Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V - BWGV - BWGV, Bereich Interessenvertretung

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Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V - BWGV - BWGV, Bereich Interessenvertretung
Der Baden-Württembergische
Genossenschaftsverband e.V. – BWGV

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Juli 2016                                                Bereich Interessenvertretung

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.
Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V - BWGV - BWGV, Bereich Interessenvertretung
1) Geschichte der Genossenschaft
2) Zur Rechtsform

3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien
4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband
          (BWGV)

5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle)
6) Zukünftige Handlungsfelder

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Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V - BWGV - BWGV, Bereich Interessenvertretung
1. Geschichte der Genossenschaft – Begriffsgeschichte

Der deutsche Begriff “Genossenschaft“ wurzelt im altdeutschen Wort
“noz” (=Vieh). Wer Anteil am Vieh bzw. einer Viehweide hatte, wurde
als “Ginoz” bezeichnet. Die gemeinsame Viehhaltung war
Angelegenheit der “ginozcaf”. Aus dem “Ginoz” wurde im
Mittelhochdeutschen der “Genoz” und in der Neuzeit der “Genosse”.
Der Begriff bezeichnet Gefährten mit gemeinsamen Erfahrungen oder
Zielen, z.B. Kampf-, Eid- oder Bundesgenossen.

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Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V - BWGV - BWGV, Bereich Interessenvertretung
1. Geschichte der Genossenschaft –
Entwicklungsphasen
Genossenschaften lassen sich nach ihrem Entstehungszeitraum
in drei Gruppen einteilen:
                                                                                Moderne
                                                                                Genossenschaften
                                                                                infolge des
                                                         Moderne                Genossenschafts-
                                                         Genossenschaften       gesetzes von 1867
                                                         mit der
     Vormoderne                                                                 Bauern, Handwerker
                                                         Industrialisierung     und Gewerbe-
     Genossenschaften
                                                         Großindustrie und      treibende sind nun
     (bis zum 18 Jhd.)                                   Verstädterung          freie Unternehmer
     Antike: Poleis                                      wandeln die Lebens-    Wettbewerb
     Mittelalter: Sippen und                             bedingungen            Problem:
     Hausgemeinschaft                                    Genossenschaften       Betriebskapital für
     Älteste Genossenschaft                              dienen zur Über-       notwendige
     in Deutschland:                                     lebenssicherung im     Investitionen und
     Theelacht (Ostfriesland)                            liberalen Markt        bestehenden Banken
                                                         Erste Gründung durch   finanzierten den
                                                         südwestdeutsche        ‚Mittelstand‘ nicht
                                                         Winzer
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1. Geschichte der Genossenschaft – Pioniere

Wegbereiter der modernen Genossenschaften:
      Adressierten mit Ihrem „Genossenschaftsmodell“ die
       negativen Folgen der Industrialisierung für das
       städtische Handwerk:
                                                                 Friedrich Wilhelm
          » Bauern, Handwerker und Gewerbetreibende sind freie
                                                                     Raiffeisen)
            Unternehmer                                             (1818 - 1888)

          » Problem: kein Betriebskapital für notwendige
            Investitionen, bestehenden Banken finanzierten den
            ‚Mittelstand‘ nicht
          » Private Geldverleiher nutzen Notlagen aus (Hohe
            Zinsen, „Wucher“) Es entstehen neue Abhängigkeiten
      „Vorschussvereine“                                        Hermann Schulze-
                                                                     Delitzsch
      „Hülfsverein für in Not gerathene Landwirthe“               (1808 - 1883)

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1. Geschichte der Genossenschaft –
Entwicklung bis heute

ab 1950:
 Konzentrationsprozess und Fusionswellen: beispielsweise von
  8.000 auf aktuell rd. 1.300 Kreditgenossenschaften deutschlandweit
 starker Anstieg der Mitgliederzahlen von 4 Mio. auf heute über 20
  Mio.
 1972: Zusammenschluss der Raiffeisen- und Volksbanken
Heute:
 1.096 Genossenschaftsbanken, 2.336 ländliche Genossenschaften,
  2.663 Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften*
 in den vergangenen 10 Jahren über 200 erfolgreiche
  Neugründungen im DGRV                    *(aus: Stappel, Michael (2014): Die Deutschen
                                                         Genossenschaften 2014, DG Verlag)

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1. Geschichte der Genossenschaft –
Genossenschaften Heute

