IMMOBILIENKAUF IN FRANKREICH - Ratgeber Alle Informationen im Detail Von der Immobiliensuche über Vor- und Hauptvertrag bis zum Erbfall ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ratgeber IMMOBILIENKAUF IN FRANKREICH Alle Informationen im Detail Von der Immobiliensuche über Vor- und Hauptvertrag bis zum Erbfall
INHALTSVERZEICHNIS Wissenswertes vorab 3 • Eine Immobilie finden 4 • Immobilienvermittlungsbüro 5 • Makler 6 • Notar 8 Immobilienkauf 9 • Vorvertrag 10 • Hauptvertrag 15 • Kosten, Steuern und Gebühren 20 Immobilien vererben 23 Aufbewahrungsfristen für Unterlagen 26 Fachbegriffe und Glossar 27 Hilfreiche Adressen 30 • Hilfreiche Links 31 • Artikel 15-2 des Gesetzes vom 6. Juli 1989 32 Stand der Informationen: Juli 2016 www.pexels.com
WISSENSWERTES VORAB Jeder EU-Bürger darf frei wählen, in welchem Kompakte Informationen finden Sie in unserer EU-Mitgliedstaat er wohnen möchte. Teil Broschüre „Immobilienkauf in Frankreich“, die dieser Freiheit ist auch das Recht, eine Im- auch als Printversion verfügbar (1) ist. mobilie zu erwerben. Allerdings gelten in den Mitgliedstaaten der EU unterschiedli- che rechtliche Regelungen beim Immobili- enkauf. Wir empfehlen Ihnen, sich von Anfang an von einem französischen Notar beraten Beim Kauf eines Objektes in Frankreich liegen folg- zu lassen, der neben der französischen lich nicht nur sämtliche Dokumente in franzö- auch der deutschen Sprache mächtig ist. sischer Sprache vor, es gilt zudem zwingend Entsprechende Listen finden Sie auf der Internet- französisches Recht. Und da sich dieses vom deut- seite: www.allemagne.diplo.de (2). schen unterscheidet, ist es hilfreich, die Unter- schiede zu kennen. Dieser juristische Ratgeber bietet Ihnen einen detaillierten Überblick. Die vorliegenden Informationen beziehen sich auf Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie unmöblierte Objekte. nichts, was Sie nicht genau verstehen! GUT ZU WISSEN Auf den Erwerb einer Immobilie ist stets das Recht des Landes anwendbar, in dem sich die Immobilie befindet. (1) http://www.cec-zev.eu/fileadmin/user_upload/cec-zev/PDF/_BROCHURES/Brochure_Immobilienkauf_web.pdf (2) www.allemagne.diplo.de 3
WISSENSWERTES VORAB Eine Immobilie finden Bei der Suche nach einem Objekt haben Immobilien-Angebote finden Sie im Inter- Sie mehrere Möglichkeiten: net z. B. unter folgenden Adressen: • Immobilienanzeigen in Tageszeitungen oder • www.fnaim.fr Mehr lesen Notarzeitschriften. Hier finden Sie eine große • www.paruvendu.fr Mehr lesen Auswahl von Angeboten privater Anbieter und von Immobilienmaklern, • www.topannonces.fr • Aushänge an Objekten, die zum Verkauf ste- • www.leboncoin.fr hen. Laufen Sie durch den Ort oder das Vier- • www.pap.fr tel, in dem Sie gerne wohnen würden. Achten • www.explorimmo.com Sie auf Schilder in den Fenstern der Häuser, die darauf hinweisen, dass das Haus oder die • www.entreparticuliers.com Wohnung zum Verkauf steht („à vendre“), • www.lesiteimmo.com • mit Hilfe eines Immobilienmaklers („agent / • www.immobilier.fr mandataire immobilier“), • mit Hilfe eines Notars („notaire“), • mit Hilfe eines Immobilienvermittlungsbüros, („marchand de listes“), • mit Hilfe des Internets. www.pexels.com 4
WISSENSWERTES VORAB Immobilienvermittlungsbüro In Frankreich gibt es immer häufiger so- Der Vermittlungsvertrag sollte eine Klausel genannte Immobilienvermittlungsbüros enthalten, die besagt, dass Sie die vereinbarte („marchands de listes“). Sollten Sie sich für Geldsumme zurückerstattet bekommen, wenn: die Dienste eines Immobilienvermittlungs- • die Objekte tatsächlich nicht mehr frei sind, büros entscheiden, muss dieses einen Ver- trag aufsetzen, in dem genau festgehalten • die Vorschläge, die das Vermittlungsbüro wird, wonach Sie suchen. Zum Beispiel: unterbreitet, nicht Ihren Suchkriterien ent- Größe und Lage des Objektes, Ausstat- sprechen, tungsmerkmale, Preisvorstellung usw. Sie • die Objekte nicht exklusiv von Ihrem Vermitt- erhalten daraufhin eine Liste mit Objek- lungsbüro angeboten wurden, sondern auch ten, die Ihren Suchkriterien entsprechen. noch von anderen Vermittlungsbüros. Im Gegenzug dazu verpflichten Sie sich zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages (bis ca. 150 Euro). Im Gegensatz zum Immobilienmakler be- schränkt sich die Tätigkeit des Vermittlungsbü- ros darauf, Ihnen Listen mit Immobilien und den zugehörigen Kontaktdaten der Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Das Immobilienver- mittlungsbüro organisiert keine Besichtigun- gen und verfasst keine Verträge. Ebenso wenig übernimmt es eine Garantie für den erfolgrei- chen Abschluss des Kaufvertrages. ACHTUNG Gehen Sie niemals in Vorleistung. Das Ver- mittlungsbüro darf erst dann Zahlung ver- langen, wenn Ihnen die vereinbarte Anzahl an Listen mit passenden Objekten vollstän- dig übermittelt wurde. 5
WISSENSWERTES VORAB Makler Rolle des Maklers www.pexels.com Der Makler hat in Frankreich eine andere Rolle als in Deutschland. Er vermittelt nicht nur zwi- schen Käufer und Verkäufer und organisiert Besichtigungstermine, sondern prüft auch im Auftrag des Verkäufers, ob der Käufer seriös ist. Der Makler darf Sie infolgedessen nach Gehalts- zetteln, Bescheinigungen über regelmäßige Mietzahlungen, Bürgschaften und Unterhalts- verpflichtungen fragen. Des Weiteren ist der Makler, genauso wie der Notar, berechtigt, den Vorvertrag aufzusetzen. Seriosität des Maklers Achten Sie bei der Wahl des Maklers darauf, dass dieser über einen Gewerbeschein („carte professionnelle“) verfügt. Wer bestimmte Min- deststandards wünscht, sollte einen Makler be- auftragen, der einer Vereinigung angehört wie beispielsweise der FNAIM („Fédération nationale de l’immobilier“). Maklervertrag und Provision Sie können einen einzigen Makler („mandat GUT ZU WISSEN exclusif“) oder mehrere Makler gleichzeitig („mandat simple / non exclusif“) beauftragen. Obwohl auch Sie einen Makler beauftragen können („mandat de recherche“), ist es in Frankreich eher üblich, dass der Verkäufer den Makler beauftragt („mandat de vente“). 6
