Management von öffentlichen Bauprojekten - VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE DES RECHNUNGSHOFES - Der Rechnungshof
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Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes IMPRESSUM FOTOS Herausgeber: Cover: iStock.com/Francisblack Rechnungshof Österreich S. 1: iStock.com/AzmanJaka 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 S. 4: Rechnungshof/Achim Bieniek www.rechnungshof.gv.at S. 5: iStock.com/Leontura Redaktion und Grafik: Rechnungshof Österreich S. 6: Wiener Linien/Johannes Zinner Herausgegeben: Wien, im Herbst 2018 S. 14: Innsbruck Tourismus S. 14, 46, 52, 53: ASFINAG AUSKÜNFTE S. 15: KAV/Hubert Dimko Rechnungshof Österreich S. 20: ÖBB/Luftbild Redl Telefon: +43 (0) 1 711 71 – 8876 S. 22, 46: BBT SE Fax: +43 (0) 1 712 49 17 S. 30: Parlamentsdirektion/Architekt DI Herbert Beier E–Mail: presse@rechnungshof.gv.at S. 30: Parlament, iStock.com/jk78 facebook/RechnungshofAT S. 30: iStock.com/lvcandy Twitter: @RHSprecher S. 38: Stadtpresse Klagenfurt am Wörthersee/Gerdl S. 62, 63: VERBUND Roter Faden: iStock.com/lbrix
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes Anti–Claimmanagement Beschaffungsprozesse Spezialtiefbau Hochbau Tiefbau 1
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes INHALTSVERZEICHNIS Vorwort_______________________________________________________ 4 Aufbau________________________________________________________ 5 Organisation von Bauprojekten_____________________________________ 7 Know–how des öffentlichen Bauherrn – Wahrnehmung der Bauherrnfunktion______________________________ 7 Projektorganisation____________________________________________ 9 Nutzereinbindung, Entscheidungen, Genehmigungen_________________ 10 Partnerschaftliche Projektabwicklung, Projektkultur__________________ 12 Wissensmanagement – Kooperation öffentlicher Bauherren____________ 12 Rahmenbedingungen bei Bauprojekten – Internes Kontrollsystem_________ 15 Prozess– und Risikomanagement_________________________________ 15 Funktionstrennung____________________________________________ 17 Berichts– und Dokumentationswesen______________________________ 17 Controlling___________________________________________________ 18 Ganzheitliches Qualitätsmanagement_____________________________ 18 Korruptionsprävention und Compliance______________________________ 20 Korruptionspräventionssysteme und unternehmensinterne Regelungen____ 20 Projektvorbereitung______________________________________________ 23 Kostenbestimmende Einflussfaktoren______________________________ 23 Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weitere Entscheidungsgrundlagen__ 25 Finanzierung_________________________________________________ 28 Planung________________________________________________________ 31 Qualität der Planung___________________________________________ 31 Planung als Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit_______ 34 Planungsanforderungen________________________________________ 35 Leistungseinforderung und Schadloshaltung________________________ 36 Voruntersuchungen____________________________________________ 37 Kosten und Termine______________________________________________ 39 Grundsätze der Kosten– und Terminplanung________________________ 39 Terminplanung________________________________________________ 40 Terminkontrolle und –verfolgung_________________________________ 41 Kostenplanung________________________________________________ 42 Berücksichtigung von Risiken____________________________________ 44 Kostenkontrolle und –verfolgung_________________________________ 44 2
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes Vergabe________________________________________________________ 47 Know–how der öffentlichen Auftraggeber__________________________ 47 Vergabestrategie und interne Vergaberichtlinien_____________________ 48 Qualität der Ausschreibungsunterlagen____________________________ 48 Dokumentation des Vergabeverfahrens____________________________ 49 Wahl des Vergabeverfahrens_____________________________________ 50 Direktvergaben_______________________________________________ 50 Angebotsprüfung______________________________________________ 51 Bauausführung und Abrechnung____________________________________ 53 Abwicklung von Mehr– bzw. Minderkostenforderungen_______________ 54 Prüfung von Mehr– bzw. Minderkostenforderungen__________________ 55 Ausführungskontrolle und Abrechnung von Dienstleistungsaufträgen_____ 56 Dokumentation_______________________________________________ 57 Abrechnungskontrolle__________________________________________ 59 Soll–Ist–Vergleiche____________________________________________ 60 Betrieb________________________________________________________ 63 Wartung und Instandhaltung____________________________________ 63 Energieverbrauch_____________________________________________ 65 Brandschutz__________________________________________________ 66 Ausblick_______________________________________________________ 69 Innovative technische Lösungsansätze_____________________________ 69 Qualität der Planung___________________________________________ 69 Einbindung der technischen Gebäudeausrüster (Planer und Ausführende)_______________________________________ 70 Gesamtheitliche Betrachtung von Kosten eines Bauwerks (Lebenszykluskosten)___________________________________________ 70 Digitalisierung im Bauprozess____________________________________ 70 Know–how der öffentlichen Bauherren____________________________ 71 Quellenverzeichnis_______________________________________________ 72 3
