Management von öffentlichen Bauprojekten - VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE DES RECHNUNGSHOFES - Der Rechnungshof

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Management von öffentlichen Bauprojekten - VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE DES RECHNUNGSHOFES - Der Rechnungshof
Management von
öffentlichen Bauprojekten
VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE DES RECHNUNGSHOFES
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Management von öffentlichen Bauprojekten
                 Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

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                               Anti–Claimmanagement
                                 Beschaffungsprozesse
                                         Spezialtiefbau
                                              Hochbau
                                               Tiefbau

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INHALTSVERZEICHNIS
      Vorwort_______________________________________________________              4

      Aufbau________________________________________________________              5

      Organisation von Bauprojekten_____________________________________          7
         Know–how des öffentlichen Bauherrn –
         Wahrnehmung der Bauherrnfunktion______________________________            7
         Projektorganisation____________________________________________           9
         Nutzereinbindung, Entscheidungen, Genehmigungen_________________         10
         Partnerschaftliche Projektabwicklung, Projektkultur__________________    12
         Wissensmanagement – Kooperation öffentlicher Bauherren____________       12

      Rahmenbedingungen bei Bauprojekten – Internes Kontrollsystem_________       15
         Prozess– und Risikomanagement_________________________________           15
         Funktionstrennung____________________________________________            17
         Berichts– und Dokumentationswesen______________________________          17
         Controlling___________________________________________________           18
         Ganzheitliches Qualitätsmanagement_____________________________          18

      Korruptionsprävention und Compliance______________________________          20
         Korruptionspräventionssysteme und unternehmensinterne Regelungen____     20

      Projektvorbereitung______________________________________________           23
         Kostenbestimmende Einflussfaktoren______________________________         23
         Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weitere Entscheidungsgrundlagen__    25
         Finanzierung_________________________________________________            28

      Planung________________________________________________________             31
         Qualität der Planung___________________________________________          31
         Planung als Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit_______   34
         Planungsanforderungen________________________________________            35
         Leistungseinforderung und Schadloshaltung________________________        36
         Voruntersuchungen____________________________________________            37

      Kosten und Termine______________________________________________            39
         Grundsätze der Kosten– und Terminplanung________________________         39
         Terminplanung________________________________________________            40
         Terminkontrolle und –verfolgung_________________________________         41
         Kostenplanung________________________________________________            42
         Berücksichtigung von Risiken____________________________________         44
         Kostenkontrolle und –verfolgung_________________________________         44

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    Vergabe________________________________________________________            47
       Know–how der öffentlichen Auftraggeber__________________________        47
       Vergabestrategie und interne Vergaberichtlinien_____________________    48
       Qualität der Ausschreibungsunterlagen____________________________       48
       Dokumentation des Vergabeverfahrens____________________________         49
       Wahl des Vergabeverfahrens_____________________________________         50
       Direktvergaben_______________________________________________           50
       Angebotsprüfung______________________________________________           51

    Bauausführung und Abrechnung____________________________________           53
       Abwicklung von Mehr– bzw. Minderkostenforderungen_______________        54
       Prüfung von Mehr– bzw. Minderkostenforderungen__________________        55
       Ausführungskontrolle und Abrechnung von Dienstleistungsaufträgen_____   56
       Dokumentation_______________________________________________            57
       Abrechnungskontrolle__________________________________________          59
       Soll–Ist–Vergleiche____________________________________________         60

    Betrieb________________________________________________________            63
       Wartung und Instandhaltung____________________________________          63
       Energieverbrauch_____________________________________________           65
       Brandschutz__________________________________________________           66

    Ausblick_______________________________________________________            69
      Innovative technische Lösungsansätze_____________________________        69
      Qualität der Planung___________________________________________          69
      Einbindung der technischen Gebäudeausrüster
      (Planer und Ausführende)_______________________________________          70
      Gesamtheitliche Betrachtung von Kosten eines Bauwerks
      (Lebenszykluskosten)___________________________________________          70
      Digitalisierung im Bauprozess____________________________________        70
      Know–how der öffentlichen Bauherren____________________________          71

    Quellenverzeichnis_______________________________________________          72

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VORWORT

Öffentliche Bauvorhaben zeichnen sich so gut wie immer durch hohen Mitteleinsatz, hohe Folge-
kosten und durch hohe Compliance–Relevanz aus. Sie werden mit öffentlichen Mitteln finanziert.
Die öffentlichen Bauherren tragen somit eine besondere Verantwortung, weil sie ihre Projekte mit
dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abwickeln.

Der RH zeigt in seinen Berichten über Bauvorhaben immer wieder Mängel auf und spricht
Empfehlungen aus, mit dem Ziel, Prozesse zu verbessern und den öffentlichen Bauherren durch
eine externe Analyse Instrumente in die Hand zu geben, um Kosten, Qualität und Termine bei
Bauvorhaben richtig managen zu können. Mit jeder Prüfung von Bauvorhaben mit wechselnden
öffentlichen Bauherren wächst der Erfahrungsschatz des RH und versetzt ihn in die Lage, ein
umfassendes Gesamtbild über das öffentliche Bauwesen zeichnen zu können.

Dieser Leitfaden fasst daher Wissen und Erfahrungen aus 55 Prüfungen von Bauprojekten des RH
zusammen. Diese Prüfungen decken sowohl Hochbau, Tiefbau, Spezial– und Tunnelbau als auch
Teilbereiche der Bauabwicklung wie das Anti–Claimmanagement oder die Beschaffungsprozesse
ab. Allen Prüfungen gemeinsam ist die Bewertung des öffentlichen Bauherrn. Dabei überprüft der
RH sowohl die Projektorganisation, also die Aufbau– und Ablauforganisation für die Abwicklung
der Bauvorhaben, als auch das Know–how der öffentlichen Auftraggeber und beurteilt die
Auswirkungen dieser Faktoren im Bauablauf. Durch den Austausch mit vielen Expertinnen und
Experten können auch Trends und Herausforderungen für die nächsten Jahre herausgearbeitet
werden: innovative technische Lösungsansätze, Qualität der Planung, Einbindung der technischen
Gebäudeausrüster (Planer und Ausführende), gesamtheitliche Betrachtung von Kosten eines
Bauwerks, Digitalisierung im Bauprozess und Know–how der öffentlichen Bauherren.

Im Vergleich zu anderen Leitfäden zum Baubereich hat der RH einen speziellen Fokus – bedingt
durch seine verfassungsgesetzliche Prüfungszuständigkeit als externe öffentliche Finanzkontrolle
– auf die öffentlichen Bauherren, also auf die Ausübung der Bauherrnfunktion durch Bund, Länder
und Gemeinden sowie durch die mit der Bauherrnfunktion betrauten öffentlichen Unternehmen
und sonstigen Rechtsträger. Die zentrale Frage lautet stets: Setzt der öffentliche Bauherr Bau-
projekte wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig um?

Der RH ist bestrebt auch neuen Entwicklungen im Baugeschehen Rechnung zu tragen, indem er zu
Themen wie Energieeffizienz, Lebenszykluskosten eines Bauwerks und – im Lichte der Agenda 2030
der Vereinten Nationen – nachhaltiges Bauen prüft und Empfehlungen erarbeitet. Mit diesem Leit-
faden leistet der RH einen Beitrag im Sinne seiner Beratungsfunktion.

