Dem Frühling entgegen - Kreuzfahrt Service Diop

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Dem Frühling entgegen - Kreuzfahrt Service Diop
Dem Frühling entgegen…

 Exklusiv für Sie:
 n Abholung von zu Hause und
   Flüge ab Düsseldorf / an Köln
 n 5 Übernachtungen im
   4-Sternehotel Lopesan Costa
   Meloneras mit Halbpension

            13-tägige Erholungsreise
mit Sonnenschein auf Gran Canaria und Wohlfühlen
 auf dem Weg zu den Inseln des ewigen Frühlings
             01. – 13. Februar 2022
Dem Frühling entgegen - Kreuzfahrt Service Diop
Ist es nicht wunderbar, bei Sonnenschein am Strand von Maspalomas auf Gran Cana-
ria zu bummeln und im Atlantik zu baden, wenn bei uns das kalte und schmuddelige
Winterwetter die Vorherrschaft übernommen hat? Diese einmalige Möglichkeit bie-
ten wir Ihnen mit unserer Sonderreise.
Lassen Sie sich die ersten Tage im 4-Sternehotel Lopesan Costa Meloneras auf Gran
Canaria verwöhnen. Die schöne Gartenanlage, der Bummel auf der Strandpromena-
de und das Baden im Atlantischen Ozean oder in der riesigen Pool-Landschaft des
Hotels garantieren Ihnen von Beginn an schöne Urlaubstage, bevor Sie an Bord des
Wohlfühlschiffes mit dem Premium Alles Inklusive – Konzept, MEIN SCHIFF 4, gehen.
Genießen Sie am ersten Tag auf See die vielen Annehmlichkeiten dieses schönen
Schiffes. Erleben Sie zuerst die portugiesische Blumeninsel Madeira mit ihrer üp-
pigen Vegetation. Sie haben sogar 1 ½ Tage Zeit, sich diese Insel individuell oder mit
einem organisierten Ausflug anzusehen. Dann steuert die MEIN SCHIFF 4 die kleine
Kanareninsel La Palma mit ihrer niedlichen Altstadt an. Weiter geht es zur größten
Insel Teneriffa. Hier erwartet Sie ein eigener Kontinent voller Überraschungen. Be-
suchen Sie den Pico de Teide, den höchsten Berg Spaniens, den weltberühmten Loro-
Park im Norden oder die langen Sandstrände im Süden der Insel. Das Markenzeichen
Ihres nächsten Ziels, Fuerteventura, sind die endlos langen und feinsandigen Strän-
de im Süden der Insel. Auch für seine einsamen Buchten und malerischen Dörfer ist
Fuerteventura bekannt. Dann nimmt Ihr schwimmendes Hotel, die MEIN SCHIFF 4,
wieder Kurs auf Gran Canaria. Unvergessliche Eindrücke und Erlebnisse nehmen Sie
mit aus dieser schönen Inselwelt.

