Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr - Gudrun Endler-Michalk

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Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr - Gudrun Endler-Michalk
Der Sicherheitsbeauftragte der
            Feuerwehr

• Gudrun Endler-Michalk   FF Rabenau
Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr - Gudrun Endler-Michalk
Feuerwehrunfälle in Sachsen

                    Feuerwehrunfälle 2006 nach Regierungsbezirken
                                 BF im RP
                                 Dresden
                                    4%
                                                        FFw Leipzig
                                                           21%
              FFw Dresden
                  39%

                                                     BF Leipzig
                                                        3%

                            BF im RP              FFw Chemnitz
                            Chemnitz                  31%
                               2%
Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr - Gudrun Endler-Michalk
Aufgaben des
          Sicherheitsbeauftragten
• Unterstützung bei der          • Bei Feuerwehrhäusern,
  Unfallverhütung und Beratung     Fahrzeugen und Geräten auf
• Auf Unfallgefahren               deren sicherheitstechnischen
  aufmerksam machen und            Zustand zu achten
  erkannte Mängel melden         • Festzustellen, ob die Geräte in
• Das Vorhandensein der            den vorgeschriebenen
  Schutzausrüstungen zu            Zeitabständen geprüft werden
  kontrollieren                  • Die Feuerwehrangehörigen zu
• Auf das Benutzen, Tragen der     unfallsicheren Handeln
  Schutzausrüstung zu achten       anzuhalten
• Die Feuerwehrangehörigen       • Aus Unfällen auf Rückschlüsse
  von der Notwendigkeit der        auf ähnliche Gefahren zu
  Schutzausrüstungen zu            ziehen und auf deren
  überzeugen                       Beseitigung hinzuwirken
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Anforderungen an Schnittschutz für MKS-
         Einsatz bei der Feuerwehr
• DIN EN 381/5
• Schnittschutzdesign A für den
  Profi und

• Design C für den
  gelegentlichen Benutzer von
  Motorsägen, d. h.
  Schnitzschutzeinlagen rundum
  = 360°
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Aufgaben des
        Sicherheitsbeauftragten

• Prüfen, ob Schutzeinrichtungen und persönliche
  Schutzausrüstung vorhanden und benutzt wird
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Aufgaben des
       Sicherheitsbeauftragten

• Auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren
  aufmerksam machen
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Aufgaben des
        Sicherheitsbeauftragten

• Sicherheitstechnischer Zustand in
  Feuerwehrhäusern
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Aufgaben des
Sicherheitsbeauftragten
            • Persönliche
              Schutzausrüstung
              nach Brandeinsatz
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Aufgaben des
                     Sicherheitsbeauftragten
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

                                               • Unfallverhütungsvor-
                                                 schrift „Elektrische
                                                 Anlagen und
                                                 Betriebsmittel“
                                               • - Prüffristen