                                       Dr. Margit Kraker
                                Präsidentin des Rechnungshofes

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AUFBAU

Der Aufbau des Leitfadens orientiert sich an den Phasen eines Bauvorhabens. Neben diesen
Phasen bzw. Teilprozessen laufen im Gesamtprozess auch begleitende Prozesse ab. Diese erstrecken
sich über den gesamten Bauprozess und sollen sicherstellen, dass die Grundprinzipien für eine trans-
parente, nachvollziehbare und rechtskonforme Abwicklung des Bauvorhabens eingehalten werden.
Die folgende Abbildung zeigt die einzelnen Prozesse und definiert die Struktur des vorliegenden
Leitfadens:

Abbildung 1: Abfolge der Teilprozesse bei der Realisierung eines Bauvorhabens
             Korruptionsprävention & Compliance

                                                                                  Interne Kontrollsysteme (IKS)

                                                  1. Projektvorbereitung
                                                         2. Planung
                                                     3. Bauabwicklung
                                                     4. Betriebsphase

Die Verweise im folgenden Text beziehen sich auf die RH–Berichte, die im Quellenverzeichnis
nummeriert aufgelistet sind.

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In die Abwicklung eines Bauprojekts ist
eine Vielzahl an unterschiedlichen Akteuren
in unterschiedlichen Funktionen involviert.
          U4 Modernisierung - Einbau Weichen Nähe Pilgramgasse

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ORGANISATION
VON BAUPROJEKTEN
In die Abwicklung eines Bauprojekts ist eine     Ein Bauherr muss sich bewusst sein, dass bei
Vielzahl an Akteuren in unterschiedlichen        der Abwicklung jedes Bauprojekts typische
Funktionen involviert, wie Bauherr, Projekt-     Risiken – je nach Größe des Projekts in un-
auftraggeber, Nutzer, Projektleitung, Projekt-   terschiedlicher Ausprägung – bestehen. Dazu
steuerung, Örtliche Bauaufsicht, Planer und      zählen im organisatorischen Bereich auf Bau-
ausführende Unternehmen. Dabei kommt             herrnseite vor allem fehlendes Know–how im
dem öffentlichen Bauherrn von Anfang an          Projektmanagement, fehlende oder zu späte
eine wichtige Aufgabe zu: Er muss jene Ent-      Entscheidungen – wie eine zu späte Einbin-
scheidungen treffen, welche die Projektabwick-   dung der Nutzer –, das Schnittstellen– und
lung maßgeblich beeinflussen – wie die Wahl      Koordinationsrisiko bei immateriellen und
von Wettbewerbs–, Vertrags–, Abwicklungs–        materiellen Leistungen sowie Schlechtleis-
und Vergütungsmodellen – und die für den         tungen von Auftragnehmern immaterieller
Projekterfolg von entscheidender Bedeutung       und materieller Leistungen.
sind – wie etwa die Wahl einer geeigneten
Projektorganisation.                             Bei seinen Prüfungen stellt der RH immer
                                                 wieder Mängel vor allem hinsichtlich Know–
Grundsätzlich sind öffentliche Bauherren, die    how, Projektorganisation, Entscheidungs-
regelmäßig Projekte abwickeln, von jenen,        findung und Wissensmanagement fest. Die
die nur selten oder einzigartige Großprojekte    folgenden Punkte beleuchten die Problematik
abwickeln, zu unterscheiden. So werden           und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.
mehrmals zu realisierende Projekttypen ähn-
licher Dimension meist in der bestehenden
Linienorganisation abgewickelt, einmalige        KNOW–HOW DES ÖFFENTLICHEN
(Groß–)Projekte häufig in einer temporären,      BAUHERRN – WAHRNEHMUNG
also projektspezifischen Projektorganisation.    DER BAUHERRNFUNKTION

Der öffentliche Bauherr kann sich Erfül-            Ausgangslage
lungsgehilfen bedienen, die jene Leistun-        Öffentliche Bauherren setzten oft zu wenig
gen erbringen, die er selbst – aufgrund von      eigenes Know–how und eigene Ressourcen –
fehlendem Know–how oder fehlenden Res-           vor allem im Bereich Projektmanagement –
sourcen – nicht wahrnehmen kann. Solche          ein, was die Wahrnehmung der eigenen Inte-
delegierbaren Bauherrnleistungen sind laut       ressen erschwerte oder das Fehlerrisiko
Fachliteratur die Projektsteuerung, Örtliche     erhöhte (siehe 2, 13, 18, 22, 26, 33, 38, 42,
Bauaufsicht, Begleitende Kontrolle, Planung      52, 54). Das führte etwa dazu, dass Projekte
oder Ausführung. Die Projektleitung wird hin-    nicht innerhalb der Kosten– und Terminvor-
gegen als nicht delegierbare Leistung angese-    gaben abgewickelt werden konnten (siehe 2),
hen, der Bauherr hat diese jedenfalls selbst     Bauherrnaufgaben nicht effektiv wahrgenom-
wahrzunehmen.                                    men wurden (siehe 51) oder qualifiziertes
                                                 Personal fehlte, um Überwachungs– und Kon-
                                                 trollaufgaben gegenüber externen Auftrag-

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nehmern wahrnehmen zu können (siehe 38,          Wien (rd. 820 Mio. EUR) oder dem Kranken-
54); weiters wurden nicht der vereinbarten       haus Nord (über 1 Mrd. EUR).
Qualität entsprechende Leistungen – soge-
nannte Schlechtleistungen – von beauftragten       Lösungsansätze
Unternehmen nicht erkannt und geeignete                Know–how allgemein
Gegensteuerungsmaßnahmen nicht gesetzt           • Im Interesse einer aktiven Wahrnehmung
(siehe 2, 3, 38). Auch aufgrund des Claimma-       der Bauherrnfunktion und eines aktiven
nagements der Auftragnehmer sahen sich             Anti–Claimmanagements soll ausreichend
öffentliche Bauherren insbesondere bei Groß-       internes Know–how, insbesondere in tech-
projekten vielfach einem massiven Bedarf von       nischer, bauwirtschaftlicher und rechtli-
Gegensteuerungsmaßnahmen ausgesetzt                cher Sicht, für die effektive Wahrnehmung
(siehe 54).                                        der Interessen des Bauherrn sichergestellt
                                                   werden (siehe 22, 26, 33, 38, 42, 51, 54),
Eine weitgehende Auslagerung der Bau-              auch um auf die Einhaltung von vertraglich
herrnverantwortung an externe Konsulenten          vereinbarten Leistungen achten zu können
bringt einen internen Know–how–Verlust und         (siehe 5, 7, 13, 38, 51, 54).
eine hohe Abhängigkeit mit sich. Außerdem
muss sich ein öffentlicher Bauherr bewusst       • Grundsätzlich wäre das vorhandene bau-
sein, dass ihn die Auslagerung von immate-         herrnseitige Know–how zu nutzen und auf
riellen Leistungen an externe Auftragnehmer        externe Beratungsleistungen in so gerin-
nicht von einer Auseinandersetzung mit den         gem Umfang wie möglich zurückzugreifen
Ergebnissen der Planung, der Projektsteue-         (siehe 3, 5, 22, 43 sowie Kapitel Vergabe)
rung und des Projektcontrollings entbindet,
um den Projekterfolg sicherzustellen (siehe            Know–how im Projektmanagement
2, 22, 38).                                      • Unabhängig davon, ob ein Bauherr nur
                                                   selten oder regelmäßig Projekte abwi-
Geeignete Rahmenbedingungen für den Auf–           ckelt, die Funktion der Projektleitung hat
und Ausbau von Know–how sind ebenso un-            er jedenfalls zur Gänze selbst wahrzuneh-
erlässlich wie die Definition von Qualifikati-     men, um internes Know–how sicherzu-
onserfordernissen für alle Hierarchieebenen        stellen und zu fördern sowie die Qualität
in der Organisation eines öffentlichen Bau-        von Bauabwicklungen zu steigern (siehe
herrn (siehe 2, 7, 18, 26, 38, 55).                13, 18). Die Projektleitung muss über
                                                   entsprechende Kompetenzen hinsichtlich
Der RH stellte unabhängig von der Projekt-         Entscheidungs–, Genehmigungs– und Ver-
art (Neubau, Sanierung) und –größe (von            antwortungsbefugnisse – etwa hinsicht-
1 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR Gebarungsvolumen)        lich Personal, Zeichnungsberechtigung
Mängel fest. Dies reichte von Neubau–Klein-        und klarer Regelungen bei Projektände-
projekten wie einem kommunalen Strandbad           rungen – verfügen, diese auch wahrneh-
(mit rd. 1 Mio. EUR) über Sanierungs– und Er-      men sowie den erforderlichen Rückhalt
weiterungsprojekte wie die Anti–Korruptions-       innerhalb der Organisation haben.
akademie (rd. 10 Mio. EUR) oder die Albertina
(rd. 52 Mio. EUR) bis hin zu Neubau–Großpro-
jekten wie dem Projekt Skylink am Flughafen