Dienstag, 01.02.2022 Anreise                 ten Bougainvilleen, Strelitzien und Be-
Abholung von zu Hause und Transfer           gonien. Neben seiner schönen Flora hat
zum Flughafen Düsseldorf. Flug nach          Madeira aber mehr zu bieten. Erleben Sie
Gran Canaria. Transfer zum 4-Sternehotel     malerische Dörfer und die schroffe Ge-
Lopesan Costa Meloneras.                     birgswelt der Insel, sichten Sie Wale und
                                             Delfine an der Küste oder gehen Sie auf
Dienstag, 01.02. – Sonntag, 06.02.2022       kulinarische Entdeckungstouren. Zum Bei-
Gran Canaria                                 spiel in den Markthallen Mercado dos La-
Entspannter Badeaufenthalt auf Gran          vradores oder in den Bodegas, um Madei-
Canaria im 4-Sternehotel Lopesan Costa       rawein und landestypische Spezialitäten
Meloneras. Genießen Sie die Annehm-          zu kosten.
lichkeiten des Hotels oder erkunden Sie
die Insel.Die Nähe zum Äquator macht         Donnerstag, 10.02.2022
das milde und fruchtbare Klima Gran Ca-      Santa Cruz de la Palma (La Palma)
narias aus, das wegen seiner landschaft-     Ankunft: 08:00 Uhr, Abfahrt: 18:00 Uhr
lichen Vielfalt auch „Miniaturkontinent“     Drachenbäume, Kanarenkiefern und Pal-
genannt wird. Genießen Sie die sonnen-       men – in diesem Dschungelparadies ti-
verwöhnten Strände, spazieren Sie durch      cken die Uhren noch etwas langsamer.
die historisch eindrucksvolle Altstadt von   Der „Volcán de San Antonio“ wird we-
Las Palmas mit ihren Kolonialbauten oder     gen seines gleichmäßigen Kraters gern
begeben Sie sich auf die Spuren der Ur-      als Bilderbuchvulkan bezeichnet. Auch
einwohner im Museo Canario. Aber ver-        ungeübte Wanderer können entlang sei-
gessen Sie auf keinen Fall, die würzigen     ner westlichen Kraterkante spazieren.
Mojos zu kosten – köstliche Saucen, in die   Santa Cruz, La Palmas Hauptstadt, gilt als
man frisches Brot dippt.                     eine der schönsten Städte der Kanaren.
                                             Adelspaläste, stattliche Bürgerhäuser und
Sonntag, 06.02.2022                          koloniale Plätze zeugen von der einstigen
Las Palmas (Gran Canaria)                    Handelsstadt.
 – Einschiffung auf die MEIN SCHIFF 4.
Abfahrt: 22:00 Uhr                           Freitag, 11.02.2022
Bustransfer vom 4-Sternehotel Lopesan        Santa Cruz de Tenerife (Teneriffa)
Costa Meloneras zum Hafen und ein-           Ankunft: 08:00 Uhr, Abfahrt: 19:00 Uhr
checken auf die MEIN SCHIFF 4. Bezug Ih-     Die größte der Kanarischen Inseln wird
rer Kabine. Sie haben bis zum Ablegen ge-    Sie mit ihrem herrlichen Klima begeistern.
nügend Zeit, Ihr schwimmendes Hotel mit      Schon beim Einlaufen werden Sie den Pico
all seinen Annehmlichkeiten zu erkunden.     del Teide, Spaniens höchsten Berg, erken-
Am späten Abend verlässt Ihr Wohlfühl-       nen. Teneriffa erwartet Sie mit vielfältiger
schiff Gran Canaria und nimmt Kurs auf       Natur: schwarze Strände, schroffe Küsten
die portugiesische Blumeninsel Madeira.      und Schluchten, Vulkanlandschaft mit bi-
                                             zarren Felsformationen und bewachsene
Montag, 07.02.2022                           Schluchtentäler mit exotischer Flora. Ein
Seetag                                       Besuch in den kolonialen Städten rundet
Heute erwartet Sie ein Seetag an Bord        Ihren Aufenthalt auf der wunderschönen
Ihres Wohlfühlschiffes. Starten Sie ge-      Insel ab.
mütlich in den Tag und genießen Sie die
frische Meeresbrise entspannt an Ihrem       Samstag, 12.02.2022
persönlichen Lieblingsplatz.                 Puerto del Rosario (Fuerteventura)
                                             Das spanische Lebensgefühl ist anste-
Dienstag, 08.02.2022 – bis Mittwoch,         ckend - ganz gleich, ob Sie eine Katama-
09.02.22 – Funchal (Madeira)                 ranfahrt vor Fuerteventuras Küste ma-
Ankunft 08.02.: 06:00 Uhr,                   chen, an den schönen Stränden der Insel
Abfahrt 09.02.: 14.00 Uhr                    entspannen und die Seele baumeln lassen
Willkommen auf der Blumeninsel! Das          oder die Natur hautnah per Quad und
ganze Jahr über blühen hier die schöns-      Buggy erkunden. Der fröhliche Charme
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des beschaulichen Eilands wird sie bezau-
bern, wenn Sie die karge Landschaft mit
ihren weitläufigen Aloe Vera-Feldern er-
kunden.

Sonntag, 13.02.2022
Las Palmas (Gran Canaria)
Ankunft: 05:00 Uhr
Ausschiffung nach dem Frühstück, Trans-
fer zum Flughafen und Rückflug nach
Köln. Anschließend Haustürtransfer.

