Deutsch-französische industrielle Zusammenarbeit - BAFA
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Deutsch-französische industrielle Zusammenarbeit März 2021
den Projektbeteiligten und/oder anschließende Ausfuhren an Endver- Einleitung wender in verschiedenen Ländern für einen Gesamtwert oder eine Ge- samtmenge genehmigt werden. Die Bundesregierung und die französische Regierung haben sich im In der deutsch-französischen SAG können für ein anerkanntes Projekt Vertrag von Aachen darauf verständigt, bei gemeinsamen Projekten auch Änderungen und Erweiterungen von Geschäftsbeziehungen ab- einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte zu entwickeln. Am gebildet werden, die sich im anerkannten Projektrahmen bewegen. 23. Oktober 2019 ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bun- Der Genehmigungsinhaber kann jederzeit die Aufnahme neuer Emp- desrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Re- fänger und Endverwender oder zusätzlicher Güter in die Genehmigung publik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich in Kraft getreten. beantragen. Ferner ist die Beantragung einer Wert- und Mengenerhö- Ein zentraler Bestandteil des Abkommens ist die Abstimmung beider hung möglich. Diese Änderungen oder Erweiterungen werden eben- Staaten im Rahmen der Vertiefung der Integration der deutschen und falls im Lichte des Artikel 2 des Abkommens und seiner Ausnahmen französischen Verteidigungsindustrie. Die Ausfuhr oder Verbringung geprüft. von Rüstungsgütern aus deutsch-französischer industrieller Zusam- Voraussetzung für die Erteilung einer deutsch-französischen SAG ist, menarbeit unterliegt den besonderen Bestimmungen von Artikel 2 des dass das antragsgegenständliche Rüstungsgut der deutsch-französi- Abkommens. schen industriellen Zusammenarbeit unterfällt. Hierbei handelt es Das vorliegende Merkblatt bietet Informationen zu den Verfahrens- sich um Projekte, die von der deutschen und französischen Regierung vereinfachungen für die deutsch-französische industrielle Zusam- als deutsch-französische industrielle Zusammenarbeit anerkannt menarbeit unter Artikel 2 und zu den Verfahrensschritten. Es erhebt wurden. Unternehmen können ihr Interesse an einer solchen Aner- keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich. kennung gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon- trolle (BAFA) und dem Secrétariat général de la défense et de la sé- curité nationale (SGDSN) bekunden. Vorteile der deutsch-französischen SAG auf einen Blick: Verfahrensvereinfachung Verfahrensvereinfachung: Eine Genehmigung, die eine Viel- zahl von Lieferungen zwischen den Projektbeteiligten und an verschiedene Endverwender in verschiedenen Ländern bis zu für die deutsch-französi- einem Gesamtwert oder –menge umfasst Flexible Anpassung und Erweiterung der Genehmigung inner- sche industrielle Zusam- halb des Projektrahmens menarbeit Rüstungsgüter aus einer von Deutschland und Frankreich anerkann- ten industriellen Zusammenarbeit können nicht nur unter dem auf- wändigen Einzelantragsverfahren 1, sondern insbesondere über eine Sammelausfuhrgenehmigung verbracht oder ausgeführt werden, die im Lichte von Artikel 2 des Abkommens erteilt wird (deutsch-franzö- sische SAG). Nach Anerkennung als Projekt deutsch-französischer in- dustrieller Zusammenarbeit wird ein Antrag auf Erteilung der SAG in der Regel nur bei Beeinträchtigung der unmittelbaren Interessen oder der nationalen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und nach Konsultationen mit Frankreich abgelehnt. Dies erleichtert es den an der deutsch-französischen industriellen Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen, feste Geschäftsbeziehungen aufzubauen und ange- strebte Projekte umzusetzen. Mit der deutsch-französischen SAG können, wie bei SAGen üblich2, innerhalb des Projektrahmens eine Vielzahl von Lieferungen zwischen 1 2 Weitergehende Informationen zur Antragstellung bietet das Merkblatt „Optimierte Weitergehende Informationen bietet das Merkblatt „Sammelausfuhrgenehmigungen Antragstellung“. für Dual-use-Güter“.
