DER TITELSCHUTZ ANZEIGER - Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nr. 1527, Woche 32, 13. Aug. 2021 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Die 39 s n e e W u oche e Tite l Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software 100 Tage-Bilanz der neuen Präsidentin des Bundespatentgerichts Dr. Hock seit Januar 2011 die Funktionsfähigkeit einer Leitungskapazitäten und die Hauptabteilung Recht Behörde und die Zufrie- flexible Arbeitszeitmodelle und seit Oktober 2012 die denheit aller Beschäftigten auch für nichtrichterliche Hauptabteilung 4 Verwal- sind. Diese Erkenntnisse Bedienstete. In den nächsten tung und Recht beim Deut- lassen sich natürlich nicht Jahren werden wir daran schen Patent- und Marken- eins zu eins auf ein Gericht arbeiten, mit unseren Ver- amt (DPMA). übertragen. Aber ich möchte fahrensbeteiligten künftig mich intensiv mit der Frage medienbruchfrei kommu- Nach rund 100 Tagen an der beschäftigen, in welchem nizieren zu können. Auch Spitze des Bundespatent- Umfang auch ein Gericht die Erkenntnisse und Ideen gerichts spricht sie über die von der Auseinandersetzung moderner Verwaltungswis- Digitalisierung der Justiz, mit diesen Themen profi- senschaft sollten – gegebe- die Beschleunigung von Pa- tieren kann – ohne die aus nenfalls modifiziert – ihren tentnichtigkeitsverfahren, meiner Sicht sehr wichtige Platz in einem Gericht im neue Gestaltungspielräume richterliche Unabhängig- Jahr 2021 haben. Ich denke durch das Markenmoder- keit dabei aus den Augen zu dabei etwa an ein Personal- nisierungsgesetz und eine verlieren. Ein Beispiel: Die entwicklungskonzept so- zentrale Anlaufstelle für alle Digitalisierung der Justiz wohl für den richterlichen am Schutz von Innovationen hat im vergangenen Jahr in als auch den nichtrichter- Beteiligten. Deutschland deutliche Fort- lichen Dienst oder auch an Dr. Regina Hock ist die schritte gemacht. Finanziell agiles Geschäftsprozessma- Frau an der Spitze des Sie sind seit Mai 2021 neue wurde ein Konjunkturpaket nagement in der Gerichts- B u n d e s p a t e n t g e r i c h t s Präsidentin des Bundespa- des Bundes geschnürt, um verwaltung. © Werner Polwein tentgerichts. Welche Ziele den durch die Pandemie haben Sie sich für die kom- plötzlich veränderten Ar- Das Bundespatentgericht Dr. Regina Hock ist seit menden Jahre gesetzt? beitsbedingungen gerecht feiert in diesem Jahr sein Mai 2021 neue Präsidentin zu werden. Ihren digitalen 60-jähriges Bestehen. Wel- des Bundespatentgerichts Dr. Regina Hock: Die Aufwind verdankt die deut- che Herausforderungen in München. Sie folgte auf sprichwörtlichen ersten sche Justiz nicht so sehr der neben der Digitalisierung Beate Schmidt, die nach 100 Tage meiner Präsident- Pandemie selbst, wie gern und Flexibilisierung gilt es zehnjähriger Amtszeit an schaft sind soeben zu Ende. behauptet wird. Die befürch- anzugehen? der Spitze in den Ruhestand Ich habe sie vor allem dazu tete Flaute verhindert haben getreten ist. Ihre berufliche genutzt, das Gericht wieder vor allem Kolleginnen und Dr. Regina Hock: Eine Karriere begann in der bay- neu kennenzulernen. Denn Kollegen, die sich mit Im- kürzlich vom Gesetzgeber erischen Justiz, wo sie als ich war bereits vor längerer provisationskunst und der beschlossene Änderung des Richterin und Staatsanwäl- Zeit als Richterin am Bun- Bereitschaft zu technolo- Patentgesetzes hat sich die tin sowie als Referentin für despatentgericht tätig. Die gischen Veränderungen für Beschleunigung von Patent- Öffentlichkeitsarbeit in der vergangenen zehn Jahre die Aufrechterhaltung des nichtigkeitsverfahren zum Bayerischen Staatskanzlei habe ich jedoch die Haupt- Sitzungsbetriebs eingesetzt Ziel gesetzt und dazu insbe- wirkte. Von 2000 bis 2010 abteilung Verwaltung und haben. Hier möchte ich an- sondere die Bearbeitungs- war Dr. Hock am Bundes- Recht beim Deutschen Pa- knüpfen und den Ausbau des zeit zwischen Zustellung patentgericht als Richterin tent- und Markenamt gelei- Bundespatentgerichts mit der Klage und frühem ge- sowie als Referatsleiterin im tet. In dieser Zeit habe ich weiteren elektronischen Ge- richtlichem Hinweis ins Vi- damaligen Referat für Öf- gelernt, wie groß die Be- richtssälen vorantreiben. Im sier genommen. Nun gilt es, fentlichkeitsarbeit und inter- deutung der Digitalisierung „Backup“ unseres Hauses nationale Angelegenheiten und der Einsatz moderner fördern wir mobiles Arbei- tätig. Anschließend leitete Managementinstrumente für ten gerade durch erweiterte Fortsetzung auf Seite 4 www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 40 609009-0 · Fax: +49 40 609009-66