     MEIN SCHIFF 4
  Schiffsdaten
  Bauwerft: Meyer Turku Oy, Finnland
  Indienststellung: Juni 2015
  Flagge: Malta
  Schiffslänge: 295 m
  Schiffsbreite: 35,8 m                       Ihr Reiseverlauf auf einen Blick:
  Vermessung: 99.500 BRZ
  Tiefgang: 8,05 m                            Datum                 Stadt/Hafen                                               Ankunft Abfahrt
  Anzahl Decks: 15                            Di. 01.02.2022 - Haustürabholung, Busfahrt zum Flughafen Düsseldorf und
  Antrieb: dieselmechanisch                   So. 06.02.2022 Flug nach Gran Canaria, Transfer zum 4-Sternehotel Lopesan
  Antriebsleistung: 28.000 kW                                  Costa Meloneras zum Vorprogramm.
  Geschwindigkeit: max. 21,7 kn               So. 06.02.2022 Einschiffung auf die MEIN SCHIFF 4 in
  Kabinen &                                                    Las Palmas/Gran Canaria                               22.00
                                              Mo. 07.02.2022 Erholung auf See
  Öffentliche Bereiche
  Passagiere: 2.506 (auf 2-Bett-Basis)        Di. 08.02.2022- Funchal/Madeira                                06.00    –
  Passagierkabinen: 1.253                     Mi. 09.02.2022                                                 –        14.00
  Restaurants & Bistros: 11                   Do. 10.02.2022 Santa Cruz de la Palma/La Palma                 08.00    18.00
  Restaurantfläche: ca. 4.952 m2              Fr. 11.02.2022 Santa Cruz de Tenerife/Teneriffa                08.00    19.00
  Bars & Lounges: 13                          Sa. 12.02.2022 Puerto del Rosario/Fuerteventura                08.00    19.00
  Fläche Außendecks: ca. 17.795 m2            So. 13.02.2022 Las Palmas/Gran Canaria                                  05.00
  Fläche SPA & Sport: ca. 1.700 m2                             Auschiffung, Transfer zum Flughafen, Flug nach Köln,
  Besatzungsstärke: ca.1.000
                                                               Busfahrt mit anschließendem Haustürtransfer

         Ihr Vorprogramm: Hotel Lopesan Costa Meloneras****
                                            Der Urlaub ist eine besondere Zeit, um sich mit positiver Energie aufzuladen, bevor man voller Vita-
                                            lität in den Alltag zurückkehrt. Das Hotel Lopesan Costa Meloneras Resort & Spa ist ein traumhafter
                                            Ort in Meloneras, der exklusivsten Touristengegend von Gran Canaria. Die Wüstenlandschaft des
                                            Naturparks Dunas de Maspalomas verleiht der Umgebung einen einzigartigen Charakter. Hier kann
                                            man sich bei langen Spaziergängen entlang der Küste seinen Träumen hingeben.

                                            Während Ihres Aufenthalts im Resort Lopesan Costa Meloneras können Sie einen Drink in einer der
                                            vier Bars – Ladón, Solarium, Laguna oder Arenal – genießen und sich im Poolbereich zurücklehnen.
                                            Nach dem Baden können Sie sich in der Bar La Brasserie und der Bar Central in der Hotellobby
                                            weiter ausruhen oder einfach nur Spaß haben. Nicht zu vergessen das Frühstück und Abendessen;
                                            eine Fülle an Geschmäckern und Einfallsreichtum stets zu Ihrer Verfügung, aufgeteilt in 3 Buffets, die
                                            täglich abwechslungsreiche internationale Speisen anbieten: Atlantic, Alameda und Portico. Darüber
                                            hinaus haben wir 3 Restaurants, in denen Sie Ihren Gaumen mit den Spezialitäten der Köche verwöh-
                                            nen können: El Churrasco, La Toscana und Café del Mar.

                                             Bekannt aus dem „ZDF Fernsehgarten on tour“ und Galileo, ProSieben
Dem Frühling entgegen - Kreuzfahrt Service Diop
Ihr Schiff
               Die MEIN SCHIFF 4 ist das zweite Schiff der neueren Wohlfühlflotten-Generation von
               TUI Cruises. Es lässt Sie Ihre Schiffsreise völlig neu erleben. Einfach eine Klasse für sich!
               In den großzügig und komfortabel ausgestatteten Kabinen fühlen Sie sich sofort zu
               Hause. Über 85% der Kabinen haben einen Balkon. Der Poolbereich auf Ihrem Wohl-
               fühlschiff mit 25 m Außenpool, Sonnendeck und Whirlpool bietet Ihnen ausreichend
               Liegestühle zur Entspannung. Bummeln Sie auf dem Promenadendeck und genießen
               Sie dabei eine frische Brise.
               Die kulinarische Vielfalt im Atlantik Restaurant Klassik und Mediterran oder die le-
               ckeren Fischspezialitäten beim bekannten GOSCH Sylt oder dem Tag- und Nacht-Grill
               laden zum Verwöhnen ein. In den Spezialitäten-Restaurants Surf & Turf, Richards und
               dem japanischen Hanami können Sie besondere Menüs gegen Aufpreis genießen.
               Frische und herrlich duftende Backwaren gibt es täglich in der Backstube.