WISSENSWERTES VORAB Die Auftragserteilung bedarf grundsätzlich Die Provision beträgt üblicherweise zwischen 3 der Schriftform. Beachten Sie eventuell im und 8 % des Kaufpreises. Eine niedrigere oder Maklervertrag enthaltene unkündbare Lauf- höhere Summe ist allerdings rechtlich zulässig zeiten, automatische Vertragsverlängerungen und kann im Maklervertrag individuell verein- sowie Kündigungsfristen. Lesen Sie die Ver- bart werden. Die Höhe der üblichen Provision tragsbedingungen genau durch, bevor Sie sollte gut sichtbar in den Geschäftsräumen des unterschreiben. Im Rahmen des Vertrages ver- Maklers aushängen. So können Sie diese vor pflichten Sie sich, dem Makler sämtliche Infor- Abschluss des Vertrages zur Kenntnis nehmen. mationen zukommen zu lassen, die er zur Erfül- Klären Sie im Vorfeld, ob die Provision bereits lung seiner Aufgabe benötigt. die Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % (seit 1. Januar 2014) enthält („TTC - toutes taxes com- Ein Maklervertrag gilt aber auch dann als ge- prises“) oder ob diese noch zur Provision hinzu schlossen, wenn es keinen schriftlichen Vertrag kommt („hors taxes“). gibt, sondern Sie die Immobilie lediglich mit dem Makler zusammen besichtigt haben. Auch Haben Sie sowohl einen deutschen als auch ei- hier gilt: Sie dürfen den Kaufvertrag nicht „an Ih- nen französischen Makler beauftragt, wird die rem Makler vorbei“ abschließen. Provision für jeden der beiden fällig, auch wenn lediglich der Vorvertrag unterschrieben wurde. Wenn Sie den Maklervertrag kündigen möch- ten, muss die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein („lettre recommandée avec accusé de réception“) erfolgen. Der Makler hat erst dann einen Anspruch auf Provision („rémunération du mandataire“), wenn es tatsächlich zur Vermittlung des Objektes gekommen ist. Die Provision wird gemäß des Bestellerprinzips getragen: Wer bestellt, der be- zahlt. Beauftragt der Käufer den Makler, zahlt der GUT ZU WISSEN © pexels.com Käufer die Provision. Beauftragt der Verkäufer den Makler, bezahlt der Verkäufer die Provision. Sie dürfen den Kaufvertrag (Hauptvertrag) Es ist jedoch möglich, vertraglich etwas anderes nicht „an Ihrem Makler vorbei“, also direkt mit dem Verkäufer abschließen. Sonst wird zu vereinbaren. eine Strafzahlung, mindestens in Höhe der vereinbarten Provision, fällig. 7
WISSENSWERTES VORAB Notar Rolle des Notars Der Notar („notaire“) hat in Frankreich eine andere Rolle als in Deutschland. Er hat nicht nur beurkun- dende Funktion, sondern darf auch Immobilien vermitteln. Dies tut er in der Praxis auch sehr oft. Dabei wird er in der Regel auf der Verkäuferseite aktiv, weil er im Rahmen von Scheidungs- oder Erbschaftsverfahren von verfügbaren Objekten erfährt. Dem Notar obliegt die Aufgabe, Sie bei den Ver- tragsverhandlungen umfassend zu beraten, Ihre Interessen zu vertreten sowie Informationen bei den Behörden einzuholen und die notwendigen www.pexels.com Formalien in Bezug auf den Kaufvertrag zu erledi- gen. Überdies darf er, genau wie der Makler, den Vorvertrag aufsetzen. Beauftragung eines Notars In Frankreich ist es, im Gegensatz zu Deutschland, üblich und zulässig, dass sowohl Käufer als auch Bei der Beauftragung sind Sie nicht an einen No- Verkäufer jeweils einen eigenen Notar beauftra- tar in der Nähe der Immobilie gebunden, die Sie gen. Diese Möglichkeit kollidiert nicht mit der kaufen möchten, denn jeder französische Notar Pflicht der französischen Notare zur Unpartei- darf frankreichweit tätig werden. Daher können lichkeit, sondern dient dazu, das Zustandekom- Sie auch einen Notar Ihrer Wahl beauftragen, der men des Vertrages zu erleichtern und dafür zu sowohl Deutsch als auch Französisch spricht. Ent- sorgen, dass Käufer und Verkäufer auf Augen- sprechende Kontaktlisten werden von den deut- höhe verhandeln. schen Generalkonsulaten veröffentlicht. Die zu- gehörigen Internetadressen finden Sie am Ende Durch die Beauftragung zweier Notare ent- dieses Ratgebers. stehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, denn die Höhe der Notargebühren ist in Frankreich gesetzlich festgelegt. Werden zwei Notare be- auftragt, erhält jeder der beiden die Hälfte der festgelegten Gebühr. 8
IMMOBILIENKAUF Vor dem Kauf einer Immobilie kann es rat- sam sein, einen Architekten, Bauunterneh- mer oder Sachverständigen hinzuzuzie- hen, um sichtbare und versteckte Mängel des Objektes begutachten zu lassen. Kommt es dann zum Kauf der Immobilie, werden zwei Verträge geschlossen: Der Vorvertrag und der notariell beurkundete Hauptvertrag. © pexels.com 9
IMMOBILIENKAUF Vorvertrag Das Wichtigste zum Vorvertrag vorab: Häufiger ist der „compromis de vente“. Dieser be- • Der Vorvertrag muss zwingend bestimmte inhaltet eine beiderseitige Verpflichtung. Der Angaben enthalten. Verkäufer verpflichtet sich, zu einem bestimm- ten Preis zu verkaufen. Der Käufer verpflichtet • Der Vorvertrag enthält meist auflösende Be- sich, zu diesem Preis zu kaufen. dingungen, bei deren Eintritt der Vertrag nichtig ist. Der Vorvertrag erlaubt sowohl dem Käufer als • Vor Unterzeichnung des Vorvertrages muss auch dem Verkäufer das Rechtsgeschäft noch der Verkäufer dem Käufer bestimmte Gutach- einmal zu überdenken, bevor die Parteien sich ten vorlegen. endgültig binden. Ferner erlaubt der Vorvertrag dem Notar, die für den endgültigen Abschluss • Der Vorvertrag hat keine gesetzlich festge- des Hauptvertrages notwendigen Unterlagen legte Laufzeit. In der Praxis dauert es meist 3 und Informationen einzuholen. Monate bis der Hauptvertrag abgeschlossen wird. Obwohl es grundsätzlich zulässig ist, dass die • Der Käufer muss eine Anzahlung von maxi- Parteien den Vorvertrag selbst formulieren oder mal 10 % des Kaufpreises leisten. einen Mustervertrag im Buchhandel erwerben, • Dem Käufer steht nach Unterzeichnung des raten wir davon ab. Vertrages ein 10-tägiges Widerrufsrecht zu. Ziel des Vorvertrages ist es, dass sich Käufer und Verkäufer ihre Rechte in Sachen Kauf und Ver- kauf sichern. GUT ZU WISSEN Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Vorverträ- Wir empfehlen Ihnen, den Vorvertrag durch gen. Die „promesse unilatérale de vente“ und den einen Makler oder Notar aufsetzen zu lassen. „compromis de vente“, auch „promesse synallag- In der Praxis wird der Vorvertrag meist vom Notar des Verkäufers formuliert. Eine notari- matique de vente“ genannt. elle Beurkundung des Vorvertrages ist nicht nötig. Die „promesse unilatérale de vente“ beinhaltet die einseitige Verpflichtung des Verkäufers, die Im- mobilie zu einem vereinbarten Preis zu verkau- fen. Eine Art des Vorvertrages, die in der Praxis nur selten vorkommt. 10
