Die Anmeldung zur afa2022 besteht aus den Anlagen

 
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Die Anmeldung zur afa2022 besteht aus den Anlagen
Inhalt

Die Anmeldung zur afa2022 besteht aus
den Anlagen A – F

A1 Anmeldung Messestand
A2 Anmeldung Messestand
B   Meldung der Mitaussteller
C	Besondere Messebedingungen
    Allgemeine Messebedingungen
D   Standbau-Paket „Komfort“
E   Standbau-Paket „Basic“
F   Weitere Komplettstand-Angebote
Die Anmeldung zur afa2022 besteht aus den Anlagen
A
               Anmeldung Messestand
               Die Anmeldung besteht aus den Anlagen A - F
           1

AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
Projektleitung afa2022                                    Kunden-Nr.:
Telefon +49 (0) 821 / 5 89 82-310
Telefax +49 (0) 821 / 5 89 82-319                         Reg.-Nr.:
Internet: www.meine-afa.de
E-Mail: info@meine-afa.de

Die mit * gekennzeichneten Angaben werden im Ausstellerverzeichnis so eingetragen, wie hier angegeben!

Firma*                                                                Umsatzsteuer ID-Nr.

Geschäftsführer                                                       Rechnungsanschrift (falls abweichend vom Katalogeintrag)

Straße*

Postleitzahl*

Ort*

Land*                                                                 Ansprechpartner

Telefon*                                                              Telefon (Direktwahl)

Mobil (am Stand)                                                      E-Mail (persönlich)

Fax*                                                                  Adresse Ansprechpartner (falls abweichend vom Katalogeintrag)

E-Mail*

Internet*

Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe              A–Z

Folgende Produkte/Dienstleistungen werden präsentiert*:               Wichtige Hinweise
Bitte unbedingt ausfüllen – vielen Dank!
                                                                      Die Abgabe der Anmeldung ist verbindlich und keine Anfrage!
                                                                      Vorbehalte oder Bedingungen seitens des Ausstellers sind
                                                                      nicht zulässig und führen dazu, dass die Anmeldung zurück-
                                                                      gewiesen wird.

                                                                      Für Anfragen erreichen Sie uns unter:
                                                                      Telefon +49 (0) 821 / 5 89 82-310
                                                                      Telefax +49 (0) 821 / 5 89 82-319
                                                                      E-Mail: info@meine-afa.de
Die Angaben werden u.a. auch für die Eintragung im Aussteller-
                                                                      Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die beigefügten
verzeichnis und im Internet benötigt. Eine Einschränkung der
                                                                      „Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ des
Exponate bei der Zulassung bleibt vorbehalten (s. Punkt 3 der         FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen, die Bestim-
FAMA-Messebedingungen).                                               mungen des Merkblattes für Aussteller und die „Besonderen
                                                                      Messebedingungen“ der AFAG Messen und Ausstellungen
Sind an Ihrem Stand Mitaussteller vertreten?                          GmbH für diese Veranstaltung ausdrücklich anerkannt.
                                                                       Anlage C
   nein.

   ja (wenn ja, bitte Anlage B ausfüllen und der Anmeldung           Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt.
    beifügen).

Achtung: Bitte unbedingt Anlage A2 ausfüllen und mit abgeben – vielen Dank!
Diese Anmeldung bitte absenden an:

 AFAG
 Messen und Ausstellungen GmbH
 Projektleitung afa2022
 Am Messezentrum 5
 86159 Augsburg

(passt gefaltet in ein Lang-DIN Kuvert)

Weitere Informationen zu Ihrem Messeauftritt

Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit uns Details zu der von Ihnen gewünschten
Platzierung mitzuteilen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass nicht immer alle
Wünsche berücksichtigt werden können.

Platzierungswünsche:

    Wir wünschen die Nachbarschaft zu folgenden Firmen:

    Wir möchten nicht in die direkte Nachbarschaft von:

    Wir planen einen Gemeinschaftsstand mit folgenden Firmen:

Sonstige Wünsche und Anregungen:
A
             Anmeldung Messestand
             Die Anmeldung besteht aus den Anlagen A - F
         2

 Wir bestellen gemäß den Teilnahmebedingungen
                                                                        Sicherheits- und Entsorgungspauschale €/m2 4,95
 Front in m Tiefe in m Benötigte Standfläche
                                                                        Fachverbandsbeitrag Halle €/m2 0,60, Freigelände €/m2 0,30

                                                                        Medienbeitrag € 225,–
 			                               ca.              m2                  Wir möchten unsere kostenlosen Ausstellerausweise per Post
                                                                         zugeschickt bekommen (Anzahl abhängig von belegten m2,
 Falls durch den Stand oder Exponate die Höhe
                                                                         siehe Punkt 7 Besondere Messebedingungen. Die Ausweise
  von 2,50 m überschritten wird, bitte Höhe angeben:            m
                                                                         werden erst nach Begleichung der Rechnung verschickt).
 Wir nutzen einen Verkaufsanhänger, Fahrzeug o.ä.
  (muss zusätzlich über das Online-Service-Center, Geneh-               Wasseranschluss wird benötigt
  migung Standbau/Brandschutz angemeldet werden).                        (Bestellung muss separat über das Online-Service-Center
                                                                         erfolgen.)

                                                                                                             Preis je m2
Themenbereiche                               Standform                                                bis 31.7.2021	    ab 01.8.2021
                                              Reihe                                                       99,00 €	          114,00 €
                                              Eck                                                        123,00 €	 139,00 €
    Dienstleistung, Garten, Outdoor &
            Sport, Tourismus                  Kopf                                                       125,00 €	          141,00 €
                                              Block                                                      128,00 €	 144,00 €
                                              Reihe                                                      119,00 €	 135,00 €
       Nahrungs- u. Genussmittel,
      Haushaltswaren, Gesundheit,             Eck                                                        143,00 €	 160,00 €
        Wellness, Mode, Bauen,                Kopf                                                       145,00 €	 162,00 €
          Sanieren, Wohnen
                                              Block                                                      148,00 €	 165,00 €
                                              bis 20qm                                                   103,00 €	         118,00 €
                                              ab 20qm                                                     79,00 €	          93,00 €
    Caravaning, Mobilität, Freigelände        ab 50qm                                                     56,00 €	          69,00 €
                                              ab 150qm                                                    44,00 €	          56,00 €
                                              ab 250qm                                                    39,00 €	           51,00 €
Marktstand 6qm                                Pauschal                                                   580,00 €	 680,00 €
Schirmstand 9qm                               Pauschal                                                   785,00 €	 890,00 €
                                                               Bitte auch Anlage F ausfüllen.
Doppel-T-Träger-Stand 9qm                     Pauschal                                                   818,00 €	 950,00 €
Doppel-T-Träger-Stand 12qm                    Pauschal                                                   983,00 €	 1.130,00 €

         Im Rahmen einer Gemeinschaftsbeteiligung mit mindestens 100 m² Flächenbelegung und 6 Hauptausstellern
           sowie einem kommunalen oder ideellen Träger erhält jeder Aussteller 15% Nachlass auf die Standgebühr.

