Verbraucherinformation für Fondsgebundene Versicherungen - Zurich Versicherung
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Verbraucherinformation für Fondsgebundene Versicherungen – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) regelbasierte Fondsanlage in der Fassung 01/2020 Ihr Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 50427 Köln www.zurich.de 521630882 2001
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die regelbasierte Fondsgebundene Versicherung – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) 6 Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung in der regelbasierten Fondsgebundenen Versicherung – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) 22 Allgemeine Steuerhinweise für die Fondsgebundene Versicherung – Private Vorsorge (Schicht 3) 24 Besondere Hinweise für Rückdeckungsversicherungen 26 Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ) – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) 28 Besondere Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (EUZ) – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) 39 Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept 46 Widerrufsbelehrung 51 Information zur Verwendung Ihrer Daten 52 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland 55 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten 56 521630882 2001 Seite 2 von 56
Bundesanstalt für Allgemeine Hinweise Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent- die Rechtsverordnung über die Informationspflich- schädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie ten bei Versicherungsverträgen regelt die von der 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsneh- 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. mer zu erteilenden Informationen. Die konkreten L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Informationsverpflichtungen können Sie den nach- Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme folgenden Ziffernüberschriften entnehmen. für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind an- Sowohl mit diesen Allgemeinen Hinweisen als auch zugeben. mit den weiteren Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung informieren wir Sie entsprechend den gesetzlichen besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver- Vorgaben über: sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor Lebens- versicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder- www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den Siche- das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetra- rungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind die An- gen ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität sprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Person, der gehören insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechts- bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus dem Versiche- form und der Sitz. rungsvertrag begünstigter Personen gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem Sicherungsfonds ange- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hört. Deutzer Allee 1 50679 Köln 6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, Sitz der Gesellschaft: Bonn (19 HRB 4450). insbesondere a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allge- 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem meinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Ver- Tarifbestimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag sicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen anwendbaren Rechts; solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der den Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Anbie- Leistung des Versicherers. ter, wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäft- lich zu tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen gegenüber dem Versicherungsnehmer tätig wird. Versicherungsbedingungen. Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold 7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein- Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä- schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt. mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs- verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht ange- andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen geben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Über- gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem prüfung des Preises ermöglichen. Versicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- den Namen eines Vertretungsberechtigten. lichen Vorschlag. Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mög- Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht liche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht Deutzer Allee 1 über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung 50679 Köln gestellt werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Benutzung von Fern- 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie kommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätz- Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde. lichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsgeschäft. lichen Vorschlag. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich an folgende Adresse zu wenden: 521630882 2001 Seite 3 von 56
9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, 16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien. Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versiche- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen rungsvertrags zugrunde legt. Versicherungsbedingungen. Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer 10. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung deut- gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits- schen Rechts aus. dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises. 17. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag an- wendbare Recht oder über das zuständige Gericht. Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen land Anwendung. Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln. 18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinforma- Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen tionen mitgeteilt werden sowie die Sprachen, in welchen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit sich der Versicherer verpflichtet, mit Zustimmung des speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwan- Versicherungsnehmers die Kommunikation während der kungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Ver- Laufzeit dieses Vertrags zu führen. sicherer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangen- Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in heit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige deutscher Sprache geführt. Erträge sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen. 19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen helfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen Versicherungsbedingungen. für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzu- weisen, dass die Möglichkeit für den Versicherungsneh- 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbeson- mer, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt dere über den Beginn der Versicherung und des Versiche- bleibt. rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll. Wir nehmen verpflichtend an dem für Sie kostenfreien Streit- beilegungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungsscheins Versicherungsombudsmann e. V. (Postfach 080632, zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht. 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de) teil. Daher können Sie eine Beschwerde an den Versicherungsombudsmann 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- richten. Sie können sich aber auch an die zuständige Aufsichts- rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Aus- behörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de) Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informatio- hiervon unberührt. nen über den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen hat. 20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4 genannten Aufsichtsbehörde. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbraucher- informationen. Bei Fragen und Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag stehen, wenden Sie sich bitte an den 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des Sie betreuenden Vermittler, Berater oder direkt an die Zurich Vertrages. Gruppe Deutschland. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- zu wenden. lichen Vorschlag. 15. die Beendigung des Vertrages, insbesondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 521630882 2001 Seite 4 von 56
Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage 7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die der Verordnung über Informationspflichten bei Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fonds- Versicherungsverträgen zusätzlich noch über: gebundenen Versicherungen). 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Ab- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- schluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in lichen Vorschlag. Rechnung gestellt werden. 8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- lichen Vorschlag. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer- hinweisen. 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten. 9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- lichen Vorschlag. Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Aus- zahlungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbetei- Versicherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der ligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe. Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist). Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- Versicherungsbedingungen. lichen Vorschlag. 4. die Rückkaufswerte. Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Bei Kündigung durch Sie wird der Wert des aktuellen Vertrags- Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete guthabens, vermindert um die bedingungsgemäß vorgesehenen Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der Abzüge, geleistet. Bei den Produkten der Basisversorgung be- Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht- handeln wir die Kündigung bedingungsgemäß als Beitragsfrei- lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne stellung. Eine Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversiche- ausgezahlt wird, ist ausgeschlossen. rung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine aner- kannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu einem 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung Anspruch auf Leistungen aus der hier versicherten Berufsunfä- in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versi- higkeits-Zusatz-Versicherung führen. Bei der Krankentagegeld- cherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien versicherung kann es aufgrund der abweichenden Begriffe zu Deckungslücken kommen. oder prämienreduzierten Versicherung. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 3 und 4 garantiert sind. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- lichen Vorschlag. 521630882 2001 Seite 5 von 56
unterschiedliche Anteileinheiten erfolgt nach einem regel- Allgemeine basierten Anlagemodell. Versicherungsbedingungen Für jeden Vertrag wird ein aus mehreren Fonds bestehendes Portfolio gebildet. Das Portfolio besteht aus unterschiedlichen für die regelbasierte Fondsgebundene Versicherung Anlageklassen, nämlich aus einem aktienorientierten Fonds, mehreren Fonds, die in Staatsanleihen investieren, mehreren – Private Vorsorge (Schicht 3) und Fonds, die in Unternehmensanleihen investieren und aus einem Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) Geldmarktfonds, Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur oder Rentenfonds. Inhaltsverzeichnis Die zur Verfügung stehenden Fonds sind in Ihrem Persönlichen Vorschlag aufgeführt, den Sie vor Vertragsabschluss erhalten § 1 Was beinhaltet eine regelbasierte Fondsgebundene haben. Die jeweilige Gewichtung der Fonds bestimmt das Rentenversicherung? finanzmathematische Modell nach vertragsspezifischen Faktoren § 2 Welche Versicherungsleistungen erhalten Sie? wie zum Beispiel der Restlaufzeit Ihres Vertrages sowie der § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? aktuellen Marktentwicklung. Nach den Berechnungen des § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? finanzmathematischen Modells werden Ihre Beiträge auto- § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? matisch für Sie angelegt und, soweit systemseitig vorgegeben, § 6 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz zwischen den Anlageklassen umgeschichtet. Dabei ist das An- bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? lagemodell darauf ausgerichtet, dass bei steigenden Kursen die § 7 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? Anlagen mit Ertragspotenzial in Ihrem Portfolio erhöht und der § 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Anteil der Anlagen zur Erreichung des vereinbarten Garantie- § 9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? niveaus reduziert werden. In Zeiten fallender Kurse der Anlagen § 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig mit Ertragspotenzial oder fallender Marktzinsen werden die zahlen? Anlagen mit Ertragspotenzial reduziert, der Anteil der Anlagen § 11 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder zur Erreichung des vereinbarten Garantieniveaus wird erhöht. beitragsfrei stellen? Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Teilauszahlung verlangen? Bei extremen Schwankungen und hoher Volatilität kann das § 12 Wann und wie können Sie das Garantieniveau anheben Modell unter Umständen nur noch unterproportional an künfti- oder reduzieren? gen Wertentwicklungen der Anlagen mit Ertragspotenzial par- § 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre tizipieren. Je nach Marktlage kann das Modell dann auch bis zu regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung in 100 % in Anlagen zur Erreichung des vereinbarten Garantie- eine fondsgebundene oder konventionelle Renten- niveaus investiert sein. versicherung umwandeln? § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Zum Rentenbeginn (Beginn der Auszahlungsphase) wird der regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung ver- entsprechende Anteil dem Anlagestock entnommen und in längern? unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebens- § 15 Wann und wie kann das Anlagemodell geändert langen garantierten Rente angelegt. werden? § 16 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten (2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht vorher- verrechnet? sehbar und daher nicht garantiert. § 17 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? (3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Fondsanteile § 18 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrück- § 19 Wer erhält die Versicherungsleistung? gängen tragen Sie aber auch das Risiko der Wertminderung. § 20 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? Dies bedeutet, dass Sie das Kapitalanlagerisiko tragen. Bei einer § 21 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- guten Wertentwicklung wird die Leistung höher sein als bei rungsverhältnis beziehen? einer weniger guten Wertentwicklung. Im Todesfall ist die ver- § 22 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in das einbarte Todesfallsumme garantiert (vgl. § 2 Absatz 9). Ausland? § 23 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? Das Anlagemodell ermöglicht den Einschluss von Erlebensfall- § 24 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen garantien (vgl. § 2 Absatz 5), die von der DEUTSCHER HEROLD gesondert in Rechnung stellen? Aktiengesellschaft (DHAG) gegenüber der Zurich Deutscher § 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft (ZDHL) gegeben § 26 Wo ist der Gerichtsstand? werden, ohne das letztere dafür haftet. Insbesondere heißt dies, § 27 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? dass Sie das Ausfallrisiko der DHAG tragen. Bei Fonds, die nicht § 28 Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren auf Euro lauten (Fremdwährungsfonds), können darüber hinaus Vertrag auswirken? Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage be- einflussen. § 1 Was beinhaltet eine regelbasierte (4) Den Wert des Fonds-Guthabens Ihrer Versicherung ermitteln Fondsgebundene Rentenversicherung? wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile Ihrer Versicherung mit dem jeweiligen am Bewertungsstichtag (vgl. § 2 Absatz 11) (1) Die regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung ist in von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten Rück- der Ansparphase an der Wertentwicklung eines Sonderver- nahmepreis der Fonds multipliziert wird. Bei Fremdwährungs- mögens (Anlagestock) unmittelbar beteiligt. Der Anlagestock fonds (z. B. auf US-$) werden die Rücknahmepreise am Be- 521630882 2001 wird gesondert vom sonstigen Vermögen in Wertpapieren wertungsstichtag ebenfalls in Euro umgerechnet. angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Die Aufteilung auf Seite 6 von 56
(5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs- (3) Alternativ zur vollständigen Rentenzahlung kann auch eine schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf der teilweise Rentenzahlung beantragt werden. Hierbei zahlen wir Sterbetafel DAV 1994T und verwendet einen Rechnungszins in ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine Rente, die aus dem Höhe von 0.90 %. In der Rentenphase basiert sie auf der Sterbe- nicht ausgezahlten Guthaben ermittelt wird. Voraussetzung für tafel DAV 2004R und verwendet einen Rechnungszins in Höhe eine teilweise Rentenzahlung ist, dass die Rente aus dem ver- von 0,65 %. Der Rechnungszins und die Sterbetafel werden bleibenden Guthaben mindestens 50 EUR monatlich beträgt. nachfolgend als Rechnungsgrundlagen bezeichnet. (4) Liegt der frühestmögliche vereinbarte Rentenbeginn später § 2 Welche Versicherungsleistungen erhalten Sie? als 12 Jahre nach Abschluss der Fondsgebundenen Versiche- rung, so können Sie eine Auszahlung von Guthaben zuzüglich Unsere Leistungen ab Rentenbeginn des Schlussüberschusses jedoch frühestens nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss beantragen. (1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn (Abruftermin) – bei Einschluss einer Verfügungsphase den spä- Bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen, deren vereinbarter testmöglichen Rentenbeginn (spätestmöglicher Abruftermin) – Rentenbeginn 12 oder weniger Jahre nach Vertragsabschluss zahlen wir die aus dem Guthaben nach versicherungsmathema- liegt, kann der Antrag auf Auszahlung von Guthaben zuzüglich tischen Grundsätzen ermittelte Rente lebenslang aus. Die Rente des Schlussüberschusses frühestens fünf Monate vor diesem ergibt sich, indem das Guthaben durch 10.000 geteilt und mit gestellt werden. dem Rentenfaktor (vgl. Absatz 6) multipliziert wird. Diese Rente wird als Grundrente bezeichnet. Ergibt sich eine Grundrente Garantie durch DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft von weniger als 50 EUR monatlich, so erfolgt anstelle einer (DHAG) Rentenzahlung die Auszahlung des Guthabens zuzüglich des Schlussüberschusses. Hierzu gelten die Absätze 11 und 12 ent- (5) Die DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft (DHAG) spricht sprechend. die rechtlich verbindliche Garantie gegenüber der Zurich Deut- scher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft (ZDHL) aus, Die Rente zahlen wir jeweils monatlich an den vereinbarten dass zum Ende der Ansparphase als