LKV Sachsen Anhalt e.V - Was ist neu bei QM-Milch und QS in der Tierproduktion? Dr. Axel Naumann

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LKV Sachsen Anhalt e.V - Was ist neu bei QM-Milch und QS in der Tierproduktion? Dr. Axel Naumann
LKV Sachsen‐Anhalt e.V.
                            Abteilung Qualitätsberatung und Kontrollstelle

Was ist neu bei QM-Milch und QS in der
            Tierproduktion?

                    Dr. Axel Naumann

        Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
LKV Sachsen Anhalt e.V - Was ist neu bei QM-Milch und QS in der Tierproduktion? Dr. Axel Naumann
4. Runde QM-Milch
                                                         Stand 2013
    2013-2015
         Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
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QM-Milch

 Beauftragung für 436 Milcherzeuger
Das Qualitätsmanagement
        aus Sachsen-Anhalt          der
   deutschen Milcherzeuger
    116 in 2013 zu prüfen = 26,6%

    Erfüllungsstand aktuell bei 92%

       Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
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Standardträger                                      Verein QM-Milch e.V.

Mitgliederversammlung   Vorstand                                    Fachbeirat
Kernmitglieder:         Vorsitz:                                    Mitglieder für DBV:
DBV, DRV, MIV           Bernhard Krüsken, DBV                       2x DBV, BBV, LBV SH, LV NI,
                        Dr. Henning Ehlers, DRV                     WLV
                        Eckhard Heuser, MIV
LV NI, LV NRW                                                       Mitglieder für MIV:
(seit 1. Januar 2013)
                                                                    MIV, DMK, frischli

                                                                    Mitglieder für DRV:
                                                                    DRV, GenV, GenV BY

                                                                    Gäste:
                                                                    LBV SH/MV SH, LBV TH/LV TH,
                                                                    LKV NRW/LV NRW, LKV RP,
                                                                    LKV ST, LV NI/LVNI, MP BW/
                                                                    MV BW, WLV, VMB

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Grundsätzliche Struktur des Standards (I)

• Kapitel 1-3:   Allgemeine Grundsätze (Trägerschaft, Zielsetzung
                 Geltungsbereich)

• Kapitel 4:     Anforderungen an den Produktionsprozess in der
                 Rohmilcherzeugung

• Kapitel 5:     Relevanz von Erzeugnissen aus Rückstands-
                 monitoringprogrammen für die zu zertifizierenden
                 Milcherzeugerbetriebe

• Kapitel 6:     Aufbau des Kontrollsystems (Zertifizierungsstellen
                 Auditoren, Kontrollen, Auswertung der
                 Kontrollergebnisse

• Kapitel 7:     Zertifikatsvergabe,-gültigkeit und -entzug

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Warum Akkreditierung?

- Äquivalenzsicherung und Anerkennung zu anderen
  Lebensmittelstandards…
 … in Deutschland: QS
 … in Europa: z.B. KKS (Belgien/Niederlande)

- Voraussetzung für neutrale Kontrollen durch akkreditierte
  Zertifizierungsstellen nach EN DIN 45011

- Basis für die Anerkennung von Schlachtkühen aus QM-Milch für QS

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Was ändert sich? (I)

                             Leitfaden 2006                                 Standard 2012

                                                  offen für Zertifizierungsstellen, die die Anforderungen der
Zugang für
                                    -             DIN EN 45011 erfüllen und den Antrag auf Akkreditierung
Zertifizierungsstellen
                                                  für den QM-Milch Standard bei der DAkkS gestellt haben

Anforderungen an
                                    -             Präzisierung der Voraussetzungen und Qualifikation
Auditoren
                                                  Legitimation der Zertifizierungsstellen in ausreichender
Mitwirkungspflichten des
                                                  Form für die Einsicht in die Milchgütedaten bei den
zu zertifizierenden                 -
                                                  zuständigen Stellen und Auskunft über Aussetzungen der
Betriebes
                                                  Milchanlieferung
                               3-Jahres-          3-Jahres-Prüfrhythmus, untersetzt mit risikoorientierten
Kontrollintervalle
                             Prüfrhythmus         Sonderkontrollen

K.O.-Kriterienzahl                  6                                          16 (+10)

Bonuspunktezahl                    13                                           11 (-2)

Kriterienzahl                      52                                           55 (+3)

Kriterienpräzisierung               -                                       bei 6 Kriterien

Gesamtpunktzahl                     65                                           66 (+1)
                              Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
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Was ändert sich? (II)

K.O.-Kriterien

- betreffen wichtige gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. die EU-
  Hygieneverordnungen, die Milchgüteverordnung, die
  Viehverkehrsverordnung und die Verordnung zur Dokumentation
  des Arzneimitteleinsatzes

- diese Vorschriften sind ausnahmslos einzuhalten und deshalb im
  Kriterienkatalog entsprechend hervorgehoben

