlich stattfindende Schulfest oder zu Beginn des Schuljahres in die Schulaufnahmefeier der Schule integriert werden. Projekttage können auch im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften (z.B. Theater-AG) und Therapiegruppen (z.B. Stottertherapie) durchgeführt werden. Kinderkochclub 9
Gebrüder – Grimm – Schule Besondere Aktivitäten und Feste Neben den Aktivitäten, die jede Klasse selbst organisiert, gibt es folgende Ver- anstaltungen der Klassenstufen bzw. der Schule: Schulfest „GrimmsKrams“ Das Schulfest findet jedes Jahr (Mitte Juli) statt und ist ein großes „Familien- fest“ der Schule. Das Fest steht jedes Jahr unter einem bestimmten Motto (z.B. Indianer, Kinder dieser Erde, Der Natur auf der Spur) und gibt den „alten“ und „neuen“ Kindern viele Möglichkeiten zum Kennenlernen anderer Kinder und zum Mitmachen bei Spielen und Tänzen. Das Fest ist immer auch ein Treffpunkt für Eltern und Verwandte unserer Kinder, um Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen, Sorgen mitzuteilen, usw. Unsere neuen Schülerinnen und Schüler lernen „ihre“ Schule bei dieser Gelegenheit richtig kennen. Klassenstufenbezogene Veranstaltungen Alle ersten Klassen haben die Möglichkeit eine Woche bei der Aktion „Schule im Grünen“ der Stadt Heilbronn teilzunehmen. In dieser Zeit findet der „Unterricht“ auf dem Haigern statt und soll den Kindern die Natur näher bringen. Die Kinder und die Lehrerinnen und Lehrer werden dort voll verpflegt (2. Frühstück, Mittagessen, Vesper). Die Stadt Heilbronn übernimmt einen Teil der Kosten. Für alle anderen Klassen besteht in Absprache mit den Eltern die Möglichkeit zu einem mehrtägigen Ausflug oder zu einem Schullandheimaufenthalt (s. Außerunterrichtliche Veranstaltungen). 10
Gebrüder – Grimm – Schule Freiwilliges Nachmittagsangebot Hausaufgabenbetreuung und freie Spielangebote Am Montag und Mittwoch können die Schülerinnen und Schüler der Gebrüder-Grimm-Schule an einer freiwilligen Nachmittagsbetreuung teilnehmen. Das Angebot schließt sich direkt an den Unterricht an und endet um 16:00 Uhr. Es beginnt mit dem Mittagessen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf Bestellung ein warmes Mittagessen wie an den regulären Schultagen, oder sie bringen ein größeres Vesper mit. Anschließend gibt es eine Freispielphase, die bei gutem Wetter auf dem Schulgelände im Freien stattfindet. Daran anschließend erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben und können nach Bedarf auch besondere Fördermöglichkeiten wahrnehmen. Betreut werden die Schülerinnen und Schüler von erfahrenen Pädagogen, zusammen mit Studenten oder älteren Schülern (mind. 16 Jahre alt). Jugendbegleiter Das Angebot wird durch das Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden- Württemberg und durch den Präventionsfond der Stadt Heilbronn finanziell unterstützt, mit dem Ziel, durch ein abwechslungsreiches und qualifiziertes Betreuungsangebot außerhalb des Unterrichts Schülerinnen und Schüler in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu fördern. Auch eine Kombination mit parallel bestehenden AGs am Montag Nachmittag ist möglich. Die Schülerinnen und Schüler wechseln einfach nach der AG in die Nachmittagsbetreuung. Das Angebot ist z. Zt. kostenfrei. Grundsätzlich kann jede Schülerin und jeder Schüler der Gebrüder-Grimm-Schule daran teilnehmen. Allerdings fahren nach der Nachmittagsbetreuung keine Schulbusse mehr. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, zu Fuß nach Hause gehen können oder von den Eltern abgeholt werden. 11
