REGELN FÜR DEN EWSA-PREIS DER ZIVILGESELLSCHAFT 2018
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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss REGELN FÜR DEN EWSA-PREIS DER ZIVILGESELLSCHAFT 2018 Auszeichnung für herausragende Initiativen der Zivilgesellschaft IDENTITÄT, EUROPÄISCHE WERTE UND KULTURERBE IN EUROPA 1. Zweck und übergeordnetes Ziel des Preises der Zivilgesellschaft Zweck: Der jährlich vergebene Preis des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (der „EWSA“ oder „Ausschuss“) soll als Anerkennung und Ansporn für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder Einzelpersonen dienen, die entscheidend zur Förderung der europäischen Identität und Integration beigetragen haben. Das übergeordnete Ziel des Preises ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den wichtigen Beitrag, den Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder Einzelpersonen zur Herausbildung einer europäischen Identität und zur Unionsbürgerschaft leisten können und durch den die der europäischen Integration zugrunde liegenden gemeinsamen Werte gefördert werden. 2. Thema des EWSA-Preises der Zivilgesellschaft 2018: Identität, europäische Werte und Kulturerbe in Europa Im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018, mit dem der Reichtum und die Vielfalt des kulturellen Erbes in Europa gewürdigt werden, lobt der EWSA den diesjährigen Preis der Zivilgesellschaft zum Thema Identität, europäische Werte und Kulturerbe in Europa aus. Im Einklang mit dem Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen von Göteborg „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ im November 2017 will der EWSA das Bewusstsein für die Vielfalt und den Reichtum der europäischen Identitäten, die bei all ihrer Vielfalt doch ein Ganzes bilden, schärfen und den Beitrag von Kunst und Kultur zur Entwicklung inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften und zur nachhaltigen Zukunft des europäischen Projekts besser sichtbar und verständlich machen. Das europäische Projekt wird derzeit auf die Probe gestellt. Wir befinden uns heute zweifellos inmitten globaler Entwicklungen, durch die die bisherige Art und Weise der Globalisierung infrage gestellt wird. Angesichts der Bedrohungen, denen die Zivilgesellschaft vielerorts ausgesetzt ist, ist es wichtig, die europäischen Werte zu verteidigen. Auch muss mehr dafür getan werden, dass Menschen aus verschiedenen Kulturen und unterschiedlichen Glaubens einander besser verstehen. In Europa waren die Menschen und Regierungen auf allen Ebenen nicht auf die starke Zunahme der Migration vorbereitet, weshalb nationalistische Rhetorik an Boden gewann und die gegenseitige Solidarität auf EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 1/11 DE
die Probe gestellt wurde. Der Anstieg der Gewalttaten – Terroranschläge, rassistisch motivierte Gewalt, religiöser Fundamentalismus, Zerstörung von Weltkulturerbestätten – und ihre verstärkte Wahrnehmung in den Medien haben zu einem Gefühl der Unsicherheit und lauteren Rufen nach Abschottung geführt. Der interkulturelle Austausch könnte Teil einer möglichen Lösung sein und den gemeinschaftlichen Zusammenhalt, das gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung des Reichtums, den jedes Land und jede Kultur zur globalen Gemeinschaft beitragen kann, fördern. In diesem Zusammenhang müssen sich die Europäer des Potenzials bewusst werden, das das europäische Kulturerbe in vielen Bereichen birgt: zur Stärkung von Identitäten und Gesellschaften, zur Förderung des Verständnisses des großen Potenzials der Vielfalt, die unserer europäischen Geschichte zugrunde liegt, sowie als Gegenpol zu angsterfüllten Szenarien. Unser gemeinsames Erbe, das sich