Das neue BAFA-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" - Energieeffizienz in Unternehmen - Neue Ansätze, neue Verpflichtungen Berliner ...

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Das neue BAFA-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" - Energieeffizienz in Unternehmen - Neue Ansätze, neue Verpflichtungen Berliner ...
Das neue BAFA-Förderprogramm
„Energieberatung im Mittelstand“

Energieeffizienz in Unternehmen – Neue Ansätze, neue
Verpflichtungen

Berliner Energietage
29.04.2015
Das neue BAFA-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" - Energieeffizienz in Unternehmen - Neue Ansätze, neue Verpflichtungen Berliner ...
Agenda

I.     Antragsberechtigung
II.    Fördertatbestände
III.   Zulassung Energieberater
IV.    Verfahrensablauf
Antragsberechtigung

o   Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der
    gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbe
    sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Nicht antragsberechtigt sind u.a.:
o   Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr
    Steuerentlastungen nach § 10 StromStG oder § 55 EnergieStG beantragt
    haben
o   Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr
    einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung)
    gestellt haben
Fördertatbestand

                  Alte RL                  Neue RL
Energieberatung   a) Initialberatung       Förderfähig ist je Antragsteller eine
                  b) Detailberatung        Energieberatung einschließlich einer
                                           sich ggf. anschließenden
                                           Umsetzungsbegleitung.

o   Förderfähig ist je Antragsteller eine Energieberatung einschließlich einer
    sich ggf. anschließenden Umsetzungsbegleitung innerhalb von 24
    Monaten
o   Eine in den letzten Jahren in Anspruch genommene Energieberatung
    nach den vorhergehenden Richtlinien zur „Energieberatung im
    Mittelstand“ führt nicht zum Ausschluss der Antragsberechtigung
o   Umsetzungsbegleitung: Hilfestellungen, die von der Ausschreibung
    und der Begleitung der Ausführung bis zur Abnahme der
    durchgeführten Effizienzmaßnahme reichen können
Anforderungen Energieberatung

                                                                     Einleitender
o   Energieberatung muss sich an den Vorgaben der DIN EN 16247-1       Kontakt
    ausrichten
o   Energieberatung nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische         Auftakt-
    Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energie-     besprechung
    verbrauchs mit wirtschaftlich fundierten Verbesserungs-
    vorschlägen zur Energieeffizienz                                   Daten-
                                                                      erfassung

o   Aufbau und Ablauf:                                                 Außen-
    o  systematische Erfassung des Energieeinsatzes und Verbrauchs     einsatz

    o  Analyse von Einsparpotentialen mit Hilfe von
                                                                       Analyse
       Vergleichsbetrachtungen
    o  Bewertung von Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeits-
       berechnungen                                                    Bericht

    o  Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Energiebericht
                                                                      Abschluss-
                                                                     besprechung

                                                                                 5
Anforderungen Energieberatung

Beratungsbericht

o   Anforderungen an die Inhalte des Beratungsberichts regelt ein Merkblatt
o   DIN 16247-1: Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum
    Hintergrund, Dokumentation des Energieaudits und Möglichkeiten zur
    Verbesserung der Energieeffizienz
o   Kein vorgegebener standardisierter Bericht, sondern flexibel und
    individuell gestaltbar
o   Bei technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zur Nutzung
    von Abwärme kann ein Abwärmenutzungskonzept erarbeitet werden
Höhe der Förderung

                 Alte RL                Neue RL
Fördersätze      a) Initialberatung:    Energieverbrauch jährlich:
                    80%, max. 1.280 €   a) ≤ 10.000 €/a: 80%, max. 800 €
                 b) Detailberatung:     b) > 10.000 €/a: 80%, max. 8.000 €
                    60%, max. 4.800 €

o   Förderhöhe ist abhängig von den jährlichen Energiekosten
o   Es sind nur solche Energiemengen anrechenbar, die dem betrieblichen
    Verbrauch zugerechnet werden können und belegbar sind
o   Angaben zum gesamten Energieverbrauch sowie zu den jeweiligen
    genutzten Energieträgern (Strom, Brennstoffe, Nah-/Fernwärme/-kälte);
    Kraftstoffe nur bei Unternehmen der Transport- und Logistikbranche
Zulassung Energieberater

                 Alte RL                 Neue RL
Energieberater   Müssen in KfW-          Müssen vom BAFA zugelassen sein,
                 Beraterbörse gelistet   Eintragung in Energie-Effizienz-
                 sein                    Experten-Liste der dena optional

o   Elektronische Registrierung und Zulassung beim BAFA Voraussetzung
    für Tätigwerden
o   Erst Zulassung beim BAFA, dann freiwillige Eintragung in
    Energieeffizienz-Experten Liste der dena
o   Zulassungskriterien:
o   Grundqualifikation (Ausbildung) + Zusatzqualifikation (Fortbildung) +
    dreijährige Berufserfahrung + Unabhängigkeit
Verfahrensablauf aus Sicht des antragstellenden
   Unternehmens
Berater       Kosten-          Antrag
                                                   Zuwendungs-
auswählen     voranschlag      online
              Berater          stellen               bescheid
                               s
                                           Leistungsvertrag darf
                                           abgeschlossen werden
                                           Beginn des
                                           Beginn der 12 Monate
                                           Bewilligungszeitraums

  Verwendungsnachweis       Eingang
  & Beratungsbericht        beim         Prüfung         Auszahlung
  einreichen                BAFA
Antragstellung

o   Elektronische Antragsformulare: Eins für die Förderung der
    Energieberatung und separat eines für die Förderung der
    Umsetzungsbegleitung
o   Energieberatung: Angaben zum Unternehmen, zum Energieberater und
    den Beraterkosten, zum Energieverbrauch + Kostenvoranschlag
    Energieberater + evtl. Vollmacht
o   Umsetzungsbegleitung: Angaben zum Zeichen Energieberatung, zum
    Energieberater und den Beraterkosten, zur umzusetzenden Maßnahme +
    Kostenvoranschlag Energieberater
Verwendungsnachweisverfahren

     Verwendungsnachweis

o   Erfolgt über ein geschütztes elektronisches Formular
o   Angaben u.a. zu Beratungsumfang, Energieverbrauch und empfohlenen
    Maßnahmen

Zusätzlich einzureichende Dokumente:
o   Beratungsbericht
o   Kopie der Beraterrechnung, die den Anforderungen nach § 14 UStG
    entspricht
o   Nachweis der Zahlung (Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder
    Bankbestätigung)
o   Schriftliche Erklärung des Zuwendungsempfängers
Elektronische Formulare
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

            EBM@bafa.bund.de
           Tel: +49(6196)908-1240
                www.bafa.de
Ein Vortrag im Rahmen der

Die Leitveranstaltung für Energieeffizienz in Deutschland fand in diesem Jahr vom
27. bis zum 29. April 2015 im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt.
Weitere Informationen und alle Vortragsunterlagen zu rund 300 Vorträgen aus 52
Veranstaltungen im Rahmen der Berliner Energietage 2015 finden Sie unter

                  www.berliner-energietage.de
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