FREIZEITEN 2021 - Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck - Evangelischer Kirchenkreis Gladbeck ...

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FREIZEITEN 2021 - Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck - Evangelischer Kirchenkreis Gladbeck ...
FREIZEITEN
       2021

 Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Gladbeck
FREIZEITEN 2021 - Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck - Evangelischer Kirchenkreis Gladbeck ...
Inhaltsverzeichnis                                                 Seite 2

Einleitung                                                         Seite 3
Information zur Preisstaffelung                                    Seite 4

Stadtranderholung /Kirchhellen         Kinder      6 - 11 Jahre    Seite 5

Schweden, Lysvik                       Jugend      13 - 17 Jahre   Seite 6

Südfrankreich, Mittelmeer              Jugend      15 - 18 Jahre   Seite 8

Griechenland, Korfu                    Jugend      ab 14 Jahre     Seite 10

Niederlande, Ameland                   Kinder      6 - 12 Jahre    Seite 12

Reisebedingungen                                                   Seite 14
Anmeldung                                                          Seite 16

                            Freizeitanmeldungen:
                                 Jugendreferat
                                 Henning Puch
                                Tunnelstrasse 59
                                45966 Gladbeck
                             Mobil: 0177/8959547
                             Tel.: 02043/2745203
                              Fax: 02043/2745201
                         Mail: Henning.Puch@ekvw.de

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    Liebe Freizeitteilnehmer:innen,
    liebe Eltern,
    auch im Sommer 2021 bieten wir Euch wieder eine
    Reihe von Freizeiten an, die von der Evangelischen Jugend und der
    Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck veranstaltet werden.
    Die besondere Situation dieser Zeit erfordert natürlich auch besondere
    Planung und Umsetzung der Freizeiten. Wir informieren uns, Euch und Sie
    frühzeitig über aktuelle Regelungen in den Zielregionen. Da die Freizeiten
    schon mit einigem Vorlauf geplant wurden, kann es zu Veränderungen oder
    Absagen kommen, die zwar bedacht, aber nicht eingeplant sind. Wir sind
    hoffnungsvoll, dass ihr und wir gemeinsam einen erholsamen und
    aufregenden Sommer erleben können.
    Mit unserem Angebot möchten wir uns ganz bewusst von den kommerziellen
    Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unseren          Freizeiten stehen das
    gemeinsame Urlaubserleben und das Gespräch im Mittelpunkt, natürlich
    ohne den Spaß und Freizeitcharakter dabei aus den Augen zu verlieren.
    Trotzdem finden unsere Freizeiten nicht in einem rechtsfreien Raum statt.
    Auch wir müssen uns an gewisse Regeln halten, ebenso wie Ihr als
    Teilnehmende. Aus diesem Grund machen wir das Nachfolgende zum Inhalt
    des zwischen Euch und uns abgeschlossenen Reisevertrages. Ihr werdet
    sehen, dass Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
    Als Veranstalter weisen wir daraufhin, dass ein Omnibusunternehmen die
    entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung für uns durchführt
    und wir uns alle an die geltenden Bestimmungen bei Busreisen halten
    müssen.
    Die Preisstaffelung hat sich bewährt und wird auch in diesem Jahr bei einigen
    Freizeiten angeboten. Näheres erfahrt Ihr auf der nächsten Seite.
    Leider können wir in diesem Jahr nicht für alle Freizeiten die Rabatte
    anbieten.
    Wenn Ihr noch Fragen habt, kommt doch einfach bei uns vorbei oder ruft uns
    an, wir helfen Euch gerne weiter!!