               Willkommen an Bord – Genießen Sie die MEIN SCHIFF 4

                 Unsere Leistungen für Sie:
                 n Haustürservice auf Hin- und Rückfahrt
                 n Flüge ab Düsseldorf / zurück nach Köln
                 n Alle Transfers auf Gran Canaria
                 n 5 Übernachtungen im Hotel Lopesan/ DZ mit
                   Gartenblick/Meerseite
                 n Halbpension im Hotel
                 n 7 tägige Schiffsreise an Bord MEIN SCHIFF 4
                 n Unterbringung in einer Flex-Balkonkabine
                 n Verpflegung an Bord: Premium alles inklusive
                 n Bademäntel in der Kabine
                 n Eigene Espressomaschine in der Kabine
                 n Reisepreis-Sicherungsschein
                 Nicht im Preis enthalten: Landausflüge, persönliche Ausgaben
                 Landausflüge können vor Abreise im Internet gebucht werden und/oder an
                 Bord

                                         Unsere Sonderpreise für Sie:
                 Hotel – Zweibett-Flex-Balkonkabine*                             € 2.295,--*
                 Einzelbelegung Aufpreis (nur auf Anfrage)                       €    895,--*
                 *Flex-Kabine: Die Kabinenzuteilung erfolgt durch die Reederei. Ihre Kabinen-
                 nummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.

                 Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung!

                                           Beratung und Buchung
                         Kreuzfahrt-Service für den Zeitungsverlag Aachen
                                  09:00 - 17:00 Montag - Freitag
                                     Telefon: 0241 5101-555
                                             Telefax: 0241 5101-554
                                          info@kreuzfahrt-hotline.com
               Veranstalter: Lufthansa City Center Reisebüro Ahlers, Marktplatz 1, 26954 Nordenham
               Für diese Sonderreise gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen des Lufthansa City Center Reisebüro
               Ahlers, Nordenham.
               Auf allen Reisen, die ihre Anlaufhäfen ausschließlich innerhalb der EU, in Norwegen, Island, Montenegro
               und der Türkei haben, ist ein Personalausweis, der noch mindestens 3 Monate nach Reiseende gültig ist,
               ausreichend. Dennoch weisen wir darauf hin, dass alle Gäste grundsätzlich mit einem gültigen Reisepass
               reisen sollten, da es während der Reise zu unvorhergesehenen Zwischenstopps in einem Nicht-EU-Land durch
               unvorhersehbare Ereignisse kommen kann. Gilt nur für deutsche Bundesbürger!!!
               Bei einer Reisestornierung fallen laut AGB Stornogebühren an. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
               Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseabbruch- und Reisekrankenversicherung. Weitere Informationen
               erhalten Sie von uns.
               Anzahlung: 25 % des Reisepreises p. P. nach Erhalt der Reisebestätigung. Restzahlung 30 Tage vor
               Reisebeginn. Ihre Zahlung kann per Überweisung, Lastschrift oder per Kreditkarte (VISA oder
               MASTERCARD) getätigt werden. Ihre Zahlungen sind gemäß der gesetzlichen Bestimmungen über
Balkonkabine
               tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg versichert.
Dem Frühling entgegen - Kreuzfahrt Service Diop
Dortmund, im September 2022

MEIN SCHIFF4 / DEM FRÜHLING ENTGEGEN / LESERREISE 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

über Ihr Interesse an unserem besonderen Angebot mit MEIN SCHIFF4 „Dem Frühling
entgegen“ vom 01. – 13.02.2022 freuen wir uns und übersenden Ihnen beiliegend gerne das
ausführliche Informationsmaterial.

Bevor Sie an Bord gehen verbringen Sie einige Tage im hervorragendem Strandhotel
Lopesan Costa Meloneras auf Gran Canaria. Umgeben von Naturparks können Sie hier
ganz wunderbar zur Ruhe kommen.

