REGELN FÜR DEN EWSA-PREIS DER ZIVILGESELLSCHAFT 2018

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

                            REGELN FÜR DEN
             EWSA-PREIS DER ZIVILGESELLSCHAFT 2018
        Auszeichnung für herausragende Initiativen der Zivilgesellschaft
                IDENTITÄT, EUROPÄISCHE WERTE UND
                       KULTURERBE IN EUROPA

1.    Zweck und übergeordnetes Ziel des Preises der Zivilgesellschaft

Zweck: Der jährlich vergebene Preis des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
(der „EWSA“ oder „Ausschuss“) soll als Anerkennung und Ansporn für Initiativen von
Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder Einzelpersonen dienen, die entscheidend zur Förderung
der europäischen Identität und Integration beigetragen haben.

Das übergeordnete Ziel des Preises ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den wichtigen
Beitrag, den Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder Einzelpersonen zur Herausbildung einer
europäischen Identität und zur Unionsbürgerschaft leisten können und durch den die der europäischen
Integration zugrunde liegenden gemeinsamen Werte gefördert werden.

2.    Thema des EWSA-Preises der Zivilgesellschaft 2018: Identität, europäische Werte und
      Kulturerbe in Europa

Im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018, mit dem der Reichtum und die Vielfalt des
kulturellen Erbes in Europa gewürdigt werden, lobt der EWSA den diesjährigen Preis der
Zivilgesellschaft zum Thema Identität, europäische Werte und Kulturerbe in Europa aus. Im
Einklang mit dem Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen von Göteborg
„Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ im November 2017 will der EWSA
das Bewusstsein für die Vielfalt und den Reichtum der europäischen Identitäten, die bei all ihrer
Vielfalt doch ein Ganzes bilden, schärfen und den Beitrag von Kunst und Kultur zur Entwicklung
inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften und zur nachhaltigen Zukunft des
europäischen Projekts besser sichtbar und verständlich machen.

Das europäische Projekt wird derzeit auf die Probe gestellt. Wir befinden uns heute zweifellos
inmitten globaler Entwicklungen, durch die die bisherige Art und Weise der Globalisierung infrage
gestellt wird. Angesichts der Bedrohungen, denen die Zivilgesellschaft vielerorts ausgesetzt ist, ist es
wichtig, die europäischen Werte zu verteidigen. Auch muss mehr dafür getan werden, dass Menschen
aus verschiedenen Kulturen und unterschiedlichen Glaubens einander besser verstehen. In Europa
waren die Menschen und Regierungen auf allen Ebenen nicht auf die starke Zunahme der Migration
vorbereitet, weshalb nationalistische Rhetorik an Boden gewann und die gegenseitige Solidarität auf

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die Probe gestellt wurde. Der Anstieg der Gewalttaten – Terroranschläge, rassistisch motivierte
Gewalt, religiöser Fundamentalismus, Zerstörung von Weltkulturerbestätten – und ihre verstärkte
Wahrnehmung in den Medien haben zu einem Gefühl der Unsicherheit und lauteren Rufen nach
Abschottung geführt. Der interkulturelle Austausch könnte Teil einer möglichen Lösung sein und den
gemeinschaftlichen Zusammenhalt, das gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung des
Reichtums, den jedes Land und jede Kultur zur globalen Gemeinschaft beitragen kann, fördern. In
diesem Zusammenhang müssen sich die Europäer des Potenzials bewusst werden, das das europäische
Kulturerbe in vielen Bereichen birgt: zur Stärkung von Identitäten und Gesellschaften, zur Förderung
des Verständnisses des großen Potenzials der Vielfalt, die unserer europäischen Geschichte zugrunde
liegt, sowie als Gegenpol zu angsterfüllten Szenarien. Unser gemeinsames Erbe, das sich auf
Geschichte, Kunst und Philosophie stützt, ist auch ein humanistisches Erbe und sollte als
Schlüsselfaktor hervorgehoben werden.