Gebrüder – Grimm – Schule Bündnis gegen Gewalt Im April 2008 hat sich die Gebrüder-Grimm-Schule zusammen mit allen Heilbronner Schulen zu einem Bündnis gegen Gewalt verpflichtet. Die Schule schafft hierzu eine vertrauensvolle, offene Schulatmosphäre, mit dem Ziel Kinder und Jugendliche zur gewaltfreien Lösung von Konflikten zu erziehen. Regelmäßig werden drei bewährte Präventionsprogramme durchgeführt, damit Schülerinnen und Schüler entwicklungsadäquate Kompetenzen bei Konfliktlösungsstrategien nachhaltig erlernen können: Wing Tsun, für die Klassen 1-6, ist ein Selbstverteidigungskonzept zur Förderung und Stärkung der Intuition, der Kommunikation, des Selbstbewusstseins, der Selbstverteidigung und der Zivilcourage. Dieses Projekt wird vom Förderverein unserer Schule unterstützt. Faustlos, für die Klassen 1-4, ist ein Curriculum, das impulsives und aggressives Verhalten von Kindern vermindern und ihre soziale Kompetenz erhöhen soll. Echt stark, für die Kl. 4, zielt auf die Prävention von sexueller Gewalt und Sucht. „Faustlos“ und „Echt stark“ werden von der Heilbronner Bürgerstiftung finanziert. Wing Tsun 12
Gebrüder – Grimm – Schule 5. Leitbild der Schule Vorwort Die Gebrüder-Grimm-Schule ist eine öffentliche Schule des Landes Baden- Württemberg. Schulträger ist die Stadt Heilbronn. In der Gebrüder-Grimm-Schule finden Eltern des Stadt- und Landkreises Heilbronn verschiedene Angebote für Kinder mit einer sprachlich-kommunikativen Störung. Die Angebote sind abgestimmt auf Art und Schwere der sprachlichen Verzögerung, der sprachlichen Auffälligkeit oder der sprachlichen Störung. Hierzu wird ein differenziertes System von Hilfen angeboten: Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche Frühbetreuung in Kleingruppen und Einzelbetreuung Zusammenarbeit mit anderen Schulen im Rahmen der Kooperation Inklusive Beschulungsformen an allgemeinen Schulen Kooperation mit anderen Einrichtungen Schulkindergarten für Sprachbehinderte Schule für Sprachbehinderte Die Gebrüder-Grimm-Schule fördert Kinder und Jugendliche, die einen erweiterten sonderpädagogischen Bildungsbedarf im Bereich der Sprache haben. Dieser umfasst die verschiedenen Ebenen der Kommunikation und spezifische Lernprozesse zur Entwicklung sprachtragender Basisfunktionen in Hinblick auf die Laut- und Schriftsprache. Sprachlichen Beeinträchtigungen in der hörbaren und geschriebenen Sprache soll entgegen gewirkt werden und Auswirkungen auf andere Lern- und Entwicklungsbereiche verhindert oder minimiert werden. In Inhalten und Themen richtet sich der Unterricht an der Gebrüder-Grimm-Schule an den Bildungsplänen der allgemeinen Schule aus. Der größte Teil der Kinder und Jugendlichen besucht die Schule für Sprachbehinderte nur während eines Teils der Schulzeit. Übergänge in die allgemeinen Schulen sind während der gesamten Schulzeit vorgesehen und werden von Seiten der Schule angestrebt. Aus diesem sonderpädagogischen Auftrag leiten sich unsere Handlungs- und Vorgehensweisen ab. Ziel unserer Bemühungen ist die Gestaltung eines Lebens- und Förderraums für das sprachbehinderte Kind. Dies erfordert: Unterstützung sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher auf Grundlage der Bildungspläne allgemeiner Schulen Fachlichkeit und pädagogische Zielorientierung Vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit aller am Erziehungs- und Entwicklungsprozess beteiligten Personen Arbeiten und Wirken im Team Kooperation mit anderen Institutionen 13
Gebrüder – Grimm – Schule Unterstützung sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das sprachbehinderte Kind, welches im gesamten Lern- und Sozialverhalten, sowie in seiner psychischen Entwicklung und in der Motorik umfassend sonderpädagogisch gefördert wird. In einem kontinuierlichen Prozess von Diagnostik, Förderung und Sprachtherapie werden die Bedürfnisse und Potenziale der Kinder wahrgenommen, beschrieben und für sprachtherapeutisches Handeln genutzt. Alle sprachtherapeutischen Maßnahmen und der Unterricht sind geprägt durch menschliche Zuwendung. Basis ist die Gestaltung einer vertrauensvollen Atmosphäre in gegenseitiger Achtung. Wir nehmen die Kinder und Jugendlichen in ihrer gesamten Persönlichkeit an. Das langfristige Ziel dabei ist es, dem sprachbehinderten Kind die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage betreuen und fördern wir die Kinder und Jugendlichen in unterschiedlichen