Gebrüder - Grimm - Schule - Informationen für Eltern - SCHULE KINDERGARTEN FRÜHBETREUUNG
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Gebrüder – Grimm – Schule
Sprachheilschule in einem gestuften System
für den Stadt- und Landkreis Heilbronn
SCHULE
KINDERGARTEN
FRÜHBETREUUNG
KOOPERATION
BERATUNGSSTELLE
Informationen für Eltern
Ausgabe 2013Gebrüder – Grimm – Schule
Seite
1. Inhalt 1
2. Anschrift 2
3. Die Gebrüder-Grimm-Schule 3
Gebrüder-Grimm-Schule
Sprachheilschule in einem gestuften System für den Stadt-
und Landkreis Heilbronn
Sprachheilschule als Durchgangsschule
4. Unterricht und pädagogische Angebote 5
Ganztagesunterricht/ Unterrichtszeiten
Neuer Bildungsplan
Stundenplanbeispiel einer Klasse 1
Unterrichtsfächer: Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion
Fächerverbünde der Grundschule: MNK, BSS
Fächerverbünde der Hauptschule: ITG, MNT, WZG, WAG, MSG,
Sprachheilpädagogische Fördermaßnahmen: SHF, SM, SÜB
Arbeitsgemeinschaften, Projekte, außerunterrichtliche Veranstaltungen,
besondere Aktivitäten und Feste
Freiwilliges Nachmittagsangebot/Hausaufgabenbetreuung und
freie Spielangebote
Bündnis gegen Gewalt
5. Leitbild 13
6. Schulordnung 17
7. Eltern 20
8. Förderverein 21
9. Schülerbeförderung 22
10. Schulessen 23
11. Unser Kind ist krank – Was ist zu tun? 24
12. Finanzielle Hilfe für die schulische Bildung 25
13. Das Wichtigste auf einen Blick 27
Telefonnummer der Gebrüder-Grimm-Schule
Fax-Nummer der Gebrüder-Grimm-Schule
E-Mail-Adresse der GGS
Homepage der Gebrüder-Grimm-Schule
Telefonnummern der Klassenlehrerinnen und -lehrer
Telefonnummer des Schulbusunternehmens
Schulbusabfahrtszeit am Wohnort
Unterrichtszeiten
1Gebrüder – Grimm – Schule
2. Anschrift
Gebrüder-Grimm-Schule
Schule für Sprachbehinderte
Schillerstraße 3 – 7
74072 Heilbronn
Schulleitung
Birgit Traub
Sonderschulrektorin
Klaus Gretzinger
Sonderschulkonrektor
Sekretariat
Anette Beck
Sekretärin
Unser Sekretariat ist von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr besetzt.
Tel.: 07131 – 56 24 71
Fax: 07131 – 56 24 75
E-Mail: verwaltung@ggs.hn.schule-bw.de
Homepage: http://www.ggs.hn.schule-bw.de
2Gebrüder – Grimm – Schule
3. Die Gebrüder-Grimm-Schule
Sprachheilschule in einem gestuften System für den Stadt- und Landkreis
Heilbronn
Die Gebrüder-Grimm-Schule ist eine
öffentliche Schule des Landes Baden-
Württemberg. Der Schulträger ist die
Stadt Heilbronn.
Zum Personenkreis unserer Schule
gehören Kinder, die trotz normaler
Begabung Mängel in der sprachlichen
Aufnahmefähigkeit, der Ausdrucks- und
Mitteilungsfähigkeit haben und dadurch
in ihrer geistigen, emotionalen und
sozialen Entwicklung beeinträchtigt
sind.
Eltern des Stadt- und Landkreises Heilbronn finden für ihr Kind mit
Sprachstörungen verschiedene Angebote. Die Maßnahmen richten sich nach Art und
Schwere der Störung:
In der Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche stellen die Eltern ihre
Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten vor und erhalten dort Rat und Hilfe für
das weitere Vorgehen.
Kinder im vorschulischen Alter werden im Rahmen der Frühförderung einzeln
oder in Gruppen z.B. wegen Sprachentwicklungsstörungen oder Stottern
therapiert.
Die Gebrüder-Grimm-Schule unterstützt Grund- und Hauptschulen im
Rahmen der Kooperation bei Schülerinnen und Schülern, die leichte
Sprachauffälligkeiten zeigen, aber dennoch in der allgemeinen Schule bleiben
können.
Ab dem Schuljahr 2011/12 bietet die Gebrüder-Grimm-Schule inklusive
Beschulungen an allgemeinen Schulen für besonders förderbedürftige
Schülerinnen und Schüler an.
Der Schulkindergarten für Sprachbehinderte an der Gebrüder-Grimm-Schule
nimmt Kinder mit erheblichen Sprachbehinderungen auf und betreut sie in
zwei Gruppen zu je 12 Kindern.
Die Schule für Sprachbehinderte - auch Sprachheilschule genannt - nimmt
sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler auf, die so stark in ihrer sprach-
lichen Aufnahme- und Mitteilungsfähigkeit eingeschränkt sind, dass sie
dringend einen sprachtherapeutisch orientierten Unterricht benötigen, da
sonst Schulversagen droht bzw. schon vorhanden ist. Bei diesen Kindern
3Gebrüder – Grimm – Schule
reichen schulbegleitende ambulante Fördermaßnahmen nicht aus (z.B.
Kooperation, logopädische Betreuung).
Sprachheilschule als Durchgangsschule
Die Sprachheilschule versteht sich als Durchgangsschule, d.h. sobald bei den
Kindern die Sprachentwicklungsverzögerung behoben oder weitgehend gebessert
ist, wechseln sie wieder zurück in die allgemeine Schule.
Schüler
80
60
Einschulunge
40 n
20
0
1 2 3 4 5 6 Klasse
Es gibt drei „große“ Ausschulungstermine:
nach der Klasse 2
nach der Klasse 4 und
nach der Klasse 6.
Bei den Einschulungen sind die Erstklässler am stärksten vertreten. Das ist auch
gut so, denn es gilt immer noch der fachliche Rat „Je früher eine
Sprachbehinderung behandelt wird, um so besser kann geholfen werden“.