Kunst als Ausdrucksform ist die gemeinsame Sprache der Menschheit und kann dementsprechend ein
wirkungsvolles Werkzeug für die Schaffung gemeinsamer Räume zwischen Kulturen sein. Mithilfe
von Kunst können wir unsere üblichen Sichtweisen in Frage stellen, Dinge kritisch hinterfragen,
konstruktive Debatten fördern sowie über gemeinsame Erfahrungen und Begeisterungsfähigkeit
Verbindungen zwischen Menschen schaffen. Die Kunst fördert sowohl die Entwicklung von
Einzelpersonen als auch von Gemeinschaften und bildet so ein starkes Fundament für demokratische
Gesellschaften.

3.    Zulassungskriterien

3.1   Teilnahmeberechtigung

Für den EWSA-Preis der Zivilgesellschaft teilnahmeberechtigt sind alle zivilgesellschaftlichen
Organisationen (im Folgenden „ZGO“), die in der Europäischen Union amtlich registriert und auf
lokaler, nationaler, regionaler oder europäischer Ebene tätig sind. Daneben sind auch Einzelpersonen
teilnahmeberechtigt.

ZGO sind Organisationen, die auf der Grundlage ihrer Anliegen, ihres spezifischen Wissens, ihrer
Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten aktiv an der Gestaltung öffentlicher Belange beteiligt sind.
Sie handeln unabhängig und die Mitgliedschaft beruht auf einem Engagement von Bürgerinnen und
Bürgern und ihre Mitwirkung an den Arbeiten und Aktivitäten dieser Organisationen.

Diese Begriffsbestimmung schließt die sogenannten „Arbeitsmarktparteien“ ein, also die
Sozialpartner; Vertretungsorganisationen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich; nichtstaatliche
Organisationen, in denen Menschen gemeinsame Ziele verfolgen, z. B. Umweltorganisationen,
Menschenrechtsorganisationen,          Verbraucherschutzverbände,        Wohlfahrtseinrichtungen,
Kulturorganisationen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen usw.; örtliche Vereine und Verbände,
also Organisationen, die aus der Mitte und von der Basis der Gesellschaft her entstehen und
mitgliederorientierte Ziele verfolgen, z. B. Jugendorganisationen, Familienverbände und alle
Organisationen, über welche die Bürger am Leben in den Kommunen teilnehmen können;
Religionsgemeinschaften.

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Per Gesetz oder Verwaltungsregelung geschaffene Gremien und Strukturen und/oder Organisationen,
bei denen die Mitgliedschaft teilweise oder gänzlich obligatorisch ist (wie z. B. Berufsverbände),
können ebenfalls teilnehmen.

Einzelpersonen sind natürliche Personen. Unionsbürger können unabhängig von ihrem Wohnsitzland
teilnehmen. Auch Drittstaatsangehörige sind teilnahmeberechtigt, sofern sie sich rechtmäßig im
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU aufhalten. Mitglieder des EWSA, Delegierte der CCMI,
Mitarbeiter des EWSA, Mitglieder des Bewertungsgremiums und ihre Angehörigen sind nicht zur
Einreichung einer Bewerbung berechtigt.

3.2   Teilnahmeberechtigte Initiativen

Vor diesem Hintergrund besteht das konkrete Ziel des Preises der Zivilgesellschaft 2018 darin,
innovative Initiativen zu würdigen, die auf dem Gebiet der EU durchgeführt wurden und abzielen auf
die Sensibilisierung für die Vielschichtigkeit und den Reichtum der europäischen Identitäten,
die Nutzung des vollständigen Potenzials des kulturellen Reichtums Europas, die Förderung des
Zugangs zum europäischen Kulturerbe und die Förderung der europäischen Werte (Achtung
der Menschenwürde und der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und
Rechtsstaatlichkeit). Insgesamt sollte beachtet werden, dass kulturelles Erbe im Rahmen dieses
Preises im weiteren Sinne zu verstehen ist, einschließlich des industriellen Erbes, Handwerks,
gastronomischen Erbes, der Arbeitskultur usw.