VORWORT Öffentliche Bauvorhaben zeichnen sich so gut wie immer durch hohen Mitteleinsatz, hohe Folge- kosten und durch hohe Compliance–Relevanz aus. Sie werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Die öffentlichen Bauherren tragen somit eine besondere Verantwortung, weil sie ihre Projekte mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abwickeln. Der RH zeigt in seinen Berichten über Bauvorhaben immer wieder Mängel auf und spricht Empfehlungen aus, mit dem Ziel, Prozesse zu verbessern und den öffentlichen Bauherren durch eine externe Analyse Instrumente in die Hand zu geben, um Kosten, Qualität und Termine bei Bauvorhaben richtig managen zu können. Mit jeder Prüfung von Bauvorhaben mit wechselnden öffentlichen Bauherren wächst der Erfahrungsschatz des RH und versetzt ihn in die Lage, ein umfassendes Gesamtbild über das öffentliche Bauwesen zeichnen zu können. Dieser Leitfaden fasst daher Wissen und Erfahrungen aus 55 Prüfungen von Bauprojekten des RH zusammen. Diese Prüfungen decken sowohl Hochbau, Tiefbau, Spezial– und Tunnelbau als auch Teilbereiche der Bauabwicklung wie das Anti–Claimmanagement oder die Beschaffungsprozesse ab. Allen Prüfungen gemeinsam ist die Bewertung des öffentlichen Bauherrn. Dabei überprüft der RH sowohl die Projektorganisation, also die Aufbau– und Ablauforganisation für die Abwicklung der Bauvorhaben, als auch das Know–how der öffentlichen Auftraggeber und beurteilt die Auswirkungen dieser Faktoren im Bauablauf. Durch den Austausch mit vielen Expertinnen und Experten können auch Trends und Herausforderungen für die nächsten Jahre herausgearbeitet werden: innovative technische Lösungsansätze, Qualität der Planung, Einbindung der technischen Gebäudeausrüster (Planer und Ausführende), gesamtheitliche Betrachtung von Kosten eines Bauwerks, Digitalisierung im Bauprozess und Know–how der öffentlichen Bauherren. Im Vergleich zu anderen Leitfäden zum Baubereich hat der RH einen speziellen Fokus – bedingt durch seine verfassungsgesetzliche Prüfungszuständigkeit als externe öffentliche Finanzkontrolle – auf die öffentlichen Bauherren, also auf die Ausübung der Bauherrnfunktion durch Bund, Länder und Gemeinden sowie durch die mit der Bauherrnfunktion betrauten öffentlichen Unternehmen und sonstigen Rechtsträger. Die zentrale Frage lautet stets: Setzt der öffentliche Bauherr Bau- projekte wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig um? Der RH ist bestrebt auch neuen Entwicklungen im Baugeschehen Rechnung zu tragen, indem er zu Themen wie Energieeffizienz, Lebenszykluskosten eines Bauwerks und – im Lichte der Agenda 2030 der Vereinten Nationen – nachhaltiges Bauen prüft und Empfehlungen erarbeitet. Mit diesem Leit- faden leistet der RH einen Beitrag im Sinne seiner Beratungsfunktion. Dr. Margit Kraker Präsidentin des Rechnungshofes 4
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes AUFBAU Der Aufbau des Leitfadens orientiert sich an den Phasen eines Bauvorhabens. Neben diesen Phasen bzw. Teilprozessen laufen im Gesamtprozess auch begleitende Prozesse ab. Diese erstrecken sich über den gesamten Bauprozess und sollen sicherstellen, dass die Grundprinzipien für eine trans- parente, nachvollziehbare und rechtskonforme Abwicklung des Bauvorhabens eingehalten werden. Die folgende Abbildung zeigt die einzelnen Prozesse und definiert die Struktur des vorliegenden Leitfadens: Abbildung 1: Abfolge der Teilprozesse bei der Realisierung eines Bauvorhabens Korruptionsprävention & Compliance Interne Kontrollsysteme (IKS) 1. Projektvorbereitung 2. Planung 3. Bauabwicklung 4. Betriebsphase Die Verweise im folgenden Text beziehen sich auf die RH–Berichte, die im Quellenverzeichnis nummeriert aufgelistet sind. 5
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes In die Abwicklung eines Bauprojekts ist eine Vielzahl an unterschiedlichen Akteuren in unterschiedlichen Funktionen involviert. U4 Modernisierung - Einbau Weichen Nähe Pilgramgasse 6
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes ORGANISATION VON BAUPROJEKTEN In die Abwicklung eines Bauprojekts ist eine Ein Bauherr muss sich bewusst sein, dass bei Vielzahl an Akteuren in unterschiedlichen der Abwicklung jedes Bauprojekts typische Funktionen involviert, wie Bauherr, Projekt- Risiken – je nach Größe des Projekts in un- auftraggeber, Nutzer, Projektleitung, Projekt- terschiedlicher Ausprägung – bestehen. Dazu steuerung, Örtliche Bauaufsicht, Planer und zählen im organisatorischen Bereich auf Bau- ausführende Unternehmen. Dabei kommt herrnseite vor allem fehlendes Know–how im dem öffentlichen Bauherrn von Anfang an Projektmanagement, fehlende oder zu späte eine wichtige Aufgabe zu: Er muss jene Ent- Entscheidungen – wie eine zu späte Einbin- scheidungen treffen, welche die Projektabwick- dung der Nutzer –, das Schnittstellen– und lung maßgeblich beeinflussen – wie die Wahl Koordinationsrisiko bei immateriellen und von Wettbewerbs–, Vertrags–, Abwicklungs– materiellen Leistungen sowie Schlechtleis- und Vergütungsmodellen – und die für den tungen von Auftragnehmern immaterieller Projekterfolg von entscheidender Bedeutung und materieller Leistungen. sind – wie etwa die Wahl einer geeigneten Projektorganisation. Bei seinen Prüfungen stellt der RH immer wieder Mängel vor allem hinsichtlich Know– Grundsätzlich sind öffentliche Bauherren, die how, Projektorganisation, Entscheidungs- regelmäßig Projekte abwickeln, von jenen, findung und Wissensmanagement fest. Die die nur selten oder einzigartige Großprojekte folgenden Punkte beleuchten die Problematik abwickeln, zu unterscheiden. So werden und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. mehrmals zu realisierende Projekttypen ähn- licher Dimension meist in der bestehenden Linienorganisation abgewickelt, einmalige KNOW–HOW DES ÖFFENTLICHEN (Groß–)Projekte häufig in einer temporären, BAUHERRN – WAHRNEHMUNG also projektspezifischen Projektorganisation. DER BAUHERRNFUNKTION Der öffentliche Bauherr kann sich Erfül- Ausgangslage lungsgehilfen bedienen, die jene Leistun- Öffentliche Bauherren setzten oft zu wenig gen erbringen, die er selbst – aufgrund von eigenes Know–how und eigene Ressourcen – fehlendem Know–how oder fehlenden Res- vor allem im Bereich Projektmanagement – sourcen – nicht wahrnehmen kann. Solche ein, was die Wahrnehmung der eigenen Inte- delegierbaren Bauherrnleistungen sind laut ressen erschwerte oder das Fehlerrisiko Fachliteratur die Projektsteuerung, Örtliche erhöhte (siehe 2, 13, 18, 22, 26, 33, 38, 42, Bauaufsicht, Begleitende Kontrolle, Planung 52, 54). Das führte etwa dazu, dass Projekte oder Ausführung. Die Projektleitung wird hin- nicht innerhalb der Kosten– und Terminvor- gegen als nicht delegierbare Leistung angese- gaben abgewickelt werden konnten (siehe 2), hen, der Bauherr hat diese jedenfalls selbst Bauherrnaufgaben nicht effektiv wahrgenom- wahrzunehmen. men wurden (siehe 51) oder qualifiziertes Personal fehlte, um Überwachungs– und Kon- trollaufgaben gegenüber externen Auftrag- 7
