Die Barmenia-Hausratversicherung "Premium-Schutz" im Überblick
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Die Barmenia-Hausratversicherung "Premium-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Zur besseren Verständlichkeit sind hier – Ausreichende Versicherungssumme einige Begriffe näher erklärt: und Vorsorge: die Hausratversicherung schützt Sie vor den Die Versicherungssumme ist ausreichend, finanziellen Folgen von Sachschäden an Ih- – Sie sind unser Versicherungsnehmer und wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats ent- rem Hausrat. Versichert sind Schäden durch damit unser Vertragspartner. spricht. Die Versicherungssumme ist die in diesen Versicherungsbedingungen zu- Da Sie unser Vertragspartner sind, sind maßgeblich für die Höhe des Beitrags. sammengefassten Gefahren. in den Versicherungsbedingungen alle Oftmals erhöht sich der Wert des Haus- Regelungen auf Sie bezogen. rats während der Vertragslaufzeit, z. B. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen entschädigen wir Sie nach den folgenden – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer wir für Sie im Schadensfall noch eine zu- Regelungen. dieser Hausratversicherung. sätzliche Vorsorgeversicherungssumme in Wir bieten die in diesen Bedingungen be- der Höhe von 30 % der Versicherungs- In der Regel berechnen wir Ihre Entschädi- schriebenen Leistungen. In den folgenden summe zur Verfügung. Die Versiche- gung für von einem Schaden betroffenen Sa- Texten ist die Barmenia mit "wir" bzw. rungssumme und die Vorsorge zusam- chen nach ihrem Neuwert zum Zeitpunkt des "uns" bezeichnet. men stellen die Höchstleistung im Scha- Versicherungsfalls. Der Neuwert des zu versi- densfall dar. Damit reduziert sich für Sie chernden Hausrats ist die Grundlage für die – Versicherungsfall (Schadensfall): das Risiko, nicht ausreichend versichert Versicherungssumme. Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für zu sein. das wir Entschädigung leisten. Wir übernehmen auch eine Reihe von Folge- – Summenanpassung: kosten (z. B. Schlossänderungskosten, Hotel- – Ausschlüsse: Die Entschädigung zum Neuwert erfordert kosten), die durch ein Schadenereignis ent- Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine laufende Aktualisierung Ihrer Versi- stehen. eine Schadenart oder eine Sache, für die cherungssumme. Die Anpassung der Ver- kein Versicherungsschutz besteht. sicherungssumme richtet sich nach dem Hier sind die Versicherungsbedingungen für Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Prozentsatz, um den sich der Preisindex die Barmenia-Hausratversicherung "Premium- Leistungsversprechens und gewährleis- für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie Schutz" (siehe ab Seite 7). Diese sind für den ten, dass der Versicherungsschutz kalku- im Schadensfall vor einer Unterversiche- Fall formuliert, dass Sie als Leser dieser Be- lierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedin- rung durch Preissteigerungen schützen. dingungen die Hausratversicherung "Premi- gungen entweder als generelle Aus- um-Schutz" bei uns abgeschlossen haben und schlüsse (z. B. Krieg) oder in Regelungen – Obliegenheiten: somit auch Versicherungsnehmer des Vertra- zu einzelnen Gefahren und Schäden so- Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, ges und unser Vertragspartner sind. wie bei der Beschreibung der versicherten während und nach dem Schadensfall. Sachen. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem von Frostschäden Ihre Wohnung der kal- Versicherungsschein und seiner Nachträge – Versicherungswert: ten Jahreszeit ausreichend beheizen. legen diese Bedingungen den Inhalt Ihrer Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, ge- Hausratversicherung fest. Sie sind wichtige Hausrats, nach dem wir im Schadensfall fährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dokumente. entschädigen. Da die Hausratversiche- rung im Regelfall zum Neuwert entschä- – Textform: Bitte lesen Sie die Bedingungen daher voll- digt, ist dies der Betrag, den Sie aufwen- "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. ständig und gründlich durch und bewahren Sie den müssten, um Sachen neu wiederzu- wir Ihnen Mitteilungen z. B. per E-Mail, sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, beschaffen. Für Kunstgegenstände und Telefax oder Brief zukommen lassen können. besonders im Schadensfall, alles Wichtige Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie noch einmal nachlesen. aufwenden müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Wenn ein Schaden eingetreten ist, benach- Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß richtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir verwendbaren Sachen, ist es der erziel- klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. bare Verkaufspreis. Ihre Barmenia A 3641-03 01/2023 Seite 1 von 38
Die Barmenia-Hausratversicherung "Premium-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Hausratversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen (mit Stand 26.05.2017). Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Hausratversicherung verschaffen können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 7 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Premium- Schutz" (AVB Hausrat-Premium-Schutz). In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können. Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter A. Was ist versichert? ■ Versichert ist der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein Versicherungssumme 10 A1-4 als Versicherungsort vereinbart ist (welche Sachen zum Hausrat zählen und wel- che nicht, ist unter A 1 - 5 und A 1 - 6 beschrieben). ■ Wertsachen sind, wenn sie nicht verschlossen aufbewahrt werden, mit diesen 11 A 1 - 7.3.2 Leistungsobergrenzen versichert: – Bargeld bis .................................................................................................................................................................... 5.000 EUR – Urkunden (z. B. Sparbücher) bis ............................................................................................................... 20.000 EUR – Schmuck, Briefmarken, Münzen u. Ä. bis .......................................................................................... 50.000 EUR ■ Ausnahmen gibt es bei einer Zweitwohnung und bei Wochenend-, Ferien-, 10 A 1 - 4.1.1 Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern: Dort sind bestimmte Sachen nicht versichert – insbesondere Wertsachen. B. Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert? Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder als Folge solcher Ereignisse abhandenkommen: ■ Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Versicherungssumme 18 A2 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ■ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub Versicherungssumme 19 A3 oder den Versuch einer solchen Tat ■ Leitungswasser Versicherungssumme 22 A4 ■ Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm), Hagel Versicherungssumme 23 A5 ■ Zusätzliche versicherte Gefahren und Leistungen: 24 A6 – Vermögensschäden durch Online-Banking-Betrug (Phishing) 10.000 EUR 24 A6-1 – Schäden an Kühlgut (Lebensmittel und Medikamente) Versicherungssumme 24 A6-2 – durch technisches Versagen des Kühlgerätes oder – nach Ausfall des Kühlgerätes durch einen Überspannungsschaden, Blitzschlag oder Stromausfall im öffentlichen Stromnetz – Schäden durch unmittelbar in die Wohnung eindringenden Regen, 10.000 EUR 24 A6-3 Hagel, Schnee A 3641-03 01/2023 Seite 2 von 38
Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter – Transportmittelunfall: Schäden an versicherten Sachen durch einen Unfall Versicherungssumme 24 A6-4 des Kfz, mit dem die Sachen transportiert wurden – Fahrzeuganprall: Schäden durch ein Straßen-, Schienen- oder Versicherungssumme 24 A6-5 Wasserfahrzeug – Überschalldruckwellen (Überschallknall) Versicherungssumme 24 A6-6 – Innere Unruhen, Streik, Aussperrung Versicherungssumme 24 A6-7 – Psychologische Hilfe nach einem Schadensfall – Erstattung der Kosten bis 10.000 EUR 24 A6-9 – Schäden an Smart Home-Sicherungskomponenten durch 10.000 EUR 24 A 6 - 10 – Bedienungsfehler – vorsätzliche Beschädigung durch Dritte – Bodenstürze/Bruchschäden – Montage-/Konstruktionsfehler (nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung) – Fehlfunktion von Smart Home-Geräten: Folgeschäden am Hausrat 10.000 EUR 25 A 6 - 10.3 insbesondere durch z. B. unbeabsichtigtes Öffnen von Türen oder Fenstern – Schutz nach Manipulation (Hacken) von Smart Home-Geräten Versicherungssumme 20 A 3 - 15 Es gilt als Einbruchdiebstahl, wenn sich der Dieb Zutritt zur Wohnung ver- schaffte, in dem er die Smart-Home-Sicherungskomponenten manipuliert (gehackt) hat. Versicherungsschutz für die folgenden Gefahren besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist: ■ Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Versicherungssumme 26 A7 Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen SB: 10 % des Schadens, und Vulkanausbruch max. 5.000 EUR – soweit zusätzlich vereinbart ■ "Unbenannte Gefahren" Versicherungssumme 27 A8 – soweit zusätzlich vereinbart: Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch solche Gefahren SB: 10 % des Schadens unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden, die nicht in diesen "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Premium-Schutz" (AVB Hausrat-Premium-Schutz)" versichert sind. ■ "Erweiterte Fahrradversicherung (Fahrradkasko-Schutz)" für den Fahrradkasko- 28 A9 – soweit zusätzlich vereinbart: Schutz vereinbarte Versicherungssumme C. Wo ist der Hausrat versichert? ■ Ihr Hausrat ist in der Wohnung versichert, die im Versicherungsschein als Versicherungssumme 12 A 1 - 10 Versicherungsort vereinbart ist (welche Räume/Orte zur versicherten Wohnung gehören, ist unter A 1 – 8 beschrieben. Bitte beachten Sie die Besonderheiten, die für einzelne versicherte Gefahren gelten (siehe unter A 1 - 10.4 bis A 1 - 10.6). ■ Weltweit sind Ihre Sachen auch dann versichert, wenn sie sich nicht für einen Versicherungssumme 12 A 1 - 10.1 längeren Zeitraum als 24 Monate außerhalb der Wohnung befinden. ■ Für Sportgeräte wie Reitsättel, Tauch- und Golfausrüstungen, die üblicherweise bis 10.000 EUR 12 A 1 - 10.1 b)+ auch dauerhaft außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden, gilt diese zeitliche A 1 - 10.7 c) Grenze nicht. ■ Für die Zeit der Ausbildung und Freiwilligendiensten ist der Hausrat 40 % der 12 A 1 - 10.2 + weltweit versichert. Versicherungssumme A 1 - 10.7 a) ■ Für den ersten eigenen Hausstand Ihrer Kinder gilt eine Vorsorgeversicherung 40 % der 13 A 1 - 10.3 - bis 12 Monate ab Umzugsbeginn Versicherungssumme A 1 - 10.7 a) ■ Sachen sind in rein gewerblich genutzten Räumen/Arbeitszimmern in Einfamilien- Versicherungssumme 11 A 1 - 8.2 b) häusern (auch mit eigenem Eingang) versichert, wenn diese Räume genutzt werden – als Büroräume; – für die Ausübung ausgewählter Berufe (wie z. B. für Psychologen, Psychotherapeuten, Medizinalfachberufe). Gilt bis zu 50 % Gewerbefläche-Anteil an der Gesamt-Wohn-/Gewerbefläche. A 3641-03 01/2023 Seite 3 von 38
Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter D. Besondere Leistungserweiterungen ■ Schäden durch Rauch und Ruß Versicherungssumme 18 A2-2 ■ Verpuffungsschäden Versicherungssumme 18 A2-3 ■ Schäden durch Meteoriteneinschlag Versicherungssumme 18 A2-4 Besondere Leistungserweiterungen zur Gefahr "Leitungswasser": ■ Versichert sind auch Schäden durch Wasser, das aus Versicherungssumme 22 A 4 - 1.2 e) – Wasserbetten oder Aquarien, – Regenfallrohren, die im Gebäude verlaufen, – Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen ausgetreten ist. Besondere Leistungserweiterungen zur Gefahr "Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm) und Hagel": ■ Die Barmenia verzichtet auf eine Mindest-Windstärke und leistet für Schäden, Versicherungssumme 23 A 5 - 1.1 die durch wetterbedingte Luftbewegungen entstehen. ■ Ihr Hausrat ist auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die Wohnung Versicherungssumme 13 A 1 - 10.6 befindet, gegen wetterbedingte Luftbewegungen und Hagel versichert. Besondere Leistungserweiterungen auf Fälle des einfachen Diebstahls Für die folgenden Ereignisse leisten wir Entschädigung, auch wenn nur ein "einfacher Diebstahl" vorliegt: ■ Einfacher Fahrraddiebstahl (inkl. Fahrradanhänger) + gesicherte Akkus Versicherungssumme 19 A3-2 ■ Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen/Krankenfahrstühlen Versicherungssumme 19 A3-3 sowie Gehhilfen ■ Einfacher Diebstahl auf dem Grundstück und aus gemeinschaftlich 20 A3-4 genutzten Räumen (auch Treppenhaus) von – Wäsche und Bekleidung, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb der Wohnung befunden haben; ................................................................................................ Versicherungssumme – Gartenmöbeln und Gartengeräten einschließlich Rasen-Mähroboter; .............. Versicherungssumme – Wäschespinnen, Trampolins, Spielgerüste und Grills; ...................................... Versicherungssumme – Gartenskulpturen, Zierbrunnen .......................................................................... 10.000 EUR – Kinder-Spielgeräten und -spielfahrzeugen (z. B. Gokart) und Sportgeräten; .... – Waschmaschinen und Wäschetrocknern; ......................................................... Versicherungssumme – Schafen, Ziegen, Hasen, Kaninchen und Geflügel, wenn die Haltung dieser Tiere nicht gewerblich und/oder landwirtschaftlich betrieben wird, sowie Futter- und Streuvorräte. ................................................................................... Versicherungssumme ■ Einfacher Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen Versicherungssumme 20 A3-5 ■ Einfacher Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen 10.000 EUR 20 A3-6 (auch aus Gepäckboxen) ■ Einfacher Diebstahl von Sachen am Arbeitsplatz 10.000 EUR 20 A3-7 (nicht versichert sind Wertsachen; elektronische Geräte werden zum Zeitwert ersetzt) ■ Einfacher Diebstahl von Sachen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Versicherungssumme 20 A3-8 Pflege-/Altenheimen und Praxisräumen (Wertsachen max. 600 EUR) ■ Trickdiebstahl 10.000 EUR 20 A3-9 ■ Kunden-, Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch 10.000 EUR 20 A 3 - 10 ■ Einbruch über nicht versicherte Räume Versicherungssumme 20 A 3 - 11 ■ Einfacher Diebstahl aus Spinden/Schließfächern Versicherungssumme 20 A 3 - 12 (abgeschlossene Behältnisse außerhalb von Gebäuden – nicht versichert sind Wertsachen, Foto-/Filmapparate und elektronische Geräte) ■ Erweiterter Vandalismus-Schutz Versicherungssumme 20 A 3 - 13 (auch außerhalb des Versicherungsortes) A 3641-03 01/2023 Seite 4 von 38
Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter ■ Einfacher Diebstahl von Alarm- und Schutzeinrichtungen Versicherungssumme 20 A 3 - 14 (z. B. Bewegungsmelder, Kameras, Alarmgeber auf dem Grundstück) E. Welche Kosten werden erstattet? Kosten werden auch über den Betrag der Versicherungssumme (einschl. der 30 % der 15 A 1 - 13.3.3 30-prozentigen Vorsorgeversicherungssumme gem. A 1 - 12.2.2) hinaus erstattet bis Versicherungssumme ■ Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen Versicherungssumme 13 A 1 - 11.2.3 (wenn durch den Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen und Straßen) ■ Kosten der Stornierung oder des Abbruchs einer Urlaubs- oder Dienstreise 10.000 EUR 13 A 1 - 11.2.4 – ohne Mindestreisedauer – bei voraussichtlicher Schadenhöhe ab 5.000 EUR ■ Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung bis 1 Jahr – pro Tag bis 14 A 1 - 11.2.6 150 EUR bzw. 2,5 ‰ inkl. Haustierunterbringung ■ Transport- und Lagerkosten bis 1 Jahr 14 A 1 - 11.2.7 ■ Umzugskosten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.8 ■ Bewachungskosten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.9 ■ Schlossänderungskosten (auch für gemeinschaftlich genutzte Türen) Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.10 ■ Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.11 (auch, wenn die Feuerwehr nach einem Fehlalarm die Wohnung aufbricht) ■ Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.12 ■ Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Tapeten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.13 oder Innenanstrichen in Wohnungen ■ Reparaturkosten für den notwendigen Austausch von Armaturen Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.14 im Bereich der Rohrbruchstelle ■ Wasser- und Gasverlust Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.15 ■ Mehrkosten für wasser-/energiesparende Geräte der höchsten Effizienzklasse Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.16 (Kühl-/Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner) ■ Kosten für Miet- und Ersatzgeräte (gilt für Waschmaschine, Wäschetrockner, Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.17 Kühl-/Gefrierschrank oder -truhe, Herd/Ofen, Geschirrspülmaschine) ■ Datenrettungskosten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.18 ■ Mehrkosten durch Technologiefortschritt Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.21 ■ Kosten einer missbräuchlichen Nutzung des Telefons (Festnetz und Mobilfunk) Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.22 F. Weitere Besonderheiten ■ Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht) Diese Garantie gilt a) für Schäden bis 5.000 EUR; 15 A 1 - 13.4.2 a) b) für Schäden über 5.000 EUR, wenn die vereinbarte Versicherungssumme je 15 A 1 - 13.4.2 b) Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR beträgt. ■ Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden Versicherungssumme 17 A 1 - 17.1 b) (das gilt nicht für den ggf. mitversicherten Leistungsbaustein "Unbenannte 27 (A 8 - 1) Gefahren") ■ Keine Leistungseinschränkung bei grob fahrlässiger Verletzung einer 10 % der Versicherungs- 33 B - 4.1 Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag von summe, max. 10.000 EUR ■ Vorsorge-Versicherungssumme 30 % der 15 A 1 - 12.2.2 Versicherungssumme ■ Voller Versicherungsschutz auch bei Verletzung einer gesetzlich/behördlich Versicherungssumme 32 B - 2.3 vorgeschriebenen Installationspflicht von Rauchmeldern A 3641-03 01/2023 Seite 5 von 38
Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter ■ Nicht als Gefahrerhöhung gilt Versicherungssumme – die Einrüstung des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet 33 B - 5.1 a) – ein Unbewohntsein der Wohnung bis 6 Monate 33 B - 5.1 d) ■ Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit 12 Monate 35 B-9 G. Wichtige Pflichten, die Sie im Schadensfall erfüllen müssen ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 33 B - 3.1 a) ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia unverzüglich, nachdem Sie von ihm 33 B - 3.1 b) erfahren. ■ Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum 33 B - 3.1 c) + d) (z. B. Diebstahl oder Raub) unverzüglich der Polizei an und reichen Sie ihr ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen ein. ■ Wird ein Fahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl-/Krankenfahrstuhl oder eine Gehhilfe ge- 33 B - 3.1 e) stohlen, ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die gestohlene Sache nicht in- nerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder aufgefunden wurde. ■ Lassen Sie das Schadenbild/die Schadenstelle unverändert bis zur 33 B - 3.1 f) Freigabe durch uns. ■ Geben Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 33 B - 3.1 g) und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung. H. Barmenia-Garantien ■ Barmenia-Leistungs-Garantie Versicherungssumme 29 A 10 - 1 ■ Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim Wechsel der Hausratversicherung Versicherungssumme 29 A 10 - 2 zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG/ADCURI GmbH ■ Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung 15 Monate 30 A 10 - 3 ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden 30 A 10 - 4 automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Hausratversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie 31 A 10 - 5 – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" 31 A 10 - 6 empfohlenen Mindestleistungsstandards A 3641-03 01/2023 Seite 6 von 38