Diese Initiativen müssen bereits umgesetzt sein oder noch laufen. Initiativen, die zwar geplant sind,
aber am 7. September 2018 (Stichtag für Bewerbungen) noch nicht begonnen haben, sind von
der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmeberechtigt sind Aktivitäten/Initiativen, die mindestens einen der folgenden Bereiche
betreffen:

•     Förderung der europäischen Werte (Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte,
      Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit) durch die Kultur;
•     Förderung der Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt und der Freiheit der
      Kunst als europäische Grundrechte;
•     Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts, sich friedlich zu versammeln,
      und der Vereinigungsfreiheit;
•     Sensibilisierung für den Reichtum des Kulturerbes Europas im weiteren Sinne, also sowohl des
      materiellen Erbes (Denkmäler, Gebäude usw.) als auch des immateriellen Erbes und dessen
      Auswirkungen auf zeitgenössisches künstlerisches Schaffen (darstellende Künste, visuelle
      Künste, Literatur, Medien usw.);
•     Förderung europäischer Werte und der Vielschichtigkeit der europäischen Identität als
      Grundlage für Verständnis, Austausch und Entwicklung, um populistischen Tendenzen,
      Propaganda und Vorurteilen entgegenzuwirken;

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•    Erleichterung und Förderung des Zugangs einer breiteren und vielfältigeren Öffentlichkeit zu
     Stätten des europäischen Kulturerbes, u. a. durch digitalen Zugang, Abbau physischer, sozialer
     oder kultureller Hürden oder Aktivitäten zur Publikumsentwicklung und unter Berücksichtigung
     von Menschen mit besonderen Bedürfnissen;
•    Aufzeigen der Bedeutung des europäischen Kulturerbes, um das Gefühl einer vielschichtigen
     europäischen Identität, soziale Inklusion und Integration zu fördern, z. B. durch Bildung und
     Aktivitäten im Rahmen des lebenslangen Lernens, insbesondere derjenigen mit einem
     Schwerpunkt auf Kindern, jungen Menschen und Senioren, lokalen Gemeinschaften und
     benachteiligten Gruppen;
•    Verhinderung des Missbrauchs von Kultur zur Förderung von Rassismus, Radikalismus oder
     Nationalismus, indem u. a. der Schwerpunkt aktiv auf die Vielfalt der europäischen Identität
     und des europäischen Kulturerbes und die unterschiedlichen Interpretationen dieses Erbes gelegt
     wird;
•    Sensibilisierung für das gesamte Spektrum der Kulturen, die über Jahrhunderte hinweg zur
     Herausbildung einer vielschichtigen europäischen Identität beigetragen haben und auch
     gegenwärtig dazu beitragen;
•    Nutzung der Möglichkeiten der Kultur und des interkulturellen und interreligiösen Dialogs zur
     Konfliktvermeidung und zur Unterstützung von Aussöhnung und Stabilität zwischen den
     verschiedenen Gemeinschaften.

4.   Bewerbungsverfahren und Frist

Die     Bewerbung         erfolgt    durch      Ausfüllen    des     Online-Teilnahmeformulars
(www.eesc.europa.eu/civilsocietyprize). In hinreichend begründeten Fällen, in denen technische
Probleme aufgetreten sind, kann der EWSA Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post zulassen.

Auf dem Teilnahmeformular sind alle Informationen anzugeben, die das Auswahlgremium benötigt,
um

•    sicherzustellen, dass die entsprechende Organisation bzw. Einzelperson die formalen
     Zulassungsvoraussetzungen erfüllt;
•    sicherzustellen, dass die entsprechende Organisation bzw. Einzelperson die Bedingungen
     bezüglich der Ausschlusskriterien erfüllt;
•    sicherzustellen, dass die entsprechende Organisation bzw. Einzelperson den Bestimmungen in
     Bezug auf Haftung, Prüfungen und Kontrollen sowie das anwendbare Recht zustimmt;
•    die Arbeit der eingereichten Initiative in Bezug auf die Zielsetzungen des Preises zu prüfen.

Zu diesem Zweck muss jeder Bewerbung eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete
ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und Zulassungskriterien (Anhang 1) beigelegt
werden.

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Die Bewerber werden gebeten, vor der Vergabe des Preises die ordnungsgemäß ausgefüllten und
unterzeichneten Formblätter „Finanzangaben“ und „Rechtsträger“ einschließlich der zweckdienlichen
Begleitunterlagen zurückzuschicken. Die Formblätter sind im Internet unter folgenden Adressen
abrufbar:
http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/legal_entities/legal-entities_de.cfm
und
http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/financial_id/financial-id_de.cfm.