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             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

• Wesentliche Führungs– und Manage-               • Der Nutzung von Synergieeffekten misst
  mentverantwortung kommt dabei der                 der RH ebenfalls große Bedeutung bei.
  Projektleitung des öffentlichen Bauherrn          Dies kann durch stärkere Kooperation in-
  zu. An jene mit dieser Funktion betraute          nerhalb einer Organisation erfolgen, etwa
  Person sind höchste Ansprüche hinsicht-           durch eine verstärkte Zusammenarbeit bis
  lich fachspezifischen Know–hows, Erfah-           hin zur Zusammenlegung mehrerer mit
  rung und sozialer Kompetenz zu stellen.           der Abwicklung von Bauprojekten befass-
                                                    ten Abteilungen (siehe 14). Organisationen
• Öffentliche Bauherren, die regelmäßig Bau-        oder Bauherren können auch innerhalb der
  projekte abwickeln, haben alle Projektma-         jeweiligen Gebietskörperschaft oder über
  nagement–Agenden – also Projektleitung            Gebietskörperschaften hinweg kooperie-
  und Projektsteuerung – selbst zu erbrin-          ren – wie im Bereich der Krankenanstalten
  gen und sollen mit ausreichend internen           (siehe 2 und Kapitel Wissensmanagement).
  Ressourcen und Know–how ausgestattet
  sein (siehe 2, 3, 22, 33, 38, 52). Dabei sind        Qualifikationserfordernisse
  ein entsprechendes Projektmanagement–           • Insbesondere für Schlüsselfunktionen in
  Team aufzustellen (siehe 8) und die Res-          der Projektleitung (Projektleiterin oder
  sourcen entsprechend dem Projektfort-             Projektleiter, Stellvertretung sowie Kern-
  schritt anzupassen (siehe 26, 38, 53).            team) sind Qualifikationserfordernisse so
                                                    zu definieren und die Projektfunktionen
• Bei der Beauftragung immaterieller Leis-          so zu besetzen, dass den Anforderungen
  tungen – wie etwa Örtliche Bauaufsicht            an das jeweilige Projekt in technischer,
  oder Begleitende Kontrolle – ist darauf zu        rechtlicher und bauwirtschaftlicher Hin-
  achten, dass diese mit exakten Leistungsbil-      sicht entsprochen wird (siehe 26). Auch
  dern beauftragt werden (siehe 8, 11, 18).         bei der Besetzung höherer Ebenen der
                                                    Organisationshierarchie ist auf die Defini-
      Ausbau von Know–how                           tion von entsprechenden Qualifikationser-
• Um den Personalbedarf hinsichtlich An-            fordernissen zu achten (siehe 38).
  zahl, Erfahrung und Qualifikation abdecken
  zu können, hat der öffentliche Bauherr für
  entsprechende Rahmenbedingungen zu              PROJEKTORGANISATION
  sorgen (siehe 2, 7, 18), wie Maßnahmen
  zur Stärkung des Know–hows der Mitar-               Ausgangslage
  beiterinnen und Mitarbeiter (siehe 18),         Wesentlich bei der Festlegung der Projektor-
  die Schaffung notwendiger Stellen und           ganisation ist die Frage, welche Struktur der
  marktkonforme Vergütungsmodelle. Die            öffentliche Bauherr braucht, um seine Interes-
  öffentlichen Bauherren sollen Überle-           sen bestmöglich wahrnehmen zu können. Dies
  gungen anstellen, ob auch andere häufig         umfasst die Themen Einflussnahme, Steue-
  wiederkehrende Leistungen durch den             rung und Kontrolle (siehe 33) des öffentlichen
  Aufbau von Know–how verstärkt durch ei-         Bauherrn bei seinen Bauprojekten und inklu-
  gene Ressourcen erbracht werden können          diert Entscheidungen zu Vergabe–, Vertrags–,
  (siehe 29).                                     Abwicklungs– und Vergütungsmodellen in den
                                                  unterschiedlichen Phasen eines Projekts.

9
Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

Bei Prüfungen – wie z.B. den Wiener Kran-        • Öffentliche Bauherren, die regelmäßig
kenanstaltenverbund betreffend – stellte der       ähnliche Projekte abwickeln, sollen dies
RH wiederholt Mängel im Bereich Projektor-         mit Hilfe einer einheitlichen Projektorga-
ganisation fest, vor allem hinsichtlich einer      nisation tun (siehe 22). Zuständigkeit und
funktionierenden Projektorganisation (siehe        Verantwortung sollen dabei bei einem
2, 18, 38, 53) und einer klaren Kompetenz–         Bauherrn liegen und nicht auf zwei öffent-
und Entscheidungsstruktur (siehe 36). Ein          liche Bauherren aufgeteilt sein (siehe 20).
öffentlicher Bauherr wickelte, obwohl er re-
gelmäßig ähnliche Projekte umsetzte, diese       • Speziell bei Großprojekten sollen auch
nicht mit einer einheitlichen Projektorgani-       alternative Möglichkeiten – wie eine Pro-
sation ab (siehe 22). Beim Museumsprojekt          jektgesellschaft mit Beteiligung leistungs-
21er Haus war die Bauherrnverantwortung            fähiger Auftragnehmer mit ausreichender
auf zwei öffentliche Bauherren aufgeteilt. Da-     Bauerfahrung als öffentlicher Bauherr –
durch war eine einheitliche und strukturierte      geprüft werden (siehe 2, 7). Zudem sind
Vorgehensweise nicht gewährleistet und es          kurze Entscheidungswege sicherzustellen,
entstand ein erhöhter Koordinierungsauf-           etwa mit einer möglichst flachen Hier-
wand (siehe 20).                                   archie oder der Installierung eines Len-
                                                   kungsausschusses – dies empfiehlt sich
  Lösungsansätze                                   vor allem bei temporären Projektorganisa-
• Die Festlegung einer geeigneten Projekt-         tionen, hierarchisch über dem Projektma-
  organisation ist eine Aufgabe, die bereits       nagement angesiedelt – mit wesentlichen
  zu einem sehr frühen Zeitpunkt eines             Entscheidungsträgern und auch entspre-
  Bauprojekts zu treffen ist (siehe 6). So-        chender Entscheidungsbefugnis.
  wohl bei der Wahl der Projektorganisation
  als auch bei der Entscheidung hinsichtlich     • Bei zusätzlichen oder geänderten Leistun-
  der Auswahl geeigneter Modelle – vor             gen kann dies ein Entscheidungsgremium
  allem Abwicklungs– und Vergütungsmo-             bestehend aus erfahrenen Mitarbeiterin-
  delle – muss darauf geachtet werden, dass        nen und Mitarbeitern sein (siehe 31).
  der öffentliche Bauherr seine Interessen
  durchsetzen und so seine Bauherrnfunk-
  tion aktiv wahrnehmen kann (siehe 33).         NUTZEREINBINDUNG,
                                                 ENTSCHEIDUNGEN,
• Über den gesamten Realisierungszeitraum        GENEHMIGUNGEN
  eines Bauprojekts ist eine durchgängig
  konzipierte, funktionierende Projektorga-         Ausgangslage
  nisation sicherzustellen (siehe 2, 18, 38,     Werden Anforderungen oder Entscheidungen
  53). Mit einer straffen Organisationsstruk-    und Genehmigungen späterer Nutzer oder
  tur soll auch eine klare Kompetenz– und        anderer Projektbeteiligter – wie Behörden
  Entscheidungsstruktur geschaffen werden        oder Aufsichtsorgane – nicht frühzeitig, also
  (siehe 36).                                    bereits in der Vorbereitungs– und Planungs-
                                                 phase berücksichtigt, sondern erst später in
                                                 den Bauprozess integriert – etwa während
                                                 der Bauabwicklung –, kann dies Mehrkosten