Die Anerkennung Welche Ziele verfolgt die Zusammenarbeit mit Blick auf die In- tegration der deutschen und französischen Verteidigungsindust- rie? Die Anerkennung als Projekt deutsch-französischer industrieller Zu- Beispiele: Vorteile durch technischen Fortschritt, Synergieef- sammenarbeit erfolgt auf der Grundlage politischer Konsultationen fekte, gemeinsame Produktplatzierung auf dem Exportmarkt, zwischen den Regierungen Deutschlands und Frankreichs. Sie ist Vo- Verwendung für die deutschen oder französischen Streitkräfte. raussetzung für die Erteilung einer deutsch-französischen SAG. Welchem Wettbewerb ist die industrielle Zusammenarbeit aus- gesetzt? Unternehmen können außerdem weitere sachdienliche Informatio- Welche Informationen sind für die Projektan- nen mitteilen, etwa: Welche Faktoren sind für den Erfolg der Zusam- erkennung relevant? menarbeit besonders wichtig? Welche Erwartungen verbinden die Un- ternehmen mit der Anwendung von Art. 2 des Abkommens? Das Projekt muss zur Vertiefung der Integration der deutschen und französischen Verteidigungsindustrie beitragen. Die Projektumset- zung sollte in ständiger Geschäftsbeziehung erfolgen. 1.3. Sonstige Informationen Unternehmen, die ihr Interesse an einer Projektanerkennung bekun- Unternehmen werden außerdem gebeten, Informationen zur Beteili- den möchten, werden um die folgenden Informationen gebeten: gung von Dritten an der industriellen Zusammenarbeit mitzuteilen, insbesondere zu einem etwaigen Technologietransfer an Dritte. 1.1. Beschreibung der industriellen Zusammenarbeit Ferner ist – soweit möglich – eine Schätzung des Gesamtwertes der zwischen den Unternehmen zu verbringenden genehmigungspflichti- Die Beschreibung der industriellen Zusammenarbeit sollte auf die fol- gen Güter vorzunehmen. genden Fragen eingehen: Welche Unternehmen nehmen an der industriellen Zusammen- arbeit teil und welche Rolle nehmen sie ein? Wie bekunden Unternehmen ihr Interesse an Beispiele: Projektträger, Zulieferer in ständiger Geschäftsbezie- Projektanerkennung? hung. Um welche Art industrieller Zusammenarbeit handelt es sich? Unternehmen, die ein Interesse an Anerkennung ihrer industriellen Beispiele: gemeinsame Entwicklung, Integrator-Zulieferer-Ver- Zusammenarbeit haben, können dieses gegenüber dem BAFA und hältnis, Projekt im Rahmen des European defence industrial de- SGDSN bekunden. Hierzu müssen die beteiligten deutschen und fran- velopment programme (EDIDP) oder European Defence Fund zösischen Unternehmen eine gemeinsame Projektbeschreibung mit (EDF). den unter 1. genannten Informationen bei der für sie zuständigen Ge- Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt die Zusammenar- nehmigungsbehörde einreichen. beit? Deutsche Unternehmen reichen die Projektbeschreibung in englischer Beispiele: Rahmenvertrag, Joint Venture, konzerninterne Zusam- oder deutscher Sprache beim BAFA ein. Die Interessenbekundung ist menarbeit, Subunternehmervertrag. per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: Anerkennung.dt-frz- Wie ist die Zusammenarbeit organisiert (Verteilung der Verant- Projekt@bafa.bund.de. wortlichkeiten, insbesondere für Ausfuhren oder Verbringun- gen)? Die beteiligten französischen Unternehmen reichen die inhaltgleiche Welche Güter (Waren, Software und Technologie) werden ent- Projektbeschreibung gemäß den Vorgaben von SGDSN dort ein. Es ist wickelt oder produziert? darauf zu achten, dass die Einreichung der Projektbeschreibung in In welchem Stadium befindet sich die Zusammenarbeit? Deutschland und