- jetzt 16 K.O.-Kriterien von den 55 Kriterien (bisher 6)

- zusätzliche 10 K.O.-Kriterien: 1.3 / 1.5 / 1.19 / 3.3.3 / 3.3.4 / 3.4.4 /
  5.3 / 5.4 / 5.5 / 5.6

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Was ändert sich? (III)

Kontrollen
- unveränderter grundsätzlicher Kontrollturnus von drei Jahren

- neu: Sonderkontrollen => erfolgen, wenn
  => Betriebe einer Anlieferungssperre unterfallen, z. B. wegen
    Mängeln bei der Milchgüte (Keim- und/oder Zellzahlen)
  => Betriebe wegen zu hoher Rückstände von unerwünschten
    Stoffen (Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte) im
    Rahmen des Rohmilchmonitorings gesperrt werden
  => wenn der Milcherzeuger im Bereich Tiergesundheit weniger als
    13 von 19 Punkten erzielt
- Sonderkontrollen verlängern den dreijährigen Prüfrhythmus nicht
- bei den Sonderaudits gehen Bonuspunkte nicht in die Bewertung
  ein
- unverändert ist das System der Nachaudits => erfolgen, wenn das
  Standardaudit nicht bestanden wurde
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LKV Sachsen Anhalt e.V - Was ist neu bei QM-Milch und QS in der Tierproduktion? Dr. Axel Naumann
Futtermittelrahmenvereinbarung

• QM-Milch und QS haben zum 01.07.2013 eine
   Futtermittelrahmenvereinbarung geschlossen
• Liste der QM-Milch lieferberechtigten Futtermittelunternehmen
• Zusammenarbeit im Ereignis- und Krisenmanagement

• Ca. 35.000 nutzen Datenaustauschvereinbarung zur Lieferung von
  Schlachtkühen ins QS-System

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QS in 2013/2014

Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
Was ändert sich? (I)

Futtermittel:

•Keine Kennzeichnung mehr auf Sackanhängern zwingend erforderlich,
   Sofern Kennzeichnung auf Warenbegleitpapieren erfolgt.

•Bei Lieferungen von losen Mischfuttermitteln an den Landwirt ist die
   VVVO-Nummer in den Warenbegleitpapieren der Lieferanten
  (Hersteller und Händler) verpflichtend anzugeben.

   Die VVVO-Nummer muss von der Produktion bis an den Bestimmungsort
   weitergegeben werden.

                       Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
Was ändert sich? (II)

Schweine

•Für die Schweinehaltung ergeben
   sich deutliche Änderungen
   aufgrund gesetzlicher Übergangsfristen.
•So muss die Gruppenhaltung von Sauen ab dem 1. Januar 2013
   umgesetzt sein.
•Mit dem Blick auf Stallböden und auf die Einhaltung der Bestandsdichten
   fallen die Vorgaben für Altbauten weg.

                      Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
Was ändert sich? (III)

Geflügel

•Die Kriterien für das Fangen von Geflügel durch sogenannte
Fängerkolonnen wurden präzisiert.
•Alle Personen, die Tiere fangen, müssen künftig über den
tierschutzgerechten Umgang mit ihnen Bescheid wissen.
•Kolonnenführer müssen ab Mitte 2013 einen entsprechenden
  Sachkundenachweis vorlegen.

                    Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
Alle Änderungen wurden in den BQM- Katalog eingearbeitet.

               Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
Initiative Tierwohl
• Kontrolle und Identifikation der Ware bis zur Schlachtung bzw. dem LEH
• Honorierung des Mehraufwandes
• Jährliche Kontrollen (in Verbindung mit QS-Audits)

Bereich Schwein

Wahl-Kriterienkatalog für Mast, Zucht, Aufzucht
¾Grundanforderungen
¾Wahlpflichtkriterien
¾Minimumanforderungen

Bereich Geflügel

Einheitlicher Kriterienkatalog
¾Grundanforderungen
¾Wahlpflichtkriterien

                 Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
Revision 2014

• Zuordnung von Mischfuttermittellieferungen (lose Ware) zu VVVO-Nummern
• Bezug von unverpackten losen Futtermitteln über QS-zugelassenen
  Händler/Spediteur
• Verbot der Transponderimplantate beim Schwein
• Nachweis verwendeter Wirkstoffe in der Geflügelmast
• Hygieneanforderungen bei der Verladung von Mastgeflügel
• Anforderungen an die Nottötung bei Geflügel
• Tierwohlpaket
• Neuer Leitfaden für die Elterntierhaltung auf Grundlage Geflügelmast

                   Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
LKV Sachsen‐Anhalt e.V.
               Abteilung Qualitätsberatung und Fütterung

   Qualitätssicherung ‐ 02.12.2013 Bernburg/Strenzfeld
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