Die Beantwortung von staatlich verantworteten Cyberoperationen - Impuls zur deutschen Cybersicherheitspolitik
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Die Beantwortung von staatlich verantworteten Cyberoperationen Impuls zur deutschen Cybersicherheitspolitik Dr. Sven Herpig
Impressum Herausgeberin: Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. 2021, Berlin Verantwortlicher in der Konrad-Adenauer-Stiftung: Johannes Wiggen Referent Cybersicherheit Analyse und Beratung T +49 30 / 26996-3934 johannes.wiggen@kas.de Diese Veröffentlichung der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. dient ausschließlich der Information. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbenden oder -helfenden zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Umschlagfoto: © Unsplash/Marc Schorr Gestaltung und Satz: yellow too, Pasiek Horntrich GbR Die Printausgabe wurde bei der Druckerei Kern GmbH, Bexbach, klimaneutral produziert und auf FSC-zertifiziertem Papier gedruckt. Printed in Germany. Gedruckt mit finanzieller Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland. Der Text dieses Werkes ist lizenziert unter den Bedingungen von „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“, CC BY-SA 4.0 (abrufbar unter: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de). ISBN: 978-3-95721-920-6
Die Beantwortung von staatlich verantworteten Cyberoperationen Impuls zur deutschen Cybersicherheitspolitik Dr. Sven Herpig
Auf einen Blick Spätestens mit dem Bekanntwerden der Cyberoperation gegen den Deutschen Bundestag 20151 ist die Bedeutung von Cybersicherheit in Deutschland in den Fokus der Innen-, Verteidigungs- und Außen- politik geraten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik bezeichnete in seinem jährlichen Lagebericht 2020 die Gefährdungslage einmal mehr als „angespannt“.2 Die Bedrohung durch staatlich verantwortete Operationen im Cyber- raum ist deutlich fassbar, und nicht erst seit heute. Es ist daher elementar, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie ein Staat diese Operationen beantworten sollte. Mit der Beantwortung von Cyber- operationen können Staaten unterschiedliche Zwecke verfolgen: 1. Normen für staatliches Verhalten aushandeln oder bestehende bestärken, etwa durch das Aufzeigen roter Linien; 2. Signalisieren der eigenen Zurechnungsfähigkeiten; 3. Sanktionieren von Normenverletzungen; 4. Langfristige Herbeiführung von Verhaltensänderungen. Damit das funktionieren kann, sollte die Beantwortung geeignet sein und zeitnah erfolgen. Im Falle der Cyberoperation gegen den Bundestag dauerte es fünf Jahre, bevor die Bundesregierung öffent- lich kommunizierte, auf nationaler3 und europäischer4 Ebene gegen die Urheberinnen und Urheber vorzugehen, um durch einen inter- nationalen Haftbefehl eine Verhaltensänderung zu erzielen – oder zumindest das Verhalten niedrigschwellig zu sanktionieren und auf eine rote Linie hinzuweisen. In diesem Fall erfolgte die öffentliche Beantwortung nicht zeitnah. Ob sie geeignet war, wird sich noch zeigen müssen. Die deutsche Cybersicherheitspolitik steht derzeit vor unterschied- lichen Herausforderungen, die möglicherweise eine entschiedene – insbesondere: zeitnahe und geeignete – Beantwortung von Cyber- operationen in der Vergangenheit verhindert haben. Dazu zählen das Fehlen einer klaren Cybersicherheitspolitikstrategie, die unter anderem definiert, was das Ziel der staatlichen Beantwortung 2
Auf einen Blick von Cyberoperationen sein soll, genauso wie Prozesse, um eine geeignete Beantwortung entsprechend den strategischen Zielen – angebunden an die europäische Ebene – zeitnah umzusetzen. Um die aktuelle Cybersicherheitspolitik zu verbessern und Deutsch- land bei der Beantwortung von Cyberoperationen handlungsfähiger und anschlussfähiger an die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich – zum Beispiel an die EU Cyber Diplomacy Toolbox – zu machen, sollten folgende Handlungsempfehlungen umgesetzt werden: 1. Entwicklung einer Cybersicherheitspolitikstrategie 2. Einsetzen einer bzw. eines Beauftragten für Cybersicherheitspolitik 3. Einrichten eines interministeriellen Jour fixe „Cybersicherheit“ 4. Ausrichtung zu strategischer öffentlicher Zuschreibung, möglichst gemeinsam mit internationalen Partnerstaaten 5. Erarbeitung eines Stufensystems zur Analyse von Auswirkungen der Cyberoperationen als Grundlage für die Beantwortung 6. Informationsweitergabe zwischen den zuständigen Behörden von „Holschuld“ zur „Bringschuld“ entwickeln 1 Sven Herpig (2017), Cyber Operations: Defending Poli- 2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik tical IT-Infrastructures, online unter: https://www. (2020), Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2020, stiftung-nv.de/sites/default/files/tcf-defending_poli- online unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/ tical_lt-infrastructures-problem_analysis.pdf (letzter Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lageberichte/Lage- Zugriff: 27.4.2021); Florian Flade und Georg Mascolo bericht2020.pdf (letzter Zugriff: 27.4.2021). (2020), Bärenjagd, in: Süddeutsche Zeitung, 5.5.2020, 3 Florian Flade und Georg Mascolo (2020), a. a. O. online unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/ 4 Handelsblatt (2020), EU sanktioniert Russen für hack-bundestag-angriff-russland-1.4891668 (letzter Hackerangriff auf Bundestag, online unter: https:// Zugriff: 27.4.2021). www.handelsblatt.com/politik/international/cyber- attacke-eu-sanktioniert-russen-fuer-hackerangriff-auf- bundestag/26300620.html (letzter Zugriff: 27.4.2021). 3
Danksagung Diese Analyse wurde von Expertinnen und Experten im Rahmen einer Onlinekollaboration und eines virtuellen Workshops unter- stützt. Die vertretenen Meinungen und Positionen sind allein die des Autors und geben nicht notwendigerweise die Meinung der Expertinnen und Experten oder der jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder. Besonderer Dank gilt: 1. Manuel Atug, AG KRITIS 2. Florian J. Egloff, Center for Security Studies, ETH Zürich 3. Mark Ennulat, Deutsche Telekom Security GmbH 4. Stefanie Frey, Deutor Cyber Security Solutions 5. Julia Grauvogel, German Institute for Global and Area Studies (GIGA) 6. Henning Lahmann, Digital Society Institute 7. Jens Lange, Stadt Kassel 8. Alexandra Paulus, Technische Universität Chemnitz 9. Thomas Reinhold, Lehrstuhl Wissenschaft und Technik für Frieden und Sicherheit, Technische Universität Darmstadt 10. Julia Schuetze, Stiftung Neue Verantwortung e. V. 11. Marcel Stolz, Cyber Security Analytics Group, University of Oxford 12. Johannes Wiggen, Analyse und Beratung, Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. 4
