Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
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Deutscher Gehörlosen-Bund e. V. Interessenvertretung der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland Berlin, 02.12.2021 Stellungnahme 06/2021 Mehr kommunikative Barrierefreiheit durch Gebärdensprache wagen! Kommentar des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum Koalitionsvertrag Am 24.11.2021 haben die drei Parteien der Ampel-Koalition, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, den 177-seitigen Koalitionsvertrag1 unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ als Arbeitsgrundlage der neuen Bundesregierung für die 20. Legis- laturperiode (2021–2025) vorgestellt. Die Förderung der kommunikativen Barrierefreiheit, die kontinuierliche Verbesserung der Lebenssitu- ation von gehörlosen Menschen, die Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten sowie die Förderung der Gebärdensprache und Gehörlosenkultur bilden Schwerpunktthemen der Arbeit des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB). Barrierefreiheit heißt nicht nur, dass mit Hilfe einer Rampe bauliche Barrieren überwunden werden können, die Türen breiter sind oder ein Fahrstuhl vorhanden ist. Barrierefreiheit ist weitaus mehr als das. Ein barrierefreies Umfeld besteht nicht nur aus baulichen Veränderungen. Im Behindertengleich- stellungsgesetz (§ 4 BGG) steht, dass bei der Definition Barrierefreiheit nicht nur die baulichen Barri- eren berücksichtigt werden. Vielmehr beinhaltet der Begriff ebenso den Zugang zu Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visu- ellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen gestalteten Lebensberei- chen. Es gilt, in allen Lebensbereichen Barrierefreiheit zu schaffen, die für alle Menschen gleicherma- ßen nutzbar ist. Der DGB hat die im Koalitionsvertrag behandelten Themen Behinderten- und Sprachpolitik (siehe Spalte links/Koalitionsvertrag) wie folgt analysiert und bewertet und kommt zu folgender Stellung- nahme: Koalitionsvertrag Kommentar des Deutschen Gehörlosen- Bundes Seite 9–10: Lebendige Demokratie Das wurde vom DGB als positiv aufgenommen. Die Barrierefreiheit in den Angeboten von Bun- Bisher hat der Bundestag am Donnerstag- und destag und Bundesregierung werden wir aus- Freitagvormittag die Kernzeitdebatten in Sit- bauen. zungswochen und auch zusätzlich Themen be- Wir werden Bürgerräte zu konkreten Fragestel- züglich der Behindertenpolitik live in Deutscher lungen durch den Bundestag einsetzen und or- Gebärdensprache (DGS) und mit Untertiteln ganisieren. Dabei werden wir auf gleichberech- (UT) übertragen. tigte Teilhabe achten. Das Bundeskanzleramt unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit dem 11.03.2020 viele Videofilme in DGS und mit UT zur Verfügung gestellt. Somit würde dieses Angebot noch weiter aus- gebaut, was sehr begrüßenswert ist. 1 Koalitionsvertrag unter https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf [Stand: 25.11.2021] Deutscher Gehörlosen-Bund e. V., Prenzlauer Allee 180, 10405 Berlin, www.gehoerlosen-bund.de Präsidium: Helmut Vogel, Elisabeth Kaufmann, Hans-Jürgen Kleefeldt, Michael Wohlfahrt und Dr. Ulrike Gotthardt
Seite 18: Digitale Infrastruktur Das bewertet der DGB als positiv. Unser Ziel ist die flächendeckende Versorgung Das schnelle Internet und die zügige Schlie- mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunk- ßung bestehender Funklöcher und weißer Fle- standard … cken beim Mobilfunk sind unabdingbar, die Wir prüfen Wege hin zu einer besseren digita- Qualität der Kommunikation in Gebärdenspra- len Teilhabe für alle, z. B. durch Barrierefrei- che per Videochat zu verbessern. Das Daten- heit. volumen im Mobilfunk darf nicht beschränkt oder durch zusätzliche Kosten belastet werden, da dies gehörlose Menschen sonst von der di- gitalen Teilhabe ausschließt. Seite 48–50: Mobilität Der DGB bewertet den Ausbau der barriere- Wir wollen die 2020er Jahre zu einem Auf- freien Mobilität als positiv. Durch den Ausbau bruch in der Mobilitätspolitik nutzen und eine der barrierefreien Mobilität nach dem Zwei- nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelli- Sinne-Prinzip (auditiv-visuell) und DIN 18040-3 gente, innovative