Die Abgeltungssteuer Sarah Lemke, Rechtsanwältin, NFS Netfonds Financial Service GmbH Wie gewonnen, so zerronnen!?
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Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Präsentiert von Sarah Lemke, Rechtsanwältin, NFS Netfonds Financial Service GmbH Die Abgeltungssteuer Wie gewonnen, so zerronnen!?
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Die Intention des Gesetzgebers Vereinfachtes Verfahren zur Vereinnahmung von Steuern Verbesserung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Finanzplätze durch Anonymität der Anleger sowie einen niedrigen Steuersatz für Kapitalerträge. Aber: im europäischen Vergleich ist die deutsche Lösung mit 25% relativ hoch, ferner ist international verbreitet eine Abgeltungssteuer nur auf Zinsen und Dividenden und nicht auch auf den Wertzuwachs.
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Die Abgeltungssteuer im ausländischen Vergleich Beispielhafte Betrachtung Belgien: Zinsen: 15%, Dividenden: 25%; mit Optionsmöglichkeit Griechenland 10% für Zinsen Irland 20%, Ausnahmen für Private Equity Italien Zinsen 27%, Dividenden und Kursgewinne: 12,5% Österreich Zinsen und Dividenden: 25%, Kursgewinne: Spekulationsfrist von 12 Monaten Schweden 30% Abgeltungssteuer
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Das Verfahren zur Erhebung der Steuer Der Abzug an der Quelle hat eine abgeltende Wirkung für bestimmte in- und ausländische Einkünfte. Eine Angabe in der Steuererklärung ist insoweit nicht mehr erforderlich. Wird kein Abzug an der Quelle vorgenommen, so sind die Einkünfte nach wie vor im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung anzugeben, z.B. bei Depots im Ausland. Bestehende Befreiungsmöglichkeiten bleiben bestehen.
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Daten, Zahlen, Fakten Neuregelung gilt ab 01.01.2009 Steuersatz 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) Steuer wird erhoben auf Alle Kapitaleinkünfte aus dem Privatvermögen: Zinsen, Dividenden, Veräußerungs- und Einlösungsgewinne, Erträge aus Zertifikaten, Finanzinnovationen und Termingeschäften Abgeltungswirkung Mit Quellenabzug der Abgeltungssteuer ist die Einkommensteuer auf Kapitaleinnahmen abgegolten (Ausnahme, wenn persönlicher Steuersatz < 25 Prozent: Erstattung der Differenz über Steuererklärung). Zinsabschlagsteuer und Kapitalerstragssteuer entfallen
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Daten, Zahlen, Fakten Sparer-Pauschbetrag 801 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 1.602 Euro (Zusammenveranlagung) Werbungskosten Kein Abzug tatsächlicher Werbungskosten mehr. Werbungskosten sind mit Sparer-Pauschbetrag definitiv abgegolten. Spekulationsfrist: Fällt weg: Veräußerungs- und Einlösungsgewinne sind unabhängig davon steuerpflichtig, wie lange die Kapitalanlage gehalten wurde. Bestandsschutz für Für Kapitaleinnahmen, die vor dem 01.01.2009 erworben Alt-Anlagen wurden, gilt weiterhin die Spekulationsfrist von einem Jahr. Halbeinkünfteverfahren Fällt weg: Kapitaleinnahmen, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, sind vollständig steuerpflichtig
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Daten, Zahlen, Fakten Verlustverrechnung Keine Verrechnung von (Alt-) Verlusten aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten mehr. Nur noch Verlustvortrag zur späteren Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Aktienverluste können nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden (gilt nicht für Aktienfonds). Kontenabruf Die Kontenabrufmöglichkeit nach § 93 AO besteht ab 2009 nur noch in bestimmten Fällen (z.B. wenn der Bürger beantragt, seine Kapitaleinkünfte seinem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen oder er steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen will; wenn der Bürger festgesetzte Steuern nicht zahlt etc.)
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Daten, Zahlen, Fakten Kirchensteuer Die Kreditinstitute sollen die Kirchensteuer bereits in Form des Quellensteuerabzugs erheben. Hierfür ist eine gesonderte Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern notwendig, bei der die Kreditinstitute unter Wahrung des Datenschutzes des Betroffenen eine Abfrage zur Kirchensteuerpflicht starten können (2011). Derzeitige Möglichkeiten Der Steuerpflichtige kann bei seinem Kreditinstitut seine Konfession angeben. Der Steuerpflichtige kann in seiner Steuererklärung angeben, in welcher Höhe Kapitalertragsteuer von seinem Kreditinstitut einbehalten worden ist. Das Finanzamt setzt dann auf dieser Basis die Kirchensteuer fest.
