DAS PETITIONSRECHT EIN RECHT FÜR ALLE - HESSISCHER - Oliver Ulloth

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DAS PETITIONSRECHT EIN RECHT FÜR ALLE - HESSISCHER - Oliver Ulloth
DAS
PETITIONSRECHT
EIN RECHT FÜR ALLE

      HESSISCHER
      LANDTAG             MIT
                     LEICHTER
                     SPRACHE
DAS PETITIONSRECHT EIN RECHT FÜR ALLE - HESSISCHER - Oliver Ulloth
LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER,
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

                     Sie alle haben die Möglichkeit, sich mit   Zögern Sie nicht und wenden Sie sich
                     Bitten oder Beschwerden unmittelbar an     bei Anliegen, die Hessen betreffen oder
                     Ihre Volksvertretung zu wenden. Es ist     bei Beschwerden über Entscheidungen
                     Ihr Grundrecht, Petitionen einzureichen.   von hessischen Behörden, direkt an den
                                                                Hessischen Landtag.
                     Hierfür hat der Hessische Landtag
                     einen eigenen Ausschuss eingesetzt:        Ihr
                     den Petitionsausschuss. Die Abgeord­
                     neten kümmern sich dort direkt um
                     Ihre Anliegen. Damit ist der Petitions­
                     ausschuss ein besonderes Beispiel dafür,
                     wie nah das Parlament an den Sorgen,       Boris Rhein
                     Problemen und Ideen der Menschen ist.      Präsident des Hessischen Landtages
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WAS IST EINE PETITION?

Das Petitionsrecht gibt allen Menschen     ■   Beschwerden
die Möglichkeit, sich schriftlich gegen        über Behörden­entscheidungen         Schon gewusst?
Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen                                                Das Wort „Petition“ kommt aus
                                           ■   Anregungen                           dem Lateinischen und bedeutet
oder ungleiche Behandlung durch staat-
                                               zur politischen Willensbildung       „Bitte“ oder „Ersuchen“. Übrigens:
liche Stellen zu wehren.
                                               oder Vorschläge zum Erlass eines     In der Sprache des Par­lamentes
Eine solche Eingabe nennt man Petition.
                                               bestimmten Gesetzes                  heißt jemand, der vom Petitions-
Petitionen können beispielsweise Folgen­                                            recht Gebrauch macht, „Petent“
                                           ■   Bitten
des beinhalten:                                                                     oder „Petentin“.
                                               beispielsweise den Wunsch an
■   Anträge                                    den Ausschuss, sich eine Situation
    zu einem bestimmten Tun oder               vor Ort anzuschauen.
    Unterlassen von Behörden oder
    der Landesregierung
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WER KANN EINE PETITION EINREICHEN?                                                      WER KÜMMERT SICH
                                                                                        UM MEINE PETITION?
„Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden
 an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten.“
 Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen                                            Über die Petitionen berät der Petitions­
                                                                                        ausschuss. Er setzt sich aus Abgeordneten
Die Verfasser des Grundgesetzes (Art. 17)     Das Petitionsrecht ist ein persönliches   aller Fraktionen entsprechend der politi­
und der Hessischen Verfassung (Art. 16)       Recht, das man für sich selbst oder für   schen Mehrheitsverhältnisse im Hessischen
haben allen Menschen das Recht zur Be-        andere mit deren Einverständnis wahr­     Landtag zusammen. Der Petitionsausschuss
schwerde eingeräumt. So können auch           nehmen kann. Es kann sich auch um         darf:
                                              Anliegen von allgemeinem Interesse
■   Minderjährige,                                                                      ■   alle Behörden in Hessen um
                                              handeln. Näheres ist im Hessischen
■   unter Betreuung Stehende,                                                               Stellungnahmen bitten,
                                              Petitionsgesetz geregelt.                 ■   Einsicht in Akten nehmen,
■   Gefangene,
                                                                                        ■   Ortstermine und Runde Tische
■   Nicht-Deutsche/Staatenlose oder
                                                                                            vereinbaren,
■   gesellschaftliche Gruppen wie
                                                                                        ■   geschlossene Anstalten und
    Bürgerinitiativen oder Vereine
                                                                                            Einrichtungen besuchen.
Petitionen einreichen.
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WANN WENDE ICH MICH
AN DEN PETITIONSAUSSCHUSS?