Danksagung Weiterer Dank gilt den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, die für vertrauliche Hintergrundgespräche zur Verfügung standen. Zusätzlicher Dank gilt Christina Rupp für die Unterstützung bei der Workshopdurchführung. Die Projektidee entwickelten die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. und die Stiftung Neue Verantwortung e. V. gemeinsam. Das Projekt wurde von der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. finanziert und durch die Stiftung Neue Verantwortung e. V. implementiert. 5
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 8 2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen 12 2.1 IT-Sicherheit 12 2.1.1 Prävention 12 2.1.2 Detektion 12 2.1.3 Reaktion 13 2.2 Attribution 14 2.2.1 Zurechnung 14 2.2.2 Zuschreibung 15 2.3 Beantwortungsinstrumentarium 15 2.3.1 Weitergabe von Informationen 15 2.3.2 Nachrichten- und geheimdienstliche Operationen 16 2.3.3 Diplomatische Maßnahmen 17 2.3.4 Strafrechtliche Ermittlungen 17 2.3.5 Sanktionen 18 2.3.6 Militäreinsatz 19 3. Herausforderungen der deutschen Cybersicherheitspolitik 23 3.1 (Cyber-)Strategielosigkeit 23 3.2 Kein zentrales Gremium zur strategischen Beurteilung 24 3.3 Fehlender Prozess 25 3.4 Vernachrichtendienstlichung der Zurechnung 27 3.5 Fragmentiertes Lagebild 28 6
Inhaltsverzeichnis 4. Empfehlungen für die Reform der deutschen Cybersicherheitspolitik 32 4.1 Cybersicherheitspolitik-Strategie 32 4.2 Beauftragte bzw. Beauftragter für Cybersicherheitspolitik 33 4.3 Interministerieller Jour fixe „Cybersicherheit“ 34 4.4 Öffentliche Zuschreibung 35 4.5 Stufensystem für Auswirkungen 36 4.6 Von der „Holschuld“ zur „Bringschuld“ 38 5. Prozess für die Beantwortung von Cyberoperationen 41 6. Fazit 44 Quellen- und Literaturverzeichnis 46 Autor 60 7
1. Einleitung Cybersicherheitspolitik5 ist ein relativ junges Feld innerhalb der Innen-, Verteidigungs- und Außenpolitik, obwohl „Solar Sunrise“6, eine Cyberoperation gegen das US-amerikanische Verteidigungs- ministerium, die oftmals als eine der ersten ihrer Art angeführt wird, bereits über 20 Jahre her ist. Der erste bekannt gewordene Fall von Cyberkriminalität, „Aids Trojan“7, liegt über 30 Jahre zurück. Mittlerweile finden militärische Auseinandersetzungen8, Sabo- tage9, Einflussnahme auf demokratische Prozesse10, Spionage11, Gegenspionage12 und Kriminalität13 ganz selbstverständlich auch im Cyberraum statt. Dadurch befindet sich die (Cyber-)Gefährdungs- lage weltweit – auch in Deutschland – auf einem hohen Niveau.14 In der vorliegenden Analyse wird hauptsächlich von Cyberoperatio nen15, für die Staaten in unterschiedlichem Ausmaß verantwortlich sind16 – im Bereich nachrichten- und geheimdienstliche Aktivi- täten – gesprochen. Dabei wird die Einbettung einzelner Operatio- nen in Kampagnen17 mitgedacht. Cyberkriminalität18 befindet sich außerhalb der Betrachtung dieser Analyse. Von einem Vorfall wird immer dann gesprochen, wenn zu dem entsprechenden Zeitpunkt noch nicht klar ist, was die Ursache für eine Anomalie ist. In der vorliegenden Analyse wird zwischen Reaktion auf eine Cyberoperation und ihrer Beantwortung in der Gesamtheit unter- schieden. Während die Reaktion ein Aspekt der IT-Sicherheit ist, umfasst die Beantwortung alle drei im Folgenden beschriebenen Bereiche „IT-Sicherheit“, „Attribution“ und „Beantwortungs- instrumentarium“. Die (technische und organisatorische) Reaktion zielt darauf ab, Schaden einzudämmen, Schutzziele wiederherzu- stellen, Prozesse fortzusetzen und Spuren zu analysieren. Die (stra- tegische) Beantwortung von Cyberoperationen beinhaltet wiederum alle Aktivitäten, die 1. Normen für staatliches Verhalten aushandeln oder bestehende bestärken, etwa durch das Aufzeigen roter Linien, 2. die eigenen Aufklärungs- und Zurechnungsfähigkeiten signalisieren, 3. Normenverletzungen sanktionieren und 4. langfristig Verhaltensänderungen herbeiführen. 8
1. Einleitung Damit die Beantwortung von Cyberoperationen, z. B. durch öffent liche Zuschreibung oder Sanktionen, glaubwürdig ist und im günstigen Fall das zukünftige Handeln des Aggressors oder der Aggressorin positiv beeinflusst, muss die Antwort geeignet sein und zeitnah erfolgen. Die Grundlage dafür kann ein strukturierter Prozess bilden, der derzeit in Deutschland allerdings noch nicht existiert. Dieser Prozess kann nicht nur dazu beitragen, dass die Bundesregierung geeignet und zeitnah reagiert. Er ist auch eine Voraussetzung, um parallel entsprechende internationale Maß- nahmen vorzubereiten und zu koordinieren – wie zum Beispiel Wirtschaftssanktionen über die Cyber Diplomacy Toolbox19 auf EU-Ebene oder kollektive öffentliche Zuschreibungen mit gleich- gesinnten Partnern. Während sich Deutschland auf der einen Seite damit beschäftigt, wie digitale Technologie sicherer gemacht werden kann, fehlt es auf der anderen Seite an einem öffentlichen und parlamentarischen Diskurs darüber, wie der Staat mit gegen sich gerichteten Cyber- operationen umgehen, sie beantworten soll. Den Handlungsbedarf in diesen Bereichen kann man unter anderem daran erkennen, dass sich die Gefährdungslage für Deutschland nicht verbessert20, die Bundesregierung für den „Bundestagshack“ von 2015 erst 2020 Sanktionen gegen Russland auf EU-Ebene vorangetrieben hat21 und über Beantwortungen der Cyberoperation gegen das Auswärtige Amt (AA) 201722 und der seit 2016 laufenden „Winnti“-Kampagne gegen die deutsche Industrie23 bis heute nichts bekannt ist. Die vorliegende Analyse24 beschreibt drei Bereiche – IT-Sicherheit, Attribution und Beantwortungsinstrumentarium – und wie ihre Einzelteile bei der Beantwortung von Cyberoperationen ineinander- greifen. Sie skizziert die aktuellen Herausforderungen der deut- schen Cybersicherheitspolitik und welche negativen Auswirkungen sie auf die Funktionalität der einzelnen Bereiche haben. Basie- rend auf dieser Problemanalyse werden Policyempfehlungen vor- gestellt, die die Implementierung eines adäquaten Prozesses zur Beantwortung von Cyberoperationen ermöglichen. Abschließend wird ein möglicher Prozess beispielhaft aufgezeichnet. 9