Die Gebrüder-Grimm-Schule unterrichtet von der Klasse 1 bis Klasse 6
nach den Lehrplänen der Grund- und Hauptschule in kleinen Klassen (ca. 12
Kinder).
Der Pyramidenaufbau der Schule ist typisch:
viele Klassen und Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahr
wenig Klassen und Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 5 und 6
Kl.5/6 1 Klasse
Kl.4 3 Klassen
Kl.3 2 Klassen
Kl.2 6 Klassen
Kl.1 7 Klassen
Die Stundentafel ist erweitert durch Rhythmik, Spiel- und Übungsstunden und
sprachheilpädagogische Fördermaßnahmen in Einzel- und Gruppentherapie,
z.B. Myofunktionelle Therapie, Psychomotorik, Stottertherapie.
Ab der Klasse 1 wird auch Englisch unterrichtet.
4Gebrüder – Grimm – Schule
4. Unterricht und pädagogische Angebote
Unterrichtszeiten
Die Schule wird als Ganztagesschule geführt. Der Unterricht beginnt jeden Tag um
8:20 Uhr. Für die Grundschüler ist an 2 Nachmittagen Unterricht. Die Hauptschüler
verbringen 3 Nachmittage an der Schule. An diesen Tagen gibt es ein warmes
Mittagessen.
Unterricht nach dem Bildungsplan an der Grundschule und dem
Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte
Die Inhalte des Unterrichts sind zugleich Grundlage für sonderpädagogisches
Handeln, insbesondere für die sprachheilpädagogische Förderung.
Fächerübergreifendes, ganzheitliches Lernen und die handelnde
Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand finden in der Unterrichtsgestaltung
Berücksichtigung. Ein erhöhtes Maß an Anschaulichkeit, Hilfen zur Strukturierung,
eine klare Gliederung in Teilschritte helfen den Schülerinnen und Schülern
Zusammenhänge in das vorhandene Wissen auch sprachlich zu integrieren. Für die
unterrichtlichen, individuellen und sprachheilpädagogischen Belange sind für jede
Klasse immer zwei Lehrkräfte zuständig.
Stundenplanbeispiel Klasse 1-2:
Std Zeit Mo Di Mi Do Fr
1 ab 7:30 individuelle Betreuungszeit/SM
2 08:20
3 09:05 Unterricht + Therapie (U+Th)
4 09:55
10:40-11:00 große Hofpause
5 11:00 U+Th U+Th
U+Th U+Th U+Th U+Th U+Th
6 11:50 Essen Essen
SÜB SÜB
U+Th U+Th
7 12:35 Essen Essen
SÜB SÜB
8 13:35 Freiwillige Freiwillige
Hausaufgabenbetreuung
U+Th Hausaufgabenbetreuung
U+Th
9 14.20
10 15.15 individuelle Betreuungszeit SM individuelle Betreuungszeit SM
Busabfahrt 12:45 15:15 12:45 15:15 12:45
5Gebrüder – Grimm – Schule
Unterrichtsfächer
Deutsch:
Unterricht nach dem Bildungsplan für die Grund- und Hauptschulen unter
Einbeziehung des Bildungsplanes für die Schule für Sprachbehinderte mit
Berücksichtigung der individuellen Sprachproblematik im Lese- und
Schreiblernprozess. Über den Erziehungs- und Bildungsauftrag der
allgemeinen Schule hinaus hat der Deutschunterricht in der Schule für
Sprachbehinderte einen besonderen Förderauftrag.
Mathematik:
Unterricht nach dem Bildungsplan für die Grund- und Hauptschulen unter
Einbeziehung des Bildungsplanes für die Schule für Sprachbehinderte.
Die Entwicklung mathematischen Denkens wird von der Gesamtentwicklung
und damit auch wesentlich von der Sprachentwicklung beeinflusst. Viele
sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler haben Schwierigkeiten mit der
abstrakten mathematischen Ausdrucksweise. Deshalb benötigen sie eine
Reihe unterschiedlicher Handlungsbeispiele und Erfahrungsschritte, die
sprachlich miteinander in Beziehung gesetzt werden müssen. Der
Mathematikunterricht bezieht in verstärktem Maße die Themen des Bereiches
MNK ein. Aus Themen dieses Bereiches werden handlungsorientiert Inhalte
"mathematisiert".
Englisch:
Im Englischunterricht wird die Grundlage für das Erlernen von
Fremdsprachen gelegt. In der Klasse 1/2 wird primär Wert gelegt auf
„Sprache verstehen“ und „Sich verständlich machen“. Dies geschieht
überwiegend in spielerischer Form. Ab Klasse 3 kommt der schriftliche
Bereich hinzu. Durch das Fach Englisch lernen auch sprachentwicklungs-
verzögerte Kinder bewusster mit Sprache umzugehen. Das Erlernen einer
Fremdsprache bietet ihnen eine neue Chance für einen unverkrampften,
unbelasteten Umgang mit Sprache
Religion:
In der Schule wird in den Klassen 1 und 2 evangelischer und katholischer
Religionsunterricht gemeinsam (ökumenisch) unterrichtet. Erst ab Klasse 3
wird in der Regel nach Konfessionen getrennt. Kinder ohne
Religionszugehörigkeit erhalten parallel zum Religionsunterricht
Sprachtherapie.
Fächerverbünde der Grundschule
Mensch, Natur und Kultur/MNK (HuS, Mu, BK/TW):
Dieser Fächerverbund nimmt Erfahrungen und Ansätze der kindlichen Umwelt
auf und führt sie weiter zu einem fundierten Wissen und zu selbständigem
Handeln. Außerdem werden die musikalische und künstlerische
Ausdrucksfähigkeit erweitert.
6Gebrüder – Grimm – Schule
In der Schule für Sprachbehinderte hat dieser Bereich eine zentrale Stellung.
Die Umwelt muss auch sprachlich erfahren und ausgedrückt werden. Die
Stundentafel wird diesem Ziel gerecht, indem an der Sprachheilschule eine
Stunde zusätzlich aufgenommen wird. Die Auswahl der Themen richtet sich
nach der Lernumgebung und den individuellen Voraussetzungen der Kinder.
Den sozialorientierten Themen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Gesang, Sprache und Instrumentalspiel fördern besonders die sprachliche
und psychomotorische Ausdrucksfähigkeit und dienen der Entwicklung der
Gesamtpersönlichkeit.