sonderpädagogischen Handlungs- und Organisationsformen: Beratung und Unterstützung der Eltern Frühbetreuung sprachbehinderter Kinder in Einzel- und Gruppentherapie kooperative Maßnahmen mit allgemeinen Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen Fachdiensten integrative Einheit von Unterricht und sprachheilpädagogischer Förderung sprachheilpädagogische Individual- oder Kleingruppentherapie. Professionalität und pädagogische Orientierung Die Professionalität trägt entscheidend dazu bei, dass das gemeinsame Arbeiten zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Ergebnis führt. Wir gestalten die gemeinsame Arbeit mit den Kindern und Eltern so, dass die angestrebten Ziele kindgemäß geplant und die dafür notwendigen Maßnahmen pädagogisch sinnvoll durchgeführt werden. Professionalität und pädagogische Orientierung werden bestimmt durch: einen speziell auf die individuellen Bedürfnisse sprachbehinderter Kinder adaptierten Unterricht ein aktives Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Verwirklichung von sonderpädagogischer Sprachförderung und -therapie Analyse, Dokumentation und Reflexion des individuellen Lern- und Entwicklungsprozesses eine vertrauensvolle, offene Schulatmosphäre, mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zur gewaltfreien Lösung von Konflikten zu erziehen die Bereitschaft zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausdrücklich unterstützt wird den Erwerb besonderer Qualifikationen durch einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilbereichen therapeutischen Handelns Einbeziehen, Information und Anleitung der Eltern einen intensiven Austausch aller am therapeutischen Prozess Beteiligten ein ergänzendes qualifiziertes Betreuungsangebot außerhalb des Unterrichts zur Förderung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler Unterstützung und Begleitung beim Übergang in die allgemeine Schule. 14
Gebrüder – Grimm – Schule Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft pflegen die Schule und das Elternhaus eine vertrauensvolle Zusammenarbeit als wesentliche Voraussetzung für ein Gelingen des Erziehungs- und Bildungsauftrags zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. Dabei gehen Eltern und Lehrerinnen und Lehrer auf die besondere Situation des sprachbehinderten Kindes ein und sind für die Förderung gemeinsam verantwortlich. Ein regelmäßiger, gegenseitiger und frühzeitiger Austausch über das Befinden und die Entwicklungsfortschritte des Kindes ist hierfür erforderlich. Auch bei unterschiedlicher Sichtweise von Lehrer/innen und Eltern bleibt die bestmögliche Förderung des Kindes gemeinsames Ziel. Die Schule ist offen für die Mitarbeit durch die Eltern und bietet ihnen dazu Gestaltungsräume (z.B. in Klassenpflegschaft, Elternbeirat, Schulkonferenz, Förderverein), Informationen, Anleitung und Begleitung an. Wir streben eine dauerhafte Verankerung der Mitarbeit von Eltern für eine lebendige Schule an. Dazu bietet die Schule einerseits regelmäßige Eltern-Informationsabende zu Fragen des Spracherwerbs und der allgemeinen Erziehung an. Andererseits bringen Eltern ihre Kompetenzen in einmaligen, regelmäßigen oder projektorientierten Angeboten ins Schulleben ein. Arbeiten und Wirken im Team Im Rahmen unserer Ganztagesschule arbeiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gleicher Wichtigkeit und Bedeutung an der Betreuung und Förderung der Kinder mit - sei es in pädagogischer Hinsicht, in der Verwaltung, Technik und Hauswirtschaft oder in der Schulleitung. Arbeiten im Team bedeutet für uns Aufgaben gemeinsam, kompromissbereit, partnerschaftlich und einvernehmlich zu lösen - bei größtmöglicher Eigen- verantwortung und Selbständigkeit. Geleitet werden wir von folgenden Teamgedanken: Empathie und Wertschätzung aktives Zuhören transparente Organisationsstrukturen (in Konferenzen, Besprechungen, Rundschreiben und durch die Schulzeitung „GrImmFo“) Anerkennung individueller Fähigkeiten und Leistungen Fortbildungsbereitschaft familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, unter Berücksichtigung und Beachtung pädagogischer Notwendigkeiten 15