1. Einleitung 5 Cybersicherheitspolitik wird hier als ein Teilbereich der 16 Jason Healey (2011), Beyond Attribution: Seeking Natio- Innenpolitik mit Schnittmengen zu anderen Politik- nal Responsibility for Cyber Attacks, in: Atlantic Council, feldern, v. a. der Außen- und Verteidigungspolitik online unter: https://www.atlanticcouncil.org/wp-con- betrachtet. tent/uploads/2012/02/022212_ACUS_NatlResponsibili- 6 Fred Kaplan (2016), Dark Territory: The Secret History tyCyber.PDF (letzter Zugriff: 27.4.2021). of Cyber War. New York, Simon & Schuster. 17 Sven Herpig (2020a), When does a cyber attack/ope- 7 Hauke Gierow (2016), Die erste Ransomware: Der Virus ration become a (cyber) campaign? – Twitter Thread, des wunderlichen Dr. Popp, in: golem.de, 7.7.2016, online unter: https://twitter.com/z_edian/sta- online unter: https://www.golem.de/news/die- tus/1329425489275056132 (letzter Zugriff: 27.4.2021). erste-ransomware-der-virus-des-wunderlichen-dr- 18 Zugrundeliegende Definition von Cybercrime im enge- popp-1607-121809.html (letzter Zugriff: 27.4.2021). ren Sinne: „Straftaten, die sich gegen das Internet, 8 z. B. Georgien 2008, siehe: David Hollis (2011), Cyberwar weitere Datennetze, informationstechnische Systeme Case Study: Georgia 2008, online unter: https://small- oder deren Daten richten“, siehe: Bundeskriminalamt warsjournal.com/blog/journal/docs-temp/639-hollis. (2020), Bundeslagebild Cybercrime 2019, online unter: pdf (letzter Zugriff: 27.4.2021). https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pub- likationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/ 9 z. B. Operation „Stuxnet“/„Olympic Games“, siehe: Kim cybercrimeBundeslagebild2019.pdf (letzter Zugriff: Zetter (2014), Countdown to Zero Day: Stuxnet and the 27.4.2021). Launch of the World’s First Digital Weapon. New York, Crown. 19 General Secretariat of the Council of the European Union (2017), Draft implementing guidelines for the 10 Sven Herpig, Julia Schuetze und Jonathan Jones (2018), Framework on a Joint EU Diplomatic Response to Der Schutz von Wahlen in vernetzten Gesellschaften: Malicious Cyber Activities – approval of the final text, Wie sich die Sicherheit datenintensiver Wahlen erhöhen online unter: https://data.consilium.europa.eu/doc/ lässt. Stiftung Neue Verantwortung, online unter: document/ST-13007-2017-INIT/en/pdf (letzter Zugriff: https://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/der_ 27.4.2021). schutz_von_wahlen_in_vernetzten_gesellschaften. pdf (letzter Zugriff: 27.4.2021). 20 Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik (2019), Die Lage der IT-Sicherheit in Deutsch- 11 z. B. Operation GhostNet, siehe: The SecDev Group land 2019, online unter: https://www.bsi.bund.de/ (2009), Tracking GhostNet: Investigating a Cyber Espio- SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/ nage Network, online unter: http://www.nartv.org/mir- Lageberichte/Lagebericht2019.pdf (letzter Zugriff: ror/ghostnet.pdf (letzter Zugriff: 27.4.2021). 27.4.2021) mit Bundesamt für Sicherheit in der 12 z. B. die niederländische Gegenspionage gegen Russland, Informationstechnik (2020), Die Lage der IT-Sicher- siehe: Huik Modderkolk (2018), Dutch agencies provide heit in Deutschland 2020, online unter: https://www.bsi. crucial intel about Russia’s interference in US-elections, bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikatio- in: de Volkskrant, online unter: https://www.volkskrant. nen/Lageberichte/Lagebericht2020.pdf (letzter Zugriff: nl/wetenschap/dutch-agencies-provide-crucial-intel- 27.4.2021). about-russia-s-interference-in-us-elections~b4f8111b/ 21 Catalin Cimpanu (2020), EU sanctions Russia over 2015 (letzter Zugriff: 27.4.2021). German Parliament hack, online unter: https://www. 13 z. B. „Revil“/„Sodinokibi Ransomware“, siehe: Sing- zdnet.com/article/eu-sanctions-russia-over-2015-ger- CERT (2020), Revil Unravelled, online unter: https:// man-parliament-hack/ (letzter Zugriff: 27.4.2021); www.csa.gov.sg/singcert/publications/revil-unravelled Tagesschau (2020), Hackerangriff auf den Bundes- (letzter Zugriff: 27.4.2021). tag: Russischer Botschafter muss ins Auswärtige Amt, 14 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik online unter: https://www.tagesschau.de/inland/russi- (2020), Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2020, sche-hacker-101.html (letzter Zugriff: 27.4.2021). online unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/ 22 Der Spiegel (2018), Hackerangriff auf Regierungs- Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lageberichte/Lage- netz läuft noch, online unter: https://www.spiegel.de/ bericht2020.pdf (letzter Zugriff: 27.4.2021). netzwelt/netzpolitik/hackerangriff-auf-regierungs- 15 Zugrundeliegende Definition für diese Analyse: „the netz-unter-kontrolle-aber-laeuft-noch-a-1196039.html targeted use and hack of digital code by any individual, (letzter Zugriff: 27.4.2021). group, organization or state using digital networks, systems and connected devices […] in order to steal, alter, destroy information or disrupt and deny func- tionality with the ultimate aim to weaken and/or harm a targeted political unit“, siehe: Sven Herpig (2016), Anti-War and the Cyber Triangle – Strategic Implicati- ons of Cyber Operations and Cyber Security for the State, online unter: https://www.stiftung-nv.de/sites/default/ files/antiwar_cybertriangle-herpig.pdf (letzter Zugriff: 27.4.2021). 10
1. Einleitung 23 z. B. Hakan Tanriverdi, Svea Eckert, Jan Lukas Stro- 24 Die inhaltliche Grundlage für die vorliegende Analyse zyk, Maximilian Zierer und Rebecca Ciesielski (2019), bilden zehn vertrauliche Hintergrundgespräche, ein Angriff auf das Herz der deutschen Industrie, online interdisziplinärer Workshop mit zehn Expertinnen unter: https://web.br.de/interaktiv/winnti/ (letzter und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivil- Zugriff: 27.4.2021). gesellschaft sowie weitere Instrumente der Online- Hierzu gab es lediglich eine Informationsweiter- kollaboration mit den genannten Personengruppen. gabe (u. a. IoCs) ohne Zuschreibung durch das BfV, siehe Bundesamt für Verfassungsschutz (2019), BfV Cyber-Brief Nr. 01/2019 – Hinweis auf aktu- elle Angriffskampagne –, online unter: https:// www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publika- tionen/DE/2019/bfv-cyber-brief-2019-1.pdf;jsessio- nid=F92035623869FAE61FECBA2EE7CC1AD0.intra- net231?__blob=publicationFile&v=5 (letzter Zugriff: 27.4.2021), und die generelle Thematisierung von Industriespionage in „direkten Gesprächen mit der chinesischen Führung“, siehe Hakan Tanriverdi, Svea Eckert, Jan Strozyk, Maximilian Zierer und Rebecca Cie- sielski (2019), a. a. O. 11
