Das deutsche Gesundheitswesen im Lichte der Corona-Krise - spw

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38   Schwerpunkt                                                                                                                                 spw 2 | 2020

     Das deutsche Gesundheitswesen im Lichte der Corona-Krise
     von Felix Welti

     I.	Einführung                                                                        ,,Erst gegen Ende des vorigen Jahrhunderts,“
                                                                                       – das 18. – ,,wird der Gedanke lebendig, daß die
        Gesundheitspolitik und -recht werden durch                                     Basis der Gesundheit in den elementaren Ver-
     einschneidende Ereignisse wie Seuchen auf den                                     hältnissen liegt und daß der Schwerpunkt des
     Prüfstand gestellt und in der weiteren Entwick-                                   Gesundheitswesens statt in der Polizei und der
     lung geprägt. Beispiele sind die Typhus- und                                      Heilung der bereits vorhandenen Krankheiten
     Cholera-Epidemien des 19. Jahrhunderts und                                        vielmehr in der Pflege der Bedingungen für die
     ihr Einfluss auf die Entwicklung von Prävention                                   Erhaltung der Gesundheit liege. Dieser Gedan-
     und Gesundheitswesen.                                                             ke kommt zum Durchbruche durch die Cholera,
                                                                                       die in dieser Beziehung ein Segen für Europa ge-
        Rudolf Virchow erforschte um 1848 die Ur-                                      worden ist.“
     sachen des Hungertyphus in Schlesien und im
     Spessart und begründete die Medizin als soziale                                      Mitten in der Pandemie beherrschen ord-
     Wissenschaft. An der Bewältigung der letzten                                      nungsrechtliche und medizinische Fragen die
     großen Cholera-Epidemie in Hamburg 1892                                           politische und fachliche Diskussion. Für sozi-
     war wesentlich die in den betroffenen Arbeiter-                                   al- und gesundheitspolitische Schlüsse aus der
     vierteln handlungsfähige SPD beteiligt, die bis                                   Corona-Krise ist es noch zu früh. Politik und
     dahin von jeder Beteiligung an den öffentlichen                                   (vergleichende) Forschung werden erst zu Er-
     Angelegenheiten ausgeschlossen war. Robert                                        gebnissen kommen, wenn die schlimmste Ge-
     Koch musste für die Erkenntnis kämpfen, dass                                      fahr gebannt ist. Mit Reflexion und Strukturie-
     Cholera durch übertragbare Erreger ausgelöst                                      rung der Probleme muss aber begonnen werden.
     wird und durch verhaltens- und verhältnisbezo-                                    Viel spricht dafür, dass auch nach Überwindung
     gene Interventionen bekämpft werden kann. Er                                      von COVID-19 das Risiko von Pandemien
     war danach wesentlich an der Erarbeitung des                                      – auch im Zusammenhang mit internationaler
     Reichsseuchengesetzes beteiligt, des Vor-Vor-                                     Mobilität und Arzneimittelresistenzen – und
     läufers des Infektionsschutzgesetzes. Richard J.                                  ökologisch bedingter Katastrophen dauerhaft
     Evans hat in „Tod in Hamburg“ eindrücklich                                       auf der politischen Tagesordnung bleibt. Davon
     den sozialen, medizinischen und politischen                                       gehen auch Bundesregierung und Gesetzgeber
     Kontext von Migrations- und Handelsströmen,                                       aus: Das Bundesministerium für Gesundheit
     politischer Vertuschung aus Geschäftsinteres-                                     (BMG) wird dem Bundestag spätestens zum
     sen und unhygienischen Lebensbedingungen                                          31. März 2021 einen Bericht vorlegen, der Er-
     der Arbeiterschaft beschrieben. In der Folge                                      kenntnisse und Vorschläge beinhalten soll (vgl.
     rückten soziale und politische Ungleichheit,                                      § 4 Abs. 1a IfSchG, BT-Drs. 19/18111, 19).
     Wohnverhältnisse, Wasser- und Abwasserver-
     sorgung und das öffentliche Gesundheitswesen                                      II. Zur Reichweite von Gesundheitspolitik
     neu in den Blick.