Fortgesetzt wird das Thema Entspannung mit dem Wohlfühlcharakter an Bord der
MEIN SCHIFF 4. Hier erwartet Sie eine moderne und geschmackvolle Schiffseinrichtung, viel
Platz an Deck um die Seele baumeln zu lassen, hervorrragende Verpflegung in
verschiedenen Restaurants und großzügige Kabinen. Genießen Sie die ausgesuchte Vielfalt
im bordeigenen Spa und Sportbereich oder entdecken Sie Ihr Lieblingsrestaurant.
Extraklasse ohne Extrakosten – Sie reisen „Premium alles inklusive!“

Dem Wunsch vieler Leser entsprechend, ist bei dieser Reise ein Haustürservice wieder für
Sie enthalten. Sie werden mit dem Taxi von zu Hause abgeholt und zum nächsten
Buszustieg gebracht, von wo aus Sie dann gemeinsam zum Flughafen fahren. Natürlich
bringen wir Sie auch genau so wieder zurück!
Ihre Fragen beantworten wir auch gerne persönlich, dafür stehen wir Ihnen Montag - Freitag
von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung unter:

                   Kreuzfahrt-Service: Tel.: 0241 / 5101-555 Fax: -554
                              info@kreuzfahrt-hotline.com

Selbstverständlich wird diese Kreuzfahrt nach geltenden Hygienevorschriften organisiert und
durchgeführt. Die Konzepte bieten den Passagieren höchstmögliche Sicherheit für
unbeschwerte Tage unterwegs.

Kommen Sie mit an Bord wenn es heißt „Leinen los“ mit Kurs auf Entspannung und Erholung
zu den Inseln des ewigen Frühlings.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kreuzfahrt-Service

Iris Diop

P.S. Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Buchung.
Dem Frühling entgegen - Kreuzfahrt Service Diop
Reiseanmeldung                                                                                     MEIN SCHIFF 4
                                                                                                   Dem Frühling entgegen…
                                                                                                   Wohlfühlen auf dem Weg zu den Inseln
                                                                                                   des ewigen Frühlings

      Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an:                                                       Reisedatum: 01. – 13. Februar 2022
      Kreuzfahrt-Service
      für den Zeitungsverlag Aachen
      Gutjahrstr. 12
      44287 Dortmund
                                                                                                     gewünschte Kategorie

                                                                                                     Reisepreis pro Person

      Tel. (02 41) 5101-555                                                                          Gesamtreisepreis aller
      Fax (02 41) 5101-554                                                                           Reisenden
      info@kreuzfahrt-hotline.com

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Angebot für eine Reiserücktrittskostenversicherung gewünscht?                       ja                   nein

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 Impfstatus

 Vollständig geimpft: ja                         nein                    Genesen: ja                     nein

 Bemerkung:

Diese Reise ist eine Pauschalreise. Der Veranstalter ist das Lufthansa City Center Reisebüro Ahlers, Marktplatz 1, 26954 Nordenham. Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Reiseanmeldung und der Reiseausschreibung im Prospekt. Für den gebuchten Auftrag gelten die allgemeinen Reisebedingungen des
Veranstalters die den Informationsunterlagen beigefügt waren. Diese habe ich gesehen und verstanden. Ich bin damit einverstanden, das die zur Abwicklung der Reise
benötigten Daten vom Veranstalter genutzt werden soweit dies der Vertragsabwicklung oder Kundebetreuung dient. Wichtiger Hinweis: Die Daten werden nach der neuen
EU Datenschutzgrundverordnung verwaltet und nicht an Dritte weitergegeben. Ich bin damit einverstanden über neue Angebote schriftlich informiert zu werden. Wenn ich
das nicht wünsche, erkläre ich schriftlich Widerspruch.

Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen
aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
                                                                       Datum / Unterschrift des Kunden
Dem Frühling entgegen - Kreuzfahrt Service Diop
Reisebüro Ahlers

Allgemeine Reisebedingungen der Reisebüro Ahlers GmbH für eigene Reiseveranstaltungen