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    Preisstaffelung
    Die Preisstaffelung soll zur besseren sozialen Gewichtung beitragen und den
    evangelischen Kirchensteuerzahler wertschätzen, denn ohne ihn gäbe es
    diese Angebote nicht.
    Es gibt folgende Rabattkategorien
    Kategorie I:         Sie sind Kirchensteuer zahlendes Mitglied der
                         Evangelischen Kirche
    Kategorie II:        Sie haben mindestens drei Kinder, für die Sie Kindergeld
                         bekommen
    Kategorie III:       Sie gehören zur Einkommensgruppe 24.500,- € bis
                         49.000,- € brutto jährlich
    Kategorie IV:        Sie gehören zur Einkommensgruppe bis 24.500 €
                         brutto jährlich
    Für jede auf Sie zutreffende Kategorie erhalten Sie eine Ermäßigung. Wenn
    Sie Kategorie IV beanspruchen, kreuzen Sie bitte Kategorie III ebenfalls an!
    Beispiel:
    Teilnehmerhöchstpreis        Korfu                         850,- €

    Sie zahlen Kirchensteuer     (Kat. I)                       10,- €

    Sie haben drei Kinder        (Kat. II)                      10,- €
    Einkommensgruppe
                                 (Kat. III)                     10,- €
    24.500,-€ bis 49.000,-€
    brutto jährlich
    Rabatt                                                      30,- €

    Ihr daraus resultierender Teilnehmerbetrag:                 820,- €
    Insgesamt würden Sie hierbei eine Ermäßigung von 30 € erhalten!

    Sollte Ihr Kind Sozialhilfe/ALG/Hartz IV beziehen, geben Sie bitte einen
    gesonderten Hinweis auf der Anmeldung.

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Stadtranderholung
am Heidhof /Kirchhellen
  Wir bieten:
  -      die tägliche Fahrt zum Heidhof von verschiedenen Haltestellen
  -      leckeres Mittagessen und Kakao & Kuchen am Nachmittag
  -      tolle Spiel- und Spaßangebote für jeden Geschmack
  -      Betreuung durch unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen
  -      Erforschung des Heidhofes und seiner Umgebung

Termin:                      05.07. - 16.07.2021 (1. + 2. Ferienwoche)

Alter:                      6- 11 Jahre
Teilnehmer:innen            maximal 30
-zahl:                      Henning Puch
Anmeldung:                  Tunnelstraße 59
                            45966 Gladbeck
                            02043/2745203
                            Henning.Puch@ekvw.de

                            170,00 € bis 210,00 €
Preis:                      je Rabattkategorie gibt es 10 € Ermäßigung
           (Welche Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können, erfahren Sie auf Seite 4) (sollte
                 es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden)

                                    Leistungen:
          Bustransfer, Spaß und tolle Gemeinschaft, nette Betreuer:innen,
          Freizeitprogramm, Spiel- und Bastelmaterial, Getränke, warmes
                  Mittagessen, Snacks und viele Überraschungen.
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Jugendfreizeit Lysvik
                                       See und
                                       Sandstrand
                                       Im Sommer
                                       2021 ist die Ev. Jugend in Gladbeck
                                       erneut in Schweden unterwegs - diesmal
                                       in Värmland.
                                       Berga Gård ist ein ehemaliger Herrenhof
                                       und liegt auf einer kleinen Anhöhe über
                                       dem Fryken-See. Die Aussicht, die sich
                                       ringsrum bietet, ist fantastisch. Auf dem
                                       Gelände stehen prächtige alte Bäume
und ein Gartenpavillion mit Panorama über den See versetzt die
Besucher:innen zurück in vergangene Zeiten.
Ein See mit Ruderboot und Kanu gehören ebenfalls zur Anlage. Möglichkeiten
zum Fußballspielen und Volleyball sind vorhanden.
Das Programm unserer Freizeit besteht aus unterschiedlichen Workshops,
Sport für jeden und jede, viel Musik, stimmungsvollen Abendabschlüssen,
Ausflügen und einer tollen Gemeinschaft.

 Diese Freizeit ist für Menschen gedacht, die bereits jetzt in der Kinder- und
Jugendarbeit in Gladbeck mitmachen oder mitgemacht haben. Freunde sind
willkommen. Die Anmeldezahl ist begrenzt.