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Anwendungszeitraum Wichtige Termine 14. März 2007 Zertifikate, die vor diesem Stichtag erworben wurden, genießen einen Bestandsschutz. Das bedeutet, dass diese Papiere nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist jederzeit steuerfrei veräußert werden können. Juni 2008 Dies ist der letztmögliche Monat um Spekulationspapiere zu erwerben, welche nach einer Haltedauer von 12 Monaten noch steuerfrei veräußert werden können. 01. Januar 2009 Die Abgeltungssteuer tritt in Kraft. Für Veräußerungsgewinne aus Anschaffungen bis 14.03.2007 gilt die alte Regelung mit Spekulationsfrist zeitlich unbeschränkt weiter. 30. Juni 2009 Spekulationspapiere, die ab dem 15. März 2007 erworben wurden, einen Gewinn realisierten und eine Mindesthaltedauer von einem Jahr aufweisen, sollten vor diesem Zeitpunkt veräußert werden. Das Papier wird dann nicht steuerlich erfasst.
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Der Abgeltungssteuer unterliegende Einkünfte Grundsätzlich alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Erträge aus Termingeschäften und Zertifikatserträge, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Ausnahmen Die Abgeltungssteuer wird nicht erhoben auf: Eigenheime Vermietete Immobilien Riester-Verträge Rürup-Rentenversicherungen Geschlossene Immobilien,- Solar- und Windkraft-Fonds, Medien- Leasing, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds Altersvorsorge über die Firma Private Rentenversicherungen
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Kapitallebensversicherungen Unterfallen grundsätzlich nicht der Abgeltungssteuer Ausnahmen: Bei bis zum 01.01.2005 geschlossenen Verträgen gilt die an bestimmte Voraussetzungen gebundene Steuerbefreiung fort. Für Policen ab 2005 ist die Abgeltungssteuer fällig, wenn Versicherte bei Kündigung oder Verkauf noch nicht 60 Jahre alt sind bzw. der Vertrag keine zwölf Jahre lief, ggf. ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages anzusetzen. Liegen die Voraussetzungen des hälftigen Unterschiedsbetrages vor, so erfolgt eine Veranlagung unter Anwendung des progressiven Steuersatzes. Die Erhebung der Steuer erfolgt auch bei den Lebensversicherungen, die die Voraussetzungen der hälftigen Freistellung erfüllen. Die Freistellung ist in der Steuererklärung anzugeben.
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer Auf jeden Fall: Freistellungsaufträge prüfen und ggf. bündeln Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen Geplante Kapitalanlage noch vor dem 01.01.2009 tätigen, um noch von geltenden Steuervorteilen profitieren zu können
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer Persönlicher Steuersatz < 25% und Sparer-Pauschbetrag ausgenutzt: Zinserträge auf die Zeit ab 01.01.2009 verlagern Fondsprodukte bevorzugen mit hohem Anteil außerordentlicher Erträge (Kursgewinne)
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer Summe aller Einkünfte < Grundfreibetrag (7.664 € / 15.325 €): Betrifft geringverdienende Arbeitnehmer, Kinder und Rentner Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen Freistellungsaufträge prüfen und ggf. bündeln Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen Geplante Kapitalanlage noch vor dem 01.01.2009 tätigen, um noch von geltenden Steuervorteilen profitieren zu können
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer Kapitalanlagen fremdfinanziert: Ablösung der Fremdfinanzierung vor dem 01.01.2009 prüfen, da Finanzierungskosten ab dann nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sind
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 Handlungsbedarf zur Abgeltungssteuer Überprüfen der Kapitalanlagen und Schaffung steuerlicher „Fondsaltbestände“: Wählen Sie ein Management im Fondsmantel, damit Kursgewinne abgeltungssteuerfrei bleiben Ersetzen Sie Aktien durch Aktienfonds Nutzen Sie moderne Finanzinstrumente und professionelles Know-how in steueroptimierten Fondsprodukten auf Dauer Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater!
Info-Veranstaltung Abgeltungssteuer April 08 “Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen.” (Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
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