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes nehmern wahrnehmen zu können (siehe 38, Wien (rd. 820 Mio. EUR) oder dem Kranken- 54); weiters wurden nicht der vereinbarten haus Nord (über 1 Mrd. EUR). Qualität entsprechende Leistungen – soge- nannte Schlechtleistungen – von beauftragten Lösungsansätze Unternehmen nicht erkannt und geeignete Know–how allgemein Gegensteuerungsmaßnahmen nicht gesetzt • Im Interesse einer aktiven Wahrnehmung (siehe 2, 3, 38). Auch aufgrund des Claimma- der Bauherrnfunktion und eines aktiven nagements der Auftragnehmer sahen sich Anti–Claimmanagements soll ausreichend öffentliche Bauherren insbesondere bei Groß- internes Know–how, insbesondere in tech- projekten vielfach einem massiven Bedarf von nischer, bauwirtschaftlicher und rechtli- Gegensteuerungsmaßnahmen ausgesetzt cher Sicht, für die effektive Wahrnehmung (siehe 54). der Interessen des Bauherrn sichergestellt werden (siehe 22, 26, 33, 38, 42, 51, 54), Eine weitgehende Auslagerung der Bau- auch um auf die Einhaltung von vertraglich herrnverantwortung an externe Konsulenten vereinbarten Leistungen achten zu können bringt einen internen Know–how–Verlust und (siehe 5, 7, 13, 38, 51, 54). eine hohe Abhängigkeit mit sich. Außerdem muss sich ein öffentlicher Bauherr bewusst • Grundsätzlich wäre das vorhandene bau- sein, dass ihn die Auslagerung von immate- herrnseitige Know–how zu nutzen und auf riellen Leistungen an externe Auftragnehmer externe Beratungsleistungen in so gerin- nicht von einer Auseinandersetzung mit den gem Umfang wie möglich zurückzugreifen Ergebnissen der Planung, der Projektsteue- (siehe 3, 5, 22, 43 sowie Kapitel Vergabe) rung und des Projektcontrollings entbindet, um den Projekterfolg sicherzustellen (siehe Know–how im Projektmanagement 2, 22, 38). • Unabhängig davon, ob ein Bauherr nur selten oder regelmäßig Projekte abwi- Geeignete Rahmenbedingungen für den Auf– ckelt, die Funktion der Projektleitung hat und Ausbau von Know–how sind ebenso un- er jedenfalls zur Gänze selbst wahrzuneh- erlässlich wie die Definition von Qualifikati- men, um internes Know–how sicherzu- onserfordernissen für alle Hierarchieebenen stellen und zu fördern sowie die Qualität in der Organisation eines öffentlichen Bau- von Bauabwicklungen zu steigern (siehe herrn (siehe 2, 7, 18, 26, 38, 55). 13, 18). Die Projektleitung muss über entsprechende Kompetenzen hinsichtlich Der RH stellte unabhängig von der Projekt- Entscheidungs–, Genehmigungs– und Ver- art (Neubau, Sanierung) und –größe (von antwortungsbefugnisse – etwa hinsicht- 1 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR Gebarungsvolumen) lich Personal, Zeichnungsberechtigung Mängel fest. Dies reichte von Neubau–Klein- und klarer Regelungen bei Projektände- projekten wie einem kommunalen Strandbad rungen – verfügen, diese auch wahrneh- (mit rd. 1 Mio. EUR) über Sanierungs– und Er- men sowie den erforderlichen Rückhalt weiterungsprojekte wie die Anti–Korruptions- innerhalb der Organisation haben. akademie (rd. 10 Mio. EUR) oder die Albertina (rd. 52 Mio. EUR) bis hin zu Neubau–Großpro- jekten wie dem Projekt Skylink am Flughafen 8
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes • Wesentliche Führungs– und Manage- • Der Nutzung von Synergieeffekten misst mentverantwortung kommt dabei der der RH ebenfalls große Bedeutung bei. Projektleitung des öffentlichen Bauherrn Dies kann durch stärkere Kooperation in- zu. An jene mit dieser Funktion betraute nerhalb einer Organisation erfolgen, etwa Person sind höchste Ansprüche hinsicht- durch eine verstärkte Zusammenarbeit bis lich fachspezifischen Know–hows, Erfah- hin zur Zusammenlegung mehrerer mit rung und sozialer Kompetenz zu stellen. der Abwicklung von Bauprojekten befass- ten Abteilungen (siehe 14). Organisationen • Öffentliche Bauherren, die regelmäßig Bau- oder Bauherren können auch innerhalb der projekte abwickeln, haben alle Projektma- jeweiligen Gebietskörperschaft oder über nagement–Agenden – also Projektleitung Gebietskörperschaften hinweg kooperie- und Projektsteuerung – selbst zu erbrin- ren – wie im Bereich der Krankenanstalten gen und sollen mit ausreichend internen (siehe 2 und Kapitel Wissensmanagement). Ressourcen und Know–how ausgestattet sein (siehe 2, 3, 22, 33, 38, 52). Dabei sind Qualifikationserfordernisse ein entsprechendes Projektmanagement– • Insbesondere für Schlüsselfunktionen in Team aufzustellen (siehe 8) und die Res- der Projektleitung (Projektleiterin oder sourcen entsprechend dem Projektfort- Projektleiter, Stellvertretung sowie Kern- schritt anzupassen (siehe 26, 38, 53). team) sind Qualifikationserfordernisse so zu definieren und die Projektfunktionen • Bei der Beauftragung immaterieller Leis- so zu besetzen, dass den Anforderungen tungen – wie etwa Örtliche Bauaufsicht an das jeweilige Projekt in technischer, oder Begleitende Kontrolle – ist darauf zu rechtlicher und bauwirtschaftlicher Hin- achten, dass diese mit exakten Leistungsbil- sicht entsprochen wird (siehe 26). Auch dern beauftragt werden (siehe 8, 11, 18). bei der Besetzung höherer Ebenen der Organisationshierarchie ist auf die Defini- Ausbau von Know–how tion von entsprechenden Qualifikationser- • Um den Personalbedarf hinsichtlich An- fordernissen zu achten (siehe 38). zahl, Erfahrung und Qualifikation abdecken zu können, hat der öffentliche Bauherr für entsprechende Rahmenbedingungen zu PROJEKTORGANISATION sorgen (siehe 2, 7, 18), wie Maßnahmen zur Stärkung des Know–hows der Mitar- Ausgangslage beiterinnen und Mitarbeiter (siehe 18), Wesentlich bei der Festlegung der Projektor- die Schaffung notwendiger Stellen und ganisation ist die Frage, welche Struktur der marktkonforme Vergütungsmodelle. Die öffentliche Bauherr braucht, um seine Interes- öffentlichen Bauherren sollen Überle- sen bestmöglich wahrnehmen zu können. Dies gungen anstellen, ob auch andere häufig umfasst die Themen Einflussnahme, Steue- wiederkehrende Leistungen durch den rung und Kontrolle (siehe 33) des öffentlichen Aufbau von Know–how verstärkt durch ei- Bauherrn bei seinen Bauprojekten und inklu- gene Ressourcen erbracht werden können diert Entscheidungen zu Vergabe–, Vertrags–, (siehe 29). Abwicklungs– und Vergütungsmodellen in den unterschiedlichen Phasen eines Projekts. 9