 Standausstattung                                                       Pflicht-Bodenbelag: (Teppich-Boma-Vlies)            € 8,10/m2
                                                                         Farbe:  Anthrazit  Signalrot  Azur  Grün  Grau
 Stromanschluss: bis 3 KW (230 V/16A), inkl. Schukosteck-               Erfolgt keine Farbauswahl, wird ein grauer Teppichboden
  dose und pauschalem Stromverbrauch. (Andere Anschlussarten             verlegt.
  bestellen Sie bitte über das Online-Service-Center.) € 205,00         oder:
                                                                        Wir verlegen einen eigenen/gemieteten Bodenbelag oder
 Pflicht-Standbegrenzungswände:                        € 27,20/lfm     bestellen gesondert über das Online-Service-Center.
  (Octanorm, weiß beschichtet) 

  oder:                                                                Beachten Sie auch die Komplettstand-Angebote Anlage D
 Wir setzen einen Fertig-/Systemstand oder Individualbau              und E!
  ein. In diesem Fall verpflichtet sich der Aussteller die
  geschlossenen Standseiten mit einem blickdichten 2,50 m              Das Online-Service-Center steht ab Oktober 2021 auf
  hohen Trennwandsystem abzugrenzen.                                  www.meine-afa.de zur Verfügung.

Ort und Datum 


Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
B           Meldung der Mitaussteller
             laut Punkt 7 der „Allgemeinen Messe- und Ausstellungs-
             bedingungen“ des FAMA

Hauptaussteller (Firma aus Anlage A1)
                                                                                                                     is:
                                                                                                         Hinwe
                                                                                                                                                          -,
                                                                                                                                                   melde
                                                                                                                                u s s t e ller an
                                                                                                                         Mita
                                                                                                               , d ass                   tig sin
                                                                                                                                                  d.
Firma
                                                                                             B e a  chtung                    npflich                       ie
                                                                                     n  u m                         k o s t e                       t zen S
                                                                          Wir bit
                                                                                  te
                                                                                                  u  n g s - und                  m  e  ld e n , nu
                                                                                   geneh
                                                                                             mig                           anzu
                                                                                                                steller                    g e B.
Die mit * gekennzeichneten Angaben werden im
                                                                                             d r e i Mitaus                  d er Anla
Ausstellerverzeichnis so eingetragen, wie hier angegeben!                           h r a ls                        o p ie
                                                                           Um me                              re K
                                                                                                   ine le e
                                                                                         bit te e

Mitaussteller 1
Firma*                                                                Ansprechpartner

Straße*                                                               Telefon*				Telefax*

PLZ, Ort*                                                             Internet*

E-Mail*                                                               Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe                            A–Z

Produkte*                                                             

    Die beteiligte Firma ist mit eigenem Personal und Produkten vertreten.
    Die beteiligte Firma ist nicht mit eigenem Personal und Produkten vertreten.
X Medienbeitrag € 225,– zzgl. MwSt.

Mitaussteller 2
Firma*                                                                Ansprechpartner

Straße*                                                               Telefon*				Telefax*

PLZ, Ort*                                                             Internet*

E-Mail*                                                               Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe                            A–Z

Produkte*                                                             

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Mitaussteller 3
Firma*                                                                Ansprechpartner

Straße*                                                               Telefon*				Telefax*

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E-Mail*                                                               Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe                            A–Z

Produkte*                                                             

    Die beteiligte Firma ist mit eigenem Personal und Produkten vertreten.
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                                                                     
Ort und Datum                                                         Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des
                                                                      Hauptausstellers
C           Besondere Messebedingungen
             Für Ihre Beteiligung gelten die Besonderen Messebedingungen
             der AFAG und die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedin-
             gungen des FAMA

1. Ort - Termin - Öffnungszeiten                                      8. Aufbau
Die afa findet von Mittwoch, 2. Februar 2022 bis Sonntag,              Beginn des Aufbaus:
6. Februar 2022 im Messezentrum Augsburg statt.                        Hallen 1 und 3: Freitag, 28.1.2022, 7 Uhr
Sie ist von 9.30 – 18 Uhr geöffnet. Einlass für Besucher bis 17        Hallen 2, 4, 5, 6 und 7: Montag, 31.1.2022, 7 Uhr
Uhr. Öffnungszeiten für Aussteller täglich von 8.30 – 19 Uhr.          Konstruktiver Aufbau bis: Dienstag 01.02.2022, 16 Uhr
                                                                       Arbeiten im fertigen Messestand bis:
2. Werbeflächen                                                        Dienstag, 01.02.2022, 20 Uhr
Für Werbeflächen innerhalb des Messegeländes erstellt Ihnen die        Die endgültigen Termine erfahren Sie in unserem Online-
Messeleitung gerne ein Angebot. Ein Entwurf ist vorzulegen.            Service-Center (Änderungen möglich). Ein vorgezogener Auf-
                                                                       bau ist nur in Ausnahmefällen möglich, muss schriftlich
3. Zahlungstermine                                                     beantragt werden und wird mit € 200,-/Tag/Stand berechnet.
Fälligkeit der 1. Hälfte des Rechnungsbetrages siehe Rechnung.        Eine Vorverlegung des Aufbautermins ist nur nach schriftlicher
Die 2. Hälfte ist fällig zum 31. Dezember 2021.                       Vereinbarung möglich. Im Rahmen der Verkehrsregelung werden
Nach dem 1. Januar 2022 ausgestellte Rechnungen sind sofort           zeitlich begrenzte Passierscheine gegen Hinterlegungsgebühr
zur Zahlung fällig. Erfüllungsort und Gerichts​stand – auch für das   ausgegeben. Säulen, Mauervorsprünge und technische Einrich-
Mahnverfahren – ist Augsburg. Verzugszinsen / Mahngebühren            tungen sind Bestandteil der Standfläche und werden mitberech-
werden mit der 3. Mahnung fällig.                                     net.