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen 2.1 IT-Sicherheit25 2.1.1 Prävention Als Prävention wird in der IT-Sicherheit der vorbeugende Schutz von Daten in IT-Systemen im Sinne von Vertraulichkeit, Integri- tät und Verfügbarkeit – auch Schutzziele der IT-Sicherheit26 genannt – vor Schadenswirkung bezeichnet. Bei der Prävention kommt ein weites Spektrum an technischen und organisatori- schen Maßnahmen, wie Software (z. B. Antivirus, Firewall), Poli- cies (z. B. Umgang mit Schwachstellen und Patches) oder Schu- lungen (z. B. Sensibilisierung zum Erkennen von Phishing) zum Einsatz. Prävention kommt vor allem vor einer Cyberoperation besondere Relevanz zu, da sie einen Vorfall verhindern beziehungs- weise den dadurch entstehenden Schaden begrenzen soll. Ist ein solcher erst einmal eingetreten, spielt die Prävention eine leicht untergeordnete Rolle für den von der Cyberoperation betroffenen Akteur. Jedoch können über das Instrument „Weitergabe von Infor- mationen“ bei Akteuren, die noch nicht von dieser Cyberoperation betroffen sind, entsprechend präventive Maßnahmen ergriffen werden, damit dort eine gleichartige Cyberoperation keinen oder geringeren Schaden verursacht. 2.1.2 Detektion Als Detektion wird in der IT-Sicherheit die Erkennung von Ano- malien in Prozessen, Datenflüssen, IT-Systemen und Netzwerken bezeichnet, die auf eine Cyberoperation hinweisen können. Bei der Detektion können unterschiedliche technische und organisatori- sche Maßnahmen zum Einsatz kommen. Diese beinhalten zum Bei- spiel Angriffserkennungssysteme (Intrusion Detection Systems), Anomalieerkennung auf Systemen und in Netzwerken, Schad- softwareerkennung, Protokolldatenauswertung, Honeypots27 und Canarytokens.28 Eine weitere Maßnahme ist der technische Abgleich von bekannten oder – durch Dritte – übermittelten und veröffent- 12
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen lichten Indicators of Compromise (IoCs).29 Die Detektion ist ein ele- mentarer Baustein bei der Beantwortung von Cyberoperationen, da alle weiteren Elemente darauf aufbauen. Veranschaulicht wird das durch ein geflügeltes Wort im Bereich der Cybersicherheitspolitik, das vermutlich auf Dmitri Alperovitch zurückgeht: „There are only two types of companies – those that know they’ve been compromi- sed, and those that don’t know“.30 Denn Organisationen oder Ins- titutionen, die nicht wissen, dass sie kompromittiert sind, können darauf nicht reagieren31 – in Deutschland vergingen im Jahr 2020 laut IBM Security um Beispiel durchschnittlich 160 Tage bis zur Identifizierung und Eindämmung eines Vorfalls, der zu einer Daten- schutzverletzung führte.32 2.1.3 Reaktion Als Reaktion werden in der IT-Sicherheit solche technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeichnet, die bei einem Vor- fall ergriffen werden, um ihn einzudämmen, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der betroffenen IT-Systeme und Netz- werke wiederherzustellen, die Businessprozesse oder Produktion zeitnah fortzusetzen (Business Continuity Management) und die Spuren des Vorfalls für eine Analyse zu sichern. Hierunter fallen unter anderem das Durchführen von schadensmindernden Maß- nahmen (z. B. Abschottung von Netzsegmenten), das Neuauf- setzen von IT-Systemen, das Einspielen von Back-ups und Sicher- heitsupdates, aber auch die Analyse des Schadensausmaßes und -umfangs, sowie das Aktivieren eines Krisenmanagements – was natürlich bereits in der Prävention aufgesetzt und kontinuierlich geübt werden muss. Je nach Reaktion können die eingeleiteten Maß- nahmen für den Aggressor oder die Aggressorin ein Anzeichen dafür sein, dass sein oder ihr Ziel die Operation bemerkt hat. Es kann daher je nach Situation und strategischen Vorgaben sinnvoll sein, bestimmte Maßnahmen nicht zu ergreifen, um den Aggressor oder die Aggressorin gewähren zu lassen und diesen oder dieser statt- dessen – sofern möglich – genauer zu beobachten, wodurch zum Beispiel besserer Aufschluss über das Vorgehen, Ziel und die Her- kunft der Operation gewonnen werden kann (vergleiche Abschnitt „Zurechnung“). Hierbei wird jedoch ein möglicherweise erhebliches Risiko eingegangen, dass noch weiterer Schaden angerichtet wird – zum Beispiel zusätzliches Abfließen von Daten oder Gefährdung von Dritten und entsprechende Auswirkungen, wenn das System als Ausgangspunkt für weitere Cyberoperationen oder Ähnliches genutzt wird. Schließlich gehört zur Reaktion auch die Auswertung und Ana- lyse der durch die Detektion gewonnenen Erkenntnisse zu Takti- ken, Techniken und Vorgehensweise – sogenannte TTPs33 – des Angreifers oder der Angreiferin sowie das Teilen der gewonnenen Informationen in der IT-Sicherheitsforscherinnen und -forscher- Community, zum Beispiel durch Aufnahme in eine Malware Infor- 13
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen mation Sharing Platform.34 Die rein deskriptive Beschreibung von TTPs oder IoCs bewusst ohne Anteile einer Zurechnung erleichtert die schnelle und effektive Zusammenarbeit der für die IT-Sicher- heit zuständigen Stellen (z. B. in einem CERT-Verbund) enorm, da keine zeitaufwändige Zurechnung erfolgen muss und eine darauf aufbauende Zuschreibung meist einem offiziellen Freigabeprozess unterliegt. Die in einer Organisation festgelegte grundsätzliche Weitergabe von Informationen zur schnellen Information und Warnung Dritter ist bereits die Anwendung des Beantwortungsinstruments „Weiter- gabe von Informationen“. Es sieht eine Weitergabe von technischen Informationen, ggf. angereichert mit weiteren – zum Beispiel nach- richtendienstlichen – Informationen, vor. Ein Beispiel dafür wären technische Empfehlungen (Technical Advisories), die eine Cyber- operation möglicherweise sogar zuschreiben.35 2.2 Attribution 2.2.1 Zurechnung Zuschreibung und Zurechnung werden im deutschen und englischen Sprachgebrauch oft als „Attribution“ bezeichnet. Um analytisch genauer arbeiten zu können, ist es sinnvoll, die beiden Termini nicht synonym zu verwenden.36 Die Zurechnung (Technical Attribution) beschreibt den Vorgang, bei dem durch technische, nachrichten- und geheimdienstliche sowie geopolitische Erkenntnisse37 versucht wird, eine Cyberoperation einem bereits bekannten oder neuen Akteur zuzuordnen.38 Diese Erkenntnisse können zum Beispiel durch forensische Analysen der Daten und betroffenen IT-Systeme gewonnen werden. Eine weitere Quelle kann der Informationsaustausch mit (ausländischen) Akteu- ren, inklusive öffentlicher Threat Intelligence Reports von Unter- nehmen und bestehenden technischen Communities (CERT/CSIRT) sowie Sicherheitsbehörden, sein. Auch wenn bei der Zurechnung auf Informationsquellen Dritter zurückgegriffen wird, erfolgt sie zunächst intern, also nicht öffentlich. Die Zurechnung ist auch erst derjenige Schritt, mit der ein Vor- fall zum Beispiel als Cyberoperation eingestuft werden kann. Die Datengrundlage für die Zurechnung wird bereits unter anderem in der Detektion (z. B. Protokolldatenauswertung) und durch Vor- feldaufklärung (z. B. SIGINT Support to Cyber Defense – SSCD39) gelegt, während weitere Informationen wie die TTPs im Ver- lauf der Reaktion, durch technische Maßnahmen Dritter (z. B. aus Warnmeldungen) oder durch nachrichten- und geheimdienstliche Operationen – zum Beispiel Gegenspionage via eigener Cyber- operationen40, Human Intelligence (HUMINT) oder Open Source 14