Bewegung, Spiel und Sport/BSS (Sport und Rhythmik):
Bei sprachbehinderten Kindern ist sehr häufig auch eine motorische
Einschränkung vorhanden. Bewegung, Spiel und Sport sind darum
unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung der
Kinder. An der Sprachheilschule gehört in diesen Fächerverbund auch die
rhythmisch-musikalische Erziehung. Sie geht von der Integration der
Bewegung, Musik und Sprache aus und verfolgt eine ganzheitliche und
grundlegende Förderung sprachbehinderter Schülerinnen und Schüler.
Fächerverbünde in der Hauptschule
Informationstechnische Grundbildung ITG
Mensch-Natur-Technik MNT
Welt-Zeit-Geschichte WZG
Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit WAG
Musik-Sport-Gestalten MSG
Sprachheilpädagogische Fördermaßnahmen
Sprachheilförderung (SHF) und
sonderpädagogische Maßnahmen (SM):
Individuelle Sprachförderung (Therapie) und sonderpädagogische
Maßnahmen, die zum einen klassenintern als auch klassenübergreifend in
Kleingruppen und/oder in Einzeltherapie stattfinden,
z.B. Stottergruppe, myofunktionelle Therapie (mundmotorisches Training),
Psychomotorik usw.
Ganztagsspezifische Zusatzstunden
Spiel- u. Übungsstunden (SÜB):
Im Ganztagsschulbetrieb sind zusätzlich Spiel- u. Übungsstunden
vorgesehen, die von den Lehrerinnen und Lehrern gestaltet werden.
7Gebrüder – Grimm – Schule
Arbeitsgemeinschaften und Schulprojekte
Arbeitsgemeinschaften (AG)
z.B. Chor, Tanz, Musical, Theaterspiel, Orff-Instrumente, Zaubern, Computer,
Klettern, Reiten, Segeln, Tauchen, Kochen und
Themenorientierte Projekte
Klassenprojekte: z.B. Vorbereitung auf das Schulfest, Märchen, Experimente,
sowie
Schulprojekte für alle Klassen: z.B. Müllsammelaktion, Afrikatag
ergänzen den sprachtherapeutischen Unterricht an der Sprachheilschule.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Außerunterrichtliche Veranstaltungen stellen besonders in der Ganztagsschule eine
wichtige Ergänzung und Bereicherung sonderpädagogischer Arbeit dar.
Wanderungen und Jahresausflüge
In jedem Schuljahr können bis zu vier Wandertage durchgeführt werden.
In den Klassen 5 und 6 kann dafür auch eine bis zu einwöchige Wanderung
stattfinden.
Ausnahmsweise ist auch mit Schülern der Klasse 3 und 4 eine mehrtägige
Wanderung möglich.
Daneben kann die Schule einen ganztägigen Jahresausflug durchführen,
wobei eine angemessene Wanderzeit gewährleistet sein soll.
Chor-, Orchester- und Sporttage
Im Schuljahr können bis zu fünf Tage für Chor-, Orchester- und
Sportveranstaltungen verwendet werden.
In diesem Rahmen nehmen die Klassen 3 – 6 an den Bundesjugendspielen
teil.
Für die Klassenstufe 1 und 2 kann ein Spieltag durchgeführt werden.
Besuch von bildungsfördernden Veranstaltungen sowie
Theateraufführungen und musikalischen Darbietungen
Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen richtet sich nach dem örtlichen
Angebot. Aus Kostengründen und aus organisatorischen Gründen ist die
Beteiligung der ganzen Schule bzw. mehrerer Klassen günstig.
Beispiele: Experimenta, Stadttheater Heilbronn, WKO Württembergisches
Kammerorchester, Jugendkino . . .
8Gebrüder – Grimm – Schule
Schullandheimaufenthalte
Einmal in ihrer Schulzeit können Kinder an der „Schulwoche im Grünen“ auf
dem Haigern oder dem Gaffenberg teilnehmen. Den 1. Klassen ist dabei der
Vorzug zugeben.
Jeder Schüler/jede Schülerin soll während seiner/ihrer Schulzeit mindestens
einmal an einem Schullandheimaufenthalt teilnehmen, der in der Regel in der
Klasse 5 oder 6 in ländlichen Gegenden Baden-Württembergs durchgeführt
wird und ca. 1 Woche dauert.
Auch mit Schülern/Schülerinnen der Klassen 1 bis 4 sind
Schullandheimaufenthalte möglich. Die Dauer richtet sich nach der
Altersstufe und kann 2 bzw. 3 Tage betragen.
Außerschulische Lernfelder
Lerngänge und Lernfahrten (z.B. Bücherei, Handwerksbetriebe, Wilhelma)
sind unterrichts- und bildungsplanbezogen. Sie dienen dem unmittelbaren
Erfahren des heimatlichen Lebensraumes und sind für einen
handlungsorientierten, anschauungsintensiven sprachtherapeutischen
Unterricht wichtig.
Außerschulische Lernfelder schaffen größtmögliche Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen für unsere Schülerinnen und
Schüler.
Projekttage
Im Verlaufe des Schuljahres können Projekttage durchgeführt werden.
Besonders günstig ist in diesem Falle die Zusammenarbeit mehrerer Klassen,
z.B. einer Stufe.
Die Beiträge der Projekttage können am Ende des Schuljahres in das jährlich
stattfindende Schulfest oder zu Beginn des Schuljahres in die
Schulaufnahmefeier der Schule integriert werden.
Projekttage können auch im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften (z.B.
Theater-AG) und Therapiegruppen (z.B. Stottertherapie) durchgeführt
werden.
Kinderkochclub
9Gebrüder – Grimm – Schule
Besondere Aktivitäten und Feste
Neben den Aktivitäten, die jede Klasse selbst organisiert, gibt es folgende Ver-
anstaltungen der Klassenstufen bzw. der Schule:
Schulfest „GrimmsKrams“
Das Schulfest findet jedes Jahr (Mitte Juli) statt und ist ein großes „Familien-
fest“ der Schule.