auf Geschichte, Kunst und Philosophie stützt, ist auch ein humanistisches Erbe und sollte als Schlüsselfaktor hervorgehoben werden. Kunst als Ausdrucksform ist die gemeinsame Sprache der Menschheit und kann dementsprechend ein wirkungsvolles Werkzeug für die Schaffung gemeinsamer Räume zwischen Kulturen sein. Mithilfe von Kunst können wir unsere üblichen Sichtweisen in Frage stellen, Dinge kritisch hinterfragen, konstruktive Debatten fördern sowie über gemeinsame Erfahrungen und Begeisterungsfähigkeit Verbindungen zwischen Menschen schaffen. Die Kunst fördert sowohl die Entwicklung von Einzelpersonen als auch von Gemeinschaften und bildet so ein starkes Fundament für demokratische Gesellschaften. 3. Zulassungskriterien 3.1 Teilnahmeberechtigung Für den EWSA-Preis der Zivilgesellschaft teilnahmeberechtigt sind alle zivilgesellschaftlichen Organisationen (im Folgenden „ZGO“), die in der Europäischen Union amtlich registriert und auf lokaler, nationaler, regionaler oder europäischer Ebene tätig sind. Daneben sind auch Einzelpersonen teilnahmeberechtigt. ZGO sind Organisationen, die auf der Grundlage ihrer Anliegen, ihres spezifischen Wissens, ihrer Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten aktiv an der Gestaltung öffentlicher Belange beteiligt sind. Sie handeln unabhängig und die Mitgliedschaft beruht auf einem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern und ihre Mitwirkung an den Arbeiten und Aktivitäten dieser Organisationen. Diese Begriffsbestimmung schließt die sogenannten „Arbeitsmarktparteien“ ein, also die Sozialpartner; Vertretungsorganisationen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich; nichtstaatliche Organisationen, in denen Menschen gemeinsame Ziele verfolgen, z. B. Umweltorganisationen, Menschenrechtsorganisationen, Verbraucherschutzverbände, Wohlfahrtseinrichtungen, Kulturorganisationen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen usw.; örtliche Vereine und Verbände, also Organisationen, die aus der Mitte und von der Basis der Gesellschaft her entstehen und mitgliederorientierte Ziele verfolgen, z. B. Jugendorganisationen, Familienverbände und alle Organisationen, über welche die Bürger am Leben in den Kommunen teilnehmen können; Religionsgemeinschaften. EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 2/11
Per Gesetz oder Verwaltungsregelung geschaffene Gremien und Strukturen und/oder Organisationen, bei denen die Mitgliedschaft teilweise oder gänzlich obligatorisch ist (wie z. B. Berufsverbände), können ebenfalls teilnehmen. Einzelpersonen sind natürliche Personen. Unionsbürger können unabhängig von ihrem Wohnsitzland teilnehmen. Auch Drittstaatsangehörige sind teilnahmeberechtigt, sofern sie sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU aufhalten. Mitglieder des EWSA, Delegierte der CCMI, Mitarbeiter des EWSA, Mitglieder des Bewertungsgremiums und ihre Angehörigen sind nicht zur Einreichung einer Bewerbung berechtigt. 3.2 Teilnahmeberechtigte Initiativen Vor diesem Hintergrund besteht das konkrete Ziel des Preises der Zivilgesellschaft 2018 darin, innovative Initiativen zu würdigen, die auf dem Gebiet der EU durchgeführt wurden und abzielen auf die Sensibilisierung für die Vielschichtigkeit und den Reichtum der europäischen Identitäten, die Nutzung des vollständigen Potenzials des kulturellen Reichtums Europas, die Förderung des Zugangs zum europäischen Kulturerbe und die Förderung der europäischen Werte (Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit). Insgesamt sollte beachtet werden, dass kulturelles Erbe im Rahmen dieses Preises im weiteren Sinne zu verstehen ist, einschließlich des industriellen Erbes, Handwerks, gastronomischen Erbes, der Arbeitskultur usw. Diese