 Genossenschaften sind heute bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor
  in Deutschland: jeder vierte Bundesbürger ist Mitglied einer
  Genossenschaft, fast jeder fünfte, der einer Kreditgenossenschaft
 Volksbanken und Raiffeisenbanken zählen zusammengenommen
  fast 16 Millionen Mitglieder.
 Es gibt zudem zahlreiche Genossenschaften, die von vielen
  Verbrauchern gar nicht als Genossenschaften wahrgenommen
  werden, hierzu gehören beispielsweise:
          » Einzelhandelsgenossenschaften Edeka und REWE
          » Die zentral Vergabestelle der deutschen Internetdomains DENIC
          » Die Genossenschaft für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
            Rechtsanwälte DATEV

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Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V - BWGV - BWGV, Bereich Interessenvertretung
1) Geschichte der Genossenschaft
2) Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“

3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien
4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband
          (BWGV)

5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle)
6) Zukünftige Handlungsfelder

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2. Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“ –
  Institutionelle Rahmenbedingungen
§ 1 Wesen der Genossenschaft (aus dem
                                                           Zweck: Förderung der Mitglieder –
Genossenschaftsgesetz GenG)
                                                           „Der Mensch steht im Mittelpunkt“
(1) Gesellschaften von nicht geschlossener
Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den
Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren
soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften),
erwerben die Rechte einer "eingetragenen
Genossenschaft" nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen
Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften
des öffentlichen Rechts ist zulässig, wenn sie
1. der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft der
Mitglieder der Genossenschaft oder deren sozialer oder
kultureller Belange oder
2. ohne den alleinigen oder überwiegenden Zweck der
Genossenschaft zu bilden, gemeinnützigen Bestrebungen
der Genossenschaft zu dienen bestimmt ist.
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2. Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“–
Institutionelle Rahmenbedingungen
 Genossenschaftsgesetz von 1889 (novelliert 2006)
          » Bestimmungen zur Gründung, Auflösung, Verfassung,
            Rechtsverhältnisse zwischen Mitgliedern und Genossenschaft,
            Haftungsmodalitäten und Pflichtprüfung
 Unternehmensindividuelle Satzungen
          » Füllt Regelungen des GenG aus und ergänzt
 Prüfungspflicht und Jahresabschluss
          » Jede Genossenschaft ist Pflichtmitglied im Prüfungsverband
          » Zweck: Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der
            ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
          » Grund: Schutz der Mitglieder, der Gläubiger und des gesamten
            Genossenschaftswesens
          » Ergebnis: eG ist insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland
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2. Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“–
Verfassung und Aufbau einer eG
                                                                  Information
                           Vorstand                                                      Aufsichtsrat (AR)
                   (mind. 2 Mitglieder)                                                  (mind. 3 Mitglieder)
                                                                   Entscheidung,
                                                                   Kontrolle, Wahl            Information,
                    Wahl*                                Information                          Einberufung,      Wahl
                                                                                              Leitung

                             Versammlung der Mitglieder bzw. Mitgliedervertreter

                                Generalversammlung oder Vertreterversammlung

                                                                          Bilden und Wählen

                                                                       Mitglieder

 *Bei Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern genügt ein Vorstand und der AR wir durch die
 Mitgliederversammlung gestellt. Darüber hinaus kann die Bestellung des Vorstandes auch durch den AR und nicht
 die Mitgliederversammlung erfolgen, wie etwa bei Kreditgenossenschaften.
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2. Zur Rechts- und Unternehmensform „eG“–
Mehrfachbeziehung Mitglied - Genossenschaft

                           Wirtschaftsbeziehungen                                     Organisationsbeziehung
                             zur Genossenschaft                                         zur Genossenschaft
    Leistungsaustausch-                                  Finanzwirtschaftliche                Trägerschaftliche
        beziehungen                                          Beziehungen                        Beziehungen

                                                                                                Mitglied als
                                                                                            Miteigentümer und
         Mitglied als                                        Mitglied als
                                                                                               Mitträger der
      Geschäftspartner                                      Kapitalgeber
                                                                                            Willensbildung und
                                                                                                 Kontrolle
                                                                         (nach: Grosskopf/ Münkner/ Ringle (2009): Unsere Genossenschaft)

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2. Zur Rechts und Unternehmensform „eG“ –
  Vergleich eG und GmbH
                                                                                          Gesellschaft mit eingeschränkter
                                       Eingetragene Genossenschaft (eG)
                                                                                                  Haftung (GmbH)
                                    Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der    Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich
                    Zweck           Mitglieder                                       zulässigen Zweckes
                                    Mindestens 3 Mitglieder, Satzung, keine          Notarielle Beurkundung eines
             Gründung               notarielle Beurkundung,                          Gesellschaftsvertrages, nicht mehrere
                                    Genossenschaftsregister                          Gesellschafter vorausgesetzt, Handelsregister

   Rechtsfähigkeit                                                   Als juristische Person rechtsfähig