und für alle bezahlbare Mobi- wird die Teilhabe behinderter Menschen am lität ermöglichen. Leben in der Gesellschaft deutlich erhöht, da Wir werden ein Programm „Schnelle Kapazi- selbstbestimmt andere Orte mit öffentlichen tätserweiterung“ auflegen, Barrierefreiheit und Verkehrsmitteln aufgesucht werden können, Lärmschutz verbessern, Bahnhofsprogramme ohne dass man von anderen Menschen abhän- bündeln und stärken, das Streckennetz erwei- gig ist. In diesem Zusammenhang ist es uner- tern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen lässlich, dass Angebote geschaffen werden, die vermeiden und eine Beschleunigungskommis- gehörlosen Personen wichtige Informationen in sion Schiene einsetzen. Echtzeit übermitteln (ob der Zug Verspätung Intermodale Verknüpfungen werden wir stär- hat/Gleiswechsel etc.). Ebenfalls müssten die ken und barrierefreie Mobilitätsstationen för- Bahnhöfe barrierefreier ausgebaut werden und dern. ein System geschaffen werden, dass es Gehör- losen ermöglicht, die am Bahnhof erfolgten mündlichen Bahnansagen in Echtzeit wahrneh- men zu können. Diese barrierefreien Angebote sollten jedoch nicht nur von der Deutschen Bahn umgesetzt werden, sondern diese Pflicht sollte auch für privatwirtschaftliche Verkehrs- unternehmen gelten, damit eine flächende- ckende Barrierefreiheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht. Seite 78–80: Inklusion Der DGB begrüßt das Vorhaben, die kommuni- Wir wollen, dass Deutschland in allen Berei- kative Barrierefreiheit in allen Bereichen des chen des öffentlichen und privaten Lebens, vor öffentlichen und privaten Lebens zu verwirkli- allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deut- chen und drei Gesetze (BGG, BFSG und AGG) schen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit zu überarbeiten bzw. nachzubessern. und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barriere- freiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstel- lungsgesetz und das Barrierefreiheits- stärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen. Seite 2 von 10
Wir verpflichten in dieser Wahlperiode Der DGB hält den Auftrag für richtig, die Ver- private Anbieter von Gütern und Dienst- pflichtung zur Barrierefreiheit im privatwirt- leistungen, innerhalb einer angemesse- schaftlichen Bereich zu verankern. Kein Prüf- nen Übergangsfrist zum Abbau von Barri- auftrag! eren oder, sofern dies nicht möglich oder Unklar bleibt aus unserer Sicht, was hier genau zumutbar ist, zum Ergreifen angemesse- unter der „angemessenen Übergangsfrist“ zu ner Vorkehrungen. Wir legen entspre- verstehen ist. Wie lange ist diese definiert? chende Förderprogramme auf und bauen Wird die Übergangsfrist auf fünf Jahre ge- die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle kürzt? Ebenfalls bleibt im Koalitionsvertrag of- Barrierefreiheit aus. fen, wie die wirksamen Sanktionsmechanismen bei der Verletzung der Rechte auf Barrierefrei- heit und wie diesbezüglich angemessene Vor- kehrungen aussehen. Dieses ist aus Sicht des DGB dringend im Vorfeld zu klären. Der DGB begrüßt den Ausbau der Beratungsar- beit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Der DGB bewertet es als sehr erfreulich und Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis positiv, Pressekonferenzen und öffentliche Ver- 2026 gänzlich abschaffen. Darüber hinaus anstaltungen sowie Informationen in Gebär- sorgen wir baldmöglichst dafür, dass densprache und mit Untertiteln bereitzustellen Pressekonferenzen und öffentliche Ver- und einen Sprachdienst in einem eigenen Bun- anstaltungen von Bundesministerien und deskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebär- nachgeordneten Behörden sowie Infor- densprache einzurichten. Die Bündelung ist mationen zu Gesetzen und Verwaltungs- wichtig für die Vermittlung des Wissens, den handeln in Gebärdensprache übersetzt Austausch von Informationen für Wirtschaft, und untertitelt werden sowie die Ange- Öffentlichkeit, Verbände etc. bote in leichter bzw. einfacher Sprache Daher ist der DGB als Experte in eigener Sache ausgeweitet werden. Dazu richten wir ei- gesprächsbereit für die Einrichtung eines Bun- nen Sprachendienst in einem eigenen deskompetenzzentrums Leichte Sprache/Ge- Bundeskompetenzzentrum Leichte Spra- bärdensprache. che/Gebärdensprache ein. Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeits- Der DGB begrüßt die Einführung der 4. Stufe marktintegration von Menschen mit Behinde- der Ausgleichsabgabe und bewertet die ge- rungen. Wir werden die neu geschaffenen ein- plante Genehmigungsfiktion der Anträge auf heitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber wei- die Arbeitsassistenzleistungen vom Integrati- terentwickeln und eine vierte Stufe der Aus- onsamt nach sechs Wochen als positiv. gleichsabgabe für jene einführen, die trotz Be- Hingegen fehlt unserer Ansicht nach noch die schäftigungspflicht keinen Menschen mit Be- Erhöhung der Beschäftigungsquote von hinderungen beschäftigen. Vollständig an schwerbehinderten Menschen im Allgemeinen das Integrationsamt übermittelte An- auf 6 Prozent und die weitere Verbesserung träge gelten nach sechs Wochen ohne der bedarfsgerechten Arbeitsassistenzleistun- Bescheid als genehmigt (Genehmigungs- gen, um gehörlosen, taubblinden und anderen fiktion). Wir werden das Budget für Arbeit Menschen mit Hörbehinderungen gleiche und das Budget für Ausbildung weiter stärken Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. und ausbauen. Die Mittel aus der Ausgleichs- Die Antragsstellung bzw. das Antragsverfahren abgabe wollen wir vollständig zur Unterstüt- soll vereinfacht werden. Bei der Erstellung ei- zung und Förderung der Beschäftigung auf ner BIH-Empfehlung für Gebärdensprachdol- dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Wir metscherleistung oder Arbeitsassistenz bzw. ei- wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ner Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen ausrichten, dass Menschen so lange und inklu- für Gebärdensprach- und Schriftdolmetschleis- siv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben. Das tungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen Arbeitsleben muss die Beteiligung nach dem wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ von Seite 3 von 10
Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem gehörlosen Experten bzw. Gehörlosenverbän- Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards den mitberücksichtigt werden. flächendeckend verbindlich zu machen (Bei- Die Einsätze von Präsenzdolmetscher/-innen spiel „Hamburger Modell“). Dabei setzen wir im Arbeitsleben sollten weiterbestehen, da auch auf die Expertise der Schwerbehinderten- Ferndolmetschen via Bildschirm keine vollwer- vertrauenspersonen. tige Alternative zu einem Dolmetschereinsatz vor Ort im Raum des Gespräches ist. Das Wunsch- und Wahlrecht der Gehörlosen soll mitberücksichtigt werden. Es ist sicherzustellen, dass gehörlosen Men- schen eine Berufsausbildung in einem Beruf ih- rer Wahl ermöglicht wird und nicht auf eine beschränkte Anzahl von Berufen oder auf eine Ausbildung in einer Einrichtung für behinderte Menschen verwiesen wird. Daneben muss eine unproblematischere Förderung von Zweitaus- bildungen oder Umschulungen stattfinden, da diese bislang häufig an der Dolmetscherkos- tenübernahme scheitern und gehörlosen Men- schen somit eine berufliche Neuorientierung massiv erschwert wird. Die Angebote von Werkstätten für behinderte Die Absicht, die Förderung der in WfbM Be- Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die schäftigten verstärkt am ersten Arbeitsmarkt Integration sowie die Begleitung von Beschäfti- auszurichten, wird vom DGB sehr positiv be- gungsverhältnissen auf den allgemeinen Ar- wertet. beitsmarkt ausrichten. Wir werden das Beteili- Gefordert wird dazu, dass auch gehörlose Be- gungsvorhaben zur Entwicklung eines transpa- schäftigte in WfbM zur Sicherstellung der Kom- renten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Ent- munikation am Arbeitsplatz, wie bereits jene geltsystems in den WfbM und deren Perspekti- auf dem ersten Arbeitsmarkt, die Möglichkeit ven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortset- erhalten, Gebärdensprachdolmetscher/-innen zen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber durch das Integrationsamt finanziert zu be- hinaus entwickeln wir die Teilhabeangebote kommen. auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stär- ken, auch durch formale Privilegierung