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen Intelligence (OSINT) – gesammelt werden. Die Zurechnung kann dabei durch manuelle oder technische Analyse der Angriffswege und -mittel erfolgen, oder bei bekannten Indikatoren auch automatisiert im Rahmen der Detektion durch die Sensorik, zum Beispiel aus Angriffserkennungssystemen. Die Zurechnung ist die Grund- lage für die Zuschreibung und den Einsatz des Beantwortungs- instrumentariums. 2.2.2 Zuschreibung Die Zuschreibung (Political and Legal Attribution) beschreibt das Anreichern – zum Beispiel die mögliche Zuordnung einer (nachrichten- und geheimdienstlichen) Gruppe zu einem staat- lichen Akteur oder eine indirekte Nennung/Eingrenzung41 – und Kommunizieren dieser Zurechnungsergebnisse gegenüber Drit- ten. Die Zuschreibung kann dabei öffentlich oder nicht öffentlich geschehen. Eine nicht öffentliche Zuschreibung kann gegenüber dem vermuteten Aggressor oder der Aggressorin aber auch ande- ren – zum Beispiel Partnerstaaten im NATO-Verbund – erfolgen. Dies hängt von den politischen und strategischen Zielen ab, die mit der Zuschreibung verfolgt werden sollen. Die Zuschreibung kann alleinstehend sein, zum Beispiel durch eine Pressekonferenz oder einen Analysebericht mit Cartoons42 sowie gemeinsam mit anderen Staaten43 erfolgen. Alternativ kann die Zuschreibung im Rahmen anderer Beantwor tungsinstrumente erfolgen: Wenn etwa gegen die Urheberin bzw. den Urheber einer Cyberoperation Sanktionen verhängt werden, enthält der entsprechende Vorgang Informationen über die Zuschreibung. Ebenso können nationale Cybersicherheitsbehörden in technischen Empfehlungen nicht nur technische Informationen über Cyberoperationen teilen, sondern diese auch den Urheberinnen bzw. Urhebern zuschreiben.44 Zuschreibungen signalisieren gegen- über Dritten zusätzlich die eigenen (technischen) Fähigkeiten, diese Zurechnungen entsprechend durchführen zu können.45 Öffentliche Zuschreibungen können darüber hinaus innerhalb des zuschreibenden Landes zu einem politischen Handlungsdruck führen46 und der Legitimierung des eingesetzten Beantwortungs- instrumentariums dienen.47 2.3 Beantwortungsinstrumentarium 2.3.1 Weitergabe von Informationen Der Austausch von technischen Informationen mit Dritten zum Zwecke der Prävention, Detektion und Reaktion auf Cyber- operationen – z. B. in Form von Warnmeldungen48 – ist Teil des nationalen Beantwortungsinstrumentariums zum Umgang mit Cyberoperationen. Dritte können zum Beispiel Computer Emer- gency Response Team (CERT) Communities, wie die European 15
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen Governments CERTs group (EGC)49 oder das Computer Security Incident Response Teams (CSIRT) Network50, andere (ausländische) Sicherheitsbehörden oder Privatunternehmen (zum Beispiel Betreiberinnen oder Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Unter- nehmen im betroffenen Sektor51 und Incident Response Dienst- leister) sein. Die institutionalisierte Festlegung, dass unabhängig vom Einzelfall (technische) Informationen zur Information und Warnung Dritter im Rahmen der „Reaktion“ ausgetauscht werden, ist eine grundsätzliche Festlegung der Organisation zur Anwendung dieses Beantwortungsinstruments. Während die zeitnahe Weiter- gabe von technischen Informationen in erster Linie für die opera- tive Ebene relevant ist, kann sie auch als politisches Instrument, zum Beispiel als Zuschreibung, genutzt werden.52 Die weiter- gegebenen Informationen können implizit oder explizit Daten für eine Zurechnung von Cyberoperationen beinhalten oder sogar als Zuschreibung dienen. Beispiel für das Instrument „Weitergabe von Informationen“: Am 18. Mai 2020 versendeten der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam eine nicht öffentliche Warnmeldung an Betreiberinnen und Betreiber von drei Sektoren in Kritischen Infrastrukturen bezüglich Cyberoperationen durch die Gruppe „Berserk Bear“.53 Die Meldung enthielt technische Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen. 2.3.2 Nachrichten- und geheimdienstliche Operationen Nachrichten- und geheimdienstliche Operationen können im Rah- men des jeweils geltenden nationalen Rechtsrahmens möglicher- weise als Spionage-, Sabotage- oder Gegenspionageaktivitäten zur Beantwortung von Cyberoperationen genutzt werden. Diese Maß- nahmen müssen nicht notwendigerweise im Cyberraum erfolgen, sondern können auch in anderen Domänen oder domänenüber- greifend durchgeführt werden. Eine nachrichten- und geheimdienstliche Operation kann Infor- mationen zur Zurechnung einer Cyberoperation beitragen – unter anderem durch bestimmte, intrusive, Formen aktiver Cyber- abwehr54 – und damit gegenüber der Urheberin bzw. dem Urheber der Cyberoperation als Zuschreibung dienen. Aktive Cyberabwehr ist hier definiert als „eine aktive Gegenmaßnahme unterhalb der Schwelle des bewaffneten Konflikts, die dazu ausgelegt ist, [eine Cyberoperation] abzuwehren und/oder aufzuklären“.55 Nachrichten- und geheimdienstliche Operationen können aber auch ohne vorherigen Vorfall möglicherweise bereits Informationen für präventive Maßnahmen und Detektion liefern – zum Beispiel durch 16
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen SSCD. Da nachrichten- und geheimdienstliche Operationen in der Regel klandestin stattfinden, können sie genutzt werden, um eine Antwort außerhalb der Öffentlichkeit zu senden. Beispiel für das Instrument „Nachrichten- und geheimdienstliche Operation“: Es gibt – qua klandestiner Natur dieser Operationen – so gut wie keine überlieferten nachrichten- und geheimdienstlichen Operatio- nen als Antwort auf Cyberoperationen. Ein mögliches US-amerika- nisches Beispiel56 ist die gezielte Tötung von Junaid Hussain, einem Computerspezialisten, der im Auftrag des „Islamischen Staates“ gehandelt haben soll.57 2.3.3 Diplomatische Maßnahmen Staaten stehen im Rahmen ihrer diplomatischen Beziehungen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung, um auf eine Cyber- operation zu antworten. So können zum Beispiel eine Botschaf- terin bzw. ein Botschafter einbestellt oder die oder der eigene zur Berichterstattung zurückgerufen werden. Eine weitere Möglich- keit sind Protestnoten und die Ausweisung von Diplomatinnen und Diplomaten. Diplomatische Maßnahmen können aber auch nicht öffentlich genutzt werden, zum Beispiel im Rahmen von bilateralen Gesprächen. Während diese Aktivitäten immer auch eine Zuschreibung der Cyberoperation darstellen, hat jede öffent- liche Zuschreibung – auch als Teil nicht diplomatischer Maß- nahmen – ebenfalls immer diplomatische Auswirkungen. Beispiel für das Instrument „Diplomatische Maßnahmen“: Als Antwort auf die Cyberoperation gegen den Deutschen Bundestag 2015 verurteilte das Auswärtige Amt im Namen der Bundesregierung am 28. Mai 2020 diese Aktivität gegenüber dem geladenen Botschaf- ter der Russischen Föderation „auf das Schärfste“.58 2.3.4 Strafrechtliche Ermittlungen Als Antwort auf eine Cyberoperation können außerdem Strafver- fahren eingeleitet werden – auch gegen unbekannt.59 Für ein erfolg- reiches Strafverfahren ist eine belastbare und gerichtsverwertbare Zurechnung der Cyberoperation zu einzelnen natürlichen Perso- nen notwendig; eine Zurechnung nur zu juristischen Personen oder Organisationseinheiten reicht nicht aus. Dies stellt von Beginn an hohe Anforderungen an die Beweissicherung im Rahmen der Vorfallsanalyse im Bereich der IT-Sicherheit. Auf Basis von straf- rechtlichen Ermittlungen kann ein nationaler oder internationaler Haftbefehl – zum Beispiel ein Europäischer Haftbefehl (EuHB) – erlassen werden.60 Während die Einleitung von Ermittlungen in 17
