DAS RISIKOKONZEPT FÜR KREBSER ZEUGENDE STOFFE DES AUSSCHUSSES FÜR GEFAHRSTOFFE - VON DER GRENZWERTORIENTIERUNG ZUR MAßNAHMENORIENTIERUNG - BAUA

Die Seite wird erstellt Ida Niemann
 
WEITER LESEN
Das Risikokonzept für
krebser­zeugende Stoffe des
Ausschusses für Gefahrstoffe
Von der Grenzwertorientierung zur
Maßnahmenorientierung
Inhalt

    Vorwort                                                   3

1   Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe              5

1.1 Einleitung                                                5

1.2 Grundlagen                                               9

1.3	Anwendung des Konzeptes auf Einzelstoffe –              11
     Ermittlung des stoffspezifischen Risikos

1.4	Anwendung des Konzeptes auf Tätigkeiten mit krebser­-   12
     zeugenden Gefahrstoffen – Gestuftes Maßnahmenkonzept
     zur weiteren Minimierung des Risikos

1.5 	Integration des Risikokonzeptes ins Gefahrstoffrecht   14

2   Liste stoffspezifischer Akzeptanz- und Toleranzwerte     17

3   Weiterführende Informationen                             19

    Impressum                                                24
2
Vorwort

Der Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS – hat
nach intensiver Diskussion zwischen den Sozial­
partnern, Aufsichtspersonen der Länder und
Berufsgenossenschaften und weiteren Fachleuten
ein „Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe“
erarbeitet, das in besonderer Weise das Gebot
der Gefahrstoffverordnung zur Minimierung der
Exposition konkretisiert.

Das Risikokonzept tritt an die Stelle des früheren   Diese Praxisinformation will das Risikokonzept
technikbasierten Ansatzes, ergänzt die bestehen-     weiter bekannt machen und die Erprobungsphase
den Instrumente Arbeitsplatzgrenzwert und Ver-       unterstützen.
fahrens- und stoffspezifisches Kriterium um eine
Vielzahl weiterer und neuer Beurteilungsmaß­stäbe    Hinweise zu Ihren Erfahrungen damit sind uns
sowie ein gestuftes Maßnahmenregime und bringt       willkommen und helfen dem AGS bei der Weiter-
so den Betrieben und Aufsichtsdiensten Trans­pa­     entwicklung des Risikokonzeptes und dessen
renz sowie Planungs- und Rechtssicherheit.           Verankerung in der Gefahrstoffverordnung spä­
                                                     testens 2015. Vielen Dank.
Als „Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 910‚
Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen        Dr. Martin Kayser, BASF SE
für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstof-     Vorsitzender des AGS
fen“ und über die TRGS 400 ist das Risikokonzept
in das Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung ein-      Dr. Martin Henn, BAuA
geführt, nun soll es im Rahmen der Gefährdungs-      AGS-Geschäftsführung
beurteilung in der Praxis angewendet und weiter
erprobt werden.

                                                                                                      3
Regelungen bis 2005

     aximale
    M                                                  echnische
                                                      T
    Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)                  Richt-Konzentrationen (TRK)

 	Konzentration eines Stoffes, die einem          	Geringste Konzentration eines krebser­
   Arbeitnehmer auch bei wiederholter, langfris-     zeugenden Stoffes, die nach dem Stand
   tiger Exposition zugemutet werden darf, ohne      der Technik (vertretbarer Aufwand) erreicht
   dass seine Gesundheit beeinträchtigt wird         werden kann.

   Keine Restgefährdung                           	Verbleibendes Restrisiko

 	„Gesundheitsbasierter“ Grenzwert                	„Stand der Technik“ basierter Grenzwert

    Grenzwerte am Arbeitsplatz: Umgang mit gefährlichen Stoffen
1
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe

1.1 Einleitung
                                                     Ich stehe hinter dem Konzept, weil es erstmals eine
Beschäftigte sind im Rahmen ihrer beruflichen
                                                     wissenschaftliche Grundlage zur vergleichenden
Tätigkeit täglich gewissen Risiken ausgesetzt:
                                                     Bewertung von Arbeitsplatzexpositionen bietet und ein
Kontakt mit gefährlichen Stoffen, Verletzungs­
                                                     Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Exposi-
möglichkeiten durch Maschinen, Lärm, körper-
                                                     tionshöhe zur Durchführung von Schutzmaßnahmen
liche Fehlbelastungen oder Erkrankungen durch
                                                     be­inhaltet. Durch den Vergleich mit anderen Arbeits-
Stress gehören dazu. Alle Risiken auf Null zu
                                                     platzrisiken und den Risiken des alltäglichen Lebens wird
reduzieren ist oftmals nicht möglich, ein gewisses
                                                     erkennbar, dass ein Null­risiko nicht Ziel des staatlichen
Restrisiko bleibt bestehen. Doch steht im Vorder-
                                                     und privat­wirtschaftlichen Handelns sein kann.
grund, die Arbeitssituation so sicher wie möglich
zu gestalten.                                        Prof. Dr. Herbert Bender
                                                     Vice President BASF SE
Bei Tätigkeiten mit nicht krebserzeugenden Ge-
fahrstoffen regeln Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
die zulässige Konzentration, denen Beschäftigte
am Arbeitsplatz maximal ausgesetzt sein dürfen.
Die AGW wurden 2005 mit der Neufassung der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt und
ersetzen damit die bisherige Maximale Arbeits-
platzkonzentration (MAK).

