Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V - BWGV - BWGV, Bereich Interessenvertretung
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Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V. – BWGV BWGV, Juli 2016 Bereich Interessenvertretung © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.
1) Geschichte der Genossenschaft 2) Zur Rechtsform 3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien 4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) 5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle) 6) Zukünftige Handlungsfelder © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 2
1. Geschichte der Genossenschaft – Begriffsgeschichte Der deutsche Begriff “Genossenschaft“ wurzelt im altdeutschen Wort “noz” (=Vieh). Wer Anteil am Vieh bzw. einer Viehweide hatte, wurde als “Ginoz” bezeichnet. Die gemeinsame Viehhaltung war Angelegenheit der “ginozcaf”. Aus dem “Ginoz” wurde im Mittelhochdeutschen der “Genoz” und in der Neuzeit der “Genosse”. Der Begriff bezeichnet Gefährten mit gemeinsamen Erfahrungen oder Zielen, z.B. Kampf-, Eid- oder Bundesgenossen. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 3
1. Geschichte der Genossenschaft – Entwicklungsphasen Genossenschaften lassen sich nach ihrem Entstehungszeitraum in drei Gruppen einteilen: Moderne Genossenschaften infolge des Moderne Genossenschafts- Genossenschaften gesetzes von 1867 mit der Vormoderne Bauern, Handwerker Industrialisierung und Gewerbe- Genossenschaften Großindustrie und treibende sind nun (bis zum 18 Jhd.) Verstädterung freie Unternehmer Antike: Poleis wandeln die Lebens- Wettbewerb Mittelalter: Sippen und bedingungen Problem: Hausgemeinschaft Genossenschaften Betriebskapital für Älteste Genossenschaft dienen zur Über- notwendige in Deutschland: lebenssicherung im Investitionen und Theelacht (Ostfriesland) liberalen Markt bestehenden Banken Erste Gründung durch finanzierten den südwestdeutsche ‚Mittelstand‘ nicht Winzer © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 4
1. Geschichte der Genossenschaft – Pioniere Wegbereiter der modernen Genossenschaften: Adressierten mit Ihrem „Genossenschaftsmodell“ die negativen Folgen der Industrialisierung für das städtische Handwerk: Friedrich Wilhelm » Bauern, Handwerker und Gewerbetreibende sind freie Raiffeisen) Unternehmer (1818 - 1888) » Problem: kein Betriebskapital für notwendige Investitionen, bestehenden Banken finanzierten den ‚Mittelstand‘ nicht » Private Geldverleiher nutzen Notlagen aus (Hohe Zinsen, „Wucher“) Es entstehen neue Abhängigkeiten „Vorschussvereine“ Hermann Schulze- Delitzsch „Hülfsverein für in Not gerathene Landwirthe“ (1808 - 1883) © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 5
1. Geschichte der Genossenschaft – Entwicklung bis heute ab 1950: Konzentrationsprozess und Fusionswellen: beispielsweise von 8.000 auf aktuell rd. 1.300 Kreditgenossenschaften deutschlandweit starker Anstieg der Mitgliederzahlen von 4 Mio. auf heute über 20 Mio. 1972: Zusammenschluss der Raiffeisen- und Volksbanken Heute: 1.096 Genossenschaftsbanken, 2.336 ländliche Genossenschaften, 2.663 Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften* in den vergangenen 10 Jahren über 200 erfolgreiche Neugründungen im DGRV *(aus: Stappel, Michael (2014): Die Deutschen Genossenschaften 2014, DG Verlag) © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 6
1. Geschichte der Genossenschaft – Genossenschaften Heute Genossenschaften sind heute bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor in Deutschland: jeder vierte Bundesbürger ist Mitglied einer Genossenschaft, fast jeder fünfte, der einer Kreditgenossenschaft Volksbanken und Raiffeisenbanken zählen zusammengenommen fast 16 Millionen Mitglieder. Es gibt zudem zahlreiche Genossenschaften, die von vielen Verbrauchern gar nicht als Genossenschaften wahrgenommen werden, hierzu gehören beispielsweise: » Einzelhandelsgenossenschaften Edeka und REWE » Die zentral Vergabestelle der deutschen Internetdomains DENIC » Die Genossenschaft für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte DATEV © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 7
1) Geschichte der Genossenschaft 2) Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“ 3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien 4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) 5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle) 6) Zukünftige Handlungsfelder © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 8
2. Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“ – Institutionelle Rahmenbedingungen § 1 Wesen der Genossenschaft (aus dem Zweck: Förderung der Mitglieder – Genossenschaftsgesetz GenG) „Der Mensch steht im Mittelpunkt“ (1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft" nach Maßgabe dieses Gesetzes. (2) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist zulässig, wenn sie 1. der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft der Mitglieder der Genossenschaft oder deren sozialer oder kultureller Belange oder 2. ohne den alleinigen oder überwiegenden Zweck der Genossenschaft zu bilden, gemeinnützigen Bestrebungen der Genossenschaft zu dienen bestimmt ist. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 9
2. Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“– Institutionelle Rahmenbedingungen Genossenschaftsgesetz von 1889 (novelliert 2006) » Bestimmungen zur Gründung, Auflösung, Verfassung, Rechtsverhältnisse zwischen Mitgliedern und Genossenschaft, Haftungsmodalitäten und Pflichtprüfung Unternehmensindividuelle Satzungen » Füllt Regelungen des GenG aus und ergänzt Prüfungspflicht und Jahresabschluss » Jede Genossenschaft ist Pflichtmitglied im Prüfungsverband » Zweck: Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der ordnungsmäßigen Geschäftsführung. » Grund: Schutz der Mitglieder, der Gläubiger und des gesamten Genossenschaftswesens » Ergebnis: eG ist insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 10
2. Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“– Verfassung und Aufbau einer eG Information Vorstand Aufsichtsrat (AR) (mind. 2 Mitglieder) (mind. 3 Mitglieder) Entscheidung, Kontrolle, Wahl Information, Wahl* Information Einberufung, Wahl Leitung Versammlung der Mitglieder bzw. Mitgliedervertreter Generalversammlung oder Vertreterversammlung Bilden und Wählen Mitglieder *Bei Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern genügt ein Vorstand und der AR wir durch die Mitgliederversammlung gestellt. Darüber hinaus kann die Bestellung des Vorstandes auch durch den AR und nicht die Mitgliederversammlung erfolgen, wie etwa bei Kreditgenossenschaften. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 11
2. Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“– Mehrfachbeziehung Mitglied - Genossenschaft Wirtschaftsbeziehungen Organisationsbeziehung zur Genossenschaft zur Genossenschaft Leistungsaustausch- Finanzwirtschaftliche Trägerschaftliche beziehungen Beziehungen Beziehungen Mitglied als Miteigentümer und Mitglied als Mitglied als Mitträger der Geschäftspartner Kapitalgeber Willensbildung und Kontrolle (nach: Grosskopf/ Münkner/ Ringle (2009): Unsere Genossenschaft) © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 12
2. Zur Rechts und Unternehmensform „eG“ – Vergleich eG und GmbH Gesellschaft mit eingeschränkter Eingetragene Genossenschaft (eG) Haftung (GmbH) Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich Zweck Mitglieder zulässigen Zweckes Mindestens 3 Mitglieder, Satzung, keine Notarielle Beurkundung eines Gründung notarielle Beurkundung, Gesellschaftsvertrages, nicht mehrere Genossenschaftsregister Gesellschafter vorausgesetzt, Handelsregister Rechtsfähigkeit Als juristische Person rechtsfähig Gesellschafterliste Führt eG selbst Bei Änderung, Meldung an Handelsregister Kein festes Kapital, kein Mindestanteil oder - Festes Stammkapital von € 25.000, Kapital betrag Mindestgeschäftsanteil € 1 Sach- oder Personenfirma, Zusatz „eG“ Sach- oder Personenfirma, Zusatz mit Firma erforderlich beschränkter Haftung „mbH“ erforderlich Gesellschafts- Eigenes Vermögen als juristische Person vermögen Vermögen der eG haftet den Gläubigern Haftung Vermögen der GmbH haftet den Gläubigern Gesellschafter- Keine geschlossene Mitgliederzahl, Ein- und Keine Kündigung möglich, wechsel Austritt möglich Geschäftsanteile sind veräußerlich und vererblich © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 13
2. Zur Rechts- und Unternehmensform – Das spricht für die Rechtsform der eG! Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland: Genossenschaften haben nur einen Anteil von 0.1% an allen Insolvenzen. Die eG ist eine demokratische Unternehmensform: Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird. Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich. Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 14