Frankreich möglichst zeitgleich erfolgt. Beispiele: Existierende Zusammenarbeit, Zusammenarbeit ist bereits vertraglich vereinbart, Zusammenarbeit erfolgt bei der Entwicklung eines Gutes oder bereits beim Absatz. Wie wird Unternehmen die Projektanerken- Soweit bekannt: Vermarktungsperspektive, mögliche Absatz- nung mitgeteilt? märkte Nach Abschluss der Konsultationen zwischen Deutschland und Frank- reich erhalten die Unternehmen, die ihr Interesse an Anerkennung be- 1.2. Beschreibung des Beitrags zur Vertiefung der Integration kundet haben, ein Mitteilungsschreiben. Die darin erklärte Anerken- der deutschen und französischen Verteidigungsindustrie nung des Vorhabens als Projekt der deutsch-französischen industriel- len Zusammenarbeit im Rahmen von Art. 2 des Abkommens ist kein Die Beschreibung des Beitrags zur Vertiefung der Integration der Verwaltungsakt und somit nicht rechtsverbindlich. Sie ersetzt nicht deutschen und französischen Verteidigungsindustrie sollte auf die fol- den Antrag auf Erteilung der deutsch-französischen SAG. genden Fragen eingehen: 3
Die beteiligten Unternehmen sind ferner gehalten, Änderungen der in Das ICP des Ausführers wird ein erstes Mal im Antragsverfahren und der gemeinsamen Interessenbekundung genannten Informationen anschließend während der Gültigkeit der deutsch-französischen SAG auch nach erfolgter Anerkennung dem BAFA und SGDSN unverzüg- regelmäßig, u.a. im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Bei lich mitzuteilen. Antragstellung muss der Antragsteller daher einen ausgefüllten Fra- gebogen zu seinem ICP einreichen. Der Fragebogen kann auf der In- ternetseite des BAFA heruntergeladen werden. Darüber hinaus sind dem Antrag (firmeninterne) Unterlagen beizufügen, die geeignet sind, das Vorhandensein eines wirksamen ICP zu belegen. Dies sind z.B.: Die deutsch-französische Firmenprofil, Organigramm, das den Ausfuhrverantwortlichen und die Einbin- SAG dung der Exportkontrollstelle ausweist, Bekenntnis der Unternehmensleitung zur Compliance im Bereich Außenhandel, Die deutsch-französische SAG eröffnet den an der deutsch-französi- Verfahrens- und Organisationsanweisungen, schen Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen Vorteile; gleichzei- Darstellung der internen Kontrollmechanismen im Rahmen der tig übernimmt der Ausführer auch eine besondere Verantwortung. Vor täglichen Betriebsabläufe. diesem Hintergrund sind bei der Antragstellung neben den allgemei- nen Voraussetzungen für die Erteilung von Sammelgenehmigungen Weitergehende Informationen zum ICP: auch die besonderen Voraussetzungen der deutsch-französischen SAG zu beachten. Allgemeine Voraussetzungen Merkblatt „Firmeninterne Exportkontrolle“ 1.1. Internal Compliance Programme Der Ausführer muss eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen, 1.2. Güterbeschreibung dass die Ausfuhren bzw. Verbringungen, die er auf der Grundlage der deutsch-französischen SAG tätigt, von dieser umfasst sind und ihren Die Güter, die auf der Grundlage der deutsch-französischen SAG aus- Anforderungen entsprechen. Grundvoraussetzung für die Erteilung ei- geführt oder verbracht werden sollen, sind grundsätzlich im Antrag ner deutsch-französischen SAG ist deshalb ein wirksames unterneh- unter Angabe ihrer Listennummer gemäß Ausfuhrliste (Anlage 1 zur mensinternes Compliance-System, das die Einhaltung der gesetzli- Außenwirtschaftsverordnung) konkret zu beschreiben. chen Bestimmungen speziell im Außenwirtschaftsverkehr unterstützt Die deutsch-französische SAG ersetzt nicht die Genehmigung nach (Internal Compliance Programme oder ICP). dem KrWaffKontrG, sondern setzt für Verbringungen und Ausfuhren Wird die deutsch-französische SAG nicht genehmigungskonform ver- von Kriegswaffen zusätzlich die vorherige Erteilung von Genehmigun- wendet, kann dies die außenwirtschaftsrechtliche Zuverlässigkeit des gen nach dem KrWaffKontrG voraus. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ausführers in Frage stellen, was einen (Teil-)Widerruf der in Anspruch das BMWi, Referat VB8 (buero-vb8@bmwi.bund.de). genommenen SAG sowie die Verweigerung weiterer Genehmigungen zur Folge haben kann. 1.3. Angabe von Empfänger, Endverwender und Land des End- Ein wirksames ICP enthält folgende Grundelemente: verbleibs 1. Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Export- Die an den Exportvorhaben beteiligten Empfänger und Endverwender kontrolle sind mit Firma und Anschrift zu benennen. Die Endverwender können 2. Risikoanalyse in unterschiedlichen Ländern ansässig sein. 3. Aufbauorganisation / Verteilung von Zuständigkeiten 4. Personelle und technische Mittel sowie sonstige Arbeitsmittel 1.4. Ausführer-ID 5. Ablauforganisationen Bezieht sich der Antrag auf Waren, ist für jeden namentlich benannten Empfänger und auch für jeden Endverwender eine sog. Ausführer-I- 6. Führen von Aufzeichnungen und Aufbewahrung von Unterlagen dent-Nummer (Ausführer-ID) zu vergeben. Diese kann durch den 7. Personalauswahl, Schulungen und Sensibilisierungen Ausführer frei gewählt werden. In Betracht kommt z.B. die vom Aus- führer vergebene Kundennummer. Die ID-Nummer wird in der Ge- 8. Prozessbezogene Kontrollen / Systembezogene Kontrollen (ICP- nehmigung mit ausgegeben und dient bei der späteren Meldung als Audit) / Korrekturmaßnahmen / Hinweisgebersystem Identifizierungs- und Zuordnungsmerkmal. 9. Physische und technische Sicherheit 4
1.5. Endverwendung Das Firmenprofil kann in Form von Broschüren, Präsentationen, Aus- zügen der Firmenhomepage oder einer Eigendarstellung auf Briefpa- Der Antrag muss eine Beschreibung der Endverwendung der Güter pier mit Firmenlogo, Briefkopf, Firmenstempel erfolgen. enthalten. Vor dem Hintergrund, dass Antragsteller im Rahmen ihrer allgemei- nen Sorgfaltspflichten verpflichtet sind, sich über die Empfänger und 1.6. Gesamtwert/Gesamtmenge Endverwender der Güter zu informieren (sog. Know your Customer- Prinzip), was grundsätzlich eine Webseitenrecherche beinhaltet, be- Im Antrag ist ein realistischer Gesamtwert oder eine Gesamtmenge hält sich das BAFA vor, von den Antragstellern Auszüge der Firmen- anzugeben, der den erwarteten Ausfuhren oder Verbringungen der webseiten anzufordern. beantragten Güter auf der Grundlage der deutsch-französischen SAG entspricht. 1.7. Endverbleibsdokumente Besondere Voraussetzungen Dem Antrag sind für alle Empfänger und Endverwender, die in der Voraussetzung für die Antragsstellung auf Erteilung einer deutsch- Sammelgenehmigung namentlich aufzuführen sind, Endverbleibsdo- französischen SAG ist zudem, dass der Antragsteller des Anerken- kumente nach Maßgabe der „Bekanntmachung über Endverbleibsdo- nungsprojektes bestätigt, dass das antragsgegenständliche Rüstungs- kumente nach § 21 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) gut dem anerkannten Projekt zuzuordnen ist. für die von Teil I A der Ausfuhrliste erfassten Güter“ des BAFA beizu- fügen. Für die Endverbleibserklärungen sind die entsprechenden Mus- ter zu verwenden. Genehmigungserteilung Weitergehende Informationen zu Endverbleibsdokumenten: Die