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen einem Strafverfahren als Antwort auf eine Cyberoperation mög- licherweise erst einmal nur symbolische bzw. diplomatische Wirkung hat, kann ein bestehender (internationaler) Haftbefehl durchaus direkten Einfluss auf das Verhalten der dort benannten Personen haben (z. B. Eingrenzung der Reisefreiheit wegen Aus- lieferungsabkommen).61 Beispiel für das Instrument „Strafrechtliche Ermittlungen“: Im Januar 2016 leitete der deutsche Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof wegen des Verdachts der geheimdienst- lichen Agententätigkeit im Rahmen der Cyberoperation gegen den Deutschen Bundestag 2015 ein Strafverfahren gegen unbekannt ein.62 Im Mai 2020 beantragte der Generalbundesanwalt daraufhin wegen „geheimdienstlicher Agententätigkeit“ und dem „Ausspähen von Daten“ einen internationalen Haftbefehl gegen den russischen Bürger Dmitrij Badin, der Teil dieser Cyberoperation des russischen Militärgeheimdienstes Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (GRU) gegen den Deutschen Bundestag gewesen sein soll.63 2.3.5 Sanktionen Sanktionen sind ein weiteres Instrument, das als Antwort auf eine Cyberoperation genutzt werden kann. Es beinhaltet zum Beispiel das Einfrieren von Vermögen gelisteter natürlicher oder juristi- scher Personen, das Verbot, einem Personenkreis finanzielle Ver- mögenswerte bereitzustellen (Finanzsanktionen, sogenannte Listungen), Einreisebeschränkungen für natürliche Personen, aber auch Import- und Exportbeschränkungen von Waren und Dienst- leistungen (sektorale Wirtschaftssanktionen). Wirtschafts- und Finanzsanktionen können, wie alle Beantwortungsinstrumente, auch unbeabsichtigte Auswirkungen nach sich ziehen.64 Deutsch- land verhängt Sanktionen in der Regel nicht unilateral, sondern über die VN- oder die EU-Ebene. Es gibt auch noch unübliche Ziele, die mit Finanzsanktionen verfolgt werden können, wie die Beschlagnahmung von Kryptowährung.65 Das bestehende EU-Cybersanktionsregime erfordert keine Zuschreibung zu einem Staat. Dennoch können Informationen über die staatliche Verantwortung einer Cyberoperation wichtig sein, um Partnerstaaten von der Notwendigkeit der Sanktionen zu über- zeugen. Weiterhin kann die Zuschreibung einer bestimmten Aktivi- tät zu einem Land geeignet sein, um ein Sanktionsregime aufzu- setzen. Für die Listung einzelner Personen oder Entitäten ist darüber hinaus aber erforderlich, dass diese eine spezifische Verbindung zu den sanktionsauslösenden Aktivitäten aufweisen. Die europäischen Gerichte überprüfen, ob der Rat der EU das Vorliegen dieser Lis- tungsgründe hinreichend substantiiert hat und belegen kann. 18
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen Beispiel für das Instrument „Sanktionen“: Auf Basis der Ermittlungen des Generalbundesanwalts hat die Bundesregierung auf EU-Ebene im Oktober 2020 Listungen in einem bestehenden Sanktionsregime als Antwort auf die Cyberoperation gegen den Bundestag 2015 erreicht.66 Der Rat der EU hat im Rahmen des Cybersanktionsregimes – gemäß Verordnung (EU) 2019/796 – Finanzsanktionen gegen zwei natürliche Personen (Igor Kostju- kow und Dmitri Badin) und den GRU, sowie – gemäß Ratsbeschluss (GASP) 2019/797 – EU-Einreiseverbote gegen die beiden natür- lichen Personen verhängt. 2.3.6 Militäreinsatz Als Antwort auf eine Cyberoperation ist auch ein Militäreinsatz innerhalb und außerhalb des Cyberraums sowie domänenüber- greifend denkbar.67 Es bedarf dazu jedoch aller Voraussetzungen, die auch sonstigen Militäreinsätzen in der jeweiligen Situation zugrunde liegen (zum Beispiel Parlamentsvorbehalt, UN-Man- dat oder völkerrechtliche Rechtmäßigkeit der staatlichen Selbst- verteidigung und anderer Faktoren, wie die Geeignetheit der Beantwortung).68 Während ein Militäreinsatz niedrigschwellig ausgestaltet sein kann (zum Beispiel Erhöhung der Einsatzbereit- schaft der Truppe oder Truppenverlegung), kann er in seiner ex tremen Ausprägung schwerwiegende Folgen, wie den Verlust von Menschenleben, haben. Daher bedarf es hierbei eines sehr hohen Grades an Gewissheit bezüglich Zurechnung zu der Urheberin bzw. dem Urheber der Cyberoperation. Dies gilt sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen, zum Beispiel im NATO-Bündnis- fall. Ein Militäreinsatz bedeutet gleichzeitig auch die Zuschreibung einer Cyberoperation – da sie in der Regel als Ausgangspunkt für den Militäreinsatz angeführt werden muss.69 In der Vergangenheit haben reine Cyberoperationen je nach Aus- legung nicht, beziehungsweise selten,70 die Schwelle zur völker- rechtlichen Gewaltanwendung überschritten, sondern fanden grundsätzlich im Rahmen nachrichten- und geheimdienstlicher Operationen oder bereits bestehender bewaffneter Konflikte statt. Auch wenn es international vereinzelt Militäroperationen als Ant- wort auf Cyberoperationen gegeben hat, käme eine Normalisierung dessen einem Paradigmenwechsel gleich. Beispiel für das Instrument „Militäreinsatz“: Am 4. Mai 2019 haben die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte als Antwort auf eine vorhergehende Cyberoperation der Hamas einen Luftschlag gegen ein Gebäude durchgeführt, in dem sich Mitglieder der Hamas-internen Gruppe für Cyberoperationen befunden haben sollen.71 Dieser Militäreinsatz fand innerhalb eines bestehenden bewaffneten Konflikts zwischen Israel und der Hamas statt. 19