im Um- satzsteuergesetz. Im Rahmen des regelmäßigen Um- Der DGB hält die Umstellung des Schwerbehin- tauschs des klassischen Schwerbehinder- dertenausweises auf den digitalen Teilha- tenausweises wird dieser auf den digita- beausweis für interessant. Jedoch fehlt es bis- len Teilhabeausweis umgestellt. Wir neh- lang an konkreten Vorschlägen, wie dieser di- men die Evaluation des Bundesteilhabegeset- gitale Teilhabeausweis genau aussehen soll. zes ernst und wollen, dass es auf allen staatli- Zudem sind Datenschutzaspekte zu beachten. chen Ebenen und von allen Leistungserbrin- Der DGB weist darauf hin, dass die Umsetzung gern konsequent und zügig umgesetzt wird. sehr problematisch ist, da viele gehörlose Seni- Übergangslösungen sollen beendet und büro- oren keine Smartphones haben und insofern kratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir weiter auf den Schwerbehindertenausweis als werden Hürden, die einer Etablierung und Nut- Plastikkarte angewiesen sind. Insofern sollte zung des Persönlichen Budgets entgegenste- der klassische Schwerbehindertenausweis auf hen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht un- keinen Fall gänzlich aufgegeben werden, der zulässig einschränken, abbauen. Aufbauend digitale Ausweis eher als Ergänzung angeboten auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte werden. Seite 4 von 10
bei der Freistellung von Einkommen und Ver- Der DGB begrüßt die Nachbesserungen des mögen gehen. Wir werden verbindlichere Maß- Bundesteilhabegesetzes sehr, besonders die nahmen zur Verhinderung von Gewalt voran- soziale Teilhabe (§§ 76–84 SGB IX) und die treiben. Freistellung bzw. Unabhängigkeit von Einkom- men und Vermögen. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungs- Die Finanzierung der Dolmetscherleistungen hilfe und Pflege klären mit dem Ziel, das für für DGS und Deutsch und der Assistenzleistun- die betroffenen Menschen keine Lücken in der gen (Taubblindenassistenz) in allen (öffentli- optimalen Versorgung entstehen. Wir werden chen, privaten und ehrenamtlichen) Lebensbe- ein Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne reichen sollte unserer Expertise nach klar ge- der Leistungsberechtigten zu schnelleren, un- setzlich geregelt sein. Zudem sollte es keine bürokratischeren und barrierefreien Antrags- Einschränkungen geben. Die Formulierung verfahren zu kommen. Wir werden ein Assis- „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX „Leis- tenzhundegesetz schaffen. Die im Teilhabebe- tungen zur Förderung der Verständigung“ ist stärkungsgesetz beschlossene Studie erweitern zu streichen. wir um den Aspekt der Kosteneinsparung. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir In einigen Bundesländern gibt es das Gehörlo- ein Förderprogramm auf. Wir prüfen die Regel- sengeld, durch das behinderungsbedingte bedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen. Nachteile und Mehraufwendungen gehörloser Menschen ausgeglichen werden. Um die Wir werden für mehr Teilhabe und politische Selbstbestimmung zu stärken und gleiche Le- Partizipation von Menschen mit Behinderungen bensbedingungen in Deutschland herzustellen, an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sor- muss ein bundeseinheitliches Teilhabe- bzw. gen. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen Gehörlosengeld eingeführt werden. wir erhöhen und verstetigen. Wir stärken die Inklusion im Sport, unter anderem das Projekt Der DGB begrüßt die schnelleren und unbüro- „InduS“ und inklusive Ligen. Wir unterstützen kratischeren Antragsverfahren zur Eingliede- die Vorbereitung und Durchführung der Special rungshilfe und Pflege. Olympics World Games 2023 in Berlin. Wir prü- fen eine Reform der Strukturen der Contergan- Der DGB bewertet die Verbesserung der Teil- Stiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache habe und politischen Partizipation von Men- ermöglicht. schen mit Behinderungen, die Erhöhung der Förderung der Partizipation (§ 19 BGG) und die Mitsprache von Contergan-Betroffenen als po- sitiv. Seite 80–88 Pflege und Gesundheit Die Bemühungen um eine Stärkung von Ge- Alle Menschen in Deutschland sollen gut ver- sundheit und Pflege werden vom DGB begrüßt. sorgt und gepflegt werden – in der Stadt und