Initiativen müssen bereits umgesetzt sein oder noch laufen. Initiativen, die zwar geplant sind, aber am 7. September 2018 (Stichtag für Bewerbungen) noch nicht begonnen haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind Aktivitäten/Initiativen, die mindestens einen der folgenden Bereiche betreffen: • Förderung der europäischen Werte (Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit) durch die Kultur; • Förderung der Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt und der Freiheit der Kunst als europäische Grundrechte; • Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und der Vereinigungsfreiheit; • Sensibilisierung für den Reichtum des Kulturerbes Europas im weiteren Sinne, also sowohl des materiellen Erbes (Denkmäler, Gebäude usw.) als auch des immateriellen Erbes und dessen Auswirkungen auf zeitgenössisches künstlerisches Schaffen (darstellende Künste, visuelle Künste, Literatur, Medien usw.); • Förderung europäischer Werte und der Vielschichtigkeit der europäischen Identität als Grundlage für Verständnis, Austausch und Entwicklung, um populistischen Tendenzen, Propaganda und Vorurteilen entgegenzuwirken; EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 3/11
• Erleichterung und Förderung des Zugangs einer breiteren und vielfältigeren Öffentlichkeit zu Stätten des europäischen Kulturerbes, u. a. durch digitalen Zugang, Abbau physischer, sozialer oder kultureller Hürden oder Aktivitäten zur Publikumsentwicklung und unter Berücksichtigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen; • Aufzeigen der Bedeutung des europäischen Kulturerbes, um das Gefühl einer vielschichtigen europäischen Identität, soziale Inklusion und Integration zu fördern, z. B. durch Bildung und Aktivitäten im Rahmen des lebenslangen Lernens, insbesondere derjenigen mit einem Schwerpunkt auf Kindern, jungen Menschen und Senioren, lokalen Gemeinschaften und benachteiligten Gruppen; • Verhinderung des Missbrauchs von Kultur zur Förderung von Rassismus, Radikalismus oder Nationalismus, indem u. a. der Schwerpunkt aktiv auf die Vielfalt der europäischen Identität und des europäischen Kulturerbes und die unterschiedlichen Interpretationen dieses Erbes gelegt wird; • Sensibilisierung für das gesamte Spektrum der Kulturen, die über Jahrhunderte hinweg zur Herausbildung einer vielschichtigen europäischen Identität beigetragen haben und auch gegenwärtig dazu beitragen; • Nutzung der Möglichkeiten der Kultur und des interkulturellen und interreligiösen Dialogs zur Konfliktvermeidung und zur Unterstützung von Aussöhnung und Stabilität zwischen den verschiedenen Gemeinschaften. 4. Bewerbungsverfahren und Frist Die Bewerbung erfolgt durch Ausfüllen des Online-Teilnahmeformulars (www.eesc.europa.eu/civilsocietyprize). In hinreichend begründeten Fällen, in denen technische Probleme aufgetreten sind, kann der EWSA Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post zulassen. Auf dem Teilnahmeformular sind alle Informationen anzugeben, die das Auswahlgremium benötigt, um • sicherzustellen, dass die entsprechende Organisation bzw. Einzelperson die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt; • sicherzustellen, dass die entsprechende Organisation bzw. Einzelperson die Bedingungen bezüglich der Ausschlusskriterien erfüllt; • sicherzustellen, dass die entsprechende Organisation bzw. Einzelperson den Bestimmungen in Bezug auf Haftung, Prüfungen und Kontrollen sowie das anwendbare Recht zustimmt; • die Arbeit der eingereichten Initiative in Bezug auf die Zielsetzungen des Preises zu prüfen. Zu diesem Zweck muss jeder Bewerbung eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und Zulassungskriterien (Anhang 1) beigelegt werden. EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 4/11
