Umsetzung der Abwasserstruktur - am Beispiel der Verbandsgemeinde Südeifel - Teilgebiet ehem. VG Neuerburg
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Umsetzung der Abwasserstruktur am Beispiel der Verbandsgemeinde Südeifel - Teilgebiet ehem. VG Neuerburg -
geographische Lage Belgien • Eifel Luxemburg • Eifelkreis Bitburg-Prüm • VG Neuerburg
geographische Lage • Gesamtfläche von 246 qkm • 9.561 Einwohner (Stand: 06/2014) • 49 Ortsgemeinden • Nord-Süd-Gefälle: dünn besiedelter Norden (Islek) mit weiterem Bevölkerungsrückgang und dichter besiedelter Süden (Gutland) mit leicht wachsender Bevölkerung • Siedlungsdichte 39 Einw./qkm • Sitz der VG-Verwaltung in der Stadt Neuerburg • Mittelgebirge von 180 m bis 550 m ü. NN • Seit 1963 im Deutsch-Luxemburgischen Naturpark
Größenstruktur der Ortsgemeinden • Einwohner je Ortsgemeinde 3 16 < 100 Einw ohner 100 - 1.000 Einw ohner > 1.000 Einw ohner 30
Ausgangssituation Erstausstattung Abwasserbeseitigung • Anschlussgrad an vollbiologische Anlagen rd. 86 % • rd. 1.300 Einwohner hatten keine ordnungsgemäße Entsorgung • Innenbereich • 17 Ortsgemeinden (20 zusammenhängende Ortslagen) • 4 im Zusammenhang bebaute Ortsteile bereits erschlossener Ortsgemeinden • 167 Außenbereichsgrundstücke • Von 24 Ortslagen waren für 3 die Planungen abgeschlossen • Für eine Ortslage lag eine Sanierungsanordnung der SGD mit dem Ziel eines zentralen Anschlusses vor.
weitere Vorgehensweise • Angesichts weiter steigender Entgelte zunächst politisch keine Akzeptanz für Umsetzung und Abschluss der Abwassererstausstattung • Ziel, die Maßnahmen der Erstausstattung bis zum 31.12.2012 abzuschließen, konnte nicht eingehalten werden • Beauftragung des IFAS-Institutes mit einer Projektstudie für die Komplettierung der Abwassererstausstattung in der VG Neuerburg mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz
Ziel der Studie • Es sollten jeweils wasserwirtschaftlich, innovativ und für den Bürger bezahlbare Lösungen erarbeitet werden • Die Festlegung eines konkreten Zeitrahmens für die Umsetzung der Maßnahmen • Individuell angepasste Lösungen zur Schmutzwasserbehandlung unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung durch den Bau von neuen Kleinkläranlagen mit Einbindung der Grundstückseigentümer über privatrechtliche Vereinbarungen anstatt einer herkömmlichen Flächen- kanalisation mit zentraler Kläranlage
Bevölkerungsentwicklung • in der Verbandsgemeinde Neuerburg lebten in 2009 ca. 9.750 Einwohner • entgegen allen bundes- bzw. landesweiten statistischen Prognosen war von 2007 bis 2010 kein Bevölkerungs- rückgang zu verzeichnen • In den Jahren 2011 - 2013 Rückgang um rd. 210 Einwohner
Bevölkerungsentwicklung • lt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz wurde für die Verbands- gemeinde Neuerburg bis 2020 ein Rückgang der Bevölkerung von ca. 7 % prognostiziert • dies entspricht einem Rückgang der Bevölkerung von ca. 700 Ein- wohner • Bevölkerungsrückgang wird überwiegend den dünn besiedelten nörd- lichen Teil (Islek) betreffen • im südlichen Teil (Gutland) ist von einer stagnierenden Einwohner- zahl auszugehen • lt. der Prognose des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz steigt der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung der Verbandsgemeinde Neuerburg