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen 25 Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informations- 33 Tactics, Techniques, and Procedures (TTPs) sind gemäß technik (2021), Glossar der Cyber-Sicherheit ist IT- National Institute of Standards and Technology – NIST Sicherheit wie folgt definiert: „IT-Sicherheit bezeichnet (2021), Tactics, Techniques, and Procedures (TTPs) einen Zustand, in dem die Risiken, die beim Einsatz von definiert als „The behavior of an actor. A tactic is the Informationstechnik aufgrund von Bedrohungen und highest-level description of this behavior, while techni- Schwachstellen vorhanden sind, durch angemessene ques give a more detailed description of behavior in the Maßnahmen auf ein tragbares Maß reduziert sind. IT- context of a tactic, and procedures an even lower-level, Sicherheit ist also der Zustand, in dem Vertraulichkeit, highly detailed description in the context of a techni- Integrität und Verfügbarkeit von Informationen und que“, online unter: https://csrc.nist.gov/glossary/term/ Informationstechnik durch angemessene Maßnahmen Tactics_Techniques_and_Procedures (letzter Zugriff: geschützt sind“. Online unter: https://www.bsi.bund. 27.4.2021). de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/ 34 Siehe z. B. MISP (2021), MISP – Open Source Threat Informationen-und-Empfehlungen/Glossar-der- Intelligence Platform & Open Standards For Threat Cyber-Sicherheit/Functions/glossar.html;jses- Information Sharing, online unter: https://www.misp- sionid=0E6EA6061B01579E0B665831030639F5. project.org/index.html (letzter Zugriff: 27.4.2021). internet461?nn=522504&cms_lv2=132764 (letz- 35 Siehe z. B. National Security Agency (2020), Rus- ter Zugriff: 27.4.2021). sian State-Sponsored Actors Exploiting Vulnerabi- Im Verlauf der letzten Dekade nahm v. a. im anglo-ame- lity in VMware Workspace ONE Access Using Com- rikanischen, aber auch im europäischen Raum, der promised Credentials, online unter: https://media. Gebrauch des Wortes Cybersicherheit zu. Der Begriff defense.gov/2020/Dec/07/2002547071/-1/-1/0/CSA_ „Cybersicherheit“ ist breiter angelegt als „IT-Sicherheit“ VMWARE%20ACCESS_U_OO_195076_20.PDF (letzter und umfasst zusätzlich auch soziokulturelle, politische, Zugriff: 27.4.2021). rechtliche und weitere Dimensionen, vgl. Sven Herpig (2016), Anti-War and the Cyber Triangle – Strategic 36 Florian J. Egloff (2020a), Public attribution of cyber Implications of Cyber Operations and Cyber Security intrusions, in: Journal of Cybersecurity, Vol. 6, Iss. 1, for the State, online unter: https://www.stiftung-nv.de/ 2020, online unter: https://academic.oup.com/cyber- sites/default/files/antiwar_cybertriangle-herpig.pdf security/article/6/1/tyaa012/5905454 (letzter Zugriff: (letzter Zugriff: 27.4.2021). 27.4.2021). 26 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 37 Timo Steffens (2021), Auf Tätersuche: Heraus- (2021), IT-Grundschutz: Glossar, a. a. O. forderungen bei der Analyse von Cyber-Angriffen, in: Heise online (8.2.2021), online unter: https://www.heise. 27 Stefan Luber und Peter Schmitz (2018), Was ist ein de/hintergrund/Auf-Taetersuche-Herausforderun- Honeypot?, in: Security-Insider (18.4.2018), online unter: gen-bei-der-Analyse-von-Cyber-Angriffen-5043620. https://www.security-insider.de/was-ist-ein-honeypot- html (letzter Zugriff: 27.4.2021) und Sven Herpig und a-703883/ (letzter Zugriff: 27.4.2021). Thomas Reinhold (2018), Spotting the bear: credible 28 Thinkst Canary (2021), Canarytokens, online unter: attribution and Russian operations in cyberspace, in: https://canary.tools/help/canarytokens (letzter Zugriff: Hacks, Leaks and Disruptions. Russian Cyper Strate- 27.4.2021). gies, in: Chaillot Papers No. 148, S. 33–43 (letzter Zugriff: 29 Timo Steffens (2016), Threat Intelligence: IT-Sicherheit 27.4.2021). zum Selbermachen?, in: Heise online (7.11.2016), online 38 Weiterführende Informationen zu Attribution in Timo unter: https://www.heise.de/security/artikel/Threat- Steffens (2018), Auf der Spur der Hacker: Wie man die Intelligence-IT-Sicherheit-zum-Selbermachen-3453595. Täter hinter der Computer-Spionage enttarnt. Wies- html (letzter Zugriff: 27.4.2021). baden, Springer. 30 Michael Joseph Gross (2011), Enter the Cyber-Dragon, 39 Bundesnachrichtendienst (2021), Cybersicherheit, in: Vanity Fair (2.8.2011), online unter: https://www. online unter: https://www.bnd.bund.de/DE/Die_The- vanityfair.com/news/2011/09/chinese-hacking-201109 men/Cybersicherheit/cybersicherheit_node.html (letz- (letzter Zugriff: 27.4.2021). ter Zugriff: 27.4.2021). 31 Es gibt jedoch bestehende Security-Design-Prinzipien, 40 Huik Modderkolk (2018), Dutch agencies provide cru- die von einer zukünftigen Kompromittierung ausgehen. cial intel about Russia’s interference in US-elections, Siehe z. B. Stefan Luber und Peter Schmitz (2018), Defi- in: de Volkskrant, online unter: https://www.volkskrant. nition Zero Trust – Was ist ein Zero-Trust-Modell?, in: nl/wetenschap/dutch-agencies-provide-crucial-intel- Security Insider (4.10.2018), online unter: https://www. about-russia-s-interference-in-us-elections~b4f8111b/ security-insider.de/was-ist-ein-zero-trust-modell- (letzter Zugriff: 27.4.2021). a-752389/ (letzter Zugriff: 27.4.2021) und Ray Pompon 41 Vergleiche z. B. „There are only a few countries in the (2017), Living in an Assume Breach world, in: Helpnet world who have the level of sophistication shown during Security, online unter: https://www.helpnetsecu- the cyberattack campaign“, hier: Kevin Kwang (2018), rity.com/2017/08/24/assume-breach-world/ (letzter Singapore health system hit by ‚most serious breach of Zugriff: 27.4.2021). personal data‘ in cyberattack; PM Lee’s data targeted, 32 IBM Security (2020), Cost of a Data Breach Report 2020, in: Channel News Asia (20.7.2018), online unter: https:// online unter: https://www.ibm.com/security/digi- www.channelnewsasia.com/news/singapore/singhe- tal-assets/cost-data-breach-report/#/de [Anmeldung alth-health-system-hit-serious-cyberattack-pm-lee- erforderlich]. target-10548318 (letzter Zugriff: 27.4.2021). 20
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen 42 Shannon Vavra (2020), How the Pentagon is trolling 53 Sean Lyngaas (2020), German intelligence agencies Russian, Chinese hackers with cartoons, in: Cyberscoop warn of Russian hacking threats to critical infrastruc- (12.11.2020), online unter: https://www.cyberscoop. ture, in: Cyberscoop (26.5.2020), online unter: https:// com/pentagon-cyber-command-trolling-russian-chi- www.cyberscoop.com/german-intelligence-memo- nese-hackers-cartoons/ (letzter Zugriff: 27.4.2021). berserk-bear-critical-infrastructure/ (letzter Zugriff: 43 European Parliament (2018), Attribution of the NotPe- 27.4.2021) und Hakan Tanriverdi (2020), Behörden tya attack, online unter: https://www.europarl.europa. warnen vor Angriffen: Russische Bären unter Hacker- eu/doceo/document/E-8-2018-001005_EN.html (letzter verdacht, in: tagesschau.de (27.5.2020), online unter: Zugriff: 27.4.2021). https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/ hacker-angriff-infrastruktur-101.html (letzter Zugriff: 44 Siehe z. B. National Security Agency (2020), Rus- 27.4.2021). sian State-Sponsored Actors Exploiting Vulnerabi- lity in VMware Workspace ONE Access Using Com- 54 Sven Herpig (2018), Aktive Cyber-Abwehr/Hackback. promised Credentials, online unter: https://media. Stiftung Neue Verantwortung, online unter: https:// defense.gov/2020/Dec/07/2002547071/-1/-1/0/CSA_ www.stiftung-nv.de/de/publikation/hackback-ist- VMWARE%20ACCESS_U_OO_195076_20.PDF (letzter nicht-gleich-hackback (letzter Zugriff: 27.4.2021). Zugriff: 27.4.2021). 