PolitiCum.EU exklusiv Deutsche Verfassung für das 21. Jahrhundert
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PolitiCum.EU exklusiv Demokratie wagen! Deutsche Verfassung für das 21. Jahrhundert Präambel Erstmals in unserer jahrhundertelangen, wechselvollen Geschichte haben wir, das deutsche Volk, gemäß Artikel 146 des provisorischen Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in freier Entscheidung eine eigene Verfassung beschlossen und damit endlich den Staat zu unserem Staat gemacht. Mit Inkrafttreten unserer Verfassung am tt.mm.jjjj verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit. Wir verpflichten uns zu einem gedeihlichen Miteinander untereinander und mit allen anderen Völkern der Erde und laden sie zur Mitwirkung an einem für alle Völker gedeihlichen Miteinander ein. Wir respektieren ausdrücklich das natürliche Recht aller Völker, ihre inneren Angelegenheiten nach ihren eigenen Werten und Vorstellungen zu gestalten, so wie wir dieses Recht auch für uns in Anspruch nehmen. (P&S) VV Unveränderbare Grundsätze Kapitel 1: Unser Staat (1) Wir alle sind unser Staat Zum deutschen Volk gehört jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Das sind alle Kinder deutscher Staatsbürger. Auch hier geborene Kinder ausländischer Staatsbürger besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, können sie aber bei Eintritt ihrer Volljährigkeit auf Wunsch wieder ablegen. Ausländische Staatsbürger, die erst später in ihrem Leben zu uns gekommen sind und mit einem deutschen Staatsbürger familiär verbunden sind, erhalten auf Wunsch die deutsche Staatsbürgerschaft sofort. Ausländische Staatsbürger, die erst später in ihrem Leben zu uns gekommen sind und mit keinem deutschen Staatsbürger familiär verbunden sind, erhalten auf Wunsch die deutsche Staatsbürgerschaft sofort für fünf Jahre auf Widerruf. Wenn sie sich in dieser Zeit an unsere Gesetze gehalten haben, wird ihre deutsche Staatsbürgerschaft automatisch unwiderruflich. (2) Staatsgebiet
(2) Staatsgebiet Unser Staat umfaßt die Gebiete der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. (3) Staatsname Der Name unseres Staates ist Deutschland. (4) Staatsregierung Das unverzichtbare Recht des Volkes ist es, gut regiert zu werden, wobei es allein dem Volk zusteht darüber zu befinden, was „gut“ ist. Zur Verwirklichung dieses Rechtes arbeiten in Deutschland Kanzler und Volk nach den unveränderbaren Grundsätzen unserer Verfassung stets vertrauensvoll zusammen. (5) Das Amt unseres Kanzlers 1. Anforderungen Unser Kanzler vertraut dem Volk und genießt das Vertrauen des Volkes. Unser Kanzler muß volljährig und deutscher Staatsbürger sein. Geschlecht, Abstammung, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen schließen niemanden von der Wählbarkeit in ein Staatsamt aus. 2. Pflichten 2.1 Unser Kanzler hat die unveränderbaren Grundsätze unserer Verfassung zu respektieren. 2.2 Unser Kanzler bleibt so lange im Amt, wie das Vertrauensverhältnis zwischen uns und ihm besteht. 2.3 In folgenden Fällen muß unser Kanzler zuerst das Volk befragen und sein Urteil respektieren, wobei eine Zustimmung nur durch mindestens zwei Drittel aller volljährigen Deutschen erreicht wird: a) Jede von unserem Kanzler als unerläßlich im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders erachtete Änderung eines der veränderbaren Grundsätze unserer Verfassung. b) Der Eintritt Deutschlands in Bündnisse mit anderen Staaten, sofern die Mitgliedschaft Deutschlands eine andauernde Einschränkung der Souveränität des deutschen Volkes mit sich bringt oder das Volk aus eigenem Ermessen eine Abstimmung dazu initiiert. c) Die Entsendung deutscher Soldaten in ein anderes Land ist nur dann zulässig, wenn sie mit einem Mandat versehen ist, das Art, Umfang und Dauer des Einsatzes präzise festlegt