Gesellschafterliste                 Führt eG selbst                                  Bei Änderung, Meldung an Handelsregister

                                    Kein festes Kapital, kein Mindestanteil oder -   Festes Stammkapital von € 25.000,
                   Kapital          betrag                                           Mindestgeschäftsanteil € 1
                                    Sach- oder Personenfirma, Zusatz „eG“            Sach- oder Personenfirma, Zusatz mit
                     Firma          erforderlich                                     beschränkter Haftung „mbH“ erforderlich
     Gesellschafts-
                                                                 Eigenes Vermögen als juristische Person
        vermögen
                                                                 Vermögen der eG haftet den Gläubigern
                 Haftung                                        Vermögen der GmbH haftet den Gläubigern
   Gesellschafter-                  Keine geschlossene Mitgliederzahl, Ein- und      Keine Kündigung möglich,
          wechsel                   Austritt möglich                                 Geschäftsanteile sind veräußerlich und vererblich

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2. Zur Rechts- und Unternehmensform –
Das spricht für die Rechtsform der eG!
      Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder
       und die unabhängige Prüfung durch den
       Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand
       insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland:
       Genossenschaften haben nur einen Anteil von 0.1% an allen
       Insolvenzen.
      Die eG ist eine demokratische Unternehmensform: Jedes
       Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der
       Kapitalbeteiligung.
      Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung,
       wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen
       wird.
      Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch
       auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die eG.
       Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte
       erforderlich.
      Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich
       gleichgestellt.
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2. Zur Rechts und Unternehmensform:
Geschäftsmodelle
Verschiedenste Geschäftsmodelle:
      Einkaufsgenossenschaften z.B. Kooperationen von Einzelhandelskaufleuten, Ärzten
       oder Handwerkern.
      Auch Privatpersonen schließen sich in Einkaufsgenossenschaften, sogenannten
       Konsumgenossenschaften zusammen, Beispiele sind zu finden in den Bereichen:
          »     Lebensmittelhandel,
          »     Energieeinkauf,
          »     Tageszeitungen.
      Gemeinsamer Absatz: Milch-, Vieh- und Weinwirtschaft oder im Agrarhandel.
      Produktions- und Dienstleistungsgenossenschaften, mit denen gemeinsam
       Leistungen erstellt werden:
          »     Kreditgenossenschaften,
          »     Handwerker- oder IT-Genossenschaften,
          »     Produktivgenossenschaften, in denen die Mitglieder zugleich Mitarbeiter der
                Genossenschaft sind.

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.                                        15
1) Geschichte der Genossenschaft
2) Zur Rechts- und Unternehmensform

3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien
4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband
          (BWGV)

5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle)
6) Zukünftige Handlungsfelder

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.      16
3. Genossenschaftliche Werte und Prinzipien

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.   17
3. Genossenschaftliche Werte und Prinzipien –
Genossenschaftliche Identität

Die wichtigsten fünf Werte, die nach Meinung von drei unterschiedlichen
Befragungsgruppen (Mitglied, Mitarbeiter, Führungskraft) die
genossenschaftliche Identität prägen*:

Priorisierung                                      Mitglied          Mitarbeiter            Führungskraft
               1                                   Solidarität        Sicherheit              Verlässlichkeit
               2                      Soziale Verantwortung         Verlässlichkeit              Ehrlichkeit
               3                                   Ehrlichkeit        Ehrlichkeit             Nachhaltigkeit
               4                               Verlässlichkeit         Fairness                   Fairness
               5                                   Sicherheit    Soziale Verantwortung           Sicherheit

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.                    *(Quelle: GenoGraph 12/2014, S.12-14)   18
3. Genossenschaftliche Werte und Prinzipien
                                                               Förderprinzip
                                                                Jede Genossenschafts-
  Selbsthilfe
                                                                 gründung dient einem        Identitätsprinzip
   Hilfe für den Einzelnen
                                                                 Förderzweck                  Mitglieder sind
    durch Selbsthilfe in der
    Gruppe                                                                                      zugleich Träger als
                                                                                                auch Nutzer des
                                                                                                Genossenschafts-
                                                               Genossenschaftliche              betriebs
Selbstverantwortung                                                Prinzipien
 Subsidiaritätsprinzip bei                                                               Selbstverwaltung
  Entscheidungen und                                                                       Genossenschaften sind
  Haftung durch                                                                             von den Mitgliedern in
  Zeichnung von Anteilen                                     Genossenschaftliche            Eigenregie zu führen
                                                             Pflichtprüfung
                                                              Feststellung der wirtschaftlichen
                                                                Verhältnisse und der
                                                                Ordnungsmäßigkeit der
                                                                Geschäftsführung
    © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.                                                       19
3. Genossenschaftliche Werte und Prinzipien:
Genossenschaftliche Pflichtprüfung

 Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfverband besteht in Deutschland
  bereits seit 1934.
 Anbindung an den Prüfverband als Schutzmechanismus für die
  Mitglieder – bei keiner anderen haftungsbeschränkten
  Unternehmensform gibt es einen vergleichbaren Mechanismus!
 Prüfverbände unterstehen der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums
  eines jeweiligen Bundeslandes.
 Genossenschaftliche Pflichtprüfung dient der „Feststellung der
  wirtschaftlichen Verhältnisse und ordentlichen Geschäftsführung“
  (§53 Abs. 1 GenG) und unterscheidet sich dahingehend von einer
  Jahresabschlussprüfung, da sie mit einer Rückkopplung an den
  Genossenschaftszweck verbunden ist.
© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.                20
1) Geschichte der Genossenschaft
2) Zur Rechtsform

3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien
4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband
          (BWGV)

5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle)
6) Zukünftige Handlungsfelder

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4. BWGV: Kurzüberblick Verbandsgeschichte
    1864: Gründung des Verbands der wirtschaftlichen Genossenschaften in Baden-Württemberg.

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                                   Baden
                                                            1867: Wirtschaftlicher
      1867: Gründung des Verbands der
                                                             Genossenschaftsverband Württemberg
       oberbadischen und der unterbadischen
                                                            1881: Gründung des Verbands
       Kreditgenossenschaften
                                                             landwirtschaftlicher Kreditgenossenschaften
      1883: Gründung des Verbands der
                                                             in Württemberg
       badischen landwirtschaftlichen
                                                            1971: Verschmelzung des
       Kreditvereine
                                                             Württembergischen
      1971: Gewerblicher und ländlicher Verband
                                                             Genossenschaftsverbandes e.V. mit
       verschmelzen zum Badischen
                                                             Mitgliedern des Raiffeisenverbands
       Genossenschaftsverband – Raiffeisen-
                                                             Württemberg zum Württembergischen
       Schulze-Delitzsch – e.V. (BGV)
                                                             Genossenschaftsverband –
                                                             Raiffeisen/Schulze-Delitzsch – e.V. (WGV)

    2009: Badischer Genossenschaftsverband (BGV) und Württembergischer Genossenschaftsverband
     (WGV) schließen sich zum Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) e.V.
     zusammen
    2014: 150 Jahre Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband
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4. Der BWGV – Aufbau und Organisation

                                                            Präsident
                                                         Verbandsdirektor
                                                                            • Vorstand

                                                         Präsidium
                                                    Personalausschuss             • Verbandsrat
                                                    Prüfungsausschuss

                                          3 Fachräte, 5 Fachausschüsse
                                             Bezirksversammlungen,
                                           Kreisarbeitsgemeinschaften,                   • Fachvereinigungen
                                              Regionalkonferenzen

                                 Vertreter der Mitgliedsgenossenschaften                      • Verbandstag

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4. Der BWGV – Aufbau und Organisation (Stand 07/2016)

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.   24
4. Der BWGV – Aufbau und Organisation

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.   25
4. Der BWGV – Geschäftsbereiche

        Beratung                                         Prüfung
         Beratung der Genossenschaftsbanken,             Gesetzliche Prüfung nach §53
          Waren- u.                                        des GenG
          Dienstleistungsgenossenschaften                 Unterstützung des Aufsichtsrats
         Steuerberatung                                   in seiner Überwachungsfunktion
         Rechtsberatung                                  Stärkung der Leistungsfähigkeit
                                                           des betroffenen Unternehmens

        Bildung                                          Interessenvertretung
         BWGV Akademie mit Standorten in                 Einheitliche, transparente und
          Karlsruhe-Rüppurr und Stuttgart-                 effiziente Positionierung
          Hohenheim                                       Themenpriorisierung und
         Berufliche Bildung der Mitarbeiter               Themenverfolgung
          und Führungskräfte unserer                      Netzwerkmanagement
          Mitgliedsgenossenschaften.