Das Fest steht jedes Jahr unter einem bestimmten Motto (z.B. Indianer, Kinder
dieser Erde, Der Natur auf der Spur) und gibt den „alten“ und „neuen“ Kindern
viele Möglichkeiten zum Kennenlernen anderer Kinder und zum Mitmachen bei
Spielen und Tänzen. Das Fest ist immer auch ein Treffpunkt für Eltern und
Verwandte unserer Kinder, um Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen
auszutauschen, Sorgen mitzuteilen, usw.
Unsere neuen Schülerinnen und Schüler lernen „ihre“ Schule bei dieser
Gelegenheit richtig kennen.
Klassenstufenbezogene Veranstaltungen
Alle ersten Klassen haben die Möglichkeit eine Woche bei der Aktion „Schule
im Grünen“ der Stadt Heilbronn teilzunehmen. In dieser Zeit findet der
„Unterricht“ auf dem Haigern statt und soll den Kindern die Natur näher
bringen.
Die Kinder und die Lehrerinnen und Lehrer werden dort voll verpflegt
(2. Frühstück, Mittagessen, Vesper). Die Stadt Heilbronn übernimmt einen Teil
der Kosten.
Für alle anderen Klassen besteht in Absprache mit den Eltern die Möglichkeit zu
einem mehrtägigen Ausflug oder zu einem Schullandheimaufenthalt
(s. Außerunterrichtliche Veranstaltungen).
10Gebrüder – Grimm – Schule
Freiwilliges Nachmittagsangebot
Hausaufgabenbetreuung und freie Spielangebote
Am Montag und Mittwoch können die Schülerinnen und Schüler der
Gebrüder-Grimm-Schule an einer freiwilligen Nachmittagsbetreuung
teilnehmen. Das Angebot schließt sich direkt an den Unterricht an und endet
um 16:00 Uhr. Es beginnt mit dem Mittagessen. Die Schülerinnen und
Schüler erhalten auf Bestellung ein warmes Mittagessen wie an den
regulären Schultagen, oder sie bringen ein größeres Vesper mit.
Anschließend gibt es eine Freispielphase, die bei gutem Wetter auf dem
Schulgelände im Freien stattfindet.
Daran anschließend erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben und können nach
Bedarf auch besondere Fördermöglichkeiten wahrnehmen.
Betreut werden die Schülerinnen und Schüler von erfahrenen Pädagogen,
zusammen mit Studenten oder älteren Schülern (mind. 16 Jahre alt).
Jugendbegleiter
Das Angebot wird durch das Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-
Württemberg und durch den Präventionsfond der Stadt Heilbronn finanziell
unterstützt, mit dem Ziel, durch ein abwechslungsreiches und qualifiziertes
Betreuungsangebot außerhalb des Unterrichts Schülerinnen und Schüler in
ihrer Gesamtpersönlichkeit zu fördern.
Auch eine Kombination mit parallel bestehenden AGs am Montag Nachmittag
ist möglich. Die Schülerinnen und Schüler wechseln einfach nach der AG in
die Nachmittagsbetreuung.
Das Angebot ist z. Zt. kostenfrei. Grundsätzlich kann jede Schülerin und
jeder Schüler der Gebrüder-Grimm-Schule daran teilnehmen. Allerdings
fahren nach der Nachmittagsbetreuung keine Schulbusse mehr. Die
Schülerinnen und Schüler müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, zu
Fuß nach Hause gehen können oder von den Eltern abgeholt werden.
11Gebrüder – Grimm – Schule
Bündnis gegen Gewalt
Im April 2008 hat sich die Gebrüder-Grimm-Schule zusammen mit allen Heilbronner
Schulen zu einem Bündnis gegen Gewalt verpflichtet. Die Schule schafft hierzu eine
vertrauensvolle, offene Schulatmosphäre, mit dem Ziel Kinder und Jugendliche zur
gewaltfreien Lösung von Konflikten zu erziehen.
Regelmäßig werden drei bewährte Präventionsprogramme durchgeführt, damit
Schülerinnen und Schüler entwicklungsadäquate Kompetenzen bei
Konfliktlösungsstrategien nachhaltig erlernen können:
Wing Tsun, für die Klassen 1-6, ist ein Selbstverteidigungskonzept zur
Förderung und Stärkung der Intuition, der Kommunikation, des
Selbstbewusstseins, der Selbstverteidigung und der Zivilcourage. Dieses
Projekt wird vom Förderverein unserer Schule unterstützt.
Faustlos, für die Klassen 1-4, ist ein Curriculum, das impulsives und
aggressives Verhalten von Kindern vermindern und ihre soziale Kompetenz
erhöhen soll.
Echt stark, für die Kl. 4, zielt auf die Prävention von sexueller Gewalt und
Sucht.
„Faustlos“ und „Echt stark“ werden von der Heilbronner Bürgerstiftung
finanziert.
Wing Tsun
12Gebrüder – Grimm – Schule
5. Leitbild der Schule
Vorwort
Die Gebrüder-Grimm-Schule ist eine öffentliche Schule des Landes Baden-
Württemberg. Schulträger ist die Stadt Heilbronn.
In der Gebrüder-Grimm-Schule finden Eltern des Stadt- und Landkreises Heilbronn
verschiedene Angebote für Kinder mit einer sprachlich-kommunikativen Störung.
Die Angebote sind abgestimmt auf Art und Schwere der sprachlichen Verzögerung,
der sprachlichen Auffälligkeit oder der sprachlichen Störung.
Hierzu wird ein differenziertes System von Hilfen angeboten:
Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche
Frühbetreuung in Kleingruppen und Einzelbetreuung
Zusammenarbeit mit anderen Schulen im Rahmen der Kooperation
Inklusive Beschulungsformen an allgemeinen Schulen
Kooperation mit anderen Einrichtungen
Schulkindergarten für Sprachbehinderte
Schule für Sprachbehinderte
Die Gebrüder-Grimm-Schule fördert Kinder und Jugendliche, die einen erweiterten
sonderpädagogischen Bildungsbedarf im Bereich der Sprache haben. Dieser
umfasst die verschiedenen Ebenen der Kommunikation und spezifische
Lernprozesse zur Entwicklung sprachtragender Basisfunktionen in Hinblick auf die
Laut- und Schriftsprache. Sprachlichen Beeinträchtigungen in der hörbaren und
geschriebenen Sprache soll entgegen gewirkt werden und Auswirkungen auf
andere Lern- und Entwicklungsbereiche verhindert oder minimiert werden. In
Inhalten und Themen richtet sich der Unterricht an der Gebrüder-Grimm-Schule an
den Bildungsplänen der allgemeinen Schule aus. Der größte Teil der Kinder und
Jugendlichen besucht die Schule für Sprachbehinderte nur während eines Teils der
Schulzeit. Übergänge in die allgemeinen Schulen sind während der gesamten
Schulzeit vorgesehen und werden von Seiten der Schule angestrebt.