Die Bewerber werden gebeten, vor der Vergabe des Preises die ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Formblätter „Finanzangaben“ und „Rechtsträger“ einschließlich der zweckdienlichen Begleitunterlagen zurückzuschicken. Die Formblätter sind im Internet unter folgenden Adressen abrufbar: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/legal_entities/legal-entities_de.cfm und http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/financial_id/financial-id_de.cfm. Bewerbungen können in jeder Amtssprache der EU eingereicht werden. Zur Beschleunigung des Bewertungsverfahrens würde es der EWSA jedoch begrüßen, wenn die Bewerbungsunterlagen in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden. Mit der Einreichung der Bewerbung erkennt der Bewerber die in den Wettbewerbsunterlagen aufgeführten Bedingungen an und verzichtet gegebenenfalls auf eigene allgemeine und besondere Bedingungen. Bewerbungen sind spätestens bis zum 7. September 2018, 23.59 Uhr (MEZ) einzureichen. Um eine Überlastung des Systems zu verhindern, empfehlen wir, dass die Bewerber ihre Bewerbung frühzeitig einreichen. Bewerber können nur eine einzige Bewerbung abgeben. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Die bei der Erstellung und Zusendung einer spezifischen Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Die Bewerber erhalten eine automatische Bestätigung, dass die Bewerbung erfolgreich eingereicht wurde. 5. Bewertung und Preisvergabe 5.1 Bewertungsphasen Die Bewertung wird von einer aus zehn Fachleuten bestehenden Jury (das „Bewertungsgremium“) durchgeführt, die gemäß der Haushaltsordnung1 den Verpflichtungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten unterliegen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Informationen. Der EWSA behält sich das Recht vor, die Identität der Mitglieder des Bewertungsgremiums nicht zu veröffentlichen; diese kann evtl. nach der Preisvergabe mitgeteilt werden. Die Teilnehmer dürfen sich während des gesamten Verfahrens keinesfalls bezüglich des Preises an die Mitglieder des Bewertungsgremiums wenden. Jedweder solcher Versuche führt zum Ausschluss. 1 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) in der geänderten Fassung. Die letzte konsolidierte Fassung wurde am 1. Januar 2017 veröffentlicht. EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 5/11
Die Entscheidungen des Bewertungsgremiums sind endgültig, bindend und nicht anfechtbar. Das Verfahren umfasst fünf Phasen: (1) Prüfung, ob die Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen; (2) Prüfung, ob die vorgeschlagenen Initiativen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen; (3) Prüfung eines etwaigen Ausschlusses von Bewerbern; (4) Bewertung der Qualität der für die Auszeichnung vorgeschlagenen Initiativen anhand der Verleihungskriterien; (5) Vergabe des Preises. Der EWSA bewertet die Zulassungsvoraussetzungen, einen etwaigen Ausschluss und die Qualität in beliebiger Reihenfolge. Die Bewerber müssen alle Phasen erfolgreich durchlaufen, um den Preis zu erhalten. Die Bewerber erhalten keine Rückmeldung bis zum Ende des Verfahrens. Die Ergebnisse werden allen Bewerbern möglichst umgehend, in jedem Fall jedoch binnen 15 Kalendertagen nach der Vergabeentscheidung durch den Anweisungsbefugten (Phase 5), voraussichtlich Ende November 2018, mitgeteilt. 