DAS PETITIONSRECHT EIN RECHT FÜR ALLE - HESSISCHER - Oliver Ulloth
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LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER, SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, Sie alle haben die Möglichkeit, sich mit Zögern Sie nicht und wenden Sie sich Bitten oder Beschwerden unmittelbar an bei Anliegen, die Hessen betreffen oder Ihre Volksvertretung zu wenden. Es ist bei Beschwerden über Entscheidungen Ihr Grundrecht, Petitionen einzureichen. von hessischen Behörden, direkt an den Hessischen Landtag. Hierfür hat der Hessische Landtag einen eigenen Ausschuss eingesetzt: Ihr den Petitionsausschuss. Die Abgeord neten kümmern sich dort direkt um Ihre Anliegen. Damit ist der Petitions ausschuss ein besonderes Beispiel dafür, wie nah das Parlament an den Sorgen, Boris Rhein Problemen und Ideen der Menschen ist. Präsident des Hessischen Landtages
WAS IST EINE PETITION? Das Petitionsrecht gibt allen Menschen ■ Beschwerden die Möglichkeit, sich schriftlich gegen über Behördenentscheidungen Schon gewusst? Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen Das Wort „Petition“ kommt aus ■ Anregungen dem Lateinischen und bedeutet oder ungleiche Behandlung durch staat- zur politischen Willensbildung „Bitte“ oder „Ersuchen“. Übrigens: liche Stellen zu wehren. oder Vorschläge zum Erlass eines In der Sprache des Parlamentes Eine solche Eingabe nennt man Petition. bestimmten Gesetzes heißt jemand, der vom Petitions- Petitionen können beispielsweise Folgen recht Gebrauch macht, „Petent“ ■ Bitten des beinhalten: oder „Petentin“. beispielsweise den Wunsch an ■ Anträge den Ausschuss, sich eine Situation zu einem bestimmten Tun oder vor Ort anzuschauen. Unterlassen von Behörden oder der Landesregierung
WER KANN EINE PETITION EINREICHEN? WER KÜMMERT SICH UM MEINE PETITION? „Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten.“ Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen Über die Petitionen berät der Petitions ausschuss. Er setzt sich aus Abgeordneten Die Verfasser des Grundgesetzes (Art. 17) Das Petitionsrecht ist ein persönliches aller Fraktionen entsprechend der politi und der Hessischen Verfassung (Art. 16) Recht, das man für sich selbst oder für schen Mehrheitsverhältnisse im Hessischen haben allen Menschen das Recht zur Be- andere mit deren Einverständnis wahr Landtag zusammen. Der Petitionsausschuss schwerde eingeräumt. So können auch nehmen kann. Es kann sich auch um darf: Anliegen von allgemeinem Interesse ■ Minderjährige, ■ alle Behörden in Hessen um handeln. Näheres ist im Hessischen ■ unter Betreuung Stehende, Stellungnahmen bitten, Petitionsgesetz geregelt. ■ Einsicht in Akten nehmen, ■ Gefangene, ■ Ortstermine und Runde Tische ■ Nicht-Deutsche/Staatenlose oder vereinbaren, ■ gesellschaftliche Gruppen wie ■ geschlossene Anstalten und Bürgerinitiativen oder Vereine Einrichtungen besuchen. Petitionen einreichen.
WANN WENDE ICH MICH AN DEN PETITIONSAUSSCHUSS? Der Petitionsausschuss kann sich mit In folgenden Fällen kann der Ausschuss die Eingabe an die zuständige Stelle allen Anliegen befassen, die sich auf nicht tätig werden: weiter oder gibt Hinweise, an wen sich Entscheidungen hessischer Behörden die oder der Betroffene stattdessen ■ Beschwerden über Gerichtsurteile oder Regelungen (Gesetze, Verordnun wenden kann. gen etc.) beziehen. ■ privatrechtliche Streitigkeiten ■ Kommentare zu politischen Dazu zählen zum Beispiel: Entscheidungen ■ Ministerien ■ Schreiben mit beleidigendem Inhalt ■ Regierungspräsidien ■ reine Meinungsäußerungen ■ Städte, Gemeinden, Landkreise ■ anonyme Eingaben und kommunale Einrichtungen ■ Finanzämter Der Petitionsausschuss leitet in den ■ Polizeidienststellen Fällen, in denen er für die Bearbeitung ■ Schulen einer Angelegenheit nicht zuständig ist,
WIE REICHE ICH EINE PETITION EIN? DER WEG EINER PETITION Es gibt vier Möglichkeiten, eine Petition Eine Petition ist an keine Form gebunden. einzureichen: Sie muss lediglich Eingabe durch Petentin/Petent ■ schriftlich ■ ein konkretes Anliegen erkennen lassen, ■ zur Niederschrift (bei mündlichen Eingang und Prüfung der f ormalen Eingaben fertigt der Petitionsausschuss ■ den Namen und die Adresse der Voraussetzungen beim Hessischen eine Niederschrift an) Einsenderin oder des Einsenders Landtag enthalten, ■ per Fax ■ und handschriftlich unterzeichnet ■ über das Online-Formular auf Landtagskanzlei bittet Landes sein (sofern sie schriftlich oder per der Internetseite des Hessischen regierung um Stellungnahme Fax eingereicht wird). Landtages Zuständiges Ministerium