                                                                                          Bei Seuchen wird deutlich, dass Krankheits-
        Lorenz von Stein, Theoretiker der Sozialre-                                    prävention nur zum kleineren Teil Bereitstel-
     form, schrieb 1870:                                                               lung von Gesundheitsleistungen ist. Zum grö-
                                                                                       ßeren Teil betrifft sie die Voraussetzungen von
                                                                                       Verhalten und Verhältnissen. Dazu gehören De-
                                                                                       mokratie und sozialer Rechtsstaat. Sie verhin-
     	 Prof. Dr. iur. Felix Welti arbeitet am FB Humanwissenschaften der Uni-         dern schnelle und verbindliche Entscheidungen
        versität Kassel und ist Mitherausgeber der spw. Aktualisierte und gekürzte
        Fassung des zuerst in Soziale Sicherheit 4/2020, S. 124-128 veröffentlichten   nicht, sondern sollen Risiken von Willkür, Fehl-
        Beitrags.
     	 Richard Evans, Tod in Hamburg – Stadt, Gesellschaft und Politik in den
        Cholera-Jahren 1830-1910, Reinbek 1990. Es ist zu hoffen, dass das Buch        	 Lorenz von Stein, Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungs-
        bald wieder aufgelegt wird.                                                       rechts, 1. Aufl. 1870/2010, 82/72.
spw 2 | 2020                                                                                           Schwerpunkt        39

entscheidungen und der Dominanz politischer                           lässt vermuten, dass es dabei nicht eine einzige,
und wirtschaftlicher Einzelinteressen verklei-                        sondern verschiedene funktionale Ausgestal-
nern. Ob und wo dies gegenwärtig gelingt und                          tungen gibt.
wo sich aus dem Krisenmanagement autoritäre
Versuchungen entwickeln, ist aufmerksam zu                            1. Information und Koordination
beobachten.
                                                                         Noch die Bekämpfung der Cholera-Epide-
   Der Sozialstaat soll Gewähr bieten, dass Ge-                       mie von 1892 litt daran, dass die Verbreitung
sundheit als soziales Menschenrecht (Art. 12                          von Seuchen durch übertragbare Erreger me-
des Internationalen Pakts für soziale, wirtschaft-                    dizinisch und politisch umstritten war. Auch
liche und kulturelle Rechte) allen bestmöglich                        heute ist die Bekämpfung einer neuen Krank-
erreichbar ist. Ob und wie Gesundheitspolitik                         heit Handeln unter Unwissen und Unsicherheit.
menschenrechtlich ausgerichtet ist und bleibt,                        Umso wichtiger sind organisierte Schnittstellen
lässt sich daran sehen, wie das ungleiche Risiko                      zwischen medizinischer, epidemiologischer
von älteren und jüngeren, gesundheitlich be-                          und anderer wissenschaftlicher Erkenntnis und
einträchtigten und nichtbeeinträchtigten Men-                         Politik auf allen Ebenen, die koordinieren und
schen und die Gefährdungen an Arbeitsplätzen                          entscheiden müssen. Wichtig ist dabei, dass
und in beengten Wohnverhältnissen gewichtet                           Wissenschaft, praktische Medizin und Politik
und behandelt werden. Da gibt es Unterschiede                         ihren jeweiligen Funktionslogiken folgen und
zwischen Staaten, Politiken und Philosophien.                         sich zugleich eng austauschen können.
Nimmt man die bestmögliche Gesundheit
ernst, ist es Aufgabe von Gesundheitspolitik,                            Auf der globalen Ebene ist die Weltgesund-
die besten Möglichkeiten herbeizuführen.                              heitsorganisation (WHO) als relevanter Akteur
                                                                      in den Blick gerückt. Ohne politische Macht
   Prävention ist auch das Vorhalten eines Ge-                        kann sie vor allem durch Aktivität und Glaub-
sundheits- und Sozialwesens, das auf plötzliche                       würdigkeit wirken. Ein hoher Grad an privater
aber vorhersehbare Ereignisse wie eine Pan-                          (Ko-)Finanzierung und enge Kontakte zur glo-
demie bestmöglich eingerichtet ist. Das kann                          balen pharmazeutischen Industrie haben letz-
marktwirtschaftliche Organisation nach An-                            tere durchaus beeinträchtigt. Ebenso ist aber
gebot und Nachfrage nicht leisten. Es fordert                         auch in dieser Krise deutlich geworden, dass die
planmäßige Vorsorge für die Wechselfälle des                          WHO auf ihre Mitgliedstaaten Rücksicht neh-
Daseins nicht nur der Einzelnen, sondern auch                         men muss. Sie und ihre Unabhängigkeit, auch
der Gesellschaft als Ganzes. Vorsorge für einen                       durch engere Verflechtung mit den Zivilgesell-
plötzlichen hohen Bedarf an Gesundheitsleis-                          schaften, zu stärken, ist dringend geboten.