4. Fachverbandsbeitrag                                                Stände, deren Aufbau am Tag vor Beginn der Messe bis
Zur Wahrung der Interessen und Belange der auf Messen und             12 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des
Ausstellungen ausstellenden Branchen und der Veranstalter,            Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber ver-
sowie zur Qualitätssicherung für den Messestandort Deutschland,       fügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht
wird bei den Ausstellern ein Fachverbandsbeitrag zur Unter-           geltend gemacht werden.
stützung der Arbeit der Fachverbände des deutschen Messe-
wesens erhoben. Der Fachverbandsbeitrag wird durch und für            Der Aussteller verpflichtet sich die geschlossenen Standseiten mit
den AUMA – Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen             blickdichtem Trennwand-System abzugrenzen. Die Trennwände
Wirtschaft e.V. – erhoben, vom Veranstalter berechnet und direkt      (Octanorm weiß) können mit der Anmeldung bzw. dem Service-
an den AUMA abgeführt.                                                Handbuch kostenpflichtig bestellt werden.
                                                                      Nicht bestellte aber genutzte Trennwände (z.B. vom Standnach-
5. Mitaussteller                                                      barn) werden dem Aussteller zu den genannten Konditionen in
                                                                      Rechnung gestellt.
Die Aufnahme eines Mitausstellers ist genehmigungspflichtig.
Sie ist vom Mieter schriftlich bei der Messeleitung zu beantragen.    Auflagen bezüglich der Standgestaltung sowie Art und Inhalt der
Die Gebühr hierfür beträgt 225,- € zzgl. der gesetzlich gültigen      Werbeaussagen bleiben vorbehalten. Akustische und optische
Mehrwertsteuer.                                                       Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und genehmigungspflich-
                                                                      tig. Alle gewerberechtlichen Vorschriften – insbesondere die
6. Entsorgungs-, Hygiene- & Sicherheits-                              Preisauszeichnung – müssen beachtet werden.
   pauschale                                                          In die Wände dürfen keine Löcher geschlagen oder gesägt wer-
                                                                      den. Der Fußboden, die Hallenkonstruktion, Säulen sowie feste
Die Entsorgungs-, Hygiene- & Sicherheitspauschale wird in der
                                                                      Einbauten dürfen nicht gestrichen oder tapeziert werden. Die
Standrechnung separat ausgewiesen. Mit dieser Pauschale wer-
                                                                      Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zu-
den zusätzliche präventive Hygiene- & Sicherheitsmaßnahmen,
                                                                      gänglich sein. Alles verwendete Material muss schwer entflamm-
welche die allgemeine Veranstaltungssicherungspflicht überstei-
                                                                      bar sein.
gen, sowie die Entsorgung von Abfall in gesetzlich vorgeschriebe-
ner Art und Weise abgegolten.
                                                                      Die Überschreitung der Bauhöhe von 250 cm muss der Messelei-
Die zusätzlichen präventiven Hygiene- & Sicherheitsmaßnahmen
                                                                      tung unabhängig behördlicher Auflagen gemeldet und von dieser
dienen der Abwendung potentieller externer Gefahren für die
                                                                      vorher genehmigt werden. Die Standbegrenzungen dürfen in
Besucher und Aussteller.
                                                                      keiner Weise überschritten werden. Jeder Hallenstand muss mit
Unabhängig zu der Pauschale ist aufgrund der geltenden gesetzli-
                                                                      einem in sich einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegt sein.
chen Vorschriften (z.B. der Gewerbeabfallverordnung) auch
der jeweilige Aussteller verpflichtet, Abfall zu vermeiden sowie
Mülltrennung nach verwertbaren Stoffen (Papier und Pappe, Glas,       9. Abbau
Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle) durchzuführen.      Beginn des Abbaus: Sonntag, 06.02.2022, 18 Uhr
Die Entsorgung von Sonderabfällen und Schadstoffen, sowie die          Beendigung des Abbaus:
Entsorgung außergewöhnlich hoher Abfallmengen werden zusätz-           Hallen 3, 5, 6 und 7: Montag, 07.02.2022, 18 Uhr
lich zur Pauschale in Rechnung gestellt.                               Hallo 1, 2 und 4: Dienstag, 08.02.2022, 18 Uhr
                                                                       Die endgültigen Termine erfahren Sie in unserem Online-
7. Ausweise                                                            Service-Center (Änderungen möglich).
Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes
für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 10 m2         Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungs-
2 Aussteller-Ausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle 10 m2   güter werden nach dem für Beendigung des Abbaues festgeleg-
Standfläche in der Halle und je 50 m2 Standfläche im Freigelände      ten Termin auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und
einen weiteren Ausweis kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Aus-       kostenpflichtig eingelagert. Die Standflächen und das Miet-
weise. Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Auswei-           material der Vertragsfirmen sind in ordnungsgemäßem Zustand
se bis zur Hälfte der kostenlos zu beanspruchenden Ausweise           zurückzugeben. Beschädigungen der Bausubstanz, der techn.
kostenpflichtig ausgegeben werden. Bei Missbrauch wird der            Einrichtungen und des Geländes sind unverzüglich der Messelei-
Ausweis entschädigungslos entzogen. Für die Zeit des Auf- und         tung mitzuteilen. Dafür haftet der Aussteller.
Abbaus bleibt die Ausgabe von Arbeitsausweisen vorbehalten.
C          Besondere Messebedingungen
            Für Ihre Beteiligung gelten die Besonderen Messebedingungen
            der AFAG und die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedin-
            gungen des FAMA

In Abweichung zu der Regelung in Ziffer 13 Absatz 1 Satz           16. Rauchverbot
2 der allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen
                                                                   Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.
des fama Fachverband Messen und Ausstellungen e.V., wird
bestimmt, dass die Höhe der im Falle einer schuldhaften
und vorsätzlichen, vor Beendigung der Messe / Ausstellung          17. Versicherungen
vorgenommenen ganz oder teilweise Räumung des Standes              Die Messeleitung haftet nicht für Schäden oder Verluste an
(vorzeitiger Abbau) vom Aussteller an den Veranstalter zu          Standaufbauten und am Ausstellungsgut wie z.B. durch Witte-
zahlende Vertragsstrafe nach billigem Ermessen von der             rungseinflüsse im Freigelände. Der Abschluss einer Versicherung
AFAG Messen und Ausstellungen GmbH festgesetzt wird,               des Ausstellungsgutes und der Haftpflicht kann zu günstigen
wobei es dem Aussteller frei steht, die Angemessenheit der         Bedingungen über einen Rahmenvertrag durch die Messeleitung
Höhe der Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen zu lassen.          vermittelt werden.

10. Online-Service-Center                                          18. Anwendbarkeit Deutschen Rechts
Sämtliche Leistungen und Optionen für Ihre Standausstattung        Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich der Anwendung des
können Sie über unser Online-Service-Center buchen/bestellen.      Rechts der Bundesrepublik Deutschland
Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie ab Oktober 2021. Die dort
aufgeführten technischen Richtlinien, Aufbaubestimmungen sowie
die Hausordnung sind Vertragsbestandteil.

11. Anzeigen im afa-Magazin
Das afa-Magazin wird von der AUGSBURGER ALLGEMEINEN
ZEITUNG, dem offiziellen Medienpartner der afa2022 hergestellt.
Als Beilage in der Nordausgabe der AUGSBURGER ALLGEMEI-
NEN ZEITUNG erreicht das afa-Magazin mit rund einer halben
Million Lesern nahezu jeden Haushalt im Einzugsgebiet der afa.
Ausführliche Informationen über Anzeigenformate und –preise
erhalten alle Aussteller der afa2022 mit dem Orderset.             Veranstalter:
                                                                   AFAG Messen und Ausstellungen GmbH, Nürnberg
12. Medienbeitrag                                                  Projektleitung afa, Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg
Pro Haupt- und Mitaussteller wird ein Mediabasisbeitrag in Höhe    Telefon +49(0)8 21 / 5 89 82-310,
von 225,- € erhoben. Der Mediabasisbeitrag enthält den Eintrag     Telefax +49(0)8 21 / 5 89 82-319,
im afa-Magazin (Firmenname, Halle und Standnummer, Produkte)       info@afag.de, www.afag.de
der Online-Ausstellerdatenbank (Firmenname, Postadresse, Halle
und Standnummer, Produkte) sowie die Nutzung der angebotenen       Register-Gericht Nürnberg HRB 651
Werbemittel und umfasst alle Besucher-Marketing-Maßnahmen.         Geschäftsführer: Henning Könicke und Thilo Könicke
Die Daten für die Einträge werden von der Anmeldung übernom-
men. Die Angaben bilden die Grundlage für die Besucherinforma-
tion auf der Messe. Auch nach Redaktionsschluss des afa-Maga-            Mitglied im Fachverband Messen und Ausstellungen
zins ist der volle Betrag zu bezahlen. Der Mediabeitrag wird mit
                                                                         Mitglied der Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von
der Standmietenrechnung der AFAG Messen und Ausstellungen
                                                                         Messe- und Ausstellungszahlen
GmbH berechnet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Einträge übernimmt die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
keine Gewähr.