2. Zur Rechts und Unternehmensform: Geschäftsmodelle Verschiedenste Geschäftsmodelle: Einkaufsgenossenschaften z.B. Kooperationen von Einzelhandelskaufleuten, Ärzten oder Handwerkern. Auch Privatpersonen schließen sich in Einkaufsgenossenschaften, sogenannten Konsumgenossenschaften zusammen, Beispiele sind zu finden in den Bereichen: » Lebensmittelhandel, » Energieeinkauf, » Tageszeitungen. Gemeinsamer Absatz: Milch-, Vieh- und Weinwirtschaft oder im Agrarhandel. Produktions- und Dienstleistungsgenossenschaften, mit denen gemeinsam Leistungen erstellt werden: » Kreditgenossenschaften, » Handwerker- oder IT-Genossenschaften, » Produktivgenossenschaften, in denen die Mitglieder zugleich Mitarbeiter der Genossenschaft sind. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 15
1) Geschichte der Genossenschaft 2) Zur Rechts- und Unternehmensform 3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien 4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) 5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle) 6) Zukünftige Handlungsfelder © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 16
3. Genossenschaftliche Werte und Prinzipien © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 17
3. Genossenschaftliche Werte und Prinzipien – Genossenschaftliche Identität Die wichtigsten fünf Werte, die nach Meinung von drei unterschiedlichen Befragungsgruppen (Mitglied, Mitarbeiter, Führungskraft) die genossenschaftliche Identität prägen*: Priorisierung Mitglied Mitarbeiter Führungskraft 1 Solidarität Sicherheit Verlässlichkeit 2 Soziale Verantwortung Verlässlichkeit Ehrlichkeit 3 Ehrlichkeit Ehrlichkeit Nachhaltigkeit 4 Verlässlichkeit Fairness Fairness 5 Sicherheit Soziale Verantwortung Sicherheit © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. *(Quelle: GenoGraph 12/2014, S.12-14) 18
3. Genossenschaftliche Werte und Prinzipien Förderprinzip Jede Genossenschafts- Selbsthilfe gründung dient einem Identitätsprinzip Hilfe für den Einzelnen Förderzweck Mitglieder sind durch Selbsthilfe in der Gruppe zugleich Träger als auch Nutzer des Genossenschafts- Genossenschaftliche betriebs Selbstverantwortung Prinzipien Subsidiaritätsprinzip bei Selbstverwaltung Entscheidungen und Genossenschaften sind Haftung durch von den Mitgliedern in Zeichnung von Anteilen Genossenschaftliche Eigenregie zu führen Pflichtprüfung Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 19
3. Genossenschaftliche Werte und Prinzipien: Genossenschaftliche Pflichtprüfung Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfverband besteht in Deutschland bereits seit 1934. Anbindung an den Prüfverband als Schutzmechanismus für die Mitglieder – bei keiner anderen haftungsbeschränkten Unternehmensform gibt es einen vergleichbaren Mechanismus! Prüfverbände unterstehen der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums eines jeweiligen Bundeslandes. Genossenschaftliche Pflichtprüfung dient der „Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und ordentlichen Geschäftsführung“ (§53 Abs. 1 GenG) und unterscheidet sich dahingehend von einer Jahresabschlussprüfung, da sie mit einer Rückkopplung an den Genossenschaftszweck verbunden ist. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 20
1) Geschichte der Genossenschaft 2) Zur Rechtsform 3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien 4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) 5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle) 6) Zukünftige Handlungsfelder © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 21
4. BWGV: Kurzüberblick Verbandsgeschichte 1864: Gründung des Verbands der wirtschaftlichen Genossenschaften in Baden-Württemberg. Württemberg Baden 1867: Wirtschaftlicher 1867: Gründung des Verbands der Genossenschaftsverband Württemberg oberbadischen und der unterbadischen 1881: Gründung des Verbands Kreditgenossenschaften landwirtschaftlicher Kreditgenossenschaften 1883: Gründung des Verbands der in Württemberg badischen landwirtschaftlichen 1971: Verschmelzung des Kreditvereine Württembergischen 1971: Gewerblicher und ländlicher Verband Genossenschaftsverbandes e.V. mit verschmelzen zum Badischen Mitgliedern des Raiffeisenverbands Genossenschaftsverband – Raiffeisen- Württemberg zum Württembergischen Schulze-Delitzsch – e.V. (BGV) Genossenschaftsverband – Raiffeisen/Schulze-Delitzsch – e.V. (WGV) 2009: Badischer Genossenschaftsverband (BGV) und Württembergischer Genossenschaftsverband (WGV) schließen sich zum Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) e.V. zusammen 2014: 150 Jahre Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 22