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes Bei Prüfungen – wie z.B. den Wiener Kran- • Öffentliche Bauherren, die regelmäßig kenanstaltenverbund betreffend – stellte der ähnliche Projekte abwickeln, sollen dies RH wiederholt Mängel im Bereich Projektor- mit Hilfe einer einheitlichen Projektorga- ganisation fest, vor allem hinsichtlich einer nisation tun (siehe 22). Zuständigkeit und funktionierenden Projektorganisation (siehe Verantwortung sollen dabei bei einem 2, 18, 38, 53) und einer klaren Kompetenz– Bauherrn liegen und nicht auf zwei öffent- und Entscheidungsstruktur (siehe 36). Ein liche Bauherren aufgeteilt sein (siehe 20). öffentlicher Bauherr wickelte, obwohl er re- gelmäßig ähnliche Projekte umsetzte, diese • Speziell bei Großprojekten sollen auch nicht mit einer einheitlichen Projektorgani- alternative Möglichkeiten – wie eine Pro- sation ab (siehe 22). Beim Museumsprojekt jektgesellschaft mit Beteiligung leistungs- 21er Haus war die Bauherrnverantwortung fähiger Auftragnehmer mit ausreichender auf zwei öffentliche Bauherren aufgeteilt. Da- Bauerfahrung als öffentlicher Bauherr – durch war eine einheitliche und strukturierte geprüft werden (siehe 2, 7). Zudem sind Vorgehensweise nicht gewährleistet und es kurze Entscheidungswege sicherzustellen, entstand ein erhöhter Koordinierungsauf- etwa mit einer möglichst flachen Hier- wand (siehe 20). archie oder der Installierung eines Len- kungsausschusses – dies empfiehlt sich Lösungsansätze vor allem bei temporären Projektorganisa- • Die Festlegung einer geeigneten Projekt- tionen, hierarchisch über dem Projektma- organisation ist eine Aufgabe, die bereits nagement angesiedelt – mit wesentlichen zu einem sehr frühen Zeitpunkt eines Entscheidungsträgern und auch entspre- Bauprojekts zu treffen ist (siehe 6). So- chender Entscheidungsbefugnis. wohl bei der Wahl der Projektorganisation als auch bei der Entscheidung hinsichtlich • Bei zusätzlichen oder geänderten Leistun- der Auswahl geeigneter Modelle – vor gen kann dies ein Entscheidungsgremium allem Abwicklungs– und Vergütungsmo- bestehend aus erfahrenen Mitarbeiterin- delle – muss darauf geachtet werden, dass nen und Mitarbeitern sein (siehe 31). der öffentliche Bauherr seine Interessen durchsetzen und so seine Bauherrnfunk- tion aktiv wahrnehmen kann (siehe 33). NUTZEREINBINDUNG, ENTSCHEIDUNGEN, • Über den gesamten Realisierungszeitraum GENEHMIGUNGEN eines Bauprojekts ist eine durchgängig konzipierte, funktionierende Projektorga- Ausgangslage nisation sicherzustellen (siehe 2, 18, 38, Werden Anforderungen oder Entscheidungen 53). Mit einer straffen Organisationsstruk- und Genehmigungen späterer Nutzer oder tur soll auch eine klare Kompetenz– und anderer Projektbeteiligter – wie Behörden Entscheidungsstruktur geschaffen werden oder Aufsichtsorgane – nicht frühzeitig, also (siehe 36). bereits in der Vorbereitungs– und Planungs- phase berücksichtigt, sondern erst später in den Bauprozess integriert – etwa während der Bauabwicklung –, kann dies Mehrkosten 10
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes und Terminverzögerungen aufgrund der Not- Lösungsansätze wendigkeit von Umplanungen oder baulichen • Entscheidungen müssen – nach fachlicher Änderungen zur Folge haben. Dies zeigte sich Abarbeitung – ohne Verzug getroffen wer- z.B. beim Projekt Skylink am Flughafen Wien den und sollten eine nachvollziehbare Be- (siehe 38). Bei einem anderen Projekt fehlte gründung aufweisen (siehe 5). Das be- eine klare Regelung hinsichtlich des Umgangs dingt vor allem die rechtzeitige Einbindung mit Nutzeranforderungen (siehe 26). der (künftigen) Nutzer und sämtlicher An- forderungen von Dritten (siehe 26, 38) so- Beim Krankenhaus Nord schrieb der öffent- wie eine rechtzeitige Einholung von Ge- liche Bauherr ein Vertragsmodell aus, ohne nehmigungen bei den zuständigen dass er die dafür geplanten Investitionen den Organen wie etwa Aufsichtsbehörden zuständigen Organen zur Genehmigung vor- (siehe 2, 33). legte oder die Absicht, einen Vertrag mit dem privaten Partner abschließen zu wollen, be- • Andererseits muss vor allem von Seiten willigen ließ (siehe 2). Im Zuge der Errichtung des Projektmanagements kommuniziert eines kommunalen Strandbades verabsäumte werden, dass Anforderungen nur bis zu ei- es der öffentliche Bauherr, eine erforderliche nem bestimmten Zeitpunkt – spätestens aufsichtsbehördliche Genehmigung zu erwir- in der Planungsphase – in das Projekt inte- ken (siehe 33). griert und spätere Wünsche oder Ände- rungen – vor allem aus der Sphäre des Bauherrn wie Politik oder Nutzer – nicht mehr berücksichtigt werden können. An- dernfalls soll klar dargelegt werden, wel- che Auswirkungen hinsichtlich der Kosten und Termine damit verbunden wären. 11
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes PARTNERSCHAFTLICHE der Planung, Steuerung und Kontrolle der PROJEKTABWICKLUNG, Bauabwicklung beauftragt sind und deren PROJEKTKULTUR Honorar sich ohne derartige Vergütungs- regelungen proportional mit Mehrkos- Ausgangslage tenforderungen anderer Auftragnehmer Eine partnerschaftliche Projektabwicklung erhöht (siehe 2). lebt vom Zusammenwirken der Projektbetei- ligten, beginnend bei der Vorbildfunktion in der Bauherrnorganisation bis hin zum part- WISSENSMANAGEMENT nerschaftlichen Verhalten jedes einzelnen KOOPERATION ÖFFENTLICHER Auftragnehmers. Zur Sphäre des Bauherrn BAUHERREN zählen dabei etwa das Festlegen einer ge- eigneten Projektorganisation, kurze Ent- Ausgangslage scheidungswege, die Einhaltung von Prozes- Der RH stellte bei Prüfungen ebenfalls fest, sen, die Festlegung von Entscheidungs– und dass öffentliche Bauherren dem Wissens- Verantwortungskompetenzen, Regelungen transfer des bei einem Projekt erworbenen zur Dokumentation, eine ausgewogene Ver- Know–hows innerhalb des Unternehmens zu tragsgestaltung sowie realistische Zeit– und wenig Bedeutung beimaßen (z.B. bei einem Kostenansätze. Mängel bei der Umsetzung PPP–Infrastrukturprojekt, siehe 41, 54) und der Prozesse stellte der RH z.B. bei der Über- sah – insbesondere im Bereich Krankenan- prüfung der Planung zur Sanierung des Parla- stalten – Bedarf einer stärkeren Kooperation mentsgebäudes fest (siehe 5). in Bauangelegenheiten (siehe 2, 22). Lösungsansätze Lösungsansätze • Seinen Teil zur partnerschaftlichen Zusam- • Das bei einem Projekt erworbene Wis- menarbeit trägt der öffentliche Bauherr sen soll mit entsprechenden Maßnahmen insoweit bei, als er die seiner Sphäre zuge- durch aktives Wissensmanagement der hörigen Maßnahmen umsetzt. Dazu zäh- gesamten Bauherrnorganisation zur Ver- len vor allem die adäquate Besetzung von fügung gestellt werden (siehe 41, 54). Projektleitung und sonstigen Führungs- positionen, mit der Projektgröße angemes- • Öffentliche Bauherren sollen Möglich- sene Ressourcen und Know–how sowie die keiten der Kooperation und Vernetzung Sicherstellung einer geeigneten Projekt- verstärkt nutzen. Dem unerfahrenen Bau- organisation und entsprechender Rahmen- herrn ist zu raten, das Know–how anderer bedingungen samt deren Einhaltung. großer öffentlicher Bauherren stärker ein- zubeziehen, etwa durch die Bildung von • Auch sollten zweckmäßige Vergütungsre- Kompetenzzentren – auch Gebietskörper- gelungen als Anreizmotivation zur part- schaften übergreifend (siehe 5, 8). nerschaftlichen Projektabwicklung und zur Kosteneinhaltung oder –unterschreitung • Eine stärkere Kooperation in Bauange- – wie etwa Bonus–Malus–Regelungen – legenheiten ist auch innerhalb einer in die Verträge aufgenommen werden – Gebietskörperschaft anzustreben, um vor allem mit jenen Konsulenten, die mit bestehende Synergien zu nutzen, das 12
