Die Abgeltungssteuer Sarah Lemke, Rechtsanwältin, NFS Netfonds Financial Service GmbH Wie gewonnen, so zerronnen!?

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Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer                      April 08

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Sarah Lemke, Rechtsanwältin, NFS Netfonds Financial
Service GmbH
                               Die Abgeltungssteuer

                          Wie gewonnen, so zerronnen!?
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer                                     April 08

                       Die Intention des Gesetzgebers

     Vereinfachtes Verfahren zur Vereinnahmung von Steuern
     Verbesserung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der
     deutschen Finanzplätze durch Anonymität der Anleger sowie einen
     niedrigen Steuersatz für Kapitalerträge.
     Aber: im europäischen Vergleich ist die deutsche Lösung mit 25%
     relativ hoch, ferner ist international verbreitet eine Abgeltungssteuer
     nur auf Zinsen und Dividenden und nicht auch auf den Wertzuwachs.
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      Die Abgeltungssteuer im ausländischen Vergleich
                                Beispielhafte Betrachtung

    Belgien:                          Zinsen: 15%, Dividenden: 25%; mit
                                      Optionsmöglichkeit
    Griechenland                      10% für Zinsen
    Irland                            20%, Ausnahmen für Private Equity
    Italien                           Zinsen 27%, Dividenden und Kursgewinne:
                                      12,5%
    Österreich                        Zinsen und Dividenden: 25%, Kursgewinne:
                                      Spekulationsfrist von 12 Monaten
    Schweden                          30% Abgeltungssteuer
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer                                April 08

                Das Verfahren zur Erhebung der Steuer

     Der Abzug an der Quelle hat eine abgeltende Wirkung für bestimmte
     in- und ausländische Einkünfte.
     Eine Angabe in der Steuererklärung ist insoweit nicht mehr
     erforderlich.
     Wird kein Abzug an der Quelle vorgenommen, so sind die Einkünfte
     nach wie vor im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
     anzugeben, z.B. bei Depots im Ausland.
     Bestehende Befreiungsmöglichkeiten bleiben bestehen.
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                                Daten, Zahlen, Fakten

Neuregelung                      gilt ab 01.01.2009
Steuersatz                       25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.
                                 Kirchensteuer)
Steuer wird erhoben auf          Alle Kapitaleinkünfte aus dem Privatvermögen:
                                 Zinsen, Dividenden, Veräußerungs- und
                                 Einlösungsgewinne, Erträge aus Zertifikaten,
                                 Finanzinnovationen und Termingeschäften
Abgeltungswirkung                Mit Quellenabzug der Abgeltungssteuer ist die
                                 Einkommensteuer auf Kapitaleinnahmen abgegolten
                                 (Ausnahme, wenn persönlicher Steuersatz < 25
                                 Prozent: Erstattung der Differenz über
                                 Steuererklärung). Zinsabschlagsteuer und
                                 Kapitalerstragssteuer entfallen
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                             Daten, Zahlen, Fakten
Sparer-Pauschbetrag                   801 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 1.602 Euro
                                      (Zusammenveranlagung)
Werbungskosten                        Kein Abzug tatsächlicher Werbungskosten mehr.
                                      Werbungskosten sind mit Sparer-Pauschbetrag definitiv
                                      abgegolten.
Spekulationsfrist:                    Fällt weg: Veräußerungs- und Einlösungsgewinne sind
                                      unabhängig davon steuerpflichtig, wie lange die
                                      Kapitalanlage gehalten wurde.
Bestandsschutz für                    Für Kapitaleinnahmen, die vor dem 01.01.2009 erworben
Alt-Anlagen                           wurden, gilt weiterhin die Spekulationsfrist von einem Jahr.
Halbeinkünfteverfahren                Fällt weg: Kapitaleinnahmen, die den Sparer-Pauschbetrag
                                      übersteigen, sind vollständig steuerpflichtig
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                             Daten, Zahlen, Fakten
Verlustverrechnung                    Keine Verrechnung von (Alt-) Verlusten aus
                                      Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen
                                      Einkunftsarten mehr. Nur noch Verlustvortrag zur späteren
                                      Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen.
                                      Aktienverluste können nur noch mit Aktiengewinnen
                                      verrechnet werden (gilt nicht für Aktienfonds).
Kontenabruf                           Die Kontenabrufmöglichkeit nach § 93 AO besteht ab 2009
                                      nur noch in bestimmten Fällen (z.B. wenn der Bürger
                                      beantragt, seine Kapitaleinkünfte seinem niedrigeren
                                      persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen oder er
                                      steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen will; wenn
                                      der Bürger festgesetzte Steuern nicht zahlt etc.)
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                             Daten, Zahlen, Fakten
Kirchensteuer                         Die Kreditinstitute sollen die Kirchensteuer bereits in Form
                                      des Quellensteuerabzugs erheben. Hierfür ist eine
                                      gesonderte Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern
                                      notwendig, bei der die Kreditinstitute unter Wahrung des
                                      Datenschutzes des Betroffenen eine Abfrage zur
                                      Kirchensteuerpflicht starten können (2011).