Der Petitionsausschuss kann sich mit    In folgenden Fällen kann der Ausschuss     die Eingabe an die zuständige Stelle
allen Anliegen befassen, die sich auf   nicht tätig werden:                        weiter oder gibt Hinweise, an wen sich
Entscheidungen hessischer Behörden                                                 die oder der Betroffene stattdessen
                                        ■   Beschwerden über Gerichtsurteile
oder Regelungen (Gesetze, Verordnun­                                               wenden kann.
gen etc.) beziehen.
                                        ■   privatrechtliche Streitigkeiten
                                        ■   Kommentare zu politischen
Dazu zählen zum Beispiel:                   ­Entscheidungen
■   Ministerien                         ■   Schreiben mit beleidigendem Inhalt
■   Regierungspräsidien                 ■   reine Meinungsäußerungen
■   Städte, Gemeinden, Landkreise       ■   anonyme Eingaben
    und kommunale Einrichtungen
■   Finanzämter                         Der Petitionsausschuss leitet in den
■   Polizeidienststellen                Fällen, in denen er für die Bearbeitung
■   Schulen                             einer Angelegenheit nicht zuständig ist,
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WIE REICHE ICH EINE PETITION EIN?
                                                                                          DER WEG
                                                                                          EINER PETITION
Es gibt vier Möglichkeiten, eine Petition     Eine Petition ist an keine Form gebunden.
einzureichen:                                 Sie muss lediglich
                                                                                           Eingabe durch Petentin/Petent
■   schriftlich                               ■   ein konkretes Anliegen erkennen
                                                  lassen,
■   zur Niederschrift (bei mündlichen
                                                                                           Eingang und Prüfung der f­ ormalen
    Eingaben fertigt der Petitionsausschuss   ■   den Namen und die Adresse der            Voraussetzungen beim ­Hessischen
    eine Niederschrift an)                        Einsenderin oder des Einsenders          Landtag
                                                  enthalten,
■   per Fax
                                              ■   und handschriftlich unterzeichnet
■   über das Online-Formular auf                                                           Landtagskanzlei bittet Landes­
                                                  sein (sofern sie schriftlich oder per
    der Internetseite des Hessischen                                                       regierung um Stellungnahme
                                                  Fax eingereicht wird).
    Landtages

                                                                                                              Zuständiges
                                                                                                              Ministerium
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Beratung im Petitionsausschuss

KANN ICH MEIN PETITIONSVORHABEN
                                                                                                          Gegebenenfalls
PERSÖNLICH BESPRECHEN?                                                                                    weitere Sach-
                                                                                                          aufklärung,
                                                                                                          Runder Tisch,
Der Petitionsausschuss bietet regel-       Die Bürgersprechstunde wird gerne                              Ortstermin
mäßig Bürgersprechstunden an. Diese        genutzt, um Behördenentscheidungen
finden in ganz Hessen statt, aber auch     oder Probleme mit Sozialbehörden,
                                                                                       Beschlussvorschlag an das Plenum
telefonisch oder per Videokonferenz.       Finanz- oder Bauämtern zu besprechen.
Hier können Sie Ihr kon­k retes Anliegen   Auch mit aufenthaltsrechtlichen An­
direkt mit den Abge­ordneten besprechen.   gelegenheiten befasst sich der Petitions­
                                                                                       Beschlussfassung im Plenum des
                                           ausschuss.                                  Hessischen Landtages
                                           Die Termine finden Sie online unter
                                           www.hessischer-landtag.de/petition
                                                                                       Ausführung des Plenar­beschlusses,
                                                                                       Mitteilung an Petentin/Petent
DER PETITIONSAUSSCHUSS
Vorsitzender     Stellv. Vorsitzende

Ulloth, Oliver   Scheuch-Paschkewitz,                  Funken, Sandra   Heitland, Birgit   Pohlmann,        Ruhl, Michael       Schad, Max    Burcu, Taylan
SPD              Heidemarie                            CDU              CDU                Jan-Wilhelm      CDU                 CDU           BÜNDNIS 90/
                 DIE LINKE                                                                 CDU                                                DIE GRÜNEN

Leveringhaus,    Schleenbecker,        Walther, Katy   Barth, Elke      Heidt-Sommer,      Müller, Regine   Vohl, Bernd-Erich   Wissenbach,   Pürsün, Yanki
Torsten          Katrin                BÜNDNIS 90/     SPD              Nina               SPD              AfD                 Walter        Freie Demokraten
BÜNDNIS 90/      BÜNDNIS 90/           DIE GRÜNEN                       SPD                                                     AfD
DIE GRÜNEN       DIE GRÜNEN
DAS PETITIONS-RECHT IN LEICHTER SPRACHE

Hinweis: Schwere Wörter im Text sind blau geschrieben.
Die Wörter werden im Text erklärt.