tungen und sozialer Unterstützung ist in den
letzten Jahrzehnten vor allem im Zusammen-                               Deutlich geworden ist von Beginn der Coro-
hang mit Kriegen und Naturkatastrophen the-                           na-Krise an, dass ein eng verflochtener Raum
matisiert worden, wie an der Inanspruchnahme                          wie die Europäische Union starker Gesund-
von Streitkräften und Katastrophenschutz zu                           heitsinstitutionen bedarf. Das Europäische
sehen ist.                                                            Zentrum für die Prävention und die Kontrolle
                                                                      von Krankheiten (ECDC) in Stockholm ist aber
III.Verantwortlichkeiten                                              nicht hinreichend ausgestattet, obwohl die Uni-
                                                                      on ein ergänzendes Mandat für Beobachtung,
   Sozial- und gesundheitspolitische Fragen                           frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwer-
im Zusammenhang der Corona-Krise lassen                               wiegender grenzüberschreitender Gesundheits-
sich an der Zuordnung von Verantwortlich-                             gefahren hat (Art. 168 Abs. 1 AEUV).
keiten betrachten. Der internationale Vergleich
                                                                         In der Bundesrepublik Deutschland hat das
                                                                      Robert-Koch-Institut entsprechende Aufgaben
	 Für die tagesaktuelle Diskussion: www.verfassungsblog.de.
	 Vgl. die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“, BT-Drs.
                                                                      einschließlich der Vernetzung und Koordina-
   17/12051 vom 3.1.2013.                                             tion zwischen internationalen Organisationen,
40   Schwerpunkt                                                                                  spw 2 | 2020

     Bund, Ländern, Krankenkassen, Unfallversi-             Auch außerhalb des Gesundheitsdienstes
     cherung, Kassenärztlicher Bundesvereinigung        haben infektionsmedizinische Maßnahmen
     und Krankenhäusern. In Ländern und Kom-            infrastrukturelle Voraussetzungen, etwa die flä-
     munen sind Gesundheitsbehörden und Ge-             chendeckende Verfügbarkeit hygienischer Toi-
     sundheitsämter selbst die Schnittstelle von        letten und Waschgelegenheiten im öffentlichen
     Fachlichkeit und Politik. Auch dort bedarf es      Raum und in Verkehrsmitteln, in Betrieben
     institutioneller und berufsrechtlich gesicherter   und Schulen. Arbeits- und Gesundheitsschutz
     Distanz zwischen beiden Funktionen. Gesund-        werden auch deshalb in allen Bereichen aufzu-
     heitspolitische Fehleinschätzungen auf Grund       werten sein.
     mangelnden Abstands zu kommunalen Parti-
     kularinteressen kommen vor – von Hamburg              Staatliche Maßnahmen und offiziellen An-
     1892 bis Ischgl 2020.                              nahmen müssen der wissenschaftlichen und
                                                        öffentlichen Kritik ausgesetzt bleiben. Fehlende
        Schon seit langem wird beklagt, dass die Ge-    Aufklärung und Unfreiheit fördern Fehlent-
     sundheitsämter in Ländern und Kommunen             scheidungen, Gerüchte und Panik. Viele Epide-
     für ihre Aufgaben selbst außerhalb von Krisen      mien waren und sind geprägt von gefährlichen
     nicht hinreichend ausgestattet sind. Sie müssten   und ablenkenden Schuldzuweisungen an Frem-
     Bindeglied zwischen globalen und nationalen        de und Juden. Es wäre ein großer Fortschritt,
     Informationen und Handlungsanweisungen             wenn diese Komponente („chinesischer Virus“)
     zur Kenntnis regionaler und lokaler Gefähr-        bei der globalen Bekämpfung von COVID-19
     dungs- und Versorgungsstrukturen sein und          dauerhaft zurückgedrängt werden könnte.