Der Arbeitsplatzgrenzwert ist die Konzentration
eines Stoffes (als Gas, Dampf oder Schwebstoff
in der Luft), die einem Beschäftigten an seinem
Arbeitsplatz auch bei wiederholter und langfristi-
ger Exposition höchstens zugemutet werden darf,

                                                                                                                  5
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                             ohne dass seine Gesundheit dadurch beeinträch-         Schwachstellen des alten Konzeptes
                             tigt wird. Man bezeichnet solche Grenzwerte
                             auch als „gesundheitsbasiert“. AGW können aber         Die bisherigen TRK begrenzten das Risiko für
                             nur für Stoffe aufgestellt werden, für die eine        einen Beschäftigten, konnten ein variables (unbe-
                             untere Wirkungsschwelle (Konzentration, unter-         kanntes) Restrisiko aber nicht völlig ausschließen.
                             halb derer kein schädlicher Effekt mehr auftritt) im   Ein weiterer Nachteil: In der Praxis wurden die
                             Tier­experiment nachgewiesen wurde.                    gesundheitsbasierten AGW und technisch begrün-
                                                                                    deten TRK häufig als „gleich sicher“ angesehen.
                             Da für krebserzeugende Substanzen in der Regel         Hauptaugenmerk lag dabei auf der Einhaltung bei-
                             jedoch keine Wirkungsschwelle bestimmt werden          der Werte. Im Falle der TRK wurde vom Gesetzge-
                             kann (d.h. bei keiner Konzentration kann der Stoff     ber jedoch auch bei Unterschreitung vom Arbeit-
                             als völlig unbedenklich angesehen werden), wurde       geber weiterhin eine Minimierung der Belastung
                             für solche Stoffe folglich auch kein AGW festge-       gefordert, falls dies technisch möglich war.
                             legt. Um dennoch das Risiko für Beschäftigte zu
                             minimieren wurden bis 2004 die sogenannten             Die Exposition sollte kontinuierlich verringert wer-
                             Technischen Richtkonzentrationen (TRK) aufge-          den je nach Stand des technischen Fortschritts.
                             stellt. Im Gegensatz zu den AGW sind TRK nicht         In den Betrieben erfolgte das oftmals nur mit
                             gesundheitsbasiert, sondern orientieren sich           großer zeitlicher Verzögerung. Insbesondere für
                             am jeweiligen Stand der Technik und schützen           Arbeitsplätze mit ohnehin geringerer Belastung
                             daher auch nicht vollständig vor gesundheitlichen      bestand seitens des Arbeitgebers – bei Unter-
                             Schäden. Unter einer TRK eines krebserzeugen-          schreitung der TRK – kaum Veranlassung die
                             den Stoffes verstand man die geringst mögliche         Exposition noch weiter zu reduzieren, selbst
                             Konzentration der Substanz (Gas, Dampf oder            wenn es technisch möglich gewesen wäre. Ein
                             Schwebstoff in der Luft), die nach dem Stand der       weiterer Nachteil: Mangelnde Transparenz, denn
                             Technik (unter vertretbarem Aufwand) erreicht          auch bei Einhaltung der TRK bestand weiterhin
                             werden konnte.                                         ein „Rest­risiko“ an Krebs zu erkranken. Die Höhe
                                                                                    des Restrisikos oder die Wahrscheinlichkeit einer
                                                                                    Erkrankung ist jedoch von Stoff zu Stoff sehr un-
                                                                                    terschiedlich (je nach krebserzeugender Potenz)
                                                                                    und wird durch die TRK nicht deutlich. Damit ist
                                                                                    keine Vergleichbarkeit gegeben, und das stoffspe-
                                                                                    zifische Restrisiko wird nicht benannt.

6
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe

  Schwachstellen des TRK-Konzeptes

    	In der Praxis wurden die MAK und die TRK häufig als „gleich sicher“ angesehen.

    	Eine weitere Verringerung der Exposition erfolgte in den Betrieben oftmals nur mit
      großer zeitlicher Verzögerung.

    	Insbesondere für Arbeitsplätze mit geringerer Belastung bestand
      kaum Druck zur weiteren Reduktion, selbst wenn es technisch möglich gewesen wäre.

    	Die Höhe des Restrisikos ist von Stoff zu Stoff sehr unterschiedlich und wird durch
      die TRK nicht deutlich.

       Bisherige Nachteile: Mangelnde Transparenz und Minimierungsdruck

Mit der Neuregelung der Gefahrstoffverordnung
im Jahr 2005 sind die TRK außer Kraft getreten.
Stattdessen wurde vom Ausschuss für Gefahr-
stoffe (AGS) ein neues, risikoorientiertes Konzept
für die Beurteilung der Gefährdung durch krebs-
erzeugende Stoffe erarbeitet, das zurzeit in der
Praxis erprobt wird und sich transparenter an den
Restrisiken für die einzelnen Stoffe orientiert.

                                                                                                                                      7
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                            Stärken des neuen Risikokonzeptes
                            für krebserzeugende Stoffe

                            Neu am Risikokonzept – und darin unterscheidet
                            es sich grundlegend vom früheren TRK-Konzept –
                            ist sein gestufter Ansatz: je höher die Belastung
                            durch einen krebserzeugenden Stoff und das
                            damit verbundene Restrisiko ist, desto höher ist
                            auch der Minimierungsdruck. Damit bietet es
                            einen einheitlichen, konsistenten und eindeutigen
                            Vergleichs- und Bewertungsmaßstab bezüglich der
                            Expositionen am Arbeitsplatz und der Dringlich-
                            keit, durch zusätzliche Maßnahmen die Belastung
                            an den Arbeitsplätzen zu minimieren.