Gebrüder – Grimm – Schule Kooperation mit anderen Institutionen Innerhalb des sonderpädagogischen Förderkonzeptes im Schulamtsbezirk Heilbronn ist es unser Ziel als Sprachheilschule eine offene, faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Einrichtungen zu praktizieren. Dazu gehören z.B.: die Stadt Heilbronn als Schulträger die Untere Schulaufsichtsbehörde des Stadt- und Landkreises Heilbronn die allgemeinen Schulen und vorschulischen Einrichtungen des Stadt- und Landkreises Heilbronn soziale Dienste des Stadt- und Landkreises Heilbronn (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, usw.) andere Sonderschulen und sonderpädagogische Dienste Logopäden/innen und Sprachtherapeut/innen Ergotherapeut/innen, Heilpädagoge/innen u.a. niedergelassene Ärzte (Kinderärzte, HNO-Ärzte und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie) stationäre Einrichtungen (SLK Kinderklinik, Kinderzentrum Maulbronn, Klinikum Am Weissenhof, SPZ etc.) Stadttheater Heilbronn Stadtbibliothek Heilbronn Vereine Kulturelle Partnerschaften (z. B. Autorenlesungen, freie Theater) die Presse u.v.a. Schlussbemerkung Wir, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, haben dieses Leitbild für die Gebrüder-Grimm- Schule nach ausführlichen Diskussionen gemeinsam erstellt und beschlossen. Es ist auf unsere aktuelle Situation zugeschnitten. Wie wir auch unsere tägliche Arbeit immer wieder kritisch reflektieren, so muss auch dieses Leitbild immer wieder überprüft und weiterentwickelt werden. Heilbronn, den 18. Mai 2009 Gesamtlehrerkonferenz Schulkonferenz Elternbeirat 16
Gebrüder – Grimm – Schule 6. Schulordnung In dieser Schule kannst du: andere Kinder oder Erwachsene treffen und kennen lernen, mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, spielen, arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen, Neues lernen, zuschauen, was andere tun, etwas Wichtiges oder Schönes erleben, dich wohlfühlen. Dazu sind auf jeden Fall wichtig: andere Kinder, die freundlich sind, Erwachsene, die Zeit für Kinder haben und ihnen zuhören, Räume, die gemütlich sind, Regeln, die die Schwächeren schützen, eine gemeinsame Zeiteinteilung, damit es auch wirklich Zeit zum Spielen, zum Lernen und zum Ausruhen gibt. Es ist wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so einrichten, dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sich wohlfühlen können, dass es gerecht zugeht, dass die Schwächeren geschützt werden. Deshalb gelten die folgenden Regeln für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer in unserer Schule: 1. Wer schwächer ist, hat Recht auf Schutz. 2. Niemand darf einem anderen weh tun, ihn quälen oder schlagen. 3. Folgende Äußerungen hast du immer ernst zu nehmen, zu respektieren und danach zu handeln: Nein! Lass das bitte! Ich mag das nicht! Ich will nicht! Lass mich bitte in Ruhe! 4. Mit jemandem spielen ist absolut freiwillig! Niemand darf zu etwas gezwungen werden. Abschleppen, mitzerren, anrempeln, umwerfen, ein Bein stellen, treten, an Jacken und anderen Kleidungsstücken reißen, bedrohen, in die Ecke drängen, gegen den Willen anfassen ist ein Übergriff und ist verletzend. Ständiges Zurufen, Störungen beim Spielen oder im Gespräch, abfällige Reden, gemeine Ausdrücke sind ebenfalls ein Übergriff und verletzend. 17