Aus diesem sonderpädagogischen Auftrag leiten sich unsere Handlungs- und
Vorgehensweisen ab.
Ziel unserer Bemühungen ist die Gestaltung eines Lebens- und Förderraums für
das sprachbehinderte Kind.
Dies erfordert:
Unterstützung sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher auf Grundlage der
Bildungspläne allgemeiner Schulen
Fachlichkeit und pädagogische Zielorientierung
Vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit aller am Erziehungs- und
Entwicklungsprozess beteiligten Personen
Arbeiten und Wirken im Team
Kooperation mit anderen Institutionen
13Gebrüder – Grimm – Schule
Unterstützung sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das sprachbehinderte Kind, welches im
gesamten Lern- und Sozialverhalten, sowie in seiner psychischen Entwicklung und
in der Motorik umfassend sonderpädagogisch gefördert wird.
In einem kontinuierlichen Prozess von Diagnostik, Förderung und Sprachtherapie
werden die Bedürfnisse und Potenziale der Kinder wahrgenommen, beschrieben und
für sprachtherapeutisches Handeln genutzt.
Alle sprachtherapeutischen Maßnahmen und der Unterricht sind geprägt durch
menschliche Zuwendung. Basis ist die Gestaltung einer vertrauensvollen
Atmosphäre in gegenseitiger Achtung.
Wir nehmen die Kinder und Jugendlichen in ihrer gesamten Persönlichkeit an.
Das langfristige Ziel dabei ist es, dem sprachbehinderten Kind die aktive Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Auf dieser Grundlage betreuen und fördern wir die Kinder und Jugendlichen in
unterschiedlichen sonderpädagogischen Handlungs- und Organisationsformen:
Beratung und Unterstützung der Eltern
Frühbetreuung sprachbehinderter Kinder in Einzel- und Gruppentherapie
kooperative Maßnahmen mit allgemeinen Schulen, Kindertagesstätten und
sonstigen Fachdiensten
integrative Einheit von Unterricht und sprachheilpädagogischer Förderung
sprachheilpädagogische Individual- oder Kleingruppentherapie.
Professionalität und pädagogische Orientierung
Die Professionalität trägt entscheidend dazu bei, dass das gemeinsame Arbeiten zu
einem für alle Beteiligten befriedigenden Ergebnis führt. Wir gestalten die
gemeinsame Arbeit mit den Kindern und Eltern so, dass die angestrebten Ziele
kindgemäß geplant und die dafür notwendigen Maßnahmen pädagogisch sinnvoll
durchgeführt werden.
Professionalität und pädagogische Orientierung werden bestimmt durch:
einen speziell auf die individuellen Bedürfnisse sprachbehinderter Kinder
adaptierten Unterricht
ein aktives Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und
Verwirklichung von sonderpädagogischer Sprachförderung und -therapie
Analyse, Dokumentation und Reflexion des individuellen Lern- und
Entwicklungsprozesses
eine vertrauensvolle, offene Schulatmosphäre, mit dem Ziel, Kinder und
Jugendliche zur gewaltfreien Lösung von Konflikten zu erziehen
die Bereitschaft zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausdrücklich unterstützt wird
den Erwerb besonderer Qualifikationen durch einzelne Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Teilbereichen therapeutischen Handelns
Einbeziehen, Information und Anleitung der Eltern
einen intensiven Austausch aller am therapeutischen Prozess Beteiligten
ein ergänzendes qualifiziertes Betreuungsangebot außerhalb des Unterrichts
zur Förderung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler
Unterstützung und Begleitung beim Übergang in die allgemeine Schule.
14Gebrüder – Grimm – Schule
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern
Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft pflegen die Schule und das Elternhaus
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit als wesentliche Voraussetzung für ein
Gelingen des Erziehungs- und Bildungsauftrags zum Wohle der Schülerinnen und
Schüler. Dabei gehen Eltern und Lehrerinnen und Lehrer auf die besondere
Situation des sprachbehinderten Kindes ein und sind für die Förderung gemeinsam
verantwortlich.
Ein regelmäßiger, gegenseitiger und frühzeitiger Austausch über das Befinden und
die Entwicklungsfortschritte des Kindes ist hierfür erforderlich.
Auch bei unterschiedlicher Sichtweise von Lehrer/innen und Eltern bleibt die
bestmögliche Förderung des Kindes gemeinsames Ziel.
Die Schule ist offen für die Mitarbeit durch die Eltern und bietet ihnen dazu
Gestaltungsräume (z.B. in Klassenpflegschaft, Elternbeirat, Schulkonferenz,
Förderverein), Informationen, Anleitung und Begleitung an.
Wir streben eine dauerhafte Verankerung der Mitarbeit von Eltern für eine
lebendige Schule an.
Dazu bietet die Schule einerseits regelmäßige Eltern-Informationsabende zu Fragen
des Spracherwerbs und der allgemeinen Erziehung an. Andererseits bringen Eltern
ihre Kompetenzen in einmaligen, regelmäßigen oder projektorientierten Angeboten
ins Schulleben ein.
Arbeiten und Wirken im Team
Im Rahmen unserer Ganztagesschule arbeiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in gleicher Wichtigkeit und Bedeutung an der Betreuung und Förderung der Kinder
mit - sei es in pädagogischer Hinsicht, in der Verwaltung, Technik und
Hauswirtschaft oder in der Schulleitung.
Arbeiten im Team bedeutet für uns Aufgaben gemeinsam, kompromissbereit,
partnerschaftlich und einvernehmlich zu lösen - bei größtmöglicher Eigen-
verantwortung und Selbständigkeit.