und sowohl zuvor durch das Volk des anderen Landes als auch durch das deutsche Volk beschlossen wurde. Beide Völker behalten während der Dauer des Mandats jederzeit das Recht, Art, Umfang und Dauer des Mandats zu mindern oder es vollständig zu beenden. Für Verschärfungen der Art oder Ausweitungen von Umfang oder Dauer eines Einsatzes deutscher Soldaten in einem anderen Land ist zwingend ein neues Mandat erforderlich, das ebenfalls zuvor der -widerruflichen- Zustimmung beider Völker bedarf. Einsätze deutscher Soldaten in Ländern, deren Regierungen ihren Völkern diese Rechte nicht garantieren, sind ausgeschlossen. 2.4 Unser Kanzler hat die Pflicht, zu jedem von uns initiierten Änderungsvorschlag für
2.4 Unser Kanzler hat die Pflicht, zu jedem von uns initiierten Änderungsvorschlag für einen der veränderbaren Grundsätze unserer Verfassung vor einer Volksabstimmung sein Urteil bekanntzugeben und seine Entscheidung zu erläutern. 2.5 Unser Kanzler bestimmt seinen Stellvertreter, der für den Fall vorübergehender Unpäßlichkeit das Amt verwaltet oder im Falle dauerhafter Unpäßlichkeit das Amt bis zur Wahl eines neuen Kanzlers verwaltend übernimmt. Dabei kann unser Kanzler seinen Stellvertreter nach eigenem Urteil jederzeit auswechseln. 2.6 Sobald jemand ein Staatsamt antritt, ist es ihm zeitlebens verboten, von anderen Staaten oder nichtstaatlichen Stellen im In- oder Ausland Geld oder Wertgegenstände als Geschenk anzunehmen. Für das Amt unseres Kanzlers gilt darüber hinaus: Wenn ein Kanzler nach dem Ende seiner Amtszeit arbeiten möchte, so muß er das ohne Bezahlung tun. 3. Aufgaben 3.1 Unser Kanzler vertritt das deutsche Volk in allen auswärtigen Angelegenheiten auf der Grundlage und im Sinne der Präambel unserer Verfassung. 3.2 Im Innern sorgt unser Kanzler für ein gedeihliches Miteinander aller Bürger im Sinne unserer Verfassung. 3.3 Unser Kanzler bestimmt die Organisation seiner Regierung und ernennt die Vertreter Deutschlands in allen internationalen Gremien und die Leiter aller Regierungsbehörden. 3.4 Außerdem sorgt unser Kanzler für die Umsetzung aller Gesetze auf allen Ebenen und in allen Regionen unseres Staates, unabhängig davon, ob er sie selbst erlassen hat oder sie vom Volk selbst initiiert und beschlossen wurden. 3.5 Einmal im Quartal gibt unser Kanzler uns eine Regierungserklärung und nimmt Stellung zu den Fragen und Anregungen, die wir mit der Bitte um öffentliche Auskunft direkt an ihn gerichtet haben. 4. Rechte 4.1 Im Rahmen seiner Pflichten hat unser Kanzler das Recht, seine Aufgaben in der von ihm für geeignet befundenen Weise wahrzunehmen. 4.2 Im Rahmen seiner Pflichten aus unserer Verfassung liegen die Rechte, Deutschland in Bündnisse mit anderen Staaten einzubringen und Mandate für den Einsatz deutscher Soldaten in einem anderen Land vorzuschlagen, bei unserem Kanzler. 4.3 Unser Kanzler hat das Recht auf die höchste Bezahlung aller arbeitenden Menschen in unserem Staat. Seine über die Grundsicherung hinausgehende Bezahlung nach dem Ausscheiden aus dem Amt richtet sich wie bei uns allen nach der Punktezahl, die er im Laufe seines gesamten Arbeitslebens erworben hat. 4.4 Unser Kanzler hat jederzeit das Recht, sein Amt zur Verfügung zu stellen, wenn nach seinem Urteil das Regieren in der von ihm als unerläßlich im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders erachteten Weise durch unsere Gesetzgebung unmöglich wird. Er bleibt dann bis zur Wahl seines Nachfolgers nur noch verwaltend im Amt. (6) Das Amt des Volkes 1. Anforderungen Wir vertrauen unserem Kanzler und genießen sein Vertrauen. Jeder volljährige, deutsche Staatsbürger regiert im Sinne unserer Verfassung unseren Staat mit. Geschlecht, Abstammung, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen schließen niemanden von staatlichen Rechten und Pflichten des