                              Stärken des neuen Konzeptes

                                   Einheitlicher, konsistenter Vergleichs- und Bewertungsmaßstab.

                                   Je höher die Belastung durch einen krebserzeugenden Stoff und das damit verbundene Restrisiko
                                    ist, desto höher ist auch der Minimierungsdruck.

                                 	Die Ergebnisse werden offen gelegt. Unterschiedliche Tätigkeiten sind möglicherweise mit
                                   unter­schiedlichen Risiken verknüpft und ziehen andere Maßnahmen nach sich.

                                    Erhöhter Minimierungsdruck: Proportional zum Risiko

8
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe

1.2 Grundlagen

Das Risikokonzept definiert zunächst drei Bereiche
                                                     Risiko-Akzeptanz-Konzept
– hohes, mittleres und geringes Risiko – und folgt
damit dem altbekannten Ampelprinzip (rot/gelb/
                                                                                        Rot: Stopp!
grün).                                                                                  Gesundheitsrisiko nicht
                                                                                        mehr tolerierbar –
                                                                                        Anwendungsverbot, falls
Die Grenze zwischen hohem Risiko (roter
                                                                                        keine deutliche Expositions­
Bereich) und mittlerem Risiko (gelber Bereich)                                          minderung erfolgt
wird als Toleranzrisiko bezeichnet. Das Toleranz-                                       GEFAHRENBEREICH
risiko entspricht einem statistischen zusätzlichen
                                                                     Toleranzrisiko =
Krebsrisiko von 4 : 1.000, d.h. dass statistisch                    Gefahrenschwelle
von 1.000 während des gesamten Arbeitslebens
exponierten Personen vier an Krebs erkranken.
Dieser Wert entspricht in etwa dem Risiko eines
Beschäftigten in der Landwirtschaft, tödlich zu
verunglücken, oder dem Risiko eines beruflich
mit Gefahrstoffen unbelasteten Nicht­rauchers, an
                                                                                        Gelb: Achtung!
Lungenkrebs zu erkranken. Oberhalb des Toleranz-     Steigendes                         Gesundheitsrisiko ist
                                                     Gesundheits­
risikos sollten Arbeitnehmer grundsätzlich nicht                                        unerwünscht – Über
                                                     risiko                             aktives Risikomanagement
(oder nur kurzzeitig) exponiert werden.
                                                                                        verständigen
                                                                                        BESORGNISBEREICH
Die Grenze zwischen mittlerem Risiko (gelber
Be­-reich) und niedrigem Risiko (grüner Bereich)
bezeichnet man als Akzeptanzrisiko. Das Akzep-
tanzrisiko entspricht in der Einführungsphase bis
2013 einem statistischen zusätzlichen Krebsrisiko
von 4 : 10.000, d.h. dass statistisch von 10.000                    Akzeptanzrisiko =
                                                                    Besorgnisschwelle
während des gesamten Arbeitslebens exponierten
Personen vier an Krebs erkranken. Ab 2013 bis                                           Grün: Gehe!
spätestens 2018 wird es auf 4 Fälle pro 100.000                                         Gesundheitsrisiko ist
                                                                                        hinnehmbar – Sorgfalts-
verringert.
                                                                                        pflichten bleiben bestehen
                                                                                        BASISVORSORGE­
Damit entspricht es der Krebswahrscheinlichkeit                                         BEREICH
außerhalb des Arbeitsplatzes („allgemein verblei-

                                                                                                                       9
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                                                                                      bendes Umweltrisiko“). Für Tätigkeiten, die sich im
                                                                                      Bereich mittleren Risikos bewegen (unterhalb des
     Ich stehe hinter diesem Konzept, weil es die Chance                              Toleranz-, aber oberhalb des Akzeptanzrisikos),
     bietet, Belastungen mit krebserzeugenden Stoffen in                              müssen die Belastungen weiterhin kontinuierlich
     den Betrieben transparent zu machen und Wege zu ihrer                            abgesenkt werden. Das Konzept sieht einen ent-
     gezielten Reduzierung zu eröffnen.                                               sprechenden detaillierten Maßnahmenkatalog vor.
     Dr. Henning Wriedt
     Mitarbeiter der Beratungs- und Informationsstelle                                Unterhalb des Akzeptanzrisikos werden zunächst
     Arbeit & Gesundheit, Hamburg                                                     keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen vom Arbeit-
                                                                                      geber zwingend gefordert.

                                 Toleranzrisiko

                                   	Konzentration eines Stoffes mit einem Restrisiko von 4 : 1.000

                                      Dieser Wert entspricht in etwa dem Risiko eines beruflich
                                       unbe­lasteten Nichtrauchers, an Lungenkrebs zu erkranken.

                                   	Oberhalb der Toleranzrisiko-Schwelle sollten Arbeitnehmer
                                     auf keinen Fall (oder nur kurzzeitig) exponiert werden.