10
Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

und Terminverzögerungen aufgrund der Not-           Lösungsansätze
wendigkeit von Umplanungen oder baulichen         • Entscheidungen müssen – nach fachlicher
Änderungen zur Folge haben. Dies zeigte sich        Abarbeitung – ohne Verzug getroffen wer-
z.B. beim Projekt Skylink am Flughafen Wien         den und sollten eine nachvollziehbare Be-
(siehe 38). Bei einem anderen Projekt fehlte        gründung aufweisen (siehe 5). Das be-
eine klare Regelung hinsichtlich des Umgangs        dingt vor allem die rechtzeitige Einbindung
mit Nutzeranforderungen (siehe 26).                 der (künftigen) Nutzer und sämtlicher An-
                                                    forderungen von Dritten (siehe 26, 38) so-
Beim Krankenhaus Nord schrieb der öffent-           wie eine rechtzeitige Einholung von Ge-
liche Bauherr ein Vertragsmodell aus, ohne          nehmigungen bei den zuständigen
dass er die dafür geplanten Investitionen den       Organen wie etwa Aufsichtsbehörden
zuständigen Organen zur Genehmigung vor-            (siehe 2, 33).
legte oder die Absicht, einen Vertrag mit dem
privaten Partner abschließen zu wollen, be-       • Andererseits muss vor allem von Seiten
willigen ließ (siehe 2). Im Zuge der Errichtung     des Projektmanagements kommuniziert
eines kommunalen Strandbades verabsäumte            werden, dass Anforderungen nur bis zu ei-
es der öffentliche Bauherr, eine erforderliche      nem bestimmten Zeitpunkt – spätestens
aufsichtsbehördliche Genehmigung zu erwir-          in der Planungsphase – in das Projekt inte-
ken (siehe 33).                                     griert und spätere Wünsche oder Ände-
                                                    rungen – vor allem aus der Sphäre des
                                                    Bauherrn wie Politik oder Nutzer – nicht
                                                    mehr berücksichtigt werden können. An-
                                                    dernfalls soll klar dargelegt werden, wel-
                                                    che Auswirkungen hinsichtlich der Kosten
                                                    und Termine damit verbunden wären.

11
Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

PARTNERSCHAFTLICHE                                  der Planung, Steuerung und Kontrolle der
PROJEKTABWICKLUNG,                                  Bauabwicklung beauftragt sind und deren
PROJEKTKULTUR                                       Honorar sich ohne derartige Vergütungs-
                                                    regelungen proportional mit Mehrkos-
    Ausgangslage                                    tenforderungen anderer Auftragnehmer
Eine partnerschaftliche Projektabwicklung           erhöht (siehe 2).
lebt vom Zusammenwirken der Projektbetei-
ligten, beginnend bei der Vorbildfunktion in
der Bauherrnorganisation bis hin zum part-       WISSENSMANAGEMENT
nerschaftlichen Verhalten jedes einzelnen        KOOPERATION ÖFFENTLICHER
Auftragnehmers. Zur Sphäre des Bauherrn          BAUHERREN
zählen dabei etwa das Festlegen einer ge-
eigneten Projektorganisation, kurze Ent-             Ausgangslage
scheidungswege, die Einhaltung von Prozes-       Der RH stellte bei Prüfungen ebenfalls fest,
sen, die Festlegung von Entscheidungs– und       dass öffentliche Bauherren dem Wissens-
Verantwortungskompetenzen, Regelungen            transfer des bei einem Projekt erworbenen
zur Dokumentation, eine ausgewogene Ver-         Know–hows innerhalb des Unternehmens zu
tragsgestaltung sowie realistische Zeit– und     wenig Bedeutung beimaßen (z.B. bei einem
Kostenansätze. Mängel bei der Umsetzung          PPP–Infrastrukturprojekt, siehe 41, 54) und
der Prozesse stellte der RH z.B. bei der Über-   sah – insbesondere im Bereich Krankenan-
prüfung der Planung zur Sanierung des Parla-     stalten – Bedarf einer stärkeren Kooperation
mentsgebäudes fest (siehe 5).                    in Bauangelegenheiten (siehe 2, 22).

  Lösungsansätze                                   Lösungsansätze
• Seinen Teil zur partnerschaftlichen Zusam-     • Das bei einem Projekt erworbene Wis-
  menarbeit trägt der öffentliche Bauherr          sen soll mit entsprechenden Maßnahmen
  insoweit bei, als er die seiner Sphäre zuge-     durch aktives Wissensmanagement der
  hörigen Maßnahmen umsetzt. Dazu zäh-             gesamten Bauherrnorganisation zur Ver-
  len vor allem die adäquate Besetzung von         fügung gestellt werden (siehe 41, 54).
  Projektleitung und sonstigen Führungs-
  positionen, mit der Projektgröße angemes-      • Öffentliche Bauherren sollen Möglich-
  sene Ressourcen und Know–how sowie die           keiten der Kooperation und Vernetzung
  Sicherstellung einer geeigneten Projekt-         verstärkt nutzen. Dem unerfahrenen Bau-
  organisation und entsprechender Rahmen-          herrn ist zu raten, das Know–how anderer
  bedingungen samt deren Einhaltung.               großer öffentlicher Bauherren stärker ein-
                                                   zubeziehen, etwa durch die Bildung von
• Auch sollten zweckmäßige Vergütungsre-           Kompetenzzentren – auch Gebietskörper-
  gelungen als Anreizmotivation zur part-          schaften übergreifend (siehe 5, 8).
  nerschaftlichen Projektabwicklung und zur
  Kosteneinhaltung oder –unterschreitung         • Eine stärkere Kooperation in Bauange-
  – wie etwa Bonus–Malus–Regelungen –              legenheiten ist auch innerhalb einer
  in die Verträge aufgenommen werden –             Gebietskörperschaft anzustreben, um
  vor allem mit jenen Konsulenten, die mit         bestehende Synergien zu nutzen, das

12
Management von öffentlichen Bauprojekten
              Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

     Fachwissen zu konzentrieren – etwa im Be-
     reich des Bauvertragswesens und der Ver-
     gabe, bei Hochbau–Großprojekten sowie
     zur Vereinheitlichung der Bauzustands-
     erhebung und Qualitätssicherung – und
     um Bauprojekte künftig effizient und wirt-
     schaftlich abzuwickeln (siehe 2, 22).

• Darüber hinaus soll ein Gebietskörper-
  schaften übergreifender, intensiver bau-
  spezifischer Erfahrungs– und Informati-
  onsaustausch gleicher und ähnlicher
  Organisationen – etwa Errichter und
  Betreiber von Krankenhäusern und Pflege-
  heimen – forciert werden, um aus Erfah-
  rungen und Problemen bei der Abwicklung
  von Projekten Fachwissen für künftige Pro-
  jekte zu bündeln und – etwa länder– oder
  institutionsübergreifend beispielsweise in
  Form von Projektgesellschaften – bedarfs-
  gerecht einzusetzen (siehe 2).