Gesamtkapital (Guthaben Fälligkeitsterminen. Der Termin der ersten Rentenzahlung zuzüglich Schlussüberschuss) mindestens die Summe der gezahl- (Abruftermin) ist im Versicherungsschein dokumentiert. ten Beiträge – abzüglich der Beiträge für Zusatzversicherungen – multipliziert mit dem mit Ihnen vereinbarten Garantie-Prozent- Vor Rentenbeginn können Sie anstelle der monatlichen Renten- satz zur Verfügung steht (Mindestleistung). Sofern das Gesamt- zahlungsweise eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche kapital unterhalb dieser Mindestleistung liegt, wird die DHAG Rentenzahlungsweise vereinbaren. Durch eine Änderung der den Differenzbetrag an die ZDHL zahlen (Auffüllung). Eine Rentenzahlungsweise ändert sich die Ihnen genannte garantierte Haftung für die Erfüllung dieser Garantie übernimmt die ZDHL Rente. Hierüber werden wir Sie gesondert unterrichten. Der nicht. Die ZDHL garantiert dem Versicherungsnehmer vielmehr, Antrag kann frühestens fünf Monate vor dem Abruf der Leis- dass sie ihren Anspruch auf Erfüllung dieser Garantie gegen die tung gestellt werden. DHAG geltend machen wird. Die ZDHL garantiert weiter, dass sie das Guthaben mit der im Versicherungsschein genannten Wir garantieren Ihnen bereits bei Beginn der Versicherung, dass monatlichen Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter Sie zum Rentenbeginn anstatt von der zum Vertragsbeginn Rentenfaktor) lebenslang verrentet. vereinbarten Rentenzahlungsform auch von sämtlichen anderen Rentenzahlungsformen Gebrauch machen können, die wir dann Ist eine Verfügungsphase vereinbart, gilt Folgendes: anbieten. Die Garantie der DHAG gilt bereits zum Beginn der Verfügungs- phase. Sie erstreckt sich auf die bis zu diesem Zeitpunkt gezahl- Verfügungsphase ten Beiträge multipliziert mit dem mit Ihnen vereinbarten Garan- Wenn in Ihrem Vertrag eine Verfügungsphase eingeschlossen tie-Prozentsatz. Sofern in der Verfügungsphase keine Beiträge ist, gelten die folgenden Regelungen: gezahlt werden, verlängert sich diese Garantie jeweils um einen Monat bis zum Ende der Verfügungsphase. Für Beiträge, die x Die Verfügungsphase beginnt und endet zu den in Ihrem während der Verfügungsphase gezahlt werden, erhöht sich die Persönlichen Vorschlag und Versicherungsschein angege- Garantie der DHAG zu jeder Beitragsfälligkeit um den jeweils benen Zeitpunkten (frühestmöglicher bzw. spätestmög- gezahlten Beitrag multipliziert mit dem mit Ihnen vereinbarten licher Rentenbeginn). Garantie-Prozentsatz. Höchstens erhöht sich die Garantie der x Während der Verfügungsphase können Sie zu jedem DHAG um den um die Abschluss-, Vertriebs- sowie Verwal- Monatsersten die Leistung ganz oder teilweise auf Basis tungskosten reduzierten Beitrag. des dann vorhandenen Guthabens ohne die ansonsten bei vorzeitiger Vertragsauflösung üblichen Nachteile abrufen. Ändern Sie die planmäßig zu zahlenden Beiträge während der Mit dem vollständigen Abruf der Rente beenden sie die Laufzeit des Vertrages gilt Folgendes: Verfügungsphase. Im Falle eines teilweisen Abrufs können Sofern die planmäßig zu zahlenden Beiträge während der Lauf- Sie den verbleibenden Teil der Rente zu einem späteren zeit des Vertrages geändert werden, wird auch die Garantie auf Termin erneut ganz oder teilweise abrufen. Grundlage des dann vorhandenen Guthabens und der zukünftig x Soweit Sie während der Verfügungsphase die Leistung zu zahlenden Beiträge und des mit Ihnen vereinbarten Garantie- nicht abrufen, zahlen wir ab dem Ende der Verfügungs- Prozentsatzes nach den anerkannten Regeln der Versicherungs- phase eine lebenslange Rente. mathematik neu festgelegt. (2) Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie auch Die Höhe der Garantie teilen wir Ihnen im Persönlichen Vor- eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich des schlag und im Versicherungsschein mit. Schlussüberschusses bis zu sechs Wochen vor dem Abruf der Leistung beantragen. Mit der vollständigen Auszahlung 521630882 2001 erlischt die Fondsgebundene Rentenversicherung. Seite 7 von 56
Garantieguthaben schiebungen der tatsächlichen Geschlechterzusammenset- Für Rückdeckungsversicherungen kann abweichend von den zung ausgleichen zu können. vorstehenden Regelungen auch die Option „Garantieguthaben“ vereinbart werden. Falls Sie diese Option mit uns vereinbart Beendigung des Vertrages oder Vorverlegung des haben gilt Folgendes: Die DHAG spricht die rechtlich verbind- Rentenbeginns liche Garantie gegenüber der ZDHL aus, dass zum Ende der Ansparphase als Gesamtkapital (Guthaben zuzüglich Schluss- (7) Wenn die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet überschuss) mindestens das Garantieguthaben zur Verfügung hat, können Sie den Vertrag vorzeitig beenden, und Sie erhalten steht. Das Garantieguthaben errechnet sich aus der Summe der den Rückkaufswert, der ohne den ansonsten üblichen Abzug eingezahlten Beiträge abzüglich Abschluss- und Vertriebskosten, berechnet wird. Eine garantierte Mindestleistung ist bei Wahr- Verwaltungskosten sowie Risikobeiträge. Das Garantiegut- nehmung der Option nicht vorhanden. haben ist daher immer niedriger als die Summe der einge- zahlten Beiträge. Sofern das bei der ZDHL zum vereinbarten Alternativ kann auf Wunsch der Rentenbeginn vorverlegt wer- Rentenbeginn vorhandene Gesamtkapital unterhalb dieses den. In diesem Fall wird der garantierte Rentenfaktor (vgl. Ab- Garantieguthabens liegt, wird die DHAG den Differenzbetrag an satz 6) für das vorgezogene Rentenbeginnalter nach den aner- ZDHL zahlen. kannten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Sterbetafel und des Rech- Ist eine Verfügungsphase vereinbart, gilt Folgendes: nungszinses, die in § 1 Absatz 5 festgelegt sind. Die Sätze 2 Die Garantie der DHAG gilt bereits zum Beginn der Verfügungs- bis 7 in Absatz 6 gelten entsprechend. phase. Sofern das bei der ZDHL zu Beginn der Verfügungsphase vorhandene Gesamtkapital unterhalb dieses Garantieguthabens Sie können die Renten auch vor dem 62. Lebensjahr abrufen. liegt, wird die DHAG den Differenzbetrag an ZDHL zahlen. Bitte berücksichtigen Sie dabei die in den Verbraucherinforma- Während der Verfügungsphase verlängert sich diese Garantie bis tionen enthaltenen Steuerhinweise sowie die in § 11 Absatz 2 zum Rentenbeginn jeweils um einen Monat. genannten Regelungen zum Rückkaufswert. Liquiditätsklausel Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person Die garantierte Mindestleistung steht unter dem Vorbehalt, dass die ZDHL die dem Vertrag zugrunde liegenden Anteile zu dem (8) Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn erfolgt von der Kapitalanlagegesellschaft festgestellten Preis