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes Fachwissen zu konzentrieren – etwa im Be- reich des Bauvertragswesens und der Ver- gabe, bei Hochbau–Großprojekten sowie zur Vereinheitlichung der Bauzustands- erhebung und Qualitätssicherung – und um Bauprojekte künftig effizient und wirt- schaftlich abzuwickeln (siehe 2, 22). • Darüber hinaus soll ein Gebietskörper- schaften übergreifender, intensiver bau- spezifischer Erfahrungs– und Informati- onsaustausch gleicher und ähnlicher Organisationen – etwa Errichter und Betreiber von Krankenhäusern und Pflege- heimen – forciert werden, um aus Erfah- rungen und Problemen bei der Abwicklung von Projekten Fachwissen für künftige Pro- jekte zu bündeln und – etwa länder– oder institutionsübergreifend beispielsweise in Form von Projektgesellschaften – bedarfs- gerecht einzusetzen (siehe 2). 13
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes Hungerburgbahn, Innsbruck Der öffentliche Bauherr hat Rahmenbedingungen zu schaffen und deren Einhaltung sicherzustellen. Baustelle S10, Mühlviertler Schnellstraße 14
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes RAHMENBEDINGUNGEN BEI BAUPROJEKTEN – INTERNES KONTROLLSYSTEM Der öffentliche Bauherr hat – neben der Ein- PROZESS– UND haltung gesetzlicher Bestimmungen, der RISIKOMANAGEMENT Sicherstellung des Projektbudgets (siehe Kapi- tel Finanzierung) und dem Setzen organisatori- Ausgangslage scher Maßnahmen (siehe Kapitel Projektorga- Bei öffentlichen Bauherren fehlte es häufig nisation) – weitere wesentliche Rahmenbedin- an grundlegenden Regelungen und Maßnah- gungen zu schaffen und deren Einhaltung men im Prozess– und Risikomanagement. sicherzustellen. Diese betreffen im Wesent- Feststellungen des RH – u.a. bei einer Quer- lichen die adäquate Ausgestaltung des Inter- schnittsprüfung bei sechs öffentlichen Bau- nen Kontrollsystems – insbesondere Prozess– herren zum Anti–Claimmanagement – betra- und Risikomanagement, Berücksichtigung des fen dabei vor allem die Prozesserstellung, die Vier–Augen–Prinzips, Funktionstrennung, Berücksichtigung des Vier–Augen–Prinzips, Berichts– und Dokumentationswesen sowie Schnittstellenregelungen (siehe 2, 3, 11, 13, Controlling. Der RH hat zu diesem Thema 14, 15, 17, 22, 26, 31, 32, 33), die Einhaltung einen „Leitfaden zur Überprüfung von Inter- der Prozesse und die Information über neu nen Kontrollsystemen“ (Reihe Positionen eingeführte Prozesse (siehe 1, 3, 5, 31, 42), die 2016/3) veröffentlicht. Entwicklung, Standardisierung und Anwen- dung von Checklisten, Arbeitsanweisungen und Formularen (siehe 3, 16, 22, 26, 31, 33), die Erstellung von Projekthandbüchern (siehe 5, 8, 13, 17) und die regelmäßige Evaluierung des Prozess– und Risikomanagementsystems (siehe 1, 2, 5, 14). Darüber hinaus stellte der RH bei zwei Prüfungen Handlungsbedarf bei externen Richtlinien und Vorschriften in den Bereichen Brandschutz und Tunnelsicherheit fest (siehe 8, 40). Lösungsansätze Krankenhaus Nord, Wien • Es sind verbindliche Soll–Prozesse festzu- legen (siehe 22, 31), wobei die Abläufe Entsprechende Maßnahmen werden vielfach straff und effizient gestaltet sein sollen nicht oder nur unzureichend geregelt oder (siehe 3). Das Vier–Augen–Prinzip ist im umgesetzt. Die folgenden Punkte geben gesamten Regelwerk zum Internen Kon- einen Überblick über festgestellte Mängel trollsystem – vor allem bei den Soll– und zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung Prozessen und bei Genehmigungs– und im Sinne eines ganzheitlichen Qualitäts- Bestätigungsverfahren – lückenlos zu ver- managements auf. ankern und die Funktionstrennung mit klaren Zuständigkeits– und Verantwor- 15
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes tungsregelungen zu berücksichtigen. Die • Die internen Regelwerke – Prozess– und Prozesse sollen grafisch – etwa mittels Risikomanagement, Checklisten, Formu- Ablaufdiagramm – so dargestellt sein, lare und andere Arbeitsbehelfe – sind inner- dass daraus Ablauf, Zuständigkeiten, Prüf- halb der Organisation zu standardisieren inhalte und Genehmigungswertgrenzen (siehe 3, 22) und möglichst in einem Regel- ersichtlich sind (siehe 3, 11, 13, 14, 15, 17, werk zusammenzufassen (siehe 31). Dies 22, 26, 31, 33). Ebenso sind Regelungen kann ein Organisations– oder Projekthand- etwa für die Schnittstellen zwischen den buch sein (siehe 8, 17), das als zentrales Projektbeteiligten, Projektfunktionen und Dokument eines Projekts sicherzustellen Aufgabenbeschreibungen (siehe 2, 26), ist (siehe 13). zur Saldierung und zur Bearbeitungsdauer bei Leistungsänderungen zu treffen (siehe • Auf die Einhaltung, regelmäßige Evaluie- 31). Die in den Soll–Prozessen definierten rung sowie die zeitnahe Fortschreibung Schnittstellen– und Fristenregelungen und Genehmigung der internen Regel- sind entsprechend in den Verträgen mit werke ist zu achten (siehe 1, 5, 14, 16, Auftragnehmern zu verankern (siehe 26). 31). Den wesentlichen mit der Projektab- wicklung betrauten Personen und Konsu- • Es ist darauf zu achten, dass das Control- lenten sind sämtliche vertragsrelevante ling in die Prozesse eingebunden ist (siehe Unterlagen (siehe 31, 42) sowie neu ein- 33). So können etwa in den Prozessanwei- geführte Verfahrensabläufe nachweislich sungen verpflichtend vollständige Soll– zur Kenntnis zu bringen (siehe 3, 31, 42). Ist–Vergleiche als Kontroll– und Steue- rungsinstrument aufgenommen werden • Es ist ein adäquates Risikomanagement (siehe 32). mit geeigneten qualitativen und quanti- tativen Risikobewertungen zu etablieren, • Das Vier–Augen–Prinzip ist generell bei etwa für Entscheidungen über Vergabe- allen wesentlichen, vor allem gebarungs- strategien (siehe 2). Dazu gehört auch, wirksamen Entscheidungen zu gewährleis- Nutzer darüber aufzuklären, dass Ände- ten – auch in Dienstanweisungen und bei rungen in fortgeschrittenen Projektphasen der Geschäftsführung (siehe 3, 26). die Gefahr erheblicher Mehrkosten bergen (siehe 5). • Als Arbeitsbehelfe zur Projektabwicklung sollen ergänzend dazu Checklisten – etwa • Bei externen Vorschriften, bei denen der zur Bestätigung der Ausschreibungsreife RH Harmonisierungsbedarf oder eine hohe (siehe 26, 33) – und Formulare – wie Mus- Regelungsdichte feststellte, sollen die tererledigungen (siehe 31) oder Rech- öffentlichen Bauherren – im Rahmen ihrer nungsdeckblätter (siehe 22) – entwickelt Möglichkeiten – auf eine Harmonisierung und angewendet werden, vor allem zur hinwirken (siehe 8, 40) oder auf gesetz- Sicherstellung der Einhaltung von Fristen liche Vorschriften mäßigend einwirken (siehe 26). (siehe 40). 16