Wichtig:
Ein Freizeitplatz kostet weit mehr als der Preis, für den wir ihn zur Verfügung
stellen.
Das Angebot (610,- €) ist der Mindestpreis für einen Freizeitplatz.
Wer mehr geben kann und möchte, unterstützt damit unsere Arbeit.
Wir stellen gerne Spendenquittungen aus.
100,- € Überweisung bei Anmeldung.

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Sommerfreizeit Schweden
         – mittendrin, statt nur dabei!

 Termin:                  30.07. -15.08.2021
 Alter:                   13 - 17 Jahre
 Teilnehmer:innenzahl: 35
 Anmeldung/
 Leitung:               Pfarrer Frank Großer: 02043/23869
                        frank.grosser@ekvw.de
 Preis:                 Festpreis 610,00 €
 (sollte es Probleme bei( der Finanzierung geben – mit uns kann
                       gesprochen werden)

                                Leistungen:
Fahrt im Reisebus, Fährfahrten mit Scandlines, Unterkunft in eigenem Haus,
   Verpflegung (Selbstversorgung, 3 Mahlzeiten), Programm, 2 Ausflüge,
               Vor– und Nachbereitungstreffen in Gladbeck

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Jugendfreizeit Frankreich

                                         Sommerferien 2021 am Mittelmeer in
                                         Südfrankreich

In diesem Jahr bieten wir eine aufregende Freizeit für junge Menschen im Alter von
                              12 bis 15 Jahren an.
Mit dem perfekten Mix aus Erlebnis und Erholung gestaltet sich diese Kanu-
/Mittelmeerreise.
Die ersten 6 Tage sind wir mit dem Kanu in der atemberaubenden Tarnschlucht
unterwegs und im Anschluss entspannen wir 1 Woche am Mittelmeer.
Während unserer sechstägigen Kanutour übernachten wir jede Nacht auf einem
anderen Campingplatz in Igluzelten für 2-3 Personen. Auf den Campingplätzen
wartet dann schon ein ausgiebiges Abendbrot auf uns und Lebensmittel für
Frühstück und Mittagssnack werden bereitgestellt.

Angekommen am Mittelmeer wartet auf uns ein langer Sandstrand zum
entspannen, aber auch für Ausflüge und sportliche Aktivitäten ist gesorgt.
Wir übernachten in Zelten mit Holzfußböden und Betten.
Auch hier erwartet uns Vollverpflegung und ein All-In Getränkeservice.

Die Anfahrt erfolgt mit einem Komfortreisebus über Nacht.
Vor Ort ist jederzeit ein:e Mitarbeiter:in des Reiseunternehmens ansprechbar, falls
nötig. Es findet eine ständige professionelle Tourenbegleitung statt.

                Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 20 begrenzt, also:
                               schnell anmelden!

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Jugendfreizeit Frankreich

     Leistungen:
     Unterkunft in 2-3 Personenzelten, Spaß,
     tolle Gemeinschaft, nette Betreuer:innen,
     Sport- & Freizeitprogramm, Spiel- und
     Bastelmaterial, Vollverpflegung, langer Sandstrand am Mittelmeer,
     Volleyball, Kicker, Tischtennis, außergewöhnliche Erfahrungen,
     atemberaubende Natur

     …und viele Überraschungen

Termin:                               02.08. - 16.08.2021
Alter:                                12-15 Jahre

Teilnehmer:innenzahl:                 max. 20
Leitung/Anmeldung:                    Annegret Blöß
                                      Evang. Kinder- und Jugendtreff
                                      St. Stephani
                                      Tunnelstraße 59
                                      45966 Gladbeck
                                      02043/2745200
Preis:                                610 € bis 650 €
                                                  9
         (Sollte es Probleme bei der Finanzierung geben - mit uns kann gesprochen werden! Welche
            Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)
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Jugendfreizeit Griechenland

