Dialogveranstaltung Zoll 2018 - WKO
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Inhalte • Neubewertung der Bewilligungen und CDA Status • Sicherheiten UZK • Rechtliches aus dem UZK zum Thema Sicherheiten • Gesamtsicherheit – Bewilligung • Referenzwert • Berechnung • Überwachung des Referenzwertes • Erfahrungsaustausch in den Besprechungsinseln pro Kundenteam • Rückmeldungen aus den Besprechungsinseln und Fragenbeantwortung, Diskussion im Plenum
Neubewertung von Bewilligungen Zollamt Graz – Wirtschaftsraum Steiermark
Ausgangssituation • Neubewertung von unbefristeten Bewilligungen • Eine Neubewertung der unbefristeten Bewilligungen und daraus resultierende Entscheidungen (Bewilligungen) müssen vor dem 01.05.2019 erfolgen. Allerdings ist eine Neubewertung schon beim ersten (wesentlichen) Änderungsantrag ab 01.05.2016 durchzuführen • ausgenommen von einer Neubewertung sind Bewilligungen für • „Ermächtigter Ausführer“ • „Buchmäßige Trennung“
Neubewertung- Umsetzung ZA Graz • Analyse Bewilligungen pro Team • Einheitliches Anschreiben an WB pro Team erfolgt • Vereinbarung eines Gespräches zur Umsetzung Neubewertung mit WB pro Team – Analyse Bewilligungsstand / Änderungsbedarf • Sammeln von Informationen, Anschreiben der Wirtschaftsbeteiligten, Kommunikation im Rahmen der Kundenbetreuung • Beginn mit AEO-Bewilligungen, gefolgt von„leichter“ umzustellenden Bewilligungen (weniger Daten, keine Gesamtsicherheit) bzw. von damit zusammenhängenden Bewilligungen • komplexere Bewilligungen (Zolllager mit Zuständigkeitsübergang u. dgl.) sowie „Problemfälle“ am Ende der Übergangsphase • Festlegung einer Zeitschiene zur Umsetzung mit WB pro Team – Umsetzung Neubewertung 2018 nach Vereinbarung
Status Zollamt Graz Bewilligungen 700 600 500 400 AEO Gesamt 300 200 100 0 AEO Gesamt
Status Zollamt Graz Bearbeitungsstand Offen 34% Abgeschlossen 54% in Bearbeitung 12%
Bisherige Erfahrungen • Umstellung von Bewilligungen bei Wirtschaftsbeteiligten, die nur wenig Kontakt zum Zoll haben (zB nur Bewilligung für Zahlungsaufschub) und nicht AEO sind, tw. schwierig • Häufigste Probleme in der Praxis – Anträge werden nicht vollständig ausgefüllt bzw. notwendige Daten werden nicht vollständig übermittelt – Bei Papieranträgen bestehen keine „Pflichtfelder“ wie bei elektronischen Anträgen – jedoch benötigt das Zollamt ALLE Daten lt. Antragsformular – auch im Hinblick auf die elektronische Nacherfassung (Zusatzaufwand) Anforderung bzw. Aufforderung zur Ergänzung werden tw. sehr schleppend beantwortet
Bisherige Erfahrungen – Bei Anträgen für die Gesamtsicherheiten sind die Angaben zur finanziellen Lage oft unzureichend • Ausfüllhilfen sollten genutzt werden Formatvorlagen: Anträge und Ausfüllhilfen • Probleme bei der Neubewertung durch rigorose Regelungen des UZK im Bereich Sicherheiten • Rechtsinstitut der Gesamtsicherheit ist kritischer Erfolgsfaktor, relativ schwerfällig Berechnung des Referenzbetrages im Falle einer Gesamtsicherheit ist komplex und im Falle von Nicht-AEOs auch kostenintensiv • Überwachung wird schwierig und personalintensiv für Verwaltung wie Wirtschaft • Zeitleiste für die zeitgerechte Neubewertung aller Bewilligungen kann nur eingehalten werden, wenn ein entsprechendes Zusammenarbeiten zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörde gegeben ist • Alle erforderlichen Unterlagen bzw. Daten sollten spätestens bis 1.10.2018 dem KT vorliegen