Gebrüder – Grimm – Schule 5. Wenn alle sich „Hallo“ oder „Guten Tag“ sagen, freundlich und achtsam sind und sich bei Unrecht entschuldigen, tut das allen gut und das Zusammenleben in der Schule macht Spaß. 6. Die Größeren müssen Kleineren nicht zeigen, dass sie stärker sind, das wissen die Kleinen sowieso. 7. Niemand darf beim Lernen gestört werden. 8. Die Gruppen müssen während der Unterrichtszeit arbeiten können. Deshalb nehmen wir Rücksicht aufeinander. Während der Unterrichtszeit darf niemand wild herumtoben. 9. Die Schule gehört uns allen. Wer etwas kaputtmacht, muss dafür sorgen, dass es wieder heil gemacht wird. Wenn es mutwillig war, muss er oder sie den Schaden auch bezahlen. Mit dem Geld, das wir für Reparaturen ausgeben, könnten wir auch Sportgeräte, Spielzeug, Bücher usw. kaufen. 10. Einzelne oder Gruppen müssen die Räume, in denen sie gearbeitet oder gespielt haben, so verlassen, dass die nächsten, die diesen Raum nutzen, nicht erst aufräumen und saubermachen müssen. Alle können helfen, den Frauen und Männern, die saubermachen, ihre schwere Arbeit zu erleichtern. 11. In unserer Schule können wir uns nur wohlfühlen, wenn alle einsehen, dass es für alle ungemütlich und unfreundlich wird, wenn Papier und Abfälle herumfliegen, wenn die Wände verschmutzt und verschmiert werden, wenn ständig Krach ist, wenn nicht alle die Toiletten und Waschräume sauber halten, wenn Blumenbeete und Schulgarten nicht geschützt werden. 12. Die Mittagspause dient der Erholung und Entspannung. Essenszeit ist Ruhezeit! Danach ist Zeit zum Reden, Spielen und Toben. Rechte und Pflichten Du bist für dich, deine Gedanken, dein Reden und deine Handlungen verantwortlich. Du hast nicht das Recht, andere körperlich oder seelisch anzugreifen und zu verletzen, oder ihre Rechte einzuschränken, nur weil du mit dir selbst nicht zurecht kommst. 18
Gebrüder – Grimm – Schule Du hast das Recht und die Pflicht, um Hilfe oder Begleitung und Beistand zu bitten, wenn es dir nicht gut geht oder wenn du in einer schwierigen Situation bist. Versuche bei Konflikten zu erkennen, welche Rolle du selbst dabei hast und in welcher Form du selbst dabei beteiligt bist. Wenn du Unrecht erkennst, denke darüber nach und versuche dich einzufühlen. Nimm Stellung dazu, sage es laut, mische dich ein und unterstütze die, denen Unrecht getan wird. Versuche anderen freundlich zu begegnen, sie zu achten, mit ihnen zu fühlen, sie zu verstehen – auch wenn sie ganz anders sind als du – und versuche ihnen friedlich zu begegnen und friedlich mit ihnen zusammenzuleben. Versuche auch bei Ärger, Wut und Enttäuschung und Unsicherheit den anderen zu sehen und dessen Standpunkt. Du hast die Pflicht, über verletzendes Verhalten deinerseits nachzudenken und dich gegebenenfalls dafür zu rechtfertigen oder zu entschuldigen. Du bist für dich, dein Reden und dein Handeln verantwortlich. Du hast die Pflicht, die Folgen zu tragen, wenn du verletzendes oder unrechtes Verhalten nicht änderst. Heilbronn, den 04. Juli 2000 Gesamtlehrerkonferenz Schulkonferenz Elternbeirat Unterschreibe hier: ______________________________ Damit zeigst du, dass du die Schulordnung anerkennst. 19
Gebrüder – Grimm – Schule 7. Eltern Wie in allen anderen Schulen auch, kommt den Eltern bei der Mitwirkung und Mitgestaltung eine große Bedeutung zu. Aus dem Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg: Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft. Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern in der Klassenpflegschaft, in den Elternvertretungen und in der Schulkonferenz wahr. Folgende Ziele sind hierbei für die enge Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung: eine dauerhafte Verankerung der Mitarbeit von Eltern für eine lebendige Schule enger Kontakt und regelmäßiger Austausch mit dem Elternhaus unserer Kinder eine Schule als Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum Entwicklungsfortschritte sollen durch ein Miteinander von Schule und Elternhaus ermöglicht werden Eltern, Lehrerinnen und Lehrer tragen gemeinsam Verantwortung für eine Erziehung und Bildung, in der sich unsere Kinder gut entwickeln können eine gute Partnerschaft zwischen Schule und Elternhaus. Um dies zu unterstützen, veranstaltet die Schule in Kooperation mit dem Schulkindergarten und dem Förderverein über das Schuljahr verteilt einzelne praxisorientierte Veranstaltungen zu Themen rund um Sprache, Sprachentwicklung und allgemeine Erziehungsfragen, zu denen sich Eltern nach Bedarf anmelden können. Daneben gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Aktivitäten, mit denen sich Eltern direkt in das Schulleben mit einbringen können. Bitte beachten Sie dazu den beiliegenden Elternbrief! 20