Bewerbungen können in jeder Amtssprache der EU eingereicht werden. Zur Beschleunigung des
Bewertungsverfahrens würde es der EWSA jedoch begrüßen, wenn die Bewerbungsunterlagen in
englischer oder französischer Sprache eingereicht werden.

Mit der Einreichung der Bewerbung erkennt der Bewerber die in den Wettbewerbsunterlagen
aufgeführten Bedingungen an und verzichtet gegebenenfalls auf eigene allgemeine und besondere
Bedingungen.

Bewerbungen sind spätestens bis zum 7. September 2018, 23.59 Uhr (MEZ) einzureichen.

Um eine Überlastung des Systems zu verhindern, empfehlen wir, dass die Bewerber ihre Bewerbung
frühzeitig einreichen.

Bewerber können nur eine einzige Bewerbung abgeben. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Die bei der Erstellung und Zusendung einer spezifischen Bewerbung entstehenden Kosten werden
nicht erstattet.

Die Bewerber erhalten eine automatische Bestätigung, dass die Bewerbung erfolgreich eingereicht wurde.

5.    Bewertung und Preisvergabe

5.1   Bewertungsphasen

Die Bewertung wird von einer aus zehn Fachleuten bestehenden Jury (das „Bewertungsgremium“)
durchgeführt, die gemäß der Haushaltsordnung1 den Verpflichtungen zur Vermeidung von
Interessenkonflikten unterliegen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der in den
Bewerbungsunterlagen enthaltenen Informationen.

Der EWSA behält sich das Recht vor, die Identität der Mitglieder des Bewertungsgremiums nicht zu
veröffentlichen; diese kann evtl. nach der Preisvergabe mitgeteilt werden.

Die Teilnehmer dürfen sich während des gesamten Verfahrens keinesfalls bezüglich des Preises an die
Mitglieder des Bewertungsgremiums wenden. Jedweder solcher Versuche führt zum Ausschluss.

1
      Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die
      Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des
      Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) in der geänderten Fassung. Die letzte konsolidierte Fassung wurde am 1. Januar 2017
      veröffentlicht.

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Die Entscheidungen des Bewertungsgremiums sind endgültig, bindend und nicht anfechtbar.

Das Verfahren umfasst fünf Phasen:

(1)   Prüfung, ob die Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen;
(2)   Prüfung, ob die vorgeschlagenen Initiativen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen;
(3)   Prüfung eines etwaigen Ausschlusses von Bewerbern;
(4)   Bewertung der Qualität der für die Auszeichnung vorgeschlagenen Initiativen anhand der
      Verleihungskriterien;
(5)   Vergabe des Preises.

Der EWSA bewertet die Zulassungsvoraussetzungen, einen etwaigen Ausschluss und die Qualität in
beliebiger Reihenfolge. Die Bewerber müssen alle Phasen erfolgreich durchlaufen, um den Preis zu
erhalten. Die Bewerber erhalten keine Rückmeldung bis zum Ende des Verfahrens. Die Ergebnisse
werden allen Bewerbern möglichst umgehend, in jedem Fall jedoch binnen 15 Kalendertagen nach der
Vergabeentscheidung durch den Anweisungsbefugten (Phase 5), voraussichtlich Ende November
2018, mitgeteilt.

5.1.1 Prüfung, ob die Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen

Teilnahmeberechtigt sind diejenigen Bewerber, die die unter Ziffer 3.1 aufgeführten Anforderungen
erfüllen.

Alle Bewerber müssen eine ehrenwörtliche Erklärung (Anhang 1) abgeben, die ordnungsgemäß
unterzeichnet (im Falle von ZGO von einem bevollmächtigten Vertreter) und datiert ist, und darin
versichern, dass sie teilnahmeberechtigt sind. Diese Erklärung ist Teil der Erklärung betreffend die
Ausschlusskriterien (s. Ziffer 5.1.3). Daher ist von jedem Bewerber nur eine Erklärung einzureichen,
die beide Aspekte abdeckt.