13
Management von öffentlichen Bauprojekten
      Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

                                                                Hungerburgbahn, Innsbruck

         Der öffentliche Bauherr hat
    Rahmenbedingungen zu schaffen
und deren Einhaltung sicherzustellen.

                                                   Baustelle S10, Mühlviertler Schnellstraße

14
Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

RAHMENBEDINGUNGEN
BEI BAUPROJEKTEN –
INTERNES KONTROLLSYSTEM
Der öffentliche Bauherr hat – neben der Ein-     PROZESS– UND
haltung gesetzlicher Bestimmungen, der           RISIKOMANAGEMENT
Sicherstellung des Projektbudgets (siehe Kapi-
tel Finanzierung) und dem Setzen organisatori-       Ausgangslage
scher Maßnahmen (siehe Kapitel Projektorga-      Bei öffentlichen Bauherren fehlte es häufig
nisation) – weitere wesentliche Rahmenbedin-     an grundlegenden Regelungen und Maßnah-
gungen zu schaffen und deren Einhaltung          men im Prozess– und Risikomanagement.
sicherzustellen. Diese betreffen im Wesent-      Feststellungen des RH – u.a. bei einer Quer-
lichen die adäquate Ausgestaltung des Inter-     schnittsprüfung bei sechs öffentlichen Bau-
nen Kontrollsystems – insbesondere Prozess–      herren zum Anti–Claimmanagement – betra-
und Risikomanagement, Berücksichtigung des       fen dabei vor allem die Prozesserstellung, die
Vier–Augen–Prinzips, Funktionstrennung,          Berücksichtigung des Vier–Augen–Prinzips,
Berichts– und Dokumentationswesen sowie          Schnittstellenregelungen (siehe 2, 3, 11, 13,
Controlling. Der RH hat zu diesem Thema          14, 15, 17, 22, 26, 31, 32, 33), die Einhaltung
einen „Leitfaden zur Überprüfung von Inter-      der Prozesse und die Information über neu
nen Kontrollsystemen“ (Reihe Positionen          eingeführte Prozesse (siehe 1, 3, 5, 31, 42), die
2016/3) veröffentlicht.                          Entwicklung, Standardisierung und Anwen-
                                                 dung von Checklisten, Arbeitsanweisungen
                                                 und Formularen (siehe 3, 16, 22, 26, 31, 33),
                                                 die Erstellung von Projekthandbüchern (siehe
                                                 5, 8, 13, 17) und die regelmäßige Evaluierung
                                                 des Prozess– und Risikomanagementsystems
                                                 (siehe 1, 2, 5, 14). Darüber hinaus stellte der
                                                 RH bei zwei Prüfungen Handlungsbedarf bei
                                                 externen Richtlinien und Vorschriften in den
                                                 Bereichen Brandschutz und Tunnelsicherheit
                                                 fest (siehe 8, 40).

                                                   Lösungsansätze
                        Krankenhaus Nord, Wien   • Es sind verbindliche Soll–Prozesse festzu-
                                                   legen (siehe 22, 31), wobei die Abläufe
Entsprechende Maßnahmen werden vielfach            straff und effizient gestaltet sein sollen
nicht oder nur unzureichend geregelt oder          (siehe 3). Das Vier–Augen–Prinzip ist im
umgesetzt. Die folgenden Punkte geben              gesamten Regelwerk zum Internen Kon-
einen Überblick über festgestellte Mängel          trollsystem – vor allem bei den Soll–
und zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung          Prozessen und bei Genehmigungs– und
im Sinne eines ganzheitlichen Qualitäts-           Bestätigungsverfahren – lückenlos zu ver-
managements auf.                                   ankern und die Funktionstrennung mit
                                                   klaren Zuständigkeits– und Verantwor-

15
Management von öffentlichen Bauprojekten
               Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

     tungsregelungen zu berücksichtigen. Die          • Die internen Regelwerke – Prozess– und
     Prozesse sollen grafisch – etwa mittels            Risikomanagement, Checklisten, Formu-
     Ablaufdiagramm – so dargestellt sein,              lare und andere Arbeitsbehelfe – sind inner-
     dass daraus Ablauf, Zuständigkeiten, Prüf-         halb der Organisation zu standardisieren
     inhalte und Genehmigungswertgrenzen                (siehe 3, 22) und möglichst in einem Regel-
     ersichtlich sind (siehe 3, 11, 13, 14, 15, 17,     werk zusammenzufassen (siehe 31). Dies
     22, 26, 31, 33). Ebenso sind Regelungen            kann ein Organisations– oder Projekthand-
     etwa für die Schnittstellen zwischen den           buch sein (siehe 8, 17), das als zentrales
     Projektbeteiligten, Projektfunktionen und          Dokument eines Projekts sicherzustellen
     Aufgabenbeschreibungen (siehe 2, 26),              ist (siehe 13).
     zur Saldierung und zur Bearbeitungsdauer
     bei Leistungsänderungen zu treffen (siehe        • Auf die Einhaltung, regelmäßige Evaluie-
     31). Die in den Soll–Prozessen definierten         rung sowie die zeitnahe Fortschreibung
     Schnittstellen– und Fristenregelungen              und Genehmigung der internen Regel-
     sind entsprechend in den Verträgen mit             werke ist zu achten (siehe 1, 5, 14, 16,
     Auftragnehmern zu verankern (siehe 26).            31). Den wesentlichen mit der Projektab-
                                                        wicklung betrauten Personen und Konsu-
• Es ist darauf zu achten, dass das Control-            lenten sind sämtliche vertragsrelevante
  ling in die Prozesse eingebunden ist (siehe           Unterlagen (siehe 31, 42) sowie neu ein-
  33). So können etwa in den Prozessanwei-              geführte Verfahrensabläufe nachweislich
  sungen verpflichtend vollständige Soll–               zur Kenntnis zu bringen (siehe 3, 31, 42).
  Ist–Vergleiche als Kontroll– und Steue-
  rungsinstrument aufgenommen werden                  • Es ist ein adäquates Risikomanagement
  (siehe 32).                                           mit geeigneten qualitativen und quanti-
                                                        tativen Risikobewertungen zu etablieren,
• Das Vier–Augen–Prinzip ist generell bei               etwa für Entscheidungen über Vergabe-
  allen wesentlichen, vor allem gebarungs-              strategien (siehe 2). Dazu gehört auch,
  wirksamen Entscheidungen zu gewährleis-               Nutzer darüber aufzuklären, dass Ände-
  ten – auch in Dienstanweisungen und bei               rungen in fortgeschrittenen Projektphasen
  der Geschäftsführung (siehe 3, 26).                   die Gefahr erheblicher Mehrkosten bergen
                                                        (siehe 5).
• Als Arbeitsbehelfe zur Projektabwicklung
  sollen ergänzend dazu Checklisten – etwa            • Bei externen Vorschriften, bei denen der
  zur Bestätigung der Ausschreibungsreife               RH Harmonisierungsbedarf oder eine hohe
  (siehe 26, 33) – und Formulare – wie Mus-             Regelungsdichte feststellte, sollen die
  tererledigungen (siehe 31) oder Rech-                 öffentlichen Bauherren – im Rahmen ihrer
  nungsdeckblätter (siehe 22) – entwickelt              Möglichkeiten – auf eine Harmonisierung
  und angewendet werden, vor allem zur                  hinwirken (siehe 8, 40) oder auf gesetz-
  Sicherstellung der Einhaltung von Fristen             liche Vorschriften mäßigend einwirken
  (siehe 26).                                           (siehe 40).