Nach wie vor fordert der DGB jedoch eine Ver- auf dem Land. Wir wollen einen Aufbruch in ankerung der Bedarfe gehörloser Menschen in eine moderne sektorenübergreifende Gesund- der pflegerischen und medizinischen Ausbil- heits- und Pflegepolitik und ziehen Lehren aus dung sowie anderen medizinischen Helferberu- der Pandemie, die uns die Verletzlichkeit unse- fen. res Gesundheitswesens vor Augen geführt hat. Wir sorgen für eine bedarfsgerechte Gesund- heitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Ge- sundheitsberufe und Pflegekräfte. Wir ermögli- chen Innovationen und treiben die Digitalisie- rung voran. Grundlage für all dies ist eine auf lange Sicht stabile Finanzierung des Gesund- heitswesens und der Pflege. Seite 5 von 10
Digitalisierung im Gesundheitswesen Die Pandemie hat zu ersten, kleinen Verbesse- In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitali- rungen bezüglich Information und Aufklärung sierungsstrategie im Gesundheitswesen und in gehörloser Menschen geführt. Hierfür fordert der Pflege legen wir einen besonderen Fokus der DGB eine Nachhaltigkeit, d. h. Erhalt der auf die Lösung von Versorgungsproblemen und erreichten Informations- und Aufklärungsange- die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer. In bote sowie deren schrittweisen Ausbau. der Pflege werden wir die Digitalisierung u. a. Bestehende Defizite sollten in Zusammenarbeit zur Entlastung bei der Dokumentation, zur För- mit dem DGB zeitnah abgebaut werden, u. a. derung sozialer Teilhabe und für therapeuti- fehlt eine Corona- bzw. Gesundheitshotline für sche Anwendungen nutzen. Wir ermöglichen gehörlose Menschen, ebenso müssen Anbieter regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive von Online-Sprechstunden verpflichtet werden, Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen so- die Möglichkeit zu bieten, Gebärden- oder wie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemo- Schriftsprachdolmetscher/-innen hinzuziehen nitoring und die telenotärztliche Versorgung. zu können. Wir beschleunigen die Einführung der elektro- Bei der einzuführenden Telematikinfrastruktur nischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezep- sind nicht akustische Möglichkeiten für den Zu- tes sowie deren nutzenbringende Anwendung gang gehörloser Menschen dringend zu be- und binden beschleunigt sämtliche Akteure an rücksichtigen. die Telematikinfrastruktur an. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patient/- innen ab. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Re- gelungen werden kenntlich gemacht. Wir ver- stetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben. Sprach- mittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Be- handlung Bestandteil des SGB V. Ambulante und stationäre Gesundheits- Die Bemühungen um eine Verbesserung der versorgung ambulanten Versorgung werden vom DGB als Um die Ambulantisierung bislang unnötig stati- positiv gewertet. onär erbrachter Leistungen zu fördern, setzen Die bisherigen Möglichkeiten des Gebärden- wir zügig für geeignete Leistungen eine sekto- sprachdolmetschereinsatzes erfolgen in einem rengleiche Vergütung durch sogenannte Hyb- auf hörende Menschen ausgerichteten medizi- rid-DRG um. nischen System. Da dieses die psychosozialen und kulturellen Faktoren bei gehörlosen Men- Für ein diverses, inklusives und barrierefreies schen jedoch nicht berücksichtigt, fordert der Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Be- DGB zur Verbesserung der Versorgungssitua- teiligten bis Ende 2022 einen Aktionsplan, stär- tion mehrere auf Deutschland verteilte medizi- ken die Versorgung schwerstbehinderter Kin- nische, somatisch-psychiatrische, Versorgungs- der und entlasten ihre Familien von Bürokratie. zentren für gehörlose Menschen. Die Medizinischen Behandlungszentren für Er- wachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie die Sozialpädiatrischen Zentren bauen wir in allen Bundesländern aus. Wir berücksichtigen geschlechtsbezogene Un- terschiede in der Versorgung, bei Gesundheits- förderung und Prävention und in der For- schung und bauen Diskriminierungen und Seite 6 von 10