Der EWSA bewertet die Teilnahmeberechtigung der Bewerber anhand der ehrenwörtlichen Erklärung.
Vor der Preisvergabe fordert er die Bewerber auf, ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes
Formblatt „Rechtsträger“ einschließlich der zweckdienlichen Begleitunterlagen einzureichen
(s. Ziffer 4).

Der EWSA behält sich das Recht vor, jeden Bewerber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des
Bewertungsverfahrens aufzufordern, dieses Formblatt und die zweckdienlichen Begleitunterlagen
einzureichen. In diesem Fall muss der Bewerber das Formblatt und die Begleitunterlagen umgehend
übermitteln. Der EWSA kann die Bewerbung ablehnen, wenn das Formblatt und die Begleitunterlagen
nicht rechtzeitig übermittelt werden.

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5.1.2 Prüfung, ob die Initiativen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen

Die Teilnahmeberechtigung der für die Auszeichnung vorgeschlagenen Initiativen wird anhand des
Online-Teilnahmeformulars geprüft (Anhang 1). Teilnahmeberechtigt sind diejenigen für die
Auszeichnung vorgeschlagenen Initiativen, die die unter Ziffer 3.2 aufgeführten Anforderungen
erfüllen. Andere Aktivitäten des Bewerbers werden nicht berücksichtigt.

5.1.3 Prüfung eines etwaigen Ausschlusses

Jeder Bewerber muss eine ordnungsgemäß (im Falle von ZGO von einem bevollmächtigten Vertreter)
unterzeichnete und datierte ehrenwörtliche Erklärung vorlegen (s. Anhang 1), in der er versichert, dass
keiner der in Artikel 106 und 107 der Haushaltsordnung sowie in dieser ehrenwörtlichen Erklärung
genannten Ausschlussgründe auf ihn zutrifft.

Der EWSA behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob einer der in dieser ehrenwörtlichen Erklärung
genannten Ausschlussgründe auf die Bewerber zutrifft, indem er sie auffordert, die in der
ehrenwörtlichen Erklärung aufgeführten Begleitunterlagen zu übermitteln. In diesem Fall übermittelt
der Bewerber die angeforderten Unterlagen innerhalb der vom EWSA gesetzten Frist. Der EWSA
kann die Bewerbung ablehnen, wenn die angeforderten Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt
werden.

Ein Bewerber ist von der Verpflichtung zur Vorlage der entsprechenden Unterlage entbunden, wenn er
den EWSA darüber informiert, dass die betreffende Unterlage über eine gebührenfreie öffentliche
Datenbank zugänglich ist.

5.1.4 Qualitätsbewertung

Das Bewertungsgremium bewertet die Qualität der Bewerbungen anhand der nachstehend
aufgeführten Kriterien für die Vergabe des Preises. Die Mitglieder des Gremiums berücksichtigen
ausschließlich die für die Auszeichnung vorgeschlagenen Initiativen, nicht die sonstigen Initiativen
des Bewerbers. Es gibt keine zu erreichende Mindestpunktzahl für jedes einzelne Kriterium.
Allerdings werden diejenigen Bewerber ausgeschlossen, die nicht wenigstens 50 % der
Gesamtpunktzahl erzielen.

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Kriterien für die Vergabe des Preises                                Punkte