13. Adressübermittlung an die Medienpartner
Die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH übermittelt den
relevanten Medienpartnern die Postadresse der Aussteller zum
Zwecke des Angebots von messespezifischen Veröffentlichun-
gen. Bei den Angeboten der Medienpartner handelt es sich um
optionale Zusatzleistungen. Die Daten der Aussteller werden nur
an die oben genannten Medienpartner weitergeleitet. Insbeson-
dere Angebote zur Eintragung in private Ausstellerverzeichnisse
werden nicht von der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
veranlasst oder beauftragt.

14. Verkauf
Die Abgabe von Kostproben, Speisen und Getränken, zum
Verzehr an Ort und Stelle, muss von der Messeleitung genehmigt
werden. Der Verkauf von Waren aller Art, auch von Speisen und
Getränken, ist unwiderruflich um 18 Uhr einzustellen.

15. Verlosungen
Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele, die Abgabe
von Werbegeschenken u. ä. dürfen weder gegen Entgelt noch
gegen Spenden durchgeführt werden.
Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen
                 des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.

1. Allgemein                                                                           5. Höhere Gewalt
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des               5.1 Wird dem Aussteller nach Vertragsschluss die Teilnahme an der Messe/Aus-
    FAMA Fachverbandes Messen und Ausstellungen e. V. (im Folgenden:                       stellung durch Umstände unmöglich, die weder vom Veranstalter noch vom
    „aMAB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer                     Aussteller zu vertreten sind und die der Aussteller auch weder vorhersehen,
    Messe/Ausstellung und dem jeweiligen Aussteller. Mit seiner Anmeldung                  noch abwenden konnte, so hat der Aussteller einen Anspruch auf Entlassung
    erkennt der Aussteller diese aMAB, die für die jeweilige Messe/Ausstellung            aus dem Vertrag, wobei die Regelung der Ziffer 4.1. dieser aMAB entspre-
    gegebenenfalls gültigen „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“               chende Anwendung findet.
    (im Folgenden: „bMAB“) und die gegebenenfalls gültige „Hausordnung“ als           5.2 Der Veranstalter ist berechtigt die Durchführung der Messe/Ausstellung aus
    verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe/Ausstellung tätigen Mitar-        wichtigem Grunde abzusagen, die Messe/Ausstellung zeitlich und/oder räum-
    beiter an.                                                                             lich zu verlegen, oder die Durchführung der Messe/Ausstellung zu verkürzen.
1.2 Die aMAB können durch die für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen               Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der
    bMAB ergänzt oder geändert werden. Im Falle abweichender Bestimmungen                  Messe/Ausstellung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt auf Grund
    in den jeweiligen Bestimmungen gilt folgende Rangordnung:                              eines externen unvorhersehbaren und auch mit äußerster Sorgfalt nicht
    • Die individuelle vertragliche Vereinbarung hat Vorrang vor den bMAB,                 abwendbaren Ereignisses höherer Gewalt objektiv unmöglich wird (Ereignis
    • die bMAB haben Vorrang vor den aMAB.                                                 höherer Gewalt). Einem Ereignis höherer Gewalt stehen die Fälle gleich, in
1.3 Von den aMAB und/oder den bMAB abweichende Vereinbarungen bedürfen                    denen die Durchführung der Messe/Ausstellung zum ursprünglich festgesetz-
    zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Etwaige Allgemeine Geschäftsbe-               ten Zeitpunkt auf Grund einer weder vom Veranstalter, noch vom Aussteller
    dingungen des Ausstellers, die den aMAB und/oder den bMAB entgegenste-                 zu vertretenden behördlichen, beziehungsweise landes- oder bundesrechtli-
    hen, werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht            chen Anordnung, Verfügung oder Maßnahme objektiv unmöglich wird.
    Vertragsbestandteil.                                                               5.3 Im Falle der Verkürzung der Messe/Ausstellung aus wichtigem Grund nach
1.4 Der Veranstalter ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistung eine              Ziffer 5.2. hat der Aussteller nur dann einen Anspruch auf anteilige Rücker-
    Vergütung zu verlangen. Die Vergütung des Veranstalters umfasst alle vom             stattung der Vergütung nach Ziffer 1.4., wenn durch die Verkürzung mehr als
    Veranstalter für den Aussteller für die Durchführung der Veranstaltung              35 % der ursprünglichen Laufzeit der Messe/Ausstellung entfallen.
    erbrachten Haupt- und Nebenleistungen. Die Vergütung für die Hauptleistun-       5.4 Im Falle der Absage der Messe/Ausstellung aus wichtigem Grund nach Ziffer
    gen ist aus der Anmeldung und aus den „Besonderen Messe- und Ausstel-                  5.2. werden der Veranstalter und der Aussteller von ihren vertraglichen Ver-
    lungsbedingungen“ zu ersehen und umfasst insbesondere die Standmiete,                  pflichtungen befreit. Der Vertrag ist rückabzuwickeln, wobei der Veranstalter
    Planungs- und Organisationsleistungen, die Einbindung des Ausstellers in               berechtigt ist vom Aussteller den Ausgleich eines angemessenen Anteils an
    das Werbekonzept der Messe/Ausstellung, die Vermittlung von veranstal-                 den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten und eine
    tungsbezogenen Verträgen mit Dritten, die Erbringung von veranstaltungsbe-             Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. Der inso-
    zogenen Dienstleistungen sowie vom Veranstalter zu erbringende Leistungen              fern vom Aussteller zu entrichtende Betrag ermittelt sich aus den beim Ver-
    des Standbaus. Die weiteren Kosten für die auf Antrag des Ausstellers                 anstalter bereits angefallenen Kosten bis zum Zeitpunkt der Absage der Ver-
    erbrachten Nebenleistungen, wie insbesondere das Bereitstellen von für den            anstaltung, welche dann im Verhältnis der vom Aussteller individuell ange-
    Bezug von Gas, Wasser, Strom, Internet oder sonstiger Telekommunikation                mieteten Standfläche zur gesamten Nettoausstellungsfläche aufzuteilen sind.
    notwendigen Versorgungsanlagen, zusätzliche Standbauleistungen oder die                Der so ermittelte Betrag darf 25 % der Vergütung im Sinne der Ziffer 1.4. nicht
    Vermietung von Mobiliar, sind Teil der Vergütung des Veranstalters. Von Drit-         übersteigen.
    ten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erbrachte Leistungen für den            5.5 Im Falle einer örtlichen und/oder zeitlichen Verlegung der Messe/Ausstellung
    Aussteller sind nicht Teil der vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters         aus wichtigem Grund nach Ziffer 5.2. besteht das Vertragsverhältnis fort und
    und auch nicht Teil der Vergütung des Veranstalters, auch wenn die Erbrin-            der Aussteller ist weiterhin daran gebunden. Der Vertrag gilt als für die verlegte
    gung dieser Leistungen durch den Veranstalter vermittelt wurde. Der Fach-              Messe/Ausstellung geschlossen. Sofern der Aussteller den Nachweis führt,
    verbandsbeitrag wird je überlassenem Quadratmeter netto berechnet und auf             dass ihm die Teilnahme am Ersatztermin und/oder –ort objektiv unmöglich ist,
    der Gesamt-Rechnung zur Vergütung gesondert ausgewiesen. Der Fachver-                 so hat der Aussteller einen Anspruch auf Entlassung aus dem Vertrag, wobei
    bandsbeitrag ist nicht Teil der Vergütung des Veranstalters.                          die Regelung der Ziffer 4.1. dieser aMAB entsprechende Anwendung findet.
2. Anmeldung                                                                           5.6 In den Fällen der Ziffern 5.3., 5.4. und 5.5. ist die Geltendmachung von sons-
                                                                                           tigen Schadenersatzansprüchen für beide Vertragsparteien ausgeschlossen,
2.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt unter Verwendung
    des rechtsgültig unterschriebenen Anmeldeformulars. Im Falle der Anmel-               es sei denn, diese haben ihren Rechtsgrund in grob fahrlässigem oder vor-
    dung durch die Verwendung eines Online-Formulars ist diese auch ohne                   sätzlichem Handeln der in Anspruch genommenen Vertragspartei oder deren
    Unterschrift durch Absenden an den Veranstalter gültig.                               Erfüllungsgehilfen.
2.2 Vom Aussteller im Zuge der Anmeldung gestellte Bedingungen und/oder Vor-           5.7 Sofern in Folge eines der in Ziffer 5.2. beschriebenen Ereignisse die
