Das neue BAFA-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" - Energieeffizienz in Unternehmen - Neue Ansätze, neue Verpflichtungen Berliner ...
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Das neue BAFA-Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ Energieeffizienz in Unternehmen – Neue Ansätze, neue Verpflichtungen Berliner Energietage 29.04.2015
Agenda I. Antragsberechtigung II. Fördertatbestände III. Zulassung Energieberater IV. Verfahrensablauf
Antragsberechtigung o Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbe sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland Nicht antragsberechtigt sind u.a.: o Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr Steuerentlastungen nach § 10 StromStG oder § 55 EnergieStG beantragt haben o Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben
Fördertatbestand Alte RL Neue RL Energieberatung a) Initialberatung Förderfähig ist je Antragsteller eine b) Detailberatung Energieberatung einschließlich einer sich ggf. anschließenden Umsetzungsbegleitung. o Förderfähig ist je Antragsteller eine Energieberatung einschließlich einer sich ggf. anschließenden Umsetzungsbegleitung innerhalb von 24 Monaten o Eine in den letzten Jahren in Anspruch genommene Energieberatung nach den vorhergehenden Richtlinien zur „Energieberatung im Mittelstand“ führt nicht zum Ausschluss der Antragsberechtigung o Umsetzungsbegleitung: Hilfestellungen, die von der Ausschreibung und der Begleitung der Ausführung bis zur Abnahme der durchgeführten Effizienzmaßnahme reichen können
Anforderungen Energieberatung Einleitender o Energieberatung muss sich an den Vorgaben der DIN EN 16247-1 Kontakt ausrichten o Energieberatung nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Auftakt- Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energie- besprechung verbrauchs mit wirtschaftlich fundierten Verbesserungs- vorschlägen zur Energieeffizienz Daten- erfassung o Aufbau und Ablauf: Außen- o systematische Erfassung des Energieeinsatzes und Verbrauchs einsatz o Analyse von Einsparpotentialen mit Hilfe von Analyse Vergleichsbetrachtungen o Bewertung von Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeits- berechnungen Bericht o Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Energiebericht Abschluss- besprechung 5
Anforderungen Energieberatung Beratungsbericht o Anforderungen an die Inhalte des Beratungsberichts regelt ein Merkblatt o DIN 16247-1: Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum Hintergrund, Dokumentation des Energieaudits und Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz o Kein vorgegebener standardisierter Bericht, sondern flexibel und individuell gestaltbar o Bei technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme kann ein Abwärmenutzungskonzept erarbeitet werden
Höhe der Förderung Alte RL Neue RL Fördersätze a) Initialberatung: Energieverbrauch jährlich: 80%, max. 1.280 € a) ≤ 10.000 €/a: 80%, max. 800 € b) Detailberatung: b) > 10.000 €/a: 80%, max. 8.000 € 60%, max. 4.800 € o Förderhöhe ist abhängig von den jährlichen Energiekosten o Es sind nur solche Energiemengen anrechenbar, die dem betrieblichen Verbrauch zugerechnet werden können und belegbar sind o Angaben zum gesamten Energieverbrauch sowie zu den jeweiligen genutzten Energieträgern (Strom, Brennstoffe, Nah-/Fernwärme/-kälte); Kraftstoffe nur bei Unternehmen der Transport- und Logistikbranche
Zulassung Energieberater Alte RL Neue RL Energieberater Müssen in KfW- Müssen vom BAFA zugelassen sein, Beraterbörse gelistet Eintragung in Energie-Effizienz- sein Experten-Liste der dena optional o Elektronische Registrierung und Zulassung beim BAFA Voraussetzung für Tätigwerden o Erst Zulassung beim BAFA, dann freiwillige Eintragung in Energieeffizienz-Experten Liste der dena o Zulassungskriterien: o Grundqualifikation (Ausbildung) + Zusatzqualifikation (Fortbildung) + dreijährige Berufserfahrung + Unabhängigkeit
Verfahrensablauf aus Sicht des antragstellenden Unternehmens Berater Kosten- Antrag Zuwendungs- auswählen voranschlag online Berater stellen bescheid s Leistungsvertrag darf abgeschlossen werden Beginn des Beginn der 12 Monate Bewilligungszeitraums Verwendungsnachweis Eingang & Beratungsbericht beim Prüfung Auszahlung einreichen BAFA
Antragstellung o Elektronische Antragsformulare: Eins für die Förderung der Energieberatung und separat eines für die Förderung der Umsetzungsbegleitung o Energieberatung: Angaben zum Unternehmen, zum Energieberater und den Beraterkosten, zum Energieverbrauch + Kostenvoranschlag Energieberater + evtl. Vollmacht o Umsetzungsbegleitung: Angaben zum Zeichen Energieberatung, zum Energieberater und den Beraterkosten, zur umzusetzenden Maßnahme + Kostenvoranschlag Energieberater
Verwendungsnachweisverfahren Verwendungsnachweis o Erfolgt über ein geschütztes elektronisches Formular o Angaben u.a. zu Beratungsumfang, Energieverbrauch und empfohlenen Maßnahmen Zusätzlich einzureichende Dokumente: o Beratungsbericht o Kopie der Beraterrechnung, die den Anforderungen nach § 14 UStG entspricht o Nachweis der Zahlung (Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder Bankbestätigung) o Schriftliche Erklärung des Zuwendungsempfängers
Elektronische Formulare
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! EBM@bafa.bund.de Tel: +49(6196)908-1240 www.bafa.de
Ein Vortrag im Rahmen der Die Leitveranstaltung für Energieeffizienz in Deutschland fand in diesem Jahr vom 27. bis zum 29. April 2015 im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt. Weitere Informationen und alle Vortragsunterlagen zu rund 300 Vorträgen aus 52 Veranstaltungen im Rahmen der Berliner Energietage 2015 finden Sie unter www.berliner-energietage.de Eine kommerzielle Weiterverbreitung darf nur nach schriftlicher Genehmigung der Rechteinhaberin erfolgen. © 2015 Referent(in) / Veranstalter(in) Diese Seite darf nicht entfernt werden. Für die in diesen Unterlagen bereit gestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden. Den Berliner Energietagen wurden diese Folien durch die Veranstalter(in) / den Referent(inn)en freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Bei Fragen oder Ansprüchen kontaktieren Sie diese bitte direkt.
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