                                      Toleranzrisiko = Gefahrenschwelle

10
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe

1.3   Anwendung des Konzeptes                           festzustellen, wie hoch die statistische Wahr-
     auf Einzelstoffe – Ermittlung                       scheinlichkeit ist, bei einer bekannten Belastung
     des stoffspezifischen Risikos                       über täglich 8 Stunden über 40 Arbeitsjahre an
                                                         Krebs zu erkranken.
Zunächst muss für jeden Stoff das bestehende
Risiko ermittelt werden, damit festgestellt werden       Diese Methodik ist in einem umfangreichen
kann, ob die Belastung im hohen, mittleren oder          „Leitfaden zur Quantifizierung von Krebsrisiko-
niedrigen Risikobereich liegt. Ist ein Beschäftig-       zahlen bei Exposition gegenüber krebserzeugen-
ter zum Beispiel täglich einer Konzentration von         den Gefahrstoffen für die Grenzwertsetzung am
1mg / m3 ausgesetzt, könnte sein Risiko 1 Krebsfall      Arbeitsplatz“ beschrieben. Die Ableitung einer
auf 1.000 (hohes Risiko) oder aber auch nur              solchen Beziehung geht in der Regel von Tierver-
1 Krebs­fall auf 10.000 (niedriges Risiko) sein – je     suchen aus, jedoch können auch Erfahrungen am
nach Wirkungsstärke des Stoffes. Durch Ableitung         Menschen Grundlage einer ERB-Ableitung sein.
von sogenannten stoffspezifischen Expositions-           Die ERB-Ableitung berücksichtigt zusätzlich zum
Risiko-Beziehungen (ERB) ist es möglich, bei             krebserzeugenden Potenzial eines Stoffs auch
entsprechender Datenlage für jeden Stoff separat         sein weiteres Gefährdungspotenzial (z. B. bei

  Akzeptanzrisiko

    	Bis 2013 wird es übergangsweise 4 : 10.000 betragen, da zurzeit
      eine weitere Absenkung vielfach nicht möglich erscheint.

       Ab 2013 bis spätestens 2018 wird es auf 4 : 100.000 verringert.

    	Damit entspricht es der Krebswahrscheinlichkeit außerhalb des
      Arbeitsplatzes („allgemein verbleibendes Umweltrisiko“).

        Akzeptanzrisiko = Besorgnisschwelle

                                                                                                                                      11
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                                Acrylamid). Die Ableitung von ERB für alle krebs-    1.4  Anwendung des Konzeptes auf
                                erzeugenden Stoffe kann jedoch ein langwieriges          Tätigkeiten mit krebserzeugenden
                                Vorhaben sein. Zur Erinnerung: Ende 2004 gab             Gefahrstoffen – Gestuftes Maß­
                                es für etwas mehr als 70 Stoffe eine TRK. Derzeit        nahmenkonzept zur weiteren
                                gibt es eine rund 30 Stoffe umfassende Prioritä-         Minimierung des Risikos
                                tenliste, für die ERB bereits abgeleitet sind oder
                                noch abgeleitet werden sollen.                       Erst der Vergleich der Expositionshöhe, der die
                                                                                     Beschäftigten am Arbeitsplatz ausgesetzt sind,
                                                                                     mit den abgeleiteten stoffspezifischen Akzeptanz-
                                                                                     und Toleranzkonzentrationen entscheidet über
                                                                                     die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Schutz­
                                                                                     maßnahmen nach einem abgestuften Maßnah-
                                                                                     menkonzept. Dieses Maßnahmenkonzept umfasst
                                                                                     19 Einzelmaßnahmen, die in fünf Kategorien
     Ich stehe hinter dem Konzept, weil der Einstieg in die                          (Administration, Technik, Organisation, Arbeitsme-
     gesellschaftliche Diskussion über Risiken gewagt wird                           dizin und Substitution) eingeordnet sind.
     und neue Ansätze dabei helfen, insbesondere unser
     Wissen in dem schwierigen Bereich der krebserzeugen-                            Die Verbindlichkeit der einzelnen Maßnahmen
     den Stoffe zu erweitern. Wichtig ist, dass in der Erpro-                        hängt vom jeweils vorliegenden Risikobereich
     bungsphase neue Erkenntnisse zur Anwendung in der                               ab. Ein Beispiel: Atemschutz ist bei Tätigkeiten
     Praxis erkannt und transparent gemacht werden.                                  mit einatembaren krebserzeugenden Stoffen bei
     Prof. Dr. Helmut Blome                                                          hohen Risiken Pflicht, im Bereich mittlerer Risiken
     Direktor Institut für Arbeitsschutz – IFA                                       bei kurzen Belastungsüberschreitungen vorzu-
     der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung                                  schreiben und im Übrigen zumindest anzubieten
                                                                                     (persönliche Entscheidung der Beschäftigten), im
                                                                                     grünen Bereich bei niedrigen Risiken aber nicht
                                                                                     vorzuschreiben und nicht anzubieten. Es gilt: je
                                                                                     höher das Risiko, desto höher sind auch die An­
                                                                                     forderungen für die erforderliche Maßnahme. So
                                                                                     ist die Substitution eines gefährlichen Stoffes zwar
                                                                                     bei hohen Risiken verpflichtend (wenn es Alter-
                                                                                     nativen gibt), im Bereich niedriger und mittlerer
                                                                                     Risiken dürfen aber auch technische Möglichkeit
                                                                                     und Verhältnismäßigkeit in die Entscheidung ein-
                                                                                     bezogen werden.