     dazu personelle Ressourcen mit medizinischer,
     gesundheitswissenschaftlicher und pflege-          2. Ordnungsrecht der Prävention
     rischer Kompetenz vorhalten. Über eine bessere
     Ausstattung der Gesundheitsämter in Ländern           COVID-19 hat die Nationalstaaten als (ein-
     und Kommunen ist ebenso wie über die insti-        zige) Akteure ordnungsrechtlicher Prävention
     tutionelle Struktur nachzudenken. So könnten       nachhaltig in Erinnerung gebracht. Doch wurde
     die exekutiven Funktionen in Ministerien und       zugleich deutlich, wie ineffizient, vielleicht auch
     Ämtern belassen werden, die (sozial-)medizi-       kontraproduktiv Schließungen von Staatsgren-
     nische, pflegerische und gesundheitswissen-        zen in einer ökonomisch globalisierten Welt
     schaftliche Kompetenz für alle öffentlichen        sind. Viren und ihre Eindämmung orientieren
     Einrichtungen aber in einem unabhängigen           sich nicht an Grenzen. Es mag notwendig sein,
     öffentlich-rechtlichen Dienst gebündelt wer-       örtliche Freizügigkeiten zum Infektionsschutz
     den, in dem auch der Medizinische Dienst der       einzuschränken. Wenn man sich dazu primär
     Krankenversicherung (MDK) aufgehen könnte,         und einseitig der Staatsgrenzen bedient, weil sie
     will man überhaupt hinreichend Fachpersonal        nun mal da sind, wirkt das hilflos.
     finden. Wichtig wäre, dass die fachliche Aus-
     stattung keine Frage der kommunalen Finanz-           In Deutschland zeigt sich bisher – unabhän-
     lage mehr wäre, sondern einheitlich hohen und      gig von der aktuellen oder retrospektiven Be-
     gesichert finanzierten Standards folgte. Die       wertung der getroffenen Maßnahmen –, dass der
     aktuellen Finanzierungsmodi kommunaler             kooperative Föderalismus funktionieren kann.
     Sozial- und Gesundheitspolitik bewirken, dass      Der gesundheitliche Ausnahmezustand auf der
     Ressourcen primär dorthin fließen, wo indivi-      Basis des Infektionsschutzgesetzes wurde nicht
     duelle bundes- und landesrechtliche Ansprüche      bundeszentral verfügt, sondern durch überwie-
     zu erfüllen sind, während Standards für nötige     gend abgestimmte Landesverordnungen und
     Infrastrukturen nach Finanzlage und Prioritä-      Allgemeinverfügungen der Kommunen. Damit
     ten von den Ländern vage gehalten werden, um       sind mehr Personen und Interessen in die Ent-
     der landesverfassungsrechtlichen Konnexität zu     scheidungen eingebunden. Das ist ein Vorteil,
     entgehen, und in den Kommunen nach Finanz-         auch wenn man – möglicherweise berechtigte
     lage gedehnt und gesenkt werden können.            – Differenzen innerhalb Deutschlands in Kauf
                                                        nehmen muss. Solange nicht auf engem Raum
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sich ausschließende Strategien verfolgt werden,   beim jeweiligen Gesundheitsamt zu sehen. An-
ist der „Flickenteppich“ weniger gefährlich als   dererseits ist der Test eine Leistung der ambu-
die einsame (Fehl-)Entscheidung.                  lanten Krankenbehandlung an Menschen, die
                                                  – jedenfalls mit Symptomen – zunächst die
   Insofern sollte die in der Krise begonnene     hausärztliche Versorgung kontaktieren. Dort
Ausweitung von Bundeskompetenzen im Infek-        allerdings waren Tests und Schutzkleidung oft
tionsschutz bei epidemischen Lagen von natio-     nicht verfügbar. Die Gesamtverantwortung der
naler Tragweite (§ 5 IfSG) bei Außerkrafttreten   Kassenärztlichen Vereinigungen führte dann
2021 sorgfältig evaluiert werden Ordnungs-        zu deren Verantwortlichkeit, rasch eigene Test-
rechtliche Kompetenzen sollten föderal blei-      zentren aufzubauen und die Versorgung über
ben. Gerne und hilfreich betätigen könnte sich    die bislang vielen Menschen nicht bekannte
der Bund künftig für einheitliche Standards des   Telefonnummer 116 117 zu steuern. Der Ein-
öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Voraus-     druck unklarer Verantwortlichkeiten zwischen
setzung für Funktionieren und Abstimmung          Gesundheitsamt, Hausarzt, KBV-Ambulanz
ordnungsrechtlicher Maßnahmen sind.               und der für viele Menschen mental präsenteren
                                                  Notfallambulanzen der Krankenhäuser hat si-
3. Leistungsrecht der Prävention                  cherlich zumindest in der Anfangszeit zu Rei-
                                                  bungsverlusten geführt und sollte in der Nach-
    Die Corona-Krise zeigte Unsicherheit und      bereitung diskutiert werden.