Geleitet werden wir von folgenden Teamgedanken:
Empathie und Wertschätzung
aktives Zuhören
transparente Organisationsstrukturen
(in Konferenzen, Besprechungen, Rundschreiben und durch die
Schulzeitung „GrImmFo“)
Anerkennung individueller Fähigkeiten und Leistungen
Fortbildungsbereitschaft
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, unter
Berücksichtigung und Beachtung pädagogischer Notwendigkeiten
15Gebrüder – Grimm – Schule
Kooperation mit anderen Institutionen
Innerhalb des sonderpädagogischen Förderkonzeptes im Schulamtsbezirk Heilbronn
ist es unser Ziel als Sprachheilschule eine offene, faire und vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Einrichtungen zu praktizieren.
Dazu gehören z.B.:
die Stadt Heilbronn als Schulträger
die Untere Schulaufsichtsbehörde des Stadt- und Landkreises Heilbronn
die allgemeinen Schulen und vorschulischen Einrichtungen des Stadt- und
Landkreises Heilbronn
soziale Dienste des Stadt- und Landkreises Heilbronn (Jugendamt,
Erziehungsberatungsstelle, usw.)
andere Sonderschulen und sonderpädagogische Dienste
Logopäden/innen und Sprachtherapeut/innen
Ergotherapeut/innen, Heilpädagoge/innen u.a.
niedergelassene Ärzte (Kinderärzte, HNO-Ärzte und Fachärzte für Kinder- und
Jugendpsychiatrie)
stationäre Einrichtungen (SLK Kinderklinik, Kinderzentrum Maulbronn,
Klinikum Am Weissenhof, SPZ etc.)
Stadttheater Heilbronn
Stadtbibliothek Heilbronn
Vereine
Kulturelle Partnerschaften (z. B. Autorenlesungen, freie Theater)
die Presse
u.v.a.
Schlussbemerkung
Wir, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, haben dieses Leitbild für die Gebrüder-Grimm-
Schule nach ausführlichen Diskussionen gemeinsam erstellt und beschlossen. Es ist
auf unsere aktuelle Situation zugeschnitten. Wie wir auch unsere tägliche Arbeit
immer wieder kritisch reflektieren, so muss auch dieses Leitbild immer wieder
überprüft und weiterentwickelt werden.
Heilbronn, den 18. Mai 2009
Gesamtlehrerkonferenz Schulkonferenz Elternbeirat
16Gebrüder – Grimm – Schule
6. Schulordnung
In dieser Schule kannst du:
andere Kinder oder Erwachsene treffen und kennen lernen,
mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, spielen, arbeiten, gemeinsam
etwas planen und durchführen,
Neues lernen,
zuschauen, was andere tun,
etwas Wichtiges oder Schönes erleben,
dich wohlfühlen.
Dazu sind auf jeden Fall wichtig:
andere Kinder, die freundlich sind,
Erwachsene, die Zeit für Kinder haben und ihnen zuhören,
Räume, die gemütlich sind,
Regeln, die die Schwächeren schützen,
eine gemeinsame Zeiteinteilung, damit es auch wirklich Zeit zum Spielen,
zum Lernen und zum Ausruhen gibt.
Es ist wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so einrichten,
dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sich wohlfühlen
können,
dass es gerecht zugeht,
dass die Schwächeren geschützt werden.
Deshalb gelten die folgenden Regeln für alle Schülerinnen und Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer in unserer Schule:
1. Wer schwächer ist, hat Recht auf Schutz.
2. Niemand darf einem anderen weh tun, ihn quälen oder schlagen.
3. Folgende Äußerungen hast du immer ernst zu nehmen, zu respektieren und
danach zu handeln:
Nein!
Lass das bitte!
Ich mag das nicht!
Ich will nicht!
Lass mich bitte in Ruhe!
4. Mit jemandem spielen ist absolut freiwillig!
Niemand darf zu etwas gezwungen werden.
Abschleppen, mitzerren, anrempeln, umwerfen, ein Bein stellen, treten,
an Jacken und anderen Kleidungsstücken reißen, bedrohen, in die Ecke
drängen, gegen den Willen anfassen ist ein Übergriff und ist verletzend.
Ständiges Zurufen, Störungen beim Spielen oder im Gespräch, abfällige
Reden, gemeine Ausdrücke sind ebenfalls ein Übergriff und verletzend.
17Gebrüder – Grimm – Schule
5. Wenn alle sich „Hallo“ oder „Guten Tag“ sagen, freundlich und achtsam sind
und sich bei Unrecht entschuldigen, tut das allen gut und das
Zusammenleben in der Schule macht Spaß.
6. Die Größeren müssen Kleineren nicht zeigen, dass sie stärker sind, das
wissen die Kleinen sowieso.
7. Niemand darf beim Lernen gestört werden.
8. Die Gruppen müssen während der Unterrichtszeit arbeiten können. Deshalb
nehmen wir Rücksicht aufeinander. Während der Unterrichtszeit darf
niemand wild herumtoben.
9. Die Schule gehört uns allen. Wer etwas kaputtmacht, muss dafür sorgen,
dass es wieder heil gemacht wird. Wenn es mutwillig war, muss er oder sie
den Schaden auch bezahlen. Mit dem Geld, das wir für Reparaturen
ausgeben, könnten wir auch Sportgeräte, Spielzeug, Bücher usw. kaufen.
10. Einzelne oder Gruppen müssen die Räume, in denen sie gearbeitet oder
gespielt haben, so verlassen, dass die nächsten, die diesen Raum nutzen,
nicht erst aufräumen und saubermachen müssen. Alle können helfen, den
Frauen und Männern, die saubermachen, ihre schwere Arbeit zu erleichtern.
11. In unserer Schule können wir uns nur wohlfühlen, wenn alle einsehen, dass
es für alle ungemütlich und unfreundlich wird,
wenn Papier und Abfälle herumfliegen,
wenn die Wände verschmutzt und verschmiert werden,
wenn ständig Krach ist,
wenn nicht alle die Toiletten und Waschräume sauber halten,
wenn Blumenbeete und Schulgarten nicht geschützt werden.
12. Die Mittagspause dient der Erholung und Entspannung. Essenszeit ist
Ruhezeit! Danach ist Zeit zum Reden, Spielen und Toben.
Rechte und Pflichten
Du bist für dich, deine Gedanken, dein Reden und deine Handlungen
verantwortlich.