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.                                       26
4. Der BWGV - Verbandsnetzwerk
                                                                  Internationaler Genossenschaftsbund (IGB),
                                                                  Genossenschaftliche Interessen-vertretung auf internationaler
                                                                  Ebene

                       Genossenschaftliche Interessen-                                                      Freier Ausschuss der
                       vertretung auf EU-Ebene                                                              deutschen
                                                                                                            Genossenschaftsverbände
                                                Deutscher Genossenschafts-
                                                und Raiffeisenverband

              Branchenspezifische
              Bundesverbände

Regional-
verbände

                                                             2339 Ländliche Genossenschaften, 1101 Kreditgenossenschaften,
    © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.   2464 Gewerbliche Genossenschaften, 30 Konsumgenossenschaften      27
4. Der BWGV - Wirtschaftsorganisation

Der BWGV hat drei große Mitgliedergruppen:

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.   28
BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen
Prüfverbanden: Branchenverteilung

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.   29
4. BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen
Prüfverbanden: Mitgliederdichte

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.   30
4. BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen
1.200
      Prüfverbanden: Personalstatistik

                                                                   1.023                     Verwaltung
1.000
                                                                 149                         Bildung & Hotel

 800                                                             146                         Beratung (alle
                                                                                             Bereiche)

                     593                                         132
                                                                                             Prüfung Banken &
 600
                                                                                             Nicht-Banken
                    60
                    79                         434                                    456    Vorstand (incl. IV,
                                                                                      38     KOM, etc.)
 400
                  138                        61
                                                                                      93
                                             90                                              Mitarbeiter gesamt
                                                                 544
                                                                               183    93
 200
                  287                                                          26           Hinweis: „Beratung“
                                            251                                             beinhaltet: Kredit,
                                                                               47    205
                                                                               21           Produktion, Recht,
                                                                               78           Steuerung, Marketing,
   0                29                       32                   52           11     27    Steuer, etc.
                BWGV                       GVB               GV (Frankfurt)   GVWE   RWGV

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4. BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen
Prüfverbanden: Auszubildenenzahlen

 2013 war jeder zehnte
  Mitarbeiter einer
  Genossenschaft in
  Baden-Württemberg
  Auszubildender!

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4. BWGV – Im Vergleich mit den 4 weiteren regionalen
Prüfverbanden: Zusammengefasst

 BWGV ist die größte mitgliedergetragene Wirtschaftsorganisation in
  Baden-Württemberg: jeder dritte Baden-Württemberger ist
  Genossenschaftsmitglied;
 Branchen sind im BWGV gleichmäßig abgedeckt;
 BWGV überzeugt durch eine schlanke Verwaltungsstruktur;
 Verbandsmitglieder sind wichtige Partner im Bereich Ausbildung;
  Mitglieder bieten Ausbildungsplätze für rund 3500 Azubis (Stand
  12/2014) in der Region – das ist ein Anteil von fast 10% an der
  Anzahl der Gesamtmitarbeiter der Baden-Württembergischen
  Genossenschaften

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1) Geschichte der Genossenschaft
2) Zur Rechtsform

3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien
4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband
          (BWGV)

5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle)
6) Zukünftige Handlungsfelder

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5. Genossenschaftliche Vielfalt – Genossenschaftsbanken

„Die Menschen vertrauen dem
transparenten und regionalen
Geschäftsmodell unserer
Genossenschaftsbanken.“
(Roman Glaser, BWGV-Präsident)

         210 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg
          beschäftigen über 24.000 MitarbeiterInnen;
         Bilanzsumme insgesamt: 135 Mrd. Euro;
         Betreuung von Kundengeldern von insgesamt 257 Mrd. Euro;
         Über 100 Mrd. Euro Kundeneinlagen;
         Kontinuierlicher Mitglieder- und Kundenzuwachs auch während und nach
          der Finanzkrise; mehr als 3,5 Millionen Mitglieder.

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5. Genossenschaftliche Vielfalt –
Landwirtschaftliche Genossenschaften (Stand 12/2013)
Insgesamt 323 Ländliche                                     Vieh & Fleisch:
Genossenschaften                                              »   Gesamtumsatz: 465 Mio. Euro
                                                              »   1 Betrieb (Vieherzeuger-Gemeinschaft
       Allgemeine Ware (Getreide etc.):
                                                                  VG)
          »      Gesamtumsatz: 1,2 Mrd. Euro
                                                              »   Rund 2.100 Landwirte sind in der VG
          »      ZG Raiffeisen, Bezugs- u.
                                                                  eG zusammengeschlossen.
                 Absatzgenossenschaften (BAGs)
                 sowie die Lagerhausgenossenschaften        Wein:
          »      14.300 Landwirte                             »   Gesamtumsatz: 540 Mio. Euro
                                                              »   122 Weingärtner- und
       Milch:
                                                                  Winzergenossenschaften
          »      Gesamtumsatz: 729 Mio. Euro
                                                              »   33.000 Weingärtner und Winzer
          »      Ertrag: 1,18 Mrd. kg Milch.
                                                            Obst, Gemüse & Blumen:
          »      Sieben genossenschaftlichen
                 Milchwerke                                   »   Gesamtumsatz: 376 Mio. Euro

          »      Rund 4.900 Mitglieder                        »   22 Genossenschaften
                                                              »   7.435 Mitglieder