Uneinheitlichkeit in Deutschland bei der Ver-
antwortlichkeit für die zunächst einzige zur         Es zeigt sich, dass im deutschen Gesund-
Verfügung stehende spezifische Gesundheits-       heitswesen Klärungsbedarf besteht, wo bevöl-
leistung: den Test. Da sein Ergebnis jedenfalls   kerungsbezogene Interventionen wie Tests und
(und oft auch hauptsächlich) der Steuerung ord-   Impfungen im Versorgungssystem anzusiedeln
nungsrechtlicher und statistischer Maßnahmen      sind. Das gerade erst in Kraft getretene Masern-
dient, konnte es naheliegen, die Verantwortung    schutzgesetz hat das Impfrecht geöffnet, so dass

                                                       VERLAG WESTFÄLISCHES DAMPFBOOT

                                                  Widersprüche 155
                                                  Dialogisches Handeln und
                                                  Forschen
                                                  Mit Freire die neoliberalen
                                                  Verwüstungen überwinden
                                                  2020 – 144 Seiten – 15,00 €
                                                  ISBN 978-3-89691-025-7

                                                  Heft 155 der „Widersprüche“ zeigt Zugänge zum
                                                  dialogischen Verstehen und zur Transformation
                                                  der eigenen Umwelt auf und geht auf aktuelle
                                                  Auseinandersetzungen um Paulo Freire ein.

   WWW . DAMPFBOOT - VERLAG . DE
42   Schwerpunkt                                                                                spw 2 | 2020

     Masern- oder Grippeimpfungen nun durch alle          Rahmen des Möglichen Schritte zur Kapazitäts-
     Ärzte und auch in Apotheken erfolgen können.         erweiterung und Beschaffung unternommen.
     Ob das – bessere Materialausstattung vorausge-       Die große Bedeutung rascher und jederzeit
     setzt – auch der Weg für künftige Pandemien          verfügbarer Versorgung mit Medizinprodukten
     wäre oder ob es einer Zuordnung zumindest            und Arzneimitteln dürfte neue Argumente zur
     der Federführung für Impf- und Testinterven-         Diskussion über die Regeln für die Vorsorge
     tionen bedarf, z.B. an die Gesundheitsämter,         und Beschaffung durch Staat, Krankenkassen
     wird zu klären sein. Dabei wird deutlich, dass       und öffentlich finanzierte Gesundheitseinrich-
     bevölkerungsbezogene Präventionsleistungen           tungen schaffen. Im Krisenfall stark steigende
     letztlich fremd in einem System sind, das auf        Preise und mangelnde Verfügbarkeit lebens-
     individuellen Versicherungsleistungen aufbaut.       wichtiger Güter könnten auf Systemfehler hin-
     Bei einer Masern-Impfung oder einem Sars-            deuten. Das könnte sich auch darauf auswirken,
     CoV-2-Test geht es nicht primär um individu-         wie zukünftig in der EU mit der Geltung des
     elle Leistungsansprüche, sondern darum, dass         Wettbewerbsrechts für Dienstleistungen von
     möglichst viele Personen eine Leistung mög-          allgemeinem wirtschaftlichen Interesse umge-
     lichst schnell bekommen, egal ob gesetzlich,         gangen wird und was nötig ist, damit die Erfül-
     privat oder nicht versichert, In- oder Ausländer.    lung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird
     In Deutschland ist das Versorgungssystem um          (Art. 106 Abs. 2 AEUV).
     die gesetzliche Krankenversicherung herum
     aufgebaut. Das Diktum „versicherungsfremd“               Absehbar noch problematischer – und
     einerseits und das Veto der Länder und Kom-          das auch im Normalbetrieb – ist ein Mangel
     munen gegen Regelungen, die sie Geld kosten,         an ärztlichem und pflegerischem Personal.