4. Der BWGV – Aufbau und Organisation Präsident Verbandsdirektor • Vorstand Präsidium Personalausschuss • Verbandsrat Prüfungsausschuss 3 Fachräte, 5 Fachausschüsse Bezirksversammlungen, Kreisarbeitsgemeinschaften, • Fachvereinigungen Regionalkonferenzen Vertreter der Mitgliedsgenossenschaften • Verbandstag © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 23
4. Der BWGV – Aufbau und Organisation (Stand 07/2016) © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 24
4. Der BWGV – Aufbau und Organisation © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 25
4. Der BWGV – Geschäftsbereiche Beratung Prüfung Beratung der Genossenschaftsbanken, Gesetzliche Prüfung nach §53 Waren- u. des GenG Dienstleistungsgenossenschaften Unterstützung des Aufsichtsrats Steuerberatung in seiner Überwachungsfunktion Rechtsberatung Stärkung der Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens Bildung Interessenvertretung BWGV Akademie mit Standorten in Einheitliche, transparente und Karlsruhe-Rüppurr und Stuttgart- effiziente Positionierung Hohenheim Themenpriorisierung und Berufliche Bildung der Mitarbeiter Themenverfolgung und Führungskräfte unserer Netzwerkmanagement Mitgliedsgenossenschaften. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 26
4. Der BWGV - Verbandsnetzwerk Internationaler Genossenschaftsbund (IGB), Genossenschaftliche Interessen-vertretung auf internationaler Ebene Genossenschaftliche Interessen- Freier Ausschuss der vertretung auf EU-Ebene deutschen Genossenschaftsverbände Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband Branchenspezifische Bundesverbände Regional- verbände 2339 Ländliche Genossenschaften, 1101 Kreditgenossenschaften, © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 2464 Gewerbliche Genossenschaften, 30 Konsumgenossenschaften 27
4. Der BWGV - Wirtschaftsorganisation Der BWGV hat drei große Mitgliedergruppen: © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 28
BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen Prüfverbanden: Branchenverteilung © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 29
4. BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen Prüfverbanden: Mitgliederdichte © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 30
4. BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen 1.200 Prüfverbanden: Personalstatistik 1.023 Verwaltung 1.000 149 Bildung & Hotel 800 146 Beratung (alle Bereiche) 593 132 Prüfung Banken & 600 Nicht-Banken 60 79 434 456 Vorstand (incl. IV, 38 KOM, etc.) 400 138 61 93 90 Mitarbeiter gesamt 544 183 93 200 287 26 Hinweis: „Beratung“ 251 beinhaltet: Kredit, 47 205 21 Produktion, Recht, 78 Steuerung, Marketing, 0 29 32 52 11 27 Steuer, etc. BWGV GVB GV (Frankfurt) GVWE RWGV © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 31
4. BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen Prüfverbanden: Auszubildenenzahlen 2013 war jeder zehnte Mitarbeiter einer Genossenschaft in Baden-Württemberg Auszubildender! © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 32
4. BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen Prüfverbanden: Zusammengefasst BWGV ist die größte mitgliedergetragene Wirtschaftsorganisation in Baden-Württemberg: jeder dritte Baden-Württemberger ist Genossenschaftsmitglied; Branchen sind im BWGV gleichmäßig abgedeckt; BWGV überzeugt durch eine schlanke Verwaltungsstruktur; Verbandsmitglieder sind wichtige Partner im Bereich Ausbildung; Mitglieder bieten Ausbildungsplätze für rund 3500 Azubis (Stand 12/2014) in der Region – das ist ein Anteil von fast 10% an der Anzahl der Gesamtmitarbeiter der Baden-Württembergischen Genossenschaften © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 33
1) Geschichte der Genossenschaft 2) Zur Rechtsform 3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien 4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) 5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle) 6) Zukünftige Handlungsfelder © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 34