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1527, Woche 32, 13. Aug. 2021 Die 39 neuen Titel 3 L 3 Frauen 1 Auto Lasst uns die Welt retten LORD PERCY VOM EXCENTRIC CLUB A Anna und ihr Untermieter N Next Stop? B no Risk no Chance Besonders verliebt no Risk no Chance – Next Stop? Breisgau O C Otter e.V. Chef trifft Koch Chef und Koch P PERCY STUART D PERCY STUART & DER NEUE EXCENTRIC CLUB Das weiße Haus am Rhein Der Kaiser R DER PAARTHERAPEUT Race Babes Die Race Babes Racer Babes Die Racer Babes Racing Babes Die Racing Babes Rumspringa E S Echt Jetzt?! SUGARLOVE Echt Jetzt?! Die Verbrauchershow mit Ilka Bessin T F The Race Babes Freizeit erleben The Racer Babes Freizeit Schlager The Racing Babes FRESSE, HESSE U H Uniwelt Habibi Baba Boom Hagen W Hartwig Seeler – Das Ende der Welt Wendehammer K Kampf der Realitystars – Die Aftershow 2
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1527, Woche 32, 13. Aug. 2021 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: für: 3 Frauen 1 Auto Der Kaiser in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und graphi- in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und graphi- schen Gestaltungen für alle Medien. schen Gestaltungen für alle Medien. Bavaria Fiction GmbH Bavaria Fiction GmbH Bavariafilmplatz 7, 82031 Geiselgasteig Bavariafilmplatz 7, 82031 Geiselgasteig Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten für: Titelschutz in Anspruch für: Uniwelt Hartwig Seeler – Das Ende der Welt in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Schriftarten, für alle Me- in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle dien, insbesondere Druckerzeugnisse und elektronische sowie digitale Me- Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, dien und Netzwerke einschließlich Multimedia-Anwendungen und Daten- Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale banken als Online- und Offline-Dienste. Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. Advising Solutions HR Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians Digital Media UG (haftungsbeschränkt) AMPERSAND Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Gehlberger Straße 16a, 13581 Berlin Widenmayerstraße 4, 80538 München Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: für: Chef und Koch Freizeit Schlager Chef trifft Koch Freizeit erleben in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. finschau entertainment UG (haftungsbeschränkt) SCG Verlag Ltd. Mansteinstraße 7, 10783 Berlin Bebelallee 149, 22297 Hamburg Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: für: Das weiße Haus am Rhein Besonders verliebt in allen möglichen Schreibweisen, Darstellungsformen, Variationen, gra- in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammenset- phischen Gestaltungen, Wortverbindungen und mit allen Zusätzen (ins- zungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstel- besondere Teil 1 bis 4) für alle Medien einschließlich elektronischer und lungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, digitaler Medien, insbesondere Hörfunk, Kino, Film, Fernsehen und Netz- Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektro- werke einschließlich Streamingdienste, Offline und On-Line Dienste, Off- nischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, Line und On-Line Medien und Produkte, Internetdomains, Veranstaltungen DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstlei- sowie für Bild-, Ton-, Bildton- und Datenträger zeitlich inhaltlich und örtlich stungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeug- unbegrenzt. nisse aller Art. Zeitsprung Pictures GmbH filmpool entertainment GmbH Alter Militärring 8a, 50933 Köln Kalscheurener Straße 91, 50354 Hürth 3