Wir vertrauen unserem Kanzler und genießen sein Vertrauen. Jeder volljährige, deutsche Staatsbürger regiert im Sinne unserer Verfassung unseren Staat mit. Geschlecht, Abstammung, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen schließen niemanden von staatlichen Rechten und Pflichten des Volkes aus. 2. Pflichten 2.1 Wir alle verpflichten uns, die unveränderbaren Grundsätze unserer Verfassung zu respektieren. 2.2 Wir übertragen das Amt unseres Kanzlers an einen volljährigen deutschen Staatsbürger, der unser Vertrauen genießt, und behalten ihn so lange im Amt, wie er unser Vertrauen genießt. 2.3 In allen Fällen, in denen unser Kanzler seinen Pflichten gemäß zuerst uns befragen und unser Urteil respektieren muß, verpflichten wir uns, an der Abstimmung teilzunehmen. 2.4 Wir respektieren die in unserer Verfassung beschriebenen Rechte unseres Kanzlers. 3. Aufgaben 3.1 Wir alle helfen in unserem Alltagsleben uns selbst und unserem Kanzler im Rahmen unserer Fähigkeiten und nach bestem Wissen und Gewissen dabei, für ein gedeihliches Miteinander aller Bürger im Sinne unserer Verfassung zu sorgen. 3.2 Wir sind bereit, jeder mit unserem Gewissen vereinbaren Berufung durch unseren Kanzler oder einen von ihm damit Beauftragten in ein staatliches Amt zu folgen. 3.3 Wir befolgen alle Gesetze unseres Staates, unabhängig davon, ob wir sie selbst initiiert und beschlossen haben oder ob unser Kanzler sie erlassen hat. 3.4 Wann und wo immer wir im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders Bedarf für die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes oder für ein neues Gesetz erkennen, wenden wir uns damit direkt an unseren Kanzler oder setzen uns für eine entsprechende Initiative ein. 3.5 Wir denken mit und richten unsere Fragen oder Anregungen direkt an unseren Kanzler, der öffentlich dazu Stellung nimmt, wenn wir dies wünschen. 4. Rechte 4.1 Wir haben das Recht, unseren Kanzler vollkommen eigenständig zu wählen. 4.2 Wir haben das Recht, unseren Kanzler jederzeit aus dem Amt zu wählen, indem wir eine Vertrauensfrage initiieren. Wenn die Initiative erfolgreich ist und unser Kanzler die Vertrauensabstimmung nicht gewinnt, bleibt er bis zur Wahl seines Nachfolgers nur noch verwaltend im Amt. 4.3 Wir haben das Recht, die Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze und die Einführung neuer Gesetze zu initiieren und darüber abzustimmen, wenn die Initiative erfolgreich war. (7) Wahlen, Initiativen und Abstimmungen (1) 1. Wahl unseres Kanzlers Die Wahl unseres Kanzlers stellt hohe Anforderungen an unsere demokratische Reife. Die Prüfung zu bestehen, bringt uns aber einen Kanzler ins Amt, der unser größtmögliches Vertrauen genießt.
1.1 Zur Vorbereitung einer fairen Wahl ermittelt das Deutsche Wahlamt innerhalb eines Monats vor dem ersten Wahlgang mit wissenschaftlich fundierten Methoden die zehn wichtigsten Fragen der Deutschen an ihre Kanzlerkandidaten. 1.2 Im ersten Wahlgang ist jeder volljährige Deutsche berechtigt, frei, gleich und geheim und auf einem Vordruck aus Papier den Kandidaten seiner Wahl für das Amt unseres Kanzlers vorzuschlagen. Um Verwechslungen zu vermeiden, hat sich jeder Wähler vor der Abgabe seines Vorschlages im Wahllokal über die korrekte Schreibweise von Vor- und Zunamen seines Kandidaten sowie über dessen Geburtsdatum zu informieren. Eine Pflicht zur Abgabe eines Vorschlages besteht nicht. 1.3 Die abgegebenen Vorschläge werden im Wahllokal von den Wahlhelfern versiegelt und von der Polizei dort abgeholt und in das Deutsche Wahlamt geliefert. Das Deutsche Wahlamt bestätigt die Zahl der Teilnehmer an jedes Wahllokal. Bei Unstimmigkeiten zwischen der von den Wahlhelfern festgestellten Teilnehmerzahl und der vom Deutschen Wahlamt bestätigten muß die Wahl im jeweiligen Wahllokal neu angesetzt werden. 