Kriterium 1 – Nachhaltigkeit
Dieses Kriterium bezieht sich auf das Potenzial der vorgeschlagenen Initiative
hinsichtlich ihrer langfristigen Wirkung und ihrer Strahlkraft in Europa, d. h.
                                                                                        20 Punkte
der Frage, ob sie für die gleiche bzw. eine andere Kategorie von Begünstigten
an einem anderen Ort im selben oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU
genutzt oder angepasst werden kann.
Kriterium 2 – Mitwirkung und Zusammenarbeit
Dieses Kriterium bezieht sich einerseits auf die Frage, inwieweit die
Begünstigten in die vorgeschlagene Initiative eingebunden sind, und
anderseits auf die Frage, ob die Initiative bewährte Verfahren verbreiten und
                                                                                        20 Punkte
die Bevölkerung in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit dem Thema
sensibilisieren kann, für das der Preis der Zivilgesellschaft verliehen wird. Die
Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren wird ebenfalls
berücksichtigt.
Kriterium 3 – Innovation
Dieses Kriterium bezieht sich auf die Kreativität der vorgeschlagenen
Initiative, ihre Einzigartigkeit und das Maß an Innovation in ihrem
spezifischen Kontext. Hierbei werden unter Innovation sowohl neue Ideen als             20 Punkte
auch neue oder bessere Wege zur Umsetzung einer bestehenden Lösung bzw.
Ansatzes oder zu deren Anpassung an einen anderen Kontext oder für eine
andere Zielgruppe verstanden.
Kriterium 4 – europäische Werte
Bei diesem Kriterium geht es darum, im welchem Umfang die vorgeschlagene
                                                                                        20 Punkte
Initiative die europäischen Werte aktiv fördert und diejenigen schützt, die sich
tagtäglich für ein Europa dieser Werte einsetzen.
Kriterium 5 – Vielfalt
Dieses Kriterium bezieht sich auf die Inklusion der Vielfalt in Europa und die
Berücksichtigung möglicher unterschiedlicher historischer oder kultureller
                                                                                        20 Punkte
Perspektiven, um die europäische Identität zu stärken und das gemeinsame
Gefühl der Zusammengehörigkeit und der Anerkennung durch und mit
Vielfalt zu fördern.
                                                                                        100 Punkte
Gesamtpunktzahl                                                                     (Mindestpunktzahl:
                                                                                        50 Punkte)

5.1.5 Vergabe des Preises

Der Preis wird vom Ausschuss auf der Grundlage der Bewertung des Bewertungsgremiums zuerkannt.
Das Bewertungsgremium kann frei entscheiden, ob es die Vergabe von Preisgeldern nach Maßgabe
seiner Beurteilung der Qualität der Beiträge empfiehlt.

Der EWSA kann höchstens fünf Preise an die fünf bestplatzierten Kandidaten vergeben.

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6.    Preisgeld

Der EWSA beabsichtigt, höchstens fünf Preise zu vergeben. Der erste Preis ist mit 14 000 Euro
dotiert. Der zweite, dritte, vierte und fünfte Preis sind mit je 9 000 Euro dotiert. Wenn sich zwei oder
mehr Bewerber den ersten Platz teilen, ergibt sich für jeden ersten Preis ein Betrag von 11 500 Euro
im Falle von zwei ersten Preisen, von 10 600 Euro im Falle von drei ersten Preisen, von 10 250 Euro
im Falle von vier ersten Preisen und von 10 000 Euro im Falle von fünf ersten Preisen. Der Ausschuss
ist nicht verpflichtet, alle fünf Preise zu vergeben. Der EWSA kann von einer Vergabe des Preises der
Zivilgesellschaft absehen.

Die Preisverleihung findet am 13. Dezember 2018 im Rahmen der Dezember-Plenartagung statt. Pro
Preisträger werden zwei Vertreter zur Preisverleihung eingeladen; Anreise und Unterbringung werden
vom EWSA nach den Regelungen organisiert, die den Preisträgern zu gegebener Zeit mitgeteilt
werden.

Das Preisgeld wird per Banküberweisung innerhalb von 30 Tagen nach der Preisverleihung
ausgezahlt, sofern die Preisträger alle angeforderten Unterlagen übermittelt haben. Die Preisträger sind
bei der Verwendung des Preisgeldes für die Zahlung von Steuern und Gebühren verantwortlich.

7.    Personenbezogene Daten

In den Teilnahmeunterlagen enthaltene persönliche Daten (wie Name und Adresse) werden gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien
Datenverkehr verarbeitet. Sofern nicht anders angegeben, werden die Antworten auf die Fragen und
die angeforderten personenbezogenen Daten zur Bewertung der Bewerbung gemäß den
Teilnahmebedingungen von der Abteilung Kommunikation ausschließlich zu diesem Zweck
bearbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten liegen diesen Regeln bei
(Anhang 2).