IMMOBILIENKAUF Kommt es zur Unterschrift, ist es nicht notwen- dig, dass Käufer und Verkäufer zeitgleich und am selben Ort unterschreiben. Es ist möglich, dass eine Partei der anderen den bereits von ihr unterschriebenen Vertrag per Einschreiben mit Rückschein zukommen lässt. Bitte beachten Sie, dass in Frankreich eine einzige Unterschrift der jeweiligen Partei am Ende des Vertrags nicht ausreicht. Vielmehr ist es zwingend notwendig, dass Käufer und Ver- käufer jede Seite des Vertrages zumindest mit den Anfangsbuchstaben ihres Vor- und Nach- namens („Paraphe“) versehen. So soll verhindert werden, dass einzelne Seiten des Vertrages un- bemerkt ausgetauscht werden können. Zwingende Angaben im Vorvertrag Der Vorvertrag muss folgende Angaben enthal- ten: • Kontaktdaten des Käufers und Verkäufers, • Adresse des Objektes, • detaillierte Beschreibung des Objektes, einschließlich Nebengebäuden und Ausstat- tungsmerkmalen, • im Falle einer Eigentumswohnung: Größe der Wohnung in Quadratmetern, • ggf. vorhandene Grunddienstbarkeiten wie beispielsweise ein Wegerecht, • Frist bis zu deren Ablauf der Hauptvertrag un- terzeichnet sein muss, • Datum, an dem die Schlüsselübergabe erfol- gen soll, • Höhe der Provision des Vermittlers (Immobili- enmakler oder Notar) und wer die Vermittler- www.pexels.com provision zu tragen hat, 11
IMMOBILIENKAUF • aufschiebende Bedingungen („conditions sus- termites“). Das Gutachten darf nicht älter als 6 pensives”), z. B. der Abschluss eines Immobili- Monate sein. enkredits. • Gutachten über Naturgefahren (z. B. Über- • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, vor al- schwemmungen), denen die Immobilie aus- lem welche Anteile des Kaufpreises zu wel- gesetzt sein könnte („état des risques naturels chem Zeitpunkt bereits vollständig bezahlt et technologiques“ - R.N.T.E). Das Gutachten sein müssen. Üblich ist eine Anzahlung, die darf nicht älter als 6 Monate sein. 10 % des Kaufpreises nicht übersteigt. • Bescheinigung über die Energiebilanz der Immobilie („diagnostic de performance éner- Vor Abschluss des Vorvertrages vorzule- gétique“ - D.P.E.). Gültigkeit des Gutachtens: 10 gende Dokumente Jahre. • Gutachten über den Zustand der Sickergru- Vor Abschluss des Vorvertrages muss der Ver- be („état de l’installation d’assainissement non käufer dem Käufer folgende Dokumente vorle- collectif“). Das Gutachten darf nicht älter als 3 gen: Jahre sein. • Gutachten über Blei im Baumaterial („constat de risque d’exposition au plomb“ - CREP), wenn die Immobilie vor dem 1. Januar 1949 errich- Handelt es sich um den Erwerb von Miteigen- tet worden ist. Gültigkeit des Gutachtens: 1 tum („acquisition de copropriété“), z. B. einer Jahr, sofern Blei vorliegt. Liegt kein Blei vor: Wohnung als Teil eines Hauses, so müssen vor- unbegrenzt gültig. gelegt werden: • Gutachten über Asbest im Baumaterial („état • die Teilungserklärung, die definiert, wem was de présence ou absence de matériaux ou pro- gehört („règlement de copropriété“ und „état duits contenant de l’amiante“). Wurde Asbest descriptif de division“), gefunden, zeigt Ihnen das Gutachten auf, • die Protokolle der Eigentümerversammlun- welche Maßnahmen ergriffen werden müs- gen der vergangenen drei Jahre („procès-ver- sen. Liegt kein Asbest vor, ist das Gutachten baux des assemblées générales“), unbegrenzt gültig. • die Unterlagen der Hausverwaltung bezüg- • Gutachten über bestehende Elektroinstallati- lich der Instandhaltung des Gebäudes („car- onen („diagnostic de conformité électrique“) für net d’entretien“), Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Gültigkeit • die Hausordnung. des Gutachtens: 3 Jahre. • Gutachten über bestehende Gasinstallatio- nen („état de l’installation intérieure de gaz“) für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Gültigkeit des Gutachtens: 3 Jahre. • In Regionen, in denen dies ein Problem dar- stellen könnte: Gutachten zum Schädlingsbe- fall durch Termiten („état parasitaire relatif aux 12
IMMOBILIENKAUF Aufschiebende Bedingungen des Vor- vertrages Vorverträge enthalten in der Regel aufschieben- de Bedingungen. Nur wenn alle Bedingungen eintreten, kommt der Vorvertrag zustande. Bei- spiele: • der Käufer erhält seinen Immobilienkredit, • die Gemeinde übt ihr bestehendes Vorkaufs- recht nicht aus, • die notwendige Baugenehmigung wird er- teilt, • die Auflagen des Denkmalschutzes werden eingehalten. 10-tägiges Widerrufsrecht des Käufers Als Käufer steht Ihnen ein 10-tägiges Wider- rufsrecht zu. Dieses ermöglicht Ihnen, den Kauf nochmals zu überdenken. Während dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, vom Kauf zurückzu- treten. Sie sind dann rechtlich nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Vorvertrag wird somit erst nach Ablauf einer 10-tägigen Frist für Sie und den Verkäufer bin- dend. Diese Frist beginnt nach der Unterzeich- nung des Vertrages durch beide Parteien . Treffen sich beide Parteien zur Unterzeichnung des Vorvertrages, gilt das Datum der Unter- schrift als Beginn der Widerrufsfrist. Wird der Ver- trag per Einschreiben mit Rückschein versendet oder durch Verkäufer, Immobilienmakler, Notar oder Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt, gilt das Datum der Übergabe. Im Falle einer persönlichen Übergabe muss der www.pexels.com Käufer den Erhalt des Vorvertrages per Unter- 13
IMMOBILIENKAUF schrift bestätigen. Ort und Tag sind daher aus- wenn Sie als Käufer trotz unterschriebenem Vor- drücklich zu vermerken. vertrag den Hauptvertrag nicht unterzeichnen. Pflicht des Käufers zur Leistung einer An- Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf diese zahlung Weise unproblematisch und leicht vom Vorver- trag zurücktreten können, indem Sie den rela- Wird der Vorvertrag unterzeichnet, verpflichten tiv geringen Verlust von 10 % in Kauf nehmen. Sie sich zur Leistung einer Anzahlung, die maxi- Der Verkäufer kann nämlich trotz einbehaltener mal 10 % des Kaufpreises beträgt. Anzahlung vor Gericht gehen, um die Erfüllung des Vertrages zu erwirken. In diesem Fall kann In Bezug auf die Fälligkeit der Anzahlung gilt fol- der Richter Sie entweder zur Vertragserfüllung gendes: zwingen (die Anzahlung wird dann als Teil des Kaufpreises verrechnet) oder Sie zur Zahlung Wird der Vorvertrag mit Hilfe eines Maklers oder eines