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Premium-Schutz" (AVB Hausrat-Premium-Schutz) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2023 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- rungsschutzes in der Hausratversicherung. ■ Abschnitt A 1 ■ Abschnitt A 7 enthält neben der Aufzählung der versicherten regelt den Versicherungsschutz für die Gefahren (unter A 1 - 2) allgemeine Regelun- "weiteren Naturgefahren". gen, die für alle nachfolgenden Leistungs- Diese sind nur versichert, soweit dies be- bausteine unter A 2 bis A 10 gelten. sonders vereinbart und im Versicherungs- Z. B. wird dort geregelt, schein oder in seinen Nachträgen dokumen- – welche Sachen tiert ist. – an welchen Orten versichert sind, – welche generellen Ausschlüsse es gibt, ■ Abschnitt A8 – welcher Wert für die versicherten Sachen regelt den Versicherungsschutz für die zu Grunde gelegt wird, Mitversicherung der sogenannten – was bezüglich der Versicherungssumme "Unbenannte Gefahren". gilt, Diese sind nur versichert, soweit dies – was im Fall einer Unterversicherung besonders vereinbart und im Versiche- passiert und rungsschein oder in seinen Nachträgen – welche Kosten versichert sind. dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 2 ■ Abschnitt A 9 regelt den Versicherungsschutz für die regelt den Versicherungsschutz für die Mitversi- versicherten Gefahren cherung der "Erweiterten Fahrradversicherung – "Brand"; (Fahrradkasko-Schutz)" über das Diebstahl- – "Blitzschlag"; risiko hinaus. – "Überspannung durch Blitz"; Diese ist nur versichert, soweit dies beson- – "Explosion"; ders vereinbart und im Versicherungsschein – "Implosion"; oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. – "Anprall oder Absturz eines Luftfahr- zeuges, seiner Teile oder Ladung", ■ Abschnitt A 10 – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia gibt und die Regelungen zur Barmenia- ■ Abschnitt A 3 Konditions-Differenz-Versicherung regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Einbruchdieb- stahl/Raub/Vandalismus". Teil B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und ■ Abschnitt A4 Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für regelt den Versicherungsschutz für die alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. versicherte Gefahr "Leitungswasser". – zu Ihren Obliegenheiten, – zum Beginn des Versicherungsschutzes und ■ Abschnitt A 5 zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung, regelt den Versicherungsschutz für die – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ versicherte Gefahr "Wetterbedingte Luft- Kündigung, bewegung (Sturm) und Hagel". – zu weiteren Bestimmungen. ■ Abschnitt A 6 regelt den Versicherungsschutz für zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen (z. B. "Vermögensschäden durch Online- Banking-Betrug (Phishing)", "Schäden an Kühlgut" etc.). A 3641-03 01/2023 Seite 7 von 38
Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Teil A Versicherungsschutz der Hausratversicherung ■ Abschnitt A 1 ■ Abschnitt A 3 A6-3 Witterungsniederschläge ............... 24 Basis-Regelungen Leistungsbaustein "Einbruchdieb- A6-4 Transportmittelunfall ...................... 24 stahl/Raub/Vandalismus" A6-5 Fahrzeuganprall ............................. 24 A1-1 Was gilt für Selbstbeteiligungen A6-6 Überschalldruckwellen und Entschädigungsgrenzen im A3-1 Was ist unter Einbruchdiebstahl, (Überschallknall) ............................ 24 Versicherungsvertrag? ................... 10 Vandalismus nach einem Ein- A 6 - 7 Innere Unruhen, Streik, A1-2 Welche Gefahren sind versichert? bruch sowie Raub zu verstehen? . 19 Aussperrung................................... 24 Welche Gefahren sind zusätzlich A3-2 Einfacher Fahrraddiebstahl............ 19 A 6 - 8 Schäden durch radioaktive versicherbar? A3-3 Einfacher Diebstahl von Kinder- Isotope ........................................... 24 Welche Schäden sind versichert? . 10 wagen, Rollstühlen/Krankenfahr- A 6 - 9 Psychologische Hilfe...................... 24 A1-3 Welche generellen Ausschlüsse stühlen sowie Gehhilfen................. 19 A 6 - 10 Schäden an Smart-Home- gibt es?........................................... 10 A3-4 Einfacher Diebstahl auf dem Sicherungskomponenten ............... 24 A1-4 Welche Sachen sind versichert? ... 10 Grundstück..................................... 20 A1-5 Was gehört zum Hausrat? ............. 10 A3-5 Einfacher Diebstahl aus Schiffs- A1-6 Was gehört nicht zum Hausrat? .... 11 kabinen und Schlafwagen- ■ Abschnitt A 7 A1-7 Was sind Wertsachen? abteilen........................................... 20 Leistungsbaustein "Weitere Naturgefahren" Was sind Wertschutzschränke? A3-6 Einfacher Diebstahl aus Kraft- Welche Entschädigungsgrenzen und Wassersportfahrzeugen.......... 20 A7-1 Was ist unter weiteren gelten für Wertsachen? .................. 11 A3-7 Einfacher Diebstahl von Naturgefahren zu verstehen? ....... 26 A1-8 An welchen Orten besteht Sachen am Arbeitsplatz ................. 20 A7-2 Selbstbeteiligung für Versicherungsschutz? A3-8 Einfacher Diebstahl von weitere Naturgefahren ................... 26 Was ist unter dem Versicherungs- Sachen in Krankenhäusern, A7-3 Nicht versicherte Schäden ............. 26 ort zu verstehen? ........................... 11 Reha-Einrichtungen, Pflege-/ A1-9 Was gilt bei einem Wohnungs- Altenheimen und Praxisräumen .... 20 wechsel? ........................................ 12 A3-9 Trickdiebstahl ................................. 20 ■ Abschnitt A8 A 1 - 10 Was ist unter der Außen- A 3 - 10 Kunden-, Scheck- oder Leistungsbaustein "Unbenannte Gefahren" versicherung zu verstehen? Kreditkartenmissbrauch ................. 20 Was beinhaltet sie?........................ 12 A 3 - 11 Einbruch über nicht A8 Versicherung weiterer, nicht A 1 - 11 Welche Kosten sind versichert? .... 13 versicherte Räume ......................... 20 genannter Gefahren A 1 - 12 Was ist der Versicherungswert A 3 - 12 Einfacher Diebstahl aus (unbenannte Gefahren) ................. 27 und die Versicherungssumme? abgeschlossenen Behältnissen Was sind die Grundlagen der außerhalb von Gebäuden .............. 20 Anpassung der Versicherungs- A 3 - 13 Erweiterter Vandalismus-Schutz ... 20 ■ Abschnitt A 9 summe? ......................................... 15 A 3 - 14 Einfacher Diebstahl von Alarm- Leistungsbaustein "Erweiterte Fahrrad- A 1 - 13 Wie wird die Entschädigung und Schutzeinrichtungen ............... 20 versicherung (Fahrradkasko-Schutz)" ermittelt? A 3 - 15 Schutz gegen Einbruchdiebstahl Was gilt bei einer Unter- nach Manipulation (Hacken) von A9 Erweiterte Fahrradversicherung versicherung?................................. 15 Smart Home-Sicherungs- (Fahrradkasko-Schutz) .................. 28 A 1 - 14 Welche Regeln gelten für das komponenten ................................. 20 Sachverständigenverfahren? ......... 16 A 3 - 16 Nicht versicherte Schäden ............ 21 A 1 - 15 Wann wird die Entschädigung ■ Abschnitt A 10 gezahlt und wie wird sie verzinst? . 16 Garantien der Barmenia und Barmenia- A 1 - 16 Was gilt für wiederherbei- ■ Abschnitt A4 Konditions-Differenz-Versicherung geschaffte Sachen? ....................... 16 Leistungsbaustein " Leitungswasser " A 1 - 17 Keine Leistungspflicht aus A 10 - 1 Barmenia-Leistungs-Garantie........ 29 besonderen Gründen ..................... 17 A4-1 Was ist unter der Gefahr A 10 - 2 Nicht-Schlechterstellungs- Leitungswasser zu verstehen? ..... 22 Garantie beim Wechsel der A4-2 Nicht versicherte Schäden ............. 22 Hausratversicherung zur ■ Abschnitt A 2 Barmenia Allgemeine Versiche- Leistungsbaustein für die Gefahren rungs-AG/ADCURI GmbH ............. 29 – Brand; ■ Abschnitt A 5 A 10 - 3 Barmenia-Konditions-Differenz- – Blitzschlag; Leistungsbaustein "Wetterbedingte Versicherung .................................. 30 – Überspannung durch Blitz; Luftbewegung (Sturm) und Hagel" A 10 - 4 Künftige Bedingungsverbesse- – Explosion; rungen (Innovationsklausel) .......... 