Personenbezogene Daten von Bewerbern können in das Früherkennungs- und Ausschlusssystem
(EDES) aufgenommen werden, wenn sie sich in einer der in Artikel 106 der Haushaltsordnung
aufgeführten Situationen befinden und in der ehrenwörtlichen Erklärung angegeben werden.
Weitergehende Informationen über die Politik zum Schutz personenbezogener Daten siehe:
http://ec.europa.eu/budget/explained/management/protecting/protect_de.cfm#BDCE.

8.    Offenlegungspflichten

Unbeschadet von Ziffer 7 übertragen die Bewerber dem EWSA das Recht, die Namen der Bewerber,
ihre Aktivitäten und die Höhe des Preisgeldes in allen Sprachen und Medien unter Nutzung jeglicher
Technik bekannt zu machen.

In jeglicher Kommunikation oder Veröffentlichung der Preisträger über die Aktivität, für die der Preis
verliehen wurde, muss der EWSA-Preis der Zivilgesellschaft genannt werden. Diese Verpflichtung gilt
ein Jahr ab Datum der Preisvergabe.

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9.    Verantwortung

Die Haftung im Falle einer Forderung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Rahmen des Preises
liegt ausschließlich bei den Bewerbern.

10.   Kontrollen und Audits

Die Preisträger stimmen Prüfungen und Audits zu, die vom EWSA, dem Europäischen Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Europäischen Rechnungshof vorgenommen werden, ebenso
wie den Bekanntmachungspflichten in Bezug auf den Wettbewerb und die Auszeichnung, die unter
vorstehender Ziffer 8 genannt werden.

11.   Anwendbares Recht, Beschwerden und zuständiges Gericht

Der Preis der Zivilgesellschaft unterliegt dem Unionsrecht, gegebenenfalls ergänzt durch das belgische
Recht.

Anmerkungen zum Preisvergabeverfahren können dem Organ übermittelt werden, das den Preis
verleiht.

Beschwerden über Missstände können innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum, an dem der
Beschwerdeführer Kenntnis von den der Beschwerde zugrunde liegenden Tatsachen erlangte, beim
Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht werden (s. http://www.ombudsman.europa.eu), nachdem
zunächst Kontakt mit dem EWSA aufgenommen wurde, um eine Lösung zu finden.

Das für Fragen im Zusammenhang mit diesem Preis zuständige Gericht ist das Gericht der
Europäischen Union:

        Gericht der Europäischen Union
        Rue du Fort Niedergrünewald
        L-2925 Luxemburg
        Tel.: +352 43031           Fax: +352 4303 2100
        E-Mail: GeneralCourt.Registry@curia.europa.eu
        Internet: http://curia.europa.eu

Auskünfte über die Einlegung eines Einspruchs sind unter der oben genannten Anschrift erhältlich.

12.   Sanktionen

Gegen Teilnehmer, die falsche Erklärungen abgegeben (ehrenwörtliche Erklärung, Anhang 1) oder
Unregelmäßigkeiten oder Betrug gemäß den Bestimmungen von Artikel 106 der Haushaltsordnung
begangen haben, können finanzielle Sanktionen in Höhe von 2 bis 10 % des Werts des Preises und
Entscheidungen in Bezug auf einen Ausschluss von Aufträgen, Finanzhilfen und Wettbewerben, die
aus dem Haushalt der Union finanziert werden, verhängt werden.

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13.    Weitere Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Anna Comi, Sekretariat der Abteilung Kommunikation des EWSA
Tel.: +32 2 546 93 67

oder

Chantal Hocquet, Sekretariat der Abteilung Kommunikation des EWSA
Tel.: +32 2 546 92 99

Sie können auch eine E-Mail an folgende Adresse schreiben: civilsocietyprize@eesc.europa.eu.

Fragen und Antworten, die auch für andere Bewerber von Interesse sein könnten, werden auf den
Seiten      des    Preises      der     Zivilgesellschaft    auf  dem      EWSA-Internetportal
(www.eesc.europa.eu/civilsocietyprize) veröffentlicht. Der EWSA empfiehlt den Bewerbern, diese
Seiten regelmäßig auf die neuesten Informationen zu überprüfen.

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