In diesem Text geht                       Das heißt zum Beispiel:
es um den Hessischen Landtag.             ■   Sie machen Gesetze für Hessen.
Dort sind 137 Menschen.                       Das sind Regeln.
Man nennt sie:                            ■   Sie treffen wichtige
Abgeordnete.                                  Entscheidungen für Hessen.
Die Abgeordneten                          Die Bürger und Bürgerinnen in Hessen
regieren in Hessen.                       haben die Abgeordneten gewählt.
Jeder Mensch darf an den         an kann aus verschiedenen Gründen
                                M
Hessischen Landtag schreiben.   an den Hessischen Landtag schreiben.
Zum Beispiel:                   Zum Beispiel:
■    an kann eine
    M                           ■   Man ist mit einer Entscheidung
    Beschwerde schreiben.           von einem Amt nicht einverstanden.
■   Oder einen Wunsch.          ■   Man fühlt sich von einem Amt
■   Man kann auch einen             ungerecht behandelt.
    Vorschlag machen.           ■    an möchte, dass ein Gesetz
                                    M
                                    geändert wird.
                                Dann kann man einen Vorschlag zur
                                Verbesserung machen.
In schwerer Sprache heißt     Man schreibt den
der Vorschlag: Petition       Vorschlag über die
Jeder Mensch hat das Recht,   Internet-Seite
eine Petition zu schreiben.   www.hessischer-landtag.de
                              oder sagt ihn dem Petitionsausschuss.

Das heißt:
                              Oder man schreibt
Jeder Mensch hat              einen Brief.
das Recht, einen
                              Die Adresse ist:
Vorschlag zu machen.
                              Hessischer Landtag
                              Schlossplatz 1–3
                              65183 Wiesbaden
So geht es mit dem Vorschlag weiter:

Einige Abgeordnete arbeiten             Danach entscheiden alle Abgeordneten
in einer Gruppe zusammen.               über den Vorschlag:
Dort reden sie über                     ■   Sie nehmen den Vorschlag an.
den Vorschlag.                          ■   Oder sie lehnen den Vorschlag ab.
Und sie entscheiden,                    Die Abgeordneten treffen die
wie es mit dem Vorschlag                Entscheidung in einer Sitzung.
weitergeht.
                                        Die Sitzung heißt in
In schwerer Sprache heißt die Gruppe:   schwerer Sprache:
Petitions-Ausschuss.                    Plenar-Sitzung.
IMPRESSUM

HERAUSGEBER                              DRUCK                                                 LEICHTE SPRACHE
Präsident des Hessischen Landtages       Komminform, Kriftel                                   Text: Lebenshilfe Main-Taunus, Annette Flegel.
Boris Rhein                                                                                    Auf Leichte Sprache geprüft von Ruth Eckhardt,
                                         GESTALTUNG
Hessischer ­Landtag                                                                            Maren Klie und Nils Gonglach
                                         Q Kreativgesellschaft mbH, Wiesbaden
Schlossplatz 1‒3
                                                                                               Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit
65183 Wiesbaden                          FOTOS
                                                                                               geistiger Behinderung Bremen e.V.,
                                         Die Fotos der Abgeordneten wurden von den
                                                                                               Illustrator Stefan Albers, Atelier ­F leetinsel, 2013
REDAKTION                                jeweiligen Fraktionen frei von Rechten Dritter zur
Bereich Petitionen, Hessischer Landtag   Verfügung gestellt.                                   Logo: © European Easy-to-Read, mehr Infor­
                                                                                               mationen unter www.inclusion-europe.org/etr

                                         Diese Publikation wird vom Hessischen Landtag im Rahmen der parlamentarischen Öffentlichkeits­arbeit
                                         herausgegeben. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, Fraktionen, Mandats­
Stand: März 2022                         trägern oder Wahlwerbern – insbesondere zum Zwecke der Wahlwerbung – ist grundsätzlich unzulässig.
Richten Sie Ihre Petition schriftlich an:     Sie möchten uns besuchen oder benötigen weitere Informationen?

Petitionsausschuss des Hessischen Landtages   Pressestelle                                       Weitere Informationen über den Hessischen
Schlossplatz 1–3, 65183 Wiesbaden             Telefon: 0611-350-306                              Landtag und die Arbeit des Petitionsausschusses
                                                                                                 erhalten Sie unter www.hessischer-landtag.de
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             LANDTAG                                                                                           WWW.HESSISCHER-LANDTAG.DE
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