12
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe

Das Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurtei-
lung soll den Beschäftigten im Zuge der Unter-
weisung am Arbeitsplatz offen gelegt werden. Es                                Ich stehe hinter dem Konzept, weil Risiken jetzt nicht
soll verdeutlicht werden, dass unterschiedliche                                mehr ver­steckt werden. Mit diesem Konzept können
Tätigkeiten möglicherweise mit unterschiedlichen                               wir alle ganz gezielt dort aktiv werden, wo Beschäftigte
Risiken verknüpft sein können und dementspre-                                  besonders hohen Krebsrisiken ausgesetzt sind.
chend andere Sicherheitsmaßnahmen nach sich                                    Dr. Bettina Schröder
ziehen müssen. Die genauen Maßnahmen zur                                       Referentin für Chemikalien- und Gefahrstoffrecht,
Minimierung müssen im Betrieb dokumentiert                                     Freie und Hansestadt Hamburg
und transparent kommuniziert werden.

  Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB)

    	ca. 31 Stoffe auf der                               Risiko
      Prioritätenliste                                                     Stoff 1 (stark krebserzeugend)

                                                                                             Stoff 2
       ERB werden abgeleitet.                 Toleranzrisiko                                 (schwach
                                                                                             krebs­erzeugend)

    	Müssen den Beschäftigten offen
      gelegt werden.                         Akzeptanzrisiko

    	Tätigkeiten sind möglicherweise mit                                                      Belastung
                                                               Konz 1 Konz 1        Konz 2     (Exposition)
      unterschiedlichen Risiken verknüpft.                            Konz 2

       Anwendung auf Einzelstoffe: stoffspezifisches Risiko

                                                                                                                                          13
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                               Gestuftes Maßnahmenkonzept (Auszug aus BekGS 910)

                               Maßnahme                     Niedriges Risiko                     Mittleres Risiko                    Hohes Risiko

                                                                                                Anzeige (wenn Vorraus­              (Anzeige,) Maßnahmenplan,
                               Administrativ
                                                                                                setzung gegeben)                    Verbot, Genehmigung mit
                               Behörde
                                                                                                Maßnahmenplan                       Auflage *
                                                           Räumliche Abtrennung                 Technische Maßnahmen                Technische Maßnahmen
                               Technische
                                                           (Expositions-Minimierung)            Räumliche Abtrennung                Räumliche Abtrennung
                               Maßnahmen
                                                                                                Expositionsminimierung              Expositionsminimierung
                                                           Hygienemaßnahmen
                                                           Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung
                               Organisatorische            Risikokommunikation
                               Maßnahmen
                                                           Optimierung bzw.                     Minimierung der Expositionsdauer und Exponiertenzahl

                               Arbeitsmedizin
                                                           Angebot                              Pflicht *                           Pflicht *
                               Untersuchung

                                                                                                Im Rahmen der
                               Substitution                Wenn verhältnismäßig                 Verhältnismäßigkeit                 Zwingend, wenn möglich
                                                                                                verpflichtend
                               *
                                   Diese Empfehlung des AGS ist rechtlich nicht verankert und löst aus sich heraus keine rechtliche Verpflichtung aus.

                               Anwendung auf Abeitsplätze: Gestufte Maßnahmen

                             1.5 I ntegration des Risikokonzeptes                                     punkt wird gegenwärtig die zum Juni 2015 erforder-
                                 ins Gefahrstoffrecht                                                  liche Änderung der GefStoffV ins Auge gefasst.
                                                                                                       Eigentlicher Beginn der Erprobungsphase ist die
                             Das Konzept befindet sich gegenwärtig noch in                             Verknüpfung des Konzepts mit dem Technischen
                             der Erprobungsphase. Bevor es in die bestehende                           Regelwerk über eine entsprechende Ergänzung der
                             Gefahrstoffverordnung rechtsverbindlich integriert                        TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten
                             werden kann, müssen eventuelle Schwachstellen                             mit Gefahrstoffen), die vom AGS im November
                             erkannt und behoben werden. Als möglicher Zeit-                           2010 beschlossen wurde. Über die TRGS 400 sind

14
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe

die Betriebe aufgefordert, bei der Festlegung der
Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit krebserzeu-
genden Stoffen auf das beschriebene Maßnahmen-                              Ich stehe hinter dem Konzept, weil die gesellschafts­
konzept zurückzugreifen, auch wenn einige der                               politische Entscheidung des AGS für ein Risikokonzept
enthaltenen Maßnahmen noch nicht greifen (z. B.                             zu einer Versachlichung der Diskussion über Krebs­risiken
muss für die administrativen Maßnahmen „Geneh-                              führen wird und weil mit diesem Konzept neue Wege zur
migung mit Auflagen“ und „Kommunikation mit                                 Erfüllung des Minimierungsgebots der Gefahrstoffver-
der Aufsichtsbehörde“ noch die Rechtsgrundlage                              ordnung beschritten werden.
geschaffen werden). Um eine Rechtsgrundlage für                             Dr. Astrid Smola
die Veranlassung arbeits­medizinischer Vorsorge-                            Referentin für Gefahrstoffe, Bio- und Gentechnik,
untersuchungen zu schaffen, wird zusätzlich die                             Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
anzupassen sein.

  Integration ins Gefahrstoffrecht

    	Möglicher Zeitpunkt ist die zum Juni 2015 erforderliche Änderung der GefStoffV.