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1527, Woche 32, 13. Aug. 2021 Fortsetzung von Seite 1 Übereinkommen vom 19. stungsmarke tritt zum Schutz die Aufgaben des DPMA Februar 2013 über ein Ein- von Innovationen erstmals und zur Änderung des Pa- zur Erreichung dieses Ziels heitliches Patentgericht (EP- die Garantiefunktion einer tentkostengesetzes beim geeignete Rahmenbedin- GÜ-ZustG II) richteten. Die Marke in den Vordergrund. DPMA vorgesehen. Neben gungen zu schaffen. Wett- weitere Entwicklung bleibt Nunmehr reicht es aus, dass anderen Behörden kann die bewerbsfähigkeit ist auch spannend. ein Zeichen im Register so neue Anlaufstelle dazu bei- in der Justiz gefragt – hier dargestellt werden kann, tragen, Umsatzeinbußen und zähle ich auf unsere Rich- Wo sehen Sie mit Blick auf dass das Deutsche Patent- Arbeitsplatzverluste durch terinnen und Richter. Meine die gewerblichen Schutz- und Markenamt (DPMA) Produkt- und Markenpira- Kolleginnen und Kollegen rechte Entwicklungspoten- und die Verkehrskreise „den terie zu verringern. So trifft sind alle sehr motiviert, zial, um Kreativität und Gegenstand des Schutzes Verbraucherschutz auf Mar- sich dieser Aufgabe zu stel- Innovation in Unterneh- klar und eindeutig bestim- kenschutz. Auch auf dem len, soweit es die personelle men weiter zu stärken? men können“. Hier knüpfen Gebiet des geistigen Eigen- Ausstattung der Senate zu- eine Reihe von Fragen an, tums werden dem Gesetz- lässt. Vonnöten ist zugleich Dr. Regina Hock: Das Mar- etwa zu einer verbesserten geber der nächsten Legisla- aber auch ein diszipliniertes kenmodernisierungsgesetz Recherchierbarkeit neu- turperiode die Themen also Fristenmanagement aller hat in dieser Legislaturperi- er Markenformen, zu ihrer nicht ausgehen. Verfahrensbeteiligten. Eine ode kreativen Unternehmen Unterscheidungskraft oder weitere Herausforderung neue Gestaltungsspielräume zu einer internationalen Er- Interview: Vanessa Göbel kommt auf das Bundespa- eröffnet. Seither können bei- weiterung ihres Schutzes auf tentgericht zu, nachdem das spielsweise geräuschhafte andere Länder. Der Informa- Bundesverfassungsgericht Klangmarken, Multimedia- tionsaustausch zwischen den zwei Anträge auf Erlass marken, Hologramme sowie am Schutz von Innovationen einer einstweiligen Anord- andere Markenformen in Beteiligten kann durch eine nung abgewiesen hat, die geeigneten elektronischen zentrale Anlaufstelle ver- Das Interview ist zuerst im sich gegen das am 18. De- Formaten grundsätzlich als bessert werden. Ihre Ein- Fachmagazin markenartikel zember 2020 zustande ge- Marke eingetragen werden. richtung ist im aktuellen Nr. 8/2021 im New Business kommene Gesetz zu dem Mit der neuen Gewährlei- Entwurf eines Gesetzes über Verlag, Hamburg, erschienen Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Ein Drehbuch Titelschutz in Anspruch für: mit glücklichem Ende? Übernehmen Sie die Regie und Kampf der Realitystars – Die Aftershow spenden Sie für eine filmreife Zukunft ohne Alzheimer unter: in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Schriftarten, Abwandlungen, www.alzheimer-forschung.de/spenden Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien einschließlich Printmedien, Film, H53 Hörfunk, Fernsehen, Software, Offline- und Online-Dienste sowie Online- medien und Multimediaanwendungen sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke. Kreuzstraße 34 · 40210 Düsseldorf Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Brienner Straße 9, 80333 München 4
