Herzlich willkommen! Förderung von Mehrweggeschirr-Systemen - Informationsveranstaltung, 9. September 2021, Bad Hersfeld - DEHOGA Hessen
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Informationsveranstaltung, 9. September 2021, Bad Hersfeld Förderung von Mehrweggeschirr-Systemen Michael Mai, Klimaschutzmanager in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtmarketing Herzlich willkommen! 1
Inhalt • Verpackungsaufkommen und Umwelt • Gute Gründe für Mehrweg-Geschirr? • Auszug rechtliche Rahmenbedingungen • Auszug aus einen Systemvergleich Mehrweggeschirr-Systeme • Welche Maßnahmen werden gefördert? • Wie beantrage ich den Zuschuss? 2
Beispiel Anbietervergleich (willkürliche Auswahl – ist nicht als Anbieterempfehlung zu verstehen!) Kriterium FairCup/FairBox Recircle Anschaffungskosten Ca. 4 Euro / Gefäß Ca. 10 Euro / Gefäß Befüllungs-/Lizenzgebühr Ca. 35 Euro/Monat bei 9-Monats Abo Ca. 13,5 Cent/ Befüllung Pfandhöhe 4 Euro Ca. 10 Euro Bekanntheitsgrad/Verbreitung in Deutschland einige, zu finden über FairCup Navigator App >255, zu finden über https://www.recircle.de/karte Bieten Zubehör Besteck Ja, Kombinationsbesteck Ja, Kombinationsbesteck Bieten Zubehör Becher Ja In Planung Q1/21 Optik und Haptik verschiedene Farben, hochwertig Farbe Aubergine, hochwertig Individuelles Logo möglich Werbezusatzmaterial Bedruckung mögl. Werbezusatzmaterial Bedruckung mögl. Kurzfristige Verfügbarkeit Ja Ja Häufigkeit der Wiederverwendbarkeit höher als Ja, mind. 1000 Mal Nein, mind. 150-200 Mal 200 Recycling Ja Momentan Sammlung, Ziel Recycling Austausch beschädigte Boxen Ja zzgl. Porto Ja zzgl. Porto Rücknahme nach Lebenszyklus - Austausch Ja Ja umsonst (Stand: 04/2021) Muster können den meisten Systemanbietern bestellt werden und erleichtert die Bewertung und Auswahl. 11
Beispiel: Ablauf eines „smarten“ Mehrwegsystem Quelle: Revolo 12
Förderrichtlinie der Stadt Bad Hersfeld (auszugsweise) • Freiwillige Leistung aus Stadthaushalt als „Klimaschutzförderprogramm“ • Ortsansässige Unternehmen der/des Gastronomie/Einzelhandels • Zuschüsse für finanzielle Aufwendungen: • Systembeteiligungsentgelte für eine Verbundlösung • Anschaffungskosten für Mehrweggeschirr • Kauf von Mehrweggeschirr als betriebseigenes System • Geschirr für Speisen und -Getränken für Betriebe im Stadtgebiet (inklusive Ortsteile) • Bereitstehende Hausmittel insgesamt: 6.000 Euro • Max. Zuschuss bis zu 300 Euro (netto) je Unternehmen • Anträge ab sofort möglich • Antragsfrist: 31.12.2021 • Vorrangig gilt die veröffentlichte Förderrichtlinie 13
Als Verbundlösung gilt (Auszug aus Förderrichtlinie): • Systembeteiligungsgebühren • Bezuschusst für überregionale Mehrwegsysteme mit einer Förderquote von bis zu 100 % für die Dauer von 12 Monaten. Der Maximalbetrag dieser Förderung beträgt 300 Euro (netto) in festgelegten Zeitraum. • Anschaffungskosten • Bezuschusst wird die erstmalige Anschaffung von Mehrweggeschirr für das unternehmensübergreifende oder betriebseigene Mehrweggeschirr (Behältnisse und Becher) bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 300 Euro (netto). • Bei Nutzung beider Förderfelder beträgt der Maximalbetrag der Förderung 300 Euro (netto) pro Betriebsstätte. 14
Antragsverfahren (auszugsweise) • Nur schriftlich mit Formular u.a. mit folgenden Angaben: • Unternehmensangaben mit Ortsadresse der Betriebsstätte • Person, die für die Durchführung vertretungsberechtigt ist • Bankverbindung • Angaben zum ausgewählten System oder Geschirr-/Bechersystem • Geplantes Datum, oder bereits erfolgtes Datum der Einführung • Gesamtkosten entsprechend vorliegendem Angebot • Angaben ggfs. zu anderen Fördermittelanträgen/-bewilligungen 15
Sonstige Bedingungen, Bewilligung, Auszahlung Abrechnung (auszugsweise) • Nicht förderfähig ist Mehrweggeschirr aus • Melaminharz • „Bambusgeschirr“. • Geschirr aus unbeschichtetem Aluminium • Mehrwerggeschirr, dass an Dritte/Endverbraucher verkauft, gespendet oder verschenkt wird • Anträge sind rückwirkend ab Datum 1. April 2021 möglich für bereits eingeführte Systeme möglich. • Ansonsten den Antrag vor der Beauftragung eines Systemanbieters stellen. • Auszahlung erfolgt nach schriftlichem Bewilligungsbescheid und erfolgt vorbehaltlich für 12-monatigen Betriebszeitraum. • Der Beginn der geförderten Maßnahme ist schriftlich mitzuteilen. 16
Sonstige Bedingungen, Bewilligung, Auszahlung Abrechnung, Zuständigkeit (auszugsweise) • System muss mindestens 12 Monate betrieben werden. Vorzeitige Beendigung führt zur Rückzahlungspflicht des Zuschusses. • Über den Förderantrag entscheidet die Stadtverwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld. • Überschreitet das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Fördermittel, so entscheidet die Stadtverwaltung über die Vergabe insbesondere auf Grundlage der Kriterien • „Eingang der Anträge“, • „Räumliche Verteilung im Stadtgebiet“ sowie • „Qualität und Nachhaltigkeit der Maßnahmen“. • Verwendungsnachweis nach 12 Monaten mittels • Rechnungsbelegen und Angaben zu Anzahl der verkauften Getränke und Essen 17
Abgabe der Hessentag-Becher Erfüllen nachstehende Kriterien: • lebensmittelecht • geschmacksneutral • bruchsicher • spülmaschinenfest • abriebbeständig • Eichmarke für den Ausschank Abgabepreis: 50 ct pro Stück Nicht für Heißgetränke geeignet! 18
Gute Gründe für Mehrweggeschirrsystem • Weniger Abfall - Weniger Ressourcenverbrauch • Einwegverbot seit 3. Juli 2021 bzw. auch weitergehend ab Juli 2023 • Finanzielle Unterstützung durch die Kreisstadt Bad Hersfeld • Imagesteigerung für Unternehmen und Stadt • Bessere Ökobilanz als Einwegverpackungen • Zwischenzeitlich viele Anbieter auf dem Markt • Mehrweggeschirr/-boxen auch als Leihprodukt möglich • Möglichkeit zum Zusammenschluss - gemeinsame Systemwahl • Je nach Pfandsystem deutschlandweite Werbung 19
Informationsveranstaltung, XX. August 2021, Bad Hersfeld Förderung von Mehrweggeschirr-Systemen Michael Mai, Klimaschutzmanager Lena Lochhaas, Fachbereich Stadtmarketing Tel.: +49 6621 201-893 Email: lena.lochhaas@bad-hersfeld.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20
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