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Genossenschaftsbanken „Die Menschen vertrauen dem transparenten und regionalen Geschäftsmodell unserer Genossenschaftsbanken.“ (Roman Glaser, BWGV-Präsident) 210 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg beschäftigen über 24.000 MitarbeiterInnen; Bilanzsumme insgesamt: 135 Mrd. Euro; Betreuung von Kundengeldern von insgesamt 257 Mrd. Euro; Über 100 Mrd. Euro Kundeneinlagen; Kontinuierlicher Mitglieder- und Kundenzuwachs auch während und nach der Finanzkrise; mehr als 3,5 Millionen Mitglieder. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 35
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Landwirtschaftliche Genossenschaften (Stand 12/2013) Insgesamt 323 Ländliche Vieh & Fleisch: Genossenschaften » Gesamtumsatz: 465 Mio. Euro » 1 Betrieb (Vieherzeuger-Gemeinschaft Allgemeine Ware (Getreide etc.): VG) » Gesamtumsatz: 1,2 Mrd. Euro » Rund 2.100 Landwirte sind in der VG » ZG Raiffeisen, Bezugs- u. eG zusammengeschlossen. Absatzgenossenschaften (BAGs) sowie die Lagerhausgenossenschaften Wein: » 14.300 Landwirte » Gesamtumsatz: 540 Mio. Euro » 122 Weingärtner- und Milch: Winzergenossenschaften » Gesamtumsatz: 729 Mio. Euro » 33.000 Weingärtner und Winzer » Ertrag: 1,18 Mrd. kg Milch. Obst, Gemüse & Blumen: » Sieben genossenschaftlichen Milchwerke » Gesamtumsatz: 376 Mio. Euro » Rund 4.900 Mitglieder » 22 Genossenschaften » 7.435 Mitglieder © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 36
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Landwirtschaftliche Genossenschaften (Wein) Genossenschaftskellerei Roßwag- Mühlhausen eG Zweck der Gründung: Größere öffentlichkeitwirksame Schlagkraft und Entwicklung origineller, gemeinsamer Marketingstrategien; 370 Mitglieder, fast ausschließlich Nebenerwerbs Wengertern mit je 20-50 Ar Rebfläche; Marketing: Veranstaltungsmarketing, Verknüpfung von Wein Landschaft und Kultur; „Stäffele-Teamlauf“ www.lembergerland.de Rebenpatenschaften: Wengerter für ein Jahr. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 37
5. Vielfältigkeit der Genossenschaftswelt: Landwirtschaftliche Genossenschaften (Milch) BaWü Facts: Acht genossenschaftliche Milchwerke in Baden- Württemberg erfassen, veredeln und vermarkten jährlich rund 1,18 Mrd. kg Milch Molkereigenossenschaft Hohenlohe-Franken eG Zweck der Gründung: „Kosten und Risiken der Milchweiterverarbeitung auf vielen Schultern verteilen“; Über 100jährige Geschichte: 1900, Zusammenschluss von 83 Landwirten; Flache Hierarchien und einfache, überschaubare Strukturen, kurze Wege und eine schnelle Entscheidungsfindung Vorstand und Aufsichtsrat sind ehrenamtlich besetzt, überwachen die Geschäftsführung, werden gewählt von der Generalversammlung aller 160 Mitglieder; hauptamtlicher Geschäftsführer. Molkereigenossenschaft Hohenlohe-Franken eG ist als DIE Demeter Molkerei über Deutschlands Grenzen hinweg bekannt. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 38
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Landwirtschaftliche Genossenschaften (Vieherzeuger) Vieherzeuger-Gemeinschaft eG Zweck der Gründung: Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, d.h. Vieh- und Fleischvermarktung durch Mitwirkung und Einflussnahme bei der Erzeugung und Vermarktung von Nutz- und Schlachtvieh. Rund 2.100 Landwirte sind in der Vieherzeuger- Gemeinschaft eG mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen. Neben der Vermarktungsleistung erbringt die Vieherzeuger-Gemeinschaft eG eine Vielzahl von nicht- monetären Leistungen für ihre Mitglieder: » Die Unterstützung der Betriebe bei der Betriebsentwicklung, » beim Management im Betrieb, bei der Optimierung der Finanzierung » sowie bei der Beratung allgemein. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 39
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Obst und Gemüse Obst und Gemüse Genossenschaften 22 Genossenschaften erzielten im Jahr 2013 Umsätze von 370 Mio. Euro. Über 7000 Erzeuger im Land haben ihre Kräfte in einer dieser Genossenschaften gebündelt. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 40