Derzeitige Möglichkeiten              Der Steuerpflichtige kann bei seinem Kreditinstitut seine
                                      Konfession angeben.
                                      Der Steuerpflichtige kann in seiner Steuererklärung
                                      angeben, in welcher Höhe Kapitalertragsteuer von seinem
                                      Kreditinstitut einbehalten worden ist. Das Finanzamt setzt
                                      dann auf dieser Basis die Kirchensteuer fest.
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                                      Anwendungszeitraum
                                        Wichtige Termine
     14. März 2007
     Zertifikate, die vor diesem Stichtag erworben wurden, genießen einen Bestandsschutz.
     Das bedeutet, dass diese Papiere nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist
     jederzeit steuerfrei veräußert werden können.
     Juni 2008
     Dies ist der letztmögliche Monat um Spekulationspapiere zu erwerben, welche nach
     einer Haltedauer von 12 Monaten noch steuerfrei veräußert werden können.
     01. Januar 2009
     Die Abgeltungssteuer tritt in Kraft. Für Veräußerungsgewinne aus Anschaffungen bis
     14.03.2007 gilt die alte Regelung mit Spekulationsfrist zeitlich unbeschränkt weiter.
     30. Juni 2009
     Spekulationspapiere, die ab dem 15. März 2007 erworben wurden, einen Gewinn
     realisierten und eine Mindesthaltedauer von einem Jahr aufweisen, sollten vor diesem
     Zeitpunkt veräußert werden. Das Papier wird dann nicht steuerlich erfasst.
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         Der Abgeltungssteuer unterliegende Einkünfte

Grundsätzlich alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere
  Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten,
  Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren,
  Dividenden,
  Erträge aus Investmentfonds,
  Erträge aus Termingeschäften und Zertifikatserträge,
  Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei
  Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an
  Kapitalgesellschaften
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                                Ausnahmen
                 Die Abgeltungssteuer wird nicht erhoben auf:

    Eigenheime
    Vermietete Immobilien
    Riester-Verträge
    Rürup-Rentenversicherungen
    Geschlossene Immobilien,- Solar- und Windkraft-Fonds, Medien-
    Leasing, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds
    Altersvorsorge über die Firma
    Private Rentenversicherungen
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                         Kapitallebensversicherungen
            Unterfallen grundsätzlich nicht der Abgeltungssteuer

Ausnahmen:
   Bei bis zum 01.01.2005 geschlossenen Verträgen gilt die an bestimmte
   Voraussetzungen gebundene Steuerbefreiung fort.
   Für Policen ab 2005 ist die Abgeltungssteuer fällig, wenn Versicherte bei
   Kündigung oder Verkauf noch nicht 60 Jahre alt sind bzw. der Vertrag keine
   zwölf Jahre lief, ggf. ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages anzusetzen.
   Liegen die Voraussetzungen des hälftigen Unterschiedsbetrages vor, so
   erfolgt eine Veranlagung unter Anwendung des progressiven Steuersatzes.
   Die Erhebung der Steuer erfolgt auch bei den Lebensversicherungen, die die
   Voraussetzungen der hälftigen Freistellung erfüllen. Die Freistellung ist in der
   Steuererklärung anzugeben.
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                Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer
                                      Auf jeden Fall:

    Freistellungsaufträge prüfen und ggf. bündeln
    Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen
    Geplante Kapitalanlage noch vor dem 01.01.2009 tätigen,
    um noch von geltenden Steuervorteilen profitieren zu
    können
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                Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer
        Persönlicher Steuersatz < 25% und Sparer-Pauschbetrag
                             ausgenutzt:

    Zinserträge auf die Zeit ab 01.01.2009 verlagern
    Fondsprodukte bevorzugen mit hohem Anteil
    außerordentlicher Erträge (Kursgewinne)
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                Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer
     Summe aller Einkünfte < Grundfreibetrag (7.664 € / 15.325 €):

Betrifft geringverdienende Arbeitnehmer, Kinder und Rentner
  Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
  Freistellungsaufträge prüfen und ggf. bündeln
  Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen
  Geplante Kapitalanlage noch vor dem 01.01.2009 tätigen, um noch
  von geltenden Steuervorteilen profitieren zu können
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         Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer
                       Kapitalanlagen fremdfinanziert:

    Ablösung der Fremdfinanzierung vor dem 01.01.2009
    prüfen, da Finanzierungskosten ab dann nicht mehr als
    Werbungskosten abziehbar sind
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                Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer
           Überprüfen der Kapitalanlagen und Schaffung steuerlicher
                            „Fondsaltbestände“:
    Wählen Sie ein Management im Fondsmantel, damit
    Kursgewinne abgeltungssteuerfrei bleiben
    Ersetzen Sie Aktien durch Aktienfonds
    Nutzen Sie moderne Finanzinstrumente und
    professionelles Know-how in steueroptimierten
    Fondsprodukten auf Dauer
    Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater!
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer                             April 08

     “Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder
        seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat
                     daraus hohe Steuern zufließen.”

                   (Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
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