5.1.1 Prüfung, ob die Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen Teilnahmeberechtigt sind diejenigen Bewerber, die die unter Ziffer 3.1 aufgeführten Anforderungen erfüllen. Alle Bewerber müssen eine ehrenwörtliche Erklärung (Anhang 1) abgeben, die ordnungsgemäß unterzeichnet (im Falle von ZGO von einem bevollmächtigten Vertreter) und datiert ist, und darin versichern, dass sie teilnahmeberechtigt sind. Diese Erklärung ist Teil der Erklärung betreffend die Ausschlusskriterien (s. Ziffer 5.1.3). Daher ist von jedem Bewerber nur eine Erklärung einzureichen, die beide Aspekte abdeckt. Der EWSA bewertet die Teilnahmeberechtigung der Bewerber anhand der ehrenwörtlichen Erklärung. Vor der Preisvergabe fordert er die Bewerber auf, ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Rechtsträger“ einschließlich der zweckdienlichen Begleitunterlagen einzureichen (s. Ziffer 4). Der EWSA behält sich das Recht vor, jeden Bewerber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Bewertungsverfahrens aufzufordern, dieses Formblatt und die zweckdienlichen Begleitunterlagen einzureichen. In diesem Fall muss der Bewerber das Formblatt und die Begleitunterlagen umgehend übermitteln. Der EWSA kann die Bewerbung ablehnen, wenn das Formblatt und die Begleitunterlagen nicht rechtzeitig übermittelt werden. EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 6/11
5.1.2 Prüfung, ob die Initiativen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen Die Teilnahmeberechtigung der für die Auszeichnung vorgeschlagenen Initiativen wird anhand des Online-Teilnahmeformulars geprüft (Anhang 1). Teilnahmeberechtigt sind diejenigen für die Auszeichnung vorgeschlagenen Initiativen, die die unter Ziffer 3.2 aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andere Aktivitäten des Bewerbers werden nicht berücksichtigt. 5.1.3 Prüfung eines etwaigen Ausschlusses Jeder Bewerber muss eine ordnungsgemäß (im Falle von ZGO von einem bevollmächtigten Vertreter) unterzeichnete und datierte ehrenwörtliche Erklärung vorlegen (s. Anhang 1), in der er versichert, dass keiner der in Artikel 106 und 107 der Haushaltsordnung sowie in dieser ehrenwörtlichen Erklärung genannten Ausschlussgründe auf ihn zutrifft. Der EWSA behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob einer der in dieser ehrenwörtlichen Erklärung genannten Ausschlussgründe auf die Bewerber zutrifft, indem er sie auffordert, die in der ehrenwörtlichen Erklärung aufgeführten Begleitunterlagen zu übermitteln. In diesem Fall übermittelt der Bewerber die angeforderten Unterlagen innerhalb der vom EWSA gesetzten Frist. Der EWSA kann die Bewerbung ablehnen, wenn die angeforderten Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt werden. Ein Bewerber ist von der Verpflichtung zur Vorlage der entsprechenden Unterlage entbunden, wenn er den EWSA darüber informiert, dass die betreffende Unterlage über eine gebührenfreie öffentliche Datenbank zugänglich ist. 5.1.4 Qualitätsbewertung Das Bewertungsgremium bewertet die Qualität der Bewerbungen anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien für die Vergabe des Preises. Die Mitglieder des Gremiums berücksichtigen ausschließlich die für die Auszeichnung vorgeschlagenen Initiativen, nicht die sonstigen Initiativen des Bewerbers. Es gibt keine zu erreichende Mindestpunktzahl für jedes einzelne Kriterium. Allerdings werden diejenigen Bewerber ausgeschlossen, die nicht wenigstens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielen. EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 7/11