Schadensersatzes an den Verkäufer ver- eines Notars unterzeichnet, kann die Anzah- pflichten. lung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist auf das Treuhandkonto („compte séquestre“) des Maklers oder des Notars eingezahlt werden. Schließen Käufer und Verkäufer den Vorvertrag unmittelbar miteinander ab, wird die Anzahlung nach Ablauf der 10-tägigen Widerrufsfrist fällig. Die Zahlung erfolgt direkt an den Verkäufer. Rücktritt vom Vorvertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist ACHTUNG Sowohl Käufer als auch Verkäufer können noch Das 10-tägige Widerrufsrecht steht Ih- nach Ablauf der Widerrufsfrist vom Vorvertrag nen nicht zu, wenn Sie ein unbebautes zurücktreten. Für diesen Fall sehen Vorverträge Grundstück außerhalb eines Wohngebietes meist eine Klausel vor („clause de dédit“), die de- („hors lotissement“) gekauft haben. finiert, welche Entschädigungssumme an die andere Partei gezahlt werden muss. Alternativ zur „clause de dédit“ findet sich in Vorverträgen weitaus häufiger eine sogenann- te Strafklausel („clause pénale“) zugunsten des Verkäufers. Diese bewirkt, dass der Verkäufer die bereits getätigte Anzahlung behalten darf, 14
IMMOBILIENKAUF Hauptvertrag Mit der Unterzeichnung des Hauptvertrages Sie können zur Beurkundung jeden Notar in („contrat de vente définitif“ oder „acte authen- Frankreich beauftragen und sind nicht an einen tique“) werden Sie Eigentümer der Immobilie. in der Nähe der Immobilie gebunden, die Sie Die Eintragung ins Grundbuch ist, anders als in kaufen möchten. Alle französischen Notare dür- Deutschland, reine Formsache. fen frankreichweit tätig werden. Im Vorvertrag wird üblicherweise eine Frist Da sowohl Käufer als auch Verkäufer das Recht festgelegt, innerhalb derer der Hauptvertrag haben, jeweils einen eigenen Notar zu beauftra- zustande kommen soll. In der Regel werden gen, müssen die Parteien untereinander klären, drei Monate vereinbart. Während dieser Frist wie die notarielle Beurkundung durchgeführt bereitet der Notar den Hauptvertrag vor, holt werden soll. die dafür notwendigen Informationen ein - wie beispielsweise den Grundbuchauszug. Obwohl Zur Unterzeichnung bestehen folgende Mög- es dafür keine gesetzliche Regelung gibt, wird lichkeiten: Beide Parteien treffen sich beim No- in der Praxis der Hauptvertrag meist vom Notar tar auf den sie sich geeinigt haben und unter- des Käufers aufgesetzt. schreiben den Vertrag gleichzeitig. Oder: Der Vertrag wird beim Notar der einen Partei unter- schrieben und dem Notar der anderen Partei GUT ZU WISSEN zugestellt, damit er dort von der zweiten Partei Der Hauptvertrag muss, im Gegensatz zum unterschrieben werden kann. Vorvertrag, immer notariell beurkundet wer- den. Bevor Sie als Käufer den Hauptvertrag unter- schreiben können, muss der gesamte Kaufpreis auf dem Treuhandkonto des Notars auf den man sich geeinigt hat eingegangen sein. Ohne vollständigen Geldeingang ist ein Abschluss des Hauptvertrages nicht möglich. Hat der Käufer im Rahmen des Vorvertrages be- reits bis zu 10 % des Kaufpreises angezahlt, so wird diese Summe mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet. Sollte die Anzahlung im Rahmen des Vorvertrages auf das Treuhandkonto eines 15
IMMOBILIENKAUF Maklers überwiesen worden sein, sollten Sie mit Der Kauf eines vermieteten Objektes dem Makler vereinbaren, dass dieser die Sum- me rechtzeitig vor Unterzeichnung des Haupt- Ein vermietetes Objekt zu kaufen kann zwar fi- vertrages auf das Treuhandkonto des Notars nanziell attraktiver sein als der Kauf eines nicht überweist. vermieteten. Denn meist sinkt der Kaufpreis eines solchen Objektes aufgrund der Tatsache, Meist werden bei der Unterzeichnung des dass noch Mieter darin wohnen. Beachten Sie Hauptvertrages auch die Schlüssel des Objek- aber, dass Sie die Immobilie nicht zeitnah wer- tes übergeben. Die Parteien können aber auch den selbst bewohnen können. im Vorvertrag einen anderen Zeitpunkt für die Schlüsselübergabe vereinbaren. In Frankreich ist es üblich, den Mietvertrag für eine unmöblierte Immobilie (Wohnung oder Der volle Kaufpreis wird dem Verkäufer erst Haus) mit 3 Jahren Laufzeit abzuschließen. Wird dann vom Notar überwiesen, wenn der Eigen- der Mietvertrag weder vom Mieter noch vom tümerwechsel im Grundbuch eingetragen ist. Vermieter gekündigt, verlängert er sich still- Dies geschieht meist innerhalb eines Monats schweigend, immer wieder um weitere 3 Jahre. nach Unterzeichnung des Hauptvertrages. Bei einer Kündigung durch den Vermieter liegt die Kündigungsfrist bei 6 Monaten. Bei einer Kündigung durch den Mieter bei 3 Monaten bzw. bei 1 Monat. Eine 1-monatige Kündigungs- frist ist z. B. bei Verlust des Arbeitsplatzes, Verset- zung durch den Arbeitgeber usw. möglich. www.pexels.com 16
IMMOBILIENKAUF Es gibt nur drei Fälle, aufgrund derer der Ver- Vom Mieter zum Eigentümer: mieter Ihnen kündigen darf: Vorkaufsrecht • Eigenbedarf, Wenn Sie Mieter einer Immobilie (Wohnung oder • Nichtverlängerung des Vertrages aus wichti- Haus) in Frankreich sind und der Eigentümer beab- gem Grund (z. B. Untervermietung ohne vor- sichtigt, die Immobilie zu verkaufen, kann er Ihnen herige Zustimmung des Vermieters), kündigen. Allerdings muss er Ihnen dann ein Vor- • beabsichtigter Verkauf des Objektes („congé kaufsrecht gewähren, d. h. Ihnen die Möglichkeit pour vendre“). Hierbei beabsichtigt der Ver- geben, die Immobilie selbst zu kaufen. mieter (Eigentümer) die Immobilie zu verkau- fen und rechnet damit, einen höheren Preis Der Verkäufer muss Ihnen im Rahmen des An- zu erzielen, wenn das Objekt nicht mehr be- gebotes zur Ausübung des Vorkaufsrechts die wohnt ist. genauen Bedingungen mitteilen, unter denen eine dritte Person das Objekt kaufen würde (Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Verkaufs- Bezüglich der o. g. Kündigungsgründe stellt das bedingungen usw.). Ferner müssen die ersten Gesetz strenge Anforderungen. Grundsätzlich 5 Zeilen des Gesetzes vom 6. Juli 1989 („Loi n° gilt: Der Mietvertrag hat erst einmal weiterhin 89-462 du 6 juillet 1989 tendant à améliorer les Bestand. Durch den Verkauf einer Immobilie en- rapports locatifs et portant modification de la loi det der Mietvertrag keinesfalls automatisch. n° 86-1290 du 23 décembre 1986“) wortwörtlich im Angebot zitiert werden. Die zu zitierenden Sollte der Mieter