1.4 Wenn dem Deutschen Wahlamt die Vorschläge aus allen Wahllokalen in korrekten Zahlen vorliegen, prüft das Amt die abgegebenen Vorschläge auf ihre Gültigkeit gemäß Kapitel 1, (5), 1. unserer Verfassung, zählt die gültigen Vorschläge aus und bringt sie dann in eine Reihenfolge nach der Zahl der auf die einzelnen möglichen Kandidaten entfallenen Vorschläge. 1.5 Die am häufigsten vorgeschlagenen möglichen Kandidaten, auf die zusammen drei Viertel der abgegebenen, gültigen Vorschläge entfallen, werden vom Deutschen Wahlamt nicht öffentlich und ohne Nennung der Zahl der auf sie entfallenen Vorschläge einzeln nach ihrer verpflichtenden Bereitschaft gefragt, im Falle ihrer Wahl das Amt unseres Kanzlers anzunehmen. Die Kandidaten, die ihre verpflichtende Bereitschaft schriftlich bestätigt haben, werden dann vom Deutschen Wahlamt professionell fotografiert und bekommen die zuvor ermittelten zehn Fragen zur schriftlichen Beantwortung vorgelegt. Dann haben die Kandidaten für das Amt unseres Kanzlers eine Woche Zeit Ihre Antworten, einen tabellarischen Lebenslauf und auf maximal einer Seite ihre wichtigsten Ziele für unser Land zu Papier zu bringen und diese Auskünfte dem Deutschen Wahlamt zur Information des Volkes zu überlassen. 1.6 Gibt es Absagen, ergänzt das Deutsche Wahlamt die Kandidatenliste entsprechend der ermittelten Reihenfolge so lange, bis mindestens drei Viertel der abgegebenen Vorschläge erreicht sind. Für den Fall, daß es so viele Absagen geben sollte, daß drei Viertel gar nicht zu erreichen sind, veröffentlicht das Deutsche Wahlamt die Namen der nicht bereiten Kandidaten, die dann nicht mehr vorgeschlagen werden dürfen, und die Wahl muß neu angesetzt werden. 1.7 Am ersten Sonntag, an dem das Deutsche Wahlamt eine Liste mit Kandidaten vorlegen kann, die bereit sind, das Amt unseres Kanzlers zu übernehmen und auf die zusammen mindestens drei Viertel aller abgegebenen Vorschläge entfallen sind, gibt das Amt diese Namen bekannt und veröffentlicht für jeden Kandidaten das Foto und die Auskünfte, die er zur Information des Volkes gegeben hat. Kandidaten, die in anderer Weise auf sich aufmerksam machen, werden vom Deutschen Wahlamt disqualifiziert.
1.8 Gleichzeitig mit der Präsentation der Kandidaten stellt das Deutsche Wahlamt die programmierte Kandidatenliste ins Internet, mit deren Hilfe die Wähler sich auf den zweiten Wahlgang vorbereiten können. 1.9 Im zweiten Wahlgang ist jeder volljährige Deutsche berechtigt und verpflichtet, frei, gleich und geheim und auf einem Vordruck aus Papier seine Rangreihe neben die Namen der Kandidaten einzutragen. Der Kandidat, der seine erste Wahl für das Amt unseres Kanzlers ist, erhält die Ziffer 1, der zweite die 2 und so fort. Die letzte Zahl gibt er dem Kandidaten, den er möglichst nicht im Amt unseres Kanzlers haben will, die vorletzte dem, der immerhin nur der zweitgrößte Schrecken für ihn wäre und so fort. Am Ende hat er die Liste vollständig durchnumeriert, denn nur so ist seine Stimmabgabe gültig. 1.10 Wie unter 1.3 für den ersten Wahlgang beschrieben, werden die versiegelten Stimmzettel ins Deutsche Wahlamt gebracht und es muß die Wahl bei Unstimmigkeiten in einzelnen Wahllokalen neu angesetzt werden. 1.11 Wenn dem Deutschen Wahlamt die Stimmzettel aus allen Wahllokalen in korrekten Zahlen vorliegen, rechnet das Amt das Ergebnis aus. Dabei erhält ein Kandidat für jeden letzten Rang, der ihm zuerkannt wurde, null Vertrauenspunkte. Für jeden vorletzten Rang erhält ein Kandidat einen Vertrauenspunkt, für jeden drittletzten Rang zwei Vertrauenspunkte und so fort. Für jede Plazierung auf dem ersten Rang erhält ein Kandidat die maximale Zahl an Vertrauenspunkten, das ist immer ein Punkt weniger, als die Gesamtzahl der Kandidaten, die im zweiten Wahlgang zur Verfügung stehen. Sollte ein Kandidat