16
Management von öffentlichen Bauprojekten
            Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

FUNKTIONSTRENNUNG                               hafen Wien – die Nachverfolgung von Auf-
                                                trägen aus Projektgremien (siehe 1, 5, 38).
    Ausgangslage
Das Prinzip der Funktionstrennung soll – un-      Lösungsansätze
ter Berücksichtigung des Vier–Augen–Prinzips    • Im internen Regelwerk – etwa im Orga-
– die konsequente Trennung von entschei-          nisations– oder Projekthandbuch – sind
dender, ausführender und kontrollierender         Berichts– und Kontrollpflichten sowie Um-
Funktion sicherstellen. Der RH stellte fest,      fang und Mindestmaß des Berichtswesens
dass diesem Prinzip nicht immer entspro-          festzulegen (siehe 1, 3). Die darin nach
chen wurde. Bei drei Projekten beauftrag-         Entscheidungs– und Steuerungsgremium
ten Bauherren ein externes Unternehmen            getrennten Kommunikationsstrukturen
sowohl mit ausführenden als auch kontrol-         sollten bei der Bauabwicklung eingehal-
lierenden Funktionen: im Fall der Hauptuni-       ten werden (siehe 1). Außerdem sind die
versität Wien die Projektsteuerung und die        Entscheidungsträger durch ein standardi-
Begleitende Kontrolle (siehe 8), in den zwei      siertes Berichtswesen zeitnah und trans-
anderen Fällen (Sanierung eines Platzes in        parent zu informieren (siehe 6, 18). Das
Klagenfurt und Errichtung einer Kläranlage        Berichtswesen soll regelmäßig evaluiert
in Graz) die Planung und die Örtliche Bauauf-     werden (siehe 42).
sicht (siehe 49, 55).
                                                • Grundsätzlich sind Abstimmungsgespräche
  Lösungsansätze                                  regelmäßig und strukturiert zu installieren,
• Grundsätzlich ist bei der Beauftragung von      die Ergebnisse zu protokollieren und die
  externen Konsulenten auf die Funktions-         Vorhaben zu definieren, die bis zur nächs-
  trennung – insbesondere Haftung und Haf-        ten Sitzung zu erledigen sind (siehe 32).
  tungsabgrenzung einzelner Konsulenten –,        Dabei ist die Nachverfolgung von Aufträ-
  aber auch auf den wechselseitigen Know–         gen aus Projektgremien durch geeignete
  how–Transfer zu achten (siehe 31), damit        Maßnahmen und Berichtspflichten, etwa
  die prozessimmanente Kontrolle und das          in Form einer To–do–Liste, sicherzustellen
  Vier–Augen–Prinzip gewahrt bleiben und          (siehe 1, 5, 38).
  Interessenskollisionen vermieden werden
  (siehe 8, 49, 55).                            • Nachdem es in der Verantwortung des
                                                  Bauherrn liegt, den Entscheidungsprozess
                                                  bei Bauvorhaben umfassend zu begleiten,
BERICHTS– UND                                     alle erforderlichen Unterlagen vorzuhal-
DOKUMENTATIONSWESEN                               ten und dafür Sorge zu tragen, dass alle
                                                  relevanten Daten berücksichtigt werden
    Ausgangslage                                  (siehe 18), ist eine nachvollziehbare Doku-
Der RH vermisste im Berichts– und Dokumen-        mentation (siehe 2, 3, 6, 18, 20, 41) und
tationswesen neben fehlenden Regelungen           ein einheitliches Ablagesystem für Bau-
(siehe 1, 3) in zahlreichen Fällen – wie z.B.     projekt–Unterlagen unabdingbar (siehe
bei Wiener Wohnen – eine nachvollziehbare         11, 22). Bei der elektronischen Ablage von
Dokumentation (siehe 2, 3, 6, 18, 20, 32, 41)     Projektunterlagen sind Sicherheitsaspekte
und – wie z.B. beim Projekt Skylink am Flug-      zu berücksichtigen – wie Zugriffs– und

17
Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

     Löschrechte, lesbare Form – und es soll      GANZHEITLICHES
     eine Kopie sämtlicher Unterlagen beim        QUALITÄTSMANAGEMENT
     Bauherrn vorliegen (siehe 13, 41).
                                                     Ausgangslage
                                                  Bei der Abwicklung von Bauprojekten fehlten
CONTROLLING                                       oftmals entsprechende Vorgaben und Maß-
                                                  nahmen im Bereich des Internen Kontrollsys-
   Ausgangslage                                   tems – auch im Sinne eines ganzheitlichen
Der RH bemängelte bei seinen Prüfungen,           Qualitätsmanagements und der Qualitäts-
dass der Informationsfluss vom Baugeschehen       sicherung.
zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat
mehrfach deutlich zu spät erfolgte und dass       Exemplarisch dazu stellte der RH bei einer
ein systematisches Controlling und Berichts-      Prüfung hinsichtlich des U–Bahn–Ausbaus
wesen fehlte – wie z.B. bei Projekten des         eine Vielzahl an unterschiedlichen, zum Teil
Wiener Krankenanstaltenverbunds (siehe 3,         kollektiven Fehlleistungen fest, insbesondere
15, 18, 20, 22, 42).                              im Bereich der Bauabwicklung, die einen ge-
                                                  ringen Grad der Umsetzung des Qualitäts-
  Lösungsansätze                                  managementsystems zeigten und den Schluss
• Ein systematisches Controlling ist, neben       zuließen, dass die Internen Kontrollsysteme
  einem aussagekräftigen Berichtswesen,           zur Sicherung der Sparsamkeit und Effizienz
  die zentrale Steuerungsfunktion des Bau-        versagten (siehe 42).
  geschehens durch die Entscheidungs-
  träger (siehe 42). Das Projektcontrolling         Lösungsansätze
  soll dabei standardisiert über die gesamte      • Ein systematisches Qualitätsmanagement,
  Bauzeit eingerichtet (siehe 3) und so eigen-      das auch ein Internes Kontrollsystem um-
  ständig ausgestaltet sein, dass mittels Soll-     fasst, ist Grundvoraussetzung für die erfolg-
  vorgaben und Prognosen für Kosten und             reiche Projektabwicklung im Sinne der
  Termine, verbunden mit eigenen zeitnahen          Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
  Abweichungsanalysen, Informationen für            Qualitätsmanagement als „Total Quality
  Maßnahmen zur Gegensteuerung für die              Management“ muss alle Projektbeteiligten
  Entscheidungsträger bei Bedarf zeitge-            und alle Ebenen einer Organisation – Füh-
  recht vorliegen (siehe 18, 20, 22).               rung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
                                                    Auftragnehmer und Nutzer – miteinbe-
• Die Controllingberichte sind dementspre-          ziehen und laufend verbessert werden.
  chend zu adaptieren (siehe 18, 20).               Bei der Abwicklung von Bauprojekten
                                                    besonders wichtig ist – neben der Sicher-
                                                    stellung von ausreichendem Know–how –
                                                    die Etablierung und laufende Evaluierung
                                                    des Internen Kontrollsystems (siehe 2,
                                                    3, 42) mit allen Vorgaben und Rahmen-
                                                    bedingungen. Dazu zählen vor allem
                                                    das Erheben und schriftliche Festhalten
                                                    von Prozessen sowie das Erkennen und

18
Management von öffentlichen Bauprojekten
     Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

                                          Ausschöpfen von Optimierungspoten-
                                          zialen, eine geeignete Darstellung wie etwa
                                          Ablaufdiagramme, die zumindest jährliche
                                          Evaluierung, gegebenenfalls die Adap-
                                          tierung und Verbesserung der Prozesse
                                          wie auch die Ernennung von Prozess-
                                          beauftragten.