beantragte deutsch-französische SAG wird elektronisch über das Online-Portal ELAN-K2 erteilt. Merkblatt „Endverbleibsdokumente“ Antrag auf Änderung oder Erweiterung Bereits erteilte und noch gültige deutsch-französische SAGen können im Hinblick auf den Güterkreis, die beteiligten Empfänger und End- 1.8. Firmenprofile und Webseitenauszüge verwender, den Länderkreis und/oder Wert und Menge erweitert bzw. Dem Antrag3 sind für alle namentlich genannten Empfänger und End- geändert werden. Hierzu ist ein formloses Anschreiben mit der An- verwender außerhalb von EU, NATO- und NATO-gleichgestellten gabe „Antrag auf Erweiterung [Güter/Empfänger/Endverwender Staaten ein Firmenprofil mit folgenden Angaben beizufügen: etc.]“ zu erstellen und mit der Dokumentart „SAG-Aenderung“ zum Ausgangsvorgang hochzuladen. Dem Schreiben ist eine Liste mit den Vollständige Adressdaten, gewünschten Erweiterungen und/oder Änderungen und die im Ein- Benennung des korrekten Internetauftritts (URL), zelfall erforderlichen Unterlagen (z.B. Firmenprofil, Endverbleibser- Beschreibung des Tätigkeitsfelds und des Produktspektrums, klärung) beizufügen. Erläuterungen zur Unternehmensstruktur sowie zu den Beteili- Ein Antrag auf Wert- oder Mengenerhöhung ist mit einer Begründung gungsverhältnissen, zu versehen. Zudem ist der aktuell noch zur Verfügung stehende Rest- Erläuterungen zu Kunden und Märkten. wert bzw. die Restmenge im Antrag anzugeben. Das Firmenprofil muss eindeutig dem Empfänger/Endverwender zu- Wird dem Antrag auf Erweiterung bzw. Änderung durch das BAFA zuordnen sein. Von Dritten ausgestellte Firmenprofile (z.B. von Nie- stattgegeben, erhält der Genehmigungsinhaber einen Ergänzungsbe- derlassungen vor Ort) und Auszüge aus privaten oder öffentlichen Da- scheid. tenbanken (z.B. Business-Auskünfte) sind nicht ausreichend. 3Weitergehende Informationen zur Antragstellung bietet das Merkblatt „Optimierte Antragstellung“. 5
Dokumentations- und Meldepflichten Die deutsch-französische SAG kann Nebenbestimmungen, insbeson- dere Dokumentations- und Meldepflichten enthalten. Sehen die Nebenbestimmungen Meldeverfahren vor, muss der Ge- nehmigungsinhaber zu festgelegten Fristen elektronisch über das On- line-Portal ELAN-K2 melden, ob und welche Ausfuhren oder Verbrin- gungen er auf der Grundlage der deutsch-französischen SAG getätigt hat. Die Meldezeiträume betragen in der Regel ein halbes Jahr und sind wie folgt festgelegt: 01. Januar bis 30. Juni und 01. Juli bis 31. Dezem- ber. Die Meldungen müssen grundsätzlich in dem auf den Meldezeit- raum folgenden Monat, sprich im Juli und Januar abgegeben werden. Wurden während des laufenden Meldezeitraums keine meldepflichti- gen Ausfuhren oder Verbringungen vorgenommen, ist gegenüber dem BAFA eine sog. „Nullmeldung“ abzugeben. Fragen im Zusammenhang mit der Meldepflicht können an SAG.mel- dung@bafa.bund.de adressiert werden. 6
Impressum Herausgeber Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle trolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit familienfreundliche Personalpolitik ausgezeich- net worden. Das Zertifikat wird von der beru- Frankfurter Str. 29 - 35 fundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemein- 65760 Eschborn nützigen Hertie-Stiftung, verliehen. http://www.bafa.de/ Referate: 211 und 223 E-Mail: Anerkennung.dt-frz-Projekt@bafa.bund.de Tel: +49(0)6196 908-0 Fax: +49(0)6196 908-800 Stand: März 2021 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, ver- liehen. 7
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