Dialogveranstaltung Zoll 2018 - WKO

 
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Dialogveranstaltung Zoll 2018 - WKO
Dialogveranstaltung Zoll
2018

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            Dialogveranstaltung 28.6.2018
Inhalte

•   Neubewertung der Bewilligungen und CDA Status

•   Sicherheiten UZK
    •   Rechtliches aus dem UZK zum Thema Sicherheiten
    •   Gesamtsicherheit – Bewilligung
    •   Referenzwert
    •   Berechnung
    •   Überwachung des Referenzwertes

•   Erfahrungsaustausch in den Besprechungsinseln
    pro Kundenteam

•   Rückmeldungen aus den Besprechungsinseln und
    Fragenbeantwortung, Diskussion im Plenum
Neubewertung von
        Bewilligungen
Zollamt Graz – Wirtschaftsraum
          Steiermark
Ausgangssituation

•   Neubewertung von unbefristeten Bewilligungen
    •   Eine Neubewertung der unbefristeten Bewilligungen und daraus
        resultierende Entscheidungen (Bewilligungen) müssen vor dem
        01.05.2019 erfolgen. Allerdings ist eine Neubewertung schon beim
        ersten (wesentlichen) Änderungsantrag ab 01.05.2016
        durchzuführen

    •   ausgenommen von einer Neubewertung sind Bewilligungen für

        • „Ermächtigter Ausführer“

        • „Buchmäßige Trennung“
Neubewertung- Umsetzung
ZA Graz
 •   Analyse Bewilligungen pro Team
 •   Einheitliches Anschreiben an WB pro Team erfolgt
 •   Vereinbarung eines Gespräches zur Umsetzung Neubewertung mit WB
     pro Team
      – Analyse Bewilligungsstand / Änderungsbedarf
 •   Sammeln von Informationen, Anschreiben der Wirtschaftsbeteiligten,
     Kommunikation im Rahmen der Kundenbetreuung
 •   Beginn mit AEO-Bewilligungen, gefolgt von„leichter“ umzustellenden
     Bewilligungen (weniger Daten, keine Gesamtsicherheit) bzw. von damit
     zusammenhängenden Bewilligungen
 •   komplexere Bewilligungen (Zolllager mit Zuständigkeitsübergang u. dgl.)
     sowie „Problemfälle“ am Ende der Übergangsphase
 •   Festlegung einer Zeitschiene zur Umsetzung mit WB pro Team
      – Umsetzung Neubewertung 2018 nach Vereinbarung
Status Zollamt Graz
              Bewilligungen
 700

 600

 500

 400

                                       AEO
                                       Gesamt
 300

 200

 100

   0
        AEO                   Gesamt
Status Zollamt Graz
            Bearbeitungsstand

        Offen
        34%

                           Abgeschlossen
                               54%

          in Bearbeitung
               12%
Bisherige Erfahrungen

•   Umstellung von Bewilligungen bei Wirtschaftsbeteiligten, die nur
    wenig Kontakt zum Zoll haben (zB nur Bewilligung für
    Zahlungsaufschub) und nicht AEO sind, tw. schwierig
•   Häufigste Probleme in der Praxis
     – Anträge werden nicht vollständig ausgefüllt bzw. notwendige
       Daten werden nicht vollständig übermittelt
     – Bei Papieranträgen bestehen keine „Pflichtfelder“ wie bei
       elektronischen Anträgen – jedoch benötigt das Zollamt ALLE
       Daten lt. Antragsformular – auch im Hinblick auf die
       elektronische Nacherfassung (Zusatzaufwand) Anforderung bzw.
       Aufforderung zur Ergänzung werden tw. sehr schleppend
       beantwortet
Bisherige Erfahrungen
     – Bei Anträgen für die Gesamtsicherheiten sind die Angaben zur finanziellen Lage
        oft unzureichend
•   Ausfüllhilfen sollten genutzt werden
     Formatvorlagen: Anträge und Ausfüllhilfen
•   Probleme bei der Neubewertung durch rigorose
    Regelungen des UZK im Bereich Sicherheiten
•   Rechtsinstitut der Gesamtsicherheit ist kritischer Erfolgsfaktor, relativ schwerfällig
    Berechnung des Referenzbetrages im Falle einer Gesamtsicherheit ist komplex und im
    Falle von Nicht-AEOs auch kostenintensiv
•   Überwachung wird schwierig und personalintensiv für Verwaltung wie Wirtschaft
•   Zeitleiste für die zeitgerechte Neubewertung aller Bewilligungen kann nur eingehalten
    werden, wenn ein entsprechendes Zusammenarbeiten zwischen Wirtschaftsbeteiligten
    und Zollbehörde gegeben ist
•   Alle erforderlichen Unterlagen bzw. Daten sollten spätestens bis 1.10.2018 dem KT
    vorliegen
Neubewertung und
Gesamtsicherheit
•   zumindest 3 Gesamtsicherheiten pro WB empfohlen (beliebige
    Anzahl möglich im geplanten elektronischen System CDA in Ö)
•   für das Versandverfahren
•   für den Zahlungsaufschub
    - entstandene Zollschulden
•   für alle anderen Verfahren
    -   möglicherweise entstehende Zollschulden
    -   Zolllager
    -   Aktive Veredelung
    -   Verwahrungslager
    -   Warenort
    -   Vorübergehende Verwendung
    -   Endverwendung
Neubewertung / CDA