Du hast nicht das Recht, andere körperlich oder seelisch anzugreifen und zu
verletzen, oder ihre Rechte einzuschränken, nur weil du mit dir selbst nicht
zurecht kommst.
18Gebrüder – Grimm – Schule
Du hast das Recht und die Pflicht, um Hilfe oder Begleitung und Beistand zu
bitten, wenn es dir nicht gut geht oder wenn du in einer schwierigen Situation
bist.
Versuche bei Konflikten zu erkennen, welche Rolle du selbst dabei hast und in
welcher Form du selbst dabei beteiligt bist.
Wenn du Unrecht erkennst, denke darüber nach und versuche dich einzufühlen.
Nimm Stellung dazu, sage es laut, mische dich ein und unterstütze die, denen
Unrecht getan wird.
Versuche anderen freundlich zu begegnen, sie zu achten, mit ihnen zu fühlen,
sie zu verstehen – auch wenn sie ganz anders sind als du – und versuche ihnen
friedlich zu begegnen und friedlich mit ihnen zusammenzuleben.
Versuche auch bei Ärger, Wut und Enttäuschung und Unsicherheit den anderen
zu sehen und dessen Standpunkt.
Du hast die Pflicht, über verletzendes Verhalten deinerseits nachzudenken und
dich gegebenenfalls dafür zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.
Du bist für dich, dein Reden und dein Handeln verantwortlich. Du hast die
Pflicht, die Folgen zu tragen, wenn du verletzendes oder unrechtes Verhalten
nicht änderst.
Heilbronn, den 04. Juli 2000
Gesamtlehrerkonferenz Schulkonferenz Elternbeirat
Unterschreibe hier:
______________________________
Damit zeigst du, dass du die Schulordnung anerkennst.
19Gebrüder – Grimm – Schule
7. Eltern
Wie in allen anderen Schulen auch, kommt den Eltern bei der Mitwirkung und
Mitgestaltung eine große Bedeutung zu.
Aus dem Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg:
Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung
mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die
Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit
beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der
Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und
mitzugestalten, nehmen die Eltern
in der Klassenpflegschaft,
in den Elternvertretungen und
in der Schulkonferenz wahr.
Folgende Ziele sind hierbei für die enge Zusammenarbeit von besonderer
Bedeutung:
eine dauerhafte Verankerung der Mitarbeit von Eltern für eine lebendige Schule
enger Kontakt und regelmäßiger Austausch mit dem Elternhaus unserer Kinder
eine Schule als Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum
Entwicklungsfortschritte sollen durch ein Miteinander von Schule und Elternhaus
ermöglicht werden
Eltern, Lehrerinnen und Lehrer tragen gemeinsam Verantwortung für eine
Erziehung und Bildung, in der sich unsere Kinder gut entwickeln können
eine gute Partnerschaft zwischen Schule und Elternhaus.
Um dies zu unterstützen, veranstaltet die Schule in Kooperation mit dem
Schulkindergarten und dem Förderverein über das Schuljahr verteilt einzelne
praxisorientierte Veranstaltungen zu Themen rund um Sprache, Sprachentwicklung
und allgemeine Erziehungsfragen, zu denen sich Eltern nach Bedarf anmelden
können. Daneben gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Aktivitäten, mit denen sich
Eltern direkt in das Schulleben mit einbringen können.
Bitte beachten Sie dazu den beiliegenden Elternbrief!
20Gebrüder – Grimm – Schule
8. Förderverein
Förderverein für sprachbehinderte Kinder und Jugendliche des Stadt-
und Landkreises Heilbronn e. V.
Aus der Satzung:
Der Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Gebrüder-
Grimm-Schule für Sprachbehinderte und deren schulischen und außerschulischen
Aktivitäten.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln
durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den
geförderten Zweck dienen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Dazu gehören u.a. Informationsvermittlung über gestörte Sprache im
vorschulischen Alter und bei Schulkindern, Mithilfe bei der Gestaltung und
Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen, Finanzierung von zwei
Vorpraktikantenstellen im Schulkindergarten für Sprachbehinderte.
Homepage des Fördervereins: http://www.ggs-foerderverein.de/
21Gebrüder – Grimm – Schule
9. Schülerbeförderung
Wie kommen die Schülerinnen und Schüler nach Heilbronn in die
Schule?
Aus dem ganzen Stadt- und Landkreis Heilbronn werden die jüngsten Schülerinnen
und Schüler mit einem eigenen Schulbussystem gefahren.
Die Fahrpläne werden von der Stadt Heilbronn in Zusammenarbeit mit der Schule
und den Busunternehmen erstellt und den Eltern immer kurz vor Schuljahresbeginn
zugeschickt.
In den ersten Schulbesuchswochen sollten die Kinder an den Bus begleitet werden,
da es hin und wieder zu Zeitverschiebungen bei der Abfahrt kommen kann.
Ca. 15 Busse und Taxis sind am Schulbussystem beteiligt. Morgens werden die
Schülerinnen und Schüler um 8.10 Uhr unter Aufsicht vor der Schule aus dem Bus
entlassen. Mittags fahren die Busse 10 Minuten nach Unterrichtsende vom Schulhof
wieder weg. Falls ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht mit
dem Schulbus fährt (Hin- und Rückfahrt), sollten Sie das Busunternehmen
unbedingt rechtzeitig informieren.
Die Klassenzusammensetzung bei den Schulanfängern berücksichtigt in erster Linie
regionale Aspekte, so dass die Kinder aus einer Gegend in eine Klasse gehen und
damit auch meist zusammen im Schulbus gefahren werden.
Im Verlauf des Schulbesuchs fahren dann immer mehr Kinder mit öffentlichen
Verkehrsmitteln
aus dem Stadtbereich Heilbronn Kinder ab dem 2. Schuljahr und
aus dem Landkreis Kinder ab dem 3. Schuljahr.
Voraussetzungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist
eine günstige Fahrplananbindung (möglichst ohne Umsteigen) und
die sprachliche Kommunikationsfähigkeit und Selbständigkeit der Kinder.
Bei der Entscheidung, wer mit öffentlichen
Verkehrsmitteln fahren kann, werden die Eltern
mit einbezogen.
Z. Zt. fahren von den insgesamt 245
Schülerinnen und Schülern ca. 50 öffentlich.