Sehr geehrter Reisegast,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Reisebüro Ahlers GmbH
– Lufthansa City Center – Nordenham (Reiseveranstalter) zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung
über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundla-
     ge dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, so-
     weit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevoll-
     mächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
     abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschrei-
     bung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den
     Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum
     Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektroni-
     schen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbe-
     stätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, so-
     fern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
     oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu
     ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveran-
     stalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustan-
     de, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
     Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung
2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn
     dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine
     Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Si-
     cherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden EUR 75,-
     nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reise-
     veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zif-
     fer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
     werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
     nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Ände-
     rungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzu-
     treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche
     Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des
     Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4.   Preiserhöhung
     Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Ab-
     gaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wech-
     selkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann
     der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
     a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
     b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskos-
           ten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Ein-
           zelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveran-
     stalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem
     sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
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Reisebüro Ahlers GmbH                              Tel: 04731 - 9 33 33                               Handesregister
Lufthansa City Center                              Fax:04731 - 8 80 69                                Amtsgericht Oldenburg HRB 100375
Haus am Markt 2                                                                                       Sitz der Gesellschaft Nordenham
D-26954 Nordenham                                  info@Reisebuero-Ahlers.de                          Geschäftsführer Rolf Ahlers
                                                   www.Reisebuero-Ahlers.de                           UST-IdNr. DE 117 408 789
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4.4.      Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht
vorhersehbar waren.
4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
     Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt,
     ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der
     Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat
     diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1        Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der
    nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
    gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
    Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine
    angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von
    dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes
    des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
    Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
    Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie
    folgt berechnet:
    bis 50 Tage vor Reisebeginn                    25 % des Reisepreises
    ab dem 49 Tag bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
    ab dem 29 Tag bis 22 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
    ab dem 21 Tag bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
    ab dem 14 Tag bis 3 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
    ab dem 2 Tag vor Reisebeginn, bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich
     niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der
     Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In
     diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
     einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
     unberührt.
6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
     Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine
     Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro
     Reisenden erheben. Dieses beträgt bis 50 Tage vor Reiseantritt 50 EUR.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
     Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt
     nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.   Nicht in Anspruch genommene Leistung
     Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm
     zuzurechnen sind     (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
     Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
     bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
     oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8.   Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
     Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann von Reisevertrag zurücktreten, wenn er
     a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
          vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
     b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die
          entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
     Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Ist bereits zu einem
     früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, ist der Reiseveranstalter verpflichtet
     unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
     den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9.   Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
     Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung
     des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
     Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert
     der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
     Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

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Allgemeine Reisebedingungen der Reisebüro Ahlers GmbH für eigene Reiseveranstaltungen

10. Kündigung wegen höherer Gewalt
10.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
     können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
10.2. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e BGB Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die
     Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
     Last.
11.         Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1. Mängelanzeige
      Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem
      Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
      Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
      Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung
      am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die
      Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den
      Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,
      Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
11.2. Fristsetzung vor Kündigung
      Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem,
     dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene
     Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder
     wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden
     gerechtfertigt wird.
11.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
     Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
     Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn
     die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung
     innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
     der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
11.4. Reiseunterlagen
     Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine)
     nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

12. Beschränkung der Haftung
12.1.Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
     beschränkt,
     a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
     b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eine
          Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.2.Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
     dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber
     hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
     unberührt.

12.3.Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
     Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
     Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und
     der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
     gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch
     a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
        Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
     b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
        des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

13. Ausschluss von Ansprüchen
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
    vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem
    Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
    machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
    Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit
    Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach
    Aushändigung, zu melden.

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14. Verjährung
14.1.Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
     vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
     Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
     vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
     des Reiseveranstalters beruhen.
14.2.Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3.Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
14.4.Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
     Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
     Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
     Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den
     Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
     erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch
     nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
     wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
     durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
     Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen
     Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf
     folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1.Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über
     Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
     unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
     Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
16.2.Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
     Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
     z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder
     falsch informiert hat.
16.3.Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
     Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft
     verletzt hat.

17. Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Statten von Amerika
    Gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten übermittelt die befördernde Fluggesellschaft
    bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
    von Amerika antreten, an das US Department of Homeland Security ( DHS – of Homeland Security – Ministerium für Heimatschutz).
    Amerikanische Behörden verwenden diese Informationen zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren
    grenzüberschreitenden Verbrechen. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden,
    die zu Bedenken hinsichtlich der Luftsicherheit Anlass geben. Die Daten werden fünfzehn Jahre lang aufbewahrt und können an andere
    Behörden weitergegeben werden. Daten, die eine bestimmte Rechtssache oder ein Ermittlungsverfahren betreffen, können bis zum
    Abschluss der Rechtssache oder der Ermittlung aufbewahrt werden.
18. Rechtswahl
    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die
    Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
    insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
19. Gerichtsstand
19.1.Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
19.2.Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw.
     Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
     Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
19.3.Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
     a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
          zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
     b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde
          angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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