    behalte, etwa zur genauen Position des Messestandes oder zur Exklusivität              Durchführung der Messe/Ausstellung nachträglich unter den Vorbehalt der
    in einer Produktgruppe, sind unzulässig und für den Vertragsabschluss unbe-           Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen gestellt wird, berechtigen die mit
    achtlich. Sie entfalten nur dann rechtliche Wirksamkeit, wenn Sie vom Veran-           der Umsetzung dieser Auflagen verbundenen Einschränkungen den Ausstel-
    stalter vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses individuell schriftlich         ler nicht dazu, die Vergütung des Veranstalters zu mindern oder vom Vertrag
    bestätigt werden.                                                                      zurückzutreten.
2.3 Die Anmeldung stellt ein Angebot des Ausstellers dar, an das der Aussteller
    bis 8 Tage nach dem in den bMAB bekanntgegebenen Anmeldeschluss,                   6. Standeinteilung
    längstens bis 6 Wochen vor der Eröffnung der Messe/Ausstellung gebunden            6.1 Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichtspunkten, die
    ist, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt ist. An Anmeldungen, die            durch das Konzept und das Messe- und Ausstellungsthema gegeben sind,
    nach dem Anmeldeschluss oder 6 Wochen vor der Eröffnung der Messe/Aus-                 wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Die Stand-
    stellung eingehen, bleibt der Aussteller 14 Tage gebunden.                             einteilung wird dem Aussteller in Textform mitgeteilt, unter Bekanntgabe der
                                                                                           Hallen- und Standnummer.
3. Zulassung / Vertragsschluss                                                         6.2 Besondere Wünsche des Ausstellers werden bei der Standzuteilung nach
3.1 Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aus-             Möglichkeit berücksichtigt; hierzu besteht aber keine rechtliche Verpflichtung.
    steller, per Brief, Telefax oder per elektronischer Übermittlung (beispielsweise   6.3 Der Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Verände-
    per E-Mail), ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller            rung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Eine Veränderung der Fläche
    vollzogen (im Folgenden: „Teilnahmevertrag“). Über die Zulassung der Aus-              darf insbesondere erfolgen, um die vorgegebenen Mindestmaße des Stan-
    steller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet der Veran-               des zu erreichen und hat ansonsten die Interessen des Ausstellers angemes-
    stalter, gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Messe-/Ausstellungsbeirats              sen zu berücksichtigen.
    bzw. des Messe-/ Ausstellungsausschusses.                                          6.4 Beanstandungen des Ausstellers gegen die Standeinteilung müssen inner-
3.2 Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere             halb von 8 Tagen nach deren Erhalt in Textform erfolgen.
    wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller        6.5 Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine
    von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des               geringfügige Beschränkung der zugeteilten Standfläche erforderlich ist. Diese
    Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aus-           darf höchstens 3 % der Standfläche betragen und berechtigt nicht zur Minde-
    steller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken. Konkurrenzaus-                    rung der Vergütung. Das gilt nicht für ausdrücklich als Fertig- oder System-
    schluss darf weder verlangt, noch zugesagt werden.                                     stand angemeldete Stände. Der Veranstalter behält sich vor, die Ein- und
3.3 Eine ordentliche Kündigung des Teilnahmevertrages ist ausgeschlossen,                 Ausgänge, die Notausgänge sowie die Durchgänge zu verlegen.
    wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. Der Ver-       6.6 Eine Verlegung der Standfläche nach erfolgter und abgeschlossener Stand-
    anstalter ist insbesondere berechtigt, eine außerordentliche Kündigung des            einteilung darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Der Veranstalter hat
    Teilnahmevertrages aus wichtigem Grund fristlos auszusprechen, wenn die                dem betroffenen Aussteller eine möglichst gleichwertige Standfläche als
    Bedingungen zur Zulassung des Ausstellers nachträglich wegfallen oder                  Ersatz zuzuweisen. Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, die ihm neu
    nicht mehr erfüllt sind, sowie wenn trotz zweimaliger Mahnung nachhaltig              zugewiesene Standfläche innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Mitteilung
    Zahlungsverzug des Ausstellers besteht. Ein wichtiger Grund ist ferner gege-           über die Verlegung zu beanstanden, im Sinne der Ziffer 6.3. Ausgenommen
    ben, wenn der Veranstalter feststellt, dass die Durchführung der Messe/Aus-           hiervon ist die Verschiebung eines Standes um einige Meter in derselben
    stellung mangels Beteiligung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Im Falle einer         Halle.
    vom Aussteller zu vertretenden außerordentlichen Kündigung ist der Veran-         6.7 Wenn es dem Veranstalter in Fällen der Ziffer 6.5. nicht möglich ist, dem
    stalter berechtigt, einen Betrag in Höhe von 50 % der Vergütung im Sinne der          betroffenen Aussteller eine möglichst gleichwertige Standfläche als Ersatz
    Ziffer 1.4. als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.                            zuzuweisen, so ist der Aussteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die
3.4 Auf Antrag des Ausstellers ist seine Entlassung aus dem Teilnahmevertrag               bereits entrichtete Vergütung nach Ziffer 1.4. ist dem Aussteller in diesem Fall
    möglich (siehe Ziffer 4.). Der Veranstalter ist hierzu nicht verpflichtet.             zurückzuzahlen, wobei das Recht auf Geltendmachung von Schadensersatz-
3.5 Die auszustellenden Waren oder Exponate müssen der Nomenklatur der                    ansprüchen ansonsten ausgeschlossen ist. Der Rücktritt hat in Textform zu
    Messe/Ausstellung entsprechen. Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht             erfolgen.
    zugelassener Waren ist unzulässig.
                                                                                       6.8 Alle sonstigen nachträglichen Änderungen der Standeinteilung, beispiels-
4. Entlassung aus dem Vertrag                                                              weise bezüglich der Art oder der Maße des Standes, hat der Veranstalter
4.1 Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung aus-                   dem betroffenen Aussteller unverzüglich mitzuteilen.
    nahmsweise vom Veranstalter eine Entlassung aus dem Vertrag zugestan-              6.9 Ist der Veranstalter nach erfolgter Standzuteilung nach Maßgabe der bMAB
    den, so sind vom Aussteller 25 % der Vergütung des Veranstalters (gemäß               oder dieser aMAB berechtigt, die Standfläche anderweitig zu verwerten, so
    Ziffer 1.4.) als Entschädigung zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkre-           steht es im freien Ermessen des Veranstalters, wie er im Interesse des
    ten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass             Gesamtbildes der Veranstaltung und der Interessen der übrigen Aussteller
    dem Veranstalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.                     diese Verwertung vornimmt. Er darf insbesondere andere Aussteller mit deren
4.2 Die Geltendmachung eines dem Veranstalter tatsächlich entstandenen höhe-               Zustimmung auf die nicht bezogene Standfläche verlegen oder den Stand in
    ren Schadens wird durch Ziffer 4.1. nicht ausgeschlossen. Der Veranstalter             anderer Weise dekorativ ausfüllen. In diesem Falle hat der Aussteller, dem die
    hat insofern ein Wahlrecht, ob er die Pauschale nach Ziffer 4.1. oder den tat-         Fläche ursprünglich zugewiesen war, keinen Anspruch auf Minderung der
    sächlich entstandenen Schaden geltend macht.                                           Vergütung. Die entstehenden Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht
4.3 Der Antrag auf Entlassung aus dem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Er            bezogenen Standes gehen zu Lasten dieses Ausstellers.
    ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls
    schriftlich sein Einverständnis gibt. Der Veranstalter kann die Entlassung aus
    dem Vertrag unter die Bedingung stellen, dass die zugeteilte Standfläche
    anderweitig verwertet werden kann. Die Neuzuteilung der Standfläche an
    einen anderen Aussteller entspricht dann einer Entlassung aus dem Vertrag.