Kriterien für die Vergabe des Preises Punkte Kriterium 1 – Nachhaltigkeit Dieses Kriterium bezieht sich auf das Potenzial der vorgeschlagenen Initiative hinsichtlich ihrer langfristigen Wirkung und ihrer Strahlkraft in Europa, d. h. 20 Punkte der Frage, ob sie für die gleiche bzw. eine andere Kategorie von Begünstigten an einem anderen Ort im selben oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU genutzt oder angepasst werden kann. Kriterium 2 – Mitwirkung und Zusammenarbeit Dieses Kriterium bezieht sich einerseits auf die Frage, inwieweit die Begünstigten in die vorgeschlagene Initiative eingebunden sind, und anderseits auf die Frage, ob die Initiative bewährte Verfahren verbreiten und 20 Punkte die Bevölkerung in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit dem Thema sensibilisieren kann, für das der Preis der Zivilgesellschaft verliehen wird. Die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren wird ebenfalls berücksichtigt. Kriterium 3 – Innovation Dieses Kriterium bezieht sich auf die Kreativität der vorgeschlagenen Initiative, ihre Einzigartigkeit und das Maß an Innovation in ihrem spezifischen Kontext. Hierbei werden unter Innovation sowohl neue Ideen als 20 Punkte auch neue oder bessere Wege zur Umsetzung einer bestehenden Lösung bzw. Ansatzes oder zu deren Anpassung an einen anderen Kontext oder für eine andere Zielgruppe verstanden. Kriterium 4 – europäische Werte Bei diesem Kriterium geht es darum, im welchem Umfang die vorgeschlagene 20 Punkte Initiative die europäischen Werte aktiv fördert und diejenigen schützt, die sich tagtäglich für ein Europa dieser Werte einsetzen. Kriterium 5 – Vielfalt Dieses Kriterium bezieht sich auf die Inklusion der Vielfalt in Europa und die Berücksichtigung möglicher unterschiedlicher historischer oder kultureller 20 Punkte Perspektiven, um die europäische Identität zu stärken und das gemeinsame Gefühl der Zusammengehörigkeit und der Anerkennung durch und mit Vielfalt zu fördern. 100 Punkte Gesamtpunktzahl (Mindestpunktzahl: 50 Punkte) 5.1.5 Vergabe des Preises Der Preis wird vom Ausschuss auf der Grundlage der Bewertung des Bewertungsgremiums zuerkannt. Das Bewertungsgremium kann frei entscheiden, ob es die Vergabe von Preisgeldern nach Maßgabe seiner Beurteilung der Qualität der Beiträge empfiehlt. Der EWSA kann höchstens fünf Preise an die fünf bestplatzierten Kandidaten vergeben. EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 8/11
6. Preisgeld Der EWSA beabsichtigt, höchstens fünf Preise zu vergeben. Der erste Preis ist mit 14 000 Euro dotiert. Der zweite, dritte, vierte und fünfte Preis sind mit je 9 000 Euro dotiert. Wenn sich zwei oder mehr Bewerber den ersten Platz teilen, ergibt sich für jeden ersten Preis ein Betrag von 11 500 Euro im Falle von zwei ersten Preisen, von 10 600 Euro im Falle von drei ersten Preisen, von 10 250 Euro im Falle von vier ersten Preisen und von 10 000 Euro im Falle von fünf ersten Preisen. Der Ausschuss ist nicht verpflichtet, alle fünf Preise zu vergeben. Der EWSA kann von einer Vergabe des Preises der Zivilgesellschaft absehen. Die Preisverleihung findet am 13. Dezember 2018 im Rahmen der Dezember-Plenartagung statt. Pro Preisträger werden zwei Vertreter zur Preisverleihung eingeladen; Anreise und Unterbringung werden vom EWSA nach den Regelungen organisiert, die den Preisträgern zu gegebener Zeit mitgeteilt werden. Das Preisgeld wird per Banküberweisung innerhalb von 30 Tagen nach der Preisverleihung ausgezahlt, sofern die Preisträger alle angeforderten Unterlagen übermittelt haben. Die Preisträger sind bei der Verwendung des Preisgeldes für die Zahlung von Steuern und Gebühren verantwortlich. 7. Personenbezogene Daten In den Teilnahmeunterlagen enthaltene persönliche Daten (wie Name und Adresse) werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Sofern nicht anders angegeben, werden die Antworten auf die Fragen und die angeforderten personenbezogenen Daten zur Bewertung der Bewerbung gemäß den Teilnahmebedingungen von der Abteilung Kommunikation ausschließlich zu diesem Zweck bearbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten liegen diesen Regeln bei (Anhang 2). Personenbezogene Daten von Bewerbern können in