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes FUNKTIONSTRENNUNG hafen Wien – die Nachverfolgung von Auf- trägen aus Projektgremien (siehe 1, 5, 38). Ausgangslage Das Prinzip der Funktionstrennung soll – un- Lösungsansätze ter Berücksichtigung des Vier–Augen–Prinzips • Im internen Regelwerk – etwa im Orga- – die konsequente Trennung von entschei- nisations– oder Projekthandbuch – sind dender, ausführender und kontrollierender Berichts– und Kontrollpflichten sowie Um- Funktion sicherstellen. Der RH stellte fest, fang und Mindestmaß des Berichtswesens dass diesem Prinzip nicht immer entspro- festzulegen (siehe 1, 3). Die darin nach chen wurde. Bei drei Projekten beauftrag- Entscheidungs– und Steuerungsgremium ten Bauherren ein externes Unternehmen getrennten Kommunikationsstrukturen sowohl mit ausführenden als auch kontrol- sollten bei der Bauabwicklung eingehal- lierenden Funktionen: im Fall der Hauptuni- ten werden (siehe 1). Außerdem sind die versität Wien die Projektsteuerung und die Entscheidungsträger durch ein standardi- Begleitende Kontrolle (siehe 8), in den zwei siertes Berichtswesen zeitnah und trans- anderen Fällen (Sanierung eines Platzes in parent zu informieren (siehe 6, 18). Das Klagenfurt und Errichtung einer Kläranlage Berichtswesen soll regelmäßig evaluiert in Graz) die Planung und die Örtliche Bauauf- werden (siehe 42). sicht (siehe 49, 55). • Grundsätzlich sind Abstimmungsgespräche Lösungsansätze regelmäßig und strukturiert zu installieren, • Grundsätzlich ist bei der Beauftragung von die Ergebnisse zu protokollieren und die externen Konsulenten auf die Funktions- Vorhaben zu definieren, die bis zur nächs- trennung – insbesondere Haftung und Haf- ten Sitzung zu erledigen sind (siehe 32). tungsabgrenzung einzelner Konsulenten –, Dabei ist die Nachverfolgung von Aufträ- aber auch auf den wechselseitigen Know– gen aus Projektgremien durch geeignete how–Transfer zu achten (siehe 31), damit Maßnahmen und Berichtspflichten, etwa die prozessimmanente Kontrolle und das in Form einer To–do–Liste, sicherzustellen Vier–Augen–Prinzip gewahrt bleiben und (siehe 1, 5, 38). Interessenskollisionen vermieden werden (siehe 8, 49, 55). • Nachdem es in der Verantwortung des Bauherrn liegt, den Entscheidungsprozess bei Bauvorhaben umfassend zu begleiten, BERICHTS– UND alle erforderlichen Unterlagen vorzuhal- DOKUMENTATIONSWESEN ten und dafür Sorge zu tragen, dass alle relevanten Daten berücksichtigt werden Ausgangslage (siehe 18), ist eine nachvollziehbare Doku- Der RH vermisste im Berichts– und Dokumen- mentation (siehe 2, 3, 6, 18, 20, 41) und tationswesen neben fehlenden Regelungen ein einheitliches Ablagesystem für Bau- (siehe 1, 3) in zahlreichen Fällen – wie z.B. projekt–Unterlagen unabdingbar (siehe bei Wiener Wohnen – eine nachvollziehbare 11, 22). Bei der elektronischen Ablage von Dokumentation (siehe 2, 3, 6, 18, 20, 32, 41) Projektunterlagen sind Sicherheitsaspekte und – wie z.B. beim Projekt Skylink am Flug- zu berücksichtigen – wie Zugriffs– und 17
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes Löschrechte, lesbare Form – und es soll GANZHEITLICHES eine Kopie sämtlicher Unterlagen beim QUALITÄTSMANAGEMENT Bauherrn vorliegen (siehe 13, 41). Ausgangslage Bei der Abwicklung von Bauprojekten fehlten CONTROLLING oftmals entsprechende Vorgaben und Maß- nahmen im Bereich des Internen Kontrollsys- Ausgangslage tems – auch im Sinne eines ganzheitlichen Der RH bemängelte bei seinen Prüfungen, Qualitätsmanagements und der Qualitäts- dass der Informationsfluss vom Baugeschehen sicherung. zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat mehrfach deutlich zu spät erfolgte und dass Exemplarisch dazu stellte der RH bei einer ein systematisches Controlling und Berichts- Prüfung hinsichtlich des U–Bahn–Ausbaus wesen fehlte – wie z.B. bei Projekten des eine Vielzahl an unterschiedlichen, zum Teil Wiener Krankenanstaltenverbunds (siehe 3, kollektiven Fehlleistungen fest, insbesondere 15, 18, 20, 22, 42). im Bereich der Bauabwicklung, die einen ge- ringen Grad der Umsetzung des Qualitäts- Lösungsansätze managementsystems zeigten und den Schluss • Ein systematisches Controlling ist, neben zuließen, dass die Internen Kontrollsysteme einem aussagekräftigen Berichtswesen, zur Sicherung der Sparsamkeit und Effizienz die zentrale Steuerungsfunktion des Bau- versagten (siehe 42). geschehens durch die Entscheidungs- träger (siehe 42). Das Projektcontrolling Lösungsansätze soll dabei standardisiert über die gesamte • Ein systematisches Qualitätsmanagement, Bauzeit eingerichtet (siehe 3) und so eigen- das auch ein Internes Kontrollsystem um- ständig ausgestaltet sein, dass mittels Soll- fasst, ist Grundvoraussetzung für die erfolg- vorgaben und Prognosen für Kosten und reiche Projektabwicklung im Sinne der Termine, verbunden mit eigenen zeitnahen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Abweichungsanalysen, Informationen für Qualitätsmanagement als „Total Quality Maßnahmen zur Gegensteuerung für die Management“ muss alle Projektbeteiligten Entscheidungsträger bei Bedarf zeitge- und alle Ebenen einer Organisation – Füh- recht vorliegen (siehe 18, 20, 22). rung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmer und Nutzer – miteinbe- • Die Controllingberichte sind dementspre- ziehen und laufend verbessert werden. chend zu adaptieren (siehe 18, 20). Bei der Abwicklung von Bauprojekten besonders wichtig ist – neben der Sicher- stellung von ausreichendem Know–how – die Etablierung und laufende Evaluierung des Internen Kontrollsystems (siehe 2, 3, 42) mit allen Vorgaben und Rahmen- bedingungen. Dazu zählen vor allem das Erheben und schriftliche Festhalten von Prozessen sowie das Erkennen und 18