       B
        eginn der Konzepterprobung durch die Verknüpfung mit der Neufassung der TRGS 400
       (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) (Januar 2011)

    	Für einige Maßnahmen (z. B. „Genehmigung mit Auflagen“) muss zunächst
      die Rechtsgrundlage geschaffen werden.

       Nächster Schritt: Erprobung über TRGS 400

                                                                                                                                        15
Liste stoffspezifischer Akzeptanz- und Toleranzwerte
Stand: Juli 2012

Stoff                      Akzeptanzkonzentration      Toleranzkonzentration   Hinweise
                           (Risiko 4 x 10 –4)          (Risiko 4 x 10 –3)         a

Acrylamid                  0,07 mg/m³           c      d

Acrylnitril                0,26 mg/m³ (0,12 ppm)       2,64 mg/m³ (1,2 ppm)

Asbest                     10.000 Fasern/m³            100.000 Fasern/m³          b

1,3-Butadien               0,5 mg/m³ (0,2 ppm)         5 mg/m³ (2 ppm)

Trichlorethen              33 mg/m³ (6 ppm)            60 mg/m³ (11 ppm)

Aluminiumsilikat
                           10.000 F/m³                 100.000 F/m³               e
Fasern

4,4’-Methylendianilin      0,07 mg/m³                  0,7 mg/m³                  c

Ethylenoxid                0,2 mg/m³ (0,1 ppm)         2 mg/m³ (1 ppm)

Benzo(a)pyren in
                           70 ng/m³                    700 ng/m³                  f
bestimmten PAK-Gemischen

Benzol                     0,2 mg/m³ (60 ppb)          1,9 mg/m³ (0,6 ppm)

Epichlorhydrin             2,3 mg/m³ (0,6 ppm)         g
2
Liste stoffspezifischer
Akzeptanz- und Toleranzwerte

Stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkon-          b	Die TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs-
zentrationen für krebserzeugende Stoffe auf der          oder Instandhaltungsarbeiten“ und TRGS 517
Grundlage von Exposition-Risiko-Beziehungen              „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mine-
(ERB) macht der AGS in der BekGS 910, Nr. 3, be-         ralischen Rohstoffen und daraus hergestellten
kannt. Die Liste nach BekGS 910 wird kontinuier-         Zubereitungen und Erzeugnissen“ enthalten
lich erweitert. Die jeweils aktuelle Fassung finden      die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der
Sie auf der Webseite der BAuA (s. auch Weiterfüh-        Beschäftigten und anderer Personen bei Tätig-
rende Informationen).                                    keiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahr-
                                                         stoffen im Sinne des Maßnahmenkonzeptes zur
Stoffe, die derzeit zur Bearbeitung anstehen, für        Risikominderung entsprechend der nachstehen-
die ERB oder – falls möglich – Arbeitsplatzgrenz-        den Anlage 1 Nr. 5.2.
werte (AGW) abgeleitet werden sollen, sind in die
Bearbeitungsliste des AGS – UA III zur TRGS 900       c	Nach dem Stand der Technik kann der Akzep-
und BekGS 910 aufgenommen worden.                        tanzwert unterschritten werden. Siehe hierzu
                                                         auch nachstehende Anlage 1 Nr. 5.2, insbeson-
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/                           dere das Verschlechterungsverbot bei vorhande-
Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-910.html                nen Maßnahmen.

                                                      d	Der Konzentrationswert von 0,7 mg/m³, der
Fußnoten zur Liste nach BekGS                            gemäß ERB für Acrylamid dem Toleranzrisiko
(Stand: Juli 2012)                                       entspricht, wird nicht als Toleranzwert entspre-
                                                         chend der Bekanntmachung 910 festgelegt,
a	Begründungen für die Festlegung von Stoffspe-         da bei dieser Konzentration chronische, nicht
   zifischen Konzentrationswerten und Exposition-        krebserzeugende Gesundheitsrisiken nicht
   Risiko-Beziehungen sind veröffentlicht unter          auszuschließen sind. Bei Überschreitung einer
   www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/           Arbeitsplatzkonzentration von 0,15 mg/m³ sind
   TRGS/Begruendungen-910.html                           die gleichen Maßnahmen gemäß Gefahrstoff-