Zugangsbarrieren ab. Die Gendermedizin wird Teil des Medizinstudiums, der Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe wer- den. Wir starten eine bundesweite Aufklärungskam- Aus der Sicht des DGB ist die Verbesserung der pagne zur Entstigmatisierung psychischer Er- psychotherapeutischen Versorgung sehr zu be- krankungen. Wir reformieren die psychothera- grüßen. Ist damit auch geplant, den besonde- peutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf ren Behandlungsbedarf gehörloser Menschen einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kin- zu berücksichtigen? Dieser ist defizitär und es der und Jugendliche, aber auch in ländlichen muss festgeschrieben werden, dass Psychothe- und strukturschwachen Gebieten deutlich zu rapeuten, die erfahren in der Behandlung und reduzieren. Wir verbessern die ambulante psy- Kommunikation mit gehörlosen Menschen sind, chotherapeutische Versorgung insbesondere die Niederlassung i.R. des Sonderbedarfs für für Patienten mit schweren und komplexen Er- gehörlose Menschen erleichtert wird. krankungen und stellen den Zugang zu ambu- lanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitä- Die stationäre psychiatrisch-psychotherapeuti- ten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und sche Versorgung für gehörlose Menschen ist in stärker koordiniert aus. Im stationären Bereich Deutschland nicht festgeschrieben und weiter- sorgen wir für eine leitliniengerechte psycho- hin dem Goodwill von Kliniken überlassen. Hier therapeutische Versorgung und eine bedarfs- muss staatlich eine Versorgungsverpflichtung gerechte Personalausstattung. Die psychiatri- für zwei psychiatrische Versorgungsstandorte sche Notfall- und Krisenversorgung bauen wir für gehörlose Menschen vorgegeben werden. flächendeckend aus. Zudem ist auf der Basis der UN-BRK eine psy- chiatrisch-psychotherapeutische Komplexbe- Rechte von Patientinnen und Patienten handlung als OPS-Ziffer über das InEK durch- Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) zusetzen, was bisher nicht gelang. überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen. Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stär- ken die Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen wei- tere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind. Der Innovationsfonds wird ver- stetigt. Für erfolgreiche geförderte Projekte, wie die der Patientenlotsen werden wir einen Pfad vorgeben, wie diese in die Regelversor- gung überführt werden können. Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stel- lung der Patientinnen und Patienten im beste- henden Haftungssystem. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt. Schutz vor Gewalt Die Istanbul-Konvention setzen wir auch im di- Der DGB begrüßt die Verbesserung und Hilfen gitalen Raum und mit einer staatlichen Koordi- für Frauen, queere Menschen und andere vul- nierungsstelle vorbehaltlos und wirksam um. nerable Gruppen. Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt Hierbei sind auch die Zugangsmöglichkeiten für jede Frau und ihre Kinder absichern und ei- betroffener gehörloser Menschen aus diesen nen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für Personengruppen zum Hilfesystem sicherzu- eine verlässliche Finanzierung von stellen. Sie dürfen nicht, wie in der Seite 7 von 10
Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Vergangenheit wiederholt geschehen, z. B. von Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Frauenhäusern aufgrund mangelnder Kommu- Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzie- nikation abgewiesen werden. rung. Dies gilt auch für bedarfsgerechte Unter- stützung und Zufluchtsräume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt. Wir berück- sichtigen die Bedarfe vulnerabler Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder geflüchteter Frauen sowie queerer Menschen. Seite 94–97 Bildung und Chancen für alle Der DGB begrüßt den Fokus auf Chancen- Wir wollen allen Menschen unabhängig von ih- gleichheit und Sicherung der inklusiven Bil- rer Herkunft beste Bildungschancen, Teilhabe dung. Für eine chancengleiche inklusive Be- und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive schulung ist es unerlässlich, dass gehörlosen Bildung sichern. … Kinder verdienen beste Bil- Schulkindern oder in der Ausbildung befindli- dung. Jedes Kind