Zweifel daran haben, ob das Zeilen finden Sie am Ende dieses Ratgebers. Objekt tatsächlich verkauft werden soll, oder ob der Eigentümer die Immobilie tatsächlich für Fehlen die Bedingungen, unter denen ein Drit- sich selbst oder für nahe Angehörigen benö- ter die Immobilie kaufen würde, oder fehlt die tigt, kann er dies gerichtlich prüfen lassen. Vor- genaue Wiedergabe des Gesetzestextes, kann aussetzung hierfür ist, dass der Mieter Anhalts- das Angebot auf Ausübung des Vorkaufsrechts punkte hat, dass die Kündigung nicht rechtens durch ein Gericht für ungültig erklärt werden. sein könnte. Stellt sich tatsächlich heraus, dass Die Kündigung ist dann ebenfalls unwirksam. der Kündigungsgrund nur als Vorwand genutzt wurde, droht dem Vermieter eine Geldstrafe Üben Sie Ihr Vorkaufsrecht aus, erwerben Sie die von bis zu 6.000 Euro. Immobilie zu genau den Bedingungen, die der Dritte ausgehandelt hat. Nach Übermittlung des Vorkaufsangebots haben Sie 2 Monate Zeit, dieses anzunehmen. Äußern Sie sich nicht dazu, gilt dies als Nichtannahme. Ab dem Zeitpunkt der Annahme des Angebo- tes haben Sie wiederum 2 Monate Zeit, den Hauptvertrag zu unterschreiben. In dieser Zeit läuft der Mietvertrag stillschweigend weiter. 17
IMMOBILIENKAUF Als nahe Angehörige gelten der Ehegatte, der Lebensgefährte, mit dem der Eigentümer bereits mindestens ein Jahr zusammen ist oder ACHTUNG mit dem er seit mindestens einem Jahr ein PACS Ihnen steht kein Vorkaufsrecht zu, wenn die geschlossen hat („pacte civil de solidarité“), eine Immobilie mit Ihnen als Mieter verkauft wird anerkannte zivilrechtliche Lebenspartnerschaft („vente du logement occupé“) oder wenn sowie Verwandte des Eigentümers, des Ehegat- der Vermieter Ihnen wegen Eigenbedarf vor ten und des Lebensgefährten in auf- und ab- der 6-monatigen Kündigungsfrist kündigt. steigender Linie. Verwandtschaftsbeziehungen Wird das Objekt an Verwandte verkauft (Ver- bis zum 3. Grad fallen auch darunter. wandtschaftsbeziehungen bis zum 3. Grad fallen auch noch darunter) und verbleibt Das Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf mindestens 2 Jahre in deren Eigentum, steht muss die Person, die in die Wohnung einziehen Ihnen ebenfalls kein Vorkaufsrecht zu. soll genau benennen (einschließlich Kontaktda- ten). Des Weiteren muss angegeben werden, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Person zum Eigentümer steht. Hat der Eigentümer Ihnen gekündigt, um das Objekt zu verkaufen und gelingt ihm der Ver- kauf nicht, so kann er die Immobilie erneut ver- mieten. Haben Sie jedoch das Gefühl, dass die Kündigung nicht rechtens war, können Sie dies gerichtlich prüfen lassen. Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf Sie können Ihrem Mieter in nur 3 Fällen und un- ter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Mo- naten kündigten: Eigenbedarf, wichtiger Grund (z. B. Untervermietung ohne vorherige Geneh- GUT ZU WISSEN migung Ihrerseits) und beabsichtigter Verkauf des Objektes. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, ab dem Abschluss des Kaufvertrages (Haupt- Wollen Sie eine Immobilie erwerben, um selbst vertrages) noch mindestens 2 weitere Jahre darin zu wohnen oder um diese nahen Ange- lang in der Immobilie bleiben zu können hörigen zum Wohnen zur Verfügung zu stellen, können Sie dem Mieter wegen Eigenbedarf („congé pour reprise“) kündigen. 18
IMMOBILIENKAUF Schutz älterer Mieter Möchten Sie ein vermietetes Objekt erwerben Der Schutz älterer Mieter entfällt, wenn Sie als und dem Mieter wegen Verkauf oder Eigenbe- Käufer selbst älter als 65 Jahre sind oder Ihr Ein- darf kündigen, beachten Sie bitte, dass ältere kommen unter dem gesetzlich festgelegten Mieter in Frankreich einen besonderen Schutz Mindestbetrag liegt. genießen. Entscheidend dafür ist das Lebensal- ter am Ende der Mietlaufzeit. Über die aktuelle Höhe des gesetzlich festge- legten Mindesteinkommens geben Ihnen die Ist der Mieter älter als 65 Jahre und liegt sein Finanzbehörden Auskunft. Einkommen unter einem gesetzlichen festge- legten Mindestbetrag, können Sie nur kündi- gen, wenn Sie dem Mieter eine andere, hin- sichtlich Miethöhe und Ausstattungsmerkmale vergleichbare Unterkunft anbieten können. Dies gilt auch für Mieter, die mit einer Person zusammenleben, die älter als 65 Jahre ist. Und zwar dann, wenn das Einkommen des Mieters addiert mit dem Einkommen der über 65-jähri- gen Person unter dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag liegt. www.pexels.com 19
IMMOBILIENKAUF Kosten, Steuern und Gebühren Zuzüglich zum Kaufpreis werden beim Die Höhe der Gesamtkosten, bestehend aus No- Immobilienkauf folgende Gebühren und targebühren, Grunderwerb- und Katastersteuer Steuern fällig: ist davon abhängig, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Objekt handelt. Gebrauchte Notargebühren Objekte sind Immobilien, die zum Zeitpunkt des Kaufes bereits bewohnt wurden. Neubau- Für die reinen Notargebühren, also für den Be- ten sind Immobilien (Häuser und Wohnungen), trag, den der Notar als Vergütung seiner Dienste die seit ihrer Erbauung noch nicht bewohnt in Rechnung stellt, bestehen Gebührentabel- wurden. Die Gesamtsumme der Steuern und len. Diese richten sich nach dem Kaufpreis. Die Gebühren beläuft sich derzeit bei gebrauchten Notargebühren betragen in der Regel circa 1 % Objekten auf ca. 7 bis 8 % und bei neuen Ob- des Kaufpreises. Erbringt der Notar neben der jekten auf ca. 2 bis 3 % des Kaufpreises. Sie sind Beurkundung weitere Dienstleistungen, so ist er grundsätzlich von Ihnen zu tragen. berechtigt, zusätzliche Gebühren zu verlangen. Sowohl die Notargebühren als auch die o. g. Grunderwerbsteuer und Katastersteuer Steuern sind an den Notar zu entrichten und werden von diesem an die zuständigen Behör- Mit der Grunderwerbsteuer („droits de muta- den und Stellen weitergeleitet. Die Zahlung tion“) wird der Kauf einer Immobilie besteuert. muss spätestens am Tag der Beurkundung des Mit der Katastersteuer („taxe de publicité fonciè- Hauptvertrages auf dem Treuhandkonto des re“) werden die Kosten der Grundbucheintra- Notars eingegangen sein. Andernfalls darf der gung gedeckt. Der Notar übernimmt die Be- Notar die Beurkundung nicht vornehmen. Wur- rechnung dieser Steuern für Sie. de das Geld im Zuge des Vorvertrages bereits auf das Konto des Maklers eingezahlt, muss die- ser ebenfalls pünktlich an den Notar überweisen. Allerdings ist es üblich, dass der Käufer auf die GUT ZU WISSEN o. g. Kosten einen Vorschuss an den Notar zahlt. Steht einige Zeit nach der Unterzeichnung des Beim Kauf neuer Immobilien ist die Hauptvertrages die exakte Höhe der Gebühren Mehrwertsteuer („taxe sur la valeur ajoutée“ und Steuern fest, erhalten Sie den zu viel ge- - TVA) i.H.v. 20% fällig. Diese ist aber oftmals bereits im Kaufpreis enthalten. zahlten Betrag zurück. Oder Sie müssen eine Nachzahlung leisten. 20