                                       • Ergänzend dazu dienen zur Qualitätssi-
                                         cherung und –verbesserung: Schulungen,
                                         ein intensiver Erfahrungsaustausch – wie
                                         stärkere Kooperation öffentlicher Bauher-
                                         ren – sowie die verstärkte Wahrnehmung
                                         der Qualitätssicherung durch eigene Res-
                                         sourcen mittels Überwachen und nach-
                                         drücklichem Einfordern der beauftragten
                                         Leistungen von den mit der Qualitätssi-
                                         cherung Befassten (siehe 2).

                                       • Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und
                                         Zweckmäßigkeit sollen in allen Phasen
                                         eines Projekts – unter verstärkter Berück-
                                         sichtigung des Lebenszykluskosten–Ansat-
                                         zes – Qualitätssicherungskontrollen mit
                                         Kriterien – sogenannte Quality Gates – bei
                                         wesentlichen Meilensteinen eingeführt
                                         werden, etwa bei der Genehmigung des
                                         Projektbudgets, Sicherstellung einer fun-
                                         dierten und belastbaren Kostenschätzung,
                                         Freigabe Entwurf oder Freigabe Planung
                                         vor Ausschreibung (siehe 26, 38).

19
Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

KORRUPTIONSPRÄVENTION
UND COMPLIANCE
Zu einem Korruptionspräventionssystem ge-
hören eine entsprechende Kultur in der Orga-
nisation – insbesondere die Wahrnehmung
der Vorbildfunktion durch Führungskräfte,
                                                   Vorbildwirkung durch
das Festlegen von Antikorruptionszielen, die
Identifizierung von Risiken durch Risikoana-       Führungskräfte.
lysen, ein daraus abgeleitetes, umfassendes
Korruptionspräventionsprogramm mit den
Bereichen Vorbeugen, Aufdecken und Reak-
tion, die Verankerung einer organisatorischen
Verantwortung – etwa in einer Stabsstelle –,
entsprechende interne und externe Kommu-
nikationsstrukturen sowie letztlich die Über-
wachung und Verbesserung des Systems
(siehe dazu auch den vom RH veröffentlichten
„Leitfaden für die Prüfung von Korruptionsprä-
ventionssystemen“; Reihe Positionen 2016/3).

KORRUPTIONSPRÄVENTIONSSYSTEME
UND UNTERNEHMENSINTERNE
REGELUNGEN

    Ausgangslage
Wie der RH u.a. bei einer Querschnittsprü-
fung bei sechs öffentlichen Bauherren zum
Anti–Claimmanagement feststellte, fehlte es
in vielen Fällen bei öffentlichen Bauherren an
einem umfassenden Korruptionspräventions-
system. Entweder war ein solches noch nicht
erarbeitet oder umgesetzt (siehe 3, 11) oder
es fehlten wesentliche Maßnahmen oder Be-
standteile. So fehlte bspw. bei der Abwicklung
von Investitionen zur Alpinen Ski WM 2013
eine zentrale Compliance–Organisation. Fest-
stellungen des RH betrafen dabei häufig die
Ausarbeitung von bereichs– und fachspezifi-
schen Verhaltensrichtlinien unter Berücksich-
tigung von Besonderheiten bei Bauvorhaben,
deren regelmäßige Evaluierung und die Über-
                                                                   Hauptbahnhof, Wien

20
Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

bindung der Verhaltensrichtlinien an Auftrag-         sind entsprechende Maßnahmen zu set-
nehmer (siehe 4, 7, 11, 16, 17, 18, 20, 22, 31).      zen. Zumindest bei Personen mit Leitungs-
                                                      funktion sind ergänzend zur Meldepflicht
Verbesserungsbedarf sah der RH bei Rege-              bei Befangenheit oder Naheverhältnissen
lungen und dem Umgang mit Fehlverhalten               – wie Verwandtschafts– und sonstigen
(siehe 4, 16, 17, 18, 20, 22, 31), Befangenheit       persönlichen Naheverhältnissen, die zu
(siehe 5, 7, 9, 11, 13, 16, 31, 38, 54) und Ne-       Interessenkonflikten führen könnten –
benbeschäftigung (siehe 7, 16, 17, 18, 20, 22,        auch Leermeldungen einzufordern (siehe
31) sowie bei Anlaufstellen zur Meldung von           7, 16, 17, 22, 31, 38). In die Verträge mit
Korruption (siehe 16, 31).                            den Auftragnehmern sind Klauseln zur
                                                      Integrität und zur Vermeidung von Inter-
  Lösungsansätze                                      essenskollisionen sowie die Vereinbarung
• Korruptionspräventionssysteme sind zu er-           von Pönalen bei Verletzung dieser Bestim-
  arbeiten, umzusetzen, regelmäßig zu eva-            mungen aufzunehmen (siehe 11, 16, 31).
  luieren sowie gegebenenfalls anzupassen
  (siehe 3, 11). Dabei sind Verhaltensricht-       • Nebenbeschäftigungen sollen umfassend
  linien auszuarbeiten, den Mitarbeiterinnen         – differenziert nach Funktion und Tätig-
  und Mitarbeitern nachweislich zur Kennt-           keitsbereich – definiert werden, um Mitar-
  nis zu bringen sowie – im Sinne der Sen-           beiterinnen und Mitarbeitern eine trans-
  sibilisierung für die Offenlegung der spe-         parente Entscheidungshilfe vorzugeben
  zifischen Herausforderungen und Risiken            und dadurch die Einhaltung der Regelun-
  der Fachbereiche – bereichs– bzw. fach-            gen sicherstellen zu können (siehe 7, 16,
  spezifische Verhaltensrichtlinien zu defi-         17, 18, 22, 31). In regelmäßigen Abstän-
  nieren und dabei die organisatorischen             den und speziell bei Aufgabenänderungen
  Rahmenbedingungen einfließen zu lassen –           sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  wie die Berücksichtigung von Besonderhei-          auf die in den Dienstverträgen vereinbarte
  ten bei Bauvorhaben, typische Geschäfts-           Genehmigungspflicht betreffend Neben-
  fälle und –risiken (siehe 4, 7, 11, 16, 17,        beschäftigung im Sinne zweckmäßiger
  18, 20, 22, 31). Verhaltensrichtlinien sol-        Bewusstseinsbildung hinzuweisen (siehe
  len auch externen Konsulenten und aus-             20). Nebenbeschäftigungen sollen vor
  führenden Auftragnehmern vertraglich               Aufnahme der Tätigkeit genehmigt wer-
  überbunden sowie Transparenz– bzw. Anti-           den (siehe 16, 18, 22, 31).
  korruptionsklauseln und Vertragsstrafen
  in die Werkverträge aufgenommen werden           • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die
  (siehe 17, 18, 22, 31).                            Meldung von Fehlverhalten, Missständen
                                                     oder bedenklichen Geschäftspraktiken
• Auf eine mögliche Befangenheit bei Ei-             auch außerhalb der Organisationshierarchie
  genpersonal und bei Auftragnehmern ist             ermöglicht werden (siehe 4, 16, 17, 18, 20,
  grundsätzlich zu achten (siehe 13) und es          22, 31).