55 ebd. In Deutschland setzt dies eine vorherige ministerielle 56 Es ist unklar, ob es sich hierbei um einen Einsatz des Befassung und Entscheidung voraus. US-Militärs oder des Geheimdienstes CIA gehandelt hat. 45 Gil Baram (2020), Indicting Russia’s Most Destructive 57 Spencer Ackerman, Ewen MacAskill und Alice Ross Cyberwar Unit: The Implications of Public Attribu- (2015), Junaid Hussain: British hacker for Isis belie- tion, in: Council on Foreign Relations (23.11.2020), online ved killed in US air strike, in: The Guardian (27.8.2015), unter: https://www.cfr.org/blog/indicting-russias- online unter: https://www.theguardian.com/ most-destructive-cyberwar-unit-implications-public- world/2015/aug/27/junaid-hussain-british-hacker- attribution (letzter Zugriff: 27.4.2021). for-isis-believed-killed-in-us-airstrike (letzter Zugriff: 46 Sven Herpig und Thomas Reinhold (2018), a. a. O. 27.4.2021). 47 Julia Schuetze (2020), EU-US Cybersecurity Policy 58 Auswärtiges Amt (2020), Auswärtiges Amt zum Hacker- Coming Together: Recommendations for instruments angriff auf den Deutschen Bundestag, Pressemitteilung to accomplish joint strategic goals, EU Cyber Direct, vom 28.5.2020, online unter: https://www.auswaer- online unter: https://eucyberdirect.eu/wp-content/ tiges-amt.de/de/newsroom/hackerangriff-bundes- uploads/2020/11/rif_eu-us-cybersecurity-final.pdf tag/2345542 (letzter Zugriff: 27.4.2021). (letzter Zugriff: 29.04.2021). 59 Vermutlich eine der bisher umfassendsten 48 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Ermittlungen wegen Cyberoperationen: United States (2021), Cyber-Sicherheit: Warn- und Informations- Department of Justice (2020), Six Russian GRU Officers dienst (WID), online unter: https://www.bsi.bund.de/ Charged in Connection with Worldwide Deployment of DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber- Destructive Malware and Other Disruptive Actions in Sicherheitslage/Technische-Sicherheitshinweise- Cyberspace, online unter: https://www.justice.gov/opa/ und-Warnungen/Technische-Sicherheitshinweise/ pr/six-russian-gru-officers-charged-connection-world- technische-sicherheitshinweise.html (letzter Zugriff: wide-deployment-destructive-malware-and (letzter 27.4.2021). Zugriff: 27.4.2021). 49 European Government CERTs Group (2020), EGC group: 60 Bundesamt für Justiz (2021), Internationale Rechtshilfe European Government CERTs group, online unter: in Strafsachen, online unter: https://www.bundesjustiz- http://www.egc-group.org/ (letzter Zugriff: 27.4.2021). amt.de/DE/Themen/Gerichte_Behoerden/IRS/Rechts- 50 European Union Agency for Cybersecurity (2021), hilfe_node.html (letzter Zugriff: 27.4.2021). CSIRTs Network, online unter: https://csirtsnetwork.eu/ 61 Siehe z. B. Chimène I. Keitner (2019), Attribution by (letzter Zugriff: 27.4.2021). Indictment, in: American Journal of International Law, 51 Timo Steffens (2021), a. a. O. Vol. 113, S. 207–212 (letzter Zugriff: 27.4.2021). 52 Siehe z. B. United States of America Office of the 62 Maik Baumgärtner und Sven Röbel (2016), Hacker- Director of National Intelligence (2017), Background Angriff auf den Bundestag: Generalbundesanwalt über- to „Assessing Russian Activities and Intentions in nimmt Ermittlungen, in: Der Spiegel (20.1.2016), online Recent US Elections“: The Analytic Process and Cyber unter: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ Incident Attribution, online unter: https://www.dni. hacker-angriff-auf-bundestag-generalbundesanwalt- gov/files/documents/ICA_2017_01.pdf (letzter Zugriff: uebernimmt-ermittlungen-a-1073041.html (letzter 27.4.2021). Zugriff: 27.4.2021). 63 Florian Flade und Georg Mascolo (2020), a. a. O. 64 Eine Einführung zum Thema bietet Sascha Lohmann (2018), Sanktionen in den internationalen Beziehungen. Bundeszentrale für politische Bildung, online unter: https://www.bpb.de/apuz/275108/sanktionen-in- den-internationalen-beziehungen (letzter Zugriff: 27.4.2021). 21
2. Bereiche bei der Beantwortung von Cyberoperationen 65 Catalin Cimpanu (2020), US sues to recover cryptocur- 69 Vergleiche z. B. Art. 2 Abs. 4 und 51, United Nations rency funds stolen by North Korean hackers, in: ZDNet, Regional Information Centre for Western Europe (1973), online unter: https://www.zdnet.com/article/us-sues- Charta der Vereinten Nationen und Statut des Inter- to-recover-cryptocurrency-funds-stolen-by-north-ko- nationalen Gerichtshofs, online unter: https://unric. rean-hackers/ (letzter Zugriff: 27.4.2021). org/de/wp-content/uploads/sites/4/2020/01/charta-1. 66 Handelsblatt (2020), Cyber-Attacke: EU sanktioniert pdf (letzter Zugriff: 27.4.2021). Russen für Hackerangriff auf Bundestag, online unter: 70 Ausnahmen hiervon waren u. a. die Cyberoperationen https://www.handelsblatt.com/politik/international/ gegen das iranische Nuklearprogramm („Stuxnet“/ cyber-attacke-eu-sanktioniert-russen-fuer-hackeran- „Olympische Spiele“) – siehe z. B. Kim Zetter (2014), griff-auf-bundestag/26300620.html (letzter Zugriff: a. a. O. sowie gegen das ukrainische Stromnetz („Black 27.4.2021). Energy 3“/„Sandworm“) – siehe z. B. Andy Greenberg 67 Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundes- (2019), Sandworm: A New Era of Cyberwar and the Hunt tages (2021), Protokoll der öffentlichen Anhörung for the Kremlin’s Most Dangerous Hackers. zum Thema „Verfassungs- und völkerrechtliche Fra- New York, Doubleday und gegen industrielle Steuer- gen im militärischen Cyber- und Informationsraum anlagen, erstmals entdeckt in einer petrochemischen unter besonderer Berücksichtigung des Parlaments- Anlage in Saudi Arabien („Triton“/„Trisis“) – siehe vorbehaltes, der Zurechenbarkeit von Cyberangriffen z. B. Blake Johnson, Dan Caban, Marina Krotofil, Dan sowie einer möglichen Anpassung nationaler und Scali, Nathan Brubaker und Christopher Glyer (2017), internationaler Normen“, online unter: https://www. Attackers Deploy New ICS Attack Framework „TRITON“ bundestag.de/resource/blob/828966/e4383b79a21f- and Cause Operational Disruption to Critical Infras- 05de18f0495c453022d3/protokoll-data.pdf (letzter tructure, in: Fire Eye, online unter: https://www.fireeye. Zugriff: 27.4.2021). com/blog/threat-research/2017/12/attackers-deploy- new-ics-attack-framework-triton.html (letzter Zugriff: 68 Deutscher Bundestag (2021), Im Cyberraum ver- 27.4.2021). schwimmen die Grenzen zwischen Angriff und Ver- teidigung, online unter: https://www.bundestag. 71 International Cyber Law in Practice (2021), Israeli de/dokumente/textarchiv/2021/kw11-pa-verteidi- attack against Hamas cyber headquarters in Gaza gung-806470 (letzter Zugriff: 27.4.2021). (2019), online unter: https://cyberlaw.ccdcoe.org/wiki/ Israeli_attack_against_Hamas_cyber_headquarters_ in_Gaza_(2019) (letzter Zugriff: 27.4.2021). 22
Sie können auch lesen