soll die gleichen Chancen ha- chen gehörlosen Schüler/-innen ein/eine Ge- ben. Diese Chancengleichheit ist aber noch bärdensprachdolmetscher/-in für den Schulun- lange nicht Realität. terricht bewilligt wird und die Kosten übernom- Dazu wollen wir diese Schulen mit einem In- men werden. Der DGB weist ausdrücklich da- vestitionsprogramm für moderne, klimage- rauf hin, dass dieser Bewilligungsprozess ver- rechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitge- einfacht und entbürokratisiert werden muss. mäßen Lernumgebung und Kreativlaboren un- Unerlässlich ist eine klare gesetzliche Festle- terstützen. Wir stellen diese Schulen ein Chan- gung der Vergütung, um Streitigkeiten des cenbudget zur freien Verfügung, um Schule, Leistungsträgers und Leistungserbringers zu Unterricht und Lernangebote weiterzuentwi- vermeiden. Denn dieser Streit wird auf Kosten ckeln und außerschulische Kooperationen zu der gehörlosen Schüler/-innen und ihrer Bil- fördern. dungschance ausgetragen. Chancengleichheit und inklusive Beschulung liegt nur dann vor, wenn ein gehörloser Schüler ohne Kommunika- tionsbarrieren am Schulunterricht teilnehmen kann. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 07.10.2021 in Potsdam beschlossen, dass Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Wahl- pflichtfach in den Bundesländern eingeführt werden kann. Durch die Empfehlungen zu cur- ricularen Vorgaben eines kompetenzorientier- ten Wahlpflicht- oder Wahlfaches „DGS“ für die Sekundarstufe I sollen in den 16 Bundeslän- dern Lehrpläne erarbeitet und angepasst wer- den. Zudem sollen den Schulen mehr ge- schulte gebärdensprachkompetente Lehrer/-in- nen zur Verfügung gestellt werden. „Diese Empfehlungen sind ein großer Schritt zur Gleichstellung der Gebärdensprache mit ande- ren Sprachen“, betonte die Präsidentin der Kul- tusministerkonferenz Britta Ernst. Der DGB begrüßt diesen Beschluss der KMK sehr und unterstützt die Empfehlungen aus- drücklich. Dass das Unterrichtsfach DGS an den Schulen für Gehörlose und Schwerhörige und als Fremdsprachen-Wahlpflichtfach an den allgemeinbildenden Schulen bundesweit Seite 8 von 10
eingeführt wird und bimodale und bilinguale Bildungsangebote in DGS und deutscher Laut- /Schriftsprache verstärkt werden, hat der DGB viele Jahrzehnte lang gefordert. Diese überfäl- lige Forderung des DGB ist nun endlich umge- setzt und erfüllt worden. Die DGS wird als „reguläre Fremdsprache“ der- zeit nur in wenigen Bundesländern (Berlin, Branden-burg, Hamburg und Hessen) angebo- ten. Deshalb sollen Maßnahmen unterstützt werden, um die DGS als Fremdsprache in allen Bundesländern zu verankern. Hierfür soll Inte- resse geweckt und Werbung gemacht werden. Die Zahl gebärdensprachkompetenter Lehr- kräfte an allgemeinbildenden Schulen und Schulen für Gehörlose und Schwerhörige sowie die Zahl der Gebärdensprachdozent/-innen sol- len erhöht werden. Seite 117: Migration, Teilhabe und Staatsangehörig- Der DGB kritisiert, dass die Deutsche Gebär- keitsrecht densprache in diesem Kontext fehlt. Sie wird Die nationalen Minderheiten – die dänische bisher als eine Kommunikationshilfe eingeord- Minderheit, die friesische Volksgruppe, die net sowie als spezielle Hilfs- und Ausdrucks- deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische sprache. Das ist unzureichend. Sie ist eine Volk – sind selbstverständlicher Teil unserer komplett eigenständige und vollwertige Spra- vielfältigen Gesellschaft. Das Gleiche gilt für che mit einer dazugehörigen Kultur. Wir sind das kulturelle Erbe der Vertriebenen, Aussied- der Ansicht, dass gehörlose Menschen nicht lerinnen und Aussiedler sowie der Spätaussied- nur ein Teil der Gruppe von Menschen mit Be- lerinnen und Spätaussiedler. hinderungen, sondern auch Mitglieder einer sprachlichen und kulturellen Minderheit sind, Seite 121: da die Gebärdensprache die Voraussetzungen Die Initiative Minority SafePack unterstützen bzw. Merkmale einer Minderheitensprache im wir proaktiv und setzen sie in Deutschland um. Sinne der Europäischen Charta der Regional- Projekte für den Erhalt und die Entfaltung der oder Minderheitensprachen erfüllt. Minderheiten, ihrer Sprachen und Kultur bauen wir aus. Die Deutsche Gebärdensprache muss als kultu- relle Minderheitensprache