das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) aufgenommen werden, wenn sie sich in einer der in Artikel 106 der Haushaltsordnung aufgeführten Situationen befinden und in der ehrenwörtlichen Erklärung angegeben werden. Weitergehende Informationen über die Politik zum Schutz personenbezogener Daten siehe: http://ec.europa.eu/budget/explained/management/protecting/protect_de.cfm#BDCE. 8. Offenlegungspflichten Unbeschadet von Ziffer 7 übertragen die Bewerber dem EWSA das Recht, die Namen der Bewerber, ihre Aktivitäten und die Höhe des Preisgeldes in allen Sprachen und Medien unter Nutzung jeglicher Technik bekannt zu machen. In jeglicher Kommunikation oder Veröffentlichung der Preisträger über die Aktivität, für die der Preis verliehen wurde, muss der EWSA-Preis der Zivilgesellschaft genannt werden. Diese Verpflichtung gilt ein Jahr ab Datum der Preisvergabe. EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 9/11
9. Verantwortung Die Haftung im Falle einer Forderung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Rahmen des Preises liegt ausschließlich bei den Bewerbern. 10. Kontrollen und Audits Die Preisträger stimmen Prüfungen und Audits zu, die vom EWSA, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Europäischen Rechnungshof vorgenommen werden, ebenso wie den Bekanntmachungspflichten in Bezug auf den Wettbewerb und die Auszeichnung, die unter vorstehender Ziffer 8 genannt werden. 11. Anwendbares Recht, Beschwerden und zuständiges Gericht Der Preis der Zivilgesellschaft unterliegt dem Unionsrecht, gegebenenfalls ergänzt durch das belgische Recht. Anmerkungen zum Preisvergabeverfahren können dem Organ übermittelt werden, das den Preis verleiht. Beschwerden über Missstände können innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum, an dem der Beschwerdeführer Kenntnis von den der Beschwerde zugrunde liegenden Tatsachen erlangte, beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht werden (s. http://www.ombudsman.europa.eu), nachdem zunächst Kontakt mit dem EWSA aufgenommen wurde, um eine Lösung zu finden. Das für Fragen im Zusammenhang mit diesem Preis zuständige Gericht ist das Gericht der Europäischen Union: Gericht der Europäischen Union Rue du Fort Niedergrünewald L-2925 Luxemburg Tel.: +352 43031 Fax: +352 4303 2100 E-Mail: GeneralCourt.Registry@curia.europa.eu Internet: http://curia.europa.eu Auskünfte über die Einlegung eines Einspruchs sind unter der oben genannten Anschrift erhältlich. 12. Sanktionen Gegen Teilnehmer, die falsche Erklärungen abgegeben (ehrenwörtliche Erklärung, Anhang 1) oder Unregelmäßigkeiten oder Betrug gemäß den Bestimmungen von Artikel 106 der Haushaltsordnung begangen haben, können finanzielle Sanktionen in Höhe von 2 bis 10 % des Werts des Preises und Entscheidungen in Bezug auf einen Ausschluss von Aufträgen, Finanzhilfen und Wettbewerben, die aus dem Haushalt der Union finanziert werden, verhängt werden. EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 10/11
13. Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Anna Comi, Sekretariat der Abteilung Kommunikation des EWSA Tel.: +32 2 546 93 67 oder Chantal Hocquet, Sekretariat der Abteilung Kommunikation des EWSA Tel.: +32 2 546 92 99 Sie können auch eine E-Mail an folgende Adresse schreiben: civilsocietyprize@eesc.europa.eu. Fragen und Antworten, die auch für andere Bewerber von Interesse sein könnten, werden auf den Seiten des Preises der Zivilgesellschaft auf dem EWSA-Internetportal (www.eesc.europa.eu/civilsocietyprize) veröffentlicht. Der EWSA empfiehlt den Bewerbern, diese Seiten regelmäßig auf die neuesten Informationen zu überprüfen. _______________ EESC-2018-02699-00-00-INFO-TRA (EN) 11/11
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