30 – Implosion; A5-1 Was ist unter den Naturgefahren A 10 - 5 Leistungsgarantie gegenüber – Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu- "Wetterbedingte Luftbewegung" GDV-Musterbedingungen .............. 31 ges, seiner Teile oder Ladung; (Sturm) und "Hagel" zu verstehen? A 10 - 6 Garantie über die Erfüllung der – Seng-, Schmor- und Nutzwärme- Welche Schäden sind vom Arbeitskreis "Beratungs- schäden. versichert?...................................... 23 prozesse" empfohlenen A5-2 Nicht versicherte Schäden ............. 23 Mindestleistungsstandards ............ 31 A2-1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall ■ Abschnitt A 6 Teil B Allgemeiner Teil der oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Leistungsbaustein Hausratversicherung Seng-, Schmor- und Nutzwärme- "Zusätzliche versicherte Gefahren" schäden zu verstehen? .................. 18 Ihre Obliegenheiten A2-2 Schäden durch Rauch/Ruß ........... 18 A6-1 Vermögensschäden durch A2-3 Verpuffungsschäden ...................... 18 Online-Banking-Betrug B-1 Was bedeutet die vorvertragliche A2-4 Meteoriteneinschlag ...................... 18 (Phishing) ....................................... 24 Anzeigepflicht und welche Folgen A2-5 Nicht versicherte Schäden ............. 18 A6-2 Schäden an Kühlgut....................... 24 hat ihre Verletzung? ................................. 32 A 3641-03 01/2023 Seite 8 von 38
Inhaltsübersicht Seite B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten?............................................. 32 B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten?............................................. 33 B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung von Obliegenheiten?............... 33 B-5 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? ................................. 33 Beginn des Versicherungsschutzes/ Dauer und Ende des Vertrages B-6 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wann beginnt und endet der Vertrag? ..... 34 Der Versicherungsbeitrag B-7 Was müssen Sie bei der Beitrags- zahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 34 B - 8 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags- beendigung ............................................... 35 B - 9 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ...... 35 B - 10 Was sind die Grundlagen der Berechnung und Anpassung des Beitrags? ........................................... 36 Weitere Bestimmungen B - 11 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung .............................. 36 B - 12 Überversicherung ...................................... 36 B - 13 Versicherung für fremde Rechnung .......... 36 B - 14 Übergang von Ersatzansprüchen ............. 37 B - 15 Repräsentanten......................................... 37 B - 16 Vollmacht des Versicherungs- vertreters ................................................... 37 B - 17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..... 37 B - 18 Bedingungsänderung ................................ 37 B - 19 Wann verjähren Ansprüche aus diesem Vertrag? ................................. 37 B - 20 Sonderfälle der Schadenfeststellung bei gedehnten Versicherungsfällen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers ........................ 37 B - 21 Welches Gericht ist zuständig? ................ 37 B - 22 Welches Recht findet Anwendung? .......... 37 B - 23 Versicherungsjahr ..................................... 37 B - 24 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 38 B - 25 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind ............................................ 38 A 3641-03 01/2023 Seite 9 von 38
Teil A Versicherungsschutz der Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im A1-4 Welche Sachen sind versichert? Hausratversicherung Abschnitt A 7 ausführlich beschrieben. A 1 - 4.1 Versichert ist der gesamte Hausrat in- ■ Teil A – Abschnitt A 1 A 1 - 2.5 Zusätzliche versicherte Gefahren nerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Basis-Regelungen und Leistungen Versicherungsorts. (gemeinsame Bestimmungen, gültig für a) Vermögensschäden durch alle Leistungsbausteine in den Abschnitten Online-Banking-Betrug (Phishing); A 1 - 4.1.1 Ausnahmen gelten für Hausratversiche- A 2 bis A 10) b) Schäden an Kühlgut; rungen, die abgeschlossen wurden c) Witterungsniederschläge; – für Zweitwohnungen, die sich in einem ständig A1-1 Was gilt für Selbstbeteiligungen d) Transportmittelunfall; bewohnten Gebäude befinden und und Entschädigungsgrenzen im e) Fahrzeuganprall; – für Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Versicherungsvertrag? f) Überschalldruckwellen; Jagd-, Garten- und Weinberghäusern. g) Innere Unruhen, Streik, Aussperrung; Dort sind – abweichend von A 1 - 5 – folgende A 1 - 1.1 Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der h) Schäden durch radioaktive Isotope; Sachen nicht versichert: Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versiche- i) Psychologische Hilfe; rungsfall selbst zu tragen haben. Eine Entschädi- j) Schäden an Smart Home- A 1 - 4.1.1.1 Nicht versichert sind gungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Sicherungskomponenten. in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden Versicherungsfall nach oben. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Daten- Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen Abschnitt A 6 ausführlich beschrieben. träger geladene Geldbeträge; können individuell vereinbart werden. Sie können b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungs- A 1 - 2.6 soweit zusätzlich vereinbart: sonstige Wertpapiere; leistung voneinander unterscheiden. "Unbenannte Gefahren" c) Schmucksachen, Edelsteine und Perlen; In diesen Versicherungsbedingungen sind für ver- Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, d) Briefmarken, Münzen und Medaillen; schiedene Leistungen bereits Entschädigungs- die durch solche Gefahren unvorhergesehen zerstört e) alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin; grenzen oder Selbstbeteiligungen vereinbart. oder beschädigt werden, die nicht in diesen "Allge- f) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins; meinen Versicherungsbedingungen für die Barme- g) Kunstgegenstände. A 1 - 1.2 Selbstbeteiligung bei "weiteren nia-Hausratversicherung "Premium-Schutz" Naturgefahren (Elementargefahren)" (AVB Hausrat-Premium-Schutz)" versichert sind A 1 - 4.1.1.2 Nicht versichert sind Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von "weiteren (unbenannte Gefahren). in nicht ständig bewohnten Gebäuden wie z. B. Naturgefahren (Elementargefahren)" gemäß Ab- Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und schnitt A 7 vereinbart haben, gilt für diese je Versi- Abschnitt A 8 ausführlich beschrieben. Weinberghäusern zusätzlich zu A 1 - 4.1.1.1 a) cherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis g): 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR A 1 - 2.7 soweit zusätzlich vereinbart: a) Schusswaffen; (siehe A 7 - 2). "Erweiterte Fahrradversicherung b) Foto- und optische Apparate; (Fahrradkasko-Schutz)" c) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit A1-2 Welche Gefahren sind versichert? Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im Ausnahme von Möbelstücken. Welche Gefahren sind zusätzlich Abschnitt A 9 ausführlich beschrieben. versicherbar? A 1 - 4.2 Hausrat, der anlässlich eines - auch Welche Schäden sind versichert? A 1 - 2.8 Garantien der Barmenia und unmittelbar bevorstehenden - Versicherungsfalls aus Konditons-Differenz-Versicherung dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gele- Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, Die Barmenia gibt Ihnen diverse Garantien, die sich genheit zerstört oder beschädigt wird oder abhan- die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört vorteilhaft auf den Leistungsumfang dieser Hausrat- denkommt, ist versichert. oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereig- versicherung auswirken. nisse abhandenkommen: Der Umfang dieser Garantien und die Barmenia- A 1 - 4.3 Hausrat außerhalb des im Versiche- Konditions-Differenz-Versicherung sind im Ab- rungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur A 1 - 2.1 Brand; Blitzschlag; Überspannung schnitt A 10 ausführlich beschrieben. im Rahmen der Außenversicherung nach A 1 - 10 durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätz- Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder A1-3 Welche generellen Ausschlüsse lich vereinbart ist. Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden gibt es? Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im A1-5 Was gehört zum Hausrat? Abschnitt A 2 ausführlich beschrieben. A 1 - 3.1 Ausschluss Krieg Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs- A 1 - 5.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die A 1 - 2.2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebel- Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch lion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung bzw. Verbrauch) dienen. einer solchen Tat mitwirkender Ursachen. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im A 1 - 5.2 Wertsachen und Bargeld gehören Abschnitt A 3 ausführlich beschrieben. Schäden durch Explosion von Blindgängern ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden am versi- Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen A 1 - 2.3 Leitungswasser cherten Hausrat, wenn nach A 1 - 7. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im – Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Abschnitt A 4 ausführlich beschrieben. Bomben), A 1 - 5.3 Ferner gehören zum Hausrat – die während der vorgenannten Ereignisse ab- A 1 - 5.3.1 a) alle in das Gebäude eingefügten Sa- A 1 - 2.4 Naturgefahren geschossen oder abgeworfen wurden, chen (z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre); A 1 - 2.4.1 Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm), – erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, b) technische, optische und akustische Alarm- und Hagel; kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolu- Schutzeinrichtungen (z. B. Bewegungsmelder, Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im tion, Rebellion, Aufstand) teilweise oder voll- Überwachungskameras, Alarmgeber), die zur Abschnitt A 5 ausführlich beschrieben. ständig explodieren. Sicherung des versicherten Hausrates dienen. Dies gilt aber nur, wenn Sie diese als Mieter oder A 1 - 2.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: A 1 - 3.2 Ausschluss Kernenergie Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, übernommen haben. Sie müssen auf Grund dessen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erd- nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. hierfür die Gefahr tragen. senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa- Vulkanausbruch. chen. A 1 - 5.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die Versicherungsschutz für "Weitere Naturgefahren" ist serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse ange- im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen passt worden sind. dokumentiert ist. A 3641-03 01/2023 Seite 10 von 38
A 1 - 5.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und A 1 - 6.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen lichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen privat Markisen, die ausschließlich der versicherten Woh- gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für genutzten Flächen eines Gebäudes. nung nach A 1 - 8 dienen. Diese müssen sich auf Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Ge- Wohnung liegt. versichert sind. meinschaft leben. A 1 - 5.3.4 nicht versicherungspflichtige A 1 - 6.7 elektronisch gespeicherte Daten und A 1 - 8.2 Ausschließlich beruflich oder gewerblich a) Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die Programme. Kosten für die technische Wieder- genutzte Räume nur dann eine Unterstützung durch einen Elek- herstellung von elektronisch gespeicherten, aus- a) Zur Wohnung gehören auch Räume, die aus- troantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von schließlich für die private Nutzung bestimmten Daten schließlich beruflich oder gewerblich genutzt nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der und Programme sind im Umfang von A 1 - 11.2.18 werden, sofern sie nur über die Wohnung betre- Fahrer in die Pedale tritt; Derartige Pedelecs versichert. ten werden können (sog. Arbeitszimmer in der sind auch dann versichert, wenn sie über eine Wohnung). elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahr- A1-7 Was sind Wertsachen? b) Zur Wohnung gehören – unter den nachste- rad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf Was sind Wertschutzschränke? henden Voraussetzungen gemäß aa) bis dd) – nicht mehr als 6 km/h beschleunigen. Welche Entschädigungsgrenzen auch Räume, die nicht ausschließlich über die b) selbstfahrende Krankenfahrstühle; gelten für Wertsachen? Wohnung betreten werden können und die von c) Rasenmäher; Ihnen oder von einer mit Ihnen in häuslicher d) Go-Karts; A 1 - 7.1 Wertsachen Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich e) Modell- und Spielfahrzeuge. Versicherte Wertsachen nach A 1 - 5.2 sind: beruflich oder gewerblich genutzt werden a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Daten- – als Büroräume oder Mitversichert sind Teile und Zubehör von Kraftfahr- träger geladene Geldbeträge; – für die Ausübung von folgenden Berufen zeugen und Anhängern (auch Wohnwagenanhän- b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sons- genutzt werden: gern), wie z. B. Kindersitze, Sommer-/Winterräder, tige Wertpapiere; – Chiropraktiker/in; Fahrradträger und Dachboxen, sofern sie nicht am c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar- – Diätassistent/in; Fahrzeug/Anhänger montiert sind. ken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus – Ergotherapeut/in; Gold oder Platin; – Ernährungsberater/in; A 1 - 5.3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und – Fußpfleger/in; einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. Kunstgegenstände