verkaufen eine Leistung in Höhe des Guthabens, mindestens jedoch der kann. Ist dies nicht möglich, so ist die garantierte Mindestleis- vereinbarten Mindesttodesfallsumme, zuzüglich des anteiligen tung so lange und in dem Umfang ausgesetzt wie die genann- Schlussüberschusses (vgl. § 3 Absatz 6). ten Umstände andauern. Dies gilt zum Beispiel im Falle einer Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen bei den in Ihrem Auf Wunsch zahlen wir bei Tod der versicherten Person vor Vertrag verwendeten Fonds. Rentenbeginn die Leistung statt als einmaliges Kapital auch in Form einer aufgeschobenen oder sofort beginnenden Rente auf Rechtsstellung der DHAG das Leben des im Todesfall Bezugsberechtigten aus. Ihre Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber der Zurich Bezüglich der Höhe der Mindesttodesfallsumme kann bei Ver- Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft. An- trägen mit laufender Beitragszahlung bei Vertragsabschluss sprüche gegenüber der DHAG aus eigenem oder abgetretenem zwischen den beiden nachfolgenden Modellen gewählt werden. Recht stehen Ihnen nicht zu. Es wird kein Vertrag mit der DHAG Bei Verträgen mit Einmalbeitrag erfolgt die Todesfallabsicherung zu Ihren Gunsten geschlossen. Zwischen Ihnen und der DHAG immer über das Modell Premiumschutz. besteht keine Rechtsbeziehung. Die DHAG hat Ihnen gegenüber keine Verpflichtungen. Basisschutz Die Mindesttodesfallsumme entspricht in den ersten drei Versi- Garantierter Rentenfaktor cherungsjahren der Summe der bereits gezahlten Beiträge. Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt die Mindesttodesfallsumme (6) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen die lebens- 60 % der insgesamt bis zum vereinbarten Rentenbeginn bzw. lange garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben der bis zum Ende der Verfügungsphase zu zahlenden Beiträge (garantierter Rentenfaktor). (Beitragssumme). Bei Tod während der Verfügungsphase erfolgt eine Leistung in Höhe des vorhandenen Guthabens. Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert (vgl. § 1 Absatz 5). Bei Rentenbeginn stellen wir diesem garantierten Premiumschutz Rentenfaktor einen weiteren Rentenfaktor gegenüber. Den Die Mindesttodesfallsumme kann in Prozent der insgesamt bis höheren der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für zum vereinbarten Rentenbeginn bzw. der bis zum Ende der die Rentenzahlungszeit. Für die Ermittlung dieses weiteren Verfügungsphase zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) fest- Rentenfaktors werden angewendet: gelegt werden. Je niedriger der Prozentsatz der Mindesttodes- fallsumme gewählt wurde, desto geringer sind die Risikobei- x die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenübergang träge, die dem Fondsguthaben entnommen werden. Bei Tod angebotenen vergleichbaren Rentenversicherungen; während der Verfügungsphase erfolgt eine Leistung in Höhe des x die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichbaren vorhandenen Guthabens. abschlusskostenfreien Verrentungstarifs; x das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszuschlag Wurde der Prozentsatz Null gewählt, so ist keine Mindesttodes- des Vertragsbeginns. fallsumme vereinbart. In diesem Fall erfolgt bei Tod der ver- Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei Ver- sicherten Person vor dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn tragsabschluss genannten garantierten Rentenfaktors zu- eine Leistung in Höhe des Guthabens zuzüglich des anteiligen grunde gelegte Geschlechterzusammensetzung. Schlussüberschusses. Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient, Ver- 521630882 2001 Seite 8 von 56
Sie haben die Möglichkeit, einen Wechsel von Basisschutz in Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird Premiumschutz zu beantragen. Bei einem Wechsel des Todes- der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Meldung des fallmodells behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesund- Todesfalls unmittelbar folgt (vgl. Absatz 12). heitsprüfung und der Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen Risikobeiträgen vor. Durch die Änderung des (12) Als Bewertungsstichtag gilt jeweils der letzte Börsentag Todesfallmodells können sich die Ihnen genannten garantierten eines Monats. Leistungen ändern. Die geänderten Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungsschein mit. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Vertragsverlauf (13) Der Vertrag ist mit den bei Vertragsbeginn vereinbarten Beim Modell Premiumschutz, können Sie eine Änderung des Gestaltungsmöglichkeiten abgeschlossen. Werden nach Ab- Prozentsatzes der Mindesttodesfallsumme beantragen. Eine schluss dieses Vertrages durch uns weitere Gestaltungsmöglich- Absenkung der Mindesttodesfallsumme kann jedoch abgelehnt keiten eingeführt, sind wir berechtigt, Ihnen diese anzubieten. werden, insbesondere wenn sie mit der Umstellung auf eine Sie können dann durch einseitige Erklärung uns gegenüber die neue Sterbetafel verbunden wäre oder der Tarif für das Neu- jeweilige Gestaltungsmöglichkeit zum Inhalt Ihres Vertrages geschäft geschlossen ist. machen. Bei Vertragsänderungen oder dynamischen Erhöhungen wird die Beitragssumme und somit die Mindesttodesfallsumme ent- § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? sprechend angepasst. Überschussermittlung Bei einer Anhebung der Mindesttodesfallsumme behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung und der (1) Um die zugesagten Leistungen sicherzustellen, sind die Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen vereinbarten Beiträge zur regelbasierten Fondsgebundenen Risikobeiträgen vor. Durch die Änderung der Mindesttodesfall- Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert. summe können sich die Ihnen genannten garantierten Leistun- gen ändern. Die geänderten Werte teilen wir Ihnen dann im Ver- Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des Kapitals entstehen sicherungsschein mit. neben der Werterhöhung der Fondsanteile und der Bildung neuer Fondsanteile Überschüsse, wenn sich der Verlauf der (9) Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn und ist eine Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestaltet, als wir bei der Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die vereinbarte Rente Beitragskalkulation angenommen haben. In der Ansparphase bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Der Bezugsberechtigte entstehen keine Bewertungsreserven, da die Kapitalanlage kann innerhalb von drei Monaten nach Tod der versicherten ausschließlich in Fondsanteilen erfolgt. Person beantragen, dass der Barwert der noch ausstehenden Renten ausgezahlt wird. Nach Auszahlung werden keine weite- Nach Rentenbeginn bilden wir Rückstellungen, um die in der ren Leistungen aus der Rentenversicherung mehr fällig. Rentenzahlungszeit anfallenden Leistungen und Verwaltungs- aufwendungen zu gewährleisten. Die zur Deckung der Rück- Sie können vor Rentenbeginn eine Änderung der für die Renten- stellung erforderlichen Mittel werden angelegt und erbringen zahlungszeit vereinbarten Rentengarantiezeit beantragen. Kapitalerträge. Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen sind und je kostengünstiger wir arbeiten, um so größer sind dann Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine Beitrags- entstehende Überschüsse, an denen wir Sie und die anderen rückgewähr beantragen. Sofern wir diese zum Zeitpunkt des Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Versicherungsvertrags- Übergangs in den Rentenbezug anbieten, werden wir Ihnen ein gesetzes (VVG) beteiligen. Umgekehrt kann z. B. eine un- konkretes Angebot unterbreiten. Beitragsrückgewähr bedeutet günstige Entwicklung des Kapitalmarktes, eine steigende Le- in diesem Fall die Zahlung des bei Rentenbeginn für die Verren- benserwartung oder steigende Verwaltungskosten auch zu einer tung zur Verfügung stehenden Guthabens abzüglich bereits Reduzierung oder vollständigem Entfallen der Überschüsse gezahlter Renten (ohne Renten aus der Überschussbeteiligung führen. während der Rentenzahlungszeit). Der Antrag kann frühestens fünf Monate vor dem Abruf der Leistung gestellt werden. Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsgesetz- Änderungen der Rentengarantiezeit bzw. der Einschluss einer buchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Beitragsrückgewähr haben Auswirkungen auf die Ihnen genann- te garantierte Rente. Hierüber werden wir Sie gesondert unter- Beteiligung an den Überschüssen richten. (2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund- Art unserer Leistung sätzen vor, die § 140 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgeset- zes (VAG) und der hierzu nach § 145 Absatz 2 VAG erlassenen (10) Die Leistungen erbringen wir in Geld. Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung die Auf- sichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsaufsicht über- Bewertungsstichtag wacht. Den bei günstiger Entwicklung der Sterblichkeit und der Kosten auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschuss (11) Bei Rentenbeginn, Auszahlung von Kapital oder Kündigung ordnen wir einzelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn in die legen wir der Ermittlung des Euro-Wertes des Guthabens den Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Teile des Bewertungsstichtag am Ende des letzten Versicherungsmonats Überschusses können den Verträgen auch direkt gutgeschrieben zugrunde. Mit dem Euro-Wert dieses Stichtages werden die werden. Von den Kapitalerträgen kommt den Versicherungs- Fondsanteile veräußert. Die Geldzahlung ist 14 Tage nach Be- nehmern als Überschussbeteiligung mindestens der in der endigung der Versicherung fällig. Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der Beträge, die für die zugesagten 521630882 2001 Leistungen benötigt werden. Bei sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen Solvabilitätsbedarf kann dieser Anteil Seite 9 von 56
unterschritten werden (Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 Zusatzüberschussanteil VAG). Einen so ermittelten Überschuss für die Versicherungs- vor Rentenbeginn nehmer ordnen wir den einzelnen Bestandsgruppen zu und Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risikobeitrag stellen ihn – soweit er den Verträgen nicht direkt gutgeschrieben des laufenden Monats. Der Zusatzüberschuss wird monatlich wird – in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. gutgeschrieben. Bei Rentenbeginn und während der Dauer der Rentenzahlungs- zeit werden Mittel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente Grundüberschussanteil reserviert, deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe der nach Rentenbeginn hieraus gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versicherungs- Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform erhalten die jahr zugesagt. einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende Überschuss- beteiligung in Form einer zusätzlichen Rente (vgl. Absatz 8). Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver- Schlussüberschussbeteiligung wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung, soweit (6) Es ist ein Fonds-Schlussüberschuss nach Maßgabe der nach- sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, im folgenden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der Interesse der Versicherten zur Abwendung eines drohenden Schlussüberschusssatz jährlich neu festgesetzt und jeweils für ein Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den Kalenderjahr garantiert. überschussberechtigten Verträgen, die auf allgemeine Änderun- gen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder – sofern die Der Fonds-Schlussüberschuss wird in Fondsanteilen des im Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und Antrag genannten Fonds geführt. Die Erhöhung des Fonds- nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse ange- Schlussüberschusses bemisst sich monatlich an den entnomme- passt werden müssen – zur Erhöhung der Deckungsrückstellung nen deckungskapitalbezogenen Verwaltungskosten des Ver- heranziehen (§ 140 Absatz 1 VAG). Hierfür benötigen wir die trages. Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Vor Rentenbeginn: Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist die Im Kündigungsfall oder bei Tod der versicherten Person wird der am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften gemeint. Die Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der abgelaufe- Bezugnahmen erstrecken sich auch auf die diese in der Zukunft nen Versicherungsdauer festgesetzt. ersetzende Vorschriften. Bei Wahl der Auszahlung des Kapitals anstelle einer Rentenzah- lung vor Rentenbeginn wird der Schlussüberschuss zusammen (3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgruppen mit diesem ausgezahlt. zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des Kapitals gehört Ihre Versicherung zum Gewinnverband 117 in Nach Rentenbeginn: der Bestandsgruppe 31. Jede einzelne Versicherung innerhalb Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe folgender dieses Gewinnverbandes erhält Anteile an den Überschüssen der Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu Beginn der Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse anfallen. Die Höhe Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der erste Wert dieser Anteile wird von unserem Vorstand auf Vorschlag des ergibt sich aus der Anwendung des garantierten Rentenfaktors, verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der maßgebenden wie in § 2 beschrieben, auf das zum Rentenbeginn vorhandene aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich festgelegt und im Guthaben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreser- Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Mittel für diese Überschuss- ven. Der zweite Wert ergibt sich aus der Anwendung der zum anteile werden den Überschüssen des Geschäftsjahres oder der Zeitpunkt des Rentenbeginns im Rentenneugeschäft des Unter- RfB entnommen. In einzelnen Versicherungsjahren, insbesonde- nehmens angewendeten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins re etwa im ersten Versicherungsjahr, kann eine Zuteilung von und Sterbetafel) auf das zum Rentenbeginn vorhandene Gutha- Überschüssen entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. ben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt deklarierten Schlussüberschussbeteili- (4) Während der Dauer der Rentenzahlungszeit entstehen Be- gung. Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. So- wertungsreserven, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über weit in dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber- dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlage in der Bilanz ausge- schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur wiesen wird. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der Schluss- dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten überschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach den Maß- auszugleichen. An diesen Bewertungsreserven werden Sie gaben von § 140 Absatz 1 VAG gekürzt werden. In diesem Fall während der Rentenzahlungszeit nach den jeweils geltenden kann der Rentenanteil aus der Schlussüberschussbeteiligung versicherungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmun- ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung der ausgezahlten gen beteiligt. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine hälftige Rente unter den Betrag, der sich bei Anwendung des garantier- Beteiligung an den Bewertungsreserven vor, die nach gesetz- ten Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten- lichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an den der Verträge zu berücksichtigen sind. Bewertungsreserven ergibt, ist dabei nicht möglich. Laufende Überschussbeteiligung Überschussverwendung (5) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende Über- schussbeteiligung erhalten. Dies kann in folgenden Formen vor Rentenbeginn geschehen: (7) Die laufenden Überschussanteile werden dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zugeführt und in Fondsanteilen der regel- Beitragsüberschussanteil basierten Fondsanlage umgerechnet. vor Rentenbeginn Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der mit dem nach Rentenbeginn Kunden vereinbarte Bruttobeitrag. Der Beitragsüberschussanteil (8) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine der 521630882 2001 wird jeweils zum Beitragszahlungstermin gutgeschrieben. nachfolgenden Überschussverwendungsformen: Seite 10 von 56
Bonus-PLUS-Rente § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über- schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente eine (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge- möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss zu bilden. schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbar- Der verbleibende Teil der zugeteilten Überschüsse wird zur ten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versiche- Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhöhung der rung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht recht- Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. zeitiger Beitragszahlung (vgl. § 9 Absätze 2 und 3 sowie § 10). Verringert oder erhöht sich die der Berechnung der Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so wird dies zuerst (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung haben; unter Umstän- worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1 nicht den kann diese auch ganz ausbleiben. Ist eine stärkere Senkung berührt. der Überschussbeteiligung erforderlich, kann es vorkommen, dass auch die Höhe der Gesamtrente betroffen ist und diese sinkt. § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Bonusrente (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur Kosten bestimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zu Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente erfolgt und rechnen sie in Fondsanteile entsprechend der regelbasierten frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert oder Fondsanlage um. erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung (vgl. Absatz 5), so hat dies Auswirkungen Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos auf die jährliche Erhöhung der Rente; sofern keine Überschüsse bestimmten Beiträge werden nach den anerkannten Regeln der zugewiesen werden, erfolgt auch keine Rentenerhöhung. Versicherungsmathematik berechnet und monatlich den An- lagen mit Ertragspotenzial entnommen (vgl. § 1 Absatz 1). Garantie-PLUS-Rente Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über- (2) Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertent- schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente eine wicklung des Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerbenden möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss zu bilden. Fondsanteile ergibt sich durch die Teilung des anzulegenden Verringert oder erhöht sich aber die der Berechnung zugrunde Beitrags durch den jeweiligen Rücknahmepreis des Fondsanteils. liegende Überschussbeteiligung, so ändert sich demgemäß auch Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben. Bei Fremdwährungs- die Höhe der Rente aus Überschuss. fonds (z. B. US-$) ergibt sich der Rücknahmepreis, indem der Rücknahmepreis in Euro umgerechnet wird. Für alle Überschussverwendungsformen während der Rentenzahlungszeit gilt: (3) Die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen Ver- Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert mögenswerten erzielt werden, fließen bei thesaurierenden wurden (vgl. Absatz 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein Fonds unmittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit den Wert Versicherungsjahr zugesagt. des jeweiligen Fondsanteils. Wahl der Überschussverwendungsform Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver- § 6 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder wendungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Renten- bezug, auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt angebote- (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher ne Überschussverwendungsform umstellen. Wir werden Sie zu Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, gegebener Zeit nochmals mit unserer „Information zur Wert- wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder entwicklung“ (vgl. § 20) informieren. Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist. Ergänzender Hinweis 2) Ist die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem (9) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als in Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen gestorben, ist den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen, resul- unsere Leistung eingeschränkt. In diesem Fall vermindert sich tieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungszeiten. unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für Das bedeutet, dass die vorhandenen Rückstellungen zur Siche- den Todestag berechneten Rückkaufswertes der Versicherung rung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Rentenzahlungen (vgl. § 11). ergänzt werden müssen. Dazu können Überschussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrieben wurden (zukünftig Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn die versicherte erwirtschaftete laufende Überschussanteile und Schlussüber- Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit schussanteile) zur Bildung dieser zusätzlich erforderlichen kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Auf- Reserven genutzt werden. enthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt Dies gilt dann, wenn und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. x sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht (3) In folgenden Fällen vermindern sich unsere Leistungen auf die voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des in Absatz 2 Satz 2 und 3 genannten Leistungen: Die versicherte vereinbarten Beitrags geändert hat, und Person stirbt in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang x die Reduzierung angemessen und erforderlich ist, um die mit dauernde Erfüllbarkeit der Leistung zu gewährleisten. x dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder Garantierte Renten bleiben davon unberührt. 521630882 2001 chemischen Waffen oder Seite 11 von 56
x dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen An- von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. zeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachge- wiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet ge- angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, wesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. geschlossen hätten. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit (4) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufent- Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles haltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn an denen sie nicht aktiv beteiligt war. uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig ange- gebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang § 7 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten unserer Leistungspflicht ursächlich war. Person? (5) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den zahlen wir den vollen Rückkaufswert (vgl. § 11 Absatz 2). Die Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Ver- Regelung des § 11 Absatz 2 Satz 4 gilt nicht. Die Rückzahlung trages drei Jahre vergangen sind. der Beiträge können Sie nicht verlangen. (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist Kündigung besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert Ihres Vertrages (6) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung (vgl. § 11 Absatz 2) der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Im Falle x ohne den dort vorgesehenen Abzug, unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht x allerdings nicht mehr als eine für den Todesfall vereinbarte verzichten wir auf das Recht zur Kündigung. Kapitalleistung. (7) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen Wenn für den Todesfall eine Rentenleistung vereinbart wurde, wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- vermindern sich diese Rentenleistungen auf den Betrag, den wir zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- aus dem für den Todestag berechneten Rückkaufswert er- schlossen hätten. bringen können. (8) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Person Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 11 Ab- in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand sätze 5 bis 9). krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz. Rückwirkende Vertragsanpassung (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des (9) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geänderten oder aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die wiederhergestellten Teils neu. anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver- tragsbestandteil. Im Falle unverschuldeter Verletzung vorvertrag- licher Anzeigepflichten verzichten wir auf das Recht den Vertrag § 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige- anzupassen. pflicht? (10) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um Vorvertragliche Anzeigepflicht mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungs- Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben recht hinweisen. (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, ge- Ausübung unserer Rechte sundheitlichen Störungen und Beschwerden. (11) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist gung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und voll- durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer ständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend ma- Rücktritt chen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- (3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir Person (vgl. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angegeben wor- unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nach- den sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren 521630882 2001 wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeige- Kenntniserlangung angeben. pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden Seite 12 von 56
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