     andererseits, haben manche sinnvolle Reform in       Dessen Verfügbarkeit wird bestimmt durch
     diesem System verlangsamt. Es wäre gut, wenn         vormalige Entscheidungen über Ausbildungs-
     die Krise Auslöser für eine klare und praktikab-     kapazitäten, Personalschlüssel und (fehlende)
     le Präventionsverantwortlichkeit würde, wie sie      Anreize zur Berufstätigkeit, durch die Gestal-
     das Präventionsgesetz von 2015 nicht erreicht        tung von Arbeitsbedingungen und Entgelten.
     hat. Es zeigt sich, dass Prävention eine zu ernste   Bereits in den letzten Jahren ist dies für die
     Sache ist, um sie weiter als Marketing-Instru-       Pflegeberufe Gegenstand der Gesundheitspo-
     ment im Kassenwettbewerb misszuverstehen.            litik geworden (so Pflegelöhneverbesserungs-
                                                          gesetz, BT-Drs. 19/14416, Pflegepersonal-Stär-
     4. Leistungsvorsorge als Prävention                  kungsgesetz, BT-Drs. 19/5593). Die aktuelle
                                                          Ausweitung der Zulassung heilkundlicher
         Die Corona-Krise stellt auch die Frage: Wer      Tätigkeiten durch Pflegeberufe in der Krise (§
     ist dafür verantwortlich, dass die infrastruktu-     5a IfSG) weist darauf, dass auch traditionelle
     rellen Voraussetzungen individueller Leistun-        Rangverhältnisse zwischen den Berufen dabei
     gen gesichert sind, möglichst auch in atypischen     dringend auf den Prüfstand müssen. Drin-
     Situationen wie dieser? In einer solchen Situati-    gend zu beachten ist dabei, dass Maßnahmen
     on sind die Regelungen zur Infrastrukturver-         in der stationären Akutversorgung nicht zu
     antwortung der Sozialleistungsträger (§ 17 SGB       Knappheiten in der ambulanten Versorgung
     I) und zum Sicherstellungsauftrag der vertrags-      und Langzeitpflege führen sollten, die dann
     ärztlichen Versorgung für Krankenkassen und          wieder zur Überlastung der stationären Ver-
     Vertragsärzte (§ 72 SGB V) nicht ausreichend.        sorgung führen können. Insofern mag es auch
     Weder Krankenhäuser noch Vertragsärzte als           unzureichend sein, nur die stationäre medizi-
     selbstständig wirtschaftende Einheiten haben         nische Versorgung als kritische Infrastruktur
     ein Interesse, beispielsweise mehr Schutzklei-       zu definieren (§ 6 BSI-KritisV). In der aktu-
     dung oder Beatmungsgeräte vorzuhalten als            ellen Krise wird darauf immerhin reagiert,
     normalerweise benötigt. Auch die Kranken-            indem die einzelleistungsorientierte Finan-
     kassen haben weder Materiallager noch finan-         zierung gesundheitlicher, pflegerischer und
     zieren sie diese. In der jetzigen Krise sind Bund    sozialer Dienste und Einrichtungen befristet
     und Länder rasch eingesprungen und haben im          auf eine infrastruktursichernde Finanzierung
spw 2 | 2020                                                                          Schwerpunkt        43

umgestellt wird (BT-Drs. 19/18107, 14, 34). Es      ist. Strukturell wird in Deutschland zwar kli-
gehört aktuell zu den wichtigen Aufgaben der        nische Forschung an Universitäten und ihren
sozialen und kommunalen Selbstverwaltung            Krankenhäusern überwiegend staatlich finan-
in der Krise, Lücken in diesen eilig geschaf-       ziert, die pharmazeutische Forschung ist je-
fenen Rechtsgrundlagen zu überbrücken.              doch in der Systematik des Gesundheitswesens
                                                    primär privat finanziert und muss sich daher an
   Medizinisches und pflegerisches Personal         ihrer Refinanzierung über den Markt ausrich-
ist von fehlender Kapazität und Ressourcen          ten. Damit konzentriert sie sich auf häufige und
in der Pandemie (und auch im „Normal-               in zahlungskräftigen Ländern vorkommende
betrieb“) selbst physisch und psychisch ge-         Krankheiten. Ihre allgemeine Zugänglichkeit
fährdet. „Schutz des Gesundheitswesens vor          ist oft durch Patentrechte erschwert; auch diese
Überlastung“ ist als Schutzgut der aktuellen        sind krisenbedingt nun eingeschränkt (§ 5 Abs.