Gebrüder – Grimm – Schule 8. Förderverein Förderverein für sprachbehinderte Kinder und Jugendliche des Stadt- und Landkreises Heilbronn e. V. Aus der Satzung: Der Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Gebrüder- Grimm-Schule für Sprachbehinderte und deren schulischen und außerschulischen Aktivitäten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Dazu gehören u.a. Informationsvermittlung über gestörte Sprache im vorschulischen Alter und bei Schulkindern, Mithilfe bei der Gestaltung und Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen, Finanzierung von zwei Vorpraktikantenstellen im Schulkindergarten für Sprachbehinderte. Homepage des Fördervereins: http://www.ggs-foerderverein.de/ 21
Gebrüder – Grimm – Schule 9. Schülerbeförderung Wie kommen die Schülerinnen und Schüler nach Heilbronn in die Schule? Aus dem ganzen Stadt- und Landkreis Heilbronn werden die jüngsten Schülerinnen und Schüler mit einem eigenen Schulbussystem gefahren. Die Fahrpläne werden von der Stadt Heilbronn in Zusammenarbeit mit der Schule und den Busunternehmen erstellt und den Eltern immer kurz vor Schuljahresbeginn zugeschickt. In den ersten Schulbesuchswochen sollten die Kinder an den Bus begleitet werden, da es hin und wieder zu Zeitverschiebungen bei der Abfahrt kommen kann. Ca. 15 Busse und Taxis sind am Schulbussystem beteiligt. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler um 8.10 Uhr unter Aufsicht vor der Schule aus dem Bus entlassen. Mittags fahren die Busse 10 Minuten nach Unterrichtsende vom Schulhof wieder weg. Falls ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht mit dem Schulbus fährt (Hin- und Rückfahrt), sollten Sie das Busunternehmen unbedingt rechtzeitig informieren. Die Klassenzusammensetzung bei den Schulanfängern berücksichtigt in erster Linie regionale Aspekte, so dass die Kinder aus einer Gegend in eine Klasse gehen und damit auch meist zusammen im Schulbus gefahren werden. Im Verlauf des Schulbesuchs fahren dann immer mehr Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Stadtbereich Heilbronn Kinder ab dem 2. Schuljahr und aus dem Landkreis Kinder ab dem 3. Schuljahr. Voraussetzungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist eine günstige Fahrplananbindung (möglichst ohne Umsteigen) und die sprachliche Kommunikationsfähigkeit und Selbständigkeit der Kinder. Bei der Entscheidung, wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, werden die Eltern mit einbezogen. Z. Zt. fahren von den insgesamt 245 Schülerinnen und Schülern ca. 50 öffentlich. Für die Grundschüler ist der Transport kostenlos. Die Fünft- und Sechstklässler zahlen monatlich einen Eigenanteil zwischen 30,30 € und 30,90 €. 22
Gebrüder – Grimm – Schule 10. Das Essen in der Schule An den Tagen mit Nachmittagsunterricht oder Nachmittagsbetreuung essen die Kinder in der Schule. Das Essen wird gemeinsam mit dem Lehrer / der Lehrerin eingenommen und findet im Rahmen einer „Spiel- und Übungsstunde (SÜB)“ statt und ist integrierter Bestandteil dieser Stunde. Diese SÜB-Stunde dauert 60 Minuten und beinhaltet neben dem Mittagessen weitere Übungen, die die Lehrer individuell auf die Bedürfnisse der Klasse abstimmen. Die Mahlzeiten werden täglich frisch von der Aufbaugilde speziell für Kindergarten- und Schulkinder zubereitet. Sie bestehen aus einem Hauptgericht mit Fleisch (kein Schweinefleisch), Beilagen, Gemüse oder Salat, einem Nachtisch und Tee. Ein Essen kostet 3,20 €. Die Essensabrechnung erfolgt monatlich per Bank- einzugsverfahren durch die Aufbaugilde. Wer an diesem Verfahren nicht teilnehmen möchte, muss seinem Kind ein ausreichendes Vesper mitgeben. Falls Ihr Kind krank ist, oder aus einem anderen Grund nicht mitisst (Austritt aus der Nachmittagsbetreuung, Beendigung einer AG), melden Sie es bitte im Sekretariat unserer Schule ab, und zwar morgens zwischen 7:30-8:30 Uhr, entweder telefonisch: 07131-562471 oder per Fax: 07131-562475 oder per E-Mail: verwaltung@ggs.hn.schule-bw.de Sollte Ihr Kind während des Schuljahres die Schule vorübergehend nicht besuchen (z.B. wegen eines probeweisen Schulbesuchs an einer Grundschule ...), oder während des Schuljahres umgeschult werden, bitten wir Sie als Eltern, Ihr Kind bei unserer Sekretärin (Telefonnummer siehe oben!) vom Essen abzumelden. 23