                                                                                       Stand: Juli 2020                Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.
7. Überlassung des Standes an Dritte, Verkauf für Dritte,                             13.3 Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des zur Verfügung
                                                                                            gestellten Materials haftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist
   Mitaussteller                                                                            im Zustand, wie übernommen, spätestens zu dem für die Beendigung des
7.1 Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Genehmi-             Abbaus festgesetzten Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material, Fun-
    gung des Veranstalters in Textform, die ihm zugewiesene Standfläche ganz                damente, Aufgrabungen und Beschädigungen sind einwandfrei zu beseiti-
    oder teilweise frei oder entgeltlich an Dritte zu überlassen oder sie mit einem        gen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des
    anderen Aussteller zu tauschen.                                                         Ausstellers ausführen zu lassen.
7.2 Die Aufnahme eines Mitausstellers ist nur zulässig, wenn sie vor der Veran-        13.4 Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder
    staltung vom Aussteller angemeldet und vom Veranstalter in Textform geneh-              nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgegenstände werden vom Veranstal-
    migt wurde. Der Hauptaussteller und die Mitaussteller eines Standes haben               ter auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der Haftung für
    einen gemeinschaftlichen Vertreter in der Anmeldung zu benennen. Mitteilun-             Verlust und Beschädigung beim Messe-/Ausstellungsspediteur eingelagert.
    gen und Erklärungen des Veranstalters gegenüber dem benannten Vertreter
    gelten als allen Mitausstellern gegenüber abgegeben und zugegangen. Im            14. Anschlüsse
    Falle der Zulassung von Mitausstellern haften alle Mitaussteller für die          14.1 Die allgemeine Beleuchtung der Veranstaltungsfläche insgesamt wird vom
    Vergütung des Veranstalters als Gesamtschuldner.                                       Veranstalter sichergestellt.
7.3 Die Repräsentation von zusätzlich vertretenen Unternehmen, welche wirt-            14.2 Soweit vom Aussteller Versorgungsanschlüsse für Strom, Wasser, Druckluft
    schaftliche Güter ohne eigenes Personal auf dem Stand eines Ausstellers                oder Gas gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben.
    präsentieren lassen, ist nur zulässig, wenn diese vor der Veranstaltung vom             Einrichtung der Anschlüsse und der faktische Verbrauch gehen zu Lasten des
    Aussteller angemeldet und vom Veranstalter in Textform genehmigt wurde.                 Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig auf die beteiligten
    Zusätzlich vertretene Unternehmen sind als solche im Ausstellerverzeichnis              Aussteller umgelegt.
    zu kennzeichnen.                                                                   14.3 Sämtliche Installationen, insbesondere sämtliche Einrichtungen der
                                                                                            Anschlüsse, dürfen nur von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen
8. Zahlungsbedingungen                                                                      ausgeführt werden. Diese erhalten, sofern in den bMAB nichts Abweichendes
8.1 Von der vom Aussteller an den Veranstalter zu zahlenden Vergütung sind 50              geregelt ist, sämtliche Aufträge durch Vermittlung des Veranstalters und
    % innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, der Rest bis 6 Wochen vor                 erbringen ihre Leistung unmittelbar für und auf Rechnung des Ausstellers.
    Eröffnung zu zahlen, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist bzw.         14.4 Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen nicht entspre-
    sich aus den „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ ergibt.                    chen, nicht über die notwendigen Prüfungen und/oder Zertifikate verfügen
8.2 Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt werden, sind              oder deren Verbrauch deutlich höher ist als gemeldet, können auf Kosten des
    sofort in voller Höhe zahlbar.                                                          Ausstellers vom Veranstalter entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden.
8.3 Nach Fälligkeit ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.       14.5 Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter
    Diese richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB. Der                und/oder nicht von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen aus-
    Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.             geführter Anschlüsse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbre-
8.4 Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung mit entsprechender                      chungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-
    Ankündigung über nicht oder nicht vollständig bezahlte Stände im Sinne der            und Druckluftversorgung.
    Ziffer 6.9. anderweitig verfügen. Er kann in diesem Falle die Überlassung des
    Standes und die Ausgabe der Aussteller-Ausweise verweigern.                        15. Bewachung
8.5 Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten      15.1 Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen in Form von
    steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungsgegen-                   Zugangs- und Zufahrtskontrollen übernimmt der Veranstalter, ohne Haftung für
    ständen ein Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete            Verluste oder Beschädigungen von Standbaumaterial und/oder Exponaten.
    Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schrift-            15.2 Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst
    licher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt,            verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwa-
    dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände im unbeschränkten                    chen, etwa zur Nachtzeit, sind mit Genehmigung des Veranstalters zulässig.
    Eigentum des Ausstellers stehen.
                                                                                       16. Haftung
9. Gestaltung und Ausstattung der Stände                                               16.1 Der Veranstalter sowie seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften nicht
9.1 Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann          für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen.
    erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen.                16.2 Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
9.2 Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter                der Gesundheit oder Garantien sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaf-
    gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers.                            tungsgesetz.
9.3 Bei eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass maßgerechte                     16.3 Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren
    Entwürfe vor Beginn der Arbeiten dem Veranstalter zur Genehmigung vorge-               Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
    legt werden. Der Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmel-               ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertrauen darf
    dung ausdrücklich zu vermerken. Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau                 (Kardinalpflicht).
    beauftragten Firmen sind dem Veranstalter bekanntzugeben.                          16.4 In den Fällen der Ziffern 16.2. und 16.3. haftet der Veranstalter nach den
9.4 Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. Eine             gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Veranstalters ist bei Verletzung
    Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der ausdrücklichen               einer Kardinalpflicht im Sinne der Ziffer 16.3. auf den vorhersehbaren, typi-
    Genehmigung des Veranstalters.                                                          schen Schaden beschränkt, unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden.
9.5 Der Veranstalter kann verlangen, dass Messe-/Ausstellungsstände, deren             16.5 Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihre Messe-/Ausstellungsge-
    Aufbau nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Ausstellungsbedingungen ent-              genstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.
    sprechen, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der Aufforde-
    rung nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch den Veranstal-         17. Bildrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte
    ter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der          17.1 Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des
    Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der                   Messe-/Ausstellungsgeländes ist nur den vom Veranstalter zugelassenen
    Vergütung nicht gegeben.                                                               Unternehmen und Personen gestattet.
                                                                                       17.2 Die Bildberichterstattung über die Messe/Ausstellung in Presse, Rundfunk
10. Werbung                                                                                 und den digitalen Medien bedarf einer vorherigen Akkreditierung durch den
10.1 Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbematerial und                   Veranstalter.
     Drucksachen und die Ansprache von Besuchern, ist dem Aussteller nur inner-        17.3 Der Veranstalter ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung während der
     halb des eigenen Standes gestattet.                                                    laufenden Veranstaltung Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen zu
10.2 Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-              fertigen. Das Veröffentlichen von Abbildungen einzelner Exponate bedarf der
     Medien jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf                  vorherigen Zustimmung des Ausstellers.
     ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter und ist rechtzeitig im         17.4 Sämtliche vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Werbe- und Pressemate-
     Vorfeld anzumelden.                                                                    rialien (Logos, Fotografien, Pläne, etc.) dürfen nur zum Zwecke der Eigen-
10.3 Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten             werbung des Ausstellers mit seiner Teilnahme an der Messe/Ausstellung
     und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhal-                  oder zum Zwecke der Berichterstattung in Presse, Rundfunk und den digita-
     tung eines geordneten Messe-/Ausstellungsbetriebes auch nach bereits                   len Medien verwendet werden.
     erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden.                       17.5 Die Ausstellung von Exponaten, welche gegen die am Ort der Messe/Ausstel-
                                                                                            lung geltenden Urheber-, Marken-, Design-, Patent- oder sonstigen gewerb-
11. Aufbau                                                                                  lichen Schutzrechte verstoßen, ist untersagt. Im Falle einer nachgewiesenen
11.1 Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den „Besonderen            Verletzung gegen die vorstehende Regelung ist der Veranstalter berechtigt,
     Messe- und Ausstellungsbedingungen“ angegebenen Fristen fertigzustellen.               das Vertragsverhältnis nach Ziffer 3.3. aus wichtigem Grund zu kündigen.
     Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht         17.6 Sofern der Veranstalter vom Inhaber eines Schutzrechts, welches durch ein
     begonnen worden, so kann der Veranstalter über den Stand im Sinne der Zif-            Exponat eines Ausstellers verletzt wird, unmittelbar in Anspruch genommen
     fer 6.9. anderweitig verfügen. Schadenersatzansprüche durch den Aussteller           wird, kann der Veranstalter vom Aussteller die Freistellung von den Kosten
     sind in jedem Falle ausgeschlossen.                                                    seiner diesbezüglichen rechtlichen Verteidigung verlangen.
11.2 Während des Aufbaus vom Aussteller bemerkte Beanstandungen zur Lage,
     Art oder Größe des Standes müssen dem Veranstalter unmittelbar in Text-          18. Hausrecht
     form angezeigt werden.                                                            18.1 Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das alleinige Hausrecht im
11.3 Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein.          Messe-/Ausstellungsgelände aus und kann eine Hausordnung erlassen.
                                                                                       18.2 Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst zu den
12. Betrieb des Standes                                                                     in den bMAB bestimmten Zeiten täglich betreten und müssen Hallen und
12.1 Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der                Gelände spätestens zu den entsprechenden Zeiten verlassen haben.
     Messe/Ausstellung mit den angemeldeten Exponaten zu belegen und mit               18.3 Eine Verlängerung und/oder Verkürzung der Zeiten nach Ziffer 18.2. ist im
     sachkundigem Personal besetzt zu halten.                                               Einzelfall mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Über-
12.2 Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach                  nachtung auf dem Gelände ist verboten.
     Messe-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Dem Veranstalter
     obliegt die Reinigung des sonstigen Geländes, der sonstigen Hallenteile und       19. Verjährung
     der Gänge.                                                                        19.1 Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in einem Jahr,
12.3 Dem Aussteller obliegt es, seinen Stand nachhaltig zu betreiben und Müll und          beginnend mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Messe/Aus-
     Abfall zu vermeiden. Die Vorgaben zum Entsorgungskonzept des Veranstal-                stellung fällt.
     ters und zum Umgang mit Müll und Abfall ergeben sich aus den bMAB.               19.2 Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter sind binnen einer Aus-
12.4 Alle Aussteller sind während des Laufs der Messe/Ausstellung, sowie deren              schlussfrist von sechs Monaten, beginnend mit dem Ende des Monats, in den
     Auf- und Abbau, sich gegenseitig, gegenüber dem Veranstalter und                      der letzte Tag der Messe/Ausstellung fällt, in Textform geltend zu machen.
     gegenüber den Besuchern zur Rücksichtnahme verpflichtet. Der Veranstalter       19.3 Die Regelungen der vorstehenden beiden Absätze gelten nicht, sofern dem
     ist berechtigt, in den bMAB und/oder der „Hausordnung“ genaue Regelungen               Veranstalter, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder
     zur Wahrung der gegenseitigen Rücksichtnahme aufzustellen und angemes-                grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt oder die Haftung des Veranstalters
     sene Maßnahmen, bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Teilnahme-                sich gemäß Ziffer 16.4. nach den gesetzlichen Vorschriften richtet.
     vertrages, zu ergreifen, falls ein Aussteller nach vorheriger Abmahnung
     beharrlich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt.                               20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
                                                                                       20.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann,
13. Abbau                                                                                   wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden,
13.1 Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise               soweit nicht in den bMAB etwas anderes festgelegt ist.
     geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller verwirken gegenüber dem              20.2 Der Veranstalter hat das Recht, seine Ansprüche auch am Sitz des Ausstel-
     Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Netto-Vergütung. Weiter-          lers oder am Ort der Durchführung der Messe/Ausstellung gerichtlich geltend
     gehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt.                         zu machen.
13.2 Die Messe-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung der
     Messe/Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn der Veranstalter sein
     Pfandrecht geltend gemacht hat. Werden trotzdem die Messe-/Ausstellungs-
     gegenstände entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes.
                                                                                       Stand: Juli 2020               Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.
D
               Bestellung Standbau-Paket
               Komfort