in allen gültigen Stimmabgaben auf den letzten Rang gesetzt worden sein, so läge sein Ausschöpfungsgrad gemessen am maximalen Vertrauenspotential für einen Kandidaten bei exakt 0 (null) Prozent. Sollte umgekehrt ein Kandidat in allen gültigen Stimmabgaben auf den ersten Rang gesetzt worden sein, so läge sein Ausschöpfungsgrad gemessen am maximalen Vertrauenspotential für einen Kandidaten bei exakt 100 (hundert) Prozent. Beides ist relativ unwahrscheinlich. Der Kandidat mit dem höchsten Ausschöpfungsgrad vereinigt auf seine Person also unser größtmögliches Vertrauen und wird daher gemäß unserer Verfassung unser neuer Kanzler. 1.12 Für den Fall, daß zwei oder mehr Kandidaten auf den exakt gleichen Ausschöpfungsgrad kommen sollten, findet nach dem unter 1.9 beschriebenen Verfahren des zweiten Wahlgangs eine Stichwahl unter ihnen statt. 1.13 Sobald der Wahlsieger feststeht, gibt das Deutsche Wahlamt alle Ergebnisse detailliert bekannt, einschließlich derer aus der Vorschlagsrunde. 1.14 Unser neuer Kanzler tritt unverzüglich sein Amt an. 2. Volksinitiativen 3. Abstimmungen Kapitel 2: Unser gedeihliches Miteinander
(1) Zukunftstauglichkeit 1. Umgang mit der Natur 2. Ge- und Verbrauch endlicher Ressourcen 3. Anpassungsfähigkeit (2) Sicherheit 1. Äußere Sicherheit 1.1 Außenpolitik 1.2 Gerechtigkeit im Außenhandel 1.3 Bündnisse 1.4 Armee 2. Innere Sicherheit 2.1 Individuelle Rechte (Stichwort: Natürliche und erwerbbare Rechte) 2.2 Gerechtigkeit (Stichwort: Wahrung gerechter Verhältnisse im Innern, unabhängig von äußeren Umständen) 2.3 Grundsicherung 2.4 Versorgungssicherheit 2.5 Sicherung im Alter 2.6 Polizei (3) Bildung 1. Ausbildung kultureller Fähigkeiten 2. Förderung individueller Fähigkeiten 3. Weiterbildung 4. Forschung (4) Öffentlichkeit 1. Meinungsfreiheit 2. Versammlungsfreiheit 3. Demonstrationsfreiheit 4. Medienfreiheit
Kapitel 3: Unsere Gerichtsbarkeit (1) Volksrichter (Stichwort: Gewissensbereinigung) (2) Gerichte Kapitel 4: Arbeit und Eigentum (1) Recht auf Arbeit (2) Gerechte Verteilung des Volkseinkommens (Stichwort: Punktesystem) (3) Zulässiges Eigentum (4) Allgemeine Daseinsvorsorge (Stichwort: sinnvolle, nicht etwa niedrige Staatsquote) Kapitel 5: Krieg Kapitel 6: Gültigkeit der Verfassung Veränderbare Grundsätze Kapitel 7: Volljährigkeit Kapitel 8: Währung (1) Außenwährung (2) Binnenwährung Kapitel 9: Steuern (1) 100% Besteuerung von Einkommen aus Anlagevermögen, solange es Zinsen gibt (2) Horrende, dynamisch steigende Besteuerung des Verbrauchs von Ressourcen (3) Dynamisch steigende Besteuerung des Gebrauchs von Ressourcen Kapitel 10: Übergangsbestimmungen (1) Abstimmungen über die von der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Bündniszugehörigkeiten gemäß Kapitel 1, (5), 2.3 b) und Kapitel 1, (6), 2.3 unserer Verfassung (2) Abstimmungen über die von der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Einsätze deutscher Soldaten in anderen Ländern in Deutschland und in den anderen Ländern gemäß Kapitel 1, (5), 2.3 c) und Kapitel 1, (6), 2.3 unserer Verfassung
(3) Ausgleich der gegen das Grundgesetz Artikel 14 entstandenen Volksenteignung (4) Aufbau staatlicher Einrichtungen gemäß unserer Verfassung (5) Abwicklung des Föderalismus (Stichwort: Einrichtung von Kulturbehörden in den Regionen) (6) Aufhebung aller von der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland erlassenen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung unvereinbar sind. Beitrags- URL: http:// www.PolitiCum.EU/ id=258 Links: (1) Simulation unter PolitiCum.EU- Wahlbarometer: http:// www.PolitiCum.EU/ wahlbarometer2009.html PolitiCum.EU Herausgeber und V.i.S.d.P. Gylfe Nagel Sonnenburger Straße 66, 10437 Berlin Telefon/ Fax 030 - 81 79 82 83 eMail: Herausgeber@PolitiCum.EU © 2009 Alle Rechte vorbehalten.
Sie können auch lesen