 •   elektronisches System Customs Decisions Austria (CDA) soll laut
     Plan bis Anfang 2019 stehen
 •   CDA deckt gesamtes Spektrum der Bewilligungs-
     /Entscheidungserteilung und Überwachung/Änderung ab, Einstieg
     über elektronisches Unternehmerserviceportal,
 •   EU-Entscheidungen sowie auch nationale Entscheidungen (Erlass,
     Erstattung, Warenorte)
 •   Fertigstellung zu spät, um Neubewertungsprozess in CDA
     abzubilden, dh Neubewertung auf Papier mit nachträglicher
     Dateneingabe durch die Zollverwaltung
 •   für AEO-Bewilligungen eigene Anwendung
Neubewertung / CDA
• Bewilligungen, die schon dzt. auf IT-Basis
  verwaltet werden (in Zahlungsaufschub): für
  Datenmigration ist eigenes Programm
  erforderlich
• bei papiermäßigen Bewilligungen ist nach der
  Neubewertung Nacherfassung im
  elektronischen Customs Decisions System
  erforderlich (nationales System)
• ist derzeit in Umsetzung mit geplanter
  Fertigstellung Anfang 2019)
CDA - Inhalte

•   22 EU-Entscheidungsarten
•   14 nationale Entscheidungsarten
•   Nationales Trader-Portal
•   Digitaler workflow
•   Österreichische/zollspezifische Funktionalitäten
•   Selbstmanagement für Wirtschaftsbeteiligte
• CDA – Inhalte –
  Internationale EA
  •   EUS – Inanspruchnahme der Endverwendung
  •   TEA – Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung
  •   CWx – Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren (CW1,
      CW2 oder CWP)
  •   RSS – Einführung eines Linienverkehrs
  •   ACP – Status eines zugelassenen Ausstellers
  •   ACT – Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Transporte
  •   ACR - Status eines zugelassenen Versenders für den
      Unionsversand
  •   ACE – Status eines zugelassenen Empfängers für den
      Unionsversand
  •   SSE – Verwendung besonderer Verschlüsse
  •   TRD – Verwendung einer Versandanmeldung mit verringertem
      Datensatz
  •   ETD –Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments
      als Zollanmeldung
CDA – Inhalte – Nationale EA
                                                                Abkürzungen
                                                                noch nicht fix
    xxx – Warenort-Bewilligung                                  - derzeit in
    GLB – Grundlagenbescheid
                                                                Ausarbeitung
    CQN – Verpflichtungserklärung für Kontingentanträge
                                                                      !!!
    EAN – Ermächtigter Ausführer
    GUN – Gesamt-/Einzelsicherheit im Versandverfahren
    REM – Erlass
    REP – Erstattung
    xxx – Einzelmitteilung Zollwert
    xxx - Zollschuldbeitrittserklärung gemäß Art 83 Abs1 Bst c) UZK-DA / gemäß Art
     109 (2) UZK
    CAN - Verschlussanerkenntnis Carnet-TIR
    HBN - Hausbeschauantrag
    ASN – Buchmäßige Trennung von Vormaterialien verschiedenen Ursprungs
    xxx – Berechtigung zum Zugriff auf das e-zoll-Webservice
    xxx – RIN-Personen

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CDA Inhalte

• nationales Traderportal
   – 3 Zugänge (USP, Help.gv.at,
     Finanzonline)
   – natürliche und juristische Personen
   – Authentifizierung/Identifizierung
   – Vertretungsmanagement
CDA – Inhalte

• Funktionalitäten (auszugsweise)
     • angepasster Kriterienkatalog für Entscheidungsfindung
     • Konsultation innerhalb Österreichs
     • Zuständigkeitsregeln
     • Fristenüberwachung
     • Aktenvermerk
     • ….

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CDA – Inhalte

• Selbstmanagement für Wirtschaftsbeteiligte
     • Berechtigung für e-zoll-Webservice
     • RIN-Personen
     • Vertretungsmanagement

19    Dialogveranstaltung 28.6.2018
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