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes Ausschöpfen von Optimierungspoten- zialen, eine geeignete Darstellung wie etwa Ablaufdiagramme, die zumindest jährliche Evaluierung, gegebenenfalls die Adap- tierung und Verbesserung der Prozesse wie auch die Ernennung von Prozess- beauftragten. • Ergänzend dazu dienen zur Qualitätssi- cherung und –verbesserung: Schulungen, ein intensiver Erfahrungsaustausch – wie stärkere Kooperation öffentlicher Bauher- ren – sowie die verstärkte Wahrnehmung der Qualitätssicherung durch eigene Res- sourcen mittels Überwachen und nach- drücklichem Einfordern der beauftragten Leistungen von den mit der Qualitätssi- cherung Befassten (siehe 2). • Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sollen in allen Phasen eines Projekts – unter verstärkter Berück- sichtigung des Lebenszykluskosten–Ansat- zes – Qualitätssicherungskontrollen mit Kriterien – sogenannte Quality Gates – bei wesentlichen Meilensteinen eingeführt werden, etwa bei der Genehmigung des Projektbudgets, Sicherstellung einer fun- dierten und belastbaren Kostenschätzung, Freigabe Entwurf oder Freigabe Planung vor Ausschreibung (siehe 26, 38). 19
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes KORRUPTIONSPRÄVENTION UND COMPLIANCE Zu einem Korruptionspräventionssystem ge- hören eine entsprechende Kultur in der Orga- nisation – insbesondere die Wahrnehmung der Vorbildfunktion durch Führungskräfte, Vorbildwirkung durch das Festlegen von Antikorruptionszielen, die Identifizierung von Risiken durch Risikoana- Führungskräfte. lysen, ein daraus abgeleitetes, umfassendes Korruptionspräventionsprogramm mit den Bereichen Vorbeugen, Aufdecken und Reak- tion, die Verankerung einer organisatorischen Verantwortung – etwa in einer Stabsstelle –, entsprechende interne und externe Kommu- nikationsstrukturen sowie letztlich die Über- wachung und Verbesserung des Systems (siehe dazu auch den vom RH veröffentlichten „Leitfaden für die Prüfung von Korruptionsprä- ventionssystemen“; Reihe Positionen 2016/3). KORRUPTIONSPRÄVENTIONSSYSTEME UND UNTERNEHMENSINTERNE REGELUNGEN Ausgangslage Wie der RH u.a. bei einer Querschnittsprü- fung bei sechs öffentlichen Bauherren zum Anti–Claimmanagement feststellte, fehlte es in vielen Fällen bei öffentlichen Bauherren an einem umfassenden Korruptionspräventions- system. Entweder war ein solches noch nicht erarbeitet oder umgesetzt (siehe 3, 11) oder es fehlten wesentliche Maßnahmen oder Be- standteile. So fehlte bspw. bei der Abwicklung von Investitionen zur Alpinen Ski WM 2013 eine zentrale Compliance–Organisation. Fest- stellungen des RH betrafen dabei häufig die Ausarbeitung von bereichs– und fachspezifi- schen Verhaltensrichtlinien unter Berücksich- tigung von Besonderheiten bei Bauvorhaben, deren regelmäßige Evaluierung und die Über- Hauptbahnhof, Wien 20
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes bindung der Verhaltensrichtlinien an Auftrag- sind entsprechende Maßnahmen zu set- nehmer (siehe 4, 7, 11, 16, 17, 18, 20, 22, 31). zen. Zumindest bei Personen mit Leitungs- funktion sind ergänzend zur Meldepflicht Verbesserungsbedarf sah der RH bei Rege- bei Befangenheit oder Naheverhältnissen lungen und dem Umgang mit Fehlverhalten – wie Verwandtschafts– und sonstigen (siehe 4, 16, 17, 18, 20, 22, 31), Befangenheit persönlichen Naheverhältnissen, die zu (siehe 5, 7, 9, 11, 13, 16, 31, 38, 54) und Ne- Interessenkonflikten führen könnten – benbeschäftigung (siehe 7, 16, 17, 18, 20, 22, auch Leermeldungen einzufordern (siehe 31) sowie bei Anlaufstellen zur Meldung von 7, 16, 17, 22, 31, 38). In die Verträge mit Korruption (siehe 16, 31). den Auftragnehmern sind Klauseln zur Integrität und zur Vermeidung von Inter- Lösungsansätze essenskollisionen sowie die Vereinbarung • Korruptionspräventionssysteme sind zu er- von Pönalen bei Verletzung dieser Bestim- arbeiten, umzusetzen, regelmäßig zu eva- mungen aufzunehmen (siehe 11, 16, 31). luieren sowie gegebenenfalls anzupassen (siehe 3, 11). Dabei sind Verhaltensricht- • Nebenbeschäftigungen sollen umfassend linien auszuarbeiten, den Mitarbeiterinnen – differenziert nach Funktion und Tätig- und Mitarbeitern nachweislich zur Kennt- keitsbereich – definiert werden, um Mitar- nis zu bringen sowie – im Sinne der Sen- beiterinnen und Mitarbeitern eine trans- sibilisierung für die Offenlegung der spe- parente Entscheidungshilfe vorzugeben zifischen Herausforderungen und Risiken und dadurch die Einhaltung der Regelun- der Fachbereiche – bereichs– bzw. fach- gen sicherstellen zu können (siehe 7, 16, spezifische Verhaltensrichtlinien zu defi- 17, 18, 22, 31). In regelmäßigen Abstän- nieren und dabei die organisatorischen den und speziell bei Aufgabenänderungen Rahmenbedingungen einfließen zu lassen – sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie die Berücksichtigung von Besonderhei- auf die in den Dienstverträgen vereinbarte ten bei Bauvorhaben, typische Geschäfts- Genehmigungspflicht betreffend Neben- fälle und –risiken (siehe 4, 7, 11, 16, 17, beschäftigung im Sinne zweckmäßiger 18, 20, 22, 31). Verhaltensrichtlinien sol- Bewusstseinsbildung hinzuweisen (siehe len auch externen Konsulenten und aus- 20). Nebenbeschäftigungen sollen vor führenden Auftragnehmern vertraglich Aufnahme der Tätigkeit genehmigt wer- überbunden sowie Transparenz– bzw. Anti- den (siehe 16, 18, 22, 31). korruptionsklauseln und Vertragsstrafen in die Werkverträge aufgenommen werden • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die (siehe 17, 18, 22, 31). Meldung von Fehlverhalten, Missständen oder bedenklichen Geschäftspraktiken • Auf eine mögliche Befangenheit bei Ei- auch außerhalb der Organisationshierarchie genpersonal und bei Auftragnehmern ist ermöglicht werden (siehe 4, 16, 17, 18, 20, grundsätzlich zu achten (siehe 13) und es 22, 31). 21
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes Bedarfsanalyse Nutzungszeitraum Kostenfeststellung Finanzierungsrahmen Laden und Sprengen im Zufahrtstunnel Wolf 22