Wirtschaftliche Probleme • Rückgang der Jahresschmutzwassermenge bis 2020 um ca. 24.500 m³ aufgrund der Verringerung der Einwohner • zusätzliche Minderung der Jahresschmutzwassermenge durch einen Rückgang der Pro-Kopf-Verbrauchsmengen • Reduzierung der Schmutzwassermenge aufgrund der innovativen Entwicklung neuer wassersparender Geräte im privaten und gewerblichen Bereich
Ergebnis der Studie - 1 Anschluss an eine zentrale Kläranlage in Luxemburg - 13 semizentrale Kläranlagen mit Kanalisation - 5 Ortslagen über dezentrale Kleinkläranlagen - 1 Ortslage keine Empfehlung möglich - Alle Maßnahmen in Trägerschaft der VG-Werke - Geschätztes Investionsvolumen rd. 8,5 Mio € ohne Aussenbereichsgrundstücke - Fertigstellung der Erstausstattung bis zum 31.12.2015 - Zustimmung durch den VG-Rat in der Sitzung vom 26.04.2012
Folgen • Ambitionierter Zeitraum für die Umsetzung • Prognostizierter Anstieg der Schmutzwassergebühr von 4,01 € auf 4,80 € je m³ • Kann der Anstieg der Entgelte abgefedert werden? • Durch den Bau von KKA auch in den locker bebauten Ortslagen • Ist dies wasserrechtlich genehmigungsfähig?
Folgen • Änderung der Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz mit Festbetragsförderung der Kleinkläranlagen beim Bau in eigener Zuständigkeit durch den Grundstückseigentümer • Wasserbehörden haben die Genehmigungsfähigkeit von KKA im Innenbereich in Aussicht gestellt. • Einwohnerversammlungen in allen Ortsgemeinden • Diskussionen über Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung in privater oder öffentlicher Trägerschaft • Voraussetzung Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung aller Grundstückseigentümer mit den VG-Werken
Ergebnis • In 5 Ortsgemeinden (Innenbereich) errichten die Grundstückseigentümer KKA in Eigenregie • Einsparung der VG-Werke an Investitionskosten ca. 2,5 Mio € • = führt dazu, dass die Gebührenerhöhung um rd. 0,25 – 0,30 € geringer ausfallen wird • Nachrichtlich: • etwa 50 der 167 Grundstückseigentümer im Aussenbereich errichten ebenfalls KKA in Eigenregie
Fazit und Folgen des demografischen Wandels es fallen keine Investitons- und Betriebskosten für die öffentliche Hand an Entlastung der Solidargemeinschaft spürbare Entlastung des Landes bei der Förderung von Abwassermaßnahmen Nachteil: im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung erfolgen keine weiteren Infrastrukturmaßnahmen wie z. B. Straßenbau, was jedoch von den Grundstückseigentümern in Kauf genommen wird.
Fazit und Folgen des demografischen Wandels • Eine deutlich geringere Zahl von Verbrauchern wird künftig die Kosten der Abwasserbeseitigung schultern müssen. Gerade der dünn besiedelte ländliche Raum wird an dieser Entwicklung schwer zu tragen haben, weil die Kosten der Abwasserbeseitigung gegenüber den Ballungszentren ungleich höher sind. • Künftige Erneuerungsmaßnahmen (Kanalbau mit zentralen Kläranlagen) werden aufgrund rückläufiger Einwohner- zahlen in Ortsgemeinden im nördlichen Teil der VG durch vollbiologische KKA ersetzt werden.
• Schlussbemerkung aus einem Vortrag vom Mai 2010 „Auswirkungen des demografischen Wandels am Beispiel der Verbandsgemeinde Neuerburg • Wenn es uns nicht gelingt, die Entgeltsbelastung der Bürger in einem vertretbaren Rahmen zu halten, ist zu befürchten, dass alle unsere Bemühungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Neuerburger Landes (als rheinland-pfälzisches Projekt 21 Kommune) ad absurdum geführt werden und die Landflucht der nachfolgenden Generationen beschleunigt wird.“
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