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5. Genossenschaftliche Vielfalt –
Landwirtschaftliche Genossenschaften (Wein)

                                                         Genossenschaftskellerei Roßwag-
                                                         Mühlhausen eG
                                                            Zweck der Gründung: Größere
                                                             öffentlichkeitwirksame Schlagkraft und
                                                             Entwicklung origineller, gemeinsamer
                                                             Marketingstrategien;
                                                            370 Mitglieder, fast ausschließlich
                                                             Nebenerwerbs Wengertern mit je 20-50
                                                             Ar Rebfläche;
                                                            Marketing: Veranstaltungsmarketing,
                                                             Verknüpfung von Wein Landschaft und
                                                             Kultur; „Stäffele-Teamlauf“
                        www.lembergerland.de                Rebenpatenschaften: Wengerter für ein
                                                             Jahr.
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5. Vielfältigkeit der Genossenschaftswelt:
Landwirtschaftliche Genossenschaften (Milch)

                                                                                  BaWü Facts:
                                                                           Acht genossenschaftliche
                                                                              Milchwerke in Baden-
                                                                             Württemberg erfassen,
                                                                           veredeln und vermarkten
                                                                        jährlich rund 1,18 Mrd. kg Milch
Molkereigenossenschaft Hohenlohe-Franken eG
     Zweck der Gründung: „Kosten und Risiken der Milchweiterverarbeitung auf vielen Schultern
      verteilen“;
     Über 100jährige Geschichte: 1900, Zusammenschluss von 83 Landwirten;
     Flache Hierarchien und einfache, überschaubare Strukturen, kurze Wege und eine schnelle
      Entscheidungsfindung
     Vorstand und Aufsichtsrat sind ehrenamtlich besetzt, überwachen die Geschäftsführung, werden
      gewählt von der Generalversammlung aller 160 Mitglieder; hauptamtlicher Geschäftsführer.
     Molkereigenossenschaft Hohenlohe-Franken eG ist als DIE Demeter Molkerei über Deutschlands
      Grenzen hinweg bekannt.

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5. Genossenschaftliche Vielfalt –
Landwirtschaftliche Genossenschaften (Vieherzeuger)
Vieherzeuger-Gemeinschaft eG
      Zweck der Gründung: Förderung des Erwerbs und der
       Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen
       Geschäftsbetrieb, d.h. Vieh- und Fleischvermarktung
       durch Mitwirkung und Einflussnahme bei der Erzeugung
       und Vermarktung von Nutz- und Schlachtvieh.
      Rund 2.100 Landwirte sind in der Vieherzeuger-
       Gemeinschaft eG mit Sitz in Stuttgart
       zusammengeschlossen.
      Neben der Vermarktungsleistung erbringt die
       Vieherzeuger-Gemeinschaft eG eine Vielzahl von nicht-
       monetären Leistungen für ihre Mitglieder:
          »     Die Unterstützung der Betriebe bei der Betriebsentwicklung,
          »     beim Management im Betrieb, bei der Optimierung der
                Finanzierung
          »     sowie bei der Beratung allgemein.

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5. Genossenschaftliche Vielfalt – Obst und Gemüse
   Obst und Gemüse
   Genossenschaften
          22 Genossenschaften erzielten im Jahr
           2013 Umsätze von 370 Mio. Euro. Über
           7000 Erzeuger im Land haben ihre Kräfte
           in einer dieser Genossenschaften
           gebündelt.

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5. Genossenschaftliche Vielfalt – Reichenau eG

„täglich frisch von der Gemüseinsel“
       Die Insel Reichenau im Bodensee fand als
        „Reiche Au“ 724 n.C. erste Erwähnung.
       Aufnahme ins Weltkulturerbe der UNESCO
        im Jahr 2000.
       Reichenau-Gemüse eG ist der
        Zusammenschluss von rund 90
        Familienbetrieben
       Gemüseanbaufläche umfasst etwa 150 ha,
        mit jährlich etwa 16.000 t erzeugtem
        Gemüse
       Gemüseanbau unter Hochglas, ca. 50 ha, für
        Blumen ca. 3 ha
       Steht für nachhaltige, umweltfreundliche,
        integrierte Gemüseproduktion.