Angebot für ein Standbau-Paket Komfort.
Preis je m2 € 128,00
Standfläche wird zusätzlich berechnet.
Leistungsumfang und Ausstattung:
DDMessebausystem – Meroform
DDStandbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt
DDLagerraum (abschließbar) auf Ihrer Standfläche 2 x 1 m          ja  nein
DDTeppich (BOMA Vlies) inkl. Verlegung und Entsorgung
      signalrot    azur      grün     anthrazit
DDSitzgruppe: Tisch 70x70 cm weiß mit 4 Designerstühlen:
      silber    schwarz       anthrazit
   oder 1 Stehtisch weiß mit 2 Barhockern Z-Form schwarz
DDTheke mit Buchenholzplatte, halbrund, 80 cm tief, 100 cm hoch und
   abschließbare Tür
DD4 Regalböden silber (100 x 30 cm - siehe Bild)
      gerade      schräg (für Prospekte)
DD1 Prospektständer, 25 cm breit, Gesamthöhe 140 cm mit 3 Etagen, DIN A4,
   Hochformat
                                                                                                                                  s!
DD1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, 3 KW
                                                                                                                   nsc   h lu s
   (einschließlich Stromverbrauch)
                                                                                                         St   roma
DD1 Lichtstrahler je 5 m2 Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler
                                                                                               ink l .
DDQuadroträger als Standblende für Grafiktafel und Lichtstrahler
DDBlendenbeschriftung für Grafiktafel (gebogen, 150x85 cm)
   (Firmenkurzname und Ort):