                                                                                                            17
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                                verordnung zu ergreifen wie bei Überschreitung       Kohleelektroden, Teerdestillation und -verarbei-
                                eines AGWs. Bei Arbeitsplatzkonzentrationen          tung, Holzimprägnierung, Schornsteinfegen.
                                zwischen 0,07 mg/m³ und 0,15 mg/m³ sind die
                                Maßnahmen zu ergreifen, die in der Bekannt-        g	Der Konzentrationswert von 23 mg/m³ (6 ppm),
                                machung 910 im gestuften Maßnahmenkonzept             der gemäß ERB für Epichlorhydrin dem Tole-
                                zur Risikominderung für den Bereich mittleren         ranzrisiko entspricht, wird nicht als Toleranz­
                                Risikos (Maßnahmenbereich) beschrieben sind.          konzentration entsprechend der BekGS 910
                                                                                      festgelegt, da bei dieser Konzentration chroni-
                              e	Bei der Anwendung dieser ERB zur Festlegung          sche, nicht krebserzeugende Gesundheitsrisiken
                                 der Schutzmaßnahmen sind die bestehenden             nicht auszuschließen sind. Bei Überschreiten
                                 Unsicherheiten bei der wissenschaftlichen            einer Arbeitsplatzkonzentration von 8 mg/m³
                                 Ab­leitung zu berücksichtigen. Die TRGS 558          (2 ppm), Überschreitungsfaktor: 2, sind die
                                 „Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle“ enthal-        gleichen Maßnahmen gemäß Gefahrstoffverord-
                                 ten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz          nung zu ergreifen wie bei Überschreitung eines
                                 der Beschäftigten und anderer Personen im            AGW. Bei Arbeitsplatzkonzentrationen zwischen
                                 Sinne des Maßnahmenkonzeptes zur Risiko­             2,3 mg/m³ und 8 mg/m³ sind die Maßnahmen
                                 minderung entsprechend der nachstehenden             zu ergreifen, die in der BekGS 910 im gestuften
                                 Anlage 1 Nr. 5.2.                                    Maßnahmenkonzept zur Risikominderung für
                                                                                      den Bereich mittleren Risikos (Maßnahmenbe-
                              f	Benzo(a)pyren dient als Leitkomponente. Die          reich) beschrieben sind.
                                 Ableitung der Akzeptanz- und Toleranzkonzen-
                                 tration erfolgte auf der Grundlage von Daten
                                 bei Tätigkeiten u.a. in folgenden industriellen
                                 Bereichen: Kokereien, Kohlevergasung und -ver-
                                 flüssigung, Aluminiumproduktion, Eisen- und
                                 Stahlgießereien, Herstellung von Graphit- und

18
3
Weiterführende Informationen

Wer sich über den aktuellen Stand der Regelungen    Regelungen und
des AGS zum Risikokonzept informieren möchte,       Dokumente des AGS
stoffbezogene Informationen sucht, oder wen Ent-
stehung und Umsetzung des Konzeptes im Detail       Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910:
interessiert, der findet in diesem Abschnitt eine   Risikowerte und Exposition- Risiko-Beziehungen für
Auflistung leicht zugänglicher Quellen. Viele der   Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Quellen stehen als Downloads auf den Webseiten
der BAuA oder der DGUV zur Verfügung.               Die Bekanntmachung enthält den Beschluss des
                                                    AGS zu stoffübergreifenden Risikogrenzen für
Auf den Seiten der BAuA finden Sie u.a. die Rege-   Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen,
lungen des AGS in ihrer jeweils aktuellen Fassung   sowie stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzwer-
sowie Projektberichte und Fachbeiträge zum          te für bestimmte Stoffe.
Thema. Die DGUV stellt u.a. zu jedem Stoff nach
BekGS 910 ein Informationsblatt zur Verfügung       In Anlage 1 der TRGS 910 finden sich die Begrün-
sowie viele Links zu Artikeln in „Gefahrstoffe –    dungen für die Festlegung der stoffübergreifenden
Reinhaltung der Luft“.                              Risikogrenzen und des darauf aufbauenden gestuf-
                                                    ten Maßnahmen­konzeptes zur Risikominderung.

                                                    Anlage 2 der TRGS 910 enthält den Leitfaden zur
                                                    Quantifizierung von Krebsrisikozahlen, mit dessen
                                                    Hilfe Exposition-Risiko-Beziehungen nach einheitli-
                                                    cher Methodik erarbeitet werden sollen.

                                                    www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/
                                                    TRGS/Begruendungen-910.html

                                                                                                          19
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                             Leitfaden zur Quantifizierung von Krebsrisiko-      Renn O. unter Beteiligung der Projektgruppe
                             zahlen bei Exposition gegenüber krebserzeugen-      Risikoakzeptanz des AGS:
                             den Gefahrstoffen für die Grenzwertsetzung am       Akzeptabilität von Gesundheitsrisiken am Arbeits-
                             Arbeitsplatz. Ausschuss für Gefahrstoffe            platz – Ein neues Konzept zur Bewertung von
                             (AGS) (2008)                                        Risiken durch krebserzeugende Stoffe (2010)
                             Das Papier des Arbeitskreises Risikoableitung im    www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/
                             Unterausschuss „Gefahrstoffbewertung“ (UA III)      Risikobewertung/Risikobewertung.html
                             des AGS wurde als Anlage 2 in BekGS 910 über-
                             nommen
                             www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/         Stoffbezogene Informationen
                             Gd34.html
                                                                                 Informationsblätter für Stoffe mit Akzeptanz-
                             Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 911:                und Toleranzkonzentrationen
                             Fragen und Antworten zum Risikokonzept gemäß        www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/stoffliste/index.jsp
                             BekGS 910
                             Die BekGS 911 ist ein Fragen-Antworten-Katalog,
                             anhand dessen Prinzip und Grundbegriffe des         Fachbeiträge und Projekte
                             Risikokonzeptes für den Anwender praxisnah
                             erläutert werden.                                   Klein, H.; Wahl, H.; Smola, A.
                             www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/         Das Risikokonzept des AGS für krebserzeugen-
                             TRGS/Bekanntmachung-911.html                        de Stoffe richtig verstehen und im EU-Kontext
                                                                                 betrachten. StoffR 3 2012, S. 103–107
                             Vom AGS verabschiedete Exposition-Risiko-
                             Beziehungen                                         Steinhausen, M.; Van Gelder, R.; Gabriel, S.:
                             Diese Graphik (BAuA) zeigt eine vergleichende       Arbeitsbedingte Expositionen von krebserzeugen-
                             Darstellung der Exposition-Risiko-Beziehungen für   den, erbgutverändernden oder fortpflanzungsge-
                             die Stoffe nach BekGS 910. Neben den stoffspe-      fährdenden Substanzen in Deutschland (Teil 2):
                             zifischen Konzentrationswerten ist auch die Lage    Stoffe mit ERB nach BekGS 910.
                             der sogenannten AGW-analogen Schwellenwerte         Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft 72 (2012) Nr. 9,
                             kenntlich gemacht.                                  S. 347–358
                             www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/
                             Risikobewertung/Risikobewertung.html