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Reichenau eG „täglich frisch von der Gemüseinsel“ Die Insel Reichenau im Bodensee fand als „Reiche Au“ 724 n.C. erste Erwähnung. Aufnahme ins Weltkulturerbe der UNESCO im Jahr 2000. Reichenau-Gemüse eG ist der Zusammenschluss von rund 90 Familienbetrieben Gemüseanbaufläche umfasst etwa 150 ha, mit jährlich etwa 16.000 t erzeugtem Gemüse Gemüseanbau unter Hochglas, ca. 50 ha, für Blumen ca. 3 ha Steht für nachhaltige, umweltfreundliche, integrierte Gemüseproduktion. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 41
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Gewerbliche Genossenschaften (Stand 07/2015) Insgesamt 293 Gewerbliche Energie Genossenschaft » Gesamtumsatz: 109 Mio. Euro » 137 Genossenschaften und Handel 23.327 Mitglieder » Gesamtumsatz: 2.88 Mrd. Euro Dienstleistungen » 17 Genossenschaften und » Gesamtumsatz: 39 Mio. Euro 5.033 Mitglieder » 56 Genossenschaften und Handwerk 4.600 Mitglieder » Gesamtumsatz: 1.78 Mrd. Euro Sonstige Genossenschaften » 27 Genossenschaften und » Gesamtumsatz: 109 Mio. Euro 11.490 Mitglieder » 39 Genossenschaften und 8.208 Mitglieder © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 42
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Konsum- und Dienstleistungsgewerbe Leutkircher Bürgerbahnhof eG Zweck der Gründung: Rettung eines vom Verfall bedrohten Gebäude, das für die Gemeinde große Bedeutung hatte. Rund 700 Bürger aus Leutkirch im Allgäu gründeten eine Genossenschaft, übernahmen einen maroden Bahnhof, renovierten ihn mit viel Liebe zum Detail und mit eigenem Geld. Anschließend füllten sie das Gemäuer mit Leben und sorgen für eine attraktive Nutzung. Da alle Bevölkerungsschichten beteiligt werden sollten, entschied man sich ganz bewusst für die Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft“. Insgesamt wurde eine Million Euro an Mitgliedseinlagen gezeichnet. Am 30. März 2012 wurde der Bahnhof wiedereröffnet. Die Genossenschaft Leutkircher Bürger-Bahnhof gehörte mit ihrem Einsatz im Wettbewerb „Deutschland – Land der Ideen“ zu den Pressebilder: www.leutkircher-buergerbahnhof.de/die- 100 Preisträgern 2013/2014. presse/download.html © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 43
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Konsum- und Dienstleistungsgewerbe Das Rößle eG – genossenschaftliches Dorfgasthaus Zweck der Gründung: Kneipensterben in der ländlichen Region verringert die Möglichkeiten für kulturelle Veranstaltungen – auch in Gschwend war dies der Fall. Eine Bürgergenossenschaft erweckt das historische Gasthaus „Das Rößle“ zum Leben: Das Wirtshaus stand seit Mitte 2010 zum Verkauf. Vier Familien aus Geschwend haben ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für das Dorfgasthaus entwickelt. Im Januar 2012 kaufte die Genossenschaft das Gebäude. Das Haus wurde komplett saniert. Am 18. Januar 2013 wurde „dasrößle“ wieder eröffnet. Typische Schwarzwaldhaus wurde als Baudenkmal erhalten Der Versammlungssaal ist mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet. Neben dem Saal werden zwei Gasträume und ein Biergarten bewirtschaftet. Angeboten werden badische Spezialitäten, die Produkte kommen aus der Region von heimischen Produzenten. Viel ehrenamtliches Engagement hat in der Umbauphase die Sanierungskosten gesenkt. Sechs Vollzeitkräfte werden in Küche und Servicebereich beschäftigt. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 44
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Schülergenossenschaft 12 Schüler- genossen- schaften © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 45
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Schülergenossenschaft „Krims Krams“ Zweck der Gründung: Vorbereitung von Schülern unterschiedliche Bereiche des Berufslebens. Partnerbank im Projekt: Volksbank Balingen eG Zum Angebot gehören: Fahrradwerkstatt, Frühstückstisch und Schulbedarfsverkauf Durch die Gründung der Schülergenossenschaft ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten, sich auf das Berufsleben vorzubereiten: Ganz nach den persönlichen Neigungen und Fertigkeiten kann sich jeder als zukünftiger Einkäufer, Buchhalterin oder Produktionsleiter ausprobieren. „Easy Credit“ hat das Engagement der Schülergenossenschaft mit allen Beteiligten, voran die Volksbank Balingen, mit dem Preis für finanzielle Bildung 2014 ausgezeichnet. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 46