sowie nicht in c) genannte – Heilerziehungspfleger/in; Sachen aus Silber; – Heilpädagoge/Heilpädagogin; A 1 - 5.3.6 nicht zulassungspflichtige Flugmodelle, e) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit – Heilpraktiker/in; soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden, Fall- und Ausnahme von Möbelstücken. – Kosmetiker/in; Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen. – Krankengymnast/in; A 1 - 7.2 Wertschutzschränke – Kunstlehrer/in; A 1 - 5.3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen- a) Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehält- – Kunstmaler/in; stände, die Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in nisse, die durch die VdS Schadenverhütung – Logopäde Logopädin; häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich be- GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifi- – Masseur/Masseurin; ruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. zierte Prüfstelle anerkannt sind. – Musiklehrer/in; Für Handelswaren und Musterkollektionen ist die b) Zusätzlich gilt: – Musiktherapeut/in; Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 EUR Freistehende Wertschutzschränke müssen ein – Ökotrophologe/Ökotrophologin; begrenzt. Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. – Osteopath/in; Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den – Physiotherapeut/in; A 1 - 5.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig Herstellervorschriften fachmännisch verankert – Podologe/Podologin; artgerecht in Wohnungen nach A 1 - 8.1 gehalten oder in der Wand oder im Fußboden bündig – Psychologe/Psychologin; werden (z. B. Fische, Hunde, Katzen, Vögel). eingelassen sein. – Psychotherapeut/in; – Schönheitspfleger/in A 1 - 5.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Ei- A 1 - 7.3 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (z. B. Maniküre, Pediküre); gentum nach A 1 - 5.1 bis A 1 - 5.3, das sich in Ih- A 1 - 7.3.1 Wertsachen werden je Versicherungsfall – Sprach-/Heilpädagoge/ rem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen von bis zur Versicherungssumme entschädigt, sofern Sprach-/Heilpädagogin; Ihren Mietern bzw. Untermietern nach A 1 - 6.5. nichts anderes vereinbart ist. – Sprachtherapeut/in. Dies gilt auch für Sachen in Bankschließfächern A1-6 Was gehört nicht zum Hausrat? (A 1 - 8.7). Für diese Räume besteht Versicherungsschutz nur, wenn die folgenden Voraussetzungen er- Nicht zum Hausrat gehören A 1 - 7.3.2 Für Wertsachen außerhalb eines ver- füllt sind: schlossenen Wertschutzschranks nach A 1 - 7.2 aa) Die beruflich oder gewerblich genutzten A 1 - 6.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versiche- Räume befinden sich in einem Einfamili- sind in A 1 - 5.3.1 genannt. rungsfall: enhaus, das von Ihnen selbst bewohnt a) 5.000 EUR insgesamt für Bargeld und auf Kar- wird; A 1 - 6.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte ten oder sonstige Datenträger geladene Geld- bb) In diesen Räumen werden – mit Ausnah- oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Ver- me einer einzigen mit Ihnen in häuslicher die er die Gefahr trägt. sicherungswert den Nennbetrag übersteigt; Gemeinschaft lebenden Person – keine Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder b) 20.000 EUR insgesamt für Urkunden ein- Angestellten beschäftigt; Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese schließlich Sparbücher und sonstige cc) Der Wert der gesamten beruflich oder ge- ebenfalls nicht versichert. Wertpapiere; werblich genutzten Sachen ist in die Haus- c) 50.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, ratversicherungssumme einzurechnen; A 1 - 6.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Me- dd) Der Anteil der Fläche dieser Räume be- unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie daillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. trägt nicht mehr als 50 % von der Gesamt- Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhän- fläche der Wohnräume einschließlich der gern, soweit nicht unter A 1 - 5.3.4 genannt. A1-8 An welchen Orten besteht Versiche- gewerblich/beruflich genutzten Räume. rungsschutz? Diese Gesamtfläche ist die Grundlage für A 1 - 6.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig Was ist unter dem Versicherungsort die Berechnung des Unterversicherungs- von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht zu verstehen? verzichtes gemäß A 1 - 13.4.2 b). eingebauter Teile, soweit nicht unter A 1 - 5.3.4 bis Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, A 1 - 5.3.6 genannt. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein be- besteht Versicherungsschutz nur für beruflich zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören oder gewerblich genutzte Räume, die aus- A 1 - 6.5 Hausrat von Mietern und Untermietern, schließlich über die versicherte Wohnung zu die sich in Ihrer Wohnung befinden, es sei denn, Sie A 1 - 8.1 diejenigen Räume, die Wohnzwecken betreten sind (siehe A 1 - 8.2 a)). haben ihnen diese Sachen überlassen. dienen und eine selbständige Lebensführung ermög- A 3641-03 01/2023 Seite 11 von 38
A 1 - 8.3 Loggien, Balkone sowie an das Gebäu- A 1 - 9.3 Umzug ins Ausland tragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz de unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes- nur noch in Ihrer neuen Wohnung. gilt für ausschließlich von Ihnen zu privaten Zwecken republik Deutschland, geht der Versicherungsschutz genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich nicht auf die neue Wohnung über. Der Versiche- A 1 - 9.6.2 Wenn beide Ehegatten Versicherungs- Garagen und Gartenhäuser. Diese müssen sich auf rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spä- nehmer dieser Hausratversicherung sind und einer dem Grundstück befinden, auf dem sich die versi- testens 6 Monate nach Umzugsbeginn. von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, gelten als cherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch Sie Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: Die steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit A 1 - 9.4 Anzeige der neuen Wohnung bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. A 1 - 9.4.1 Einen Wohnungswechsel müssen Sie ausziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der uns spätestens bei Umzugsbeginn anzeigen. Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis A 1 - 8.4 gemeinschaftlich genutzte, verschließ- Dabei ist die neue Wohnfläche1 in Quadratmetern zum Ablauf von 6 Monaten nach der auf den Auszug bare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß anzugeben. folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Ver- vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller). sicherungsschutz für die neue Wohnung. Diese müssen sich auf demselben Grundstück A 1 - 9.4.2 Waren für die bisherige Wohnung be- befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung sondere Sicherungen vereinbart, müssen Sie uns A 1 - 9.6.3 Wenn beide Ehegatten Versicherungs- befindet. mitteilen, ob auch in der neuen Wohnung entspre- nehmer dieser Hausratversicherung sind und beide chende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige in neue Wohnungen ziehen, gilt A 1 - 9.6.2 entspre- A 1 - 8.5 privat genutzte Garagen, soweit sich muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) chend. Nach Ablauf der Frist von 6 Monaten nach diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder erfolgen. der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit er- in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befin- lischt der Versicherungsschutz für beide neuen den. A 1 - 9.