20
Weiterführende Informationen

Nies, E.; Hecker, D.; Ott, H.; Degen, G.H.;           Bender, H.F.
Kalberlah, F.; Stropp, G.                             Ergebnisse der Projektgruppe Risikoakzeptanz
Expositionsbegrenzungen und Expositions-Risiko-       des AGS.
Beziehungen – Schritte zur Konkretisierung des        www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/bender.
deutschen Risikokonzepts für krebserzeugende          pdf
Arbeitsstoffe.
Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft 72 (2012) Nr. 5,        Renn, O.
S. 183–190                                            Die Akzeptabilität von Risiken.
                                                      www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/renn.pdf
Wriedt, H.
Das Risikokonzept für krebserzeugende Gefahr-         Kalberlah, F.
stoffe – Zwischenbilanz und Ausblick.                 Quantitative Risikoabschätzung für krebserzeu-
Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft 70 (2010) Nr. 9         gende Stoffe am Arbeitsplatz – Der Leitfaden des
www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/wriedt.         „Arbeitskreises Risikoableitung“.
pdf                                                   www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/kalberlah.
                                                      pdf
Expositionsbeurteilung bei krebserzeugenden
Stoffen. Fragen und Antworten zum neuen Risiko-       Degen, G. H.; Nies, E.
konzept, speziell zum Thema Exposition-Risiko-        Luftgrenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe
Beziehung (ERB).                                      – aus der Arbeit des „AK CM“ im AGS.
Hrsg.: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen       www.dguv.de/ifa/de/pub/grl/pdf/2008_090.pdf
Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Sankt
Augustin                                              Keidel, H.; Schröder, B.
www.dguv.de/ifa, Webcode d105371                      Akzeptanzwerte erreichen: Umsetzungskonzepte
                                                      und Rolle der Aufsicht.
                                                      www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/keidel.pdf
Beiträge in Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft 68 (2008)
Nr. 7/8:                                              Simon, P.; Bochmann, F.; Kleine, H.;
                                                      Lichtenstein, N.
Smola, A.; Klein, H.                                  Risikokommunikation im Betrieb – eine neue
Risikobasiertes Grenzwertekonzept für krebser-        Herausforderung.
zeugende Stoffe.                                      www.dguv.de/ifa/de/pub/grl/pdf/2008_091.pdf
www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/editorial.
pdf

                                                                                                                                21
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                              Müller-Knöß, P.; Weiss, S.; Wriedt, H.             N. Rupprich
                              Neue Instrumente, offenen Fragen und Fort­         Wann wird ein Krebsrisiko als Gefahr bewertet?
                              führung der Risikodiskussion.                      Vortrag anläßlich der 28. Umweltrechtlichen
                              www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/mueller-     Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht im
                              knoess.pdf                                         November 2004 in Leipzig
                                                                                 www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/
                              Fox, G.; Krutz, K.; Kujath, P.                     Risikobewertung/Risikobewertung.html
                              Risikoakzeptanz und arbeitsmedizinische Vorsor-
                              ge bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen.
                              www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/fox.pdf

                              Brokamp, H.; Hendrikx, B.
                              Risikobasiertes Grenzwertkonzept in den Nieder-
                              landen – Entwicklungen und Erfahrungen.
                              www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/
                              brokamp.pdf

                              Konietzka, R.
                              Bewertung und Begrenzung von Umweltrisiken
                              durch krebserzeugende Stoffe.
                              www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/
                              konietzka.pdf

                              BAuA Projektbericht:
                              Kalberlah, F.; Bloser, M.; Wachholz, C.
                              Toleranz- und Akzeptanzschwelle für Gesund-
                              heitsrisiken am Arbeitsplatz.
                              Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-
                              dizin 2005. 174 Seiten, Projektnummer: F 2010,
                              Papier, Pdf-Datei
                              www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/
                              F2010.html

22
Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe

                              Impressum

                              Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des
                              Ausschusses für Gefahrstoffe
                              Von der Grenzwertorientierung zur Maßnahmenorientierung

                              Herausgeber:
                              Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
                              Friedrich-Henkel-Weg 1–25, D-44149 Dortmund
                              Telefon 0231 9071-2071
                              Fax       0231 9071-2070
                              Info-zentrum@baua.bund.de
                              www.baua.de

                              Gestaltung: eckedesign, Berlin
                              Herstellung: Bonifatius GmbH, Paderborn

                              Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Zustimmung
                              der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

                              Haftungsansprüche materieller oder ideeller Art gegen die
                              Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die durch
                              die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen
                              beziehungsweise durch die Nutzung fehlerhafter und unvoll-
                              ständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich
                              ausgeschlossen, es sei denn, sie sind nachweislich auf vor-
                              sätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden unseres Hauses
                              zurückzuführen.

                              1. Auflage, Oktober 2012

                              ISBN 978-3-88261-718-4

24
ISBN 978-3-88261-718-4
Sie können auch lesen