21
Management von öffentlichen Bauprojekten
     Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

                                                        Bedarfsanalyse
                                                     Nutzungszeitraum
                                                     Kostenfeststellung
                                                  Finanzierungsrahmen
                                                     Laden und Sprengen im Zufahrtstunnel Wolf

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Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

PROJEKTVORBEREITUNG
Damit öffentliche Bauherren eine profunde,        vorab schriftlich verbindlich zwischen den Be-
zweckmäßige, sparsame und wirtschaftliche         teiligten – vor allem Bauherr, Nutzer und Auf-
Entscheidung über die Durchführung eines          sichtsorgan – vereinbart werden, um spätere
Bauprojekts treffen können, müssen vorab          Änderungen und das damit einhergehende
wesentliche Überlegungen zeitgerecht ange-        Risiko von Kostenmehrungen zu vermeiden.
stellt und deren Wirkungen beurteilt werden.
Dazu zählen insbesondere der Bedarf, die              Ausgangslage
Nutzung sowie die Festlegung des Kosten–          Wesentliche Entscheidungsgrundlagen – wie
und Finanzierungsrahmens. Mit zunehmen-           Kosten–Nutzen–Untersuchungen, Lebenszyk-
der Projektdauer nimmt die Beeinflussbar-         luskosten möglicher Varianten oder mögliche
keit der Kosten ab. Daher müssen derartige        Raumnutzungen – fehlten in vielen vom RH
Abwägungen von der ersten Projektidee ab          überprüften Bauprojekten. Oft lagen weder
angestellt und mit Projektfortschritt evaluiert   eine abgeschlossene technische Projektauf-
sowie erforderlichenfalls adaptiert werden.       bereitung, ein fertiges Einreichprojekt und alle
                                                  erforderlichen Genehmigungen noch ein ent-
Aufträge zur Ausführung von Bauvorhaben           scheidungsreifes Konzept für die Finanzierung
dürfen erst vergeben werden, wenn alle Ent-       und die Schaffung der verkehrspolitischen
scheidungsparameter in einer umfangreichen        Rahmenbedingungen zeitgerecht vor. Ein
Analyse berücksichtigt sind und die Finanzie-     Bauherr legte die geplanten Investitionen den
rung der Leistungen gegeben ist.                  zuständigen Organen nicht zur Genehmigung
                                                  vor. Ein nachträglicher negativer Entscheid
                                                  des Organs hätte nicht abzuschätzende finan-
KOSTENBESTIMMENDE                                 zielle Folgen und terminliche Verzögerungen
EINFLUSSFAKTOREN                                  für den Bauherrn bedeuten können. Ein an-
                                                  derer Bauherr vereinbarte mit dem Investor
Vor der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbe-     wesentliche Eckpunkte – wie Umfang und
trachtungen ist es für öffentliche Bauherren      Dauer der Nutzungsart oder Betreiberpflicht –
vor allem erforderlich, die wesentlichen kos-     nicht. Ein weiterer Bauherr ließ Planungs-
tenbestimmenden Einflussfaktoren auf die          leistungen zugunsten eines möglichen Spon-
Investition mit Fokus auf den gesamten Nut-       sors durchführen und begann den Bau, ohne
zungszeitraum zu bestimmen. Dazu zählen           dass eine schriftliche Vereinbarung zwischen
neben den oben erwähnten Faktoren insbe-          Nutzer und dem möglichen Sponsor vorlag.
sondere etwaige Grundstücksbeschaffungen,         Beispielsweise fehlten bei einem Tunnel-
alternative Lösungsmöglichkeiten, die Schaf-      bauprojekt die abgeschlossene technische
fung der grundsätzlichen rechtlichen Voraus-      Projektaufbereitung und die Genehmigung
setzungen wie die Flächenwidmung und die          beim Neubau eines Krankenhauses (siehe 2,
Auswirkungen der Baumaßnahmen. Auch die           5, 14, 20, 33, 48).
Frage der Aufbau– und Ablauforganisation –
welche Aufgaben kann und wird der öffent-         Die Erwartungen des Bauherrn, die prognos-
liche Bauherr übernehmen – gehört vorab           tizierten Kosten einzuhalten, waren aufgrund
geklärt. Diese Projektanforderungen müssen        fehlender oder unzureichender Planungs-

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Management von öffentlichen Bauprojekten
             Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes

grundlagen oft unrealistisch. Dies führte zu         Grundlagen – wie das Einreichprojekt für
zögerlichen Anpassungen der Budgetmittel             die erforderlichen Genehmigungen und
sowie zu Terminverzögerungen. Änderungen             als Basis für das Finanzierungskonzept –
gegenüber den ursprünglichen Nutzeranfor-            zeitgerecht beigebracht werden. Geplante
derungen verursachten Mehrkosten ebenso              Investitionen sind von den zuständigen
wie eine fehlende Abstimmung oder eine               Organen vor Abschluss der Verträge und
fehlende verbindliche Vereinbarung zwischen          vor der Ausschreibung von Leistungen,
Bauherr und Nutzer (siehe 8, 13, 20, 36).            die in unmittelbarem Zusammenhang mit
                                                     der Umsetzung der Investitionen stehen,
Die Relevanz und die zielgruppenadäquate             genehmigen zu lassen. Die Umsetzung
Nutzbarkeit der Infrastruktur war oft nicht          kostenrelevanter Nutzeranforderungen
ausreichend gegeben. Es bestand auch kein            soll – im Sinne der wirtschaftlichen und
Gesamtkonzept mit Zielen und erwarteten              sparsamen Verwendung öffentlicher Mit-
Wirkungen. Bei einem Bauvorhaben mit                 tel – vor Baubeginn definiert und an ver-
grenzüberschreitendem Konnex fehlten bila-           tragliche Bindungen geknüpft werden,
terale, völkerrechtlich verbindliche Zusagen         um kostenintensive Umplanungen und
betreffend die Fertigstellungstermine, womit         Mehrkostenforderungen in der Bauphase
Investitionen der Republik Österreich in Milli-      zu vermeiden und den Projektfortschritt
ardenhöhe erst um bis zu rund 15 Jahre ver-          nicht zu hemmen (siehe 2, 5, 13, 20, 48).
spätet umfassend wirken werden. Von den
Eigentümern beschlossene gesetzliche Maß-         • Wesentliche Eckpunkte – wie Umfang und
nahmen könnten der geplanten Wirkung des            Dauer der Nutzungsart, Betreiberpflicht,
Bauvorhabens, nämlich einer Verkehrsverla-          rechtliche Voraussetzungen, Termine –
gerung, entgegenwirken (siehe 6, 11).               sind zu vereinbaren. Änderungen zu den
                                                    Vereinbarungen sollen vermieden werden,
Öffentliche Bauherren lagerten zahlreiche           um Mehrkosten hintanzuhalten und die
für ihre Aufgabenerfüllung wesentliche Leis-        Abwicklung nicht zu verzögern. Bei Über-
tungsbereiche, wie die Projektmanagement-           schreitungen der Projektkosten ist zeitnah
aufgaben, an externe Auftragnehmer aus,             eine budgetäre Bedeckung zu erwirken
weil ihnen Ressourcen zur Wahrnehmung               oder nach kostengünstigeren Alternativen
der Bauherrnfunktion fehlten. Sie schufen           zu suchen. Nutzer sollen bereits am Pro-
damit zahlreiche externe Schnittstellen, für        jektbeginn auf die Mehrkosten bei späte-
die vergleichsweise ein umfangreicheres Ma-         ren Änderungen ihrer Anforderungen hin-
nagement und Controlling erforderlich gewe-         gewiesen werden (siehe 8, 13, 14, 33, 36).
sen war als bei einer unternehmensinternen
Aufgabenabwicklung (siehe 2, 3, 38).              • Die Nutzbarkeit der geförderten Maßnah-
                                                    men durch die jeweilige Zielgruppe soll
  Lösungsansätze                                    umfassend, objektiv und nachvollziehbar
• Investitionsentscheidungen sind prinzipi-         evaluiert und es soll ein Gesamtkonzept
  ell auf Basis von Sparsamkeits–, Zweckmä-         mit Zielen und den erwarteten Wirkungen
  ßigkeits– und Wirtschaftlichkeitskriterien        samt Monitoring und Evaluierung erstellt
  zu treffen. Für eine positive Entschei-           werden. Die Finanzierung in den Nachbar-
  dung zum Bau müssen die erforderlichen            ländern sollte möglichst zeitgleich mit dem

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