DDdekorative Pflanze

Individueller Standbau (gegen Aufpreis):
Entsprechend Ihrem Ausstellungskonzept ist es möglich, durch individuelle Standeinbauten und grafische Ergänzungsmaßnahmen das vorhandene
Messestandsystem weiter aufzuwerten. Auch Standergänzungen sind möglich.
                                                                                                                  Weitere Zusatzleistungen
Wir bestellen das Standbau-Paket Komfort gemäß Angebot:                                                           siehe Online-Service-Center

 Standfläche                  m2   Front                        m    Tiefe                         m

                           Reihenstand                                           Eckstand

Zusatzausstattung erwünscht:                ja (bitte nachfolgend ausführen)                nein

Standskizze:
Einzeichnung Stromanschluss
und Kabine (1 x 2 m max.)
und Tür
(1 Kästchen = 0,5 m)

Firma                                                                        Ansprechpartner

Telefon                                Telefax                               E-Mail

                                                                            
Ort                                    Datum                                 Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
E
               Bestellung Standbau-Paket
               Basic

Angebot für ein Standbau-Paket Basic.
Preis je m2 € 102,20
Standfläche wird zusätzlich berechnet.
Leistungsumfang und Ausstattung:
DDMessestand in modernem Design inkl. Auf- und Abbau (Wandbau weiß
   matt/siehe Abbildung)
DDLagerraum (abschließbar) auf Ihrer Standfläche 2 x 1 m            ja nein
DDTeppich (BOMA Vlies) inkl. Verlegung und Entsorgung
      signalrot    azur      grün     anthrazit
DDSitzgruppe: Tisch 70x70 cm weiß mit 4 Designerstühlen
      silber    schwarz       anthrazit
DDMero-Theke, abschließbar, Platte: weiß matt, Gestell: chrom
DD4 Regalböden silber (100x30 cm, siehe Bild Standbau-Paket Komfort)
      gerade      schräg (für Prospekte) oder
      1 Prospektständer mit 3 Etagen für DIN A 4 Blätter (siehe Bild)
DD1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, 3 KW
   (einschließlich Stromverbrauch)
                                                                                                                                   s!
DD1 Lichtstrahler je 5 m2 Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler
                                                                                                                    nsc   h lu s
DDStandblende in weiß matt
                                                                                                          St   roma
DDBlendenbeschriftung (Firmenkurzname und Ort):                                                 ink l .

Wir bestellen das Standbau-Paket Basic gemäß Angebot:                                                              Weitere Zusatzleistungen
                                                                                                                   siehe Online-Service-Center
 Standfläche                  m2    Front                        m    Tiefe                         m

                           Reihenstand                                            Eckstand

Zusatzausstattung erwünscht:                 ja (bitte nachfolgend ausführen)                nein

Standskizze:
Einzeichnung Stromanschluss
und Kabine (1 x 2 m max.)
und Tür
(1 Kästchen = 0,5 m)

Firma                                                                         Ansprechpartner

Telefon                                Telefax                                E-Mail

                                                                             
Ort                                    Datum                                  Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
F            Weitere Komplettstand-Angebote

  Marktstand: (Preise siehe Anlage A 2)
        Grundfläche ca. 6m2
        Leistungsumfang und Ausstattung:
        · Marktstand
        · Teppichboden in grün

   Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen:
    Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A
 		    zum Preis von € 205,00
        Nur mit Angebot Essen & Trinken möglich!
 – Nur solange Vorrat reicht –

  Schirmstand: (Preise siehe Anlage A 2)
        Grundfläche ca. 9m2
        Leistungsumfang und Ausstattung:
        · Einheitlicher Standbau mit Sonnenschirm
        · Feste Standkonstruktion
        · Abfallende Standbegrenzung
        · Teppichboden in grün

   Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen:
    Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A
 		    zum Preis von € 205,00

 – Nur solange Vorrat reicht –

  Doppel-T-Träger-Stand: (Preise siehe Anlage A 2)
  in der Größe 3 x 3 = 9m2
 			           4 x 3 = 12m2
        Leistungsumfang und Ausstattung:
        · Einheitlicher Rahmenaufbau
        · Feste Standkonstruktion
        · Standbegrenzungswände weiß tapeziert
        · Teppichboden in anthrazit
        · Blende mit einheitlicher Blendenbeschriftung

   Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen:       Blendenbeschriftung:
    Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A
 		    zum Preis von € 205,00
                                                         Bedingungen für eine Teilnahme:
    Beleuchtung (inkl. Elektroversorgung 230V/16A
                                                         Wir bitten Sie, Ihrer Anmeldung aussagekräftige Fotos Ihrer
 		    zum Preis von € 266,56 (eigene Beleuchtung darf
                                                         Produkte beizulegen, falls keine Internetseite mit beispiel-
 		    nicht angebracht werden, Ausnahme: Exponate)
                                                         haften Bildern vorhanden ist. Die Zuteilung wird von der
    Kabine/Lagermöglichkeit ab € 122,-/m2               Messeleitung nach konzeptionellen Überlegungen festgelegt.
                                                         Wünsche, bzgl. der Standform Ihrer Fläche nehmen wir gerne
 – Nur solange Vorrat reicht –                           entgegen, können jedoch nicht zugesichert werden.

Firma                                                      Ansprechpartner

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Ort                                Datum                   Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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