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes PROJEKTVORBEREITUNG Damit öffentliche Bauherren eine profunde, vorab schriftlich verbindlich zwischen den Be- zweckmäßige, sparsame und wirtschaftliche teiligten – vor allem Bauherr, Nutzer und Auf- Entscheidung über die Durchführung eines sichtsorgan – vereinbart werden, um spätere Bauprojekts treffen können, müssen vorab Änderungen und das damit einhergehende wesentliche Überlegungen zeitgerecht ange- Risiko von Kostenmehrungen zu vermeiden. stellt und deren Wirkungen beurteilt werden. Dazu zählen insbesondere der Bedarf, die Ausgangslage Nutzung sowie die Festlegung des Kosten– Wesentliche Entscheidungsgrundlagen – wie und Finanzierungsrahmens. Mit zunehmen- Kosten–Nutzen–Untersuchungen, Lebenszyk- der Projektdauer nimmt die Beeinflussbar- luskosten möglicher Varianten oder mögliche keit der Kosten ab. Daher müssen derartige Raumnutzungen – fehlten in vielen vom RH Abwägungen von der ersten Projektidee ab überprüften Bauprojekten. Oft lagen weder angestellt und mit Projektfortschritt evaluiert eine abgeschlossene technische Projektauf- sowie erforderlichenfalls adaptiert werden. bereitung, ein fertiges Einreichprojekt und alle erforderlichen Genehmigungen noch ein ent- Aufträge zur Ausführung von Bauvorhaben scheidungsreifes Konzept für die Finanzierung dürfen erst vergeben werden, wenn alle Ent- und die Schaffung der verkehrspolitischen scheidungsparameter in einer umfangreichen Rahmenbedingungen zeitgerecht vor. Ein Analyse berücksichtigt sind und die Finanzie- Bauherr legte die geplanten Investitionen den rung der Leistungen gegeben ist. zuständigen Organen nicht zur Genehmigung vor. Ein nachträglicher negativer Entscheid des Organs hätte nicht abzuschätzende finan- KOSTENBESTIMMENDE zielle Folgen und terminliche Verzögerungen EINFLUSSFAKTOREN für den Bauherrn bedeuten können. Ein an- derer Bauherr vereinbarte mit dem Investor Vor der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbe- wesentliche Eckpunkte – wie Umfang und trachtungen ist es für öffentliche Bauherren Dauer der Nutzungsart oder Betreiberpflicht – vor allem erforderlich, die wesentlichen kos- nicht. Ein weiterer Bauherr ließ Planungs- tenbestimmenden Einflussfaktoren auf die leistungen zugunsten eines möglichen Spon- Investition mit Fokus auf den gesamten Nut- sors durchführen und begann den Bau, ohne zungszeitraum zu bestimmen. Dazu zählen dass eine schriftliche Vereinbarung zwischen neben den oben erwähnten Faktoren insbe- Nutzer und dem möglichen Sponsor vorlag. sondere etwaige Grundstücksbeschaffungen, Beispielsweise fehlten bei einem Tunnel- alternative Lösungsmöglichkeiten, die Schaf- bauprojekt die abgeschlossene technische fung der grundsätzlichen rechtlichen Voraus- Projektaufbereitung und die Genehmigung setzungen wie die Flächenwidmung und die beim Neubau eines Krankenhauses (siehe 2, Auswirkungen der Baumaßnahmen. Auch die 5, 14, 20, 33, 48). Frage der Aufbau– und Ablauforganisation – welche Aufgaben kann und wird der öffent- Die Erwartungen des Bauherrn, die prognos- liche Bauherr übernehmen – gehört vorab tizierten Kosten einzuhalten, waren aufgrund geklärt. Diese Projektanforderungen müssen fehlender oder unzureichender Planungs- 23
Management von öffentlichen Bauprojekten Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes grundlagen oft unrealistisch. Dies führte zu Grundlagen – wie das Einreichprojekt für zögerlichen Anpassungen der Budgetmittel die erforderlichen Genehmigungen und sowie zu Terminverzögerungen. Änderungen als Basis für das Finanzierungskonzept – gegenüber den ursprünglichen Nutzeranfor- zeitgerecht beigebracht werden. Geplante derungen verursachten Mehrkosten ebenso Investitionen sind von den zuständigen wie eine fehlende Abstimmung oder eine Organen vor Abschluss der Verträge und fehlende verbindliche Vereinbarung zwischen vor der Ausschreibung von Leistungen, Bauherr und Nutzer (siehe 8, 13, 20, 36). die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung der Investitionen stehen, Die Relevanz und die zielgruppenadäquate genehmigen zu lassen. Die Umsetzung Nutzbarkeit der Infrastruktur war oft nicht kostenrelevanter Nutzeranforderungen ausreichend gegeben. Es bestand auch kein soll – im Sinne der wirtschaftlichen und Gesamtkonzept mit Zielen und erwarteten sparsamen Verwendung öffentlicher Mit- Wirkungen. Bei einem Bauvorhaben mit tel – vor Baubeginn definiert und an ver- grenzüberschreitendem Konnex fehlten bila- tragliche Bindungen geknüpft werden, terale, völkerrechtlich verbindliche Zusagen um kostenintensive Umplanungen und betreffend die Fertigstellungstermine, womit Mehrkostenforderungen in der Bauphase Investitionen der Republik Österreich in Milli- zu vermeiden und den Projektfortschritt ardenhöhe erst um bis zu rund 15 Jahre ver- nicht zu hemmen (siehe 2, 5, 13, 20, 48). spätet umfassend wirken werden. Von den Eigentümern beschlossene gesetzliche Maß- • Wesentliche Eckpunkte – wie Umfang und nahmen könnten der geplanten Wirkung des Dauer der Nutzungsart, Betreiberpflicht, Bauvorhabens, nämlich einer Verkehrsverla- rechtliche Voraussetzungen, Termine – gerung, entgegenwirken (siehe 6, 11). sind zu vereinbaren. Änderungen zu den Vereinbarungen sollen vermieden werden, Öffentliche Bauherren lagerten zahlreiche um Mehrkosten hintanzuhalten und die für ihre Aufgabenerfüllung wesentliche Leis- Abwicklung nicht zu verzögern. Bei Über- tungsbereiche, wie die Projektmanagement- schreitungen der Projektkosten ist zeitnah aufgaben, an externe Auftragnehmer aus, eine budgetäre Bedeckung zu erwirken weil ihnen Ressourcen zur Wahrnehmung oder nach kostengünstigeren Alternativen der Bauherrnfunktion fehlten. Sie schufen zu suchen. Nutzer sollen bereits am Pro- damit zahlreiche externe Schnittstellen, für jektbeginn auf die Mehrkosten bei späte- die vergleichsweise ein umfangreicheres Ma- ren Änderungen ihrer Anforderungen hin- nagement und Controlling erforderlich gewe- gewiesen werden (siehe 8, 13, 14, 33, 36). sen war als bei einer unternehmensinternen Aufgabenabwicklung (siehe 2, 3, 38). • Die Nutzbarkeit der geförderten Maßnah- men durch die jeweilige Zielgruppe soll Lösungsansätze umfassend, objektiv und nachvollziehbar • Investitionsentscheidungen sind prinzipi- evaluiert und es soll ein Gesamtkonzept ell auf Basis von Sparsamkeits–, Zweckmä- mit Zielen und den erwarteten Wirkungen ßigkeits– und Wirtschaftlichkeitskriterien samt Monitoring und Evaluierung erstellt zu treffen. Für eine positive Entschei- werden. Die Finanzierung in den Nachbar- dung zum Bau müssen die erforderlichen ländern sollte möglichst zeitgleich mit dem 24
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