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Konsum- und Dienstleistungsgewerbe: Energie Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG „In der Genossenschaft können wir gemeinsam etwas gestalten: ein Stück Energieunabhängigkeit.“ Gunter Häuser, Mitglied Zweck der Gründung: Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien initiieren und betreiben. Die Rechtsform der Genossenschaft wurde gewählt, um möglichst vielen interessierten Menschen vor Ort und in der Region die Möglichkeit zu geben, sich an Maßnahmen des Klimaschutzes aktiv zu beteiligen. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 47
5. Genossenschaftliche Vielfalt – Konsum- und Dienstleistungsgewerbe: Handel EURONICS Deutschland eG „Alles, was die Genossenschaft erwirtschaftet, kommt den Mitgliedern zugute. Kaum eine Unternehmensform bietet so viele Mitgestaltungsmöglichkeiten.“ Dirk Wittmer, Aufsichtsratsvorsitzender, Johann + Wittmer GmbH Zweck der Gründung: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder Genossenschaft zählt in Deutschland mehr als 1.700 Mitglieder an über 1.800 Standorten mit rund 12.000 Mitarbeitern. Mit einem Gesamtumsatz von 3,3 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2012/2013 zählt EURONICS zu den führenden Marktteilnehmern der Branche in Deutschland. © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 48
1) Geschichte der Genossenschaft 2) Zur Rechtsform 3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien 4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) 5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle) 6) Zukünftige Handlungsfelder © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 49
6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder – Aufstieg der Bürgerstiftungen Bürgerstiftungen bündeln oft lokales Bürgerengagement und Geld um „gemeinsam“ etwas zu bewegen. Viele Bürgerstiftungen sind getrieben vom Drang zur „Hilfe zur Selbsthilfe“, sie verstehen sich als Element einer selbstbestimmen Bürgergesellschaft. Themen reichen von Jugendarbeit, bis zur Unterstützung von Kultur, Wissenschaft und Forschung, Heimatpflege, Bildung aber auch Umweltschutz Frage: Warum sehen wir hier zukünftige Handlungsfelder? © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 50
6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder – Aufstieg der Bürgerstiftungen Bürgerstiftungen in Deutschland: Entwicklung 2013/14 120 Antwort: 317 (84%) der insgesamt 378 Bürgerstiftungen 100 in Deutschland werden von 90 mindestens einer 84 2013 Genossenschaftsbank 80 2014 unterstützt. Bei 229 ist eine Genossenschaft 60 Gründungsstifter, bei 137 Förderer. 40 Bürgerstiftungen gibt es in allen Bundesländern außer dem 20 Saarland: Spitzenreiter sind Keine Nordrhein-Westfalen (109), 0 gefolgt von Baden-Württemberg BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH (90) und Niedersachsen (58) Quelle: Aktive Bürgerschaft: Länderspiegel Bürgerstiftungen 2014 – Faken und Trends © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 51
6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder – Aufstieg der Bürgerstiftungen © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 52
6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder Besonderes Potenzial für die genossenschaftliche Unternehmensform in Deutschland sehen wir in den Bereichen Natur- und Raumordnung Bildung, Kultur und Soziales Regionale Wirtschaft und Teile der Daseinsvorsorge Dezentrale Energieerzeugung © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 53
6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder: Regionale Entwicklung stärken… Nahversorgung erhalten Energiewende – Erneuerbare Energien Öffentliche Angebote erhalten Traditionen bewahren helfen Bildungsangebote schaffen Kinderbetreuung und Pflege organisieren Standorte entwickeln Regionale Marken schaffen Gesundheitsversorgung verbessern Einkauf bündeln © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 54
Kontakt: Neugründungen: Anja Roth Dr. Michael Roth Fachgebietsleiter Gewerbliche Ware / Bereichsleiterin Interessenvertretung Neue Genossenschaften Fon 0711 222 13-27 25 Fon 0721 61 90 77-14 22 Fax 0711 222 13-29 79 33 Fax 0721 61 90 77-26 47 anja.roth@bwgv-info.de michael.roth@bwgv-info.de © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 55
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.
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