Beratung im Petitionsausschuss KANN ICH MEIN PETITIONSVORHABEN Gegebenenfalls PERSÖNLICH BESPRECHEN? weitere Sach- aufklärung, Runder Tisch, Der Petitionsausschuss bietet regel- Die Bürgersprechstunde wird gerne Ortstermin mäßig Bürgersprechstunden an. Diese genutzt, um Behördenentscheidungen finden in ganz Hessen statt, aber auch oder Probleme mit Sozialbehörden, Beschlussvorschlag an das Plenum telefonisch oder per Videokonferenz. Finanz- oder Bauämtern zu besprechen. Hier können Sie Ihr konk retes Anliegen Auch mit aufenthaltsrechtlichen An direkt mit den Abgeordneten besprechen. gelegenheiten befasst sich der Petitions Beschlussfassung im Plenum des ausschuss. Hessischen Landtages Die Termine finden Sie online unter www.hessischer-landtag.de/petition Ausführung des Plenarbeschlusses, Mitteilung an Petentin/Petent
DER PETITIONSAUSSCHUSS Vorsitzender Stellv. Vorsitzende Ulloth, Oliver Scheuch-Paschkewitz, Funken, Sandra Heitland, Birgit Pohlmann, Ruhl, Michael Schad, Max Burcu, Taylan SPD Heidemarie CDU CDU Jan-Wilhelm CDU CDU BÜNDNIS 90/ DIE LINKE CDU DIE GRÜNEN Leveringhaus, Schleenbecker, Walther, Katy Barth, Elke Heidt-Sommer, Müller, Regine Vohl, Bernd-Erich Wissenbach, Pürsün, Yanki Torsten Katrin BÜNDNIS 90/ SPD Nina SPD AfD Walter Freie Demokraten BÜNDNIS 90/ BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SPD AfD DIE GRÜNEN DIE GRÜNEN
DAS PETITIONS-RECHT IN LEICHTER SPRACHE Hinweis: Schwere Wörter im Text sind blau geschrieben. Die Wörter werden im Text erklärt. In diesem Text geht Das heißt zum Beispiel: es um den Hessischen Landtag. ■ Sie machen Gesetze für Hessen. Dort sind 137 Menschen. Das sind Regeln. Man nennt sie: ■ Sie treffen wichtige Abgeordnete. Entscheidungen für Hessen. Die Abgeordneten Die Bürger und Bürgerinnen in Hessen regieren in Hessen. haben die Abgeordneten gewählt.
Jeder Mensch darf an den an kann aus verschiedenen Gründen M Hessischen Landtag schreiben. an den Hessischen Landtag schreiben. Zum Beispiel: Zum Beispiel: ■ an kann eine M ■ Man ist mit einer Entscheidung Beschwerde schreiben. von einem Amt nicht einverstanden. ■ Oder einen Wunsch. ■ Man fühlt sich von einem Amt ■ Man kann auch einen ungerecht behandelt. Vorschlag machen. ■ an möchte, dass ein Gesetz M geändert wird. Dann kann man einen Vorschlag zur Verbesserung machen.
In schwerer Sprache heißt Man schreibt den der Vorschlag: Petition Vorschlag über die Jeder Mensch hat das Recht, Internet-Seite eine Petition zu schreiben. www.hessischer-landtag.de oder sagt ihn dem Petitionsausschuss. Das heißt: Oder man schreibt Jeder Mensch hat einen Brief. das Recht, einen Die Adresse ist: Vorschlag zu machen. Hessischer Landtag Schlossplatz 1–3 65183 Wiesbaden
So geht es mit dem Vorschlag weiter: Einige Abgeordnete arbeiten Danach entscheiden alle Abgeordneten in einer Gruppe zusammen. über den Vorschlag: Dort reden sie über ■ Sie nehmen den Vorschlag an. den Vorschlag. ■ Oder sie lehnen den Vorschlag ab. Und sie entscheiden, Die Abgeordneten treffen die wie es mit dem Vorschlag Entscheidung in einer Sitzung. weitergeht. Die Sitzung heißt in In schwerer Sprache heißt die Gruppe: schwerer Sprache: Petitions-Ausschuss. Plenar-Sitzung.
IMPRESSUM HERAUSGEBER DRUCK LEICHTE SPRACHE Präsident des Hessischen Landtages Komminform, Kriftel Text: Lebenshilfe Main-Taunus, Annette Flegel. Boris Rhein Auf Leichte Sprache geprüft von Ruth Eckhardt, GESTALTUNG Hessischer Landtag Maren Klie und Nils Gonglach Q Kreativgesellschaft mbH, Wiesbaden Schlossplatz 1‒3 Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit 65183 Wiesbaden FOTOS geistiger Behinderung Bremen e.V., Die Fotos der Abgeordneten wurden von den Illustrator Stefan Albers, Atelier F leetinsel, 2013 REDAKTION jeweiligen Fraktionen frei von Rechten Dritter zur Bereich Petitionen, Hessischer Landtag Verfügung gestellt. Logo: © European Easy-to-Read, mehr Infor mationen unter www.inclusion-europe.org/etr Diese Publikation wird vom Hessischen Landtag im Rahmen der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, Fraktionen, Mandats Stand: März 2022 trägern oder Wahlwerbern – insbesondere zum Zwecke der Wahlwerbung – ist grundsätzlich unzulässig.
Richten Sie Ihre Petition schriftlich an: Sie möchten uns besuchen oder benötigen weitere Informationen? Petitionsausschuss des Hessischen Landtages Pressestelle Weitere Informationen über den Hessischen Schlossplatz 1–3, 65183 Wiesbaden Telefon: 0611-350-306 Landtag und die Arbeit des Petitionsausschusses erhalten Sie unter www.hessischer-landtag.de Telefon: 0611-350-235 Telefax: 0611-350-305 Telefax: 0611-350-459 E-Mail: pressestelle@ltg.hessen.de E-Mail: petitionen@ltg.hessen.de Besucherprogramme Telefon: 0611-350-294 Telefax: 0611-350-1308 E-Mail besuch@ltg.hessen.de HESSISCHER LANDTAG WWW.HESSISCHER-LANDTAG.DE
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