Gebrüder – Grimm – Schule 11. Unser Kind ist krank – was ist zu tun? Wenn Ihr Kind mal krank ist, sollte es auch die Schule nicht besuchen. Bitte verständigen Sie das Busunternehmen oder den Busfahrer. Sonst entstehen unnötige Wartezeiten. Die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes müssen Bescheid wissen. Bei Krankheiten, die länger als drei Tage dauern, bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung. Bitte informieren Sie unser Sekretariat und bestellen Sie dort das Mittagessen für Ihr Kind ab. Unser Sekretariat (Frau Beck) erreichen sie unter: 07131-562471. Krankheiten, bei denen der Schulbesuch verboten ist, wenn eine Schülerin oder ein Schüler an ihnen erkrankt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 IfSG): Cholera*, Diphtherie*, Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)*, virusbedingtes hämomorrhagisches Fieber*, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis*, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähige Lungentuberkulose*, Masern*, Meningokokken-Infektion*, Mumps*, Paratyphus*, Pest*, Poliomyelitis*, Scabies (Krätze), Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose*, Typhus abdominalis*, Virushepatitis A oder E*, Windpocken. Bei den mit * gekennzeichneten Krankheiten ist der Schulbesuch auch dann verboten, wenn in der Wohngemeinschaft, in der die Schülerin oder der Schüler lebt, nach ärztlichem Urteil eine Person an einer dieser Krankheiten erkrankt ist oder bei ihr der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht (§ 34 Abs. 3 IfSG) 24
Gebrüder – Grimm – Schule 12. Finanzielle Hilfe für die schulische Bildung Mit dem neuen Förderpaket zur „Bildung und Teilhabe“ will die Bundesregierung Eltern, die sehr wenig Geld haben, unterstützen. Hilfe erhalten Eltern, die Hartz IV Sozialhilfe Wohngeld einen Kinderzuschlag bekommen oder Asylbewerber sind. Empfänger von Hartz IV müssen sich für die Anträge an das zuständige Job- Center wenden. Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlägen und Asylbewerber müssen Kontakt mit dem zuständigen Rathaus, einem Bürgerbüro oder dem Sozialamt aufnehmen. Wichtig: Eltern mit geringem Einkommen müssen prüfen, ob ihnen vielleicht Wohngeld oder ein Kinderzuschlag zusteht. Sie können dann auch die Leistungen des Bildungspakets erhalten! Bitte fragen Sie nach! Wichtig Für Eltern in der Stadt Heilbronn Ab dem Schuljahr 2011/2012 reicht der Familienpass für die Gewährung eines Mittagessenszuschuss nicht mehr aus! Sie müssen dann auch einen Antrag stellen! Die notwendigen Anträge gibt es auch in unserer Schule! Bitte kommen Sie in unser Sekretariat – wir helfen Ihnen gerne weiter! 25
Gebrüder – Grimm – Schule Diese finanziellen Hilfen werden gegeben für: ( Quelle : www. humbold-greifswald.de) 26
Gebrüder – Grimm – Schule 13. Das Wichtigste auf einen Blick Telefonnummer der Gebrüder-Grimm-Schule: 0 71 31/56 24 71 Fax-Nummer der Gebrüder-Grimm-Schule: 0 71 31/56 24 75 E-Mail-Adresse der GGS: verwaltung@ggs.hn.schule-bw.de Homepage der Gebrüder-Grimm-Schule: www.ggs.hn.schule-bw.de Telefonnummern der Klassenlehrerinnen und –lehrer: Telefonnummer des Schulbusunternehmens: Schulbusabfahrtszeit am Wohnort: Uhr Unterrichtszeiten: Std. Beginn Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 7.30 2 8.20 3 9.05 4 9.55 5 11.05 6 11.50 7 12.35 8 13.35 9 14.20 10 15.05 27
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