im Sinne der Euro- päischen Charta der Regional- oder Minderhei- tensprachen in gesellschaftlichen Bereichen (Sprache, Bildung, Kultur und Medien) aner- kannt, bewahrt, geschützt, gefördert und ge- stärkt werden. Seite 121: Antidiskriminierung Der DGB bewertet es als positiv, die finanziel- Wir stellen die Unabhängigkeit der Antidiskri- len und personellen Ressourcen für die Antidis- minierungsstelle des Bundes sicher, statten sie kriminierungsstelle des Bundes auszubauen angemessen mit Personal und Budget aus und und das AGG zu evaluieren und zu überarbei- stärken ihre Kompetenzen. Ihre Leitung wird ten. vom Bundestag gewählt. Mit den Ländern wer- den wir das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Be- ratungsstellen gegen Diskriminierung flächen- deckend ausbauen und nachhaltig finanzieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Seite 9 von 10
(AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten. Seite 124: Medien Der DGB begrüßt den weiteren Ausbau der Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel barrierefreien Medienangebote. Alle öffentlich- verankern und treten für Barrierefreiheit, rechtlichen und privaten Fernsehsendungen im Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und linearen Fernsehen müssen zu 100 Prozent mit Nachhaltigkeit ein. Untertitelung und zu mindestens 5 Prozent mit Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt wer- Freie und unabhängige Medien sind in einer den. Die derzeit einzige vollständige inklusive Demokratie unverzichtbar. Dazu gehören pri- Fernsehsendung im linearen TV-Programm vate und öffentliche Medien. Sie sichern Plura- „Sehen statt Hören“ muss erhalten bleiben. In lität und Vielfalt und müssen barrierefrei sein. den Fernsehräten bzw. Rundfunkräten müssen … betroffene Menschen mit Hörbehinderungen, Wir werden die Machbarkeit einer technologie- die Deutsche Gebärdensprache verwenden, offenen, barrierefreien und europaweiten Me- vertreten sein. Anstatt einer Untertitel-App dienplattform prüfen. oder -Brille muss die offene, feste Untertite- lung von Kinofilmen in Kinos verpflichtend an- geboten werden. Allgemein bewertet der DGB die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag als erfreulich und zufriedenstel- lend. Ein paar wichtige Punkte sollen hier für das Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die 20. Legis- laturperiode ergänzt werden: • Erneuerung eines Nationalen Aktionsplans 3.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention • Ansiedlung des Amts der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinde- rungen (§ 17 BGG) beim Kanzleramt • Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes, um gleichwertigen und barrierefreien Zu- gang zu Telefon- und Notrufdiensten für gehörlose, taubblinde und andere Endnutzer/-innen mit Hörbehinderungen sicherzustellen Der DGB freut sich auf die Zusammenarbeit mit den drei Regierungsparteien (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) und zwei Oppositionsparteien (CDU/CSU und Die Linke) sowie mit dem „Südschles- wigschen Wählerverband“ (SSW), um die Lebenssituation von Gehörlosen und anderen Menschen mit Hörbehinderungen signifikant zu verbessern und mehr Fortschritt, mehr kommunikative Barriere- freiheit und mehr Gebärdensprache zu wagen. Über den Bundesverband Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. versteht sich als sozial- und gesundheitspolitische, kulturelle und berufliche Interessenvertretung der Gebärdensprachgemeinschaft, also der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung, die sich in derzeit 26 Mitgliedsver- bänden mit ca. 28.000 Mitgliedern, darunter 16 Landesverbänden und zehn bundesweiten Fachverbänden, zusammengeschlossen ha- ben. Insgesamt zählen dazu mehr als 600 Vereine. Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Lebenssituation von Gehörlosen durch den Abbau von kommunikativen Barrieren und die Wahrung von Rechten, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Kontakt Daniel Büter Referent für politische Arbeit E-Mail: d.bueter@gehoerlosen-bund.de Wille Felix Zante Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: w.zante@gehoerlosen-bund.de Seite 10 von 10
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