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1527, Woche 32, 13. Aug. 2021 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: für: Next Stop? Anna und ihr Untermieter no Risk no Chance in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. no Risk no Chance – Next Stop? in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Calypso Entertainment GmbH Erzbergerplatz 8, 50733 Köln Anaisio Guedes Warnckesweg 20 A, 22453 Hamburg Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Echt Jetzt?! Echt Jetzt?! Die Verbrauchershow mit Ilka Bessin Habibi Baba Boom in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammenset- zungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstel- Otter e.V. lungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektro- in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für nischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstlei- Bild‑, Daten- und Tonträger sowie elektronische und digitale Medien ein- stungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeug- schließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste). nisse aller Art. Bantry Bay Productions GmbH filmpool entertainment GmbH Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln Kalscheurener Straße 91, 50354 Hürth Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch Titelschutz in Anspruch für: für: Breisgau Racer Babes FRESSE, HESSE Racing Babes Hagen Race Babes PERCY STUART Die Racer Babes PERCY STUART & DER NEUE EXCENTRIC CLUB Die Racing Babes LORD PERCY VOM EXCENTRIC CLUB Die Race Babes Rumspringa The Racer Babes Lasst uns die Welt retten The Racing Babes Wendehammer The Race Babes DER PAARTHERAPEUT in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammenset- SUGARLOVE zungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstel- lungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektro- Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, nischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstlei- Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. stungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeug- nisse aller Art. Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians AMPERSAND Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB filmpool entertainment GmbH Widenmayerstraße 4, 80538 München Kalscheurener Straße 91, 50354 Hürth 5
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1527, Woche 32, 13. Aug. 2021 Impressum DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Bezugspreis Printexemplar: p.a. 60,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. Nebendahlstraße 16 · 22041 Hamburg (Ausland: zzgl. Versandkosten) – für o.a. Empfängerkreis kostenlos – Fon: +49 40 609009-0 · Fax: +49 40 609009-66 Preis Titelschutzanzeige: Grundpreis für einen Titel 110,- Euro, www.titelschutzanzeiger.de · auftrag@titelschutzanzeiger.de jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige 20,- Euro, jeweils zzgl. USt. Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) (ps) Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 11 vom 1.1.2021 Titelschutzanzeigen: Silke Reyher-Timmann (verantwortl.) (-57) Anzeigenschluss: freitags, 14 Uhr Redaktion: Nicole Möller (nm) (-10) moeller@titelschutzanzeiger.de Bankverbindung: Hamburger Sparkasse IBAN: DE35 2005 0550 1105 2126 49 BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Der Titelschutz Anzeiger Erscheinungsweise: wöchentlich freitags als PDF Handelsregister HRA 96 228 monatlich als Printexemplar Ust.-Id-Nr. DE813310785 Druckauflage: 5.400 Druck: Lehmann Offsetdruck und Verlag GmbH Verbreitete Auflage: 5.200 Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt ISSN: 2568-9762 © 2021 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung Geschäftsführer und Entscheider in der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenent- Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, würfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die al- Produzenten von audiovisuellen, digitalen leinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung Video, Tonträger, Software) von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über PMG Presse- Monitor GmbH, Tel. 030/28493-0 oder www.presse-monitor.de www.markenartikel-magazin.de Täglich neue Meldungen rund um die Marke sowie Personalien und Veranstaltungen aus der Markenwelt. Der markenartikel-Newsletter erscheint 2x wöchentlich mit frischen Marken-News. Der markenartikel zwitschert auch. Folgen Sie uns @markenartikler 6
Sie können auch lesen