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungs- Wohnungen. wechsel die Wohnfläche1 oder der Wert des Haus- A 1 - 8.6 Sachen in einer vermieteten rats, kann das zu einer Unterversicherung führen, A 1 - 9.7 Lebensgemeinschaften, Einliegerwohnung wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird. Lebenspartnerschaften Bewohnen Sie ein Einfamilienhaus mit vermieteter A 1 - 9.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemein- Einliegerwohnung, gilt als Versicherungsort für A 1 - 9.5 Festlegung des neuen Beitrags, schaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Kündigungsrecht Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person A 1 - 9.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarif- sind, auch die Einliegerwohnung. bestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung A 1 - 10 Was ist unter der Außenversicherung gültig sind. zu verstehen? A 1 - 8.7 Versicherungsschutz besteht auch in Was beinhaltet sie? Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kun- A 1 - 9.5.2 Wenn sich der Beitrag auf Grund verän- denschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in derter Beitragssätze erhöht, können Sie den Vertrag A 1 - 10.1 Begriff und Geltungsdauer der häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu pri- kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung Außenversicherung vaten Zwecken genutzt werden. erhöht wird. Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versi- Kündigen Sie, müssen Sie das in Textform tun. Da- cherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter A 1 - 8.8 Beruflich bedingter Zweitwohnsitz für haben Sie einen Monat nach Zugang der Mittei- folgenden Voraussetzungen: Für versicherten Hausrat, der sich dauerhaft in einer lung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die a) Die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ih- aus beruflicher Veranlassung von Ihnen oder dem Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung rem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- bei uns. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden oder eingetragenen Lebenspartner genutzten Woh- sie uns zugegangen ist, wirksam. Personen. nung befindet und innerhalb der Bundesrepublik b) Die Sachen befinden sich nur vorübergehend Deutschland gelegen ist, besteht Versicherungs- A 1 - 9.5.3 Uns steht im Fall einer Kündigung der außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume schutz. Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur von mehr als 24 Monaten gelten nicht als Die Entschädigung übernehmen wir je versichertem Wirksamkeit der Kündigung zu. vorübergehend. Schadensfall abweichend von der Entschädigungs- Diese zeitliche Einschränkung gilt nicht grenze für die Außenversicherung bis zu A 1 - 9.6 Aufgabe einer gemeinsamen – für Sportgeräte (z. B. Reitsättel, Tauch- 20.000 EUR. Für Wertsachen gilt abweichend von Ehewohnung und Golfausrüstungen), die üblicherweise A 1 - 4.1 und A 1 - 7.3 eine Höchstentschädigungs- Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt außerhalb der Wohnung aufbewahrt wer- grenze von insgesamt 2.500 EUR. Folgendes: den (z. B. dort, wo der Sport ausgeübt (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in wird, wie in Vereinsheimen, Sportclub- einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne A 1 - 9.6.1 Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehe- anlagen etc.), des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- wohnung aus und bleibt Ihr Ehegatte dort zurück, – für Sachen, die sich in Ihrem aus beruf- gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die lichen Gründen unterhaltenen Zweitwohn- Staaten lebt.) bisherige Ehewohnung und Ihre neue Wohnung. sitz befinden. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag ge- Diese Sachen sind dauerhaft außerhalb Ihrer A1-9 Was gilt bei einem ändert wird, längstens bis zum Ablauf von ständigen Wohnung versichert. Wohnungswechsel? 6 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Bei- A 1 - 10.2 Hausstand während Ausbildung und A 1 - 9.1 Umzug in eine neue Wohnung Freiwilligendiensten Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen, geht 1 = Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räu- Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung me der Wohnung einschließlich Hobbyräume. Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der über. Während des Wohnungswechsels besteht in Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balko- Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versi- ne, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Spei- a) der Ausbildung; cherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt cher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder b) eines freiwilligen Wehrdienstes; spätestens 6 Monate nach Umzugsbeginn. Der Um- Hobbyzwecken genutzt werden. c) eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendiens- zug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals ver- Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn tes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologi- sicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung ge- sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben sches Jahr, Bundesfreiwilligendienst). bracht werden. oder durch sachverständige Dritte ermittelt wur- Der Versicherungsschutz besteht so lange, bis die de (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenver- Ausbildung bzw. der freiwillige Wehrdienst oder der A 1 - 9.2 Mehrere Wohnungen ordnung). sonstige gesetzliche Freiwilligendienst beendet wird. Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bis- Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich Bewohnt die betreffende Person in diesem Zeitraum herige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versi- genutzte Räume gemäß A 1 - 8.2 b) zum Versi- allein ein Zimmer oder Appartement, so besteht Ver- cherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit cherungsort gehören, ist die Fläche dieser sicherungsschutz auch für den Fall, dass dort ein ei- von 6 Monaten besteht Versicherungsschutz in bei- Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen. Die so gener Hausstand begründet wurde. den Wohnungen. ermittelte Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsver- zichtes gemäß A 1 - 13.4.2 b). A 3641-03 01/2023 Seite 12 von 38
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