Neubewertung und Gesamtsicherheit • zumindest 3 Gesamtsicherheiten pro WB empfohlen (beliebige Anzahl möglich im geplanten elektronischen System CDA in Ö) • für das Versandverfahren • für den Zahlungsaufschub - entstandene Zollschulden • für alle anderen Verfahren - möglicherweise entstehende Zollschulden - Zolllager - Aktive Veredelung - Verwahrungslager - Warenort - Vorübergehende Verwendung - Endverwendung
Neubewertung / CDA • elektronisches System Customs Decisions Austria (CDA) soll laut Plan bis Anfang 2019 stehen • CDA deckt gesamtes Spektrum der Bewilligungs- /Entscheidungserteilung und Überwachung/Änderung ab, Einstieg über elektronisches Unternehmerserviceportal, • EU-Entscheidungen sowie auch nationale Entscheidungen (Erlass, Erstattung, Warenorte) • Fertigstellung zu spät, um Neubewertungsprozess in CDA abzubilden, dh Neubewertung auf Papier mit nachträglicher Dateneingabe durch die Zollverwaltung • für AEO-Bewilligungen eigene Anwendung
Neubewertung / CDA • Bewilligungen, die schon dzt. auf IT-Basis verwaltet werden (in Zahlungsaufschub): für Datenmigration ist eigenes Programm erforderlich • bei papiermäßigen Bewilligungen ist nach der Neubewertung Nacherfassung im elektronischen Customs Decisions System erforderlich (nationales System) • ist derzeit in Umsetzung mit geplanter Fertigstellung Anfang 2019)
CDA - Inhalte • 22 EU-Entscheidungsarten • 14 nationale Entscheidungsarten • Nationales Trader-Portal • Digitaler workflow • Österreichische/zollspezifische Funktionalitäten • Selbstmanagement für Wirtschaftsbeteiligte
• CDA – Inhalte – Internationale EA • EUS – Inanspruchnahme der Endverwendung • TEA – Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung • CWx – Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren (CW1, CW2 oder CWP) • RSS – Einführung eines Linienverkehrs • ACP – Status eines zugelassenen Ausstellers • ACT – Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Transporte • ACR - Status eines zugelassenen Versenders für den Unionsversand • ACE – Status eines zugelassenen Empfängers für den Unionsversand • SSE – Verwendung besonderer Verschlüsse • TRD – Verwendung einer Versandanmeldung mit verringertem Datensatz • ETD –Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Zollanmeldung
CDA – Inhalte – Nationale EA Abkürzungen noch nicht fix xxx – Warenort-Bewilligung - derzeit in GLB – Grundlagenbescheid Ausarbeitung CQN – Verpflichtungserklärung für Kontingentanträge !!! EAN – Ermächtigter Ausführer GUN – Gesamt-/Einzelsicherheit im Versandverfahren REM – Erlass REP – Erstattung xxx – Einzelmitteilung Zollwert xxx - Zollschuldbeitrittserklärung gemäß Art 83 Abs1 Bst c) UZK-DA / gemäß Art 109 (2) UZK CAN - Verschlussanerkenntnis Carnet-TIR HBN - Hausbeschauantrag ASN – Buchmäßige Trennung von Vormaterialien verschiedenen Ursprungs xxx – Berechtigung zum Zugriff auf das e-zoll-Webservice xxx – RIN-Personen 16 Dialogveranstaltung 28.6.2018
CDA Inhalte • nationales Traderportal – 3 Zugänge (USP, Help.gv.at, Finanzonline) – natürliche und juristische Personen – Authentifizierung/Identifizierung – Vertretungsmanagement
CDA – Inhalte • Funktionalitäten (auszugsweise) • angepasster Kriterienkatalog für Entscheidungsfindung • Konsultation innerhalb Österreichs • Zuständigkeitsregeln • Fristenüberwachung • Aktenvermerk • …. 18 Dialogveranstaltung 28.6.2018
CDA – Inhalte • Selbstmanagement für Wirtschaftsbeteiligte • Berechtigung für e-zoll-Webservice • RIN-Personen • Vertretungsmanagement 19 Dialogveranstaltung 28.6.2018
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