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5. Genossenschaftliche Vielfalt – Gewerbliche
Genossenschaften (Stand 07/2015)
Insgesamt 293 Gewerbliche                                   Energie
Genossenschaft
                                                             » Gesamtumsatz: 109 Mio. Euro
                                                             » 137 Genossenschaften und
      Handel                                                  23.327 Mitglieder
          » Gesamtumsatz: 2.88 Mrd. Euro                    Dienstleistungen
          » 17 Genossenschaften und                          » Gesamtumsatz: 39 Mio. Euro
            5.033 Mitglieder
                                                             » 56 Genossenschaften und
      Handwerk                                                4.600 Mitglieder
          » Gesamtumsatz: 1.78 Mrd. Euro                    Sonstige Genossenschaften
          » 27 Genossenschaften und                          » Gesamtumsatz: 109 Mio. Euro
            11.490 Mitglieder
                                                             » 39 Genossenschaften und
                                                               8.208 Mitglieder

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5. Genossenschaftliche Vielfalt –
Konsum- und Dienstleistungsgewerbe
          Leutkircher Bürgerbahnhof eG
      Zweck der Gründung: Rettung eines vom Verfall bedrohten Gebäude,
       das für die Gemeinde große Bedeutung hatte.
      Rund 700 Bürger aus Leutkirch im Allgäu gründeten eine
       Genossenschaft, übernahmen einen maroden Bahnhof, renovierten ihn
       mit viel Liebe zum Detail und mit eigenem Geld. Anschließend füllten sie
       das Gemäuer mit Leben und sorgen für eine attraktive Nutzung.
      Da alle Bevölkerungsschichten beteiligt werden
       sollten, entschied man sich ganz bewusst für die
       Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft“.
       Insgesamt wurde eine Million Euro an
       Mitgliedseinlagen gezeichnet.
      Am 30. März 2012 wurde der Bahnhof
       wiedereröffnet. Die Genossenschaft Leutkircher
       Bürger-Bahnhof gehörte mit ihrem Einsatz im
       Wettbewerb „Deutschland – Land der Ideen“ zu den
                                                                      Pressebilder: www.leutkircher-buergerbahnhof.de/die-
       100 Preisträgern 2013/2014.                                    presse/download.html

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5. Genossenschaftliche Vielfalt –
Konsum- und Dienstleistungsgewerbe
          Das Rößle eG – genossenschaftliches
          Dorfgasthaus
       Zweck der Gründung: Kneipensterben in der ländlichen Region
        verringert die Möglichkeiten für kulturelle Veranstaltungen – auch in
        Gschwend war dies der Fall.
       Eine Bürgergenossenschaft erweckt das historische Gasthaus „Das
        Rößle“ zum Leben: Das Wirtshaus stand seit Mitte 2010 zum
        Verkauf. Vier Familien aus Geschwend haben ein wirtschaftlich
        tragfähiges Konzept für das Dorfgasthaus entwickelt. Im Januar 2012
        kaufte die Genossenschaft das Gebäude. Das Haus wurde komplett
        saniert. Am 18. Januar 2013 wurde „dasrößle“ wieder eröffnet.
     Typische Schwarzwaldhaus wurde als Baudenkmal erhalten
     Der Versammlungssaal ist mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet. Neben dem
      Saal werden zwei Gasträume und ein Biergarten bewirtschaftet. Angeboten werden badische
      Spezialitäten, die Produkte kommen aus der Region von heimischen Produzenten.
     Viel ehrenamtliches Engagement hat in der Umbauphase die Sanierungskosten gesenkt.
     Sechs Vollzeitkräfte werden in Küche und Servicebereich beschäftigt.

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5. Genossenschaftliche Vielfalt – Schülergenossenschaft

                                                         12 Schüler-
                                                         genossen-
                                                          schaften

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5. Genossenschaftliche Vielfalt – Schülergenossenschaft

    „Krims Krams“
           Zweck der Gründung: Vorbereitung von
            Schülern unterschiedliche Bereiche des
            Berufslebens.
           Partnerbank im Projekt: Volksbank Balingen eG
            Zum Angebot gehören: Fahrradwerkstatt,
            Frühstückstisch und Schulbedarfsverkauf
           Durch die Gründung der
            Schülergenossenschaft ergeben sich
            ungeahnte Möglichkeiten, sich auf das
            Berufsleben vorzubereiten:
           Ganz nach den persönlichen Neigungen und Fertigkeiten kann sich jeder als
           zukünftiger Einkäufer, Buchhalterin oder Produktionsleiter ausprobieren.
       „Easy Credit“ hat das Engagement der Schülergenossenschaft mit allen Beteiligten,
        voran die Volksbank Balingen, mit dem Preis für finanzielle Bildung 2014
        ausgezeichnet.
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5. Genossenschaftliche Vielfalt –
Konsum- und Dienstleistungsgewerbe: Energie
Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG
                          „In der Genossenschaft können wir gemeinsam etwas gestalten: ein Stück
                                                  Energieunabhängigkeit.“ Gunter Häuser, Mitglied
       Zweck der Gründung: Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
        initiieren und betreiben.
       Die Rechtsform der Genossenschaft wurde gewählt, um möglichst vielen
        interessierten Menschen vor Ort und in der Region die Möglichkeit zu
        geben, sich an Maßnahmen des Klimaschutzes aktiv zu beteiligen.