IMMOBILIENKAUF Gebühren und Steuern, wenn Sie die Im- In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer mobilie selbst bewohnen möchten Wohnsteuerbefreiung. Die genauen Bedingun- gen hierfür erfahren Sie bei den Finanzämtern. Der Vollständigkeit halber möchten wir Sie auch über diejenigen Gebühren und Steuern Grundsteuer informieren, die nicht unmittelbar mit dem Kauf zusammenhängen, die aber auf Sie zukommen, Die Grundsteuer („taxe foncière sur les propriétés sobald Sie die Immobilie selbst bewohnen. Aus- bâties“) ist eine je nach Département unter- führliche Informationen dazu finden Sie auf un- schiedlich hohe Steuer, also ebenfalls eine loka- serer Internetseite. le Steuer. Sie ist jährlich von demjenigen zu be- zahlen, der am 1. Januar des jeweiligen Jahres Eigentümer, Erbpachtberechtigter oder Nieß- brauchsberechtigter der Immobilie ist. Rundfunkgebühr In Frankreich werden, zusammen mit der Wohn- steuer, öffentliche Rundfunkgebühren („contri- bution à l’audiovisuel public / redevance audiovi- suelle“) eingezogen. In der Regel gelten Geräte GUT ZU WISSEN als gebührenpflichtig, die zum Empfang von Fernsehsendungen geeignet sind. Jeder Haus- Erbpachtberechtige halt mit mindestens einem solchen Gerät hat eine pauschale Gebühr zu bezahlen. Anders als sind Personen, die das alleinige Nutzungs- in Deutschland sind Computer, Smartphones und Entscheidungsrecht über ein Grund- oder Tablets gebührenfrei. stück für einen bestimmten Zeitraum aus- üben. Sie dürfen beispielsweise in dieser Zeit Wohnsteuer ein Haus darauf bauen. Die Wohnsteuer („taxe d’habitation“) ist eine je Nießbrauchtsberechtigte nach Département unterschiedlich hohe, d. h. lokale Steuer. Sie ist jährlich von demjenigen zu sind Personen, die Nutzen oder „Frucht“ aus bezahlen, der die Immobilie am 1. Januar eines einer Sache ziehen. Sie haben z. B. lebens- Kalenderjahres bewohnt. Wechselt die Immo- langes Wohnrecht in einer Immobilie oder bilie z. B. am 31. Januar 2016 den Eigentümer, vermieten die Immobilie und erhalten dafür so ist die Wohnsteuer für 2016 bereits bezahlt. Mieteinnahmen. Neu-Eigentümer brauchen für dieses Jahr keine Wohnsteuer mehr zu bezahlen. 21
IMMOBILIENKAUF Wird die Immobilie nach dem 1. Januar ver- Beispiel: kauft, ist die Grundsteuer für dieses Jahr bereits bezahlt. Sie müssen theoretisch für dieses Jahr Wurde die Immobilie am 3. Februar 2016 fer- keine Grundsteuer mehr bezahlen. Gängige tiggestellt und die Erklärung fristgerecht ein- Praxis ist aber, dass im Vorvertrag vereinbart gereicht, so ist die Immobilie bis 31. Dezember wird, dass Sie einen Teil der Grundsteuer tragen. 2018 von der Grundsteuer befreit. Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich auf Weitere Informationen zur Grundsteuer, insbe- der Grundlage des Mietwertes der Immobilie sondere zu deren Berechnung und Höhe erhal- („valeur locative“) und variiert je nach geogra- ten Sie bei der Gemeinde oder dem zuständi- phischer Lage, Art, Fläche und Ausstattung des gen französischen Finanzamt. Objekts. Der Mietwert einer jeden Immobilie wird Jahr für Jahr gemäß eines im Steuergesetz festgelegten Koeffizienten berechnet. Handelt es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau, Wiederaufbau oder Anbau an Ihren Haupt- oder Zweitwohnsitz oder um die Um- wandlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Wohnraum, können Sie je nach Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen zwei Jahre lang teilweise von der Grundsteuer befreit wer- den. Diese Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen Ihrem Finanzamt („centre des impôts fonciers“) innerhalb einer bestimmten Frist eine entsprechende Erklärung zukommen lassen. Handelt es sich z. B. um einen Neubau, muss die Erklärung spätestens 90 Tage nach Datum der Fertigstellung bei Ihrem Finanzamt vorge- legt werden. Erfolgt der Kauf der Immobilie erst nach deren Fertigstellung und hat der Vorei- gentümer noch keine Erklärung ausgefüllt, so haben Sie als Käufer ab Datum des Eigentums- erwerbs 90 Tage Zeit, die Erklärung vorzulegen. Allerdings wird auch in diesem Fall die Steuer- befreiung rückwirkend vom Tag der Fertigstel- lung an berechnet. 22
IMMOBILIEN VERERBEN Neue europäische Regeln zum Erbrecht ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Wenn Sie Ihre Immobilie später einmal verer- ZUR VERORDNUNG ben möchten, ist es hilfreich, die neuen europä- ischen Regeln zum Erbrecht zu kennen. NR. 650/2012 Diese Verordnung bedarf keiner Umsetzung GUT ZU WISSEN in nationales Recht, um gültig zu sein. Das Seit dem 17. August 2015 gilt: Die gesamte französische Recht muss allerdings teilweise Rechtsnachfolge von Todes wegen unter- an die Verordnung angepasst werden. liegt dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Und da EU-Mitgliedstaaten auch das Recht letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es haben, Verordnungen abzulehnen, haben sei denn, der Erblasser hat in seinem Testa- Großbritannien, Irland und Dänemark diese ment ausdrücklich etwas anderes festgelegt. Verordnung nicht übernommen. Die Europäische Erbrechtsverordnung bean- sprucht universelle Geltung. Das heißt, sie ist auch dann anwendbar, wenn es sich um ein Basis dafür ist die EU-Verordnung Nr. 650/2012 Recht eines Nicht-EU-Landes handelt. (Europäische Erbrechtsverordnung). Die neue Verordnung regelt lediglich, wel- ches Erbrecht auf einen internationalen Diese regelt grenzüberschreitende Erbfälle und Erbfall anzuwenden ist. Steuer-, Zoll- und ist für Sie daher nur relevant, falls Sie sich auch verwaltungsrechtliche Angelegenheiten un- einmal längere Zeit in einem anderen EU-Mit- terliegen weiterhin dem nationalen Recht. gliedstaat aufhalten und in diesem bewegliches Vermögen (z. B. Geld, Wertpapiere, Schmuck) oder unbewegliches Vermögen (z. B. Grund- stück, Immobilie) haben. 23