Für die Grundschüler ist der Transport
kostenlos. Die Fünft- und Sechstklässler zahlen
monatlich einen Eigenanteil zwischen 30,30 €
und 30,90 €.
22Gebrüder – Grimm – Schule
10. Das Essen in der Schule
An den Tagen mit Nachmittagsunterricht oder Nachmittagsbetreuung essen die
Kinder in der Schule. Das Essen wird gemeinsam mit dem Lehrer / der Lehrerin
eingenommen und findet im Rahmen einer „Spiel- und Übungsstunde (SÜB)“ statt
und ist integrierter Bestandteil dieser Stunde.
Diese SÜB-Stunde dauert 60 Minuten und beinhaltet neben dem Mittagessen
weitere Übungen, die die Lehrer individuell auf die Bedürfnisse der Klasse
abstimmen.
Die Mahlzeiten werden täglich frisch von der Aufbaugilde speziell für Kindergarten-
und Schulkinder zubereitet. Sie bestehen aus einem Hauptgericht mit Fleisch
(kein Schweinefleisch), Beilagen, Gemüse oder Salat, einem Nachtisch und Tee.
Ein Essen kostet 3,20 €. Die Essensabrechnung erfolgt monatlich per Bank-
einzugsverfahren durch die Aufbaugilde. Wer an diesem Verfahren nicht teilnehmen
möchte, muss seinem Kind ein ausreichendes Vesper mitgeben.
Falls Ihr Kind krank ist, oder aus einem anderen Grund nicht mitisst (Austritt aus
der Nachmittagsbetreuung, Beendigung einer AG), melden Sie es bitte im
Sekretariat unserer Schule ab, und zwar morgens zwischen 7:30-8:30 Uhr,
entweder
telefonisch: 07131-562471 oder
per Fax: 07131-562475 oder
per E-Mail: verwaltung@ggs.hn.schule-bw.de
Sollte Ihr Kind während des Schuljahres die Schule vorübergehend nicht besuchen
(z.B. wegen eines probeweisen Schulbesuchs an einer Grundschule ...), oder
während des Schuljahres umgeschult werden, bitten wir Sie als Eltern, Ihr Kind
bei unserer Sekretärin (Telefonnummer siehe oben!) vom Essen abzumelden.
23Gebrüder – Grimm – Schule
11. Unser Kind ist krank – was ist zu tun?
Wenn Ihr Kind mal krank ist, sollte es auch die Schule nicht besuchen.
Bitte verständigen Sie das Busunternehmen oder den Busfahrer. Sonst
entstehen unnötige Wartezeiten.
Die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes müssen Bescheid wissen. Bei
Krankheiten, die länger als drei Tage dauern, bitten wir um eine schriftliche
Entschuldigung.
Bitte informieren Sie unser Sekretariat und bestellen Sie dort das Mittagessen
für Ihr Kind ab.
Unser Sekretariat (Frau Beck) erreichen sie unter: 07131-562471.
Krankheiten, bei denen der Schulbesuch verboten ist, wenn eine Schülerin
oder ein Schüler an ihnen erkrankt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 IfSG):
Cholera*,
Diphtherie*,
Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)*,
virusbedingtes hämomorrhagisches Fieber*,
Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis*,
Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte),
Keuchhusten,
ansteckungsfähige Lungentuberkulose*,
Masern*,
Meningokokken-Infektion*,
Mumps*,
Paratyphus*,
Pest*,
Poliomyelitis*,
Scabies (Krätze),
Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen,
Shigellose*,
Typhus abdominalis*,
Virushepatitis A oder E*,
Windpocken.
Bei den mit * gekennzeichneten Krankheiten ist der Schulbesuch auch dann
verboten, wenn in der Wohngemeinschaft, in der die Schülerin oder der Schüler
lebt, nach ärztlichem Urteil eine Person an einer dieser Krankheiten erkrankt ist
oder bei ihr der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht (§ 34 Abs. 3 IfSG)
24Gebrüder – Grimm – Schule
12. Finanzielle Hilfe für die schulische Bildung
Mit dem neuen Förderpaket zur „Bildung und Teilhabe“ will die Bundesregierung
Eltern, die sehr wenig Geld haben, unterstützen.
Hilfe erhalten Eltern, die
Hartz IV
Sozialhilfe
Wohngeld
einen Kinderzuschlag bekommen
oder Asylbewerber sind.
Empfänger von Hartz IV müssen sich für die Anträge an das zuständige Job- Center
wenden.
Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlägen und
Asylbewerber müssen Kontakt mit dem zuständigen Rathaus, einem Bürgerbüro
oder dem Sozialamt aufnehmen.
Wichtig:
Eltern mit geringem Einkommen müssen prüfen, ob ihnen vielleicht Wohngeld oder
ein Kinderzuschlag zusteht. Sie können dann auch die Leistungen des
Bildungspakets erhalten!
Bitte fragen Sie nach!
Wichtig Für Eltern in der Stadt Heilbronn
Ab dem Schuljahr 2011/2012 reicht der Familienpass für die Gewährung eines
Mittagessenszuschuss nicht mehr aus! Sie müssen dann auch einen Antrag stellen!
Die notwendigen Anträge gibt es auch in unserer Schule!
Bitte kommen Sie in unser Sekretariat – wir helfen Ihnen gerne weiter!
25Gebrüder – Grimm – Schule
Diese finanziellen Hilfen werden gegeben für:
( Quelle : www. humbold-greifswald.de)
26Gebrüder – Grimm – Schule
13. Das Wichtigste auf einen Blick
Telefonnummer der Gebrüder-Grimm-Schule: 0 71 31/56 24 71
Fax-Nummer der Gebrüder-Grimm-Schule: 0 71 31/56 24 75
E-Mail-Adresse der GGS: verwaltung@ggs.hn.schule-bw.de
Homepage der Gebrüder-Grimm-Schule: www.ggs.hn.schule-bw.de
Telefonnummern der Klassenlehrerinnen
und –lehrer:
Telefonnummer des Schulbusunternehmens:
Schulbusabfahrtszeit am Wohnort: Uhr
Unterrichtszeiten:
Std. Beginn Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
1 7.30
2 8.20
3 9.05
4 9.55
5 11.05
6 11.50
7 12.35
8 13.35
9 14.20
10 15.05
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