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5. Genossenschaftliche Vielfalt –
Konsum- und Dienstleistungsgewerbe: Handel

EURONICS Deutschland eG
             „Alles, was die Genossenschaft erwirtschaftet, kommt den
      Mitgliedern zugute. Kaum eine Unternehmensform bietet so viele
                             Mitgestaltungsmöglichkeiten.“ Dirk Wittmer,
                     Aufsichtsratsvorsitzender, Johann + Wittmer GmbH

      Zweck der Gründung: Stärkung der
       Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder
      Genossenschaft zählt in Deutschland mehr als 1.700
       Mitglieder an über 1.800 Standorten mit rund 12.000
       Mitarbeitern.
      Mit einem Gesamtumsatz von 3,3 Milliarden Euro im
       Geschäftsjahr 2012/2013 zählt EURONICS zu den
       führenden Marktteilnehmern der Branche in
       Deutschland.

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1) Geschichte der Genossenschaft
2) Zur Rechtsform

3) Genossenschaftliche Werte und Prinzipien
4) Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband
          (BWGV)

5) Genossenschaftliche Vielfalt (Beispiel aus dem Ländle)
6) Zukünftige Handlungsfelder

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6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder –
Aufstieg der Bürgerstiftungen
      Bürgerstiftungen bündeln oft lokales
       Bürgerengagement und Geld um
       „gemeinsam“ etwas zu bewegen.
      Viele Bürgerstiftungen sind getrieben
       vom Drang zur „Hilfe zur Selbsthilfe“,
       sie verstehen sich als Element einer
       selbstbestimmen Bürgergesellschaft.
      Themen reichen von Jugendarbeit, bis
       zur Unterstützung von Kultur,
       Wissenschaft und Forschung,
       Heimatpflege, Bildung aber auch
       Umweltschutz
      Frage: Warum sehen wir hier
       zukünftige Handlungsfelder?

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6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder –
Aufstieg der Bürgerstiftungen
     Bürgerstiftungen in Deutschland: Entwicklung 2013/14
                                                         120
      Antwort: 317 (84%) der
       insgesamt 378 Bürgerstiftungen
                                                         100
       in Deutschland werden von                                90
       mindestens einer                                        84
                                                                                                                                2013
       Genossenschaftsbank                                80
                                                                                                                                2014
       unterstützt.
      Bei 229 ist eine Genossenschaft                    60
       Gründungsstifter, bei 137
       Förderer.
                                                          40
      Bürgerstiftungen gibt es in allen
       Bundesländern außer dem
                                                          20
       Saarland: Spitzenreiter sind

                                                                                                              Keine
       Nordrhein-Westfalen (109),
                                                           0
       gefolgt von Baden-Württemberg
                                                               BW BY   BE   BB   HB HH   HE MV NI NW RP       SL      SN   ST   SH   TH
       (90) und Niedersachsen (58)
                                                                                             Quelle: Aktive Bürgerschaft: Länderspiegel
                                                                                             Bürgerstiftungen 2014 – Faken und Trends
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6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder –
Aufstieg der Bürgerstiftungen

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6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder

Besonderes Potenzial für die genossenschaftliche Unternehmensform
in Deutschland sehen wir in den Bereichen

 Natur- und Raumordnung
 Bildung, Kultur und Soziales
 Regionale Wirtschaft und Teile der Daseinsvorsorge
 Dezentrale Energieerzeugung

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6. Zukünftige Genossenschaftliche Handlungsfelder:
Regionale Entwicklung stärken…

 Nahversorgung erhalten
 Energiewende – Erneuerbare Energien
 Öffentliche Angebote erhalten
 Traditionen bewahren helfen
 Bildungsangebote schaffen
 Kinderbetreuung und Pflege organisieren
 Standorte entwickeln
 Regionale Marken schaffen
 Gesundheitsversorgung verbessern
 Einkauf bündeln

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Kontakt:                                                 Neugründungen:

Anja Roth                                                Dr. Michael Roth
                                                         Fachgebietsleiter Gewerbliche Ware /
Bereichsleiterin Interessenvertretung
                                                         Neue Genossenschaften
Fon 0711 222 13-27 25
                                                         Fon 0721 61 90 77-14 22
Fax 0711 222 13-29 79 33
                                                         Fax 0721 61 90 77-26 47
anja.roth@bwgv-info.de                                   michael.roth@bwgv-info.de

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Vielen Dank
        für Ihre Aufmerksamkeit!

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