IMMOBILIEN VERERBEN Ort des gewöhnlichen Aufenthalts Der „Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes“ ist nicht zwingend identisch mit dem Wohnort. Er Kernbegriff der Verordnung ist der „Ort des ge- kann jedoch mit diesem zusammenfallen. Dies wöhnlichen Aufenthaltes“. gilt z. B. für dauerhaft ins Ausland ziehende Per- sonen, aber auch für solche, die sich für eine be- Seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hat jemand stimmte Zeit ins Ausland begeben. Allerdings dort, wo er sich erkennbar und nicht nur vor- nur, wenn der Aufenthalt auf mehr als 6 Monate übergehend aufhält. Dies muss allerdings an- ausgelegt und der tatsächliche Lebensmittel- hand der tatsächlichen Gegebenheiten festge- punkt verlagert wird. stellt werden. Indizien sind: Schwerpunkt der sozialen Kontakte (insbesondere familiärer und Gemäß Art. 21 Abs. 2 der Verordnung sind aber beruflicher Art), Ort des Arbeitsplatzes, Häufig- auch Konstellationen denkbar, in denen sich keit des Aufenthalts in einem Staat, Ort an dem aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass sich die Vermögensgegenstände befinden, der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine of- Kenntnisse der Landessprache usw. fensichtlich engere Verbindung zu einem ande- ren als dem „Ort des gewöhnlichen Aufenthal- Beispiel: Ein Deutscher ist Eigentümer eines tes“ hatte. Liegt eine solche Verbindung vor, ist Hauses in Frankreich und verschiedener Vermö- - ohne Rechtswahl - das Recht des Staates an- gensgegenstände in Deutschland (z. B. Kunst). wendbar, zu dem die engere Verbindung steht. Die meiste Zeit des Jahres verbringt er in Itali- en. Verstirbt er dort, wird italienisches Erbrecht Da die Verordnung keine Definition des „Ortes angewendet, denn der Ort des gewöhnlichen des gewöhnlichen Aufenthaltes“ enthält, kann Aufenthaltes war in Italien. Würde er die meiste sich dessen Ermittlung im Einzelfall als schwie- Zeit des Jahres in Frankreich verbringen, hätte rig erweisen. Daher wird das mit der Erbsache also dort den Ort des gewöhnlichen Aufenthal- befasste Gericht eine Gesamtbeurteilung der tes, würde französisches Erbrecht Anwendung Lebensumstände des Erblassers in den Jahren finden. vor seinem Tod und im Zeitpunkt seines Todes vornehmen und dabei alle relevanten Tatsa- Des Weiteren darf der Aufenthalt an diesem chen berücksichtigen. Ort nicht nur vorübergehend sein. Als nicht nur vorübergehen wird in der Regel ein Aufenthalt Erbrecht eines anderen Landes anwenden angesehen, der von Beginn an beabsichtigt war und zeitlich mehr als 6 zusammenhängende Möchte der Erblasser, dass im Falle seines Todes Monate dauert. Kurzfristige Unterbrechungen das Recht eines anderen Landes zur Anwendung werden dabei nicht berücksichtigt. – Allerdings kommt als das seines gewöhnlichen Aufenthal- gibt es keine Definition wie lange „nicht nur vor- tes, muss er in seinem Testament ausdrücklich übergehend“ dauert. Dies wird im Einzelfall ent- die entsprechende Rechtswahl treffen. schieden. 24
IMMOBILIEN VERERBEN TIPP Wir empfehlen, die Wahl des Landes, dessen Erbrecht gelten soll, mit Hilfe eines notariell beglaubigten Testaments zu treffen. Dabei kann nur die gesamte Rechtsordnung Beispiel: eines Landes gewählt werden. Es ist nicht mög- lich, verschiedene Regelungen aus verschiede- Ein Deutscher ist Eigentümer eines Hauses in nen Ländern auszuwählen; sogenanntes „Ver- Frankreich. Das Haus wird zu Lebzeiten nach bot des Rosinenpickens“. französischem Recht besteuert. Die Steuer wird nach Frankreich bezahlt. Verstirbt der Eigen- Zudem gilt die Rechtswahl für alle Teilberei- tümer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt che wie: das anwendbare gesetzliche Erbrecht, in Deutschland hatte, gilt deutsches Erbrecht. die erbberechtigten Personen, die Höhe des Er- Die Erben zahlen folglich die nach deutschem bes, die Höhe der Erbanteile (Erbquote), mög- Recht geregelte Erbschaftssteuer (Freibeträge liche Enterbungen, Vermächtnisse, Annahme beachten!) an das deutsche Finanzamt. Hatte und Ausschlagung der Erbschaft sowie Pflicht- der Eigentümer aber den Ort seines gewöhn- teile oder diesbezügliche Not-Erbrechte. Ein- lichen Aufenthaltes in Frankreich, gilt französi- zelne Teilbereiche können nicht ausgeschlos- sches Erbrecht. Die Erbschaftssteuer wird nach sen werden. französischem Recht an die Behörden in Frank- reich bezahlt. Wünscht der Erblasser hingegen Erbschaftsteuer die Anwendung des deutschen Erbrechts, ist dies entsprechend zu regeln. Zu Lebzeiten des Eigentümers, werden Immo- bilien nach dem Recht des Staates besteuert, in Europäisches Nachlasszeugnis dem sie stehen. Nach dem Tod des Eigentümers gilt das Recht des Staates, in dem der Eigentü- Durch die Verordnung Nr. 650/2012 wurde mer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. das europäische Nachlasszeugnis neu Staatsangehörigkeit des Erblassers sowie der eingeführt. Dies ist eine europaweit gültige Immobilienstandort spielen keine Rolle. Urkunde. Sie ist vergleichbar mit dem in Deutschland verwendeten Erbschein. Das europäische Nachlasszeugnis ersetzt den Erbschein nicht, sondern ergänzt diesen, z. B. wenn der Erbe seine Erben- stellung, also seine Berechtigung zu erben, im europäischen Ausland nachweisen muss. 25
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN FÜR UNTERLAGEN Bewahren Sie alle Unterlagen Ihre Im- mobilie betreffend noch eine Weile auf. Folgende Aufbewahrungsfristen sind nicht zwingend, aber ratsam: Strom-, Wasser und 5 Jahre Gasrechnungen Telefon- und Inter- 1 Jahr netrechnungen Rechnungen von Während der gesamten Dauer, die die Immobilie Ihr Eigentum ist Handwerkern und mindestens bis zu einem Jahr nach deren Verkauf. Bescheinigung des Während der gesamten Dauer, die die Immobilie Ihr Eigentum ist Schornsteinfegers und mindestens bis zu einem Jahr nach deren Verkauf. Bescheinigung Während der gesamten Dauer, die die Immobilie Ihr Eigentum ist über die Wartung und mindestens bis zu einem Jahr nach deren Verkauf. der Heizungsanlage Während der gesamten Dauer, die die Immobilie Ihr Eigentum ist und mindestens bis zu einem Jahr nach deren Verkauf. Rechnungen über Aufwendungen Bewahren Sie die Belege aber 30 Jahre lang auf, sofern die Arbeiten durch ein Un- für Bau- und Sa- ternehmen ausgeführt wurden und Sie auf Ihren Namen ausgestellte Rechnungen nierungsarbeiten bzw. Zahlungsbelege haben. Sie können damit beim Verkauf der Immobilie die dann anfallende Wertzuwachsteuer („imposition des plus-values immobilières“) mindern. 26