 Unser Haus „Nikolas“ befindet sich im Norden der Insel bei Karousades. Bis zur
 Hauptstadt Kerkyra sind es 38 km.
 Korfu gehört zu den beliebtesten Inseln des gesamten Mittelmeerraumes. Die
 immergrüne Insel bietet für jeden etwas. Wassersport, Sonnenanbeten oder
 Chillen, für jeden ist was dabei.
 Wir fliegen von Düsseldorf mit „Condor“ nach Kerkyra. In Kerkyra bringt uns ein
 Bus zu unserem Haus.
 Dort erwartet uns hausgemachter Tzatziki und Fladenbrot, ein Service der
 Hausbesitzer. Die Gastfreundschaft in Griechenland werdet ihr noch in vielen
 anderen Begegnungen erleben dürfen.
 „Haus Nikolas“ befindet sich in idyllischer Lage, umgeben von prächtigen
 Orangen- und Olivenbäumen, nur etwa 50 m vom Meer entfernt. Vor Ort
 können wir viele interessante Freizeitangebote, von Rad- oder Bootstouren,
 Shoppingausflüge, über Reitausflüge bis zu griechischen Abenden und mehr,
 organisieren.
 Also, schnell anmelden!
 Wir fahren mit max. 20 Teilnehmer:innen!
 !!!!Also, keine Zeit verlieren!!!

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Jugendfreizeit Griechenland

                                 Leistungen:
 Flug mi Condor-Airline von Düsseldorf, Bustransfer, Betreuung, Unterkunft
   in Mehrbettzimmern (max. 3), v(t)olle Verpflegung (Selbstversorgung),
  Kleinbus vor Ort, viel Spaß und jede Menge Action. Alle TeilnehmerInnen
 und ihre Eltern werden zu einem Vortreffen eingeladen, dort können dann
                  alle weiteren Fragen besprochen werden.

   Termin:               12.07. - 26.07.2021
   Alter:                ab 14 Jahre
   Teilnehmer:innenzahl: max. 20
   Leitung:              Henning Puch
   Anmeldung:            Tunnelstraße 59
                         45966 Gladbeck
                         02043/2745203
                         Henning.Puch@ekvw.de
   Preis:                810€ bis 850€
       (Sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden!
        Welche Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)

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Kinderfreizeit Niederlande
 *ab durch die Dünen, auf zum Strand*

Unsere Kinder-Sommerfreizeit        findet diesen Sommer auf der
holländischen Insel Ameland statt. Wir wohnen in Hollum im „Haus De Kuul“.
Das Gruppenhaus hat ein großes Außengelände und liegt am Rande des
malerischen Ortes Hollum, umgeben von einer wunderschönen
Dünenlandschaft.
Neben vielen Bastel- und Spielangeboten werden wir natürlich oft in der
Nordsee baden und am Strand herumtollen.
Ein besonderes Highlight ist der Ausflug zu den Robbenbänken und die
Wattwanderung.

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Kinderfreizeit Niederlande

Termin:               19.07.- 26.07.2021
Alter:                6 - 12 Jahre
Teilnehmer:innenzahl: 20
Leitung:             Annegret Blöß
Anmeldung:           Evang. -Kinder und Jugendtreff
                     St. Stephani
                     Tunnelstraße 59
                     45966 Gladbeck
                     02043/2745200

Preis:                     360 € bis 400 €
                           je Rabattkategorie gibt es 10 € Ermäßigung
    (Sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden! Welche
              Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)

                                Leistungen:
       Programm, Unterkunft mit Mehrbettzimmern, Busanreise mit
     Fährüberfahrt, Spaß und tolle Gemeinschaft, nette Betreuer:innen,
  Freizeitprogramm, Ausflug, Spiel- und Bastelmaterial, Vollpension (keine
                           Selbstverpflegung),
                        …und viele Überraschungen
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Reisebedingungen
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter der jeweiligen Freizeit - nachfolgend RV genannt - den
Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in diesem Katalog genannten bindenden
Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die
Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch den jeweiligen
Veranstalter der Fahrten, wie in diesem Katalog angegeben, zustande.
2. Zahlung des Reisepreises
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 100 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist zum
vereinbarten Zeitpunkt, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt fällig.
3. Leistungen
I. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog,
sowie aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche,
Vereinbarungen) die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den RV.
II. Vermittelt der RZ im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser
Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich
hingewiesen wird
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift
zur Kündigung wegen höherer Gewalt (-651 J BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der
RV wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der RV ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des
Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
I. Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
II. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
III. Der RV ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
IV. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder
bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn der RV
in der Lage ist, eine solche Freizeit aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können
Sie binnen einer Woche gegenüber uns geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform.
 6. Rücktritt und Umbuchung
I. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
II. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den
Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der
Reiseleistungen verlangen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung .
III. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen (Abs.2) unter gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung des Reisenden, einen
Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird
dadurch nicht berührt.