                  Prüffristen
Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr - Gudrun Endler-Michalk
Rechtsstellung des
          Sicherheitsbeauftragten
• Ist Rechtlich den anderen Feuerwehrangehörigen
  gleichgestellt
• Ist nicht für die Durchführung der Unfallverhütung und
  aller damit zusammenhängenden Aufgaben
  verantwortlich
• Ist weder zivil- noch strafrechtlich verantwortlich. Das gilt
  auch hinsichtlich nicht erkannter Unfallgefahren.
• Hat ausschließlich unterstützende, beobachtende und
  beratende Funktion
• Hat keine Aufsichts-, Weisungs- oder
  Anordnungsbefugnis
.
Rechtsstellung des
          Sicherheitsbeauftragten
    Sicherheits-                               Sicherheits-
    fachkraft                                  beauftragter
                        Arbeitsrechtliche Stellung
haupt- oder nebenamtlich,                      ehrenamtlich, freiwillig
Vertraglich gebunden
                        Organisatorische Stellung
dem Leiter direkt unterstellt,                dem unmittelbaren bei
mehreren Sifa, gilt dies für             Dienstvorgesetzten unterstellt
die leitende Sicherheitsfachkraft
                            Weisungsbefugnis
keine , außer leitende Sifa                     keine
gegenüber unterstellten Sifa
                             Verantwortung
keine für die Durchführung des AS                keine rechtliche
nur für fachlich richtige Beratung              Verantwortung
Rechte des
             Sicherheitsbeauftragten
•   Darf durch die Ausübung seiner       •   Darf Informationen verlangen, die
    Tätigkeit nicht benachteiligt            für seinen Zuständigkeitsbereich
    werden                                   wichtig sind
•   Kann den Vorgesetzten direkt         •   Kann Einsicht in Unfallanzeigen
    ansprechen                               und Unfallstatistiken nehmen
•   Kann Feuerwehrangehörige direkt      •   Kann an Unfalluntersuchungen,
    auf sicherheits- oder                    Besichtigungen und Sitzungen
    gesundheitswidriges Verhalten            teilnehmen
    hinweisen                            •   Kann jederzeit sein Amt
•   Darf Verbesserungsvorschläge             niederlegen
    zum Arbeits- und                     •   Darf zur Erfüllung seiner Aufgaben
    Gesundheitsschutz machen und             die notwendige Zeit aufwenden
    auf ihre Durchführung hinwirken      •   Kann sich aus- und fortbilden
•   Kann unmittelbar die Fachkraft für       lassen
    Arbeitssicherheit und/oder den
    Betriebsarzt der Stadt/Gemeinde
    ansprechen
Pflichten des
       Sicherheitsbeauftragten
• Verpflichtet sich durch die Bestellung in
  seinem Zuständigkeitsbereich
  Maßnahmen des Arbeits- und
  Gesundheitsschutzes zu unterstützen
• Hat die Pflicht, den Vorgesetzten über
  mögliche Gefahren für die Sicherheit und
  Gesundheit am Arbeitsplatz zu informieren
• Verpflichtet sich von Unfallanzeigen
  Kenntnis zu nehmen
Der Sicherheitsbeauftragte im
   Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Der Träger der Feuerwehr organisiert den innerbetrieblichen
  Arbeits- und Gesundheitsschutz und bestellt die
  Sicherheitsbeauftragten
• Der Leiter der Feuerwehr trägt in seinem Zuständigkeitsbereich die
  Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  (Organisation, Kontrolle, Unterweisungen)
• Die Unfallkassen unterstützen die Arbeit des
  Sicherheitsbeauftragten (Schulungen, Informationsmaterialen,
  Ansprechpartner)
• Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät direkt in allen Fragen
  des Arbeitsschutzes
• Der Sicherheitsbeauftragte ist für die Feuerwehrangehörigen vor
  Ort der Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeits- und
  Gesundheitsschutzes. Er ist Bindeglied zwischen den
  Feuerwehrangehörigen und den Vorgesetzten
Garagenbrand mit Zerknall einer
      Propangasflasche
Unfallanzeige
Fristen der Unfallanzeige
• Der Unternehmer hat die Anzeige binnen drei Tagen zu
  erstatten, nachdem er von dem Unfall Kenntnis erhalten
  hat.
• Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall eine
  Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder
  den Tod eines Versicherten zur Folge hat.
• Todesfälle und Ereignisse, bei denen mehr als 3
  Personen gesundheitlich geschädigt werden sowie
  schwere Unfälle sind der Unfallkasse unverzüglich
  telefonisch, per Fax oder E-Mail anzuzeigen. Als
  schwere Unfälle gelten z. B. Verletzungen der
  Wirbelsäule oder mehrerer Körperteile
Leichtere Unfälle
• Unfälle, die zu keiner Arbeitsunfähigkeit
  oder ärztlichen Behandlungsbedürftigkeit
  führen oder deren Folgen nicht länger als
  eine Woche behandelt werden müssen.
• Dokumentation im Verbandbuch und der
  Gemeinde formlos melden. Das
  Verbandbuch ist nach der letzten
  Eintragung noch 5 Jahre aufzubewahren.
Leistungen der Unfallkasse
Weitere Leistungen
• Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
  Staatsministeriums des Innern über
  zusätzliche Leistungen der
  Unfallversicherung im Bereich Feuerwehr
  (VwV Zusatzleistungen) vom
  11. November 2005
Zusatzleistungen
• Bei dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit
  im Sinne der gesetzlichen
  Unfallversicherung einmalig ein Betrag
  von 40903,35 € (Bei dauernder teilweiser
  Erwerbsminderung ein entsprechender
  Teilbetrag).
• Stirbt ein Versicherter infolge eines
  Feuerwehrunfalls, wird den Angehörigen
  einmalig eine Betrag 20451,68 € gewährt.
Fortbildung/Druckschriften
www.unfallkassesachsen.de
Fortbildung
www.arbeitsschutz-sachsen.de
Gesetzliche Grundlagen
• Sozialgesetzbuch VII § 22 regelt die
  Bestellung der Sicherheitsbeauftragten
• Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze
  der Prävention“ (GUV-V A1) als
  Basisvorschrift
• §2 Grundpflichten des Unternehmers
• § 20 Sicherheitsbeauftragte
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
GUV-I 8554 Ausgabe Juli 2008
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