FACHBEGRIFFE UND GLOSSAR acquisition de copropriété Erwerb von Miteigentum acte de vente Hauptvertrag agent / mandataire immobilier Immobilienmakler assurance garantie décennale Zehnjahres-Bauleistungs-Versicherungsvertrag avis d’imposition Steuerbescheid Unterlagen der Hausverwaltung bezüglich carnet d´entretien der Instandhaltung des Gebäudes carte professionnelle Gewerbeschein centre des impôts fonciers Finanzamt clause de dédit Entschädigungsklausel clause pénale Strafklausel compromis de vente Vorvertrag compte séquestre Treuhandkonto conditions suspensives aufschiebende Bedingungen congé pour reprise Kündigung aufgrund von Eigenbedarf congé pour vendre Kündigung wegen geplantem Verkauf constat de risque d’exposition au plomb Gutachten über Blei im Baumaterial contrat de vente définitif Hauptvertrag contribution à l’audiovisuel public öffentliche Rundfunkgebühr Gutachten über die bestehen- diagnostic de conformité électrique den Elektroinstallationen diagnostic de performance énergétique Energieausweis 27
FACHBEGRIFFE & GLOSSAR droits de mutation Grunderwerbssteuer émoluments de formalités Gebühren für Formalitäten Notargebühren für das Füh- émoluments de négociation ren der Vorverhandlungen état de l’installation d’assainissement non collectif Gutachten über den Zustand der Sickergrube état de l’installation intérieure de gaz Gutachten über die bestehenden Gasinstallationen état de présence ou absence de matériaux Gutachten über Asbest im Baumaterial ou produits contenant de l´amiante état des risques naturels et technologiques Gutachten über die Naturgefahren état descriptif de division Teilungserklärung état parasitaire relatif aux termites Gutachten zum Schädlingsbefall durch Termiten garantie de parfait achèvement Vollendungsgarantie garantie des vices cachés Garantie für versteckte Mängel hors taxes – H. T. ohne Mehrwertsteuer imposition des plus-values immobilières Wertzuwachssteuer lettre recommandée avec accusé de réception Einschreiben mit Rückschein marchand de listes Immobilienvermittlungsbüro mise en vente zum Verkauf stehen Notaire Notar pacte civil de solidarité – PACS anerkannte zivilrechtliche Lebenspartnerschaft pro rata temporis Zeitanteilig procès-verbal de l´assemblée générale Protokoll der Eigentümerversammlung promesse unilatérale de vente Vorvertrag redevance audiovisuelle öffentliche Rundfunkgebühren règlement de copropriété Teilungserklärung rémunération du mandataire Provision taxe d’habitation Wohnsteuer taxe de publicité foncière Katastersteuer taxe foncière sur les propriétés bâties Grundsteuer taxe sur la valeur ajoutée – TVA Mehrwertsteuer 28
FACHBEGRIFFE & GLOSSAR titulaire du bail emphytéotique Erbpachtberechtigter toutes taxes comprises – TTC inklusive Steuern usufruitier Nießbrauchsberechtigter valeur locative Mietwert 29
HILFREICHE ADRESSEN Ihr Ansprechpartner GENERALKONSULAT STRASSBURG AGENCE DÉPARTEMENTALE D’INFORMATION SUR LE LOGE- für Immobilienrecht in 6, Quai Mullenheim MENT (ADIL) DU BAS-RHIN Frankreich F - 67000 Strasbourg 5, rue Hannong 0033 3 88 24 67 00 F - 67000 Strasbourg ZENTRUM FÜR EUROPÄISCHEN 0033 3 88 75 79 82 VERBRAUCHERSCHUTZ E.V. 0033 3 88 21 07 06 www.allemagne.diplo.de (deutsch-französische www.adil67.org Verbraucherberatung) GENERALKONSULAT BORDEAUX Bahnhofsplatz 3 DEUTSCHE SCHUTZVEREINIGUNG Consulat Général de la AUSLANDSIMMOBILIEN E. V. D - 77694 Kehl République fédérale d’Allemagne Zähringerstrasse 373 0049 7851 991 48 0 377, boulevard du Président Wilson D - 79108 Freiburg 0049 7851 991 48 11 F - 33200 Bordeaux-Caudéran 0761 55012 info@cec-zev.eu 0033 5 56 17 12 22 0761 55013 www.cec-zev.eu 0033 5 56 42 32 65 info@dsa-ev.de www.allemagne.diplo.de www.dsa-ev.de GENERALKONSULAT LYON CONSEIL DES NOTARIATS DE L’UNION Consulat Général de la Weitere Adressen République fédérale d’Allemagne EUROPÉENNE (RAT DER NOTARIATE DER EUROPÄISCHEN UNION) CONSEIL SUPÉRIEUR DU NOTARIAT 33, boulevard des Belges Avenue de Cortenbergh, 120 (Kammervorstand der Notare) F - 69006 Lyon B - 1000 Brüssel 60, Boulevard de la Tour - Maubourg 0033 4 72 69 98 98 0032 2 513 95 29 F - 75007 Paris 0033 4 72 43 06 94 0032 2 513 93 82 0033 1 44 90 30 00 www.allemagne.diplo.de info@cnue.be www.notaires.fr www.notaries-of-europe.eu GENERALKONSULAT MARSEILLE CONSEIL SUPÉRIEUR DU NOTARIAT Consulat Général d’Allemagne (Notarkammer in Straßburg) 338, Avenue du Prado 2, rue des Juifs F - 13008 Marseille CS 40001 0033 4 91 16 75 20 F - 67080 Strasbourg Cedex 00 33 4 91 16 75 28 0033 3 88 32 10 55 www.allemagne.diplo.de 0033 3 88 23 40 39 chambre-bas-rhin@notaires.fr www.chambre-bas-rhin.notaires.fr 30
HILFREICHE ADRESSEN Hilfreiche Links Um Sie bei der Suche nach einem • Liste deutschsprachiger Notare im Amtsbezirk deutschsprachigen Rechtsanwalt, Notar des Generalkonsulats Marseille, die nach eige- oder Steuerberater zu unterstützen, haben nen Angaben über deutsche Sprachkenntnisse die deutschen Generalkonsulate, geglie- oder deutschsprachige Mitarbeiter verfügen(4) dert nach Amtsbezirken, Kontaktlisten ers- tellt. Diese stehen unter folgenden Links zum Download bereit: • Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte, Notare und Berater in Steuerfragen im Amtsbezirk des Generalkonsulats Bordeaux (Poitou-Charentes, • Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte, No- Limousin, Aquitaine, Midi-Pyrénées)(5) tare und Steuerberater im Amtsbezirk des Generalkonsulats Straßburg (Alsace, Lorraine, Champagne, Ardennes) (1) • Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte im Amtsbezirk des Generalkonsulats Lyon(2) • Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte im Amtsbezirk des Generalkonsulats Marseille(3) (1) www.allemagne.diplo.de/contentblob/3969206/Daten/5539017/04ralistestrassburgdatei.pdf (2) www.allemagne.diplo.de/contentblob/3531414/Daten/3945940/02anwaeltedatei.pdf (3) www.allemagne.diplo.de/contentblob/3473134/Daten/5171844/02anwltedatei.pdf (4) www.allemagne.diplo.de/contentblob/3514510/Daten/5171819/04notaredatei.pdf (5) www.allemagne.diplo.de/contentblob/3400028/Daten/5360265/02anwaeltedatei.pdf 31
Sie können auch lesen