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7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
I. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es
nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
II. Tritt ein Reisemangel ein, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach
dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf
es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw.
Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
III. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen
können, so wenden Sie sich bitte direkt an den RV, die Adressen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu
entnehmen.
IV. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
V. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
I. Im Prospekt haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen
zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige
Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
II. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.
III. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht
eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den
entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.
8. Versicherungen
VERSICHERUNGSSCHUTZ GEGEN DIEBSTAHLB UND FÜR REISEGEPÄCK BESTEHT NICHT!
9. Leitung
Wir setzen bei unseren Freizeiten geschulte Leiter zur pädagogischen Betreuung der Teilnehmer ein. Diese
Personen übernehmen für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei besonderer Missachtung der
notwendigen Forderungen ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmer auf eigene Kosten zurückzuschicken. 11.
Drittmittel
In den Teilnehmendenpreisen unserer Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen ist eine Förderung durch
Kirchensteuermittel, als auch Zuschüsse öffentlicher Stellen (Stadt, Land, usw.) auf der Grundlage der geltenden
Richtlinien und der Erfahrungswerte der Vorjahre berücksichtigt. Wenn diese nicht in der einkalkulierten Höhe
ausgezahlt werden sollten, ist dies das Risiko des kirchlichen Veranstalters- durch diesen Umstand wird sich kein
Teilnehmendenpreis erhöhen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen sich nach Abschluss der Maßnahme aufgrund der
ausgezahlten Zuschüsse ein "Überschuss" ergibt. Da dies lt. Richtlinien der öffentlichen Zuschussgeber nicht
statthaft ist (weil es sich bei den Zuschüssen um Steuermittel handelt, aus denen die Maßnahme gefördert wurde),
müssen etwaige Überschüsse, höchstens jedoch in der Höhe des Zuschusses, an die Teilnehmenden zurückgezahlt
werden. Oder - worüber wir uns natürlich sehr freuen würden
- die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten spenden uns den infrage kommenden Betrag für unsere
Freizeit-Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Daher enthält das Anmeldeformblatt einen entsprechenden Hinweis.
12. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Teilnehmer richten sich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gladbeck.

                     Jugendreferat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck,
                 Tunnelstraße 59, 45966 Gladbeck Tel. 02043/2745203 Fax: 02043/2475201
                                       E-Mail: Henning.Puch@ekvw.de

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Anmeldung
  Hiermit melde ich unsere Tochter / unseren Sohn zu folgender
                      Freizeitmaßnahme an:

Freizeit nach:

Termin am:
Name:
Vorname:
Strasse:
Wohnort:
Telefon/Handy:
Email:
Geb.-Datum:

Mir sind die allgemeinen Reisebedingungen bekannt und ich erkenne sie an.

Ich bin damit einverstanden, dass etwaige Erlöse (siehe Reisebedingungen) der
Jugendarbeit als Spende zu gute kommen (bitte ankreuzen):

                                     ja     nein
Ich nehme die Rabattkategorien in Anspruch; einen entsprechenden Nachweis zur
Beanspruchung der Rabattkategorien kann ich gegebenenfalls beibringen (z.B.
Steuererklärung).

         Kategorie I                           Kategorie II
         Kategorie III                         Kategorie IV

Datum            Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten
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