Politik kein Abstraktum, sondern auch für die       2 Nr. 5 IfSG). Selbst global ist die von der WHO
Zukunft essenziell.                                 mitgetragene Impfstoff-Allianz GAVI auf pri-
                                                    vate Kofinanzierung durch die Gates-Stiftung
   Bisher gingen die Krankenhausplanung der         und Partnerschaft mit privaten Unternehmen
Länder und die Bedarfsplanung der Kassen-           angewiesen.
ärztlichen Vereinigungen davon aus, dass sich
zukünftige Bedarfe an Gesundheitsleistungen         5. Soziale Ungleichheit
im Wesentlichen aus vergangenen Bedarfen
und demografischen Daten ermitteln lassen.              Seuchen können Treiber sozialen Fort-
Die Finanzierung des ambulanten und sta-            schritts sein, wenn gesellschaftlich und politisch
tionären Sektors richtet sich vor allem nach        erkannt wird, dass ihre schädliche Wirkung alle
erbrachten Leistungen. Bei den Krankenhäu-          sozialen Schichten, Klassen und Interessen be-
sern kommt die Investitionsförderung der            trifft. Gleichwohl wirken sie nur selten als die
Länder hinzu, die jedoch oft als unzureichend       Gleichmacher, den die mittelalterlichen To-
kritisiert wird und sich, wenn überhaupt, am        tentänze aus der Zeit der Pest zeigen. Häufiger
„Normalbedarf “ ausrichtet. Sieht man das Ge-       treffen sie, wie Typhus und Cholera, vor allem
sundheitswesen als Ganzes jedoch als kritische      ohnehin sozial Benachteiligte. International
soziale Infrastruktur einer Gesellschaft, scheint   wird sich in der Nachbetrachtung von COVID-
eine integrierte und auch außergewöhnliche          19 zeigen, wer warum am stärksten getroffen
Fälle stärker umfassende Planung nötig. Das         worden ist. Generell trifft dieses Virus, soweit
impliziert staatliche Verantwortung für not-        wir bisher wissen, am schwersten Ältere und
wendige Vorsorge durch Vorratshaltung und           gesundheitlich Eingeschränkte. Welche Rolle
materielle und personelle Reservekapazität.         dabei strukturelle Versorgungsmängel der am-
Blickt man in die Welt, ist es wahrscheinlich,      bulanten Gesundheitsversorgung und in Wohn-
dass nach der Corona-Krise die Argumente            und Pflegeeinrichtungen, Vorschäden der Lun-
für Marktwirtschaft im Gesundheitssystem            ge durch Industriearbeit, Luftverschmutzung
sich nicht vermehrt haben. Es gibt aber auch        und Tabakrauch gespielt haben werden, ist auf-
schlechte Beispiele für staatliche Krankenhäu-      merksam zu beachten.
ser und Gesundheitsdienste, gerade wenn die-
se der Austeritäts-Politik unterlegen haben.           Schon außerhalb der Krise ist die medizi-
                                                    nische Versorgung in Pflege- und Wohneinrich-
   Zur Vorsorge für das Gesundheitswesen ge-        tungen und die Gewährleistung professioneller
hört auch die Organisation des medizinischen        ambulanter Pflege und Unterstützung schwie-
Fortschritts. Sicher kann es nicht für jede neu     rig. Vorsorge mit Material und Personal war
auftretende Krankheit Impfung und Medika-           dort noch weniger getroffen. Hier wird es in der
ment „auf Vorrat“ geben. Doch wird zu fragen        Krise gerade in Behinderteneinrichtungen zu
sein, ob nach dem Auftreten von SARS-1 und          Mehrkosten kommen, die durch die Beschlüsse
MERS die Forschung über Corona-Viren der            des ersten Sozialpakets nicht gedeckt sind. Auch
bekannten Gefährdung angemessen gewesen             hier ist die Selbstverwaltung gefordert.
44   Schwerpunkt                                                                                                            spw 2 | 2020

         Priorisierung und Rationierung von Ge-                                        Evans schreibt zur Cholera 1892: „Die Epide-
     sundheitsleistungen in der Epidemie ist sehr an-                              mie kennzeichnete – auch wenn sie ihn nicht als
     fällig dafür, soziale Ungleichheiten zu reprodu-                              einzige herbeiführte – den Sieg des Preußentums
     zieren und zu verstärken. Eine Benachteiligung                                über den Liberalismus, den Triumph der staat-
     auch bei Versorgungsengpässen wegen Alter,                                    lichen Intervention über das Laisser-Faire.“ Mit
     chronischer Krankheit oder Behinderung ist                                   dem Wissen, dass „danach“ im 20. Jahrhundert
     in Deutschland verboten (§ 2a SGB V; § 33c                                    ebenso der historische Aufbau des Sozial- und
     SGB I; §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 5 AGG). Schon Triage-                               Gesundheitswesens wie Nationalismus und
     Kriterien wie Erfolgsaussicht und Priorität sind                              Krieg lagen, ist der Ausblick auch heute am-
     mit Blick auf ihre mittelbaren Wirkungen sehr                                 bivalent. In einer längerfristigen Betrachtung
     problematisch.                                                                mag die Corona-Krise in einer längeren Linie
                                                                                   stehen, die seit der Finanzkrise 2008/2009 ei-
         Gerade beim Infektionsschutz wird deutlich,                               nerseits eine Renaissance sozialstaatlicher Re-
     dass das Gesundheitswesen im Ganzen, Diens-                                   gulierung, andererseits einen Wiederaufstieg
     te, Einrichtungen, Berufsträger und Behörden                                  des Nationalismus markiert.
     auf Menschen zu achten haben, die schlechten
     Zugang zu Gesundheitsleistungen und -infor-                                       In einer optimistischen Version dessen, was
     mationen haben, seien sie geistig und seelisch                                bevorsteht, mag COVID-19 die Notwendigkeit
     behindert, mobilitäts- und sinnesbeeinträch-                                  verdeutlicht haben, die internationale Koope-
     tigt, Pflegebedürftige, Analphabeten, Menschen                                ration für die Verwirklichung des Menschen-
     mit geringen Deutschkenntnissen, Obdachlose,                                  rechts auf Gesundheit substanziell zu verstär-
     Prostituierte, Menschen in Gemeinschaftsun-                                   ken. Denn vor allem führt die Corona-Krise
     terkünften und Menschen mit ungesichertem                                     vor Augen, dass Gesundheitspolitik weniger
     Aufenthaltsstatus. Wenn sie nicht gleichen und                                denn je national beschränkt sein kann, wenn
     barrierefreien Zugang zu Informationen, Tests                                 internationale Verflechtung von Produktion,
     und Behandlung haben wie andere auch, ihre                                    Konsum, Kommunikation und Mobilität alle
     Wohn- und Lebenssituation verbessert wird,                                    sozialen Bedingungen von Gesundheit globali-
     sind sie gefährdet – und gefährden damit auch                                 siert haben und damit ebenso die Gefahren wie
     andere. COVID-19 ist ein weiterer Warnruf,                                    die Lösungswege. Friedrich Engels, Kritiker bür-
     ungleiche Gesundheitschancen dieser Gruppen                                   gerlicher Sozialreformen des 19. Jahrhunderts,
     zu bessern.                                                                   schrieb 1872 „Zur Wohnungsfrage“: „Die Brut-
                                                                                   stätten der Seuchen, die infamsten Höhlen und
     IV. Ausblick                                                                  Löcher, worin die kapitalistische Produktionswei-
                                                                                   se unsre Arbeiter Nacht für Nacht einsperrt, sie
         Es ist richtig, in der Krise zuerst das Drän-                             werden nicht beseitigt, sie werden nur – verlegt!“
     gendste zu erledigen. Doch aus Erfahrungen                                    – die Folgen waren etwa 1892 in Hamburg zu
     sollte gelernt werden können. § 4 Abs. 1a IfSchG                              spüren. Nicht die Externalisierung von Ge-
     ist ein Merkposten. Auch nach der Krise werden                                fahren, sondern nur eine globale Politik, die
     Deutungsmacht und Einfluss von Interessen                                     anerkennt, dass die bestmögliche Gesundheit
     unterschiedlich verteilt sein. Verschiebungen                                 eines jeden die Bedingung der Gesundheit aller
     von Ressourcen sind leichter durchsetzbar als                                 ist, kann die nachhaltige Konsequenz sein. ó
     qualitative Änderungen an Verantwortlich-
     keiten und Strukturen. Auch deswegen brau-
     chen in und nach der Krise vulnerable Gruppen
     und die für ihre Behandlung und Unterstützung
     wichtigen Dienste, Einrichtungen und Berufe
     besondere Aufmerksamkeit.

     	 Siehe die Dokumentation kritischer Stellungnahmen auf www.reha-recht.de.
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